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Oktober 2006 DEUTSCHE NORM Normenausschuss Bauwesen (NABau) im DIN Preisgruppe 8 DIN Deutsches Institut für Normung e.V. · Jede Art der Vervielfältigung, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung des DIN Deutsches Institut für Normung e.V., Berlin, gestattet. ICS 91.010.20 !,R?Z" 9472855 www.din.de D DIN 18316 VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen – Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) – Verkehrswegebauarbeiten – Oberbauschichten mit hydraulischen Bindemitteln German construction contract procedures – Part C: General technical specifications for building works – Construction works for traffic lines – top layers with hydraulic binders Cahier des charges pour des travaux du bâtiment – Partie C: Règlements techniques générales pour d’exécution des travaux du bâtiment – Travaux de construction routière – couches d’usure avec liants hydrauliques © Alleinverkauf der Normen durch Beuth Verlag GmbH, 10772 Berlin Ersatz für DIN 18316:2000-12 www.beuth.de Gesamtumfang 21 Seiten NormCD - Stand 2009-03

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Page 1: VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen – Teil ... · PDF fileDIN EN 934-2:2002-02 DIN V 20000-103, Anwendung von Bauprodukten in Bauwerken Š Teil 103: Gesteinskörnungen

Oktober 2006DEUTSCHE NORM

Normenausschuss Bauwesen (NABau) im DIN

Preisgruppe 8DIN Deutsches Institut für Normung e.V. · Jede Art der Vervielfältigung, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung des DIN Deutsches Institut für Normung e.V., Berlin, gestattet.

ICS 91.010.20

!,R?Z"9472855

www.din.de

DDIN 18316

VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen –Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen

(ATV) –

Verkehrswegebauarbeiten – Oberbauschichten mit hydraulischen

Bindemitteln

German construction contract procedures –Part C: General technical specifications for building works –Construction works for traffic lines – top layers with hydraulic binders

Cahier des charges pour des travaux du bâtiment –Partie C: Règlements techniques générales pour d’exécution des travaux du bâtiment –Travaux de construction routière – couches d’usure avec liants hydrauliques

©

Alleinverkauf der Normen durch Beuth Verlag GmbH, 10772 Berlin

Ersatz fürDIN 18316:2000-12

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DIN 18316:2006-10

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Vorwort

Diese Norm wurde vom Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA) aufgestellt.

Änderungen

Gegenüber DIN 18316:2000-12 wurden folgende Änderungen vorgenommen:

a) Das Dokument wurde zur Anpassung an die Entwicklung des Baugeschehens unter Anwendung von Standardformulierungen fachtechnisch und redaktionell überarbeitet.

b) Die Normenverweise wurden aktualisiert.

Frühere Ausgaben

DIN 18316: 1974-08, 1979-10, 1988-09, 1992-12, 1996-06, 2000-12

Normative Verweisungen

Die folgenden zitierten Dokumente sind für die Anwendung dieses Dokuments erforderlich. Bei datierten Ver-weisungen gilt nur die in Bezug genommene Ausgabe. Bei undatierten Verweisungen gilt die letzte Ausgabe des in Bezug genommenen Dokuments (einschließlich aller Änderungen).

DIN 488-1, Betonstahl � Sorten, Eigenschaften, Kennzeichen

Normen der Reihe DIN 1164, Zement mit besonderen Eigenschaften

DIN 1045-2, Tragwerke aus Beton, Stahlbeton und Spannbeton � Teil 2: Beton; Festlegung, Eigenschaften, Herstellung und Konformität; Anwendungsregeln zu DIN EN 206-1

DIN 4301, Eisenhüttenschlacke und Metallhüttenschlacke im Bauwesen

DIN V 18004, Anwendungen von Bauprodukten in Bauwerken � Prüfverfahren für Gesteinskörnungen nach DIN V 20000-103 und DIN V 20000-104

DIN 18299, VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen � Teil C: Allgemeine Technische Ver-tragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) � Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art

DIN 18506, Hydraulische Boden- und Tragschichtbinder � Zusammensetzung, Anforderungen und Konfor-mitätskriterien

DIN V 20000-100, Anwendung von Bauprodukten in Bauwerken � Teil 100: Betonzusatzmittel nach DIN EN 934-2:2002-02

DIN V 20000-103, Anwendung von Bauprodukten in Bauwerken � Teil 103: Gesteinskörnungen nach DIN EN 12620:2003-4

DIN V 20000-104, Anwendung von Bauprodukten in Bauwerken � Teil 104: Leichte Gesteinskörnungen nach DIN EN 13055-1:2002-08

Normen der Reihe DIN EN 196, Prüfverfahren für Zement

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DIN 18316:2006-10

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Normen der Reihe DIN EN 197, Zement

DIN EN 206-1, Beton � Teil 1: Festlegung, Eigenschaften, Herstellung und Konformität

DIN EN 934-2/A2, Zusatzmittel für Beton, Mörtel und Einpressmörtel � Teil 2: Betonzusatzmittel � Definition, Anforderungen, Konformität, Kennzeichnung und Beschriftung

DIN EN 932-1, Prüfverfahren für allgemeine Eigenschaften von Gesteinskörnungen � Teil 1: Probenahme-verfahren

DIN EN 932-2, Prüfverfahren für allgemeine Eigenschaften von Gesteinskörnungen � Teil 2: Verfahren zum Einengen von Laboratoriumsproben

DIN EN 932-3, Prüfverfahren für allgemeine Eigenschaften von Gesteinskörnungen � Teil 3: Durchführung und Terminologie einer vereinfachten petrographischen Beschreibung

DIN EN 933-1, Prüfverfahren für geometrische Eigenschaften an Gesteinskörnungen � Teil 1: Bestimmung der Korngrößenverteilung � Siebverfahren

DIN EN 933-3, Prüfverfahren für geometrische Eigenschaften von Gesteinskörnungen � Teil 3: Bestimmung der Kornform; Plattigkeitskennzahl

DIN EN 933-4, Prüfverfahren für geometrische Eigenschaften von Gesteinskörnungen � Teil 4: Bestimmung der Kornform; Kornformkennzahl

DIN EN 933-5, Prüfverfahren für geometrische Eigenschaften von Gesteinskörnungen � Teil 5: Bestimmung des Anteils an gebrochenen Körnern in groben Gesteinskörnungen

DIN EN 933-7, Prüfverfahren für geometrische Eigenschaften von Gesteinskörnungen � Teil 7: Bestimmung des Muschelschalengehaltes � Prozentsatz von Muschelschalen in groben Gesteinskörnungen

DIN EN 933-10, Prüfverfahren für geometrische Eigenschaften von Gesteinskörnungen � Teil 10: Beurteilung von Feinanteile; Kornverteilung von Füller (Luftstrahlsiebung)

DIN EN 1008, Zugabewasser für Beton � Festlegung für die Probenahme, Prüfung und Beurteilung der Eig-nung von Wasser, einschließlich bei der Betonherstellung anfallendem Wasser, als Zugabewasser für Beton

DIN EN 1097-1, Prüfverfahren für mechanische und physikalische Eigenschaften von Gesteinskörnungen � Teil 1: Bestimmung des Widerstandes gegen Verschleiß (Micro-Deval)

DIN EN 1097-6, Prüfverfahren für mechanische und physikalische Eigenschaften von Gesteinskörnungen � Teil 6: Bestimmung der Rohdichte und der Wasseraufnahme

DIN EN 1097-7, Prüfverfahren für mechanische und physikalische Eigenschaften von Gesteinskörnungen � Teil 7: Bestimmung der Dichte von Füller; Pyknometerverfahren

DIN EN 1097-8, Prüfverfahren für mechanische und physikalische Eigenschaften von Gesteinskörnungen � Teil 8: Bestimmung des Polierwertes

DIN EN 1367-1, Prüfverfahren für thermische Eigenschaften und Verwitterungsbeständigkeit von Gesteins-körnungen � Teil 1: Bestimmung des Widerstandes gegen Frost-Tau-Wechsel

DIN EN 1367-2, Prüfverfahren für thermische Eigenschaften und Verwitterungsbeständigkeit von Gesteins-körnungen � Teil 2: Magnesiumsulfat-Verfahren

DIN EN 1367-3, Prüfverfahren für thermische Eigenschaften und Verwitterungsbeständigkeit von Gesteins-körnungen � Teil 3: Kochversuch für Sonnenbrand-Basalt

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DIN 18316:2006-10

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DIN EN 1367-3 Berichtigung 1, Berichtigungen zu DIN EN 1367-3:2001-06

DIN EN 1744-1, Prüfverfahren für chemische Eigenschaften von Gesteinskörnungen � Teil 1: Chemische Analyse

DIN EN 10025-1, Warmgewalzte Erzeugnisse aus Baustählen � Teil 1: Allgemeine technische Lieferbedin-gungen

DIN EN 10060, Warmgewalzte Rundstäbe aus Stahl � Maße, Formtoleranzen und Grenzabmaße

Normen der Reihe DIN EN 12350, Prüfung von Frischbeton

Normen der Reihe DIN EN 12390, Prüfung von Festbeton

Normen der Reihe DIN EN 12504, Prüfung von Beton in Bauwerken

DIN EN 12620, Gesteinskörnungen für Beton

DIN EN 13055-1, Leichte Gesteinskörnungen � Teil 1: Leichte Gesteinskörnungen für Beton, Mörtel und Ein-pressmörtel

DIN EN 13242, Gesteinskörnungen für ungebundene und hydraulisch gebundene Gemische für Ingenieur- und Straßenbau

DIN EN 14227-1, Hydraulisch gebundene Gemische � Anforderungen � Teil 1: Zementgebundene Gemi-sche

DIN EN 14227-5, Hydraulisch gebundene Gemische � Anforderungen � Teil 5: Tragschichtbindergebun-dene Gemische für den Straßenbau

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Inhalt Seite

0 Hinweise für das Aufstellen der Leistungsbeschreibung .. 5

1 Geltungsbereich............................................................... 8

2 Stoffe, Bauteile ................................................................ 8

3 Ausführung .................................................................... 14

4 Nebenleistungen, Besondere Leistungen....................... 20

5 Abrechnung ................................................................... 21

0 Hinweise für das Aufstellen der Leistungsbeschreibung Diese Hinweise ergänzen die ATV DIN 18299 �Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art�, Abschnitt 0. Die Beachtung dieser Hinweise ist Voraussetzung für eine ord-nungsgemäße Leistungsbeschreibung gemäß § 9 VOB/A.

Die Hinweise werden nicht Vertragsbestandteil.

In der Leistungsbeschreibung sind nach den Erfordernissen des Einzelfalls insbesonde-re anzugeben:

0.1 Angaben zur Baustelle 0.1.1 Art und Beschaffenheit der Unterlage.

0.1.2 Gründungstiefen, Gründungsarten und Lasten benachbarter Bauwerke.

0.1.3 Art und Beschaffenheit vorhandener Einfassungen.

0.2 Angaben zur Ausführung 0.2.1 Aufbau des Oberbaus.

0.2.2 Verwendungszweck, besondere Nutzung, klimatische Einflüsse.

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0.2.3 Beanspruchung, Verkehrsbelastung, örtliche Besonderheiten.

0.2.4 Anzahl, Art, Maße und Ausbildung der Anschlüsse an Bauwerke, Bauteile und Oberbauschichten.

0.2.5 Anzahl, Art, Lage und Maße von herzustellenden oder zu schließenden Ausspa-rungen.

0.2.6 Anzahl, Art, Lage, Maße und Massen von Einbauten.

0.2.7 Anzahl, Art, Lage, Maße und Ausbildung von Bewegungsfugen.

0.2.8 Besondere Anforderungen an den Frost- und den Frost-Taumittel-Widerstand der Gesteinskörnungen.

0.2.9 Expositionsklassen.

0.2.10 Einbau einer Bewehrung in Betondecken.

0.2.11 Art, Lage und Ausführung der Fugen.

0.2.12 Anzahl und Art der Dübel und Anker.

0.2.13 Gestaltung und Einteilung von Flächen. Oberflächeneigenschaften z. B. Rau-heit.

0.2.14 Art und Umfang von Absperr- und Verkehrssicherungsmaßnahmen.

0.3 Einzelangaben bei Abweichungen von den ATV 0.3.1 Wenn andere als die in dieser ATV vorgesehenen Regelungen getroffen wer-den sollen, sind diese in der Leistungsbeschreibung eindeutig und im Einzelnen an-zugeben.

0.3.2 Abweichende Regelungen können insbesondere in Betracht kommen bei

Abschnitt 2.1.1, wenn für Gesteinskörnungen andere Anforderungen als in der TL Gestein-StB zugelassen werden sollen,

Abschnitt 2.1.2, wenn anstelle von hydraulischen Bindemitteln nach Normen der Reihen DIN EN 197 �Zement�, DIN 1164 �Zement mit be-sonderen Eigenschaften� und DIN 18506 �Hydraulische Bo-den- und Tragschichtbinder � Zusammensetzung, Anforde-rungen und Konformitätskriterien� andere bauaufsichtlich zugelassene und gleichwertige hydraulische Bindemittel zuge-lassen werden sollen,

Abschnitt 2.1.3, wenn anstelle von Zusatzmitteln nach DIN EN 934-2 andere bauaufsichtlich zugelassene und gleichwertige Zusatzmittel zugelassen werden sollen,

Abschnitt 2.1.6, wenn bei Verfestigungen als Tragschichten und bei hydrau-lisch gebundenen Tragschichten die Wahl der Bindemittel dem Auftragnehmer nicht überlassen bleiben soll,

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Abschnitt 2.1.6.2, Abschnitt 2.1.6.3 und Abschnitt 2.1.6.4, wenn rezyklierte Gesteinskörnungen nicht zugelassen werden

sollen,

Abschnitt 3.3.1 und Abschnitt 3.3.2, wenn bei Verfestigungen als Tragschichten und bei hydrau-

lisch gebundenen Tragschichten für die Druckfestigkeit, für die Dicke, für die profilgerechte Lage und für die Ebenheit andere Werte festgelegt werden sollen,

Abschnitt 3.3.1.2, wenn die Bindemittelmenge nicht aus der 7-Tage-Festigkeit gewählt werden soll,

Abschnitt 3.3.2.2, wenn die Bindemittelmenge auch aus der 7-Tage-Festigkeit gewählt werden soll,

Abschnitt 3.3.3, wenn bei Betontragschichten für die Betondruckfestigkeits-klassen, für die Dicke, für die profilgerechte Lage oder für die Ebenheit andere Werte oder für die Kerben ein bestimmtes Raster festgelegt werden sollen,

Abschnitt 3.3.4.1, wenn bei Betondecken für die Anforderungen an den Beton andere Werte festgelegt werden sollen,

Abschnitt 3.3.4.2, wenn die Betondecke nicht aus Schichten unterschiedlicher Zusammensetzung hergestellt werden soll,

Abschnitt 3.3.4.3, wenn für die Betonstahlmenge oder Betonstahlgüte andere Werte festgelegt werden sollen,

Abschnitt 3.3.4.5 und Abschnitt 3.3.4.6, wenn bei Betondecken für Dübel und Anker andere Abmes-

sungen festgelegt werden sollen,

Abschnitt 3.3.4.7, wenn bei Betondecken die Art der Nachbehandlung dem Auf-tragnehmer nicht überlassen bleiben soll,

Abschnitt 3.3.4.8, wenn bei Betondecken die Mindestdicke unterschritten werden soll,

Abschnitt 3.3.4.9, wenn für die profilgerechte Lage andere Werte festgelegt wer-den sollen,

Abschnitt 3.3.4.10, wenn für die Ebenheit andere Werte festgelegt werden sollen.

0.4 Einzelangaben zu Nebenleistungen und Besonderen Leistungen Keine ergänzende Regelung zur ATV DIN 18299, Abschnitt 0.4.

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0.5 Abrechnungseinheiten Im Leistungsverzeichnis sind die Abrechnungseinheiten, getrennt nach Art, Stoffen und Maßen, wie folgt vorzusehen: � Nachverdichten der Unterlage nach Flächenmaß (m2), � Herstellen der planmäßigen Höhenlage, Neigung und der festgelegten Ebenheit der

Unterlage nach Flächenmaß (m2), � Reinigen nach Flächenmaß (m2), � Schichten zum Angleichen oder Ausgleichen der Höhenlage nach Masse (t) oder

Raummaß (m3), � Tragschichten und Betondecken nach Flächenmaß (m2), � Bewehrung nach Flächenmaß (m2) oder nach Masse (t) entsprechend den Stahl-

listen, � Fugenherstellung und Fugenverguss nach Längenmaß (m), getrennt nach den ver-

schiedenen Arten der Fugenausbildung, einschließlich Verdübelung und Veranke-rung,

� Verdübelungen und Verankerungen, sofern sie gesondert abgerechnet werden sol-len, nach Längenmaß (m) der verdübelten oder verankerten Fugen oder nach Anzahl (Stück),

� Nachbehandlung der Oberfläche von Betondecken nach Flächenmaß (m2), � Probenahmen bei Kontrollprüfungen nach Anzahl (Stück).

1 Geltungsbereich 1.1 Die ATV DIN 18316 �Verkehrswegebauarbeiten � Oberbauschichten mit hydraulischen Bindemitteln� gilt für das Befestigen von Straßen und Wegen aller Art, Plätzen, Höfen, Flugbetriebsflächen, Bahnsteigen und Gleisanlagen mit Tragschichten und Decken.

1.2 Die ATV DIN 18316 gilt nicht für das Verbessern und Verfestigen des Un-terbaus und des Untergrundes.

1.3 Ergänzend gilt die ATV DIN 18299 �Allgemeine Regelungen für Bauarbei-ten jeder Art�, Abschnitte 1 bis 5. Bei Widersprüchen gehen die Regelungen der ATV DIN 18316 vor.

2 Stoffe, Bauteile Ergänzend zur ATV DIN 18299, Abschnitt 2, gilt:

Für die gebräuchlichsten genormten Stoffe sind die DIN-Normen nachstehend aufgeführt.

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2.1 Anforderungen

2.1.1 Gesteinskörnungen DIN 1045-2 Tragwerke aus Beton, Stahlbeton und Spannbeton �

Teil 2: Beton; Festlegung, Eigenschaften, Herstellung und Konformität: Anwendungsregeln zu DIN EN 206-1

DIN 4301 Eisenhüttenschlacke und Metallhüttenschlacke im Bauwe-sen

DIN EN 206-1 Beton � Teil 1: Festlegung, Eigenschaften, Herstellung und Konformität

DIN EN 12620 Gesteinskörnungen für Beton

DIN V 20000-103 Anwendung von Bauprodukten in Bauwerken � Teil 103: Gesteinskörnungen nach DIN EN 12620:2003-04

DIN EN 13055-1 Leichte Gesteinskörnungen � Teil 1: Leichte Gesteinskör-nungen für Beton, Mörtel und Einpressmörtel

DIN V 20000-104 Anwendung von Bauprodukten in Bauwerken � Teil 104: Leichte Gesteinskörnungen nach DIN EN 13055-1:2002-08

DIN EN 13242 Gesteinskörnungen für ungebundene und hydraulisch ge-bundene Gemische für Ingenieur- und Straßenbau

DafStb-Richtlinie Vorbeugende Maßnahmen gegen schädliche Alkali-Reaktion im Beton (Alkali-Richtlinie)1)

Technische Lieferbedingungen für Gesteinskörnungen im Straßenbau (TL Ge-stein-StB)2)

2.1.2 Bindemittel DIN 1164-10 Zement mit besonderen Eigenschaften � Teil 10: Zusam-

mensetzung, Anforderungen und Übereinstimmungsnach-weis von Normalzement mit besonderen Eigenschaften

DIN 18506 Hydraulische Boden- und Tragschichtbinder � Zusammen-setzung, Anforderungen und Konformitätskriterien

DIN EN 197-1 Zement � Teil 1: Zusammensetzung, Anforderungen und Konformitätskriterien von Normalzement

1) Zu beziehen durch den Beuth Verlag GmbH, 10772 Berlin, (Hausanschrift: Burggrafen-straße 6, 10787 Berlin).

2) Zu beziehen durch den Verlag der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswe-sen e. V., Wesselinger Straße 17, 50999 Köln.

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DIN EN 197-4 Zement � Teil 4: Zusammensetzung, Anforderungen und Konformitätskriterien von Hochofenzement mit niedriger An-fangsfestigkeit

2.1.3 Zusatzmittel DIN EN 934-2/A2 Zusatzmittel für Beton, Mörtel und Einpressmörtel � Teil 2:

Betonzusatzmittel � Definition, Anforderungen, Konformi-tät, Kennzeichnung und Beschriftung

DIN V 20000-100 Anwendung von Bauprodukten in Bauwerken � Teil 100: Betonzusatzmittel nach DIN EN 934-2:2002-02

2.1.4 Zusatzstoffe Betonzusatzstoffe müssen den Anforderungen der DIN EN 206-1 und DIN 1045-2 entsprechen.

2.1.5 Zugabewasser DIN EN 1008 Zugabewasser für Beton � Festlegung für die Probe-

nahme, Prüfung und Beurteilung der Eignung von Wasser, einschließlich bei der Betonherstellung anfallendem Was-ser, als Zugabewasser für Beton

Für Luftporenbeton ist die Verwendung von Restwasser nicht zulässig.

2.1.6 Baustoffgemische, Beton DIN EN 14227-1 Hydraulisch gebundene Gemische � Anforderungen �

Teil 1: Zementgebundene Gemische

DIN EN 14227-5 Hydraulisch gebundene Gemische � Anforderungen � Teil 5: Tragschichtbindergebundene Gemische für den Straßenbau

Die Zusammensetzung der Baustoffgemische und des Betons bleibt dem Auf-tragnehmer überlassen. Er hat dabei die Angaben zu Verwendungszweck, Ver-kehrsmengen und Verkehrsarten, klimatischen Einflüssen und örtlichen Verhält-nissen zu berücksichtigen.

2.1.6.1 Verfestigungen als Tragschichten Verfestigungen sind aus Baustoffen durch Einmischen von hydraulischen Bin-demitteln herzustellen. Pechhaltige Straßenausbaustoffe dürfen eingesetzt wer-den, wenn die damit hergestellten Verfestigungen die bautechnischen und um-weltrelevanten Anforderungen erfüllen.

2.1.6.2 Hydraulisch gebundene Tragschichten Hydraulisch gebundene Tragschichten sind Tragschichten aus hydraulisch ge-bundenen Gemischen nach DIN EN 14227-1 und DIN EN 14227-5.

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Hydraulisch gebundene Tragschichten sind aus korngestuften Gemischen aus Gesteinskörnungen (TL Gestein-StB, Anhang G) und hydraulischen Bindemit-teln herzustellen.

2.1.6.3 Betontragschichten Betontragschichten sind Tragschichten aus Beton nach DIN EN 206-1 und DIN 1045-2 herzustellen. Betontragschichten sind aus korngestuften Gemi-schen aus Gesteinskörnungen (TL Gestein-StB, Anhang G) und Zement herzu-stellen.

Es dürfen nur grobe rezyklierte Gesteinskörnungen aus Fahrbahndeckenbeton für die Betontragschicht verwendet werden.

2.1.6.4 Betondecken Beton ist nach DIN EN 206-1 und DIN 1045-2 herzustellen.

Es dürfen nur grobe rezyklierte Gesteinskörnungen aus Fahrbahndeckenbeton für die untere Schicht der Betondecke verwendet werden.

2.1.7 Stahl DIN 488-1 Betonstahl � Sorten, Eigenschaften, Kennzeichen

DIN EN 10025-1 Warmgewalzte Erzeugnisse aus Baustählen � Teil 1: All-gemeine technische Lieferbedingungen

DIN EN 10060 Warmgewalzte Rundstäbe aus Stahl � Maße, Formtole-ranzen und Grenzabmaße

2.1.8 Fugenfüllstoffe und Fugeneinlagen

2.1.8.1 Fugenfüllstoffe Stoffe zum Abdichten des Fugenspalts müssen eine ausreichende Verfor-mungs- und Haftfähigkeit aufweisen. Werden Abdichtungsprofile verwendet, muss der Anpressdruck auch bei niedrigen Temperaturen das Eindringen von Feuchtigkeit verhindern.

2.1.8.2 Fugeneinlagen Bleibende Fugeneinlagen in Raumfugen müssen die Ausdehnung der Beton-platten zulassen und so steif sein, dass sie bei der Betonverdichtung nicht ver-formt werden. Sie müssen wasser- und alkalibeständig sein und dürfen das Wasser aus dem frischen Beton nicht absaugen.

Bleibende Einlagen bei Scheinfugen dürfen im unteren Teil der Decke nicht zu-sammendrückbar sein.

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2.2 Prüfungen

2.2.1 Werkseigene Produktionskontrolle, Eignungsprüfung Der Auftragnehmer hat sich vor Beginn der Ausführung zu vergewissern und dem Auftraggeber auf Verlangen nachzuweisen, dass die Stoffe und Stoff-gemische für den vorgesehenen Verwendungszweck geeignet sind.

2.2.2 Eigenüberwachungsprüfung Der Auftragnehmer hat sich während der Ausführung zu vergewissern und dem Auftraggeber auf Verlangen nachzuweisen, dass die verwendeten Stoffe und Stoffgemische den vertraglichen Anforderungen entsprechen.

Wenn ein bestimmter Luftporengehalt vorgeschrieben ist, muss während des Betonierens am Einbauort der LP-Gehalt des Frischbetons nachgeprüft werden.

2.2.3 Kontrollprüfung Die Verpflichtung des Auftragnehmers nach Abschnitt 2.2.1 und Abschnitt 2.2.2 wird durch die Kontrollprüfungen des Auftraggebers nicht eingeschränkt.

2.2.4 Durchführen der Prüfungen

2.2.4.1 Gesteinskörnungen DIN EN 932-1 Prüfverfahren für allgemeine Eigenschaften von Gesteinskör-

nungen � Teil 1: Probenahmeverfahren

DIN EN 932-2 Prüfverfahren für allgemeine Eigenschaften von Gesteinskör-nungen � Teil 2: Verfahren zum Einengen von Laboratori-umsproben

DIN EN 932-3 Prüfverfahren für allgemeine Eigenschaften von Gesteinskör-nungen � Teil 3: Durchführung und Terminologie einer verein-fachten petrographischen Beschreibung

DIN EN 933-1 Prüfverfahren für geometrische Eigenschaften an Gesteins-körnungen � Teil 1: Bestimmung der Korngrößenverteilung � Siebverfahren

DIN EN 933-3 Prüfverfahren für geometrische Eigenschaften von Gesteins-körnungen � Teil 3: Bestimmung der Kornform; Plattigkeits-kennzahl

DIN EN 933-4 Prüfverfahren für geometrische Eigenschaften von Gesteins-körnungen � Teil 4: Bestimmung der Kornform; Kornform-kennzahl

DIN EN 933-5 Prüfverfahren für geometrische Eigenschaften von Gesteins-körnungen � Teil 5: Bestimmung des Anteils an gebrochenen Körnern in groben Gesteinskörnungen

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DIN EN 933-7 Prüfverfahren für geometrische Eigenschaften von Gesteins-körnungen � Teil 7: Bestimmung des Muschelschalengehal-tes � Prozentsatz von Muschelschalen in groben Gesteinskör-nungen

DIN EN 933-10 Prüfverfahren für geometrische Eigenschaften von Gesteins-körnungen � Teil 10: Beurteilung von Feinanteile; Kornvertei-lung von Füller (Luftstrahlsiebung)

DIN EN 1097-1 Prüfverfahren für mechanische und physikalische Eigenschaf-ten von Gesteinskörnungen � Teil 1: Bestimmung des Wider-standes gegen Verschleiß (Micro-Deval)

DIN EN 1097-6 Prüfverfahren für mechanische und physikalische Eigenschaf-ten von Gesteinskörnungen � Teil 6: Bestimmung der Roh-dichte und der Wasseraufnahme

DIN EN 1097-7 Prüfverfahren für mechanische und physikalische Eigenschaf-ten von Gesteinskörnungen � Teil 7: Bestimmung der Dichte von Füller; Pyknometerverfahren

DIN EN 1097-8 Prüfverfahren für mechanische und physikalische Eigenschaf-ten von Gesteinskörnungen � Teil 8: Bestimmung des Polier-wertes

DIN EN 1367-1 Prüfverfahren für thermische Eigenschaften und Verwitte-rungsbeständigkeit von Gesteinskörnungen � Teil 1: Bestim-mung des Widerstandes gegen Frost-Tau-Wechsel

DIN EN 1367-2 Prüfverfahren für thermische Eigenschaften und Verwitte-rungsbeständigkeit von Gesteinskörnungen � Teil 2: Magne-siumsulfat-Verfahren

DIN EN 1367-3 Prüfverfahren für thermische Eigenschaften und Verwitte-rungsbeständigkeit von Gesteinskörnungen � Teil 3: Koch-versuch für Sonnenbrand-Basalt

DIN EN 1367-3 Berichtigung 1 Berichtigungen zu DIN EN 1367-3:2001-06

DIN EN 1744-1 Prüfverfahren für chemische Eigenschaften von Gesteinskör-nungen � Teil 1: Chemische Analyse

DIN V 18004 Anwendungen von Bauprodukten in Bauwerken � Prüfverfah-ren für Gesteinskörnungen nach DIN V 20000-103 und DIN V 20000-104

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Es gelten die in der TL Gestein-StB3) angegebenen Prüfverfahren.

Weiterhin gelten: � Technische Prüfvorschriften für Mineralstoffe im Straßenbau (TP Min-StB)3), � Technische Prüfvorschriften für Boden und Fels (TP BF-StB)3).

2.2.4.2 Bindemittel Normen der Reihe DIN EN 196 Prüfverfahren für Zement

2.2.4.3 Baustoffgemische, Beton Normen der Reihe DIN EN 12350 Prüfung von Frischbeton

Normen der Reihe DIN EN 12390 Prüfung von Festbeton

Normen der Reihe DIN EN 12504 Prüfung von Beton in Bauwerken

Weiterhin gelten:

Technische Prüfvorschriften für hydraulisch gebundene Tragschichten (TP HGT-StB).3)

3 Ausführung Ergänzend zur ATV DIN 18299, Abschnitt 3, gilt:

3.1 Allgemeines Oberbauschichten mit hydraulischen Bindemitteln dürfen bei ungeeigneten kli-matischen Bedingungen, z. B. bei Frost, nur ausgeführt werden, wenn durch besondere Maßnahmen sichergestellt ist, dass die Güte der Leistung nicht be-einträchtigt wird.

3.2 Unterlage Der Auftragnehmer hat bei seiner Prüfung Bedenken (siehe § 4 Nr. 3 VOB/B) insbesondere geltend zu machen bei � ungenügender Tragfähigkeit oder Beschaffenheit des Untergrundes, � schädlichen Rissbildungen,

3) Zu beziehen durch den Verlag der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswe-sen e. V., Wesselinger Straße 17, 50999 Köln.

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� Abweichungen von der planmäßigen Höhenlage, Neigung oder Ebenheit, � schädlichen Verschmutzungen, � Fehlen notwendiger Entwässerungseinrichtungen, � ungeeigneten klimatischen Bedingungen (siehe Abschnitt 3.1), � fehlenden Bezugspunkten.

3.3 Herstellen, Anforderungen

3.3.1 Verfestigungen als Tragschichten

3.3.1.1 Verarbeiten und Nachbehandeln Die Baustoffe sind mit dem Bindemittel so zu mischen, dass das Bindemittel gleichmäßig verteilt ist. Das Baustoffgemisch ist profilgerecht zu verteilen und gleichmäßig zu verdichten.

Die Trockendichte der verdichteten Verfestigung darf 98 % Proctordichte nicht unterschreiten.

Verfestigungen sind nach dem Herstellen mindestens 3 Tage feucht zu halten oder durch andere geeignete Maßnahmen gegen Austrocknen zu schützen.

3.3.1.2 Bindemittelmenge Die Bindemittelmenge ist so zu wählen, dass die Druckfestigkeit nach 28 Tagen im Rahmen der Eignungsprüfung 5 N/mm2 nicht unterschreitet.

Die 28-Tage-Festigkeit darf aus der 7-Tage-Festigkeit im Verhältnis der Norm-druckfestigkeiten des hydraulischen Bindemittels nach 28 und 7 Tagen berech-net werden.

3.3.1.3 Kerben Verfestigung unter Asphaltschichten:

Verfestigungen sind mit Kerben � im Abstand von nicht mehr als 5 m herzustellen, wenn die Druckfestigkeit im

Rahmen der Eignungsprüfung 7 N/mm2 überschreitet oder die Einbaudicken über 20 cm betragen,

� im Abstand von nicht mehr als 2,5 m herzustellen bei Schichten aus Asphalt mit einer Gesamteinbaudicke von 14 cm und weniger.

Verfestigung unter Betondecken:

Unter Betondecken muss die Lage der Kerben der Lage der Fugen in der Be-tondecke entsprechen.

Wenn unter der Betondecke ein Vlies angeordnet wird, kann das Kerben entfal-len.

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3.3.1.4 Dicke Verfestigungen dürfen an keiner Stelle eine Dicke von 10 cm unterschreiten.

3.3.1.5 Profilgerechte Lage Die Tragschichten sind höhengerecht und im vereinbarten Längs- und Querpro-fil herzustellen. Abweichungen der Oberfläche von der Sollhöhe dürfen an kei-ner Stelle mehr als 3 cm betragen.

3.3.1.6 Ebenheit Unebenheiten der Oberfläche von Verfestigungen innerhalb einer 4 m langen Messstrecke dürfen nicht größer als 3 cm sein.

3.3.2 Hydraulisch gebundene Tragschichten

3.3.2.1 Verarbeiten und Nachbehandeln Das Gemisch aus Gesteinskörnungen ist mit dem Bindemittel und Wasser gründlich zu mischen. Das Baustoffgemisch ist auf sauberer Unterlage gleich-mäßig und ohne Entmischung zu verteilen, profilgerecht einzubauen und gleichmäßig zu verdichten.

Hydraulisch gebundene Tragschichten sind nach dem Herstellen mindestens 3 Tage feucht zu halten oder durch andere geeignete Maßnahmen gegen Aus-trocknen zu schützen.

3.3.2.2 Bindemittelmenge Die Bindemittelmenge ist so zu wählen, dass die Druckfestigkeit nach 28 Tagen im Rahmen der Eignungsprüfung 5 N/mm2 nicht unterschreitet.

Die 28-Tage-Festigkeit darf aus der 7-Tage-Festigkeit im Verhältnis der Norm-druckfestigkeiten des hydraulischen Bindemittels nach 28 und 7 Tagen berech-net werden.

3.3.2.3 Kerben Hydraulisch gebundene Tragschicht unter Asphaltschichten:

Verfestigungen sind mit Kerben � im Abstand von nicht mehr als 5 m herzustellen, wenn die Druckfestigkeit im

Rahmen der Eignungsprüfung 7 N/mm2 überschreitet oder die Einbaudicken über 20 cm betragen,

� im Abstand von nicht mehr als 2,5 m herzustellen bei Schichten aus Asphalt mit einer Gesamteinbaudicke von 14 cm und weniger.

Hydraulisch gebundene Tragschichten unter Betondecken:

Unter Betondecken muss die Lage der Kerben der Lage der Fugen in der Be-tondecke entsprechen.

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Wenn unter der Betondecke ein Vlies angeordnet wird, kann das Kerben entfal-len.

3.3.2.4 Dicke Hydraulisch gebundene Tragschichten dürfen an keiner Stelle eine Dicke von 9 cm unterschreiten.

3.3.2.5 Profilgerechte Lage Für die profilgerechte Lage gilt Abschnitt 3.3.1.5.

3.3.2.6 Ebenheit Unebenheiten der Oberfläche dürfen innerhalb einer 4 m langen Messstrecke nicht größer als 2 cm sein.

3.3.3 Betontragschicht

3.3.3.1 Verarbeiten und Nachbehandeln Der Beton ist profilgerecht einzubauen und gleichmäßig zu verdichten.

Für die Nachbehandlung gilt DIN 1045-3.

3.3.3.2 Betondruckfestigkeitsklassen Die Betondruckfestigkeitsklasse muss mindestens C 12/15 nach DIN EN 206-1 und DIN 1045-2 entsprechen.

3.3.3.3 Kerben Betontragschichten sind mit Kerben herzustellen.

Unter Betondecken muss die Lage der Kerben der Lage der Fugen in der Be-tondecke entsprechen.

Wenn unter der Betondecke ein Vlies angeordnet wird, kann das Kerben entfal-len.

3.3.3.4 Dicke Betontragschichten dürfen an keiner Stelle eine Dicke von 6 cm unterschreiten.

3.3.3.5 Profilgerechte Lage Für die profilgerechte Lage gilt Abschnitt 3.3.1.5.

3.3.3.6 Ebenheit Für die Ebenheit gilt Abschnitt 3.3.2.6.

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3.3.4 Betondecken

3.3.4.1 Anforderungen an den Beton Der Beton muss bei hoher Wassersättigung ohne Taumittel der Expositions-klasse XF 3, bei hoher Wassersättigung mit Taumittel der Expositionsklas-se XF 4 nach DIN EN 206-1 und DIN 1045-2 entsprechen.

3.3.4.2 Transport und Einbau des Betons Der Frischbeton darf beim Transport nicht mit Aluminiumflächen in Kontakt kommen.

Der Beton ist in der vollen Breite der Decke oder in Streifen, die sich durch die Lage der Längsfugen ergeben, einzubauen. Arbeitsunterbrechungen sind nur an Querfugen zulässig. Die Betondecke muss senkrechte Seitenflächen aufwei-sen.

Die Betondecke darf unter Wahrung der vereinbarten Anforderungen an den Beton aus Schichten unterschiedlicher Zusammensetzung bestehen. Beton gleicher Zusammensetzung darf in einer Lage oder in mehreren Lagen einge-bracht werden. Die Dicke der Lage muss mindestens dem dreifachen Durch-messer des Größtkorns entsprechen. Bei mehrschichtiger Betondecke muss die obere Schicht mindestens 4 cm dick ausgeführt werden.

3.3.4.3 Bewehrung Ist eine Flächenbewehrung vereinbart, so muss sie mit mindestens 2 kg/m2 Be-tonstahl BSt 500M (IV M) eingebaut werden. Die Bewehrung darf die Wirksam-keit der Fugen nicht beeinträchtigen. Die Betonüberdeckung muss mindestens 4 cm betragen.

3.3.4.4 Fugen Betondecken sind mit Fugen herzustellen.

Fugen müssen im oberen Teil einen Fugenspalt erhalten, der in Breite und Tiefe auf den vorgesehenen Fugenfüllstoff abgestimmt ist. Durch das Herstellen der Fugen dürfen die Festigkeit des Betons und die Oberflächenbeschaffenheit der Betondecke nicht beeinträchtigt werden. Die Fugen sind so rechtzeitig herzu-stellen, dass keine Risse entstehen.

3.3.4.4.1 Scheinfugen Scheinfugen sind durch Einschneiden eines Fugenspaltes mit einer Tiefe von mindestens 25 % der Deckendicke in den erhärteten Beton herzustellen.

Sind im unteren Teil der Betondecke Einlagen zur Schwächung des Betonquer-schnitts vereinbart, sind sie gegen Verschieben zu sichern.

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3.3.4.4.2 Raumfugen Raumfugen sind so herzustellen, dass sie die Betonplatten in der ganzen Dicke voneinander trennen. Die Fugeneinlagen müssen die Ausdehnung der Platten ermöglichen; sie sind gegen Verschieben zu sichern. Die Raumfugen sind min-destens 12 mm breit herzustellen.

3.3.4.4.3 Pressfugen Pressfugen sind ohne Trennmittel herzustellen.

3.3.4.4.4 Abdichten der Fugen Der Fugenspalt ist mit geeigneten Fugenfüllstoffen abzudichten.

Vor dem Einbringen bitumenhaltiger Fugenvergussmassen muss der Fugen-spalt trocken und sauber sein.

3.3.4.5 Dübel Sind zur Querkraftübertragung und Sicherung der Höhenlage der Platten Dübel vereinbart, sind gegen Korrosion geschützte Dübel aus glattem Rundstahl mit einem Durchmesser von 25 mm und einer Länge von 500 mm zu verwenden. Sie müssen in der Mitte der Plattendicke so verlegt werden, dass sie die Ausdehnung der Platten nicht behindern.

3.3.4.6 Anker Sind Anker zur Verhinderung des Auseinanderwanderns von Betonplatten vereinbart, sind sie aus Betonstahl mit einem Durchmesser von mindestens 16 mm und einer Länge von mindestens 600 mm zu verwenden. Sie müssen im Fugenbereich gegen Korrosion geschützt sein. Die Anker sind in der Mitte der Plattendicke zu verlegen.

3.3.4.7 Nachbehandlung Der junge Beton ist gegen Witterungseinflüsse und Austrocknung so zu schüt-zen, dass die geforderten Eigenschaften erreicht werden.

3.3.4.8 Dicke Betondecken dürfen an keiner Stelle eine Dicke von 10 cm unterschreiten.

3.3.4.9 Profilgerechte Lage Für die profilgerechte Lage von Betondecken gilt Abschnitt 3.3.1.5 entspre-chend.

3.3.4.10 Ebenheit Unebenheiten der Oberfläche von Betondecken dürfen innerhalb einer 4 m langen Messstrecke nicht größer als 1 cm sein.

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4 Nebenleistungen, Besondere Leistungen 4.1 Nebenleistungen sind ergänzend zur ATV DIN 18299, Abschnitt 4.1, ins-besondere:

4.1.1 Feststellen des Zustands der Straßen- und Geländeoberflächen, der Vorfluter und dergleichen nach § 3 Nr. 4 VOB/B.

4.1.2 Herstellen von behelfsmäßigen Zugängen, Zufahrten und dergleichen, ausgenommen Leistungen nach Abschnitt 4.2.4.

4.1.3 Prüfungen einschließlich Probenahmen zum Nachweis der Eignung und Güte von Baustoffen, Baustoffgemischen und Beton nach den Abschnitten 2.2.1 und 2.2.2, soweit diese vom Auftragnehmer geliefert werden.

4.2 Besondere Leistungen sind ergänzend zur ATV DIN 18299, Ab-schnitt 4.2, z. B.:

4.2.1 Boden- und Wasseruntersuchungen, ausgenommen die Leistungen nach Abschnitt 4.1.3.

4.2.2 Schutzmaßnahmen für den Einbau von Baustoffgemischen und Beton, wenn bei ungünstigen Witterungsverhältnissen auf Anordnung des Auftrag-gebers gearbeitet werden soll.

4.2.3 Vorbereiten der Unterlage, z. B. Nachverdichten, Kerben, Entspannen von Tragschichten, Herstellen der planmäßigen Höhenlage, Beseitigen von schädlichen Verschmutzungen, soweit die Notwendigkeit solcher Leistungen nicht vom Auftragnehmer verursacht ist.

4.2.4 Herstellen, Vorhalten und Beseitigen von Absperrungen und Befesti-gungen zur Aufrechterhaltung des öffentlichen und des Anlieger-Verkehrs, insbesondere aufgrund behördlicher Anordnungen.

4.2.5 Herstellen von Fugen und Aussparungen, die nach Anzahl, Art und Ma-ßen nicht in der Leistungsbeschreibung angegeben sind.

4.2.6 Schließen von Aussparungen sowie Einsetzen von Einbauteilen.

4.2.7 Umweltrelevante Untersuchungen bei Eignungsprüfung und Eigenüber-wachungsprüfungen, soweit diese Leistungen über diejenigen nach Ab-schnitt 4.1.3 hinaus verlangt oder die Stoffe vom Auftraggeber gestellt oder vor-geschrieben werden.

4.2.8 Kontrollprüfungen einschließlich der Probenahmen und zugehörige Leis-tungen.

4.2.9 Räumen von Schnee und Abstumpfen bei Glätte zur Aufrechterhaltung des Verkehrs.

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5 Abrechnung Ergänzend zur ATV DIN 18299, Abschnitt 5, gilt:

5.1 Bei Abrechnung nach Flächenmaß werden Aussparungen oder Einbauten bis 1 m2 Einzelgröße sowie Fugen und Schienen übermessen.

5.2 Bei Abrechnung von Bewehrung nach Flächenmaß werden Überdeckun-gen nicht berücksichtigt.

5.3 Bei Abrechnung von Fugen nach Längenmaß werden Unterbrechungen der Fugen übermessen.

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