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© 2007 Aufgaben und Ziele Strukturen 1.1.1a

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1.1.1a. Gefördert vom. Impressum. Verantwortlich: Marie-Luise Dreber (Direktorin, IJAB). Herausgegeben von. Koordination und Redaktion: Dr. Dirk Hänisch. - PowerPoint PPT Presentation

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© 2007

Aufgaben und ZieleStrukturen Rahmenbedingungen

1.1.1a

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Impressum

Herausgegeben von

Gefördert vom

Gestaltung: Bohm, Nonnen, Urhahn Darmstadt

Koordination und Redaktion:

Dr. Dirk HänischBeratung: Prof. Ullrich Gintzel (Dresden) Dr. Erwin Jordan (Münster) Dr. Reinhold Schone (Dortmund) Hartmut Schulz (Berlin)Reinhard Schwalbach (Bonn)Norbert Struck (Berlin)

www.kinder-jugendhilfe.info

Verantwortlich: Marie-Luise Dreber (Direktorin, IJAB)

Internet:

2009 D

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Inhalt

1. Allgemeine Rahmenbedingungen

1.1 Gesellschaft1.1.1 und 1.1.1.1Familie

1.1.2 Kinder

1.1.3 – 1.1.4Demografie

1.1.5 – 1.1.7 und 1.1.7.1Migration

1.1.8Junge Menschen leben im Spannungsfeld

1.1.9 Schule (Bildung)

1.1.10, 1.1.10.1 und 1.1.10.2 Anzahl der Schüler/-innen in Deutschland

1.1.11Bildungssystem

1.1.12 – 1.1.13, 1.1.13.1Ausbildung hat hohen Wert

1.1.14Beteiligung/Partizipation

1.1.15Verschärfung gesellschaftlicher Probleme

1.2 Staat

1.2.1 Die Bundesrepublik Deutschland ist ein Rechtsstaat

1.2.2Sozialstaat kann als normativer Begriff oder als beschreibender Begriff verwandt werden.

1.2.3Demokratie

1.2.4 – 1.2.5Föderativer Aufbau

1.2.6Kommunale Selbstverwaltung

1.2.7Finanzverfassung

1.2.0 Grundrechte

1.2.8Standort des Kinder- und Jugendhilfegesetzes innerhalb des Bundesrechts

1.2.9Eltern- und Kinderrechte

1.2.10Datenschutz

2009 D

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Inhalt

2. Strukturen

2.1 Institutionen2.1.1.1Bund, Länder und Kommunen in der Jugendhilfe (I)

2.1.1.2Bund, Länder und Kommunen in der Jugendhilfe (II)

2.1.2Träger der nicht-staatlichen Jugendarbeit/Jugendpflege

2.1.3Struktur der Kinder- und Jugendhilfe in der Bundesrepublik Deutschland

2.1.4Aufbau des Jugendamtes auf örtlicher Ebene

2.1.5Aufbau der Verwaltung des Jugendamtes

2.2 Verfahren und Organisation

2.2.1Zusammenarbeit der öffentlichen mit der freien Jugendhilfe

2.2.0Jugendhilfe im Kräftespiel

2.2.2.1Partizipation (nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz)

2.2.3Gender Mainstreaming

2.3 Finanzierung

2.3.1Sozialleistungen 2006

2.3.2Ausgaben für Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe 2007

2.3.3Finanzierungsquellen

2.3.4.1 – 2.3.4.3Kinder- und Jugendplan des Bundes

2.2.2.2Rechte auf Beteiligung bei konkreten Leistungen

2.3.5Ausgabenstruktur des Kinder- und Jugendplans

2009 D

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2.4.1Arbeitsfelder der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Kinder- und Jugendhilfe

2.4.2Bürgerengagement – Ehrenamt

2.4 Mitarbeiter/-innen

Inhalt

2.4.3Ausbildungsniveau der Mitarbeiter/-innen in der Kinder- und Jugendhilfe

2.4.4Ausbildung der sozialpädagogischen Fachkräfte

2.4.5Tendenzen, Entwicklungen, Probleme

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3. Aufgaben und Ziele

3.1 Auftrag und Anspruch

3.1.1§ 1 KJHG

3.1.2Aufgaben der Jugendhilfe §§ 11- 60 KJHG

3.2.1Jugendarbeit ist ein eigener Sozialisations- und Bildungsbereich neben Familie, Schule und Berufsbildung

3.2.2Jugendsozialarbeit ist eine Integrationshilfe für junge Menschen

3.2.3Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz

3.2.4Jugendmedienschutz

3.2.5Jugendmedienschutzeinrichtungen

3.2.6Förderung der Erziehung in der Familie

3.2 Förderung und Unterstützung

Inhalt

3.3 Hilfen

3.3.1Anspruchsgrundlagen

3.3.2Verfahrensgrundsätze

3.3.3Formen der Hilfe

3.3.4Familienunterstützende und –ergänzende Hilfen

3.3.5Formen der Erziehung außerhalb der Herkunftsfamilie

3.4 Andere Aufgaben

3.2.8, 3.2.8.1 – 3.2.8.2Tagesangebote für Kinder

3.4.1Inobhutnahme

3.4.2Mitwirkung in Verfahren vor dem Familiengericht

3.1.3Jugendhilfe zwischen Prävention, Leistungserbringung und Intervention

3.2.7Aufgaben der Tagesangebote für Kinder

2009 D

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3.4.3Mitwirkung in Verfahren vor dem Familiengericht bei Trennung und Scheidung

3.4.4.1 – 3.4.4.2Vormundschaften und Pflegschaften (I)

3.4.5Mitwirkung in Verfahren vor dem Jugendgericht

3.4.6Adoptionen

3.5.1Verschärfung gesellschaftlicher Probleme

3.5.2Perspektiven für eine offensive Jugendhilfe

3.5 Trends

Inhalt

2009 D

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2009

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Allgemeine Rahmenbedingungen Gesellschaft

1.1.1 D

Familie als Lebensgemeinschaftvon Erwachsenen (Eltern) und Kindern …

ist einem Wandlungsprozess unterworfen,

Tendenzen

Veränderte Wertorientierungen

erfährt - auch bei jungen Menschen - eine hohe Wertschätzung,

ist für Kinder ein zentraler Lebensort,

Zwei-Generationen-Familie

Weniger Kinder / Ein-Kind-Familie

Ausdifferenzierung familialer Lebensformen

steht unter dem besonderen Schutz des Staates.

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Allgemeine Rahmenbedingungen Gesellschaft

1.1.1.1

Familienformen 1996 – 2006 in Deutschland

Quelle: Statistisches Bundesamt, Statistisches Jahrbuch 2008, S. 28

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2009

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Allgemeine Rahmenbedingungen Gesellschaft

1.1.2 D

Kinder heute ...

sind (zumeist) gewünschte Kinder,

haben seltener Geschwister (sind häufiger Einzelkinder) und weniger Verwandte,

verbringen mehr Zeit in pädagogischen Institutionen,

sind den Einflüssen vielfältiger Medien ausgesetzt,

leben häufiger in Ballungsräumen (Stadtkindheit).

haben Rechte und Ansprüche u.a. auf:

- Schutz vor wirtschaftlicher und sexueller Ausbeutung.

- elterliche Fürsorge und Betreuung,

- Chancengleichheit,

- Gesundheit,

- Bildung,

- Spiel und Freizeit,

- freie Meinungsäußerung,

- Information und rechtliches Gehör,

- gewaltfreie Erziehung,

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2009

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Allgemeine Rahmenbedingungen Gesellschaft

1.1.3 D

Demografische Entwicklung (I)

In Deutschland lebten Ende 2006 (in Mio.):

Kinder unter 6 Jahre

Kinder von 6 bis 14 Jahre

Jugendliche von 14 bis 18 Jahre

Heranwachsende von 18 bis 21 Jahre

Junge Erwachsene bis 27 Jahre

Insgesamt waren 28 Prozent der Bevölkerung unter 27 Jahre alt,bei einer Gesamtbevölkerung von 82,3 Millionen.

4.2

6.4

3.6

2.9

5.9

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Allgemeine Rahmenbedingungen Gesellschaft

1.1.4 D

Demografische Entwicklung (II)

Seit 1997 gibt es in Deutschland mehr ältere (Personen über 60 Jahre) als jüngere Einwohner (Personen unter 20 Jahre).

Wegen ständig sinkender Geburtenraten wachsen immer weniger Kinder in die einzelnen Stufen des Bildungssystems hinein.

In den östlichen Ländern der Bundesrepublik Deutschland ist der Geburtenrückgang noch drastischer.

Hinzu kommt eine beträchtliche Abwanderung junger Menschen in die westlichen Bundesländer aus wirtschaftlichen Gründen.

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2009

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Allgemeine Rahmenbedingungen Gesellschaft

1.1.5 D

Migration (I)

Der Migrationsanteil in der gesamten Bevölkerung betrug 2007 18,7 Prozent. Bei den unter 25-Jährigen ist dieser Anteil höher: 27,3 Prozent (5,7 Mio. Personen).

Die Anteile der Bevölkerung mit Migrationshintergrund 2007 nach Altersgruppen:

≥450 ÷ 5 5 ÷ 10 10 ÷ 15 15 ÷ 25 25 ÷ 45

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Allgemeine Rahmenbedingungen Gesellschaft

1.1.6 D

Migration (II)

Der Migrationsanteil in der gesamten Bevölkerung betrug 2007 18,7 Prozent. Bei den unter 25-Jährigen ist dieser Anteil höher: 27,3 Prozent (5,7 Mio. Personen).

7,5 % Deutsche der 2. Generation mit einem Elternteil mit Migrationshintergrund

Migrationstypen (2005):

10 % Ausländer/-innen

3,1 % (Spät)Aussiedler/-innen

6,7 % Eingebürgerte Kinder und Jugendliche72,7 % 27,3 %

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Allgemeine Rahmenbedingungen Gesellschaft

1.1.7 D

Eigenschaften von Jugendlichen mit Migrationshintergrund

Ungleiche sozialräumliche Verteilung und Konzentration auf bestimmte Regionen und Stadtteile (sozialräumliche Segregation).

Beträchtliche Heterogenität dieser Kinder- und Jugendpopulation nach nationaler Herkunft.

Große Unterschiede im Bildungsstand zwischen Personen mit und ohne Migrationshintergrund.

Die Chancen deutscher Jugendlicher auf eine qualifizierte Berufsausbildung

ist (statistisch gesehen) mindestens doppelt bis fünfmal so hoch.Die Jugendarbeitslosigkeit ist deutlich höher als unter Jugendlichen ohne Migrationshintergrund.

Unterschiedliche Zuwanderungserfahrungen bei den jugendlichen Migrantengruppen.

Ein Drittel der Migranten der 2. und 3. Generation ist ohne Berufsabschluss.

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Allgemeine Rahmenbedingungen Gesellschaft

1.1.7.1

Bevölkerung mit Migrationshintergrund nach Bundesländern

4,8

12,6

17,1

17,7

18

18,4

19,2

23,4

23,8

24,1

25,3

25,6

26,3

0 5 10 15 20 25 30

Neue Länder zusammen (ohne Berlin)

Schleswig-Holstein

Niedersachsen

Saarland

Rheinland-Pfalz

Deutschland

Bayern

Nordrhein-Westfalen

Berlin

Hessen

Baden-Württemberg

Bremen

Hamburg

Anteil der Gesamtbevölkerung in %

Quelle: Mikrozensus 2007

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2009

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Allgemeine Rahmenbedingungen Gesellschaft

1.1.8 D

Junge Menschen leben im Spannungsfeld von ...

günstigen Entwicklungsbedingungen und verschärfter Konkurrenz,

kommerzialisierter Freizeit und Selbstorganisation,

Integration/Emanzipation und Ausgrenzung ,

Tradition und Moderne.

Für junge Menschen ist wichtig: ... ist weniger wichtig:

- Religion

- finanzielle Sicherung

- guter Beruf / interessante Arbeit

- Partnerschaft

- Familie und Kinder

- mit anderen in Harmonie leben

- im Leben etwas zu leisten

- politisches Engagement

- Glauben

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Allgemeine Rahmenbedingungen Gesellschaft

1.1.9 D

Schule (Bildung) soll ...

den Übergang in Ausbildung und Beruf vorbereiten,

soziale Benachteiligung ausgleichen (Chancengleichheit),

gesellschaftliche Probleme durchsichtig machen und Handlungsmöglichkeiten aufzeigen.

soziale Kompetenzen fördern,

Leistungen bewerten,

Wissen vermitteln,

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Allgemeine Rahmenbedingungen Gesellschaft

1.1.10 D

Anzahl der Schüler/-innen in Deutschland nach Schultypen 2006 (in Mio.):

Grundschule: 3,16

Gymnasium: 2,45

Realschule: 1,30

Hauptschule: 1,05

Gesamtschule: 0,59

Gymnasium 45,5%

Realschule 24,1%

Hauptschule 19,5%

Gesamtschule 10,9%

Verteilung der Schüler/-innen auf weiterführende Schulformen:

19,5% 10,9%

24,1% 45,5%

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2009

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Allgemeine Rahmenbedingungen Gesellschaft

1.1.10.1

Schulabsolventen/-abgänger im Schuljahr 2005/2006 aus allgemeinbildenden Schulen (in %):

Quelle: Statistisches Jahrbuch der Bundesrepublik Deutschland 2008

19,5% 10,9%

24,1% 45,5%

5,9

21,1

42,5

30,5

9,7

27,6

39,7

23,0

0

10

20

30

40

50

Ohne Abschluss Hauptschulabschluss Realschulabschluss Hoch- oderFachhochschulreife

Weiblich Männlich

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Allgemeine Rahmenbedingungen Gesellschaft

1.1.10.2

Gru

ndsc

hul

e

Gymnasiale Oberstufe

Kin

der

gart

en

Gymnasium

Gesamtschule

Realschule

Hauptschule

Fachschule

Universität

Technische Universität

Technische Hochschule

Pädagogische Hochschule

Kunsthochschule

Musikhochschule

Fachhochschule

Berufsakademie

Sonderschulen

Bevölkerung 2007 nach Migrationsstatus, Geschlecht undhöchstem schulischen Abschluss

Anm.: Ohne Personen mit Abschluss polytechnische Oberschule

Anteil in %

10,4 8,140,6

27,2

38,2

31,4

22,915,4

17,9

13,6

19,7 19,9 25,419,2

15,4 17,1 27,727,1

1,4 1,5

Frauen ohneMigrations-hintergrund

Frauen mitMigrations-hintergrund

Männer ohneMigrations-hintergrund

Männer mitMigrations-hintergrund

Hochschulreife

Mittlere Reife

Hauptschulabschluss

Ohne Schulabschluss

Noch in Ausbildung

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Allgemeine Rahmenbedingungen Gesellschaft

1.1.11 D

Gru

ndsc

hul

e

Elementar-bereich Sekundarbereich I

Gymnasiale Oberstufe

Berufsschule und Betrieb A

llgem

eine

, be

rufli

che

und

wis

sens

chaf

tlich

e W

eite

rbild

ung

in v

ielfä

ltige

n F

orm

en

Fach-oberschule

2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19

Abendgym-nasium/Kolleg

Kin

der

gart

en

Gymnasium

Gesamtschule

Realschule

Hauptschule

Berufs-fachschule

Fachschule

Universität

Technische Universität

Technische Hochschule

Pädagogische Hochschule

Kunsthochschule

Musikhochschule

Fachhochschule

Verwaltungsfach-hochschule

Berufsakademie

Sonderschulen

Lebensjahr

Primar-bereich Sekundarbereich II Tertiärer Bereich Weiterbildung

Bildungssystem

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2009

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Allgemeine Rahmenbedingungen Gesellschaft

1.1.12 D

Ausbildung hat hohen Wert (I)

57,0 % der Schulabgänger 2006 möchten nach der allgemeinbildenden Schule eine duale Berufsausbildung (Betrieb/Berufsschule) absolvieren,

51,6 % derjenigen, die eine Berufsausbildung im „dualen System“ (Betrieb und Berufsschule) anstrebten, gelang dies im gleichen Jahr.

Die Einmündungsquote von Jugendlichen mit Migrationshintergrund betrug sogar nur 42,0 %, während Schulabgänger ohne Migrationshintergrund dies zu 54,1 % verwirklichen konnten.

11,6 % ein Studium (Hoch- oder Fachhochschule).

5,0 % eine berufliche Vollzeitschule (Berufsfachschule) und

Quelle: Berufsbildungsbericht 2007

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2009

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Allgemeine Rahmenbedingungen Gesellschaft

1.1.13 D

Ausbildung hat hohen Wert (II)

Probleme:

unzureichendes Ausbildungsplatzangebot

unzureichende Qualifikationsvoraussetzungen

zielgruppenspezifische Benachteiligungen

Ausgleich durch:

Berufsgrundbildungsjahr, Berufsvorbereitungsjahrüberbetriebliche

AusbildungenFörderprogramme der Bundesagentur für Arbeit

geschlechtsspezifische Berufswahlen

Jugendarbeitslosigkeit

Jugendsozialarbeit etc.

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Allgemeine Rahmenbedingungen Gesellschaft

1.1.13.1

Gru

ndsc

hul

e

Gymnasiale Oberstufe

Kin

der

gart

en

Gymnasium

Gesamtschule

Realschule

Hauptschule

Fachschule

Universität

Technische Universität

Technische Hochschule

Pädagogische Hochschule

Kunsthochschule

Musikhochschule

Fachhochschule

Berufsakademie

Sonderschulen

Bevölkerung 2006 nach Migrationsstatus, Geschlecht undhöchstem beruflichen Abschluss

Anteil in %

15,027,2

17,028,3

23,1

36,8

12,3

29,7

53,5

27,4

56,9

32,9

8,5 8,5 13,8 9,2

Frauen ohneMigrations-hintergrund

Frauen mitMigrations-hintergrund

Männer ohneMigrations-hintergrund

Männer mitMigrations-hintergrund

Hochschulabschluss

Berufsbildender Abschluss

Ohne Abschluss

Noch in Ausbildung

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Allgemeine Rahmenbedingungen Gesellschaft

1.1.14 D

Beteiligung/Partizipation

Probleme/Grenzen Beteiligung ...

Kluft zwischen persönlicher Betroffenheit und der Komplexität parlamentarisch-demokratischer Entscheidungsprozesse.

Vorherrschend ist...Engagement in

überschaubaren Gruppen und Initiativen.

ist von zentraler Bedeutung für eindemokratisches politisches Gemeinwesen,

setzt konkrete Möglichkeiten der Beeinflussung gesellschaftlicher und politischer Vorgänge für junge Menschen voraus.

Dominanz privater Interessen

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2009

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Allgemeine Rahmenbedingungen Gesellschaft

1.1.15 D

Verschärfung gesellschaftlicher Probleme

Demografische Entwicklung

Zunahme biographischer Krisen junger Menschen

Anstieg von Belastungen und Überforderungen von Familien

Ausweitung von Arbeitslosigkeit auch von jungen Menschen

Einschränkung der Sozialleistungen für Familien

Wachsende Zweifel an der Problemlösungsfähigkeit des politischen Systems

Deshalb:

Der Partizipation junger Menschen und der Weiterentwicklung der Demokratie werden zur Überwindung der gesellschaftlichen Probleme und Krisen zentrale Bedeutung zukommen.

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2009Allgemeine Rahmenbedingungen Staat

www.kinder-jugendhilfe.info©1.2.0

Grundrechte

Artikel 1 Grundgesetz:

Artikel 19 Absatz 4„Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen ... “

1. „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“

2. „Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.“

3. „Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtssprechung als unmittelbar geltendes Recht.“

Einige Grundrechte sind:

FreiheitsrechteGleichheit vor dem

GesetzGlaubensfreiheit

MeinungsfreiheitKoalitionsfreiheitErziehungsrecht der Eltern ...

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2009Allgemeine Rahmenbedingungen Staat

www.kinder-jugendhilfe.info©1.2.1 D

Die Bundesrepublik Deutschland ist ein Rechtsstaat

das Prinzip der Bindung der gesetzgebenden Gewalt an die verfassungsmäßige Ordnung,

das Prinzip der Bindung von Exekutive und Judikative an Recht und Gesetz.

Grundlegende Gestaltungsprinzipien des Rechtsstaates sind:

- Legislative (Gesetzgebung): Parlament

- Exekutive (vollziehende Gewalt): Regierung/Verwaltung

- Judikative (Rechtsprechung): Justiz

Gegen rechtswidriges Handeln der Verwaltung genießen die Bürger/-innen den Schutz unabhängiger Gerichte

das Prinzip der Gewaltenteilung:

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2009Allgemeine Rahmenbedingungen Staat

www.kinder-jugendhilfe.info©1.2.2 D

Art. 20 Abs. 1 GG: „Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.“

Sozialstaat kann als normativer Begriff oder als beschreibender Begriff verwandt werden.

Normativ bezeichnet der Begriff einen Staat sozialer Gerechtigkeit, wie er sein soll:

Art. 28 Abs. 1 GG: „Die verfassungsmäßige Ordnung in den Ländern muss den Grundsätzen des republikanischen, demokratischen und sozialen Rechtsstaates im Sinne dieses Grundgesetzes entsprechen...“.

Beschreibend bezeichnet der Begriff Struktur und Umfang der staatlichen Maßnahmen, die zur Verwirklichung größerer sozialer Gerechtigkeit (soziale Sicherheit und sozialer Ausgleich) ergriffen wurden. Wesentliche Elemente des Sozialstaates sind die Sozialpolitik und die durch sie bereitgestellten Sozialleistungen.

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2009Allgemeine Rahmenbedingungen Staat

www.kinder-jugendhilfe.info©1.2.3 D

Art. 20 Abs. 1 GG: „Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.“

Demokratie

Demokratie als Staatsform der Bundesrepublik Deutschland

Art. 20 Abs. 2 GG: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volk in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.“

Art. 21 Abs. 1 GG: „Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Ihre Gründung ist frei. Ihre innere Ordnung muss demokratischen Grundsätzen entsprechen ...“

Demokratie als Parteienpluralismus

Demokratie als Frage nach Selbstbestimmung, Beteiligung und Entscheidungsmacht der Bürger/-innen (Mitwirkungsrechte, Mitbestimmung, Bürgerinitiativen).

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2009Allgemeine Rahmenbedingungen Staat

www.kinder-jugendhilfe.info©1.2.4 D

Artikel 30 Grundgesetz„Die Ausübung der staatlichen Befugnisse und die Erfüllung der staatlichen Aufgaben ist Sache der Länder, soweit dieses Grundgesetz keine andere Regelung trifft oder zulässt.“

Föderativer Aufbau (I)

Die Bundesrepublik Deutschland ist ein Bundesstaat, der aus 16 Ländern besteht, die jeweils eigene Staaten sind.

Artikel 31 Grundgesetz„Bundesrecht bricht Landesrecht.“

Mit dem europäischen Integrationsprozess gewinnen Themen und Regelungen der Europäischen Union immer mehr an Bedeutung.

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2009Allgemeine Rahmenbedingungen Staat

www.kinder-jugendhilfe.info©1.2.5 D

Föderativer Aufbau (II)

Sachsen-Anhalt

Schleswig-Holstein

Niedersachsen

Nordrhein-Westfalen

Rheinland-Pfalz

Saarland

Baden-Württemberg

Mecklenburg-Vorpommern

Brandenburg

Sachsen

Bayern

Hamburg

Bremen

Berlin

Thüringen

Hessen

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2009Allgemeine Rahmenbedingungen Staat

www.kinder-jugendhilfe.info©1.2.6 D

Kommunale Selbstverwaltung

Zur Wahrnehmung der kommunalen Selbstverwaltung muss die Bevölkerung auch in Kreisen und Gemeinden eine Vertretung haben, die aus allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen hervorgegangen ist. Bei diesen Wahlen sind auch EU-Bürger wahlberechtigt.

Es gibt vier Formen von Gemeindeverwaltungsaufgaben:

Eigener Wirkungskreis:

1. freiwillige Aufgaben (z.B. Theater, Sportstätten ...)

2. Pflichtaufgaben in Selbstverwaltung (z.B. Jugend-/Sozialhilfe ...)

Übertragener Wirkungskreis:

3. Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung (z.B. Feuerwehr, Wohngeld ...)

4. Staatliche Auftragsangelegenheiten (z.B. Durchführung von Bundestagswahlen, Volkszählungen ...)

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2009Allgemeine Rahmenbedingungen Staat

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Finanzverfassung

Der Bund erhält seine Mittel im wesentlichen aus Bundessteuern und Bundesanteilen an Gemeinschaftssteuern.

Die Länder erhalten ihre Mittel im wesentlichen aus Ländersteuern und den Länderanteilen der Gemeinschaftssteuern sowie aus demLänderfinanzausgleich und Bundesergänzungszuweisungen.

Die Gemeinden erhalten ihre Mittel im wesentlichen aus Gemeindesteuern, dem Gemeindeanteil an der Lohn- und Einkommenssteuer und der Gewerbesteuer sowie aus Landeszuweisungen.

Einnahmen 2007 in Mrd. €: Die beiden wichtigsten Steuerquellen sind die beiden großen Gemeinschaftssteuern. Sie machten 2007 63% des gesamten Steueraufkommens aus.

Lohn- und Einkommenssteuer: 170,5 Mrd. € Umsatzsteuer: 169,6 Mrd. €

1.2.7 D

Bund Länder Gemeinden

169,303 €272,626 €286,589 €

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2009Allgemeine Rahmenbedingungen Staat

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Sozialgesetzbuch VIII(Artikel 1 KJHG)

Grundgesetz Sozialgesetzbuch – Erstes Buch:

Allgemeine Vorschriften Sozialgesetzbuch – Zehntes Buch:

Verfahrensrecht Sozialgesetzbuch - Zweites Buch:

Grundsicherung für Arbeitssuchende Sozialgesetzbuch - Drittes Buch:

Arbeitsförderung

Sozialgesetzbuch - Zwölftes Buch: Sozialhilfe

Bürgerliches Gesetzbuch

Unterhaltsvorschussgesetz

Bundeskindergeldgesetz

Bundeserziehungsgeldgesetz

Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz

Adoptionsvermittlungsgesetz

Jugendschutzgesetz

Jugendmedienschutz-Staatsvertrag

Jugendarbeitsschutzgesetz

Berufsbildungsgesetz

Jugendgerichtsgesetz

Tagesbetreuungsausbaugesetz

Gesetz zur Weiterentwicklung der Jugendhilfe

1.2.8 D

Standort des Kinder- und Jugendhilfegesetzes innerhalb des Bundesrechts

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2009Allgemeine Rahmenbedingungen Staat

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Kinder sind Träger von Grundrechten.Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. (GG)Über die Wahrnehmung der elterlichen Verantwortung wacht die staatliche Gemeinschaft (staatliches Wächteramt).

Privatrecht (Familienrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch)

Öffentliches Recht (z.B. KJHG und SGB X)

Rechtsgrundlage

§ 50b FGG bestimmt, dass Kinder in sie betreffenden Verfahren angehört werden sollen. Ab 14 Jahren müssen sie angehört werden.

Das FGG setzt damit innerstaatlich Artikel 12 der UN-Kinderrechtskonvention um.

Kinder und Jugendliche sind an allen sie betreffenden Entscheidungen der öffentlichen Jugendhilfe zu beteiligen (z.B. § 8 KJHG).

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

1.2.9

Eltern- und Kinderrechte

Eltern- und Kinderrechte sind in folgenden Rechtsgebieten festgelegt:

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2009Allgemeine Rahmenbedingungen Staat

www.kinder-jugendhilfe.info©1.2.10

Datenschutz

Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist ein Grundrecht.Vertrauensschutz und Verschwiegenheit sind eine Grundbedingung helfender Beziehungen.Kernpunkte des Sozialdatenschutzes in der Kinder- und Jugendhilfe:

Speicherung von Sozialdaten: • Nur zur Erfüllung der jeweiligen Aufgabe (§ 63 KJHG).

Nur erforderliche Daten

Erhebung grundsätzlich beim Betroffenen (§ 62 Abs. 2 KJHG)

Ohne Mitwirkung des Betroffenen nur, wenn dies ein Gesetz erlaubt oder in § 62 Abs. 3 und 4 abschließend festgelegte Bedingungen gegeben sind.

Erhebung von Sozialdaten: Nutzung und Übermittlung von Sozialdaten: Nur für den Erhebungszweck (§ 64 KJHG)

Nur, wenn dadurch der Erfolg einer zu gewährenden Leistung nicht in Frage gestellt wird (§ 64 Abs. 2 KJHG)

Für die Jugendhilfeplanung dürfen Sozialdaten anonymisiert verwendet werden (§ 64 Abs. 3 KJHG).

Page 39: 1.1.1a

2009

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Strukturen Institutionen

2.1.1.1 D

Bund, Länder und Kommunen in der Jugendhilfe (I)

Bund: Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG); Anregung und Förderung der länderübergreifenden Jugendhilfe; Bundesjugendkuratorium; Kinder- und Jugendbericht der Bundesregierung alle vier Jahre.

Länder fördern die Jugendhilfeträger mit dem Ziel der Weiterentwicklung und

des gleichmäßigen Ausbaus der Jugendhilfe, unterstützen die örtlichen Träger der Jugendhilfe durch Beratung und Fortbildung.

Städte und Landkreise errichten ein Jugendamt: Verantwortung, Planung und Förderung der örtlichen Jugendhilfe in kommunaler Selbstverantwortung.

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2009

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Strukturen Institutionen

Bund Länder Städte und Kreise

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

16 Landesministerien für Kinder und JugendLandesjugendämter

Jugendämter in allen Landkreisen und kreisfreien Städten

SGB VIII Kinder- und Jugendhilfegesetz

Ausführungsgesetze zum SGB VIII

Mittelfristige Jugendhilfepläne

Zuständigkeit

Grundlagen

Überregionale Anregung und Förderung

Anregung, Förderung, Weiterentwicklung der öffentlichen und freien Jugendhilfe

Örtliche Planung und Förderung in kommunaler Selbstverantwortung

Instrumente

Kinder- und Jugendplan (KJP)Kinder- und Jugendbericht

LandesjugendpläneKinder- und Jugendberichte

Örtliche Einrichtungen und Angebote in freier und öffentlicher Trägerschaft

Förderung und Bericht-erstattung

2.1.1.2 D

Bund, Länder und Kommunen in der Jugendhilfe (II)

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2009

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Strukturen Institutionen

2.1.2 D

Träger der nicht-staatlichen Jugendhilfe

Jugendhilfe wird überwiegend von nicht-staatlichen gemeinnützigen Trägern angeboten:

Bund Länder Städte und Kreise

Bundesjugendring Landesjugendringe Jugendringe

Jugendverbände auf Bundesebene

Jugendverbände auf Landesebene

Örtliche Jugendorganisationen und Gruppen

Bundesarbeits-gemeinschaft der FreienWohlfahrtspflege

Landesarbeits-gemeinschaften derWohlfahrtsverbände

Ligen derWohlfahrtsverbände aufStadt und Kreisebene

Spitzenverbände derWohlfahrtspflege undZusammenschlüsse von Verbänden

Spitzenverbände derWohlfahrtspflege undZusammenschlüsse von Verbänden

WohlfahrtsverbändeReligionsgemeinschaftenandere Vereinigungen undTräger, Initiativgruppen

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2009

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Strukturen Institutionen

Bundesministe-rium für Familie,

Senioren, Frauen

und Jugend

Bundesjugend-kuratorium

Landesjugendhilfe-ausschüsse

Erläuterung: Direkte Verbindung im eigenen Kompetenzbereich Entsendung von Vertreter(inne)n in Gremien Berufung

Deutsches Nationalkomitee für internationale Jugendarbeit

Deutscher Bundes-

jugendring

Deutsche Sport-jugend( dsj)

Ring Po-litischer Jugend(RPJ)

Andere zentrale Verbände und Institutionen

z.B. AGJ, AdB, BKJ, DJH, DJI,

IJAB

Andere Verbände auf Orts-ebene

Stadt- oder Kreisaus-

schuss des RPJ

Stadt- oder Kreisjugend-

ringe

Örtliche Sport-

vereine

Wohlfahrts-verbände Ortsebene

dsj-Landes-sportver-

bände

Wohl-fahrtsver-

bände Land

AndereVerbände

auf Landes-ebene

Landes-ausschüsse

des RPJ

2.1.3 D

Wohlfahrts-verbände

Bun

dese

bene

La

nde

sebe

ne

Kom

mun

ale

Ebe

ne

Freie Kinder- und Jugendhilfe

Landes-jugend-

ringe

Stadt- oder Kreisjugendhilfe-

ausschüsse

Deutscher Bundestag Bundesregierung Bundesrat

Bundestags-ausschuss für Familie, Se-

nioren, Frauen und Jugend

Arbeitsgemein-schaft der Obersten Landesjugend- und Familienbehörden

Kommunale Spitzenverbände

auf Bundes-ebene

Landesregierung oder Senat

Landtag, Abgeord-netenhaus oder

Bürgerschaft

Bun

desebene

Stadtrat, Kreistag

Gemeinderat

StadtLandkreisGemeinde

Oberste Jugendbe-hörde des

Landes

Landes-jugendamt

Landesverbände der kommunalen Spitzenverbände

Stadt-, Kreis-, Gemeindeverwaltung

Stadt- oder Kreisjugendamt

Landesebene

Kom

munal

e E

bene

Öffentliche Kinder- und Jugendhilfe

Kinder-kommission

Struktur der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland

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2009

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Strukturen Institutionen

2.1.4 D

Aufbau des Jugendamtes auf örtlicher Ebene

Jugendamt

Jugendhilfeausschuss (JHA) Verwaltung

Der JHA befasst sich mit allen Angelegenheiten der Jugendhilfe, insbesondere mit:

der Beratung von Problemlagen

junger Menschen und Familien Vorschlägen für die Weiterentwicklung der Jugendhilfeder Jugendhilfeplanung der Förderung der freien

Jugendhilfe.

Laufende Verwaltung im Rahmen der Satzung und der Beschlüsse der Vertretungskörperschaft und des Jugendhilfeausschusses.

Zusammensetzung des Jugendhilfeausschusses:

Zu 2/5 freie Träger: Jugendverbände, Wohlfahrtsverbände, Religionsgemeinschaften, Vereine

Zu 3/5 Vertreter des Kommunalparlaments.

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2009

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Strukturen Institutionen

2.1.5 D

Aufbau der Verwaltung des Jugendamtes

Jugendamt

Amtsleitung

Steuerung

Planung

Controlling

Organisation

Personal

Finanzen

Öffentlichkeits-arbeit

Verwaltung

Hilfe zur Erziehung

Adoptionen

Familien- und Jugend-gerichtshilfe

Amts-vormundschaft/ Pflegschaft

Soziale Dienste

Beratungsstelle

Jugend-bildungsstätte

Heim

ZentraleEinrichtungen

Förderungund Betrieb von Einrich-tungen

Jugendarbeit

Jugendsozial-arbeit

Familien-förderung

AllgemeineFörderung

Förderungund Betriebvon Einrich-tungen

Tagespflege

Fachberatung

Kindertages-betreuung

Jugendhilfeausschuss

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Strukturen Verfahren und Organisation 2009

2.2.0

Jugendhilfe im Kräftespiel

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Strukturen Verfahren und Organisation 2009

2.2.1 D

Zusammenarbeit der öffentlichen mit der freien Jugendhilfe

Vorrang der freien Jugendhilfe (Subsidiaritätsprinzip)Wenn die freie Jugendhilfe Aufgaben übernehmen kann, soll die öffentliche Jugendhilfe davon absehen.

Gesamtverantwortung der öffentlichen JugendhilfeDie öffentliche Jugendhilfe - das Jugendamt - ist für die Jugendhilfe insgesamt verantwortlich.

Förderung der freien JugendhilfeDie öffentliche Jugendhilfe ist zur ideellen und finanziellen Förderung der freien Jugendhilfe verpflichtet.

GrundsatzÖffentliche und freie Jugendhilfe sollen partnerschaftlich zusammenarbeiten.

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Strukturen Verfahren und Organisation 2009

2.2.2.1 D

Partizipation (nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz)

Grundsatz:

Eltern und junge Menschen sind Bürger und Leistungsberechtigte.

Sie haben Rechte auf Beteiligung.

Die Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe haben die Pflicht, sie zu beteiligen.

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Strukturen Verfahren und Organisation 2009

2.2.2.2 D

Rechte auf Beteiligung bei konkreten Leistungen

Wunsch- und Wahlrecht (§ 5 KJHG) = Recht, zwischen Einrichtungen und Diensten zu wählen.

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 8 KJHG) = Recht auf Information, Beratung und Mitsprache entsprechend dem Entwicklungsstand.

Grundrichtung der Erziehung, Gleichberechtigung von Mädchen und Jungen (§ 9 KJHG) = Recht auf Berücksichtigung geschlechtsspezifischer, sozialer und kultureller Eigenarten.

Beteiligung in der Jugendarbeit (§ 11 KJHG) = Recht zur Mitgestaltung und Mitbestimmung ist Grundlage der Jugendarbeit.

Beteiligung von Eltern in Kindertageseinrichtungen (§ 22 KJHG) = Recht auf Mitwirkung bei allen wesentlichen Entscheidungen.

Beteiligung bei Gewährung von Hilfe zur Erziehung (§ 36 KJHG) = Recht auf gemeinsame Aufstellung des Hilfeplanes, mit dem Bedarf, Art und Umfang der Hilfe festgelegt wird.

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Strukturen Verfahren und Organisation 2009

2.2.3 D

Gender Mainstreaming

will …

wurde …

soll …

... bei allen gesellschaftlichen Vorhaben und Entscheidungen die unterschiedlichen Lebenssituationen und -interessen von Frauen und Männern von vornherein und regelmäßig berücksichtigen.

... im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit konzipiert und über die Vereinten Nationen, die Europäische Union auch für das Handeln der Bundesregierung verbindlich gemacht.

... Gleichstellungspolitik nicht ablösen sondern verallgemeinern, konkretisieren und effektivieren.

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Strukturen Finanzierung 2009

2.3.1 D

Insgesamt ca. 702 Milliarden €.

Sozialleistungen 2006

In %:

Renten-versicherung

34,2

Kranken-versicherung

20,8

Pflege-versicherung

2,6

Unfall-versicherung

1,6

Arbeits-förderung

12,3

Sozialhilfe 3,2

Kinder- und Jugendhilfe

2,7

Sonstiges21,8

Wohngeld 0,2

Ausbildungs-förderung

0,3

Erziehungsgeld 0,4

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Strukturen Finanzierung 2009

26,6%

8,0%

0,5%

5,9%

59,0%

Tageseinrichtungen für Kinder

Hilfen zur Erziehung, Hilfe für junge Volljährige

Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit

allg. Förderung der Erziehung in der Familie

Sonstige

2.3.2 D

Ausgaben für Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe 2007

2007 insgesamt fast 22,8 Milliarden Euro = 3 Prozent der Sozialleistungen

Ausgaben in Milliarden Euro:

Struktur der Ausgaben (in %):

17.719.21

20.67

22.79

1998 2001 2004 2007

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Strukturen Finanzierung 2009

84.7 %

1.0 %

14.3 %

2.3.3 D

Öffentliche Mittel für Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe werden zu 84,7 % von den Kommunen (Städte, Gemeinden und Kreisen) aufgebracht

Jugendämter und kreisangehörige Gemeinden ohne eigenes Jugendamt

Landesjugendämter und oberste Landesjugendbehörden

Oberste Bundesbehörden

Finanzierungsquellen

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Strukturen Finanzierung 2009

2.3.4.1 D

Kinder- und Jugendplan des Bundes

Förderziele und -programme:

Politische Bildung

Kulturelle Bildung

Jugend und Sport

Soziale Bildung

Jugendsozialarbeit

Gleichstellung von Mädchen und Jungen, Mädchen- und Jungenarbeit

Junge Menschen mit Behinderung

Hilfe für junge Menschen und Familie

Hilfen für Kinder

Stärkung im Umgang mit Medien

Jugendverbandsarbeit

Kinder- und Jugendhilfe in der freien Wohlfahrtspflege

Fortbildung

Neue Wege der Kinder- und Jugendhilfe, Evaluation, Innovation

Internationale Jugendarbeit

Internationale Studienprogramme für Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe sowie der sozialen Arbeit

Eingliederung junger Menschen mit Migrationshintergrund

Bau, Erwerb, Einrichtung und Bauerhalt von Stätten der Kinder- und Jugendhilfe

Entwicklung und Chancen für junge Menschen in sozialen Brennpunkten

Sonstige Fördermaßnahmen

Schutz von Kindern und Jugendlichen

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Strukturen Finanzierung 2009

2.3.4.2 D

Kinder- und Jugendplan des Bundes

Förderungsverfahren:

Direktverfahren für Empfänger institutioneller Förderung Anträge direkt beim BMFSFJ

ZentralstellenverfahrenAntragstellung über zentrale Zusammenschlüsse freier Träger

LänderverfahrenAnträge über die Obersten Landesjugendbehörden

Förderungsarten:

Projektförderung institutionelle

Förderung

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Strukturen Finanzierung 2009

11%

7%

8%

5%

4%

14% 14%

37%

Internationale Jugendarbeit

Integration junger Menschen mit Migrationshintergrund

Jugendverbandsarbeit

Soziale und berufliche Integration

Politische Bildung

Kulturelle Bildung

Kindheit, Tageseinrichtungen

Sonstiges

2.3.4.3

Ausgabenstruktur des Kinder- und Jugendplans

Für 2009 sind für den Kinder- und Jugendplan des Bundes 140 Millionen Euro vorgesehen. Die Ausgaben verteilen sich prozentual wie folgt auf folgende wichtige Aufgabenfelder:

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Strukturen Mitarbeiter/-innen 2009

Hilfen zur Erziehung;

14%

Jugendarbeit/ Jugendsozial-

arbeit 9%

Jugendämter/ Landesjugend-

ämter 6%Sonstige 5%

Kindertages-einrichtungen

66%

2.4.1 D

Arbeitsfelder der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Kinder- und Jugendhilfe

Anteil der Beschäftigten nachGeschlecht 2006 (in %):

Stand: 2002

88%

12%

männlich weiblich

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Strukturen Mitarbeiter/-innen 2009

2.4.2 D

Bürgerengagement – Ehrenamt

Ehrenamtliche soziale Arbeit: Mehr als 600.000 Menschen

in praktischen Tätigkeitsfeldern: Jugendverbandsarbeit, offene Jugendarbeit, Betreuungsaufgaben, Vormundschaften/ Pflegschaften,

in Organisationen: Vereine, Selbsthilfegruppen, Vorstände, politische Fachgremien.

Familiäres Engagement: Ca. 60.000 Pflegeeltern

in Ersatzfamilien

in allen Arbeitsfeldern der Familienhilfe

Soziale Dienste junger Menschen: Ca. 13.000 Zivildienstleistende und ca. 4.700 junge Menschen im Freiwilligen Sozialen Jahr

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Strukturen Mitarbeiter/-innen 2009

2.4.3

Ausbildungsniveau der Mitarbeiter/-innen in der Kinder- und Jugendhilfe

Fachhochschule10% Universität

2%

Ausbild./ohne11%

Sonstige27%

Fachschule50%

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Strukturen Mitarbeiter/-innen 2009

2.4.4

Ausbildung der sozialpädagogischen Fachkräfte

Universität Pädagog(inn)enPsycholog(inn)enSoziolog(inn)enSozialwissenschaftler/-innen       

LeitungOrganisationPlanungTherapiePädagogikalle Arbeitsfelder

Fachhochschule Sozialpädagog(inn)enSozialarbeiter/-innen

LeitungPädagogikOrganisationPlanungVerwaltungalle Arbeitsfelder

Fachschulen Erzieher/-innenHeilpädagog(inn)en

Leitung (bei Kindertageseinrichtungen)Pädagogik im Gruppendienst (vorwiegend Kindertageseinrichtungen)Erziehungshilfen

BerufsfachschuleBerufsausbildung

Kinderpfleger/-innenHeilerziehungshelfer/-innen

Pädagogik im Gruppendienst

Fachkräftegruppen Arbeitsgebiete

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Strukturen Mitarbeiter/-innen 2009

2.4.5

Tendenzen, Entwicklungen, Probleme

Notwendigkeit zur Fort- und Weiterbildung- Professionalisierung, wissenschaftliche Durchdringung, gesellschaftlicher Wandel

verlangen permanente Fort- und Weiterbildung der Fachkräfte

Innovationsdruck- Gesellschaftlicher Wandel verlangt immer stärker Reflexivität,- Souveränität und Innovationsmut bei den Mitarbeiter(inne)n

Prekäre Arbeitsverhältnisse- Anstieg befristeter und ungesicherter Arbeitsverhältnisse,- Abnahme von Arbeitsverhältnissen mit tariflicher Bezahlung

Frauenarbeit – Männerleitung- Berufstätigkeit in der Jugendhilfe ist Frauensache (85,2 %) ,- Je höher die Position, je größer der Anteil von Männern

Neue Studienabschlüsse und Fachanforderungen- Bachelor- und Masterstudienabschlüsse werden die Regel,- Anhebung der Erzieher(innen)ausbildung auf Fachhochschulniveau

Professionalisierung - Akademisierung- Zunahme der ausgebildeten Fachkräfte,- Zunahme der an Hochschulen ausgebildeten Fachkräfte

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2009

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Aufgaben und Ziele Auftrag und Anspruch

3.1.1 D

§ 1 KJHG

(1) Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.

(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Bestätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.

(3) Jugendhilfe soll zur Verwirklichung dieses Rechts … insbesondere

1. junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern und dazu beitragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen,

2. Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung beraten und unterstützen,

3. Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl schützen,

4. dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen.

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2009

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Aufgaben und Ziele Auftrag und Anspruch

3.1.2 D

Aufgaben der Jugendhilfe (§§ 11- 60 KJHG)

Leistungen (§§ 11- 41 KJHG):

Andere Aufgaben (§§ 42-60 KJHG):z.B. Inobhutnahme, Mitwirkung vor Vormundschafts-, Familien- und Jugendgerichten.

§§ 11 – 15

JugendarbeitJugendsozialarbeiterzieherischer Kinder- und Jugendschutz

Internationale Jugendarbeit Förderung der Jugendverbände

§§ 16 – 21

Förderung der Erziehung in der Familie

Familienbildung Familienberatung Familienerholung Trennungs- und Scheidungsberatung

§§ 22 – 26

Förderung von Kindern in Tages-einrichtungen und Tagespflege

Krippe Kindergarten Horte selbstorganisierte Gruppe

§§ 27 – 41

Hilfen zur Erziehung Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und JugendlicheHilfe für junge Volljährige

Ambulante Erziehungshilfen Pflegefamilie Heimerziehung

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2009

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Aufgaben und Ziele Auftrag und Anspruch

3.1.3

Jugendhilfe zwischen Prävention, Leistungserbringung und Intervention

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2009

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Aufgaben und Ziele Auftrag und Anspruch

3.2.1 D

Jugendarbeit

Angebote der Jugendarbeit sind sollen

Jugendarbeit wird angeboten von Jugendverbänden und anderen Trägern der freien und öffentlichen Jugendhilfe.

Jugendarbeit in Sport, Spiel und Geselligkeit

arbeitswelt-, schul- und familienbezogene Jugendarbeit

an den Interessen von jungen Menschen anknüpfen,

von ihnen mitgestaltet und mitbestimmt werden,

sie zur gesellschaftlichen Mitverantwortung motivieren undzum sozialen Engagement anregen.

außerschulische Jugendbildung

internationale Jugendarbeit

Kinder- und Jugenderholung

Jugendberatung.           

sie zur Selbstbestimmung befähigen,

… ist ein eigener Sozialisations- und Bildungsbereich neben Familie, Schule und Berufsbildung.

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2009

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Aufgaben und Ziele Auftrag und Anspruch

3.2.2 D

Jugendsozialarbeit

zur Förderung ihrer schulischen und beruflichen Ausbildung,

zur Eingliederung in die Arbeitswelt und

zur sozialen Integration.

Jugendsozialarbeit ist eine Brücke für den Übergang von der Schule in den Beruf:

in Werkstätten

in Beratungsstellen in Ausbildungsprojekten

in Jugendwohnheimen

in Integrationsprojekten für Jugendliche mit Migrationshintergrund.

... ist eine Integrationshilfe für junge Menschen:

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2009

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Aufgaben und Ziele Auftrag und Anspruch

3.2.3 D

Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz

Der erzieherische Kinder- und Jugendschutz ist ein allgemeines präventives Beratungs- und Bildungsangebot für Kinder, Jugendliche und für Eltern, der

junge Menschen befähigen soll, sich vor gefährdenden Einflüssen zu schützen und sie zu Kritikfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit und Eigenverantwortlichkeit sowie zur Verantwortlichkeit gegenüber anderen Menschen führen soll,

Eltern und andere Erziehungsberechtigte besser befähigen soll, Kinder und Jugendliche vor gefährdenden Einflüssen zu schützen.

Der erzieherische Kinder- und Jugendschutz erfolgt z.B. über:

Elternarbeit (in Kindergärten),

im Rahmen von Familienbildung,

im Rahmen von Familienplanung,

im Rahmen der Jugendarbeit oder

durch allgemeine Aufklärungskampagnen (zu AIDS, Drogen etc.).

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2009

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Aufgaben und Ziele Auftrag und Anspruch

3.2.4 D

Jugendmedienschutz

Teilbereich des Jugendschutzes mit zunehmender Bedeutung

Aufgabe: Einflüsse der Erwachsenenwelt auf Kinder und Jugendliche, die dem Entwicklungsstand der Heranwachsenden noch nicht entsprechen, fern zu halten und sie so bei ihrer Persönlichkeitsentwicklung zu unterstützen

Spannungsverhältnis zwischen Meinungs-, Wissenschafts- und Kunstfreiheit Aufgaben und Ziele des Jugendschutzes

Gesetzliche Grundlagen: Jugendschutzgesetz (JuSchG) und der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) sind rechtliche Rahmenbedingungen für Trägermedien und Online-Medien.

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2009

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Aufgaben und Ziele Auftrag und Anspruch

3.2.5 D

Jugendmedienschutzeinrichtungen

Jugendmedienschutzinstitutionen beurteilen Medieninhalte aufgrund ihres Gefährdungs- oder Beeinträchtigungspotenzials und regeln deren öffentliche Verbreitung

Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien als Bundeseinrichtung (auf Basis des JuSchG)

Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) als Einrichtung der Landesmedienanstalten auf Länderebene (auf Basis des JMStV) und zentrale Aufsichtsstelle; zugeordnet: jugendschutz.net (für Telemedien)

Einrichtungen der Freiwilligen Selbstkontrolle, anerkannt durch die KJM (für Rundfunk und Telemedien) bzw. durch die Obersten Landesjugendbehörden (für Filme und Computerspiele)

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2009

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Aufgaben und Ziele Auftrag und Anspruch

3.2.6 D

Förderung der Erziehung in der Familie

Erziehung in Familien ist in der modernen Gesellschaft Konflikten, Belastungen und Risiken ausgesetzt.

Familien/Eltern brauchen zur Bewältigung der Erziehung ihrer Kinder vielfältige Formen der Beratung, Unterstützung und Entlastung.

Es ist Aufgabe der Jugendhilfe Eltern für die Pflege und Erziehung ihrer Kinder zu fördern und zu unterstützen durch:

Beratung in Erziehungsfragen

Familienfreizeit und -erholung

Familienbildung

Unterstützung für Alleinerziehende

Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung, Scheidung.

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Aufgaben und Ziele Förderung und Unterstützung 2009

3.2.7 D

Aufgaben der Tagesangebote für Kinder

Tagesangebote für Kinder dienen der

Zentrale Aufgaben der Tagesbetreuung sind

BetreuungSicherstellung von Versorgung und Aufsicht

ErziehungVermittlung von Normen und Wertenund von sozialen Kompetenzen

BildungVermittlung von Fähigkeitenund Fertigkeiten

Unterstützung von Eltern

Förderung von Kindern

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Aufgaben und Ziele Förderung und Unterstützung 2009

3.2.8

Tagesangebote für Kinder

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Aufgaben und Ziele Förderung und Unterstützung 2009

3.2.8.1

Tagesangebote für Kinder bis zum dritten Lebensjahr im europäischen Vergleich (2006)

Anteil außerfamiliär betreuter Kinder (in Prozent). Quelle: Europäische Kommission

26

2

2

4

4

26

31

33

39

40

44

45

73

18

0 20 40 60 80 100

EU-25

Tschechische Republik

Polen

Österreich

Litauen

Deutschland

Italien

Frankreich

Großbritannien

Spanien

Belgien

Schweden

Niederlande

Dänemark

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Aufgaben und Ziele Förderung und Unterstützung 2009

3.2.8.2

Tagesangebote für Kinder von drei Jahren an bis zur Einschulung im europäischen Vergleich (2006)

Anteil außerfamiliär betreuter Kinder (in Prozent). Quelle: Europäische Kommission

84

28

56

67

71

89

89

90

91

92

93

94

96

98

0 20 40 60 80 100

EU-25

Polen

Litauen

Tschechische Republik

Österreich

Niederlande

Großbritannien

Italien

Spanien

Schweden

Deutschland

Frankreich

Dänemark

Belgien

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Aufgaben und Ziele Hilfen 2009

3.3.1

Anspruchsgrundlagen

Wenn … haben … Anspruch auf …

eine dem Wohl des Kindes entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist,

Hilfe zu Erziehung(§27 KJHG)

sie seelisch behindert oder von einer Behinderung bedroht sind,

Mittelfristige Jugendhilfepläne

Eltern

Kinder und Jugendliche

die individuelle Situation und die Persönlichkeitsentwicklung es erforderlich machen,

Hilfe für junge Volljährige(§41 KJHG)

junge Volljährige

sie um Obhut bitten,Inobhutnahme durch das Jugendamt(§42 KJHG)

Kinder oder Jugendliche

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Aufgaben und Ziele Hilfen 2009

3.3.2

Verfahrensgrundsätze

Die Gewährung und Durchführung von Hilfe in Belastungs-, Not- und Krisensituationen erfolgt nach gesetzlich festgelegten Grundsätzen und Verfahrensregeln

Information und Beratung von Eltern und Kindern/Jugendlichen bei der Auswahl der Hilfe

Berücksichtigung des Wunsch- und Wahlrechts der Betroffenen (Eltern und Kinder)

Entscheidungen im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte (kollegiale Beratung im Fachteam)

Aufstellen eines Hilfeplanes

Regelmäßige Entscheidungsüberprüfung

Bei Hilfe außerhalb der eigenen Familie (Pflegefamilien, Heime, sonstige betreute Wohnformen):

Sicherung der Zusammenarbeit mit den Eltern

Weitere Unterstützung der Herkunftsfamilie, Wiederherstellen der Erziehungsfähigkeit (Rückkehroption für das Kind)

Mittelfristige Klärung und Entscheidung, ob die Unterbringung auf Zeit oder auf Dauer erfolgt

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Aufgaben und Ziele Hilfen 2009

3.3.3

Formen der Hilfe

Arbeitsformen Angebote Hauptzielgruppe

FamilienunterstützendeHilfen

FamilienergänzendeHilfen

FamilienersetzendeHilfen

Erziehungsberatung

Sozialpädagogische Familienhilfe

Soziale Gruppenarbeit Erziehungsbeistände

Eltern mit Kindern aller Altersgruppen

Familien mit jüngeren Kindern

ältere Kinder und Jugendliche ältere Kinder und Jugendliche

Gemeinsame Wohn-formen für Väter/Mütter und Kinder

Tagesgruppen Sozialpädagogische

Tagespflege

Alleinerziehende Eltern mit Kindern unter 6 Jahren

Kinder bis 14 Jahre Kinder im Vor- und

Grundschulalter

Vollzeitpflege Heimerziehung /

sonstige Wohnformen Intensive sozialpädago-

gische Einzelbetreuung

insbesondere jüngere Kinder Kinder / Jugendliche / junge

Volljährige Jugendliche und Heranwachsende

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Aufgaben und Ziele Hilfen 2009

3.3.4

Familienunterstützende und –ergänzende Hilfen

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Aufgaben und Ziele Hilfen 2009

3.3.5

Formen der Erziehung außerhalb der Herkunftsfamilie

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Aufgaben und Ziele Andere Aufgaben 2009

3.4.1

Inobhutnahme

Wenn ein Kind oder ein Jugendlicher darum bittet oder eine dringende Gefahr für das Wohl des Kindes oder des Jugendlichen es erfordert, ist das Jugendamt verpflichtet, dieses oder diesen in Obhut zu nehmen.

bei einer geeigneten Person in einer Einrichtung oder sonstigen

betreuten Wohnform in einer Jugendschutzstelle in einer Bereitschaftspflegefamilie

Dieses erfolgt …

Über die Dauer der Inobhutnahme entscheiden:

Freiheitsentziehende Maßnahmen sind nur in Ausnahmefällen (bei Gefahr für Leib und Leben) zulässig.

die Eltern Das Vormundschaftsgericht (wenn

das Kindeswohl gefährdet ist).

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Aufgaben und Ziele Andere Aufgaben 2009

3.4.2

Mitwirkung in Verfahren vor dem Familiengericht

>> Pflege und Erziehung sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staat-liche Gemeinschaft. <<                (Grundgesetz, Art. 6 Abs. 2)

Entscheidungen über Eingriffe ins elterliche Sorgerecht können nur von einem Gericht (Familiengericht) getroffen werden! 

Das Jugendamt kann das Gericht anrufen

Eingriffe in dieses Recht (Sorgerecht) sind nach § 1666 BGB nur möglich,wenn das Wohl des Kindes gefährdet ist (Vernachlässigung, Misshandlung, Missbrauch)

und die Eltern nicht bereit oder in der Lage sind, diese Gefährdungssituation zu beenden

und andere Maßnahmen (z.B. der Jugendhilfe) erfolglos geblieben sind oder zur Abwendung der Gefahr nicht ausreichen (§ 1666a BGB)

und die ergriffenen Maßnahmen (Ermahnungen, Verwarnungen, Auflagen, Entzug der elterlichen Sorge) eine geeignete und verhältnismäßige Form der Gefahrenabwehr darstellen.

Das Gericht muss das Jugendamt anhören

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Aufgaben und Ziele Andere Aufgaben 2009

3.4.3

Mitwirkung in Verfahren vor dem Familiengericht bei Trennung und Scheidung

Auch nach der Scheidung einer Ehe können die Eltern weiterhin gemeinsam die elterliche Sorge für ihre minderjährigen Kinder ausüben.

Kinder sind entsprechend ihres Entwicklungsstandes zu beteiligen !

Das Jugendamt …

► berät Eltern in Trennungs- und Scheidungssituationen (§ 17 SGB VIII);

► wirkt in strittigen Fällen und bei Kindeswohl-gefährdungen im Verfahren vor dem Familiengericht mit;

► bringt sozialpädagogische Gesichtspunkte in das Scheidungsverfahren ein;                                            ► unterrichtet über angebotene und erbrachte Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe. 

Das Gericht …

► entscheidet über die elterliche Sorge nach der Scheidung oder (auf Antrag) bei dauerhaft getrennten Eltern nur dann, wenn ein Elternteil einen Antrag auf Alleinsorge stellt;

► hat nur in strittigen Fällen das Jugendamt anzuhören;

► soll eine Regelung treffen, die dem Wohl des Kindes am besten entspricht.

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Aufgaben und Ziele Andere Aufgaben 2009

3.4.4.1

Vormundschaften und Pflegschaften (I)

Wenn leibliche Eltern

nicht in der Lage sind, die elterliche Sorge für ihr Kind wahrzunehmen

oder

nicht bereit oder willens sind, eine Gefährdung des Wohls des Kindes abzuwenden

bestellt das Familiengerichtunter Mitwirkung des Jugendamtes im Verfahren

für die/den Minderjährigen          einen Vormund 

oder

einen Pfleger.       

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Aufgaben und Ziele Andere Aufgaben 2009

3.4.4.2

Vormundschaften und Pflegschaften (II)

Vormünder und Pfleger/-innen können sein

Vormünderübernehmen die rechtliche Vertretung des/der Minderjährigen im vollen Umfang (elterliche Fürsorge)

Pfleger/-innenübernehmen die rechtliche Vertretung des/der Minderjährigen nur für den ihnen übertragenen Wirkungskreis (Aufenthaltsbestimmung, Gesundheitssorge, Vermögenssorge, etc.)

► Privatpersonen (Einzelvormünder/-pfleger)► Fachkräfte freier Träger

(Vereinsvormünder/-pfleger)► Fachkräfte des Jugendamtes

(Amtsvormünder/-pfleger)

In Deutschland lebten Ende 2007 ► 30.500 Minderjährige unter bestellter Amtsvormundschaft► 28.400 Minderjährige unter bestellter AmtspflegschaftVon den Jugendämtern wurden 2007 ca. 12.800 Anträge auf vollständige oder teilweisen Entzug der elterlichen Sorge gestellt.

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Aufgaben und Ziele Andere Aufgaben 2009

3.4.5

Mitwirkung in Verfahren vor dem Jugendgericht

Jugendgerichtshilfe ...

► wird schon im Rahmen von Ermitt-lungsverfahren gegen Jugendliche oder Heranwachsende informiert

► hat Aufgaben der Erforschung der Persönlichkeit, des Entwicklungsstan-des des Jugendlichen

► macht Sanktionsvorschläge, begleitet und überwacht gerichtliche Anordnungen

Jugendkonflikthilfe ...

► hat die Aufgabe, die jungen Menschen sozialpädagogisch zu beraten, zu unterstützen und zu fördern

► macht Vorschläge zur Einstellung des Verfahrens mit oder ohne Auflagen durch Formulierung sozialpädagogischer Maßnahmen (z.B. Wiedergutmachung)

► unterstützt junge Menschen (nach Arrest oder Jugendstrafe) bei der Wiedereingliederung

Jugendliche (14 - 18 Jahre) und Heranwachsende (18 - 21 Jahre) sind strafmündig. Das Jugendamt wirkt in Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz (JGG) mit (Jugendgerichtshilfe). Jugendhilfe bewegt sich im Rahmen ihrer Mitwirkung vor dem Jugendgericht im Spannungsfeld von Jugendgerichtshilfe und Jugendkonflikthilfe.

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Aufgaben und Ziele Andere Aufgaben 2009

3.4.6

Adoptionen

… hatten 1.432 (32 %) nicht die deutsche Staatsangehörigkeit,

... wurden 55 % durch Stiefvater/Stiefmutter oder Verwandte angenommen,

... waren 45 % unter 6 Jahre alt.

4.509 Kinder und Jugendliche wurden 2007 in Deutschland adoptiert, davon ….

Ende 2007 waren weitere 886 Kinder und Jugendliche für eine Adoption vorgemerkt.

Bundesweit gibt es etwa 10-mal so viele an einer Adoption interessierte Familien wie zur Adoption vorgemerkte Kinder und Jugendliche.

Quelle: Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung Nr.306 vom 25.08.2008

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Aufgaben und Ziele Trends 2009

3.5.1

Verschärfung gesellschaftlicher Probleme

Demographische Entwicklung

Zunahme biographischer Krisen junger Menschen

Anstieg von Belastungen und Überforderungen von Familien

Ausweitung von Arbeitslosigkeit auch von jungen Menschen

Einschränkung der Sozialleistungen für Familien

Wachsende Zweifel an der Problemlösungsfähigkeit des politischen Systems

Deshalb:

Der Partizipation junger Menschen und der Weiterentwicklung der Demokratie werden zur Überwindung der gesellschaftlichen Probleme und Krisen zentrale Bedeutung zukommen.

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Aufgaben und Ziele Trends 2009

3.5.2

Perspektiven für eine offensive Jugendhilfe

Prävention

lebensweltorientiertes Handeln der Träger der Jugendhilfe

Alltagsorientierung in den Angeboten und Methoden

Integration

Existenzsicherung/Alltagsbewältigung

Partizipation und Freiwilligkeit

Einmischung

Förderung von Selbsthilfe und sozialem Engagement