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Schendel/Giesberts/Büge (Hrsg.) Umwelt und Betrieb Mit Beiträgen von: Dirk Büge, Ulrich Geffarth, Ludger Giesberts, Rudolf Werner Hammer, Alexander Kenyeressy, Christoph Leifer, Hans-Jürgen Müggenborg, Joachim Sanden, Michael Scheier, Frank Andreas Schendel, Andreas Theuer Rechtshandbuch für die betriebliche Praxis

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Schendel/Giesberts/Büge (Hrsg.)

Umwelt und Betrieb

Mit Beiträgen von:

Dirk Büge, Ulrich Geffarth, Ludger Giesberts, Rudolf Werner Hammer, Alexander Kenyeressy, Christoph Leifer, Hans-Jürgen

Müggenborg, Joachim Sanden, Michael Scheier, Frank Andreas Schendel, Andreas Theuer

Rechtshandbuch für die betriebliche Praxis

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Umweltschutz ist heute ein allgegenwärtiges Thema – auch für Unternehmen. Vielfältige umweltrechtliche Vorgaben sind in der Praxis zu befolgen. Ihre kenntnisreiche Anwendung bedeutet nicht nur nachhaltiges Handeln für die Zukunft, sondern birgt auch unter-nehmensspezifische Nutzen: Kosten können gesenkt werden und somit entstandene Wettbewerbsvorteile eröffnen neue Handlungs-spielräume.

Betriebswirte, Ingenieure, Techniker und Naturwissenschaftler aller Fachrichtungen finden in diesem vielschichtigen Ratgeber in kompakter und übersichtlicher Form alle Informationen, die in der unternehmerischen Praxis relevant sind. Dabei werden die zentralen Gebiete des Umweltrechts mit Grafiken, Tabellen und Übersichten anschaulich bereichert. Informieren Sie sich zu den Bereichen:

• Immissionsschutzrecht• Wasserrecht-undAbwasserrecht• Abfallrecht• BodenschutzundAltlastenrecht• Chemikalienrecht• UmweltrechtlicheAnforderungenanChemie-undIndustrieparks• RechtlicheAnforderungenanUmweltschutzbeauftragte• Baurecht• Umweltinformationsrecht• Umwelthaftungsrechtu.v.m.

€ 78,–ISBN 978-3-86965-192-7

www.lexxion.de9 7 8 3 8 6 9 6 5 1 9 2 7

Umwelt und Betrieb_Umschlag#5.indd 1 12.11.12 13:48

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Schendel/Giesberts/Büge (Hrsg.)

Umwelt und Betrieb

Rechtshandbuch für die betriebliche Praxis

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Schendel/Giesberts/Büge (Hrsg.)

Umwelt und Betrieb

Mit Beiträgen von:

Dirk Büge, Ulrich Geffarth, Ludger Giesberts, Rudolf Werner Hammer,

Alexander Kenyeressy, Christoph Leifer, Hans-Jürgen

Müggenborg, Joachim Sanden, Michael Scheier, Frank Andreas

Schendel, Andreas Theuer

Rechtshandbuch für die betriebliche Praxis

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Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek

Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.d-nb.de abrufbar.

Das Werk ist urheberrechtlich geschützt. Die dadurch begründeten Rechte, insbesondere die der Übersetzung, des Nachdrucks, der Entnahme von Abbildungen, der Funksendung, der Wiedergabe auf fotomechanischem oder ähnlichem Wege und der Speicherung in Datenverarbeitungsanlagen, bleiben vorbehalten.

Das Werk wurde mit größter Sorgfalt zusammengestellt, dennoch übernimmt der Verlag keine Haftung für inhaltliche und drucktechnisch bedingte Fehler.

ISBN Print: 978-3-869 65-192-7ISBN E-Book: 978-3-869 65-193-4

© 2012 Lexxion Verlagsgesellschaft mbH · Berlinwww.lexxion.de

Umschlag: Tozman Satz & Grafik, BerlinSatz: Text- und Bildwerkstatt Ursula Weisgerber

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Vorwort

Das Umweltrecht hat sich zu einem außerordentlich komplexen Rechts-gebiet entwickelt, das in seiner konkreten Anwendung häufig zu Fragen und Problemen für den Rechtsanwender führt. Die Gründe hierfür sind vielfältig: Zum einen wird diese Rechtsmaterie stark von der Gesetzgebung der Europäischen Union mit ihren Verordnungen, Richtlinien und Mittei-lungen geprägt, die sich teilweise nur schwer in deutsches Recht implemen-tieren lässt. Zum anderen führt der technische Fortschritt zu einer stetigen Anpassung der Normen.

Vor diesem Hintergrund möchten die Herausgeber und Autoren dieses Handbuches „Umwelt und Betrieb“ für die Praxis einen kompakten Ratge-ber zum Umweltrecht zur Verfügung stellen. Wir wenden uns dabei in ers-ter Linie an den betrieblichen Praktiker, der zu den vielschichtigen Fragen des Umweltrechts grundlegende Informationen sucht.

Alle Autoren haben dabei ihre über viele Jahre gewonnenen Erfahrungen in die Beiträge zu den verschiedenen Gebieten des Umweltrechts einfließen lassen. Das Team setzt sich zusammen aus Praktikern der Wirtschaft, der Umweltbehörden und der Anwaltschaft.

Bei der Bearbeitung haben sich die Autoren auf die wesentlichen und zen-tralen Gesetze und Verordnungen konzentriert, die in der Praxis relevant sind. Detailfragen und juristische Streitigkeiten wurden, soweit möglich, weggelassen, um den Blick auf das Ganze und die Zusammenhänge nicht zu verstellen. Über die Kommentierung einzelner Gesetze hinaus werden auch fachübergreifende Fragen u.a. zum Umweltschutzbeauftragten oder zu Chemie- und Industrieparks behandelt.

Neue gesetzliche Regelungen, wie das Treibhausgas-Emissionshandels-gesetz, das Zuteilungsgesetz sowie insbesondere das neue Kreislaufwirt-schaftsgesetz, das zum 1.6.2012 in Kraft getreten ist, wurden berücksich-tigt. Das Werk weist damit einen Stand von Oktober 2012 auf.

Wir hoffen, dass Sie die Beiträge gut verwerten können. Für Anregungen zur Optimierung des Werkes sind die Herausgeber, Autoren und der Verlag sehr dankbar. Bitte machen Sie davon Gebrauch.

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Dieses Werk wird als Print- und elektronische Version hergestellt. Wählen Sie die Ihnen genehme Form des Lesens.

Wir danken allen Autoren für den großen Einsatz zur Erstellung des Handbuches „Umwelt und Betrieb“. Ein besonderer Dank geht an Herrn Dr. Andreae, den Inhaber des Lexxion Verlages, und an Frau Stefanie Neu-mann, die mit großer Geduld und Umsicht die Entstehung des Handbuchs begleitet und Autoren und Herausgeber bestens betreut haben. Ein herzli-cher Dank gilt Herrn Dr. Christoph Leifer, der die Redaktion unermüdlich betrieben hat.

Im Namen der Herausgeber

Dr. Frank Andreas Schendel

Vorwort

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Umwelt und Betrieb

Herausgegeben vonRechtsanwalt Dr. Frank Andreas SchendelRechtsanwalt Dr. Ludger GiesbertsRechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Dirk Büge

RedaktionOberregierungsrat Dr. Christoph Leifer

Autoren

Dirk BügeRechtsanwalt, Fachanwalt für VerwaltungsrechtRechtsanwaltskanzlei Büge und Tünnesen-Harmes, Duisburg

Dr. Ulrich Geffarth, Marburg

Dr. Ludger Giesberts, LL.M.RechtsanwaltKanzlei DLA Piper UK LLP, Köln

Dipl.-Ing. Rudolf Werner HammerArchitekt, Limburgerhof

Dr. Alexander KenyeressyRechtsanwaltThyssenKrupp Steel Europe AG, Direktionsbereich Umwelt- und Klima-schutz, Duisburg

Oberregierungsrat Dr. Christoph LeiferMinisterium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Ver-braucherschutz Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf

Prof. Dr. Hans-Jürgen MüggenborgRechtsanwalt, Fachanwalt für VerwaltungsrechtRechtsanwaltskanzlei Josten, Müggenborg, Weyers, Aachen

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Autorenverzeichnis

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apl. Prof. Dr. Dr. Joachim SandenLeiter der Abteilung Bodenschutz/Altlasten, Amt für Umweltschutz, Be-hörde für Stadtentwicklung und Umwelt, Hamburg

Michael ScheierRechtsanwalt, Fachanwalt für VerwaltungsrechtRechtsanwaltskanzlei Michael Scheier – Kanzlei für Verwaltungsrecht, Köln

Dr. Frank Andreas SchendelRechtsanwaltVorstandsmitglied der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Ab-wasser und Abfall e.V., HennefVorsitzender des Hauptausschusses Recht der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V., Hennef

Andreas TheuerRechtsanwaltThyssenKrupp Steel Europe AG, Direktionsbereich Umwelt- und Klima-schutz, Duisburg

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Inhaltsübersicht

Kapitel 1: Immissionsschutzrecht. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1A. Bundes-Immissionsschutzgesetz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1

B. Immissionsschutzrecht – Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40

C. Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57

D. Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 66

E. Störfallverordnung (12. BImSchV) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 83

F. Verordnung über Großfeuerungs- und Gasturbinenanlagen (13. BImSchV) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 103

G. Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen (17. BImSchV). . . . . . . . . 110

H. Verordnung über Anlagen zur biologischen Behandlung von Abfällen (30. BImSchV) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 121

I. Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 128

J. Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 143

K. Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG) . . . . . . . . . . . . . . 159

L. Zuteilungsgesetz 2012 (ZuG 2012). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 175

Kapitel 2: Wasser- und Abwasserrecht. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 181A. Wasserhaushaltsgesetz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 181

B. Abwasserverordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 233

C. Grundwasserverordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 235

D. Oberflächengewässerverordnung (OgewV) . . . . . . . . . . . . . . . . . 239

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Inhaltsübersicht

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E. Umgang mit wassergefährdenden Stoffen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 245

F. Überblick über die Landeswassergesetze unter besonderer Berücksichtigung des Landeswassergesetzes Nordrhein-Westfalen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 250

G. Wassernutzungsentgelte – unter besonderer Berücksichtigung des Wasserentnahmeentgeltgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 267

H. Abwasserabgabengesetz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 286

I. Überblick über das Landesabwasserabgabenrecht . . . . . . . . . . . . 301

Kapitel 3: Abfallrecht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .305A. Kreislaufwirtschaftsgesetz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 305

B. Abfallverbringungsrecht. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 329

C. Verordnung über den Betriebsbeauftragten für Abfall . . . . . . . . 348

D. Altölverordnung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 361

E. Verordnung über den Versatz von Abfällen unter Tage (Versatzverordnung – VersatzV) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 368

F. Entsorgungsfachbetriebeverordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 372

G. Beförderungserlaubnisverordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 382

H. Gewerbeabfallverordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 392

I. Verordnung über Deponien und Langzeitlager (Deponieverordnung) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 405

Kapitel 4: Bodenschutz und Altlastenrecht. . . . . . . . . . . . . . . . . 415

A. Aktuelle Übersicht zum Bodenschutzrecht . . . . . . . . . . . . . . . . . . 415

B. Bundes-Bodenschutzgesetz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 417

C. Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung . . . . . . . . . . . . . 467

D. Zivilrechtliche Haftung für Altlasten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 479

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Inhaltsübersicht

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Kapitel 5: Chemikalienrecht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .489

REACH-Verordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 489

Kapitel 6: Fachübergreifendes Umweltrecht . . . . . . . . . . . . . . . .535A. Aufgaben, Verantwortung und Haftung

von Umweltschutzbeauftragten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 535

B. Chemie- und Industrieparks . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 558

C. Bauleitplanung und Zulässigkeit von Vorhaben nach Baugesetzbuch. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 606

D. Naturschutzrecht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 639

E. Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 651

F. Umweltverträglichkeitsprüfung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 659

G. Umwelthaftungsrecht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 676

H. Umweltschadensrecht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 689

I. Umweltinformationsrechte. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 702

Sachverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 711

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Büge / Leifer Bundes-Immissionsschutzgesetz

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Kapitel 1: Immissionsschutzrecht

A. Bundes-Immissionsschutzgesetz

Inhaltsübersicht

I. Einführung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2II. Errichtung und Betrieb von Anlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3

1. Anlagenbegriff . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32. Genehmigungspflicht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43. Errichtung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44. Betrieb . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55. Anlagenbetreiber . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5

III. Genehmigungsvoraussetzungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61. Grundpflichten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 72. Stand der Technik. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 113. Pflichten aus anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 124. Organisationspflichten des Betreibers . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14

IV. Genehmigungsverfahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17V. Besondere Genehmigungsverfahren. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18

1. Teilgenehmigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 182. Vorbescheid . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 203. Zulassung vorzeitigen Beginns . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 214. Änderungsgenehmigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22

VI. Behördliche Anordnungsbefugnisse. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 231. Nachträgliche Anordnung (§ 17 BImSchG). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 232. Untersagung, Stilllegung, Beseitigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 283. Widerruf und Rücknahme der Genehmigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30

VII. Nicht genehmigungsbedürftige Anlagen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 311. Anlagenbegriff . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 312. Grundpflichten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 323. Weitergehende materielle Anforderungen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 324. Anordnungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 345. Untersagung der Errichtung oder des Betriebes. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34

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Bundes-Immissionsschutzgesetz Büge / Leifer

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VIII. Gemeinsame Regelungen zur Anlagenüberwachung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 351. Ermittlung von Emissionen und Immissionen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 352. Sicherheitstechnische Prüfungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37

3. Sonstige behördliche Überwachungsmaßnahmen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38

I. Einführung

Das Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vor-gänge1 gehört zum Kernbereich des modernen Umweltrechts. Bei seinem ursprünglichen Inkrafttreten zum 1.4.1974 löste es die zuvor seit Beginn der Industrialisierung in der Gewerbeordnung geregelten Anforderungen an emittierende Anlagen ab und ergänzte diese um weitere Regelungen, die allesamt dem zentralen Ziel, nämlich dem Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen, insbesondere vor Luftverunreinigungen und vor Lärm, dienen. Dies bestimmt – ungeachtet der zahlreichen Änderungen, die das BImSchG im Laufe der Zeit erfahren hat (zuletzt im Wesentlichen durch die Vorgaben des europäischen Umweltrechts, zu dessen Vorreitern das deutsche Immissionsschutzrecht gehört) – nach wie vor Aufbau und Struktur des Gesetzes. Seine Regelungen knüpfen gemäß dem Verursa-cherprinzip an die typischen Quellen der zu bekämpfenden Immissionen an, nämlich an Anlagen, von denen Emissionen ausgehen können, sowie an Stoffe, deren Beschaffenheit für das Entstehen und die Schädlichkeit von Emissionen von Bedeutung sind. Dies spiegelt sich im Aufbau des Gesetzes wie folgt wider:

Neben allgemeinen bzw. gemeinsamen Vorschriften im 1. sowie 7. und 8. Teil enthält das Gesetz vor allem Anforderungen

– an die Errichtung und den Betrieb von Anlagen (2. Teil), wobei unter-schieden wird zwischen genehmigungsbedürftigen (§§ 4–21) und nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen (§§ 22–25),

– an die Beschaffenheit von Anlagenbauteilen (§§  32, 33) sowie Brenn-, Treib- und Schmierstoffen (§§ 34 ff.) bzw. Biokraftstoffen (§§ 37a–f),

1 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) vom 26.9.2002 (BGBl. I, 3830), zuletzt geändert am 24.2.2012 (BGBl. I, 212).

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