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Vorlage Bezirksregierung Arnsberg Geschäftsstelle des Regionalrates E-Mail: [email protected] Tel.: 02931 82-2341, 2324 od. 2306 Fax: 02931 82-46177 Regionalratssitzung am: 13.12.2007 Vorlage: 33/05/07 Vorberatung in: PK ... SK ... VK ... TOP 5: Verwaltungsstrukturreform - Information Berichterstatter/in: Regierungsvizepräsident Kosow Bearbeiter/in: Oberregierungsrat Sommer Regierungsamtmann Wahlers Beschlussvorschlag Der Regionalrat nimmt die Information zur Kenntnis. Begründung: I. Zielsetzungen der Verwaltungsstrukturreform Die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen vertritt das Leitbild eines leistungsstarken, bürgerorientierten und flexiblen öffentlichen Dienstes. Ziel ist, die Verwaltung des Landes zu verschlanken, bisher unübersichtliche Kompetenzen zu entflechten und Transparenz und Ergebnisverantwortung im Verwaltungshandeln zu erhöhen. Konsequent wurde daher überprüft, welche Aufgaben entfallen, welche privatisiert, welche kommunalisiert werden können und welche der Staat weiterhin wahrnehmen muss. Es geht darum, die staatliche Verwaltung in Nordrhein-Westfalen auf ihre Kernaufgaben zurückzuführen. Doppelzuständigkeiten sollen abgebaut werden. Die Notwendigkeit staatlicher Sonderbehörden ist zu hinterfragen. Der Staat bleibt nur noch für die Dinge zuständig, für die er eine Garantiefunktion hat und aus denen er sich deshalb nicht zurückziehen darf. Ein wichtiges Prinzip der Modernisierung besteht in größtmöglicher Orts- und Bürgernähe. Möglichst Vieles sollte im Rathaus vor Ort erledigt werden, denn hier ist der Kontakt zwischen Bevölkerung und Verwaltung besonders eng. Gerade auf kommunaler Ebene dürfte die damit verbundene Transparenz mehr Demokratie schaffen - denn in den Städten und Gemeinden haben die Bürgerinnen und Bürger die direkteste Möglichkeit der Einflussnahme. Gleichzeitig bietet sich die Chance, kosten- und zeitintensive Abstimmungs- und Koordinierungsprozesse innerhalb der öffentlichen Hand zu verringern. II. Reformschritte bis zum 31.12.2007 Vorlage http://www.bezreg-arnsberg.nrw.de/regionalrat/tagesordnungen/2007/... 1 von 5 01.12.2009 08:56

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Page 1: Vorlage Bezirksregierung Arnsberg · Abteilung 1 Zentrale Dienste Abteilung 2 Ordnungsrecht, Gesundheit, Sozialwesen, Gefahrenabwehr, Verkehr Abteilung 6 (nur Arnsberg) Bergbau und

Vorlage

Bezirksregierung ArnsbergGeschäftsstelle des Regionalrates

E-Mail: [email protected]

Tel.: 02931 82-2341, 2324 od. 2306 Fax: 02931 82-46177

Regionalratssitzung am: 13.12.2007 Vorlage: 33/05/07

Vorberatung in: PK ... SK ... VK ...

TOP 5: Verwaltungsstrukturreform

- Information

Berichterstatter/in: Regierungsvizepräsident Kosow

Bearbeiter/in: Oberregierungsrat Sommer Regierungsamtmann Wahlers

Beschlussvorschlag

Der Regionalrat nimmt die Information zur Kenntnis.

Begründung:

I. Zielsetzungen der Verwaltungsstrukturreform

Die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen vertritt das Leitbild eines leistungsstarken,

bürgerorientierten und flexiblen öffentlichen Dienstes. Ziel ist, die Verwaltung des Landes zu

verschlanken, bisher unübersichtliche Kompetenzen zu entflechten und Transparenz und

Ergebnisverantwortung im Verwaltungshandeln zu erhöhen. Konsequent wurde daher überprüft,

welche Aufgaben entfallen, welche privatisiert, welche kommunalisiert werden können und welche

der Staat weiterhin wahrnehmen muss.

Es geht darum, die staatliche Verwaltung in Nordrhein-Westfalen auf ihre Kernaufgaben

zurückzuführen. Doppelzuständigkeiten sollen abgebaut werden. Die Notwendigkeit staatlicher

Sonderbehörden ist zu hinterfragen. Der Staat bleibt nur noch für die Dinge zuständig, für die er

eine Garantiefunktion hat und aus denen er sich deshalb nicht zurückziehen darf. Ein wichtiges

Prinzip der Modernisierung besteht in größtmöglicher Orts- und Bürgernähe. Möglichst Vieles

sollte im Rathaus vor Ort erledigt werden, denn hier ist der Kontakt zwischen Bevölkerung und

Verwaltung besonders eng. Gerade auf kommunaler Ebene dürfte die damit verbundene

Transparenz mehr Demokratie schaffen - denn in den Städten und Gemeinden haben die

Bürgerinnen und Bürger die direkteste Möglichkeit der Einflussnahme. Gleichzeitig bietet sich die

Chance, kosten- und zeitintensive Abstimmungs- und Koordinierungsprozesse innerhalb der

öffentlichen Hand zu verringern.

II. Reformschritte bis zum 31.12.2007

Vorlage http://www.bezreg-arnsberg.nrw.de/regionalrat/tagesordnungen/2007/...

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1. Eingliederung der Sonderbehörden

Der erste Schritt auf diesem Weg wurde zum 01.01.2007 gegangen. Zu diesem Termin ist das

"Gesetz zur Straffung der Behördenstruktur in NRW" in Kraft getreten. Dieses Gesetz ist von den

fast 50 beschlossenen Einzelmaßnahmen zur Verwaltungsreform die mit Abstand bedeutsamste.

Durch dieses Gesetz sind zum 01.01.2007 15 Behörden oder Behördenteile in die

Bezirksregierung Arnsberg integriert worden. Hierdurch sind 881 neue Mitarbeiterinnen und

Mitarbeiter in die Bezirksregierung Arnsberg aufgenommen worden.

2. Neuordnung der Polizeiorganisation

Im zweiten Schritt wurden Aufgaben aus den Bezirksregierungen herausgezogen, die nicht

dauerhaft dort bleiben sollen. So wurden die Aufgaben der Autobahnpolizei zum 01.01.2007 aus

den Bezirksregierungen herausgelöst und für den Regierungsbezirk Arnsberg auf das

Polizeipräsidium Dortmund übertragen. Die restlichen Polizeiaufgaben wurden zum 01.07.2007

aus den Bezirksregierungen herausgelöst und auf andere Behörden übertragen. Durch den

Wegfall der Polizeiaufgaben hat die Bezirksregierung Arnsberg ca. 500 Mitarbeiterinnen und

Mitarbeiter an die verschiedenen Polizeibehörden abgegeben.

3. Wegfall des Widerspruchsverfahren

Durch die Bürokratieabbaugesetze I und II ist zudem in vielen Bereichen das

Widerspruchsverfahren entfallen. Durch die Bearbeitung von Widersprüchen waren bisher etwa

rd. 42 Stellen bei der Bezirksregierung Arnsberg gebunden. Die Dezernate 11 und 14 prüfen z.

Zt. inwieweit diese Stellen anderweitig verwendet werden können.

III. Reformvorhaben zum 01.01.2008

In der nächsten Phase der Verwaltungsstrukturreform kommen zum 01.01.2008 weitere neue

Aufgaben auf die Bezirksregierung Arnsberg zu.

1. Von der Landesstelle Unna Massen zum Kompetenzzentrum für Integration

Die Landesstelle Unna-Massen wird aufgelöst und als eigenständiges Dezernat 36 in die BR

Arnsberg integriert (186 Beschäftigte).

Das Kompetenzzentrum für Integration wird teilweise die Aufgaben der Landesstelle

Unna-Massen (Aufnahme und Weiterleitung von Aussiedlern, Zuwanderern und ausländischen

Flüchtlingen in NRW) weiterführen bzw. die Aufgabenfelder intensivieren. Mit Reduzierung des

Unterbringungsbedarfs und der Betreuungskapazitäten wird sich das Kompetenzzentrum für

Integration auf den Wissenstransfer durch Beratungstätigkeit und auf Tagungs- und

Fortbildungsaktivitäten für die Akteure in den Kommunen konzentrieren und seine Kurse für

Zuwanderer weiterentwickeln. Außerdem wird sich das Kompetenzzentrum mit der Durchführung

von Förderprogrammen und der Gewährung gesetzlicher Leistungen befassen.

2. Übernahme der arbeitsmarktpolitischen Förderprogramme aus der

Versorgungsverwaltung

Außerdem wird im Zuge der Auflösung der Versorgungsämter die Zuständigkeit für die

Abwicklung arbeitsmarktpolitischer Förderprogramme auf die Bezirksregierungen übergehen. In

unserem Regierungsbezirk sind 33 Beschäftigte der Versorgungsämter in Dortmund und Soest

betroffen.

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3. Neuordnung der Schulaufsicht

Auch im Bereich der Schulaufsicht wird es Änderungen geben. Die Zuständigkeit für die

Personalsachbearbeitung an Haupt- und Förderschulen wechselt zum 01.08.2008 von den

Schulämtern der Kreise und kreisfreien Städten zur Bezirksregierung. Zusätzliches Personal wird

den Bezirksregierungen für diese Aufgaben nicht bereitgestellt. Die Bearbeitung der

Beihilfeangelegenheiten verbleibt in der Zuständigkeit der Kreise und kreisfreien Städte.

Zum 01.01.2008 geben die Bezirksregierungen aber auch Aufgaben ab.

4. Neuordnung der Vermessungsverwaltung

So wird z.B. die Vermessungsverwaltung neu organisiert. Ein Großteil der Aufgaben wird bei der

Bezirksregierung Köln angesiedelt, in die auch das derzeitige Landesvermessungsamt integriert

wird. Bei den Bezirksregierungen verbleiben die Aufsicht über die unteren Katasterbehörden und

die öffentlich bestellten Vermessungsingenieure sowie Ausbildungsaufgaben und auslaufende

Aufgaben, die in den nächsten Jahren abgeschlossen werden müssen. Die Beschäftigten der

Messtrupps bei den Bezirksregierungen sollen zum Landesamt für Personaleinsatzmanagement

(LAPEM) versetzt und vorläufig an die Bezirksregierungen zurück abgeordnet werden. Zudem

sollen die Bezirkstopographen (1 - 2 Beschäftigte je Bezirksregierung) zur Bezirksregierung Köln

versetzt werden.

5. Förderung nach dem ÖPNV-Gesetz

Des Weiteren ist die Förderung nach dem ÖPNV-Gesetz zum 01.01.2008 auf die neuen

Zweckverbände übertragen worden. Das derzeit mit dieser Aufgabe betraute Personal wird auf

die Zweckverbände übergehen. Hiervon sind 10 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Dezernates

67 am Standort Dortmund betroffen.

6. Kommunalisierung der Umweltverwaltung

Der Gesetzentwurf zur Kommunalisierung von Aufgaben des Umweltrechts weist die

Zuständigkeiten im Umweltrecht grundsätzlich den Kreisen und kreisfreien Städten zu. Die

staatlichen Zuständigkeiten beschränken sich auf ausdrücklich genannte Fälle, die von

besonderer technischer Komplexität, Gefährlichkeit oder überörtlicher Bedeutung sind. Außerdem

wird das Zaunprinzip realisiert: Für die umweltrechtlichen Belange aller Anlagen, die in einem

räumlichen und betriebstechnischen Zusammenhang stehen, ist künftig stets nur noch eine

Behörde verantwortlich. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bezirksregierungen folgen ihren

Aufgaben in die Kommunen. Hiervon sind 57 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der

Bezirksregierung Arnsberg betroffen, die nach dem Grundsatz "das Personal folgt der Aufgabe"

im Rahmen von Gestellungsverträgen bzw. im Wege der Überleitung nach § 128 Abs. 4

Beamtenrechtsrahmengesetz zu den neuen Aufgabenträgern wechseln werden.

7. Neues Laborkonzept

Die beiden Labore bei den ehemaligen StUÄ Hagen und Lippstadt werden zum 01.01.2008 aus

den Bezirksregierungen herausgelöst und in das Landesamt für Natur, Umwelt und

Verbraucherschutz (LANUV) integriert. Hiervon sind 92 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

betroffen, die zum LANUV versetzt werden. Das Labor-Konzept wird am 18.12.2007 im Kabinett

abschließend beraten.

IV. Neue Organisationsstruktur der Bezirksregierungen

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Am 27.11.2007 hat das Kabinett die neue Organisationsstruktur der Bezirksregierungen ab dem

01.01.2008 beschlossen. Die Bezirksregierungen werden zukünftig um eine Abteilung reduziert,

so dass diese in der Regel nur noch über 5 Abteilungen verfügen werden. Hierdurch und durch

weitere Maßnahmen wird zudem die Anzahl der Dezernate von 39 auf 30 vermindert; bei der

Bezirksregierung Arnsberg von 47 auf 35.

Der neue Organisationsplan liegt bei (Anlage 1).

V. Standort-Konzept für die Bezirksregierungen

Zukünftig wird die Bezirksregierung Arnsberg voraussichtlich an folgenden Standorten vertreten

sein: Arnsberg, Dortmund, Lippstadt, Siegen, Soest, Unna (Kompetenzzentrum für Integration)

sowie Düren. Der Standort Düren wird allerdings zum 01.11.2008 einer Bestandsprüfung

unterzogen.

Die Außenstellen in

· Kirchhundem-Albaum (Fischerei/Gewässerökologie),

· Hagen, Münster, Detmold, Büren-Ringelstein (Kampfmittelbeseitigungsdienst

-KBD-Westfalen-)

· Hemer und Schöppingen (Zentrale Unterbringungseinrichtungen für Asylbewerber

-ZUE-)

· Olsberg (Projektbüro Biotechnologie)

bleiben bestehen.

Die Standorte Gelsenkirchen, Hagen, Kamen, Moers und Recklinghausen werden spätestens

zum 31.12.2010 aufgegeben. Eine Übersichtskarte der künftigen Standorte ist beigefügt (Anlage

2).

VI. Anreizsysteme im Rahmen des Personaleinsatzmanagements

Die Landesregierung ist mit dem Ziel angetreten, eine nachhaltige Haushaltskonsolidierung zu

erreichen. Um das strukturelle Defizit im Landeshaushalt in den Griff zu bekommen, müssen

unter anderem die Personalkosten stabilisiert und möglichst schnell reduziert werden. Eine

Senkung der Personalausgaben kann nur durch den Abbau von Stellen erfolgen. Dies

umzusetzen ist u.a. die Aufgabe des Personaleinsatzmanagements. Mit diesem Instrument sollen

bis zum Ende der Legislaturperiode 10.000 kw-Vermerke (künftig wegfallende Stellen)

beschleunigt abgebaut und personelle Auswirkungen der Verwaltungsstrukturreform begleitet

werden. Um den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein vorzeitiges Ausscheiden zu ermöglichen

und damit über die natürliche Fluktuation hinaus Stellen schneller abbauen zu können, hat die

Landesregierung Anreize geschaffen. Dazu zählen:

· Abfindungen

· Beurlaubungen

· vorgezogener Ruhestand

· einstweiliger Ruhestand und

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· Altersteilzeit.

Nach Auskunft des Finanzministeriums vom 20.11.2007 sind die Antrags- und

Bewilligungsverfahren weitgehend abgeschlossen. Insgesamt sind fast 4.500 Anträge

eingegangen, die insbesondere die personalintensiven Bereiche betreffen. Es werden

vorrausichtlich rd. 2.500 Anträge bewilligt.

Bei der Bezirksregierung Arnsberg werden bis zum 31.12.2007 bzw. 31.03.2008 ca. 120

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aufgrund der Inanspruchnahme von Anreizsystemen die Behörde

verlassen.

In Vertretung

Anlagen:

Anlage 1Anlage 2

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