vds 2132_2009_01 anerkennung von errichterfirmen fuer feuerloeschanlagen

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VdS 2132 : 2009-01 (05) VdS-Richtlinien für die Anerkennung von Errichterfirmen für Feuerlöschanlagen

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VdS 2132_2009_01 Anerkennung Von Errichterfirmen Fuer Feuerloeschanlagengood document

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  • VdS 2132 : 2009-01 (05)

    VdS-Richtlinien fr die

    Anerkennung von Errichterfirmen fr Feuerlschanlagen

  • Anerkennung von Errichterfirmen fr FeuerlschanlagenVdS 2132 : 2009-01 (05)

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    VdS-Richtlinien fr die

    Anerkennung von Errichterfirmen fr FeuerlschanlagenInhalt

    Vorwort ................................................................................................................................................ 5

    1 Allgemeines ............................................................................................................................. 51.1 Anwendungsbereich ...................................................................................................................... 51.2 Inkrafttreten .................................................................................................................................... 51.3 Vertragsgegenstand ...................................................................................................................... 5

    2 Definitionen ............................................................................................................................. 5

    3 Normative Verweisungen ........................................................................................................ 6

    4 Anerkennungsverfahren ........................................................................................................ 64.1 Auftragserteilung ........................................................................................................................... 64.2 Anerkennungsumfang ................................................................................................................... 64.3 Anerkennungsdauer ...................................................................................................................... 74.4 Erlschen der Anerkennung ......................................................................................................... 74.5 Gebhren ....................................................................................................................................... 7

    5 Anerkennungsbedingungen ................................................................................................... 75.1 Fachpersonal ................................................................................................................................ 85.2 Organisation ................................................................................................................................ 115.3 Produkte ...................................................................................................................................... 125.4 Installationsanzeige ..................................................................................................................... 125.5 Installationsattest ......................................................................................................................... 135.6 Instandhaltung und Wartung ....................................................................................................... 135.7 Referenzanlagen .......................................................................................................................... 13

    6 Baustellenkontrollverfahren ................................................................................................. 15

    7 Sonstige Anerkennungs bedingungen ................................................................................. 15

    8 Werbung ................................................................................................................................ 17

    9 Gewhrleistung und Haftung ................................................................................................ 179.1 Gewhrleistung ............................................................................................................................ 179.2 Schadenersatz ............................................................................................................................. 17

    10 Sonstiges ............................................................................................................................... 1710.1 Datenschutz ................................................................................................................................. 1710.2 Salvatorische Klausel .................................................................................................................. 1810.3 Gerichtsstand und Rechtswahl ................................................................................................... 18

    Anhang A Mindestmengen der Ersatzteilbevorratung zum Bau von Sprinkleranlagen ....................................................................................................................... 19

    Anhang B Mindestmengen der Ersatzteilbevorratung zum Bau von Sprhwasserlschanlagen ....................................................................................................... 21

    Anhang C Mindestmengen der Ersatzteilbevorratung zum Bau von Schaumlschanlagen ............................................................................................................... 22

    Anhang D Mindestmengen der Ersatzteilbevorratung zum Bau von Funkenerkennungs-, Funkenausscheidungs- und Funkenlschanlagen .............................. 23

  • Anerkennung von Errichterfirmen fr Feuerlschanlagen VdS 2132 : 2009-01 (05)

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    Anhang E Mindestmengen der Ersatzteilbevorratung zum Bau von Gas-Feuerlschanlagen ............................................................................................................ 24

    Anhang F Mindestmengen der Ersatzteilbevorratung zum Bau von CO2-Niederdruck-Feuerlschanlagen ...................................................................................... 25

    Anhang G Mindestmengen der Ersatzteilbevorratung zum Bau von Sonderlschanlagen zum Schutz von Kcheneinrichtungen ................................................. 26

    Anhang H Mindestanforderungen an Werksttten ...................................................................... 27

    Anhang J Mitarbeiter-Ausweis ...................................................................................................... 28

    Anhang K Mitarbeiter-Fragebogen zur Anmeldung und Ausweiserstellung .............................. 29

    Anhang L Auftrag/Verlngerungsauftrag auf VdS-Anerkennung ................................................ 30

    Anhang M Bewertung von Baustellenbesichtigungen ................................................................ 31

    Anhang M Blatt 2 Montagepersonal ............................................................................................. 32

    Anhang M Erluterungen zur Bewertung von Baustellenbesichtigungen ................................. 33

    Anhang N DIN EN ISO 9001 fr Errichterfirmen .......................................................................... 35

    Anhang O Behandlung von QM-Zertifikaten (DIN EN ISO 9001) ................................................ 35

    Anhang P Installationsanzeige ..................................................................................................... 36

    Anhang Q Anforderungen an Demonstrationsanlagen ............................................................... 37Q1 Sprinkleranlage ................................................................................................................................. 37Q2 Sprhwasserlschanlage .................................................................................................................. 38Q3 Gaslschanlage ................................................................................................................................ 39

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    schnitt 5.7.2 ist fr bestehende Anerkennungen mit krzerer Laufzeit als 4 Jahre die auf den An-erkennungszeitraum umgerechnete Anzahl von Referenzanlagen nachzuweisen.

    Inhaltliche nderungen gegenber der Ausgabe VdS 2132 : 2006-02 (04) sind durch einen senk-rechten Strich gekennzeichnet.

    Fr die Errichtung von Niederdruck-Feinsprh-lschanlagen ist entweder die Anerkennung als Errichter fr Niederdruck-Feinsprhlschanlagen oder eine entsprechende Zusatzqualifikation zur Errichteranerkennung fr Sprinkler- bzw. Sprh-wasserlschanlagen erforderlich (s. Liste der an-erkannten Errichterfirmen unter www.vds.de). Ab dem 01.02.2011 ist eine Anerkennung als Errichter fr Niederdruck-Feinsprhlschanlagen erforder-lich.

    1.3 Vertragsgegenstand

    Vertragsgegenstand ist die Prfung und Anerken-nung der Errichterfirma entsprechend dem in die-ser Richtlinie geregelten Anerkennungsverfahren. Die Prfung von installierten Feuerlschanlagen erfolgt auf Grundlage eines etwaigen geson-derten Vertrages.

    2 Definitionen

    Betriebssttte: Standorte des Antragstellers, von denen aus die Leistungen gem Ziffer 1.1 er-bracht werden.

    Errichtung: Gesamtheit von Projektierung/Pla-nung, Montage, Inbetriebnahme/bergabe und Instandhaltung von FLA.

    Installationsattest: Bescheinigung der Errichter-firma, dass die FLA richtlinienkonform ausgefhrt wurde.

    VdS-anerkannte FLA: Anlage, die in allen Teilen richtlinienkonform (VdS) ausgefhrt wurde; hier-zu gehrt insbesondere, dass ausschlielich VdS-anerkannte Bauteile und Systeme verwendet wur den.

    Zweigniederlassung: Betriebssttte der Errich-terfirma, die gesellschaftsrechtlich und organisa-torisch an den Errichterbetrieb gebunden ist.

    Vorwort

    Die Richtlinien fr die Anerkennung von Errichter-firmen fr Feuerlschanlagen (VdS 2132) wurden auf der Grundlage der europisch abgestimmten Spezifikationen fr Errichterfirmen von Anlagen der Brandschutz- und/oder Sicherungstechnik (CEA 4002) des Comit Europen des Assu-rances (CEA) erstellt.

    Die Spezifikationen von CEA sind Rahmenricht-linien, die innerhalb der europischen Versiche-rungswirtschaft abgestimmt und vom European Fire and Security Advisory Council (EFSAC) an-erkannt worden sind, und legen Mindestanforde-rungen fr die Anerkennung von Errichterfirmen fr Feuerlschanlagen fest. Die nationalen Mit-gliedsverbnde von CEA haben sich darauf ver-stndigt, die von CEA herausgegebenen Spezifi-kationen in ihr eigenes Regelwerk zu bernehmen und entgegenstehende Richtlinien zurckzuzie-hen.

    Darberhinaus wurden diese VdS-Richtlinien in Anlehnung an die aktuellen europisch abge-stimmten Spezifikationen fr Errichterfirmen von Feuerlschanlagen (CEA 4046 und 4047) des Comit Europen des Assurances (CEA) aktua-lisiert.

    1 Allgemeines

    1.1 Anwendungsbereich

    VdS Schadenverhtung (VdS) erkennt Errichter-firmen fr Feuerlschanlagen (FLA) bei Beauftra-gung an. Zugang zu diesem Anerkennungsver-fahren haben alle Errichterfirmen, die in der Lage sind, im Zusammenhang mit FLA die nachfolgend aufgefhrten Leistungen a) e) zu erbringen:

    a) Projektierung/Planungb) Montagec) Inbetriebnahme/bergabe an den Betreiber

    (einschlielich Einweisung)d) Bescheinigung der Konformitte) Instandhaltung

    1.2 Inkrafttreten

    Die Richtlinien gelten ab dem 01.02.2009 und er-setzen die bisherigen Richtlinien fr die Anerken-nung von Errichterfirmen fr Feuerlschanlagen VdS 2132 : 2006-02 (04).

    Bezglich der mit Ausgabe VdS 2132 : 2006-02 (03) erfolgten Neufassung der Tabelle 2 in Ab-

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    3 Normative Verweisungen

    Die vorliegenden Richtlinien enthalten durch un-datierte Verweise Bestimmungen aus anderen Re-gel werken. Es gilt jeweils die letzte Ausgabe des in Bezug genommenen Regelwerkes.

    DIN 31051 Grundlagen der InstandhaltungDIN EN 287 Prfung von Schweiern;

    SchmelzschweienDIN EN ISO 9001 Qualittsmanagement-

    systemeDIN ISO 2859 Annahmestichprobenprfung

    anhand der Anzahl fehlerhafter Einheiten oder Fehler (Attributprfung)

    VdS 2092 Richtlinien fr SprinkleranlagenVdS 2093 Richtlinien fr CO2-Feuerlsch-

    anlagenVdS 2106 Richtlinien fr Funkenerkennungs-,

    Funkenausscheidungs- und Funkenlsch- anlagen

    VdS 2108 Richtlinien fr Schaumlsch anlagenVdS 2109 Richtlinien fr Sprhwasserlschan-

    lagenVdS 2304 Einrichtungsschutz fr elektrische

    und elektronische SystemeVdS CEA 4001 Richtlinien fr Sprinkler an la genVdS 2380 Richtlinien fr Feuerlschanlagen mit

    nicht verflssigten Inertgasen VdS 2381 Richtlinien fr Feuerlschanlagen mit

    halogenierten Kohlenwasserstoffen VdS 2552 Prfung und Anerkennung von

    Schweiverfahren an Rohren kleiner DN 65CEA 4002 Errichterfirmen fr Anlagen der

    Brand schutz- und/oder SicherungstechnikCEA 4046 Base requirements for Installers of

    Fire Fighting SystemsCEA 4047 Rules for the approval of Installers

    of Fire Fighting Systems in accordance with CEA 4046

    4 Anerkennungsverfahren

    4.1 Auftragserteilung

    Die Anerkennung ist schriftlich unter Verwendung des Vordrucks (Anhang L) bei VdS zu beauftragen.

    Es sind folgende Unterlagen beizufgen:

    Bescheinigung ber die Eintragung des Auftrag-gebers in das Handelsregister (sofern zutref-fend)

    Auskunft aus dem Gewerberegister (sofern ein tragungspflichtig)

    Nachweis der Bonitt durch Unbedenklichkeits-bescheinigung des zustndigen Finanzamtes, durch Bankauskunft der Hausbank des Auf-traggebers oder durch testierte Bilanz

    Detaillierte Schulungsnachweise fr die haupt-verantwortliche Fachkraft

    Nachweis ber die Qualifikation der hauptver-antwortlichen Fachkraft (siehe Ziffer 5.1.1)

    Lieferzusage der Bauteilehersteller bzw. des Systeminhabers (muss sich auf die Anlagen-teile und die zugehrige technische Informati-on beziehen; entfllt, wenn der Auftraggebers gleichzeitig Systeminhaber ist).

    Vereinbarung mit einer VdS-anerkannten Er-richterfirma fr Brandmeldeanlagen (sofern zu-treffend, siehe Ziffer 5.2.5)

    Muster des Instandhaltungsvertrages fr FLANachweis ber ein zertifiziertes Qualittsma-

    nage mentsystem (QM-System) nach DIN EN ISO 9001 fr die Betriebssttte (das QM-System muss fr die Errichtung von FLA eingefhrt worden sein; in Anhang N sind An-forderungen an das QM-System und in An-hang O die Anerkennungsbedingungen fr QM-Zertifikate Dritter aufgezeigt).

    Nachweis ber eine abgeschlossene Betriebs- haftpflichtversicherung mit einer Mindest de-ckungs summe von 2 Millionen EUR (oder 3 Mil - lionen DM bei bestehenden Vertrgen) pro Schadensfall zur Deckung von Personensch-den und 1 Millionen EUR (oder 1 Millionen DM bei bestehenden Vertrgen) pro Schadensfall zur Deckung von Sachschden.

    Mitarbeiterfragebogen gem Anhang K (sie-he Ziffer 5.1.3.7)

    Organigramm inkl. der Verantwortlichkeiten und Weisungsbefugnisse, soweit es zur Darlegung von Verantwortlichkeiten und Weisungsbefug-nissen des geforderten Fachpersonals nach 5.1 relevant ist.

    4.2 Anerkennungsumfang

    Die Anerkennung kann fr eine der im Folgenden aufgelisteten Anlagenarten beauftragt und aus-gesprochen werden:

    a) Sprinkleranlagen, Sprinkleranlagen mit Zumi-schung von filmbildenden Schaumittel

    b) Sprhwasserlschanlagen, Sprhwasserlsch-anlagen mit Zumischung von filmbildenden Schaumittel

    c) Schaumlschanlagend) Funkenerkennungs-, Funkenausscheidungs-

    und Funkenlschanlagene) CO2-Feuerlschanlagen (Niederdruckanlagen)f) Gas-Feuerlschanlagen (CO2-Hochdruck, nicht

    verflssigte Inertgase, halogenierte Kohlen was-serstoffe)

    g) Einrichtungsschutzanlagen fr elektrische und elektronische Systeme (CO2-Hochdruck, nicht- ver flssigte Inertgase, halogenierte Kohlen was-serstoffe)

  • Anerkennung von Errichterfirmen fr FeuerlschanlagenVdS 2132 : 2009-01 (05)

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    h) Sonderlschanlagen (z.B. Kchenschutzein-richtungen, Sauerstoffreduzierungsanlagen)

    i) Feinsprhlschanlagen (Niederdrucktechnik, Hochdrucktechnik)

    Fr die Anerkennung als Errichter von Sprink-leranlagen bzw. Sprhwasserlschanlagen mit Zu mischung filmbildender Schaummittel ist eine entsprechende Zusatzqualifikation erforderlich. Diese Zusatzqualifikation gilt als erbracht, wenn der Errichter gleichzeitig ber eine Anerkennung fr Schaumlschanlagen verfgt.

    Die Anerkennung fr eine der Anlagenarten unter f) sowie g) wird jeweils auf die Verwendung eines Lschgases beschrnkt.

    Soweit im Folgenden nur der Oberbegriff FLA be-nutzt wird, beziehen sich die Ausfhrungen kon-kret auf die Anlagenart, fr die der Auftraggeber die Anerkennung beauftragt hat.

    4.3 Anerkennungsdauer

    4.3.1 Vorlufige Anerkennung

    Errichterfirmen, die erstmalig einen Auftrag auf Anerkennung erteilen, knnen fr einen Zeitraum von 30 Monaten vorlufig anerkannt werden. Eine Verlngerung ist grundstzlich nicht mglich. Die vorlufige Anerkennung wird durch ein Zertifikat dokumentiert und damit wirksam. Sind die Vo-raussetzungen fr die endgltige Anerkennung erfllt, kann ein Auftrag auf endgltige Anerken-nung erteilt werden. Sptestens 2 Monate vor Ablauf der 30-Monatsfrist muss ein Auftrag auf endgltige Anerkennung erteilt werden.

    4.3.2 Endgltige Anerkennung

    Die endgltige Anerkennung wird fr 48 Monate erteilt; sie kann bei Beauftragung um weitere 48 Monate verlngert werden. Sptestens 2 Mo-nate vor Ablauf der 48-Monatsfrist muss der Ver-lngerungsauftrag erteilt werden. Die endgltige Anerkennung und die Verlngerung der endgl-tigen Anerkennung werden durch ein Zertifikat dokumentiert.

    4.4 Erlschen der Anerkennung

    4.4.1 Vorlufige Anerkennung

    Die vorlufige Anerkennung erlischt, wenn eine der genannten Bedingungen fr die vorlufige Anerkennung nicht oder nicht mehr erfllt wird. Ist eine Bedingung in einer Zweigniederlassung

    nicht mehr erfllt, kann die vorlufige Anerken-nung insgesamt zurckgezogen werden.

    Die vorlufige Anerkennung wird widerrufen bei nachgewiesenem Betrug oder Betrugsversuch.

    Das vorlufige Anerkennungsverfahren kann fr-hestens 12 Monate nach Erlschen der vorlu-figen Anerkennung neu betrieben werden.

    4.4.2 Endgltige Anerkennung

    Die Anerkennung erlischt, wenn eine der genann-ten Anerkennungsbedingungen nicht mehr erfllt ist. Ist eine Bedingung in einer Zweigniederlas-sung nicht mehr erfllt, kann die Anerkennung insgesamt zurckgezogen werden.

    Bei Sprinkler- und Sprhwasserlschanlagen wird die Anerkennung widerrufen, wenn die Anzahl mangelhafter Anlagen whrend der Einstufung in die verschrfte Stichprobe (Abschnitt 6 Bau-stellenkontrollverfahren) oder wenn die Punkte-summe fr die Baustellenbesichtigungen (Bewer-tungssystem Anhang M) berschritten wird.

    Die Anerkennung wird widerrufen bei nachgewie-senem Betrug oder Betrugsversuch.

    Das Anerkennungsverfahren kann frhestens 12 Mo nate nach Erlschen der endgltigen Aner-kenn ung neu betrieben werden.

    4.5 Gebhren

    Das Anerkennungsverfahren und die mit der Aner-ken nung in Zusammenhang stehenden VdS-Dienstleistungen (Prfungen, Baustellenkontrollen sowie Ausweiserstellung) sind fr den Auftragge-ber bzw. die Errichterfirma kostenpflichtig. Die Ge - bhrentabellen werden dem Auftraggeber auf Wunsch vor Auftragserteilung kostenlos zuge-sandt. Fr die Berechnung der Leistungen gelten die zum Zeitpunkt der Leistung aktuellen Gebh-rentabellen.

    5 Anerkennungsbedingungen

    Die VdS-Zertifizierungsstelle behlt sich vor, die Einhaltung der Anerkennungsbedingungen mit Hilfe geeigneter Manahmen zu berprfen.

    Es wird keine vorlufige Anerkennung ausge-sprochen, bevor nicht die in Ziffer 4.1 und im Fol-genden genannten Nachweise erbracht worden sind.

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    5.1 Fachpersonal

    Die Errichterfirma muss jederzeit ber eigenes qualifiziertes Personal (Fachkrfte und gewerb-liche Arbeitnehmer) in ausreichender Anzahl ver-fgen.

    Der Mitarbeiter darf nur bei einer anerkannten Errichterfirma in einem Vollzeit-Arbeitsverhltnis stehen und nicht zustzlich noch fr eine andere Firma im gleichen Beruf und gleicher Branche t-tig sein.

    Im Rahmen arbeitsamtlich genehmigter Kurzar-beit oder im Altersteilzeitprogramm auf Baustel-len eingesetzte Betriebsangehrige werden als eigene Mitarbeiter akzeptiert. Auszubildende dr-fen auf Baustellen eingesetzt werden und zhlen, sofern sie VdS gemeldet sind und 5.1.3.7 beach-tet wird, weder als eigene Mitarbeiter noch als Fremdmonteure.

    Die Errichterfirma muss ihr Personal schulen und weiterbilden.

    5.1.1 Qualifikation der verantwortlichen und hauptverantwortlichen Fachkrfte

    Verantwortliche und hauptverantwortliche Fach-krfte mssen eine Ausbildung als Diplominge-nieur (FH oder TH/Universitt) besitzen oder ein naturwissenschaftliches Studium vergleichbarer Fachrichtung mit Abschluss absolviert haben. Geeignete Fachrichtungen sind z. B. Maschinen-bau, Verfahrenstechnik, Versorgungstechnik, Bau-in genieurwesen. Grundlage fr die Anerkennung von Hochschuldiplomen, die auerhalb Deutsch-lands erworben wurden, ist die 1. Anerkennungs-richtlinie 89/48 EWG.

    Die Fachkrfte mssen sowohl ber fundierte Kenntnisse auf dem Gebiet der Lschanlagen-technik sowie des baulichen Brandschutzes ver - fgen als auch mit der Technik, den Anwen-dungsgrenzen und den Besonderheiten der FLA vertraut sein, fr welche die Anerkennung als Er-richterfirma ausgesprochen werden soll.

    Die verantwortlichen und hauptverantwortliche Fachkrfte mssen ihre Qualifikation durch eine Prfung bei VdS nachweisen (siehe VdS 2236 - Prfungsordnung fr die Prfung von hauptver-antwortlichen Fachleuten fr die Errichterfirmen der Brandschutz- und Sicherheitstechnik).

    5.1.2 Qualifikation der gewerblichen Mitarbeiter

    5.1.2.1 Werkstattleiter

    Die Werkstattleiter mssen sowohl ber eine ab-geschlossene Berufsausbildung (Gesellen-/Fach-arbeiterbrief oder Nachweis einer vergleichbaren Qualifikation, die in Deutschland zur Erteilung des Gesellen-/Facharbeiterbriefes fhren wrde) in einem technischen Beruf sowie ber eine min-destens 3-jhrige Erfahrung auf dem Gebiet der Bearbeitung, Reparatur und berprfung von Rohrleitungen und Armaturen verfgen als auch mit den einschlgigen technischen Regelwerken (insbes. VdS-Richtlinien fr Feuerlschanlagen) vertraut sein.

    5.1.2.2 Bauleitende Monteure und Montageinspektoren

    Bauleitende Monteure und Montageinspektoren mssen sowohl ber eine abgeschlossene Be-rufsausbildung (Gesellen-/Facharbeiterbrief oder Nachweis einer vergleichbaren Qualifikation, die in Deutschland zur Erteilung des Gesellen-/Fach-arbeiterbriefes fhren wrde) in einem tech-nischen Beruf sowie ber eine mindestens 3-jh-rige Erfahrung auf dem Gebiet der Montage von Feuerlschanlagen verfgen als auch mit den einschlgigen technischen Regelwerken (insbes. VdS-Richtlinien fr Feuerlschanlagen) vertraut sein.

    5.1.2.3 Monteure

    Die Monteure mssen ber eine abgeschlossene Berufsausbildung (Gesellen-/Facharbeiterbrief oder Nachweis einer vergleichbaren Qualifikation, die in Deutschland zur Erteilung des Gesellen-/Facharbeiterbriefes fhren wrde) oder eine min-destens 3-jhrige Montageerfahrung verfgen. Berufsausbildung oder 3-jhrige Montageerfah-rung mssen sich auf einen technischen Beruf beziehen.

    5.1.2.4 Schweier

    Die Schweier mssen ber eine gltige Quali-fikation nach DIN EN 287 verfgen, die den An-forderungen der jeweiligen VdS-Richtlinien fr Planung und Einbau von Feuerlschanlagen ge-ngt.

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    5.1.3 Personelle Ausstattung

    5.1.3.1 Hauptverantwortliche Fachkraft

    Die Errichterfirma muss einen Betriebsangeh-rigen als hauptverantwortliche Fachkraft fr die Planung und Errichtung von Feuerlschanlagen benennen. Die hauptverantwortliche Fachkraft muss die fachliche sowie betriebliche Kompetenz besitzen, unzureichende fachliche Leistungen oder Mngel, welche die Errichterfirma zu ver-treten hat, zu erkennen und ggf. selbstttig in angemessenem Rahmen Abhilfe veranlassen zu knnen.

    Die hauptverantwortliche Fachkraft muss dafr sorgen, dass in der Errichterfirma jederzeit die erforderliche Anzahl an Fachkrften und gewerb-lichen Mitarbeiter vorhanden ist.

    Die hauptverantwortliche Fachkraft ist Kontakt-person zu VdS. Sie muss sicherstellen, dass alle VdS-Fachinformationen an die Fachkrfte der Er-richterfirma weitergegeben werden.

    Die hauptverantwortliche Fachkraft trgt die Ver-antwortung fr die richtlinienkonforme Ausfh-rung der FLA.

    Mit der Benennung besttigt der Auftraggeber, dass der hauptverantwortlichen Fachkraft die er - forderlichen betrieblichen Kompetenzen einge-rumt worden sind.

    Die hauptverantwortliche Fachkraft muss am Hauptsitz der Errichterfirma stndig ttig und er-reichbar sein.

    Die Anerkennung als hauptverantwortliche Fach-kraft ist grundstzlich an die benennende Errich-terfirma gebunden und nicht bertragbar. Beim Wechsel der hauptverantwortlichen Fachkraft zu einer anderen anerkannten Errichterfirma ist eine erneute Benennung und erneute Anerkennung erforderlich.

    Sptestens drei Monate nach Ausscheiden ist eine neue hauptverantwortliche Fachkraft zu be-nennen, die ihre Qualifikation durch eine Prfung bei VdS nachgewiesen hat.

    Fr Errichterfirmen von FLA nach Ziffer 4.2 a) gilt: Fr bis zu 150.000 pro Jahr installierte Sprinkler muss fr je 10.000 pro Jahr installierte Sprinkler eine verantwortliche Fachkraft (unter Anrechnung der hauptverantwortlichen Fachkraft) nachgewie-sen werden.

    5.1.3.2 Verantwortliche Fachkrfte in den Zweigniederlassungen

    Fr jede Zweigniederlassung, in der FLA geplant werden, muss der Auftraggeber einen Betrieb-sangehrigen mit der in Ziffer 5.1.1 genannten Qualifikation als verantwortliche Fachkraft benen-nen. Die verantwortliche Fachkraft muss ferner die in Ziffer 5.1.3.1 genannten Anforderungen bezogen auf die Zweigniederlassung erfllen.

    Sptestens drei Monate nach Ausscheiden ist eine neue verantwortlichen Fachkraft zu benen-nen, die ihre Qualifikation durch eine Prfung bei VdS nachgewiesen hat.

    5.1.3.3 Monteure/Gewerbliche Mitarbeiter

    Der Errichterbetrieb und alle Zweigniederlas-sungen, die FLA errichten, mssen mindestens ber eine einsatzfhige Montagekolonne verf-gen. Die Montagekolonnen mssen jeweils aus mindestens fnf betriebsangehrigen Monteuren mit der Qualifikation nach Ziffer 5.1.2.3 bestehen.

    Fr die Werkstatt und das Ersatzteillager ist von der Errichterfirma ein Betriebsangehriger als ver-antwortlicher Werkstattleiter mit der Qualifikation nach Ziffer 5.1.2.1 zu benennen.

    Sofern Rohrverbindungen durch Schweien her-gestellt werden, muss die Errichterfirma ber zwei Betriebsangehrige verfgen, die gem Ziffer 5.1.2.4 als Schweier qualifiziert sind. Diese Anforderung gilt als erfllt, wenn zwei der erfor-derlichen Monteure den entsprechenden Ausbil-dungsnachweis fr das Schweien erbringen.

    Fr Errichterfirmen von FLA nach Ziffer 4.2 a) gilt: Fr je 1.000 pro Jahr installierte Sprinkler muss ein Monteur nachgewiesen werden.

    5.1.3.4 Bauleitende Monteure

    Auf jeder Baustelle ist von der Errichterfirma min-destens ein bauleitender Monteur mit der in Zif-fer 5.1.2.2 genannten Qualifikation einzusetzen, der whrend der Arbeiten an der FLA stndig an-wesend sein muss. Je nach Gre der Baustelle sind weitere Monteure mit einer Qualifikation ge-m Ziffer 5.1.2.2 dem bauleitenden Monteur zu unterstellen, so dass Montagegruppen mit maxi-mal 5 Monteuren (einschlielich Fremdmonteure) entstehen.

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    5.1.3.5 Montageinspektoren

    Die Installation von FLA ist auf den Baustellen lau-fend durch einen Montageinspektor zu berwa-chen. Der Montageinspektor muss mindestens eine Qualifikation nach Ziffer 5.1.2.2 besitzen.

    5.1.3.6 Fremdmonteure

    Bei der Montage von FLA drfen (bezogen auf die Gesamtmitarbeiterzahl pro Baustelle) zur Un-tersttzung der eigenen Monteure maximal 30% Fremdmonteure (Leiharbeitnehmer) eingesetzt wer den. Abweichend hiervon drfen maximal 50% Fremdmonteure eingesetzt werden, wenn das Gesamtpersonal aus 2 oder 4 Personen besteht. Die Fremdmonteure mssen eine berufliche Qua-lifikation gem Ziffer 5.1.2.3 besitzen. Durch ei-nen entsprechenden Vertrag ist sicherzustellen, dass die bauleitenden Monteure gegenber den Fremdmonteuren weisungsbefugt sind.

    Die eingesetzten Fremdmonteure sind VdS na-mentlich (Anlage zur Installationsanzeige) zu be-nennen oder im Bautagebuch bzw. im Wochen- bericht aufzufhren. VdS behlt sich vor, den Sta-tus des Leiharbeitnehmers durch die Kontrollmel-dung des Entleihers nachweisen zu lassen.

    Neu eingestellte Mitarbeiter, die VdS nicht vor ih-rem Einsatz auf Baustellen gemeldet wurden, zhlen als Fremdpersonal.

    Die Errichterfirma muss die Bestimmungen des Ar-beitnehmerberlassungsgesetzes (AG) einhalten.

    5.1.3.7 Meldepflicht, Ausweispflicht

    Jeder auf einer Baustelle fr FLA gem Ziffer 4.2. a) bis h) Ttige bentigt einen VdS-Ausweis. Dies sind im besonderen

    a) die hauptverantwortliche Fachkraft,b) die verantwortlichen Fachkrfte in den Zweig-

    niederlassungen (sofern zutreffend),c) die bauleitenden Monteure und Montagein-

    spektoren,d) der Werkstattleiter,e) die Schweier,f) alle Monteure und sonstigen gewerblichen

    Mitarbeiter;g) Planungsmitarbeiter, die auf Baustellen ttig

    sind.

    Der Ausweis wird von VdS bei Beauftragung, die durch Zusendung eines ausgefllten Mitarbeiter-fragebogens (Anhang K) erfolgt, erteilt. Wenn ein Mitarbeiter ausscheidet, ist der jeweilige Ausweis

    unaufgefordert innerhalb von 4 Wochen nach Aus -scheiden des Mitarbeiters zurckzugeben. Bei je dem Mitarbeiterwechsel und bei Neueinstel-lungen ist der Auftrag unverzglich durch Vorla-ge eines Mitarbeiterfragebogens (Anhang K) zu erteilen.

    Bei Mitarbeitern in befristeten Arbeitsverhltnis-sen bzw. bei befristeter Aufenthaltsgenehmigung ist das Ablaufdatum bei der Mitarbeitermeldung anzugeben.

    Auf Basis der Angaben im Mitarbeiterfragebogen stellt VdS einen Mitarbeiterausweis (Anhang J) fr Monteure (blau) bzw. fr nicht mit Montage-arbeiten betrautes Errichterpersonal und fr Aus-zubildende ab dem 1. Ausbildungsjahr (grn) aus. Blaue Mitarbeiterausweise bedeuten, dass die Inhaber dieser Ausweise als eigene Mitarbei-ter gelten. Grne Mitarbeiterausweise bedeuten, dass die Inhaber dieser Ausweise bei Baustellen-kontrollen nicht gewertet werden. Pro Baustelle darf maximal ein Auszubildender im 1. oder 2. Lehrjahr eingesetzt werden. Werden im Rahmen des Baustellenkontrollverfahrens Mitarbeiter an-getroffen, die keinen Ausweis vorweisen kn-nen, oder wird mehr als ein Auszubildender (im 1. oder 2. Lehrjahr) angetroffen, gelten diese als Fremdmonteure.

    Im Rahmen des Baustellenkontrollverfahrens (Zif-fer 6) nimmt VdS mindestens einmal jhrlich Ein-sichtnahme in die fr den Nachweis der Betriebs-zugehrigkeit und Qualifikation von Mitarbeitern relevanten Firmenunterlagen (Lohnsteuerkarte, Sozialversicherungsanmeldung, Arbeitsvertrag, Lohnabrechnungen fr die zurckliegenden 3 Monate) und behlt sich vor, zustzliche Kon-trollen durchzufhren. Dies kann im Auftrag und unter Kontrolle des VdS auch von Dritten durchge-fhrt werden. Stellt sich bei der Mitarbeiterkon-trolle in der Errichterfirma heraus, dass VdS-Aus-weise zu Unrecht ausgestellt worden sind, zhlen die entsprechenden Mitarbeiter rckwirkend als Fremdmonteure fr alle Baustellen, auf denen sie angetroffen worden sind.

    Bei der Errichterfirma neu eingestellte gewerb-liche Mitarbeiter knnen frhestens nach Ablauf einer dreimonatigen Sperrfrist (gerechnet ab Ein-stellungsbeginn) einen blauen Mitarbeiterausweis erhalten und gelten ab diesem Zeitpunkt als ei-gene Mitarbeiter. Vor Erteilung des blauen Mit-arbeiterausweises gelten diese Mitarbeiter als Fremdmonteure. Innerhalb von 12 Monaten nach Erteilung der vorlufigen Anerkennung wird der blaue Mitarbeiterausweis sofort erteilt. Nach die-sem Zeitraum unterliegt auch bei der vorlufigen

  • Anerkennung von Errichterfirmen fr FeuerlschanlagenVdS 2132 : 2009-01 (05)

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    Anerkennung jeder Mitarbeiter der vorgenannten Sperrfrist von 3 Monaten.

    Wechseln bei VdS gemeldete Monteure zu einer anderen Errichterfirma, wird die Sperrfrist von 3 Monaten auf 1 Monat reduziert.

    Die einmonatige Sperrfrist gilt nur fr zwischen anerkannten Errichtern wechselnde Monteure, wenn:

    a) der VdS-Ausweis zurckgegeben wurdeb) ein Nachweis des vorherigen Arbeitsverhlt-

    nisses bei Anmeldung durch den neuen Arbeit-geber vorliegt

    c) das neue Arbeitsverhltnis innerhalb einer Frist von 12 Monaten begonnen wurde und zeitnah vom Errichter gemeldet wurde

    Ist eine der vorgenannten Voraussetzungen nicht erfllt, gilt eine Sperrfrist von 3 Monaten.

    5.2 Organisation

    5.2.1 Werkstatt, Brorume

    Alle Betriebssttten mssen juristisch unselb-stndige Bestandteile der Firma des Auftragge-bers sein. Die Errichterfirma muss eine Werkstatt einrichten und betreiben, die den in Anhang H aufgefhrten Mindestanforderungen entspricht. Die Werkstatt und ihre Ausrstung mssen die Bearbeitung, Reparatur und berprfung von Rohrleitungen sowie Armaturen ermglichen. Die berprfung von Rohrleitungen bezieht sich nicht auf die Altanlagenprfung.

    Sofern in der Werkstatt Rohrverbindungen fr FLA durch Schweien an Rohren < DN 65 her-gestellt werden, muss der Auftraggeber ber ein VdS-anerkanntes Verfahren nach VdS 2552 An-erkennung von Schweiverfahren an Rohren kleiner DN 65 verfgen. Die Anerkennung eines Schweiverfahrens wird im Anerkennungszerti-fikat an die Errichteranerkennung geknpft. Vo-raussetzung ist die Herstellung in der eigenen Betriebssttte der Errichterfirma sowie die Kenn-zeichnung mit dem eigenen Herstellerzeichen.

    Die Errichterfirma muss ihren Mitarbeitern in der Betriebssttte bzw. Zweigniederlassung ausrei-chend groe Brorume, in denen die Planung und Berechnung der FLA durchgefhrt werden knnen, zur Verfgung stellen.

    5.2.2 Berechnungsverfahren

    Die Errichterfirma muss zur Dimensionierung und Berechnung der Rohrnetze von FLA VdS-geprfte Verfahren und Programme verwenden. Im Errich-terbetrieb und in allen Zweigniederlassungen sind geeignete EDV-Arbeitspltze einzurichten.

    5.2.3 Messgerte

    Errichterfirmen fr FLA nach Ziffer 4.2 e) bis h) mssen ber geeignete Konzentrationsmessge-rte verfgen. VdS sind die Betriebsangehrigen, die in den Gebrauch der Konzentrationsmessge-rte eingewiesen sind, zu benennen.

    5.2.4 Wirksamkeitsnachweise, Demonstrationsanlage

    Errichterfirmen fr die Anlagenarten nach Ziffer 4.2 c) und d) sowie fr Sprinkleranlagen bzw. Sprhwasser-Lschanlagen mit Zumischung von filmbildenden Schaummitteln mssen die Funktion dieser FLA VdS mit Hilfe eines Versuch-saufbaus nachweisen.

    Die Wirksamkeit von Anlagen nach Ziffer 4.2 f), g) und h) sind VdS von der Errichterfirma durch Brand- und Lschversuche nachzuweisen. Hier-von ausgenommen sind Gaslschanlagen nach Ziffer 4.2 f) mit den Lschgasen, die bereits in den VdS-Richtlinien fr Planung und Einbau er-fasst sind.

    Errichterfirmen fr FLA nach Abschnitt 4.2 a), b), f) und i) mssen eine geeignete Demonstra-tionsanlage aufbauen, an der Schulungen des Fachpersonals durchgefhrt werden knnen (s. Anhang Q).

    5.2.5 Ansteuerung von FLA durch Brandmeldeanlagen

    Sofern die zu errichtenden FLA durch Brandmel-deanlagen angesteuert werden, ist fr die Aner-kennung als Errichterfirma fr FLA ein Nachweis erforderlich, dass

    eine vertragliche Vereinbarung mit einer VdS-anerkannten Errichterfirma fr Brandmeldean-lagen (BMA) besteht, dabei muss ein Betrieb-sangehriger des Auftraggebers (Mindestqua-lifikation: Meister eines elektronischen Hand-werks oder Nachweis einer vergleichbaren Qua lifikation, die in Deutschland zur Erteilung des Meisterbriefes fhren wrde) mit der Tech-nik des verwendeten Brandmeldesystems ver-traut sein (Schulungsnachweis) oder

  • Anerkennung von Errichterfirmen fr Feuerlschanlagen VdS 2132 : 2009-01 (05)

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    der Auftraggeber selbst als Errichterfirma fr BMA VdS-anerkannt ist.

    Die Anerkennung als Errichterfirma fr BMA muss in beiden Fllen die zustzliche Berechtigung zur Ansteuerung von FLA enthalten.

    5.2.6 Planungsunterlagen

    Whrend der vorlufigen Anerkennung muss die Errichterfirma vor Montagebeginn fr jede FLA VdS die Planungsunterlagen zustellen und Abwei-chungen hiervon unverzglich mitteilen. Die Pr-fung d er Planungsunterlagen durch VdS ist fr die Errichterfirma kostenpflichtig.

    5.3 Produkte

    Der Auftraggeber muss ber ein VdS-anerkanntes Bauteilesortiment und ggf. ber ein VdS-aner-kanntes System verfgen. Die Anerkennungs-pflicht der Bauteile bzw. Systeme ergibt sich fr jede Anlagenart aus den jeweiligen Richtlinien fr Planung und Einbau von FLA. Abweichungen von diesen Anforderungen bedrfen vor Installation der VdS-Zustimmung. Gegebenenfalls sind zu-stzliche Produktprfungen und -anerkennungen durch VdS erforderlich.

    Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Rcknahme einer Anerkennung fr ein verwendetes Produkt VdS unverzglich mitzuteilen und geeignete Er-satzmanahmen vorzustellen.

    VdS behlt sich vor, die Qualitt der verwendeten Bauteile stichprobenweise zu prfen oder durch eine VdS-anerkannte Stelle prfen zu lassen.

    5.4 Installationsanzeige

    Jede FLA, welche die Errichterfirma in Auftrag ge-nommen hat, ist VdS mglichst vier, mindestens jedoch zwei Wochen vor Installationsbeginn durch eine Installationsanzeige (siehe Anhang P) bekannt zugeben. Bei kurzfristigen Auftragser-teilungen ist die Installationsanzeige umgehend, sptestens aber bei Montagebeginn (inkl. eines entsprechenden Nachweises) einzureichen. Hier-unter sind auch solche FLA zu verstehen, die nach anderen Regelwerken fr Planung und Ein-bau als den VdS-Richtlinien errichtet werden.1

    1 Die Anzeige jeder FLA ist notwendig, weil die VdS-Errichter-anerkennung von unterschiedlichen Marktteilnehmern nicht zuletzt vom Auftraggeber fr die Errichtung der FLA als Qua-littsmerkmal des Errichters gesehen wird und dies unabhn-gig davon, nach welcher Richtlinie fr Planung und Einbau die FLA geplant und errichtet wird.

    Die Anzeigepflicht gilt fr jede Neuanlage, unab-hngig von der Anlagengre, und fr alle Erwei-terungen von mehr als 100 Sprinklern sowie bei nderungen des Hauptleitungsnetzes oder der Sprinklerzentrale bei bestehenden Anlagen. Die Anzeigepflicht gilt auch fr alle wesentlichen Er-neuerungen oder nderungen des Rohrleitungs-netzes, z.B. nach Altanlagenprfungen.

    FLA, die nicht angezeigt worden sind, werden ohne Bercksichtigung des zurckliegenden Zeit raumes in die Bewertung des Baustellenkontrollverfahrens fr das Kalenderjahr einbezogen, in dem VdS Kenntnis ber die Existenz der Anlage erhlt.

    Die Installation von FLA innerhalb eines Bauvor-habens durch mehr als einen Errichter ist nur auf der Grundlage eines Werkvertrages zulssig. Hierin sind, damit bei etwaigen Haftungsfragen die Rckverfolgbarkeit gewhrleistet ist, die Zu-stndigkeiten fr die Arbeiten sowie ihr Umfang klar abzugrenzen sowie eine Errichterfirma als federfhrend zu benennen. Jeder Errichter muss eine Installationsanzeige einreichen, in der sein Baulos beschrieben und auf den fhrenden Ver-tragspartner hingewiesen wird, und den Werkver-trag in Kopie beifgen.

    Zulssig ist auch die Installation einer FLA durch eine Arbeitsgemeinschaft, die aus mehreren Er-richterfirmen besteht (GbR gem 705 ff BGB). Voraussetzung ist, dass in den vertraglichen Ver-einbarungen, die der Arbeitsgemeinschaft zu -grun de liegen, eine Errichterfirma als federfhrend und gesamtverantwortlich benannt ist; diese Ver- ein barungen sind der Installationsanzeige in Ko-pie beizufgen. Die Installationsanzeige muss von der federfhrenden Errichterfirma eingereicht werden; die FLA gilt als durch die federfhrende Errichterfirma installierte FLA und wird in das Bau-stellenkontrollverfahren fr die federfhrende Er-richterfirma einbezogen. Bei der Bewertung des Verhltnisses Gesamtpersonal zu Fremdmonteu-ren (Leiharbeitnehmern) wird bei der Arbeitsge-meinschaft das Gesamtpersonal der beteiligten Errichterfirmen auf der Baustelle zur Summe der Fremdmonteure aller Errichterfirmen zugrunde-gelegt.

    Wird eine FLA durch mehr als einen Errichter in-stalliert, so muss fr den Einbau von ausschlielich fr einen Errichter zugelassenen Bauteilen/Syste-men vorab eine Ausnahmegenehmigung bei VdS beantragt werden, wenn fr den Vertragspartner andere Bauteile/Systeme zugelassen sind.

  • Anerkennung von Errichterfirmen fr FeuerlschanlagenVdS 2132 : 2009-01 (05)

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    5.5 Installationsattest

    Bei bergabe der FLA muss die Errichterfirma dem Betreiber ein von der hauptverantwortlichen oder der fr die Zweigniederlassung zustndigen verantwortlichen Fachkraft unterzeichnetes Instal-lationsattest aushndigen.

    5.6 Instandhaltung und Wartung

    Die Errichterfirma muss nach Beauftragung durch den Betreiber die von ihr errichteten FLA instand halten. Hierfr ist stndig ein ausreichender Be-stand an Ersatzteilen (entsprechend den Anhn-gen A-G; fr Anlagen nach 4.2 i) wird der Bestand an Ersatzteilen von VdS im Rahmen des Anerken-nungsverfahrens in Anlehnung an diese Anhnge systemabhngig festgelegt) sowie die erforder-liche Wartungs- und Instandsetzungsausrstung vorzuhalten.

    Die Errichterfirma muss sicherstellen, dass St-rungsmeldungen jederzeit aufgenommen werden. Sie muss Reparaturarbeiten an FLA sptestens

    12 Stunden nach Aufnahme der Strungsmel-dung beginnen und im Regelfall innerhalb von 36 Stunden beenden.

    Sollte im Ausnahmefall eine Errichterfirma sich nicht in der Lage sehen, einen Instandhaltungs-vertrag abzuschlieen, ist die Beauftragung einer Kooperationsfirma, die ber die VdS-Anerken-nung als Errichterfirma fr die jeweilige Lschan-lagenart und ggf. das jeweilige System verfgt, nachzuweisen.

    5.7 Referenzanlagen

    Die Errichterfirma muss VdS eine in Ziffer 5.7.1 so-wie Ziffer 5.7.2 nher bezeichnete Mindestanzahl von Referenzanlagen durch Vorlage ordnungsge-m ausgestellter und von der hauptverantwort-lichen oder der zustndigen verantwortlichen Fach - kraft unterzeichneter Installationsatteste nachwei-sen. Diese Referenzanlagen werden von VdS vor Ort auf Konformitt mit den entsprechenden Richt-linien fr Planung und Einbau berprft. Fr Anla-gen nach Ziffer 4.2 f) beinhaltet die Prfung der

    Art der FLA Anzahl Anlagen Bemerkungen

    a) Sprinkleranlagen mit/ohne Schaumzumischung

    8 siehe Hinweis 1)

    b) Sprhwasserlschanlagen mit/ohne Schaumzumischung

    3 siehe Hinweis 2)

    c) Schaumlschanlagen 3

    d) Funkenerkennungs-, Funkenaus-scheidungs- und Funkenlschanlagen

    5

    e) CO2-Feuerlschanlagen (Niederdruckanlagen)

    3

    f) Gas-Feuerlschanlagen 5 davon mindestens 3 mit automatischer Auslsung

    g) Gas-Einrichtungsschutzanlagen 5

    h) Sonderlschanlagen 3

    i) Feinsprhlschanlagen 3

    Hinweise:

    1) Verfgt eine Errichterfirma ber die vorlufige Anerkennung fr Sprinkleranlagen und ber die Zusatzquali-fikation fr die Zumischung von filmbildenden Schaummitteln in Sprinkleranlagen, so sind insgesamt 11 Refe-renzanlagen nachzuweisen, davon mssen mindestens 2 eine Zumischung von filmbildenden Schaummitteln beinhalten.

    2) Verfgt eine Errichterfirma ber die vorlufige Anerkennung fr Sprhwasser-Lschanlagen und ber die Zu-satzqualifikation fr die Zumischung von filmbildenden Schaummitteln in Sprhwasser-Lschanlagen, so sind insgesamt 6 Referenzanlagen nachzuweisen, davon mssen mindestens 2 eine Zumischung von filmbilden-den Schaummitteln beinhalten.

    Tabelle 1: Nachzuweisende Mindestanzahl von Referenzanlagen whrend der vorlufigen Anerkennung

  • Anerkennung von Errichterfirmen fr Feuerlschanlagen VdS 2132 : 2009-01 (05)

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    Installierte Anlagen/Jahr

    Stichprobe normal Stichprobe verschrft Stichprobe reduziert

    a b c d e f g h i

    bis 20 4 0 1 8 1 2 2 0 1

    21 - 50 8 1 2 16 2 3 4 1 2

    51 - 90 12 1 3 24 4 6 6 2 3

    91 - 150 20 2 5 40 6 8 10 3 4

    151 - 280 32 3 7 64 10 12 16 4 6

    281 - 500 50 5 10 100 15 17 25 5 7

    501 - 1200 80 8 14 160 23 25 40 7 9

    Erluterungen: a, d, g: Stichprobenumfang; b, e, h: tolerierte Mngelanzahl; c, f, i: Mngelanzahl, deren berschreitung zur Verschrfung bzw. Rckstufung in die vorlufige Anerkennung fhrt (siehe Abbildung 1)

    Tabelle 3: Stichprobenverfahren in Anlehnung DIN ISO 2859

    Art der FLA Anzahl Anlagen Bemerkungen

    a) Sprinkleranlagen mit/ohne Schaumzumischung

    12 Siehe Hinweise 1),2)

    b) Sprhwasser-Lschanlagen mit/ohne Schaumzumischung

    4 Siehe Hinweis 1), 2)

    c) Schaum-Lschanlagen 4 Siehe Hinweis 4)

    d) Funkenerkennungs-, Funken-ausschei- dungs- und Funkenlschanlagen

    4

    e) CO2-Feuerlschanlagen (Niederdruck) 2

    f) Gas-Feuerlschanlagen 8 Siehe Hinweis 3)

    g) Einrichtungsschutzanlagen 4 Siehe Hinweis 3)

    h) Sonderlschanlagen 2

    i) Feinsprhlschanlagen 8 Siehe Hinweis 5)

    Hinweise

    1) Verfgt eine Errichterfirma ber die Anerkennung fr Sprinkleranlagen und ber die Zusatzqualifikation fr die Zumischung von filmbildenden Schaummitteln in Sprinkleranlagen, so sind insgesamt 16 Referenzanlagen nachzuweisen, davon mssen mindestens 2 eine Zumischung von filmbildenden Schaummitteln beinhalten.

    2) Verfgt eine Errichterfirma ber die Anerkennung fr Sprinkler- und Sprhwasser-Lschanlagen, so sind insge-samt 16 Referenzanlagen nachzuweisen, davon mindestens 2 Sprhwasser-Lschanlagen.

    3) Verfgt eine Errichterfirma ber die Anerkennung fr Gaslschanlagen und fr dasselbe Lschgas ber die Anerkennung fr Einrichtungsschutzanlagen, so sind insgesamt 12 Referenzanlagen nachzuweisen, davon mindestens 2 Einrichtungsschutzanlagen.

    4) Verfgt eine Errichterfirma ber die Anerkennung fr Sprinkler- und Schaum-Lschanlagen, so sind insgesamt 16 Referenzanlagen nachzuweisen, davon mindestens 2 Schaum-Lschanlagen.

    5) Verfgt eine Errichterfirma ber die Anerkennung fr Sprinkleranlagen und ber die Anerkennung fr Nie-derdruck-Feinsprhlschanlagen, so sind insgesamt 16 Referenzanlagen nachzuweisen, davon mindestens 2 Niederdruck-Feinsprhlschanlagen. Verfgt eine Errichterfirma ber die Anerkennung fr Sprhwasser-lschanlagen und ber die Anerkennung fr Niederdruck-Feinsprhlschanlagen, so sind insgesamt 12 Re-ferenzanlagen nachzuweisen, davon mindestens 2 Niederdruck-Feinsprhlschanlagen. Bei vorhandener Anerkennung von sowohl Sprinkler, Sprhwasser als auch Niederdruck-Feinsprhlschanlagen sind insge-samt 24 Referenzanlagen nachzuweisen, davon mindestens 2 Sprhwasser und mindestens 2 Niederdruck-Feinsprhlschanlagen.

    Tabelle 2: Nachzuweisende Mindestanzahl von Referenzanlagen whrend der endgltigen Anerkennung

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    Referenzanlagen auf Konformitt whrend der vorlufigen Errichteranerkennung eine Probeflu-tung mit Konzentrationsmessung und eine Raum-dichtigkeitsprfung mittels Door-Fan-Methode durch VdS. Die berprfung darf keine wesent-lichen Mngel ergeben. Mngel, die bei diesen Prfungen festgestellt werden und die von der Er-richterfirma zu vertreten sind, muss diese auf ihre Kosten beseitigen. VdS behlt sich vor, Nachpr-fungen vorzunehmen.

    5.7.1 Mindestanzahl (whrend der vorlufigen Anerkennung)

    Whrend der vorlufigen Anerkennung muss die Errichterfirma VdS die in Tabelle 1 angegebene Mindestanzahl von Referenzanlagen nachweisen.

    5.7.2 Mindestanzahl (whrend der endgltigen Anerkennung)

    Whrend der Anerkennung muss die Errichterfir-ma VdS im Anerkennungszeitraum (48 Monate) die in Tabelle 2 genannte Mindestanzahl von Re-ferenzanlagen nachweisen.

    Gem den Hinweisen in Tabelle 2 ist die Verrin-gerung der Anzahl von Referenzanlagen fr be-stimmte Anlagenarten mglich, sofern der Nach-weis der Referenzanlagen in Kombination mit anderen Anlagenarten erfolgt. Voraussetzung fr die Anwendung dieser Regelungen ist, dass fr die jeweils betroffenen Anlagenarten die endgl-tige Anerkennung vorliegt und die Laufzeiten der Anerkennungen bereinstimmen.

    6 Baustellenkontrollverfahren

    Um die Einhaltung der Richtlinien fr die Anerken-nung von Errichterfirmen fr FLA zu prfen, wer-den Baustellenkontrollen durchgefhrt. Fr die Prfung mageblich ist der Zustand der Baustelle zum Zeitpunkt der Kontrolle (Momentaufnahme). Whrend der vorlufigen Anerkennung wird jede Baustelle mindestens einmal kontrolliert. Die Durchfhrung des Baustellenkontrollverfahrens whrend der endgltigen Anerkennung und die Bewertung der Baustellenbesichtigungen gem Anhang M gilt ausschlielich fr Sprinkler- und Sprhwasserlschanlagen sowie Feinsprhlsch-anlagen und wird nicht auf andere Arten von FLA angewandt.

    Bei den Baustellenkontrollen werden die Beschf-tigungsverhltnisse und die berufliche Qualifika-tion (z.B. Schweierzeugnisse) aller Personen, die an der Installation der FLA beteiligt sind, ber-

    prft. Gewerbliche Mitarbeiter mssen sich durch einen Mitarbeiter-Ausweis ausweisen knnen. Die Feststellungen des die Kontrolle durchfhren-den VdS-Mitarbeiters werden schriftlich vor Ort auf dem Formular gem Anhang M nebst Blatt 2 als Protokoll festgehalten und vom bauleitenden Monteur gegengezeichnet. Eine Kopie des Proto-kolls wird dem bauleitenden Monteur ausgehn-digt. Die Unterschrift des bauleitenden Monteurs wirkt als Besttigung der festgestellten Sachver-halte zulasten der Errichterfirma.

    Vor Montagebeginn ist VdS mit einer Installations-anzeige (siehe Anhang P) die zugehrige Baustel le jeder FLA bekannt zugeben. Mit dieser Installati-onsanzeige ist von der Errichterfirma zugleich fr jede Baustelle eine Einverstndniserklrung des Bauherrn beizubringen, die es den VdS-Mitarbei-tern gestattet, jederzeit die Baustelle zu betreten. Bei Fehlen der Besttigung durch den Bauherrn auf der Installationsanzeige hat die Errichterfirma sicherzustellen, dass der Bauherr damit einver-standen ist, dass VdS-Mitarbeiter jederzeit die Baustelle betreten drfen.

    Nach Erlangen der Anerkennung wird in einem Stichprobenverfahren in Anlehnung an DIN ISO 2859 eine bestimmte Anzahl von Bau-stellen von VdS ausgewhlt und berprft. Der Stichprobenumfang hngt von der Anzahl der er-richteten FLA sowie der Mngelanzahl der ber-prften Baustellen im vergangenen Kalenderjahr ab. Die Auswertung der Baustellenkontrollen fr ein Kalenderjahr erfolgt unter Einbeziehung der bis Ende des ersten Quartals des Folgejahres durchgefhrten Besichtigungen. Den Stichpro-benumfang bzw. die jeweilige Mngelanzahl zeigt Tabelle 3 auf. Das Verfahren fr die Einstufung in den normalen, reduzierten oder verschrften Stichprobenumfang ist in Abbildung 1 dargestellt.

    7 Sonstige Anerkennungs-bedingungen

    Die Errichterfirma muss

    ihre finanziellen Verpflichtungen gegenber VdS erfllen,

    sicherstellen, dass Kunden- und Anlagendaten vertraulich behandelt werden und keine unbe-fugten Dritten davon Kenntnis erhalten,

    alle nderungen, welche die Voraussetzungen fr die Errichteranerkennung betreffen, ggf. zusammen mit den erforderlichen Unterlagen, unverzglich VdS anzeigen,

  • Anerkennung von Errichterfirmen fr Feuerlschanlagen VdS 2132 : 2009-01 (05)

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    Stichprobenormal

    a

    Stichprobeverschrft

    d

    Stichprobereduziert

    g

    Mngel > c

    Mngel > b

    Mngel > e

    Mngel > h

    Mngel > i

    Mngel > f

    Rckstufung in den Status dervorlufigen Anerkennung

    3. Jahrverschrft

    ja ja

    ja

    ja

    ja

    ja

    ja

    nein

    nein

    nein

    nein

    nein

    nein

    nein

    Stichprobenormal

    a

    Stichprobeverschrft

    d

    Stichprobereduziert

    g

    Mngel > c

    Mngel > b

    Mngel > e

    Mngel > h

    Mngel > i

    Mngel > f

    3. Jahrverschrft

    ja ja

    ja

    ja

    ja

    ja

    ja

    nein

    nein

    nein

    nein

    nein

    nein

    nein

    Erteilung der Anerkennung

    Abbildung 1: Einstufung in normale, verschrfte und reduzierte Stichprobe

  • Anerkennung von Errichterfirmen fr FeuerlschanlagenVdS 2132 : 2009-01 (05)

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    Mngel an FLA, die bei Prfung der Anlagen durch VdS festgestellt werden und von der Errichterfirma zu vertreten sind, auf ihre Kosten beseitigen,

    alle gesetzlichen und behrdlichen Bestim-mungen einhalten,

    bei einem Baustellenkontrollverfahren (Ziffer 6) im erforderlichen Umfang mitarbeiten.

    8 Werbung

    Anerkannte Errichterfirmen drfen mit der VdS-Anerkennung werben. Es ist jedoch untersagt, die Marke VdS oder Abwandlungen hiervon bzw. die Zertifizierung als solche in die Firmenbe-zeichnung aufzunehmen. Bei einer Werbung mit der VdS-Anerkennung als Errichterfirma fr Feu-erlschanlagen muss der Inhalt des Textes auf der Anerkennungsurkunde korrekt wiedergeben werden und darf nicht sinnwidrig verflscht wer-den.

    Der Auftraggeber darf auf seine VdS-Anerken-nung (vorlufige Anerkennung oder endgltige) mit folgendem Logo hinweisen:

    Das VdS-Logo darf unter Beibehaltung der Pro-portionen vergrert oder verkleinert werden. Eine Mindesthhe von 13 mm fr das Logo darf nicht unterschritten werden. Es darf auf Briefkpfen, Wer beschriften, Verffentlichungen und Werbe-broschren des Auftraggebers verwendet wer-den.

    9 Gewhrleistung und Haftung

    9.1 Gewhrleistung

    VdS Schadenverhtung bernimmt fr die gem Ziffer 1.3 zu erbringende Leistung die gesetzliche Gewhrleistung. Fr Schadenersatzansprche gilt die nachstehende Regelung. Mit der Prfung und Anerkennung der Errichterfirma bernimmt VdS keine Gewhr fr die Ordnungsgemheit und Funktionstchtigkeit der errichteten Feuerlsch-anlagen. Hierfr ist ein gesonderter Prfauftrag zu erteilen.

    9.2 Schadenersatz

    Fr Schden haftet VdS Schadenverhtung aus welchem Grund auch immer nur

    1. bei Vorsatz,2. bei grober Fahrlssigkeit der Geschftsleitung,

    des Inhabers oder leitender Angestellter,3. bei schuldhafter Verletzung von Leben, Krper

    oder Gesundheit,4. bei Mngeln, die arglistig verschwiegen wurden

    oder deren Abwesenheit garantiert wurde.

    Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertrags-pflichten haftet VdS Schadenverhtung auch bei grober Fahrlssigkeit nicht leitender Angestellter und bei leichter Fahrlssigkeit, in letzterem Fall begrenzt auf den vertragstypischen, vernnftiger-weise vorhersehbaren Schaden. Eventuelle Aus-wirkungen eines streitigen Anerkennungsverfah-rens auf die Vertragserfllung gegenber Dritten gelten hierbei nicht als vertragstypisch.

    Die vorstehenden Regelungen gelten entspre-chend fr den Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

    Weitere Ansprche gleich aus welchem Rechts-grund, sind ausgeschlossen.

    Vorstehende Haftungsbeschrnkung gilt auch zu Gunsten von Mitarbeitern und Beauftragten von VdS Schadenverhtung.

    10 Sonstiges

    10.1 Datenschutz

    VdS Schadenverhtung wird fr die Durchfh-rung der Vertragsleistungen dafr Sorge tragen, dass die Bestimmungen des BDSG beachtet werden. Die mit der Datenverarbeitung betrauten Personen hat VdS Schadenverhtung auf die 5, 43, 44 BDSG ausdrcklich hingewiesen.

    Zum Zwecke der Durchfhrung des Vertrages (sie -he Ziffer 1.3) werden Unternehmensdaten (siehe Ziffer 4.1) sowie personenbezogene Mitarbeiter-daten (siehe Ziffer 5.1.3.7) der Errichterfirma erho- ben, verarbeitet, gespeichert und ggf. an Dritte wei tergegeben. Die Weitergabe erfolgt ausschlie-lich soweit dies zur Durchfhrung des Vertrags-leistungen erforderlich ist.

    Aufgrund 5 BDSG ist Dritten nicht gestattet, geschtzte personenbezogene Daten, die ihnen im Rahmen ihrer Ttigkeit fr VdS Schadenver-htung bekannt werden, unbefugt zu erheben,

    VdS-anerkannte Errichterfirma fr ... (hier ist die Lschan-lagenart gem Zertifikat zu ergnzen)

  • Anerkennung von Errichterfirmen fr Feuerlschanlagen VdS 2132 : 2009-01 (05)

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    zu verarbeiten oder zu nutzen. Dies gilt sowohl fr ihre Ttigkeit im Namen von VdS Schadenver-htung wie auch auerhalb dieser Ttigkeit (z. B. bei Kunden und Interessenten). ber diese Ver-pflichtung ist der Dritte in Kenntnis gesetzt und ist sich bewusst, dass er sich bei Verletzung des Datengeheimnisses strafbar machen kann (ins-besondere nach 43, 44 BDSG).

    Der Antragsteller erklrt sich hiermit einverstan-den und stellt die Zustimmung der Mitarbeiter sicher.

    10.2 Salvatorische Klausel

    Sind einzelne Bestimmungen dieser Richtlinien unwirksam, so wird hierdurch die Wirksamkeit der brigen Bestimmungen dieser Richtlinien nicht berhrt.

    10.3 Gerichtsstand und Rechtswahl

    Es findet das materielle Recht der Bundesrepu-blik Deutschland Anwendung unter Ausschluss des Kollisionsrechts. Gerichtsstand ist Kln.

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    Anhang A Mindestmengen der Ersatzteilbevorratung zum Bau von Sprinkleranlagen

    Anmerkung: Bei einer eventuellen Anerkennung als Errichterfirma fr weitere Wasserlschanlagen ist eine Mehrfachbevorratung nicht erforderlich.

    Sprinkler/ Sprinklertyp

    Nennweite/ Einbauart

    Temperatur-stufe

    Ansprech empfindlichkeit Mindest- bevorratung

    Schirmsprinkler

    DN10/hngend 68C/74C Standard 50 Stck

    DN10/hngend 68C/74C Spezial u. Schnell 50 Stck

    DN15/hngend 68C/74C Standard 50 Stck

    DN15/hngend 68C/74C Spezial u. Schnell 50 Stck

    DN20/hngend 68C/74C Standard 50 Stck

    DN20/hngend 68C/74C Spezial u. Schnell 50 Stck

    DN10/stehend 68C/74C Standard 50 Stck

    DN10/stehend 68C/74C Spezial u. Schnell 50 Stck

    DN15/stehend 68C/74C Standard 50 Stck

    DN15/stehend 68C/74C Spezial u. Schnell 50 Stck

    DN20/stehend 68C/74C Standard 50 Stck

    DN20/stehend 68C/74C Spezial u. Schnell 50 Stck

    DN10/hngend alle brigen Standard, Spezial u. Schnell

    25 Stck *

    DN15/hngend alle brigen Standard, Spezial u. Schnell

    25 Stck *

    DN20/hngend alle brigen Standard, Spezial u. Schnell

    25 Stck *

    DN10/stehend alle brigen Standard, Spezial u. Schnell

    25 Stck *

    DN15/stehend alle brigen Standard, Spezial u. Schnell

    25 Stck *

    DN20/stehend alle brigen Standard, Spezial u. Schnell

    25 Stck *

    Normalsprinkler DN10, 15, 20 alle Standard, Spezial u. Schnell

    25 Stck *

    Flachschirmsprinkler Hngend alle Standard, Spezial u. Schnell

    25 Stck *

    Stehend alle Standard, Spezial u. Schnell

    25 Stck *

    * Nach erstmaliger Verwendung

    Tabelle A1: Mindestbevorratung an Sprinklern

  • Anerkennung von Errichterfirmen fr Feuerlschanlagen VdS 2132 : 2009-01 (05)

    20

    Anlageteil Nennweite Mindestbevorratung

    Nassalarmventilstation je Nennweite DN 100, 150, 200 ** 1 Stck

    Trockenalarmventilstation je Nennweite DN 100, 150 ** 1 Stck

    Zuflussregelarmatur Nennweite DN 50 ** 1 Stck

    Absperrarmatur je Nennweite DN 80, 100, 150, 200 ** 1 Stck

    Schnellffner passend zu Ventilstation 2 Stck

    Alarmdruckschalter passend zu Ventilstation 2 Stck

    Druckschalter 2 Stck

    Mechanische Alarmglocke 2 Stck

    Steinfnger je Nennweite DN 80, 100, 150 ** 1 Stck

    Rohrhalter je Nennweite DN 25 bis DN 150 100 Stck

    je Nennweite DN 200 u. DN 250 25 Stck

    Rohrkupplung je Nennweite 25 Stck *

    * Nach erstmaliger Verwendung** Nach erstmaliger Verwendung anderer Ventilstationen bzw. abweichender Nennweiten betrgt die jeweils erforderliche

    Mindestbevorratung 1 Stck; dies gilt zustzlich zu den in der Tabelle genannten Nennweiten.

    Tabelle A2: Mindestbevorratung an sonstigen Anlageteilen fr Sprinkleranlagen

    Anlageteil Nennweite Mindestbevorratung

    Zumischer je Nennweite je 1 Stck *

    Schaummittelkontrollventil je Nennweite je 1 Stck *

    * Nach erstmaliger Verwendung oder Nachweis des Herstellers, dass Lieferung innerhalb von 24 Stunden erfolgt.

    Tabelle A3: Mindestbevorratung von Anlageteilen fr Sprinkleranlagen mit Zumischung filmbildender Schaummittel

  • Anerkennung von Errichterfirmen fr FeuerlschanlagenVdS 2132 : 2009-01 (05)

    21

    Anhang B Mindestmengen der Ersatzteilbevorratung zum Bau von Sprhwasserlschanlagen

    Anmerkung: Bei einer eventuellen Anerkennung als Errichterfirma fr weitere Wasserlschanlagen ist eine Mehrfachbevorratung nicht erforderlich.

    Anlageteil Kennwert Ansprech- empfindlichkeit

    Mindestbevorratung

    Schirmdse K-Faktor 57 25 Stck

    K-Faktor 80 25 Stck

    K-Faktor 115 25 Stck

    Weitere Dsentypen 25 Stck *

    Anreger 68C/72C Standard 50 Stck

    alle brigen Standard 25 Stck *

    alle Spezial u. Schnell 25 Stck *

    Sprhwasserventilstation je Nennweite DN 100, 150 **

    1 Stck

    Zuflussregelarmatur Nennweite DN 50 ** 1 Stck

    Absperrarmatur je Nennweite DN 80, 100, 150, 200 **

    1 Stck

    Alarmdruckschalter passend zu Ventilstation 2 Stck

    Druckschalter 2 Stck

    Mechanische Alarmglocke 2 Stck

    Steinfnger je Nennweite DN 80, 100, 150 **

    1 Stck

    Rohrhalter je Nennweite DN 25 bis DN 150

    100 Stck

    je Nennweite DN 200 u. DN 250

    25 Stck

    Rohrkupplung je Nennweite 25 Stck *

    * Nach erstmaliger Verwendung** Nach erstmaliger Verwendung anderer Ventilstationen bzw. abweichender Nennweiten betrgt die jeweils erforderliche

    Mindestbevorratung 1 Stck; dies gilt zustzlich zu den in der Tabelle genannten Nennweiten.

    Tabelle B1: Mindestbevorratung an Anlageteilen fr Sprhwasser-Lschanlagen

    Anlageteil Nennweite Mindestbevorratung

    Zumischer je Nennweite je 1 Stck *

    Schaummittelkontrollventil je Nennweite je 1 Stck *

    * Nach erstmaliger Verwendung oder Nachweis des Herstellers, dass Lieferung innerhalb von 24 Stunden erfolgt.

    Tabelle B2: Mindestbevorratung von Anlageteilen fr Sprhwasser-Lschanlagen mit Zumischung filmbildender Schaummittel

  • Anerkennung von Errichterfirmen fr Feuerlschanlagen VdS 2132 : 2009-01 (05)

    22

    Anhang C Mindestmengen der Ersatzteilbevorratung zum Bau von Schaumlschanlagen

    Anmerkung: Bei einer eventuellen Anerkennung als Errichterfirma fr weitere Wasserlschanlagen ist eine Mehrfachbevorratung nicht erforderlich.

    Anlageteil Kennwert Mindestbevorratung

    Schwerschaumdse 10 Stck

    Mittelschaumdse 10 Stck

    Leichtschaumerzeuger 1 Stck *

    Schwerschaumrohr je Nenngre L2, L4, L8, L16 1 Stck *

    Mittelschaumrohr je Nenngre M2, M4, M8 1 Stck *

    Zumischer je Nennweite 1 Stck ***

    Sprhwasseralarmventilstation je Nennweite DN 100 ** 1 Stck

    Zuflussregelarmatur Nennweite DN 50 ** 1 Stck

    Absperrarmatur je Nennweite DN 80, 100, 150 ** 1 Stck

    Alarmdruckschalter passend zu Ventilstation 2 Stck

    Druckschalter 2 Stck

    Mechanische Alarmglocke 2 Stck

    Steinfnger je Nennweite DN 80, 100, 150 1 Stck

    Rohrhalter je Nennweite DN 25 bis DN 150 100 Stck

    je Nennweite DN 200 u. DN 250 50 Stck

    * Nach erstmaliger Verwendung** Nach erstmaliger Verwendung anderer Ventilstationen bzw. abweichender Nennweiten betrgt die jeweils erforderliche

    Mindestbevorratung 1 Stck; dies gilt zustzlich zu den in der Tabelle genannten Nennweiten.

    *** Nach erstmaliger Verwendung oder Nachweis des Herstellers, dass Lieferung innerhalb von 24 Stunden erfolgt.

    Tabelle C1: Mindestbevorratung an Anlageteilen fr Schaumlschanlagen

  • Anerkennung von Errichterfirmen fr FeuerlschanlagenVdS 2132 : 2009-01 (05)

    23

    Anhang D Mindestmengen der Ersatzteilbevorratung zum Bau von Funkenerkennungs-, Funkenausscheidungs- und Funkenlschanlagen

    Anlageteil Mindestbevorratung *

    Funkenmelder je Typ 5 Stck

    Magnetventil 5 Stck

    Lschdse je Typ 5 Stck

    Alarmmittel 5 Stck

    Funkenaustragsklappe, einschl. Auslseeinrichtung je Typ 5 Stck

    Steuereinrichtung komplett Oder entspr. Anzahl von Ausbaukomponenten (Funkenmelderzentrale) bestehend aus: - Melde-/Steuer-/berwachungsbaugruppen - Auswerte-/Anzeige-/Anschlussplatinen - Netzteile, Batterien (Akkus) - berwachungsmodule und -zubehr (z. B. Frostschutzschaltungen) je Baugruppe

    3 Stck 3 Stck

    Standard-Druckerhhungsanlagen unterschiedlicher Bevorratungsgre (Membranbehlter) Oder entspr. Anzahl von Ausbaukomponenten Standardsortiment

    3 Stck 3 Stck

    * falls im System vorhanden

    Tabelle D1: Mindestbevorratung an Anlageteilen fr Funkenerkennungs-, Funkenausscheidungs- und Funkenlschanlagen

  • Anerkennung von Errichterfirmen fr Feuerlschanlagen VdS 2132 : 2009-01 (05)

    24

    Anlageteil Kennwert Mindestbevor ratung *

    Branderkennungselement, nichtelektrisch bis 100 C, je Temperatur-stufe

    10 Stck

    Branderkennungselement, nichtelektrisch ber 100 C, je Tempera-turstufe

    5 Stck

    Branderkennungselement, elektrisch je Typ 5 Stck

    Elektrische Steuereinrichtung, komplettOderentspr. Anzahl von Ausbaukomponenten, wie- Melde-/Steuer-/berwachungsbaugruppen- Schnittstelleneinrichtungen- Auswerte-/Anzeige-/Anschlussplatinen- Netzteile, Batterien (Akkus)- berwachungsmodule- Handmelder- Stopptaster- Nachfluttasterje Baugruppe

    3 Stck

    3 Stck

    Nichtelektrische Steuereinrichtung, komplett mit z. B. Verzgerungseinrichtung, gefllte Steuerflasche, Auslseeinrichtungen, Blockiereinrichtungen, Magnetventile, pneu-matische Ventile, Rckschlagventile, Druck-minderer, Filter, Schleichgassicherungen

    3 Stck

    Gefllte Lschmittelflaschen mit Flaschen-ventil

    Pilotflaschen Folgeflaschen

    10 Stck 10 Stck

    Schluche je Typ und Lnge 10 Stck

    Rckflussverhinderer je Nennweite 10 Stck

    Wiegeeinrichtung je Typ 3 Stck

    Sicherheitsventil 2 Stck

    Kontaktmanometer 5 Stck

    Druckmanometer 5 Stck

    Bereichsventil mit Auslseeinrichtung je Nennweite 1 Stck

    Dsen je Leistungsstufe 5 Stck

    Prfanschluss mit Flasche, Manometer, Schlauch, Anschlsse

    2 Stck

    Alarmmittel (pneumatisch und elektrisch) je Typ 3 Stck* falls im System vorhanden

    Tabelle E1: Mindestbevorratung an Anlageteilen fr Gas-Feuerlschanlagen und Gas-Einrichtungsschutzanlagen

    Anhang E Mindestmengen der Ersatzteilbevorratung zum Bau von Gas-Feuerlschanlagen

    Anmerkung: Fr die im Folgenden aufgefhrten Bauteile muss die Bevorratung mit o.g. Anzahl sptes-tens nach erstmaliger Verwendung erfolgen:

    Elektrische SteuereinrichtungenDsenBereichsventil mit Auslseeinrichtung

  • Anerkennung von Errichterfirmen fr FeuerlschanlagenVdS 2132 : 2009-01 (05)

    25

    Anlageteil Kennwert Mindestbevorratung *

    Branderkennungselement, nichtelektrisch bis 100 C, je Temperatur-stufe

    10 Stck

    Branderkennungselement, nichtelektrisch ber 100 C, je Temperatur-stufe

    5 Stck

    Branderkennungselement, elektrisch je Typ 3 Stck

    Elektrische Steuereinrichtung, komplettoder entspr. Anzahl von Ausbaukomponenten, wie- Melde-/Steuer-/berwachungsbaugruppen- Schnittstelleneinrichtungen- Auswerte-/Anzeige-/Anschlussplatinen- Netzteile, Batterien (Akkus)- berwachungsmodule- Handmelder- Stopptaster- Nachfluttasterje Baugruppe

    3 Stck

    3 Stck

    Nichtelektrische Steuereinrichtung, komplett mit z. B. Verzgerungseinrichtung, Auslse-einrichtungen, Blockiereinrichtungen, Magnet-ventile, pneumatische Ventile, Rckschlag-ventile, Druckminderer, Filter, Schleichgas-sicherungen

    3 Stck

    Sicherheitsventile 2 Stck

    Manometer 5 Stck

    Bereichsventil mit Auslseeinrichtung je Nennweite 1 Stck

    Dsen je Leistungsstufe 5 Stck

    Alarmmittel (pneumatisch und elektrisch) je Typ 3 Stck

    * falls im System vorhanden

    Tabelle F1: Mindestbevorratung an Anlageteilen fr CO2-Niederdruck-Feuerlschanlagen

    Anhang F Mindestmengen der Ersatzteilbevorratung zum Bau von CO2-Niederdruck-Feuerlschanlagen

    Anmerkung: Fr die im Folgenden aufgefhrten Bauteile muss die Bevorratung mit o.g. Anzahl sptes-tens nach erstmaliger Verwendung erfolgen:

    Elektrische Steuereinrichtungen Dsen Bereichsventil mit Auslseeinrichtung

  • Anerkennung von Errichterfirmen fr Feuerlschanlagen VdS 2132 : 2009-01 (05)

    26

    Anlageteil Kennwert Mindestbevorratung *

    Branderkennungselement, nichtelektrisch je Temperaturstufe 10 Stck

    Branderkennungselement, elektrisch je Typ 5 Stck

    Handansteuereinrichtung 5 Stck

    Elektrische Steuereinrichtung 3 Stck

    Nichtelektrische Steuereinrichtung 3 Stck

    Alarmmittel je Typ 5 Stck

    Lschmittelbehlter komplett mit Auslseeinrichtung

    2 Stck

    Objektschutzdse je Leistungsstufe 10 Stck

    Kanalschutzdse je Leistungsstufe 5 Stck

    * falls im System vorhanden

    Tabelle G1: Mindestbevorratung an Anlageteilen fr Sonderlschanlagen zum Schutz von Kcheneinrichtungen

    Anhang G Mindestmengen der Ersatzteilbevorratung zum Bau von Sonderlschanlagen zum Schutz von Kcheneinrichtungen

  • Anerkennung von Errichterfirmen fr FeuerlschanlagenVdS 2132 : 2009-01 (05)

    27

    Maschinen, Einrichtungen, Werkzeuge Mindestanzahl

    Gewindeschneidemaschine fr Rohrgewinde bis zu 2 1

    Nutmaschine * 1

    Bohrmaschine (bis 30 mm ) 1

    Schweigert 2

    Maschine fr das Ablngen von Rohren bis DN 200 1

    Abdrckeinrichtung (nur fr Errichterfirmen von Anlagen nach Ziffer 4.2 a)) 1

    Handbohrmaschine 1

    Trennschleifer 1

    Satz Rohr- und Schlosserwerkzeuge 1

    * Fr Feuerlschanlagen nach Ziffer 4.2 a), b) und c)

    Tabelle H1: Mindestausrstung in Werksttten

    Anhang H Mindestanforderungen an Werksttten

    Die nutzbare Grundflche der Werkstatt muss mindestens 80 m betragen.

    Die Maschinen, Einrichtungen und Werkzeuge, die mindestens vorhanden sein mssen, sind in Tabelle H1 angegeben.

  • Anerkennung von Errichterfirmen fr Feuerlschanlagen VdS 2132 : 2009-01 (05)

    28

    Anhang J Mitarbeiter-Ausweis

    Alle Mitarbeiter, die Arbeiten an FLA verrichten, mssen sich auf der Baustelle mit einem Mitarbeiter-Ausweis ausweisen knnen, der folgende Angaben enthlt:

    Name und Vorname Funktion Ausweis-Nummer Gltigkeits-Enddatum des Ausweises Firmenanschrift bzw. Logo der Errichterfirma bvfa-Logo (falls Mitgliedschaft besteht und schriftliche Zustimmung vorliegt) VdS-Logo.

    Der Ausweis ist mit Mitarbeiter-Ausweis berschrieben und enthlt den Satz Der Inhaber dieses Aus-weises ist berechtigt, Arbeiten an Feuerlschanlagen auszufhren. Der Ausweis ist mit dem Lichtbild des Inhabers zu versehen.

    Die Gltigkeit des Ausweises ist auf 3 Jahre befristet. Bei Auszubildenden und befristeten Arbeitsver-hltnissen ist die Gltigkeit bis zum Datum des Auslaufs des Ausbildungsvertrages bzw. des Arbeits-verhltnisses begrenzt.

    Der Ausweis ist Eigentum von VdS und bei Wegfall der Voraussetzungen bzw. Ausscheiden des Mitar-beiters zurckzugeben.

  • VdS 2132 : 2009-01 (05) 29

    Anhang K Mitarbeiter-Fragebogen zur Anmeldung und Ausweiserstellung

    Mitarbeiter-Fragebogen zur

    Anmeldung Ausweiserstellung Angaben der Errichterfirma(Name / Anschrift)

    (Firmenlogo)

    Soll der Mitarbeiterausweis das bvfa-Logo enthalten? Ja Nein

    Angaben des Mitarbeiter (Mitarbeiter nach VdS 2132 Ziffer 5.1.3.7)

    Einwilligungserklrung gem 4 Abs.1 Bundesdatenschutzgesetz Ich wurde darber belehrt, dass die VdS Schadenverhtung GmbH (VdS), Kln meine in diesem Mitarbeiterbogen eingetragenen personenbezogenen Daten im Rahmen des Verfahrens zur Anerkennung meines Arbeitgebers als zertifizierte Errichterfirma erheben, verarbeiten und nutzen wird. VdS wird auf Grundlage dieser Daten u.a. einen Ausweis erstellen, den ich whrend meiner Ttigkeit auf Baustellen zu tragen habe. Auch wurde ich darber belehrt, dass VdS whrend der Dauer der Anerkennung, Baustellenkontrollen durchfhrt, aufgrund der sie personenbezogene Daten erheben, verarbeiten und nutzen kann. Ferner wird VdS bei meinem Arbeitgeber meine Personalakte einsehen und personenbezogene Daten erheben, die dann verarbeitet und genutzt werden, um die in diesem Fragebogen genannten Daten zu verifizieren. Die Datenerhebung wie die Verarbeitung und Nutzung der Daten dient ausschlielich der Sicherstellung, dass mein Arbeitgeber qualifizierte Mitarbeiter beschftigt und die Vorgaben der Anerkennungsrichtlinien VdS 2132 einhlt. Hiermit erklre ich mein ausdrckliches Einverstndnis dazu, dass VdS die in diesem Mitarbeiterbogen eingetragenen personenbezogenen Daten zu den vorgenannten Zwecken erfasst, verarbeitet und nutzt. Die bei mir erhobenen Daten drfen nicht fr andere Zwecke verwendet werden.

    ______________________________ (Datum / Unterschrift des Mitarbeiters)

    Name: Vorname: Geburtsdatum: Funktion des Mitarbeiters:

    Qualifikation (Berufsausbildung)1:

    Schweibefhigung erworben1: Ja Nein Gltigkeit der Prfung bis: Prfnorm / Vorschrift: Arbeitsverhltnis endet: 2

    Eintrittsdatum des Mitarbeiters beim Errichter:

    Vormals beschftigt bei: Errichterfirma: Beschftigungszeit von/bis:

    1 Facharbeiterbrief bzw. Nachweis einer 3-jhrigen Montagettigkeit (bei fehlender Berufsausbildung) sowie Schwei- befhigungsnachweis sind dem Fragebogen in gesonderter Anlage beizufgen! 2 Bei Auszubildenden, Mitarbeitern mit befristetem Arbeitsverhltnis oder mit befristeter Aufenthaltsgenehmigung

    Der Errichter gewhrleistet die Zustimmung des Mitarbeiters zur DV-migen Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner persnlichen Daten und besttigt die Richtigkeit der Angaben.

    ____________________________________________________________ (Datum/Unterschrift der Geschftsleitung oder deren Vertretungsberechtigte) wird von VdS ausgefllt

    Kenn-Nr.: Geprft (Datum/Zeichen):

    Ausweis-Nr.: gltig bis:

    Ausweisfarbe: blau grn Sperrfrist bis KW:

    Aus

    wei

    s-

    Nr.:

    (Lichtbild des Mitarbeiters)

  • 30 VdS 2132 : 2009-01 (05)

    Anhang L Auftrag/Verlngerungsauftrag auf VdS-Anerkennung

    AUFTRAG VERLNGERUNGSAUFTRAG NDERUNGSAUFTRAGauf VdS-Anerkennung als Errichterfi rma fr Feuerlschanlagen (FLA)

    1 Auftraggeber Errichter-Anerkennungs-Nr. (nur bei Verlngerung/nderung) E

    Firmenname

    Vertretungsberechtigt (bei Kapital- und Personen -handelsgesellschaften)

    Strae

    PLZ, Ort

    Telefon Fax E-Mail

    2 Anlagenart

    a) Sprinkleranlagen mit/ohne1 f) Gas-Feuerlschanlagen mit Zumischung Lschgas: _________________________________

    b) Sprhwasser-Lschanlagen g) Einrichtungsschutzanlagen mit mit/ohne1 Zumischung Lschgas: _________________________________

    c) Schaumlschanlagen h) Sonderlschanlagen d) Funkenerkennungs-, Funkenaus- i) Feinsprhlschanlagen

    scheidungs- und Funkenlschanlagen (Niederdruck/Hochdruck1) e) CO2-Feuerlschanlagen (Niederdruckanl.)

    3 Hauptverantwortliche Fachkraft

    Name, Vorname Geburtsdatum

    3.1 Berufl iche Ausbildung

    3.2 Ausbildung auf dem Gebiet der Feuerlsch-anlagen-Technik

    3.3 Bisherige Praxis auf dem Gebiet der Feuerlsch- anlagen-Technik

    4 Beigefgte Unterlagen

    4.14.24.34.4

    4.54.64.74.84.94.104.11

    Nachweis ber die Eintragung in das Handelsregister (sofern zutreffend) .....................................................Auskunft aus dem Gewerberegister (sofern eintragungspfl ichtig) ..................................................................Unbedenklichkeitsbescheinigung des zustndigen Finanzamtes oder Bankauskunft ...................................Nachweis, dass der Auftraggeber ber ein zertifi ziertes Qualittsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001 verfgt ..................................................................................................................................Nachweis ber die Qualifi kation der hauptverantwortlichen Fachkraft (Nr. 3 des Auftrages) ........................Vereinbarung mit einer VdS-anerkannten Errichterfi rma fr Brandmeldeanlagen ..........................................Muster des Instandhaltungsvertrages ..............................................................................................................Liefervertrag fr Fremdarmaturen .....................................................................................................................Nachweis einer Betriebs-Haftpfl ichtversicherung ............................................................................................Mitarbeiter-Fragebogen gem Anhang K .......................................................................................................Organigramm ....................................................................................................................................................

    5 Der Auftraggeber besttigt, dass er die Richtlinien fr die Anerkennung von Errichterfi rmen fr Feuer-lschanlagen (VdS 2132) erhalten hat und diese Richtlinien in ihrer aktuellen Fassung als Vertragsbe-standteil anerkennt. Der Auftraggeber besttigt ferner den Erhalt der zum Zeitpunkt der Auftragsertei-lung gltigen Gebhrentabellen fr VdS-Dienstleistungen.Der Auftraggeber erklrt sich damit einverstanden, dass die angegebenen Daten EDV-mig erfasst und bearbeitet werden.

    Datum Unterschrift und Firmenstempel

    1 unzutreffendes bitte streichen

  • VdS 2132 : 2009-01 (05) 31

    Anhang M Bewertung von Baustellenbesichtigungen

    Bericht ber die Besichtigung der Sprinkler-/Sprhwasser-/Feinsprh-Lschanlage whrend der Bauphase

    Errichter: Bericht-Nr.: TP Akten-Nr.: PLZ-Ort: Datum: Prfer:

    Strae: zustndige TP- NL: K / HH / B / PL / M / DA Anschrift der Baustelle:

    Installationsanzeige Datum: Bauleitung:

    welche Gebude oder Gebudeteile werden geschtzt?

    Baufortschritt der Lschanlage: Material angeliefert Montage begonnen Rohrnetz installiert Zentrale Restarbeiten Baustelle ruhend Baustelle abgerumt

    Abweichungen von den Richtlinien: Die Beanstandungen in Abschnitt A und B sind nach Gewichtung, max. mit den in eckiger Klammer stehenden Punkten zu bewerten! Die Punkte fr die Beanstandungen im Abschnitt C sind vorgegeben.

    Unterlagen des Errichters: Planungsunterlagen nicht vorab eingereicht (bei vorlufiger Anerkennung) [4]A Installationsanzeige nicht rechtzeitig eingereicht [4] Montagetermine nicht in bereinstimmung mit Installationsanzeige [4] Installationsanzeige nicht vollstndig ausgefllt [2] (Es ist zu bewerten, ob Montagen, ohne Benachrichtigung, vor dem angegebenen Zeitraum

    weitestgehend abgeschlossen sind oder erst nachher begonnen werden)

    Bemerkung: Rohr-Verbindungstechnik: Kupplung Verschraubung Anbohr-T-Stcke Anbohrschellen A-Schweien E-Schweien Hartlten Flanschung

    Sickenfertigung und -prfung gem Herstellervorgabe: ja nein [2] vorgefertigte Rohre DN 50 gekennzeichnet: ja nein [2] Rohre an Schnittstellen/Muffen/Anbohrschellen entgratet: ja nein [4] B Bemerkung: Alarmventil(e), Fabrikat: Sprinkler/L.-Dsen, Fabrikat: Montageplne/Stcklisten vorhanden: ja nein [2] Bauteile anerkannt: ja nein [4] Zustand der im Gebrauch befindliche(n) Sickenmaschine(n)

    und Gewindeschneidmaschinen in Ordnung: ja nein [2] Bemerkung:

    Montagepersonal auf der Baustelle: (Das Montagepersonal ist auf Blatt 2 zu Anhang M namentlich aufzufhren. Montagepersonal ohne VdS-Ausweis wird nur dann nicht als Fremdpersonal gewertet, wenn Meldung erfolgte, Sperrfrist beachtet und Ausweis noch nicht von VdS ausgehndigt ist)

    Schweier ohne Befhigungsnachweis nach DIN EN 287-1 : nein ja [4] Bauleitender Monteur = Fremdpersonal: nein ja [4]

    Name:

    Anzahl der Leiharbeitnehmer Bewertung der Besichtigung 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 1 6 Abschnitt Punkte Punktesumme A-C 2 0 8 4 A 3 0 8 10 C 4 0 0 8 12 z. B.: 78 5 0 0 8 10 12 B 6 0 0 8 10 12 16 7 0 0 6 8 10 12 16 8 0 0 6 8 10 12 16 16 Stichprobe mangelhaft? 9 0 0 0 8 10 12 16 16 16 10 0 0 0 8 10 12 16 16 16 16 ja nein Punktetabelle fr Leiharbeitnehmeranteil >30% C Datum der Ausfertigung:

    Unterschrift VdS Prfer:

    Name des bauleitenden Monteurs: Unterschrift:

    Gesam

    tpe

    rso

    nal

    Gesam

    tpe

    rso

    nal

  • 32 VdS 2132 : 2009-01 (05)

    Errichter: Bericht-Nr.: TP Akten-Nr.:

    PLZ-Ort: Datum: Prfer:

    Strae: zustndiges TP Bro: K / HH / B / PL / M / DA

    Anschrift der Baustelle:

    Anhang M Blatt 2 Montagepersonal

    Liste des auf der Baustelle angetroffenen Montagepersonals

    Name, Vorname MA des Errichters VdS-Ausweis-Nr. Fremdpersonal Bemerkung

    Besondere Hinweise

  • VdS 2132 : 2009-01 (05) 33

    Anhang M Erluterungen zur Bewertung von Baustellenbesichtigungen

    Abweichungen von den Anerkennungsrichtlinien Ziffer 5.4 (Meldepflicht aller in Auftrag genommenen FLA) werden wie folgt bewertet:

    a) max. 4 Punkte (nach Gewichtung, s. Bericht Abschnitt A): wenn eine Installationsanzeige nicht rechtzeitig aber noch vor Montagebeginn eingereicht wurde, eine Baustellenbesichtigung aber trotzdem mglich ist; eine Punktevergabe erfolgt sofern die Baustelle im Rahmen des Stichprobenverfahrens ausgewhlt wurde.

    b) 5 Punkte: wenn eine Baustellenbesichtigung aufgrund von zu spt eingereichter Installationsanzeige oder falschen

    Terminangaben nicht mglich ist,c) 6 Punkte:

    wenn keine Installationsanzeige eingereicht wurde.

    I. Stichprobenverfahren (jhrliche Einstufung)

    Die Einstufung in das Stichprobenverfahren erfolgt gem Ziffer 6.

    Fr vorlufig anerkannte Errichter gilt hinsichtlich des Bewertungssystems der normale Stichprobenstatus.

    Zur Einstufung in das verschrfte bzw. reduzierte Prfverfahren ist die Anzahl mangelhafter Stichproben, gem Tabelle 3 Baustellenkontrollverfahren, Spalten c, f, i magebend.

    Eine Stichprobe (Baustelle) ist als mangelhaft anzusehen, wenn die Bewertung 5 Punkte oder mehr ergibt.

    Anlagen, die aufgrund von nicht oder zu spt eingereichter Installationsanzeige entsprechend o.g. Punkten b) oder c) zustzlich zu den im Rahmen der Stichprobe ausgewhlten Anlagen beanstandet werden, werden erst ab berschreitung der in Tabelle M2 aufgefhrten Anzahl als fehlerhafte Stichprobe gewertet. Die Bewertung der Punkte bleibt von dieser Regelung unberhrt.

    installierte Anlagen/Jahr tolerierte Anzahl

    bis 20 1

    21 50 2

    51 - 90 3

    91 - 150 4

    151 - 280 6

    281 - 500 10

    501 - 1200 16

    Tabelle M2: tolerierte Anzahl von nicht oder zu spt gemeldeten Anlagen

    II. Punkte-Summen-System (stndige Beurteilung)

    Die insgesamt aus allen Stichproben anzurechnenden Bewertungspunkte gelten 12 Monate. Entsprechend dem Status der Einstufung werden bei berschreitung der in der Tabelle M1 aufgefhrten Punkte Manahmen gegen den Errichter vorgenommen.

  • 34 VdS 2132 : 2009-01 (05)

    Installierte Anlagen/Jahr

    Stichprobenstatus normal

    Stichprobenstatus verschrft

    Stichprobenstatus reduziert

    Anzahl der

    Stich-proben

    Gesamtpunkte aus der Summe der Stichproben

    Anzahl der

    Stich-proben

    Gesamtpunkte aus der Summe der Stichproben

    Anzahl der

    Stich-proben

    Gesamtpunkte aus der Summe der Stichproben

    A B C D E F G

    bis 20 4 20 24 8 24 32 40 2 12 14

    21-50 8 40 48 16 48 64 80 4 24 28

    51-90 12 60 72 24 72 98 120 6 36 42

    91-150 20 100 120 40 120 160 200 10 60 70

    151-280 32 160 192 64 192 256 320 16 96 112

    281-500 50 250 300 100 300 400 500 25 150 175

    501-1200 80 400 480 160 480 640 800 40 240 280

    Tabelle M1: Punkte-Summen-System fr die Bewertungen von Baustellenbesichtigungen

    Sanktionen fr die berschreitung der Gesamtpunktzahl nach Spalten A, B, C, D, E, F, G:

    F, A, C = Verwarnung fr alle Errichter (anerkannte und vorlufig anerkannte) = und gleichzeitig Verlngerung des Status der vorlufig anerkannten Errichter um 1 Jahr

    G, B, D = Entzug der Anerkennung bei vorlufig anerkannten Errichtern = Rckstufung in den Status der vorlufigen Anerkennung fr anerkannte Errichter

    E = Entzug der Anerkennung fr Errichter

    Bevor Manahmen gegen den Errichter eingeleitet werden, erhlt dieser eine Frist von 3 Wochen, um sich zu den Vorgngen uern zu knnen.

    Manahmen gegen den Errichter werden der Geschftsleitung jeweils schriftlich mitgeteilt.

    III. Bewertung Montagepersonal

    Bedingungen zur Punkteverteilung gem Abschnitt C des Baustellenbesichtigungsberichtes:

    berschreitung von Personen/Personenbruchteilen um Punkte

    0,6 0,9 6

    1 1,9 8

    2 2,9 10

    3 3,9 12

    4 und mehr 16

    Beispiel:

    Es werden 8 Monteure insgesamt angetroffen, davon 4 Leiharbeitnehmer. 30% von 8 = 2,4; es drfen also 2 Leiharbeitnehmer eingesetzt werden. Die zulssige Anzahl ist um 4 -2,4=1,6 berschritten, dies ergibt einen Punkteeintrag von 8.

  • Anerkennung von Errichterfirmen fr FeuerlschanlagenVdS 2132 : 2009-01 (05)

    35

    Anhang N DIN EN ISO 9001 fr Errichterfirmen

    N1 Neugegrndete Unternehmen

    Neugegrndete Unternehmen mssen eine mngelfreie QM-Dokumentation bestehend aus QM-Hand-buch, Verfahrens- sowie Arbeitsanweisungen nachweisen. In der QM-Dokumentation muss detailliert die VdS-gerechte Errichtung von FLA beschrieben werden. Die vorlufige Anerkennung wird zunchst ohne ISO 9001-Zertifikat erteilt.

    Whrend der Laufzeit der vorlufigen Anerkennung muss ein ISO 9001-Zertifikat mit dem Geltungs-bereich Errichtung von Lschanlagen nachgewiesen werden, damit die Errichteranerkennung erteilt werden kann.

    N2 Bestehende Unternehmen

    Unternehmen, die ihr derzeitiges Produktspektrum (z. B. Haustechnik) um die Errichtung von FLA er-gnzen mchten, bentigen ein entsprechendes gltiges ISO 9001-Zertifikat als Voraussetzung fr die Erteilung der vorlufigen Anerkennung. In der QM-Dokumentation muss auerdem die VdS-gerechte Errichtung von FLA detailliert beschrieben werden.

    Das bestehende ISO 9001-Zertifikat muss whrend der Laufzeit der vorlufigen Anerkennung auf den Geltungsbereich Errichtung von Lschanlagen erweitert werden, damit die Errichteranerkennung er-teilt werden kann.

    Anhang O Behandlung von QM-Zertifikaten (DIN EN ISO 9001)

    Zertifizierungen von QM-Systemen, die nicht von der VdS-Zertifizierungsstelle durchgefhrt wurden, werden unter folgenden Bedingungen als Grundlage fr eine VdS-Errichteranerkennung akzeptiert:

    Die Zertifizierungsstelle muss von einer Akkreditierungsstelle akkreditiert worden sein, die Mitglied der European Accreditation (kurz EA, vormals EAC) ist und dort das Multilaterale Abkommen (MLA) unterzeichnet hat. Diese Anforderung erfllen alle Zertifizierungsstellen, die von der Trgerge-meinschaft fr Akkreditierung GmbH (TGA) akkreditiert worden sind.

    Das Zertifikat gem DIN EN ISO 9001 weist im Geltungsbereich eindeutig aus, dass die Errichtung von Anlagen des stationren Brandschutzes durch das Zertifikat erfasst wird. Im Zweifelsfall ist der VdS-Zertifizierungsstelle eine entsprechende Erklrung des Zertifizierers vorzulegen.

    Auf Anforderung erhlt die VdS-Zertifizierungsstelle von der Errichterfirma ein QM-Handbuch. Falls erforderlich, wird weiterfhrende Dokumentation (z. B. Verfahrensanweisungen und Arbeits-/Mon-tageanweisungen) angefordert. Anhand der Unterlagen wird geprft, ob die Anforderungen der je-weils relevanten VdS-Richtlinien fr Planung und Einbau bercksichtigt werden.

    Im Rahmen des Errichteranerkennungsverfahrens wird von der VdS-Zertifizierungsstelle ein anla-genorientiertes Audit durchgefhrt, um festzustellen, ob die VdS-anerkannten Produkte gem den Arbeits-/Montageanweisungen installiert werden und ob die Planung und Installation den VdS-Richt-linien entspricht.

    Werden bei der berprfung der QM-Dokumentation oder bei der Durchfhrung des anlageno-rientierten Audits Mngel festgestellt, gibt die VdS-Zertifizierungsstelle entsprechende Korrektur-manahmen vor und fhrt ggf. zu einem spteren Zeitpunkt ein erneutes anlagenorientiertes Audit durch.

    Die Durchfhrung eines anlagenorientierten Audits erfolgt in der Regel einmal im Rahmen der Lauf-zeit des ISO 9001-Zertifikates.

  • Anerkennung von Errichterfirmen fr Feuerlschanlagen VdS 2132 : 2009-01 (05)

    36

    Anhang P Installationsanzeige

    Installationsanzeige fr Brandschutzanlagen Logo des Errichters Name und Anschrift des Errichters

    Anerkennungsnummer:

    Ansprechpartner/-in beim Errichter

    Name und Anschrift des Auftraggebers:

    Anschrift der Baustelle:

    Strae:

    PLZ, Ort, Stadt-/Ortsteil: (bei noc