106. deutscher Ärztetag novellierung mwbo novellierung der (muster-) weiterbildungs- ordnung
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106. Deutscher Ärztetag Novellierung MWBO
Novellierungder
(Muster-)
Weiterbildungs-ordnung
106. Deutscher Ärztetag Novellierung MWBO
Taj Mahal
Ziele
einheitliche Bildungsordnung
transparente Struktur
klar definierte Begriffe
Flexibilität ambulant und stationär
Qualitätssicherung
106. Deutscher Ärztetag Novellierung MWBO
Zielkonflikte
BerufsrechtSozialrecht / Zivilrecht
106. Deutscher Ärztetag Novellierung MWBO
WissenschaftPraxis
QualitätsanforderungMachbarkeit
VereinfachungSpezialisierung
Weiter-bildung
Honorar-verteilung
Bildungs-inhalte
Bildungs-angebot
Zielkonflikte
BerufsrechtSozialrecht / Zivilrecht
106. Deutscher Ärztetag Novellierung MWBO
WissenschaftPraxis
QualitätsanforderungMachbarkeit
VereinfachungSpezialisierung
Weiter-bildung
Honorar-verteilung
Bildungs-inhalte
Bildungs-angebot
Beratungsverlauf
101. Dt. Ärztetag 1998
103. Dt. Ärztetag 2000
104. Dt. Ärztetag 2001
105. Dt. Ärztetag 2002
106. Deutscher Ärztetag Novellierung MWBO
Beschluss zur Weiterentwicklung der MWBO
Grundsatzbeschluss Novellierung [V-1 u.a.]
Grundkonzept mit Vorstellung des Abschnitts A
Beschluss zur zweistufigen Hausarztweiterbildung
Vorlage der Novelle der MWBO
106. Dt. Ärztetag 2003
Beratungsverlauf
101. Dt. Ärztetag 1998
103. Dt. Ärztetag 2000
104. Dt. Ärztetag 2001
105. Dt. Ärztetag 2002
106. Deutscher Ärztetag Novellierung MWBO
Beschluss zur Weiterentwicklung der MWBO
Grundsatzbeschluss Novellierung [V-1 u.a.]
Grundkonzept mit Vorstellung des Abschnitts A
Beschluss zur zweistufigen Hausarztweiterbildung
Vorlage der Novelle der MWBO
106. Dt. Ärztetag 2003
Die (Muster-) Weiterbildungsordnung bedarf der Überarbeitung.Die Bundesärztekammer erhält den Auftrag, eine überarbeitete Entwurfs-Fassung dem 103. Deutschen Ärztetag vorzulegen. Hierbei sollten unter Beteiligung der Landesärztekammern, der Medizinisch-Wissenschaftlichen Fachgesellschaften und der Berufsverbände überprüft werden:
- die Weiterbildungsbezeichnungen- die Übernahme von Zusatzbezeichnungen, Fakultativen aeWeiterbildungen, Fachkunden in die Regelweiterbildungund/oder- die Zusammenführung von Weiterbildungsbezeichnungen
Zugleich sind eine Klärung der Frage zur Festlegung der Gebietsgrenzen und eine redaktionelle Überarbeitung des Paragraphenteils notwendig und diese dem Deutschen Ärztetag zur Beschlussfassung vorzulegen.
Vorbereitung
Anhörungen der Fachgesellschaften und Berufsverbände
Beratungen in den Landesärztekammern
106. Deutscher Ärztetag Novellierung MWBO
Abstimmungen mit der KBV
vorbereitende Diskussionen im Arbeitsausschuss der StäKo „Ärztl. WB“
Diskussionen und Beschlüsse in der StäKo „Ärztl. WB“ mit Empfehlung an den Vorstand der BÄK
Diskussionen und Beschlüsse des Vorstandes der BÄK mit Antrag an den Dt. Ärztetag
Beschlussfassung durch den Dt. Ärztetag
Struktur (M)WBO
Abschnitt A
Abschnitt B
Abschnitt C
106. Deutscher Ärztetag Novellierung MWBO
Paragraphenteil
Gebietsdefinition
Facharzt-Kompetenz
Zusatzweiterbildungen
Schwerpunkt-K.
Curriculäre Fortbildung
Reduktion auf 3 Qualifikationsebenen (statt bisher 5)
Reduktion auf 110 Bezeichnungen (statt bisher 161)
Facharzt-Kompetenz
Schwerpunkt-K.
Zusatzweiterbildungen
Struktur (M)WBO
Abschnitt A
Abschnitt B
Abschnitt C
106. Deutscher Ärztetag Novellierung MWBO
Paragraphenteil
Gebietsdefinition
Facharzt-Kompetenz
Zusatzweiterbildungen
Schwerpunkt-K.
Curriculäre Fortbildung
Reduktion auf 3 Qualifikationsebenen (statt bisher 5)
Reduktion auf 110 Bezeichnungen (statt bisher 161)
Facharzt-Kompetenz
Schwerpunkt-K.
Zusatzweiterbildungen
1992 2003
Gebiete 41 32
Facharzt-Qualifikation
41 44
Schwerpunkt-Qualifikation
18 18
Sonstige Qualifikation
102
Zusatz-weiterbildung
48
Struktur (M)WBO
Abschnitt A
Abschnitt B
Abschnitt C
106. Deutscher Ärztetag Novellierung MWBO
Paragraphenteil
Gebietsdefinition
Facharzt-Kompetenz
Zusatzweiterbildungen
Schwerpunkt-K.
Curriculäre Fortbildung
Reduktion auf 3 Qualifikationsebenen (statt bisher 5)
Reduktion auf 110 Bezeichnungen (statt bisher 161)
Facharzt-Kompetenz
Schwerpunkt-K.
Zusatzweiterbildungen
1992 2003
Gebiete 41 32
Facharzt-Qualifikation
41 44
Schwerpunkt-Qualifikation
18 18
Sonstige Qualifikation
102
Zusatz-weiterbildung
48
Abschnitt A106. Deutscher Ärztetag Novellierung MWBO
im Wesentlichen der Text vom 104. Dt. Ärztetag
formale Anpassung an nur drei Qualifikationsebenen
(„Bereich“, „Befähigungsnachweis“, „berufsbegleitende Qualifikation“ zusammengefasst als „Zusatzweiterbildung“)
§§ 18, 19 (EU-Recht) an aktuelle Richtlinien angepasst
Formulierung der Übergangsbestimmungen in § 20
Präambel: allgemeine Erläuterungen, was ärztl. WB ist / sein sollte
Kapitel zur Klarstellung von in der MWBO angewandten Begriffen
Erfassung landesrechtlicher Besonderheiten, Hinweis in Fußnoten
Überblick
Abschnitt A106. Deutscher Ärztetag Novellierung MWBO
im Wesentlichen der Text vom 104. Dt. Ärztetag
formale Anpassung an nur drei Qualifikationsebenen
(„Bereich“, „Befähigungsnachweis“, „berufsbegleitende Qualifikation“ zusammengefasst als „Zusatzweiterbildung“)
§§ 18, 19 (EU-Recht) an aktuelle Richtlinien angepasst
Formulierung der Übergangsbestimmungen in § 20
Präambel: allgemeine Erläuterungen, was ärztl. WB ist / sein sollte
Kapitel zur Klarstellung von in der MWBO angewandten Begriffen
Erfassung landesrechtlicher Besonderheiten, Hinweis in Fußnoten
Überblick
Abschnitt A106. Deutscher Ärztetag Novellierung MWBO
im Wesentlichen der Text vom 104. Dt. Ärztetag
formale Anpassung an nur drei Qualifikationsebenen
(„Bereich“, „Befähigungsnachweis“, „berufsbegleitende Qualifikation“ zusammengefasst als „Zusatzweiterbildung“)
§§ 18, 19 (EU-Recht) an aktuelle Richtlinien angepasst
Formulierung der Übergangsbestimmungen in § 20
Präambel: allgemeine Erläuterungen, was ärztl. WB ist / sein sollte
Kapitel zur Klarstellung von in der MWBO angewandten Begriffen
Erfassung landesrechtlicher Besonderheiten, Hinweis in Fußnoten
Überblick
Abschnitt A106. Deutscher Ärztetag Novellierung MWBO
Differenzierung Gebietsgrenze und Weiterbildungskompetenzen
alle Bezeichnungen sind ankündigungsfähig
alle Weiterbildungs-Gänge enden mit einer Prüfung
Weiterbildung findet in hauptberuflicher bezahlter Tätigkeit statt mwioder berufsbegleitend (Zusatz-Weiterbildung)
Teilzeit-Weiterbildung (mind. 50 %) wird durchgehend anerkannt
Dokumentation und regelmäßige Gespräche über den mwiWeiterbildungsstand und -verlauf
Verbundbefugnisse sind möglich
klare allgemeine Übergangsbestimmungen in § 20, mwispezielle in den Abschnitten B und C
Eckpunkte
Abschnitt B106. Deutscher Ärztetag Novellierung MWBO
Darstellung der WB-Inhalte, die generell Gegenstand der WB sind mwi(und damit auch prüfungsrelevant) in „Allgemeinen Bestimmungen“
inhaltliche WB-Anforderungen werden durch Verwaltungsrichtlinien mwikonkretisiert
(101. DÄT [V-7]: Inhalte der WBO sind nicht Gegenstand der Beratung auf den Ärztetagen)
„common trunk“ in 4 Gebieten
theoretische Fächer wieder aufgegriffen
Überblick
(Chirurgie, HNO, Pathologie, Pharmakologie)
Denkbar auch bei Hygiene u. Umweltmedizin / Mikrobiologie, Virologie, miInfektionsepidemiologie / Labormedizin / Transfusionsmedizin Psychiatrie / Psychosomatik / Psychotherapie
(Anatomie, Biochemie, Physiologie)
Abschnitt B106. Deutscher Ärztetag Novellierung MWBO
Darstellung der WB-Inhalte, die generell Gegenstand der WB sind mwi(und damit auch prüfungsrelevant) in „Allgemeinen Bestimmungen“
inhaltliche WB-Anforderungen werden durch Verwaltungsrichtlinien mwikonkretisiert
(101. DÄT [V-7]: Inhalte der WBO sind nicht Gegenstand der Beratung auf den Ärztetagen)
„common trunk“ in 4 Gebieten
theoretische Fächer wieder aufgegriffen
Überblick
(Chirurgie, HNO, Pathologie, Pharmakologie)
Denkbar auch bei Hygiene u. Umweltmedizin / Mikrobiologie, Virologie, miInfektionsepidemiologie / Labormedizin / Transfusionsmedizin Psychiatrie / Psychosomatik / Psychotherapie
(Anatomie, Biochemie, Physiologie)
Abschnitt B106. Deutscher Ärztetag Novellierung MWBO
Hinweise zu den einzelnen Gebieten und Kompetenzen vor mwijedem Gebiet (wenn erforderlich)
Aufbau im Überblick
Aufbau im Einzelnen
Einzelheiten
Abschnitt B106. Deutscher Ärztetag Novellierung MWBO
Hinweise zu den einzelnen Gebieten und Kompetenzen vor mwijedem Gebiet (wenn erforderlich)
Aufbau im Überblick
Aufbau im Einzelnen
Einzelheiten
Abschnitt B106. Deutscher Ärztetag Novellierung MWBO
Hinweise zu den einzelnen Gebieten und Kompetenzen vor mwijedem Gebiet (wenn erforderlich)
Aufbau im Überblick
Aufbau im Einzelnen
Einzelheiten
Abschnitt C106. Deutscher Ärztetag Novellierung MWBO
„Bereich“, „Befähigungsnachweis“, „berufsbegleitende
mwiQualifikationen“ werden in einer Ebene zusammengefasst
• im Sinne von Transparenz und Deregulierung
• Kriterien für die Zuordnung sind nicht exakt abgrenzbar
• Abbau von Emotionen
Zusatz-Weiterbildungen sind ärztl. Qualifikationen, deren
mwiWeiterbildung immer zusätzlich inhaltliche, aber meist auch
mwizeitliche Nachweise erfordert (zum Teil als Kurse)
Überblick
Abschnitt C106. Deutscher Ärztetag Novellierung MWBO
Einzelheiten
Hinweise zu den einzelnen Kompetenzen vor jeder mwiQualifikation (wenn erforderlich)
Aufbau im Überblick
Aufbau im Einzelnen
Abschnitt C106. Deutscher Ärztetag Novellierung MWBO
Einzelheiten
Hinweise zu den einzelnen Kompetenzen vor jeder mwiQualifikation (wenn erforderlich)
Aufbau im Überblick
Aufbau im Einzelnen
Abschnitt C106. Deutscher Ärztetag Novellierung MWBO
Einzelheiten
Hinweise zu den einzelnen Kompetenzen vor jeder mwiQualifikation (wenn erforderlich)
Aufbau im Überblick
Aufbau im Einzelnen
106. Deutscher Ärztetag Novellierung MWBO
„curriculäre Fortbildung“• in theoretischen Kursen / Seminarform• ohne Erfordernis spezifischer Weiterbildungszeiten• ohne Prüfung
berufsbegleitende Qualifikationen
Problemdarstellung• exakte Abgrenzung WBO – Fortbildung nicht möglich• Erfordernis einer Fortbildungsordnung (wie WBO)• Probleme mit HKaGs
„curriculäre Fortbildung“• typische Fortbildungen Dt. Senat für ärztl. Fortbildung• eher Weiterbildung Überführung in Abschnitt C
106. Deutscher Ärztetag Novellierung MWBO
„curriculäre Fortbildung“• in theoretischen Kursen / Seminarform• ohne Erfordernis spezifischer Weiterbildungszeiten• ohne Prüfung
berufsbegleitende Qualifikationen
Problemdarstellung• exakte Abgrenzung WBO – Fortbildung nicht möglich• Erfordernis einer Fortbildungsordnung (wie WBO)• Probleme mit HKaGs
„curriculäre Fortbildung“• typische Fortbildungen Dt. Senat für ärztl. Fortbildung• eher Weiterbildung Überführung in Abschnitt C
106. Deutscher Ärztetag Novellierung MWBO
„curriculäre Fortbildung“• in theoretischen Kursen / Seminarform• ohne Erfordernis spezifischer Weiterbildungszeiten• ohne Prüfung
berufsbegleitende Qualifikationen
Problemdarstellung• exakte Abgrenzung WBO – Fortbildung nicht möglich• Erfordernis einer Fortbildungsordnung (wie WBO)• Probleme mit HKaGs
„curriculäre Fortbildung“• typische Fortbildungen Dt. Senat für ärztl. Fortbildung• eher Weiterbildung Überführung in Abschnitt C
Schlussbetrachtung
Verminderung der Zahl der WB-Bezeichnungen
106. Deutscher Ärztetag Novellierung MWBO
Zusammenführung von Gebieten und QualifikationenBasisweiterbildung „common trunk“transparente Strukturen
klare Begriffe mit ErläuterungenFlexibilität in der Handhabung des WB-Rechts
Rotation ambulant und stationär, Verbundweiterbildungen
Basis-Weiterbildungen
Verbesserung der Qualität in der WB
flexible Zuordnungen in Abschnitt C
jährlicher Abgleich des Wissensstandes
verpflichtende Dokumentation und Kommunikation
Verbesserung der Prüfungsmodalitäten
3 Qualifikationsebenen
einheitliche Schemata
Schlussbetrachtung
Verminderung der Zahl der WB-Bezeichnungen
106. Deutscher Ärztetag Novellierung MWBO
Zusammenführung von Gebieten und QualifikationenBasisweiterbildung „common trunk“transparente Strukturen
klare Begriffe mit ErläuterungenFlexibilität in der Handhabung des WB-Rechts
Rotation ambulant und stationär, Verbundweiterbildungen
Basis-Weiterbildungen
Verbesserung der Qualität in der WB
flexible Zuordnungen in Abschnitt C
jährlicher Abgleich des Wissensstandes
verpflichtende Dokumentation und Kommunikation
Verbesserung der Prüfungsmodalitäten
3 Qualifikationsebenen
einheitliche Schemata
Anreize für eine
einheitliche
Bildungsordnung ?
106. Deutscher Ärztetag Novellierung MWBO
106. Deutscher Ärztetag Novellierung MWBO
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit