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Verkehrskonferenz 2010 Kostendeckungsgrad im öffentlichen Verkehr stelle öffentlicher Verkehr und Projektentwicklung

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Page 2: Verkehrskonferenz 2010 Kostendeckungsgrad im öffentlichen Verkehr Fachstelle öffentlicher Verkehr und Projektentwicklung

Verkehrskonferenz 2010

Auslöser für die Diskussion um die Kostendeckungsgrade desöV in Nidwalden war der Rahmenkredit für die Abgeltungen der Jahre 2011 und 2012.

Fachstelle öffentlicher Verkehr und Projektentwicklung

Zusammenstellung der Kostendeckungsgrade 2007 - 2009

Fpl-   KDG KDG KDGFeld Linie 2007 2008 2009

60.311 Stans-Seelisberg 54.67% 55.25% 53.67%60.312 Stans-Ennetmoos, St. Jakob 29.24% 30.54% 27.71%60.313 St. Jakob-Mueterschwandenberg 19.39% 19.36% 17.69%

60.321Stansstad-Obbürgen-Bürgenstock 19.91% 21.62% 16.57%

60.322 Stansstad-Kehrsiten 12.08% -  60.310 Beckenried-Flüelen 27.79% 27.97% 37.30%60.323 (Stansstad-) Stans-Büren 37.20% 39.04% 34.50%60.323 Stansstad-Stans (-Büren) 35.69% 36.23% 39.92%

60.331Wolfenschiessen-Oberrickenbach 28.80% 37.95% 31.25%

Total Kanton Nidwalden 43.06% 47.47% 39.52%

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Verkehrskonferenz 2010

Fachstelle öffentlicher Verkehr und Projektentwicklung

Nach dem Beschluss des Landrats vom 9. Juni 2010 zum Rahmenkredit öV hat die Volkswirtschaftsdirektion mit Schreiben vom 24. Juni 2010die Gemeinden über die Erwartungen betreffend Kostendeckungsgrad informiert.

Im Schreiben wird aufgrund des Berichts zum Landratsbeschluss ausgeführt :

„Namentlich wird festgehalten, dass der Regierungsrat die Meinung vertritt, dass Linien des öffentlichen Verkehrs, welche einen Kosten-deckungsgrad unter 30 Prozent aufweisen, eingestellt oder mit finanzieller Beteiligung der Gemeinden weitergeführt werden sollen. „

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Verkehrskonferenz 2010

Fachstelle öffentlicher Verkehr und Projektentwicklung

Was gilt es in der Diskussion zu beachten ?

Verkehrsgesetz, NG 652.1, ÖVG

- Art. 11 : Zusätzliche Verkehrslinien – bei der Festlegung wir unter anderem die Wirtschaftlichkeit berücksichtigt.

- Art. 12 : Der Landrat bestimmt bei der Festlegung der Linie den zu erreichenden minimalen Kostendeckungsgrad.

- Art. 13 : Zusätzliche Verkehrsangebote des Kantons – Der Regierungsrat bestimmt bei der Bestellung des Angebots den zu erreichenden Kostendeckungsgrad; er orientiert sich dabei am Kostendeckungsgrad der betroffenen Linie.

PostautolinienDie Abgeltungen für die Postauto-Angebote machen aufgrund der Offerten 2011an der Gesamtsumme der Abgeltungen öV 22 % aus.

Aufgabenteilung Kanton-GemeindenDer Kanton finanziert die kantonalen öV Angebote allein ohne die Gemeinden.Die Gemeinden können sich im Rahmen der Fahrplanvernehmlassung zum Angebot äussern.