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Ing. Robert Mark Vorstellung Leiter der Abteilung Licht- und Energiedienstleistungen Energie Graz GmbH & Co KG Ing. Robert Mark

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Page 1: Vorstellung · 2012. 9. 20. · – Sicherer und ungestörter Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel. Ing. Robert Mark Vorschriften für Beleuchtungsanlagen ... OENORM EN

Ing. Robert Mark

Vorstellung

Leiter der

Abteilung Licht- und Energiedienstleistungen

Energie Graz GmbH & Co KG

Ing. Robert Mark

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Ing. Robert MarkVorschriften für

Beleuchtungsanlagen

Die Energie Graz betreibt weit über 30.000 Lichtpunkte in der Steiermark.Die Abteilung Licht- und Energiedienstleistungen hat 50 Mitarbeiter, die rund um die Uhr für ihre Kunden am Lichtsektor im Einsatz sind.

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Ing. Robert Mark

Abteilung Licht

In der Abteilung Licht der

Energie Graz GmbH & Co KG

sind 28 Mitarbeiter damit beschäftigt mehr als 30.000 Leuchten in der Landeshauptstadt Graz und steirischen Gemeinden täglich neu zum Erleuchten zu bringen!

Aufgabe ist eine optimale Beleuchtungssicherheit für die Bevölkerung zu gewährleisten.

Licht

gibt Sicherheit!

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Ing. Robert Mark

Wir errichten, planen und betreuen

• Straßenbeleuchtungsanlagen

• Parkbeleuchtung

• Anstrahlung

• Akzentbeleuchtung

• Weihnachtsbeleuchtung

• Event – Beleuchtung

• Sportanlagen – Beleuchtung

• Innenbeleuchtung

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Ing. Robert MarkIng. Robert Mark

Vorschriften und Normen für Errichtung und Betrieb von Beleuchtungsanlagen

Elektrotechnische Sicherheit, Anlagenverantwortlichkeit, Überprüfung der

Anlagen, Dokumentation

Ing. Robert Mark Energie Graz

[email protected]

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Ing. Robert MarkVorschriften für

Beleuchtungsanlagen

Gesetzliche Grundlagen, elektrotechnische Sicherheit

• Elektrotechnikgesetz 1992 (ETG 1992)

• Elektrotechnikverordnung – ETV 2002– ETV 2002/A1– ETV 2002/A2 seit Juli 2010

• Niederspannungsgeräteverordnung– NspGV

• Elektromagnetische Verträglichkeitsverordnung– EMVV 1995

• Nullungsverordnung

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Ing. Robert MarkVorschriften für

Beleuchtungsanlagen

ETG 1992

regelt Begriffe wie:

• elektrische Anlagen

• elektrische Betriebsmittel

• wesentliche Änderungen der Erweiterungen

• spezifischer Energieverbrauch

Normen und Vorschriften können durch Verordnungen verbindlich erklärt werden!

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Ing. Robert MarkVorschriften für

Beleuchtungsanlagen

ETG 1992

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel sind sicher zu:

• errichten

• herzustellen

• instand zu halten

• betreiben– eigene Betriebssicherheit– Sicherheit von Personen, Nutztieren und Sachen – Sicherer und ungestörter Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel

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Ing. Robert MarkVorschriften für

Beleuchtungsanlagen

ETG 1992

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel müssen:

für den normalen Gebrauch und auf die nach vernünftigen Ermessen zu erwartende Benutzung bedacht werden

Auswahlpflicht des Betreibers für Material und Fachpersonal!

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Ing. Robert MarkVorschriften für

Beleuchtungsanlagen

ESV 2012 – Elektroschutzverordnung 2012

Zum Schutz der Sicherheit und der Gesundheit der Arbeitnehmer/innen vor Gefahren durch den elektrischen Strom

• Kontrollen und wiederkehrende Prüfungen, längstens alle 5 Jahre

• Elektrische Anlagen sind nach der ÖVE EN 50110 zu betreiben

• Sichere elektrische Anlagen und Betriebsmittel• Arbeiten in der Nähe von spannungsführenden Teilen• Usw.

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Ing. Robert MarkVorschriften für

Beleuchtungsanlagen

Betrieb von elektrischen Anlagen - ÖVE EN 50110

• Anlagenverantwortlicher– verantwortlich für den Betrieb elektrischer Anlagen

• Arbeitsverantwortlicher– verantwortlich für die Durchführung der Arbeit

• Elektrofachkraft– Person mit geeigneter fachlicher Ausbildung

• Elektrotechnisch unterwiesene Person– Person, die durch Elektrofachkräfte ausreichend unterrichtet wurde, dass sie

Gefahren vermeiden kann, die von der Elektrizität ausgehen können

• Laie– eine Person, die weder Elektrofachkraft noch elektrotechnisch unterwiesene

Person ist

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Ing. Robert MarkVorschriften für

Beleuchtungsanlagen

Anlagenverantwortlicher – Pflichten

• Instandhaltungszustand der Anlagen

• Bei Mängel an einer elektr. Anlage die Gefahren für Personen, Nutztieren oder Sachen zur Folge haben sind unverzüglich Maßnahmen zu treffen

• Koordination bei Arbeiten an verbundenen Anlagen

• Bestimmen von Arbeitsverantwortlichen

• Grundsätzlich zuständig für Schaltungen in der Anlage

• Muss vor Beginn einer Arbeit darüber informiert sein

• Erteilung der Erlaubnis für vorgesehene Arbeiten

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Ing. Robert MarkVorschriften für

Beleuchtungsanlagen

Anlagenverantwortlicher - Pflichten

Ist dafür verantwortlich, dass die Anlagen innerhalb der festgelegten Fristen von einer Elektrofachkraft geprüft werden

Sorgt für Alarm und Notfallpläne bei:

• Sturm und Unwetter• Schnee, Eis• Eiszapfen• Hochwasser• Unfälle• Großflächige Ausfälle

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Ing. Robert MarkVorschriften für

Beleuchtungsanlagen

Anlagenverantwortlicher - Pflichten

Notfallpläne für:Elementarfälle oder Unfälle

Muss festlegen in welcher angemessenen Zeit Handlungen gesetzt werden müssen?

Entstördienst rund um die Uhr?

Kann Pflichten auch delegieren. An betriebseigene Mitarbeiter oder an qualifizierte externe Unternehmen mit entsprechenden Referenzen (Auswahlpflicht des Anlagenbetreibers).

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Ing. Robert MarkVorschriften für

Beleuchtungsanlagen

Arbeitsverantwortlicher - Aufgaben

• Arbeitsvorbereitung

• Erstellung von Arbeitsplänen mit Anlagenverantwortlichen

• Auswahl der Arbeitskräfte

• Informationen des Anlagenverantwortlichen über Art und Ort der vorgesehenen Arbeit

• Unterrichtung der Arbeitskräfte über Art, Umfang, Sicherheitsmaßnahmen, Verteilung der Aufgaben, Arbeitsbereich, Besonderheiten örtlicher und betrieblicher Natur, Einhaltung von Vorschriften und Anweisungen

• Regelmäßige Information des Anlagenverantwortlichen über Arbeits-fortschritt, Anlagenzustand bzw. sofortige Meldung bei Gefahr in Verzug

• Freigabe zur Arbeit – den an der Arbeit beteiligten Personen

• Meldung an Anlagenverantwortlichen bei Beendigung der Arbeit

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Ing. Robert MarkVorschriften für

Beleuchtungsanlagen

Elektrotechnisches Schutzkonzept

• Prüfung an Beleuchtungsanlagen

– Was muss von wem in welchen Abständen geprüft werden?

– Wie erfolgt die Dokumentation?

– Wer ist für die Durchführung verantwortlich?

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Ing. Robert MarkVorschriften für

Beleuchtungsanlagen

Wiederkehrende Prüfung von elektrischen Anlagen

• Prüfintervall lt. ESV 2012 im Allgemeinen 5 Jahre

– Besichtigung– Funktionsprüfung– Funktion des Fehlerschutzes– Messung der Isolationswiderstände– Messung der Anlagenerder– Aufzeichnung und Aufbewahrung der Prüfergebnisse

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Ing. Robert MarkVorschriften für

Beleuchtungsanlagen

Vorschriften Beleuchtung

OENORM EN 40 Lichtmaste

OENORM EN 12193 Licht und Beleuchtung - Sportstättenbeleuchtung

OENORM EN 12665 Licht und Beleuchtung - Grundlegende Begriffe und Kriterien für die Festlegung von Anforderungen an die Beleuchtung

OENORM EN 13032 Licht und Beleuchtung - Messung und Darstellung photometrischer Daten von Lampen und Leuchten

OENORM EN 13201 Straßenbeleuchtung

OENORM EN 13460 Instandhaltung - Dokumente für die Instandhaltung

OENORM EN 61082 Dokumente der Elektrotechnik

OENORM O 1051 Straßenbeleuchtung - Beleuchtung von Konfliktzonen

OEVE EN 1 Errichtung von Starkstromanlagen mit Nennspannungen bis a.c. 1000 V und d.c. 1500 V

OEVE EN 60051 Direkt wirkende anzeigende elektrische Meßgeräte und ihr Zubehör - Meßgeräte mit Skalenanzeige

OEVE EN 61284 Freileitungen - Anforderungen und Prüfungen für Armaturen

OEVE EN 61557Elektrische Sicherheit in Niederspannungsnetzen bis a.c. 1 kV und d.c. 1,5 kV - Geräte zum Prüfen, Messen oder Überwachen von

Schutzmaßnahmen

OEVE/OENORM E 8001 Errichtung von elektrischen Anlagen mit Nennspannungen bis a.c. 1000 V und d.c. 1500 V

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Ing. Robert MarkVorschriften für

Beleuchtungsanlagen

Vorschriften Beleuchtung

OEVE/OENORM E 8014 Errichtung von Erdungsanlagen für elektrische Anlagen mit Nennspannungen bis AC 1000 V und DC 1500 V

OEVE/OENORM E 8050 Blitzschutzsysteme - Bildzeichen

OEVE/OENORM E 8351 Erste Hilfe bei Unfällen durch Elektrizität

OEVE/OENORM EN 50110 Betrieb von elektrischen Anlagen

OEVE/OENORM EN 50172 Sicherheitsbeleuchtungsanlagen

OEVE/OENORM EN 50249 Elektromagnetische Ortungsgeräte für unter Erde verlegte Rohre und Kabel - Leistungsmerkmale und Sicherheit

OEVE/OENORM EN 50356 Durchlaufspannungsprüfung an elektrischen Kabeln und Leitungen

OEVE/OENORM EN 60598 Leuchten

OEVE/OENORM EN 60652 Belastungsprüfungen an Freileitungstragwerken

OEVE/OENORM EN 60838 Sonderfassungen

OEVE/OENORM EN 60923 Geräte für Lampen - Vorschaltgeräte für Entladungslampen (ausgenommen röhrenförmige Leuchtstofflampen)

OEVE/OENORM EN 60927 Geräte für Lampen - Startgeräte (andere als Glimmstarter)

OEVE/OENORM EN 60929 Wechselstromversorgte elektronische Vorschaltgeräte für röhrenförmige Leuchtstofflampen

OEVE/OENORM EN 61048 Geräte für Lampen - Kondensatoren für Leuchtstofflampen- und andere Entladungslampenkreise

OEVE/OENORM EN 61347 Geräte für Lampen

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Beleuchtungsanlagen

Wartung / Instandhaltung von Tragsystemen

Standsicherheit

Am Beispiel von Stahlmastanlagen

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Beleuchtungsanlagen

Tragsysteme - Standsicherheit

• Sie haben hoffentlich nicht solche Anlagen

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Beleuchtungsanlagen

Vorbeugende Instandhaltung

• Inspektion

• Zustandsermittlung

• Wartung, Instandhaltung

• Dokumentation

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Ing. Robert MarkVorschriften für

Beleuchtungsanlagen

Inspektion

• Begehung

• Sichtkontrolle

• Bewertung

• Sonderkontrolle nach – Unfällen– Baumbrüchen– Besonderen Vorfällen

Dokumentation

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Ing. Robert MarkVorschriften für

Beleuchtungsanlagen

Maste- Standsicherheit, Zustandsermittlung

Mögliche Verfahren

• Sichtprüfung

• Hammerprüfung

• Standsicherheitsprüfung– Ultraschallprüfung– Biegemoment Prüfung

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Ing. Robert MarkVorschriften für

Beleuchtungsanlagen

Maste- Standsicherheit, Zustandsermittlung

• Standsicherheitsprüfung• Rechnerischer Nachweis

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Ing. Robert MarkVorschriften für

Beleuchtungsanlagen

Prüfen - Beispiel Stahlmastanlage

• Sichtkontrolle – Begehung alle 2 Jahre

• Zustandsermittlung– Ab 15 Jahre alle 5 Jahre Überprüfung durch anerkannte Prüfverfahren

• Sonderkontrollen – Anlassbezogen nach Unfällen

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Ing. Robert MarkVorschriften für

Beleuchtungsanlagen

Sonderkontrollen

Anlassbezogen nach Unfällen

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Ing. Robert MarkVorschriften für

Beleuchtungsanlagen

Wartung, Instandhaltung

Um die Lebensdauer von Leuchtenträgern zu erhöhen, sind die bei Begehung und Sichtkontrolle festgestellten Mängel umgehend dauerhaft zu beheben:

Erneuern des Rostschutzes beim Auftreten von Roststellen– Rechtzeitige Erneuerung schützt vor Materialabtrag und erhöht die Lebensdauer

Erneuern des Anstriches– Schützt vor allem den Übergangsbereich

Ausbessern oder Erneuern der Betonschutzsockel

Freihalten der Leuchtenträger von Bewuchs

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Ing. Robert MarkVorschriften für

Beleuchtungsanlagen

Mängel

Welche Mängel kann es geben ?

• Schlechte Gründung

• Beschädigung

• Roststellen

• Durchrostung

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Ing. Robert MarkVorschriften für

Beleuchtungsanlagen

Verringerung der Tragfähigkeiten - Ursachen

• Schlechte Gründung (Fundamente)• Abrostung von außen vor allem im Übergangsbereich• Abrostung von innen vor allem im Übergangsbereich• Überbeanspruchung an kritischen Bemessungsstellen in Folge extremer

Lasten durch:– Windböen– Vandalismus– Unfalllast– Zusatzlasten

• Ermüdung an kritischen Stellen wie:– Bei Wartungsöffnungen– im Bereich erhöhten Korrosionsabtrages – Bei Schweißstellen, Absetzstellen, im Übergangsbereich der

Rostschutzmanschette

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Ing. Robert MarkVorschriften für

Beleuchtungsanlagen

Maste- Standsicherheit

• Belastungen aus Umwelteinflüssen

– Windbelastung– Schwingungsbelastung– Materialversprödung– Streuströme– Streusalz– Korrosion– Spannungskorrosion– Erosion

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Ing. Robert MarkVorschriften für

Beleuchtungsanlagen

Maste- Standsicherheit

• Das richtige Tragwerk für den richtigen Zweck auswählen

• Statische Anforderungen erfüllen

• Optische Wirkung beachten

• Lebensdauer berücksichtigen

• Artfremde Nutzung beachten

• Wartung, Instandhaltung – Konzept erarbeiten

• Preis - das billigste Produkt auswählen?

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Ing. Robert MarkVorschriften für

Beleuchtungsanlagen

Maste- Standsicherheit

Sind Maste für die Zusatzlasten gebaut?

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Ing. Robert MarkVorschriften für

Beleuchtungsanlagen

Maste- Standsicherheit – sichtbare Schäden

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Beleuchtungsanlagen

Maste- Standsicherheit – unsichtbare Schäden

Korrosionsriss durch Spannungskorrosion

Schäden innerhalb des Fundamentesbei Beton oder Mast

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Ing. Robert MarkVorschriften für

Beleuchtungsanlagen

Anlagenbuch Leuchtenträger

• Dokumentation als Wartungsgrundlage– Grafische Darstellung, Standort der Maste– Datenblatt mit wesentlichen Informationen,„Prüfprotokolle“

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Ing. Robert MarkVorschriften für

Beleuchtungsanlagen

OVE/ONORM E 8001-6 gliedert sich in drei Teile:

• Teil 6-61: Erstprüfungen• Teil 6-62: Wiederkehrende und außerordentliche Prüfungen• Teil 6-63: Anlagenbuch und Prüfberichte

Anlagenbuch, Prüfung von elektrotechnischen Komponenten

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Ing. Robert MarkVorschriften für

Beleuchtungsanlagen

Darunter wird eine Zustandsfeststellung der elektrischen Anlagen verstanden.

• Sie enthält:− Besichtigen− Erproben− Messen

Mit Abschluss der Erstprüfung einer neu errichteten Anlage ist ein Anlagenbuch mit Befunden und Ergebnissen der Prüfung zu erstellen.

Im Anlagenbuch sind Veränderungen an der Anlage festzuhalten.

Falls für Anlage kein Anlagenbuch vorhanden ist, ist ein Ersatzanlagenbuch zu erstellen.

Erstprüfung OVE/ONORM E 8001-6 Teil 6-61

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Beleuchtungsanlagen

• Unter wiederkehrender Prüfung versteht man die Prüfung einer bestehenden Anlage mit ordnungsgemäß geführtem Anlagen- oder Ersatzanlagenbuch und den Anforderungen gemäß festgelegten und eingehaltenen Prüfungsintervallen.

• Eine außerordentliche Prüfung ist eine bei der die Voraussetzungen auf eine wiederkehrende Prüfung (z.B. wegen fehlender Unterlagen) nicht gegeben sind.

• Wiederkehrend und außerordentliche Prüfungen von elektrischen Anlagen müssen so durchgeführt werden, dass die Sicherheit der Anlage und aller dazugehöriger Teile nachgewiesen wird.

• Prüfungen müssen so durchgeführt werden, dass dabei weder Personen, Tiere oder Betriebsmittel beschädigt werden.

• Umfang, Ergebnis, Fehler aber auch Einschränkungen des Prüfumfangs sind im Prüfbefund festzuhalten.

• Häufigkeit der Prüfungen hängen von Art und Benutzung der Anlage (auch Wartung, Wartungshäufigkeit und äußeren Einflüssen) ab.

• Prüfintervalle können von Behörde festgelegt sein. Z. B. Elektroschutzverordnung ESV 2003 und ESV 2012.

• Im Anlagenbuch sind Prüfintervalle festzuhalten.

Wiederkehrende und außerordentliche Prüfung

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Beleuchtungsanlagen

• Tag der Übergabe• Umfang der Installation

– Pläne, Schemen, Stromkreiszugehörigkeit usw.

• Netzsystem und Schutzmaßnahme• Versorgungsangaben

– Nennspannung, Ströme, Frequenz

• Anlagenerder– Art, Material, Lage

• Schutzleiter, Potentialausgleich, Nullungsverbindung, zusätzliche Potentialausgleiche

• Verteiler– Lage, Bezeichnung, Pläne

• Messgeräteangaben

Anlagenbuch Inhalte

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Beleuchtungsanlagen

• Das Anlagenbuch ist dem Anlagenbetreiber zur Aufbewahrung bei der Anlage zu übergeben

• Übergabe ist zu bestätigen

• Muss für die Lebensdauer der Anlage aufbewahrt werden

• Muss Personen bei der Wartung oder für Wiederholungsprüfungen ausgefolgt werden

Aufbewahrung des Anlagenbuches

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• Personen mit der entsprechenden Ausbildung und Erfahrung einstellen

• Schulungen und Unterweisungen für eigene Mitarbeiter

• Erfahrenen Dienstleister mit entsprechenden Referenzen mit Wartung und Betriebsführung beauftragen – Auswahlpflicht des Anlagenbetreibers – sich Nachweise über den einschlägigen Ausbildungsstand der Mitarbeiter des beauftragten Unternehmens geben lassen (Meisterprüfung, zertifizierte Lichttechniker, HTL, usw)

• Anlagen evaluieren und sich Wartungspläne und Einschulungen erarbeiten lassen

Vorschriften und Normen – Wie kann man die Übersicht behalten?

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Ing. Robert MarkVorschriften für

Beleuchtungsanlagen

Rechtshinweis

Diese Ausbildungsunterlage ist dient als Hilfe für die Tagungsteilnehmer. Sie enthält wichtige Auszüge aus derzeit geltenden Gesetzen, Verordnungen und Normen für die Errichtung und den Betrieb von Beleuchtungsanlagen ohne Anspruch auf Vollständigkeit und ohne Gewähr. Auf die Einhaltung aller einschlägigen Gesetze, Verordnungen und Normen wird ausdrücklich hingewiesen.

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Ing. Robert MarkVorschriften für

Beleuchtungsanlagen

Vorschriften und Normen für Beleuchtungsanlagen

Viel Erfolg beim Umgang mit den einschlägigen Vorschriften und beim

normgerechten Betrieb von Außenbeleuchtungsanlagen.

Ing. Robert Mark Energie Graz

[email protected]