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Feuerlöscher Folie 1 [email protected] Ausbilderinfos © Verlag Heinrich Vogel, München - Sept. 2003 Voraussetzungen für einen Brand Brennbarer Stoff Zündquelle oder Zündtemperatur Sauerstoff

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Page 1: Uwe@Hildach.de Ausbilderinfos © Verlag Heinrich Vogel, München - Sept. 2003 Feuerlöscher Folie 1 Voraussetzungen für einen Brand Brennbarer Stoff Zündquelle

Feuerlöscher Folie 1

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© Verlag Heinrich Vogel, München - Sept. 2003

Voraussetzungen für einen Brand

Voraussetzungen für einen Brand

Brennbarer Stoff

Zündquelle oder Zündtemperatur

Sauerstoff

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Feuerlöscher Folie 2

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Brandklassen

Brandklassen

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Feuerlöscher Folie 3

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Feuerlöschmittel

Feuerlöschmittel

Jede Beförderungseinheit muss mit mindestens einem tragbaren Feuerlöschgerät für die Brandklassen A, B und C mit einem Mindestfassungsvermögen von 2 kg geeignetem Löschmittel, z.B. Pulver, ausgerüstet sein, das geeignet ist, einen Brand des Motors oder des Fahrerhauses der Beförderungseinheit zu bekämpfen.

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Feuerlöscher Folie 4

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Zusätzliche Geräte sind vorgeschrieben:

Zusätzliche Geräte sind vorgeschrieben:

i) für Beförderungseinheiten mit einer zGM > 7,5 to:

ein oder mehrere tragbare Feuerlöschgeräte für die Brandklassen A, B und C mit einem gesamten Mindestfassungsvermögen von 12 kg geeignetem Löschmittel, z.B. Pulver, davon eines mindestens 6 kg;

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Feuerlöscher Folie 5

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Zusätzliche Geräte sind vorgeschrieben:

Zusätzliche Geräte sind vorgeschrieben:

ii) für Beförderungseinheiten mit einer zGM > 3,5 to bis einschließlich 7,5 to:

ein oder mehrere tragbare Feuerlöschgeräte für die Brandklassen A, B und C mit einem gesamten Mindestfassungsvermögen von 8 kg geeignetem Löschmittel, z.B. Pulver, davon eines mindestens 6 kg;

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Feuerlöscher Folie 6

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Zusätzliche Geräte sind vorgeschrieben:

Zusätzliche Geräte sind vorgeschrieben:

iii) für Beförderungseinheiten mit einer zGM von höchstens 3,5 to:

ein oder mehrere tragbare Feuerlöschgeräte für die Brandklassen A, B und C mit einem gesamten Mindestfassungsvermögen von 4 kg geeignetem Löschmittel, z.B. Pulver;

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Feuerlöscher Folie 7

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1. Abweichend von § 1 Abs. 3 Nummer 1 GGVSE in Verbindung mit Unterabschnitt 1.1.3.6 ADR darf auf die Mitführung eines Feuerlöschers nach Unterabschnitt 8.1.4.2 ADR verzichtet werden, wenn bei der Beförderung kleiner Mengen gefährlicher Güter die Vorschriften des Unterabschnitts 1.1.3.6 ADR angewendet werden.

2. Geltungsdauer:Diese Ausnahme gilt bis längstens 31. Dezember 2003.

Bei den Beförderungseinheiten, die gefährliche Güter gemäß Unterabschnitt 1.1.3.6 befördern, muss mindestens ein Feuerlöschgerät für die Brandklassen A, B und C mit einem Mindestfassungsvermögen von 2 kg, z.B. Pulver, mitgeführt werden.

National gibt es jedoch die GGAV-Ausnahme 26 (S), die von dieser Verpflichtung noch bis Ende 2003 befreit:

Beförderung unterhalb der Mengengrenzen nach UA 1.1.3.6

Beförderung unterhalb der Mengengrenzen nach UA 1.1.3.6

Kleinmengenbeförderung ohne Mitführung von Feuerlöschern

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Feuerlöscher Folie 8

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Übergangsvorschriften

Übergangsvorschriften

Der Unterabschnitt 1.6.5.6 ADR: „Beförderungseinheiten, die mit Feuerlöschgeräten ausgerüstet sind, die den bis zum 31. Dezember 2002 geltenden Vorschriften des Abschnitts 8.1.4 entsprechen, dürfen bis zum 31. Dezember 2007 weiter verwendet werden.“

Die GGVSE - Durchführungsrichtlinie (RSE) Abschnitt 1-9:„Unabhängig vom Datum der Zulassung nach der StVZO dürfen Beförderungseinheiten bis zum 31. Dezember 2007 mit Feuerlöschgeräten (Anzahl und Löschmittelmenge) ausgerüstet werden, die den bis zum 31. Dezember 2002 geltenden Vorschriften des Abschnitts 8.1.4 des ADR entsprechen.“

Nachdem die Übergangsvorschriften im Unterabschnitt 1.6.5.6 zu reichlich Verwirrung geführt haben, sind sie mit der neuen RSE genau definiert worden:

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Feuerlöscher Folie 9

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1. Sicherungslasche ziehen

2. Kräftig auf den roten Knopf schlagen

3. Löschpistole betätigen

Vorsicht:

Löscher stehen mit ca. 18 bar unter Druck.Pistole fest in die Hand nehmen.

Feuerlöscher sind zweijährlich zu prüfen

Verantwortlich ist der Halter

Bedienung der Feuerlöscher

Bedienung der Feuerlöscher

Das Fahrpersonal muss mit der Handhabung der Feuerlöscher vertraut sein !

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Feuerlöscher Folie 10

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Brandbekämpfung (Vorgehensweise)

Falsch: Richtig:

Feuer nicht gegen den Wind

sondern mit dem Wind bekämpfen

Flächenbrände nicht von hinten

sondern von vorne und hinten löschen

Tropf- u. Fließbrände nicht von unten

sondern von oben bekämpfen

Feuerlöscher nichtnacheinander

sondern gleichzeitigbenutzen

Brandstelle nicht zu früh verlassen

sondern auf Wiederentzündung achten