willkommen in deutschland de
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Willkommen in Deutschland
Informationen fr Zuwanderer
Willkommen in Deutschland
Informationen fr Zuwanderer
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Diese Broschre wird im Rahmen der ffentlichkeitsarbeit des Bundesministeriums desInnern kostenlos herausgegeben. Sie darf weder von Parteien noch von Wahlbewerbernoder Wahlhelfern whrend eines Wahlkampfes zum Zwecke der Wahlwerbung verwendetwerden. Dies gilt fr Europa-, Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen. Missbruchlich ist insbesondere die Verteilung auf Wahlveranstaltungen, an Informationsstnden derParteien sowie das Einlegen, Aufdrucken oder Aufkleben parteipolitischer Informationenoder Werbemittel. Untersagt ist gleichfalls die Weitergabe an Dritte zum Zwecke der Wahlwerbung. Unabhngig davon, wann, auf welchem Weg und in welcher Anzahl diese Schrift
dem Empfnger zugegangen ist, darf sie auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl nicht in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme der Bundesregierungzu Gunsten einzelner politischer Gruppen verstanden werden knnte.
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ber diese Broschre
ber diese Broschre
Sie planen, nach Deutschland zu ziehen, oder sind vor Kurzem in die
Bundesrepublik gekommen, um hier dauerhat zu leben? Dieser Schritt
bringt viele Vernderungen mit sich. Diese Broschre soll eine Orientie
rungshile sein und Ihnen mit grundlegenden Inormationen helen, sich
schneller in Ihrer neuen Heimat zurechtzufinden und zu integrieren.
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Au den olgenden Seiten finden Sie:
Q wichtige Inormationen r Ihr Leben in Deutschland
Q ntzliche Teleonnummern, Lesetipps und KontaktadressenQ Tipps, die Ihnen den Alltag erleichtern
Wahrscheinlich haben Sie viele Fragen: Wie kann ich Arbeit finden? Wo
kann ich besser Deutsch lernen? Welche Dokumente sind wichtig, oder
wo knnen meine Kinder zur Schule gehen? Bei diesen und weiteren
Fragen helen Ihnen die Inormationen au den olgenden Seiten weiter.
Sie finden auch Ratschlge, wo Sie sich mit speziellen Fragen hinwenden
knnen zum Beispiel an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der
Migrationsberatung in Ihrer Nhe. Viele Probleme lassen sich auch lsen,
wenn Sie Nachbarinnen und Nachbarn, Kolleginnen und Kollegen oder
Freundinnen und Freunde um Rat ragen.
Willkommen in Deutschland auch im Internet
Ergnzungen zu den Themen dieser Broschre finden Sie im mehrspra
chigen Internetangebot des Bundesamtes r Migration und Flchtlinge
(BAMF) unterwww.bamf.de/willkommen-in-deutschland.
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Informationen fr Sptaussiedler
Wenn Sie als Sptaussiedler nach Deutschland kommen, bietet Ihnen eine
speziell au Ihre Situation abgestimmte Broschre weitere Inormationen.
Sie heit: Willkommen in Deutschland Zusatzinformationen fr
Sptaussiedler. Sie knnen sie beim Publikationsversand der
Bundesregierung bestellen (siehe Impressum).
http://www.bamf.de/willkommen-in-deutschlandhttp://www.bamf.de/willkommen-in-deutschlandhttp://www.bamf.de/willkommen-in-deutschland -
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Wegweiser durch die Broschre
Sie brauchen ein
Visumfr die Einreise
nach Deutschland?
Lesen Sie weiter auf Seite 8
Sie mchten
Deutsch lernen?
Mehr dazu aufSeite 12
Sie bentigen
ausfhrlicheBeratung?
Mehr dazu aufSeite 18
Haben Sie Fragen zum
Aufenthalt in Deutschland?
Lesen Sie weiter auf Seite 24
Sie sind auf der Suche
nach Arbeit?
Mehr dazu auf Seite 36
Suchen Sie eine Wohnung?
Lesen Sie weiter
auf Seite 50
Erwarten sie ein Kind
und suchen Rat?
Mehr dazu auf Seite 58
Sie wollen wissen, auf welche
SchuleIhr Kind gehen knnte?
Lesen Sie weiter auf Seite 72
Sie sind krankund
bentigen Hilfe?
Mehr dazu aufSeite 84
Welche Versicherungen
sind wichtig fr Sie?
Lesen Sie weiter auf Seite 94
Sie bentig en Informationen
rund um da s Einkaufen?
Mehr dazu a ufSeite 106
Sie wollen Menschen
in Ihrer Umgebung
kennenlernen?
Mehr dazu auf Seite 112
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Inhalt
I. Einreise nach Deutschland 8
1. Einreisebestimmungen 8
2. Inormationen zum Ehegattennachzug 10
II. Deutsch lernen 12
1. Der Integrationskurs: Sprache und mehr 12
2. Deutsch r den Beru 163. Deutsch r Kinder und Jugendliche 17
III. Informationen und Rat 18
1. Migrationsberatung r erwachsene Zuwanderer (MBE) 18
2. Jugendmigrationsdienste Beratung r junge
Menschen mit Migrationshintergrund 21
3. Brgerservice des Bundesamtes r Migration
und Flchtlinge 22
4. Das Internet als Inormationsquelle 22
IV. Aufenthalt und Einbrgerung 24
1. Ansprechpartner zum Auenthaltsrecht 24
2. Inormationen zum Auenthaltsrecht 26
3. Die Blaue Karte EU 30
4. Die Einbrgerung 32
V. Arbeit und Beruf 36
1. Anerkennung von auslndischen Abschlssen
und Dokumenten 37
2. Berusberatung, Ausbildungs- und
Arbeitsstellenvermittlung 39
3. Berufliche Weiterbildung 43
4. Existenzgrndung und Selbststndigkeit 445. Arbeitsrecht: Arbeitszeit, Urlaub und Krankheit 46
6. Einkommen und Steuern 48
Inhalt
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VI. Wohnen 50
1. Wohnungssuche 50
2. Was kommt nach dem Umzug? 52
3. Untersttzung vom Staat 53
4. Miete und Mietrecht 54
VII. Kinder und Familie 581. Schwangerschat und Mutterschutz 58
2. Elternzeit, Elterngeld und Betreuungsgeld 62
3. Kindergeld und Kinderzuschlag 65
4. Mglichkeiten der Kinderbetreuung 68
5. Streit, Krisen und Gewalt in der Familie 69
VIII. Schule, Ausbildung und Studium 72
1. Das Schulsystem und die Schularten in Deutschland 72
2. Berusausbildung 78
3. Studieren in Deutschland 80
4. Erwachsenenbildung 83
IX. Gesundheit und Vorsorge 84
1. Hile bei Krankheiten und Unllen 84
2. Vorsorgeuntersuchungen und Impungen 873. HIV/AIDS-Beratung/Inomationen ber sexuell
bertragbare Krankheiten (STI) 89
4. Drogen- und Suchtberatung 91
5. Teilhabe von Menschen mit Behinderung 92
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Inhalt
X. Banken und Versicherungen 94
1. Geldgeschte und Zahlungsmittel 94
2. Gesetzliche Sozialversicherung 96
3. Sach- und Personenversicherungen 105
XI. Einkaufen und Verbraucherschutz 106
1. Einkauen und Bezahlen 1062. Gewhrleistung und Garantie 108
3. Haustrgeschte und per Brie, Fax, E-Mail
oder im Internet geschlossene Vertrge 109
XII. Verbnde und Organisationen 112
1. Vereine und Verbnde 112
2. Migrantenorganisationen 114
XIII. Leben in Deutschland 116
1. Politische und rechtliche Ordnung 116
2. Parteien und politische Beteiligung 119
3. Integrationsrte und -beirte 120
4. Religion 121
Index 124
Fr Notflle 128
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I. Einreise nach Deutschland
1. Einreisebestimmungen
Angehrige eines Mitgliedstaates der Europischen Union knnen ohne
Visum nach Deutschland einreisen. Auslnderinnen und Auslnder aus
anderen Herkuntslndern bentigen grundstzlich ein Visum.
TIPPAngehrige bestimmter Staaten knnen Deutschland bis zu 90 Tage ohne Visum besu
chen. Ob das Land, dessen Staatsbrger Sie sind, zu diesen Lndern zhlt, knnen Sie
bei den Auslandsvertretungen Deutschlands oder auf der Internetseite des Auswrti
gen Amtes unterwww.diplo.deerfahren.
Antragsverfahren
Ein Visum mssen Sie noch in Ihrem Heimatland bei der deutschen
Auslandsvertretung beantragen, in deren Amtsbezirk Sie leben. Inormie
ren Sie sich am besten vorab, welche Unterlagen Sie bentigen und welche
Besonderheiten Sie beachten mssen. Die notwendigen Inormationen
zum Visumverahren erhalten Sie unmittelbar ber die Internetseite der
zustndigen Botschat/des zustndigen Konsulats. Eine bersicht der
deutschen Auslandsvertretungen mit Kontaktadressen und Teleonnum
mern finden Sie au der Internetseite des Auswrtigen Amtes des Auenministeriums Deutschlands unterwww.diplo.de.Dort finden Sie auchallgemeine Inormationen zur Einreise nach Deutschland und zu den
Visabestimmungen. Die Gebhr r ein Visum betrgt in der Regel 60 Euro
pro Person.
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Die Auslandsvertretungen bentigen durchschnittlich zwischen zwei und
zehn Arbeitstagen, um ber einen Visumantrag r einen kurzen Auent
halt bis zu 90 Tagen zu entscheiden. Whrend der Urlaubszeit kann dies
mitunter lnger dauern. Wenn Sie ein Visum r einen lngeren Auenthalt beantragen mchten, sollten Sie mit einer mehrmonatigen Bearbei
tungszeit rechnen. Um lange Wartezeiten zu vermeiden, gibt es in vielen
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http://www.diplo.de/http://www.diplo.de/http://www.diplo.de/http://www.diplo.de/http://www.diplo.de/http://www.diplo.de/http://www.diplo.de/http://www.diplo.de/ -
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Auslandsvertretungen die Mglichkeit, r die Einreichung des
Visumantrags einen Termin zu vereinbaren.
WICHTIGER HINWEISWenn Sie in Deutschland arbeiten mchten, mssen Sie grundstzlich ein Visum
beantragen. Ausgenommen hiervon sind Brgerinnen und Brger der Europischen
Union, Islands, Liechtensteins, Norwegens und der Schweiz. Staatsangehrige von
Australien, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, Neuseeland und den Verei
nigten Staaten von Amerika knnen den erforderlichen Aufenthaltstitel auch nach
Einreise bei der zustndigen Auslnderbehrde in Deutschland einholen. Dabei ist
zu beachten, dass die beabsichtigte Erwerbsttigkeit erst nach Erteilung des Aufenthaltstitels aufgenommen werden darf.
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Einreise nach Deutschland
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Hier knnen Sie sich informieren
Internet:Q Auswrtiges Amt: www.diplo.de ,
Menpunkt Einreise und Aufenthalt
Q Deutscher Akademischer Austauschdienst: www.daad.de
E-Mail:Q Brgerservice des Auswrtigen Amtes:
Telefon:Q Brgerservice des Auswrtigen Amtes:
+49 30 1817-2000 (Montag bis Freitag, 9 bis 15 Uhr)
2. Informationen zum Ehegattennachzug
Auslndische Ehepartner, die weder die Staatsangehrigkeit eines Staates
der Europischen Union besitzen noch mit einem Unionsbrger verheira
tet sind und bei ihrem in Deutschland lebenden Ehepartner au Dauer
bleiben wollen, mssen grundstzlich bereits vor der Einreise nachweisen,
dass sie zumindest ber einache Deutschkenntnisse vergen. Die
Verpflichtung zum Sprachnachweis beim Visumantrag besteht unabhn
gig davon, ob der in Deutschland lebende Ehepartner die deutsche Staats
angehrigkeit besitzt. Die Deutschkenntnisse sollen es dem nachziehen
den Ehepartner leichter machen, von Anang an am gesellschatlichen
Leben in Deutschland teilnehmen zu knnen.
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TIPPWas genau mit einfachen Deutschkenntnissen gemeint ist, erfahren Sie im Faltblatt
Nachweis einfacher Deutschkenntnisse beim Ehegattennachzug aus dem Ausland,
das Sie auf der Internetseite des Bundesamtes fr Migration und Flchtlinge unterwww.bamf.de/publikationenbestellen oder herunterladen knnen.
http://www.diplo.de/http://www.diplo.de/http://www.daad.de/mailto:[email protected]://www.bamf.de/publikationenhttp://www.bamf.de/publikationenhttp://www.bamf.de/publikationenmailto:[email protected]://www.daad.de/http://www.diplo.de/ -
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Ausnahmen
Ausnahmen gelten unter anderem:
Q wenn der bereits in Deutschland lebende auslndische Ehepartner alsHochqualifizierter oder Forscher ttig ist und die Ehe bereits vor
dessen Einreise nach Deutschland bestanden hat,
Q wenn der bereits in Deutschland lebende Ehepartner Inhaber einer
Blauen Karte EU ist,
Q wenn der in Deutschland lebende Ehepartner auch r einen lnger
ristigen Auenthalt visumrei in das Bundesgebiet einreisen und sich
darin aufalten dar,
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Q bei erkennbar geringem Integrationsbedar (in der Regel, wenn der
nachziehende Ehepartner einen Hochschulabschluss besitzt),Q r Personen, die wegen einer krperlichen, geistigen oder seelischen
Krankheit oder Behinderung nicht Deutsch lernen knnen.
Einreise nach Deutschland
Hier knnen Sie sich informieren
Vor Ort:
Q AuslnderbehrdeQ Migrationsberatung fr erwachsene Zuwanderer
Internet:
Q Bundesamt fr Migration und Flchtlinge: www.bamf.de/ehegattennachzug
Q Informationen zum Sprachnachweis beim Ehegattennachzug: Goethe-Institut:
www.goethe.de,Menpunkt Deutsch lernen, Link-Tipp Ehegattennachzug
E-Mail:
Q Brgerservice des Bundesamtes fr Migration und Flchtlinge:
Kontaktformular unter www.bamf.de/kontakt-buergerservice
Telefon:
Q Brgerservice des Bundesamtes fr Migration und Flchtlinge:
+49 911 943-6390
Informationsmaterialien:
Q Bundesamt fr Migration und Flchtlinge (erhltlich ber
www.bamf.de/publikationen:
Nachweis einfacher Deutschkenntnisse beim Ehegattennachzug aus demAusland (in zahlreichen Sprachen)
http://www.bamf.de/ehegattennachzughttp://www.goethe.de/http://www.goethe.de/http://www.bamf.de/kontakt-buergerservicehttp://www.bamf.de/kontakt-buergerservicehttp://www.bamf.de/publikationenhttp://www.bamf.de/publikationenhttp://www.bamf.de/kontakt-buergerservicehttp://www.goethe.de/http://www.bamf.de/ehegattennachzug -
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II. Deutsch lernen
Es gibt viele Mglichkeiten, Deutsch zu lernen: Schulen, Universitten,Kulturzentren, Vereine, Volkshochschulen und private Sprachschulen
bieten Kurse an. Dabei muss der teuerste Kurs nicht der beste sein. Verglei
chen Sie die Kurse genau. Wie viele Stunden werden angeboten? Wie gro
sind die Gruppen? Was sind die Inhalte? Welche Ausbildung haben die
Lehrerinnen und Lehrer?
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TIPPWenn Sie in Deutschland leben mchten, sollten Sie mglichst schnell Deutsch lernen.
Das ist wichtig, um neue Menschen kennenzulernen, sich im Alltag verstndigen zu
knnen und Arbeit zu finden. Wenn Sie Deutsch in einem Kurs lernen, lernen Sie die
deutsche Sprache von Anfang an richtig.
1. Der Integrationskurs: Sprache und mehrMit dem Integrationskurs untersttzt Sie der deutsche Staat beim Deutsch
lernen. Wenn Sie die deutsche Sprache nicht ausreichend beherrschen, um
sich im Alltag zu verstndigen, knnen oder mssen Sie unter bestimmten
Voraussetzungen einen Kurs besuchen. Integrationskurse werden vom
Staat finanziell gerdert und bestehen aus einem Sprachkurs und einem
Orientierungskurs. In der Regel dauert ein Integrationskurs 660 Stunden.
Es gibt Vollzeit- und Teilzeitkurse. Im Internet knnen Sie nachlesen, ob Sie
die Voraussetzungen erllen, um an einem Integrationskurs teilnehmenzu knnen (www.bamf.de/integrationskurs).
Sprachkurs
Der Sprachkurs umasst 600, in manchen Fllen 900 Stunden. Dort werden
wichtige Themen aus dem alltglichen Leben behandelt, zum Beispiel:
Q Einkauen und Wohnen
Q Gesundheit
Q Arbeit und BeruQ Ausbildung und Erziehung von Kindern
http://www.bamf.de/integrationskurshttp://www.bamf.de/integrationskurshttp://www.bamf.de/integrationskurs -
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Q Freizeit und soziale Kontakte
Q Medien und Mobilitt
Auerdem lernen Sie, Briee und E-Mails au Deutsch zu schreiben, Formula
re auszullen, zu teleonieren oder sich um eine Arbeitsstelle zu bewerben.
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Orientierungskurs
Der letzte Kursabschnitt des Integrationskurses heit Orientierungskurs
und dauert in der Regel 60 Stunden. Im Orientierungskurs sprechen Sie
ber:
Q deutsche Rechtsordnung, Geschichte und Kultur
Q Rechte und Pflichten in Deutschland
Q die Region, in der Sie leben
Q Werte, die in Deutschland wichtig sind: zum BeispielReligionsreiheit, Toleranz und Gleichberechtigung
Q die Kultur Ihres Herkuntslandes
Deutsch lernen
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Spezielle Integrationskurse
Zusammen mit Menschen, die hnliche Interessen und Bedrnisse haben,
lernt es sich am besten. Das gilt auch r den Integrationskurs. Deshalbgibt es neben dem allgemeinen Integrationskurs Angebote, die sich an
bestimmte Zielgruppen wenden:
Q Alphabetisierungskurse r Menschen, die Untersttzung beim Lesen
und Schreiben brauchen
Q Frauenintegrationskurse, an denen nur Frauen teilnehmen und die
sich gezielt an ihren Bedrnissen orientieren
Q Elternintegrationskurse, die besonders Themen aus den Bereichen
Erziehung und Bildung ansprechenQ Jugendintegrationskurse, die Jugendliche au eine Ausbildung oder ein
Studium vorbereiten
Q Frderkurse r Menschen, die schon lnger in Deutschland leben und
einen besonderen Sprachrderbedar haben
Auerdem kann der Integrationskurs als 430-stndiger Intensivkurs r
schnell Lernende besucht werden.
Zertifikat Integrationskurs
Am Ende des Sprachkurses und des Orientierungskurses mssen Sie
jeweils eine Prung ablegen. Wenn Sie beide Prungen bestehen, erhal
ten Sie das Zertifikat Integrationskurs. Dieses Zertifikat bescheinigt
Ihnen, dass Sie ausreichende Deutschkenntnisse und wichtige Grund
kenntnisse ber die deutsche Gesellschat erworben haben. Mit der Be
scheinigung ber die erolgreiche Teilnahme am Integrationskurs knnen
Sie bereits nach sieben Jahren rechtmigen Auenthaltes in Deutschlandeingebrgert werden und nicht erst wie gewhnlich nach acht Jahren.
Auerdem kann das Zertifikat Integrationskurs bei der Arbeitssuche
sehr ntzlich sein.
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Deutsch lernen
Hier knnen Sie sich informieren
Vor Ort:Q Migrationsberatung fr erwachsene Zuwanderer
Q Jugendmigrationsdienste
Q Amt fr Integration oder interkulturelles Bro der Gemeinde
Q Kulturzentren
Q Sprachschulen und Universitten
Q Agentur fr Arbeit und Job-Center
Internet:
Q Bundesamt fr Migration und Flchtlinge:www.bamf.de/integrationskurs
E-Mail:Q Brgerservice des Bundesamtes fr Migration und Flchtlinge:
Kontaktformular unter www.bamf.de/kontakt-buergerservice
Telefon:Q Brgerservice des Bundesamtes fr Migration und Flchtlinge:
+49 911 943-6390
Informationsmaterialien:
Q Bundesamt fr Migration und Flchtlinge (erhltlich ber
www.bamf.de/publikationen): Lernen Sie Deutsch!
(Faltblatt zum Integrationskurs in zahlreichen Sprachen)
Deutsch lernen Chancen verbessern(Faltblatt zum Jugendintegrationskurs auf Deutsch, Englisch,
Russisch und Trkisch)
http://www.bamf.de/integrationskurshttp://www.bamf.de/kontakt-buergerservicehttp://www.bamf.de/kontakt-buergerservicehttp://www.bamf.de/publikationenhttp://www.bamf.de/publikationenhttp://www.bamf.de/publikationenhttp://www.bamf.de/kontakt-buergerservicehttp://www.bamf.de/integrationskurs -
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2. Deutsch fr den Beruf
Um Arbeit zu finden und erolgreich im Beru zu sein, sind gute Deutsch
kenntnisse wichtig. Es gibt daher spezielle Kurse, in denen Sie berusbezogenes Deutsch lernen knnen. In solchen Kursen lernen Sie Wrter, Gram
matik und Redewendungen, die Sie brauchen, um sich mit Kolleginnen
und Kollegen, Kundinnen und Kunden sowie Vorgesetzten verstndigen
zu knnen. Auerdem lernen Sie auch komplizierte Arbeitsanweisungen
und Texte zu verstehen und erahren zum Beispiel, was Sie beim Schreiben
von geschtlichen E-Mails und Brieen beachten mssen.
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Das Bundesamt r Migration und Flchtlinge bietet die Kurse Deutsch
r den Beru kostenlos r Menschen mit Migrationshintergrund imsogenannten ESF-BAMF-Programm an. Die Kurse verbinden Deutschun
terricht, berufliche Qualifizierung und die Mglichkeit, einen Beru durch
ein Praktikum nher kennenzulernen.
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Neben den vom Bundesamt r Migration und Flchtlinge gerderten
Kursen gibt es auch andere Deutschkurse r den Beru. Fr diese mssen
Sie hufig eine Teilnahmegebhr bezahlen. Es lohnt sich, genau hinzuse
hen und zu vergleichen, denn die Inhalte der Kurse unterscheiden sich ot
sehr stark. Whlen Sie immer den Kurs aus, der am besten zu Ihren Inter
essen und Bedrnissen passt.
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Hier knnen Sie sich informieren
Vor Ort:Q Migrationsberatung fr erwachsene Zuwanderer
Q Jugendmigrationsdienste
Q Sprachschulen und Universitten
Q Agentur fr Arbeit, Job-Center oder die entsprechende
Einrichtung der Gemeinde
Q Arbeitgeber
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Deutsch lernen
Internet:Q Bundesamt fr Migration und Flchtlinge:
www.bamf.de/esf-bamf
E-Mail:
Q Brgerservice des Bundesamtes fr Migration und Flchtlinge:
Kontaktformular unter www.bamf.de/kontakt-buergerservice
Telefon:Q Brgerservice des Bundesamtes fr Migration und Flchtlinge:
+49 911 943-6390
Informationsmaterialien:Q Bundesamt fr Migration und Flchtlinge
(erhltlich berwww.bamf.de/publikationen): Berufsbezogene Deutschfrderung
(Faltblatt zum ESF-BAMF-Programm in zahlreichen Sprachen)
3. Deutsch fr Kinder und Jugendliche
Fr Kinder und Jugendliche bieten Kindergrten und Schulen vielltige
Mglichkeiten, Deutsch zu lernen. Mehr darber erahren Sie in Kapitel
VIII Schule, Ausbildung und Studium dieser Broschre und direkt im
Kindergarten oder in der Schule Ihres Kindes.
http://www.bamf.de/esf-bamfhttp://www.bamf.de/kontakt-buergerservicehttp://www.bamf.de/kontakt-buergerservicehttp://www.bamf.de/publikationenhttp://www.bamf.de/publikationenhttp://www.bamf.de/publikationenhttp://www.bamf.de/kontakt-buergerservicehttp://www.bamf.de/esf-bamf -
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III. Inormationen und RatIn den ersten Wochen und Monaten in Deutschland wird Ihnen vielleicht
vieles remd erscheinen. Was in Ihrem Herkuntsland selbstverstndlich
und einach war, unktioniert hier mglicherweise nach anderen Regeln.
Inormieren Sie sich so gut wie mglich und nutzen Sie Beratungsangebote.
In Deutschland gibt es viele Organisationen, die Ihnen gern helen, wenn
Sie nicht weiter wissen. Hier erahren Sie, wohin Sie sich in erster Linie
wenden knnen:
1. Migrationsberatung fr erwachsene Zuwanderer (MBE)
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Migrationsberatung helen
Ihnen, Ihre Probleme zu lsen schnell und unbrokratisch. Sie unter
sttzen Sie ab Ihrem ersten Tag in Deutschland und wissen Rat bei Fragen
etwa zu olgenden Themen:
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Q Deutsch lernen
(Zum Beispiel: Wo kann ich Deutsch lernen? Muss ich den Kursselbst zahlen?)
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Informationen und Rat
Q Schule und Beruf(Zum Beispiel: Wird mein Schulabschluss oder meine Ausbildung
anerkannt? Wie und wo finde ich Arbeit?)
Q Wohnen(Zum Beispiel: Wie finde ich eine Wohnung? Wie viel kostet eine
Wohnung?)
Q Gesundheit(Zum Beispiel: Brauche ich eine Krankenversicherung?
Zu welcher rztin oder welchem Arzt kann ich gehen?)
Q Ehe, Familie und Erziehung(Zum Beispiel: Wer hilt mir whrend der Schwangerschat?
Wer bert mich bei Eheproblemen?)
Probleme gemeinsam lsen
Die Beraterinnen und Berater verstehen meistens auch die Sprache Ihres
Herkuntslandes und sind mit Problemen und Herausorderungen ver
traut, die sich beim Einleben in Deutschland ergeben knnen. Nach einem
persnlichen Gesprch entwickeln sie mit Ihnen zusammen einen Plan,
der Ihnen hilt, sich schnell im Alltag in Deutschland zurechtzufinden. Im
Mittelpunkt der Beratung stehen Ihre Fhigkeiten und Kenntnisse. Sie
erahren, welche Untersttzungsangebote es gibt und wo Sie Deutsch
lernen knnen. Die Beraterinnen und Berater pren auch, ob Sie an
staatlich gerderten Integrationskursen oder anderen Integrationsange
boten vor Ort teilnehmen knnen.
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WICHTIGER HINWEISDie Migrationsberatung fr erwachsene Zuwanderer ist fr Sie jederzeit kostenlos.
Wer bietet Migrationsberatung an?
Migrationsberatungsstellen gibt es in vielen Stdten in Deutschland.
Folgende Organisationen bieten eine kostenlose Migrationsberatung an:
Q Arbeiterwohlahrt
Q Deutscher CaritasverbandQ Diakonisches Werk der Evangelischen Kirchen in Deutschland
Q Deutscher Parittischer Wohlahrtsverband
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Q Deutsches Rotes Kreuz
Q Zentralwohlahrtsstelle der Juden in Deutschland
Q Bund der Vertriebenen
Hier knnen Sie sich informieren
Vor Ort:Q Migrationsberatung fr erwachsene Zuwanderer
Q Auslnderbehrde
Q
bergangswohnheimQ Gemeinde-, Stadt- oder Kreisverwaltung
Q Freunde, Familie, Nachbarn
Q Arbeitgeber
Q Vereine
Internet:
Q Bundesamt fr Migration und Flchtlinge:
www.bamf.de/migrationsberatungsstellen
Hier hilft Ihnen das Auskunftssystem WebGIS, eine Beratungsstellein Ihrer Nhe zu nden.
E-Mail:
Q Brgerservice des Bundesamtes fr Migration und Flchtlinge:
Kontaktformular unter www.bamf.de/kontakt-buergerservice
Telefon:Q Brgerservice des Bundesamtes fr Migration und Flchtlinge:
+49 911 943-6390
Informationsmaterialien:
Q Bundesamt fr Migration und Flchtlinge (erhltlich ber
www.bamf.de/publikationen): Lassen Sie sich beraten! (Faltblatt zur Migrationsberatung
in zahlreichen Sprachen)
http://www.bamf.de/migrationsberatungsstellenhttp://www.bamf.de/kontakt-buergerservicehttp://www.bamf.de/publikationen):http://www.bamf.de/publikationen):http://www.bamf.de/publikationen):http://www.bamf.de/kontakt-buergerservicehttp://www.bamf.de/migrationsberatungsstellen -
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Informationen und Rat
2. Jugendmigrationsdienste Beratung fr jungeMenschen mit Migrationshintergrund
Gerade r junge Menschen ist die erste Zeit in einem remden Landspannend und anstrengend zugleich. Sie wollen neue Freundinnen und
Freunde finden und sich in der Schule oder im Beru beweisen. Die Ju
gendmigrationsdienste (JMD) helen jungen Menschen dabei, die Heraus
orderungen des Einlebens in Deutschland zu meistern. Sie beraten und
begleiten zugewanderte Jugendliche und junge Erwachsene bis zum Alter
von 27 Jahren.
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WICHTIGER HINWEISDie Beratung der Jugendmigrationsdienste ist fr Sie beziehungsweise Ihre Kinder
jederzeit kostenlos.
Besondere Angebote und individuelle Beratung
Die Angebote der Jugendmigrationsdienste reichen von der individuellen
Begleitung mit Integrationsrderplan ber Einzelallberatung und
Elternarbeit bis hin zu Gruppenaktivitten und Kursen. Sie bekommen
dort zum Beispiel Hile und Auskunt bei Fragen zu olgenden Themen:
Q Erziehung, Kindheit und Jugend
Q Schul- und Ausbildungssystem
Q Berusplanung
Q Umgang mit dem Computer und mit Deutschlernprogrammen
Die Jugendmigrationsdienste gibt es bundesweit an ber 420 Standorten.
Mit der Beratung sind die Trger der Jugendsozialarbeit betraut:
Q Bundesarbeitsgemeinschat Evangelische Jugendsozialarbeit
Q Bundesarbeitsgemeinschat Katholische Jugendsozialarbeit
Q Arbeiterwohlahrt
Q Internationaler Bund, Parittischer Wohlahrtsverband und Deutsches
Rotes Kreuz
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Hier knnen Sie sich informieren
Vor Ort:Q Jugendmigrationsdienste
Q Auslnderbehrde
Q bergangswohnheim
Q Gemeinde-, Stadt- oder Kreisverwaltung
Q Freunde, Familie, Nachbarn
Q Arbeitgeber
Q Vereine
Internet:Q Einen Jugendmigrationsdienst in Ihrer Nhe nden Sie unter
www.jugendmigrationsdienste.de
3. Brgerservice des Bundesamtes fr Migration
und FlchtlingeFalls Sie darber hinaus noch Fragen haben, knnen Sie sich an den
Brgerservice des Bundesamtes r Migration und Flchtlinge wenden.
Er hilt insbesondere bei Fragen rund um die Themen Migration und
Integration weiter etwa zum Integrationskurs, zum Auenthaltsrecht
oder zur Einbrgerung.
Sie erreichen den Brgerservice unter der Teleonnummer
+49 911 943-6390 oder schritlich ber das Kontaktormular unterwww.bamf.de/kontakt-buergerservice.
4. Das Internet als Informationsquelle
Au der Suche nach Inormationen kann das Internet eine groe Hile
sein. Viele Behrden, Stadtverwaltungen und mter haben Internetseiten,
au denen Sie ntzliche Inormationen finden. Inormationen rund um
den Alltag in Deutschland, Adressen und weitere Tipps finden Sie au derInternetseite des Bundesamtes r Migration und Flchtlinge unter dem
http://www.jugendmigrationsdienste.de/http://www.bamf.de/kontakt-buergerservicehttp://www.bamf.de/kontakt-buergerservicehttp://www.bamf.de/kontakt-buergerservicehttp://www.jugendmigrationsdienste.de/ -
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Informationen und Rat
Menpunkt Willkommen in Deutschland:www.bamf.de/willkommen-in-deutschland.
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WICHTIGER HINWEISImmer mehr Menschen nutzen das Internet. Um aber nicht Opfer von Betrgerinnen
oder Betrgern zu werden, sollten Sie im Internet vorsichtig sein. Ganz besonders,
wenn es um Ihre Bankdaten oder persnliche Informationen geht. Auch vor Einkufen
im Internet sollten Sie sich sehr genau informieren.
Einen guten berblick ber die Gefahren des Internets bietet die Broschre Verbrau
cherschutz kompakt Guter Rat in Alltagsfragen des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung, erhltlich unter www.bundesregierung.de, MenpunktPublikationen/Infomaterial. Auch die Verbraucherschutzzentralen und die Mitar
beiterinnen und Mitarbeiter der Migrationsberatung fr erwachsene Zuwanderer und
der Jugendmigrationsdienste knnen Ihnen weiterhelfen.
Sie sollten bedenken: Nicht alle Angebote im Internet sind vertrauenswr
dig und richtig. Au einigen Seiten finden sich auch alsche Inormationen.
Unter dem Menpunkt Impressum au einer Internetseite erahren Sie,
wer r die Seite verantwortlich ist. Internetseiten, die kein Impressum
haben, sollten Sie besser nicht trauen. Besonders vertrauenswrdig sind
dagegen die Internetseiten von Ministerien, mtern und Behrden.
TIPP
Eine Mglichkeit, wichtige Adressen und Telefonnummern zu nden, sind die GelbenSeiten, ein nach Themen beziehungsweise Fachgebieten sortiertes Telefonbuch. Die
ses Telefonbuch gibt es fr jede Stadt oder Region. ffentliche Stellen, wie zum Bei
spiel das Wohnungsamt, nden Sie in den Gelben Seiten hufig unter dem Stichwort
Behrden. Es gibt die Gelben Seiten auch im Internet unter:www.gelbeseiten.de .
http://www.bamf.de/willkommen-in-deutschlandhttp://www.bamf.de/willkommen-in-deutschlandhttp://www.bamf.de/willkommen-in-deutschlandhttp://www.bamf.de/willkommen-in-deutschlandhttp://www.bundesregierung.de/http://www.gelbeseiten.de/http://www.gelbeseiten.de/http://www.gelbeseiten.de/http://www.bamf.de/willkommen-in-deutschlandhttp://www.gelbeseiten.de/http://www.bundesregierung.de/ -
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IV. Auenthalt
und Einbrgerung
1. Ansprechpartner zum Aufenthaltsrecht
Wenn Sie Ihren Lebensmittelpunkt nach Deutschland verlegen mchten
oder bereits nach Deutschland gezogen sind, sind r Sie die Regelungen
des Auenthaltsrechts besonders wichtig. Die Rahmenbedingungen r
Ihren Auenthalt in Deutschland hngen davon ab, ob Sie als Sptaussied
lerin oder Sptaussiedler zuwandern, Brgerin oder Brger eines Mitgliedstaates der Europischen Union, des Europischen Wirtschatsraums
(EWR bestehend aus den EU-Mitgliedstaaten sowie Island, Liechtenstein
und Norwegen) und der Schweiz sind oder aus einem Land auerhalb der
Europischen Union stammen.
-
-
Ansprechpartner fr Brgerinnen und Brger der EuropischenUnion, des Europischen Wirtschaftsraums und der Schweiz
Wenn Sie als EU-Brgerin oder EU-Brger oder als Brgerin oder Brger
des EWR au Dauer in Deutschland leben mchten, knnen Sie von Ihrem
Freizgigkeitsrecht Gebrauch machen; dies gilt auch r Ihre Familienmit
glieder, wenn diese selbst eine andere Staatsangehrigkeit besitzen. Nach
Ihrer Einreise mssen Sie sich, wie auch deutsche Staatsbrger, beim
Meldeamt einwohnerrechtlich anmelden. Wenn Ihre Familienmitglieder
eine andere Staatsangehrigkeit besitzen als die vorab genannten, erhalten
sie von der Auslnderbehrde eine sogenannte Auenthaltskarte.
-
Als Staatsangehrige oder Staatsangehriger der Schweiz genieen Sie
augrund des Freizgigkeitsabkommens zwischen der Europischen
Union und der Schweiz in Deutschland ebenalls Freizgigkeit; Ihnen wird
zur Bescheinigung Ihres Auenthaltsrechts von der Auslnderbehrde eine
Auenthaltserlaubnis ausgestellt.
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Aufenthalt und Einbrgerung
WICHTIGER HINWEISAlle in Deutschland gemeldeten EU-Brgerinnen und -Brger, die seit mindestens
drei Monaten in Deutschland leben und das 18. Lebensjahr erreicht haben, drfen anden Kommunalwahlen teilnehmen.
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Ansprechpartner fr Menschen aus Staaten auerhalbder Europischen Union, des Europischen Wirtschaftsraumsund der Schweiz
Brgerinnen und Brger aus Staaten, die nicht zur EU, dem EWR und der
Schweiz gehren, mssen sich bei allen Fragen zum Auenthaltsrecht an
die Auslnderbehrde ihrer Stadt oder Gemeinde wenden. Diese Behrde
ist r alle auenthaltsrechtlichen Angelegenheiten zustndig einschlie
lich der Erlaubnis zur Ausbung einer Erwerbsttigkeit und erteilt die
Auenthalts- oder Niederlassungserlaubnis, die Blaue Karte EU sowie die
Erlaubnis zum Dauerauenthalt EU. Die Stadt-, Gemeinde- oder Kreis
verwaltung in Ihrer Gemeinde oder Stadt hilt Ihnen weiter, wenn Sie die
zustndige Auslnderbehrde nicht kennen.
-
-
Ansprechpartner fr Sptaussiedlerinnen und Sptaussiedler
Als Sptaussiedlerin und Sptaussiedler oder Familienangehriger knnen
Sie sich bei Fragen zur Staatsangehrigkeit an die Stadt-, Gemeinde-oder
Kreisverwaltung Ihres Wohnortes wenden. Die Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter dort helen auch bei anderen behrdlichen Fragen. Weitere
Inormationen finden Sie in der Broschre Willkommen in Deutschland
Zusatzinormationen r Sptaussiedler.
2. Informationen zum Aufenthaltsrecht
Wenn Sie nicht Staatsangehriger eines Mitgliedstaates der EU, des EWR
oder der Schweiz sind und dauerhat in Deutschland bleiben mchten,
bentigen Sie dazu eine Erlaubnis: den sogenannten Auenthaltstitel. Es
gibt neben dem Visum r die Einreise und dem anschlieenden Auenthalt r den lngerristigen Auenthalt im Bundesgebiet vier Auent
haltstitel:
--
Q Auenthaltserlaubnis
Q Niederlassungserlaubnis
Q Erlaubnis zum Dauerauenthalt EU
Q Blaue Karte EU
-
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Aufenthalt und Einbrgerung
Die Aufenthaltserlaubnis
Die Auenthaltserlaubnis ist zeitlich beristet und verbunden mit einem
bestimmten Auenthaltszweck. Sie wird erteilt r Personen, die
Q in Deutschland eine Ausbildung machen mchten
Q in Deutschland arbeiten mchten
Q aus vlkerrechtlichen, humanitren oder politischen Grnden in
Deutschland bleiben knnen
Q aus amiliren Grnden nach Deutschland zuwandern
Q Auslnder und ehemalige Deutsche sind, die nach Deutschland
zurckkehren wollen
Q in einem anderen Mitgliedstaat der Europischen Union ein Dauerauenthaltsrecht besitzen
-
Eine Auenthaltserlaubnis kann verlngert werden, soern die Vorausset
zungen r die Erteilung noch vorliegen. Dabei wird grundstzlich auch
bercksichtigt, ob jemand ordnungsgem an einem Integrationskurs
teilgenommen hat. Inhaber einer Blauen Karte EU, Inhaber eines Auent
haltstitels zum Zweck der Forschung sowie Personen mit einem erkenn
bar geringen Integrationsbedar sind nicht verpichtet einen Integrati
onskurs zu absolvieren.
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-
-
-
WICHTIGER HINWEISEine Auslnderin beziehungsweise ein Auslnder aus einem Drittstaat (Staaten au
erhalb der Europischen Union, des EWR und der Schweiz) darf in Deutschland
grundstzlich nur dann arbeiten, wenn dies in der Aufenthaltserlaubnis ausdrcklich
vermerkt ist. Fr EU-Brgerinnen und Brger und Staatsangehrige aus EWR-Staatensowie der Schweiz gilt generell die Arbeitnehmerfreizgigkeit. Ausfhrliche Informa
tionen erhalten Sie bei der zustndigen Auslnderbehrde an Ihrem Wohnort.
Die Niederlassungserlaubnis
Die Niederlassungserlaubnis ist unberistet. Mit ihr dren Sie in Deutsch
land arbeiten. Um eine Niederlassungserlaubnis zu erhalten, mssen Sie inder Regel seit n Jahren eine Auenthaltserlaubnis besitzen und weitere
Voraussetzungen erllen. Wer eine Niederlassungserlaubnis beantragen
-
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mchte, muss zum Beispiel seinen Lebensunterhalt und den seiner Fami
lienangehrigen eigenstndig bestreiten knnen, ber ausreichende
Deutschkenntnisse vergen und dar keine Vorstraen haben. Unter
Umstnden kann eine Niederlassungserlaubnis auch ohne oder untergeringeren zeitlichen Voraussetzungen erteilt werden, etwa r
hochqualifizierte Zuwanderinnen und Zuwanderer. Inhaber der Blauen
Karte EU knnen bereits nach ca. zwei Jahren eine Niederlassungserlaub
nis beantragen, soern sie ber ausreichende Kenntnisse der deutschen
Sprache vergen.
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Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt EU
Bei der Erlaubnis zum Dauerauenthalt EU handelt es sich ebenalls umeinen unberisteten Auenthaltstitel, der zur Erwerbsttigkeit berechtigt.
Die Voraussetzungen r die Erteilung sind stark an die der Niederlas
sungserlaubnis angelehnt. Die Erlaubnis zum Dauerauenthalt EU
berechtigt aber auch zur Mobilitt innerhalb der Europischen Union,
indem sie in den anderen Mitgliedstaaten ein Recht au Erteilung eines
beristeten Auenthaltstitels verleiht.
-
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WICHTIGER HINWEISDie fr eine Niederlassungserlaubnis und fr eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt EU
erforderlichen ausreichenden Deutschkenntnisse knnen Sie unter anderem durch den
erfolgreichen Besuch eines Integrationskurses nachweisen. Weitere Informationen
zum Integrationskurs nden Sie in Kapitel II Deutsch lernen dieser Broschre.
TIPPZgern Sie nicht, wenn Sie Fragen zu Ihrem Aufenthaltstitel haben: In jeder Migrations
beratungsstelle nden Sie Menschen, die Ihnen weiterhelfen knnen.
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Aufenthalt und Einbrgerung
Hier knnen Sie sich informieren
Vor Ort:Q Stadt-, Gemeinde-, Kreisverwaltung: Auslnderamt, Passamt
Q Migrationsberatung fr erwachsene Zuwanderer
Q Jugendmigrationsdienste
Internet:
Q Bundesministerium des Innern: www.bmi.bund.de,Menpunkt Migration und Integration/Aufenthaltsrecht
E-Mail:Q Bundesministerium des Innern: Kontaktformular unter
www.bmi.bund.de, Menpunkt Kontakt/Brgerservice
Telefon:
Q Brgerservice des Bundesministeriums des Innern:
+49 30 18681-0 oder +49 228 99681-0(Montag bis Freitag,7 bis 20 Uhr)
Informationsmaterialien:Q Bundesamt fr Migration und Flchtlinge
(erhltlich ber www.bamf.de/publikationen): Bildung und Beruf in Deutschland
(Broschre in Deutsch und Englisch)
http://www.bmi.bund.de/http://www.bmi.bund.de/http://www.bmi.bund.de/http://www.bmi.bund.de/http://www.bmi.bund.de/http://www.bmi.bund.de/http://www.bamf.de/publikationen):http://www.bamf.de/publikationen):http://www.bmi.bund.de/http://www.bamf.de/publikationen):http://www.bmi.bund.de/ -
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3. Die Blaue Karte EU
Der Auenthaltstitel Blaue Karte EU richtet sich an Angehrige von
Nicht-EU-Staaten, die entweder zum Zweck einer hochqualifiziertenBeschtigung nach Deutschland kommen wollen, sich bereits mit einem
anderen Auenthaltstitel, zum Beispiel zum Studium, in der Bundesrepub
lik aufalten oder mit einer Blauen Karte EU aus einem anderen EU-Mit
gliedstaat einreisen mchten.
-
-
Voraussetzungen
Sie knnen eine Blaue Karte EU erhalten, wenn Sie olgende Vorausset
zungen erllen:
-
Q Sie knnen ein abgeschlossenes Hochschulstudium nachweisen. Wenn
Ihr Hochschulabschluss nicht in Deutschland erworben wurde, muss
der Abschluss entweder in Deutschland anerkannt oder mit einem
deutschen Abschluss vergleichbar sein.
Q Sie haben einen Arbeitsvertrag oder ein verbindliches Arbeitsplatz
angebot mit einem bestimmten jhrlichen Mindestbruttogehalt.
Das Mindestbruttogehalt ndert sich jhrlich und liegt 2014 bei
47.600 Euro.
-
In sogenannten Mangelberuen beispielsweise Naturwissenschatler,
Mathematiker, Ingenieure, Humanmediziner sowie Inormations- und
Kommunikationstechnologen ist die georderte Gehaltsgrenze
niedriger. Sie liegt im Jahr 2014 bei 37.128 Euro. Grundstzlich muss in
diesem Fall jedoch von der Bundesagentur r Arbeit geprt werden,
ob die Arbeitsbedingungen mit denen von inlndischen Arbeitneh
mern vergleichbar sind. Der Zustimmung der Bundesagentur bedar es
unter anderem nicht, wenn Sie Ihren Hochschulabschluss in Deutschland erworben haben.
-
-
Zustndigkeiten
Q Wenn Sie sich bereits mit einem anderen Auenthaltstitel in Deutsch
land aufalten, erhalten Sie die Blaue Karte EU bei der r Ihren
Wohnort zustndigen Auslnderbehrde.
-
Q Wenn Sie noch nicht in der EU leben, mssen Sie zunchst ein natio
nales Visum bei der zustndigen deutschen Auslandsvertretungbeantragen. Bitte achten Sie darau, dass Sie mit einem Visum einrei
sen, welches dem tatschlichen Zweck Ihres Auenthalts entspricht,
-
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Aufenthalt und Einbrgerung
also der Erwerbsttigkeit. Nach der Einreise beantragen Sie dann in
Deutschland vor Ablau des Visums die Blaue Karte EU bei der r
Ihren Wohnort zustndigen Auslnderbehrde.
Q Wenn Sie Staatsangehriger von Australien, Israel, Japan, Kanada, derRepublik Korea, Neuseeland oder den Vereinigten Staaten von Ameri
ka sind, knnen Sie ohne Visum nach Deutschland einreisen. Sie
mssen aber innerhalb von drei Monaten nach Einreise rechtzeitig die
Blaue Karte EU bei der r Ihren Wohnort zustndigen Auslnderbe
hrde beantragen.
-
-
Q Wenn Sie seit mindestens 18 Monaten im Besitz einer Blauen Karte EU
eines anderen EU-Mitgliedstaates sind, knnen Sie in Deutschland
ebenalls eine Blaue Karte EU erhalten. Den Antrag dar stellen Sie
dann innerhalb eines Monats nach der Einreise in die Bundesrepublikbei der r Ihren Wohnort zustndigen Auslnderbehrde.
Gltigkeit
Die Blaue Karte EU ist ein zunchst beristeter Auenthaltstitel, der bis zu
vier Jahre gltig ist, wenn der Arbeitsvertrag eine entsprechende oder
auch eine lngere Lauzeit vorsieht. Eine Verlngerung ist mglich. Liegt
die Dauer des Arbeitsvertrages unter vier Jahren, wird die Blaue Karte EU
r die Dauer des Vertrages zuzglich dreier Monate ausgestellt. In den
ersten zwei Jahren knnen Sie den Arbeitsplatz nur wechseln, wenn Sie
eine schritliche Erlaubnis der zustndigen Auslnderbehrde und gege
benenalls der Bundesagentur r Arbeit eingeholt haben.
-
Vorteile durch die Blaue Karte EU
Q Als Inhaber der Blauen Karte EU in Deutschland knnen Sie einen
unberisteten Auenthaltstitels (nationale Niederlassungserlaubnis)erhalten. Voraussetzung hierr ist, dass Sie 33 Monate lang eine
hochqualifizierte Beschtigung ausgebt haben und Beitragszahlun
gen in eine Altersversorgung geleistet wurden. Knnen Sie Deutsch
kenntnisse au dem Niveau B1 nachweisen (siehe Kap. II dieser Bro
schre), ist die Erteilung bereits nach 21 Monaten mglich.
-
-
-
Q Wenn Sie seit mindestens 18 Monaten eine Blaue Karte EU besitzen,
knnen Sie r eine hochqualifizierte Beschtigung visumrei in einen
anderen Mitgliedstaat der EU einreisen und die dortige Blaue Karte EU
innerhalb eines Monats nach Einreise beantragen. Gleiches gilt r dieEinreise Ihrer Familienangehrigen.
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Q Ihre Familienangehrigen haben Anspruch au Erteilung einer Auent
haltserlaubnis, ohne vor der Einreise ber deutsche Sprachkenntnisse
vergen zu mssen. Ehepartner erhalten soort eine uneingeschrnk
te Berechtigung zur Erwerbsttigkeit.
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Q Darber hinaus dren Sie sich als Inhaber einer Blauen Karte EU
ebenso wie Ihre Familienangehrigen bis zu zwl aueinanderolgende
Monate im Ausland aufalten, ohne dass Ihr Auenthaltstitel erlischt.
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-
WICHTIGER HINWEISIm Vereinigten Knigreich Grobritannien und Nordirland, in Irland und Dnemarknden alle Regelungen zur Blauen Karte EU keine Anwendung.
4. Einbrgerung
Wenn Sie dauerhat in Deutschland leben, knnen Sie sich unter be
stimmten Voraussetzungen einbrgern lassen. Dazu ist ein Antrag eror
derlich. Ab dem 16. Lebensjahr knnen Auslnderinnen und Auslnder
diesen Antrag selbst stellen, r Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren
mssen die Eltern den Antrag stellen.
Fr Antrge zur Einbrgerung sind die Bundeslnder zustndig. Die
Antragsormulare erhalten Sie bei den zustndigen Einbrgerungsbehr
den. Welche Behrde r Ihre Einbrgerung zustndig ist, knnen Sie bei
der Stadt- oder Kreisverwaltung, bei der Auslnderbehrde oder der
Migrationsberatung r erwachsene Zuwanderer oder den Jugendmigrationsdiensten erahren.
TIPPVor der Abgabe des Antrags ist es hilfreich, ein Beratungsgesprch in der Behrde zu
fhren. Dabei knnen viele Fragen direkt geklrt werden.
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Aufenthalt und Einbrgerung
Kosten
Die Einbrgerung kostet 255 Euro pro Person. Fr minderjhrige Kinder,
die mit ihren Eltern zusammen eingebrgert werden, sind 51 Euro zubezahlen. Fr Minderjhrige, die ohne ihre Eltern eingebrgert werden,
gilt ebenalls die Gebhr von 255 Euro. Wenn Sie ein geringes Einkommen
haben oder wenn mehrere Kinder (mit-) eingebrgert werden, kann die
Gebhr verringert oder eine Zahlung au Raten vereinbart werden.
Voraussetzungen
-
-
CHECKLISTESie haben einen Anspruch auf Einbrgerung, wenn die folgenden Voraussetzungen
vorliegen:
Q unbefristetes Aufenthaltsrecht zum Zeitpunkt der Einbrgerung
Q bestandener Einbrgerungstest (Kenntnisse ber die Rechts-und Gesellschafts
ordnung sowie die Lebensverhltnisse in Deutschland)
Q seit acht Jahren gewhnlicher und rechtmiger Aufenthalt in Deutschland
Q eigenstndige Sicherung des Lebensunterhalts (auch fr unterhaltsberechtigte
Familienangehrige) ohne Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II (Hartz IV)Q ausreichende Deutschkenntnisse
Q keine Verurteilung wegen einer Straftat
Q Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes
der Bundesrepublik Deutschland
Q in der Regel Verlust beziehungsweise Aufgabe der alten Staatsangehrigkeit
Wenn eine dieser Voraussetzungen nicht erfllt ist, haben Sie in der Regel auch kei
nen Anspruch auf Einbrgerung. Die Einbrgerungsbehrde kann der Einbrgerung
aber zustimmen, wenn ein ffentliches Interesse an Ihrer Einbrgerung besteht und
mindestens einige wichtige der oben genannten Mindestanforderungen erfllt sind.
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Regelung fr Kinder
In Deutschland geborene Kinder haben automatisch die deutsche Staats
angehrigkeit, wenn der Vater oder die Mutter oder beide ElternteileDeutsche sind. Kinder von Auslndern erhalten bei Geburt in Deutschland
die deutsche Staatsangehrigkeit, wenn mindestens ein Elternteil zu
diesem Zeitpunkt seit acht Jahren seinen gewhnlichen rechtmigen
Auenthalt in Deutschland hat und ein unberistetes Auenthaltsrecht
besitzt. Sie mssen sich aber ab Vollendung ihres 21. Lebensjahres zwi
schen der deutschen und der Staatsangehrigkeit ihrer Eltern entschei
den, wenn es sich bei der anderen Staatsangehrigkeit nicht um die eines
anderen Mitgliedstaates der Europischen Union oder der Schweiz han
delt und sie nicht in Deutschland augewachsen sind.
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Einbrgerungstest
Wenn Sie die deutsche Staatsangehrigkeit beantragen mchten, mssen
Sie Ihr Wissen ber Deutschland in einem Test nachweisen. Der Einbrge
rungstest besteht aus 33 Fragen. Wenn Sie mindestens 17 Fragen richtig
beantworten, haben Sie den Test bestanden. 30 Fragen gehren zu den
Themenbereichen Leben in der Demokratie, Geschichte und Verant
wortung sowie Mensch und Gesellschat. Drei Fragen werden zu dem
Bundesland gestellt, in dem Sie wohnen.
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WICHTIGER HINWEISSie mssen keinen Test ablegen, wenn Sie einen deutschen Schulabschluss haben oder
die Anforderungen wegen einer krperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit, einer
Behinderung oder altersbedingt nicht erfllen knnen.
Au der Internetseite des Bundesamtes r Migration und Flchtlinge
www.bamf.de/einbuergerung finden Sie einen Mustertest und alleFragen des Einbrgerungstestes.
http://www.bamf.de/einbuergerunghttp://www.bamf.de/einbuergerunghttp://www.bamf.de/einbuergerung -
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Aufenthalt und Einbrgerung
TIPPDer Onlinetest des Bundesamtes fr Migration und Flchtlinge ist kostenlos. Jedoch
bieten auch viele private Internetseiten Vorbereitungen auf den Einbrgerungstestan. Der Hinweis auf die Kosten versteckt sich oft im Kleingedruckten am Seitenrand
oder Seitenende. Lesen Sie deshalb immer die Allgemeinen Geschftsbedingungen
(AGB) des Anbieters sehr genau!
Hier knnen Sie sich informieren
Vor Ort:Q Stadt-, Gemeinde-, Kreisverwaltung: Auslnderamt, Passamt
Q Migrationsberatung fr erwachsene Zuwanderer
Q Jugendmigrationsdienste
Internet:
Q Beauftragte der Bundesregierung fr Migration, Flchtlinge und
Integration: www.einbuergerung.de
Q Bundesamt fr Migration und Flchtlinge:
www.bamf.de/einbuergerung
E-Mail:Q Brgerservice des Bundesamtes fr Migration und Flchtlinge:
Kontaktformular unter www.bamf.de/kontakt-buergerservice
Telefon:Q Brgerservice des Bundesamtes fr Migration und Flchtlinge:
+49 911 943-6390
Informationsmaterialien:
Q Broschre der Beauftragten der Bundesregierung fr Migration,
Flchtlinge und Integration (erhltlich ber
www.integrationsbeauftragte.de, Menpunkt Publikationen):
Wege zur Einbrgerung.Wie werde ich Deutsche wie werde ich Deutscher?
http://www.einbuergerung.de/http://www.bamf.de/einbuergerunghttp://www.bamf.de/kontakt-buergerservicehttp://www.bamf.de/kontakt-buergerservicehttp://www.integrationsbeauftragte.de/http://www.integrationsbeauftragte.de/http://www.integrationsbeauftragte.de/http://www.integrationsbeauftragte.de/http://www.integrationsbeauftragte.de/http://www.bamf.de/kontakt-buergerservicehttp://www.bamf.de/einbuergerunghttp://www.einbuergerung.de/ -
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V. Arbeit und BeruIn diesem Kapitel erhalten Sie Inormationen zur Anerkennung auslndi
scher Qualifikationen, Hinweise zur Arbeitssuche, zur beruflichen Weiter
bildung, zum Thema Selbststndigkeit, zum Arbeitsrecht sowie zu Ein
kommen und Steuern.
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WICHTIGER HINWEISWelche Mglichkeiten Sie haben, in Deutschland zu arbeiten, hngt auch von Ihrem
Herkunftsland ab. Brgerinnen und Brger aus Staaten der Europischen Union (au
er Kroatien, vorerst bis zum 30.06.2015) sowie aus der Schweiz, Norwegen, Island
und Liechtenstein brauchen in Deutschland keine Genehmigung zur Aufnahme einer
Erwerbsttigkeit. Stammen Sie aus Kroatien oder aus einem Staat auerhalb der EU, er
kundigen Sie sich bitte auf der Internetseite der Zentralen Auslands- und Fachvermitt
lung (ZAV) der Bundesagentur fr Arbeit ber die Bedingungen zur Arbeitsaufnahmein Deutschland (www.zav.de).
http://www.zav.de/http://www.zav.de/http://www.zav.de/ -
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Arbeit und Beruf
1. Anerkennung von auslndischen Abschlssenund Dokumenten
Das Berusqualikationseststellungsgesetz (BQFG) regelt das Anerkennungsverahren r die Berue, die in die Zustndigkeit des Bundes allen.
Es stellt sicher, dass die jeweils zustndige Stelle die Gleichwertigkeit Ihrer
im Ausland erworbenen Berusqualifikation mit dem deutschen Reerenz
beru prt. Damit haben Sie einen Rechtsanspruch au berprung der
Gleichwertigkeit Ihrer auslndischen Berusqualifikation mit einem
deutschen Berusabschluss und zwar unabhngig von Ihrer Staatsange
hrigkeit. Entscheidend sind allein Ihre Berusqualifikationen.
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Viele Berue die sogenannten nicht reglementierten Berue knnen Sieauch ohne eine ormelle Anerkennung Ihrer Berusqualifikation ausben.
Eine Prung Ihrer Qualikationen ist aber trotzdem sinnvoll, damit
Arbeitgeber und Unternehmen Ihre Fertigkeiten und Kenntnisse besser
einschtzen knnen. Fr die sogenannten reglementierten Berue ist
dagegen eine Anerkennung Ihrer auslndischen Ausbildung und Ab
schlsse zwingend erorderlich. Dies sind vor allem Berue im Gesund
heitsbereich (beispielsweise Arzt, Gesundheits- und Krankenpeger) sowie
im sozialen oder pdagogischen Bereich.
-
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Ob Sie eine Anerkennung brauchen, wenn Sie in Ihrem erlernten Beru
arbeiten mchten, erahren Sie au der Internetseitewww.anerkennung-in-deutschland.de. Dort erhalten Sie auchInormationen dazu, welche Stellen r Ihren Beru zustndig sind oder
wo Sie eine weitergehende Beratung erhalten knnen. Fr Ihre Fragen
steht Ihnen auerdem die Teleon-Hotline des Bundesamtes r
Migration und Flchtlinge in deutscher und englischer Sprache zur
Vergung (Teleonnummer: + 49 30 1815 -1111).
Das Anerkennungsverahren erolgt in dem Bundesland, in dem Sie
arbeiten wollen; einen Antrag knnen Sie aber auch aus dem Ausland
stellen. Fr das Verahren brauchen Sie meistens beglaubigte Kopien Ihrer
Zeugnisse und eine bersetzung durch einen im In- oder Ausland beeidig
ten oder entlich bestellten bersetzer. (Eine Datenbank mit in Deutsch
land beeidigten oder entlich bestellten bersetzern finden Sie au der
Internetseitewww.justizdolmetscher.de). Eine Beglaubigung Ihrer Doku
mente erhalten Sie ot in Einwohnermeldemtern oder bei kirchlichenInstitutionen.
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http://www.anerkennung-in-deutschland.de/http://www.anerkennung-in-deutschland.de/http://www.anerkennung-in-deutschland.de/http://www.anerkennung-in-deutschland.de/http://www.anerkennung-in-deutschland.de/ -
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WICHTIGER HINWEISFragen Sie die zustndige Stelle, welche Unterlagen Sie bentigen und in welcher Form
Sie diese vorlegen mssen (zum Beispiel als Original, beeidigte bersetzung oder beglaubigte Kopie).
Hier knnen Sie sich informieren
Vor Ort:
Q Beratungsstellen des Frderprogramms IQ
Q Migrationsberatung fr erwachsene Zuwanderer
Q Jugendmigrationsdienste
Internet:Q www.anerkennung-in-deutschland.deQ www.bmbf.de
Q www.bamf.deQ www.anabin.deQ www.netzwerk-iq.deQ Fr nicht reglementierte Hochschulabschlsse:
www.kmk.org, Menpunkt Zentralstelle fr auslndischesBildungswesen
Q Bundesagentur fr Arbeit: www.arbeitsagentur.deQ Dolmetscher-/bersetzerdatenbank: www.justiz-dolmetscher.de
E-Mail:Q Bundesamt fr Migration und Flchtlinge:
Kontaktformular unter www.bamf.de/kontakt-anerkennung
Telefon:
Q Hotline des Bundesamtes fr Migration und Flchtlinge:
+49 30 1815-1111 (Montag bis Freitag, 9 bis 15 Uhr)
http://www.anerkennung-in-deutschland.de/http://www.bmbf.de/http://www.bamf.de/http://www.anabin.de/http://www.netzwerk-iq.de/http://www.kmk.org/http://www.kmk.org/http://www.arbeitsagentur.de/http://www.justiz-dolmetscher.de/http://www.justiz-dolmetscher.de/http://www.bamf.de/kontakt-anerkennunghttp://www.bamf.de/kontakt-anerkennunghttp://www.bamf.de/kontakt-anerkennunghttp://www.justiz-dolmetscher.de/http://www.arbeitsagentur.de/http://www.kmk.org/http://www.netzwerk-iq.de/http://www.anabin.de/http://www.bamf.de/http://www.bmbf.de/http://www.anerkennung-in-deutschland.de/ -
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Arbeit und Beruf
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Informationsmaterialien:
Q Bundesamt fr Migration und Flchtlinge (erhltlich ber
www.bamf.de/publikationen): Anerkennung auslndischer Berufsabschlsse(Faltblatt in zahlreichen Sprachen)
Anerkennung Ihres Berufsabschlusses Ein Schritt auf IhremWeg zum Arbeiten in Deutschland(Faltblatt in zahlreichen Sprachen)
Berufliche Anerkennung fr Sptaussiedler(Faltblatt in Deutsch und Russisch)
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2. Berufsberatung, Ausbildungs- undArbeitsstellenvermittlung
Einen geeigneten Ausbildungs- oder Arbeitsplatz zu finden, ist nicht
immer leicht. Im Folgenden erhalten Sie einige ntzliche Inormationen
zur Berusberatung und zur Suche nach einer Ausbildungs- oder Arbeits
stelle.
Um in Deutschland einen passenden Beru zu nden, mssen Sie selbst
aktiv werden. Die Berusinormationszentren (BIZ) der Agenturen r
Arbeit bieten Ihnen viele Inormationen ber die verschiedenen Berue in
Deutschland, die Ttigkeiten und notwendigen Qualifikationen. Darber
hinaus beraten Sie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Agentur r
Arbeit und helen Ihnen bei der Suche nach einem passenden Ausbil
dungsplatz oder einer Arbeitsstelle.
Agenturen r Arbeit gibt es in ganz Deutschland. Erkundigen Sie sich,welche regional r Sie zustndig ist. Bei der Suche hilt Ihnen die Inter
netseite der Bundesagentur r Arbeitwww.arbeitsagentur.de, Menpunkt Kontakt/Anschriten der Agenturen vor Ort.
WICHTIGER HINWEISIn Deutschland werden viele Berufe (besonders im handwerklichen und kaufmn
nischen Bereich) im dualen System ausgebildet: Das heit, die Ausbildung ndet imBetrieb (Praxis) und in der Berufsschule (Theorie) statt.
http://www.bamf.de/publikationen):http://www.bamf.de/publikationen):http://www.arbeitsagentur.de/http://www.arbeitsagentur.de/http://www.arbeitsagentur.de/http://www.bamf.de/publikationen): -
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Arbeitssuche im Internet und in der Tageszeitung
Im Internet gibt es verschiedene Jobportale, die Ihnen bei der Suche
nach Stellen r Ihre Qualifikation und/oder in einer bestimmten Regionhelen (z.B. die Jobbrse der Bundesagentur r Arbeit). Sie knnen sich
von einigen Internetseiten per E-Mail benachrichtigen lassen, wenn es r
Ihren gesuchten Beru eine neue Stellenanzeige gibt.
Zustzlich knnen Sie sich au Internetseiten von Unternehmen ber
Stellenangebote inormieren. Dort finden Sie Stellenanzeigen ot unter
den Begrien Jobs oder Karriere.
Viele Arbeitsstellen werden auch in Tageszeitungen angeboten. Die Stellenanzeigen stehen meistens in den Ausgaben am Mittwoch und am
Samstag.
-
CHECKLISTEIn den folgenden Zeitungen nden Sie beispielsweise einen groen berregionalen
Stellenmarkt:Q Sddeutsche Zeitung
Q Frankfurter Allgemeine Zeitung
Q Frankfurter Rundschau
Q Die Zeit
Eine weitere Mglichkeit der Arbeitssuche ist, in einer Zeitung unter
Stellengesuche eine eigene Anzeige auzugeben oder ein Profil bei einemJobportal im Internet anzulegen. Dort knnen Sie Ihre Fhigkeiten und
Qualifikationen darstellen und beschreiben, nach welcher Arbeit Sie
suchen.
TIPP
Gehen Sie direkt auf mgliche Arbeitgeber zu und suchen Sie den persnlichen Kontakt.
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Arbeit und Beruf
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WICHTIGER HINWEISVorsicht: Im Internet und in Tageszeitungen gibt es manchmal unserise Anzeigen
(zum Beispiel beim Thema Heimarbeit). Erkundigen Sie sich deshalb genau, um welcheArbeit es sich handelt, bevor Sie einen Arbeitsvertrag unterschreiben.
Bewerben
Wichtig r die erolgreiche Suche nach einem Arbeitsplatz ist eine Bewer
bung, in der Sie Ihre Qualifikationen und Erahrungen beschreiben.
Arbeitgeber erwarten in der Regel eine schritliche Bewerbung mit einemAnschreiben, einem Lebenslau (meist mit Foto und Unterschrit), Zeug
nissen und Arbeitsnachweisen, um Ihre Qualifikationen zu beurteilen.
Zeugnisse und andere wichtige Dokumente sollten Sie in deutscher
Sprache vorlegen. Immer ter sind auch Onlinebewerbungen mglich.
Erkundigen Sie sich immer genau, in welcher Form der Arbeitgeber die
Bewerbung haben mchte.
CHECKLISTEZu einer Bewerbung gehren:
Q Anschreiben (Brief)
Q Lebenslauf mit Foto und Unterschrift (in Form einer Tabelle oder als Text)
Q Zeugnisse, Referenzen, Arbeitsnachweise (ins Deutsche bersetzt)
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TIPPDie Agentur fr Arbeit bietet Bewerbungstrainings an. Dort lernen Sie, wie eine Be
werbung geschrieben wird und was sie enthalten muss.
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www.jobboerse.arbeitsagentur.de
Q Jobportale:
Hier knnen Sie sich informieren
Vor Ort:Q Agentur fr Arbeit
Q Migrationsberatung fr erwachsene Zuwanderer
Q Jugendmigrationsdienste
Internet:
Q Bundesagentur fr Arbeit:
www.arbeitsagentur.de und www.planet-beruf.de
Q Bundesministerium fr Arbeit und Soziales: www.bmas.de
Q Informationen zur Ausbildung: www.ausbildung.netQ Informationen zum Arbeiten in Deutschland: www.ba-auslands
vermittlung.de, Menpunkt Arbeit/Arbeiten in Deutschland
Q Jobportal der Arbeitsagentur:
www.stepstone.de,www.jobrapido.de ,www.monster.de
Q Informationen zur Bewerbung:
www.bewerbungsdschungel.comTelefon:Q Service-Center der Agentur fr Arbeit:
+49 800 4 5555 00 (Montag bis Freitag, 8 bis 18 Uhr,gebhrenfrei)
Informationsmaterialien:
Q Bundesagentur fr Arbeit (erhltlich ber www.arbeitsagentur.de): Die JOBBRSE aufwww.arbeitsagentur.de Einfach und schnell eine Stelle finden
durchstarten, Ausgabe 2012: Zeitarbeit planet-beruf.de, Mein Start in die Ausbildung
(Schlerarbeitsheft)
planet-beruf.de, Berufswahl begleiten oderMeslek seiminde destek (Servicemagazin fr Eltern undErziehungsberechtigte)
http://www.jobboerse.arbeitsagentur.de/http://www.jobboerse.arbeitsagentur.de/http://www.arbeitsagentur.de/http://www.planet-beruf.de/http://www.bmas.de/http://www.ausbildung.net/http://www.ba-auslandsvermittlung.de/http://www.ba-auslandsvermittlung.de/http://www.ba-auslandsvermittlung.de/http://www.ba-auslandsvermittlung.de/http://www.stepstone.de/http://www.jobrapido.de/http://www.jobrapido.de/http://www.monster.de/http://www.monster.de/http://www.bewerbungsdschungel.com/http://www.bewerbungsdschungel.com/http://www.arbeitsagentur.de%29/http://www.arbeitsagentur.de%29/http://www.arbeitsagentur.de/http://planet-beruf.de/http://planet-beruf.de/http://www.ba-auslandsvermittlung.de/http://planet-beruf.de/http://planet-beruf.de/http://www.arbeitsagentur.de/http://www.arbeitsagentur.de%29/http://www.bewerbungsdschungel.com/http://www.monster.de/http://www.jobrapido.de/http://www.stepstone.de/http://www.jobboerse.arbeitsagentur.de/http://www.ausbildung.net/http://www.bmas.de/http://www.planet-beruf.de/http://www.arbeitsagentur.de/ -
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Arbeit und Beruf
3. Berufliche Weiterbildung
Berufliche Aus- und Weiterbildung sind in Deutschland sehr wichtig. Fr
viele Berue ist es notwendig, nach der Ausbildung weitere Qualifikationenzu erwerben. Dar gibt es verschiedene Qualifizierungs- und Weiterbil
dungsmanahmen:
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Q Kurse und Seminare
Q Umschulungsprogramme
Q Studium (Fernstudium, virtuelles Studium)
Q E-Learning
Die Bundesagentur r Arbeit ist ein wichtiger Ansprechpartner, wenn esum Ihre berufliche Weiterbildung geht. Inormationen und Beratung zur
beruflichen Integration und Weiterbildung gibt es auch beim Frderpro
gramm Integration durch Qualifizierung (IQ). Ot bieten auch Arbeitge
ber selbst solche Weiterbildungen an. Wenn Sie daran teilnehmen mch
ten, sollten Sie mit Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber sprechen.
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Hier knnen Sie sich informieren
Vor Ort:
Q Agentur fr Arbeit
Q Weiterbildungsinstitute
Q Migrationsberatung fr erwachsene Zuwanderer
Internet:
Q Bundesagentur fr Arbeit:kursnet-finden.arbeitsagentur.de
Q www.bildungsserver.deQ Frderprogramm IQ: www.netzwerk-iq.de (Menpunkte Aner
kennung, Berufsbezogenes Deutsch, Diversity Management,
Existenzgrndung, Qualizierung)
Q DGB Bildungswerk (Qualizierung und Weiterbildung):
www.proqua.de
http://kursnet-finden.arbeitsagentur.de/http://www.bildungsserver.de/http://www.netzwerk-iq.de/http://www.netzwerk-iq.de/http://www.proqua.de/http://kursnet-finden.arbeitsagentur.de/http://www.proqua.de/http://www.netzwerk-iq.de/http://www.bildungsserver.de/ -
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4. Existenzgrndung und Selbststndigkeit
Selbststndige Unternehmerinnen und Unternehmer spielen r Deutsch
land eine wichtige Rolle. Deutschland braucht Menschen mit kreativenIdeen, die neue Produkte, Prozesse und Dienstleistungen entwickeln. Ein
Problem bei der Existenzgrndung ist allerdings das finanzielle Risiko.
Deshalb sind gute Vorbereitung und ausreichende finanzielle Absicherung
notwendig. Wenn Sie ein Unternehmen grnden mchten, knnen Sie
staatliche Frdermittel beantragen.
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WICHTIGER HINWEISWer als Auslnder eine selbststndige Ttigkeit aufnehmen darf, ist durch das Auf
enthaltsgesetz und das Freizgigkeitsgesetz/EU geregelt. Insbesondere wenn Sie aus
einem Land auerhalb der Europischen Union kommen, sollten Sie sich genau ber
die fr Sie geltenden Regelungen informieren.
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Arbeit und Beruf
Hier knnen Sie sich informieren
Vor Ort:Q Agentur fr Arbeit
Q Industrie-und Handelskammer, Handwerkskammer
Q Migrationsberatung fr erwachsene Zuwanderer
Internet:
Q Existenzgrndungsportal des Bundesministeriums fr Wirtschaft
und Energie (unter anderem mit Informationen fr Existenzgrnder
mit Migrationshintergrund): www.existenzgruender.de
Q Frderprogramm IQ:www.netzwerk-iq.de, MenpunktExistenzgrndung
Telefon:Q Infotelefon des Bundesministeriums fr Wirtschaft und Energie:
Mittelstand/Existenzgrndung: +49 30 340 60 65 60(Montag bis Donnerstag, 8 bis 20 Uhr, Freitag, 8 bis 12 Uhr)
Informationsmaterialien:
Q Publikationen des Bundesministeriums fr Wirtschaft und Energie(erhltlich unter www.existenzgruender.de, MenpunktMediathek/Publikationen): Starthilfe Der erfolgreiche Weg in die Selbstndigkeit EXIST Grnderstipendium Infoletter Grnderzeiten Grndungslotse Deutschland
http://www.existenzgruender.de/http://www.netzwerk-iq.de/http://www.netzwerk-iq.de/http://www.existenzgruender.de/http://www.existenzgruender.de/http://www.existenzgruender.de/http://www.netzwerk-iq.de/http://www.existenzgruender.de/ -
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5. Arbeitsrecht: Arbeitszeit, Urlaub und Krankheit
Eine volle Arbeitsstelle umasst in Deutschland etwa 40 Stunden pro
Woche. Es ist auch mglich, in Teilzeit zu arbeiten. Die maximale Arbeitszeit pro Woche ist gesetzlich begrenzt, durchschnittlich au 48 Stunden (60
Stunden mit Ausgleich au 48 Stunden innerhalb von 6 Monaten). Norma
lerweise arbeiten Sie von Montag bis Freitag. Gesetzlich zulssig ist Arbeit
an allen Werktagen der Woche (Montag bis Samstag) sowie Nacht- und
Schichtarbeit. In vielen Bereichen, zum Beispiel im Gesundheitswesen, in
der Gastronomie und in Verkehrsbetrieben, ist auch Arbeit an Sonn- und
Feiertagen erlaubt.
-
-
Wer n Tage pro Woche arbeitet, hat einen gesetzlichen Anspruch aumindestens 20 Arbeitstage Urlaub im Jahr. Jugendliche haben bei einer
Fn-Tage-Woche einen lngeren gesetzlichen Urlaubsanspruch: bei
einem Alter unter 16 Jahren mindestens 25 Tage, unter 17 Jahren mindes
tens 23 Tage und unter 18 Jahren mindestens 21 Tage.
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Krankheit
Wenn Sie krank sind, zahlt Ihr Arbeitgeber sechs Wochen lang Ihr volles
Gehalt. Sind Sie lnger als sechs Wochen krank und gesetzlich versichert,
bezahlt Ihre Krankenkasse 70 Prozent Ihres Lohnes. Bei privaten Kranken
versicherungen gelten verschiedene Regeln. Fragen Sie direkt bei Ihrer
Krankenkasse nach.
-
Wichtig ist, dass Sie Ihrem Arbeitgeber soort melden, wenn Sie krank
sind. Sollten Sie lnger als drei Tage krank sein, mssen Sie sptestens am
vierten Tag eine Bescheinigung vom Arzt (Attest) bei Ihrem Arbeitgeber
einreichen. Der Arbeitgeber ist allerdings berechtigt, die Vorlage derrztlichen Bescheinigung auch rher zu verlangen.
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Arbeit und Beruf
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WICHTIGER HINWEISWelche Krankheit Sie haben, mssen Sie Ihrem Arbeitgeber nicht sagen. Diese In
formation unterliegt der rztlichen Schweigepflicht und steht deshalb auch nicht aufdem Attest, das Sie von Ihrer rztin oder Ihrem Arzt bekommen.
Kndigungsschutz
In Unternehmen mit mehr als zehn Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
gilt in Deutschland das Kndigungsschutzgesetz, das vor sozial nicht
gerechtertigten Kndigungen schtzt. Einen besonderen Kndigungs
schutz genieen zum Beispiel Betriebsratsmitglieder, Schwangere undMtter, die in einem Arbeitsverhltnis stehen, bis zum Ablau von vier
Monaten nach der Entbindung, Arbeitnehmer in der Elternzeit und
schwerbehinderte Menschen.
-
Je lnger Sie r eine Firma arbeiten, desto lnger ist auch Ihre gesetzliche
Kndigungsrist, wenn der Arbeitgeber das Arbeitsverhltnis kndigt.
Kndigungsristen knnen sich allerdings auch aus einem anzuwenden
den Tarivertrag ergeben.
-
Hier knnen Sie sich informieren
Internet:
Q Bundesministerium fr Arbeit und Soziales: www.bmas.de
Q Informationsportal zu Arbeitsleben und Behinderung:
www.talentplus.de
Informationsmaterialien:Q Publikationen des Bundesministeriums fr Arbeit und Soziales
(erhltlich berwww.bmas.de,Menpunkt Service/Publikationen): Das Arbeitszeitgesetz Kndigungsschutz Arbeitsrecht Teilzeit alles, was Recht ist
http://www.bmas.de/http://www.talentplus.de/http://www.bmas.de/http://www.bmas.de/http://www.bmas.de/http://www.bmas.de/http://www.talentplus.de/http://www.bmas.de/ -
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6. Einkommen und Steuern
Ihr Einkommen mssen Sie in Deutschland versteuern. Wie Sie das tun,
hngt davon ab, ob sie angestellt oder selbststndig arbeiten.
Als Angestellte oder Angestellter erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber den
Nettobetrag Ihres Einkommens au Ihr Konto berwiesen. Ihr Arbeitgeber
hat dann bereits die Rentenversicherung, Krankenversicherung, Arbeitslo
senversicherung und Pflegeversicherung von Ihrem Gehalt abgezogen
und direkt bezahlt. Auerdem sind Lohnsteuer, Solidarittszuschlag und
die mgliche Kirchensteuer schon an das Finanzamt gegangen. Als Selbst
stndige oder Selbststndiger mssen Sie Ihre Einknte selbst versteuern.
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Hier knnen Sie sich informieren
Vor Ort:Q rtlicher Lohnsteuerverein
Q Finanzamt
Internet:Q Lohn-und Einkommensteuerrechner des Bundesministeriums der
Finanzen:www.bmf-steuerrechner.deQ Informationen zu den Begriffen des deutschen Steuerrechts:
www.bundesnanzministerium.de, Menpunkt Service/Glossar
Telefon:
Q Brgertelefon des Bundesministeriums der Finanzen:
+49 30 18682-3300
http://www.bmf-steuerrechner.de/http://www.bundesfinanzministerium.de/http://www.bundesfinanzministerium.de/http://www.bmf-steuerrechner.de/ -
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Arbeit und Beruf
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VI. Wohnen
1. Wohnungssuche
Wenn Sie eine Wohnung oder ein Haus suchen, ist das Internet die erste
Inormationsquelle. Dort gibt es Anbieter, die sich au die Vermittlung von
Wohnungen und Husern spezialisiert haben. Viele Zeitungen verentli
chen au ihrer Internetseite ebenalls Wohnungsanzeigen.
-
Anzeigen in Zeitungen
Auch ein Blick in die eigentliche Zeitung lohnt sich. Erkundigen Sie sich
vorher bei Nachbarn, Bekannten oder direkt bei der Zeitung, an welchem
Wochentag die Wohnungsanzeigen erscheinen hufig stehen sie in der
Wochenendausgabe.
Wenn Sie in der Zeitung etwas Passendes geunden haben, mssen Sie mit
der Vermieterin beziehungsweise dem Vermieter oder der Verkuerin
beziehungsweise dem Verkuer Kontakt aunehmen. Bei den Angeboten
ist entweder eine Teleonnummer oder eine E-Mail-Adresse angegeben.
Manchmal sind Kennziern oder Kennbuchstaben augehrt soge
nannte Chiren. Au eine Anzeige mit Chire mssen Sie schritlich
antworten und einen Brie an die Zeitung schicken. Dieser wird dann
automatisch an die Vermieterin und den Vermieter oder die Verkuerin
und den Verkuer weitergeleitet. Vergessen Sie nicht, die entsprechende
Chirenummer au dem Brieumschlag und in Ihrem Brie zu nennen.
-
Hilfe vom Wohnungsamt
Das Wohnungsamt Ihrer Stadt oder Gemeinde kann Ihnen bei der Woh
nungssuche auch weiterhelen. Hufig werden dort Wohnungen direkt
vermittelt. Ist das nicht der Fall, knnen die Mitarbeiterinnen und Mitar
beiter des Wohnungsamtes Ihnen zumindest mit ntzlichen Adressen und
Inormationen weiterhelen.
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Wohnen
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Einen Immobilienmakler beauftragen
Sie knnen auch die Hile von Immobilienmaklerinnen und Immobilien
maklern in Anspruch nehmen. Diese vermitteln gegen Bezahlung Woh
nungen und Huser. Kontaktadressen hierr finden Sie in Branchenver
zeichnissen und rtlichen Teleonbchern.
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WICHTIGER HINWEISWenn Sie die Hilfe einer Immobilienmaklerin oder eines Immobilienmaklers in An
spruch nehmen, knnen bei der Vermietung Kosten in Hhe von maximal zwei Mo
natsmieten zuzglich der Mehrwertsteuer auf Sie zukommen. Beim Kauf betrgt die
Maklerprovision in der Regel drei bis sechs Prozent des Kaufpreises zuzglich der
Mehrwertsteuer.
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Hier knnen Sie sich informieren
Vor Ort:Q Stadt-, Gemeinde-, Kreisverwaltung: Wohnungsamt
Q Tageszeitung
Q Anzeigenbltter
Q Makler (im Vermittlungsfall kostenpflichtig)
Internet:
Q Internetseiten der Tageszeitungen
Q Immobilienseiten im Internet
2. Was kommt nach dem Umzug?
Wohnsitz ummelden
Sobald Sie eine neue Wohnung und damit auch eine neue Adresse haben,
mssen Sie das der zustndigen Meldebehrde in Ihrer Gemeinde mitteilen.
WICHTIGER HINWEISWenn Sie sich zu spt ummelden, mssen Sie eventuell ein Bugeld bezahlen. Auer
dem kann eine versptete Ummeldung unter Umstnden negative Auswirkungen auf
Ihren Aufenthaltsstatus haben. Manche Verwaltungen schreiben eine Frist von einer
Woche vor.
Nachsendeauftrag erteilen
Wenn Sie umgezogen sind, sollten Sie der Post einen Nachsendeautrag
erteilen. Ihre Briee und Pakete werden dann r einen vereinbarten
Zeitraum automatisch an Ihre neue Adresse weitergeleitet. Dieser Ser vice
kostet jedoch eine Gebhr. Die Zeit, in der der Nachsendeautrag lut,sollten Sie auch nutzen, um Banken, Versicherungen, mter und Andere
ber Ihren Umzug zu inormieren.
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Wohnen
Telefon ummelden
Wenn Sie ein Festnetzteleon haben, sollten Sie daran denken, es rechtzeitig vor Ihrem Umzug um- oder abzumelden.
-
3. Untersttzung vom Staat
Sozialwohnungen
In den meisten Stdten und Gemeinden gibt es Sozialwohnungen, die
vom Staat gerdert werden, um eine preiswerte Miete zu ermglichen.Diese Wohnungen dren deshalb nur an bedrtige Bevlkerungsgrup
pen vermietet werden. Um eine solche Wohnung mieten zu knnen,
brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein. Wenn Ihr Einkommen
unter einer bestimmten Grenze liegt, knnen Sie den Wohnberechti
gungsschein bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung beantragen.
Zustndig ist meist das Wohnungsamt.
-
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WICHTIGER HINWEISEin Wohnberechtigungsschein gilt nur befristet. Kmmern Sie sich deshalb rechtzeitig
um eine Verlngerung!
Wohngeld
Als Mieterin oder Mieter haben Sie mglicherweise einen Anspruch auWohngeld. Ob und in welcher Hhe Sie diesen Mietzuschuss bekommen,
hngt ab von der Zahl der zu bercksichtigenden Haushaltsmitglieder, der
Hhe Ihres Gesamteinkommens und der Hhe der Miete.
TIPPOb und wie viel Wohngeld Ihnen zusteht, knnen Sie mit einem Wohngeldrechner
ausrechnen. Acht Bundeslnder bieten einen solchen Wohngeldrechner im Internetunter www.wohngeldrechner.nrw.dean.
http://www.wohngeldrechner.nrw.de/http://www.wohngeldrechner.nrw.de/http://www.wohngeldrechner.nrw.de/ -
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Auch die Eigentmerinnen und Eigentmer von Wohnungen oder Hu
sern, in denen sie selbst wohnen, knnen einen staatlichen Zuschuss
bekommen, den sogenannten Lastenzuschuss. Der Lastenzuschuss hngt
ab von der Zahl der zu bercksichtigenden Haushaltsmitglieder, der Hhedes monatlichen Gesamteinkommens sowie der zu bercksichtigenden
Belastung. Weitere Inormationen und die ntigen Formulare erhalten Sie
bei der Wohngeldbehrde Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung.
-
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Hier knnen Sie sich informieren
Vor Ort:Q Stadt-, Gemeinde-, Kreisver waltung: Wohnungsamt
Internet:Q Bundesministerium fr Umwelt, Naturschutz, Bau- und Reaktor
sicherheit:www.bmub.bund.de
E-Mail:Q Bundesministerium fr Umwelt, Naturschutz, Bau- und Reaktor
sicherheit:[email protected]
Telefon:
Q Bundesministerium fr Umwelt, Naturschutz, Bau- und Reaktor
sicherheit: +49 30 18305-0 (Montag bis Freitag, 9 bis 12 Uhr)
4. Miete und Mietrecht
Der Mietvertrag ist ein wichtiges Dokument und regelt viele Details des
Mietverhltnisses. Er ist sowohl r Sie als auch r die Vermieterin oder
den Vermieter bindend, soern der Inhalt nicht den gesetzlichen Vor
schriten zum Schutz des Mieters widerspricht. Sie sollten den Mietvertrag
deshalb sehr genau lesen, bevor Sie ihn unterschreiben.
-
Zwar kann ein Mietvertrag auch mndlich vereinbart werden, aus Grn
den der Rechtssicherheit empfiehlt es sich jedoch, den Vertrag schritlich
abzuschlieen. In der Praxis verwenden Vermieter meist vorgedruckteVertrge, die von Vermieterverbnden herausgegeben werden. Auch diese
Vertrge mssen den gesetzlichen Mieterschutzvorschriten entsprechen.
-
http://www.bmub.bund.de/mailto:[email protected]:[email protected]://www.bmub.bund.de/ -
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Wohnen
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CHECKLISTEVor Abschluss eines Mietvertrages sollten Sie sich ber alle Einzelheiten informieren,
zum Beispiel ber:Q die Hhe der Miete
Q die Hhe der Nebenkosten (insbesondere auch Heizkosten;
Sie knnen sich den Energieausweis vorlegen lassen)
Q die Hhe der Kaution
Q eine mgliche Maklerprovision
Q eine mgliche Staffelmiete (eine Miete, die automatisch regelmig erhht wird)
Q die Dauer des Mietvertrages (befristet oder unbefristet)
Q Renovierungsverpflichtungen
TIPPBestehen Sie darauf, dass alle Vereinbarungen schriftlich im Mietvertrag festgehalten
werden, da mndliche Absprachen spter hug zu Streit fhren.
Zustzlich zum Mietvertrag mssen Sie ot ein sogenanntes
bergabeprotokoll unterschreiben, wenn Sie in eine neue Wohnung
einziehen. Mit Ihrer Unterschrit besttigen Sie, in welchem Zustand die
Wohnung war, als Sie sie bernommen haben. Lesen Sie sich deshalb das
bergabeprotokoll sehr genau durch. Fr Schden, die darin nicht ver
merkt sind, knnte Sie Ihre Vermieterin oder Ihr Vermieter spter verant
wortlich machen.
Die Vermieterin oder der Vermieter kann als Sicherheit r die Wohnung
eine Kaution verlangen. Wenn Sie die Wohnung nach Ihrem Auszug in
einem schlechten Zustand hinterlassen oder Sie die Miete nicht vollstn
dig bezahlt haben, behlt er die Kaution. Die Summe der Kaution dar
hchstens so hoch sein wie drei Monatskaltmieten (Miete ohne Neben
kosten).
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Hier knnen Sie sich informieren
Vor Ort:Q Stadt-, Gemeinde-und Kreisverwaltung: Wohnungsamt
Q Mietervereine (Mitgliedschaft kostenpflichtig)
Internet:Q Deutscher Mieterbund e. V.: www.mieterbund.de
Betriebskosten und Abfallentsorgung
Neben der Miete r die Wohnrume (auch als Nettokaltmiete bezeichnet)
mssen Sie in der Regel sogenannte Betriebskosten bezahlen (hufig auch
als Nebenkosten bezeichnet), die einmal pro Jahr abgerechnet werden.
Dazu gehren vor allem die Kosten r Heizung und Wasser sowie Abwas
ser- und Mllgebhren. In der Regel bezahlen Sie jeden Monat einen
bestimmten Betrag r die Nebenkosten als Vorschuss und erhalten
sptestens ein Jahr nach Ende des Abrechnungszeitraums (meist das
Kalenderjahr) eine Abrechnung. Diese Abrechnung der Betriebskosten
sollten Sie genau pren.
-
Der Mll wird in Deutschland getrennt gesammelt und entsorgt. Fr
Papier und Pappe, Biomll (etwa Obst- und Gemsereste) und den restli
chen Mll stehen meistens gesonderte Behlter zur Vergung. Zustzlich
gibt es Sammelstellen oder Container r weitere Aballsorten, zum
Beispiel r Glas und r Sondermll (wie Farben und Lacke).
-
Auf gute Nachbarschaft!
Die gesetzlichen Ruhezeiten schtzen die Nachtruhe von 22 bis 6 Uhr.
Darber hinaus kann es eine Hausordnung geben. Das ist eine reiwillige
Ordnung, der Sie mit Ihrer Unterschrit au dem Mietvertrag zustimmen.
Die Hausordnung legt die Regeln r das Zusammenleben aller Hausbe
wohnerinnen und -bewohner est. Sie bekommen die Hausordnung von
der Hausverwaltung oder Ihrer Vermieterin oder Ihrem Vermieter.
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http://www.mieterbund.de/http://www.mieterbund.de/ -
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Wohnen
Als Mieterin oder Mieter eines Hauses oder einer Wohnung haben Sie
bestimmte Pflichten, zum Beispiel mssen Sie die vereinbarte Miete
pnktlich bezahlen. Sie haben aber auch Rechte, etwa wenn es um grere
Reparaturen geht. Sollten Sie Fragen zum Thema Mietrecht haben, knnen der Mieterbund und die rtlichen Mietervereine gute Ansprechpart
ner sein. In vielen Stdten haben sie Bros eingerichtet, an die Sie sich
wenden knnen. Allerdings sind ihre Angebote zum Teil kostenpflichtig.
--
Hier knnen Sie sich informieren
Vor Ort:
Q Stadt-, Gemeinde-, Kreisverwaltung
Q Hausverwaltung
Q Vermieter
Q Mietervereine (Mitgliedschaft kostenpflichtig)
Q Verbraucherzentralen
Internet:
Q Deutscher Mieterbund e. V.: www.mieterbund.deQ Mieterschutzbund e.V.: www.mieterschutzbund.de
http://www.mieterbund.de/http://www.mieterschutzbund.de/http://www.mieterschutzbund.de/http://www.mieterbund.de/ -
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VII. Kinder und Familie
Fr viele Menschen in Deutschland ist die Familie sehr wichtig. Sie prgtunser Leben au vielltige Weise. Die meisten Menschen in Deutschland
sehen die Kindererziehung als gemeinsame Augabe von Mttern und
Vtern an. Viele Mtter arbeiten, immer mehr Vter entscheiden sich
dar, nach der Geburt ihres Kindes eine Zeit lang zu Hause zu bleiben, um
sich um ihr Kind zu kmmern.
1. Schwangerschaft und Mutterschutz
Schwangerschaftsberatung
Es gibt Beratungsangebote, die sich speziell an werdende Mtter, Vter
und Elternpaare richten. Wenn Sie ein Kind erwarten, hilt Ihnen die
Schwangerschatsberatung bei allen Fragen rund um die Themen
Schwangerschat und Geburt weiter und untersttzt Sie vor und whrend
der Schwangerschat mit medizinischen, sozialen und juristischen Inor
mationen. Die Beratung erolgt au Wunsch anonym und mehrsprachig.
-
In der Schwangerschatsberatung erhalten Sie Inormationen zu diesen
und weiteren Themen:
Q Fragen im Zusammenhan