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Vorbereitung auf eine Begehung
Schwerpunkt Hygieneanforderungen
09.11.16 Therese Lippina
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Grundsätzliches
¤ Zeit schinden und in Ruhe alles noch mal durchgehen
¤ Praxis schließen während der Begehung
¤ Nur kompetente Mitarbeiter anwesend
¤ Auch wenn‘s nervig wird: Kooperativ bleiben
¤ Aber freundliches Nachfragen auf Grund welcher Rechtsgrundlage ein Mangel gerügt wird ist kein Fehler
¤ Und gerne auch mal nach Vorschlägen zur Behebung fragen
¤ Die Behörden haben Spielraum! Kein vorauseilender Gehorsam: Eine Mängelliste ist kein Weltuntergang...man sollte grobe Hygienefehler vermeiden.
09.11.16 Therese Lippina
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Gesetzte und Vorschriften
¤ IfSG(§4,6-10,23,24,27,36)
¤ RKI – Richtlinien
¤ MPG = Medizinprodukte-gesetz
¤ MPBetreibV= Medizinprodukte-betreiberverordn.
¤ BfArM=Stellung-nahme des Bundesinstituts für
Arzneimittel und Medizinprodukte
¤ AMG
¤ Biostoffverordnung
¤ Gefahrstoff-verordnnung
¤ RöV, StrlSchV
¤ Trinkwasser-verordnung
¤ Arbeitsschutz-
gesetz
¤ Mutterschutzgesetz
¤ Jugendschutz-gesetz
¤ Bundesdaten-schutzgesetz
¤ BGR = Berufs-genossenschaftliche Richtlinien
¤ STGB
Th.Lippina
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Was steht im Hygieneplan?
¤ Hände-und Hautdesinfektion
¤ Flächenreinigung und –desinfektion
¤ Instrumenten-aufbereitung
¤ Reinigungs-und Desinfektions-pläne
¤ Personalhygiene
¤ Anforderungen des IfSG
¤ Hygienisch-mikrobiologische bzw. physikalische Untersuchungen
¤ Umgang mit Medikamenten/Salben
¤ Umgang mit Impfstoffen
¤ Umgang mit Proben z. mikrobiologischen Infektions-diagnostik
¤ Wäschehygiene
¤ Abfallentsorgung
¤ Gefährdungs-beurteilung
¤ Meldepflicht
09.11.16 „Hygienplan BB-Medica, Aachen
Therese Lippina
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SEHR EMPFEHLENSWERT!!!
¤ https://www.kvno.de/downloads/hygiene/musterhygieneplan_arzt.doc
¤ http://www.krankenhaushygiene.de/pdfdata/hm/HM_3_2013_arztpraxis.pdf
¤ http://www.krankenhaushygiene.de/ccUpload/upload/files/hm/2015_HM_03_leitfaden_gyn.pdf
¤ KV – Niedersachsen umfangreiches Papier ¤ Mitarbeiter-und Patientenschutz
09.11.16 Therese Lippina
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Der Hygieneplan
¤ Die erste Seite ¤ Für wen und mit welchem Ziel wurde der Plan erstellt? ¤ Auf welcher Rechtsgrundlage? (IfSG, Biostoffverordnung...) ¤ Wer hat ihn erstellt? ¤ Wer hat ihn frei gegeben? ¤ Wer überprüft den Plan jährlich? (interne Begehung) ¤ Wer darf Änderungen vornehmen? ¤ Wie werden diese kommuniziert und dokumentiert?
¤ Ganz wichtig: Es muss ein individueller HP sein, das ist damit dokumentiert
09.11.16 Therese Lippina
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Reinigungs-u.Desinfektionsplan
¤ Arbeitsflächen
¤ Untersuchungsstuhl u. Liegen
¤ Fußboden/Fußleisten
¤ Oberflächen (Schränke etc.)
¤ Heizkörper
¤ Türklinken
¤ Toiletten (Wände)
¤ Telefonhörer
¤ Tastaturen
¤ Vorhänge
¤ Decken (Spinnweben)
¤ Desinfektionsmittel-u. Seifenspender
¤ Kinderspielzeug
¤ Teppiche
¤ Pflanzen
¤ Bilder, Poster etc.
¤ Garderobe f. Pat. ausreichend Platz?
09.11.16 Therese Lippina
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Risikobewertung
¤ Wo ist wer welchen hygienischen Risiken ausgesetzt?
¤ Hilfreich Gefährdungsbeurteilung Arbeitssicherheit
¤ BGW online – gute Arbeitsblätter
¤ KV – Niedersachsen umfangreiches Papier
¤ Mitarbeiter-und Patientenschutz
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Welche Überprüfungen könnten für Sie wichtig sein?
¤ Arbeitstägliche Sichtkontrolle Kammer und Dichtung ¤ Regelmäßige, dokumentierte Reinigung und Pflege (Herstellerangaben)
¤ Chargenindikator
¤ Bowie-Dick-Test (Steri mit Vorvakuum)
¤ Helix Prüfkörper (Steri mit fraktioniertem Vorvakuum für Instr. ab Kritisch B)
¤ Bioindikatoren (Sporentest alle 400 Chargen???)
¤ Wartung/Validierung des Sterilisators (RDG!)
¤ Validierung der Verpackung
09.11.16 Therese Lippina
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Welche brauchen Sie?
¤ Abhängig von der Klassifizierung der Instrumente
¤ D.h. erst mal Instrumentenkatalog erstellen!
09.11.16 Therese Lippina
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Instrumentenaufbereitung
¤ Fängt beim Kauf eines Instruments an!
¤ Unbedingt Herstellerangaben zur Aufbereitung anfordern und dann erst entscheiden
¤ Gefordert ist eine validierte Aufbereitung und die ist je nach Instrument unterschiedlich
¤ aber was heißt denn validiert....
09.11.16 Therese Lippina
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Instrumentenkatalog
¤ Auflistung aller Instrumente
¤ Einteilung nach Gruppen: ¤ Unkritisch
¤ Semikritisch
¤ Kritisch
¤ A,B,C
30.11.12 Th.Lippina
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Muster Instrumentenkatalog
Th.Lippina
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Instrumentenabwurf
¤ Trocken? ¤ Wie gehe ich dann mit der kontaminierten Fläche um?
¤ Wie ist der Transport geregelt?
¤ Nass? ¤ Welche Lösung?
¤ Wann, durch wen und wie viel angesetzt?
¤ Wann wurde das Instrument eingelegt?
¤ Wann entnommen?
¤ Alles in Liste dokumentieren und abzeichnen!
09.11.16 Therese Lippina
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Maschinelle Reinigung und Desinfektion
¤ Arbeitstägliche dokumentierte Sichtprüfung und Reinigung ¤ (Spülkammer, Siebe, Kammersumpf, Anschlüsse)
¤ Chargenbezogener Nachweis des Desinfektionserfolgs ¤ (Temp., Zeit, Dosiermenge Reiniger, ggf. pH-)Wert)
¤ Je nach Gerät (Absprache mit Hersteller und Validierer in definierten Abständen: Reinigungsindikatoren, Testanschmutzungen, Thermologger ....)
¤ Alles in SAA festhalten, ¤ auch Beladungsmuster und Vorgehen bei Prozessabweichung
09.11.16 Therese Lippina
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Ansetzen einer Desinfektionslösung
¤ Kaltes Wasser (20°) in ausreichender Menge (alle Instrumente müssen bedeckt sein)
¤ Desinfektionsmittel in erforderlicher Menge dazugeben ¤ Mittels Dosierhilfe ohne direkten Händekontakt
¤ Schutzkleidung und Brille
¤ Ansatz dokumentieren
¤ Wann muss erneuert werden? Auf jeden Fall bei sichtbarer Verschmutzung, ansonsten nach Hygieneplan, z.B. arbeitstäglich oder 2xtäglich oder 1xwöchentlich...
¤ Achtung: Persönliche Schutzausrüstung!!!!
Th.Lippina
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Manuelle Aufbereitung von Spekula ¤ Handschuhe anziehen
¤ Grobe Verschmutzung trocken entfernen
¤ In Reinigungs/Desinfektionslösung einlegen (SSA: Aufbereitung der Wanne!) ¤ nicht fixierend, aldehydfrei ¤ Desinfektionszeit beachten
¤ Manuelle Reinigung mit Bürste, dann klar abspülen (VE-Wasser o. Trinkwasser) ¤ Bürste muss auch aufbereitet werden!
¤ Ggf. noch mal in viruzides Desinfektionsmittel, klar abspülen (VE-Wasser o.Trinkwasser)
¤ Trocknung mit fusselfreiem Einmaltuch oder Mikrofasertuch (SAA für Trockung!)
¤ Sichtung ( bei unkritischen Produkten reicht normale Sichtkontrolle)
¤ Sterilisation bei Bedarf (nicht nötig, bei viruzidem Des.mittel)
¤ Händedesinfekion ! Dokumentation + Freigabe ...auf jeden Fall SAA schreiben
09.11.16 Therese Lippina
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Aufbereitung Kugelzange
¤ Kritisch A
¤ Fachkundiges, benanntes Personal
¤ „bevorzugt maschinelle Reinigung und Desinfektion“ d.h. manuell noch möglich aber mit detaillierter SAA
¤ Auf jeden Fall validierte Sterilisation ¤ D.h. der Steri muss validiert und revalidiert sein
¤ Tägliche, dokumentierte Steriprüfungen
¤ Chargendokumentation inkl. Prozessüberprüfung (Temp.,Druck, Zeit)
¤ Dokumentierte Freigabe
¤ Validierte Verpackung
Usw. usw.
09.11.16 Therese Lippina
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Externe Aufbereitung
¤ Ist das Unternehmen entsprechend zertifiziert? Die Verantwortung liegt beim Betreiber (Praxisinhaber)!
¤ Ist die Qualität ausreichend? (regelmäßiges Audit)
¤ Ist das Verfahren im Hygieneplan hinterlegt? ¤ Stimmt die Packliste? ¤ Wie ist der Transport geregelt? ¤ Gibt es ausreichend Ersatzinstrumente? ¤ Eigentumsnachweis möglich? ¤ Sichtkontrolle der sterilisierten Instrumente vor Einsatz ¤ SVA bei Prozessabweichung
09.11.16 Therese Lippina
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Einfachste Lösung
¤ Sterile Einmalinstrumente ....einfach mal durchrechnen!
09.11.16 Therese Lippina
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Ordnungsgemäße Lagerung von sterilen MP
¤ Trocken, staubdicht (Achtung Dichtung an Schränken!) ¤ 6 Monate in geeigneter Verpackung (Verschweißt oder
Container mit Filter)
¤ Datum auf jeder Verpackung (sterilisiert am.. ; haltbar bis...)
¤ First in / first out
¤ Offen: nur mit zusätzlicher Schutzverpackung, dann nur 6 Wochen lagerbar
¤ Dazu SAA schreiben
09.11.16 Therese Lippina
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Lagerung von Spritzen und Kanülen
¤ Dürfen nur in Schutzverpackung (Karton) geliefert und gelagert werden
¤ Spritzen in Primärverpackung dürfen in staubdichten Schränken oder Kästen nur max. 6 Monate gelagert werden (Datum des Umpackens notieren!)
¤ In Regalen nur 48 Stunden
¤ Am besten immer im Karton lassen, dann h.b. bis Ablaufdatum
09.11.16 Therese Lippina
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Medizinprodukte (MPG +MPBetreibV)
¤ Medizinproduktebuch ¤ Jedes Gerät mit genauer Bezeichnung, Typ, CE kennzeichen ¤ Gerätenummer, Hersteller bzw. Lieferant (Tel.Nr.) ¤ Wartungsintervallen ¤ STK ? MTK?
¤ Gebrauchsanweisung ¤ Einweisungsprotokoll (möglichst viele Mitarbeiter und immer Inhaber) ¤ Störung? Vorkommnis
¤ Bestandsverzeichnis ¤ alle Geräte in Liste mit den obigen Angaben
VA bei Störungen und Vorkommnissen!!!
09.11.16 Therese Lippina
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Geeignete Desinfektionsmittel?
¤ Alle müssen VAH gelistet sein
¤ Hängt vom zu desinfizierenden Gegenstand ab ¤ Ausnahme: Hautdesinfektionsmittel darf und sollte auf
Gummistopfen (Infusionen, Mehrfachgebinde Arzneimitte) gesprüht werden
09.11.16 Therese Lippina
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Mindestanforderung WHO
¤ Anpassung des WHO Modells
¤ Die 5 Indikationen der Händedesinfektion
1 VOR Patientenkontakt
2 VOR aseptischer Tätigkeit
3 NACH Patientenkontakt
4 NACH Kontakt mit potentiell infektiösen Materialien
5 NACH Kontakt mit der unmittelbaren Patientenumgebung
.......Unbedingt Beschreibung aufhängen, wie‘s geht!
Th.Lippina
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Der Handwaschplatz
¤ Fließend kaltes und warmes Wasser
¤ Einhebelmischbatterien
¤ Spender für Desinfektionsmittel, Handwaschpräparat, Einmalhandtücher (+ handfreier Abwurf), Hautpflege
¤ Bei direktem Patientenkontakt, direktem Umgang mit Körperflüssigkeiten oder in Bereichen mit erhöhter Infektionsgefahr, müssen die Armaturen ohne Handkontakt bedienbar sein
Th.Lippina
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Aufbereitung Spender
¤ Bitte nicht vergessen!!! ¤ SAA für die Aufbereitung des Seifenspenders
und des Desinfektionsmittelspenders ¤ Wie? Wer? Wie oft? ¤ SAA über die Reinigung und Desinfektion der
Perlatoren (Siebchen im Wasserhahn)
09.11.16 Therese Lippina
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Händewaschung wann?
¤ Immer dann, wenn nach einer Tätigkeit mit makroskopischen Verschmutzungen zu rechnen ist
¤ Beseitigt die Verschmutzung, kann aber die Standortflora nicht beeinflussen und die Übertragung von pathogenen Keimen und damit eine Infektion durch die Hände nicht verhindern.
¤ Waschen sollte die Ausnahme sein! Viel aggressiver für die Haut und nicht annähernd so wirksam wie die Desinfektion
¤ Vor/nach der Arbeit, nach Toilettenbenutzung
Th.Lippina
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Hautpflege
¤ Wann?
¤ Vor Arbeitsbeginn/Dienstbeginn
¤ Nach Arbeitsbeginn/Dienstbeginn
¤ In der Pause
¤ So oft wie möglich zwischendurch
¤ Möglichst Produkte verwenden, die aufeinander abgestimmt sind
¤ Nur Spender oder Tuben, nie Dosen!!
¤ Unbedingt Hautschutzplan aufhängen an jedem Waschplatz (BGW!)
Th.Lippina
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Umgang mit MRSA in der Aztpraxis
¤ Bitte aus dem Netz runterladen und im Hygieneplan hinterlegen:
¤ Informationsblatt zum Umgang mit MRSA in der Arztpraxis
09.11.16 Therese Lippina
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Hautdesinfektion bei talgdrüsenarmer Haut
¤ Vor Injektionen und Punktionen 15 sec/1Min.
¤ Desinfektionsmittel (meist alkoholisch) aufsprühen.
¤ Mit sterilisierten verpackten Tupfern ggf. Überstand abwischen
¤ Nochmals sprühen
¤ Einwirkzeit (siehe Herstellerangaben) beachten.
¤ Nicht mehr nachwischen
¤ Offen liegende Zellstofftupfer von einer ehemals sterilisierten Rolle sind unsteril (Deckel zu!)
¤ Vor Punktionen von Gelenken, Körperhöhlen und Hohlorganen sowie operativen Eingriffen mind. 1 min feucht halten
Th.Lippina
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Hautdesinfektion bei talgdrüsenreicher Haut
¤ Muss mindestens 10 min. feucht gehalten werden ¤ Kopf, Achselhöhlen, Brust, oberer Rücken, Schambereich
¤ Nur mit sterilisierten, in kleinen Einheiten verpackten Tupfern
¤ Im Hygieneplan die verwendeten Mittel angeben
Th.Lippina
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Hautdesinfektion bei Schleimhaut
¤ Vor Durchtrennung
¤ Vor diagnostischen und therapeutischen Eingriffen in der Gynäkologie
¤ Nur mit geeigneten Desinfektionsmitteln. . Achtung bei Verwendung von jodhaltigen Produkten auf Schilddrüsenproblematik hinweisen, lieber ausweichen auf Octenidin-Dihydrochlorid (OCT)
¤ Mit getränkten, sterilen*!!! Tupfern unverdünnt bestreichen
¤ Herstellerangaben beachten
*wie stellen Sie die her? Ist Ihr Steri dafür geeignet? Besser in kleinen Einheiten fertig kaufen oder vom externen Aufbereiter....
Th.Lippina
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Flächendesinfektion
¤ Wer? Wann? Womit? Wie?
¤ Bereichsspezifische Desinfektionspläne
Anmeldung, Wartezimmer (Spielzeug!), Toiletten, Labor, Untersuchungsraum, CTG, Ultraschallraum Sprechzimmer...
¤ Wo bzw. was wird desinfiziert, wo / was gereinigt?
¤ Voraussetzung: Flächen müssen desinfizierbar und unbeschädigt sein!! (Keine Risse , tiefe Kratzer in den Oberflächen)
Th.Lippina
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Reinigung:
¤ Reduktion der anhaftenden Keime um 50-80%
¤ Potenzielle Krankheitserreger werden entfernt, aber nicht abgetötet
¤ Ausreichend in Lagerräumen, Treppenhaus, Büro
¤ Wer putzt?
09.11.16 Therese Lippina
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Putzfrau oder Firma?
¤ Impfung?
¤ Aufklärung über Infektionsrisiko
¤ SSA für Reinigung (Welche Flächen werden wie geputzt bzw. desinfiziert?)
¤ SSA für Desinfektion (Herstellen der Lösung, PSA*, 2 Eimer-Wisch-Methode oder Wechselbezüge, Aufbereitung der Putzlappen bzw. Wischbezüge, Umgang mit Abfall , wer reinigt und desinfiziert die Mülleimer; wo werden die Putzsachen gelagert, wo das Schmutzwasser ausgekippt)
*PSA= Persönliche Schutz-Ausrüstung
09.11.16 Therese Lippina
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Flächendesinfektion
¤ Scheuer-Wisch-Desinfektion für Oberflächen, Inventar ¤ Am einfachsten Produkt, das reinigt und desinfiziert
¤ Einmaltücher
¤ Sprühdesinfektion – nur bei schwer zugänglichen Stellen erlaubt (Einwirkzeit beachten, Überstand wegwischen)
Th.Lippina
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Untersuchungszimmer
¤ Stuhl - Beinschalen? Instrumentenschale?
¤ Ultraschallsonde (viruswirksames Wischdesinfektionsmittel bei transvaginaler US, Herstellerangaben!)
¤ Fußboden
¤ Arbeits – und Ablageflächen
¤ Waschbecken
¤ Mikroskop
¤ Patientenumkleide
¤ Instrumente
Th.Lippina
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Transvaginalsonde
¤ Schutzhülle (CE-Kennzeichnung?) abwerfen
¤ Gelreste am Gerät sofort entfernen 0 Reinigung
¤ Nach jeder Benutzung mit Virus – wirksamem (Hepatitis, Herpes...), materialverträglichen Desinfektionsmittel desinfizieren. Herstellerangaben beachten! Einwirkzeit! Muss das Mittel entfernt werden? ¤ außerdem: Gerät arbeitstäglich reinigen und desinfizieren
auch die Kabelverbindungen und vor allem die Tastatur!
¤ Unbedingt Verfahrensanweisung schreiben!!!
Th.Lippina
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Materiallagerung
¤ Medikamente (Liste! Kontrolle!Notfallkoffer!)
¤ Salben bzw. Medikamente in Mehrfachgebinden (Anbruchdatum!!, ggf. Kühlschrank, Spatel o. Tupfer)
¤ Impfstoffe (Kühlkette!)
¤ Kühlschrankkontrolle Tägliche Dokumentation mittels Max/Min.Thermometers
¤ Instrumente (offen, verpackt, steril ?)
¤ Medizinprodukte (Spritzen, Kanülen, Pflaster, Handschuhe...)
¤ Desinfektions – u. Reinigungsmittel
¤ Verbrauchsmaterial (Ärzterollen, Papiertücher, Büromaterial)
09.11.16 Therese Lippina
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Lagerung Arzneimittel
¤ Abschließbar und für Unbefugte nicht erreichbar
¤ ½ jährliche dokumentierte Kontrolle des Ablaufdatums
¤ ½ jährliche dokumentierte Reinigung der Schränke
¤ Hierzu SAA schreiben
¤ Achtung: Notfallkoffer!!! SAA bezüglich Prüfung schreiben
09.11.16 Therese Lippina
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Arbeitskleidung, Bereichs –und Schutzkleidung
¤ Arbeitskleidung (und Schuhe) wird an Stelle von Privatkleidung bei der Arbeit getragen und hat keine spezielle Schutzfunktion
¤ Schutzkleidung – schützt vor Kontamination
¤ Flüssigkeitsundurchlässige Schürzen müssen bei Tätigkeiten getragen werden, bei denen mit Durchfeuchtung zu rechnen ist
¤ Bereichskleidung – z.B. Labor oder Eingriffsraum soll sich farblich von Arbeitskleidung unterscheiden und nur im Bereich getragen werden
Th.Lippina
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Schutzhandschuhe
¤ Bei möglichem Kontakt zu Köperausscheidungen werden dünnwandige, flüssigkeitsdichte Handschuhe getragen
¤ Beim Umgang mit Desinfektionsmitteln sind feste, flüssigkeitsundurchlässige, lange Handschuhe mit Stulpen zu tragen Achtung! Handschuhe aus Mehrfachgebinden haben bis zu 10% Mikroläsionen – darum Händedesinfektion
¤ Handschuhplan!
Th.Lippina
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Zusätzliche Schutzmittel
¤ Schutzbrille – wenn mit Verspritzen oder Versprühen infektiöser oder z.B. ätzender Stoffe zu rechnen ist; z.B. bei der Instrumentenaufbereitung oder Herstellen eine Des. Lösung
¤ Mund-Nasen-Schutz bei Verspritzen und Versprühen infektiöser Stoffe; ggf. mit Atemschutz, wenn mit eine aerogenen Übertragung von Keimen zu rechnen ist
Th.Lippina
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Aufbereitung von Arbeitskleidung
¤ Saubere Arbeitskleidung getrennt von Privatkleidung aufbewahren
¤ Schmutzige Praxiswäsche in dichten, geschlossenen, desinfizierbaren Behältern bzw. in reißfesten Verpackungen bis zur Aufbereitung aufbewahren
¤ Desinfizierendes Waschen
¤ Auf keinen Fall zu Hause – Praxis oder Extern (zertifiziert!)
¤ Wie oft wechseln? Hängt von den jeweiligen Gegebenheiten ab. In der Regel alle 2 Tage, auf jeden Fall bei sichtbarer Verschmutzung
Th.Lippina
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Abfallentsorgung
¤ Abfallvermeidung: Maßnahmen festlegen
¤ Abfallarten einteilen (AS180101ff. LAGA=Länderarbeitsgemeinschaft Abfall)
¤ z.B.AS1800101 =Scharfe, spitze oder zerbrechliche Gegenstände nur in dicht verschließbaren, festen Behältnissen in den Hausmüll geben.
¤ Geeignete Müllbeutel nur ¾ voll
¤ Praxismüll getrennt vom Müll von anderen Hausbewohnern
¤ Pilzkulturen- Desinfektion mit entsprechendem Mittel, dann Hausmüll
¤ Achtung: Sensible Daten! Entsorgungsnachweis!
Th.Lippina
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Feuerlöscher
¤ Müssen geeignet sein!
¤ Müssen alles 2 Jahre gewartet werden
¤ Es muss Hinweisschilder geben
¤ Verhalten im Brandfall schriftlich! (Kennzeichnung Fluchtwege, Evakuierung, Sammelstelle)
¤ Brandschutzübung
09.11.16 Therese Lippina
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Hygienisch mikrobiologische bzw. physikalische Untersuchungen
¤ RDG
¤ Sterilisator
¤ Einschweißgerät
¤ Waschmaschine
¤ Trinkwasser
¤ Ggf. Getränkespender
09.11.16 Therese Lippina
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Gefährdungsbeurteilung
¤ Praxisbetreiber muss für jedes Tätigkeitsfeld eine Gefährdungsbeurteilung incl. Regelungsgrundlage erstellen
z.B. Anmeldung (Bildschirmarbeitsplatz, geeignete Beleuchtung, Dämpfe v. Kopierer etc.)
Labor (Blutentnahme, TRBA250, Urin u. Stuhlproben, Desinfektionsmittel...)
Untersuchung ( Kontaminationsgefahr, Desinfektionsmittel..) Lagerraum (Sturzgefahr durch Leitern, Hebeverletzungen...)
09.11.16 Therese Lippina
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Meldepflicht
¤ Adresse Gesundheitsamt
¤ Meldepflichtige Erkrankungen
¤ Interne Informationspläne
¤ Benötigte Formulare
09.11.16 Therese Lippina
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Hilfe!!! ¤ https://www.kvno.de/downloads/hygiene/musterhygieneplan_arzt.doc
¤ http://www.krankenhaushygiene.de/pdfdata/hm/HM_3_2013_arztpraxis.pdf
¤ http://www.krankenhaushygiene.de/ccUpload/upload/files/hm/2015_HM_03_leitfaden_gyn.pdf
¤ RKI, StiKo, Dt. Gesellschaft für Krankehaushygiene, Anforderungen an die hygienische Aufbereitung von MP
¤ Kompetenzzentrum Hygiene und Medizinprodukte d. KVen und KBV www.hygiene-medizinprodukte.de
¤ Informationsblatt zum Umgang mit MRSA in der Arztpraxis
¤ RhÄ-Checkliste
¤ KV – Niedersachsen umfangreiches Papier ¤ Mitarbeiter-und Patientenschutz
¤ VIH = Verein für Infektionsprävention und Hygiene im Gesundheitswesen – 20,-€/Jahr
09.11.16 Therese Lippina
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Wird gerne vergessen
¤ Anbruchdatum Mehrfachgebinde (Salben, Händedes. Seife...
¤ Aufbereitung ¤ Spender (Händedes. Und Seife)
¤ Desinfektionswannen
¤ Bürsten zur Reinigung von Instrumenten
¤ Perlatoren
¤ Eimer bzw. kleine Behälter TVS für die Einmaltücher zur Flächendesinfektion
¤ Kinderspielzeug im Wartezimmer
09.11.16 Therese Lippina
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09.11.16 Therese Lippina
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1.3 Übersichten über wichtige einzuhaltende Termine, notwendige Unter lagen undPrüfungen
Die Unterweisungen sind bei Aufnahme der Beschäftigung und dann inden Fristen und Intervallen durchzuführen, wie sie in der nachfolgendenTabelle dargestellt sind:
Übersicht über wichtige einzuhaltende TerminePrüfsituation Frist / Intervall Ausführen-
der Prüfung der derPrüfung
Mitarbeiter- Nach Röntgenverordnung Mindestens Unternehmerunterweisungen 1 x jährlich
(aktenkundig)
Nach BioStoffV, TRBA 250 Mindestens1 x jährlich
Nach Gefahrstoffverordnung Mindestens anhand entsprechender schrift- 1 x jährlichlicher Betriebsanweisungen
Nach BGV B2 (bisherige VBG 93) Mindestens Laserstrahlung bei Betrieb einer 1 x jährlichLasereinrichtung der Klasse 3B oder 4
Belehrung über Immunisie-rungsmöglichkeiten
Jugendliche nach Jugend- Mindestens arbeitsschutzgesetz halbjährlich
Schweigepflicht
Vorsorge- Pflichtvorsorge Jugendliche vor Hausarzt oderuntersuchung Arbeitsbeginn Betriebsarztnach JArbSchG
Wiederholung Ein Jahr nach Arbeitsbeginn
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Gesetzliche und behördliche Anforderungen
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09.11.16 Therese Lippina
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Prüfsituation Frist / Intervall Ausführen-der Prüfung der der
Prüfung
Arbeitsmedizinische Pflichtvorsorge Vor Aufnahme der BetriebsarztVorsorge (BGV A4, BeschäftigungArbMedVV)
Obligate Wiederholung Nach 12 bis 36 Monaten
Fakultative Wiederholung Bei Verletzungen,Infektionsverdacht
Unfallmeldungen Bei mehr als drei UnternehmerTagen Arbeits-unfähigkeit
Erste-Hilfe-Kasten Verbandskasten / Notfallaus- Regelmäßig, Personal(BGV A1) rüstung auf Vollständigkeit z. B. halbjährlich
Medikamente / Notfallmedika-mente auf Verfalldatum prüfen
Batterien (z. B. Diagnoselampen, Laryngoskope) auf Funktions-fähigkeit prüfen
Elektrische Anlagen 1. Ortsfeste elektrische Anlagen Längstens alle Örtliches und Betriebsmittel und Betriebsmittel vier Jahre Elektro-(BGV A3) unternehmen
2. Ortsveränderliche elektrische Längstens alle oder Sach-Anlagen und Betriebsmitteln zwei Jahre kundiger
Medizinische Sicherheitstechnische Kontrollen Nach Angaben Geräteher-Geräte nach des Herstellers steller oderMedizinprodukte- Servicefirmabetreiber-verordnung(MPBetreibV)
Druckbehälter nach Einteilung der Druckbehälter in Sachkundiger,Druckbehälter- Prüfgruppen I bis IV nach Druck- Sachver-verordnung inhaltsprodukt ständiger(DruckBehV)
Wiederkehrende Prüfungen
Druckbehälter der Prüfgruppe I Nach fünf bis sieben (nur soweit sie für brennbare, Jahrenätzende und giftige Gase, Dämpfe (Termine legt Prüferoder Flüssigkeiten verwendet fest)werden) und Druckbehälterder Prüfgruppen II und III:
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EINFÜHRUNG UND GRUNDLAGEN
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09.11.16 Therese Lippina
56
Prüfsituation Frist / Intervall Ausführen-der Prüfung der der
Prüfung
Druckbehälter der Prüfgruppe IV:
– Äußere Prüfung Alle zwei Jahre– Innere Prüfung Alle fünf Jahre– Druckprüfung Alle zehn Jahre
Mängel- und Unfallmeldungen Bei gegebenemAnlass
Gasbehälter Überprüfung von Gasflaschen Frist am Behälterhals Abfüll-/Her-eingeprägt stellerfirma
Feuerlöscher Regelmäßige Überprüfung Alle zwei Jahre Fachfirma,und Wartung Sachkundiger
Röntgenverord- Abnahmeprüfung Vor Inbetriebnahme, Fachfirma,nung (RöV) nach Änderungen Sachkundiger,
am Gerät und bei Sachver-Betreiberwechsel ständiger
Strahlenschutzprüfung Vor Inbetriebnahme,Wiederholungs-prüfung alle fünf Jahre und bei Ände-rungen (Strahler, Standort, Betreiber)
Patientenschutz Vor jeder Aufnahme
Konstanzprüfung:– der Filmverarbeitung Wöchentlich– Röntgengerät
Dunkelkammer 1 x jährlich
Lasereinrichtungen Sicherheitstechnische Prüfungen Jährlich Fachfirma,(BGV B2) (Lasereinrichtungen Klasse S Sachkundiger
3B und 4)
Mängel- und Unfallanzeigen Bei gegebenem Anlass
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Gesetzliche und behördliche Anforderungen
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Prüfsituation Frist / Intervall Ausführen-der Prüfung der der
Prüfung
Sterilisatoren Funktionsprüfung Arbeitstäglich- Vakuumtest- Leercharge- Bowie-Dick-Test
Chargenkontrollen Bei jeder Charge Personal,- Helix-Test Sachkundiger- Klasse-5-Indikator
Validierung Nach Fachfirma,Herstellerangaben Sachkundiger
Fakultative Überprüfung Vor Inbetriebnahme,nach Reparaturen,nach längeren Be-triebspausen, bei Standortwechsel
Resterilisation Lagerfrist verpackter und Personal,in der Einrichtung sterilisierter Instrumente Sachkundigerverpackter a.) bei ungeschützter Lagerung Nach 24 Stunden Instrumente (unverpackt) unsteril
b.) bei geschützter Lagerung (Schrank, Schublade)- Einfachverpackungen Die Lagerfristen (z. B. Klarsicht-Sterilisier- hängen von denverpackungen, Container) Lagerbedingungen
(Raumgröße, Raum-beschaffenheit, Staubschutz etc.) ab.
- Zweifachverpackungen Die Lagerfrist kann(z. B. Container und Tuch, bei staub- und licht-Papier) geschützter Aufbe-
wahrung sechs Monate und längerbetragen
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EINFÜHRUNG UND GRUNDLAGEN
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Prüfsituation Frist / Intervall Ausführen-der Prüfung der der
Prüfung
Indirekteinleiter- Genehmigung und Prüfung der Alle fünf Jahre Unternehmer,verordnung Indirekteinleitung Entsorger-
firmaEntleerung des Abscheiders Bei Behälterwechselim Wartungsbuch dokumentieren
Funktionsprüfung Jährlich undAnzeigeelemente nach Reparaturen
Wartung des Abscheiders Einmal jährlich
Prüfung des ordnungsgemäßen Alle drei Jahre oderZustands des Amalgam- lt. Auflageabscheiders
Entsorgung Sammlung getrennt nach Nach eigenem Personal,von Praxisabfällen Abfallarten (z. B. Ermessen bzw. lt. Entsorger-
Rö-Chemikalien, Hg) Entsorgervertrag firma
Ab 500 kg je Jahr Entsorger-nachweis erforderlich
Sonderabfälle
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Gesetzliche und behördliche Anforderungen
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Übersicht für Prüfungen
Bezeichnung Beispiel Prüfung max. Prüffrist Grundlage
Medizinprodukte EKG, Defibrillator, STK i. d. R. 12 Monate, § 6 MPBetreibV,Infusionspumpe, max. 24 Monate Herstellerangaben
Geräte fürPhysiotherapie, ...
Behandlungsliegen, Befähigte Person 12 Monate Herstellerangaben,Pflegebetten VDE 0751 BGV A3
Nichtinvasive MTK 24 Monate § 11 MPBetreibV,Blutdruckmessgeräte Eichordnung
Blutzuckermessgeräte Interne wöchentlich Herstellerangaben,Qualitätskontrolle RiLiBÄK
Analysegeräte für AVL, Radiometer, Interne wöchentlich Herstellerangaben,Blutgase und Elektrolyte Ionometer, ... Qualitätskontrolle RiLiBÄK
Medizinische KEINE MTK 24 Monate § 11 MPBetreibVElektrothermometer Quecksilber-
thermometer
Wasseraufbereitung Reversosmose- STK 12 Monate Herstellerangaben,anlagen, ... MPBetreibV
Sauerstoffgeräte Manometer, ... Befähigte Person 5 Jahre Herstellerangaben(Druckminderer) Wechsel Sieb 2 Jahre BetrSichV
Feuerlöscher Sachkundigen- Empf. 24 Monate BetrSichV, Abschn. 3prüfung (BGR 133)
Flaschen für Sachkundigen- Durch Betreiber § 23 BetrSichVtechnische Gase prüfung Empf. 10 Jahre
Aufzüge Personen- Sachverständigen- 12 Monate §§ 10, 11 AufzVbeförderung prüfung
Nicht ortsfeste Küchengeräte, Befähigte Person 6 bis 24 Monate, BGV A3elektrische EDV, VDE 0702 i. d. R. 12 Monate
Betriebsmittel Verlängerung, ...
Elektrische Anlagen Elektroinstallation, Befähigte Person 48 Monate BGV A3und ortsfeste elektrische Maschinen, ...
Betriebsmittel
AufzV AufzugsverordnungBetrSichV BetriebssicherheitsverordnungBGR Berufsgenossenschaftliche RegelBGV Berufsgenossenschaftliche VerordnungMPBetreibV MedizinproduktebetreiberverordnungMTK Messtechnische Kontrolle (Eichung)RiLiBÄK Richtlinie der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung quantitativer laboratoriumsmedizini-
scher UntersuchungenSTK Sicherheitstechnische Kontrolle
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Gesetzliche und behördliche Anforderungen
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B E T R I E B S A N W E I S U N G Datum nach § 14 Biostoffverordnung Unterschrift(en) Verantwortliche(r): Nummer: Datum: Bearbeiter/in: Verantwortlich: Arbeitsbereich: Arbeitsplatz / Tätigkeit:
BEZEICHNUNG DER TÄTIGKEIT Blutentnahme mittels Kanüle und Blutabnahmesystem
GEFÄHRDUNGEN FÜR DAS PERSONAL Verletzungen mit scharfen und spitzen Gegenständen stellen ein erhebliches
Infektionsrisiko dar, da Krankheitserreger auf direktem Wege in die Blutbahn des Beschäftigten gelangen können
Prophylaktische Schutzmaßnahmen: x Hepatitis B-Impfprophylaxe x Sichere Blutentnahmesysteme für Risikobereiche x Blutentnahmetabletts x Kanülenabwurfbehälter am Ort der Maßnahme x Kanülen kontrolliert in den Kanülenabwurfbehälter geben x Kanülenabwurfbehälter max. ¾ füllen
Schutzmaßnahmen: x Handschuhe tragen für die Blutentnahme (Latex puderfrei – siehe
Handschuhplan) x Mund-Nasenschutz und Schutzbrille tragen bei Gefahr des Verspritzens von
Blut und Körperflüssigkeiten x Ggf. flüssigkeitsdichten Schutzkittel tragen
Desinfektionsmaßnahmen: x Hygienische Händedesinfektion nach dem Ablegen von Einmalhandschuhen x Sofortige Flächendesinfektion bei sichtbarer Kontamination von Flächen und
Gegenständen mit Blut- und Körperflüssigkeiten
VERHALTEN IM GEFAHRENFALL / ERSTE HILFE
Nach Stich- oder Schnittverletzungen mit gebrauchten Nadeln, Kanülen oder anderen spitzen oder schneidenden Gegenständen sind folgende Maßnahmen vorgesehen: x Wunde ausbluten lassen, Wundränder spreizen oder durch Druck auf das
umliegende Gewebe (nicht direkt auf die Wunde) den Blutfluss fördern. x Gespreizte Wunde auswaschen und mit geeignetem Hautdesinfektionsmittel
behandeln. x Arbeitgeber informieren. x Kundendaten erfragen, Infektionsstatus abklären (Einwilligung des Kunden) und
dokumentieren. x Jede Nadelstichverletzung muss ins Verbandbuch eingetragen werden. x D-Arzt kontaktieren x Dokumentation im Verbandbuch
MAßNAHMEN NACH ABSCHLUSS DER TÄTIGKEIT
- Spitze und scharfe Gegenstände sind in geeigneten, durchstichfesten Entsorgungsboxen zu entsorgen. Bitte maximale Füllhöhe beachten.
- Die Entsorgungsboxen können fest verschlossen dem Hausmüll zugeführt werden.
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Durchführen einer patientenbezogenen IGEL-Abrechnung
1 Zielsetzung Mit dieser Verfahrensanweisung soll sichergestellt werden, dass Proteintests zum Nachweis (quantitativ) von Restproteinen bei „semikritisch A“ und „kritisch A“ -Medizinprodukten ordnungs-gemäß durchgeführt und dokumentiert werden.
2 Geltungsbereich Diese Verfahrensanweisung gilt für alle sachkundigen und fachkundigen Mitarbeiter der Praxis.
3 Begriffsdefinition Sachkundige Mitarbeiter: Mitarbeiter mit einer einschlägigen Ausbildung und Kenntnissen z. B.
entsprechend dem Sachkundelehrgang bzw. der Fachkundelehrgänge der Deutschen Gesellschaft für Sterilgutversorgung (DGSV) oder durch Fortbildungsangebote der Heilberufskammern, Körperschaften des öf-fentlichen Rechts oder staatlicher Institutionen.
4 Verantwortlich für die Inkraft- und Außerkraftsetzung Für die Inkraft- und Außerkraftsetzung dieser Verfahrensanweisung ist die Praxisleitung verant-wortlich.
5 Vorgehen und Zuständigkeiten (Regelungsinhalt) Siehe Flow-Chart Durchführung eines Proteintests
6 Mitgeltende Unterlagen - Medizinproduktegesetz (MPG) - Medizinproduktebetreiberverordnung (MPBetreibV) - Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention beim Ro-
bert-Koch-Institut (RKI) und des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zu den „Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten“
- Herstellerangaben des Proteintests - Leitlinie „Manuelle Reinigung und Desinfektion“ der DGSV - Anforderungen an die hygienische Aufbereitung von Medizinprodukten in NRW - Checkliste Proteintest
7 Aufzeichnungen, die im Zusammenhang entstehen - Dokumentation der Ergebnisse - Dokumentation der validierten manuellen Prozesse - Standard-Arbeitsanweisung
8 Verteiler Die Verfahrensanweisung wird für alle Mitarbeiter der Praxis im QM-Handbuch bereitgestellt.
Erstellt: Name: Sign.:
Geprüft: Name: Sign.:
Freigegeben: Name: Sign.:
Praxis: Durchführung eines Proteintests VA-Durchführung eines Pro-teintests
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Durchführung eines Proteintests
FC-ProteintestVersion 1.0
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Datum: 17.03.2015
Proteintest muss durchgeführt werden
Praxis:
Tupfer mit Indikatorflüssigkeit nach Herstellerangabe zusammenbringen
Einwirkzeit nach Herstellerangaben beachten!Ergebnis der Skala ablesen und dokumentieren
Test abgeschlossen
Tupfer nach Herstellerangaben über alle Oberflächen des zu untersuchenden Instruments streichen
Sachkundiger MA
Sachkundiger MA
Proteinwert ≤ 100 µg Proteinwert ≤ 200 µg
Überprüfung des Reinigungsverfahrens lt. Checkliste
Sofortige Überprüfung des Test- und des Aufbereitungsverfahrens und Wiederholungsmessung
1.x Sofortige Einstellung der Aufbereitung
Sachkundiger MA
Sachkundiger MA
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Ergibt die Testung auf Restproteine der untersuchten Instrumente einen Wert, der ≤ 200 μg liegt, muss das Reinigungsverfahren überprüft werden.
- Ist das eingesetzte Reinigungsmittel lt. Herstellerangaben geeignet (Zweckbestimmung)?
- Wurde die Wassertemperatur lt. Herstellerangaben eingehalten?
- Wurde die Einwirkzeit eingehalten?
- Wurde die mechanische Reinigung sachgerecht durchgeführt bezüglich
► der Dauer
► der Intensität
► des Einsatzes der erforderlichen Hilfsmittel z. B. Bürsten
�
Datum Unterschrift des Betreibers
Praxis: Proteintest CL-Proteintest
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Anhang
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Checkliste Begehungsplan
JA NEINAllgemein:Hängen Desinfektionspläne aus?Ist ein aktueller Hygieneplan vorhanden?Sind Dosierhilfen für die Zubereitung von Desinfektionsmitteln vorhan-den?Unterliegt das Personal der Gesundheitskontrolle?Werden vermehrt auftretende Infektionen gemeldet?Ist ein Ansprechpartner für Hygiene benannt?
1. Wäsche1.1 Wird die Schmutzwäsche sortiert?1.2 Wie oft wird die Dienstbekleidung gewechselt?1.3 Ist der Begriff Dienst- und Schutzkleidung bekannt?1.4 Bei welchen Arbeiten wird der Schutzkittel benutzt?
2. Medikamente2.1 Ist die Regel „first in – first out" bekannt?2.2 Werden regelmäßige Kontrollen durchgeführt?2.3 Ist eine Lagerhaltung – staubgeschützt – eingehalten?2.4 Werden Einmalmedikamentenbecher für Tropfen / Säfte eingesetzt?2.5 Werden Medikamentenkühlschränke zur Lebensmittellagerung benutzt?2.6 Werden Lagerungstemperaturen eingehalten und kontrolliert?
3. Desinfektion / Fläche3.1 Sind genügend Putzlappen vorhanden?3.2 Werden die Putzlappen tägl. in die Wäsche gegeben?3.3 Werden die Lösungen tägl. bzw. nach Verschmutzung frisch zuberei-tet?3.4 Ist bekannt, wie die Lösung angesetzt wird?3.5 Ist ein Leistungskatalog der Reinigung ( Gebäudereinigung ) vorhan-den?
4. Desinfektion / Haut4.1 Ist die Einwirkzeit der Mittel bekannt?4.2 Ist die Technik der Desinfektion bekannt?4.3 Werden sterilisierte Tupfer eingesetzt?
5. Desinfektion / Instrumente5.1 Wie lange liegen die Instrumente in der Lösung?5.2 Ist bekannt, wie die Lösung angesetzt wird?5.3 Sind geeignete Instrumentenwannen vorhanden?5.4 Wann wird die Lösung gewechselt?5.5 Wann werden die Instrumente gereinigt?
BegehungsplanCheckliste
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JA NEIN6. Desinfektion / Hände6.1 Sind genügend Spender vorhanden?6.2 Ist das Präparat verträglich?6.3 Werden die Spender gereinigt?6.4 Sind die Handwaschplätze nach Vorgaben der UVV bestückt?
7. Sterilgutlagerung7.1 Wird Sterilgut geschlossen gelagert?7.2 Wird Sterilgut geschlossen transportiert?7.3 Sind Haltbarkeitsdaten überschritten?7.4 Sind Tüten beschädigt?7.5 Ist eine hygienische Lagerorganisation vorhanden?7.6 Wird Sterilgut im Spülraum gelagert?
8. Lagerhaltung allgemein8.1 Sind geeignete Lagerungsmöglichkeiten vorhanden?8.2 Ist eine Regelung aktiv, um Überbestände zu vermeiden?
9. Reinigungsdienste / Aufgaben9.1 Sind die Aufgaben des Reinigungsdienstes bekannt?9.2 Werden Kontrollen durchgeführt?
10. Handschuhe 10.1 Ist ein Handschuhplan vorhanden?10.2 Werden puderfreie Latexhandschuhe verwendet?10.3 Werden die Handschuhsorten der Tätigkeit angepasst?
11. Hautschutz11.1 Ist ein Hautschutzplan vorhanden?11.2 Sind Cremespender installiert?
12. Resistente Keime und meldepflichtige Erkrankungen12.1 Ist der Standard MRSA bekannt?12.2 Werden die Isolierungsvorschriften (Hygieneplan) eingehalten?12.4 Wir die Schlussdesinfektion durchgeführt?12.5 Wer führt die Schlussdesinfektion durch?
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ChecklisteVorbereitung Praxisbegehung
Nr. Kriterium umgesetzt
noch nicht umgesetzt, Vorgehen
ist klar
noch nicht umgesetzt, Vorgehen ist unklar
1. Arbeitsschutz
1.1 Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit ist schriftlich bestellt. ○ ○ ○
1.2 Ein Betriebsarzt ist schriftlich bestellt. ○ ○ ○1.3
Das Praxisteam wird jährlich in den Anforde-rungen des Arbeitsschutzes unterwiesen (Arbeitsschutz-Jahresunterweisung).
○ ○ ○1.4
Die Gefährdungsbeurteilung wird im Ab-stand von 5 Jahren aktenkundig in der Pra-xis durchgeführt.
○ ○ ○1.5
Die arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersu-chungen werden wiederkehrend durchge-führt.
○ ○ ○1.6 Die Flucht- und Rettungswege sind beschil-
dert. ○ ○ ○1.7
Feuerlöscher und Brandschutzzeichen sind vorhanden. Die Feuerlöscher werden wie-derkehrend geprüft.
○ ○ ○1.8 Ein Verbandbuch ist in der Praxis
vorhanden. ○ ○ ○1.9
Gefahrstoffverzeichnis, Sicherheitsdaten-blätter und Betriebsanweisungen sind in der Praxis vorhanden.
○ ○ ○1.10
Schutzkleidung (Handschuhe, Schutzbrille, Schürzen) sind vorhanden und kommen zum Einsatz.
○ ○ ○1.11 Die Arbeitskleidung wird räumlich getrennt
von der Privatkleidung aufbewahrt. ○ ○ ○1.12
Für nicht-medizinische Elektrogeräte wird der E-Check nach BGV A3 in festgelegten Fristen durchgeführt. Protokolle sind in der Praxis vorhanden.
○ ○ ○2. Hygiene und Patientenschutz
2.1Ein Medizinproduktebestandsverzeichnis und Medizinproduktebücher sind in der Pra-xis vorhanden.
○ ○ ○2.2
Das Team wurde in der Handhabung der aktiven Medizinprodukte aktenkundig unter-wiesen.
○ ○ ○
2.3
Sicherheitstechnische und messtechnische Kontrollen werden in der Praxis in festgeleg-ten Fristen durchgeführt. Protokolle sind in der Praxis vorhanden.
○ ○ ○
2.4
Die in der Praxis zum Einsatz kommenden Medizinprodukte sind erfasst und in die Ka-tegorien unkritisch, semikritisch A, semikri-tisch B, kritisch A und kritisch B eingestuft.
○ ○ ○2.5 Medizinprodukte der Kategorie kritisch B
werden maschinell gereinigt und desinfiziert. ○ ○ ○
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2.6Das in der Aufbereitung tätige Personal ver-fügt über eine ausreichende Sachkunde (20- bzw. 30-stündiger Kurs).
○ ○ ○2.7 Die Zonentrennung im Aufbereitungsraum in
reine und unreine Seite wurde vollzogen. ○ ○ ○2.8 Die Verfahren für die Aufbereitung sind
schriftlich vorgegeben. ○ ○ ○2.9 Ein aktueller und gültiger Hygieneplan ist in
der Praxis vorhanden. ○ ○ ○2.10
Die Händewaschplätze erfüllen die gelten-den Anforderungen des RKI (Einhandhebel-mischer, Spender für Seife und Desinfekti-onsmittel, Einmalhandtücher).
○ ○ ○
2.11Die Sterilisation erfolgt mit einem validierten Autoklaven (S-Klasse oder B-Klasse) in der Praxis oder extern.
○ ○ ○2.12
Die Prozessparameter der Sterilisation wer-den rückverfolgbar und chargenbezogen dokumentiert.
○ ○ ○2.13 Die Freigabe des Sterilguts erfolgt doku-
mentiert. ○ ○ ○2.14 Die Aufbewahrung des Sterilguts erfolgt
trocken sowie staub- und lichtgeschützt. ○ ○ ○3. Qualitätsmanagement (nur die Aspekte, die behördlich von Bedeutung sind)
3.1 Funktionen und Zuständigkeiten sind festge-legt. ○ ○ ○
3.2Die QM-Beauftragte ist schriftlich bestellt und verfügt über die erforderliche Qualifikati-on.
○ ○ ○3.3
Es existiert ein Wiedervorlagesystem, um fällige Termine (Betriebsarzt, Geräteprüfun-gen usw.) nicht zu vergessen.
○ ○ ○3.4 Archivierungsfristen für Dokumente und Auf-
zeichnungen sind festgelegt. ○ ○ ○3.5 „Kritische Prozesse“ sind beschrieben (Pro-
zessbeschreibungen). ○ ○ ○3.6
Fehler und Schwachstellen werden erfasst und münden nachweisbar in Zielen und Maßnahmen. Eine Wirksamkeitskontrolle findet regelmäßig statt.
○ ○ ○
3.7
Die in der Qualitätsrichtlinie des Gemeinsa-men Bundesauschusses (G-BA) genannten Instrumente kommen in der Praxis zum Ein-satz - Festlegung von Qualitätszielen- regelmäßige Überprüfung auf Zielerrei-chung- regelmäßige, strukturierte Teambespre-chungen- Prozess- und Ablaufbeschreibungen - Patientenbefragungen- Beschwerdemanagement- Organigramm, Checklisten- Erkennen und Nutzen von Fehlern und Beinahefehlern- Notfallmanagement- Durchführung interner Audits
○ ○ ○
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Jahresbelehrungsplan
Unterweisung Intervall Jan Feb März April Mai Juni Juli Aug Sep Okt Nov Dez
§ 203 StGB (Schweigepflicht)
1 x jährl.
Bundesdatenschutzgesetz 1 x jährl.
§ 36 RöV (Röntgenverordnung)
min. 1 x jährl
§ 29 JArbSchG (Jugendarbeitsschutzgesetz)
½ jährl.
§ 20 GefStoffV (Gefahrstoffverordnung)
min. 1 x jährl
Hygiene, §12 BioStoffV (Biostoffverordnung)
1 x jährl.
Zwischenfälle/ Notfall/ Brand 1 x jährl.
Arbeitsschutz / Unfall-prophylaxe
min. 1 x jährl.
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Muster-Prüfliste der Behörde
Fragen Ja Nein Nicht zutreffend Bemerkung
Allgemeine Fragen und Nachweise1.
Gibt es einen gültigen Hygieneplan? Ist dieser für alle sichtbar ausgehängt
2.
Werden in einer Tabelle Verantwortlichkeiten und Aufgaben der MA, die mit der Aufbereitung von Medizinprodukten betraut sind, dokumentiert?
3.
Liegen ein Schulungsplan sowie entsprechende Unterweisungsnachweise vor?
4.
Wird in der Praxis ein Bestandsverzeichnis für die aktiven, nicht implantierbaren Medizinprodukte geführt?
5.
Liegen in der Praxis Medizinproduktebücher vor?
6.
Werden sicherheits-/ messtechnische Kontrollen durchgeführt und liegen entsprechende Nachwei-se vor?
7.
Liegt eine Tabelle mit der Einstufung von Medizin-produkten(-gruppen) in Risikoklassen nach RKI vor?
8.
Gibt es in der Praxis ein Gefahrstoffverzeichnis mit entsprechenden Sicherheitsdatenblättern?
Praxisreinigung/-hygiene – Flächen-/Hände-desinfektion
9.
Wird die Praxisreinigung und Händehygiene ge-mäß RKI-Richtlinie durchgeführt?
10.
Wird die Fußbodendesinfektion (falls erforderlich) mit entsp. gelisteten Präparaten durchgeführt?
11.
Sind in den Behandlungsräumen Waschbecken mit berührungsfreien Armaturen vorhanden?
12.
Gibt es Desinfektionsmittel- und Seifenspender mit Armbetätigung?
13.
Sind die Spender für Handdesinfektionsmittel nur mit Originalgebinden bestückt?
14.
Sind Spender für Einmalhandtücher und ein be-rührungs-freier Handtuchabwurf vorhanden?
Aufbereitung von Medizinprodukten – Desinfektion
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15.
Liegen in der Praxis Verfahrensanweisungen für folgende Behandlung von Medizinprodukten inklu-sive der einzelnen Schritte vor?
¬ Manuelle (Tauchbad, Ultraschall) und ¬ maschinelle (Thermodesinfektion / RDG)
Reinigung und Desinfektion 16.
Ist der Thermodesinfektor validierbar bzw. wird nach einem validierbaren Verfahren gearbeitet? (d.h., kann der Nachweis dokumentiert werden, dass der Prozess reproduzierbar die gewünschte Wirkung erzielt)
17.
F
Findet eine chargenbezogene Überprüfung des Reinigungs- und Desinfektionsverfahren statt und wird die Freigabe in einem Protokoll dokumentiert?
18.
W
Wird die Funktionsfähigkeit/-sicherheit des RDG´s (Thermodesinfektor) regelmäßig nach Hersteller-angaben überprüft?
Aufbereitung von Medizinprodukten - Sterilisation19.
Entspricht das angewendete Sterilisationsverfah-ren dem Status der Risikoanalyse der Instrumen-te?
20.
Liegen in der Praxis Verfahrensanweisungen für die Sterilisation, Verpackung und Lagerung von Medizinprodukten inkl. der einzelnen Schritte vor?
21.
Ist der Sterilisator validierbar (= dokumentierter Nachweis, dass der Prozess reproduzierbar die beabsichtigte Wirkung erzielt) bzw. wird nach einem validierbaren Verfahren gearbeitet?
22.
F
Findet eine chargenbezogene Überprüfung des Sterilisationsprozesses statt und wird die Freiga-be in einem Protokoll dokumentiert?
23.
W
Werden Funktionsfähigkeit/-sicherheit des Sterili-sators regelmäßig nach Herstellerangaben über-prüft und entsprechende Tests (Sporentests, etc.) durchgeführt?
24.
F
Findet eine regelmäßige Wartung des Sterilisators (nach Herstellerangaben) statt und gibt es hierzu entsprechende Nachweise?
25.
E
Erfolgt die Kennzeichnung der Verpackungen von Medizinprodukten (Datum, Chargen-Nr., Freiga-bevermerk) entsprechend MPG?
Schutzbekleidung, Praxiswäsche, Entsorgung26.
Wird in der Praxis Schutzkleidung gestellt?
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27.
Wird die Praxiswäsche gemäß der RKI-Richtlinie gelagert und gereinigt?
28.
Sind für Tätigkeiten mit Kontaminationsgefahr geeignete Handschuhe vorhanden?
29.
Gibt es Verfahrensanweisungen für die Entsor-gung von Praxismüll (Schutz vor Verletzungen, Kanülen etc.)?
Bauliche Anforderungen30.
Erfüllt der Aufbereitungsraum die Mindestanforde-rungen bzgl. der Organisation von Aufbereitungs-prozessen?