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Wohnbauförderung Jahresbericht 2017

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Wohnbauförderung Jahresbericht 2017

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Wohnbauförderung

Jahresbericht 2017

AMT DER SALZBURGER LANDESREGIERUNG Referat Wohnbau, Rechts- und Finanzangelegenheiten

Referat Landesstatistik und Verwaltungscontrolling

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Impressum Medieninhaber: Land Salzburg Herausgeber: Landesamtsdirektion, Referat Landesstatistik und Verwaltungscontrolling ver-

treten durch Dr. Gernot Filipp; Abteilung 10 Wohnen & Raumplanung vertreten durch Mag. Walter Aigner

Redaktion, Mitarbeit: Mag. Dr. Sigrid Panisch, Referat Landesstatistik und Verwaltungscontrolling Mag. Wolfgang Mittermayr, Referat Wohnbau- & Finanzangelegenheiten

Umschlaggestaltung: Grafik Land Salzburg Druck, Herstellung: Hausdruckerei Land Salzburg alle 5020 Salzburg Erschienen im März 2018 ISBN 978-3-902982-48-3

Rechtlicher Hinweis, Haftungsausschluss Wir haben den Inhalt sorgfältig recherchiert und erstellt. Fehler können dennoch nicht gänzlich ausge-schlossen werden. Wir übernehmen daher keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktua-lität des Inhaltes; insbesondere übernehmen wir keinerlei Haftung für eventuelle unmittelbare oder mittelbare Schäden, die durch die direkte oder indirekte Nutzung der angebotenen Inhalte entstehen. Eine Haftung der Autorinnen und Autoren oder des Landes Salzburg aus dem Inhalt dieses Werkes ist gleichfalls ausgeschlossen.

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Inhaltsverzeichnis 1 Ausgangssituation .................................................................................................. 1

2 Geförderte Wohnungen nach Fördersparte .................................................................... 2

3 Vergleich von IST- und SOLL-Werten ........................................................................... 3

4 Zusicherungen nach Fördersparte ............................................................................... 4

5 Zusicherungen nach Bezirken .................................................................................... 6

6 Wohnbeihilfe ........................................................................................................ 7

7 Wohnberatung ...................................................................................................... 9

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1 Ausgangssituation Ziel der Wohnbauförderung (WBF) ist es die Wohnbedürfnisse von Bürgerinnen und Bürgern in den unterschiedlichen Lebensphasen zu unter-stützen, von Startwohnungen für junge Menschen, bis hin zu Wohnkonzepten für ein selbstbestimm-tes Wohnen im Alter. In allen Bereichen der WBF steht die Nachhaltigkeit durch die Erreichung der Klimaschutz- und Umweltziele im Fokus. Aus die-sem Grund stellt auch die Förderung von Sanie-rungsprojekten einen zentralen Punkt der WBF dar. Mit diesen Maßnahmen wurden entscheidende Akzente sowohl in der sozialen Unterstützung gesetzt, als auch wohnpolitische Maßnahmen für den Mittelstand erreicht und damit die Förderung des Eigentums verbessert. Die Abwicklung der WBF erfolgt durch die Mitar-beiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung 10 Wohnen und Raumplanung. In der im Jahr 2016 geschaffenen Wohnberatung im Bürgerzentrum nahe dem Salzburger Hauptbahnhof, haben Bür-gerinnen und Bürger die Möglichkeit sich nach Terminvereinbarung kostenlos und persönlich beraten zu lassen (siehe Kapitel 7 Wohnbera-tung). Die Antragstellung in der WBF wurde (mit Aus-nahme der Wohnbeihilfe und Annuitätenzuschüs-se) mit 1.1.2017 auf eine Online-Antragstellung umgestellt. Das bedeutet, dass Förderungsansu-chen nur mehr entgegengenommen werden kön-nen, wenn sie elektronisch über den Online-Förderungsassistenten eingereicht wurden. Der Online-Förderungsassistent wird für die För-dersparten Errichtungsförderung im Eigentum, Kaufförderung und Sanierungsförderung jeweils am 1. Werktag (ausgenommen Samstage) eines Quartals um 09.00 geöffnet. Die Planzahlen laut dem Wohnbauförderungsprogramm wurden dazu auf Quartale aufgeteilt, die zu den vier Stichta-gen freigeschaltet werden. Die Wohnwünsche und -realitäten der Salzburge-rinnen und Salzburger sind einer ständigen Ent-wicklung unterworfen. Es ist ein wichtiges Anlie-gen der WBF darauf einzugehen und die Bedürf-nisse zu unterstützen. Dementsprechend gibt es auch bei der Förderung von Wohnraum im Lauf der Zeit Veränderungen hinsichtlich der Förder-sparten, der Förderart, dem gewährten Zuschuss etc.. Ziel dieses Reports ist es daher, eine ver-ständliche und nachvollziehbare, über die Jahre

hinweg konstante Aufbereitung zu bieten. Im Jahr 2016 startete man mit dem ersten Bericht in die-ser Form, der auf der Homepage des Landes Salz-burg auch zum Download zur Verfügung steht. Auf laufende Förderungen aus älteren Gesetzge-bungen (vor S.WFG 2015) wird in diesem Bericht nicht eingegangen. Folgende Sparten werden aktuell gefördert: • Errichtung und Kauf von Eigentum (nachfol-

gend als Eigentumsförderung bezeichnet) • Errichtung von Mietwohnungen und Wohn-

heimen (nachfolgend als Objektförderung bezeichnet)

• Sanierungen • Wohnbeihilfe In der Folge wird zu den genannten Punkten eine detailliertere Aufschlüsselung nach Sparten bzw. Förderumfang (im Falle der Sanierung) durchge-führt. Bei der Sanierung werden zwei Varianten unterschieden: Maßnahmen, die mehr als 25 Pro-zent der Oberfläche der Gebäudehülle betreffen und zu einer verbesserten Gesamtenergieeffizi-enz führen, werden als „große Sanierung“ be-zeichnet. Unter „sonstiger Sanierung“ versteht man einzelne oder mehrere förderbare Sanie-rungsmaßnahmen. Zudem wird dargestellt, wie die Fördersituation in den Bezirken des Landes Salzburg im Jahr 2017 gelagert war. Auch auf die durchschnittliche För-derung pro Wohnung und Fördersparte wird ein-gegangen. Die Basisgröße in der Wohnbauförderung sind die sogenannten Zusicherungszahlen. Sie geben die Anzahl jener Wohnungen bzw. Wohneinheiten wieder, denen eine verbindliche Förderzusage zugrunde liegt. Die Auszahlung der Förderung erfolgt in der Regel nach Fertigstellung des Bau-/ Sanierungsvorhabens bzw. nach Bezug. Im vorlie-genden Bericht werden die zugesicherten Förder-zahlen dargestellt, die tatsächlichen Auszah-lungsbeträge können davon abweichen. Zu beachten ist, dass im Zuge einer Novelle aus dem Herbst 2016 unter anderem die Fördersätze in der Kauf- und Errichtungsförderung geändert wurden. Mit 1.1.2017 wurde das System der Wohnbeihilfe um den Grundzuschuss, die sogenannte Mietzins-minderung, erweitert und das Fördersystem bei Errichtung von Mietwohnungen geändert.

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Aufgrund des großen Andrangs im Bereich der Eigentumsförderung im Jahr 2016, gab es zu Be-ginn des Jahres 2017 noch einen Bearbeitungs-rückstau, sodass einige Anträge aus dem Jahr

2016 erst 2017 zugesichert werden konnten. Aus diesem Grund kommt es zu einer Abweichung der Ist-Zahlen von den Plan-Zahlen (siehe Kapitel 3).

2 Geförderte Wohnungen nach Fördersparte In der folgenden Tabelle sind die Zahl der geför-derten Wohnungen sowie der zugesicherte Zu-schuss für die einzelnen Fördersparten zusam-mengefasst. Insgesamt wurden im Jahr 2017 För-

derungen in der Höhe von über 95 Millionen Euro zugesichert, beinahe 5.500 Wohnungen bzw. Wohneinheiten werden damit gefördert. Für die einzelnen Sparten bedeutet dies:

• Eigentumsförderung: 35.404.500 € bzw. 964 Einheiten • Objektförderung: 49.961.200 € bzw. 980 Einheiten • Sanierungen: 9.769.741 € bzw. 3.516 Einheiten

Im Bereich der Eigentumsförderung entsprach dies einer durchschnittlichen zugesicherten För-dersumme von 36.727 €. Die Objektförderung

wurde im Jahr 2017 mit durchschnittlich 50.981 € unterstützt, für Sanierungen wurden im Schnitt 2.779 € zugesichert.

Tabelle 1 Geförderte Wohneinheiten nach Fördersparten im Jahr 2017

Fördersparte geförderte Wohneinheiten

zugesicherter Zuschuss in €

absolut pro Förderfall (im Durchschnitt)

Eigentumsförderung 964 35.404.500 36.727

Objektförderung 980 49.961.200 50.981

Sanierung 3.516 9.769.741 2.779

Gesamt 5.460 95.135.441 17.424

Quelle: Abteilung Wohnen und Raumplanung In einer differenzierteren Betrachtung werden die einzelnen Fördersparten noch zusätzlich auf-geschlüsselt (siehe Tabelle 2): Die Eigentumsförderung gliedert sich grob in die Errichtungsförderung und die Kaufförderung. Auf erstere entfielen Zusicherungen im Umfang von 15.390.400 € bzw. wurden 402 Einheiten geför-dert, womit im Durchschnitt 38.285 Fördereuro ausbezahlt werden. Die Errichtungsförderung unterscheidet mehrere Subfördersparten: Für den Bereich der Einzel-/Doppel-/Bauernhäuser ergab sich eine durchschnittliche zugesicherte Förder-summe von 38.443 €, für Wohnungen und Häuser in der Gruppe belief sich diese auf 38.848 €. Im Bereich der Kaufförderung wurden insgesamt 562 Einheiten bzw. 20.014.100 € zugesichert und

damit im Mittel 35.612 €. Bei den Wohnungen und Häusern in der Gruppe belief sich der durch-schnittliche zugesicherte Zuschuss auf 38.044 €, während er für die Wohnungen (Miet-Kauf) ledig-lich 17.017 € betrug. Die Objektförderung unterstützt die Errichtung von Mietwohnungen und Wohnheimen. Im Jahr 2017 wurden erstere mit durchschnittlich 52.474 € unterstützt. Bei den Wohnheimen wur-den pro Wohneinheit 39.641 € zugesichert, dies entspricht einer Förderung von 13.214 € pro Wohnheimbett, da bei Wohnheimen eine Woh-nung in etwa drei Wohnheimbetten entspricht. Auf eine „große“ Sanierung entfallen im Schnitt 14.448 €, auf eine „sonstige“ Sanierung 1.251 €.

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Tabelle 2 Geförderte Wohneinheiten nach Fördersparten im Jahr 2017

Fördersparte geförderte Wohneinheiten

zugesicherter Zuschuss in €

absolut pro Förderfall (Durchschnitt)

Eigentum

Errichtung

Einzel-/Doppel-/Bauernhaus 374 14.373.800 38.433

Wohnung/Haus in der Gruppe 23 893.500 38.848

Austragswohnung/-haus 5 123.100 24.620

Kauf Wohnung/Haus in der Gruppe 497 18.908.000 38.044

Wohnung (Miet-Kauf) 65 1.106.100 17.017

Objekt-förderung Errichtung

Mietwohnung 866 45.442.100 52.474

Wohnheim 114 4.519.100 39.641

Sanierung „große“ Sanierung 407 5.880.334 14.448

„sonstige“ Sanierung 3.109 3.889.407 1.251

Gesamt 5.460 95.135.441 17.424 Quelle: Abteilung Wohnen und Raumplanung

3 Vergleich von IST- und SOLL-Werten Wird die in Tabelle 2 dargestellte Fördermasse (Ist-Werte) den Soll-Werten laut WBF-Programm

2017 gegenübergestellt, zeigt sich folgendes Bild:

Tabelle 3 Vergleich von Ist- und Soll-Zusicherungen nach Fördersparte im Jahr 2017

Fördersparte IST SOLL Differenz

Eigentum

Errichtung Einzel-/Doppel-/Bauernhaus; Wohnung/Haus in Gruppe; Austragswohnung/-haus

402 600 + 299

Kauf Wohnung/Haus in der Gruppe 497

Wohnung (Miet-Kauf) 65 + 65

Objekt-förderung Errichtung

Mietwohnung 866 900 - 34

Wohnheim 114 100 + 14

Sanierung 3.516 3.500 + 16

Gesamt 5.460 5.100 + 360

Quelle: Abteilung Wohnen und Raumplanung Dies bedeutet, dass in beinahe allen Förderspar-ten die Anzahl der Förderfälle über der ursprüng-lich im Programm festgelegten Anzahl liegt. Dies hängt in erster Linie mit dem eingangs erwähnten großen Andrang an Einreichungen aus dem Jahr 2016 zusammen, die im Jahr 2017 bewilligt wur-

den. Im Jahr 2016 hat die Salzburger Landesre-gierung die Förderung dieser zusätzlichen Einhei-ten beschlossen, die die jährlichen Planzahlen aus dem WBF-Programm überschritten. Damit wurden insgesamt 360 Einheiten mehr gefördert als im WBF-Programm vorgesehen.

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4 Zusicherungen nach Fördersparte In diesem Kapitel wird ausführlich dargestellt, wie sich die zugesicherten Zuschüsse bzw. die geförderten Wohneinheiten auf die Fördersparten verteilen. In den Abbildungen wurde aus Gründen der Übersichtlichkeit eine Gruppierung der Spar-ten vorgenommen: Getrennt dargestellt werden für die Sparte Eigentum die Errichtungsförderung (beinhaltet Einzel-/Doppel-/Bauernhäuser, Woh-nungen/Häuser in der Gruppe und Austragswoh-nungen/-häuser) und die Kaufförderung (umfasst Wohnungen/Häuser in der Gruppe und Wohnun-

gen (Miet-Kauf)). In der Objektförderung wird die geförderte Errichtung von Mietwohnungen und von Wohnheimen visualisiert. Zudem werden die Zusicherungen im Bereich der Sanierung darge-stellt. Bei der Sanierung werden zwei Varianten unterschieden: Maßnahmen, die mehr als 25 Pro-zent der Oberfläche der Gebäudehülle betreffen und zu einer verbesserten Gesamtenergieeffizi-enz führen („große Sanierung“), und einzelne oder mehrere förderbare Sanierungsmaßnahmen („sonstige Sanierung“).

Abbildung 1 Zugesicherte Zuschüsse nach Fördersparte im Jahr 2017

Quelle: Abteilung Wohnen und Raumplanung Betrachtet man die Zusicherung für das Jahr 2017 nach der Höhe der zugesicherten Zuschüsse in Euro (Abbildung 1), so entfielen 37,2 % auf den Bereich der Eigentumsförderung, wobei 56,5 % davon der Kaufförderung (Wohnungen/Häuser in der Gruppe, Miet-Kaufwohnungen) zugutekam. Die verbleibenden 43,5 % entfielen auf die Errich-tungsförderung (fast ausschließlich für Einzel-/Doppel-/Bauernhäuser vereinzelt auch für Woh-nungen/Häuser in der Gruppe, Austragshäuser). Mit 52,5 % betraf gut die Hälfte der Zuschüsse die Objektförderung, wobei der überwiegende Anteil für die Errichtung von Mietwohnungen (91,0 %) und nur ein kleiner Anteil (9,0 %) für die Errich-

tung von Wohnheimen zugesichert wurden. Die restliche Fördersumme (10,3 %) entfiel auf den Bereich der Sanierung. Dabei kamen 60,2 % der Fördersumme in dieser Sparte den „großen“ Sa-nierungen und 39,8 % den „sonstigen“ Sanierun-gen zugute. Die Verteilung der 2017 zugesicherten geförder-ten Wohneinheiten auf die Fördersparten, zeigt ein anderes Bild (siehe Abbildung 2): Hier stellten die Sanierungsförderfälle mit 64,4 % die deutli-che Mehrheit, wobei insbesondere die „sonstige“ Sanierung dominierte (88,4 %). 17,7 % der geför-derten Wohneinheiten konnten der Eigentums-förderung zugeordnet werden. Dabei entfielen

16,2%

47,8%21,0%

4,8%

0,0%

10,0%

20,0%

30,0%

40,0%

50,0%

60,0%

Eigentum Objektförderung Sanierung

37,2 %

52,5 %

10,3 %Errichtung

KaufMietwohnung

Wohnheime

"große" Sanierung

"sonstige" Sanierung

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41,7 % auf die Errichtungs- und 58,3 % auf die Kaufförderung. Ähnlich hoch der Förderanteil für die Objektförderung: 17,9 % der geförderten

Wohneinheiten waren in diesem Bereich lokali-siert, wobei der Großteil (88,4 %) auf die Errich-tung von Mietwohnungen entfiel.

Abbildung 2 Geförderte Wohneinheiten nach Fördersparte im Jahr 2017

Quelle: Abteilung Wohnen und Raumplanung In der Errichtungsförderung (sowohl Eigentums-, als auch Objektförderung) gab es im Jahr 2017 in einigen Subsparten nicht nur Zusicherungen im Bereich des Neubaus, sondern auch für Auf-, Zu- und Einbauten. Damit kann in diesen Förderspar-ten zusätzlich nach diesem Kriterium differen-ziert ausgewertet werden: bei den Einzel-/Dop-

pel-/Bauernhäusern wurden 86,3 % der Förder-summe für Neubautätigkeiten zugesichert, 13,7 % für Auf-, Zu- und Einbauten. Bei den Wohnheimen kam beinahe die volle Fördersumme (98,3 %) dem Neubau zugute und nur 1,7 % der Fördereuros dem Auf-, Zu- oder Einbau.

7,4%

15,9%

7,5%

10,3%

2,1%

56,9%

0,0%

10,0%

20,0%

30,0%

40,0%

50,0%

60,0%

70,0%

Eigentum Objektförderung Sanierung

17,7 % 17,9 %

64,4 %

Errichtung

Kauf

Mietwohnung

Wohnheime

"große" Sanierung

"sonstige" Sanierung

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5 Zusicherungen nach Bezirken Die bisherigen Ausführungen beziehen sich auf die im Jahr 2017 insgesamt zugesicherten Zu-schüsse bzw. geförderten Wohneinheiten, also auf das im Land Salzburg zugesicherte Fördervo-

lumen. Nachfolgend werden die geförderten Wohneinheiten, sowie die zugesicherten Zuschüs-se für das Jahr 2017 auf Bezirksebene dargestellt:

Abbildung 3 Geförderte Wohneinheiten nach Fördersparte und Bezirk im Jahr 2017

Quelle: Abteilung Wohnen und Raumplanung Mehr als die Hälfte der Wohneinheiten (alle För-dersparten) wurde im Bezirk Salzburg Stadt (52,2 %) zugesichert, gefolgt vom Flachgau (15,4 %) und Pongau (13,6 %). Auf den Pinzgau entfielen 9,7 % der zugesicherten geförderten Wohneinheiten, auf den Tennengau 7,2 % und auf den Lungau 2,0 %. Neben den Unterschieden im Hinblick auf die Absolutzahlen, gab es auch be-trächtliche Unterschiede die Verteilung der För-dersumme auf die Fördersparten in den Bezirken betreffend (siehe Abbildung 4). Während in der Stadt Salzburg mehr als zwei Drit-tel des Fördervolumens auf die Objektförderung im Mietwohnungssektor entfielen und im Pinzgau und Lungau zumindest noch etwa 40 % dieser Sparte zuordenbar waren, entfiel im Tennengau

nicht einmal jeder fünfte Fördereuro auf diese Sparte. Wohnheime wurden insbesondere im Ten-nengau und in der Stadt Salzburg gefördert. Genau umgekehrt verhielt es sich bei der Förde-rung von Eigentum. Landesweit wurden 37,2 % der Fördersumme für die Eigentumsförderung (Errichtung und Kauf) zugesagt. Im Bezirk Salz-burg Stadt lag der Anteil allerdings bei nur 6,6 %, im Flachgau hingegen belief er sich auf beinahe zwei Drittel der Fördersumme (64,0 %), gefolgt vom Tennengau (54,1 %), Pongau (54,0 %), Pinz-gau (50,7 %) und Lungau (47,2 %). Für Sanierungen wurden zwischen 4,2 % (Tennen-gau) und 16,6 % (Stadt Salzburg) der Fördersum-me zugesichert.

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Abbildung 4 Verteilung der Fördersumme nach Fördersparten und Bezirk im Jahr 2017

Quelle: Abteilung Wohnen und Raumplanung

6 Wohnbeihilfe Bei der Wohnbeihilfe (WBH) wird prinzipiell zwi-schen zwei Arten unterschieden: die sogenannte allgemeine WBH, die für geförderte Objekte aus-gezahlt wird und die sogenannte erweiterte WBH, für nicht bzw. nicht mehr geförderte Objekte. Für die Gewährung gibt es unterschiedliche Vo-raussetzungen. Die Höhe der WBH ergibt sich aus dem Differenz-betrag vom zumutbaren Wohnungsaufwand zum förderfähigen Teil der Miete, dem sogenannten maßgeblichen Wohnungsaufwand1. Keine WBH wird für Betriebskosten, Steuern, Heizkosten, Verwaltungskosten etc. gewährt. Die Höhe des maßgeblichen Wohnungsaufwandes wird entwe-der von den Kundinnen und Kunden im Rahmen der Beratung erfragt oder von der Vermieterin bzw. vom Vermieter beauskunftet. Im Bundesland Salzburg gab es im Jahr 2017 12.923 Wohnbeihilfenberechnungen aufgrund von Erstanträgen und Weitergewährungen. An 10.248 Haushalte konnte eine WBH ausbezahlt werden. 7.284 Haushalte davon erhielten die allgemeine WBH, die sich landesweit auf durchschnittlich

1 Anmerkung: dabei handelt es sich nur um den Zumutbar-keitszuschuss

254,48 € pro Monat belief. Für 2.964 Haushalte wurde eine erweiterte WBH gewährt. Diese be-trug monatlich im Durchschnitt 216,21 €. In Summe wurden 24,2 € Millionen an WBH im Bun-desland Salzburg ausgezahlt. Tabelle 4 Überblick über die Wohnbeihilfe im Jahr 2017 im Land Salzburg

allgemeine

WBH erweiterte

WBH

Budgetausgaben 24,2 Millionen €

unterstützte HH. 7.284 2.964

ⵁ, monatl. WBH 254,48 € 216,21 €

Quelle: Abteilung Wohnen und Raumplanung

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Abbildung 5 Verteilung der Haushalte die Wohnbeihilfe in geförderten Objekten beziehen nach Bezirk im Jahr 2017

Quelle: Abteilung Wohnen und Raumplanung

Abbildung 6 Verteilung der Haushalte, die erweiterte Wohnbeihilfe beziehen nach Bezirk im Jahr 2017

Quelle: Abteilung Wohnen und Raumplanung

32,0%

11,0%

19,4%

14,0%

2,3%

21,2%

Stadt Salzburg

Tennengau

Flachgau

Pongau

Lungau

Pinzgau

62,5%8,2%

9,2%

10,0%

1,8% 8,3%

Stadt Salzburg

Tennengau

Flachgau

Pongau

Lungau

Pinzgau

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7 WohnberatungIm Herbst 2016 wurde die Wohnberatung Salzburg in der Fanny-von-Lehnert-Straße 1 eröffnet. Die Wohnberatung stellt die erste Anlaufstelle für Kundinnen und Kunden der Wohnbauförderung dar. Hier erhalten Interessierte allgemeine Aus-künfte zur Wohnbauförderung bzw. Wohnbeihilfe und werden entsprechend ihrer Anliegen an die richtige Stelle weitergeleitet. Die weitergehende Beratung erfolgt dann ebenfalls am Standort der Wohnberatung durch die Spezialistinnen und Spe-zialisten des Salzburger Instituts für Raumord-nung und Wohnen (SIR). Dabei werden auch die Kontakte zur Energieberatung, den nötigen Sach-bearbeiterinnen und Sachbearbeitern sowie sons-tigen Auskunftspersonen hergestellt. In der Wohnberatung werden Ansuchen und Unterlagen für die Wohnbauförderung entgegengenommen. Zudem helfen die Wohnberaterinnen und Wohn-berater beim Ausfüllen des Ansuchens. Dafür steht auch ein Internetarbeitsplatz für die Kun-dinnen und Kunden zur Verfügung. Neu organisiert wurde auch die telefonische Be-ratung. Die Telefonzentrale der Wohnberatung Salzburg ist unter der Telefonnummer 0662 8042-3000 erreichbar. Die Kolleginnen und Kollegen der Wohnberatung Salzburg stehen von Montag bis Donnerstag von 07:30 bis 18:00 Uhr und am Freitag von 07:30 bis 15:00 Uhr für Anfragen der Bürgerinnen und Bür-ger vor Ort zur Verfügung.

Die meisten Fragen betreffen die Abwicklung der Förderung. Die Bürgerinnen und Bürger erkundi-gen sich im neu geschaffenen Beratungszentrum vor allem darüber, wie man eine Förderung in Anspruch nehmen kann. Am häufigsten wird die Beratungsstelle von Wohnbeihilfenempfängerin-nen und -empfängern in Anspruch genommen, gefolgt von den Antragstellerinnen und Antrags-stellern die sich für eine Expertenberatung im Bereich der Eigentumsförderung, die von SIR-Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern am selben Standort stattfindet, interessieren. Im Jahr 2017 wurden pro Monat durchschnittlich etwa 1.250 Salzburgerinnen und Salzburger in der Wohnberatung bei ihren Anliegen unterstützt, ca. 160 Bürgerinnen und Bürger nahmen eine Exper-tenberatung in Anspruch und ca. 4.000 eingehen-de Telefonate wurden abgewickelt. Weitere Informationen erhalten Interessierte in der Wohnberatung Salzburg und unter https://www.salzburg.gv.at/wohnen.