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Zwangsheirat – eine gewaltige Menschenrechtsverletzung
Tagung Zwangsheirat Kanton WallisKantonales Amt für Gleichstellung und Familie / Office cantonal de l’égalité et de la famille
Siders, 7. Februar 2019
Die Inhalte dieser Präsentation stammen von der Fachstelle Zwangsheirat und werden in eine Publikation münden. Die Wiedergabe ist nur mit der Bewilligung erlaubt. Wir freuen uns über Rückmeldungen mit Fragen oder Anregungen, vielen Dank!
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Ehre – ein im Recht geschütztes Gut
Ehre: ausschliesslich bei natürlichen oder juristischen Personen
StGB Art. 173-178:Strafbare Handlungen gegen die Ehre─ Üble Nachrede (Art. 173 StGB)─ Verleumdung (Art. 174 StGB)─ Beschimpfung (Art. 177 StGB)
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Ehre: individuell oder kollektiv?
Quelle: Fachstelle Zwangsheirat
Individualistisch, neo-progressiv:Selbstbestimmung des Individuums
Mitbestimmung desIndividuums
Holistisch, paläo-konservativ:Fremdbestimmung des Individuums
Würde und Ehre des Individuums stehen über der Ehre des Kollektivs
Die Ehre des Kollektivs steht über der Würde des Individuums
Soziale Gemeinschaft
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Verwandtschaftsbasierte Geschlechtergewalt(kin-based-gender-violence)Kin-based (Familialismus):─ Familiäre und verwandtschaftliche Gewalt inklusive Kernfamilie, erweiterte
TäterInnenschaft─ individuell-individualistische Selbstbestimmung ist den Interessen des Kollektivs
untergeordnet─ Fremdbestimmung bei Heirats- oder Beziehungsentscheidungen üblich oder möglichTraditionalismus:─ Familiäres Kontinuum kennzeichnend für Lebenssequenzierung (von der elterlichen zur
ehelichen Familie; Eigenständigkeit und Selbständigkeit von untergeordnetem Wert)─ Heirat und Ehe als Tradierungsmoment bzw. –phase─ Heiratszwänge: Heirat als Norm, Endogamie-Zwang, Heteronormativität, Altersfrage, etc.─ Sexualität nur in der Ehe erlaubt (vgl. Zina)Gender (Patriarchat):─ Geschlechterrollen und Normen sind für beide Geschlechter unterschiedlich ausgeprägt─ Geschlechterrollen: mit Beziehungsverboten und -geboten zementiert und/oder
diszipliniert─ Geschlechterstereotypen werden neu konstruiert (reifizierte Vergeschlechtlichung)─ Kontrolle insbes. der weiblichen Sexualität
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Die Schweiz – ein vielfältiges Land
25.1% ausländische Bevölkerung (CH) 37.1% Bevölkerung ab 15 Jahren mit Migrationshintergrund, bspw. Wallis: 32.5%BFS 2018 (Daten für 2017/2016); Bild: Migrationsanteile nach Kanton
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Vielfältige Schweiz: Kinder
56.1%
Kinder nach Migrationsstatus des Haushalts, 2014-2016 (Personen mit «Kind» als Stellung im Haushalt, in Tausend und in Prozent). BFS 2018.
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Internationale Liebe: Die Mehrheit heiratet ausländisch
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Migration & Menschenrechte(Beg-)leitmotiv: Würde statt WerteWürdeorientiert handeln, statt wertend.
Im vielkulturellen Kontext sind Werte heikel, sie sind bewertend, wertend, führen zu Wertekonflikten. Grundbasis ist Würde, und Würde basiert auf Menschen- und Grundrechten.
«Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren [...]»Art. 1 Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948
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Eine Ehe darf nur im freien und vollen Einverständnis der künftigen Ehegatten geschlossen werden. Art. 16 Abs. 2: Ehefreiheit und Schutz der FamilieAllgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948
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Ab 2018 als nationales Kompetenzzentrum
1. Nationales Kompetenzzentrum + lokale AkteurInnen
nicht als Ersatz:
nicht als Ergänzung:
sondern als Erweiterung:«agiles Partnerschaftsmodell»
«1+1 = 3» oder: synergetische Effekte für lokales Casemanagement
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Lokales Casemanagement
Ausserkantonale Vernetzung Transnationale Verflechtung
Synergetisches, nationales
Kompetenzzentrum
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Mitwirkende im Core-Team, Orbit und Pool (COP)Die Zuteilung ist ein Gedankenspiel
Pool
Orbit
Core
•z.B. Wohn- und Stellenvermittlungen, Fachtherapeutin,...•Weitere?•Kriterien: Punktuelle Mitwirkung, Sensibilisierung und Vernetzung vorhanden
•z.B. Beratungsstellen Häusliche Gewalt, Zivilstandsamt, Einwohnerdienste, Sozialdienste, Psychosozialer Dienst, diverse Beratungsstellen
•Weitere?•Kriterien: Regelmässige Mitwirkung in Fällen, Sensibilisierung und Vernetzung vorhanden
•zentrale Stakeholder, lokal bspw. Opferberatung, Polizei, Migrationsamt, Frauenhaus, Mädchenhaus, lokale Beratungsstellen, national Fachstelle Zwangsheirat. Weitere?
•Kriterien: Erreichbarkeit, Zuständigkeit, Vernetzung, vertiefte Sensibilisierung und hoher Wissensstand
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Produktive Spannung im Kontext von Fallbearbeitungen
─ Behörden (z.B. Asylbehörden): Staatliche Due Diligence (Sorgfaltspflicht), rechtliche Massnahmen, struktureller Ausgangspunkt, im Asylbereich ggf. mit Meldepflicht verbunden (siehe Art. 106 Abs. 1 ZGB).
─ Beratungsstellen (z.B. Fachstelle Zwangsheirat): Vertrauensbindung, Betroffenenschutz-Orientierung, individuell-persönlicher Ausgangspunkt, Schweigepflicht, vgl. Art. 11 OHG.
Mögliche Spannungsfelder durch unterschiedliche Rollen und Aufgaben; gleichzeitig Notwendigkeit von Kooperationen und gegenseitigem Verständnis.
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Staat vs. NGO‘s im Kontext von Fallbearbeitungen
In der Schweiz bisher zwei strafgerichtliche Verurteilungen Schaffhausen (2016), Basel-Stadt (2017: Urteil noch hängig)
Beide Spannungsfelder sollten aufrecht erhalten bleiben, dazu sind Kooperationen und gegenseitiges Verständnis notwendig.
Rechtsstaat Beratungsstellen Tatzentriertheit OpferzentriertheitRechtliche Massnahmen (vgl. Art. 181a StGB)Struktureller Ausgangspunkt Individuell-persönlicher AusgangspunktAktueller Vorschlag zur Schwächung der Sistierungsmöglichkeit gem. Art. 55a StGB
Anzeigepflicht gem. Art. 302 StPO Schweigepflicht gem. Art. 11 OHGDue diligence (Sorgfaltspflicht) Vertrauensbindung
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Art. 181a StGB, Zwangsheirat
1 Wer jemanden durch Gewalt oder Androhung ernstlicher Nachteile oder durch andere Beschränkung seiner Handlungsfreiheit nötigt, eine Ehe einzugehen oder eine Partnerschaft eintragen zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft.
2 Strafbar ist auch, wer die Tat im Ausland begeht, sich in der Schweiz befindet und nicht ausgeliefert wird.
> Schweizweit wegweisendes strafgerichtliches Urteil in Basel (21. Juni 2017); 3.5 Jahre Freiheitsentzug für den Vater
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Fachstelle Zwangsheirat Kompetenzzentrum des Bundes seit 2018─ Fünffache Niederschwelligkeit für Betroffene:
1. Strenge Vertraulichkeit2. Flexible zeitliche Erreichbarkeiten auch ausserhalb
Bürozeiten 3. Beratung ortsungebunden (auch vor Ort statt zentralisiert)4. Kostenfreie Beratung5. Mehrkulturelle Kompetenzen im Beratungsteam.
─ Anspruch und Haltung: fallzentriert (Kasuistik), fachorientiert, wissenschaftsbasiert
─ Glokale Vernetzung: breit aufgebaut von lokal über transkantonal bis mehrnational – Mehrheit der Zwangsheiraten haben Auslandbezug
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Fast facts zu den Fällen bei der Fachstelle Zwangsheirat
2’349 Beratungen (31. Dez. 2018), pro Woche im Schnitt 5 bis 9 Fälle─ 16% Männer (2018)─ 21% verlassen ihre Herkunftsfamilie─ ausschliesslich 1.3% präferieren eine Schutzeinrichtung─ 12% lassen sich trotzdem verheiraten, davon sind 40% später
mit der Fachstelle in Kontakt─ Ca. 80% der Zwangsheiratsfälle betreffen Personen, die in
der Schweiz aufgewachsen oder geboren sind─ Juristische Vorgehen machen nicht mal 1% aus,
Strafverfahren liegen im Handzählbereich (Stand März 2018)Die statistischen Angaben der Fachstelle sollen idealerweise um Angaben von anderen Institutionen ergänzt werden, Betroffene, die sich noch nicht an externe Stellen gewagt haben, sollen erfasst werden, damit es statistisch repräsentativ für die Schweiz wird.
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Betroffene von Zwangsheiraten in der Schweiz
Typ A: Zwangsheirat, Typ B: Liebesverbot, Typ C: Zwangsehe.
«Vom Typ A [Zwangsheiraten] sind mehrheitlich Personen des Balkans, der Türkei sowie aus Sri Lanka betroffen.»Quelle: Anna Neubauer und Janine Dahinden, in Zusammenarbeit mit Pauline Breguet und Eric Crettaz (2012): «Zwangsheiraten» in der Schweiz: Ursachen, Formen, Ausmass, S. 49.
Betroffene aus dem Asylbereich, Fachstelle Zwangsheirat:Personen aus dem Asylbereich vonSyrien, Afghanistan, Eritrea, Somalia, Irak, Iran, ...
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Begriffe im Kontext Zwangsbeziehungen
Zwangsheirat: Fremdbestimmte Eheschliessung ohne freien Willen - eine Menschenrechts-verletzung!Arrangierte Heirat: Umstrittene Fremdbestimmung, mit Einverständnis des BrautpaaresZwangsehe: In der Ehe ausharren müssenMinderjährigenheirat: Unter 18-Jährigen ist es in der Schweiz verboten zu heiraten
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Zwangsheirat und arrangierte Heirat
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Minderjährigenheirat: Kinderheiraten, rechtliche Lage, Schweiz und internationaler VergleichDas Mindest-Heiratsalter in der Schweiz beträgt 18 Jahre
Afrikanische Charta der Rechte und des Wohlergehens des KindesArt. 21 Abs. 2: Protection against Harmful Social and Cultural Practices2. Child marriage and the betrothal of girls and boys shall be prohibited and effective action, including legislation, shall be taken to specify the minimum age of marriage to be 18 years and make registration of all marriages in an official registry compulsory.Die Charta wurde 1990 angenommen und trat 1999 in Kraft.
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Minderjährige und Beziehungen - Gesetzeslage
< (weniger als) 16 Jahre: Schutzalter (PartnerIn darf nur 3 Jahre älter oder jünger sein)Art. 187 Abs. 2 StGB
≥ (ab) 16 Jahre: kein SchutzalterArt. 187 StGB
< (weniger als) 18 Jahre: minderjährig, Heirat verbotenArt. 94 Abs. 1 ZGB
≥ (ab) 18 Jahre: volljährigArt. 14 ZGB
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Religiöse Heirat und Zwangsverlobung
Informelle oder religiöse HeiratEine „nicht offizielle“ Verheiratung als kulturelle, traditionelle oder religiöse Formen der Heirat (zum Beispiel Imamehe, kirchliche Heirat, usw.) Diese hat für die involvierten Parteien oft mehr Bedeutung als die standesamtliche Heirat.Es gilt in der Schweiz das Primat der ZiviltrauungEine religiöse Eheschliessung darf vor der Ziviltrauung nicht durchgeführt werden.Art. 97 Abs.3 Schweizerisches Zivilgesetzbuch
Im Gegensatz zu einer informellen Heirat, die in der Schweiz vor der Ziviltrauung verboten ist, kann durch eine Zwangsverlobung die Bestimmung der Ehefähigkeit, z.B. Mindestalter 18, umgangen werden.
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Minderjährigenheiraten
─ 12% minderjährige Betroffene (Bundesstudie 2012)─ Vergleich: 29.7% minderjährige Betroffene in Grossbritannien
(FMU 2017)
─ Bei der Fachstelle 2016: 311 Fachberatungen, davon 112 minderjährige Betroffene (=36%, davon 84% weiblich)
─ Bei der Fachstelle 2017: 316 Fachberatungen, davon 107 minderjährige Betroffene (=33.8%, davon 85% weiblich)
─ Bei der Fachstelle bis 31. Dezember 2015 = 5 Fälle von Minderjährigenheiraten im Schutzalter (unter 16 Jahren)
─ 2016: 51 Fälle von Minderjährigenheiraten im Schutzalter
Die statistischen Angaben der Fachstelle sollen idealerweise um Angaben von anderen Institutionen ergänzt werden, Betroffene,die sich noch nicht an externe Stellen gewagt haben, sollen erfasst werden, damit es statistisch repräsentativ für die Schweiz wird.
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Ursachen und Hintergründe: Heiratsbürden und –zwänge
Heirat und Ehe sind grundsätzlich immer von gesellschaftlichen Normen, Werten, Erwartungen des Umfeldes und typischen Lebensentwürfen geprägt.Heiratsbürden - Normen und Werte in Bezug auf Heirat und Ehe: ─ Heteronormativität: Norm der Gegengeschlechtlichkeit─ Alter: siehe «3-Wellen-Modell», zudem sollte in der Partnerschaft die Frau
jünger sein als der Mann─ Verengung der Sexualität auf die Ehe─ Ge- und Verbote rund um Endogamie: der/die HeiratspartnerIn muss
innerhalb einer eingegrenzten Personengruppe gewählt werden─ Heiratszwang, Zwangsheirat, Zwangsehe, Liebesverbot, Familien- und
Generationenkonflikte, Jungfräulichkeitskult, Untersexualisierung, Exogamieverbot, übermässige Kontrolle, häusliche Gewalt, etc.
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Häufigkeiten der Betroffenheit für FrauenErhebung der Fachstelle Zwangsheirat
Drei Wellen: Häufigkeit – Erwartung - Zwang Die erste Welle, 18 Jahre, Ehemündigkeitsalter in der Schweiz (Heirat wird gemäss der
Volljährigkeit möglich)Die zweite Welle, 23 Jahre, durchschnittliches Heiratsalter innerhalb der Gemeinschaften,
bei denen in der Schweiz Zwangsheiraten vorkommen.Die dritte Welle, 26 Jahre, kritischer Zeitpunkt. Es wird zunehmend die Schwierigkeit
gesehen, einen Heiratspartner für eine junge Frau zu finden. Die Gefahr besteht, dass sie zur „Übriggebliebenen“ wird.
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Endogamie – über das Verbot ausserhalb der eigenen Ethnie, Religion,… zu heiraten
Das internationale Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung wurde 1965 von den Vereinten Nationen abgeschlossen. Art. 5 d) iv) besagt aber zum Heiraten: Das Recht auf Ehe und auf freie Wahl des Ehegatten sollte ohne Unterschied der Rasse, der Hautfarbe, des nationalen Ursprungs, oder des Volkstums gewährleistet sein.
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Zusammenhänge
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Zusammenhänge
─ Religion─ Disziplinierung─ Heteronormativität (Gegengeschlechtlichkeit)─ Vergeschlechtlichung (Geschlechterrollen)─ Sexualität─ Ruf der Familie wichtiger als Ehre des Individuums─ Community Bonding (Gemeinschaftsfessel)─ Neo-Ethnisierung─ Neo-Religionisierung─ Neo-Traditionalismus─ Diskriminierung ─ Abgrenzungsstrategie─ Desintegration─ Wirtschaftslage─ Einreisestrategie─ Transnationalismus─ Adultismus (Macht der Älteren)
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Das Familienkontinuum: Von der elterlichen zur ehelichen FamilieBeratungsmethode:SUS (seit 2017): ─ Selbstbestimmung, Unabhängigkeit und Selbstständigkeit─ Rückfälle sind häufig nach Institutionen/Interventionen: aus
Einsamkeit zurück in die alten Zwangskonstellationen─ Deshalb: Abhängigkeiten von Fach- und Beratungsstellen
vermeiden und stattdessen Förderung von SUS
Lebenssequenzierung:Eine Erklärung (nicht monokausal)3E Eltern – Eigenständigkeit – Ehe2E Eltern – Ehe
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Inverse Regredierung.
─ Zwang
Zwang
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Normierung von Sexualität bei traditionalistisch-konservativen Gesellschaften─ Starke moralische Normen rund um Sexualität ─ Normierung durch Religion, Kultur, Tradition, ...─ Heirat, Ehe als Institution zur Legitimierung von Sexualität ─ Sexualität vor, während bzw. ausserhalb, und nach der Ehe illegitim und
unsittlich─ Aber: Sexualität als grundlegendes menschliches Bedürfnis─ Verengung von Sexualität auf die Ehe bringt einen Heiratszwang mit sich─ Dieser Heiratszwang kann in einer Zwangsheirat münden
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Jungfräulichkeit
Zeitung 20min vom 10. Dezember 2015
„Fünf bis zehn Bestellungen im Monat kommen aus der Schweiz, Tendenz steigend.“ (Geschäftsführerin Virginia Care)„Das Hymen der deutschen Firma Virginia Care. Es besteht aus zwei Zellulose-Häutchen, zwischen denen sich steriles gefriergetrocknetes Blutpulver befindet.»
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Über- & Untersexualisierung
Kontextualisierung von Sexualitätsvorstellungen:
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«Hast du einen Freund?» Gleiche Frage – einmal ja, einmal nein
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Transnationalität:Zwangsheiraten und Auslandbezug─ 77% der Zwangsheiratsfälle haben einen Auslandbezug: bspw.
transnationale Beziehungen, EhegattInnennachzug (Bundesstudie Zwangsheirat 2012:63)
─ 90% Zwangsheiratsfälle mit Auslandbezug (FMU Grossbritannien, 2017)─ Deutschland, 2011: 52% der Zwangsheiraten finden im Ausland statt oder
sind dort geplant*─ Deutschland, 2011: In 34% aller Fälle von Zwangsheirat hat ein
dauerhafter Umzug ins Ausland (Heiratsverschleppung/Outplacement) stattgefunden*
* Mirbach, Thomas, Schaak, Torsten & Triebel, Katrin. 2011. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Zwangsverheiratung in Deutschland – Anzahl und Analyse von Beratungsfällen (Kurzfassung): S. 39.
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Herausforderungen: Outplacement
Eine geschlechtsspezifische Form der DisziplinierungAndere Begriffe: „Heiratsverschleppung“, „achterlaating“, „abandonment“: (Out-)Placement: spezifisch auf den Kontext Zwangsheirat bezogen; deutschsprachiger
Raum: „Heiratsverschleppung“ Situation der Betroffenen: unter der Kontrolle der Familie „platziert“,
fehlende Netzwerke, Hinderung an der Rückkehr Nicht immer im Herkunftsland, auch anderes Ausland. Nicht immer ist eine Zwangsheirat involviert
Formen von Heiratsverschleppung: 5A + D1. Ahnungslos2. Angelockt3. Angebandelt4. Angenommen5. Angedroht
+ D = Disziplinierung
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Outplacement: Eidesstattliche Erklärung
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Ursachen und Zusammenhänge: Multilokale Effekte
─ Herkunftseffekt (Herkunftsgesellschaft)─ Migrationseffekt (in Transitionsphase)─ Diaspora-Effekte (im Wohnland)
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Herkunftsseffekt
Reaktion auf Gesetzesebene in Diasporaländern im Bereich ZwangsheiratenBeispiel Dänemark ─ Verwandtenheirat gilt automatisch als Indiz für eine Zwangsheirat─ Der Familien- bzw. Ehegattennachzug ist erst mit 24 Jahren erlaubt
Exemplarisch: Verwandtenehen in kulturellen Kontexten: ─ In türkischen Gemeinschaften sind Verwandtenheiraten häufig (bei
der Fachstelle Zwangsheirat 34% der türkisch-stämmigen Betroffenen); in srilankischer Kultur waren Kreuzcousins-Heiraten rückläufig, seit 2010 (nach Kriegsende im Herkunftsland) steigen Verwandtenheiraten wieder
─ In albanischsprechenden Gemeinschaften (z.B. im Kosovo) sind Verwandtenheiraten verpönt
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Migrationseffekt (im Prozess der Transition)Anteil von minderjährig verheirateten syrischen Personen:─ in Syrien: 13%─ in den syrischen Flüchtlingslagern in Jordanien: 32%
Quelle: UNICEF 17. Juli 2014
Syrisches Flüchtlingslager Zaatari, Jordanien
(ActionSyria/UNHCR)
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Diaspora-Effekt:
Beispiel:«More importantly, men perceive that they are losing power just as women are gaining power both within and outside the home in the new host community. In dealing with the destabilization of masculinity that results from broader social, political, and economic sources outside the home, men may use violence against their intimate partner because their partners are easier targets than these more abstract sources, as a way to attempt to regain a sense of control over their lives.»
Quelle: Alcalde Cristina M. (2011), Masculinities in Motion. Latino Men and Violence in Kentucky, in: Men and Masculinities, 14(4), 2011, S. 450-469. Hervorhebung durch den Autoren.
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Kulturalisierung vs. Kultur-Nihilierung«Alles ist Kultur» vs. «Nichts ist Kultur»
Kulturperspektive
Erkl
ärun
gskr
aft
Aurea Mediocritas= der goldene Mittelweg
schwach starktief
hoch
‘Kultur-Nihilierung’ ‘Kulturalisierung’
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Fremdeinfluss und Selbstbestimmung: RSP-ModellAurea Mediocritas = der goldene Mittelweg
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Umgang mit Fällen und Bewältigungsstrategien: RSP-Modell von der Fachstelle Zwangsheirat─ Nachgeben: Regressiver Weg; Zwangsheirat (vorerst)
mitmachen, eine Menschenrechtsverletzung!─ Durchsetzung: Subversiver Weg; Trennung von der Familie,
«abhauen»─ Unterlassung / symbiotischer Kompromiss / Synergie:
Progressiver Weg; peu-à-peu zusammen mit den Eltern Selbstbestimmung in der PartnerInnenwahl erreichen! Aureamediocritas – der goldene Mittelweg
Zwischen den Wegen kann es Übergänge geben, z.B. wenn bei progressivem Ansatz die Gewalt steigt, kann zu subversivem Weg gewechselt werden.
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K4-ModellKontrollierte kaskadenartige Konflikte mit KompromissWie kann Selbstbestimmung in einem Umfeld mit starker Zwangsausübung, aber ohne akute Gefährdung praktiziert und erweitert werden? Ansatz «indirekte Mediation»: Handeln ausschliesslich durch betroffene Person, parallel Vor- und Nachbereitungen durch Fachberatung im HintergrundKontrollierte kaskadenartige Konflikte mit Kompromiss (= controlledcascaded conflicts with compromise)
─ Kontrolliert: die Sicherheit der Betroffenen wird nicht gefährdet, die Situation bleibt unter Kontrolle, Situation antizipieren
─ Kaskadenartig: alle Massnahme erfolgen peu-à-peu, Gefahren vermeiden (siehe Aurea Mediocritas)
─ Konflikte: sind in einem gewissen Masse notwendig, bei Menschenwürde geht man keine «faulen Kompromisse» ein
─ Kompromiss: nicht bei Zwangsheiraten, aber bei flankierenden Massnahmen oder Zugeständnisse in anderen Lebensbereichen
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Handlungsebene: Methoden-Auswahl bei Fachberatungen
Instrumente: Psychogenese, Soziogramm, Phyloprüfung, GefährdungsmanagementBeratungsmethoden:─ Problemzentriert: Erörterung der Ursachen und Folgen─ Ressourcenorientiert: Stärkung der Eigenressourcen─ Kontrafaktisch: Umkehrabhängigkeiten─ Netzwerkvermittelnd: institutionell und privat─ Affektiv (seit 2016): Emotionale Einbettung und soziales
Sicherungsnetz─ SUS (seit 2017): Selbstbestimmung, Unabhängigkeit und
Selbstständigkeit, gleichzeitig keine Überbetreuung─ «Vertrauensfamilien» (seit 2017)
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Abklärungen im Rahmen des Gefährdungsmanagements
1. Psychogenese: Labilität und Stabilität der Betroffenen2. Phyloprüfung: verwandtschaftliche Beziehungen,
transnationale Bezüge, Wertung (positiv/negativ) und Gewichtung (wichtig/unwichtig) der Beziehungen
3. Soziogramm: soziale und institutionelle Einbettung, auch wichtig für trail track record
+ bei Outplacement:4. Netzwerkanalyse
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Gefährdungskriterien: Hinweise, keine Nachweise
Katalog von 47 Initialkriterien (agile Anpassungen, Stand Feb. 2019)
Je nach Fall kommen andere Kriterien zum Zug und werden unterschiedlich gewichtet:
Fall Gefährdung+ Fallspezifische Kriterien des Gefährdungsmanagements
Einschätzung+ Kriterien aus Wissenschaft und Erfahrungswerten
Einschätzung(+ Kriterien im Zusammenhang mit involvierten Institutionen, z.B. polizeiliches Rayonverbot)
Einschätzung
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Umgang mit Fällen und Bewältigungsstrategien: Gefährdungsmanagement bei der Fachstelle Zwangsheirat
Gefährdungsskala 0 bis 10 (< = kleiner als / ≥ = ab)< 5: Betroffene bleiben Zuhause und versuchen, mit ihren Fa-milien Lösungen zu finden (indirekte Mediation)≥ 5: Betroffene verlassen ihr Zuhause: Ortswechsel ≥ 6: Ortswechsel intrakantonal oder regional, Schutzeinrichtung≥ 7: Kantonswechsel, zusätzlich Namensänderung und Signalement≥ 8: Opakisierung: bewusst «falsche Fährten legen» (bspw. ins Ausland ausgewandert, Mobiltelefon an einem anderen Ort, etc.)≥ 9: z.B. Zeugenschutzmassnahmen
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Partnerschaftsmodell für Casemanagement von Zwangsheiraten
1. Institutionelle bedachte und schnelle Reaktionen und Aktionen
2. Resilienz: d.h. Wagemut der Betroffenen mit Langmut fördern und neue (Dauer-) Abhängigkeiten vermeiden
Im Zentrum:Agilität bei Institutionen – Resilienz bei Betroffenen
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Handlungsebene: Vorgehensweisen für Fachpersonen
─ «One chance rule»: wenn Betroffene Unterstützung suchen, ist das eine vielleicht nicht wiederkehrende Gelegenheit (Ambivalenz)
─ Bei Betroffenen sind, weil sie betroffen sind, oft ambivalent, Abweichungen vom «Normalverhalten» normal
─ Ernstnehmen und Differenziertheit: kein Tappen in kulturrelativistische Fallen («Banalisierung oder Barbarisierung»)
─ Keine negativen Äusserungen über Eltern/Gemeinschaft─ Kein Kontakt mit Familie und Gemeinschaft diesbezüglich, keine
Vorinformation über evtl. eingeleitete Massnahmen─ Keine Mediation und Begleitung auf eigene Faust─ Keine unüberlegten, ungeplanten Interventionen─ Keine emotionalen Verstrickungen ─ Kein Abbruch von Vorgesprächen/Erstberatungen ohne begleitete Triage
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Direkte Mediation: Vorsicht walten lassen
«Mediation, reconciliation and family counselling as a response to forcedmarriage can be extremely dangerous. There have been cases of victims beingmurdered while mediation was being undertaken. Do not undertake any of theseactivities, as you may unwittingly place a victim in further danger.» Forced Marriage Handling Guide, Forced Marriage Unit, England, 2009
«The danger of family counselling and mediation: Forced marriage should not be viewed as a “generational or culture clash” that can be solved by mediation.»Dealing with cases of forced marriage, Foreign & Commonwealth Office / London, 2007
Je höher der «interne» Druck, desto sensibler reagieren Zwangsausübende auf «externe» Interventionen. Dies kann zu einer Verschärfung der Zwangssituation und Erhöhung des Gefahrenpotenzials führen.
Indirekte Mediation möglich, im Sinne von «Arbeit» mit den zwangsausübenden Personen via der betroffenen Person (vergleiche Aurea Mediocritas)
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Fachstelle Zwangsheirat – Kompetenzzentrum des Bundeswww.zwangsheirat.ch / Helpline 0800 800 007. Feedbacks gerne an [email protected]
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Angebot der Fachstelle – Workshop und Coaching
─ Altersgerechte Workshops für Schülerinnen und Schüler; z.B. zum Thema «Liebe, Beziehung, Sexualität und Heirat – ohne Zwang»
─ Fachspezifische Workshops und Weiterbildungen für Berufs-und Fachpersonen; z.B. zum Thema «Minderjährigenheiraten» oder «Zwangsheirat im Schulkontext»
─ Beratung von Betroffenen in Zwangssituationen─ Coaching für Fachpersonen im Casemanagement
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Nationales Monitoring zu Zwangsheiraten und –ehen
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Synopsis (Vergleichende Übersicht = Profil)Mehrkultureller Kompetenz
Kognitiv (awareness)«Kopf»: Verstehen, Knowhow, WissenKenntnis spezifischer Dimensionen, z.B. Soziogramm Hintergrundwissen der Herkunft der Person und UmgebungLänder- und immigrationsspezifische Kenntnisse
Affektiv (sensitivity)«Herz»: Einstellungen, Empfindungen, WerteSoziale Kompetenzen: Sympathie, Empathie, Polyzentrismus, Aufgeschlossenheit, Lernbereitschaft, Toleranz,…
Konativ (adroitness)«Hand»: Fähigkeiten, Fertigkeiten, Handeln Handlungen und Umsetzung von Kenntnissen und Einstellungen, Kommunikationsfähigkeit, mehrkulturelles Bewusstsein
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Schluss
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und Mitwirkung!
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Helpline: 0800 800 007, kostenfrei, auch ausserhalb BürozeitenOffice: 021 540 00 00, Bettina Frei, GeschäftsleitungÖffentlichkeitsarbeit: 079 911 00 00, Anu Sivaganesan, Präsidium
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