Übertragung von zahlungsansprüchen zid zentrale invekos- datenbank

21
Übertragung von Zahlungsansprüchen ZID Zentrale InVeKoS- Datenbank www.zi-daten.de

Upload: wilfried-leifeste

Post on 05-Apr-2015

109 views

Category:

Documents


0 download

TRANSCRIPT

Page 1: Übertragung von Zahlungsansprüchen ZID Zentrale InVeKoS- Datenbank

Übertragung von Zahlungsansprüchen

ZID

Zentrale InVeKoS- Datenbankwww.zi-daten.de

Page 2: Übertragung von Zahlungsansprüchen ZID Zentrale InVeKoS- Datenbank

• LVLF stellt für jeden Antragsteller die zugeteilten ZA in ein "Konto" auf der ZID ein

• ZA mit Angaben zur Anzahl, Art (Stilllegung, normale, OGS, besondere ZA

usw.) Wert, Region, NutzungNR  

Allgemeine Hinweise

Page 3: Übertragung von Zahlungsansprüchen ZID Zentrale InVeKoS- Datenbank

• Privatrechtliches Rechtsverhältnis zwischen den Beteiligten ist Grundlage der Übertragung. (z. B. Kauf-, Übertragungs- oder Pachtvertrag)

• ZID nur Transaktionsplattform für die Übertragung,

Speicherung der ZA-Daten und Plausibilisierungsebnene der zu übertragenden ZA.

 • ZID ist keine Börse, über die ZA angeboten oder

gesucht werden können!

Allgemeine Hinweise

Page 4: Übertragung von Zahlungsansprüchen ZID Zentrale InVeKoS- Datenbank

Allgemeine Hinweise

• Meldepflicht für Übertragung (Verkauf, Überlassung, Verpachtung):

Abgebender (Verkäufer, Verpächter) bis 15.05.2006 Übernehmer (Käufer, Pächter) bis 09.06.2006

• Anzeige an Landesstelle = Vollzug der Übertragung in der ZID.

• Beachte: Übertragungen entgegen EU-rechtliche Wirksamkeitsvoraussetzungen sind unwirksam und werden von der zuständigen Behörde berichtigt. 

Page 5: Übertragung von Zahlungsansprüchen ZID Zentrale InVeKoS- Datenbank

Zugang zur ZID-Datenbank

• Betriebsinhaber und Inhaber von Zahlungsansprüchen kann über die Internet-Adresse www.zi-daten.de sein Konto einsehen und im Fall einer Übertragung die entsprechende Meldung durchführen. 

• Authentifizierung in ZID über:Betriebsnummer (BNR 15) und zugehörige 6stellige PIN.

• Jeder Betriebsinhaber muss diese PIN beim Landeskontrollverband BB e.V Waldsieversdorf beantragen.

(verantwortlich für die PIN-Vergabe in BB&BE)

• Die PIN für die Meldung von Tierbestandsveränderungen in Hit ist nicht verwendbar.

Page 6: Übertragung von Zahlungsansprüchen ZID Zentrale InVeKoS- Datenbank

Antrag auf Vergabe einer PIN für die ZID

Nummer des Betriebsinhabers auf der Zentralen InVeKoS Datenbank (ZID)

276 . . . . . . . . . . . . . ………………..………………………………................................Antragsteller, Name, Vorname ggf. Unternehmensbezeichnung

………………………………………………….Anschrift

 Landeskontrollverband Brandenburg e. V.Straße zum Roten Luch 1 15377 WaldsieversdorfAntrag auf Vergabe einer PIN - ZIDIch beantrage hiermit die Vergabe und Zusendung einer PIN für den Zugang zu meinem KontoZahlungsansprüche auf der Zentralen InVeKoS Datenbank (ZID)   Ort, Datum Unterschrift des Betriebsinhabers

Page 7: Übertragung von Zahlungsansprüchen ZID Zentrale InVeKoS- Datenbank

Vorsicht mit der PIN

• Wichtig ! Nur der Betriebsinhaber darf die PIN kennen und keine dritte Person.

• Sofern die PIN einschließlich der Betriebsnummer an einen Dritten weiter gegeben wurde oder ein Dritter davon ungewollt Kenntnis bekommt, kann dieser Dritte das vorhandene Konto zu den Zahlungsansprüchen einschließlich aller dazu vorhandenen Informationen einsehen und ggf.kann auch Zahlungsansprüche aus dem Konto abbuchen und damit möglicherweise die Zahlung im Rahmen der Betriebsprämie blockieren.

Page 8: Übertragung von Zahlungsansprüchen ZID Zentrale InVeKoS- Datenbank

Sperren des Zugangs für Dritte

• Wenn Sie ihre PIN in Verbindung mit der Betriebsnummer doch an einen Dritten weitergegeben haben oder ein Dritter davon Kenntnis erhalten hat, können Sie den Zugang für diese Person jederzeit selbst sperren, in dem Sie die PIN in der ZID ändern. Mit der alten PIN ist dann der Zugang zum System nicht mehr möglich.

Achtung!!! Sie müssten dem Dritten allerdings zuvorkommen.

• Sofern Sie über keinen Internetzugang verfügen oder der Dritte die Sperrung vorgenommen hat, können Sie schriftlich beim Landeskontrollverband Brandenburg e. V. die Änderung oder Löschung der PIN und damit die Sperrung für den Dritten beantragen.

Page 9: Übertragung von Zahlungsansprüchen ZID Zentrale InVeKoS- Datenbank

ZID- VollmachtenEs gibt 3 Arten von ZID-Vollmachten:

• ZID-Melde- und Abfragevollmacht (ZI-Daten Gesamtvollmacht)der Bevollmächtigte kann alle im Kompetenzbereich des Vollmachtgebers liegenden Daten melden, ändern, und abfragen

• ZID-Meldevollmacht der bevollmächtigte kann nur Melden, aber keine Informationen zu den Zahlungsansprüchen des Vollmachtgebers abfragen

• ZID-Lesevollmachtder Bevollmächtigte kann alle im Kompetenzbereich des Vollmachtgebers liegenden Daten abfragen Ein entsprechendes Vollmacht- Formular kann in der ZID herunter geladenwerden.Der Bevollmächtigte selbst benötigt eine eigene Betriebsnummer und PIN. Unter dieser Betriebsnummer und PIN meldet er sich bei der ZID an. Mit der Betriebsnummer des Vollmachtgebers kann er so in dessen Auftraghandeln.

Page 10: Übertragung von Zahlungsansprüchen ZID Zentrale InVeKoS- Datenbank

  Identifikation eines Zahlungsanspruchs

Jeder einzelne ZA wird durch einebundesweit eindeutige Seriennummer inVerbindung mit einer laufenden

Nummer

in der Form „12 AACJ 1“ identifiziert• Die ersten beiden Ziffern

identifizieren das Land der Ausgabe,• die darauf folgende 1- bis 5-stellige

Buchstabenserie den Betrieb, dem dieser Zahlungsanspruch erstmalig zugeteilt wurde

• und die darauf folgende Nummer den einzelnen Zahlungsanspruch.

• Gleichartige fortlaufende Zahlungsansprüche werden zur einfacheren Handhabung als Intervall in der Form „12 AACJ 1 – 100“ dargestellt.

• Die Verordnung geht von „ganzen“ Zahlungsansprüchen aus., die einem Hektar entsprechen,

• Da die Zuteilung und die weitere Nutzung aber zwei Kommastellen berücksichtigt (Ar-Ebene), gibt es neben den „ganzen“ auch so genannte „gebrochene“ ZA, die sich bildlich gesprochen nur auf bestimmte Ar des „ganzen ha“ beziehen.

Page 11: Übertragung von Zahlungsansprüchen ZID Zentrale InVeKoS- Datenbank

Identifikation eines Zahlungsanspruchs 

Darstellung

Darstellung Bedeutung Umfang

12 AACJ 12 der 12. Zahlungsanspruch innerhalb der Serie

1 ganzer ZA(analog 1 ha)

12 AACJ 12 – 14 der 12., 13. und 14. Zahlungsanspruch 3 ganze ZA(analog 3 ha)

12 AACJ 12/1 Das 1.Hundertstel des 12. ZA 1 gebrochener ZA(analog 1/100 ha = 1 Ar)

12 AACJ 12/1 – 14/100

Vom 1.Hundertstel des 12. ZA bis zum

100. Hundertstel des 14. ZA, entspricht also „12 – 14“

3 ganze ZA(analog 3 ha)

12 AACJ 12 – 14/50 der 12. und 13 Zahlungsanspruch ganz, und vom 14. noch bis zum 50. Teil

2 ganze, 1 gebrochener(analog 2 ha + 50/100 ha= 2,5 ha)

Page 12: Übertragung von Zahlungsansprüchen ZID Zentrale InVeKoS- Datenbank

Grundsätze für die Wirksamkeit der Übertragung von ZA

• Vorliegen eines entsprechenden privatrechtlichen Vertrages zwischen Abgebenden und Übernehmenden Betriebsinhaber,

• Die zu übertragenden Zahlungsansprüche müssen durch Angabe der Seriennummern und Intervalle im Vertrag exakt benannt sein,

• Eigenschaften wie Umfang, Wert, letzte Aktivierung sollten zur Klarstellung ebenfalls festgehalten sein.

• Versicherung des Verkäufers (Verkauf ohne Fläche), das mind. 80% der ZA genutzt wurden.

• Im Rahmen der Datenbankmeldung erhalten die Handelspartner auch Ausdrucke, die als Vertragsbestandteil genutzt werden können.

• Die Anzeige der Übertragung gegenüber der Behörde erfolgt durch Meldung an die Datenbank.

• Übernehmende der ZA muss in der ZID-Datenbank mit einer Betriebsnummer (BNR-15) bis spätestens am letzten Tag der Antragsfrist eines Kalenderjahres gemeldet sein.

Page 13: Übertragung von Zahlungsansprüchen ZID Zentrale InVeKoS- Datenbank

Übertragung von ZAVerkauf ohne Fläche

Eine Übertragung von ZA ist grundsätzlich jeder Zeit möglich

Art Bedingung Beteiligung der Behörde (BwB)

Verkauf ohne Fläche

Erst möglich, wenn:

• mind. 80% seiner ZA innerhalb eines Kalenderjahres genutzt wurden oder

• alle nicht genutzten ZA aus dem ersten Anwendungsjahr der NR freiwillig rückübertragen wurden

Nicht möglich, wenn:

• beim Verkauf von ZA neue Bruchteile von ZA entstehen, dann ist ein adäquater Flächenverkauf zwingend

Nutzung > 80%= Plausiprüfung durch ZID oder BwB prüft auf Anfrage

Prüfung im Antragsverfahren 2006

• Rückgabe an NR

Bei Entstehung neuer Bruchteile von ZA

• adäquate Flächensumme ist mit verkauft

Page 14: Übertragung von Zahlungsansprüchen ZID Zentrale InVeKoS- Datenbank

Übertragung von ZAVerkauf mit Fläche

Eine Übertragung von ZA ist grundsätzlich jeder Zeit möglich

Art Bedingung Beteiligung der Behörde (BwB)

Verkauf mit Fläche

•Gleiche Anzahl ZA und Fläche

• zwingend, wenn Verkauf ohne Fläche wegen Nutzung ZA weniger als 80% nicht geht und

• zwingend, wenn die nicht genutzten ZA nicht der NR freiwillig rückübertragen wurden.

oder

•Zwingend, weil beim Verkauf von ZA ohne Fläche neue Bruchteile von ZA entstanden sind. Hier ist adäquater Flächenverkauf zwingend

BwB prüft auf Anfrage

Prüfung im Antragsverfahren 2006 ob

• adäquate Flächensumme mit verkauft wurde

Page 15: Übertragung von Zahlungsansprüchen ZID Zentrale InVeKoS- Datenbank

Übertragung von ZAVerpachtung

Eine Übertragung von ZA ist grundsätzlich jeder Zeit möglichArt Bedingung Beteiligung der Behörde

(BwB)

Verpachtung ohne Fläche

Nicht möglich !!!!!!!!!

Übertragung ist unwirksam

Prüfung erst im Antragsverfahren 2006

Folge: Rückabwicklung durch BwB

Verpachtung mit Fläche

Zusammen mit den ZA ist eine gleiche Anzahl von Hektar beihilfefähiger Fläche zwingend

Prüfung durch Übernehmer, ob Flächensumme und Dauer mit Anzahl und Dauer verpachteter ZA übereinstimmt

Prüfung erst im Antragsverfahren 2006

Im Rahmen der VOK ist stichproben-haft zu prüfen, ob eine adäquate Flächensumme für die Dauer der Verpachtung verpachten wurde.

Page 16: Übertragung von Zahlungsansprüchen ZID Zentrale InVeKoS- Datenbank

Anlage 6 Code für PEB: 79

Pachtung von ZahlungsansprüchenIch/Wir habe/n Zahlungsansprüche für einen befristeten Zeitraum mit Fläche gepachtet. Mir/uns ist bekannt, dass die Übertragung der betreffenden Zahlungsansprüche nur möglich ist, wenn vom Verpächter mindestens im gleichen Umfang und für den gleichen Zeitraum Fläche gepachtet wurde. 1.         Angaben zu den gepachteten normalen Zahlungsansprüchen

Region Anzahl gepachteter Zahlungsansprüche

   

2.         Angaben zu den mit gepachteten Zahlungsansprüchen vom Verpächter übergebenen Flächen

FLIK Parzelle zu ZA gepachtete Fläche (ha,ar)

Nummer des Betriebsinhabers des Verpächters

       

Die Pachtverträge zu den betreffenden Flächen sind in der zuständigen Behörde angezeigt worden.

Ort, Datum  

Unterschrift des/der Antragsteller/s/in oder des/derVertretungsbefugten des Betriebes

 

Page 17: Übertragung von Zahlungsansprüchen ZID Zentrale InVeKoS- Datenbank

Übertragung von ZAaus der Nationalen Reserve (NR)

Nationale Reserve (NR)

Art Bedingung Beteiligung der Behörde (BwB)

ZA aus der NR gem. Art. 20; 22(Komplett aus der NR)

Dürfen während eines Zeitraums von FÜNF Jahren nach Zuteilung nicht übertragen, müssen aber über diesen Zeitraum jährlich ununterbrochen genutzt werden

BwB prüft auf Anfrage

Prüfung im Antragsverfahren 2006 Erfolgt durch ZID nach Einstellung der ZA durch das LVLF

ZA aus der NR

Anteil BIB > 20%

Dürfen während eines Zeitraums von FÜNF Jahren nach Zuteilung nicht übertragen, müssen aber über diesen Zeitraum jährlich ununterbrochen genutzt werden

BwB prüft auf Anfrage

Prüfung im Antragsverfahren 2006 Erfolgt durch ZID nach Einstellung der ZA durch das LVLF

Page 18: Übertragung von Zahlungsansprüchen ZID Zentrale InVeKoS- Datenbank

Übertragung von ZABesondere ZA

Besondere ZA werden zu „normalen“ ZA, sobald sie mit Fläche aktiviert werden und

erlangen für die Zukunft nicht mehr den Status eines besonderen Zahlungsanspruchs.

Art Bedingung Beteiligung der Behörde (BwB)

Verkauf oder Verpachtung aller besonderen ZA

Ist nur möglich, wenn:

Alle besonderen ZA als Paket übertragen werden.

Die Übertragung kann auch ohne vorherige Aktivierung vollzogen werden

Prüfung im Antragsverfahren 2006

ZID plausibilisiert nach Einstellung der ZA durch das LVLF, ob alle bes. ZA verkauft oder verpachtet wurden

BwB prüft auf Anfrage

Verkauf oder Verpachtung eines Teils der besonderen ZA

Ist nur möglich, wenn:

Betriebsinhaber mindestens 80% aller seiner ZA für die Dauer von mindestens einem Kalenderjahr genutzt hat.

Wird zu einem normalen ZA und muss mit Fläche aktiviert werden

Prüfung im Antragsverfahren 2006

ZID plausibilisiert nach Einstellung der ZA durch das LVLF, ob nur ein Teil bes. ZA verkauft oder verpachtet wurden und die 80% Nutzung

BwB prüft auf Anfrage

Page 19: Übertragung von Zahlungsansprüchen ZID Zentrale InVeKoS- Datenbank

Beteiligung der Behörden

- Keine direkte Beteiligung

(nur in bestimmten Fällen)

-soll auf der privatrechtlichen Ebene vollzogen werden

Page 20: Übertragung von Zahlungsansprüchen ZID Zentrale InVeKoS- Datenbank

Umschreibung von ZA

Beteiligung der Bewilligungsbehörde grundsätzlich notwendig

Art Beantragung durch Beteiligung der Bewilligungsbehörde (BwB)

Erbfolge Erbe Übertragungsvorgang durch die BwB in ZID erforderlich

Prüfung anhand von Nachweisen

Zusammen

schluss

neuer Betriebsinhaber und

alter Betriebsinhaber

Übertragungsvorgang durch die BwB in ZID erforderlich

Prüfung anhand von Nachweisen

Aufteilung/

Abspaltung

alter Betriebsinhaber und neuer Betriebsinhaber

Übertragungsvorgang durch die BwB in ZID erforderlich

Prüfung anhand von Nachweisen

Änderung Rechtsstatus/ Bezeichnung

neuer (alter) Betriebsinhaber

Übertragungsvorgang durch die BwB in ZID erforderlich

Prüfung anhand von Nachweisen

Page 21: Übertragung von Zahlungsansprüchen ZID Zentrale InVeKoS- Datenbank

Ablauf der ÜbertragungOnline durch Übertragenden und Übernehmer

ZID/HIT

3 Rückmeldung, Mitteilung TAN

6 -Rückmeldung

0 –Kontakt Verkäufer/Käufer

BwB7. Prüfung in profil s/s sowie VOK

2 Plausibilisier.

1 Meldung Abgang

4 –TAN + zusätzliche Angaben

5–Meldung Zugang (mit TAN)

Vollzogene Übertragungenkönnen nur durch die Behörde storniert werden