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ZVEI-Leitfaden zur DIN EN 12464-1 Beleuchtung von Arbeitsstätten – Teil 1: Arbeitsstätten in Innenräumen DIN EN 12464-1

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ZVEI-Leitfaden zur DIN EN 12464-1

Beleuchtung vonArbeitsstätten –Teil 1: Arbeitsstätten in Innenräumen

DIN EN 12464-1

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ZVEI-Leitfaden zur DIN EN 12464-1

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Inhalt

1 Vorwort

2 Rechtsbezug zu Arbeitsstättenverord-nung, Arbeitsstättenrichtlinien ASR 7/3,berufsgenossenschaftlicher Regel BGR 131 und DIN 5035

3 Neuerungen in DIN EN 12464-1

4 Wartungswert der Beleuchtungsstärke Em

5 Bereich der Sehaufgabe und unmittel-barer Umgebungsbereich

6 Bewertungsraster (zur Planung und Be-rechnung von Beleuchtungsanlagen)

7 Begrenzung der Blendung7.1 Bewertung der psychologischen Blen-

dung durch das UGR-Verfahren7.2 Abschirmmaßnahmen7.3 Leuchtdichtegrenzen zur Vermeidung

von Reflexblendung

8 Wartung der Beleuchtungsanlage8.1 Dokumentation des Wartungsfaktors8.2 Ermittlung des Wartungsfaktors8.3 Referenz-Wartungsfaktoren

9 Anhänge9.1 Unterschreiten der Anforderungen

von DIN EN 12464-1 gegenüber DIN 5035 (Anhang 1)

9.2 Bewertungsraster (Anhang 2)9.3 Blendungsbewertung von Innen-

raum-Beleuchtungsanlagen (Anhang 3)

9.4 Erläuterung zu den Wartungsfaktoren(Anhang 4)

10 Literatur

Impressum

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Arbeitsstätten in Innenräumen

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1 Vorwort

Dieser Leitfaden hilft, DIN EN 12464-1 „Beleuchtung von Arbeitsstätten – Arbeitsstät-ten in Innenräumen“ für die Planung von Beleuchtungsanlagen anzuwenden. Die EN 12464-1 wurde in ausführlicher Diskussion als europäische Norm erarbeitet. Sie um-fasst alle relevanten Anwendungsbereiche der bisherigen Norm DIN 5035 „Beleuchtungmit künstlichem Licht“. Mit dem Erscheinungsdatum März 2003 dokumentiert DIN EN 12464-1 den aktuellen Stand der Technik. Die EN 12464-1 gilt in ganz Europa undin ähnlicher Form als ISO 8995/CIE S 008 als ISO-Standard auch weltweit.

Die Begriffe der europäischen Norm werden anschaulich erläutert. Auf Basis von DIN EN 12464-1 können zwar Planungen gemacht werden, diese sind aufgrund variieren-der Annahmen jedoch nicht unbedingt vergleichbar. Um die Vergleichbarkeit herzustel-len, gibt dieser ZVEI-Leitfaden Empfehlungen und zeigt Beispiele u. a. zu Wartungsfakto-ren und Bewertungsflächen. Die Empfehlungen und Beispiele entsprechen weitgehendder Informationsschrift BGI 856 „Beleuchtung im Büro“ (April 2003), die ihrerseits auf DIN 5035 Teil 7 „Beleuchtung von Räumen mit Bildschirmarbeitsplätzen“ (August 2004)aufbaut und für den Anwendungsbereich der Bürobeleuchtung entwickelt wurde.

Der Rechtsbezug wurde mit der Kommission Arbeitsschutz und Normung (KAN) sowiedem Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften (HVBG) abgestimmt.

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Änderungen betreffen einige grundsätzliche Kon-zepte sowie Verfahren zur Bewertung einzelnerGütemerkmale. Neuerungen von besonderer Be-deutung sind:• Einführung des Bereichs der Sehaufgabe und

des unmittelbaren Umgebungsbereichs• Einführung des Wartungswertes der Beleuch-

tungsstärke• Einführung eines neuen Verfahrens zur Bewer-

tung der Direktblendung (UGR) • Einführung neuer Grenzwerte zur Bewertung

der Reflexblendung bei der Beleuchtung vonBildschirmarbeitsplätzen

DIN EN 12464-1 führt die Kriterien der Beleuch-tung auf, die nach wie vor Voraussetzung für Be-leuchtungsqualität sind:• Angenehmes Lichtklima• Harmonische Leuchtdichteverteilung• Ausreichende Beleuchtungsstärke gemäß der

in den Tabellen „Verzeichnis der Beleuchtungs-anforderungen“ aufgeführten Tätigkeiten

• Gute Gleichmäßigkeit• Begrenzung von Direkt- und Reflexblendung

sowie von Schleierreflexionen • Richtige Lichtrichtung und angenehmes Mo-

delling • Passende Lichtfarbe und Farbwiedergabe • Vermeiden von Flimmern und stroboskopi-

schen Effekten • Berücksichtigen des Tageslichts

4 Wartungswert der Beleuch-tungsstärke Em

Die Beleuchtungsstärken haben großen Einflussdarauf, wie schnell, leicht und zuverlässig Sehauf-gaben gelöst werden können. Die in der Normfestgelegten Werte der Beleuchtungsstärke fürden Bereich der Sehaufgabe und den unmittelba-ren Umgebungsbereich sind Wartungswerte, d. h.Werte, unter die die mittlere Beleuchtungsstärkeauf einer Bewertungsfläche nicht sinken darf. Eshandelt sich somit um mittlere Beleuchtungsstär-ken zu dem Zeitpunkt, an dem eine Wartungdurchzuführen ist.

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ZVEI-Leitfaden zur DIN EN 12464-1

2 Rechtsbezug zu Arbeitsstätten-verordnung, Arbeitsstättenricht-linien ASR 7/3, berufsgenossen-schaftlicher Regel BGR 131 undDIN 5035

In Deutschland werden Anforderungen an den Ar-beitsschutz für die Beleuchtung von Arbeitsstättenin der Arbeitsstättenverordnung, der Arbeitsstät-tenrichtlinie (ASR 7/3) sowie in den geltenden BG-Regeln (BGR 131 „Arbeitsplätze mit künstlicherBeleuchtung und Sicherheitsleitsysteme“) festge-legt.

Bei Anwendung der ASR 7/3 bzw. der BGR 131und der darin in Bezug genommenen DIN 5035,Teile 1 und 2, darf davon ausgegangen werden,dass die Anforderungen der Arbeitsstättenverord-nung erfüllt sind. Infolge der Neufassung der Ar-beitsstättenverordnung vom August 2004 soll dieASR 7/3 überarbeitet werden. Die BGR 131 wirdzur Zeit dem Stand der Technik angepasst.

Da zwischenzeitlich einige Teile von DIN 5035durch DIN EN 12464-1 ersetzt wurden, entstan-den für Planer Unsicherheiten. Der ZVEI empfiehltfür die Übergangsphase bis zur Neufassung derASR 7/3 und der BGR 131 folgendes:

Bei der Beleuchtungsplanung soll – in Abstim-mung mit dem Auftraggeber – anstatt DIN 5035,Teile 1 und 2, auf die o. g. Regelwerke noch verwei-sen, DIN EN 12464-1 herangezogen werden. Da-bei sollte die Auslegung der Bewertungsflächenfür die lichttechnischen Gütemerkmale (Arbeits-bereiche) mit Hilfe dieses Leitfadens erfolgen.

Bei der Anwendung von DIN EN 12464-1 wird inder Regel heute geltendes Recht in Bezug auf DIN 5035, Teile 1 und 2, im wesentlichen (Ausnah-men siehe Abschnitt 9.1) erfüllt.

3 Neuerungen in DIN EN 12464-1

In der neuen Norm finden sich sowohl die licht-technischen Gütemerkmale als auch die dieSchwierigkeit der Sehaufgabe beeinflussendenFaktoren in gewohnter Form wie in DIN 5035 Teil 1 wieder.

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5 Bereich der Sehaufgabe und un-mittelbarer Umgebungsbereich

Der Bereich der Sehaufgabe ist definiert als derTeil des Arbeitsplatzes, in dem die Sehaufgabeausgeführt wird. Die für die Sehaufgabe erforder-liche Sehleistung wird bestimmt von den seh-relevanten Elementen (Objektgröße, Kontrast ge-gen den Hindergrund, Leuchtdichte des Objektesund Darbietungszeit) der auszuführenden Tätig-keit.

Ist die Größe und/oder die Lage des Bereiches derSehaufgabe nicht bekannt, so muss der Bereich alsBereich der Sehaufgabe angenommen werden, indem die Sehaufgabe auftreten kann.

Der unmittelbare Umgebungsbereich ist defi-niert als die sich im Gesichtsfeld befindende Fläche, die den Bereich der Sehaufgabe direktumgibt. Dieser Umgebungsbereich muss nachDIN EN 12464-1 mindestens eine Breite von 0,5 maufweisen und kann damit als ein den Bereich der Sehaufgabe umschließender Streifen aufgefasstwerden.

Arbeitsstätten in Innenräumen

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Bild 1a: Bereich der Sehauf-gabe und unmittelbareUmgebung gemäß DIN EN 12464-1

Bild 1b: Arbeitsbereich, in dem die Bereiche derSehaufgabe liegenkönnen, und derenUmgebung

Bei der Planung einer Beleuchtungsanlage lässtsich die genaue Lage der Sehaufgabe oft nichtfestgelegen, da• die genaue Lage des Bereichs der Sehaufgabe

nicht bekannt ist oder• die Tätigkeit mehrere unterschiedliche Sehauf-

gaben umfasst.

Für diese Fälle wird empfohlen, mehrere Bereicheder Sehaufgabe (gem. DIN EN 12464-1) zu einergrößeren Fläche (im folgenden Arbeitsbereich ge-nannt) zusammenzufassen. Dieser Arbeitsbereichkann, wenn die Lage der Arbeitsplätze nicht be-kannt ist, auch der ganze Raum sein. Ist die Be-leuchtungsstärke auf diesen größeren Flächen miteiner Gleichmäßigkeit von g1 � 0,6 verteilt, sokann davon ausgegangen werden, dass in deneinzelnen Bereichen der Sehaufgabe die Anforde-rung g1 � 0,7 immer erfüllt ist (Beispiel siehe Bild1 b).

Bereich der Sehaufgabe: g1 � 0,7

Unmittelbare Umgebung: g1 � 0,5

Mögliche Bereiche der Sehaufgabe: g1 � 0,7

Arbeitsbereich: g1 � 0,6

Umgebung: g1 � 0,5

Bild 1a

Bild 1b

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Zur Festlegung von Bereichen der Sehaufgabe:a. Die Bereiche, in denen unterschiedliche Seh-

aufgaben vorkommen können, befinden sichin der Regel auf der Arbeitsfläche, im Bewe-gungsraum sowie auf Flächen und Ablagen,die dem unmittelbaren Fortgang der Tätigkeitdienen.

b. Bei der Festlegung der Bereiche der Sehaufga-be sind neben horizontalen Flächen im Raumund im Arbeitsbereich auch vertikale Flächenwie z. B. Tafeln und andere, beliebig geneigteFlächen zu beachten.

c. Gilt der Randstreifen als unmittelbarer Umge-bungsbereich, so ist er nicht mehr separat zubewerten, da in der Regel die Anforderungenan den Umgebungsbereich automatisch erfülltwerden. Hierbei ist sicherzustellen, dass inner-halb des Randstreifens keine Bereiche der Seh-aufgabe liegen.

Beispiele, wie die Bereiche der Sehaufgabe beider Planung der Beleuchtung erfasst werdenkönnen:

a. Büroraum mit EinzelarbeitsplatzDie Lage des Arbeitsplatzes ist bekannt. Die Ar-beitsbereiche umfassen jeweils die Schreibtisch-fläche sowie die Benutzerfläche. Die Höhe desArbeitsbereiches wird mit 0,75 m angenommen.Als Umgebungsbereich wird der restliche Raumabzüglich eines Randstreifens von 0,5 m festge-legt.

b. Büroraum mit unbekannter Anordnung derArbeitsplätze

Ist die Anordnung der Arbeitsplätze gänzlich un-bekannt, sollte der gesamte Raum abzüglich einerRandzone als Arbeitsbereich angenommen wer-den.

Ist aus den Planungsunterlagen ersichtlich, dasssich die Arbeitsplätze in Fensternähe befindenwerden, kann ein entsprechend breiter Streifen alsArbeitsbereich angenommen werden. Dabei darfdie Gleichmäßigkeit mit g1 � 0,6 angesetzt wer-den. So ist erfahrungsgemäß sichergestellt, dassan den einzelnen Arbeitsplätzen die Gleichmäßig-keit von mindestens 0,7 eingehalten wird.

Der Rest des Raumes gilt wiederum als Umge-bungsbereich.

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Bild 2b: Arbeitsbereiche und Umgebungsbereich im Büro (siehe auch FGL-Heft 4„Gutes Licht für Büros und Verwaltungsgebäude”)

Bild 2a: Arbeitsbereich

Der Arbeitsbereich Bildschirmarbeit (Mittelgelb) setzt sich aus der Arbeitsfläche (grauer Schreibtisch) und der Benutzerfläche (Rot) zusammen

Horizontale Arbeitsbereiche im Büro:„Bildschirmarbeit“ (Mittelgelb links) und „Besprechung“ (Mittelgelbrechts) sowie „Umgebungsbereich“ (Dunkelgelb).

Bezugshöhe für die Bewertung der Beleuchtungsstärken: 0,75 m überder Bodenfläche

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c. Klassenzimmer mit flexibler TischanordnungIn Klassenzimmern werden die Schülerpulte häu-fig umgestellt. Daher sollte der gesamte Raum alsArbeitsbereich angenommen werden, abzüglichdes Randstreifens von 0,5 m. Dabei darf dieGleichmäßigkeit mit g1 � 0,6 angesetzt werden.So ist erfahrungsgemäß sichergestellt, dass an deneinzelnen Pulten die Gleichmäßigkeit von mindes-tens 0,7 eingehalten wird.

Arbeitsstätten in Innenräumen

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Bild 3: Arbeitsbereiche, wenn die Lage der Arbeitsplätze nicht genau bekannt ist

Büro: Bereich des Raumes, für den die Anordnung derArbeitsplätze und damit die Lage der Bereiche der Seh-aufgabe im Planungsstadium nicht bekannt sind.Höhe: 0,75 m; Randstreifen 0,5 m bleibt unbeachtet.

Büro: Bereich eines Streifens, für den die Anordnung derArbeitsplätze und damit die Lage der Bereiche der Seh-aufgabe im Planungsstadium ungefähr bekannt sind.Höhe: 0,75 m; Randstreifen 0,5 m bleibt unbeachtet.

Bereich:Em = 500 lx

Umgebung:Em = 300 lx

Bild 4: Horizontale und vertikale Flächen, in denen Bereiche der Sehaufgabe auftre-ten können (siehe auch FGL-Heft 2 „Gutes Licht für Schulen und Bildungsstätten“)

Bild 5: Als Arbeitsbereich wird in üblichen Klassenzimmernder gesamte Raum angenommen. Die Wartunsgwerte derBeleuchtungsstärke: 300 Lux für Grund- und weiterführen-de Schulen, 500 Lux für Abendklassen und Erwachsenen-bildung.

Schule: Beleuchtungsbereich des Raumes, wenndie Anordnung der Schülerpulte und damit dieLage der Bereiche der Sehaufgabe im Planungs-stadium nicht bekannt sind: Randstreifen 0,5 mbleibt unbeachtet.

Bereich:Em = 300 lxbzw. 500 lx

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d. Büroähnlicher Raum mit möglicher Anord-nung der Arbeitsplätze bis an die Raumum-schließungsflächen

Wenn bekannt ist, dass Arbeitsbereiche bis an dieRaumumschließungsflächen angeordnet werdenkönnen, die genaue Lage der Arbeitsbereiche je-doch unbekannt ist, wird der gesamte Raum ohneAbzug der Randzonen als Arbeitsbereich heran-gezogen. Dabei darf die Gleichmäßigkeit mit g1 � 0,6 angesetzt werden. So ist erfahrungsge-mäß sichergestellt, dass an den einzelnen Arbeits-plätzen die Gleichmäßigkeit von mindestens 0,7eingehalten wird.

e. Regale und weitere vertikale FlächenRegale und Schränke können vertikale Bereicheder Sehaufgabe darstellen (z. B. Ticket-Counter,Buchhaltung). Der vertikale Bereich beginnt ab 0,5 m und endet mit der Höhe des Bereichs derSehaufgabe, bei einem Regal im Büro in der Höhevon 2 m.

f. FlurFür Flure bis zu einer Breite von 2,5 m wird emp-fohlen, in Anlehnung an DIN EN 1838 (1999) 1 mbreite Mittelstreifen auf dem Boden als einzelneBereiche der Sehaufgabe anzunehmen, die zu ei-nem größeren Bereich der Sehaufgabe zusam-mengefügt werden, und den Rest als Umgebungs-bereich zu betrachten. In breiteren Fluren ist derMittelstreifen als Bereich der Sehaufgabe entspre-chend anzupassen. Gegebenenfalls ist ein wand-naher Randstreifen (bis 0,5 m Breite) abzuziehen,wenn dieser nicht dem Verkehrsfluss dient. Zu be-achten sind auch vertikale Bereiche der Sehaufga-be wie z. B. Türen, Türgriffe oder Hinweiszeichen,ohne dass konkrete Werte für die Beleuchtungs-stärke festgelegt sind.

Bild 6: BüroähnlicherRaum mit Arbeitsberei-chen bis an die Raum-umschließungsflächen

Bild 7 (oben): Lage desvertikalen Bereichs derSehaufgabe

Bild 8: Flur – Die ein-zelnen Bereiche derSehaufgabe sind klein.Sie können für die Pla-nung zu einem größe-ren Bereich zusam-mengefasst werden.Zu beachten sind dieunterschiedlichenGleichmäßigkeiten.200 Lux Beleuchtungs-stärke gelten für Flurein Gesundheitseinrich-tungen (während desTages).

Bereich:Em = 500 lx

Büroähnlicher Raum: Der Beleuchtungsbereichumfasst den ganzen Raum, wenn bekannt ist, dass Arbeitsbereiche bis an die Raumum-schließungsflächen angeordnet sein können.

Umgebungsbereich:Em = 200 lxg1 � 0,5

Einzelner Bereich derSehaufgabe:Em = 200 lxg1 � 0,7

Zusammengefügte Be-reiche der Sehaufgabe:Em = 200 lxg1 � 0,6

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g. Einzelner IndustriearbeitsplatzAn Arbeitsplätzen in der Industrie treten häufigmehrere verschiedene Sehaufgaben auf. Diesesind in ihrer Lage und Größe im Einzelnen zu be-stimmen.

Falls die einzelnen Sehaufgaben vergleichbar sind,kann wiederum ein Arbeitsbereich definiert wer-den, in dem die Sehaufgaben auftreten können.

Die zu beachtende unmittelbare Umgebung liegtin einem Streifen von 0,5 m Breite um den Arbeits-bereich. Es ist jedoch empfehlenswert, für die ge-samte Halle eine Allgemeinbeleuchtung zu instal-lieren, die ausreichend Licht für alle Arbeitsplätzein dieser Halle zur Verfügung stellt.

Bild 9: Beispiel für die Bereiche der Sehaufgabe entsprechend den unterschiedlichenAnforderungen am Arbeitsplatz: Drehen und Messen mittelfeiner Teile mit vertika-len und horizontalen Sehaufgaben (1), Lesen von Zeichnungen an vertikalen Flä-chen (2), Messen am Werkstück und Ablage der Werkzeuge (3)

Bild 10: Mehrere Bereiche der Sehaufgabe an einer Drehbank, die zusammenge-fasst sind zu einem Arbeitsbereich. Der Streifen der unmittelbaren Umgebung be-trägt 0,5 m.

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Bild 11: Industriehalle mit Zonen unterschiedlicher Tätigkeiten

Für die anderen Bereiche der Sehaufgabe mit an-deren Anforderungen sind entsprechende, vor-zugsweise rechteckige Bereiche der Sehaufgabemit zugehörigen Umgebungsbereichen festzule-gen, für die dann die geforderten Beleuchtungs-stärken und Gleichmäßigkeiten nachzuweisensind.

h. Industriehalle mit Zonen unterschiedlicherTätigkeiten

In einer Industriehalle ist mit mehreren Bereichender Sehaufgabe mit unterschiedlichen Anforde-rungen an die Beleuchtungsstärke zu rechnen. Fürdiesen Fall ist empfehlenswert, zunächst entspre-chend eines hallenbezogenen Konzepts die ganzeHalle abzüglich eines 0,5 m breiten Randstreifensan der Wand als Bereich der Sehaufgabe mit dengeringsten Anforderungen zu betrachten. Der un-mittelbare Umgebungsbereich (der Randstreifen)ist dann auch hier nicht mehr separat zu bewer-ten, da in der Regel die Anforderungen an denUmgebungsbereich automatisch erfüllt werden.

+ 30,00 m +

+

20,0

0m

+

Wand 2

Wand 4

Wan

d 1

> y

Wan

d 3

> x

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Arbeitsstätten in Innenräumen

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Zur genauen Bestimmung eines Berechnungsras-ters siehe Abschnitt 9.2.

Längste Bereichs- oder

Raumausdehnung Rastermaß

Bereiche der Sehaufgabe ca. 1 m 0,2 m

kleine Räume/Raumzonen ca. 5 m 0,6 m

mittlere Räume ca. 10 m 1 m

große Räume ca. 50 m 3 m

6 Bewertungsraster (zur Planung und Berechnungvon Beleuchtungsanlagen)

Ergänzend zum Inhalt von DIN EN 12464-1 wer-den die Anforderungen an das Berechnungsrasteraus DIN EN 12193 „Sportstättenbeleuchtung“übernommen und empfohlen.

Das Raster zur Ermittlung der mittleren Beleuch-tungsstärken und Gleichmäßigkeiten hängt grund-sätzlich ab von Größe und Form der betrachtetenBewertungsfläche (Bereich der Sehaufgabe, Ar-beitsbereich oder Umgebungsbereich), wobei dieAnordnung der Beleuchtungsanlage, die Art derLichtstärkeverteilung der Leuchten, die notwendi-ge Genauigkeit und die zu bewertenden photome-trischen Größen zu berücksichtigen sind.

Für Räume und Bereiche wird als Rastermaß empfohlen:

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Die nachfolgende Tabelle informiert über die zubestimmten Lampen-Leuchtdichten gehörendenMindestabschirmwinkel.

Mindestabschirmwinkel nach DIN EN 12464-1

Die Mindestabschirmwinkel sind für die angege-benen Lampen-Leuchtdichten für alle Abstrah-lungsebenen einzuhalten. Die Werte gelten nichtfür Leuchten mit einem Lichtaustritt nur in denoberen Halbraum und nicht für Leuchten, die un-terhalb der Augenhöhe montiert werden.

7.2 AbschirmmaßnahmenDa zu helle Lichtquellen im Gesichtsfeld Blendunghervorrufen können, sind Lampen in geeigneterWeise abzuschirmen. Für Leuchten, die unten of-fen bzw. mit klarer Abdeckung versehen sind, istder Abschirmwinkel definiert als der Winkel zwi-schen der horizontalen Ebene und der Blickrich-tung, unter der die leuchtenden Teile der Lampenin der Leuchte gerade sichtbar werden.

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ZVEI-Leitfaden zur DIN EN 12464-1

Bild 12: Abschirmwinkel �

Technisches Zeichnen � 16

Lesen, Schreiben, Unterrichtsräume, Computerarbeit, Kontrollarbeiten � 19

Arbeiten in Industrie und Handwerk, Empfang � 22

Grobe Arbeiten, Treppen � 25

Flure � 28

7 Begrenzung der Blendung

Blendung wird hervorgerufen durch Flächen zuhoher Leuchtdichte oder durch zu große Leucht-dichteunterschiede im Gesichtsfeld eines Beob-achters. Blendung, die zu unmittelbarer Herabset-zung des Sehvermögens führt, wird als physiologi-sche Blendung bezeichnet. Blendung, die zur He-rabsetzung des Wohlbefindens führt und unterdem Gesichtspunkt der Störempfindung bewertetwird, ist psychologische Blendung.

7.1 Bewertung der psychologischen Blendungdurch das UGR-Verfahren

Der Grad der psychologischen Blendung einer Be-leuchtungsanlage kann durch das UGR-Verfahren(siehe Abschnitt 9.3) bestimmt werden. Je nachSchwierigkeit der Sehaufgabe soll der GrenzwertUGRL nicht überschritten werden. Es gelten bei-spielsweise folgende obere Grenzwerte:

Eine Beleuchtungsanlage sollte in die jeweiligeUGR-Klasse eingeordnet werden (z.B. „� 19“). Der UGR-Wert kann durch die Tabellenmethodeermittelt werden. UGR-Tabellen werden von denHerstellern oder von den marktüblichen Lichtbe-rechnungsprogrammen für Leuchten zur Verfü-gung gestellt.

Um eine erste Auswahl von Leuchten zu ermögli-chen, empfiehlt sich der Tabellenwert des Refe-renzraumes (4H/8H), ermittelt mit dem Abstands-/Höhenverhältnis von 0,25 (siehe Abschnitt 9.3).

Die Berechnung eines einzelnen UGR-Wertes in ei-ner Anlage mit Hilfe von Computerplanungspro-grammen ist möglich und kann bei der Untersu-chung blendungskritischer Anlagen hilfreich sein.Einzelne Werte liefern jedoch keine Aussage überdie Güte der Blendungsbegrenzung der gesamtenAnlage.

Lampen-Leuchtdichte Mindest-in cd/m2 abschirm-

winkel

20.000 bis � 50.000 15°z. B. Leuchtstofflampen (High Output) und Kompaktleuchtstofflampen

50.000 bis � 500.000 20°z. B. Hochdruckentladungslampen und Glühlampen mit mattierten und beschlämmten Kolben

� 500.000 30°z. B. Hochdruckentladungslampenund Glühlampen mit klarem Kolben

Beispiele für obere UGRL-Grenzwerte

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7.3 Leuchtdichtegrenzen zur Vermeidung vonReflexblendung

Neben der Bewertung der Direktblendung durchFlächen zu hoher Leuchtdichte ist der Vermeidungvon durch Reflexe an spiegelnden Oberflächenverursachter Blendung, der so genannten Reflex-blendung, besondere Beachtung zu schenken.Das Arbeiten an einem Bildschirm oder unter Um-ständen an einer Tastatur kann durch Spiegelungleuchtender Leuchtenteile zu hoher Leuchtdichteerheblich beeinträchtigt werden. Es sind daher ge-eignete Leuchten so anzuordnen, dass keine stö-renden Reflexionen entstehen.

In DIN EN 12464-1 sind Grenzen der Leuchtdich-te von Leuchten, die sich bei normaler Blickrich-tung in bis zu 15° geneigten Bildschirmen spie-geln könnten, festgelegt worden. Im allgemeinen sollten für sehr gut entspiegelte LCD-Bildschirme sowie moderne gut entspiegelte CRT-Bürobild-schirme in Positiv-Darstellung (weißer Hinter-grund) mit 1.000 cd/m2 und für CRT-Bildschirmein Negativ-Darstellung z. B. an CAD-Arbeitsplät-zen weiterhin 200 cd/m2 eingehalten werden.

Die angegebenen Leuchtdichten dürfen in allenAusstrahlungsebenen für sämtliche Ausstrah-lungswinkel � 65°, gemessen gegen die nach un-ten gerichtete Vertikale, nicht überschritten wer-den.

Arbeitsstätten in Innenräumen

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Bild 13: Kritischer Bereich (� � 65º) für Leuchtdichten von Leuchten, die zu Reflex-blendung auf dem Bildschirm führen können

� = 0°

� = 65°

� � 15°

� = 90°

Lmittel � 1.000 cd/m2 bzw. � 200 cd/m2

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8 Wartung der Beleuchtungs-anlage

Im Laufe des Betriebs nimmt der von einer Be-leuchtungsanlage zur Verfügung gestellte Licht-strom bedingt durch Alterung und Verschmutzungständig ab. Die zu erwartende Abnahme des Licht-stroms ist abhängig von der Wahl der eingesetztenLampen, Leuchten und Betriebsgeräte sowie vonden herrschenden Betriebs- und Umgebungsbe-dingungen.

Um ein angestrebtes Beleuchtungsniveau, ausge-drückt durch den Wartungswert der Beleuch-tungsstärke, über einen geeigneten Zeitraum si-cherstellen zu können, muss dieser Lichtstromab-nahme bei der Planung einer Beleuchtungsanlagedurch Berücksichtigung eines angemessenen War-tungsfaktors Rechnung getragen werden.

Der Wartungsfaktor ist definiert als das Verhält-nis vom Wartungswert zum Anfangswert derBeleuchtungsstärke.

8.1 Dokumentation des WartungsfaktorsDer Planer muss einen Wartungsplan für die Be-leuchtungsanlage erstellen. Darin sind insbeson-dere die Intervalle für den Lampenwechsel, für dieReinigung der Leuchten und des Raumes sowiegegebenenfalls die Reinigungsmethoden festzu-halten.

Der im Beispiel (Bild 15) gezeigte Wartungsfaktorbeträgt 0,73 unter folgenden Voraussetzungen:

Die Lampen werden nach 12.000 Betriebsstundenin Gruppen ausgetauscht, die Leuchten nach 1 Jahr, die Raumoberflächen nach 2 Jahren gerei-nigt.

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ZVEI-Leitfaden zur DIN EN 12464-1

Bild 14: Beleuchtungsstärken während der Betriebszeit einer Beleuchtungsanlage

Bild 15: Beispiel der Dokumentation des Wartungsfaktors

Projekt:Raum:Bearbeiter:Datum: 02.03.2005 / 11:47:00

LeuchteBezeichnung: Leuchte xyz

Artikelnummer: 42157193

Leuchtentyp: Geschlossen IP2X

Reinigungsintervall in Jahren: 1,0

Leuchten-Wartungsfaktor LMF: 0,88

LampeBezeichnung: T16 High Ouput

Leistung: 54 W

Lampentausch: Gruppe

Betriebsgerät: EVG

Lampenwartung in Jahren: 2,0

Betriebsstunden pro Lampe und Jahr: 6.000

Lampenlichtstrom-Wartungsfaktor LLMF: 0,91

Lampen-Lebensdauerfaktor LSF: 0,95

RaumLänge: 8 m

Breite: 6 m

Höhe: 3 m

Umgebungsbedingungen: Sauber

Raumreinigungsintervall in Jahren: 2,0

Beleuchtungsart: Direkt

Raum-Wartungsfaktor RMF: 0,96

Wartungsfaktor: 0,73

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8.2 Ermittlung des WartungsfaktorsDer Wartungsfaktor (MF, engl.: MaintenanceFactor) lässt sich durch Multiplikation der einzel-nen Komponenten ermitteln:

MF = LLMF x LSF x LMF x RMF

Dabei beschreiben der LLMF den Lampen-Licht-stromrückgang, LSF den Lampen-Lebensdauerein-fluss, LMF den Leuchtenverschmutzungseinflussund RMF den Raumverschmutzungseinfluss (sieheAbschnitt 9.4). In vielen Fällen kann angenommenwerden „Lampenausfall-Wartungsfaktor = 1“, dader Ausfall einzelner Lampen zu inakzeptablen Ab-senkungen des Beleuchtungsniveaus führt, wes-halb die Einzelauswechslung von Lampen erfor-derlich ist.

Werte für die einzelnen Wartungsfaktoren könnenentweder den Herstellerangaben entnommen, ausherstellerübergreifenden, standardisierten Mittel-wertskurven abgeleitet oder in grundlegenden Pu-blikationen wie z. B. der CIE-Publikation 97* abge-lesen werden.

Aufgrund der bisher vorliegenden Erkenntnissekönnen folgende Beispiele für Wartungsfaktoren,respektive deren Kehrwerte als Neuwertfaktoren,ermittelt werden. Der Lampenwechsel erfolgt so-fort nach Ausfall und bei Erreichen des Wartungs-wertes im Gruppenaustausch.

Arbeitsstätten in Innenräumen

15

* In den einschlägigen Fachkreisen der Deutschen Lichttechnischen Gesellschafte.V. (LiTG) sind die in der CIE-Publikation 97 angegebenen Referenzkurven fürLampen und Leuchten intensiv diskutiert worden. Neuere Messungen an Lam-pen und Leuchten aus bestehenden Anlagen haben die CIE-Leuchten-War-tungswerte nur in wenigen Fällen bestätigt, die meisten Messergebnisse erga-ben höhere Lampen- und Leuchtenwartungsfaktoren, also ein besseres Be-triebsverhalten als die den CIE-Werten zugrunde gelegten. Die CIE aktualisiertderzeit ihre Schrift.

Wartungsfaktor Neuwertfaktor Beispiel

0,80 1,25 sehr saubere Umgebung, Wartungszyklus 1 Jahr (Leuch-tenreinigung), 2.000 h Brenndauer/Jahr, bei 8.000 hLampenwechsel, Einzelauswechslung, direkt und direkt /indirekt strahlende Leuchten mit geringer Neigung zurStaubansammlung, (LLMF = 0,93; LSF = 1,00; LWF = 0,90; RMF = 0,96)

0,67 1,50 normaler Verschmutzungsgrad der Umgebung, War-tungszyklus 3 Jahre, 2.000 h Brenndauer/Jahr, bei12.000 h Lampenwechsel, Einzelauswechslung, direktund direkt /indirekt strahlende Leuchten mit geringer Neigung zur Staubansammlung, (LLMF = 0,91; LSF =1,00; LMF = 0,80; RMF = 0,90)

0,57 1,75 normaler Verschmutzungsgrad der Umgebung, War-tungszyklus 3 Jahre, 2.000 h Brenndauer/Jahr, bei12.000 h Lampenwechsel, Einzelauswechslung, Leuchtenmit normaler Neigung zur Staubansammlung, (LLMF = 0,91; LSF = 1,00; LMF = 0,74; RMF = 0,83)

0,50 2,00 verschmutze Umgebung, Wartungszyklus 3 Jahre, 8.000 hBrenndauer/Jahr, bei 8.000 h Lampenwechsel, VVG,Gruppenauswechslung, Leuchten mit normaler Neigungzur Staubansammlung, (LLMF = 0,93; LSF = 0,93; LMF = 0,65; RMF = 0,94)

Beispiele für Wartungsfaktoren von Innenraum-Beleuchtungsanlagen mit Leuchtstofflampen (verbessertes Lichtstromverhalten)

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ZVEI-Leitfaden zur DIN EN 12464-1

Wartungsfaktor Neuwertfaktor Beispiel

0,80 1,25 sehr saubere Umgebung, Wartungszyklus 1 Jahr, 2.000 hBrenndauer/Jahr, bei 4.000 h Lampenwechsel, Einzelaus-wechslung, direkt und direkt /indirekt strahlende Leuch-ten mit geringer Neigung zur Staubansammlung, EVG, (LLMF = 0,92; LSF = 1,00; LMF = 0,90; RMF = 0,96)

0,67 1,50 normaler Verschmutzungsgrad der Umgebung, Wartungs-zyklus 3 Jahre, 2.000 h Brenndauer/Jahr, bei 6.000 hLampenwechsel, Einzelauswechslung, direkt unddirekt /indirekt strahlende Leuchten mit geringer Neigungzur Staubansammlung, EVG, (LLMF = 0,91; LSF = 1,00; LMF = 0,80; RMF = 0,90)

0,57 1,75 normaler Verschmutzungsgrad der Umgebung, Wartungs-zyklus 3 Jahre, 2.000 h Brenndauer/Jahr, bei 6.000 hLampenwechsel, Einzelauswechslung, Leuchten mit nor-maler Neigung zur Staubansammlung, EVG, (LLMF = 0,91; LSF = 1,00; LMF = 0,74; RMF = 0,83)

0,50 2,00 verschmutze Umgebung, Wartungszyklus 3 Jahre, 6.000 hBrenndauer/Jahr, bei 6.000 h Lampenwechsel, VVG,Gruppenauswechslung, Leuchten mit normaler Neigungzur Staubansammlung, (LLMF = 0,88; LSF = 0,95; LMF = 0,65; RMF = 0,94)

Beispiele für Wartungsfaktoren von Innenraum-Beleuchtungsanlagen mit Kompaktleuchtstofflampen

Beispiele für Wartungsfaktoren von Innenraum-Beleuchtungsanlagen mit Halogen-Metalldampflampen

Wartungsfaktor Neuwertfaktor Beispiel

0,80 1,25 sehr saubere Umgebung, Wartungszyklus 1 Jahr, 2.000 hBrenndauer/Jahr, bei 2.000 h Lampenwechsel, Einzel-auswechslung, direkt strahlende Leuchten mit geringerNeigung zur Staubansammlung, (LLMF = 0,87; LSF = 1,00; LMF = 0,94; RMF = 0,97)

0,67 1,50 saubere Umgebung, Wartungszyklus 2 Jahre, 2.000 hBrenndauer/Jahr, bei 4.000 h Lampenwechsel, Einzel-auswechslung, direkt und direkt /indirekt strahlendeLeuchten mit geringer Neigung zur Staubansammlung, (LLMF = 0,81; LSF = 1,00; LMF = 0,90; RMF = 0,96)

0,57 1,75 normaler Verschmutzungsgrad der Umgebung, Wartungs-zyklus 2 Jahre, 2.000 h Brenndauer/Jahr, bei 4.000 hLampenwechsel, Einzelauswechslung, direkt /indirektstrahlende Leuchten mit geringer Neigung zur Stauban-sammlung, (LLMF = 0,81; LSF = 1,00; LMF = 0,82; RMF = 0,83)

0,50 2,00 normaler Verschmutzungsgrad der Umgebung, Wartungs-zyklus 2 Jahre, 2.000 h Brenndauer/Jahr, bei 4.000 hLampenwechsel, Einzelauswechslung, Leuchten mit nor-maler Neigung zur Staubansammlung, (LLMF = 0,81; LSF = 1,00; LMF = 0,74; RMF = 0,83)

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Arbeitsstätten in Innenräumen

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8.3 Referenz-Wartungsfaktoren Die beschriebene Multiplikation zur Ermittlung desWartungsfaktors aus den Einzelkomponenten bie-tet dem Beleuchtungsplaner viele Möglichkeiten,Beleuchtungsanlagen durch den Einsatz geeigne-ter Lampen, Leuchten und Betriebsgeräte hinsicht-lich der Wartungsintervalle und damit auch bezüg-lich der Investitions- und Betriebskosten zu opti-mieren.

Bei fehlenden Detail-Informationen oder fürvereinfachte Projektierungen erscheint es ange-messen, zunächst von einem Referenzwert desWartungsfaktors von 0,67 auszugehen.

Aus der Kenntnis der einzusetzenden Lampen undLeuchten sowie der Umgebungs- und Betriebsbe-dingungen kann danach der Referenzwert modifi-ziert werden:

Der Wartungsfaktor lässt sich tendenziell erhöhen, wenn eine odermehrere der folgenden Randbedingungen, die sich wiederum gegensei-tig beeinflussen können, vorliegen.

• Einsatz von Lampen mit nur geringer Lichtstromabnahme (in Abhän-gigkeit von der Brenndauer), z. B. Leuchtstofflampen

• Einsatz von Leuchten mit nur geringer Neigung zur Staubansamm-lung

• Einsatz von die Lampen-Lebensdauer verlängernden Betriebsgeräten(z. B. EVG)

• Kurze jährliche Nutzungszeiten• Geringe Schalthäufigkeit• Kurze Reinigungs- und/oder Wartungsintervalle, Einzel- und Grup-

penauswechslung der Lampen• Geringe Staubbelastung der Umgebung• Geringe Neigung zur Staubansammlung beziehungsweise zur Ver-

gilbung der reflektierenden Flächen

Referenzwert:

• Einsatz von Lampen mit starker Lichtstromabnahme (in Abhängig-keit von der Brenndauer), z. B. Halogen-Metalldampflampen

• Einsatz von Leuchten mit Neigung zur Staubansammlung • Lange jährliche Nutzungszeiten• Hohe Schalthäufigkeit pro Tag• Lange Reinigungs- und/oder Wartungsintervalle (z. B. auch wegen

schwerer Zugänglichkeit), nur Gruppenauswechslung der Lampen• Hohe Staubbelastung oder Belastung durch Rauchen• Neigung zur Staubansammlung beziehungsweise zur Vergilbung der

reflektierenden Flächen

Der Wartungsfaktor ist tendenziell zu vermindern, wenn eine odermehrere der genannten Randbedingungen, die sich wiederum gegen-seitig beeinflussen können, vorliegen.

0,8

0,67

0,5

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9 Anhänge

9.1 Unterschreiten der Anforderungen von DIN EN 12464-1 gegenüber DIN 5035 (Anhang 1)

In der Regel erfüllt der Planer die Anforderungenvon DIN 5035, Teile 1 und 2, automatisch, wenn ernach DIN EN 12464-1 plant und die Bewertungs-flächen wie in diesem ZVEI-Leitfaden empfohleneinhält. Allerdings gibt es Ausnahmen, bei denendie Anforderungen detailliert beachtet werdenmüssen.

Im folgenden werden der Raum bzw. Tätigkeitenaufgeführt, bei denen die als Nennbeleuchtungs-stärke in DIN 5035 Teil 2 geforderten Werte hö-her sind als die in DIN EN 12464-1 festgelegtenWartungswerte der Beleuchtungsstärke. Zu be-achten ist dabei, dass die Bewertungsfläche nach DIN EN 12464-1 horizontal, vertikal oder geneigtsein kann im Gegensatz zu den horizontalen Be-leuchtungsstärken von DIN 5035 (z. B. Lackiere-rei). Die Übersicht enthält außerdem Empfehlun-gen, wie bei der Planung vorgegangen werdensollte.

Arbeitsstätten in Innenräumen

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Raum/Tätigkeit Nennwert [lx] Wartungswert [lx] Planungsvorgehen(DIN 5035-1) (DIN EN 12464-1)

Büros1a Großraumbüro, Wände und Decke hell 750 500 Zylindrische Beleuchtungs-1b Großraumbüro, Wände und Decke dunkel 1.000 500 stärke nach BGI 856

Metallbearbeitung2 Gießhallen, Gießputzerei in Gießereien 300 200 300 lx Wartungswert3 Lackiererei-Spritzkabine

im Automobilbau 1.000 750

Elektrotechnische Industrie4 Montage feiner Geräte von Rundfunk-

und Fernsehapparaten 1.000 7505 Montage feinster Teile 1.500 1.000

Papierherstellung Druckindustrie6 Handdruck, Papiersortierung 750 500

Lederindustrie7 Lederfärben, maschinell 750 5008 Qualitätskontrolle, sehr hohe Ansprüche 1.500 1.000

Textilverarbeitung9 Putzmacherei 750 500

Nahrungs- und Genussmittelindustrie10 Laborräume 1.000 500

Kunststoffverarbeitung11 Spritzgießen 500 300

Dienstleistungsbetriebe12 Selbstbedienungsgaststätten 300 200 300 lx Wartungswert13 Flecken-Kontrolle und Entfernung in

Wäschereien 1.000 750

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Erläuterung, warum die Wartungswerte teilweisegeringer sind als die Nennbeleuchtungsstärken, je-doch mindestens gleiche Anforderungen für deneinzelnen Arbeitsplatz darstellen:

DIN 5035 Teil 1 erlaubt ein Unterschreiten derNennbeleuchtungsstärke um bis zu 60 Prozent aneinzelnen Arbeitsplätzen, wenn der Mittelwertder Nennbeleuchtungsstärke nicht gleichzeitig 80Prozent unterschreitet.

Nach DIN EN 12464-1 dagegen muss die Beleuch-tungsanlge gewartet werden, wenn die Beleuch-tungsstärke am Arbeitsplatz unter 100 Prozent desWartungswertes fällt.

Demnach sind die Anforderungen an das Beleuch-tungsstärkeniveau am Arbeitsplatz auch dann er-füllt, wenn der Wartungswert der Beleuchtungs-stärke 60 Prozent der Nennbeleuchtungsstärkebeträgt. Dies ist in allen obigen Fällen mit Ausnah-me der Nr. 1b (Großraumbüro, Wände und Deckedunkel) und der Nr. 10 (Laborräume in der Kunst-stoffverarbeitung) erfüllt.

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ZVEI-Leitfaden zur DIN EN 12464-1

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9.2 Bewertungsraster (Anhang 2)Für die Praxis hat sich ein maximales Rastermaß pwie folgt bewährt:

p = 0,2 x 5 log10 d

Dabei ist p das Rastermaß, d die jeweilige Abmes-sung der Bewertungsfläche. Die entsprechendeAnzahl der Punkte ist dann durch die nächste gan-ze Zahl des Verhältnisses d/p gegeben.

Rechteckige Bewertungsflächen werden in nähe-rungsweise quadratische Teilrechtecke unterteilt,in deren Mittelpunkten sich die Bewertungspunk-te befinden. Die mittlere Beleuchtungsstärke wirdals arithmetisches Mittel der Werte aller Bewer-tungspunkte ermittelt. Weist die Bewertungsflä-che ein Längen/Breiten-Verhältnis zwischen 0,5und 2 auf, so kann das Rastermaß p und damit dieAnzahl der Punkte aufgrund der Abmessung d derlängeren Seite bestimmt werden, in allen anderenFällen ist die Abmessung der kürzeren Seite der Er-mittlung des Rastermaßes zugrunde zu legen.

Für nicht rechteckige, d. h. durch unregelmäßigePolygone eingeschränkte Bewertungsflächen,kann die Bestimmung des Rastermaßes mit Hilfeeines geeigneten umschreibenden Rechtecks inanaloger Weise erfolgen. Für die Bestimmung derarithmetischen Mittelwerte und Gleichmäßigkei-ten werden dann nur die Bewertungspunkte he-rangezogen, die sich innerhalb der einschränken-den Polygone der Bewertungsfläche befinden.

Für streifenartige Bewertungsflächen, die sich übli-cherweise aus den betrachteten Umgebungs-bereichen ergeben, sollte für die Ermittlung desRastermaßes die jeweils größte Breite des Bewer-tungsstreifens zu Grunde gelegt werden. Aller-dings darf das so ermittelte Rastermaß nicht grö-ßer sein als die Hälfte der kleinsten Breite des Be-wertungsstreifens sofern dieses größer oder gleich0,5 m ist. Für die Bestimmung der arithmetischenMittelwerte und Gleichmäßigkeiten werden wie-derum nur die Bewertungspunkte herangezogen,die sich innerhalb des Bewertungsstreifens befin-den.

Arbeitsstätten in Innenräumen

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Bild 16: Rastermaß als Funktion der Bewertungsfeld-Abmessung

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9.3 Blendungsbewertung von Innenraum-Beleuchtungsanlagen (Anhang 3)

Die Blendung durch Leuchten einer Innenraum-Beleuchtungsanlage (Direktblendung) kann mitHilfe des Unified Glare Rating (UGR)-Verfahrensder CIE bewertet werden. Dieses Verfahren beruhtauf der Auswertung der Gleichung:

Dabei ist:Lb die Hintergrundleuchtdichte in cd/m2, berech-

net aus der vertikalen Indirekt-Beleuchtungs-stärke Eind am Beobachterauge zu Lb = Eind /�,

L die mittlere Leuchtdichte in cd/m2 der leuch-tenden Flächen der Leuchte in Richtung aufden Beobachter,

� der Raumwinkel in sr der leuchtenden Flächender Leuchte vom Beobachter aus gesehen und

p der Positionsindex nach Guth für jede einzelneLeuchte.

Das UGR-Verfahren ist auf direkt und direkt/in-direkt strahlende Leuchten mit bis zu 65 ProzentIndirektanteil beschränkt. Leuchten mit Indirektan-teilen 65 Prozent werden durch das UGR-Ver-fahren unvertretbar günstig bewertet. In der Regelist aber bei diesen Leuchten aufgrund des sehr ge-ringen potenziell blendenden Direktanteils Blen-dung weitgehend auszuschließen.

Nach den Festlegungen der CIE-Publikation 117 istdas UGR-Verfahren bei großen Lichtquellen(Raumwinkel 1 sr) und bei kleinen Lichtquellen(Raumwinkel � 0.0003 sr) nicht mehr anwendbar.

Große Lichtquellen können sein: einzelne Leuch-ten mit leuchtenden Flächen 1,5 m2 oder Licht-decken, die zumindest zu 15 Prozent mit leuchten-den Flächen belegt sind oder auch halbwegsgleichmäßig angestrahlte Decken.

Da die Blendwirkung solcher großen Lichtquellennur noch in geringem Maße von ihrem Positions-index, Raumwinkel oder ihrer Hintergrundleucht-dichte abhängt, ist es gerechtfertigt, die Blendung

für große Lichtquellen in erster Näherung durchihre Leuchtdichte zu beschreiben und durch dieFestlegung eines maximal zulässigen Wertes zubegrenzen. In DIN 5035 Teil 1 wurde als maximalzulässige mittlere Leuchtdichte 500 cd/m2 festge-legt. In der LiTG-Publikation 20 zum UGR-Verfah-ren wird für große Räume 350 cd/m2 und für klei-ne Räume 750 cd/m2 als Grenze empfohlen, wenndie Blendung entsprechend einem UGR-Wert von19 begrenzt werden soll.

Kleine Lichtquellen, die unter einem Raumwinkel� 0,0003 sr gesehen werden, treten normaler-weise in folgenden Situationen auf:a. in niedrigen Räumen (Raumhöhe h � 3 m, z. B.

Büro-Beleuchtungsanlagen). Hier können z. B.Downlights kleine Raumwinkel einnehmen,wenn sie sich in größerer Entfernung vom Be-obachter befinden.

b. in hohen Hallen, (z. B. Sport- und Industriehal-len-Beleuchtungsanlagen). Hier erscheinen z. B.Hallenspiegelleuchten aufgrund der großenLichtpunkthöhe für den Beobachter unter klei-nen Raumwinkeln.

In beiden Fällen kann Blendung durch Lichtquellen� 0,0003 sr nicht ausgeschlossen werden. Basie-rend auf Felduntersuchungen empfiehlt die LiTG-Publikation 20 deshalb eine Aufhebung der unte-ren Raumwinkelgrenze, um eine Fehleinschätzungdes Blendeindrucks aufgrund störender, jedochwegen Unterschreitung der Raumwinkelgrenzenicht berücksichtigter Leuchten zu vermeiden.

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ZVEI-Leitfaden zur DIN EN 12464-1

0,25 L2�UGR = 8 log10 � � �Lb p2

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Arbeitsstätten in Innenräumen

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Bewertung nach der TabellenmethodeNach der Norm kann der Grad der Direktblendungeiner Beleuchtungsanlage mit Hilfe der Tabellen-methode des UGR-Verfahrens bestimmt werden.

Hierbei wird die in Betracht stehende Anlage ver-glichen mit den Anordnungen in 19 Standardräu-men, für die die UGR-Werte für verschiedene Re-flexionsgrad-Kombinationen für die ausgewählteLeuchte vorab berechnet und in einer Standardta-belle angegeben worden sind. Bei der Berechnungder 19 Standardräume wird angenommen, dassdie Beobachter, jeweils in der Mitte der Wände,die Leuchten längs und quer zur Beobachtungs-richtung längs der Raumachsen betrachten. DieLeuchten sind in einem regelmäßigen Raster in derLeuchtenebene montiert, wobei der Abstand derLeuchtenmittenpunkte ein 0,25-faches des Ab-standes H zwischen Leuchtenebene und Höhe desBeobachterauges beträgt und die Mittenabständeder wandnächsten Leuchten zur Wand halb sogroß sind wie die Leuchtenmittenabstände.

Bei der Auswahl geeigneter Leuchten ist sorgfältigdarauf zu achten, dass nur Tabellen mit demselbenAbstands-/Höhenverhältnis und demselben einge-setzten Lampenlichtstrom miteinander verglichenwerden.

Eine „Tabelle der korrigierten vereinheitlichtenBlendbewertungen“ ist auf der nächsten Seite ab-gebildet.

Bewertung im ReferenzraumStehen die vollständigen UGR-Tabellen nicht zurVerfügung oder sind die Abmessungen oder dieReflexionsgrade zum Zeitpunkt der Planung nichtbekannt, so kann die Blendungsbewertung mitHilfe des UGR-Wertes des Referenzraumes vorge-nommen werden.

Als Referenzraum dient ein mittelgroßer Raum mitden Abmessungen 4H/8H und den Reflexionsgra-den 0,7 für die Decke, 0,5 für die Wände und 0,2für den Boden. Die Rangordnung beim Vergleichverschiedener Beleuchtungsanlagen bleibt hierbeiim Allgemeinen erhalten, sofern die zu verglei-chenden UGR-Werte für gleiche Abstände derLeuchtenmittenpunkte und gleiche Lampenlicht-ströme berechnet worden sind. In jedem Falle istdie Blendungsbewertung mit den Neuwerten derAnlage respektive den Nennwerten der eingesetz-ten Lampen durchzuführen.

Die so mit der einen oder anderen Methode ermit-telten UGR-Werte dürfen die in den Tabellen „Ver-zeichnis der Beleuchtungsanforderungen“ derNorm angegebenen UGR-Grenzwerte für Räume,Aufgaben und Tätigkeiten nicht überschreiten.

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ZVEI-Leitfaden zur DIN EN 12464-1

Tabelle der korrigierten vereinheitlichten Blendbewertungen (UGR)

Leuchtenabstand/Aufhängehöhe über Beobachterauge a/h = 0,25Reflexionsgrade

Decke 0,70 0,70 0,50 0,50 0,30 0,70 0,70 0,50 0,50 0,30Wände 0,50 0,30 0,50 0,30 0,30 0,50 0,30 0,50 0,30 0,30Boden 0,20 0,20 0,20 0,20 0,20 0,20 0,20 0,20 0,20 0,20

Abmessungen Korrigierte Blendbewertungen – Lichtstrom 5.200 lm

X Y Blickrichtung quer Blickrichtung längs

2H 2H 16,4, 18,0 16,8 18,3 18,6 17,4 19,0 17,7 19,2 19,53H 16,3 17,7 16,6 18,0 18,3 17,2 18,6 17,6 19,0 19,34H 16,2 17,5 16,6 17,9 18,2 17,2 18,5 17,5 18,8 19,26H 16,2 17,4 16,6 17,7 18,1 17,1 18,3 17,5 18,7 19,08H 16,2 17,3 16,6 17,6 18,0 17,1 18,2 17,5 18,6 18,912H 16,1 17,2 16,5 17,5 17,9 17,1 18,1 17,5 18,5 18,9

4H 2H 16,4 17,7 16,8 18,1 18,4 17,3 18,6 17,6 18,9 19,23H 16,3 17,4 16,7 17,7 18,1 17,1 18,2 17,5 18,6 19,04H 16,2 17,2 16,7 17,6 18,0 17,1 18,0 17,5 18,4 18,86H 16,1 17,0 16,6 17,4 17,8 17,0 17,8 17,4 18,2 18,68H 16,1 16,8 16,5 17,3 17,7 16,9 17,7 17,4 18,1 18,612H 16,1 16,7 16,5 17,2 17,6 16,9 17,5 17,4 18,0 18,5

8H 4H 16,1 16,8 16,5 17,3 17,7 16,9 17,7 17,4 18,1 18,66H 16,0 16,6 16,5 17,1 17,6 16,9 17,4 17,3 17,9 18,48H 16,0 16,5 16,5 17,0 17,5 16,8 17,3 17,3 17,8 18,312H 15,9 16,3 16,4 16,8 17,4 16,7 17,2 17,2 17,7 18,2

12H 4H 16,1 16,7 16,5 17,2 17,6 16,9 17,5 17,4 18,0 18,56H 16,0 16,5 16,5 17,0 17,5 16,8 17,3 17,3 17,8 18,38H 15,9 16,3 16,4 16,8 17,4 16,7 17,2 17,2 17,7 18,2

C0

C15

C30

C45

C60C75C90

90°�70°

50°

30°

10°

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9.4 Erläuterung zu den Wartungsfaktoren (Anhang 4)

Wartungsfaktor heißt im Englischen „Maintenan-ce Factor“ (MF). Hier werden die Original-Abkür-zungen aus der CIE-Publikation 97 verwendet.

Lampenlichtstrom-Wartungsfaktor LLMFInfolge Alterung nimmt der Lichtstrom praktischaller Lampen über die Brenndauer ab. Der zeitlicheVerlauf sowie das Ausmaß der Abnahme sind da-bei abhängig von Typ und Leistung der betrachte-ten Lampe und gegebenenfalls vom verwendetenBetriebsgerät. Das Verhältnis des Lichtstroms nacheiner bestimmten Brenndauer zum Anfangswertdes Lichtstroms wird durch den Lampenlichtstrom-Wartungsfaktor (LLMF) beschrieben.

Werte des Lampenlichtstrom-Wartungsfaktorskönnen entweder den Herstellerangaben entnom-men, aus herstellerübergreifenden, standardisier-ten Mittelwertskurven abgeleitet oder in grundle-genden Publikationen, z. B. der CIE-Publikation97, abgelesen werden.

Lampen-Lebensdauerfaktor LSFJede einzelne Lampe in einer Beleuchtungsanlageweist eine von der mittleren Lebensdauer mehroder weniger abweichende individuelle Lebens-dauer auf. Die mittlere Lebensdauer entsprichtdem Mittelwert der Brennstunden einer betrach-teten Lampengruppe, bei dem die Hälfte der Lam-pen ausgefallen ist. Die Wahrscheinlichkeit, dassnach einer bestimmten Brenndauer eines Lampen-kollektivs noch eine relative Menge funktionstüch-tig ist, wird durch den Lampen-Lebensdauerfaktor(LSF) ausgedrückt.

Wie der Lampenlichtstrom-Wartungsfaktor istauch der Lampen-Lebensdauerfaktor in seinerGröße und in seinem zeitlichen Verlauf von Typund Leistung der betrachteten Lampe abhängig.Bei Entladungslampen ist der Lampen-Lebensdau-erfaktor zusätzlich abhängig vom verwendetenBetriebsgerät sowie von der Schalthäufigkeit derAnlage.

Der Ermittlung der mittleren Lebensdauer liegtüblicherweise bei Leuchtstofflampen ein Schalt-rhythmus von 2 3/4 h ein / 1/4 h aus zugrunde, beiHochdruck-Entladungslampen ein Schaltrhyth-mus von 11 h ein / 1 h aus. Werte des Lampen-Le-bensdauerfaktors können in analoger Weise wie

jene des Lampenlichtstrom-Wartungsfaktors be-stimmt werden.

Leuchten-Wartungsfaktor LMFDie Verschmutzung von Lampen und Leuchtenruft im Allgemeinen die größte Verminderung desLichtstroms hervor. Das Ausmaß des Lichtverlustesist abhängig von Art und Teilchengröße der Luft-verschmutzung, vom Aufbau der Leuchten undvon den verwendeten Lampen.

Zur Typisierung häufig vorkommender Leuchten-arten schlägt die CIE-Publikation 97 ein sechsstufi-ges Schema vor. In Abhängigkeit von Leuchtentypund Staub-/Schmutzbefall können hier die Leuch-ten-Wartungsfaktoren (LMF) als Funktion der Ver-weildauer der Leuchten in der Beleuchtungsanla-ge seit der jeweils letzten Reinigung abgelesenwerden.

Raum-Wartungsfaktor RMFStaubablagerungen auf Raumumschließungsflä-chen (Decke, Wände, Boden) und Einrichtungsob-jekten führen meistens zu einer Verminderung derdurch Mehrfachreflexion hervorgerufenen Indi-rekt-Komponente der Beleuchtungsstärke. DemEinfluss dieser Umgebungsbedingungen wirddurch den Raum-Wartungsfaktor Rechnung getra-gen.

Der Raum-Wartungsfaktor (RMF) kann aufgefasstwerden als das Verhältnis des Raumwirkungsgra-des zu einem beliebigen Zeitpunkt zum Raumwir-kungsgrad der dem betrachteten Zeitpunkt vor-hergehenden letzten Reinigung der Raumoberflä-chen.

Wie der Raumwirkungsgrad ist auch der Raum-Wartungsfaktor prinzipiell abhängig von der Grö-ße des Raumes, den Reflexionsgraden der Raum-oberflächen und der Lichtstromverteilung der Be-leuchtungsanlage. Darüber hinaus ist der Raum-Wartungsfaktor abhängig von Art und Menge derVerschmutzung der Raumluft, die sich auf die Ab-nahme der Reflexionsgrade der Raumoberflächenunmittelbar auswirkt. Für vereinfachte Annahmenkönnen der CIE-Publikation 97 Werte erwartbarerRaum-Wartungsfaktoren entnommen werden.

Arbeitsstätten in Innenräumen

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Opfermann, Streit, Pernack Arbeitsstättenverordnung 2004, Frostel Verlag 2004

Weis, B. Gesetzliche Anforderung an die Beleuchtung,Licht 7-8/2004, S. 786 ff

ZVEI-Fachverband Elektrische LampenLebensdauerverhalten von Entladungslampen fürBeleuchtungFrankfurt am Main, 1998

Schriftenreihe „Informationen zur Lichtanwen-dung“ der Fördergemeinschaft Gutes Licht (FGL),Frankfurt am Main, u. a.:Heft 1 Die Beleuchtung mit künstlichem

LichtHeft 2 Gutes Licht für Schulen und Bildungsstät-

tenHeft 4 Gutes Licht für Büros und Verwaltungsge-

bäudeHeft 12 Beleuchtungsqualität mit Elektronik

Bezugsquelle FGL-Hefte (9 Euro /Heft): FGL, Stresemannallee 19,60596 Frankfurt am Main, Bestell-Fax: 069 98955-198, Bestell-E-Mail: [email protected] oder online bei www.licht.de(kostenlos als PDF-Dateien)

Bezugsquelle DIN Normen:Beuth Verlag GmbH10787 Berlin

10 Literatur

BGI 856Beleuchtung im Büro Publikation der VBG, LiTG, AUVA, LTG, Seco, SLGHamburg 2003

CIE 97 Technical Report Maintenance of indoor electric lighting systems(1992)

CIE 117 Technical ReportDiscomfort Glare in Interior Lighting (1995)

DIN EN 12464-1 Beleuchtung von Arbeitsstätten – Arbeitsstättenin Innenräumen (März 2003)

DIN EN 12193 Beleuchtung von Sportstätten (1999)

DIN EN 1838Notbeleuchtung (1999)

DIN 5035-1Beleuchtung mit künstlichem Licht – Teil 1:Begriffe und allgemeine Anforderungen (1990)

DIN 5035-2Beleuchtung mit künstlichem Licht – Teil 2:Richtwerte für Arbeitsstätten in Innenräumen und im Freien (1990)

DIN 5035-7Beleuchtung mit künstlichem Licht – Teil 7: Beleuchtung von Arbeitsplätzen mit Bildschirmen(August 2004)

Lambert, J. Beleuchtung am Arbeitsplatz – Welche Rollekann die Normung spielen? KAN Brief 3/2004, S. 15

LiTG Publikation 20 Das UGR-Verfahren Berlin 2003

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ZVEI-Leitfaden zur DIN EN 12464-1

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Arbeitsstätten in Innenräumen

Impressum

ZVEI-LEITFADEN ZUR DIN EN 12464-1

„Beleuchtung von Arbeitsstätten –

Teil 1: Arbeitsstätten in Innenräumen“

Herausgeber:

ZVEI – Zentralverband Elektrotechnik- und

Elektronikindustrie e.V.

Fachverband Elektroleuchten

Stresemannallee 19

60596 Frankfurt am Main

E-Mail: [email protected]

www.zvei.org/leuchten

www.licht.de

Bearbeiter:

Technische Arbeitsgruppe „Strategie Lichttechnik”

(TAG 12.0) im ZVEI

Redaktionelle Überarbeitung und

Realisation:

rfw. – redaktion für wirtschaftskommunikation,

Darmstadt

Layout und DTP:

Kugelstadt MedienDesign, Darmstadt

Druck:

Fixdruck, Friedrichsdorf

Abbildungen und Bilder

Kugelstadt MedienDesign, Darmstadt

(Titelbild, Bilder 1a, 1b, 3, 5, 6, 7, 8, 12, 15)

JARO Medien, Mönchengladbach

(Bilder 2a, 2b, 4, 10, 14)

LCI Light Consult International, Celle

(Bilder 11, 16 und Bilder von Seite 24)

Trilux-Lenze, Arnsberg

(Bild 9)

VBG, Hamburg

(Bild 13)

Preis: 9,– Euro

Stand April 2005

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ZVEI – Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e.V.Fachverband ElektroleuchtenStresemannallee 1960596 Frankfurt am Main

www.zvei.org/leuchtenwww.licht.de

DIN EN 12464-1