unterweisungsmodul persönliche schutzausrüstung. unterweisungsinhalte - beispiele rechtliche...
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Unterweisungsinhalte - Beispiele
Rechtliche Grundlagen Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen PSA - Verantwortung PSA - In der Zahnarztpraxis …
© LZK BW 02/2015
Rechtliche GrundlagenArbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und Unfallverhütungsvorschrift DGUV V1 „Grundsätze der Prävention“
Grundpflichten des Unternehmers Grundpflichten der Versicherten Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes …
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PSA – Gefährdungsbeurteilung?
Alles beginnt mit der Gefährdungsbeurteilung!
vor Tätigkeits-aufnahme!
Bei Abweichungen, z. B. zusätzliche Schutzmaßnahmen
sind erforderlich
Ermittlung aller Gefährdungen und
Belastungen
Informationsermittlung
Tätigkeitsbeginn
Beurteilung des Ist-Zustandes
Festlegen der erforderlichen Schutzmaßnahmen
Einführung der Schutzmaßnahmen
Fortschreiben und Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung
Überprüfung der Wirksamkeit der
Schutzmaßnahmen
Ablaufschema Gefährdungsbeurteilungals kontinuierlicher Prozess
Erfassung des Ist-Zustandes
Abschätzen von Art und Ausmaß der
möglichen Tätigkeits-risiken und deren
Eintrittswahrscheinlichkeit
Dokumentation: • Ermittelte Gefährdungen • Festgelegte Schutzmaßnahmen • Überprüfungsergebnis
vor Tätigkeits-aufnahme!
Bei Abweichungen, z. B. zusätzliche Schutzmaßnahmen
sind erforderlich
Ermittlung aller Gefährdungen und
Belastungen
Informationsermittlung
Tätigkeitsbeginn
Beurteilung des Ist-Zustandes
Festlegen der erforderlichen Schutzmaßnahmen
Einführung der Schutzmaßnahmen
Fortschreiben und Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung
Überprüfung der Wirksamkeit der
Schutzmaßnahmen
Ablaufschema Gefährdungsbeurteilungals kontinuierlicher Prozess
Erfassung des Ist-Zustandes
Abschätzen von Art und Ausmaß der
möglichen Tätigkeits-risiken und deren
Eintrittswahrscheinlichkeit
Dokumentation: • Ermittelte Gefährdungen • Festgelegte Schutzmaßnahmen • Überprüfungsergebnis
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Nicht vergessen: Schutzmaßnahmen und deren Rangfolge
Technische Schutzmaßnahmen
Organisatorische Schutzmaßnahmen
Persönliche Schutzmaßnahmen
T
O
P© LZK BW 02/2015
PSA – Verantwortung?
Der Praxisinhaber stellt die im Rahmen der Gefährdungs-beurteilung festgelegte Persönliche Schutzausrüstung den
Beschäftigten bereit. Die Kosten hierfür trägt der Praxisinhaber!
Beschäftigten:Beschäftigten:- Tragepflicht!- Bestimmungsgemäßer und pflegsamer Umgang!
Unterweisung: Der Sinn und Zweck der PSA ist zu erläutern undv. a. der richtige Einsatz/Gebrauch und derenPflege.
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PSA – In der Zahnarztpraxis?
Medizinische Einmalhandschuhe (DIN EN 455). z. B. in der Patientenbehandlung
Flüssigkeitsdichte, ausreichend widerstands-fähige Handschuhe (DIN EN 374). z. B. bei der Instrumentenaufbereitung,
Reinigung und Desinfektion von Flächen
Augen- und Gesichtsschutz. wenn mit Verspritzen oder Versprühen infektiöser
oder potenziell infektiöser Materialien oder Flüssigkeiten zu rechnen ist (z. B. Zahnstein-entfernen mit Ultraschall)
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PSA – In der Zahnarztpraxis?
Schutzkleidung, wenn mit Durchnässen der Berufskleidunggerechnet werden kann.
z. B. flüssigkeitsdichte Schutzschürze (Transport nassentsorgter Instrumente
und manuelle Aufbereitung)
Mund-Nasen-Schutzmaske. Patienten- und Personalschutz! z. B. in der Patientenbehandlung
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PSA – In der Zahnarztpraxis?
Ggf. Atemschutz (partikelfiltrierende Halbmaske mitAusatemventil).
FFP2 / FFP3 (Filtering-Face-Pieces)
Ggf. Gehörschutz. z. B. im Praxislabor
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