zukunft audi – „leistung, erfolg,...
TRANSCRIPT
Zukunft Audi – „Leistung, Erfolg, Beteiligung“
Vereinbarung zwischen dem Gesamtbetriebsrat
und der Unternehmensleitung
unter Zustimmung der Tarifvertragsparteien
Präambel Die Vereinbarung „Zukunft Audi – Perspektiven für Unternehmen und Belegschaft“
vom November 2001 ist in den Jahren 2002 bis 2004 erfolgreich umgesetzt worden.
Wettbewerbsfähigkeit, Beschäftigungssicherheit, hoher Ausbildungsstand und Betei-
ligung der Belegschaft konnten in einem schwierigen Umfeld erreicht werden.
Angesichts der aktuellen Herausforderungen trägt diese neue Vereinbarung dazu
bei, auf der Grundlage der bisher erfolgreich umgesetzten personalpolitischen Maß-
nahmen die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens weiter zu stärken und die Be-
schäftigung für die Belegschaftsmitglieder an den beiden Standorten Ingolstadt und
Neckarsulm zu sichern. Für die Produktion neuer Modelle wird mit dieser Vereinba-
rung eine tragfähige Ausgangslage geschaffen.
1. Auslastung der Standorte und Beschäftigungssicherung
Bis zum 31. Dezember 2011 werden betriebsbedingte Kündigungen für alle Beleg-
schaftsmitglieder ausgeschlossen. Die Möglichkeit betriebsbedingter Änderungskün-
digungen mit dem Zweck der Versetzung auf Grund erforderlicher organisatorischer
Maßnahmen sowie struktureller Veränderungen ist weiterhin gegeben, sofern eine
einseitige Versetzung aus rechtlichen Gründen nicht möglich ist.
Zur Beschäftigungssicherung trägt vor allem die Auslastung der Produktionskapazitä-
ten der inländischen Audi Standorte durch die Fahrzeuge der A3-, A4-, A6- und A8-
Modellreihen einschließlich jeweiliger Derivate bei. Zwischen den Werken Ingolstadt
1
und Neckarsulm wird eine Produktionsdrehscheibe eingerichtet. Darüber hinaus wer-
den an beiden Standorten beispielsweise die Werksstruktur und der Vorrichtungs-
und Werkzeugbau im Rahmen der Sparte Werkzeugbau weiterentwickelt.
Das Unternehmen erstellt unter Berücksichtigung der Markt- und Wettbewerbsbedin-
gungen eine operative Planung, die standortspezifisch eine ausgeglichene Personal-
situation vorsieht und Personalüberhänge mit geeigneten Maßnahmen ausgleicht.
Auf wesentliche Änderungen der Grundannahmen (wie zum Beispiel nachhaltiger
Absatzeinbruch) oder der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen (wie zum Beispiel
Wirtschaftskrise, Währungsverfall) wird zunächst mit beschäftigungssichernden
Maßnahmen wie Reduzierung von Mehrarbeit, Abbau von Fremdleistungen, Nutzung
standortübergreifender Mobilität sowie standortübergreifende Verlagerung von Pro-
duktionsumfängen reagiert. Sind diese Maßnahmen nicht wirtschaftlich darstellbar
oder nicht ausreichend, gilt folgendes Verfahren:
Unternehmensleitung und Gesamtbetriebsrat werden einen Interessenausgleich su-
chen, um der veränderten Situation ausreichend Rechnung zu tragen und betriebs-
bedingte Beendigungskündigungen zu vermeiden. Voraussetzung ist, dass eine Par-
tei das Überprüfungsgespräch mit dem Ziel eines Interessenausgleichs beantragt.
Kann ein Einvernehmen zwischen den Vertragsparteien nicht erzielt werden, wird ein
Einigungsgespräch zwischen den Gesamtbetriebsratsvorsitzenden, dem Vorstands-
vorsitzenden und dem Personalvorstand der AUDI AG unter Hinzuziehung der Tarif-
vertragsparteien geführt. Führt auch dieses Einigungsgespräch zu keinem Ergebnis,
kann diese Vereinbarung mit einer Frist von 3 Monaten zum 30. Juni oder 31. De-
zember eines Jahres schriftlich und ohne Nachwirkung gekündigt werden.
Bei vorübergehenden strukturellen Personalüberhängen finden vorrangig die Tarif-
verträge zur Beschäftigungssicherung Anwendung.
2. Industrienahe Dienstleistungen
Die Parteien stimmen darin überein, für Beschäftigte mit industrienahen Dienstleis-
tungsaufgaben gesonderte tarifliche Arbeitszeit- und Vergütungsregelungen zu
2
schaffen, um die Beschäftigung in diesen Aufgabenfeldern wettbewerbsfähiger zu
gestalten und damit bei Audi zu sichern. Hierzu ist es erforderlich, die Arbeitskosten
zu senken. Zu diesem Zweck werden für Beschäftigte mit industrienahen Dienstleis-
tungsaufgaben ein Ergänzungstarifvertrag und eine Betriebsvereinbarung gemäß
den als Anlage 1 (a) beigefügten Eckpunkten abgeschlossen.
3. Flexible Arbeitszeiten
Die bereits hohe Arbeitszeitflexibilität bei Audi soll im Interesse der Wettbewerbsfä-
higkeit und Arbeitsplatzsicherheit einerseits, zur persönlichen und familiären Zeitau-
tonomie andererseits erweitert werden. Dabei geht es im Rahmen der jeweils gelten-
den Tarifverträge um die Gestaltung der Zeitkonten ebenso wie um variable Formen
der Lebensarbeitszeit und Arbeitsorganisation (Teilzeitarbeit, Sabbaticals und Tele-
arbeit). Grundsatz bei allen Arbeitszeiten ist und bleibt die Erfüllung der Kundenwün-
sche hinsichtlich Lieferfähigkeit und Liefertreue.
Im Rahmen des Projektes „Flexible Arbeitszeiten“ wurden zwischen Arbeitnehmer-
und Unternehmensvertretern flexible Arbeitszeitmodelle entwickelt, die in Zukunft
realisiert werden sollen. Die Regeln im Einzelnen ergeben sich aus den als Anlage 2
beigefügten Eckpunkten für eine Betriebsvereinbarung. Die Vereinbarungen erfolgen
im Rahmen der jeweiligen tariflichen Bestimmungen.
4. Audi Altersteilzeit Unternehmensleitung und Gesamtbetriebsrat werden eine Audi Altersteilzeit entwi-
ckeln. Sie soll weiterhin die Förderung eines vorzeitigen Ausscheidens aus dem akti-
ven Arbeitsleben zur Vermeidung drohender Personalüberhänge und zur Verbesse-
rung der Altersstruktur gewährleisten.
3
5. Neues Audi Entgeltsystem
Die Einführung des Entgeltrahmen-Tarifvertrages (ERA) bietet viele Möglichkeiten zu
einer gerechteren, leistungs- und qualifikationsfördernden Entgeltgestaltung. Die
gemeinsame Projektgruppe „Leistung und Entgelt (ERA)“ hat unterschiedliche
Gestaltungsalternativen analysiert und Lösungsvorschläge erarbeitet.
Mit der Einführung von ERA sollen die Chancen genutzt werden, die Personalent-
wicklung im Tarifbereich zu unterstützen, lebensbegleitendes Lernen zu fördern, al-
ternsgerechte Kompetenz und Leistung zu honorieren und eine gute Kombination
von persönlicher, Gruppen- und Bereichsleistung im variablen Entgelt zu Grunde zu-
legen.
Die Einführung des ERA-Tarifvertrages bietet darüber hinaus die Möglichkeit, überta-
rifliche Entgeltbestandteile in variable, erfolgsabhängige Entgeltbestandteile zu wan-
deln, ohne dass die heute Beschäftigten persönliche Entgeltverluste treffen. Zu die-
sem Zweck vereinbaren Unternehmensleitung und Gesamtbetriebsrat mit Zustim-
mung der Tarifvertragsparteien das als Anlage 3 (a und b) beigefügte Verhandlungs-
ergebnis.
Die gemeinsamen Anstrengungen von Audi Management und Belegschaft in den
nächsten Jahren sollen sich lohnen. Neben der Arbeitsplatzsicherheit steht deshalb
eine erweiterte Erfolgsbeteiligung aller Mitarbeiter ganz obenan. Die bisherige Mitar-
beiter-Erfolgsbeteiligung (MEB) wird durch eine ergebnisabhängige Komponente er-
weitert: Zehn Prozent der Ergebnisverbesserung oberhalb eines definierten Mindest-
betrages werden an die Belegschaft ausgeschüttet. Hierzu vereinbaren die Parteien
das als Anlage 3 c beigefügte Verhandlungsergebnis.
6. Gesundheit, Fitness, Arbeitsgestaltung
Gesundheit und Fitness sind Voraussetzungen für die Leistungsfähigkeit der Beleg-
schaft. Der bereits erreichte hohe Gesundheitsstand von 97 Prozent soll erhalten und
weiter ausgebaut werden.
4
Kernelement zur Förderung von Fitness und Gesundheit wird in den nächsten Jahren
der „Audi Check-Up“. Die gesamte Belegschaft wird – auf freiwilliger Basis – schritt-
weise und altersspezifisch in ein Diagnose- und Präventionsprogramm auf dem neu-
esten Stand der Medizin einbezogen. Der Audi Mitarbeiter erhält ein exzellentes Un-
tersuchungs- und Beratungsangebot, das seiner persönlichen und beruflichen Vor-
sorge dient; das Unternehmen investiert in eine Verbesserung des Gesundheits-
stands und der Leistungsfähigkeit der Belegschaft.
Wegen des absehbaren Anstiegs des Anteils älterer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
müssen besondere Anstrengungen unternommen werden, um Arbeitsplätze, Arbeits-
umgebung und Arbeitsorganisation nach arbeitsmedizinischen und arbeitswissen-
schaftlichen Erkenntnissen und betrieblichen Erfahrungen alternsgerecht zu gestal-
ten. Ziel ist es, älteren, aber auch leistungsgewandelten und schwerbehinderten Be-
schäftigten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und betrieblichen Vereinba-
rungen Arbeitsplätze anzubieten, die ihren Fähigkeiten und ihrer gesundheitlichen
Situation entsprechen. Die Integration schwerbehinderter Menschen wird auch durch
Qualifizierung gefördert. Die dazu zur Verfügung stehenden Mittel sind zu nutzen.
Die erreichten Standards der Aufenthaltsqualität sollen erhalten und anforderungsge-
recht weiterentwickelt werden.
7. Chancengleichheit und Vereinbarkeit von Beruf und Familie
Die Attraktivität von Audi misst sich künftig noch stärker daran, welche Möglichkeiten
einerseits Frauen geboten werden, im Unternehmen Karriere zu machen, und welche
Optionen andererseits alle Mitarbeiter haben, Arbeit und Familie besser in Einklang
zu bringen. Audi war bereits in der Vergangenheit vorbildlich für den hohen Anteil
weiblicher Auszubildender. Viele Ansätze zum Aufstieg, vorübergehenden Aus- und
Wiedereinstieg von Frauen und Müttern, zur Kinderbetreuung, zur Beratung für Beruf
und Familie wurden in den letzten Jahren gestartet und sollen fortgeführt und erwei-
tert werden. Die soziale und „Management“-Kompetenz, die Frauen oder auch Män-
ner in einer Familienphase erwerben, soll stärker anerkannt und berücksichtigt wer-
den.
5
8. Personalentwicklung
Personalentwicklung muss alle Belegschaftsmitglieder einbeziehen. Auf Basis der
Ergebnisse der gemeinsamen Projektgruppe „Erfolg bei Audi“ werden künftig neben
dem Management auch die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Tarif stärker in den
Fokus der Personalentwicklung genommen. Die Entwicklungswege im Tarif werden
transparenter und durchlässiger gestaltet. Ziel ist es, alle Belegschaftsmitglieder sys-
tematisch entsprechend ihrem fachlichen Können und ihrem Engagement zu fördern.
Beispielsweise sollen die besten der jungen Fachkräfte in höherwertige Aufgaben
des gewerblich-technischen und kaufmännischen Bereiches entwickelt werden. Da-
bei sollen Förderkreise es ermöglichen, den Besten einen Aufstieg über formale Bil-
dungsbarrieren hinweg zu ermöglichen. Die optionale Qualifizierungskomponente im
neuen Audi Entgeltsystem kann das Engagement der Mitarbeiter im lebensbeglei-
tenden Lernen fördern.
9. Berufsausbildung, Wanderjahre und lebensbegleitendes Lernen
Gut ausgebildete Fachkräfte sind wesentlich für die Wettbewerbsfähigkeit des Unter-
nehmens. Audi hat sich darüber hinaus der gesellschaftlichen Verantwortung gestellt,
für genügend Ausbildungsplätze zu sorgen. Zu Beginn des Ausbildungsjahres 2004
beschäftigte Audi 40 Prozent mehr Auszubildende als noch vor vier Jahren und er-
reichte damit einen neuen Höchststand. Dabei hat Audi nicht nur die Zahl, sondern
auch die Qualität der Ausbildung verbessert. Audi wird das hohe Niveau der Ausbil-
dung halten und bei der Zahl der Auszubildenden dem Trend der allgemeinen Absol-
ventenzahlen folgen.
Das erhöhte Angebot von Ausbildungsplätzen wird einschließlich des Einstelljahr-
gangs September 2008 beibehalten. Ziel der vertragsschließenden Parteien ist es,
dieses Ausbildungsplatzangebot auch über das Jahr 2008 hinaus aufrecht zu erhal-
ten. Zu diesem Zweck werden zwischen Unternehmensleitung und Gesamtbetriebs-
rat diesbezüglich rechtzeitig Gespräche aufgenommen.
6
Es wird in einer gemeinsamen Projektgruppe überprüft, ob die Struktur der Ausbil-
dung im Hinblick auf den hohen Anteil der Metallfachberufe zukunftsweisend ist; Audi
hat mit beinahe 70 Prozent den höchsten Anteil der Metallfacharbeiter in der Auto-
mobilindustrie; Erfahrungen aus Projekten zur Ausbildung und Qualifizierung zeigen,
dass andere Ausbildungswege durchaus erfolgreich sind. Der richtige Mix muss ge-
funden werden.
Die hohe Absolventenzahl bei gleichzeitig intensiver Rationalisierung insbesondere
in der Fertigung erfordert in den nächsten Jahren eine erhöhte Flexibilität beim Be-
rufseinstieg. Aus der Notwendigkeit lässt sich eine Tugend machen. Die Wanderjahre
sollen wie früher bei den Gesellen auch der Qualifizierung und der Erweiterung des
Horizonts dienen. In diesem Sinne werden die ersten Jahre des Berufseinstiegs in
einer besonderen organisatorischen Einheit mit Einsätzen intern, in anderen Kon-
zernbetrieben und extern bei exzellenten Zulieferern und Autoherstellern begonnen.
Einzelheiten regelt die Vereinbarung in der Anlage 4.
Lebensbegleitendes Lernen ist unverzichtbar, um den Herausforderungen der Ar-
beitswelt erfolgreich zu begegnen.
Präsenzmaßnahmen werden durch Lernprogramme und E-Learning reduziert.
10. Ideen, Engagement, Gruppenarbeit
Im Jahr 1993 wurde bei Audi Gruppenarbeit eingeführt. Die Zusammenarbeit von
Belegschaftsmitgliedern in einer Gruppe mit einer ganzheitlichen Arbeitsaufgabe ge-
währleistet seitdem, dass sich Beschäftigte in weitaus höherem Maße als zuvor ent-
sprechend ihren Fähigkeiten und Stärken in den Fertigungsprozess einbringen kön-
nen.
Im Rahmen einer Betriebsvereinbarung im Jahr 2003 wurden die unternehmens- und
mitarbeiterbezogenen Ziele der Gruppenarbeit aktualisiert: Einerseits Verbesserung
der Qualität und Produktivität, Optimierung der Ablauf- und Aufbauorganisation sowie
flexibler Personaleinsatz, andererseits Erhöhung der Arbeitszufriedenheit und Identi-
7
fikation mit dem Unternehmen durch Übernahme von Verantwortung und Einbringen
von Fach-, Prozess- und Sozialkompetenz.
Aus den Ergebnissen einer Mitarbeiterbefragung und ausführlicher Analysen hat eine
gemeinsame Projektgruppe von Unternehmens- und Arbeitnehmervertretern Hand-
lungsfelder für die Weiterentwicklung der Gruppenarbeit bei Audi abgeleitet. Hierzu
gehören die Entwicklung von Führungskräften, die Integration älterer und leistungs-
gewandelter Belegschaftsmitglieder in die Gruppenarbeit und bessere qualifikations-
gerechte Entwicklungsmöglichkeiten einzelner Gruppenmitglieder, die Verknüpfung
von Ideen-Programm und Gruppengesprächen und nicht zuletzt die Weiterentwick-
lung der Gruppengespräche als Instrument im kontinuierlichen Verbesserungspro-
zess.
Mitdenken und Mitmachen, kurz das Engagement aller Mitarbeiter wird nur verstärkt,
wenn die Beteiligungs- und Gestaltungsmöglichkeiten am Arbeitsplatz und im Ar-
beitsumfeld erweitert werden. Das betrifft die Gruppenarbeit in der Fertigung und in
den angrenzenden Bereichen, soll aber während der Laufzeit dieser Vereinbarung im
gesamten Unternehmen verbessert werden. Benchmark im Konzern sowie Verglei-
che mit anderen Automobilunternehmen und Pilotprojekte bei Audi für zukunftwei-
sende Formen der Arbeits- und Betriebsorganisation, der Information und Partizipati-
on, sollen verstärkt werden.
11. Information, Kommunikation, Mitbestimmung
Das Wissen über betriebliche Abläufe und Unternehmensziele ist eine wesentliche
Voraussetzung dafür, dass alle Belegschaftsmitglieder mitdenken und mitmachen,
dass Führungskräfte unternehmerisch denken und handeln. Auch bestehen mit den
Möglichkeiten der internen Kommunikation die allerbesten Chancen, Kenntnis und
Begeisterung für die Produkte zu fördern.
Die gemeinsame Projektgruppe „Information und Kommunikation“ hat konkrete Maß-
nahmen entwickelt, um den Informations- und Wissensstand der Belegschaftsmit-
glieder zu erhöhen. Dazu gehören zielgruppenspezifische Mitarbeiter-Informationen
8
über Online- und Printmedien, Mitarbeiterinformations- und Vortragsveranstaltungen,
Mitarbeiter-Produkttage und Mitarbeiterreisen.
Erster Ansatz für den Feed-back-Prozess ist das Online-Stimmungsbarometer, das
die Meinung aller Belegschaftsmitglieder zu zentralen Fragen des Arbeitsumfeldes
ermittelt und Vorgesetzten, Personalreferenten, Betriebsräten und nicht zuletzt den
Mitarbeitern selbst als Instrument zum unternehmensweiten kontinuierlichen Verbes-
serungsprozess zur Verfügung steht. Auch die Gruppensprecher und gewerkschaftli-
chen Vertrauensleute sind aufgerufen, dieses neue Instrument zur Erweiterung der
Beteiligung der Audi Mitarbeiter an der Gestaltung ihres Arbeitsumfeldes zu nutzen.
Bereits bei der Umsetzung der Vereinbarung „Zukunft Audi“ vom November 2001 in
den Jahren 2001 bis 2004 wurde eine neue, erweiterte Form der Mitbestimmung
durch Projektarbeit begonnen. Zwischen Gesamtbetriebsrat und Unternehmenslei-
tung wurden die personalpolitischen Handlungsfelder konkretisiert, in denen Vertreter
verschiedener Unternehmensbereiche und Betriebsräte gemeinsam die Umsetzung
der Vereinbarung vorantrieben. Die Kooperation in Projekten hat sich trotz der nicht
unerwarteten Anlaufprobleme bewährt und soll in Zukunft fortgesetzt werden. Die
Projektorganisation ergänzt die bestehende Praxis der betrieblichen Mitbestimmung
um eine Beteiligung im Vorfeld der Konzeption und Planung von Aktivitäten des Per-
sonalmanagements.
Die Arbeitnehmervertretung wird im Wirtschaftsausschuss regelmäßig über den Grad
der Zielerreichung im Rahmen der „Audi Strategie 2015“ informiert.
12. In-Kraft-Treten, Laufzeit
Diese Vereinbarung tritt mit Unterzeichnung in Kraft und ersetzt alle früheren Verein-
barungen zur Beschäftigungssicherung der AUDI AG einschließlich aller dazu ergan-
genen Anlagen und Maßnahmenkataloge. Die Vereinbarung ist befristet und endet
ohne Nachwirkung am 31. Dezember 2011.
9
Es besteht Übereinstimmung, dass es sich bei dieser Vereinbarung um eine Abspra-
che zwischen der Unternehmensleitung und dem Gesamtbetriebsrat handelt. Einzel-
ne Belegschaftsmitglieder oder Außenstehende können aus der Vereinbarung keine
Ansprüche herleiten.
Grundsätzlich bleiben andere Vereinbarungen (insbesondere Betriebsvereinbarun-
gen oder Regelungsabsprachen einschließlich Protokollnotizen und Richtlinien), die
vor dem Hintergrund oder auf Basis dieser Vereinbarung abgeschlossen wurden, von
einer Kündigung oder dem Ende der Laufzeit der Vereinbarung „Zukunft Audi – Leis-
tung, Erfolg, Beteiligung“ unberührt, sofern nichts anderes vereinbart wird.
Ingolstadt/Neckarsulm, 8. April 2005
Für die Unternehmensleitung Für den Gesamtbetriebsrat i. V.
Dr. H. Neumann Dr. G. Hentsch X. Meier N. Rank Die Tarifvertragsparteien stimmen dieser Vereinbarung zu. Verband der Bayerischen Metall- und Elektro-Industrie e. V.
Verband der Metall- und Elektroin-dustrie Baden-Württemberg e. V.
G. Feldmeier S. Gryglewski Industriegewerkschaft Metall Bezirksleitung Bayern
Industriegewerkschaft Metall Bezirksleitung Baden-Württemberg
W. Neugebauer J. Hofmann
10
Anlage 1
Eckpunkte für einen Ergänzungstarifvertrag (ETV) und eine Betriebsvereinbarung für industrienahe Dienstleistungen in der
AUDI AG 1. Ziele und Regelungsumfang
Ziele dieses Ergänzungstarifvertrages sind die Erreichung von Wettbewerbsfä-
higkeit und Wirtschaftlichkeit sowie der Erhalt und die Wiedereingliederung von
Arbeitsplätzen im Bereich industrienaher Dienstleistungen.
Die Regelung gilt für die Betriebe der AUDI AG ohne Auszubildende.
Es besteht Einigkeit, dass Basis für die folgenden Bestimmungen die Regelun-
gen des Ergänzungstarifvertrages für industrienahe Dienstleistungsbereiche zwi-
schen dem Verband der Metall- und Elektroindustrie Baden-Württemberg e.V. -
Südwestmetall - und der IG Metall Bezirk Baden-Württemberg Bezirksleitung
Baden-Württemberg vom 1. Oktober 2004 unter Berücksichtigung der Audi
Spezifika sind.
1.1 Die Regelung gilt für industrienahe Dienstleistungen; soweit möglich, ist die Bün-
delung in eigenständigen Einheiten vorgesehen.
Hierunter fallen insbesondere:
- Gastronomie
- Büroservices
- Sicherheitsservices
- Infrastruktur- und Gebäudeservices
- Transportlogistik Fahrzeuge
- CKD/SKD-Projekte
- Mobilitätsservices
11
Die Tarifvertragsparteien konkretisieren den Geltungsbereich in der Anlage 1 a.
Eine weitere Detaillierung der Bereiche wird in einer freiwilligen Betriebsvereinba-
rung vorgenommen.
1.2 Der Ergänzungstarifvertrag gilt nicht für Belegschaftsmitglieder, die unmittelbar
mit der Produktion von Fahrzeugen, Fahrzeugaggregaten und Fahrzeugteilen
beschäftigt sind. Beschäftigte, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Ver-
einbarung einen ATZ-Vertrag abgeschlossen haben, fallen nicht unter den Gel-
tungsbereich dieses Ergänzungstarifvertrages.
2. Arbeitszeit
2.1 Die individuelle regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt für Beschäftigte in
Vollzeit 37 Stunden ohne Pausen. Das tägliche Sollarbeitszeitvolumen beträgt
auf der Basis von 5 Arbeitstagen je Woche 7,4 Stunden. Bei einer anderen An-
zahl von Arbeitstagen erhöht oder vermindert sich das tägliche Sollarbeitszeitvo-
lumen proportional.
2.2 Die individuelle regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit ohne Pausen beträgt ab
Vollendung des 58. Lebensjahres 35 Stunden und ab Vollendung des 60. Le-
bensjahres 34,5 Stunden; das Entgelt wird nicht gekürzt. Das tägliche Arbeits-
zeitvolumen beträgt dann auf der Basis von 5 Arbeitstagen je Woche 7 bzw. 6,9
Stunden. Ab einem Monat vor Beginn der Altersteilzeit beträgt die Arbeitszeit 35
Stunden pro Woche ohne Pausen.
2.3 Die Arbeitszeit wird (gleichmäßig oder ungleichmäßig) auf die Werktage von
Montag bis Samstag verteilt. In den Dienstleistungsbereichen Gastronomie sowie
Sicherheitsservices kann die Arbeitszeit auch auf die Wochentage Montag bis
Sonntag verteilt werden.
2.4 130 Mehrarbeits-Stunden pro Beschäftigten und Kalenderjahr bleiben zuschlags-
frei.
12
2.5 Die §§ 9.5, 10.2 MTV NW/NB (Spätarbeitszuschlag) finden keine Anwendung.
3. Entgelt
3.1 Für das laufende Entgelt sind nach Einführung von ERA der ERA-TV, der Einfüh-
rungstarifvertrag ERA sowie der TV Entgelte und Ausbildungsvergütungen in
Verbindung mit den betrieblichen Vereinbarungen maßgebend.
3.2 Ab dem betrieblichen ERA-Einführungsstichtag gelten für die Beschäftigten die
Regelungen des Einführungstarifvertrages ERA in Verbindung mit den betriebli-
chen Vereinbarungen; die Arbeitszeiterhöhung ohne Entgeltausgleich bleibt da-
bei außer Betracht.
4. Entgeltrahmentarifvertrag
Die Beschäftigten erhalten keine ERA-Strukturkomponente und keinen ERA-
Ausgleich. Es erfolgen keine Zuführungen zum ERA-Anpassungsfonds. Dies gilt
nicht für die unter den Geltungsbereich der Ziffer 5 dieser Anlage fallenden Be-
schäftigten.
5. Abweichende Regelungen für Beschäftigte, die zum Zeitpunkt des Inkraft-tretens des Ergänzungstarifvertrages bereits in einem unbefristeten Be-schäftigungsverhältnis stehen
5.1 Ab dem 1. Juli 2005 wird die individuelle regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit
ohne Pausen auf 36 Stunden, ab dem 1. Juli 2006 auf 37 Stunden, festgelegt,
ohne dass ein Entgeltausgleich stattfindet. Bei Beschäftigten, die vor Inkrafttreten
dieses Tarifvertrages eine andere individuelle wöchentliche Arbeitszeit als 35
Stunden hatten, erfolgt die Anpassung der Arbeitszeit proportional.
13
Die Beschäftigten können statt einer Arbeitszeiterhöhung ganz oder teilweise ei-
ne entsprechende Minderung des monatlichen Entgeltes wählen.
5.2 Wird ein Beschäftigter während der Laufzeit des Tarifvertrages aus einem nicht
unter den Tarifvertrag fallenden Aufgabenbereich in einen unter diesen Ergän-
zungstarifvertrag fallenden Arbeitsbereich versetzt, erhöht sich die individuelle
regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit 12 Monate nach der Versetzung auf 36
Stunden und nach weiteren 12 Monaten auf 37 Stunden. Für die Beschäftigten,
die eine von der bisherigen tariflichen wöchentlichen Arbeitszeit abweichende in-
dividuelle Arbeitszeit hatten, gilt dies proportional.
5.3 Die Ziffern 2.1, 2.5 sowie 4 dieser Anlage finden keine Anwendung.
5.4 Bewirbt sich ein Beschäftigter, der zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Ergän-
zungstarifvertrages in einem industrienahen Dienstleistungsbereich im Sinne von
Ziffer 1.1 dieser Anlage tätig ist, im Rahmen der innerbetrieblichen Stellenaus-
schreibung auf einen Arbeitsplatz in einem Aufgabenbereich, der nicht unter den
Geltungsbereich des Ergänzungstarifvertrages fällt oder nicht durch eine betrieb-
liche Regelung in den Geltungsbereich des Ergänzungstarifvertrages einbezogen
wurde, wird der Beschäftigte bei gleicher Eignung bevorzugt. Dies gilt auch dann,
wenn sich der Beschäftigte auf einen freien Arbeitsplatz in einem anderen Be-
trieb des Arbeitgebers bewirbt.
6. Verzicht auf Fremdvergaben
Der Arbeitgeber verpflichtet sich, keine in der freiwilligen Betriebsvereinbarung
genannten industrienahen Dienstleistungsbereiche oder wesentliche Teilbereiche
davon in neue Gesellschaften auszugliedern oder anderweitig fremd zu verge-
ben. Durch eine Fremdvergabe von Einzelfunktionen dürfen die jeweiligen
Dienstleistungsbereiche nicht ausgehöhlt werden. Diese Verpflichtung gilt nur so-
lange, wie die betroffenen Aufgabenbereiche aufgrund einer betrieblichen Rege-
lung in den Geltungsbereich des Ergänzungstarifvertrages einbezogen sind.
14
7. Wiedereingliederung bereits fremdvergebener Aufgabenumfänge
Der Arbeitgeber verpflichtet sich zu prüfen, ob Aufgabenbereiche, die gemäß Zif-
fer 1.1 dieser Anlage unter den Ergänzungstarifvertrag fallen und in der Vergan-
genheit in eine neue Gesellschaft ausgegliedert wurden bzw. anderweitig fremd
vergeben wurden, wieder innerhalb eines Betriebes der AUDI AG wahrgenom-
men werden können. Der Betriebsrat ist aktiv an dieser Prüfung beteiligt. Die
Wiedereingliederung erfolgt jedoch nur dann, wenn sie wirtschaftlich ist und ihr
keine strategischen Erwägungen entgegenstehen.
8. Sonstige Bestimmungen 8.1 Die Verpflichtungen nach Ziffer 6 und Ziffer 7 dieser Anlage gelten nur solange,
wie die betroffenen Aufgabenbereiche in den Geltungsbereich des Ergänzungs-
tarifvertrages einbezogen sind.
8.2 Die Ziffern 2.1 und 5.1 dieses Ergänzungstarifvertrages werden bis
31. Dezember 2007 auf Wirksamkeit hinsichtlich Wettbewerbsfähigkeit und Be-
schäftigungssicherung überprüft. Für das weitere Procedere hinsichtlich der Zif-
fern 2.1 und 5.1 muss eine einvernehmliche Regelung getroffen werden. Erfolgt
keine gemeinsame Bewertung, finden wieder die jeweils gültigen Flächentarifver-
träge der Metall- und Elektroindustrie Anwendung. Eine Nachwirkung der Be-
stimmungen des Ergänzungstarifvertrages und darauf sich beziehender Be-
triebsvereinbarungen ist in diesem Fall ausgeschlossen.
8.3 Die Betriebsparteien können die Betriebsvereinbarung zur Einbeziehung indust-
rienaher Dienstleistungen (Ziffer 1.1 dieser Anlage) mit einer Frist von 6 Monaten
kündigen, wenn sich die Wirtschaftlichkeit oder Wettbewerbsfähigkeit der einbe-
zogenen Dienstleistungsumfänge wesentlich verändert hat oder wenn die Errei-
chung der Ziele dieses Dienstleistungstarifvertrages gefährdet ist. Zuvor haben
die Tarifvertrags- und Betriebsparteien Gespräche zur Anpassung der Vereinba-
rung mit dem Ziel einer einvernehmlichen Regelung zu führen. Nach Ablauf der
15
Kündigungsfrist gelten die jeweiligen Tarifverträge der Metall- und Elektroindust-
rie.
8.4 Es wird sichergestellt, dass für Neueinstellungen die Regelungen ab dem In-
Kraft-Treten dieses Ergänzungstarifvertrages gelten.
8.5 Die tarifrechtlichen Regelungen zur Alters- und Verdienstsicherung bleiben unbe-
rührt.
Ingolstadt/Neckarsulm, 8. April 2005
Für die Unternehmensleitung Für den Gesamtbetriebsrat i. V.
Dr. H. Neumann Dr. G. Hentsch X. Meier N. Rank Die Tarifvertragsparteien stimmen dieser Vereinbarung zu. Verband der Bayerischen Metall- und Elektro-Industrie e. V.
Verband der Metall- und Elektroin-dustrie Baden-Württemberg e. V.
G. Feldmeier S. Gryglewski Industriegewerkschaft Metall Bezirksleitung Bayern
Industriegewerkschaft Metall Bezirksleitung Baden-Württemberg
W. Neugebauer J. Hofmann
16
Anlage 1 a
Konkretisierung der Bereiche, die unter den Ergänzungstarifvertrag für industrienahe Dienstleistungen in der AUDI AG fallen:
Bereich Gastronomie
- Betriebsgastronomie einschließlich Selbstbedienungsmärkte
Bereich Büroservices
- Zentrale Organisationsdienste
Bereich Sicherheitsservices
- Werkssicherheitsdienste
Bereich Infrastruktur- und Gebäudeservices
- Infrastruktur-/ Gebäudeservices
Bereich Transportlogistik Fahrzeuge
- Transportlogistik Fahrzeuge
Bereich CKD/SKD-Projekte
- CKD/SKD Projekte, Internationale Fahrzeugfertigung
Bereich Mobilitätsservices
- Mobilitätscenter
Eine weitere Detaillierung der Bereiche wird in einer freiwilligen Betriebsverein-barung zwischen der Unternehmensleitung und dem örtlichen Betriebsrat der AUDI AG vereinbart.
Ingolstadt/Neckarsulm, 8. April 2005
Für die Unternehmensleitung Für den Gesamtbetriebsrat i. V.
Dr. H. Neumann Dr. G. Hentsch X. Meier N. Rank
17
Die Tarifvertragsparteien stimmen dieser Vereinbarung zu. Verband der Bayerischen Metall- und Elektro-Industrie e. V.
Verband der Metall- und Elektroin-dustrie Baden-Württemberg e. V.
G. Feldmeier S. Gryglewski Industriegewerkschaft Metall Bezirksleitung Bayern
Industriegewerkschaft Metall Bezirksleitung Baden-Württemberg
W. Neugebauer J. Hofmann
18
Anlage 2
Arbeitszeitflexibilisierung
Gesamtbetriebsrat und Unternehmensleitung stimmen überein, dass zukünftig fol-
gende Kriterien zur Erhöhung der Arbeitszeitflexibilität gelten:
• Kollektiv vereinbarte Zusatzschichten an Samstagen sind künftig entweder
„Mehrarbeitsschichten“ oder „Flexischichten“.
• Arbeitszeit für Mehrarbeitsschichten und die Mehrarbeitszuschläge werden aus-
gezahlt.
• Arbeitszeit für Flexischichten und der „Flexi-Zeitbaustein“ („Flexi-Zeitbonus“) in
Höhe von 90 Minuten pro Schicht werden als Zeit dem individuellen Zeitkonto
gutgeschrieben.
• Der Flexi-Zeitbaustein wird nicht zusätzlich zu tariflichen Mehrarbeitszuschlägen
gutgeschrieben.
• Eine Flexischicht liegt vor, wenn ein Grenzwert für durchschnittliche Zeitsalden für
definierte Organisationseinheiten/Segmente (kollektiv) unterschritten ist.
• Eine Mehrarbeitsschicht liegt vor, wenn ein Grenzwert für durchschnittliche Zeit-
salden für definierte Organisationseinheiten/Segmente (kollektiv) überschritten ist.
Der Grenzwert wird auf der Grundlage der LAP/Budgetplanung jährlich standort-
und segmentbezogen mit dem Betriebsrat vereinbart. Als Orientierung für den
Grenzwert gelten 250 Stunden.
• Es besteht keine zeitliche Begrenzung von Mehrjahreskonten für Flexischichten
(d.h. es gibt kein Verfallsdatum für Vor- und Nachholschichten).
• Individuell gelten für das einzelne Belegschaftsmitglied die Bestimmungen der
BV 05/99 Zeitkonto, wie z.B.:
o keine Begrenzung der Zeitsalden (z.B. +/- 400 Stunden)
o keine Wochenbandbreiten (z.B. ab 35./40. Wochenstunde Zuschläge)
o keine Begrenzung der Anzahl Flexischichten
• Es gibt keine unterschiedlichen Flexi-Zeitbausteine für unterschiedliche Schich-
ten.
19
Die Mitbestimmung des Betriebsrates bei der Vereinbarung von Zusatz- und Entfall-
schichten und der Festlegung betroffener Organisationseinheiten bleibt erhalten.
Zwischen Unternehmensleitung und Betriebsrat werden künftig einmal jährlich, in der
Regel im 4. Quartal, auf Basis der Budget-Programmplanung die im Folgejahr vor-
aussichtlich benötigte Betriebsnutzungszeit sowie die erforderlichen Maßnahmen in
Form von Mehrarbeit beraten und vorbehaltlich einer unterjährigen Anpassung fest-
gelegt.
Neben den bisherigen Kriterien für unbefristete 40-Stunden-Verträge (Engpassquali-
fikationen, Personalentwicklung) wird weiterhin auch der im Rahmen der tarifvertrag-
lich vorgegebenen Quoten für beide Werke mögliche Abschluss von befristeten 40-
Stunden-Verträgen für Projektarbeit genutzt. Leistungsträger mit 40-Stunden-
Verträgen der Entgeltgruppen Q, R, S sowie AT/ÜT werden von der elektronischen
Zeiterfassung befreit.
Die Ausgestaltung dieser Eckpunkte erfolgt in einer separaten Vereinbarung.
In diesem Zusammenhang wird geprüft, ob für das Werk Ingolstadt die Regelungen
des Manteltarifvertrags für Beschäftigte in der Metallindustrie in Nordwürttem-
berg/Nordbaden zu flexiblen Arbeitszeitkonten Anwendung finden können.
Ingolstadt/Neckarsulm, 8. April 2005
Für die Unternehmensleitung Für den Gesamtbetriebsrat i. V.
Dr. H. Neumann Dr. G. Hentsch X. Meier N. Rank
20
Anlage 3
Neues Audi Entgeltsystem
Gesamtbetriebsrat und Unternehmensleitung stimmen in folgenden Punkten überein:
1. Einführung ERA
1.1 An beiden inländischen Standorten der AUDI AG wird mit Zustimmung der regio-
nalen Tarifvertragsparteien zum 1. Januar 2007 für alle Beschäftigten ERA ein-
geführt. Für die vorbereitenden Maßnahmen wird der ERA-Tarifvertrag Baden-
Württemberg zu Grunde gelegt*.
1.2 Einstufungsgrundlage ist der ERA-Tarifvertrag Baden-Württemberg. Das Verfah-
ren erfolgt auf der Grundlage der in der Anlage 3 b beigefügten Grundsätze.
1.3 Zum 1. Januar 2006 werden die betrieblichen Entgelte für alle Beschäftigten der
AUDI AG um 2,79 % tabellenwirksam (effektiv) abgesenkt (s. Anlage 3 a). Die
Bestimmungen zur Kostenneutralität bei Einführung des ERA beziehen sich auf
diese abgesenkte Linie. Dabei ist die Tariferhöhung in 2006 zusätzlich zu be-
rücksichtigen.
1.4 Ab dem Jahr 2006 wird das System der Mitarbeiter-Erfolgsbeteiligung erweitert
(s. Anlage 3 c).
2. Entgeltaufbau Mit Einführung ERA setzt sich das Entgelt der Beschäftigten wie folgt zusammen:
2.1 Tarifliches Grundentgelt
2.2 Betriebliches Grundentgelt
21
Das hierfür zur Verfügung stehende Volumen wird wie folgt ermittelt:
Entgeltvolumen gemäß 1.3 zuzüglich 1,5 % gemäß Ziffer 3
minus
Entgeltvolumen gemäß ERA-TV
minus
Entgeltvolumen gemäß Ziffer 2.5
Die Höhe des betrieblichen Grundentgelts (Verteilung auf die Entgeltgruppen)
wird vor Einführung des ERA-TV von den betrieblichen Parteien einvernehmlich
festgelegt (Mitte 2006). Sie entwickelt sich tarifdynamisch.
Auf betrieblicher Ebene können freiwillige Vereinbarungen getroffen werden, die
für neue Belegschaftsmitglieder Einstiegsstufen regeln, die jeweils ein Drittel des
betrieblichen Grundentgeltes umfassen, bis die volle Höhe des betrieblichen
Grundentgeltes erreicht ist. Sofern Differenzierungen vorgenommen werden, ist
bei gleichem Volumen auch eine Differenzierung über das betriebliche Grund-
entgelt hinaus möglich.
Nach der ERA-Einführung kann die Höhe (Volumen) durch die Betriebsparteien
mit Zustimmung der Tarifvertragsparteien verändert werden.
2.3 Tarifliches Leistungsentgelt
Das tarifliche Leistungsentgelt bezieht sich auf das tarifliche Grundentgelt gemäß
Ziffer 2.1.
2.4 ggf. tarifliche Belastungszulage
2.5 ERA-Komponente (individueller Besitzstand)
Das Volumen der ERA-Komponente bei Überschreitern wird auf 5 % des ERA-
Grundentgeltvolumens der betroffenen Beschäftigtengruppe gemäß TV Entgelte
22
festgelegt. Die individuelle Berechnung erfolgt gemäß § 4.2 Einführungstarifver-
trag ERA. Der Ausgleich der Absenkung der Entgeltlinie gemäß 1.3 durch Ein-
malzahlungen bleibt unberücksichtigt. Abweichend zu § 4 ETV-ERA erfolgt keine
weitere Anrechnung im Rahmen von Tariferhöhungen. Es gilt Ziffer 4.
2.6 Betriebliche Ausgleichszahlung
Eine betriebliche Ausgleichszahlung kann aus einer Differenz im Effektiventgelt,
soweit eine Tariferhöhung 2006 die Absenkung der Entgeltlinie gemäß 1.3 nicht
vollständig kompensiert, entstehen. In diesem Falle erfolgt eine teilweise oder
vollständige Anrechnung der dem 1. Januar 2007 folgenden Tariferhöhungen auf
diese betriebliche Ausgleichszahlung. Bei Unterschreitern kann zudem die An-
passung ihrer Entgelte gemäß § 4 ETV-ERA gegen diese betriebliche Aus-
gleichszahlung gerechnet werden.
3. Verwendung des Kostenvolumens von 1,5 %
Überschreitet die Summe aller zusätzlichen Entgeltansprüche der Unterschreiter
1,5 % des Entgeltvolumens gemäß Punkt 1.3, wird das darüber hinausgehende
Volumen bei der Festlegung des betrieblichen Grundentgeltes berücksichtigt;
dieses verringert sich im entsprechenden Umfang (Reduzierung der Differenz
gemäß Ziffer 2.2).
4. 94er Regelung 4.1 Die ERA- Komponente (Ziffer 2.5) wird entsprechend der 94er Regelung behan-
delt: Sie ist nicht tarifdynamisch und fließt in die Berechnungsgrundlage für Ent-
geltzusatzleistungen ein (z.B. Sonderzuwendung, Urlaubsgeld, Zuschläge, Ver-
sorgungsaufwand für betriebliche Altersversorgung, MEB, Jubiläumszahlungen).
4.2 Individuelle Erhöhungen des Grundentgeltanspruchs („Höhergruppierungen“)
werden zunächst auf die betriebliche Ausgleichzahlung, nach deren Abbau auf
23
die ERA-Komponente gemäß Ziffer 2.5 dieser Anlage (individueller Besitzstand)
angerechnet. Die Anrechnung wird jedoch auf den Betrag begrenzt, bei dem sich
für das betroffene Belegschaftsmitglied noch eine Entgelterhöhung von
EUR 100,- ergibt.
5. ERA-Anpassungsfonds
Der ERA-Anpassungsfonds wird nicht individuell ausgezahlt. Eine Festlegung
des Verwendungszweckes erfolgt auf betrieblicher Ebene mit Zustimmung der
Tarifvertragsparteien.
6. Sonstiges
Alle von der ERA-Einführung betroffenen Betriebsvereinbarungen, wie z.B. Audi
Entgeltsystem, Anwendung der Audi Analytik, Leistungsvergütungen etc., werden
bis zum 31. Dezember 2006 durch Folgevereinbarungen ersetzt.
zu Ziffer 1.1 dieser Anlage:
* Unmittelbar nach Abschluss des ERA-Tarifvertrages Bayern erfolgt dessen Bewer-tung. Ist dieser für die Belegschaftsmitglieder der AUDI AG „günstiger“, wird er in den beiden Audi Werken eingeführt. „Günstiger“ ist der ERA, der zu einem höheren tarifli-chen Grundentgelt führt. Die Bewertung erfolgt durch die von der VAB eingesetzte Arbeitsgruppe zur Erstel-lung betrieblicher Tätigkeitsbeispiele. Grundlage der Bewertung der beiden ERA sind die von der Arbeitsgruppe beschriebenen und bewerteten elf betrieblichen Beispiele. Auf dieser Grundlage erarbeitet die VAB-Arbeitsgruppe eine Empfehlung zu Gunsten eines der beiden ERA-Tarifverträge. Kommt eine Entscheidung nicht zu Stande, wird für die Werke uneinheitlich der im jeweiligen Tarifbezirk gültige ERA eingeführt. Liegt bis zum 1. Juli 2005 kein ERA-Abschluss in Bayern vor, wird an beiden Audi Standorten einheitlich der ERA Baden-Württemberg eingeführt.
24
Wird einheitlich der ERA Baden-Württemberg eingeführt, werden die übrigen Tarifbe-stimmungen der bayerischen Tarifverträge soweit notwendig entsprechend ange-passt.
Ingolstadt/Neckarsulm, 8. April 2005
Für die Unternehmensleitung Für den Gesamtbetriebsrat i. V.
Dr. H. Neumann Dr. G. Hentsch X. Meier N. Rank Die Tarifvertragsparteien stimmen dieser Vereinbarung zu. Verband der Bayerischen Metall- und Elektro-Industrie e. V.
Verband der Metall- und Elektroin-dustrie Baden-Württemberg e. V.
G. Feldmeier S. Gryglewski Industriegewerkschaft Metall Bezirksleitung Bayern
Industriegewerkschaft Metall Bezirksleitung Baden-Württemberg
W. Neugebauer J. Hofmann
25
Anlage 3 a
Anpassung der Entgelte
Zum 1. Januar 2006 werden die betrieblichen Entgelte für alle Beschäftigten der
AUDI AG um 2,79 % sockelwirksam abgesenkt.
In 2006 werden die anfallenden ERA-Einmalzahlungen gemäß § 4.1e TV Entgelte
sowie § 4c TV ERA-Anpassungsfonds in Raten so ausgezahlt, dass es zu keiner Ab-
senkung des monatlichen Auszahlungsbetrages kommt.
Ingolstadt/Neckarsulm, 8. April 2005
Für die Unternehmensleitung Für den Gesamtbetriebsrat i. V.
Dr. H. Neumann Dr. G. Hentsch X. Meier N. Rank Die Tarifvertragsparteien stimmen dieser Vereinbarung zu. Verband der Bayerischen Metall- und Elektro-Industrie e. V.
Verband der Metall- und Elektroin-dustrie Baden-Württemberg e. V.
G. Feldmeier S. Gryglewski Industriegewerkschaft Metall Bezirksleitung Bayern
Industriegewerkschaft Metall Bezirksleitung Baden-Württemberg
W. Neugebauer J. Hofmann
26
Anlage 3 b
Eckpunkte zur ERA-Arbeitsbewertung in der AUDI AG
Das tarifliche Grundentgelt wird nach den Bewertungsgrundsätzen des ERA-TV nach
Maßgabe der 122 tariflichen Niveaubeispiele ermittelt, wobei Einigkeit zwischen GBR
und Unternehmensleitung darüber besteht, dass die nachfolgend genannten und be-
schriebenen Funktionen in den Werken der AUDI AG wie folgt zu bewerten sind:
3 Eckbeispiele Fertigungsfachkraft („Montierer“): EG 4, 5, 6
1 Eckbeispiel Maschinenbediener: EG 7
3 Eckbeispiele Instandhalter: EG 7, 9, 12
1 Beispiel Gruppenleiter (FGL): EG 14
1 Beispiel Fertigungsplaner: EG 16
1 Beispiel Controller: EG 15
1 Beispiel Entwicklungsingenieur: EG 16
Hierbei besteht Einigkeit darüber, dass die im Anhang zu diesen Eckpunkten be-
schriebenen Tätigkeitsbeispiele typische Anforderungen der aus der betrieblichen
Arbeitsorganisation abgeleiteten Arbeitsaufgaben in den Werken der AUDI AG abbil-
den.
Ingolstadt/Neckarsulm, 8. April 2005
Für die Unternehmensleitung Für den Gesamtbetriebsrat i. V.
Dr. H. Neumann Dr. G. Hentsch X. Meier N. Rank
27
Anlage 3 c Eckpunkte für die Variable Beteiligung der Belegschaftsmitglieder
am verbesserten Audi Konzernergebnis Das Unternehmen verpflichtet sich, neben der bereits bestehenden, unveränderten
Mitarbeiter-Erfolgsbeteiligung, die Belegschaftsmitglieder ab dem Jahr 2006 mit 10 %
an dem operativen Ergebnis, das 1,2 Mrd. EUR überschreitet, zu beteiligen.
Die Einzelheiten werden in einer separaten Betriebsvereinbarung geregelt.
Ingolstadt/Neckarsulm, 8. April 2005
Für die Unternehmensleitung Für den Gesamtbetriebsrat i. V.
Dr. H. Neumann Dr. G. Hentsch X. Meier N. Rank
28
Anlage 4
Eckpunkte für eine Betriebsvereinbarung zur Audi Personaldrehscheibe
1. Audi Personaldrehscheibe
In jedem Werk gibt es eine lokale Personaldrehscheibe (eigene Kostenstelle).
2. Beschäftigte in der Personaldrehscheibe
- Beschäftigte in der Personaldrehscheibe sind alle Ausgebildeten der
AUDI AG, befristete Belegschaftsmitglieder (ohne Ferienbeschäftigte) sowie
neu einzustellende Stamm-Arbeitskräfte (ohne Fach-/Hochschulabsolventen).
Ausgebildete der AUDI AG werden in Abhängigkeit von der betrieblichen Per-
sonalplanung bis 31. Dezember 2009 für 24 Monate mit der Option der Ver-
längerung auf 36 Monate nach vereinbarten Leistungskriterien gemäß BV
03/2001 sowie Ausbildungsberufen in ein befristetes (insgesamt maximal
15 % der Ausgebildeten für 12 Monate) oder unbefristetes (85 % der Ausge-
bildeten) Arbeitsverhältnis in die Personaldrehscheibe übernommen, soweit
dem im Einzelfall nicht personen- oder verhaltensbedingte Gründe entgegen-
stehen.
- Die AUDI AG behält sich in allen Fällen unter Beteiligung des örtlichen Be-
triebsrates die Versetzung der Belegschaftsmitglieder aus der Personaldreh-
scheibe in eine Stammkostenstelle der AUDI AG vor. Nach 24 Monaten erfolgt
grundsätzlich eine Versetzung auf eine Stammkostenstelle. Dabei besteht die
Möglichkeit, den Einsatz in der Personaldrehscheibe über 24 Monate hinaus
um max. 12 Monate zu verlängern.
29
3. Steuerung Personaldrehscheibe
3.1 Ziele Personaldrehscheibe - Beschäftigungssicherung
- Erhöhung der Einsatzflexibilität
- Personalentwicklung im betrieblichen Bereich
- Lokale Rotation bzw. werksübergreifende Rotation und Einsatz bei ande-
ren Arbeitgebern
3.2 Zentrales Steuerungsgremium
- Koordinierung und Steuerung erfolgen in Abstimmung mit dem zentralen
Steuerungsgremium, welches sich aus Unternehmensvertretern und Ver-
tretern des Gesamtbetriebsrats zusammensetzt.
- Das zentrale Steuerungsgremium soll den unternehmensweiten Be-
darfsausgleich sicherstellen. Der befristete Einsatz externer Arbeitskräfte
ist möglich, soweit der Bedarf nicht über die Personaldrehscheibe abge-
deckt werden kann.
4. Arbeitsort
- Jeder Mitarbeiter der Personaldrehscheibe ist überbetrieblich einsetzbar,
auch ein Einsatz bei einem anderen Arbeitgeber ist möglich (arbeitsver-
tragliche Klausel).
- Die Festlegung des Arbeitsortes erfolgt unter Einbeziehung des örtlichen
Betriebsrates.
- Es werden Ankündigungsfristen vereinbart.
5. Vergütung Beschäftigte Personaldrehscheibe
Das Entgelt entspricht auf der Basis von 35 Stunden vom 1.-24. Monat der
derzeitigen Audi Entgeltgruppe B, vom 25.-36. Monat C. Für externe Einsätze
30
wird eine Pauschale gezahlt, deren Höhe von den Betriebsparteien festzule-
gen ist. 6. Einsatz von Zeit-Arbeitskräften 6.1 Ziele
Der Einsatz von externen Zeit-Arbeitskräften
- erhöht die Einsatz- und Personalflexibilität zur Stärkung der Wettbewerbs-
fähigkeit,
- dient zum Abdecken von Auftrags- und Arbeitsspitzen,
- erfolgt für temporäre und nichtplanbare Personal-Bedarfe und
- Produktneuanläufe.
6.2 Flexibilitätskontingente
- Der Anteil externer Zeit-Arbeitskräfte pro Werk der AUDI AG beträgt bis zu
5 % der direkten Mitarbeiter.
- Ferienarbeiter werden bei dieser Quote nicht berücksichtigt.
- Abweichende Quoten, z.B. bei Produktanläufen, können in Abstimmung mit
dem zentralen Steuerungsgremium vereinbart werden.
6.3 Beteiligung BR Der Betriebsrat hat Informationsrechte bei Werkverträgen.
Ingolstadt/Neckarsulm, 8. April 2005
Für die Unternehmensleitung Für den Gesamtbetriebsrat i. V.
Dr. H. Neumann Dr. G. Hentsch X. Meier N. Rank
31