winterfreizeitenprospekt 2012/2013

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Winterfreizeiten 2012/2013 Ferienbetreuung, Studienreisen, Skifreizeiten, uvm. CVJM Stuttgart e.V. Im Herzen der Stadt - die Stadt im Herzen

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CVJM Stuttgart Winterfreizeitprospekt 2012/2013

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Winterfreizeiten 2012/2013Ferienbetreuung, Studienreisen,

Skifreizeiten, uvm.

CVJM Stuttgart e.V.Im Herzen der Stadt - die Stadt im Herzen

Ferienbetreuung in den HerbstferienGelände der FES Stuttgart 3

Mitarbeiterschulungen Grundkurs und Werkstatt der HoffnungHörschhof/Althütte 4

Studienreise für Erwachsene Rom und Assisi 5

Jahreswechselfreizeit für ErwachseneSinai/Ägypten 6

Ski- und Snowboardfreizeitfür Jugendliche Flumserberg/Schweiz 7

Baustellen-Wochenende Schwäbisch Gmünd 8

Skiausfahrt für Junge Erwachsene Schweiz 9

Inhalt

2 | Winterfreizeiten

Freizeitenübersicht

vom 29.10. - 2.11.2012

Freizeit Nr. 1:Ort: FES Stuttgart-MöhringenZeit: 19.10.2012 - 2.11.2012Alter: Schüler 1. -6. KlasseLeitung: Michael Kehrberger und TeamLeistungen: Leitung, Programm und MittagessenAnreise: persöniche Anreise, Koordination über den CVJM oder die FES möglichKosten: 75 Euro

3 | Winterfreizeiten

Kinder 6-12 Jahre

Ferienbetreuung Herbstferien 2012Gelände der Freien Evangelischen Schule

Tierisch gut! Eine Woche mit Tieren in und aus der Bibel - live und in Farbe

Willst Du tierisch gute Geschichten hören und miterleben?Willst Du tierisch gute Gemeinschaft erleben?

Willst Du Dich in den Ferien tierisch gut vom Schulstress erholen?

Dann bist Du hier tierisch richtig.

Wir freuen uns darauf, mir dir die Feri-en zu verbringen und dich und deine Freunde kennenzulernen. Wenn Du Lust hast, in den Ferien eine gute Zeit zu erleben und Neues über Gott und seine Schöpfung zu erfahren, dann melde Dich einfach an.

Das Gelände der FES Stuttgart bietet mit Sporthalle und vie-len weiteren Räumen sowie dem großzügigen Außengelände viel Platz zum Rennen, Spielen, Toben und Chillen.

Ein gemeinsamer Ausflug ist geplant.

Unser Mitarbeiter-team freut sich auf die Begegnung mit dir.

Winterfreizeiten | 4

save the date - save the date - save the date - Grundkurs 27.10. - 4.11.2012

Jugendliche und Junge Erwachsene

Im Herbst 2012 bieten wir einen Grundkurs auf dem Hörschhof an. Der Grundkurs richtet sich an junge Mitarbeiterinnen, Mit-arbeiter und solche, die es werden wollen.Ziel ist es, kompakt in die Grundlagen der Kinder- und Jugendarbeit einzuführen und eine biblische Grund-lage für Andachten und geistliche Impulse zu legen. Dabei soll aber auch Gemeinschaft und miteinander Spaß ha-ben nicht zu kurz kommen. Wenn du dich von Gott in der Kinder- und Jugendarbeit ge-brauchen lassen willlst, ist das deine Chance, die durchzustar-ten. Pascal Ehlebracht und Andreas Schäffer werden den Grundkurs leiten. Weitere Mitarbeiter des CVJM werden sich inhaltlich be-teiligen. Der Grundkurs kostet 80 Euro. Darin ist Verpflegung und Mate-rial enthalten. Komm doch mit - investiere in deine Zukunft!

Werkstatt der Hoffnung 3.-6.1.2013

Wer bin ich eigentlich? Wie bin ich geprägt worden? Welche Fähigkeiten und Gaben stecken in mir? Was könnte Gott mit mir vorhaben? Diese und weitere Themen werden uns bei der Werkstatt der Hoffnung intensiv beschäftigen. Wir wollen Got-tes Gegenwart suchen und seine Absichten für unser Leben im Hören auf Gott und im Dialog miteinander entdecken.

Wir wollen dich in einem von 3 Vertiefungsangeboten in 3 Ein-heiten herausfordern und weiterbringen. Du hast die Wahl zwi-schen der Investition in ein tieferes Verständnis von 1. Lobpreis und Gestaltung von Lobpreiszeiten,2. Gottes Reden hören, verstehen und weitergeben3. Leiterschaft im Sinne Gottes.

Zwischen den thematischen Einheiten wird es natürlich auch reichlich Gelegenheit geben, um das gute Essen, die Gemein-schaft und die Umgebung zu genießen. Wir werden im CVJM-Freizeitzentrum Münchsteinach untergebracht sein.

Studienreise Rom und Assisi Begegnung - Kunst - Geschichte

Freizeit Nr. 2:Ort: Studienreise Rom und AssisiZeit: 18.11. - 24.11.2012Leitung: Pfr. Andreas SchäfferTeilnehmer: Mindestens 15 PersonenLeistungen Unterkunft mit Frühstück, Anreise und Romticket, Auslandskrankenversicherung, Programm, Eintritt bei geführter Tour und LeitungPreis: 799 € DZ / EZ Zuschlag: 179 €Nicht im Preis enthalten: Eintritte außerhalb der geführten Tour, Mittag- und Abendessen

Erwachsene, Ehepaare und Singles

vom 18.11. - 24.11.2012

Rom, die „ewige Stadt“, ist das Ziel unserer Reise. Untergebracht sind wir in einem Hotel in der Innenstadt, das uns lange Wege und Anfahrt erspart. Mit öffentlichen Ver-kehrsmitteln können wir uns in der Stadt frei bewegen. In der Innenstadt ist es sehr leicht möglich, sich gut und günstig selbst zu versorgen.

An 3 Tagen werden wir an geführten Touren teilnehmen. Ziele sind dabei u.a. das Kolos-seum, die Plätze und Kirchen Roms sowie der Vatikan mit der sixtinischen Kapelle.

Ein Höhepunkt wird sicher die geführte Ausfahrt nach Assisi sein. Mit einem Reisebus wer-den wir die Stadt des Heiligen Franziskus erreichen.

Neben diesem festen Programm wer-den wir uns als Gruppe noch weitere Stationen vornehmen. In Planung ist der Besuch einer Ka-takombe und eine intensive Begeg-nung mit der Gemeinschaft St. Egidio. Wir können dort die soziale Arbeit der Gemeinschaft und deren Hauptkirche besuchen.

Darüber hinaus wollen wir auf die viel-fältigen Bezüge auf Rom in der Bibel hören und verstehen, welche Rolle „Rom“ in der Geschichte des Christentums spielt und ge-spielt hat. Natürlich soll dabei die Gemeinschaft in der Gruppe und die Möglichkeit, Rom auf eigene Faust zu erkunden, nicht zu kurz kommen. Im Vorfeld findet ein Infoabend zur Reise statt.

Winterfreizeiten | 5

Mit dieser Freizeit laden wir Sie ein, ein kleines Pa-radies zu entdecken. Wir werden eine Woche in der Anlage Bella Sina Beach direkt am Roten Meer auf der Sinaihalbinsel verbrin-gen. Wer einen Ort sucht, um aufzutanken und wer der

deutschen Weihnachtskonsumwelt entkom-men will, ist hier genau richtig. Unsere Unterkunft ist ruhig, direkt am Roten Meer gelegen und die Jahreszeit ist zur Er-kundung der Wüste hervorragend geeignet. Die wunderbare Unterwasserwelt des Roten Meeres lädt zur Entdeckung ein. Vom Resort aus sind Ausflüge zum weltbe-

rühmten Katha-rinenkloster und dem Moseberg möglich. Wir werden in besonderer Weise nach der Bedeutung der Wüste in der Bibel fragen und Zeit haben, um Gott zu begegnen. Ein besonderer Höhepunkt wird sicher der Jahreswechsel in dieser einzigartigen Landschaft und geist-lichen Gemeinschaft sein. Das Resort Bella Sina können Sie unter: www.bella-sina.com schon einmal vorab entdecken.

Wichtiger Hinweis: Im Reisepreis sind die Flugpreise noch nicht enthalten. Die Preise liegen aktuell zwischen 550 und 600 Euro. Allerdings

gibt es bei schneller Buchung die Möglichkeit, günstigere Flugti-ckets zu buchen.

Für alle

Freizeit Nr. 3:Ort: Ägypten / Bella SinaZeit: 27.12.2012 - 3.1.2013Alter: ab 9 JahrenLeitung: Pfr. Andreas Schäffer und TeamTeilnehmer: maximal 20 Leistungen: Unterkunft, Halbpension, Transfer vom Flughafen zum Hotel und zurück, Programm und LeitungAnreise: Flug nach Sharm El Sheik nicht im Preis enthalten.Preis: 149,- Euro für Kinder ab 9 Jahren 229.- Euro für Erwachsene (DZ)Die Reise führen wir in Partnerschaft mit dem Reisebüro Langjahr durch. Die Anmeldung leiten wir an das Reise-büro weiter. Über das Reisebüro werden dann die Flüge zu möglichst günstigen Konditionen für Sie gebucht.

6 | Winterfreizeiten

vom 27.12.2012 – 3.1.2013

Sinai JahreswechselfreizeitBella Sina Beach/Rotes Meer

Winterfreizeiten | 7

Baustellen WochenendePaulushaus/Schwäbisch Gmünd

Wer ist der Heilige Geist? Ein Ge-spenst, ein Gentleman, Gott? Wenn dieses Thema in deinem Le-ben noch eine Baustelle ist, dann komm einfach mit. Die jungen Er-wachsenen der sonst immer mitt-wochs stattfindenden „Baustelle Leben“ nehmen sich ein ganzes Wochenende Zeit, um dieser Frage in Referaten, Workshops und

in persönlichen Gesprächen nach-zugehen. Ob du noch ganz am Anfang stehst, dein Fundament gerade gelegt ist oder du schon am Dach-stuhl werkelst: Es ist für jeden et-was dabei!Als Grundlage für unsere Suche nach Antworten haben wir die

Bibel. Sie wird uns Auskunft über das Wesen, Wirken und die „Früchte“ des Heiligen Geistes geben. Und es könnte sein, dass wir darüber nicht nur reden, sondern in unserer Gemeinschaft, in Lob-preis- und Anbetungszeiten und bei Spiel und Spaß schon etwas davon entdecken. Bist du dafür bereit? Dann melde dich gleich heute an.Wir werden das Wochenende im „Pau-lushaus“ in der Nähe von Schwäbisch-Gmünd verbringen. Startpunkt ist am Freitag das Abendes-

sen um 18.30 Uhr und enden wird das Ganze am Sonntag nach dem Mittagessen und Putzen gegen 15.00 Uhr. Für unser leibliches Wohl sorgt ein Küchenteam, das von uns unterstützt wird. Untergebracht sind wir in Mehr-bettzimmern.

Freizeit Nr. 4:Ort: Herlikofen / Schwäbisch-GmündZeit: 30.11. - 2.12.2012Alter: Junge Erwachsene ab 18 JahreLeitung: Markus Witzgall und Team Teilnehmer: max. 60 PersonenLeistungen: Unterkunft im Haus, Verpflegung, Programm und LeitungAnreise: mit eigenem PKW, Fahrgemeinschaften oder öffentlichen VerkehrsmittelnPreis : 35 €

Junge Erwachsene

30.11. 2012 - 2.12.2012

8 | Winterfreizeiten

Ski- und RelaxfreizeitAndermatt/Schweiz

Freizeit Nr. 5:Ort: Andermatt / SchweizZeit: 14. - 17. 03. 2013Leitung: Friederike König und TeamAlter: Junge Erwachsene ab 18 JahrenTeilnehmer: min. 10 und max.23 PersonenLeistungen Unterkunft im Haus, Verpflegung, Programm und LeitungAnreise: mit eigenem PKW oder Fahrgemeinschaften Preis: 99 € (exklusive Skipass)

Junge Erwachsene

vom 14.-17.03.2013

Ab in den Süden, dem Schnee hinterher! Was Stuttgart nicht bieten kann, ist im Herzen der Schweiz privilegierte Normalität: Das auf 1447 m liegende Andermatt unterhalb der imposanten Gemsstockmassivs bietet ein bis Mai schneesicheres Skigebiet. Es stehen 20 Anlagen und über 125 km abwechslungsreiche Pi-sten zur Verfügung. Die längste Piste führt über 12 km ins Tal. Da

kommt jeder Skisportliebhaber voll auf seine Kosten.

Aber auch, wenn es etwas ent-spannter sein soll und du einfach mal für ein verlängertes Wochen-ende raus willst: Komm mit! Rodelwege, die in Hausnähe enden, idyllische Spa-zierwege mit Bergblick und ge-

mütliche Runden in unserem gepflegten Quartier warten auf dich. Neben Spiel und Spaß werden wir uns auch gemeinsam

Zeit nehmen, um in der Bibel nach Ant-worten auf Fragen des Lebens zu su-chen. Wir dürfen auf neue Entdeckun-gen gespannt sein!

Es besteht die Möglichkeit, bereits am Donnerstag Skifahren zu gehen. Der ge-meinsame Start wird um 19.00 Uhr mit dem Abendessen sein. Für unser leibli-ches Wohl sorgen wir gemeinsam in klei-nen Teams.

Das mehrstöckige Haus bietet u.a. sowohl einen hellen, gro-ßen Aufenthaltsraum mit Büh-ne als auch verschieden große Mehrbettzimmer, in denen wir untergebracht sind. Den Ab-schluss bildet das Mittagessen und das gemeinsame Putzen am Sonntagmittag.

Ski- und SnowboardfahrenAuf unserer Freizeit sind Anfänger, Fortgeschrittene und Profis willkommen. Wir haben erfahrene Mitarbeiter / Wintersportleh-rer, die dich schulen werden, wenn du es willst. Auch wer ganz

neu mit Ski oder Snowboard an-fangen will, ist bei uns richtig.Im Skigebiet Flumserberg ste-hen uns 19 Liftanlagen mit über 65 km Piste zur Verfügung. Snowboarder und Tiefschnee-fans kommen hier garantiert auf ihre Kosten, auch wenn Flumserberg nicht zu den Top

Skigebieten der Schweiz zählt. Dafür ist der Skipass für sechs Tage mit 126 CHF / ca. 104 Euro extrem preiswert.

Wohnen, Chillen und LebenMit dem Reisebus werden wir unser re-noviertes und wunderschön gelegenes Ferienhaus „Sunnebod“ auf 1300m Höhe erreichen. Von dort aus können wir 500 Meter zur Gondelstation laufen oder mit dem Skibus fahren. Abends kann man dann direkt mit den Skiern bis zum Haus fahren. Wir sind in Mehrbettzimmern un-tergebracht und werden von dem besten Küchenteam aller Zeiten versorgt.

Programm und InputAn den Abenden werden verschiedene Programmpunkte stattfinden. Stell dich auf viel Gemeinschaft mit tollen Menschen, Action, Spiel, Party, Gespräche und Inputs zu den großen Fragen des Lebens und den spannenden Ideen Gottes für unser Leben ein.Micha, Matze und Team freuen sich auf Dich und stehen jeder-zeit für Fragen zur Verfügung.

9 | Winterfreizeiten

Snowcamp Fasching Flumserberg/Schweiz

Freizeit Nr. 6:Ort: Flumserberg / SchweizZeit : 9.2. - 16.2.2013Leitung: Michael Kehrberger, Matze Ullrich und Team Teilnehmer: max. 28 Alter: 13 - 17 JahreLeistungen: An und Abreise, Programm, Unterkunft, Verpflegung, Auslandskrankenversicherung Preis: 335,- € für Mitglieder 355,- € für Nichtmitglieder

Jugendliche 13 - 17 Jahre

vom 9. - 16. 2. 2013

1. Anmeldung/Vertragsschluss 1.1 Mit der Anmeldung, die ausschließlich schriftlich erfolgen kann (soweit dieser minderjährig ist durch seine gesetz-lichen Vertreter und diese selbst neben dem Minderjährigen), bietet der Teilnehmer (TN) dem Reiseveranstalter (RV) den Abschluss eines Reisevertrages auf der Grundlage der Reiseausschreibung und aller darin und im Reiseprospekt enthaltenen Hinweise verbindlich an. Bei Minderjährigen ist das Anmeldeformular vom Minderjährigen und dem/den beiden Erziehungsberechtigten zu unterschreiben. 1.2 Der Reisevertrag mit dem TN, und bei Minderjährigen mit seinen gesetzlichen Vertretern, kommt durch die schrift-liche Anmeldebestätigung des RV an den TN und seine gesetzlichen Vertreter zustande. 1.3 Bei elektronischen Bu-chungen bestätigt der RV unverzüglich den Eingang der Buchungen. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Teil-nahmebestätigung dar und begründet keinen Anspruch auf Zustandekommen des Reisevertrages. 1.3 Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Posteingangs berücksichtigt. TN aus dem Raum Stuttgart werden bevorzugt. 2. Leistungen 2.1 Die Leistungsverpflichtung des RV ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbin-dung mit dem zum Zeitpunkt der Reise gültigen Prospekt, bzw. der Reiseausschreibung im Internet und nach Maßgabe sämtlicher erhaltenen Hinweise und Erläuterungen, insbesondere in den „Wichtigen Hinweisen“ im Prospekt, sowie eventueller ergänzender Informationsbriefe für die einzelnen Freizeitmaßnahmen, die den TN zur Verfügung gestellt wurden. 2.2 Ergänzende oder ändernde Vereinbarungen zu den im Freizeitprospekt beschriebenen Leistungen sowie zu den Reisebedingungen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung mit dem RV. Sie sollten aus Beweisgründen schriftlich getroffen werden. 2.3 Leistungsträger (z. B. Hotels, Fluggesellschaften…), Reisevermittler und Freizeitleiterinnen bzw. Freizeitleiter sind vom RV nicht bevollmächtigt, Zusicherungen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, die über die Reiseausschrei-bung des RV oder die Teilnahmebestätigung hinausgehen, oder die im Widerspruch dazu stehen oder den bestätigten Inhalt des Reisevertrages abändern. 2.4 Orts-, Hotel- oder Hausprospekte sowie Internetausschreibungen, die nicht vom RV herausgegeben werden, sind ohne ausdrückliche diesbezügliche Vereinbarung für den RV nicht verbindlich. 3. Zahlung 3.1 Soweit der Reiseveranstalter der Pflicht zur Durchführung der sogenannten Kundengeldabsicherung gem. § 651 k BGB und damit der Pflicht zur Übergabe eines sogenannten Sicherungsscheines unterliegt, sind die nachfolgend festgelegten Zahlungen erst dann zu leisten, wenn ein Sicherungsschein übergeben ist. 3.2 Nach Abschluss des Reisevertrages (Zugang der Teilnahmebestätigung) und Aushändigung des Sicherungsscheins ist eine Anzahlung in Höhe von 10 % des Teilnahmepreises (soweit eine Pflicht zur Kundengeldabsicherung besteht, jedoch maximal € 300 pro TN) zu leisten. 3.3 Die Restzahlung ist (soweit eine Pflicht zur Kundengeldabsicherung besteht, soweit der Sicherungsschein überge-ben ist) bis spätestens 2 Wochen vor Reisebeginn zu bezahlen, wenn feststeht, dass die Reise nicht mehr aus den in Ziffer 7.4 genannten Gründen abgesagt werden kann. 3.4 Vertragsabschlüsse innerhalb von 2 Wochen vor Reisebeginn verpflichten den TN zur sofortigen Zahlung des Teil-nehmerbeitrages gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen und Aushändigung des Sicherungsscheins im Sinne des §651 k BGB, soweit ein solcher zu übergeben ist. 3.5 Soweit der RV zur Erbringung der Reiseleistung bereit und in der Lage ist, und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des TN gegeben ist, besteht ohne vollständige Bezahlung des Reisepreises kein Anspruch des TN auf Inanspruchnahme der Reiseleistung und keine Leistungsverpflichtung des Veranstalters. 3.6 Leistet der TN die vereinbarten Zahlungen trotz Mahnung und Fristsetzung des RV nicht fristgemäß innerhalb der vereinbarten Fristen, so kann der RV vom Reisevertrag zurücktreten und den TN mit Rücktrittskosten nach Ziffer 4 belasten.

Reisebedingungenfür Freizeiten des CVJM Stuttgart e.V.

Reisebedingungen

10 | Winterfreizeiten

Anmeldung für Familien

Anmeldung für Einzelpersonen

Zur Freizeit Nr. in

Vorname Familienname

Geb.-datum

Straße

PLZ / Ort

Tel.

E-Mail

Beruf / Schule

Mitglied im CVJM Stuttgart e. V. ja nein

Gruppe im CVJM

Vegetarier ja nein

Unterkunft Zelt Haus

Besondere Hinweise

Unterlagen für einen Zuschuss erwünscht:

ja nein

Stgt. Bonuscard-Nr.:

Zur Freizeit Nr. in

Straße

PLZ / Ort

Tel.

E-Mail

Vegetarier ja nein

Mitglied im CVJM Stuttgart e. V. ja nein

Gruppe im CVJM

Besondere Hinweise

Unterlagen für einen Zuschuss erwünscht:

ja nein

Stgt. Bonuscard-Nr.:

Familienname Vorname m/w Geb.-datum Beruf / Schule

Bitte trennen

An den

CVJM Stuttgart e.V. Büchsenstraße 37 70174 Stuttgart

Das Programm wird von christlichen Inhalten bestimmt. Wer sich anmeldet be-kundet damit seine Bereitschaft, am ganzen Programm teilzunehmen und sich mit der christlichen Botschaft zu beschäftigen. Die von der jeweiligen Freizeitlei-tung festgelegten Regeln für das Zusammenleben sind von den Teilnehmern zu berücksichtigen. Aus unserem Selbstverständnis heraus vergeben wir an unver-heiratete Paare grundsätzlich keine gemeinsamen Unterkünfte. Im Umgang mit Alkohol, Tabak etc. ist für uns das Jugendschutzgesetz bindend.

Die Anzahlung wird nach Erhalt der Anmeldebestätigung überwiesen.

Ich erkläre durch die Unterschrift, dass ich selbst oder die hier angegebene Per-son, deren gesetzlicher Vertreter ich bin, die Reisebedingungen anerkenne und den Weisungen des verantwortlichen Freizeitleiters, die zum ordnungsgemäßen Ablauf der Fahrt bzw. Freizeit erteilt werden, jederzeit nachkomme.

Ort, Datum

Unterschrift des Erziehungsberechtigten

Unterschrift des Teilnehmers

Hinweis nach dem Datenschutzgesetz: Ihre Angaben werden nur im CVJM verwendet und nicht weitergegeben.

Bitte frei-machen!

Bitte trennen

Das Programm wird von christlichen Inhalten bestimmt. Wer sich anmeldet be-kundet damit seine Bereitschaft, am ganzen Programm teilzunehmen und sich mit der christlichen Botschaft zu beschäftigen. Die von der jeweiligen Freizeitlei-tung festgelegten Regeln für das Zusammenleben sind von den Teilnehmern zu berücksichtigen. Aus unserem Selbstverständnis heraus vergeben wir an unver-heiratete Paare grundsätzlich keine gemeinsamen Unterkünfte. Im Umgang mit Alkohol, Tabak etc. ist für uns das Jugendschutzgesetz bindend.

Die Anzahlung wird nach Erhalt der Anmeldebestätigung überwiesen.

Ich erkläre durch die Unterschrift, dass ich selbst oder die hier angegebene Per-son, deren gesetzlicher Vertreter ich bin, die Reisebedingungen anerkenne und den Weisungen des verantwortlichen Freizeitleiters, die zum ordnungsgemäßen Ablauf der Fahrt bzw. Freizeit erteilt werden, jederzeit nachkomme.

Ort, Datum

Unterschrift des Erziehungsberechtigten

Unterschrift des Teilnehmers

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An den

CVJM Stuttgart e.V. Büchsenstraße 37 70174 Stuttgart

4. Rücktritt der/des TN 4.1 Der TN kann bis zum Reisebeginn durch Erklärung gegenüber dem RV jederzeit vom Reisevertrag zurücktreten. Diese Rücktrittserklärung soll schriftlich erfolgen. Stichtag ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim RV. 4.2 In jedem Fall des Rücktritts durch den TN steht dem RV unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwen-dungen und der gewöhnlich möglichen anderweitigen Verwendung der Reiseleistung folgende pauschale Entschä-digung zu: EigenanreiseBis 45 Tage vor Reiseantritt 15% (max. 21 €) vom 44.-35 Tag vor Reiseantritt 50%ab dem 34. Tag vor Reiseantritt 80% Flugreisen & SchiffsreisenBis 30 Tage vor Reiseantritt 15 % vom 29.-22. Tag vor Reiseantritt 20 %vom 21.-15. Tag vor Reiseantritt 30 % vom 14.-7. Tag vor Reiseantritt 45 %ab dem 6. Tag vor Reiseantritt 60 % am Anreisetag und bei Nichtantritt 90% Bus- und Bahnreisen Bis 95 Tage vor Reiseantritt 3 %vom 94.-45. Tag vor Reiseantritt 6 % vom 44.-22. Tag vor Reiseantritt 30 %vom 21.-15. Tag vor Reiseantritt 50 % vom 14.-7. Tag vor Reiseantritt 75 %ab 6 Tage vor Reiseantritt 90 %jeweils pro TN. Berechnungsgrundlage ist der dem TN in Rechnung gestellte Gesamtpreis.4.3 Dem TN ist es gestattet, dem RV nachzuweisen, dass ihm tatsächlich keine oder wesentlich geringere Kosten als die geltend gemachte Kostenpauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der TN nur zur Bezahlung der tatsächlich angefallenen Kosten verpflichtet. 4.4 Der RV behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, kon-krete Entschädigung zu fordern, soweit der RV nachweist, dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. Macht der RV einen solchen Anspruch geltend, so ist der RV verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung etwa ersparter Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen. 4.5 Durch die vorstehenden Bestimmungen bleibt das gesetzliche Recht des TN, gem. § 651 b BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, unberührt. 4.4 Es wird darauf hingewiesen, dass der Nichtantritt der Freizeit ohne ausdrückliche Rücktrittserklärung nicht als Rück-tritt vom Reisevertrag gilt, sondern in diesem Fall der TN zur vollen Bezahlung des Freizeitpreises verpflichtet bleibt. 4.5 Reiserücktrittskostenversicherung: Bitte beachten Sie, dass in unseren Teilnehmerpreisen keine Reiserücktritts-kostenversicherung eingeschlossen ist. Da wir im Falle Ihres Rücktritts, zu dem Sie vor Reisebeginn jederzeit berech-tigt sind, Rücktrittsgebühren entsprechend Ziffer 4.2 unserer Teilnahmebedingungen erheben, empfehlen wir Ihnen dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung. Diese Reiserücktrittskostenversicherung können Sie preiswert auch mit einer Reisegepäckversicherung kombinieren. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass für alle Fragen betreffend der Reiserücktrittskostenversicherung die von Ihnen beauftragte Versicherungsgesellschaft die An-sprechpartnerin ist. 5. Zuschüsse Für Jugendliche im Alter von 6 bis 18 Jahren und für Familien mit geringerem Einkommen kann ein Zuschuss aus Lan-desjugendplanmitteln beantragt werden. Formulare sind im CVJM erhältlich. Zusätzlich erhalten Stuttgarter Teilneh-mer, die eine Bonus-Card besitzen, einen weiteren Zuschuss. Besitzer der Stuttgarter FamilienCard können mit dieser im CVJM für ihre Freizeit Zahlungen leisten (Mindestbetrag 20,– Euro pro Person). 6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen 6.1 Nimmt der TN einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise wegen Krankheit oder aus anderen, nicht vom RV zu vertretenden Gründen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des TN auf anteilige Rückerstattung. Der RV bezahlt an den TN jedoch ersparte Aufwendungen zurück, sobald und soweit sie von den einzelnen Leistungsträgern tatsächlich an den RV zurückerstattet worden sind. 6.2 Wird bei Freizeiten, die mit gemeinsamer Fahrt ausgeschrieben sind, auf die Inanspruchnahme der Fahrt als Lei-stung verzichtet, kann der Freizeitpreis nicht ermäßigt werden. 7. Obliegenheiten des TN, Ausschlussfrist, Kündigung durch den TN 7.1 Der TN ist zur Beachtung der Hinweise, die ihm vom RV in Form der Informationsbriefe vor Reiseantritt zugehen, verpflichtet. 7.2 Der gesetzlichen Verpflichtung zur Mängelanzeige (§§ 651 d Abs. 2 BGB) hat der TN bei Reisen mit dem RV dadurch zu entsprechen, dass er verpflichtet ist, auftretende Störungen und Mängel sofort der/dem vom RV eingesetzten Frei-

Reisebedingungen

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14 | Winterfreizeiten

zeitleiterin/Freizeitleiter anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Ansprüche des TN entfallen nur dann nicht, wenn diese Rüge unverschuldet unterbleibt. 7.3 Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt, so kann der TN den Vertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm die Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigem, dem RV erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn der RV oder seine Beauftragten (Freizeitleiterin/Freizeitleiter, örtliche Agentur) eine ihnen vom TN bestimmte angemessene Frist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist, oder vom RV oder seinen Beauftragten verweigert wird, oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des TN gerechtfertigt wird. 7.4 Leistungsträger, örtliche Agenturen, Freizeitleiterinnen/Freizeitleiter und sonstige Beauf-tragte des RV sind von die-sem nicht bevollmächtigt, Reisemängel oder Zahlungsansprüche namens des RV anzuerkennen.7.5 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der TN innerhalb eines Monats nach dem ver-traglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu machen. Die Geltendmachung kann fristwah-rend nur gegenüber dem Reiseveranstalter unter der nachfolgend angegebenen Anschrift erfolgen. Nach Ablauf der Frist kann der TN Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Diese Frist gilt auch für die Anmeldung von Gepäckschäden oder Zustellungsverzögerungen beim Gepäck im Zusammenhang mit Flügen, wenn Gewährleistungsrechte aus den §§ 651 c Abs. 3, 651 d, 651 e Abs. 3 und 4 BGB geltend gemacht werden. Ein Schadensersatzanspruch wegen Gepäckbeschädigung ist binnen 7 Tagen, ein Schadens-ersatzanspruch wegen Gepäckverspätung binnen 21 Tagen nach Aushändigung geltend zu machen. 7.6 Die vom CVJM eingesetzten Freizeitleiter sind ausdrücklich bevollmächtigt, die Interessen des CVJM in diesen Fällen wahrzunehmen.8. Rücktritt und Kündigung durch den RV 8.1 Der RV kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der TN ungeachtet einer Abmahnung des RV oder der von ihm eingesetzten Freizeitleitung die Durchführung der Freizeit nachhaltig stört oder gegen die Grund-sätze der Freizeitarbeit des RV oder gegen die Weisung der verantwortlichen Leitung verstößt. Die Freizeitleiterin/der Freizeitleiter ist zur Abgabe der erforderlichen Erklärungen vom RV bevollmächtigt und berechtigt. 8.2 Bei Minderjährigen ist er, nach Benachrichtigung der Erziehungsberechtigten, berechtigt, die vorzeitige Rückreise zu veranlassen, bei Volljährigen den Reisevertrag zu kündigen. Der RV wird, soweit dies unter Berücksichtigung der Besonderheiten der vertraglich vereinbarten Be-förderung möglich ist (demnach z. B. nicht bei Busreisen mit gemein-samer An- und Abreise), die vertraglich vorgesehene Rückbeförderung erbringen. Ist dies nicht möglich oder entstehen im Rahmen der vertraglichen Rückbeförderung Mehrkosten, gehen diese zu Lasten des TN bzw. seiner gesetzlichen Vertreter.8.3 Im Falle der Kündigung behält der RV den vollen Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gut gebrachten Beträge. 8.4 Der RV kann bei Nichterreichen einer in der konkreten Reiseausschreibung genannten Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Bestimmungen vom Reisevertrag zurücktreten: a) Die Mindestteilnehmerzahl ist in der Teilnah-mebestätigung anzugeben oder es ist dort auf die entsprechenden Angaben in der Reiseausschreibung Bezug zu neh-men. b) Der RV ist verpflichtet, dem TN gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird. c) Ein Rücktritt des RV später als zwei Wochen vor Reisebeginn ist nicht zulässig.d) Der TN kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn der RV in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den TN aus seinem Angebot anzubieten. Der TN hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung des RV über die Absage der Reise gegenüber dem RV geltend zu machen.9. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen 9.1 Der RV wird im Freizeitprospekt Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Gemeinschaften, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des TN und eventueller Mitreisen-der (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen. 9.2 Der TN ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung

Reisebedingungen

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von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn der RV nicht, unzureichend oder falsch informiert hat. 9.3 Der RV haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige di-plomatische Vertretung, wenn der TN ihn mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der RV eigene Pflichten verletzt hat. 11. Haftung 11.1 Die vertragliche Haftung des RV für Schäden, die nicht Körperschäden sind (auch die Haftung für die Verletzung vor-, neben- oder nachvertraglicher Pflichten) ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit a) ein Schaden des TN weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt oder b) der RV für einen dem TN entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.11.2 Der RV haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstel-lungen, Beförderungsleistungen von und zum aus-geschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und in der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertrags-partners als Fremdleistungen gekennzeichnet werden, so dass sie für den TN erkennbar nicht Bestandteil der Rei-seleistungen des RV sind. Der RV haftet jedoch a) für Leistungen, welche die Beförderung des TN vom ausgeschrie-benen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, die Zwischenbeförderung während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten, b) wenn und insoweit für einen Schaden des TN die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten des RV ursächlich geworden sind.12. Verjährung, Datenschutz 12.1 Ansprüche des TN nach den §§ 651c bis f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des RV oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfül-lungsgehilfen des RV beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schä-den, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des RV oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des RV beruhen. 12.2 Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB verjähren in einem Jahr. 12.3 Die Verjährung nach Ziffer 11.1 und 11.2 beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt. 12.4 Schweben zwischen dem Kunden und dem RV Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder der RV die Fortsetzung der Verhand-lungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein. 12.5 Die für die Verwaltung der Freizeiten benötigten Personaldaten des TN werden mittels EDV erfasst und nur vom RV verwendet und nicht weitergegeben. 13. Rechtswahl und Gerichtsstand 13.1 Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem RV und dem TN findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. 13.2 Soweit bei Klagen des TN gegen den RV im Ausland für die Haftung des RV dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Um-fang und Höhe von Ansprüchen des TN ausschließlich deutsches Recht Anwendung. 13.3 Der TN kann den RV nur an dessen Sitz verklagen. 13.4 Für Klagen des RV gegen den TN ist der Wohnsitz des TN maßgebend. Für Klagen gegen TN bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des RV vereinbart. 13.5 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen dem TN und dem RV anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des TN ergibt oderb) wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedsstaat der EU, dem der TN angehört, für den TN günstiger sind als die nachfolgenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.

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Reiseveranstalter ist der Christlicher Verein Junger Menschen Stuttgart e.V. (abgekürzt: CVJM Stuttgart). Der CVJM Stuttgart ist ein eingetragener Verein und eingetragen beim Amtsgericht Stuttgart.

Winterfreizeiten | 15

1844 wurde der Christliche Verein Junger Menschen - CVJM - von George Williams in London gegründet. Er hat-te das Ziel, jungen Menschen in der Großstadt Lebensorien-tierung zu geben. Im eigenen Vereinshaus erfuhren sie Le-benshilfe und Unterweisung

durch die Bibel. Aus dieser Idee entstand in wenigen Jahren eine weltweite Bewe-gung. 1855 trafen sich in Paris junge Männer aus verschie-denen Verbänden und legten die einheitliche Grundlage für alle CVJMs fest.

Heute sind in 125 National-verbänden 30 Millionen Mit-glieder weltweit miteinander verbunden.

Vor 150 Jahren, 1861 wurde der CVJM Stuttgart gegrün-det. Das Anliegen war auch hier, jungen Menschen Ge-meinschaft und christliche Prägung zu geben. Der CVJM ist offen für Menschen aus allen sozialen und konfessio-nellen Richtungen. Er ist ein freies Werk mit 600 Mitglie-dern und Freunden, die seine Arbeit mittragen und finan-zieren.Der CVJM bietet ein umfang-reiches Angebot für alle Al-ters- und Interessengruppen an. Die Aktivitäten werden weitgehend von ehrenamt-lichen Mitarbeitern und Mit-arbeiterinnen durchgeführt.

Der Christliche Verein Junger Menschen

Impressum

Herausgegeben von:CVJM StuttgartBüchsenstraße 3770174 StuttgartTelefon 07 11 162 58-0Fax 07 11 162 58-55E-Mail [email protected] www.cvjm-stuttgart.de

Redaktion Andreas SchäfferGestaltung Benjamin Obländer und Andreas Schäffer

Druck: Gemeindebrief Druckerei

Leitender Referent Pfr. Andreas Schäffer1. Vorsitzender Thomas Willmann Stellvertretender Vorsitzender Michael ReyerBürozeiten der Verwaltung Mo–Fr: 9.30- 12.00 Uhr 13.30 - 17.00 Uhr Bankverbindung BW-Bank Konto-Nr. 2 025 461 BLZ: 600 501 01

E-Mail-Adressen und Telefonnummern der AnsprechpartnerClaudia Repky/Zentrale Tel. 0711 162 58-0 [email protected] Ehlebracht Tel. 0711 162 58-46 [email protected]. Andreas Schäffer Tel. 0711 162 58-40 [email protected] Reuter Tel. 0711 162 58-48 [email protected] Witzgall Tel. 0711 162 58-45 [email protected]