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BERUF UND FAMILIE: BESCHÄFTIGTE MIT PFLEGEBEDÜRFTIGEN ANGEHÖRIGEN
Erste Informationen
Was kann ich tun, wenn ein Familien-mitglied pflegebedürftig wird?
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Inhaltsverzeichnis
1. EinFamilienmitgliedwirdpflegebedürftig,wasnun? 5
2. MeinFamilienmitgliedistzurzeitnochimKrankenhaus.
Wasmussichtun?WeristmeinAnsprechpartner? 7
3. MeinpflegebedürftigesFamilienmitgliedistzuHause. 8
Wasmussichtun?Wenkannichansprechen?
4. BeantragungeinerPflegestufe 10
5. BeantragungvonHilfsmitteln 11
6. Wohnraumanpassung 12
7. Verhinderungspflege 12
8. Hausnotrufsysteme 13
9. WiefindeicheinengutenAltenheim-oderPflegeplatz? 13
Wassollteichbeachten?
10.WerübernimmtdieKosten? 14
11. WennichdiePflegeselbstübernehme,wiebinichabgesichert? 16
12. UnterstütztmichmeinArbeitgeberbeiderPflege? 17
InformationenzumPflegezeitgesetz
13. Adressen 18
Impressum
Herausgeber
Universitätsklinikum Münster
Stabsstelle Unternehmenskommunikation
Albert-Schweitzer-Campus 1, 48149 Münster
T +49 251 83-55866
F +49 251 83-57873
www.ukmuenster.de
Redaktion
Karina Kuschewski, Jutta Matuschek,
Jessica Upritchard, Dr. Béatrice Mohar
Gestaltung
GUCC grafik & film, Münster
Druck
Erdnuß Druck, Sendenhorst
Fotos
©istockphoto.com:
S.1:DanielLaflor;S.4:AbelMitjaVarela;S.5:kris-
tiansekulic;S.7:Neustockimages;S.8/16:Jacob
Wackerhausen;S.9:SusanH.Smith;S.10:Mary
Hope;S.12:stocknshares;S.15:AlexanderRaths
Stand
Oktober 2011
Auflage
200 Stück
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1.EinFamilienmitgliedwirdpflegebedürftig,wasnun?
JedervonunskannvonheuteaufmorgenindieLagekommen,sichumdieOrganisati-
onvonPflegefürAngehörigekümmernzumüssen,seienesdieEltern,Geschwisteroder
Kinder.OfttretensolcheSituationenein,ohnedassmansichdaraufvorbereitethat.Es
lohntsichdahersichauchohnekonkretenAnlassfrühzeitigmitdemThema„Pflegeeines
Familienmitgliedes“auseinanderzusetzen.MeistmussdieEntscheidung„Pflegeichmein
FamilienmitgliedzuHauseoderbenötigeicheinenPlatzineinemPflegeheim/Altenheim?“
sehrkurzfristiggefälltwerden.AngehörigefühlensichindieserSituationoftüberfordert.
EinederartgrundsätzlicheEntscheidungunterDruckzufällen,istschwierig.FürAngehöri-
gekanneswichtigsein,einempflegebedürftigenFamilienmitglieddenVerbleibimhäus-
lichenUmfeldzuermöglichen.DieÜbernahmeeiner(Dauer-)PflegedesFamilienmitglieds
kannandererseitsaberauchgroßeEinschränkungenimfamiliärenLebenbedeuten.DieBe-
rufstätigkeitbeiderEhepartneroderandereLebensplänekönnenHindernissefürdiePflege
einesFamilienmitgliedeszuHausedarstellen.GleichzeitigsindmanchmaldieErwartungen
vonAußenstehenden–vorallemvonFamilienangehörigen,dienichtamOrtwohnen–sehr
hoch.UmIhneneineEntscheidungshilfeineinersolchenSituationzugeben,wollenwirIh-
nenvorabdieunterschiedlichenMöglichkeitenundHandlungsschrittevorstellen.Beachten
Siebitte,dassdiesnurersteAnregungenfüreineguteEntscheidungseinkönnen.
VielfachistdieTatsache,dasseinFa-
milienmitgliedpflegebedürftigwird,
fürdieFamilieeineSituation,inder
siesichzunächsteinmalüberfordert
fühlt.DieseInformationsbroschüre
solldazubeitragen,dassfürdieersten
SchritteOrientierunggegebenwird
unddieBetroffenenerfahren,wound
vonwemsieHilfeerwartenkönnen.
Eine Übersicht über wichtige
Adressen finden Sie im Anhang.
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2.MeinFamilienmitgliedistzurzeitnochimKrankenhaus. Wasmussichtun?WeristmeinAnsprechpartner?
DerbehandelndeArzt/diebehandelndeÄrztinIhresFamilienmitgliedeswirdIhnen–oft
kurzfristig–mitteilen,dassinKürzedieEntlassungausdemKrankenhausvorgesehenist,
welcheHilfeIhrFamilienmitgliedzukünftigbenötigenwirdundobseinZustandunddie
vorliegendenDiagnoseneinePflegeimhäuslichenUmfelderlauben.NehmenSiejetztKontakt
mitdemSozialdienstdesjeweiligenKrankenhausesodermitderPflegekraft,diefürdasCase-
Managementzuständigist,auf.DorterhaltenSieBeratungundHilfebei:
– derSuchenacheinemPflegedienst,derSiebeiderPflegezuhauseunterstützt.FürdieÜber-
nahmederPflegekostendurchdieKrankenkassebenötigenSieeineärztlicheVerordnung.
– derVermittlungeinereventuellnötigenRehabilitationsmaßnahme(„Kur“).Indenmeisten
FällenwirddieReha-MaßnahmebereitsvomKrankenhausbeantragt.
– derSuchenacheinemPflegeplatz.DieBeratendenkennenmeistdieörtlichenBedingun-
gengut.FallsvonSeitenderKlinikaufeineschnelleEntlassunggedrängtwird,kannauch
vondortdieVermittlungineineKurzzeitpflegeorganisiertwerden.Diesbedeutet,dass
IhrFamilienmitgliedfüreinenbefristetenZeitraumineineentsprechendeEinrichtung
aufgenommenwird,biseinPlatzaufDauergefundenistoderdiehäuslichenBedingungen
füreinePflegezuHausegeschaffenwurden.
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3.MeinpflegebedürftigesFamilienmitgliedistzuHause. Wasmussichtun?Wenkannichansprechen?
ErsterAnsprechpartnersollteindiesemFallderbehandelndeArzt/diebehandelndeÄrztin
IhresFamilienmitgliedessein,der/dieIhnenmitseinerZustimmungAuskunftgibt,welche
AnforderungenandiePflegegestelltwerdenundobdieseüberhauptdurchdieFamiliege-
leistetwerdenkann.Danachmussüberlegtwerden,werinZukunftdiePflegeübernehmen
kannundsoll.BerücksichtigenSiebittedabei,dassAngehörigediePflegenurübernehmen
sollten,wennsieesselbstwollenundsichauchdazuinderLagefühlen.FallsIhrFamilien-
mitgliednochinseinereigenenWohnunglebt,istdurcheineguteOrganisationderPflege
undderhauswirtschaftlichenBetreuunginengerAbsprachezwischenFamilieundPflege-
dienstofteinVerbleibimhäuslichenUmfeldmöglich.WohntdiepflegebedürftigePerson
beiihrerFamilieodersollsiedortinZukunftwohnen,könnenauchZwischenformen
gefundenwerden,wiedieBetreuungtagsüberdurchdieambulanteTagespflegeundabends
wiederdurchdieFamilie.Diesbietetsichan,umbeispielsweisedieBerufstätigkeitder
pflegendenAngehörigenweiterzuermöglichen.WirddiePflegekomplettdurchdieFamilie
übernommen,solltetrotzdemKontaktzueinemPflegedienstaufgenommenwerden,damit
inNotfällenUnterstützungfürdieFamilievorhandenist,z.B.beiErkrankungderPflege-
person.DurchdieKrankenkassenwerdenKurseangeboten,indenenerlerntwerdenkann,
wiemanseinFamilienmitglieddenErfordernissenentsprechendpflegt.
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4.BeantragungeinerPflegestufe
DieFinanzierungvonPflegeleistungenerfolgtdurchdiePflegekasse(=Krankenkasse)des
pflegebedürftigenFamilienmitgliedes.ZudiesemZweckmussdorteinePflegestufebean-
tragtwerden.AntragsformulareerhaltenSiebeiderKrankenkassedeszuPflegenden.
DieHöhedesPflegegeldesbeträgtzurzeit(StandOktober2011)
beiPflegedurchAngehörigeoderanderePersonen
– beiPflegestufe1 225€
– beiPflegestufe2 430€
– beiPflegestufe3 685€,
beiPflegeleistungendurcheinenprofessionellenPflegedienst
– beiPflegestufe1 440€
– beiPflegestufe2 1.040€
– beiPflegestufe3 1.510€,inHärtefällenbis1.918€
DieLeistungenkönnenauchkombiniertwerden,d.h.wenndiePflegenichtalleindurch
Angehörigegeleistetwerdenkann,könnenTeiledurcheinenPflegedienstübernommenwer-
den.DieEinstufungineinePflegestufeerfolgtdurchGutachterderPflegekasse.Diebeauf-
tragtenGutachtersuchendiepflegebedürftigePersonzudiesemZweckaufundbefragensie
zuihrenverbliebenenFähigkeiteninderBewältigungdesAlltags.Gutachtersindverpflich-
tetihrenBesuchanzumelden.AlsAngehöriger/AngehörigesolltenSiebeidiesemTermin
aufalleFälledabeisein.DiesistbesonderswichtigbeiPflegebedürftigenmit(beginnender)
Demenz,beidenendieEinschätzungihrertatsächlichverbliebenenFähigkeitenfürAußen-
stehendeoftschwierigist.AlsVorbereitungaufdiesesGesprächkanneinPflegetagebuch
nützlichsein,indemvermerktist,wievielZeitfürdiePflegedesFamilienmitgliedesaufge-
wendetwerdenmuss.NachderÜberprüfungdurchdieGutachtererhältdiepflegebedürftige
PersoneinenBescheidüberdieEinstufungindiePflegestufe.WennSiemitderBeurteilung
nichteinverstandensind,habenSiedieMöglichkeitdasPflegegutachtenanzufordern.Dieses
PflegegutachtensolltenSiemiteinerFachkraftdurchsehen,z.B.miteinerörtlichenPfle-
geberatungsstelleunddanachentscheiden,obessinnvollist,gegendasGutachtenWider-
sprucheinzulegen.BeachtenSiedabeientsprechendeFristenimBescheid.
5.BeantragungvonHilfsmitteln
BenötigenSiefürdiePflegeIhresFamilienmitgliedesHilfsmittel,trägt–jenachArtdes
benötigtenHilfsmittels–dieKrankenkasseoderdiePflegekassedieKosten.Vorausset-
zungistdieeineVerordnungdesbehandelndenArztes.
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6.Wohnraumanpassung
JederMenschmöchtesolangewiemöglichinseinereigenenWohnungleben.Manch-
maljedochgibtesHindernisse.InfolgevonAlter,KrankheitoderBehinderungkanndie
bisherigeWohnung,z.B.aufgrundbaulicherVoraussetzungen,Problemebereiten.Die
meistenWohnungenlassensichandieverändertenBedürfnisseanpassen.Hierbeiberät
Sieu.a.dieWohnraumberatungbeimInformationsbüroPflegederStadtMünster.Wohn-
beratungsstellenkennensichauchmitdentechnischenHilfsmittelnaus,diediePflegeer-
leichternkönnen.WohnumfeldverbesserungenwerdenvonderPflegekassebezuschusst.
DerAntragmussgestelltwerden,bevorSieVerbindlichkeiteneingehen.
7.Verhinderungspflege
WennSieIhrFamilienmitgliedüblicherweiseselbstpflegen,abervorübergehend(z.B.
beieigenerErkrankungoderauchbeiUrlaub)inderPflegeverhindertsind,zahltdie
Pflegekassebiszu1.510€fürlängstens4WochenproKalenderjahrfürsogenannte
Verhinderungspflege.
8.Hausnotrufsysteme
ÄltereMenschen,diealleinlebenodertagsübervielalleinsind,könnendurcheinHaus-
notrufgerätimNotfallHilfeherbeirufen.EinHausnotrufsystemwirdvonderPflegekas-
sefinanziellunterstützt,wenneinePflegestufevorliegt.
9.WiefindeicheinengutenAltenheim-oderPflegeplatz?Wassollteichbeachten?
Hilfreichistes,sichzunächstaufdem„Pflege-Markt“derStadt,indemderBetroffene
lebt,zuorientieren.InMünsterbietetsichdafürdas„InformationsbüroPflege“an,dem
eineÜbersichtüberfreiePlätzevorliegt.
TippsfürIhreEntscheidung:
–FragenSiebeiFreundenundNachbarn,welcheErfahrungendiesemitPflegeheimen
amOrtgemachthaben.EmpfehlungenAndererbringenoftmehralseinersterBe-
sichtigungseindruck.
– SehenSiesich–möglichstgemeinsammitIhrempflegebedürftigenFamilien-
mitglied–dasHausvorhergenauanundsprechenSiemitderHeimleitung.
–ErkundigenSiesichbeiderHeimleitung,inwelchemUmfangdiezukünftigenBewoh-
nereigeneMöbelstückeundwennerwünschtauchHaustieremitbringenkönnen.
–WieistderPersonalschlüsselderEinrichtung?
– InwieweitwirdaufdieWünschederBewohnerRücksichtgenommen?
–ErkundigenSiesichnachbereitsbegutachtetenQualitätsstandards
(sog.„Pflege-TÜV“)
–GehenSienachdemGesprächmitderHeimleitungalleinedurchdasHausundspre-
chenSiedieBewohnerinnenundBewohneran.EingutgeführtesAlten-oderPflege-
heimhatnichtszuverbergen.
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10.WerübernimmtdieKosteneinesAltenheim- oderPflegeplatzes?
– WenneigenesEinkommenundPflegegeldausreichen,müssendieKostenfüreinen
Platzdavonbestrittenwerden.
– SolltendieeigenenfinanziellenMittelnichtausreichen,trägtdasSozialamtvorerst
dieRestkosten.UnterhaltsverpflichtetsindindiesemFallaberauchdieAngehörigen
ingeraderLinie.DasSozialamtschreibtdieAngehörigenmitderAufforderungan,
ihreEinkünfteoffenzulegen.Siesindverpflichtet,dieszutun.
– DasVermögenderpflegebedürftigenPersonwirdebenfallszubestimmtenTeilen
herangezogen.DasgeschützteVermögenbeträgt2.600€.Darüberhinausgehendes
VermögenwirdzurFinanzierungderHeimkosteneingesetzt.
Wichtig:SchenkungendespflegebedürftigenFamilienmitgliedesandieAngehöri-
gen,z.B.Hausüberschreibungenwerdenrückgängiggemacht,wennsiewenigerals
10Jahrezurückliegen.
– SonderregelungenfürEhepartner:WegeneinerHeimunterbringungdesEhepartners
darfdernochinderWohnung/imHauslebendePartner/diePartnerinnichtsozial-
hilfebedürftigwerden.DeshalbsinddieEinkommenssätze,diezugestandenwerden,
verhältnismäßighoch.DerEhepartner/dieEhepartnerinkannz.B.nichtgezwungen
werden,auseinemHausangemessenerGrößeauszuziehen.AußerdemmussderPart-
ner/diePartnerininderLagesein,vomverbleibendenEinkommenzuleben.
Wichtig:DieSozialämterhabenBeratungspflicht.Esempfiehltsichaber,sichauch
nochanderweitigberatenzulassen,z.B.beimInformationsbüroPflege,beiSelbst-
hilfegruppenoderdurcheineRechtsanwaltskanzlei(SchwerpunktSozialrecht).
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11.WennichdiePflegeselbstübernehme,wiebinich dannabgesichert?
– WennSiewegenderPflegeIhresFamilienmitgliedesIhrenArbeitsplatzaufgeben
oderIhreArbeitszeitreduzieren,dannsolltenSiebeiderPflegekasseIhresFamili-
enmitgliedesdieÜbernahmevonRentenversicherungsbeiträgenbeantragen,damit
durchdiePflegekeinespäteren„Rentenlücken“entstehen.
– Pflegendesindgesetzlichunfallversichert.BitteinformierenSiesichbeiderPflegekasse.
12.UnterstütztmichmeinArbeitgeberbeiderPflege? InformationenzumPflegezeitgesetz
ZieldesPflegezeitgesetzesistes,BeschäftigtendieMöglichkeitenzueröffnen,fürdie
PflegevonnahenAngehörigeninhäuslicherUmgebungzusorgen.
AlsnaheAngehörigeimSinnedesPflegezeitgesetzesgelten:
–Großeltern,Eltern,Schwiegereltern,
–Ehegatten,Lebenspartner,PartnereinereheähnlichenGemeinschaft,
–Geschwister,Kinder,Adoptiv-oderPflegekinder,
–dieKinder,Adoptiv-oderPflegekinderdesEhegattenoderLebenspartners,
– SchwiegerkinderundEnkelkinder.
DieVereinbarkeitvonBerufundfamiliärerPflegesollmitdemGesetzgefördertwer-
den.BeschäftigtehabendasRecht,derArbeitbiszu10Arbeitstagefernzubleiben,wenn
dieserforderlichist,umfüreinpflegebedürftigesFamilienmitgliedineinerakutaufge-
tretenenPflegesituationeinebedarfsgerechtePflegezuorganisierenodereinepflegeri-
scheVersorgungkurzfristigselbstsicherzustellen.DemArbeitgeberisteineärztliche
Bescheinigungvorzulegen.DarüberhinaussindBeschäftigtevonderArbeitsleistung
vollständigoderteilweisefreizustellen,wennsieeinpflegebedürftigesFamilienmitglied
inhäuslicherUmgebungpflegen(Pflegezeit).DiePflegezeitfürjedespflegebedürftige
naheFamilienmitgliedbeträgtlängstens6Monate.DieVergütungausdemArbeitsver-
hältniswirdindieserZeitentsprechenddemGradderFreistellunggekürzt.DerArbeit-
geberdarfdasBeschäftigungsverhältnisvonderAnkündigungbiszurBeendigungder
kurzzeitigenArbeitsverhinderungoderderPflegezeitnichtkündigen.
Adressen
Beratungsmöglichkeiten amUKM
– Personalangelegenheitenund
BeantragungvonPflegezeit
Info-PointBüro:GeschäftsbereichPersonal
Albert-Schweitzer-Campus1,GebäudeD5
T+4925183-55000,F+4925183-55130
Öffnungszeiten:
Montag-Mittwochvon8.30–15.00Uhr
Donnerstagvon8.30–17.00Uhr
– AllgemeineInformationundBeratung
zurVereinbarkeitvonBerufundPflege
FamilienServiceBüro
Zentralklinikum,Ebene04
Albert-Schweitzer-Campus1,GebäudeA1
48149Münster
T+4925183-49387,F+4925183-49388
Beratungszeiten:
Dienstagvon10.00–13.00Uhrund
Freitagvon14.30–18.30Uhr
– Unterstützungbeibetrieblichoderprivat
schwierigenSituationen
AMSD–BetrieblicheSozialberatung
Domagkstr.28,48149Münster
T+4925183-55083,F+4925183-57372
BeratungnachVereinbarung.
PflegeberatungsstelleninMünsterundUmgebung
– Münster
InformationsbüroPflege
Gasselstiege13,48159Münster
T+49251492-5050
– AOKMünster
Königsstr.18/20,48143Münster
T+49251595-0
– KreisCoesfeld
ZentralePflegeberatung
Friedrich-Ebert-Str.7,48653Coesfeld
T+492541185520/-21
– KreisSteinfurt
Gesundheitsamt
TecklenburgerStr.10,48565Steinfurt
T+49255169-2460
– KreisWarendorf
Pflege-undWohnberatung
WaldenburgerStr.2,48231Warendorf
T+49258153-5035
– StadtMünster–www.muenster.de
InformationenfürSenioren:
SozialamtderStadtMünster,
Hafenstraße8,48153Münster
T+49251492-5001
– MIKS
MünsteranerInformations-und
KontaktstellefürSelbsthilfe
Hafenweg6-8,48155Münster
T+49251511263
(vermitteltKontaktzurSelbsthilfe-
gruppefürpflegendeAngehörige)
–www.gesundheit-muensterland.de
(PortalmitvielenAdressen)
–www.frauenforum-muenster.de
(berätzuFragenvonVereinbarkeit
vonBerufstätigkeitundPflege)
–www.nullbarriere.de
(WebseitezumThemenkreisBarriere-
freiesPlanen,BauenundWohnen)
–www.bmg.bund.de
(Bundesgesundheitsministerium
BürgertelefonzurPflegeversicherung)
T+491805996603
– LandesstellePflegendeAngehörige
Friesenring32,48147Münster
T+492512705167
(sehrguteBroschüre:„22Fragenzum
ThemaHäuslichePflege“undFlyer
zumThema„SchrittfürSchrittzur
häuslichenPflege“)undgebührenfreies
Service-Telefon:T+49800-2204400
VeröffentlichungderPflegenoten
Seitdem1.Dezember2009werdendieNo-
tenfürdieQualitätderPflegeinHeimen
undambulantenDiensteninsogenannten
TransparenzbereichenimInternetveröf-
fentlichtundangutsichtbarerStelleim
PflegeheimoderPflegedienstausgehängt.
–www.aok-gesundheitsnavi.de(AOK)
–www.bkk-pflege.de(BKK)
–www.der-pflegekompass.de
(Knappschaft,LSV,IKK)
–www.pflegelotse.de
(VDEK–VerbandderErsatzkassen)
UniversitätsklinikumMünster
AMSD–BetrieblicheSozialberatung
Domagkstr.28
48149Münster
T+4925183-55083
F+4925183-57372
www.ukmuenster.de