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ver.di – AK Berufliche Bildung 1 Für eine Reform der Beruflichen Bildung in Deutschland - Ausbildung - Eine Novellierung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) ist seit langem überfällig!

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Page 1: Ver.di – AK Berufliche Bildung 1 Für eine Reform der Beruflichen Bildung in Deutschland - Ausbildung - Eine Novellierung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG)

ver.di – AK Berufliche Bildung 1

Für eine Reform der Beruflichen Bildung in Deutschland

- Ausbildung -

Eine Novellierung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) ist seit langem überfällig!

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Reform der Beruflichen Bildung - Ausbildung -

Das Berufsbildungsgesetz vom 14. August 1969 bildet die Rechtsgrundlage für eine bundeseinheitliche Regelung der Berufsbildung, soweit diese nicht im berufsbildenden Schulbereich unter Länderhoheit oder in öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen durchgeführt wird.

Es regelt sehr detailliert wie ein Ausbildungsverhältnis zustande kommt, welche Pflichten daraus für den Ausbildenden und den Auszubildenden entstehen und wie ein ordnungsgemäßes Ablaufen der Ausbildung gewährleistet werden soll.

Berufsbildungsgesetz (BBiG)

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Reform der Beruflichen Bildung - Ausbildung -

•Grundlage ist das Berufsbildungsgesetz von 1969

•zwei Lernorte – Ausbildungsbetrieb und Berufsschule

•ca. 350 anerkannte Ausbildungsberufe

•bundeseinheitliche Ausbildungsordnungen regeln die Ausbildung im Betrieb

•Rahmenlehrpläne der Kultusministerkonferenz der Länder empfehlen die Inhalte der Berufsschulen (Kulturhoheit)

•Betriebe/Unternehmen finanzieren die betriebliche Ausbildung, Länder und Kommunen finanzieren die Personal- und Sachkosten der Berufsschulen

Duales System der Berufsausbildung

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Reform der Beruflichen Bildung - Ausbildung -

•.....es zentraler Baustein für die Sicherung einer zukunftsfähigen beruflichen Bildung ist!

•.....Erfahrungen aus den letzten 30 Jahren in der dualen Ausbildung Berücksichtigung finden müssen!

•.....in verschiedensten Bereichen der Beruflichen Bildung in Deutschland Probleme bestehen, die gelöst werden müssen.......

Die Notwendigkeit einer Novellierung des Berufsbildungsgesetzes besteht, weil ...

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Reform der Beruflichen Bildung - Ausbildung -

Problemlage - Ausbildungsplatzsituation

•es stehen nicht genügend betriebliche Ausbildungsplätze zur Verfügung

•besonders gravierend ist die Situation in den neuen Bundesländern

•Arbeitgeber halten Verabredungen aus dem Bündnis für Arbeit nicht ein (Ausbildungskonsens)

•der Staat muss mit Notprogrammen einspringen

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Reform der Beruflichen Bildung - Ausbildung -

Ausbildungsplatzsituation

-250 .000

-200 .000

-150 .000

-100 .000

-50 .000

0

50 .000

97/98

98/99

99/00

00/01

01/02

Diffe re nz zwis che n g e me lde te n be trie bliche n Aus bildung s s te lle n und Be we rbe rn

Gesamtes Bundesgebiet

Que lle : Bunde sanstalt für Arbe it

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Reform der Beruflichen Bildung - Ausbildung -

Lösungsansatz - Ausbildungsplatzsituation•es muss einen Rechtsanspruch auf Ausbildung für alle Jugendlichen geben

•die Freiheit der Wahl eines Ausbildungsplatzes (Artikel 12, Absatz 3 Grundgesetz) muss konkret einlösbar sein

•allen Jugendlichen muss eine ausreichende Anzahl an Ausbildungsplätzen bereitgestellt werden (auswahlfähiges Angebot)

•Arbeitgeber und Betriebe sind verpflichtet mehr Ausbildungsplätze zur Verfügung zu stellen

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Reform der Beruflichen Bildung - Ausbildung -

Problemlage - Finanzierungssystem

•das BBiG von 1969 enthält keine Aussagen zur Finanzierung der beruflichen Ausbildung

•aufgrund des Ausbildungsstellenmangels werden immer mehr Ausbildungsplätze durch öffentliche Mittel (Steuergelder) finanziert

•dadurch entsteht eine höhere Belastung der öffentlichen Kassen, dies führt zu Einsparungen z.B. an Berufsschulen

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Reform der Beruflichen Bildung - Ausbildung -

Lösungsansatz - Finanzierungssystem

•Betriebe und Verwaltungen, die nicht oder nur unzureichend ausbilden, müssen an den Kosten von Ausbildung beteiligt werden

•mit diesen Mitteln sollen weitere betriebliche Ausbildungsplätze geschaffen werden

•ausbildungsbereite Betriebe werden unterstützt

•das von der Hartzkommission vorgeschlagene Ausbildungszeitwertpapier wird abgelehnt

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Reform der Beruflichen Bildung - Ausbildung -

Problemlage - Geltungsbereich

•vollzeitschulische Ausbildungsgänge, Ausbildungen im Gesundheitswesen und berufsvorbereitende Maßnahmen finden keine oder unzureichende Verankerung im BBiG

•es gibt somit keine einheitlichen Standards in Qualität, Zugang, Finanzierung und Gleichwertigkeit von Ausbildung

•die Berufsschule als gleichwertiger Dualer Partner findet kaum im BBiG Erwähnung

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Reform der Beruflichen Bildung - Ausbildung -

Lösungsansatz - Geltungsbereich

•alle Ausbildungsformen sind unter dem Dach des Berufsbildungsgesetzes zusammenzufassen

•dies gewährleistet einheitliche Qualitätsstandards, Finanzierung, Zugangsmöglichkeiten und Durchlässigkeit sowie die Gleichwertigkeit von Ausbildung

•die Berufsschule muss als gleichwertiger dualer Partner mehr Berücksichtigung finden; bundeseinheitliche Standards müssen festgeschrieben werden

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Reform der Beruflichen Bildung - Ausbildung -

Problemlage – Zusammenarbeit der dualen Partner

•Ausbildung im Betrieb wird durch bundeseinheitliche Ausbildungsordnungen geregelt

•die Berufsschulen unterliegen der Kulturhoheit der Länder, d.h. es kann keine bundeseinheitlichen Regelungen für Berufsschulen geben (Rahmenlehrpläne sind nur Empfehlungen)

•die Kooperation beider dualer Partner ist unzureichend; Lehrstoff in der Schule und Inhalte der betrieblichen Ausbildung gehen oft aneinander vorbei

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Reform der Beruflichen Bildung - Ausbildung -

Lösungsansatz – Zusammenarbeit der dualen Partner

•Ausbildungsrahmenpläne und Berufsschulrahmenpläne sind zu integrierten Beruflichen Bildungsplänen zusammenzufassen

•die Möglichkeit der Zusammenarbeit beider Lernorte vor Ort muss erweitert werden

•Lernortkooperationen (Abstimmung zwischen Berufsschule und Betrieb) müssen institutionalisiert werden

•regionale Handlungsspielräume sind zu erweitern

•gegenseitige Einblicke und Qualifizierungsmöglichkeiten für Ausbilder/innen und Berufsschullehrer/innen sind zu ermöglichen

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Reform der Beruflichen Bildung - Ausbildung -

Problemlage – Berufsschulen

•unzureichende Unterrichtsversorgung

•die Konzepte und Methoden für die Vermittlung von Unterricht sind nicht zeitgemäß

•mangelnde Qualifikation der BerufsschullehrerInnen

•die Ausstattungen an den Berufsschulen entsprechen oftmals nicht den Anforderungen moderner Ausbildungsberufe

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Reform der Beruflichen Bildung - Ausbildung -

Lösungsansatz – Berufsschulen

•um eine ausreichende Unterrichtsversorgung zu gewährleisten, bedarf es Mindeststandards für Berufsschul-Wochenstunden

•Lehrern und Lehrerinnen muss ausreichender Anspruch auf Qualifizierung eingeräumt werden, dies gilt für fachliche und methodische Kompetenzen

•die Landesregierungen müssen zusätzliche Sachmittel für die Ausstattungen von Berufsschulen zur Verfügung stellen

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Reform der Beruflichen Bildung - Ausbildung -

Problemlage – soziale Standards

•die Anrechnung von Berufsschulzeiten auf die Ausbildung ist nicht für alle Auszubildenden eindeutig geregelt

•Lernmittel werden durch die Berufsschulen nur unzureichend oder gar nicht zur Verfügung gestellt; sie müssen von den Auszubildenden gezahlt werden

•es gibt keine einheitlichen Regelungen zur Erstattung von Fahrkosten zur Berufsschule und zur Unterbringung während der Blockunterrichtszeiten

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Reform der Beruflichen Bildung - Ausbildung -

Lösungsansatz – soziale Standards

•die Berufsschulzeiten (incl. der Pausen- und Wegezeiten) aller Auszubildenden sind voll auf die betriebliche Ausbildungszeit analog § 9 JArbSchG anzurechnen

•die Schulgeld- und Lernmittelfreiheit ist für alle umfassend sicherzustellen

•Fahrkosten zur Berufsschule sowie Unterbringungskosten während des Blockunterrichts der Berufsschule sind zu erstatten

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Reform der Beruflichen Bildung - Ausbildung -

Problemlage – Europa

•der Austausch und die Durchlässigkeit in der beruflichen Bildung zwischen den Ländern der EU ist unzureichend

•es gibt keine genaue, vergleichbare Beschreibung der Lernwege innerhalb der EU Staaten

•Fremdsprachenvermittlung in der Ausbildung ist in den meisten Ausbildungsordnungen nicht oder ungenügend vorhanden

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Reform der Beruflichen Bildung - Ausbildung -

Lösungsansatz – Europa

•Erarbeitung eines Konzeptes für die Bewertung und Übertragung von Qualifikationen und Kompetenzen

•es muss die Möglichkeit geschaffen werden, erworbene Qualifikationen festzuhalten und somit anrechnen zu lassen

•Fremdsprachenvermittlung muss ein fester Bestandteil aller Ausbildungsordnungen und Rahmenlehrpläne werden

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Reform der Beruflichen Bildung - Ausbildung -

Problemlage – Qualitätssicherung

•es findet keine ausreichende Kontrolle der Ausbildungsqualität durch die zuständige Stelle (Kammern) statt

•aufgrund des Ausbildungsplatzmangels besteht die Gefahr neben der Quantität die Qualität aus den Augen zu verlieren

•es besteht kein ausreichender Qualifizierungsanspruch der Ausbilder und Ausbilderinnen in den Ausbildungsbetrieben

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Reform der Beruflichen Bildung - Ausbildung -

Lösungsansatz – Qualitätssicherung

•in das neue BBiG müssen Grundsätze und Mindeststandards für die Qualität der Lernorte aufgenommen werden

•Betriebe müssen dahingehend überprüft werden, in wie weit sie die Kriterien erfüllen, um ausbilden zu dürfen

•Aufstellen von Grundsätzen zur fachlichen und pädagogischen Eignung und Weiterqualifizierung des ausbildenden Personals (Ausbilder/innen und Berufsschullehrer/innen)

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Reform der Beruflichen Bildung - Ausbildung -

Problemlage – Prüfungswesen

•das traditionelle Prüfungswesen wird den Ansprüchen der modernisierten und neu entwickelten Berufen nicht mehr gerecht

•Berufsschulleistungen finden keinerlei Berücksichtigung bei Prüfungen (Stellenwert der Berufsschule)

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Reform der Beruflichen Bildung - Ausbildung -

Lösungsansatz – Prüfungswesen

•die Prüfungen müssen sich an den Ausbildungsordnungen und der Ausbildungspraxis orientieren

•Berufsschulleistungen müssen in Abschlüssen berücksichtigt werden

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Reform der Beruflichen Bildung - Ausbildung -

Problemlage – außerbetriebliche Ausbildung

•außerbetriebliche Ausbildung hat in den letzten Jahren enorm zugenommen

•in außerbetrieblichen Einrichtungen gibt es keine Interessenvertretung (JAV) für die Auszubildenden

•die Ausbildungsvergütungen in außerbetrieblichen Bildungseinrichtungen entsprechen nicht der Höhe der in der betrieblichen Ausbildung

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Reform der Beruflichen Bildung - Ausbildung -

Lösungsansatz – außerbetriebliche Ausbildung

•außerbetriebliche Ausbildung darf die betriebliche Ausbildung nicht ersetzen

•in außerbetrieblichen Einrichtungen muss die Möglichkeit geschaffen werden, Interessenvertretungen für die Auszubildenden bilden zu können (analog JAV nach BetrVG)

•die Ausbildungsvergütungen in außerbetrieblichen Bildungseinrichtungen müssen den tariflichen Ausbildungsvergütungen angepasst werden

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Reform der Beruflichen Bildung - Ausbildung -

Gemeinsam für eine Reform der Beruflichen Bildung und das Recht für alle jungen

Menschen in Deutschland auf eine gute Ausbildung als Grundlage für das Leben!