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Agentur Barrierefrei NRW „Barrierefreiheit bei baulichen Maßnahmen an Gebäuden, Kreuzungen und Haltestellen“ Architekt Dipl.-Ing. Martin Philippi Sachverständiger für barrierefreies Bauen. Wege öffnen!. Reg.-Nr. PZ-FP-025. Barrierefreiheit in öffentlichen Gebäuden. - PowerPoint PPT PresentationTRANSCRIPT

„Barrierefreiheit bei baulichen Maßnahmen“ Sitzung des Arbeitskreises Behindertenkoordination im Kreis Mettmann, 05.04.2011
Wege öffnen!
Agentur Barrierefrei NRW
„Barrierefreiheit bei baulichen Maßnahmen an Gebäuden,
Kreuzungen und Haltestellen“
Architekt Dipl.-Ing. Martin Philippi
Sachverständiger für barrierefreies Bauen
Reg.-Nr. PZ-FP-025

„Barrierefreiheit bei baulichen Maßnahmen“ Sitzung des Arbeitskreises Behindertenkoordination im Kreis Mettmann, 05.04.2011
Barrierefreiheit in öffentlichen Gebäuden

„Barrierefreiheit bei baulichen Maßnahmen“ Sitzung des Arbeitskreises Behindertenkoordination im Kreis Mettmann, 05.04.2011
Sehbehinderte / blinde Besucher:
Orientierungshilfen zum Gebäudeeingang
- Taktiles Aufmerksamkeitsfeld auf dem Gehweg
- Taktile Hinweisschilder

„Barrierefreiheit bei baulichen Maßnahmen“ Sitzung des Arbeitskreises Behindertenkoordination im Kreis Mettmann, 05.04.2011
Sehbehinderte / blinde Besucher:
Taktile und visuelle Informationen im Außen- und Innenbereich
- Schild außen vor dem Eingang
- Übersichtsplan
Bilder: Veranstaltungszentrum „Der kleine Prinz“ in Duisburg

„Barrierefreiheit bei baulichen Maßnahmen“ Sitzung des Arbeitskreises Behindertenkoordination im Kreis Mettmann, 05.04.2011
Sehbehinderte / blinde Besucher:
Wegweiser innerhalb des Gebäudes
- Bodenindikator zum Empfangstresen
- Info-Säule und Übersichtsplan

„Barrierefreiheit bei baulichen Maßnahmen“ Sitzung des Arbeitskreises Behindertenkoordination im Kreis Mettmann, 05.04.2011
Gehörlose, ertaubte, schwerhörige Besucher:
Empfangstresen, Service-Point
- Ausstattung mit einer mobilen Induktionsschleife
Bild: agentur barrierefrei NRW

„Barrierefreiheit bei baulichen Maßnahmen“ Sitzung des Arbeitskreises Behindertenkoordination im Kreis Mettmann, 05.04.2011
Besucher mit körperlichen Einschränkungen / Rollstuhlnutzer:
- Automatische Türöffner
- Aufmerksamkeitsfelder vor automatischen Türen

„Barrierefreiheit bei baulichen Maßnahmen“ Sitzung des Arbeitskreises Behindertenkoordination im Kreis Mettmann, 05.04.2011
Besucher mit körperlichen Einschränkungen / Rollstuhlnutzer:
- Rampe mit beidseitigem Handlauf in unterschiedlichen Höhen
- Verlängerung des Handlaufs um 30cm
- Bodenbelag

„Barrierefreiheit bei baulichen Maßnahmen“ Sitzung des Arbeitskreises Behindertenkoordination im Kreis Mettmann, 05.04.2011
Besucher mit körperlichen Einschränkungen / Rollstuhlnutzer:
- geeignete Möblierung
- Stühle mit Armlehnen
- Tische und Rednerpult für Rollstuhlnutzer
Bilder: Veranstaltungszentrum „Der kleine Prinz“

„Barrierefreiheit bei baulichen Maßnahmen“ Sitzung des Arbeitskreises Behindertenkoordination im Kreis Mettmann, 05.04.2011
Veranstaltungen:
- Einsatz von Induktions-, Infrarot oder FM-Anlagen
- Einsatz von Gebärden- und/oder Schriftdolmetschern

„Barrierefreiheit bei baulichen Maßnahmen“ Sitzung des Arbeitskreises Behindertenkoordination im Kreis Mettmann, 05.04.2011
Aufzüge:
- nach DIN EN 81-70
- optische Rückmeldung

„Barrierefreiheit bei baulichen Maßnahmen“ Sitzung des Arbeitskreises Behindertenkoordination im Kreis Mettmann, 05.04.2011
Treppen:
- Kontrastreiche Markierung der Treppenstufen
- Aufmerksamkeitsfeld vor der untersten und obersten Treppenstufe
- Treppenhandlauf

„Barrierefreiheit bei baulichen Maßnahmen“ Sitzung des Arbeitskreises Behindertenkoordination im Kreis Mettmann, 05.04.2011
Behinderten-WC:
- Raumspartür und Zuziehstange

„Barrierefreiheit bei baulichen Maßnahmen“ Sitzung des Arbeitskreises Behindertenkoordination im Kreis Mettmann, 05.04.2011
Pyramidenschrift
Brailleschrift
Symbol
Sehbehinderte / blinde Besucher:
Taktile und visuelle Raumbeschilderung
Bild: Veranstaltungszentrum „Der kleine Prinz“

„Barrierefreiheit bei baulichen Maßnahmen“ Sitzung des Arbeitskreises Behindertenkoordination im Kreis Mettmann, 05.04.2011
Behinderten-WC:
- Bewegungsflächen und Stützgriffe
- Kontrastreiche Gestaltung der Sanitärobjekte

„Barrierefreiheit bei baulichen Maßnahmen“ Sitzung des Arbeitskreises Behindertenkoordination im Kreis Mettmann, 05.04.2011
Behinderten-WC:
- Anordnung der Sanitärobjekte
- einfach zu bedienen für Menschen mit körperlichen Einschränkungen

„Barrierefreiheit bei baulichen Maßnahmen“ Sitzung des Arbeitskreises Behindertenkoordination im Kreis Mettmann, 05.04.2011
Sanitärraum:
- Pflegeliege, Wickelplatz und integrierte Sitzdusche

„Barrierefreiheit bei baulichen Maßnahmen“ Sitzung des Arbeitskreises Behindertenkoordination im Kreis Mettmann, 05.04.2011
Notfallmaßnahmen:
- Blitzalarmierung z.B. in Hotelzimmern und im Bad
- In öffentlichen Gebäuden in den Toiletten
- Rettungswegweiser auch in taktiler Form in Greifhöhe

„Barrierefreiheit bei baulichen Maßnahmen“ Sitzung des Arbeitskreises Behindertenkoordination im Kreis Mettmann, 05.04.2011
DIN-Normen für Barrierefreiheit
- DIN 18040-1, Barrierefreies Bauen - Öffentliche Gebäude
- DIN 18040-2, Barrierefreies Bauen – Wohnungen
- DIN 18024-1, Barrierefreies Bauen - Straßen, Plätze, Wege, öffentliche Verkehrs- und Grünanlagen
- DIN 32975, Gestaltung visueller Informationen im öffentlichen Raum zur barrierefreien Nutzung
- E DIN 32984, Bodenindikatoren im öffentlichen Verkehrsraum
- DIN EN 81-70, Aufzüge für Personen mit Behinderungen

„Barrierefreiheit bei baulichen Maßnahmen“ Sitzung des Arbeitskreises Behindertenkoordination im Kreis Mettmann, 05.04.2011
Abbildung Quelle: www.din18040.de

„Barrierefreiheit bei baulichen Maßnahmen“ Sitzung des Arbeitskreises Behindertenkoordination im Kreis Mettmann, 05.04.2011
Bild: Leitfaden Straßen NRW
Richtungsfeld
Barrierefreiheit im öffentlichen Raum(gemäß Leitfaden Straßen NRW)

„Barrierefreiheit bei baulichen Maßnahmen“ Sitzung des Arbeitskreises Behindertenkoordination im Kreis Mettmann, 05.04.2011
Aufmerksamkeitsstreifen
Richtungsfeld
Begleitstreifen
Distanzstreifen
„Warnfeld“
Bild: Leitfaden Straßen NRW

„Barrierefreiheit bei baulichen Maßnahmen“ Sitzung des Arbeitskreises Behindertenkoordination im Kreis Mettmann, 05.04.2011
Querungsstelle in einer Kurve
Bild: Leitfaden Straßen NRW
Richtungsfeld

„Barrierefreiheit bei baulichen Maßnahmen“ Sitzung des Arbeitskreises Behindertenkoordination im Kreis Mettmann, 05.04.2011
Anforderungen an Bodenindikatoren
- mit allen Langstockspitzen gut zu ertasten
- möglichst mit den Füßen wahrnehmbar
Bild: Leitfaden Straßen NRW

„Barrierefreiheit bei baulichen Maßnahmen“ Sitzung des Arbeitskreises Behindertenkoordination im Kreis Mettmann, 05.04.2011
Lichtsignalanlagen
Bild: Leitfaden Straßen NRW

„Barrierefreiheit bei baulichen Maßnahmen“ Sitzung des Arbeitskreises Behindertenkoordination im Kreis Mettmann, 05.04.2011
Bild: Leitfaden Straßen NRW
Barrieren auf dem Gehweg:
Außengastronomie oder Geschäftsauslagen

„Barrierefreiheit bei baulichen Maßnahmen“ Sitzung des Arbeitskreises Behindertenkoordination im Kreis Mettmann, 05.04.2011
Auffangstreifen: Rippenausrichtung parallel zur Bushaltestellen-Bordkante
Aufmerksamkeitsfeld: Noppenplatten
Bild: Leitfaden Straßen NRW
Bushaltestellen

„Barrierefreiheit bei baulichen Maßnahmen“ Sitzung des Arbeitskreises Behindertenkoordination im Kreis Mettmann, 05.04.2011
Bild: Leitfaden Straßen NRW
Bushaltestellen

„Barrierefreiheit bei baulichen Maßnahmen“ Sitzung des Arbeitskreises Behindertenkoordination im Kreis Mettmann, 05.04.2011
Bushaltestelle in Dortmund,
Bild: agentur barrierefrei NRW
Bushaltestelle
Einstiegsfeld
(nach E DIN 32984:2010-02)

„Barrierefreiheit bei baulichen Maßnahmen“ Sitzung des Arbeitskreises Behindertenkoordination im Kreis Mettmann, 05.04.2011
Quelle: Ingenieurbüro - Barrierefreies Planen und Bauen Fulda, Dipl.-Ing. Wendelin Mühr
Einstiegsfeld und Warnfeld

„Barrierefreiheit bei baulichen Maßnahmen“ Sitzung des Arbeitskreises Behindertenkoordination im Kreis Mettmann, 05.04.2011
Geschlossene Leitsysteme
Innerorts Fußgängerüberwege
Querungsstelle und Kreisrand mind. 5m Abstand
Trenninseln als Querungshilfen
Keine Bordabsenkung unter 4cm außerhalb der Querungsstelle
Begrünter Trennstreifen zw. Fahrbahn und Verkehrsfläche für Fahrradfahrer u./o. Fußgänger
Bild: Leitfaden Straßen NRW
Kreisverkehr

„Barrierefreiheit bei baulichen Maßnahmen“ Sitzung des Arbeitskreises Behindertenkoordination im Kreis Mettmann, 05.04.2011
Im Internet finden Sie uns unter:
www.ab-nrw.de
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