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WS 2001/2002 SMR-Vortrag hochschule für angewandte wissenschaften FACHBEREICH FAHRZEUGTECHNIK UND FLUGZEUGBAU hamburg university of applied sciences 1/53 Patentanmeldu ng

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FACHBEREICH FAHRZEUGTECHNIK UND FLUGZEUGBAU hamburguniversity of applied sciences1/53

PatentanmeldungPatentanmeldung

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Gliederung

• Anmeldung im Ausland

• Anmeldung in Deutschland

• Stand der Technik

• Zeichnung

• Patentansprüche

• Zusammenfassung

• Patentanmeldeverordnung

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Anmeldung im Ausland

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Was habe ich von einer Auslandsanmeldung?

• Wahrung der Exportchancen am zusammenwachsenden europäischen und internationalen Markt

• Stärkung der Patentposition in den Produktionsländern des potentiellen Wettbewerbs (Japan)

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Was habe ich zu beachten?

• Patentierbarkeit durch Recherche untermauern

• technische Erkenntnisse nach deutscher Anmeldung berücksichtigen

• unterschiedliche Anforderungen bezüglich Erfindungstiefe und Formalien beachten

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Welche Formen von Auslandsanmeldungen gibt es?

• NA - nationale Anmeldung, Einzelanmeldung im jeweiligen Land

• EPA - europäische Patentanmeldung im Europäischen Patentamt

• PCT - Patent Coorperation Treaty internationale Anmeldung im Deutschen oder Europäischen Patentamt

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Was kennzeichnet die EPA?

• Europäisches Patentübereinkommen (EPÜ) regelt Einheitlichkeit hinsichtlich:– Laufzeit– Schutzbereich– verbindlicher Fassung– Nichtigkeitsgründe

• Kosteneffizientes und zeitsparendes Anmeldeverfahren für mehrere Staaten

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Welche Staaten gehören dem EPÜ an?

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TR - Türkei

IT - ItalienIE - IrlandGR - GriechenlandGB - Grossbritannien

FI - FinnlandES - SpanienDK - DänemarkDE - DeutschlandCY - ZypernCH - SchweizBE - Belgien

LI - Liechtenstein

AT - Österreich

SE - SchwedenPT - PortugalNL - Niederlande

FR - Frankreich

MC - MonacoLU - Luxemburg

AL - AlbanienLT - LitauenLV - LettlandMK - MazedonienRO - RumänienSI - Slowenien

Das Schutzrecht kann auch auf folgende Staaten erstreckt werden:

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Welche Kosten kommen auf mich zu?

GEBÜHRENART BETRAG [€]

Anmeldegebühr 127,00Europäische Recherche 690,00Benennungsgebühr pro Staat 76,00

(max. 532,00)Jahresgebühr ab 3. Jahr ab 383,00Prüfungsgebühr 1.431,00Erteilungsgebühr 715,00(inkl. 35-seitiger Patentschrift) (ab 36. Seite: 10,20/S)

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Welche Kosten kommen auf mich zu?

Beispiel:

Anmeldung mit Recherche, Prüfung und Erteilung eines Patents in Österreich und der Schweiz (inkl. Liechtenstein):

Euro 3.115,-

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Wo kann ich einen Patenschutz für Europa beantragen?

• In englisch, französisch oder deutsch im Europäischen Patentamt

80295 München

• Informationen unter:

www.european-patent-office.org

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Anmeldung in Deutschland

Am Beispiel eines Korkenziehers

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Woraus besteht die Anmeldung beim Deutschen Patent- und

Markenamt?• Antrag auf Erteilung eines Patentes

• Anmeldungsunterlagen 3fach

• Zusammenfassung 3fach

• Evtl. Modelle und Proben

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Was sind die Voraussetzungen für die Patentierung?

• Technische Erfindung

• Neu

• Gewerblich anwendbar

• Erfindungshöhe

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Nicht patentfähig sind:

• Mathematische Methoden• Formschöpfungen• Computerprogramme• Konstruktionen, die den Naturgesetzen

widersprechen• Konstruktionen, die gegen die guten Sitten

verstoßen• Pflanzensorten• Medizinische Verfahren

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Für wen ist ein Patentanwalt nötig?

• Personen, die in Deutschland keinen Wohnsitz haben

• Firmen, die in Deutschland keinen Sitz haben

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Der Antrag auf Erteilung eines Patents

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Wie ist der Antrag auszufüllen?

Anschrift, an die die

Sendungen des

Patentamtes gesendet werden

Zusätzliche Angaben des Antragstellers

Geier und Habicht

Patentanwälte

- Herrn Dieter Habicht -

Südring 3

54321 Neustadt

Ha 011723 06649 / 6621974 5.3.2001

Funktion des Empfängers

X 08154711

Bei Firmen die Bezeichnung

wie im Handelsregister

Pfiffig und Söhne

Bergweg 9

12345 Siebenbrück

HRA 1132 SiebenbrückX

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Wie ist der Antrag auszufüllen?

Codenummern für Anmelder, Vertreter und Zustelladresse werden vom DPMA

vergeben, wenn bekannt eintragen

Kurze, genaue technische

Beschreibung ohne Marken und Phantasienamen

11349100

Druckluftbetriebener Korkenzieher

Felder für die Beantragung der

Prüfung, Recherche usw

x

x x

Erklärungen zur Teilung,

Lizenzvergabe und vorzeitiger

Offenlegung

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Wie ist der Antrag auszufüllen?

Bei Prioritäts-anmeldungen

ausfüllen

Gebühren nach Merkblatt berechnen und eintragen

sowie Zahlungsart angeben

580,00

x

Benennung und Anzahl der

Anlagen

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Erläuterungen zum Antrag

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Abbuchungsauftrag

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Stand der Technik

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•DPMA erteilt auf Antrag Auskünfte zum Stand der Technik

•Gesetzliche Aufgabe des DPMA um Dokumentationen der Öffentlichkeit zugänglich zu machen

Allgemeines:

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Umfang der Auskunftserteilung

• Auskünfte auf allen Gebieten der Technik erfolgen in öffentlichen Druckschriften

• Die Anfrage kann dabei gerichtet sein• Auf einen genau beschriebenen Sachverhalt• Auf die Angabe bekannter Lösungen zu einer

genau geschilderten Aufgabenstellung

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Auskünfte können nicht erteilt werden über:

• Entdeckungen sowie wissenschaftliche und mathematische Methoden

• Ästhetische Formschöpfungen• Pläne, Regeln und Verfahren für

gedankliche Tätigkeiten• Programme für Datenverarbeitungsanlagen

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Der Antrag muß enthalten:

• Erklärung das Auskunft begehrt wird• Genaue Beschreibung des technischen

Sachverhaltes• Bezeichnung des Antragstellers• Bei mehreren Personen Angabe des

Zustellbevollmächtigten• Unterschrift des Antragstellers

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Gebühren

• Für jeden Antrag auf Erteilung zum Stand der Technik ist eine Gebühr von 850 DM zu entrichten

• Gebühr ist im Voraus zu bezahlen• Erstreckt sich Anfrage auf mehrere

technische Gebiete ist die Gebühr für jedes Gebiet zu entrichten

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Mitteilung

• Das Rechercheergebnis enthält eine Auflistung der ermittelten Druckschriften

• Eine Bewertung des Inhaltes findet nicht statt

• Ablichtungen der ermittelten Druckschriften werden der Mitteilung beigefügt

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Aller Anfang

Eine Spindel fest mit einem waagerechten Griff verbunden

Vorteil:-Einfacher Aufbau- wenig Teile- robust

Nachteil:- Hoher Kraftaufwand- Viele Bewegungen

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Umwandlung der Zugbewegung in Drehbewegung oder Hebelbewegung

Vorteil:- Wenig KraftaufwandNachteil:- Viele Bewegungen nötig

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Vorteile:- Kompakte Bauweise- Mehrfunktionsgerät

Nachteile:- Schwierige Handhabung- höher Kraftaufwand

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Vorteile:- Wenig Handbewegungen - Kaum Beschädigung des Korkens

Nachteile:- Höher Kraftaufwand- Komplizierter Aufbau

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•Bitaufnahme 1/4 auf der Gewindestange dadurch Betrieb mit jedem handelüblichen Akkuschrauber möglich

Schutzanspruch:

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Entfernung des Korkens mit Hilfe von Luftdruck der durch eine Handpumpe entsteht

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Zeichnung

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Korken- zieher in der Seiten-ansicht

Deckel(6)

Grundkörper(1)

Ventil(4)

Hohlnadel(2)

Schieber(5)

Flasche mit Korken(3)

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Korken-zieher im Schnitt

Deckel(6)

Treibgas-Patrone(7)

Dichtung(8)

Ventil(4)

Grundkörper(1)

Hohlnadel(2)

Schieber(5)

Korken(3)

Rückhaltesockel(9)

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Korken-

zieher im

Schnitt

bei ge-

öffneter

Flasche

Schieber(5)

Korken(3)

Hohlnadel(2)

Detail - Hohlnadel

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Vorteile des Korkenziehers gegenüber anderen Systemen:

- Kaum Kraftaufwand beim Öffnen

- Kann durch Rückhaltesockel nicht

wegfliegen

- Treibgaspatrone kann mehrmals

verwendet werden

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Patentansprüche

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Patentansprüche § 34 PatG

• ein - oder zweiteilige Formulierung• Gliederung nach Merkmalen• der Oberbegriff• der kennzeichnende Teil• die verschiedenen Anspruchsarten

– Hauptanspruch– Nebenanspruch– Unteranspruch

• allgemeine Richtlinien

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Der Patentanspruch 1. Korkenzieher bestehend aus einem vorzugsweise aus Kunststoff herzustellenden Körper, der

aus einem Deckel und einem Grundkörper besteht, zur Aufnahme einer Treibgaspatrone dient

und durch ein Gewinde zusammengeschraubt werden kann, einer in den Grundkörper einge -

arbeiteten Hohlnadel, einer eingelegten Dichtung, wobei der Korkenzieher

gekennzeichnet ist

durch ein im Grundkörper eingearbeitetes Ventil, welches ein Dosieren des Treibgases zuläßt,

durch zwei in Längsrichtung eingearbeitete Materialaussparungen, durch die sich der Grund -

körper zusammendrücken läßt und ein Verklemmen mit dem Flaschenhals ermöglicht, durch

einen, in zwei weiteren Aussparungen, geführten Schieber.

2. Korkenzieher nach Patentanspruch 1,

dadurch gekennzeichnet,

das ein dämpfendes Element im Bereich der Korkenaufnahme eingesetzt wird.

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Zusammenfassung

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Zusammenfassung § 36 PatG

• Überblick über Inhalt der Erfindung

• maschinelle Dokumentation

• leicht verständlich und übersichtlich

• nicht mehr als 150 Wörter

• kann eine Zeichnung aus der Anmeldung enthalten

• Schema ist vorgegeben

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Schema zur Zusammenfassung

• 1. Bezeichnung

• 2. Kurzfassung

• 2.1. Technisches Problem der Erfindung

• 2.2. Lösung des Problems

• 2.3. Anwendungsgebiet

• 3. Zeichnung ( nicht zwingend )

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Zusammenfassung

1. Korkenzieher

2.1. Bei anderen mit Überdruck arbeitenden Korkenziehern wird der Überdruck entweder durch Pumpen aufgebaut, oder es wird die gesamte Treibgaspatrone zum Öffnen der Flasche entleert. Auch ist das Auffangen des sich unter Druck lösenden Korkens nicht gewährleistet. Der neue Korkenzieher soll diesbezüglich optimiert sein.

2.2 Bei dem mit Überdruck arbeitenden Korkenzieher ermöglicht ein eingearbeitetes Ventil einen sparsamen Umgang mit dem Treibgas. Durch Materialaussparungen im Grundkörper wird ein Verklemmen mit dem Flaschenhals ermöglicht und sichert somit ein kontrolliertes Auffangen des Korkens.

2.3 Der Korkenzieher eignet sich zum Öffnen aller nicht unter Druck stehenden, verkorkten Flaschen.

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PatAnmV

Patentanmeldeverordnung

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PatentanmeldeverordnungPatAnmV

• Ergänzende Vorschriften zu den Bestimmungen des Patentgesetzes

• Das Einhalten dieser Vorschriften ist Voraussetzung für den reibungslosen Ablauf einer Patentanmeldung

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Patentanmeldeverordnung

Vorschriften zum inhaltlichen und formalen Aufbau von:

• Antrag auf Erteilung• Patentansprüchen• Beschreibung • Zeichnung• Zusammenfassung

• allg. Erfordernisse an die Unterlagen

• Modelle und Proben• Übersetzungen

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Wir bedanken uns für Eure Aufmerksamkeit!

Deutsches-Patent-und-Markenamt bei Nacht

Referenten:

Denis Heddergott

Oliver Schwarz

André Kürschner

Oliver Müller

Axel DudekZeichnungen:

André Kürschner

Quellen:

Wagner/Thieler:Wegweiser für den Erfinder

Springer Verlag

E. Däbritz:Patente

Verlag C.H.Beck

www.dpma.de

www.european-patent-office.org

Im Auftrag von Prof.Dr.-Ing. Burger

Hamburg, im November 2001