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Procedure Standard HSE Plan 3-IMS-GE-0112-PR01 Rev. no.:00 Date: 2016/03/21 Any copy of this document is uncontrolled - a controlled copy is available on the intranet. Think before printing: Protect the environment Page 1 of 70 Conf. level: Internal 1. Zweck und Anwendungsbereich 6 2. Verantwortung 6 3. Begriffe und Definitionen 6 4. Verfahren / Prozess / Aktivitäten 8 4.1. Projekt_Information 8 4.2. Ort der Baustelle 8 4.3. Lieferumfang 9 4.4. HSE Strategie 9 4.5. Zertifizierung 10 4.6. Zusammenarbeit mit unserem Kunden 10 4.7. Gültige Gesetze und Verordnungen 11 4.8. Sicherheit in der Planungsphase 11 4.8.1. HSE plan 11 4.8.1.1. Allgemeines 11 4.8.1.2. Anforderungen an den HSE-Plan 11 4.8.1.3. Veränderungsmanagement 11 4.8.2. HSE Plan in der Design-Phase 12 4.8.3. Voraussetzungen für die Gesundheit und Sicherheit (HSE Daten) 13 4.8.4. Sicherheit bei der Montage und der Inbetriebnahme-Phase 14 4.8.5. Vorqualifizierung 14 4.8.6. Allgemeine Risikobeurteilung 14 4.8.7. Technische Montage Spezifikation (TMS) 14 4.8.8. Arbeitsanweisung mit Risikobewertung 14 4.8.9. Änderungen des Auftragnehmers an den MHPSEU HSE Plan 15 4.8.10. Regelmäßige Kontrollen, Sicherheits- und Koordinierungssitzungen 15 4.8.10.1. Ersteinweisung aller Mitarbeiter vor Ort 15 4.8.10.2. Kick off meeting vor Beginn der Arbeiten vor Ort 15 4.8.10.3. Toolbox meetings 16 4.8.10.4. regelmäßige Koordinierungssitzungen 16 4.8.10.5. Arbeitsschutzausschusssitzung 16 4.8.11. LMRA (Letzte Minute Risiko Analyse) 16 4.8.12. Hauptdokument Sequenz vor Beginn der Arbeiten 17 4.8.13. Montageleistungen 17 4.8.14. Transfer von Montage zur Inbetriebnahme 17 4.9. Verstöße gegen HSE Vorschriften 17 5. Organisation und Verantwortlichkeiten 18 5.1. Geschäftssprache auf der Baustelle 18 5.2. Arbeitszeiten 18

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Standard HSE Plan

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Internal

1. Zweck und Anwendungsbereich 6

2. Verantwortung 6

3. Begriffe und Definitionen 6

4. Verfahren / Prozess / Aktivitäten 8

4.1. Projekt_Information 8

4.2. Ort der Baustelle 8

4.3. Lieferumfang 9

4.4. HSE Strategie 9

4.5. Zertifizierung 10

4.6. Zusammenarbeit mit unserem Kunden 10

4.7. Gültige Gesetze und Verordnungen 11

4.8. Sicherheit in der Planungsphase 11

4.8.1. HSE plan 11

4.8.1.1. Allgemeines 11 4.8.1.2. Anforderungen an den HSE-Plan 11 4.8.1.3. Veränderungsmanagement 11

4.8.2. HSE Plan in der Design-Phase 12

4.8.3. Voraussetzungen für die Gesundheit und Sicherheit (HSE Daten) 13

4.8.4. Sicherheit bei der Montage und der Inbetriebnahme-Phase 14

4.8.5. Vorqualifizierung 14

4.8.6. Allgemeine Risikobeurteilung 14

4.8.7. Technische Montage Spezifikation (TMS) 14

4.8.8. Arbeitsanweisung mit Risikobewertung 14

4.8.9. Änderungen des Auftragnehmers an den MHPSEU HSE Plan 15

4.8.10. Regelmäßige Kontrollen, Sicherheits- und Koordinierungssitzungen 15

4.8.10.1. Ersteinweisung aller Mitarbeiter vor Ort 15 4.8.10.2. Kick off meeting vor Beginn der Arbeiten vor Ort 15 4.8.10.3. Toolbox meetings 16 4.8.10.4. regelmäßige Koordinierungssitzungen 16 4.8.10.5. Arbeitsschutzausschusssitzung 16

4.8.11. LMRA (Letzte Minute Risiko Analyse) 16

4.8.12. Hauptdokument Sequenz vor Beginn der Arbeiten 17

4.8.13. Montageleistungen 17

4.8.14. Transfer von Montage zur Inbetriebnahme 17

4.9. Verstöße gegen HSE Vorschriften 17

5. Organisation und Verantwortlichkeiten 18

5.1. Geschäftssprache auf der Baustelle 18

5.2. Arbeitszeiten 18

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5.3. Vertragserfüllung 18

5.3.1. Dokumentenfluss vor Arbeitsbeginn 18

5.4. Start der Arbeit 19

5.5. Durchführung der Arbeit 19

5.6. Fertigstzellung der Arbeiten 20

5.7. Monatliche HSE Berichte 20

6. Verpflichtungen der Auftragnehmer 22

6.1. Verantwortlichkeit 22

6.2. Auftragnehmer verantwortliche Person / Sprachkenntnisse 22

6.3. HSE MItarbeiter der Vertragspartner 23

6.3.1. Anzahl der Sicherheitsspezialisten 23

6.3.2. Qulifikation von HSE Spezialisten 23

6.3.3. Zusammenarbeit zwischen Baustellen Management und HSE Spezialisten 23

6.4. Zur Verfüg zu stellende Dokumente und Aufzeichnungen 24

6.4.1. Pre-Qualifizierungsdokumente 24

6.4.2. Jobbezogene Aufbauanleitung mit der Risikoanalyse (allgemein) 24

6.4.3. Ergänzende Unterlagen für den MHPSEU HSE Plan 24

6.4.4. Jobbezogene Aufbauanleitung mit Risikoanalyse (detailliert) 24

6.5. Berichte 24

6.5.1. Monatliche Berichte 24

6.5.2. Berichte und Untersuchungen über Unfälle und Ereignisse 24

6.5.3. Benachrichtigung und Analyse von unerwünschten Ereignissen 24

6.6. Unfälle 24

6.6.1. Überprüfung der HSE Aufzeichnungen 25

6.6.2. Betriebsanleitungen 25

6.7. Instruktionspflicht 25

6.7.1. Informieren und Unterweisung 25

6.7.2. Trainingmatrix 25

6.7.3. HSE-Motivation 26

6.8. Schonarbeitsplätze 26

6.9. Sonstige Vereinbarungen 26

7. Gesundheitsschutz 26

7.1. Vorsorgeuntersuchungen 26

7.2. Hitzearbeit 26

7.3. Wetterverhältnisse 26

7.4. Sozialräume 27

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7.5. Schädlingsbekämpfung 27

8. Arbeitssicherheit 27

8.1. Allgemeines 27

8.1.1. Kollektive Schutzmaßnahmen 27

8.1.2. Schutzmaßnahmen sind nur mit Zustimmung des MHPSEU zu entfernen!! 28

8.2. Ordnung auf der Baustelle 29

8.3. Lagerbereiche und Lagermaterialien 29

8.4. Lagerung von Gasflaschen und brennbaren Materialien 30

8.5. Baustellenkoordination 30

8.6. Arbeitserlaubnisschein System (PTW-System) 30

8.7. Temporäre Geräte 31

8.7.1. Heizung und Lüftung 31

8.7.2. Trinkwasserversorgung 31

8.8. PSA Standards 31

8.8.1. Schutzausrüstung 31

8.8.2. Sicherheitsgeschirr 32

8.8.2.1. Sicherheitsgeschirr mit: 32 8.8.2.2. Anschlagpunkte 32

8.9. Arbeiten in beengten Räumen 33

8.9.1. Kesselstützen, Kessel, DENOX 33

8.10. Heißarbeiten 34

8.11. Reinigung geschlossener Systeme 35

8.11.1. Beizen 35

8.11.2. Ausblasen 35

8.12. Tiefbau und Aushubarbeiten 36

8.12.1. Aushubarbeiten 36

8.12.2. Bohr und Pfählarbeiten 37

8.13. Elektroarbeiten 37

8.13.1. Elektrische Geräte 37

8.13.2. Stromversorgung 37

8.13.3. Beleuchtung 37

8.14. Lärmschutz und Reduzierung 38

8.15. Stahlbau 38

8.16. Baustellenbürocontainer 38

8.17. Krane und Kranbetrieb 38

8.17.1. Anschlagen von Lasten 40

8.17.2. Mannkörbe 41

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8.17.3. Bauaufzüge / Warenlifts 41

8.18. Maschinen, Werkzeuge und Anlagen 41

8.18.1. Gabelstapler 42

8.18.2. Bewegliche Arbeitsbühnen (mobile Arbeitsbühnen, mobile Gerüste) 42

8.18.3. Fahrbare Hubarbeitsbühnen (Hubarbeitsbühnen) 43

8.18.4. Erdbaumaschinen 43

8.18.5. Winden, Hub- und Zuggeräte 44

8.18.6. Handwerkzeuge 44

8.19. Abstellung 44

8.20. Hochgelegene Arbeitsplätze 44

8.20.1. Gerüste 44

8.20.2. Gebrauch von Leitern 46

8.21. Absturzsicherungen 46

8.21.1. Seitenschutz (Geländer) - Absperrungen 46

8.21.1.1. Geländerabmessungen 46

8.21.2. Absturzsicherung 47

8.21.3. Arbeiten auf Dächern / übereinander 47

8.22. Durchstrahlungsprüfungen 47

8.23. Brand- und Explosionsschutz 48

8.23.1. Brandschutz und Brandbekämpfung 49

8.23.2. Brandübungen 49

8.23.3. Brandschutzmaßnahmen 49

8.23.4. Ausrüstung zur Brandbekämpfung 49

8.23.5. Meldekette 49

8.24. Gefährliche Substanzen 49

8.24.1. Schadstoffe 49

8.24.1.1. Asbest 50

8.24.2. Lagerung von Gefahrstoffen 50

8.24.3. Explosivstoffe 51

8.24.4. Ozonabbauende Stoffe (ODS) und Fluorierte Gase 51

9. Baustellensicherheit 51

9.1. Baustellenzugang 51

9.1.1. Zugänge und Ausgänge 51

9.1.2. Zugangskontrolle 52

9.1.3. Besucher 52

9.1.4. Sicherheitsvorkehrungen 52

9.2. Verkehr 53

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9.2.1. Baustellenverkehr 53

9.2.2. Verkehrswege 53

9.2.3. Flucht- und Rettungswege 54

9.2.4. Spezialtransporte 54

9.2.5. Verkehrsregelung 55

9.2.6. Fahrzeuge fahren und parken 55

9.2.7. Arbeiten im Gleisbereich 55

9.3. Erste Hilfe 55

9.3.1. Erste-Hilfe-Station 56

9.3.2. Medizinische Behandlung 56

9.3.3. Baustellen-Rettungsteam 56

9.4. Notfallplanung 56

9.4.1. Allgemein 56

9.4.2. Sicherheits-Stationen 57

9.4.3. Alarm/Test alarm 57

9.4.4. Notrufnummern 57

9.4.5. Meldewege im Fall von Notfällen 58

9.4.6. Aktion im Falle eines Ereignisses 58

9.5. Höhenrettung 59

10. Umweltschutz 59

10.1. Allgemeine Vorschriften für den Umweltschutz 59

10.2. Öffentliche Sicherheit und Umweltschutz 60

10.3. Schutz der örtlichen Vegetation 60

10.4. Entsorgung, Lagerung und Verwertung von Abfällen 60

10.5. Abfälle mit einem Risikopotential 61

10.6. Vermeidung von Wasserverschmutzung 61

10.7. Kanalisation 61

10.8. Betanken von Baustellenfahrzeugen 61

10.9. Bodenschutz 62

10.10. Staubbelästigung 62

10.11. Mineralstaub 62

11. Referenzdokumente 62

11.1. Mitgeltende Vorgaben 62

11.2. SDA / Standard-Vordrucke 66

12. Approval and Record of Revisions 70

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1. Zweck und Anwendungsbereich

Das Verhindern von Unfällen und Umweltschäden sind die grundlegenden Aspekte des MHPSEU HSE-Plan. Das Ziel dieses Programms ist die Planung und Verwaltung von Standortsicherheit und grundlegende Prinzipien und Verfahren in den Bereichen Gesundheit, Sicherheit und Umweltschutz zu definieren und sie für alle Beteiligten zur Verfügung zu stellen.

Jeder auf der Baustelle hat das Recht auf einen sicheren Arbeitsplatz und auf geeignete Werkzeuge oder Geräte, um seine Arbeit zu tun, ohne seine Gesundheit zu schädigen, sein Leben zu riskieren oder die Umwelt zu schädigen.

Alle Manager auf der Baustelle werden die Arbeitsabläufe planen und so umsetzen, so dass die Mitarbeiter ihre Arbeit mit so wenig Stress wie möglich erledigen können. Darüber hinaus hat das Management eine gesunde und sichere Arbeitswelt zu schaffen, um einen effizienten Betrieb zu gewährleisten.

"Sicheres Arbeiten" muss im Wesentlichen von allen beteiligten Personen berücksichtigt werden. Dies ist ebenso wichtig wie die Anforderungen in Bezug auf Qualität, Kosten und Zeitplan. Die Nichteinhaltung die-ser Anforderungen ist nicht tolerierbar.

Wir setzen voraus, dass alle Beteiligten auf unsere Gesundheits-, Sicherheits- und Umweltschutzanforde-rungen achten, wie in ihren Verträgen beschrieben.

Dieser HSE Plan legt die Mindeststandards fest, welche an die projektspezifischen Bedingungen angepasst werden müssen. Sollten lokale Gesetze oder Bestimmungen hiervon abweichen, so ist die strengere Rege-lung umzusetzen.

Dieser HSE-Plan ist ein Teil der Verträge mit allen unseren Vertragspartnern.

Diese Vorgehensweise ist zwingend erforderlich und gilt für alle MHPSEU Baustellen, Standorte und Ope-rationen. Dieses Vorgehensweise gilt für alle MHPSEU Mitarbeiter und für alle Mitarbeiter von Auftragneh-mern von MHPSEU.

2. Verantwortung

MHPSEU und die jeweiligen Vertragspartner haben sicherzustellen, dass die ordnungsgemäße Ausführung der Arbeiten während der Laufzeit des Vertrages durch eine ausreichende Anzahl von erfahrenen, qualifi-zierten Vorarbeitern vor Ort überwacht wird.

Der MHPSEU Baustellenleiter und der verantwortliche Manager haben die Befugnis, verbindliche Anwei-sungen bezüglich der Gesundheit, der Sicherheit und das Wohlbefinden der Mitarbeiter vor Ort zu geben. Auftragnehmer tragen die Verantwortung für ihre eigenen Mitarbeiter und deren Vertragspartner.

3. Begriffe und Definitionen

Formulierung in diesem Dokument werden wie folgt verwendet: • "Muss": Eine zwingende Voraussetzung; sehr streng im Ton und dem primären Begriff zu verwenden, wenn eine erforderliche Aktion unter Angabe; "wird": Auch eine zwingende Voraussetzung, aber klingt ein bisschen weniger diktatorisch, kann auch die Zukunft bedeuten; kann nützlich sein, um eine Reihe von Aktionen zu beschreiben und die Lesbarkeit ei-ner Anweisung zu verbessern;

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• "Sollte": Vermittelt ein hohes Maß an Erwartung, ist aber keine formelle Verletzung, wenn nicht befolgt, diesen Begriff verwenden, wenn eine gewisse Flexibilität erforderlich ist; • "Kann": Optional, keine Erwartung für die Einhaltung, als eine Idee oder eine gute Praxis angeboten, die auf der Grundlage der Aufgabe oder Situation angewendet werden kann. BG Berufsgenossenschaft BGI Berufsgenossenschaftliche Information

BGV Berufsgenossenschaftliche Vorschrift

BGR Berufsgenossenschaftliche Regel

Bauphase Bau, Montage und Inbetriebnahmephase

GBR Geschäftsbereichsrichtlinie

HAZIP Gefahrenidentifikation

HAZOP Gefahren- und Betriebsstudien

HS Abteilungsleiter im Hauptbüro

HSE Gesundheit, Arbeitssicherheit und Umweltschutz

HSE-Plan siehe auch: SGU, S&G, V&G, HSE- Program

Client/ Customer Kunde / Auftraggeber von MHPSEU

LMRA Letzte Minute Risko- Analyse

OBL Oberbauleiter MHPSEU

OHSAS Occupational Health and Safety Assessment Series

PM Projektmanager

PSA Persönliche Schutzausrüstung

PTW Arbeitserlaubnisverfahren

SCC Safety Certificate Contractors

SeSaM Service Safety Management

SiGe-coordination Sicxherheits- und Gesundheitsschutz - gemäß EU-Directive 92/57/EWG

SiGe-Plan Sicherheit- und Gesundheitsplan (nicht der HSE-Plan!)

SV Supervisor / Vorarbeiter

VerpackV Verpackungsverordnung

WMS Arbeitsanweisung

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Vorkommnis Ein Vorfall ist ein unerwünschtes arbeitsbezogenen Ereignis, das einen Bei-naheunfall, Umweltschäden , Sachschäden oder Brandfall ergibt

Beinaheunfall Ein Beinaheunfall ist eine unerwünschte arbeitsbedingten Ereignis, welches keinen Unfall ergab, aber das Potenzial für Verletzungen, Krankheit oder an-dere Vorfälle hatte. Ein Beinaheunfall kann gesetzlich meldepflichtige Ereig-nisse enthalten.

Meldepflichtiges Ereignis Ein Ereignis mit einer der nachstehenden Folgen:

- Todesfall - Unfall mit Ausfallzeit - Ärztliche Behandlung (jede Behandlung, die über erste Hilfe hinausgeht.

Ausgenommen sind Arztbesuche zur Beobachtung und Beratung) - Erste Hilfe Fälle

Ereignis mit Ausfallzeit Ein Vorfall bei dem eine Person einen oder mehrere Tage von der Arbeit ausfällt (Ohne den Tag des Ereignisses).

Fall mit Arbeitsbeschränkung Ein Ereignis, bei dem eine Person zwar arbeitsfähig ist, aber seine gewohnte Tätigkeit nicht ausüben kann.

Auftragnehmer / Lieferant Eine Person oder ein Unternehmen, das im Auftrag von MHPSEU handelt oder beauftragt ist.

MHPSEU Mitsubishi Hitachi Power Systems Europe Ltd. Im Zusammenhang mit die-sem Dokument wird diese Abkürzung für alle juristischen Personen oder Un-ternehmen benutzt, die unter der Kontrolle von MHPSEU stehen.

Der verantwortliche Leiter MHPSEU-Manager mit Verantwortung für alle mit den Aufgaben vonMHPSEU verbundenen Tätigkeiten z.B. der Site Manager, der Areal-Manager, der Programm-Manager oder wo kein Field Service-Manager er-nannt ist.

4. Verfahren / Prozess / Aktivitäten

Die folgenden Abschnitte skizzieren einen typischen HS & E Plan. Bei der Entwicklung eines projektspezifi-schen Plans können diese Abschnitte nach Bedarf geändert werden. Wenn es erforderlich ist, dass das Un-ternehmen eine projektspezifische Vorlage verwendet, wird ein Tier 3-Dokument erstellt

4.1. Projekt_Information

Projekt-Name: [hier Projektnamen einfügen]

Projekt-Ort: [hier Karte des Projektortes einfügen]

MHPSEU: Mitsubishi Hitachi Power Systems Europe GmbH Schifferstrasse 80 47059 Duisburg Tel.: +49 (0)203 8038 0 Info: www.eu.mhps.com

4.2. Ort der Baustelle

[hier Postanschrift der Baustelle hinzufügen]

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4.3. Lieferumfang

Lieferumfang des Projekts ist [detaillierte Beschreibung einfügen].

4.4. HSE Strategie

MHPSEU HSE-Strategie ist in der HSE Unternehmenspolitik beschrieben, in welcher MHPSEU das Ge-sundheits-, Sicherheits- und Umweltschutzsystem beschreibt. Das Management-System bildet den Rah-men für die HSE Strategie.

MHPSEU wird dafür sorgen, dass alle Mitarbeiter und auf dem Projekt beschäftigte Auftragnehmer mit der HSE-Strategie vertraut sind. Die HSE Unternehmenspolitik muss genehmigt und unterschrieben vor Ort be-reitgehalten werden.

In der Rolle eines EPC-Kontraktors hat MHPSEU die folgenden strategischen Ziele und einen 10-Punkte-Programm erarbeitet.

MHPSEU HSE-Strategie wird durch definierte HSE-Standards unterstützt, die die Einhaltung und Umset-zung der spezifischen Anforderungen und Tätigkeiten vorschreibt.

HSE strategy

Einhaltung aller HSE Regeln und Vorschriften.

Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter während der Arbeit haben Vorrang.

Alle Vertragspartner müssen sich an den HSE-Plan halten, während sie auf der Baustelle arbeiten.

Der Einsatz von Ressourcen ist zu optimieren.

Materialien und die Umwelt sind zu schützen.

Eine ständige Verbesserung des HSE-Plans ist notwendig.

Das gesamte Personal muss die HSE-Strategie verstehen und sich seiner Verantwortung bewusst sein.

Alle normalen Hygienevorschriften bei der Arbeit müssen beachtet werden, wie nicht es-sen, trinken oder rauchen (nur in bestimmten Bereichen) an den Arbeitsplätzen.

10-Punkte-Programm für eine wirksame Umsetzung der HSE-Strategie:

1. Durch die Auswahl kompetenter Führungskräfte und Mitarbeiter ein sicheres Arbeiten und die Einhaltung der Regeln und Vorschriften gewährleisten. Ein Trainingsprogramm für alle Mi-tarbeiter ist eingeführt.

2. Dieser Standard dient als Grundlage für eine projektspezifische HSE Plan .

3. Die Anweisung von Personal vor Ort umfasst die arbeitsspezifischen und standortspezifischen Risiken. Dazu wird ein Trainingsplan erstellt, der Ausbildungsabschnitte für gefährliche Arbei-ten umfasst. Im Falle, dass ein Mitarbeiter, ein Unternehmer, ein MHPSEU oder Arbeitgeber, eine Tätigkeit als unsicher erachtet, hat er das Recht, die Arbeit zu stoppen.

4. Es wird eine kontinuierliche Bewertung der Arbeitsbedingungen außerhalb der Bauphase vor Ort mittels einer Hauptrisikobewertung,mittels jobbezogener Konstruktion und Arbeitsanwei-sungen und durch regelmäßige Kontrollen, Inspektionen und Sicherheitsdiskussionen ausge-führt. Weiterhin wird eine kontinuierliche Beurteilung der Arbeitsbedingungen durch LMRA stattfinden.

5. Die Einführung eines Arbeitserlaubnissystemes (PTW), zum Beispiel für: Aushub, Abbruch und Heißarbeit, Öffnungen sowie Arbeiten in engen Räumen

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6. Regelmäßige Prüfung der Baustelle einschließlich aller Maschinen, Geräte, Fahrzeuge, Werk-zeuge, Lastaufnahmemittel , persönliche Schutzausrüstung und anderen Geräten um sichere Bedingungen vor Ort sicherzustellen.

7. Sicherstellen einer effektiven Kommunikation zwischen dem Site-Manager und dem HSE Spe-zialisten.

8. Das personal wird arbeitsmedinzinisch untersucht.

9. Konsequenter Umweltschutz auf der Baustelle.

10. Die Meldung und Untersuchungvon Stör- und Unfällen, Ursachenanalyse und eine statistische Auswertung als Grundlage für Verbesserungsmaßnahmen.

Folgende Ziele sollen durch die MHPSEU HSE-Strategie erreicht werden:

Gesundheit keine Krankheit und die daraus resultierenden Fehlzeiten

Sicherheit keine Unfälle oder Ereignisse

Umwelt: keine Umweltschäden

4.5. Zertifizierung

Alle MHPSEU Mitarbeiter an den Standorten müssen ein gültiges Sicherheitszertifikat gemäß SCC nach Dokument haben 17 oder 18 oder vergleichbar haben.

Die Vertragspartner müssen über ein zertifiziertes Gesundheits- und Sicherheitsmanagementsystem für den gesamten Zeitraum der Arbeit verfügen und werden dies auf Verlangen nachweisen. Eine Kopie dieses Nachweises muss vor Beginn der Arbeit an die MHPSEU HSE-Abteilung gesendet werden. Dies gilt auch für eine Erneuerung des Zertifikats. Im Allgemeinen werden folgende Zertifizierungen akzeptiert, zum Bei-spiel SCC, OHSAS, SeSaM. In manchen Fällen kann eine Beurteilung in Übereinstimmung nach SCC Do-kument 10 in Absprache mit MHPSEU durchgeführt werden. Hierfür trägt der Auftragnehmer alle Kosten.

Ein Minimum von 90% der operativen Mitarbeiter müssen über ein gültiges Sicherheitszertifikat nach IOSH, VCA oder SCC gemäß Dokument 17 oder 18 oder vergleichbar haben.

MHPSEU ist berechtigt, die Prüfung der Gültigkeit der Informationen durch den Auftragnehmer in den Räumen der Auftragnehmer jederzeit nach vorheriger Anmeldung durchzuführen. MHPSEU wird den Auf-tragnehmer unverzüglich über die Ergebnisse der Auswertung der Checkliste informieren.

Es obliegt der Verantwortung der Vertragspartner, dafür zu sorgen, dass auch ihre Verragspartner über ei-ne gültige Zertifizierung nach SCC verfügen. Entsprechende Listen sind an die HSE-Abteilung von MHPSEU auf der Baustelle zu senden.

4.6. Zusammenarbeit mit unserem Kunden

Zu allen Zeiten habt das Kundenpersonal das Recht, um eine ordnungsgemäße Abwicklung des Projekts, die Gesundheit, Sicherheit und Umwelt zu überwachen, die gesamte Baustelle sowie die Vormontage Be-reiche zu betreten. Wenn das Personal abgesperrte Bereiche betreten möchte (z. B. Kranarbeiten , Durch-strahlungsarbeiten) haben sie bei MHPSEU die Erlaubnis zu beantragen.

Um ein gemeinsames Verständnis von HSE auf der Baustelle aufzubauen, warden ausgesuchte Mitarbeiter von MHPSEU an allen Einweisungen des Kunden teilnehmen. Sie werden ebenfalls an allen relevanten HSE-Koordinierungsbesprechungen teilnehmen.

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Spezifische örtlichen Vorschriften, die durch den Kunden an MHPSEU gegeben werden, sind nach der Freigabe durch MHPSEU für MHPSEU verpflichtend. Dies wird durch Anweisen des MHPSEU-Personals in diesen Vorschriften sichergestellt werden.

4.7. Gültige Gesetze und Verordnungen

Es wird eine für das Projekt verantwortliche Person benannt, die dafür sorgt, dass die gesetzlichen Ge-sundheits-, Sicherheits- und Umweltvorschriften eingehalten werden (siehe Kap. 5 dieses HSE Planes)

Gemäß den Bedingungen des Vertrages werden alle Auftragnehmer vor Ort über die länderspezifischen Gesetze und Normen informiert (siehe Kap. 4.6 dieser HSE-Plan)

Bei abweichenden Regelungen wird die Vorschrift mit dem höheren Schutzziel angewandt.

4.8. Sicherheit in der Planungsphase

4.8.1. HSE plan

4.8.1.1. Allgemeines

Vor Aufnahme einer Tätigkeit auf der Baustelle wird MHPSEU einen Gesundheits-, Sicherheits- und Um-weltschutzplan (HSE Plan) aufstellen und diesen mit dem Kunden abstimmen.

Risiken und Gefahren sind mit jeder Bau- oder Inbetriebnahmeaktivität verbunden. Basierend auf Richtli-nien und grundlegenden Prinzipien und Verfahren beschreibt der HSE-Plan das Verfahren, das verwendet wird, um die vorhersehbaren Risiken und Gefahren zu beseitigen.

Gemäß den Bedingungen unseres Vertrages muss von allen Vertragspartnern vor Ort die Spezifikationen des HSE-Plan angewendet werden.

Die HSE-Plan basiert auf bereits bestehenden Systemen, wie SCC oder OHSAS 18001.

Der HSE-Plan bezieht sich auf die Planung, den Bau und Inbetriebnahmephase der Baustelle.

4.8.1.2. Anforderungen an den HSE-Plan

Der HSE-Plan wird in Zusammenarbeit mit den Baustellenregeln erstellt.

Im Gegenzug werden die Vertragspartner alle Änderungen an diesem HSE-Plan als Teil ihrer Dienstleis-tungen kompilieren. Der MHPSEU HSE-Plan und die Änderungen der Auftragnehmer gelten jeweils als au-tarke Dokumente. Alle in diesem Zusammenhang innerhalb der Bauzeit erstellten Schriftstücke und Doku-mente werden nach Abschluss der Baustelle als HSE-Dokument zusammengefasst. Die Zusammenarbeit mit den Vertragspartnern ist in Abschnitt 6 dieses HSE-Planes beschrieben.

4.8.1.3. Veränderungsmanagement

Änderungen des HSE-Planes oder der MHPSEU HSE-Standards, die durch Änderungen in Organisation, Personal, Systeme, Prozessen, Geräten, Produkten (Stoffe oder Materialien) oder Gesetzen und Vorschrif-ten hervorgerufen werden, werden durch Abteilung HS geprüft. Bei Bedarf wird dieses Verfahrend mit dem Kunden in Zusammenarbeit durchgeführt.

Das MHPSEU Werkzeug MARSH (Management Reporting System HSE) bietet die Möglichkeit, Änderun-gen zu registrieren, zu überwachen und zu beurteilen.

Die Änderungen werden in der Änderungshistorie festgehalten und die aktuelle Version an die Standorte verteilt. Die projektspezifische Anpassung der Dokumente wird an den jeweiligen Standorte erreicht.

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4.8.2. HSE Plan in der Design-Phase

Eine frühe Umsetzung der Gesundheits-, Sicherheits- und Umweltgrundsätze ist von wesentlicher Bedeu-tung für den Erfolg von Engineering, Beschaffung und Bau (EPC) Projekten und kann negative Konse-quenzen wie schlechte HSE Kennzahlen und Qualitätsprobleme wie Nacharbeit, Terminverzögerungen und erhöhte Kosten vermeiden. In diesem Abschnitt wird die MHPSEU Methodik der frühen Integration von HSE beim Engineering beschrieben, um einen nahtlosen Übergang in die nachfolgenden Projektphasen zu erleichtern. Die Haupt-HSE-Aktivitäten umfassen:

Eine HSE Analyse durchführen

Identifizierung und Bewertung der Folgen für die Gesundheit, Sicherheit und Umwelt, durch Änderungen an Organisationsstruktur, Personal, Ausrüstung, Prozessen oder Verfahren

Erstellen eines Projektdesign Basis, die HSE-Elemente enthält

Führen Sie Prozessgefahrenanalysen und Sicherheitsniveaubewertungen durch, um das Risiko auf ein tolerierbares Maß (ALARP) zu reduzieren

Entwickeln Sie das Design unter Berücksichtigung ergonomischer Aspekte

Entwickeln Sie ein Konzep für Brandschutzsysteme

Sicherheitstechnische Systeme (SIS)

Integration von HSE in Anlagen-Layout und Facility Design-Entscheidungen

Schaffung eines Umweltaspekte und Auswirkungen Register (EAI-Register).

Ermitteln Sie die erforderlichen Ressourcen

Erstellen einer Zeitskala und entwickeln von Meilensteinen für die Umsetzung

Entwicklung von Notfallplänen für den Notfall und in Fällen, in denen Pläne oder Ziele nicht vollständig erreicht werden

Das Management muss die Führung übernehmen , indem sie die HSE-Aktivitäten in den Projektplan inte-griert, durch die Schaffung von Foren, wo das gesamte Team sich einbringen kann, und durch Suche nach offener Beteiligung.

Eine frühe HSE-Analyse ermöglicht MHPSEU projektspezifischen HSE Herausforderungen in der Planung, Konstruktion, Bau, Inbetriebnahme und Inbetriebnahme der Anlage zu erkennen und die entsprechenden Risikoidentifikation und Kontrollmethoden zu wählen. Im Folgenden eine Liste der typischen Themen, die in der HSE-Analyse abgedeckt ist. Viele Faktoren können erfolgreich positiv auf Gesundheit, Sicherheit und Umweltleistung wirken. Konzentrieren Sie sich auf das, was offensichtlich das Besondere an dem Projekt ist, zum Beispiel neuartige Technologie, lokales Klima, oder die Nähe zu Infrastruktur.

Eine frühe HSE Analyse bewertet HSE-Risiken in diesen Schlüsselbereichen:

Gesundheit

Sicherheit

Umwelt

Einfluß des Eigentümers (z.B. Projektfinanzierung)

Projektdurchführungsstrategie (zum Beispiel Zeitplan, Vergabe-Basis)

Standort-spezifischer Faktoren (zum Beispiel das Layout Auswirkungen, Standortwahl )

Gesetzliche Anforderungen

Die Teilnahme von erfahrenen HSE-Profis in diesen Aktivitäten können später Standortfragen reduzieren.

Neben der Durchführung der Projekt HSE-Analyse, ist es wichtig, HSE Prinzipien in die Projektdesign Basis zu integrieren. Die Entwicklung der Projektkonzeptionsbasis ist eine klare Definition der Design-Kriterien,

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die auf das Projekt angewandt werden und ermöglicht dadurch durchgängige Engineeringpraktiken über den gesamten Projektzyklus.

Eine zentrale Aktivität ist die Durchführung einer vorläufigen Gefahrenanalyse, um Gefahren zu erkennen und diese frühzeitig zu eliminieren oder zu kontrollieren.

Während der Designphase sind die folgenden MHPSEU Abteilungen involviert:

PR Einkauf Übereinstimmende Einhaltung im Ein-kaufsprozess

PY Terminplanung Zeitplanung

PE 1 Lizenz- und Genehmigungsplanung HAZOP und SIL-Studien

Brandschutz

ATEX

PE 4 Vertragsplanung Absprachen planen

DR Design-Reviews und Engineering Ser-vice

PFD

CS 1 Bauplanung und Schätzung Baustelleninfrastruktur

Baustellenanordnung

HSE Gesundheit, Sicherheit und Umwelt Entwicklung HSE Plan

HSE Aktionsliste

Erstellen der HSE-Dateien

Risikobewertung während des Designs

Sicherheit

Benannte Personen aus diesen Abteilungen führen interdisziplinäre Review-Meetings. Die Ergebnisse die-ser Treffen werden Auswirkungen auf die Planung Designs und Aktivitäten haben.

Regelmäßige Überprüfung und Nachverfolgung des Fortschritts der HSE-Ziele finden statt.

4.8.3. Voraussetzungen für die Gesundheit und Sicherheit (HSE Daten)

Schwerpunkt der HSE-Koordination ist die Schnittstelle zwischen den verschiedenen Vertragspartnern vor Ort. Daher wird MHPSEU während der Planungs-, den Bau- und Inbetriebnahmephase eine HSE-Datei er-stellen und laufend aktualisieren.

Alle relevanten Dokumente die erforderlich sind, um die HSE-Datei zu erstellen, müssen MHPSEU einge-reicht werden.

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4.8.4. Sicherheit bei der Montage und der Inbetriebnahme-Phase

Die Gesetzgebung verlangt, dass jeder Auftragnehmer gefährliche Arbeitsprozesse zu identifizieren und in einer Risikobewertung zu beschreiben hat.

Diese Risikobewertungen werden von MHPSEU HSE geprüft.

Die Risikobewertung ist für die Baustelle in 7 Stufen unterteilt:

4.8.5. Vorqualifizierung

Die Auftragnehmer müssen eine Präqualifikation durchlaufen, bevor die Arbeiten beginnen. Das beinhaltet:

Informationen über Auftragnehmer,

Durchzuführende Arbeiten einschließlich Überwachung,

Die Namen der Mitarbeiter einschließlich ihrer Qualifikationen (z SCC-Zertifikat, Erste-Hilfe-Ausbildung etc.)

SCC-Zertifikat des Unternehmens (order vergleichbares)

9001 QM Zertifikat,

Referenzenliste

Erst nachdem die Vorqualifizierungsdokumente überprüft sind kann der Zutritt zur Baustelle gewährt wer-den (siehe Kap. 5.3.1).

4.8.6. Allgemeine Risikobeurteilung

Die allgemeine Risikobewertung bietet einen guten Blick auf das gesamte Projekt. Allgemeine Risiken wer-den beschrieben und geeignete Maßnahmen erwähnt, sie zu vermeiden oder zu reduzieren (siehe Kap. 11.2 dieses HSE-Plans). Die allgemeine Risikobeurteilung wird durch MHPSEU-HS erstellt und aktualisiert.

4.8.7. Technische Montage Spezifikation (TMS)

Das TMS enthält eine Beschreibung der Montageabläufen der einzelnen Einheiten und wird auch als Basis für die Erstellung der Dokumente der Auftragnehmer verwendet.

4.8.8. Arbeitsanweisung mit Risikobewertung

Auf der Grundlage der allgemeinen Risikobewertung werden die Montageanweisungen mit Risikoanalysen von den zuständigen Auftragnehmer erstellt. Vor Beginn der Arbeiten sind diese Unterlagen an MHPSEU zu schicken und zu prüfen (siehe Kap. 11.2 ).

Das Dokument wird in zwei Schritten erstellt:

Als erstes wird die Risikobewertung mit den zu diesem Zeitpunkt bekannten Montageschrit-ten und den daraus resultierenden Risiken vor und nach den Korrekturmaßnahmen gefüllt und MHPSEU vorgelegt zur Prüfung

und bis spätestens 1 Woche vor dem der Arbeitsbeginn wird die endgültige Risikobewer-tung vorgelegt. Diese Form wird auch von MHPSEU (siehe Kap. 5.3.2 dieses HSE-Plan) geprüft werden (siehe Kap.6.4.2)

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Aufgabenbezogene Aufbauanleitung mit Risikoanalyse befasst sich mit einem spezifischen Arbeitsverfah-ren, wie zum Beispiel einem individuellen Montageverfahren oder in geschlossenen Räumen zu arbeiten. Hier ist diese Arbeitsweise in einzelne Arbeitsschritte unterteilt. Dann werden nach und nach die Gefahren und Risiken einschließlich der entsprechenden Schutzmaßnahmen festgelegt. Jeder Vertragspartner ist verpflichtet, vor Beginn der Arbeiten seiner Mitarbeiter auf dem Prinzip der aufgabenbezogenen Aufbauan-leitung mit der Risikoanalyse zu unterweisen und hat dies zu beweisen. Dies umfasst beispielsweise das PTW-System (siehe Kap.6.4.2).

Die jobbezogenen Aufbauanleitung mit Risikoanalysen werden in der Regel von den Auftragnehmern als Werkzeug für Anleitung für die sichere Durchführung der Arbeiten und als Teil des PTW-System angelegt. Hiermit wird MHPSEU über die verschiedenen Arbeitsschritte, die Risiken, die Verantwortlichen, die Teil-nehmer erforderlichen Qualifikationen und über die erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen informiert.

Das MHPSEU Baustellen-Management behält sich das Recht vor, für alle Arbeiten festzulegen, ob jobbe-zogene Arbeitsanweisungen vor dem Start erstellt werden müssen.

4.8.9. Änderungen des Auftragnehmers an den MHPSEU HSE Plan

4 Wochen vor Beginn der Arbeiten muss jeder Auftragnehmer seine Änderungen des MHPSEU HSE Plans MHPSEU zur Genehmigung vorlegen. Die Änderungen sollen dem MHPSEU HSE-Plan entsprechen. Wesentliche Punkte sind zum Beispiel:

interne Montageplanung der jeweiligen Auftragnehmer

Präsentation der internen HSE-Organisation, die HSE-Mitarbeiter zu benennen

Qualifikationsmatrix

jobbezogene Aufbauanleitung mit der Risikoanalyse

Arbeits- und Betriebsanweisungen für Werkzeuge, Geräte und gefährliche Stoffe

regelmäßige Sicherheitsinspektionen; Diskussion und sonstige Veranstaltungen

Kommunikation und Berichterstattung, Meldung von Stör- und Unfällen

Liste der gefährlichen Stoffe, die vor Ort verwendet werden (einschließlich der aktuellen Si-cherheitsdatenblätter)

Notfallplanung

Der Auftragnehmer hat seine Änderungsanträge zu aktualisieren, wenn die örtlichen Vorschriften oder MHPSEU Verordnungen oder die Bedingungen vor Ort sich ändern.

4.8.10. Regelmäßige Kontrollen, Sicherheits- und Koordinierungssitzungen

Hier sind die Schnittstellen zwischen den verschiedenen Gewerken und Arbeitsbereichen ein wesentlicher Bestandteil. Es werden angemeldete und unangemeldete regelmäßige Kontrollen durch Kundenvertreter, von MHPSEU und den zuständigen Vertragspartnern durchgeführt. Darüber hinaus wird MHPSEU regel-mäßige Audits durchführen. So werden die definierten HSE-Standards garantiert und ständig verbessert

Die regelmäßigen Kontrollen, Inspektionen und Sicherheit und Koordinierungssitzungen sind als Bestand-teil eines kontinuierlichen Verbesserungsprozesses des HSE-Management-System zu verstehen.

4.8.10.1. Ersteinweisung aller Mitarbeiter vor Ort

Neben der Erstuntweisung durch MHPSEU, werden alle MHPSEU Mitarbeiter und Auftragnehmer Mit-arbeiter in den Bereichen Sicherheit und Umweltanforderungen des Standortes unterwiesen, bevor die entsprechenden Arbeiten beginnt. Die entsprechenden Vertragspartner werden dies unterstützen.

4.8.10.2. Kick off meeting vor Beginn der Arbeiten vor Ort

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Ein Kick-off-Treffen findet zwischen MHPSEU und die Vertragspartner vor Beginn der Arbeit vor Ort statt. Folgende Punkte werden während dieser Sitzung behandelt werden:

Darstellung der wichtigsten Inhalte des HSE-Plan durch MHPSEU HSE Mitarbeiter

Einweisung eines verantwortlichen Auftragnehmer-Vertreters in Bezug auf die HSE-Plan durch einen MHPSEU HSE-Mitarbeiter.

Präsentation der HSE-Dokumente von einem verantwortlichen Vertreter und einer gemein-samen Bewertung der Auftragnehmer-Dokumentes.

4.8.10.3. Toolbox meetings

Die MHPSEU Aufgabe umfasst das Definieren Themen für regelmäßige HSE Schulungen und Toolbox-Meetings.

Toolbox Meetings sind kurz, regelmäßig Sitzungen, in denen spezifische HSE Angelegenheiten be-sprochen werden. Über jedes Toolbox Meeting ist ein Protokoll, welches Angaben zu dem Thema, dem Personal und bei Bedarf wichtigen Vereinbarungen beinhaltet, zu erstellen.

Für ihren Teil haben alle Vertragspartner HSE Schulungen und Toolbox Treffen für die Mitarbeiter, die sie vor Ort beschäftigen, zu organisieren und MHPSEU zu beweisen. Umfassendes Schulungsmaterial kann durch die MHPSEU HS-Abteilung auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden.

Die Häufigkeit der Auftragnehmer Toolbox-Meetings: Regelmäßig, mindestens einmal pro Woche.

Teilnehmer:

HSE Site-Manager oder HSE Mitarbeiter, verantwortlich MHP SEU Bauleiter verantwortlich MHPSEU Fachbauleiter, verantwortlich Bauleiter des Auftragnehmer und HSE Mitarbeiter des Auftragnehmers.

4.8.10.4. regelmäßige Koordinierungssitzungen

Regelmäßige Koordinierungstreffen findet auf verschiedenen Ebenen mit MHPSEU Leitung und den beteiligten Vertragspartner. Im Hinblick auf HSE sind wichtige Probleme und Schnittstellen die Priorität bei diesen Treffen.

Teilnehmer:

Verantwortlicher Baustellenleiter, Baustellen HSE Manager

Häufigkeit:

Regelmäßig einmal die Woche oder sonst nach Bedarf

4.8.10.5. Arbeitsschutzausschusssitzung

Jeden Monat findet eine Arbeitsschutzausschusssitzung statt.

Teilnehmer:

Projektmanager des Kunden, MHPSEU Projektmanager, Baustellen HSE Manager und Kontraktoren

4.8.11. LMRA (Letzte Minute Risiko Analyse)

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1) Aufbauanweisung MHPSE-EU (Technische Montage Spezifikation

TMS)

3) Arbeitserlaub-

nis

2) Aufbauanleitung Auftragnehmer mit

Risikobewertung

Erlaubnis notwen-

4) Letzte Minute Risiko

Analyse LMRA

Start der Arbeit

Die LMRA wird täglich durchgeführt , bevor die Arbeiten am Arbeitsplatz vor Ort beginnt. Diese befasst sich speziell mit der aktuellen Arbeit, den entsprechenden Verfahren und zum Beispiel die aktuellen Risiken aus anderen Branchen. Dies bedeutet, dass mit einer Änderung der Arbeitsplatzbedingungen ein neues LMRA erstellt werden muss.

Die LMRA muss schriftlich durchgeführt werden (siehe Kap. 11.2).

4.8.12. Hauptdokument Sequenz vor Beginn der Arbeiten

4.8.13. Montageleistungen

Siehe Montageverfahren (Montageanleitung mit Risikobewertungen ) in Kap. 11.2.

4.8.14. Transfer von Montage zur Inbetriebnahme

Vor der Freigabe von Systemen zur Inbetriebnahme erfolgt durch den Bauleiter, den Inbetriebnahme-Manager und den HSE Site Manager eine Kontrolle nach Abschluss der Installation. Erst nach dieser Kon-trolle dürfen die Inbetriebnahmearbeiten an diesem Teil des Systems gestartet werden. Diese Version wird mit einem internen Formular dokumentiert werden. (see Sec11.2)

4.9. Verstöße gegen HSE Vorschriften

Die Einhaltung des HSE-Planes wird durch ständige Kontrollen und Überprüfungen durch MHPSEU über-wacht.

Disziplinarmaßnahmen werden durch das MHPSEU Baustellen-Management getroffen.

Verletzungen der HSE Vorschriften werden in der Regel in drei Stufen bestraft (siehe Kap. 11.2 dieser HSE-Plan (Verwarnung, gelbe Karte, rote Karte)).

MHPSEU wird versuchen, die HSE-Leistung der Menschen zu verbessern, nicht nur der eigenen Mitarbei-ter, sondern auch die der MHPSEU Auftragnehmer. Daher implementiert MHPSEU ein Belohnungs-Programm, um Arbeitgeber und Arbeitnehmer (MHPSEU und Auftragnehmer) zu belohnen. Hiermit will MHPSEU eine bessere Gesundheits- und Sicherheitsleistung vor Ort zu fördern. Dies kann erreicht werden durch:

Ermutigung der Menschen, den Gesundheits- und Sicherheitsmaßnahmen zu folgen,

Belohnen derjenigen, die hervorragende Sicherheits- und Gesundheisarbeitt erreichen,

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Belohnen derjenigen, die eine gute HSE-Kultur vor Ort aktiv unterstützen,

Förderung der Teilnahme an Sicherheitsinitiativen wie Umfragen,

Encouraging, rewarding and reinforcing specific safe behavior.

Ermutigung, Belohnung und Verstärkung von spezifischem sicherem Verhalten

Um Mitarbeiter und Unternehmen zu belohnen, bewertet MHPSEU drei unterschiedliche Kategorien:

Kategorie 1: Sicheres Arbeiten

Kategorie 2: Proaktive Sicherheit

Kategorie 3: Hauptmerkmale Sicherheit

Diese Kategorien werden im Detail in unserem internen Anreizprogramm Handbuch beschrieben. Die Ergebnisse des Belohnungssystems des Bonus-Programms wird auf der Baustellenanzeigetafel darge-stellt.

Sollten auf der Baustelle gefährliche Situationen auftreten, so ist jeder Mitarbeiter verpflichtet einzuschrei-ten, die Arbeiten sind zu unterbrechen bzw. einzustellen und in einen sicheren Zustand zu überführen.

5. Organisation und Verantwortlichkeiten

5.1. Geschäftssprache auf der Baustelle

Die Geschäftssprache auf der XXXXXX – Baustelle ist XXXXXX. Alle Berichte, Protokolle, Geschäftskor-respondenz muss in dieser Sprache verfasst werden.

5.2. Arbeitszeiten

Mo. - Fr.: von xxx bis xxx

Sa.:

So:

5.3. Vertragserfüllung

5.3.1. Dokumentenfluss vor Arbeitsbeginn

Das folgende Diagramm gilt für den Fluss von Dokumenten vor Arbeitsbeginn :

Vor-Qualifikation

Unternehmensdaten

Arbeitsumfang

Test vom

Arbeitsumfang

Kick off

Time

6 weeks

4 weeks

zusätzlich

Dokumente für den MHPSE-EU

6 weeks

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5.4. Start der Arbeit

Mindestens 1 Woche vor Beginn der Arbeiten hat der Auftragnehmer die Risikobewertung an den HSE Si-te-Manager der Baustelle zu senden. Ein LMRA muss vor Beginn der Arbeiten durchgeführt werden.

5.5. Durchführung der Arbeit

Alle HSE-bezogene Dokumente, Richtlinien, Gesetze, Normen etc. müssen während der Arbeit eingehalten werden.

4 weeks

1 week

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5.6. Fertigstzellung der Arbeiten

Wenn der Job beendet wird, müssen alle HSE-bezogene Dokumente an MHPSEU gegeben werden.

5.7. Monatliche HSE Berichte

Der MHPSEU HSE Baustellenmanager hat, bis zum dritten Werktag des Folgemonats , die notwendigen Daten in MARSH für den monatlichen HSE-Bericht einzugeben. Die unten aufgeführten Punkte sind Bestandteil des HSE-Monatsberichtes:

Beschreibung Abkürzung

Anzahl Beinaheunfälle NM

Anzahl erste Hilfe Fälle FAI

Anzahl medizinischer Behandlungen MTC

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Anzahl Ausfallzeitfälle (>1d) LTI

Anzahl Todesfälle FAT

Anzahl meldepflichtiger Fälle TRC

Rate meldepflichtiger Fälle TRCF

Anzahl Schonarbeitsfälle RWC

Anzahl Wegeunfälle TA

Anzahl Ausfallstunden durch LTI LD

Anzahl Arbeitsstunden des Monats MM

Anzahl Arbeitnehmer auf der Baustelle im Monat

EM

Anzahl Begehungen WA

Anzahl Bewertungen ASS

Anzahl Behördenrundgänge AWA

Anzahl behördlicher Weisungen OA

Anzahl der Schwerpunkt Aktionen MFO

Anzahl Sicherheitstraining ST

Anzahl Tollbox Talk Meeting STM

Brände FI

Brandschaden (€)

Anzahl Umweltschäden ED

Umweltschadenssumme (€)

Anzahl Materialbeschädigungen MD

Wert Materialbeschädigungen (€)

Anzahl Verwarnungen W

Anzahl gelber Karten Y

Anzahl roter Karten R

Weiterhin müssen folgende UNterlagen bereitgehalten warden:

Entsorgungsnachweise für gefährliche Abfälle

Menge an Abfall aufgeschlüsselt nach Monat und Summe sowie nach Abfallschlüssel

Eine Auswertung und Trendanalyse über UNfälle und Ereignisse wird durch MHPSEU durchgeführt.

Die Zusammenfassung der folgenden Elemente wird auch teil des Monatsberichtes sein:

Monatliche Arbeitsschutzausschusssitzung,

Erkenntnisse aus den HSE Begehungen,

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wöchentliche Toolbox Meetings,

Inspektionen von Sicherheitsgeschirren , Werkzeugen und Geräten,

HR-Themen (incl. neues Baustellenpersonal, dessen Ausbildung, gelernte Lektionen)

Der Monatsbericht ist Teil der abschließenden HSE-Dokumentation und wird dem Kunden übergeben, wenn die Arbeiten abgeschlossen sind.

6. Verpflichtungen der Auftragnehmer

Notwendige Operationen für die Realisierung dieser Norm.

6.1. Verantwortlichkeit

Wenn Mitarbeiter von mehreren Gewerken an einem Arbeitsplatz arbeiten, sind die Vertragspartner ver-pflichtet bei der Umsetzung der Gesundheits- und Arbeitsschutzvorschriften zusammen zu arbeiten. Je nach Arbeit sind die Vertragspartner verpflichtet sich insbesondere über die Risiken und Maßnahmen für den Gesundheits- und den Arbeitsschutz zu informieren, wenn dies für den Gesundheits- und Arbeitsschutz der Arbeitnehmer bei der Arbeit erforderlich ist. Je nach der Art der Arbeit hat der Auftragnehmer sicherzu-stellen, dass die Mitarbeiter der anderen Gewerke, die in diesem Bereich, angemessene Anweisungen zu den Gefahren für ihre Gesundheit und Sicherheit erhalten.

Wenn Auftragnehmer verwendet werden, ist der MHPSEU Bauleiter auf der Baustelle dafür verantwortlich, die verschiedenen Gewerke zu koordinieren. Das HSE Personal wird die Bualeitung in Fragen der Ge-sundheit, Sicherheit und Umweltschutz beraten. Diese Anforderung wird zwischen den MHPSEU Manager und den Auftragnehmern durch die bei der Vorbereitung von PTWs und in den verschiedenen internen Koordinierungssitzungen berücksichtigt.

In seinem Arbeitsbereich trägt jeder Vertragspartner die volle Verantwortung für die Gesundheit, die Si-cherheit und das Wohlergehen seiner Mitarbeiter. Der obige Absatz gilt für alle Auftragnehmer.

MHPSEU wird versuchen, die Arbeit der verschiedenen Gewerke auf der Baustelle zu trennen. Um die Ge-fahren der verschiedenen Gewerke zu minimiere, die zugleich an einem Ort arbeiten, werden auf der Bau-stelle das die Arbeitserlaubnisscheinverfahren eingeführt (siehe Kap. 8.6Fehler! Verweisquelle konnte icht gefunden werden.).

Die Koordination von Gesundheit und Arbeitsschutz vor Ort wird in der Regel durch MHPSEU ausgeführt .

6.2. Auftragnehmer verantwortliche Person / Sprachkenntnisse

Alle Arbeiten müssen unter der Leitung und Aufsicht einer verantwortlichen Person vor Ort durchgeführt werden, die berechtigt ist, den Auftragnehmer zu vertreten (z. B.: Site-Manager). Spätestens 10 Werktage vor Beginn der Arbeiten hat der Auftragnehmer den Namen der verantwortlichen Person und seines Stell-vertreters auf der Baustelle an den Ansprechpartner zu geben, der für die Umsetzung der Bestellung ver-antwortlich ist.

Die verantwortliche Person und sein Stellvertreter müssen über die notwendige Zuverlässigkeit, technische und körperliche Qualifikation sowie über ausreichende Sprachkenntnisse verfügen, um Anweisungen, die von der verantwortlichen MHPSEU-Person in der Geschäftssprache gegeben werden, zu verstehen und diese an die Mitarbeiter des Unternehme weiterzugeben, so dass diese sie verstehen.

Wenn es für die Durchführung seiner Arbeit notwendig ist, muss die verantwortliche Person andere Auf-sichtspersonen (SV) mit der Verwaltung und Überwachung der Arbeit vor Ort betrauen und die Namen an den zuständigen Ansprechpartner schriftlich vor Arbeitsbeginn weitergeben. Die SV müssen von der ver-antwortlichen Person so beauftragt werden wie sie von MHPSEU angewiesen wurden und in gleicher Wei-se müssen sie in der Lage sein die Arbeiten zu erledigen und zu beaufsichtigen (einschließlich Sprach-

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kenntnisse ). Das heißt, sie müssen die notwendigen technischen Kenntnisse und das Wissen über die Si-cherheit am Arbeitsplatz haben.

Wenn die verantwortliche Person einen oder mehrere SV verwendet, bleibt er für deren Aufsicht, die klare Auswahl ihrer Aufgaben und für eine kontrollierte Zusammenarbeit verantwortlich. Wenn ein SV in der Aus-übung seines Amtes verhindert ist, und kein anderer SV verwendet werden kann, hat die verantwortliche Person oder sein Stellvertreter die Aufgaben selber zu übernehmen.

Der Auftragnehmer muss durch geeignete Vorschriften dafür sorgen, dass die verantwortliche Person und die beauftragten SVs, die Aufgaben und Verantwortung übernehmen können. Insbesondere müssen sie im Hinblick auf die Weisung der Mitarbeiter und die der der Unternehmer die erforderliche Berechtigung besit-zen. Während die Arbeit durchgeführt wird muss entweder die verantwortliche Person, sein Stellvertreter oder ein beauftragter SV ständig vor Ort und in Reichweite sein.

Alle Mitarbeiter der Vertragspartner müssen in der Lage sein Notfallanweisungen zu verstehen und Warn-hinweise und andere Hinweise zu lesen. Darüber hinaus muss der Auftragnehmer und seine Mitarbeiter mit der Bedeutung der Sicherheitshinweise vor Ort vertraut zu sein.

6.3. HSE MItarbeiter der Vertragspartner

6.3.1. Anzahl der Sicherheitsspezialisten

Die Zahl der HSE Mitarbeiter, die von den Auftragnehmern gestellt wird, hängt von der Art der Arbeit und der damit verbundenen Beurteilung der Arbeitsbedingungen ab. Die folgende Tabelle gibt die empfohlene Anzahl:

Arbeiter HSE manager HSE officer

<10 0,4 1)

10-50 1

51-100 1 0

101-200 1 1

201-300 1 2

301-400 1 3

Für jede weitere 100 Personen über 300 hinaus oder ein Teil davon, wird eine zusätzliche Vollzeit HSE Person gestellt.

Die Mitarbeiter müssen in Vollzeit arbeiten (außer 1)

).

In Abhängigkeit von den Ergebnissen der Risikoanalysen und die HSE-Leistung der Auftragnehmer kann ggf. die Höhe der HSE Mitarbeiter vor Ort höher oder niedriger sein. Der MHPSEU HSE Bauleiter führt die Bewertung durch.

MHPSEU hat das Recht ohne weitere Kosten oder Zeitverlängerung den Austausch von jedem HSE Per-sonal zu verlangen, wenn MHPSEU mit der Leistung nicht zufrieden ist.

6.3.2. Qulifikation von HSE Spezialisten

Siehe Kapo. 6.1.

6.3.3. Zusammenarbeit zwischen Baustellen Management und HSE Spezialisten

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Siehe Kap. 6.1.

6.4. Zur Verfüg zu stellende Dokumente und Aufzeichnungen

6.4.1. Pre-Qualifizierungsdokumente

Müssen 6 Wochen vor dem Kick off Meeting übermittelt werden

6.4.2. Jobbezogene Aufbauanleitung mit der Risikoanalyse (allgemein)

Jobbezogene Aufbauanleitung mit Risikoanalyse sind MHPSEU 4 Wochen vor Beginn der Arbeiten einzu-reichen. Die Arbeit kann erst beginnen, nachdem die Dokumente geprüft und genehmigt wurden.

6.4.3. Ergänzende Unterlagen für den MHPSEU HSE Plan

Muss 4 Wochen vor dem Kick off Meeting übertragen werden.

6.4.4. Jobbezogene Aufbauanleitung mit Risikoanalyse (detailliert)

Muss 1 Woche vor Start der Arbeiten übermittelt werden.

6.5. Berichte

6.5.1. Monatliche Berichte

Die Daten, für den monatlichen Bericht (normale Anzahl von Stunden, Veranstaltungen, Menge an Perso-nal, etc.) , müssen am ersten Arbeitstag des folgenden Monats zu MHPSEU gesendet werden.

6.5.2. Berichte und Untersuchungen über Unfälle und Ereignisse

Informationen über Unfälle, Sachschäden (> 1.000€) und über Brände müssen sofort an MHPSEU als So-fortmeldung geschickt werden.

Berichte müssen so schnell als möglich (nicht später als 1 Tag) erstellt und an MHPSEU weitergeleitet werden.

6.5.3. Benachrichtigung und Analyse von unerwünschten Ereignissen

Der Auftragnehmer verpflichtet sich Vorfälle in den MHPSEU Statistiken zu verarbeiten und zu analysieren.

6.6. Unfälle

Jeder Unfall muss sofort durch den zuständigen Vertragspartner aufgezeichnet und an MHPSEU weiterge-leitet werden. Dieses Dokument ist die Grundlage für den MHPSEU Unfallbericht , der dem Kunden über-geben und in die Statistik aufgenommen wird. Er muss vollständig ausgefüllt sein und vor allem eine Be-schreibung enthalten, wie der Unfall passiert ist, sowie Maßnahmen um einen ähnlichen Unfall in Zukunft zu vermeiden.

Der Auftragnehmer muss unverzüglich den Ansprechpartner der Baustelle über Unfälle und Sachschäden informieren, damit MHPSEU den lokalen Vorschriften entsprechen und die Behörden informieren kann.

Für leichte Verletzungen siehe Kap. 6.8Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden.

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Andere Ereignisse

Die Meldung und Analyse anderer Vorfälle wird logisch verwendet werden.

6.6.1. Überprüfung der HSE Aufzeichnungen

Die HSE Datensätze der Auftragnehmer (einschließlich ihrer Auftragnehmer werden bei Audits stichpro-benartig überprüft

6.6.2. Betriebsanleitungen

Notwendige Betriebsanleitung werden von den Auftragnehmern erstellt werden. MHPSEU behält sich das Recht vor, seine eigene Betriebsanleitung zu erstellen und diese als verbindliche Anweisungen einzufüh-ren.

6.7. Instruktionspflicht

HSE-Management-Systeme und Gesetze schreiben vor, dass alle Auftragnehmer nur für die jeweilige Ar-beit entsprechend qualifiziertes, geschultes Personal beschäftigen. Dies dient dazu, dass die Arbeit vor Ort, sicher und ohne negative Auswirkungen für die Umwelt ausgeführt werden kann.

Der Auftragnehmer wird MHPSEU beweisen, dass sie das Trainingsprogramm in Übereinstimmung mit ih-ren internen Gesundheits- und Sicherheitsmanagement -System durchgeführt haben.

Mindestens ein Manager von jedem Vertragspartner hat an einer HSE-Anweisung durch MHPSEU vor Be-ginn der Arbeiten vor Ort (siehe (siehe Kap. 4.8.10.2) dieses HSE-Plans (HSE-Aktionsplan )) teilzunehmen.

Jeder Vertragspartner ist dafür verantwortlich, seine Mitarbeiter über die allgemeinen und besonderen Bau-stellenvorschriften, sowie über den HSE Plan von MHPSEU vor Aufnahme der Tätigkeiten zu informieren.

Auftragnehmerverantwortung in Bezug auf Gesundheit und Sicherheit werden schriftlich von jedem Ver-tragspartner an die entsprechenden verantwortlichen Personen (siehe Kap 6.1 dieses HSE-Plans).

Jeder Mitarbeiter muss über einen gültigen Sicherheitspass verfügen.

6.7.1. Informieren und Unterweisung

Beim Informieren seiner Mitarbeiter wird der Auftragnehmer die notwendigen Vorsorgemaßnahmen ergrei-fen, damit seine Mitarbeiter:

Ausreichende Informationen , besonders über die von den Werkzeugen ausgehenden GE-fährdungen erhalten, auch wenn sie selber diese Werkzeuge nicht verwenden

Falls notwendig eine Betriebsanleitung in einer für sie verständlichen Form und Sprache erhalten. Die Betriebsanweisung wird mindestens Informationen über die Gebrauchsbedin-gungen, vorhersehbare Fehlfunktionen und Erfahrungen in Bezug auf das Werkzeug ent-halten.

Bei Unterweisungen hat der Auftragnehmer dafür zu sorgen dass

Mitarbeiter, die Werkzeuge verwenden, angemessen unterwiesen werden insbesondere über die Risiken die damit verbunden sind

Mitarbeiter, die mit der Durchführung von Raparaturen, Wartungs- und Umbauarbeiten be-traut sind, ausreichend spezielle Anweisungen erhalten.

6.7.2. Trainingmatrix

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Vor Beginn der Arbeiten wird der Auftragnehmer die geplanten Einweisung Maßnahmen als Matrix einrei-chen.

6.7.3. HSE-Motivation

Der Auftragnehmer ist verpflichtet seine Mitarbeiter bezüglich eines korrekten HSE Verhaltens zu motivie-ren. Bonusprogramme und andere Maßnahmen werden begrüßt.

6.8. Schonarbeitsplätze

Auftragnehmer müssen Schonarbeitsplätze für leicht verletzte oder beschränkt einsatzfähige Personen einrichten und vorhalten. Diese müssen nicht unbedingt auf der Baustelle sein, es ist auch möglich diese im Firmenbüro einzurichten.

Auftragnehmer müssen ein Wiedereingliederungsprogramm einführen und betreiben, um diejenigen, die eine Verletzung oder Krankheit erlitten haben zu rehabilitieren und die Rückkehr ins Berufsleben zu för-dern. Solch ein Wiedereingliederungsprogramm muss alle medizinischen Einschränkungen oder einge-schränkten Arbeitsweisen berücksichtigen.

6.9. Sonstige Vereinbarungen

Außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeiten ist mindestens eine Person von jedem Auftragnehmer per Tele-fon erreichbar. Diese Bereitschaft muss in einem Aushang bekanntgemacht werden.

Alle HSE spezifische Daten sollten MHPSEU in elektronischer Form übermittelt werden.

7. Gesundheitsschutz

7.1. Vorsorgeuntersuchungen

Der Auftragnehmer ist dafür verantwortlich, dass nur solche Mitarbeiter verwendet werden, die erfolgreich die aktuell erforderlichen arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen unterzogen wurden. Eignungen der jeweiligen Personen, wie durch die Zertifikate bestätigt, werden auf Wunsch vorgelegt.

Mitarbeiter müssen fit sein, um ihre Aufgaben zu übernehmen (zum Beispiel Fahren, Arbeiten in der Höhe, anstrengende Tätigkeiten).

7.2. Hitzearbeit

Alle Arbeitsplätze müssen so ausgelegt sein, dass keine Gesundheitsgefahren durch Wärme, Arbeitsklei-dung und aufgrund der Kombination von Stress erzeugt werden. Es besteht die Gefahr, dass die Wärme aus dem Körper zusätzlich mit der Wärme von außen nicht in die Umgebungsluft übertragen werden kann.

7.3. Wetterverhältnisse

Die erforderlichen Schutzmaßnahmen für die kalte Jahreszeit müssen von den jeweiligen Vertragspartnen im Rahmen eines arbeitsplatzbezogenen Risikobewertung festgelegt werden.

Arbeitsplätze und Verkehrswege müssen sicher sein und dürfen nicht rutschig sein. Sie werden durch die entsprechenden Auftragnehmern schnee- und eisfrei gehalten und ausreichend beleuchtet. Die Schnee-räumung und Beleuchtung der öffentlichen Verkehrswege geschieht durch MHPSEU.

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Ortsfeste Arbeitsplätze müssen ebenfalls vor dem Wetter geschützt und gegebenenfalls beheizt werden.

Entsprechende Schutzkleidung wird den Mitarbeitern von den entsprechenden Auftragnehmern bereitge-stellt.

Werkzeuge und Baumaschinen werden so geschützt, dass sie sicher betrieben werden können (z. B. Eis von den Windschutzscheibe, Bedienungshebel lösen und sicherstellen, dass keine Rutschgefahr beim Auf- und absteigen besteht)Darauf achten, wenn Baumaschinen auf gefrorenem Boden betrieben werden. Die Motoren müssen nach Bedienungsanleitung betrieben werden.

Gefrorener Boden wird vor Einsturz geschützt (wenn es taut).

7.4. Sozialräume

Büros, Pausenräume, Toiletten, Waschräume, Duschen usw. Müssen in ausreichender Anzahl vorhanden sein und regelmäßig gereinigt und gewartet werden.

Ausreichende Beleuchtung und Beheizung muss gewährleistet weren.

Toiletten müssen in direkter Umgebung zu den Arbeitsplätzen liegen.Die Anzahl hängt von der Anzahl der Beschäftigten ab. Es müssen die lokalen Vorschriften und Gesetze beachtet werden. Als Faustregel wird 1 Toilette pro 20 Mitarbeiter bereitgestellt. Dies gilt solange lokale Vorschriften keine höhere Anzahl verlan-gen.

Im Kesselhaus müssen genügend Toiletten vorgehalten werden.

Die Abwasserqualität wird mit den Anforderungen des Entwässerungssystems entsprechen.

Die Erste-Hilfe-Einrichtungen sind Teil der sozialen Einrichtungen.

7.5. Schädlingsbekämpfung

Ein Schädlingsbekämpfungsplan wird bei Bedarf aufgestellt. Auftragnehmer warden keine Materialien oder Unternehmen ohne MHPSEU Genehmigung einsetzen. Checks sind hier notwendig.

8. Arbeitssicherheit

8.1. Allgemeines

In diesem Abschnitt werden die Mindestanforderungen für ein sicheres Arbeiten auf der Baustelle be-schrieben. Sollten lokale Gesetze oder Bestimmungen abweichen, so ist die strengere Regelung anzuwen-den.

8.1.1. Kollektive Schutzmaßnahmen

Die Verwendung von kollektiven Schutzmaßnahmen ist der Verwendung von persönlicher Schutzausrüs-tung vorzuziehen.Bei der Auswahl von Schutzmaßnahmen wird folgende Hierarchie angewandt:

S Substitution der Risikoquelle

T Technische Lösungen zu erst

O Organistorische Maßnahmen an zweiter Stelle

P Persönliche Schutzausrüstung darf nur verwendet werden, wenn technische und organisatorische Maßnahmen nicht genutzt werden können. PSA ist immer die letzte Verteidigungslinie!

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Grundsätzlich gilt auf der Baustelle eine uneingeschränkte Verpflichtung zum Tragen von PSA (siehe Kap. 8.8Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. dieses HSE Plans).

Arbeitsbereiche, die ein Hindernis oder eine Gefahr für Dritte darstellen, müssen durch den zuständigen Vertragspartner sicher gemacht werden. Diese Bereiche werden zum Beispiel in einen ausreichenden Ab-stand abgesperrt und durch Warnhinweise gekennzeichnet. Die Verwendung von Flatterband als Absper-rung ist nicht erlaubt.

Insbesondere Montagearbeiten in der Höhe müssen fest mit einem ausreichenden Abstand abgesperrt und mit Warnhinweisen gekennzeichnet werden. Heben von Lasten über Verkehrswege und den Arbeitsberei-chen der anderen Vertragspartner ist nicht erlaubt. Solche Flächen werden für kurze Zeit gesperrt und wie-der freigegeben, sofort nachdem die Arbeit abgeschlossen ist

Für die Dauer ihrer Arbeit in gefährlichen Arbeitsbereichen werden die jeweiligen Auftragnehmer geeignete Schutzeinrichtungen zur Verfügung stellen, wie Seitenschutz, Abdeckungen oder Absperrungen. Diese Schutzeinrichtungen müssen regelmäßig überprüft und bei Bedarf repariert werden. Darüber hinaus wird diese Schutzvorrichtung über den Zeitraum der jeweiligen Arbeit hinaus bereitgestellt werden, so dass sie auch von anderen verwendet werden kann. Gefährliche Bereiche müssen abgesperrt, markiert und be-leuchtet werden.

Zum Beispiel müssen vor dem Entfernen von Abdeckungen oder vom Seitenschutz in ausreichendem Ab-stand stabile Barrieren aufgestellt werden. Diese Barrieren werden ausschließlich nach Beendigung der Arbeit entfernt. Vor dem Entfernen von Schutzeinrichtungen sind geeignete Maßnahmen gegen Absturz zu ergreifen.

Öffnungen ≥ 0,3 m sind so abzudecken, dass die Abdeckung stabil genug ist und nicht verschoben werden kann. Der andere Weg ist die Errichtung von einem Seitenschutz.

8.1.2. Schutzmaßnahmen sind nur mit Zustimmung des MHPSEU zu entfernen!!

Unter bestimmten Umständen wird Schutzausrüstung von MHPSEU gestellt. Die entstehenden Kosten sind vom jeweiligen Auftragnehmer zu tragen.

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8.2. Ordnung auf der Baustelle

Ordnung auf der Baustelle ist notwendig, so dass eine sichere Arbeit erreicht werden kann. Jeder Ver-tragspartner ist verantwortlich für Ordnung in seinem Arbeitsbereich. Wenn mehrere Auftragnehmer in ei-nem Bereich arbeiten, und die Ordnung ist in diesem Bereich nicht ausreichend, kann MHPSEU einen Drit-ten mit dem Aufräumen beauftragen. Die Kosten werden auf die Vertragspartner aufgeteilt.

Arbeitsbereiche, Gänge, Treppen und alle anderen Bereiche sind frei von Müll, Ausrüstung und Materialien zu halten. Lagerbereiche werden sauber und die dort gelagerten Materialien werden in Ordnung und in ei-nem stabilen Zustand gehalten. Die Tragfähigkeit des Untergrundes muss berücksichtigt werden.

Schrauben und andere kleine Teile müssen in Plastik- oder Metallbehältern gelagert und transportiert warden. Lagerung in Pappschachteln ist verboten.

Abfallbehälter sind an leicht zugänglichen Stellen auf der Baustelle aufzustellen und für die Entsorgung von Schrott und anderen Abfällen zu

Flüssigkeiten und Materialien (zum Beispiel Farben, Lösungsmittel, Verdünner, Öle und Fette) oder Behäl-tern, die Chemikalien enthalten, müssen in Übereinstimmung mit den örtlichen Vorschriften entsorgt wer-den.

Die Transportwege müssen frei von Kabeln und Schläuchen gehalten werden. Sie sind in einer Höhe von etwa 2 m, zu befestigen, so dass sie auf dem Boden kein Hindernis sind. Vorzugsweise werden S-förmige Haken verwendet.

Sozialräume sind frei von Abfall, Verpackung und gefährlichen Stoffen zu halten.

Übriggehaltenes Material, das nicht mehr verwendet wird, wird sofort aus dem Arbeitsbereich geschafft.

Die Verwendung von offenem Feuer für die Entsorgung von Abfällen oder Heizung ist streng verboten.

8.3. Lagerbereiche und Lagermaterialien

Die Lagerräume des Auftragnehmers sind gekennzeichnet. Jeder Vertragspartner ist angehalten nur die ihm zugeteilten Bereiche zu verwenden, mit ihnen wirtschaftlich umzugehen und sie jederzeit sauber zu halten.

Wenn Materialien oder Lagerbehälter eines Auftragnehmers nicht innerhalb der zugewiesenen Bereich ste-hen, werden sie vom MHPSEU Site-Management auf Kosten des Auftragnehmers umgesetzt oder ohne vorherige Warnung von der Baustelle entfernt. Der Auftragnehmer hat alle Kosten hierfür zu tragen.

Jeder Lagerbereich der Auftragnehmer muss gründlich eingezäunt werden. Ein Schild mit dem Namen des jeweiligen Auftragnehmers und Name und Telefonnummer des verantwortlichen Bauleiters ist anzubrin-gen.

Bevor Material anderswo als in den zugewiesenen Bereichen gelagert werden darf, ist die Erlaubnis von MHPSEU einzuholen. Nur Material um den täglichen Bedarf zu decken wird von den Lagern zur Baustelle gebracht.

Materialien werden säuberlich und gegen umstürzen gesichert gelagert. Verkehrswege und Arbeitsbereiche werden frei gehalten. Das Bauleitung von MHPSEU wird unverzüglich über jede Beeinträchtigung infor-miert.

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8.4. Lagerung von Gasflaschen und brennbaren Materialien

Dieser Abschnitt befasst sich mit allen tragbaren Gasflaschen, LPG (Propan, Butan) Container, Diesel-Behälter, Lösungsmittel und anderen brennbaren Materialien. Alle Vertragspartner sind dafür verantwort-lich, dass ihre Materialien den folgenden Grundsätzen entsprechen:

Gasflaschen und andere gasgefüllte Behälter sind gegen mechanische, chemische und thermische Einflüsse zu schützen.

Stoffe, die miteinander reagieren, sind getrennt zu lagern (für brennbare und brandfördern-de Gase ist ein Mindestabstand von 2 m einzuhalten).

Brennbare Materialien werden in ausreichend belüfteten metallischen Behältern aufbe-wahrt, die mit "Brennbare Materialien" gekennzeichnet.

Gasflaschen werden aufrecht und in einer stabilen Position (gesichert mit einer Kette) ge-lagert. Wenn sie unterirdisch die Flaschen verwenden, müssen diese mit einem speziellen Dichtungsverschluss versehen sein. Es ist verboten, Gasflaschen unter Erdgleiche zu lagern.

"Heißarbeiten " dürfen nicht in der Nähe brennbarer Materialien oder Brennstoffe stattfin-den.

Ein geeigneter Feuerlöscher muss in der Nähe von Lagerbereichen mit brennbaren Materi-alien oder Kraftstoff bereitgehalten werden.

Alle Gasflaschen, temporäre Anlagen und Behälter mit brennbaren oder toxischen Materia-lien müssen mit dem Eigentümernamen gekennzeichnet werden.

Alle Gasflaschen und andere gefährliche Stoffe müssen in definierten Bereichen gelagert werden.

8.5. Baustellenkoordination

MHPSEU ist in der Regel für die Koordination der gesamten Baustelle verantwortlich. In Übereinstimmung mit den Baustellenregeln wird MHPSEU einen HSE-Koordinator bereitstellen, der die HSE Datei erstellt und aktualisiert.

8.6. Arbeitserlaubnisschein System (PTW-System)

Das Arbeitserlaubnisschein System wird verwendet, um Arbeiten zu überwachen, die potentiell als gefähr-lich angesehen werden. Zusätzlich wird eine enge Zusammenarbeit zwischen dem Baustellenmanagement und den Mitarbeitern, die die Arbeiten durchführen, garantiert Dies gilt für jeden Auftragnehmer.

Eine Arbeitserlaubnis wird nur dann ausgegeben, wenn eine Risikoanalyse vor Beginn der Arbeiten durch-geführt worden ist(siehe Kap 4.8.6). MHPSEU wird vor dem Beginn der Arbeiten vor Ort festlegen, welche Art von Arbeit eine Arbeitserlaubnis erfordert. Normalerweise sind Arbeitserlaubnisscheine für folgende Ar-beiten notwendig:

Bauarbeiten

Grabungen

Aufbauphase

Heißarbeiten

Arbeiten in beengten Räumen, auch in Kesselstützen

Röntgenarbeiten

Arbeiten mit Absturzgefahr

Kranarbeiten

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Drucktest

Offnungen

Arbeiten mit Zugangsausrüstung

Inbetriebnahme

Die folgenden Arbeiten benötigen ein PTW:

Kalte Inbetriebnahme (ohne Betriebsmittel)

Heiße Inbetriebnahme (Mit Betriebsstoffen und Anlagenteilen, die für den Betrieb vorbereitet sind)

Optimierung der Anlagen / Testlauf der Anlagenteile

Testlauf der Anlage

Abnahmeprüfung (Prüfung der Garantiemengen)

Eine vollständige Liste der Arbeiten, die eine Genehmigung benötigt wird von der Baustellenregelung vor-gegeben oder von MHPSEU erstellt.

Arbeitsgenehmigungen sind für die spezifische Arbeit an einem bestimmten Ort für die angegebene Zeit für die angegebenen Personen, die die Arbeiten ausführen, gültig. Die Arbeitserlaubnis wird an der Ar-beitsstelle bereitgehalten und Verlangen vorgezeigt. Nachdem die Arbeit beendet ist, wird die Arbeitser-laubnis an die verantwortliche Person des Auftragnehmers zurückgegeben. Der Missbrauch des Arbeitser-laubnis -Systems wird Disziplinarmaßnahmen zur Folge haben und kann zum Baustellenverweis führen.

Teil des PTW Systems ist die LOTO Prozedur.

Dieses Verfahren ist erforderlich, wenn Bau, Inbetriebnahme, Service, Wartung oder Änderungen an oder in der Nähe von Geräten durchgeführt wird, in dem die unerwartete Energiezufuhr oder Inbetriebnahme der Ausrüstung oder die Freisetzung der gespeicherten Energie zu Verletzungen von Personen führen könnte.

8.7. Temporäre Geräte

Temporäre Geräte sind Geräte, die während oder nach der Bauphase wieder entfernt werden.

8.7.1. Heizung und Lüftung

Es gelten für temporäre Geräte die gleichen Vorschriften in Bezug auf klimatische Bedingungen wie sie für Standardausrüstung gelten.

8.7.2. Trinkwasserversorgung

Für die Trinkwasserversorgung gelten die gleichen Regeln wie für die Standardgeräte.

8.8. PSA Standards

8.8.1. Schutzausrüstung

Persönliche Schutzausrüstung muss den Anforderungen der europäischen Richtlinie 89/686/EEC entspre-chen.

Persönliche Schutzausrüstung muss über ein CE-Zeichen verfügen und in gutem Zustand sein.

Persönliche Schutzausrüstung, Grundausstattung:

Sicherheitshelm mit Kinnriemen (EN 397) (Helmkennzeichnungspflicht beachten!).

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Geeigneter Augenschutz (EN 166 F)

Arbeitshandschuhe (EN 420, EN 388 2222)

Sicherheitsschuhwerk (EN 20345 S3, knöchelhoch)

Warnschutzbekleidung (EN 20471 class 2)

Schutzkleidung mit langen Ärmeln und langen Hosen

Der PSA-Katalog für MHPSEU Mitarbeiter ist in Kapitel 8.8Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden erden. dieses HSE-Planes (Präferenzliste der PSA) angegeben. Die Notwendigkeit, andere persönliche Schutzausrüstung für eine bestimmte Arbeit zu tragen (z.B.: Lärmschutz, Hautschutz, Atemschutz) ergibt sich aus den jeweiligen Risikobewertungen und / oder Arbeitsanweisungen der Vertragspartner.

Die operative Mitarbeiter der Auftragnehmer müssen ein- oder zweiteilige Arbeitskleidung tragen.

Geeignete Vollschutzmasken müssen zum Schleifen und für Schneidarbeiten getragen werden.

Gehörschutz muss ab 80 dB(A) angeboten und ab 85 dB(A) verpflichtend getragen werden.

Der Auftragnehmer muss die notwendige persönliche Schutzausrüstung für seine Mitarbeiter bereitstellen und überprüfen, ob diese richtig eingesetzt und gepflegt wird.

In besonderen Fällen kann MHPSEU die notwendige persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung stellen. Alle entstehenden Kosten werden dem jeweiligen Auftragnehmer in Rechnung gestellt.

Personen, die mit oder neben beweglichen Maschinen arbeiten, müssen eng anliegende Arbeitskleidung tragen, damit diese sich nicht in den beweglichen Teilen der Maschine verfangen kann. Kleidung mit Sprit-zern mit Öl, Farbe, Verdünner, Lösungsmittel usw. bespritzt ist, sollte nicht mehr getragen werden. Sie muss von der Haut entfernt werden und dann sofort wechselt werden

8.8.2. Sicherheitsgeschirr

Als allgemeine Regel wird die Verwendung des Sicherheitsgeschirrs nur als Ausnahmefall und nur für eine kurze Zeit erlaubt. Eine geeignete technische Maßnahme hat Priorität. Die erforderlichen Befestigungs-punkte müssen vom Supervisor festgelegt werden. Das Personal wird bei der Verwendung von Sicher-heitsgeschirr geeignet und ausgebildet sein. Während der Arbeit ist eine ständige Überwachung des Ar-beitspersonals notwendig.

8.8.2.1. Sicherheitsgeschirr mit:

Rückhaltesystem

Auffangsystem

Rettungssystem

Sie müssen der EN 795 entsprechen. Die Sicherheitsgeschirre müssen regelmäßig von einer qualifizierten Person zu überprüft werden. Diese Inspektion muss dokumentiert (Prüfplakette und Prüfbescheinigung) werden. Beschädigte Sicherheitsgurte sind der weiteren Nutzung zu entziehen.

Auf der Baustelle sind nur Sicherheitsgeschirre mit doppelter Fangleine oder selbstaufrollende Fangleinen-statthaft..

8.8.2.2. Anschlagpunkte

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Wenn Sicherheitsgurt verwendet werden, dürfen nur richtigen Anschlagpunkte, die vorzugsweise über Kopf sind, verwendet werden, um die Fangleinen anzuschlagen.

8.9. Arbeiten in beengten Räumen

Mögliche Risikofaktoren sind zum Beispiel Erstickung durch toxische Gase, Dämpfe oder Mangel an Sau-erstoff, Sedimente, rutschig oder sperriges Material, verschiedene Einbauten, Explosionsgefahr, elektrische Spannungen, Strahlung, Reinigungsmittel usw.

Die Definition des Begriffs "geschlossenen Raum", die in diesem Zusammenhang verwendet wird, wird durch eines oder mehrere der folgenden Merkmale gekennzeichnet:

Zugang ist oft nur mit Spezialgeräten möglich oder

Sauerstoffmangel oder or

Ansammlung von gefährlichen oder explosive Gasen oder

Die Temperatur ist höher oder niedriger als unter normalen Umständen oder

In einigen Fällen können Ansammlungen von gefährlichen Stoffen in beengten Räumen gefunden warden oder

Lagertanks , Silos, Reaktionsbehälter, Rohrleitungen , Abflussrohre usw. oder

Unbelüftete Räume, je nach Umstand der aktuellen Arbeit oder

Kesselstützen

Trenntransformatoren oder Schutzkleinspannung muss bei elektrischen Arbeit in geschlossenen Räumen verwendet werden.

Alle geschlossenen Räume müssen deutlich gekennzeichnet sein, damit sie nicht von unbefugten Perso-nen betreten werden. Arbeiten in geschlossenen Räumen ist mit besonderen Risiken für jeden Mitarbeiter verbunden.

Eine Woche vor Beginn der Arbeiten müssen die Auftragnehmer die Risikobeurteilung / Arbeitsanweisun-gen vorlegen, um die entsprechende Arbeitserlaubnis zu erhalten

Die Arbeitserlaubnis für enge Räume ist nur für die Dauer einer Arbeitsschicht gültig und muss von dem Schichtleiter erneuert werden. Die Genehmigung muss zusammen mit der einer Liste der dort beschäftig-ten Arbeitnehmer (Einstiegsliste) neben dem Eingang zum beengten Raum angebracht werden.

Ein Rettungskonzept welches sich auf den konkreten Fall bezieht muss vor Beginn der Arbeiten zur Verfü-gung gestellt werden und eine Rettungsausrüstung muss vorhanden sein.

Vor Beginn und während der Arbeiten muss die Atmosphäre des beengten Raumes auf den Sauerstoff-gehalt und auf giftige und brennbare Gase überprüft werden.

Wenn jemand Zugang zu einem geschlossenen Raum bekommt, muss ein Wachposten am Eingang zum beengten Raum stationiert werden. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass die Kommunikation zwischen den Personen jederzeit möglich ist. Der Wachposten darf nicht andere Aktivitäten beauftragt werden, die seine Aufmerksamkeit von der betroffenen Person ablenken könnte.

Alle Mitarbeiter sind umfassend für die Tätigkeit in beengten Räumen zu unterweisen. Darüber hinaus müssen regelmäßige Rettungsübungen durchgeführt werden.

Gräben, die die Kriterien für beengte Räume erfüllen, sind auch als beengte Räume zu behandeln..

8.9.1. Kesselstützen, Kessel, DENOX

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Alleine in Kesselstützen, im Kessel oder DENOX zu arbeiten ist generell verboten.

Für Elektroarbeiten ist ein Trenntransformator oder Schutzkleinspannung zu verwenden. Der Arbeitser-laubnisschein für beengte Räume muss verwendet werden.

Eine Freimessung ist in der Regel nicht erforderlich, wenn sichergestellt ist, dass keine Ansammlung von Schadstoffen stattfinden kann. Ein Sicherheitsgurt muss getragen werden. Sicherheits- / Evakuierungsaus-rüstung ist für den Notfall zur Verfügung zu halten und zu verwenden. Die Rettung eines Unfallopfers muss jederzeit möglich sein.

8.10. Heißarbeiten

Alle Auftragnehmer müssen adäquate Brandschutzmaßnahmen bereitstellen. Der Brandschutz muss um-fassend im HSE Plan der Auftragnehmer geregelt sein.

Jeder Vertragspartner wird seine eigene Feuerlöscheinrichtungen entsprechend den örtlichen Vorschriften in seinen Baustelleneinrichtungen und Arbeitsbereichen halten. Feuerlöscheinrichtungen von MHPSEU dürfen nur in einer Notfallsituation verwendet werden. Notruftelefone müssen vor Ort zur Verfügung stehen.

Alle Feuerlöscher warden nach den lokalen Vorschriften regelmäßig geprüft und beschriftet. Die Position der Feuerlöscher ist durch Schilder zu kennzeichnen.

Die Mitarbeiter werden in der Handhabung von Feuerlöschern und anderen Löscheinrichtungen von den jeweiligen Vertragspartner auf dem Gelände trainiert werden.

Alarme werden in regelmäßigen Zeitabständen getestet

Bei Bedarf wird eine Brandwache in der Arbeitserlaubnis vorgeschrieben. Für Heißarbeiten mit einem ge-ringen Brandrisikokann kann auch ein Ausführender die Rolle der Brandwache übernehmen. Brandwachen müssen besonders geschult sein. Die Brandwache bleibt dauernd an der Stelle. Nachdem die Heißarbeiten beendet oder das Feuer gelöscht ist, verbleibt die Brandwache für die im Arbeitserlaubnisschein angege-bene Zeit an seinem Posten.

Verkehrs-, Rettungs-, Fluchtwege und Notausgänge müssen jederzeit freigehalten werden.

Hochentzündliche Materialien dürfen nur in kleinen Mengen gelagert werden.

Orte, an denen brennbare Gase oder Materialien verwendet oder gelagert werden, müssen in geeigneter Weise gekennzeichnet werden und geeignete Feuerlöscher müssen vorhanden sein. Brennbare Materia-lien oder Gase müssen separat gelagert werden. Wenn dies nicht möglich ist, muss ein ausreichender Ab-stand (min. 2 m) zwischen den Materialien aufrechterhalten werden. Der Lagerbereich muss kontinuierlich belüftet werden.

Für alle Heißarbeiten wie Schweißen, Brennschneiden, Schleifen, Gießen, Stahlkugelstrahlen usw. müssen Verfahren zur Vermeidung von Bränden und Explosionen bereitgehalten werden. Die folgenden Sicher-heitsregeln gelten:

Mitarbeiter müssen eine gültige Arbeitserlaubnis (PTW) vor Aufnahme der Tätigkeit haben.

Wenn von der Art des Arbeitsplatzes erforderlich müssen Schweißdecken zur Reduzierung der Brand-gefahr durch Funkenflug verwendet werden.

Ein zugelassener Feuerlöscher muss am Arbeitsplatz vorhanden sein.

Gas- und Sauerstoffschläuche müssen in einem guten Zustand sein und auf Mängel, vor der Verwen-dung geprüft werden.

Gas- und Sauerstoffflaschen dürfen nur am Arbeitsplatz vorhanden sein, wenn sie für die Tätigkeit er-forderlich sind.

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Gas- und Sauerstoffflaschen müssen so aufgestellt sein, dass sie vor Umfallen geschützt sind, z.B. durch eine Kette, und nicht von fallenden Gegenständen getroffen werden können. Sie müssen immer erreichbar sein und schnell und einfach im Brandfall entfernt werden können.

Azetylen- und Propangasflaschen müssen mit einer Flammrückschlagsicherung versehen sein.

Nach Beendigung der Arbeit oder am Ende seiner Schicht hat der Ausführende seinen Arbeitsplatz auf mögliche Brandgefahren zu untersuchen. Die Gasflaschen müssen geschlossen werden. Schläuche und Brenner müssen drucklosgemacht werden. Die Spindeln der Druckminder müssen geschlossen werden und die Elektroschweißgeräte müssen ausgeschaltet werden.

8.11. Reinigung geschlossener Systeme

Vor dem Einbringen werden die Reinigungsverfahren (beispielsweise Spülen, Beizen und Ausblasen) durch MHPSEU vorgegeben. Nur Chemikalien, die in der REACH-Datenbank registriert sind, dürfen verwendet.

Zusätzlich wird das Spül- und Abwasser, welches beim Beizen anfällt, in Übereinstimmung mit den MHPSEU Bestimmungen entsorgt.

8.11.1. Beizen

Beizen ist ein chemisches Oberflächenreinigungsverfahren vor der Inbetriebnahme. Es entfernt Rückstän-de und ermöglicht einen kontrollierten Aufbau einer Schutzschicht.

Typische Schritte des Beizverfahrens sind zum Beispiel:

Vorspülen mit VE-Wasser

Spülen mit einem oberflächenaktiven Medium

Spülen mit VE_Wasser

Erwärmung des Systems

Dynamische Säurebehandlung

Ersetzen der Säure und Spülen

alkalische Behandlung und Passivierung

Neben Flusssäure werden auch andere Substanzen wie Salzsäure verwendet .Die Verwendung von Fluss-säure soll vermieden und nur dort eingesetzt werden, wo es keine Alternative gibt. Je nach Art des Prozes-ses ist die Verwendung zusätzlicher temporärer Installationen zu planen. Flüssige Chemikalien werden in der Regel in 1000 l IBCs angeliefert. Der Boden sollte flach und ausreichend tragfähig sein. Aufgrund der Gefährdung ist ein Alarmplan im Vorfeld zu erarbeiten. Dieser Alarmplan ist den Ausführenden, den Erst-helfern und den Rettungssanitätern zu vermitteln.

Die notwendige Abwasserbecken zum Beizen muss abgezäunt werden. Das Abwasserbecken zum Beizen ist mit Austiegshilfen (Leiter, Seil) sowie mit min 2 Rettungsgürteln zu versehen.

8.11.2. Ausblasen

Ausblasen ist ein Verfahren, um Fremdkörper aus den Anlagenkomponenten zu entfernen. Es wird ver-wendet, um Turbinen zu schützen, die auf Fremdkörper sehr empfindlich reagieren. Der Dampf wird mit hohem Druck durch das Rohrsystem und die zugehörige Teile geführt. In der Regel wird der Bereich um den Dampfkessel oder das komplette Kesselhaus und Flächen vor den Anschlussöffnungen als riskant an-gesehen und blockiert werden. Die Sicherheitsmaßnahmen müssen aufrechterhalten werden, bis dass die Abkühlung abgeschlossen ist. Schalldämpfer sollten in Betracht gezogen werden. Im Allgemeinen wird ein Schalldruck von mehr als 120 dB (A) möglich sein. Heißer Dampf kann als Nebel in der Umgebung ausfal-len. Wolken können mit Lackresten oder Korrosionsschutz gefärbt sein.

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8.12. Tiefbau und Aushubarbeiten

8.12.1. Aushubarbeiten

Aushubarbeiten werden durch das Arbeitserlaubnisscheinsystem der Baustelle abgedeckt.

Infrastruktur-Dokumentation für die unterirdischen Anlagen wie Kabel, Rohre usw. müssen auf der Baustel-le zur Verfügung stehen. Darüber hinaus müssen die genaue Position und der Zustand dieser Kabel im Vorfeld genau überprüft werden. Auch muss in Absprache mit MHPSEU ein Gefahrstoffregister und ein Test auf Kampfmittel durchgeführt werden. Besteht der Verdacht auf Gefahrstoffe oder Kampfmittel müs-sen Maßnahmen getroffen werden, um sicherzustellen, dass niemand mit ihnen in Kontakt kommt.

Baugruben und Gräben müssen mit einem Seitenschutz gesichert oder abgesperrt werden.

Die Durchführung von Erdarbeiten in der Nähe von unterirdischen Leitungen so wie Erkundungsgräben sollten händisch erstellt werden

Wenn der Graben eine Tiefe von mehr als 1 m unter Erdgleiche erreicht, müssen die Wände abgeschrägt und ein Zugang muss erstellt werden. Der Abstand zwischen den verschiedenen Graben Eingängen sollte 20 m nicht überschreiten. Der Einstieg in den Graben wird dann nur durch den Zugang erlaubt.

Bei geböschten Gräben hat eine qualifizierte Person den Zustand der Grabenauskleidung nach dem Re-gen, Frost oder nach einer langen Arbeitspause zu überprüfen.

Aushübe müssen (falls notwendig) gegen das Eindringen von Grundwasser geschützt werden (z.-B. durch den Einsatz von Pumpen).

Wenn ein Graben mit senkrechten Wänden und einer Tiefe von mehr als 1m notwendig ist, müssen die Mitarbeiter durch vorgefertigte Schutzwände geschützt werden.

An der oberen Kante muss ein Schutzstreifen von mindestens 0,6 m gebaut werden und frei von Aushub-material sowie von nicht verwendeten Materialien gehalten werden. Wenn der Graben nicht tiefer als 0,8 m ist, muss der Schutzstreifen nur auf einer Seite sein.

Wenn die Erdarbeiten mit mechanischen Geräten durchgeführt werden, ist der Arbeitsbereich zu bestim-men und ordnungsgemäß zu kennzeichnen. Bei geneigten Gräben hat ein Bagger mindestens folgende Abstände zu dem Graben zu halten:

Bi zu 12.0 t Gesamtgewicht mindestens 1.0 m

Zwischen 12.0 t und 40.0 t Gesamtgewicht mindestens 2.0 m

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8.12.2. Bohr und Pfählarbeiten

Bohr- und Pfählarbeiten werden durch das Arbeitserlaubnisscheinverfahren der Baustelle abgedeckt.

Infrastruktur-Dokumentation für die unterirdischen Anlagen wie Kabel, Rohre usw. müssen auf der Baustel-le zur Verfügung stehen. Darüber hinaus müssen die genaue Position und der Zustand dieser Kabel im Vorfeld genau überprüft werden. Auch muss in Absprache mit MHPSEU ein Gefahrstoffregister und ein Test auf Kampfmittel durchgeführt werden. Besteht der Verdacht auf Gefahrstoffe oder Kampfmittel müs-sen Maßnahmen getroffen werden, um sicherzustellen, dass niemand mit ihnen in Kontakt kommt.

Die Position und die Auswirkungen von Grundwasser, Oberflächenwasser usw. muss in Betracht gezogen werden, um Unfälle und Verschmutzung zu vermeiden. Lärm, der bei der Arbeit entsteht, ist auf ein Mini-mum zu halten.

Alle Materialien, insbesondere Armierungsstahl, muss auf sichere Weise gelagert werden, um Verletzun-gen zu vermeiden.

8.13. Elektroarbeiten

8.13.1. Elektrische Geräte

Mobile elektrische Geräte müssen regelmäßig von einem Elektriker überprüft werden, um sicherzustellen, dass sie in einem guten Zustand sind. Mobile elektrische Geräte müssen vor dem Gebrauch und danach in regelmäßigen Abständen inspiziert werden. Für die Inspektionsintervalle ist ein ungefährer Wert von drei Monaten gültig. Der Auftragnehmer ist für die Festlegung der Prüffristen verantwortlich. Die Intervalle müs-sen bei hoher Beanspruchung reduziert werden..

1 Jahr ist der Näherungswert für das Prüfintervall für stationäre elektrische Anlagen und Geräte.

Wenn das geprüfte Gerät als fehlerlos bewertet wurde, und zu diesem Zweck ein Etikett besitzt, gilt die Prüfung als bestanden. Die Testprotokolle müssen auf der Baustelle gehalten werden und bei Bedarf MHPSEU gezeigt werden.

Der Nutzer hat alle mobile elektrischen Geräte und prinzipiell alle Werkzeuge einer Sichtprüfung zu unter-ziehen, um zu erkennen, ob erkennbare Mängel oder Defekte vorliegen.

Elektrische Werkzeuge müssen isoliert sein und über ein CE-Zeichen verfügen. Nach Abschluss der Arbei-ten müssen alle elektrischen Geräte und Maschinen ausgeschaltet werden.

8.13.2. Stromversorgung

Die Stromversorgung darf nur durch die zuständigen Elektrofachkraft installiert werden Sie muss den örtli-chen Vorschriften entsprechen. Der Einsatz elektrischer Geräte darf nur mit einem Fehlerstromschutzschal-ter stattfinden.

Der Zustand von Kabeln und elektrischen Geräten muss immer fehlerlos zu sein. Besondere Maßnahmen sind zu ergreifen, um elektrische Geräte vor mechanischer Beschädigung so wie Feuchtigkeit zu schützen. Das Lichtprofil von Verkehrswegen ist grundsätzlich frei von Kabeln zu halten.

Steckverbindungen müssen mit geeigneten Verbindungseinrichtungen hergestellt werden, die sich nicht versehentlich herausziehen oder trennen lassen. Die maximal zulässige Länge des erforderlichen Verlän-gerungskabels zum Arbeitsplatz darf 50 m nicht überschreiten.

Die durch die Risikobewertung, den Gesetzgeber oder Hersteller vorgegebenen Inspektionsfristen sind zu beachten. Inspektionsprotokolle sind an MHPSEU auszuhändigen

8.13.3. Beleuchtung

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Temporäre Beleuchtung darf nur durch die zuständige Elektrofachkraft installiert werden. In Übereinstim-mung mit den Vorschriften haben die Lichtquellen hell genug sein, um ein sicheres Arbeiten in dunklen Ge-bäudeteilen oder in der Dunkelheit zu ermöglichen. Kabel müssen in einer sicheren Weise verlegt werden, so dass sie nicht beschädigt werden können. Stolpergefahr muss vermieden wird. Kabel dürfen nicht im Wasser verlegt werden und müssen im Allgemeinen in einem trockenen Zustand gehalten werden. Sie werden an Haken in mindestens 2 m Höhe aufgehängt, so dass niemand stolpern kann oder dass das Ka-bel durch ein Fahrzeug beschädigt werden könnte.

Verkehrswege und übergeordnete Bereiche werden normalerweise durch MHPSEU beleuchtet. Arbeitsbe-reiche sowie Verkehrswege im eigenen Arbeitsbereich müssen von dem jeweiligen Auftragnehmer be-leuchtet werden.

8.14. Lärmschutz und Reduzierung

Maßnahmen:

Bei Erreichen der unteren Auslöseschwelle von 80 dB(A):

Personal unterweisen

Gehörschutz bereitstellen

Bei Erreichen der oberen Auslöseschwelle von 85 dB (A):

Errichtung eines Lärmschutzprogrammes mit technischen und organisatorischen Maßnahmen

Markieren und gegebenenfalls Abtrennen von Lärmbereichen. Zum Beispiel in Werkstätten oder Bau-maschine und deren Steuerungsplattformen.

Sicherstelle, dass Gehörschutz von den Mitarbeitern getragen wird

8.15. Stahlbau

Bestimmen Sie die Befestigungspunkte für die Verwendung von Sicherheitsgurten

Fest installierte Sicherheitsausrüstung

Individuelle Anschlagpunkte

Anschlagmittel mit horizontaler Führung

Dies muss mit der EN 795, vor allem im Hinblick auf die Festigkeit und Kantenschutz.

8.16. Baustellenbürocontainer

Hier gelten die gleichen Bedingungen wie in den Büros von MHPSEU oder der Auftragnehmer (z.B. Feuer-löscher, Prüfung elektrischer Geräte und Anlagen, Brandlasten etc.)

8.17. Krane und Kranbetrieb

Vor dem Start der Kranarbeiten auf der Baustelle muss jeder Auftragnehmer einen Installationsplan für sei-ne Krane, der die Größe, Einbauort und Schwenkradius sowie ein PTW für Kranarbeiten einreichen. Krane dürfen nur errichtet und betrieben werden, wenn dieser Plan genehmigt und eine Arbeitserlaubnis erteilt wurde.

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Bevor ein Kran zum Einsatz kommen kann müssen alle Formulare bezüglich der Qualifikation und Eignung des Kranführers und des Kranes sowie der Hebezeuge zur Verfügung gestellt werden

Die verschiedenen Krane werden vom MHPSEU Kran-Koordinator koordiniert. Der betreffende Auftrag-nehmer muss seinen eigenen Kran-Koordinator für seine eigene Arbeit zur Verfügung stellen, wenn mehr als ein Kran verwendet wird oder komplexe Hebeverfahren durchgeführt werden. Vor Beginn der Arbeiten muss eine Prioritätsregel für die Krane zur Verfügung gestellt und mit allen Beteiligten vereinbart werden.

Wenn es mehr als einen Kran auf der Baustellegibt, müssen ihnen eindeutige Nummern zugewiesen wer-den. Darüber hinaus muss die Kommunikation zwischen den einzelnen Kranen möglich sein, z.B. per Funk. Die jeweilige Frequenz wird durch MHPSEU vorgegeben. Die Kranfahrer müssen in der Lage sein, mitei-nander in einer Sprache zu kommunizieren, die sie alle beherrschen.

Die Kranfahrer müssen für ihre Arbeit in Übereinstimmung mit den örtlichen Vorschriften geschult werden und dies mit Zertifikaten nachweisen können. Sie müssen durch die jeweiligen Auftragnehmer schriftlich bestellt und instruiert werden.

Alle Krane müssen den Anforderungen der lokalen Vorschriften entsprechen. Entsprechende Beweise für die Inspektionsintervalle sowie der Installations- und Funktionstests müssen vor Ort gehalten werden. Es muss möglich sein, die Prüfprotokolle auf der Baustelle zu untersuchen. Nachdem jeder Kran aufgebaut ist, muss eine Kopie des entsprechenden Kranprotokolls MHPSEU vorgelegt werden.

Das Fahren auf Lasten und der Aufenthalt unter schwebenden Lasten ist streng verboten.

Beim Anheben oder dem Durchführen von Hebevorgängen, muss der Bereich (beispielsweise durch Ket-ten, Zäune) gesichert werden.

Die Hebeausrüstung muss in gutem Zustand sein und hat mit den wichtigsten Eigenschaften gekennzeich-net zu sein. Die Hebezeuge müssen an jedem Arbeitstag geprüft werden, um sicherzustellen, dass sie in einwandfreiem Zustand sind. Darüber hinaus muss das Hebewerkzeug in Abhängigkeit von den Einsatzbe-dingungen von einer qualifizierten Person mindestens einmal jährlich geprüft werden. Die Testprotokolle müssen auf dem Gelände gehalten und bei Bedarf MHPSEU gezeigt werden.

Beschädigte Ketten oder Haken müssen von der Baustelle sofort entfernt werden. Die Hakensperre muss jederzeit funktionsfähig sein. Seile müssen auf gebrochene Drähte, Knicke, Quetschung und Bruchstellen überprüft werden. Nur die richtigen Hebewerkzeuge dürfen verwendet werden.

Bei Bedarf müssen Spreizer und / oder Kantenschutz verwendet werden, um den Kettenzug oder die Last vor Beschädigung zu schützen.

Für umfangreiche Hebevorgänge muss ein detaillierter Hebeplan mit MHPSEU im Voraus vereinbart wer-den.

Für die Arbeit mit Kränen in einem Abstand von weniger als 10 m zueinander muss die Genehmigung der Bauaufsicht von MHPSEU im Voraus einzuholen.

Hebearbeiten dürfen nur bis Windstärke 6 durchgeführt werden. Darüber hinaus ist der Kranführer dafür verantwortlich, Kranarbeiten als Folge der Wetterbedingungen zu stoppen. Ausfallzeiten müssen dokumen-tiert werden.

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Windstärke Durchschnittliche Windgeschwindigkeit während 10 Minuten, 10 Meter über dem Boden oder dem Mee-resspiegel

Bedeutung

m/s Km/h Dynamischer Druck [N/m

2]

Auswirkung an Land

Auswirkung auf See

0 0.0 – 0.2 0.0-0.7 0-0.03 Windstille Glatte See

1 0.3-1.5 1.1-5.4 0.06-1.4 Leichter Zug Sehr ruhige See

2 1.6 – 3.3 5.8-11.9 1.6-6.8 Leichte Brise Leichte Bewegung auf See

3 3.4 -5.4 12.2 – 19.4 7.2-18.2 Schwache Brise Leichte Bewegung auf See

4 5.5-7.9 19.8-28.4 18.8-39 Kräftige Brise Leicht bewegte See

5 8.0-10.7 28.8 – 38.5 40-71 Frische Brise Mäßig bewegte See

6 10.8 – 13.8 38.9 – 49.6 73-118 Starker Wind Ziemlich bewegte See

7 13.9 – 17.1 50-61.5 121-182 Steifer Wind Grobe See

8 17.2 – 20.7 61.9-74.5 184 -267 Stürmischer Wind

Hohe See

9 20.8-24.4 74.9-87.8 270-371 Sturm Schwere See

10 24.5-28.4 88.2-102.2 375-502 Schwerer Sturm Sehr schwere See

11 28.5-32.6 102.6-117.3 509-662 Orkanartiger Sturm

Stürmige See

12 >32.6 >117.3 >662 Orkan Äußerst stürmige See

Tabelle 1 Windstärken-Tabelle

8.17.1. Anschlagen von Lasten

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Nur Personen mit einer speziellen Ausbildung dürfen als Rigger arbeiten. Die Qualifikation muss nachge-wiesen werden. Sie müssen durch Weste identifizierbar sein. Die Rigger müssen mit einer Pfeife ausge-stattet werden, um mit ihr zu warnen. Kranführer und Rigger müssen die gleiche Sprache sprechen. Sicht-verbindung oder Funkverbindung ist notwendig,

Wenn die Lasten angeschlagen werden muss gewährleistet sein, dass die Last nicht die dynamische und / oder statische Kapazität des Hub- und Hebezeuge übersteigt. Seitwärts Last an eine Kette anzuschlagen, ist verboten. Daher ist es ebenfalls verboten, die Kette als Schlinge zu verwenden, indem die Kettenhaken um die Kette befestigt wird.

8.17.2. Mannkörbe

Grundsätzlich muss der Personentransport mit Mannkörben vermieden werden.

Für den Einsatz eines Mannkorbes ist ein Arbeitserlaubnisschein erforderlich.

8.17.3. Bauaufzüge / Warenlifts

Bauaufzüge und Lastenaufzüge unterliegen der Betriebssicherheitsverordnung . Menschen zu transportie-ren, ist verboten, und dies muss durch ein Warnetikett angegeben werden. Eine jährliche Inspektion muss durchgeführt werden und die Prüfprotokolle müssen auf dem Gelände gehalten werden.

8.18. Maschinen, Werkzeuge und Anlagen

Die Auftragnehmer dürfen nur Ausrüstungen und Maschinen einsetzen, die:

Mit der Richtlinie über die Benutzung von Arbeitsmitteln übereinstimmen (95/63/EEC) und

In einem funktionsfähigen Zustand sind.

In Gebäuden nur dieselbetriebene Maschinen und Anlagen verwendet werden, die mit einem wirksa-men Dieselpartikelfilter ausgerüstet sind oder die ihre Abgas vollständig nach außen ableiten. Es sollen vorzugsweise elektrisch betriebene Maschinen und Anlagen verwendet werden.

Maschinen und elektrischen Anlagen werden mit den folgenden Richtlinien entsprechen:

Richtlinie 2006/42 / EG und deren Änderung in Bezug auf Maschinen,

Richtlinie 93/68 / EG und deren Änderung in Bezug auf Niederspannung,

Richtlinie 89/336 / EG und deren Änderung in Bezug auf die elektromagnetische Verträglichkeit.

Sie müssen ein CE-Zeichen und ein europäisches Konformitätszertifikat haben. Alle Prüfzeugnisse müssen nach den erforderlichen örtlichen Vorschriften auf der Baustelle gehalten werden.

Auftragnehmer müssen sicherstellen, dass Geräte und Werkzeuge in gutem Zustand sind und nur für den entsprechenden Zweck eingesetzt werden. Jede Maschine, die eine Gefahr wegen rotierenden, gezahnten Scheiben, Achsen, Antriebsriemen, Riemenscheiben, Sägeblätter usw. darstellen könnte, muss mit stabilen Schutzabdeckungen versehen werden. Enganliegende Arbeitskleidung muss getragen werden.

Maschinen und Werkzeuge müssen in regelmäßigen Abständen überprüft werden, vor der Verwendung und danach regelmäßig. Ein ungefährer Wert von drei Monaten für die Inspektionsintervalle ist gültig. Vor jedem Gebrauch sollten sie auf sichtbare Mängel überprüft werden. Sie müssen farbkodiert sein, um den aktuellen Prüfstatus nachzuweisen.

Maschinen, Geräte und Anlagen müssen in geeigneter Weise gelagert, wenn sie nicht verwendet werden.

Wenn die Wartung der Maschine die Gefahr einer Verletzung trägt, darf diese Arbeit nur dann durchgeführt werden, wenn die Maschine abgeschaltet und verriegelt ist (LOTO). Das darf durch die Verwendung eines Schutzschlosses sichergestellt werden. Spezielle Bereiche für Wartungsarbeiten müssen zur Verfügung

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stehen. Inspektionen, Wartungen und Reparaturen dürfen nur von fachkundigen Personen durchgeführt werden.

Das Arbeiten mit Maschinen, wie Hubzügen, Schleppseilen, Rammen etc. darf nur unter der Aufsicht von Sicherungsposten erfolgen.

Wenn auf hochgelegenen Arbeitsplätzen (z.B. auf Gerüsten, Arbeitsbühnen , Dachkanten ) gearbeitet wird, müssen alle Maschinen, Geräte und Zubehör durch den Einsatz geeigneter Sicherheitsmaßnahmen (z.B. Sicherheitsseil) vor dem Fallen bewahrt werden.

Schleifmaschinen müssen mit effektiven Sicherheitsvorrichtungen ausgestattet sein. Das Tragen von Ohr, Gesichts- und Augenschutz bei Schleifarbeiten ist obligatorisch. Dies gilt auch für Menschen, die in der Nä-he von Schleifarbeiten bleiben.

Werkzeuge sollen weder fallengelassen noch von einem Ort zum anderen oder von einer Person zu einer anderen geworfen werden. Wenn Werkzeuge von einer Ebene auf eine andere gehoben werden, müssen geeignete Mittel eingesetzt werden (z. B. Eimer an einer Leine).

Bei pneumatischen Werkzeugen muss der Ein / Aus-Schalter in einer Weise angeordnet sein, dass die Ma-schine nicht unbeabsichtigt eingeschaltet werden kann. Luftschläuche für diese Geräte müssen ordnungs-gemäß gesichert werden.

Schießpulver betätigte Werkzeuge dürfen nur in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und Empfehlungen des Herstellers verwendet werden. Die Anweisungen des Herstellers für den Einsatz wer-den vor Ort zur Inspektion aufbewahrt werden. Eine solche Ausrüstung hat sicher gelagert zu werden, um einen Missbrauch zu verhindern.

Nicht benutzte Patronen müssen sicher vor Missbrauch geschützt werden. Blindgänger sowie die abge-brannten Patronen gesammelt und in geeigneter Weise entsorgt werden. Für den Einsatz von Schießpulver betätigten Werkzeugen ist ein PTW notwendig.

8.18.1. Gabelstapler

Alle Gabelstaplers Fahrer müssen geschult sein, um das Fahrzeug zu betreiben. Die Lizenz muss vor Be-ginn der Arbeiten eingereicht werden. Gabelstaplerfahrer müssen durch Auftragnehmer schriftlich angewie-sen und benannt werden.

Wenn ein Gabelstapler nicht benutzt wird, müssen die Gabeln auf den Boden gesenkt werden, damit nie-mand darüber stolpern kann. Der Motor muss ausgeschaltet und der Schlüssel abgezogen werden. Kein Unbefugter darf Gabelstaplern betreiben.

Alle Gabelstapler müssen von einer autorisierten Person in regelmäßigen Abständen überprüft werden und müssen den lokalen Gesetzen entsprechen. Das Inspektionsprotokoll muss auf der Baustelle gehalten werden.

Personen dürfen auf Gabelstaplern nicht transportiert werden.

8.18.2. Bewegliche Arbeitsbühnen (mobile Arbeitsbühnen, mobile Gerüste)

Fahrbare Arbeitsbühnen müssen gemäß den Angaben des Herstellers und der Aufbauanleitung errichtet und verwendet werden.

Fahrbare Arbeitsbühnen dürfen nur unter der Aufsicht einer autorisierten Person aufgebaut, demontiert und umgebaut werden. Die Arbeiter müssen für diese Arbeit technisch qualifizierte und speziell ausgebildete sein.

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Fahrbare Arbeitsbühnen müssen durch eine autorisierte Person vor Gebrauch geprüft werden. Sie dürfen nur auf einer stabilen Oberfläche verwendet werden.

Fahrgerüst, die aus Komponenten eines Systems Gerüsts hergestellt sind, müssen überprüft und ihre Brauchbarkeit nachgewiesen werden.

Wesentliche Elemente eines sicheren Gerüstes sind:

Nur Elemente eines Herstellers dürfen verwendet werden.

Der Belag muss mit der Aufbau- und Nutzungsanleitung des Herstellers übereinstimmen.

Strukturell stabile interne Zugangsluken müssen verfügbar sein.

Brückenbildung zwischen mobile Arbeitsbühnen und Gebäuden oder Komponenten ist nicht zulässig.

Anbringen von Hebezeugen ist verboten. Ausnahme: Die Anweisung für die Installation und Ver-

wendung erlaubt dies ausdrücklich.

Auf jeder Arbeitsplattform muss ein 3-teiliger Seitenschutz vorhanden sein

Wesentliche Elemente für die sichere Anwendung sind:

Die zulässige Belastung wird beachtet.

Mobile Gerüste werden nur langsam und auf einer ebenen und hindernissfreien Oberfläche, die das Gewicht tragen kann, bewegt.

Die Rollen mit Bremshebel werden angezogen, nachdem das Gerät bewegt wurde.

Jeder Aufprall ist zu vermeiden.

Nur in Längs- oder Diagonalrichtung verfahreny.

Vor Bewegung sicherstellen, dass keine losen Teile herunterfallen können

Nicht auf den Belag springen.

Während das Rollgerüst bewegt wird halten sich keine Personen darauf auf

Sollte ein Sturm unmittelbar bevorstehen (mehr als Windgeschwindigkeit 6) und nach der Ende der Ar-beit müssen fahrbare Arbeitsbühnen abgeschlossen werden, so dass sie nicht umfallen können.

8.18.3. Fahrbare Hubarbeitsbühnen (Hubarbeitsbühnen)

Alle Bediener von mobilen Hubarbeitsbühne müssen geschult sein, um das Fahrzeug zu bedienen. Die Li-zenz muss vor Beginn der Arbeiten eingereicht werden. Bediener mobiler Hubarbeitsbühnen müssen vom Auftragnehmer schriftlich beauftragt und benannt werden.

Alle mobilen Hubarbeitsbühnen müssen von einer autorisierten Person in regelmäßigen Abständen über-prüft werden und müssen den lokalen Gesetzen entsprechen. Das Inspektionsprotokoll muss auf der Bau-stelle gehalten werden.

Mobile Hubarbeitsbühne Benutzer müssen einen Sicherheitsgurt benutzen.

Die mobile Hubarbeitsbühne muss mit einem Schild mit folgenden Angaben ausgerüstet sein:

Name des Auftragnehmers

Verantwortliche Person

Rufnummer der verantwortlichen Person

8.18.4. Erdbaumaschinen

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Alle Erdbaumaschinenbetreiber müssen geschult sein, um das Fahrzeug zu bedienen. Die Lizenz muss vor Beginn der Arbeiten eingereicht werden. Erdbaumaschinenbetreiber müssen durch den Auftragnehmer schriftlich bestellt und benannt werden.

Wenn eine Erdbaumaschine nicht verwendet wird, muss die Anlage auf dem Boden platziert werden, so dass niemand darüber stolpern kann. Der Motor muss ausgeschaltet und der Schlüssel abgezogen wer-den. Kein Unbefugter darf mit Erdbaumaschinen arbeiten.

Alle Erdbaumaschinen müssen von einer autorisierten Person in regelmäßigen Abständen überprüft wer-den und den lokalen Gesetzen entsprechen. Das Inspektionsprotokoll muss auf der Baustelle gehalten werden.

Personen dürfen mit Erdbaumaschinen nicht transportiert werden.

8.18.5. Winden, Hub- und Zuggeräte

Alle Winden, Hub- und Zuggeräte müssen von einer autorisierten Person in regelmäßigen Abständen über-prüft werden und den lokalen Gesetzen entsprechen. Das Inspektionsprotokoll muss auf der Baustelle ge-halten.

Die Betreiber von Winden, Hub- und Zuggeräten muss für die Durchführung der Operation geeignet und ausgebildet zu sein. Er ist dafür verantwortlich, geeignete Anschlagpunkte auswählen.

8.18.6. Handwerkzeuge

Stoppen Sie sofort die Verwendung beschädigter Handwerkzeuge und reparieren sie diese richtig

Tragen sie keine losen scharfen Werkzeuge in den Taschen der Arbeitskleidung

Der Gebrauch von Messern ist verboten, statt dessen sind andere geeignete Werkzeuge zu nutzen

Stellen Sie sicher, dass Sie in der richtigen Arbeitshöhe, auf einer stabilen Oberfläche sind und eine ausreichende Bewegungsfreiheit haben.

Wenn in der Höhe mit Handwerkzeugen und Kleinteilen gearbeitet werden muss, müssen Sicherungs-seile verwendet werden.

8.19. Abstellung

Beim Herunterfahren von Anlagen, Einrichtungen und deren Teilen müssen Sicherheitsmaßnahmen getrof-fen werden. Diese sollten verhindern, dass die Maschine wieder versehentlich eingeschaltet wird. Dies be-deutet zum Beispiel: Vorhängeschlösser auf Hauptschalter setzen , abschließbare Schaltkästen verwen-den, setzen von Verriegelungsscheiben . Es wird auf das LOTO-Verfahren (2-SM-HPSEU-0783-PR01) verwiesen.

8.20. Hochgelegene Arbeitsplätze

8.20.1. Gerüste

Alle Materialien für die Gerüste und die Anforderungen an die Qualifikation des Gerüstbauers und seiner Arbeiter müssen mit den Anforderungen der örtlichen Vorschriften übereinstimmen.

Der Gerüstbauer ist verantwortlich für die sichere Errichtung und Demontage des Gerüstes. Der Benutzer des Gerüsts ist verantwortlich für die sichere Erhaltung und Nutzung des Gerüsts.

Gerüste dürfen nur von geeigneten professionellen Personen errichtet werden. Die Arbeit muss vor Ort durch eine ausreichend qualifizierte, autorisierte Person beaufsichtigt werden (sachkundige Person). Wenn

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persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (Auffanggurt) verwendet wird ist eine zusätzliche Ausbildung / Übungen erforderlich.

Ein Plan für die Errichtung, Änderung und den Abbau der Gerüste (Montageanleitung ) muss basierend auf den Anweisungen des Herstellers für die Errichtung und Nutzung erstellt werden. Dies muss durch den verantwortlichen Gerüstbauer oder eine autorisierte, benannte Person durchgeführt werden.

Dieser Plan muss dem Supervisor zur Verfügung stehen. Die Arbeiter müssen darüber unterrichtet werden.

Der verantwortliche Auftragnehmer für die Errichtung von Gerüsten muss das Gerüst nach der Montage durch eine autorisierte Person nach einem Plan für die Errichtung, die Modifizieren und den Abbau der Ge-rüste (Montageanleitung ) überprüfen lassen.

Der verantwortliche Unternehmer, der das Gerüst verwendet, muss das Gerüst von einer autorisierten Per-son auf Betriebssicherheit kontrollieren, bevor es zum ersten Mal benutzt wird, um sicherzustellen, dass es für die Benutzung geeignet ist.

Gerüste müssen beim MHPSE Gerüst Koordinator registriert werden, bevor sie errichtet werden.

Der MHPSEU Gerüst Koordinator führt ein Gerüst Logbuch mit den folgenden Daten:

Örtlichkeit

Aufbaudatum

Freigabedatum

Inspektionsdatum (normalerweise wöchentlich)

Abbaudatum

Gerüstnummer

Das Gerüstbuch sollte in elektronischer Form geführt.

Das System des Gerüstbauers sollte als Grundlage für das elektronische Gerüstbuch dienen. Die Daten sollten einmal wöchentlich zwischen dem Gerüstbauer und MHPSEU abgeglichen werden.

Grundelemente eines sicheren Gerüste sind: Stabilität, Steifigkeit, Verankerung, 3 teiliger Seitenschutzl ggf. Fallschutz auf der Innenseite mit internen Seitenschutz oder Platten, so weit wie möglich vollständige Beplankung, Eckenschutz , Zugänglichkeit, ggf. Schutzgerüst bereitstellen, bei Bedarf Schutz gegen fallen-de Teile.

Die Gerüste müssen vom Gerüstbauer freigegeben und gekennzeichnet (Scafftag) werden. Die Akzeptanz für den Einsatz muss durch den Gerüstbenutzer auf dem Scafftag schriftlich bestätigt werden. Nicht fertig-gestellte Bereiche müssen blockiert werden. Ungekennzeichnete Gerüste werden nicht verwendet.

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8.20.2. Gebrauch von Leitern

Prinzipiell gilt der Grundsatz "Treppe vor Leitern". Die Verwendung von Leitern muss auf einem Minimum gehalten werden. Leitern dürfen nur für kurze Zeit verwendet werden, um die Lücke zwischen den kleinen Höhenunterschiede zu überbrücken.

Leitern dürfen nicht als Arbeitsplatz verwendet werden. Vor jedem Gebrauch ist zu prüfen, ob eine Leiter der beste und sicherste Weg ist, den temporären Arbeitsplatz oder den Arbeitsbereich zu erreichen. In eini-gen Fällen kann zum Beispiel ein mobiles Gerüste die bessere Lösung sein.

Alle Leitern müssen in gutem Zustand gehalten werden. Die Sprossen müssen sicher befestigt sein. Be-schädigte Leitern müssen sofort ersetzt oder entfernt werden. Alle Leitern müssen durch autorisiertes Per-sonal in regelmäßigen Abständen überprüft werden. Das schriftliche Prüfbuch muss vor Ort gehalten wer-den.

Leitern müssen sicher aufgestellt und gegen Wegrutschen gesichert werden. Der richtige Anstellwinkel und die richtige Position des Nutzers muss regelmäßig überprüft werden. Die Leiter muss mindestens 1 m über den Ausstiegsbereich (die Landezone) herausragen.

Metallene Leitern dürfen nicht an für Elektroarbeiten genutzt werden.

Nicht genutzte Leitern müssen entfernt werden

Leitern dürfen nicht höher als 7 m reichen und müssen mit Fußverbreiterungen versehen sein. Beize und heiße Flüssigkeiten dürfen nicht über Leitern transportiert werden.

8.21. Absturzsicherungen

8.21.1. Seitenschutz (Geländer) - Absperrungen

Absturzsicherung in Form von Seitenschutz (Geländer) oder Absperrungen wird benötigt bei:

Unabhängig von der Fallhöhe bei Arbeitsplätzen am oder über Wasser oder anderen festen oder flüs-sigen Stoffen in denen man versinken kann

Unabhängiog von der Fallhöhe auf Verkehrswegen an oder über Wasser oder anderen Stoffen in de-nen man versinken kann

Auf Treppen und Podesten, an Wandöffnungen und Bedienungsständen für Maschinen und deren Zu-gängen bei einer senkrechten Fallhöhe von mehr als 1.00 m

Arbeitsplätze und Verkehrswege auf Dächernmit einer senkrechten Fallhöhe von mehr als 3,00m

An allen anderen Arbeitsplätzen und Verkehrswegen mit einer senkrechten Fallhöhe von mehr als 2,00m

Bei Betonierarbeiten und Arbeiten an Fenstern mit einer senkrechten Fallhöhe von mehr als 5,00 m

8.21.1.1. Geländerabmessungen

Handläufe und mittlere Schienen müssen in einer Art und Weise befestigt werden, dass sie nicht unbeab-sichtigt entfernt werden können. Die Bordbretter (Fußleisten) dürfen nicht kippen. Ohne statischen Nach-weis können folgende Spannweiten für Handläufe und mittlere Schienen verwendet werden:

Mit einer Spannweite von 2,00 m Bretter mit Mindestmaßen von 15 x 3 cm

Mit einer Spannweite von 3,00 m Bretter mit Mindestmaßen von 20 x 4cm oder Ø 48.3 x 3.2 mm Stahl-rohr oder Ø 48.3 x 4 mm Aluminumrohr.

Bordbretter (Fußleisten müssen mindestens 15 cm über den Belag ragen. Mindestdicke 3 cm.

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8.21.2. Absturzsicherung

Auf den Seitenschutz an der Absturzkante kann verzichtet werden bei Arbeitsplätzen und Verkehrswegen auf Oberflächen mit weniger als 20 Grad Neigung, wenn mindestens 2,00m von der Absturzkante fest mit Handlauf, Ketten oder Seilen aber nicht mit Flatterband abgesperrt wird.

Auf den Seitenschutz an der Absturzkante kann verzichtet werden bei Arbeitsplätzen und Verkehrswegen auf Dächern mit weniger als 22,5 Grad Neigung und einer Fläche von weniger als 50m², wenn die Arbeit durch technisch und physisch geeignetes und besonders unterwiesenes Personal durchgeführt wird. Die Absturzkante muss für die Arbeiter klar erkenntlich sein.

Auf den Seitenschutz oder Absperrungen darf nur verzichtet werden, wenn sie aus technischen Gründen nicht zu errichten sind, z.B. bei Arbeiten an der Ecke und wenn statt sessen Auffangmittel (Sicherheitsge-rüste, Dachfanggerüste, Fangnetze, Schutzwände) zur Verfügung stehen. Sicherheitsleinen dürfen nur ge-nutzt werden, wenn Auffangeinrichtungen unverhältnismäßig sind.

Der Supervisor wird die Stoppmechanismen festlegen und sicherstellen, dass die Sicherheitsgurte im Ein-satz sind.

8.21.3. Arbeiten auf Dächern / übereinander

Bei Arbeiten auf dem Dach muss vor dem Beginn der Arbeit bestimmt werden, aus welchem Material das Dach ist. Deshalb ist es zu beurteilen, ob ein sicheres Arbeiten auf dem Dach durchgeführt werden kann. Falls erforderlich, muss ein Fallschutzsystem (z.B. Seitenschutz , Fallrückhaltesysteme ) installiert sein, um einen richtigen Arbeitsplatz zu schaffen. Ein sicherer Ein- und Ausgang zu dem Dach muss gewährleistet sein.

Wenn die Arbeiten auf dem Dach eine Brandgefahr birgt oder brennbare Materialien freilegt, müssen die auftreten Risiken in der Risikobewertung bewertet werden.

Arbeiten übereinander muss vermieden werden und wenn dies nicht möglich ist, auf ein Minimum reduziert werden. Wenn Arbeiten übereinander nicht vermeidbar sind, müssen am Boden Warnschilder installiert werden, die auf die Gefahren durch diese Arbeiten hinweisen. Gegebenenfalls muss der Bereich mit einer festen Absperrung gesichert werden. Hier sind dann ebenfalls Warnschilder zu platzieren.

8.22. Durchstrahlungsprüfungen

Durchstrahlungsprüfungen erfordern grundsätzlich einen Arbeitserlaubnisschein. Die Arbeiten werden durch den HSE-Koordinator / Permit-Manager koordiniert.

Alle behördlichen Vorschriften, die die Verwendung, Lagerung und Handhabung einer Strahlungsquelle re-gulieren, müssen eingehalten werden.

Der Umgang mit radioaktiven Stoffen ist grundsätzlich nur zulässig, wenn entsprechende Handhabungsge-nehmigungen auf den Namen des Auftragnehmers vorliegen und eine Kopie der Mitteilung wurde an den Strahlenschutzbeauftragten der Baustelle übermittelt worden ist. Es dürfen nur offiziell anerkannte Spezia-listen direkt mit radioaktiven Stoffen umgehen.

Auftragnehmer, die mit radioktiven Stoffen umgehen,müssen MHPSEU und den zuständigen Strahlen-schutzbeauftragten mindestens einen Tag im Voraus schriftlich über den Ort und die Zeit der Arbeiten in-formieren. Vor der Durchführung von Schweißnahtprüfungen muss der verantwortliche Strahlenschutzbe-auftragte prüfen, ob sicherheitsrelevante EMR Messgeräte in der Nachbarschaft beeinflusst werden kön-nen.

Einsatzorte von radioaktiven Strahlungsquellen müssen gekennzeichnet und gesichert werden.

Baustellenspezifische Regelungen müssen beachtet werden.

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Materialprüfungen mit Röntgenstrahlen oder Gammastrahlen werden entweder außerhalb der normalen Arbeitszeit oder, wenn möglich, in speziellen Bereichen, zu denen nicht autorisierte Personen keinen Zu-gang haben, durchgeführt.

Eine genaue Verfahrensbeschreibung mit einer Risikoanalyse muss vom Auftragnehmer, der die Arbeiten ausführt, erstellt werden, die die Arbeitsabläufe, die verwendete Ausrüstung und die Sicherheitszonen und besondere Schutzmaßnahmen bezeichnet. Dieses Dokument muss den zuständigen Behörden eingereicht werden.

Eine Woche vor Beginn der Arbeiten müssen der Vorschlag und die Dokumente an MHPSEU übergeben werden.

Die Lagerung radioaktiven Materials ist auf der Baustelle verboten.

Diese Genehmigung zur Durchführung der oben genannten Arbeiten ersetzt nicht die Grundvoraussetzun-gen, die gemäß den Bedingungen der Röntgen- und Strahlenschutzvorschriften einer rechtliche Zulassung bedürfen.

8.23. Brand- und Explosionsschutz

Die Auftragnehmer sind dafür verantwortlich zu überprüfen ob in ihren Arbeitsbereichen ausreichende Brandschutzmaßnahmen getroffen worden sind. Das Thema Brandschutz ist in dem HSE Plan des Auf-tragnehmers ausführlich zu behandeln.

In Übereinstimmung mit den örtlichen Gesetzen muss jeder Auftragnehmer in seinem Arbeits- und Lager-bereich seine eigenen Feuerlöscher bereitstellen. Die Feuerlöscher von MHPSEU dürfen nur in Notfällen benutzt werden.

In Übereinstimmung mit den lokalen Vorschriften sind die Feuerlöscher regelmäßig zu überprüfen und zu kennzeichnen. Die Standorte der Feuerlöscher sind mit Schildern zu kennzeichnen.

Die Mitarbeiter müssen in der Handhabung von Feuerlöschern und anderen Löscheinrichtungen von den jeweiligen Auftragnehmern auf dem Gelände trainiert werden.

Für Heißarbeiten ist ein Arbeitserlaubnisschein erforderlich.

Bei Bedarf wird eine Brandwache in der Arbeitserlaubnis angegeben werden. Für Heißarbeiten mit einem geringen Brandrisiko kann ein Ausführender als Brandwache fungieren. Brandwachen müssen besonders geschult werden. Die Brandwache muss ständig am Einsatzort sein. Nachdem die Heißarbeiten beendet oder der Brand gelöscht ist bleibt die Brandwache für die in der Arbeitserlaubnis genannten Zeit noch an seinem Posten.

Verkehrs-, Rettungs- und Fluchtwege müssen ständig freigehalten werden.

Hochentzündliches Material darf nur in kleinen Mengen gelagert werden.

Orte, an denen brennbare Gase oder Materialien verwendet oder gelagert werden, müssen in geeigneter Weise gekennzeichnet werden und geeignete Feuerlöscher vorhanden sein. Brennbare Materialien oder Gase müssen separat gelagert werden. Wenn dies nicht möglich ist, muss ein ausreichender Abstand (min. 2 m) zwischen den Materialien aufrechterhalten werden. Der Lagerbereich muss kontinuierlich belüf-tet werden.

Gebiete mit Gasgefahr dürfen nur von autorisiertem Personal betreten werden. Um das Gebiet zu betreten muss beim MHPSEU HSE Büro um Erlaubnis gebeten werden.

Nach einem Brand oder einem anderen Ereignis darf MHPSEU eine eigene Analyse durchführen. Alle be-teiligten Auftragnehmer müssen an dieser Untersuchung teilnehmen wenn der HSE Manager dies verlangt.

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8.23.1. Brandschutz und Brandbekämpfung

Der Auftragnehmer ist für die Einhaltung der brandschutzbezogenen Gesetze und Vorschriften und den Brandschutzbestimmungen der Baustelle verantwortlich

Die örtliche Feuerwehr wird mit der notwendigen Geschwindigkeit für alle vorbeugenden Brandschutzmaß-nahmen und Gefahrenabwehr hinzugezogen.

8.23.2. Brandübungen

Brandübungen sollen mindestens zweimal jährlich durchgeführt werden.

8.23.3. Brandschutzmaßnahmen

Aufstellen eines Brandschutzplanes (mit Standorten von Löschmitteln)

Gefahrenstellen absperren, nach Zündquellen Ausschau halten, wenn notwendig eine Brandwache be-nennen.

Lagern Sie brennbare Materialien getrennt von Gasflaschen oder Drucktanks.

Lagern Sie brennbare und oxidierende Gase getrennt.

Löschmittel: Sand, Wasser, Löschdecke , Feuerlöscher (tragbar).

Nur geeignete Feuerlöscher verwenden.

Stellen sie Feuerlöscher an einer gut sichbaren und einfach zu erreichenden Stelle auf. Lassen sie sie regelmäßig prüfen und warten.

Bringen Sie Bedienungsanweisungen an Feuerlöschanlagen an.

Bilden sie Personal in der Handhabung von Feuerlöschern aus.Führen sie bei Bedarf Brandschutz-übungen auf der Baustelle durch.

Feuerlöscher müssen alle zwei Jahre durch einen Sachverständigen überprüft werden, um sicherzu-stellen, dass sie die ganze Zeit funktionieren.

8.23.4. Ausrüstung zur Brandbekämpfung

Arbeitsplätze müssen mit Feuerlöschern in Übereinstimmung mit den örtlichen Spezifikationen ausgestattet werden.

Feuerlöscher werden in Übereinstimmung mit den örtlichen Vorschriften und auch die allgemein anerkann-ten Regeln der Technik beschafft, betrieben und geprüft. Abweichungen sind zulässig, wenn das gleiche Maß an Sicherheit auf andere Weise gewährleistet ist. Der Missbrauch von Feuerlöschanlagen ist streng verboten und wird zu Disziplinarmaßnahmen führen.

8.23.5. Meldekette

Jeder Brand und jede Explosion muss sofort unter Angababe der genauen Örtlichkeit durch die MHPSEU Meldekette für die Baustelle gemeldet werden (z.B. die örtliche Feuerwehr informieren). Die zur Verfügung stehenden Brandbekämpfungsmittel müssen verwendet werden, und die Verkehrswege müssen nach bes-ten Möglichkeiten bis zum Eintreffen der Feuerwehr freigehalten werden.

Der Alarmplan muss bekannt gegeben werden.

8.24. Gefährliche Substanzen

8.24.1. Schadstoffe

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Die Bauindustrie nutzt eine breite Palette von Materialien wie z.B. Zement, Lacke, Reinigungsmittel und Klebstoffe. Einige dieser Stoffe können schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit und die Umwelt ha-ben. Allerdings, wenn sie sorgfältig behandelt werden, und rauf die möglichen Risiken geachtet wird, kann das Risiko einer Beschädigung auf ein Minimum beschränkt werden. Spezielle Schulungen werden für alle Menschen gegeben, die mit solchen Stoffen umgehen und die Arbeitsverfahren verwenden werden beson-ders sorgfältig geprüft werden. Alle Rückstände oder nicht benutzten gefährliche Stoffe müssen von der Baustelle entfernt werden, wenn sie nicht mehr erforderlich sind.

Alle Vertragspartner sind verpflichtet, im Voraus zu prüfen, ob Stoffe, die auf die Baustelle geliefert werden, potenziell schädlich für die Gesundheit oder die Umwelt sind. Alle Gefährlichen Stoffe und ihre Menge müssen unter Nennung der möglichen Risiken (in Bezug auf Lagerung, Verwendung, Verschütten, die Freisetzung, Abfallprodukte usw.) aufgelistet werden. Die entsprechenden Sicherheitsdatenblätter müssen eingeschlossen werden. Die Liste muss vor Beginn der Arbeiten mit den zugehörigen Sicherheitsdatenblät-tern und Betriebsanweisungen an MHPSEU übergeben werden. Die Einfuhr, Lagerung, das Nachfüllen o-der Verwendung gefährlicher Stoffe muss nach vorheriger Vereinbarung durchgenehmigt werden

Nur Gefahrstoffe die unter die REACH Regularien (EC no. 1907/2006) fallen, dürfen verwendet wer-den.

Krebserregende oder erbgutverändernde Stoffe dürfen auf der Baustelle nicht verwendet werden.

Jede Gefahrstoff ist deutlich mit mindestens die folgenden Angaben zu versehen: Name des Stoffes, Ge-fahrensymbol , Gefahrenbeschreibung und die empfohlenen Sicherheitsmaßnahmen, Hersteller oder Liefe-ranten. Eine Kopie der Sicherheitstraining der Mitarbeiter wird in Kopie beigefügt.

Darüber hinaus muss Auftragnehmer auf jeden Fall sicherstellen, dass das Personal und andere Menschen nur den niedrigsten möglichen Kontakt mit gefährlichen Substanzen haben, sei es durch Einatmen, Schlu-cken, berühren etc. Gefahrstoffe müssen durch weniger gefährliche Stoffe ersetzt werden, wenn möglich. Wenn dies nicht möglich ist, sollten sie durch eine Beschränkung der Anzahl von Mitarbeitern, die mit ihnen in Kontakt kommen, isoliert werden. In der Regel ist eine sorgfältige Handhabung und eine kontinuierliche Kontrolle durch die Aufsichtspersonen verpflichtend.

Darüber hinaus müssen alle Hygienevorschriften bei der Arbeit, wie nicht essen, trinken oder rauchen, Vermeidung von Hautkontakt, separate Lagerung von verunreinigter Kleidung und im allgemeinen eine be-sondere Sorgfalt beim Umgang mit ihnen, befolgt werden.

Der Transport von Gefahrgütern muss nach den geltenden Vorschriften erfolgen.

Es muss eine Auffangwanne für Flüssigkeiten verwendet werden. Die Auftragnehmer sind dafür verantwort-lich MHPSEU unverzüglich über jede Freisetzung von Chemikalien, Ölen, Kraftstoffen, Lösungsmitteln, Säuren, Beizen usw. zu informieren. Im Gefahrenfall (Brand, Umweltschaden) muss die interne Notruf-nummer umgehend angerufen werden (XXXXXXXXXXXXX).

8.24.1.1. Asbest

Während der Sanierung von alten vernachlässigten Anlagen (zum Beispiel ein Gebäudeabriss) unbekann-ter Menge und Größe muss entsprechende Schutzkleidung / Chemikalienschutzkleidung der entsprechen-den Kategorie durch eine Risikobeurteilung im Voraus ausgewählt werden.

8.24.2. Lagerung von Gefahrstoffen

Die einschlägigen technischen Regeln, wie Stapelhöhe , Haldenzustand etc.sind zu beachten.

Eine vorübergehende Lagerung von Abfällen ohne Verwendung von Behältersystemen (zum Beispiel auf unbefestigter offener Fläche) muss mit MHPSEU koordiniert werden. Die Lagerflächen müssen gesichert werden. Verunreinigungen des Bodens, der umgebenden Böden sind sowie Abflüsse müssen ausge-

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schlossen werden. Der Lagerbereich muss vom Auftragnehmer mit MHPSEU zusammen angegeben wer-den.

Alle Gasflaschen und andere Gefahrstoffe müssen in besonderen Bereichen gelagert werden.

8.24.3. Explosivstoffe

Alle einschlägigen Vorschriften müssen für die Lagerung von brennbaren und explosiven Stoffen jeglicher Art und Gasflaschen beachtet werden.

Speicherorte außerhalb der Standorte müssen vom Auftragnehmer festgelegt werden.

Ein Warnhinweis "Achtung Gasflaschen " muss an den Eingängen von Werkstätten und anderen geschlos-senen Räumen angebracht werden. Darüber hinaus müssen neben den Türen eine Mitteilung mit dem Grundriss des Gebäudes oder der Umgebung und den angegebenen Lagen der Gasflaschen befestigt werden.

Gasflaschen dürfen nur mit dem jeweiligen Deckel transportiert werden. Flaschen sind während des Trans-ports und der Lagerung zu sichern.

8.24.4. Ozonabbauende Stoffe (ODS) und Fluorierte Gase

Alle Geräte vor Ort, die ozonabbauende Stoffe und fluorierte Gase enthalten, müssen registriert sein. Ser-vice- und Reparaturarbeiten an diesen Geräten darf nur durch nach den örtlichen ODS Qualifikationen und fluorierten Gasregularien qualifiziertes und geschultes Personal durchgeführt werden.

9. Baustellensicherheit

9.1. Baustellenzugang

9.1.1. Zugänge und Ausgänge

Ein- und Ausfahrten werden von einem externen Sicherheitsdienst überwacht, der von MHPSEU engagiert wird.

Die Baustelle darf nur mit der persönlichen ID-Card des Mitarbeiters über die normalen Eintrittspunkte der Baustelle betreten und verlassen werden. Die Einstiegspunkte der Baustelle müssen jederzeit freigehalten werden. Es ist Personen verboten Bereiche oder Standorte ohne gültige Genehmigung zu betreten. Die Zugangskontrolle zur Baustelle wird aufgezeichnet.

ID-Cards sind persönliche Dokumente und dürfen nicht an andere Mitarbeiter weitergeleitet werden. Die Nichteinhaltung dieser Regelung führt zu einem dauerhaften Baustellenverweis für beide Mitarbeiter

Beim Zugang zur Baustelle muss ebenfalls die obligatorische PSA (Schutzhelm , Schutzschuhe , Schutz-brille und Warnweste) getragen werden. Der Weg vom Tor oder dem Parkplatz zu den Büros ist in der Re-gel ein PSA-freie Zone.

Die Baustelle muss vollständig von einem Zaun begrenzt werden und es weden regelmäßige Kontrollgänge durch den Sicherheitsdienst durchgeführt werden. Der Zaun sowie die Tore werden auch durch Kameras überwacht. Die Aufnahmen werden für die Dauer von mindestens 14 Tage aufbewahrt und kann nur von autorisiertem Personal überprüft werden.

Den Anweisungen des Sicherheitspersonals ist jederzeit Folge zu leisten.

Im Falle eines erwarteten unerlaubten Betretens werden sofort alle Tore geschlossen.

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Im Falle von öffentlichen Demonstrationen oder Blockaden müssen Personen auf der Baustelle die Frei-heitsberaubung dulden.

Ohne Genehmigung ist das Fotografieren auf der Baustelle verboten.

9.1.2. Zugangskontrolle

Die Mitarbeiter des Unternehmens müssen von MHPSEU zwei Wochen vor Beginn der Arbeiten auf der Baustelle schriftlich angemeldet werden.

Wenn Sie die Baustelle zum ersten Malbetretenmuss eine perönliche ID-Card beantragt werden um Zu-gang zur Baustelle zu erhalten. Die grundlegenden Informationen, die für die Beantragung einer ID-Card eingereicht werden müssen, sind:

Firmenname

Nachname

Vorname

Geburtsdatum

Photo

Aufenthaltsdauer auf der Baustelle

Kopie der Seite Nr. 7 (persönliche Daten) des persönlichen Sicherheitpasses (nur mit einem Foto ak-zeptiert)

Nach der Beantragung der ID-Card muss eine sicherheitsbezogenen Baustelleneinweisung (Erstunterwei-sung) durchgeführt werdend. Nach erfolgreicher Beendigung der Erstunterweisung wird die ID-Card aus-gehändigt. Die ID-Card ist jederzeit deutlich sichtbar zu tragen, es sei denn, dies behindert die persönliche Sicherheit.

9.1.3. Besucher

Alle Besucher müssen sich ebenfalls einer Erstunterweisung unterziehen, um Zugang zur Baustelle zu er-halten. Ihnen wird ein Besucherausweis ausgehändigt.

Alle Besucher müssen auf der Baustelle ebenfalls die vorgeschriebene PSA tragen. Wenn nur die Büros besucht werden, muss keine PSA getragen werden.

Besucher müssen auf der Baustell begleitet werden. Die besuchte Person trägt die Veratwortung für den Besucher, insbesonder für ein korrektes Sicherheitsverhalten.

9.1.4. Sicherheitsvorkehrungen

Mitnahme und Einnahme von alkoholischen Getränken und Drogen auf der Baustelle ist streng verboten.

Wenn Personen im Verdacht stehen, unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen zu sei, müssen sie zum Sicherheitsdienst oder einem Arzt geschickt werden und dort auf Alkohol getestet werden und wenn das Ergebnis auf Alkohol oder Drogen positiv ist, müssen sie sofort von der Baustelle entfernt werden. Unange-kündigte Alkohol und / oder Drogen-Tests müssen durchgeführt werden. Jeder muss zwingend an diesen Test teilnehmen oder sie können von der Baustelle verwiesen werden. . Der Zugang zur Baustelle muss je-der Person verweigert werden, die einen Alkohol und / oder Drogen-Test ablehnt. Alkohol- und / oder Dro-gentests können auch durch den Kunden durchgeführt werden.

Schusswaffen oder andere Waffen, in welcher Form auch immer, sind verboten und dürfenzu keiner Zeit auf die Baustelle gebracht werden. Nichtbeachtung dieser Vorschrift muss Disziplinarmaßnahmen zur Fol-ge haben, Berichterstattung und / oder rechtliche Schritte.

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Familienbesuche sind verboten.

Tiere sind auf der Baustelle verboten.

Vorfälle in Bezug auf Sicherheitsfragen muss täglich vom Sicherheitsbeauftragten an den Site-Manager gemeldet

9.2. Verkehr

9.2.1. Baustellenverkehr

Die Anlieferung von Material muss dem MHPSEU Site-Manager mindestens 24 Stunden im Voraus schrift-lich angezeigt werden.

Privatfahrzeuge dürfen nicht auf die Baustelle und sind draußen zu parken. Alle Fahrzeuge des Auftrag-nehmers müssen den Firmennamen, Telefonnummer und die verantwortliche Person auf sich tragen. Die Einfahrgenehmigung muss an der Windschutzscheibe befestigt werden, so dass sie deutlich sichtbar ist.

Material und Ausrüstung, die auf dem LKW transportiert wird, muss den Regeln entsprechend gesichert sein. Material, wie Erde, Sand, Abfall usw., muss vor dem Verlassen der Baustelle abgedeckt werden. Her-aushängendes Material muss mit einer roten Flagge kenntlich gemacht werden.

Fahrzeuge/LKWs werden bei der Einfahrt vom Sicherheitsdienst registriert.

Alle Personen und Fahrzeuge, die die Baustelle betreten oder verlassen, sowie die Gegenstände und Ma-terialien, die sie mit sich führen können und dürfen vom Sicherheitsdienst durchsucht werden.

Motorisierte Maschinen dürfen nicht unbeaufsichtigt im Betrieb gelassen werden. Bei Unterbrechung und Ende der Arbeit muss die Maschine ausgeschaltet und der Zündschlüssel entfernt werden.

9.2.2. Verkehrswege

Die Abmessungen der Zugangswege zum MHPSEU Arbeitsbereich oder dem bestimmten Arbeitsbereich muss ausreichend bemessen sein, um sicherzustellen, dass von oder für andere Fahrzeuge kein Hindernis ausgeht. Wenn möglichwerden Kreuzungen erstellt. Das Rangieren und Rückwärtsfahren von Lkw und Fahrzeuge mit Anhänger muss ohne Risiko möglich sein. Rückwärtsfahren muss soweit wie möglich ver-mieden werden. Im Prinzip muss ein geeigneter Einweiser oder Helfer verwendet werden. Verkehrswege müssen deutlich gekennzeichnet sein.

Alle Zugangswege müssen in gutem Zustand gehalten werden. Verkehrswege dürfen nicht durch Abfall, Materialien, Kabeltrassen oder andere Hindernisse blockiert werden. Besonderes Augenmerk muss auf die geeignete Verlegung von Stromkabeln gerichtet werden. Überfahren von ungeschützten Leitungen ist nicht zulässig.

Gräben, Schächte und Löcher im Boden müssen den Vorschriften entsprechend mit einer festen Abde-ckung, die nicht verschoben werden kann, abgedeckt werden, oder sie müssen mit einem ausreichenden Abstand zu ihnen abgesperrt werden. Die Kanten an Verkehrswegen auf der Baustelle, auf Dächern, im Gebäude oder auf Arbeitsplattformen müssen mit Seitenschutz versehen oder blockiert werden.

Arbeitsbereiche und Verkehrswege in den Gebieten der Auftragnehmer müssen beleuchtet und regelmäßig geprüft werden.

Die Staubbildung muss auf einem Minimum gehalten werden. Um die Bildung von Staub auf Straßen und Wegen in unserem Bauabschnitt zu verhindern, wird bei Bedarf mit Wasser gesprengt. Trockenes Kehren ist nicht statthaft. Bei Bedarf müssen die Flächen nass gereinigt oder Sauggeräte müssen verwendet wer-den. Wenn möglich ist Regenwasser zu verwenden. Überflutung durch Regenwasser muss vermieden werden.

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Zugangswege und interne Straßen müssen vor Beschädigung geschützt werden. Jeder Dreck wird sofort beseitigt. Jede Umweltverschmutzung muss an MHPSEU gemeldet werden.

Der Verkehr auf den Baustraßen darf nicht durch vorübergehend gelagerte Materialien und Baumaschinen behindert oder gefährdet werden.

MHPSEU muss unverzüglich über Verkehrsbeeinträchtigende Maßnahmen informiert werden (zum Beispiel Bauarbeiten auf Straßenflächen wie Kanalarbeiten, die Einrichtung von Plattformen für die Plattform für Personen heben, Kräne, Gerüste), um die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten.

Verkehrswege sind so zu bauen, dass eine Gefährdung durch Stöße oder ungünstige Gestaltung der Stre-cken vermieden wird. In der Planungsphase ist zu berücksichtigen, dass die Fußwege und die Verkehrs-wege getrennt und in einer Art und Weise gebaut werden, dass kein Mitarbeiter gefährdet werden.

9.2.3. Flucht- und Rettungswege

Flucht- und Rettungswege mpssen genau wie Notausgänge ständig frei gehalten werden

Notausgänge, die auch von außen blockiert werden können, müssen ebenfalls gekennzeichnet werden.

Aufzüge sind nicht Bestandteil der Flucht- und Rettungswege. Im Alarmfall werden die Aufzüge nicht für die Evakuierung genutzt. Vorzugsweise fahren Aufzuge im Alarmfall zum Erdgeschoß und bleiben dort mit weit geöffneten Türen stehen.

Fluchtwege müssen klar und dauerhaft an leicht ersichtlicher Stelle gekennzeichnet werden. Die Markie-rung muss die Fluchtrichtung anzeigen. Fluchtwege müssen so ausgelegt sein, dass die Breite für die An-zahl der dort beschäftigten Personen ausreicht. Alle Fluchtwegschilder müssen lang nachleuchtend ausge-führt werden. Alle Fluchtwegschilder müssen der DIN ISO 7010 oder DIN 4844-2 oder ASR A1.3 entspre-chen.

Da im Notfall Rauch es erschweren kann die oben befindlichen Fluchtwegschilder zu erkennen, sollten Markierungen wie Pfeile auch auf im Bodenbereich an Wänden und Treppen angebracht werden.

Wenn es nicht sichergestellt ist, die Fluchtwege beim Ausfall der Beleuchtung sicher benutzen zu können, muss eine Notbeleuchtung installiert werden.

Ein Flucht- und Rettungsplan muss für die Bereiche geschaffen werden, wo der Arbeitsplatz oder Standort dies erfordert. Dies ist z.B.:

wenn der Weg der Flucht- und Rettungsweg ist komplex;

wenn eine hohe Anzahl von Personen mit dem Gebiet nicht vertraut ist;

in Bereichen mit hohem Risiko;

Die Flucht- und Rettungspläne sind in ausreichender Anzahl an geeigneten Stellen auszuhängen.

9.2.4. Spezialtransporte

Für den speziellen Transport von sperrigen oder schweren Gütern so wie für Gefahrstoffe muss der Auf-tragnehmer MHPSEU im Vorfeld über die Straßenverhältnisse und die notwendigen Sicherungsmaßnah-men informieren. Insbesondere muss auf enge Stellen, Durchfahrthöhen, Überbauungen (z. B. Rohrbrü-cken) und Steuerleitungen und Stromkabel geachtet werden.

Begleitpersonal muss im Vorfeld von MHPSEU beantragt werden um Spezialtransporte durchzuführen und zu sichern (z. B. Baustellensicherheit).

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Internal

9.2.5. Verkehrsregelung

Auf der Baustelle und auf den Außenparkplätzen gilt für alle Verkehrsteilnehmer die Straßenverkehrsord-nung (StVO Straßenverkehrsordnung).

Insbesondere müssen alle Fahrzeuge und Maschinen u jeder Zeit in einem sicheren Betriebszustand sein-Überprüfen sie ihr Fahrzeug vor Gebrauch immer auf Beschädigungen. . Während der Fahrt muss sicher-gestellt sein, dass alle Türen geschlossen und die Ladung gesichert ist.

Das Führen von Fahrzeugen ist nur dann erlaubt, wenn der Fahrer qualifiziert, medizinisch fit, nicht über-müdet ist oder unter dem Einfluss von Medikamenten, Alkohol oder Drogen steht.

Die Verwendung von Mobiltelefonen oder Funksprechgeräten ist nur zulässig, wenn eine Freisprecheinrich-tung genutzt wird. Die Gesprächszeit ist auf ein Minimum zu reduzieren

Die Höchstgeschwindigkeit beträgt 20 km / h, es sei denn irgendwelche Vorschriften besagen etwas ande-res.

Geschwindigkeitskontrollen müssen zufällig durchgeführt werden. Ein Verstoß gegen die Geschwindig-keitsbegrenzung oder die anderen Verkehrsordnung wird zu Disziplinarmaßnahmen führen.

In allen Fahrzeugen auf der Baustelle müssen installierte Sicherheitsgurte benutzt werden.

Gleisverkehr hat prinzipiell Vorfahrt. Gleiskreuzungen sind nicht gesondert gekennzeichnet.

Der Bahnbetriebsleiter muss über alle Beschränkungen des Freiraumes informiert werden.

9.2.6. Fahrzeuge fahren und parken

Der Zugang zur Baustelle oder an einer definierten Stelle darf nur über für diesen Zweck bereitgestellten Verkehrswege durchgeführt werden. Fahrzeuge dürfen nur geparkt werden, wo sie den Verkehrsfluss, die Bahngleise , die Feuerwehr, Feuerlöscheinrichtungen (zum Beispiel Hydranten), Notausgänge, Zu- oder Ausgänge nicht behindern oder blockieren.

In dem Fall, das sein Fahrzeug eine der zuvor genannten Einrichtungen blockiert und nicht rechtzeitig ent-fernt wird, behält sich MHPSEU das Recht vor, dieses Fahrzeug auf Kosten der Person, die das Fahrzeug abgestellt hat, zu entfernen.

9.2.7. Arbeiten im Gleisbereich

Arbeiten im Gleisbereich dürfen nur nach vorheriger Absprache mit MHPSEU und der Genehmigung durch den Leiter Bahnbetrieb durchgeführt werden.

Ein ausreichender Sicherheitsabstand von der Außenkante der Schiene muss beachtet werden, wenn es notwendig ist, in der Nähe der Schienen anzuhalten und zu parken.

Der Freiraum der Gleise muss jederzeit gewährleistet werden.

Die Auftragnehmer müssen ihre Mitarbeiter über besondere Gefahren einschließlich aller damit verbunde-nen Vorsichtsmaßnahmen im Gleisbereich zu informieren.

9.3. Erste Hilfe

MHPSEU muss eine zentrale Stelle für Erste Hilfe organisieren. Darüber hinaus muss jeder Auftragnehmer sicherstellen, dass er über ausreichend und geeignetes Erste Hilfe Material gemäß den lokalen Gesetzge-bungen verfügt.

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In Übereinstimmung mit der lokalen Gesetzgebung muss jeder Vertragspartner eine bestimmte Anzahl von Ersthelfern benennen, die MHPSEU darzulegen ist. Der Auftragnehmer hat dafür zu sorgen, dass die Erst-helfer in regelmäßigen Abständen geschult werden, um diese Anforderung zu erfüllen. Diese Personen werden an den Baustellenrettungsübungen teilnehmen.

Anzahl der Beschäftigten Anzahl Ersthelfer Anwesenheit

< 21 Beschäftigte 1 Ersthelfer Vollzeit

>20 Beschäftigte 10 % der anwesenden Beleg-schaft

Vollzeit

>100 Beschäftigte 1 Rettungssanitäter zusätzlich Vollzeit

Jede Verletzung muss von Fachpersonal erfasst und behandelt werden und im Verbandbuch der Baustelle aufgezeichnet werden. Jeder Erste-Hilfe-Fall muss auch dem MHPSEU HSE Site-Manager gemeldet wer-den und muss in MARSH aufgezeichnet werden.

Im Notfall ist jeder verpflichtet, Erste Hilfe zu leisten. Darüber hinaus müssen die notwendigen Rettungs-maßnahmen, wie zum Beispiel den Aufruf der Feuerwehr oder eines Krankenwagens durchgeführt wer-den. MHPSEU muss unverzüglich informiert werden.

9.3.1. Erste-Hilfe-Station

Die von MHPSEU geführte Erste-Hilfe-Station muss mit einer angemessenen medizinischen Versorgung (zum Beispiel eine ausreichende Erste-Hilfe-Ausrüstung, automatisierter externer Defibrillator (AED), Trag-bahre) ausgestattet werden.

Die Erste-Hilfe-Station muss während der gesamten Arbeitszeit von einem ausgebildeten Sanitäter besetzt sein und kann kostenlos für kleinere Verletzungen besucht werden. Die Erste-Hilfe-Station befindet sich di-rekt neben dem Haupteingang.

9.3.2. Medizinische Behandlung

Die medizinische Behandlung ist von nahe gelegenen Krankenhäusern oder speziellen Ärzten zu gewähr-leisten. Die Telefonnummern müssen durch den Notfallplan bekanntgegeben werden

9.3.3. Baustellen-Rettungsteam

In Abhängigkeit von der Größe der Baustelle gibt es normalerweise ein Baustellen-Rettungsteam.

Die Baustellen-Rettungsteam besteht aus einem Vollzeit-Sanitäter (in der Regel von der Erste-Hilfe-Station) und einer Person des Sicherheitsdienstes. Sie sind mit mindestens einem Rettungsrucksack, einer Tragbahre und einer Funkverbindung zum Haupttor ausgestattet.

Im Falle eines medizinischen Notfalls wird das Baustellen-Rettungsteam durch das Haupttor informiert (nach Empfang des Notrufes) und wird dann an den Ort des Geschehens fahren (oder den nächsten er-reichbaren Punkt). Je nach Art des gemeldeten Notfalls und des Alarmplanes werden externe Ambulanzen auch informiert. Inzwischen wird das Haupttor das MHPSEU Site-Management über diesen Vorfall infor-mieren.

9.4. Notfallplanung

9.4.1. Allgemein

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Internal

MHPSEU ist verantwortlich für den grundlegenden Flucht- und Rettungsplan und wird ihn um die Bestim-mungen für den spezifischen Arbeitsbereich ergänzen. Die Flucht- und Rettungsplan muss ständig aktuali-siert werden. Die Manager der Auftragnehmer müssen über die Spezifikationen und Updates informiert werden. Das ge-samte Personal muss hierüber von ihren Vorgesetzten durch Unterweisungen informiert werden.

Jeder Auftragnehmer wird ein Manager benennen, der sich mit Flucht- und Rettungsplanungsfragen be-fasst. Eine Stellvertreterregelung muss erfolgen. Im Falle einer Evakuierung wird diese Person sicherstel-len, dass alle an der Sammelstelle sind. Er wird auch die Erste-Hilfe-Maßnahmen beginnen und dem Bau-stellen-Rettungsteam helfen. Alle Manager werden an Übungen teilnehmen.

Im Falle von Notfällen hat das gesamte Personal die Anweisungen des Rettungsdienstes zu folgen.

Die Flucht- und Rettungsplanung muss durch MHPSEU offengelegt werden, wenn die Errichtung beginnt und muss mit den Auftragnehmern abgestimmt werden.

Jedes Teil der Notausrüstung muss klar und angemessen gekennzeichnet werden.

Notruftelefone müssen in den Aufzügen sowie an den Sicherheitsinseln auf der Baustelle und auf mehreren Etagen im Treppenturm zur Verfügung gestellt werden.

9.4.2. Sicherheits-Stationen

Vor Ort müssen mehrere besondere Sicherheitsinseln eingerichtet werden. Bei diesen Sicherheitsinseln werden die Mitarbeiter die Grundausstattung für den Fall eines Notfalls finden. Dies wird ein Notfall-Telefon, Erste-Hilfe-Ausrüstung, ein Notfall Bahre, grundlegende Brandbekämpfungsmittel sowie der Flucht- und Rettungsplan, auf dem der Standort markiert ist, sein.

Diese Sicherheits-Inseln müssen sich außerhalb der Gebäude befinden, deutlich gekennzeichnet und die Lage auf dem Flucht- und Rettungsplan festgelegt sein .

9.4.3. Alarm/Test alarm

Ein Testalarm muss in regelmäßigen Abständen durch MHPSEU durchgeführt werden.

Wenn der Alarm ertönt müssen alle Menschen ihre Maschinen und andere Geräte ausschalten, die Gas-flaschen usw. sichern und sich dann an die angegebenen Sammelpunktenn begeben. Dies sind spezielle Punkte auf der Baustelle in einem sicheren Bereich und eindeutig durch Zeichen gekennzeichnet. Dort wird ihr Name verlesen, um einen Überblick über die Anzahl der vermissten Personen zu erhalten. Sie müssen auf die Menschen achten, die den Alarm nicht gehört haben. Der Verantwortliche für die Notfallplanung für die einzelnen Auftragnehmer muss ermitteln, wer an der Sammelstelle vorhanden ist und wer fehlt. Um die vollständige Evakuierung sicherzustellen muss durch den Sicherungsposten eine Liste aller Menschen auf der Baustelle an die Feuerwehr übergeben werden.

Nach der Evakuierung müssen MHPSEU und die Vertragspartner mögliche Verbesserungen des Evakuie-rungsverfahrens diskutieren und schriftlich festhalten.

Auch mehrere Testalarme werden nach vorheriger Unterrichtung der Auftragnehmer durchgeführt. Diese Testalarme dienen, die Geräte zu testen und daher muss die Arbeit nicht gestoppt werden.

Evakuierungsübungen müssen in Übereinstimmung mit den örtlichen Vorschriften durchgeführt werden. Diese Evakuierungsübungen müssen nicht bekannt gegeben und werden durch MHPSE Notrufnummern organisiert und überwacht

9.4.4. Notrufnummern

Die Notrufnummern für

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die örtliche Feuerwehr

Feuer, Unfall, Gefahr

Sicherheit am Arbeitsplatz und

Umweltschutz

werden anders im Notfallplan auf der Baustelle aufgezeichnet und der Auftragnehmer wird seine Mitar-beiter davon in Kenntnis setzen.

9.4.5. Meldewege im Fall von Notfällen

Folgendes muss geschehen, wenn ein Notfall-Telefonanruf getätigt wird:

anrufen und sagen, dass es sich um einen Notfall oder einen Vorfallhandelt oder

die Leitwarte der Baustelle informieren, in der die Arbeit durchgeführt wird

WANN ist der Vorfall eingetreten

Den Ort, an dem der Notfall oder Vorfall passierte, angeben, z.B. Straße, Gebäude, Seite des Ge-bäudes, Etage oder Flur

beschreiben, WAS passiert ist, z.B. Unfall oder Gefahr durch Feuer, Gas, Wasser

die Situation beschreiben, z.B. Einzelheiten über die Anzahl der Verletzten, Art der Verletzung, Rettung erforderlich

geben die Position der Begleitung an

Angeben WER anruft, Name und Telefonnummer angeben, von wo angerufen wird

am Telefon bleiben, bis die Botschaft verstanden und bestätigt wurde

Auf Rückfragen WARTEN.

Weitere Verfahren können auf der operativen Ebene hinzugefügt werden.

9.4.6. Aktion im Falle eines Ereignisses

Im Falle eines Ereignisses (z Notfall, gefährliche Situation, Störung) müssen folgende Aktion ergriffen wer-den: Eine Orientierungshilfe kann in den Flucht- und Rettungspläne für den Gefahrenbereich gefunden werden:

Sofort alle Arbeiten einstellen

Alle Elektrogeräte ausschalten (Arbeitsgeräte; Heizgeräte)

Lüftungsanlagen abschalten

Fenster und Türen schließen

Sofort den Gefahrenbereich verlassen – wenn Gase und Rauch vorhanden sind, quer zur Wind-richtung

die Sicherheitseinrichtungen zu diesem Zweck verwenden

die angegebenen Sammelpunkte aufsuchen

sicherstellen, dass alle da sind, die Feuerwehr informieren

den Anweisungen der Aufsichtspersonen folgen

Notausgänge freihalten

Ausgänge, Treppen, Notausgänge und Feuerlöschgeräte freihalten

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Keine Aufzüge benutzen

Fahrzeuge auf der rechten Seite der Straße parken und lassen Sie den Schlüssel innen (in Län-dern mit Linksverkehr auf der linken Seite der Straße)

Motor und Beleuchtung am Fahrzeug ausschalten

Ruhe bewahren

Den Anweisungen der Verantwortlichen für Regulierungs- und Sicherheitsaufgaben ist Folge zu leisten. Stoppen oder Gehen oder Fahren durch blockiert Bereiche (gesperrt mit Stangen oder Absperrband) ist streng verboten. Verstöße können durch Baustellenverweise geahndet werden.

9.5. Höhenrettung

Für folgende Ereignisse:

Rettung und Sicherung von verletzten Menschen in der Höhe

Erstversorgung an der Stelle des Unfalls

schnellstmöglichen Transport auf dem Boden, zum Beispiel

Rettung aus den Kesselstützen durch Ausstieg und Abseilen an der Asusenseite,

Rettung aus den Kesselstützen durch Ablassen innerhalb der Stütze zum nächsten Mannloch und dann Evakuierung über Traversen und Brücken zum Aufzug,

Rettung von Installationsorten außerhalb der Kesselstützen durch Abseilen,

Rettung durch Kran oder Personenaufnahmemittel usw..

ist ein Rettungsteam für Höhenrettung erforderlich.

10. Umweltschutz

10.1. Allgemeine Vorschriften für den Umweltschutz

Der Auftragnehmer hat die entsprechenden Umweltschutzgesetze und Vorschriften befolgen (z. B. Immissionsschutzgesetz, Abfallgesetz und Wasserhaushaltsgesetz).

Besondere Anforderungen müssen schriftlich festghehalten oder vom Umweltschutzbeauftragten von MHPSEU oder des Bevollmächtigten aufgezeichnet werden. Den Vorschriften der Notfall und Gefahrenplä-ne der Unternehmen muss Folge geleistet werden.

MHPSEUmuss über alle Arbeiten, die einen Einfluss auf die Umwelt haben können, informiert werden.

MHPSEU führt ein Register über Umweltaspekte und Auswirkungen (EAI - Register) für alle Arbeiten, die Auswirkungen auf die Umwelt haben könnten.

Besonderes Augenmerk sollte auf die folgenden Punkte gelegt werden:

Umgang mit umweltgefähredenden Materialien

Luftverschmutzung

Ablassen in Gewässer, Abwasser

Boden und Wasserschutz

Bodenverschmutzung

Abfallmanagement

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Nutzung / Verbrauch von Energien, Rohstoffe und natürliche Ressourcen

Freisaetzen von Energie, z. B. In Form von Wärme

Lärmfreisetzung (auf Baustellen)

Freisetzung von Gerüchen

Freisetzung von Vibrationen

Anfahr- und Abfahrtätigkeiten

Berücksichtigung von Störungen

Berücksichtigung von Notfällen (Not-Stop)

Vorkehrungen zur Verhinderung von Umweltverschmutzungen müssen getroffen werden (z.B. Luft, Lärm, Wasser, Erde). MHPSEU muss über alle unvborhergesehenen Ereignisse, die eine Auswirkung auf die Umwelt haben, informiert werden.

Alle betroffenen Parteien müssen die Auswirkungen auf die Umwelt durch die Verwendung umweltverträg-licher Arbeitsmethoden , Substanzen und Mechanismen so gering wie möglich halten.

Lärmbelästigung ist auf einem niedrigen NIveau zu halten

Staubbelästigung ist auf einem niedrigen NIveau zu halten

eine Steigerung des Verkehrsaufkommens ist durch eine umfangreiche logistische Planung im Vor-feld klein zu halten

Das Abfallaufkommen muss so klein wie möglich gehalten werden, es muss eine strikte Abfalltren-nung stattfinden

Kcontamination imuss vermieden werden, der ursprüngliche Zustand muss nach einer Kontamina-tion wieder hergestellt werden

große Effekte (zum Beispiel Luftverschmutzung ) sind zu vermeiden

MHPSEU muss den Kunden unverzüglich informieren. Im Falle einer Umweltverschmutzung müssen die richtigen vorbeugende Maßnahmen zur Lösung des Problems ergriffen werden, wenn nötig mit Hilfe von einem darauf spezialisierten Unternehmen.

10.2. Öffentliche Sicherheit und Umweltschutz

Besteht die Gefahr für die Öffentlichkeit durch fallende Teile, Transportvorgänge , Verschmutzung oder Stolpergefahr usw. müssen diese Bereiche gesichert werden. Darüber hinaus muss der MHPSEU Bauleiter unverzüglich informiert werden.

Im Falle, das seine Substanz, die gefährlich füpr die Umwelt ist, verschüttet wurde, muss die MHPSEU Spill Response Procedure angewandt werden.

10.3. Schutz der örtlichen Vegetation

Wenn das Risiko besteht, dass die örtliche Vegetation durch die Arbeitsprozesse betroffen wird, muss von MHPSEU rechtzeit die Erlaubnis dafür erhalten werden

Jeder Auftragnehmer muss MHPSEU im Vorfeld über die Umweltschutzanforderungen für Böden, Gewäs-ser, Vegetation, Tiere usw.informieren.

10.4. Entsorgung, Lagerung und Verwertung von Abfällen

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Der Auftragnehmer muss einen Entsorgungs- und Recycling-Plan für die Beseitigung von Abfällen aufstel-len . MHPSEU hat XXXX als Vertragspartner für die Abfallentsorgung.

Soviel Abfall wie möglich sollte dem Recycling zugeführt werden. Daher ist zum Beispiel Altholz, Papier und Pappe der Papierindustrie zuzuführen, mineralische Abfälle für den Straßenbau zu nutzen, gemischte Abfälle durch XXXX weiter zu behandelt und Reste brennbarer Substanzen sind zu verbrennen. Abfälle müssen entsprechend getrennt werden. Die Behälter müssen entsprechend der Art der Materialien, die entsorgt werden kann, markiert werden.

Der Auftragnehmer muss sich bei MHPSEU über die vorhandenen Abfallmanagementsystem auf der Bau-stelle informieren.

Die Entsorgung von Abfällen, deren Eigentümer der Auftragnehmer ist, Ist die Pflicht des Auftragnehmers, wenn nichts anderes vertraglich vereinbart ist.

Die normale Entsorgung muss MHPSEU nachgewiesen werden. Die entsprechenden Nachweise (Entsor-gungsnachweise, Ausfuhrbescheinigungen etc.) müssen MHPSEU auf Anfrage vorgelegt werden. MHPSEU behält sich das Recht vor, die Abfälle des Auftragnehmers zu kontrollieren, bevor sie die Baustel-le verlassen. Der Umgang mit Abfällen muss gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen durchge-führt werden.

Abfälle, die durch MHPSEU entsorgt werden, müssen gemäß den MHPSEU Vorschriften behandelt wer-den. Dem Auftragnehmer ist es verboten, Abfälle von MHPSEU zu nehmen. Illegale Ablagerung von Abfäl-len vor Ort wird bestraft. Die verantwortliche Person trägt die Kosten für die Beseitigung..

10.5. Abfälle mit einem Risikopotential

Lagerung von brennbaren Abfällen, öligen Lappen und brennbaren Materialien ist nur in der vorgesehenen Bereichen und nach Absprache mit MHPSEU erlaubt.

Diese Abfallbehälter sind entsprechend zu kennzeichnen.

10.6. Vermeidung von Wasserverschmutzung

Wenn das Risiko besteht, dass die lokalen Gewässer oder das Grundwasser durch die Arbeit beeinträchtigt werden kann, muss die Genehmigung rechtzeitig vor Beginn von MHPSEU erhalten werden.

Prozesswasser muss in Übereinstimmung mit den Vertragsbedingungen, den örtlichen Gesetzen und MHPSEU Umweltleitlinien behandelt werden. Die Abwasserqualität muss mit den Anforderungen des Ent-wässerungssystems übereinstimmen.

Jeder Vertragspartner informiert sich im Voraus bei MHPSEU über die Umweltschutzanforderungen für Bö-den, Gewässern, Vegetation, Tiere usw.

10.7. Kanalisation

Die Einleitung von Substanzen (zum Beispiel feste Abfälle, Abfälle, Lösungsmittel) in Gewässer oder in die Kanalisation ist streng verboten.

Baustellenspezifische Regulierungen werden eingehalten.

10.8. Betanken von Baustellenfahrzeugen

Zum Betanken von baustellenfahrzeugen sind die Vorschriften des Standorts zu beachten, insbesondere das Verbot des Rauchens und offene Flammen.

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Internal

Wenn Fahrzeuge betankt werden, muss sichergestellt werden, dass kein Kraftstoff in den Boden, die Kana-lisation oder die Gewässer gelangt.

Tankstellen für den Eigenverbrauch und Behälter von brennbaren Flüssigkeiten müssen von MHPSEU nach den geltenden Vorschriften markiert, genehmigt, eingerichtet, gesichert und werden:

10.9. Bodenschutz

Wenn die Gefahr besteht, dass der Boden durch Arbeitsprozesse beeinträchtigt wird, muss rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten die Erlaubnis von MHPSEU erhalten werden.

Alle Lagervorrichtungen und Behälter müssen auf einem festen Untergrund gebaut werden, z.B. entspre-chende Fundamente. In Übereinstimmung mit den örtlichen Vorschriften müssen Flüssigkeiten mit einem Sammeltank gelagert werden, der für die Menge ausgelegt ist

Jeder Auftragnehmer liefert Material zum Neutralisieren und Absorbieren gefährlicher Substanzen .

10.10. Staubbelästigung

Die entsprechenden Bereiche (z. B. Straßen) werden befeuchtet um Staubbelästigungen zu vermeiden.

10.11. Mineralstaub

Vor Arbeitsaufnahme muss bestimmt werden, ob durch die Arbeiten Mineralstäube freigesetzt werden. Der Auftragnehmer kann Aktivität starten, nachdem die Risikobewertung durchgeführt, die erforderlichen Vor-sorgemaßnahmen getroffen wurden und eine Arbeitserlaubnis freigegeben wurde.

Folgende Themen sind zu beachten:

1. Ermittlung der staubbelasteten Arbeitsbereiche oder Aktivitäten

2. Bestimmung des Materials und der Aktivitätsinformationen,

3. Risikobewertung

4. Festlegung der vorbeugenden Maßnahmen

5. Überprüfung der Wirksamkeit der vorbeugenden Maßnahmen

6. Dokumentation

Geeigneter Atemschutz muss durch den Auftragnehmer zur Verfügung gestellt werden

11. Referenzdokumente

11.1. Mitgeltende Vorgaben

Normen / Regelwerke Bezeichnung

ArbSchG Arbeitsschutzgesetz

ASIG Arbeitssicherheitsgesetz

BImSchG Bundes-Immissionsschutzgesetz

BetrVG Betriebsverfassungsgesetz

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strictly confident.

WHG Wasserhaushaltsgesetz

KrWG Kreislaufwirtschaftsgesetz

ArbStättV Arbeitsstättenverordnung

BetrSichV Betriebssicherheitsverordnung

GefStoffV Gefahrstoffverordnung

VerpackV Verpackungsverordnung

BGI / GUV-I 510-2 Erste Hilfe

ASR A 4.3. Erste Hilfe

ASR A 4-4 Unterkünfte

ASR 47 1-3,5 Waschräume

ASR 48 Toilettenräume auf Baustellen

BGI 503 Erste Hilfe

BGV A 3 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel

BGV A 4 Arbeitsmedizinische Vorsorge

BGV A 1 Grundsätze der Prävention

BGV A 8 Sicherheitskennzeichnung am Arbeitsplatz

BGV C 22 Bauarbeiten

BGV D 8 Winden Hub und Zuggeräte

BGV D 27 Flurförderfahrzeuge

BGV D 29 Fahrzeuge

BGV D 36 Leitern Und Tritte

BGV D 30 Schienenbahnen

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strictly confident.

BGV D 33 Arbeiten im Gleisbereich

BGI 770 Gestaltung von Verkehrswegen im Gleisbereich

BGI 834 Sicheres Verhalten im Gleisbereich

TRBS 1201 Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen

BGI 5090 Wiederholungsprüfung ortsveränderlicher elektr. Betriebsmittel

BGI 519 Sicherheit bei Arbeiten an elektr. Anlagen

BGI 600 Auswahl u. Betrieb ortsveränderl. elektr. BM nach Einsatzbereich

BGI 608 Auswahl u. Betrieb elektr. Anlagen auf Bau-Montagestellen

BGR 131 Natürliche und künstliche Beleuchtung von Arbeitsstätten

BGR 198 Benutzung von PSA gegen Absturz

BGR 117 Arbeiten in Behältern und engen Räumen

BGI 534 Arbeiten in Behältern und engen Räumen

VBG-R 513 Innere Reinigung von Wasserrohr Dampferzeugeranl. + Rohrlei-tungen

BGR 500 Betreiben von Arbeitsmitteln

TRGS 528 Schweißtechnische Arbeiten

BGI 855 Schweißtechn. Arbeiten mit Chrom- und Nickel Zusatz- und Grundwerkstoffen

BGR / GUV-R 194 Auswahl und Benutzung von Gehörschutz

BGI / GUV-I 5024 Gehörschutz

BGG 921 Auswahl ,Unterweisung u. Befähigungsnachweis f. Kranführer

BGI 555 Kranführer

BGR / GUV-R 152 Gebrauch von Anschlag-Faserseilen

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BGR / GUV-R 152 Gebrauch von Anschlag –Drahtseilen

VBG 9a / BGR 258 Lastaufnahmeeinrichtungen im Hebezeugbetrieb

BGI 622 Belastungstabellen für Anschlagmittel

BGI 556 Anschläger

BGI 873 Gebrauch v. Hebebändern und Rundschlingen aus Chemiefasern

BGR 159 Hochziehbare Personenaufnahmemittel

TRBS 2121 Teil 4 Gefährdungen von Personen durch Absturz – Heben von Personen mit hierfür nicht vorgesehenen Arbeitsmitteln

BGR / GUV-R 143 Tätigkeiten mit Kühlschmierstoffen

BGG 925 Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen

BGI 545 Gabelstaplerfahrer

BGR 172 Fahrgerüste

BGI 720 Sicherer Umgang mit fahrbaren Hubarbeitsbühnen

TRBS 2121 Teil 1 Gefährdungen von Personen durch Absturz - Bereitstellung und Benutzung von Gerüsten

BGI / GUV-I 663 Handlungsanleitung f. den Umgang mit Arbeits-/Schutzgerüsten

BGI 521 Leitern sicher benutzen

BGI 607 Stehleitern

ASR A2.2 Maßnahmen gegen Brände

TRGS 519 Asbest ,Abbruch, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten

TRGS 521 Abbruch, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten mit alter Mine-ralwolle

TRGS 559 Mineralischer Staub

BGI / GUV-I 8685 Chemikalienschutzkleidung bei der Sanierung von Altlasten

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DIN 4124 Baugruben und Gräben

DIN 4420 Arbeits- und Schutzgerüste

DIN 18211 Temporäre Konstruktionen für Bauwerke

Baustellenordnung des Kunden

Die genannten Vorgaben erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit

11.2. SDA / Standard-Vordrucke

Dok-Nr. Bezeichnung

VO-306-001-01 Unterweisungen

VO-306-001-02 SGU Aktionsplan

VO-306-001-03 Baustelleneröffnungsgespräch

VO-306-001-04 Baustellen – Checkliste

VO-306-001-05 Stellenbeschreibung HSE-Officer

VO-306-001-06 Stellenbeschreibung HSE-Manager

VO-306-001-07 aufgabenbezogene Montageanweisung mit Risikoanalysen

VO-306-001-08 Liste der Subkontraktoren

VO-306-001-09 Beprechungsprotokoll

VO-306-001-10 Qualifikationsmatrix

VO-306-001-11 Betriebsanweisungen BLAU Maschinen und Arbeitsverfahren

VO-306-001-12 Betriebsanweisungen ROT Gefahrstoffe

VO-306-001-13 Stellenbeschreibung 1. HSE-Officer

VO-306-001-14 Aufgabenteilung FBL und HSE

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HPES-306-002 UMSETZUNG BaustO

VO-306-002-01 ANZEIGEFORMULAR

VO-306-002-02 Verwarnung

VO-306-002-03 Verweis GELB

VO-306-002-04 ROT sofort

VO-306-002-05 Kontoauszug

HPES-306-003 Permit System

VO-306-003-01 Schachterlaubnis

VO-306-003-02 Arbeitserlaubnis für Heißarbeiten

VO-306-003-03 Befahrerlaubnis

VO-306-003-04 Freigabe zur Druckprobe

VO-306-003-05 Arbeitserlaubnis für PAM

VO-306-003-06 Arbeitserlaubnis für Krane

VO-306-003-07 Erlaubnis einer Bodenöffnung

VO-306-003-08 LMRA

VO-306-003-09 Erlaubnis Durchstrahlungsprüfung

VO-306-003-10 Erlaubnis für Arbeiten in der Höhe

VO-306-003-11 Erlaubnis Hubarbeitsbühne

VO-306-003-12 Fotografiererlaubnis

HPES-306-004 Gerüstprocedere

VO-306-004-01 Gerüstbuch

VO-306-004-02 Gerüstfreigabeschein

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HPES-306-005 Schulung der Subunternehmer

VO-306-005-01 Teilnehmerliste

VO-306-005-02 Schulungsmatrix Subkontraktor

HPES-306-006 Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen

VO-306-006-01 Rundschreiben

HPES-306-007 Gefährdungsbeurteilung

HPES-306-008 Ausgabe von PSA

VO-306-008-01 Form Ausgabe von PSA

VO-306-008-02 PSA Katalog

HPES-306-009 HSE Dokumentation auf Baustellen

VO-306-009-01 Auflistung der HSE- Dokumentation auf Baustellen

HPES-306-010 Projektspezifische Anpassung der Dokumente

VO-306-010-01 Anpassung

HPES-306-011 Personalanmeldung und die erforderlichen Unterlagen

VO-306-011-01 Anmeldung für Besucher

VO-306-011-02 Personalerfassung

HPES-307-003 Ergänzende Bedingungen HSE

VO-307-003-01 Übertragung von Unternehmerpflichten

HPES-309-001 Berichtswesen

VO-309-001-01 Alarmplan

VO-309-001-02 Unfalluntersuchungsbericht

VO-309-001-03 Sicherheitsalarm

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HPES-000-02 Umweltschutz

VO-000-02-01 Abfallbilanz

VO-000-02-02 Wasser

VO-000-02-03 Energie

VO-000-02-04 Papier und Toner

Betriebsanweisungen

Baustelle

BA001 Zugangsregelung UHA während Durchstrahlungsprüfung

BA002 Absturzgefahr von Bühnen und Laufstegen

BA003 Schweiß-, Schneid-, Löt- und Trennschleifarbeiten

BA004 Aufstellung von Kleinteillagerkästen

BA005 Benutzung eines Auffangsystems gegen Absturz

BA006 Benutzung von Gehörschutz im Lärmbereich

BA007 Witterungsbedingte Sperrung und Freigabe von Arbeitsbereichen

BA008 Strahlenschutzanweisung

BA009 Arbeiten bei Schnee Eis und Frost

BA201 Salzsäure >25%

BA202 Salzsäure >37%

BA203 Natronlauge

BA204 Eisen-III-Chlorid

BA205 Chlorbleichlauge 1

BA206 Ammoniakwasser

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BA207 Heizöl

BA208 Wasserstoff

BA209 Antifouling RoClide DB20

BA210 Organosulfite

BA211 Praestol A3040L

BA212 Kalkmilch

BA213 Nalco 7385

BA214 Natriumbisulfit

BA215 Branntkalk

12. Approval and Record of Revisions

Rev. Description of change Prepared

by: Reviewed

by: Approved

by:

00 Initial version Signature/

Date Signature/

Date Signature/

Date

01

Editorial Amendments and changes in descriptions and definitions

Thomas Göbel/

07.01.2017

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