1.1.1a
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1.1.1a. Gefördert vom. Impressum. Verantwortlich: Marie-Luise Dreber (Direktorin, IJAB). Herausgegeben von. Koordination und Redaktion: Dr. Dirk Hänisch. - PowerPoint PPT PresentationTRANSCRIPT
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Aufgaben und ZieleStrukturen Rahmenbedingungen
1.1.1a
© 2007 www.kinder-jugendhilfe.info©
Impressum
Herausgegeben von
Gefördert vom
Gestaltung: Bohm, Nonnen, Urhahn Darmstadt
Koordination und Redaktion:
Dr. Dirk HänischBeratung: Prof. Ullrich Gintzel (Dresden) Dr. Erwin Jordan (Münster) Dr. Reinhold Schone (Dortmund) Hartmut Schulz (Berlin)Reinhard Schwalbach (Bonn)Norbert Struck (Berlin)
www.kinder-jugendhilfe.info
Verantwortlich: Marie-Luise Dreber (Direktorin, IJAB)
Internet:
2009 D
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Inhalt
1. Allgemeine Rahmenbedingungen
1.1 Gesellschaft1.1.1 und 1.1.1.1Familie
1.1.2 Kinder
1.1.3 – 1.1.4Demografie
1.1.5 – 1.1.7 und 1.1.7.1Migration
1.1.8Junge Menschen leben im Spannungsfeld
1.1.9 Schule (Bildung)
1.1.10, 1.1.10.1 und 1.1.10.2 Anzahl der Schüler/-innen in Deutschland
1.1.11Bildungssystem
1.1.12 – 1.1.13, 1.1.13.1Ausbildung hat hohen Wert
1.1.14Beteiligung/Partizipation
1.1.15Verschärfung gesellschaftlicher Probleme
1.2 Staat
1.2.1 Die Bundesrepublik Deutschland ist ein Rechtsstaat
1.2.2Sozialstaat kann als normativer Begriff oder als beschreibender Begriff verwandt werden.
1.2.3Demokratie
1.2.4 – 1.2.5Föderativer Aufbau
1.2.6Kommunale Selbstverwaltung
1.2.7Finanzverfassung
1.2.0 Grundrechte
1.2.8Standort des Kinder- und Jugendhilfegesetzes innerhalb des Bundesrechts
1.2.9Eltern- und Kinderrechte
1.2.10Datenschutz
2009 D
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Inhalt
2. Strukturen
2.1 Institutionen2.1.1.1Bund, Länder und Kommunen in der Jugendhilfe (I)
2.1.1.2Bund, Länder und Kommunen in der Jugendhilfe (II)
2.1.2Träger der nicht-staatlichen Jugendarbeit/Jugendpflege
2.1.3Struktur der Kinder- und Jugendhilfe in der Bundesrepublik Deutschland
2.1.4Aufbau des Jugendamtes auf örtlicher Ebene
2.1.5Aufbau der Verwaltung des Jugendamtes
2.2 Verfahren und Organisation
2.2.1Zusammenarbeit der öffentlichen mit der freien Jugendhilfe
2.2.0Jugendhilfe im Kräftespiel
2.2.2.1Partizipation (nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz)
2.2.3Gender Mainstreaming
2.3 Finanzierung
2.3.1Sozialleistungen 2006
2.3.2Ausgaben für Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe 2007
2.3.3Finanzierungsquellen
2.3.4.1 – 2.3.4.3Kinder- und Jugendplan des Bundes
2.2.2.2Rechte auf Beteiligung bei konkreten Leistungen
2.3.5Ausgabenstruktur des Kinder- und Jugendplans
2009 D
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2.4.1Arbeitsfelder der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Kinder- und Jugendhilfe
2.4.2Bürgerengagement – Ehrenamt
2.4 Mitarbeiter/-innen
Inhalt
2.4.3Ausbildungsniveau der Mitarbeiter/-innen in der Kinder- und Jugendhilfe
2.4.4Ausbildung der sozialpädagogischen Fachkräfte
2.4.5Tendenzen, Entwicklungen, Probleme
2009 D
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3. Aufgaben und Ziele
3.1 Auftrag und Anspruch
3.1.1§ 1 KJHG
3.1.2Aufgaben der Jugendhilfe §§ 11- 60 KJHG
3.2.1Jugendarbeit ist ein eigener Sozialisations- und Bildungsbereich neben Familie, Schule und Berufsbildung
3.2.2Jugendsozialarbeit ist eine Integrationshilfe für junge Menschen
3.2.3Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
3.2.4Jugendmedienschutz
3.2.5Jugendmedienschutzeinrichtungen
3.2.6Förderung der Erziehung in der Familie
3.2 Förderung und Unterstützung
Inhalt
3.3 Hilfen
3.3.1Anspruchsgrundlagen
3.3.2Verfahrensgrundsätze
3.3.3Formen der Hilfe
3.3.4Familienunterstützende und –ergänzende Hilfen
3.3.5Formen der Erziehung außerhalb der Herkunftsfamilie
3.4 Andere Aufgaben
3.2.8, 3.2.8.1 – 3.2.8.2Tagesangebote für Kinder
3.4.1Inobhutnahme
3.4.2Mitwirkung in Verfahren vor dem Familiengericht
3.1.3Jugendhilfe zwischen Prävention, Leistungserbringung und Intervention
3.2.7Aufgaben der Tagesangebote für Kinder
2009 D
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3.4.3Mitwirkung in Verfahren vor dem Familiengericht bei Trennung und Scheidung
3.4.4.1 – 3.4.4.2Vormundschaften und Pflegschaften (I)
3.4.5Mitwirkung in Verfahren vor dem Jugendgericht
3.4.6Adoptionen
3.5.1Verschärfung gesellschaftlicher Probleme
3.5.2Perspektiven für eine offensive Jugendhilfe
3.5 Trends
Inhalt
2009 D
2009
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Allgemeine Rahmenbedingungen Gesellschaft
1.1.1 D
Familie als Lebensgemeinschaftvon Erwachsenen (Eltern) und Kindern …
ist einem Wandlungsprozess unterworfen,
Tendenzen
Veränderte Wertorientierungen
erfährt - auch bei jungen Menschen - eine hohe Wertschätzung,
ist für Kinder ein zentraler Lebensort,
Zwei-Generationen-Familie
Weniger Kinder / Ein-Kind-Familie
Ausdifferenzierung familialer Lebensformen
steht unter dem besonderen Schutz des Staates.
2009
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Allgemeine Rahmenbedingungen Gesellschaft
1.1.1.1
Familienformen 1996 – 2006 in Deutschland
Quelle: Statistisches Bundesamt, Statistisches Jahrbuch 2008, S. 28
2009
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Allgemeine Rahmenbedingungen Gesellschaft
1.1.2 D
Kinder heute ...
sind (zumeist) gewünschte Kinder,
haben seltener Geschwister (sind häufiger Einzelkinder) und weniger Verwandte,
verbringen mehr Zeit in pädagogischen Institutionen,
sind den Einflüssen vielfältiger Medien ausgesetzt,
leben häufiger in Ballungsräumen (Stadtkindheit).
haben Rechte und Ansprüche u.a. auf:
- Schutz vor wirtschaftlicher und sexueller Ausbeutung.
- elterliche Fürsorge und Betreuung,
- Chancengleichheit,
- Gesundheit,
- Bildung,
- Spiel und Freizeit,
- freie Meinungsäußerung,
- Information und rechtliches Gehör,
- gewaltfreie Erziehung,
2009
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Allgemeine Rahmenbedingungen Gesellschaft
1.1.3 D
Demografische Entwicklung (I)
In Deutschland lebten Ende 2006 (in Mio.):
Kinder unter 6 Jahre
Kinder von 6 bis 14 Jahre
Jugendliche von 14 bis 18 Jahre
Heranwachsende von 18 bis 21 Jahre
Junge Erwachsene bis 27 Jahre
Insgesamt waren 28 Prozent der Bevölkerung unter 27 Jahre alt,bei einer Gesamtbevölkerung von 82,3 Millionen.
4.2
6.4
3.6
2.9
5.9
2009
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Allgemeine Rahmenbedingungen Gesellschaft
1.1.4 D
Demografische Entwicklung (II)
Seit 1997 gibt es in Deutschland mehr ältere (Personen über 60 Jahre) als jüngere Einwohner (Personen unter 20 Jahre).
Wegen ständig sinkender Geburtenraten wachsen immer weniger Kinder in die einzelnen Stufen des Bildungssystems hinein.
In den östlichen Ländern der Bundesrepublik Deutschland ist der Geburtenrückgang noch drastischer.
Hinzu kommt eine beträchtliche Abwanderung junger Menschen in die westlichen Bundesländer aus wirtschaftlichen Gründen.
2009
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Allgemeine Rahmenbedingungen Gesellschaft
1.1.5 D
Migration (I)
Der Migrationsanteil in der gesamten Bevölkerung betrug 2007 18,7 Prozent. Bei den unter 25-Jährigen ist dieser Anteil höher: 27,3 Prozent (5,7 Mio. Personen).
Die Anteile der Bevölkerung mit Migrationshintergrund 2007 nach Altersgruppen:
≥450 ÷ 5 5 ÷ 10 10 ÷ 15 15 ÷ 25 25 ÷ 45
2009
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Allgemeine Rahmenbedingungen Gesellschaft
1.1.6 D
Migration (II)
Der Migrationsanteil in der gesamten Bevölkerung betrug 2007 18,7 Prozent. Bei den unter 25-Jährigen ist dieser Anteil höher: 27,3 Prozent (5,7 Mio. Personen).
7,5 % Deutsche der 2. Generation mit einem Elternteil mit Migrationshintergrund
Migrationstypen (2005):
10 % Ausländer/-innen
3,1 % (Spät)Aussiedler/-innen
6,7 % Eingebürgerte Kinder und Jugendliche72,7 % 27,3 %
2009
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Allgemeine Rahmenbedingungen Gesellschaft
1.1.7 D
Eigenschaften von Jugendlichen mit Migrationshintergrund
Ungleiche sozialräumliche Verteilung und Konzentration auf bestimmte Regionen und Stadtteile (sozialräumliche Segregation).
Beträchtliche Heterogenität dieser Kinder- und Jugendpopulation nach nationaler Herkunft.
Große Unterschiede im Bildungsstand zwischen Personen mit und ohne Migrationshintergrund.
Die Chancen deutscher Jugendlicher auf eine qualifizierte Berufsausbildung
ist (statistisch gesehen) mindestens doppelt bis fünfmal so hoch.Die Jugendarbeitslosigkeit ist deutlich höher als unter Jugendlichen ohne Migrationshintergrund.
Unterschiedliche Zuwanderungserfahrungen bei den jugendlichen Migrantengruppen.
Ein Drittel der Migranten der 2. und 3. Generation ist ohne Berufsabschluss.
2009
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Allgemeine Rahmenbedingungen Gesellschaft
1.1.7.1
Bevölkerung mit Migrationshintergrund nach Bundesländern
4,8
12,6
17,1
17,7
18
18,4
19,2
23,4
23,8
24,1
25,3
25,6
26,3
0 5 10 15 20 25 30
Neue Länder zusammen (ohne Berlin)
Schleswig-Holstein
Niedersachsen
Saarland
Rheinland-Pfalz
Deutschland
Bayern
Nordrhein-Westfalen
Berlin
Hessen
Baden-Württemberg
Bremen
Hamburg
Anteil der Gesamtbevölkerung in %
Quelle: Mikrozensus 2007
2009
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Allgemeine Rahmenbedingungen Gesellschaft
1.1.8 D
Junge Menschen leben im Spannungsfeld von ...
günstigen Entwicklungsbedingungen und verschärfter Konkurrenz,
kommerzialisierter Freizeit und Selbstorganisation,
Integration/Emanzipation und Ausgrenzung ,
Tradition und Moderne.
Für junge Menschen ist wichtig: ... ist weniger wichtig:
- Religion
- finanzielle Sicherung
- guter Beruf / interessante Arbeit
- Partnerschaft
- Familie und Kinder
- mit anderen in Harmonie leben
- im Leben etwas zu leisten
- politisches Engagement
- Glauben
2009
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Allgemeine Rahmenbedingungen Gesellschaft
1.1.9 D
Schule (Bildung) soll ...
den Übergang in Ausbildung und Beruf vorbereiten,
soziale Benachteiligung ausgleichen (Chancengleichheit),
gesellschaftliche Probleme durchsichtig machen und Handlungsmöglichkeiten aufzeigen.
soziale Kompetenzen fördern,
Leistungen bewerten,
Wissen vermitteln,
2009
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Allgemeine Rahmenbedingungen Gesellschaft
1.1.10 D
Anzahl der Schüler/-innen in Deutschland nach Schultypen 2006 (in Mio.):
Grundschule: 3,16
Gymnasium: 2,45
Realschule: 1,30
Hauptschule: 1,05
Gesamtschule: 0,59
Gymnasium 45,5%
Realschule 24,1%
Hauptschule 19,5%
Gesamtschule 10,9%
Verteilung der Schüler/-innen auf weiterführende Schulformen:
19,5% 10,9%
24,1% 45,5%
2009
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Allgemeine Rahmenbedingungen Gesellschaft
1.1.10.1
Schulabsolventen/-abgänger im Schuljahr 2005/2006 aus allgemeinbildenden Schulen (in %):
Quelle: Statistisches Jahrbuch der Bundesrepublik Deutschland 2008
19,5% 10,9%
24,1% 45,5%
5,9
21,1
42,5
30,5
9,7
27,6
39,7
23,0
0
10
20
30
40
50
Ohne Abschluss Hauptschulabschluss Realschulabschluss Hoch- oderFachhochschulreife
Weiblich Männlich
2009
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Allgemeine Rahmenbedingungen Gesellschaft
1.1.10.2
Gru
ndsc
hul
e
Gymnasiale Oberstufe
Kin
der
gart
en
Gymnasium
Gesamtschule
Realschule
Hauptschule
Fachschule
Universität
Technische Universität
Technische Hochschule
Pädagogische Hochschule
Kunsthochschule
Musikhochschule
Fachhochschule
Berufsakademie
Sonderschulen
Bevölkerung 2007 nach Migrationsstatus, Geschlecht undhöchstem schulischen Abschluss
Anm.: Ohne Personen mit Abschluss polytechnische Oberschule
Anteil in %
10,4 8,140,6
27,2
38,2
31,4
22,915,4
17,9
13,6
19,7 19,9 25,419,2
15,4 17,1 27,727,1
1,4 1,5
Frauen ohneMigrations-hintergrund
Frauen mitMigrations-hintergrund
Männer ohneMigrations-hintergrund
Männer mitMigrations-hintergrund
Hochschulreife
Mittlere Reife
Hauptschulabschluss
Ohne Schulabschluss
Noch in Ausbildung
2009
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Allgemeine Rahmenbedingungen Gesellschaft
1.1.11 D
Gru
ndsc
hul
e
Elementar-bereich Sekundarbereich I
Gymnasiale Oberstufe
Berufsschule und Betrieb A
llgem
eine
, be
rufli
che
und
wis
sens
chaf
tlich
e W
eite
rbild
ung
in v
ielfä
ltige
n F
orm
en
Fach-oberschule
2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19
Abendgym-nasium/Kolleg
Kin
der
gart
en
Gymnasium
Gesamtschule
Realschule
Hauptschule
Berufs-fachschule
Fachschule
Universität
Technische Universität
Technische Hochschule
Pädagogische Hochschule
Kunsthochschule
Musikhochschule
Fachhochschule
Verwaltungsfach-hochschule
Berufsakademie
Sonderschulen
Lebensjahr
Primar-bereich Sekundarbereich II Tertiärer Bereich Weiterbildung
Bildungssystem
2009
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Allgemeine Rahmenbedingungen Gesellschaft
1.1.12 D
Ausbildung hat hohen Wert (I)
57,0 % der Schulabgänger 2006 möchten nach der allgemeinbildenden Schule eine duale Berufsausbildung (Betrieb/Berufsschule) absolvieren,
51,6 % derjenigen, die eine Berufsausbildung im „dualen System“ (Betrieb und Berufsschule) anstrebten, gelang dies im gleichen Jahr.
Die Einmündungsquote von Jugendlichen mit Migrationshintergrund betrug sogar nur 42,0 %, während Schulabgänger ohne Migrationshintergrund dies zu 54,1 % verwirklichen konnten.
11,6 % ein Studium (Hoch- oder Fachhochschule).
5,0 % eine berufliche Vollzeitschule (Berufsfachschule) und
Quelle: Berufsbildungsbericht 2007
2009
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Allgemeine Rahmenbedingungen Gesellschaft
1.1.13 D
Ausbildung hat hohen Wert (II)
Probleme:
unzureichendes Ausbildungsplatzangebot
unzureichende Qualifikationsvoraussetzungen
zielgruppenspezifische Benachteiligungen
Ausgleich durch:
Berufsgrundbildungsjahr, Berufsvorbereitungsjahrüberbetriebliche
AusbildungenFörderprogramme der Bundesagentur für Arbeit
geschlechtsspezifische Berufswahlen
Jugendarbeitslosigkeit
Jugendsozialarbeit etc.
2009
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Allgemeine Rahmenbedingungen Gesellschaft
1.1.13.1
Gru
ndsc
hul
e
Gymnasiale Oberstufe
Kin
der
gart
en
Gymnasium
Gesamtschule
Realschule
Hauptschule
Fachschule
Universität
Technische Universität
Technische Hochschule
Pädagogische Hochschule
Kunsthochschule
Musikhochschule
Fachhochschule
Berufsakademie
Sonderschulen
Bevölkerung 2006 nach Migrationsstatus, Geschlecht undhöchstem beruflichen Abschluss
Anteil in %
15,027,2
17,028,3
23,1
36,8
12,3
29,7
53,5
27,4
56,9
32,9
8,5 8,5 13,8 9,2
Frauen ohneMigrations-hintergrund
Frauen mitMigrations-hintergrund
Männer ohneMigrations-hintergrund
Männer mitMigrations-hintergrund
Hochschulabschluss
Berufsbildender Abschluss
Ohne Abschluss
Noch in Ausbildung
2009
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Allgemeine Rahmenbedingungen Gesellschaft
1.1.14 D
Beteiligung/Partizipation
Probleme/Grenzen Beteiligung ...
Kluft zwischen persönlicher Betroffenheit und der Komplexität parlamentarisch-demokratischer Entscheidungsprozesse.
Vorherrschend ist...Engagement in
überschaubaren Gruppen und Initiativen.
ist von zentraler Bedeutung für eindemokratisches politisches Gemeinwesen,
setzt konkrete Möglichkeiten der Beeinflussung gesellschaftlicher und politischer Vorgänge für junge Menschen voraus.
Dominanz privater Interessen
2009
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Allgemeine Rahmenbedingungen Gesellschaft
1.1.15 D
Verschärfung gesellschaftlicher Probleme
Demografische Entwicklung
Zunahme biographischer Krisen junger Menschen
Anstieg von Belastungen und Überforderungen von Familien
Ausweitung von Arbeitslosigkeit auch von jungen Menschen
Einschränkung der Sozialleistungen für Familien
Wachsende Zweifel an der Problemlösungsfähigkeit des politischen Systems
Deshalb:
Der Partizipation junger Menschen und der Weiterentwicklung der Demokratie werden zur Überwindung der gesellschaftlichen Probleme und Krisen zentrale Bedeutung zukommen.
2009Allgemeine Rahmenbedingungen Staat
www.kinder-jugendhilfe.info©1.2.0
Grundrechte
Artikel 1 Grundgesetz:
Artikel 19 Absatz 4„Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen ... “
1. „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“
2. „Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.“
3. „Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtssprechung als unmittelbar geltendes Recht.“
Einige Grundrechte sind:
FreiheitsrechteGleichheit vor dem
GesetzGlaubensfreiheit
MeinungsfreiheitKoalitionsfreiheitErziehungsrecht der Eltern ...
2009Allgemeine Rahmenbedingungen Staat
www.kinder-jugendhilfe.info©1.2.1 D
Die Bundesrepublik Deutschland ist ein Rechtsstaat
das Prinzip der Bindung der gesetzgebenden Gewalt an die verfassungsmäßige Ordnung,
das Prinzip der Bindung von Exekutive und Judikative an Recht und Gesetz.
Grundlegende Gestaltungsprinzipien des Rechtsstaates sind:
- Legislative (Gesetzgebung): Parlament
- Exekutive (vollziehende Gewalt): Regierung/Verwaltung
- Judikative (Rechtsprechung): Justiz
Gegen rechtswidriges Handeln der Verwaltung genießen die Bürger/-innen den Schutz unabhängiger Gerichte
das Prinzip der Gewaltenteilung:
2009Allgemeine Rahmenbedingungen Staat
www.kinder-jugendhilfe.info©1.2.2 D
Art. 20 Abs. 1 GG: „Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.“
Sozialstaat kann als normativer Begriff oder als beschreibender Begriff verwandt werden.
Normativ bezeichnet der Begriff einen Staat sozialer Gerechtigkeit, wie er sein soll:
Art. 28 Abs. 1 GG: „Die verfassungsmäßige Ordnung in den Ländern muss den Grundsätzen des republikanischen, demokratischen und sozialen Rechtsstaates im Sinne dieses Grundgesetzes entsprechen...“.
Beschreibend bezeichnet der Begriff Struktur und Umfang der staatlichen Maßnahmen, die zur Verwirklichung größerer sozialer Gerechtigkeit (soziale Sicherheit und sozialer Ausgleich) ergriffen wurden. Wesentliche Elemente des Sozialstaates sind die Sozialpolitik und die durch sie bereitgestellten Sozialleistungen.
2009Allgemeine Rahmenbedingungen Staat
www.kinder-jugendhilfe.info©1.2.3 D
Art. 20 Abs. 1 GG: „Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.“
Demokratie
Demokratie als Staatsform der Bundesrepublik Deutschland
Art. 20 Abs. 2 GG: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volk in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.“
Art. 21 Abs. 1 GG: „Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Ihre Gründung ist frei. Ihre innere Ordnung muss demokratischen Grundsätzen entsprechen ...“
Demokratie als Parteienpluralismus
Demokratie als Frage nach Selbstbestimmung, Beteiligung und Entscheidungsmacht der Bürger/-innen (Mitwirkungsrechte, Mitbestimmung, Bürgerinitiativen).
2009Allgemeine Rahmenbedingungen Staat
www.kinder-jugendhilfe.info©1.2.4 D
Artikel 30 Grundgesetz„Die Ausübung der staatlichen Befugnisse und die Erfüllung der staatlichen Aufgaben ist Sache der Länder, soweit dieses Grundgesetz keine andere Regelung trifft oder zulässt.“
Föderativer Aufbau (I)
Die Bundesrepublik Deutschland ist ein Bundesstaat, der aus 16 Ländern besteht, die jeweils eigene Staaten sind.
Artikel 31 Grundgesetz„Bundesrecht bricht Landesrecht.“
Mit dem europäischen Integrationsprozess gewinnen Themen und Regelungen der Europäischen Union immer mehr an Bedeutung.
2009Allgemeine Rahmenbedingungen Staat
www.kinder-jugendhilfe.info©1.2.5 D
Föderativer Aufbau (II)
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Baden-Württemberg
Mecklenburg-Vorpommern
Brandenburg
Sachsen
Bayern
Hamburg
Bremen
Berlin
Thüringen
Hessen
2009Allgemeine Rahmenbedingungen Staat
www.kinder-jugendhilfe.info©1.2.6 D
Kommunale Selbstverwaltung
Zur Wahrnehmung der kommunalen Selbstverwaltung muss die Bevölkerung auch in Kreisen und Gemeinden eine Vertretung haben, die aus allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen hervorgegangen ist. Bei diesen Wahlen sind auch EU-Bürger wahlberechtigt.
Es gibt vier Formen von Gemeindeverwaltungsaufgaben:
Eigener Wirkungskreis:
1. freiwillige Aufgaben (z.B. Theater, Sportstätten ...)
2. Pflichtaufgaben in Selbstverwaltung (z.B. Jugend-/Sozialhilfe ...)
Übertragener Wirkungskreis:
3. Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung (z.B. Feuerwehr, Wohngeld ...)
4. Staatliche Auftragsangelegenheiten (z.B. Durchführung von Bundestagswahlen, Volkszählungen ...)
2009Allgemeine Rahmenbedingungen Staat
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Finanzverfassung
Der Bund erhält seine Mittel im wesentlichen aus Bundessteuern und Bundesanteilen an Gemeinschaftssteuern.
Die Länder erhalten ihre Mittel im wesentlichen aus Ländersteuern und den Länderanteilen der Gemeinschaftssteuern sowie aus demLänderfinanzausgleich und Bundesergänzungszuweisungen.
Die Gemeinden erhalten ihre Mittel im wesentlichen aus Gemeindesteuern, dem Gemeindeanteil an der Lohn- und Einkommenssteuer und der Gewerbesteuer sowie aus Landeszuweisungen.
Einnahmen 2007 in Mrd. €: Die beiden wichtigsten Steuerquellen sind die beiden großen Gemeinschaftssteuern. Sie machten 2007 63% des gesamten Steueraufkommens aus.
Lohn- und Einkommenssteuer: 170,5 Mrd. € Umsatzsteuer: 169,6 Mrd. €
1.2.7 D
Bund Länder Gemeinden
169,303 €272,626 €286,589 €
2009Allgemeine Rahmenbedingungen Staat
www.kinder-jugendhilfe.info©
Sozialgesetzbuch VIII(Artikel 1 KJHG)
Grundgesetz Sozialgesetzbuch – Erstes Buch:
Allgemeine Vorschriften Sozialgesetzbuch – Zehntes Buch:
Verfahrensrecht Sozialgesetzbuch - Zweites Buch:
Grundsicherung für Arbeitssuchende Sozialgesetzbuch - Drittes Buch:
Arbeitsförderung
Sozialgesetzbuch - Zwölftes Buch: Sozialhilfe
Bürgerliches Gesetzbuch
Unterhaltsvorschussgesetz
Bundeskindergeldgesetz
Bundeserziehungsgeldgesetz
Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz
Adoptionsvermittlungsgesetz
Jugendschutzgesetz
Jugendmedienschutz-Staatsvertrag
Jugendarbeitsschutzgesetz
Berufsbildungsgesetz
Jugendgerichtsgesetz
Tagesbetreuungsausbaugesetz
Gesetz zur Weiterentwicklung der Jugendhilfe
1.2.8 D
Standort des Kinder- und Jugendhilfegesetzes innerhalb des Bundesrechts
2009Allgemeine Rahmenbedingungen Staat
www.kinder-jugendhilfe.info©
Kinder sind Träger von Grundrechten.Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. (GG)Über die Wahrnehmung der elterlichen Verantwortung wacht die staatliche Gemeinschaft (staatliches Wächteramt).
Privatrecht (Familienrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch)
Öffentliches Recht (z.B. KJHG und SGB X)
Rechtsgrundlage
§ 50b FGG bestimmt, dass Kinder in sie betreffenden Verfahren angehört werden sollen. Ab 14 Jahren müssen sie angehört werden.
Das FGG setzt damit innerstaatlich Artikel 12 der UN-Kinderrechtskonvention um.
Kinder und Jugendliche sind an allen sie betreffenden Entscheidungen der öffentlichen Jugendhilfe zu beteiligen (z.B. § 8 KJHG).
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
1.2.9
Eltern- und Kinderrechte
Eltern- und Kinderrechte sind in folgenden Rechtsgebieten festgelegt:
2009Allgemeine Rahmenbedingungen Staat
www.kinder-jugendhilfe.info©1.2.10
Datenschutz
Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist ein Grundrecht.Vertrauensschutz und Verschwiegenheit sind eine Grundbedingung helfender Beziehungen.Kernpunkte des Sozialdatenschutzes in der Kinder- und Jugendhilfe:
Speicherung von Sozialdaten: • Nur zur Erfüllung der jeweiligen Aufgabe (§ 63 KJHG).
Nur erforderliche Daten
Erhebung grundsätzlich beim Betroffenen (§ 62 Abs. 2 KJHG)
Ohne Mitwirkung des Betroffenen nur, wenn dies ein Gesetz erlaubt oder in § 62 Abs. 3 und 4 abschließend festgelegte Bedingungen gegeben sind.
Erhebung von Sozialdaten: Nutzung und Übermittlung von Sozialdaten: Nur für den Erhebungszweck (§ 64 KJHG)
Nur, wenn dadurch der Erfolg einer zu gewährenden Leistung nicht in Frage gestellt wird (§ 64 Abs. 2 KJHG)
Für die Jugendhilfeplanung dürfen Sozialdaten anonymisiert verwendet werden (§ 64 Abs. 3 KJHG).
2009
© www.kinder-jugendhilfe.info
Strukturen Institutionen
2.1.1.1 D
Bund, Länder und Kommunen in der Jugendhilfe (I)
Bund: Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG); Anregung und Förderung der länderübergreifenden Jugendhilfe; Bundesjugendkuratorium; Kinder- und Jugendbericht der Bundesregierung alle vier Jahre.
Länder fördern die Jugendhilfeträger mit dem Ziel der Weiterentwicklung und
des gleichmäßigen Ausbaus der Jugendhilfe, unterstützen die örtlichen Träger der Jugendhilfe durch Beratung und Fortbildung.
Städte und Landkreise errichten ein Jugendamt: Verantwortung, Planung und Förderung der örtlichen Jugendhilfe in kommunaler Selbstverantwortung.
2009
© www.kinder-jugendhilfe.info
Strukturen Institutionen
Bund Länder Städte und Kreise
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
16 Landesministerien für Kinder und JugendLandesjugendämter
Jugendämter in allen Landkreisen und kreisfreien Städten
SGB VIII Kinder- und Jugendhilfegesetz
Ausführungsgesetze zum SGB VIII
Mittelfristige Jugendhilfepläne
Zuständigkeit
Grundlagen
Überregionale Anregung und Förderung
Anregung, Förderung, Weiterentwicklung der öffentlichen und freien Jugendhilfe
Örtliche Planung und Förderung in kommunaler Selbstverantwortung
Instrumente
Kinder- und Jugendplan (KJP)Kinder- und Jugendbericht
LandesjugendpläneKinder- und Jugendberichte
Örtliche Einrichtungen und Angebote in freier und öffentlicher Trägerschaft
Förderung und Bericht-erstattung
2.1.1.2 D
Bund, Länder und Kommunen in der Jugendhilfe (II)
2009
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Strukturen Institutionen
2.1.2 D
Träger der nicht-staatlichen Jugendhilfe
Jugendhilfe wird überwiegend von nicht-staatlichen gemeinnützigen Trägern angeboten:
Bund Länder Städte und Kreise
Bundesjugendring Landesjugendringe Jugendringe
Jugendverbände auf Bundesebene
Jugendverbände auf Landesebene
Örtliche Jugendorganisationen und Gruppen
Bundesarbeits-gemeinschaft der FreienWohlfahrtspflege
Landesarbeits-gemeinschaften derWohlfahrtsverbände
Ligen derWohlfahrtsverbände aufStadt und Kreisebene
Spitzenverbände derWohlfahrtspflege undZusammenschlüsse von Verbänden
Spitzenverbände derWohlfahrtspflege undZusammenschlüsse von Verbänden
WohlfahrtsverbändeReligionsgemeinschaftenandere Vereinigungen undTräger, Initiativgruppen
2009
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Strukturen Institutionen
Bundesministe-rium für Familie,
Senioren, Frauen
und Jugend
Bundesjugend-kuratorium
Landesjugendhilfe-ausschüsse
Erläuterung: Direkte Verbindung im eigenen Kompetenzbereich Entsendung von Vertreter(inne)n in Gremien Berufung
Deutsches Nationalkomitee für internationale Jugendarbeit
Deutscher Bundes-
jugendring
Deutsche Sport-jugend( dsj)
Ring Po-litischer Jugend(RPJ)
Andere zentrale Verbände und Institutionen
z.B. AGJ, AdB, BKJ, DJH, DJI,
IJAB
Andere Verbände auf Orts-ebene
Stadt- oder Kreisaus-
schuss des RPJ
Stadt- oder Kreisjugend-
ringe
Örtliche Sport-
vereine
Wohlfahrts-verbände Ortsebene
dsj-Landes-sportver-
bände
Wohl-fahrtsver-
bände Land
AndereVerbände
auf Landes-ebene
Landes-ausschüsse
des RPJ
2.1.3 D
Wohlfahrts-verbände
Bun
dese
bene
La
nde
sebe
ne
Kom
mun
ale
Ebe
ne
Freie Kinder- und Jugendhilfe
Landes-jugend-
ringe
Stadt- oder Kreisjugendhilfe-
ausschüsse
Deutscher Bundestag Bundesregierung Bundesrat
Bundestags-ausschuss für Familie, Se-
nioren, Frauen und Jugend
Arbeitsgemein-schaft der Obersten Landesjugend- und Familienbehörden
Kommunale Spitzenverbände
auf Bundes-ebene
Landesregierung oder Senat
Landtag, Abgeord-netenhaus oder
Bürgerschaft
Bun
desebene
Stadtrat, Kreistag
Gemeinderat
StadtLandkreisGemeinde
Oberste Jugendbe-hörde des
Landes
Landes-jugendamt
Landesverbände der kommunalen Spitzenverbände
Stadt-, Kreis-, Gemeindeverwaltung
Stadt- oder Kreisjugendamt
Landesebene
Kom
munal
e E
bene
Öffentliche Kinder- und Jugendhilfe
Kinder-kommission
Struktur der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland
2009
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Strukturen Institutionen
2.1.4 D
Aufbau des Jugendamtes auf örtlicher Ebene
Jugendamt
Jugendhilfeausschuss (JHA) Verwaltung
Der JHA befasst sich mit allen Angelegenheiten der Jugendhilfe, insbesondere mit:
der Beratung von Problemlagen
junger Menschen und Familien Vorschlägen für die Weiterentwicklung der Jugendhilfeder Jugendhilfeplanung der Förderung der freien
Jugendhilfe.
Laufende Verwaltung im Rahmen der Satzung und der Beschlüsse der Vertretungskörperschaft und des Jugendhilfeausschusses.
Zusammensetzung des Jugendhilfeausschusses:
Zu 2/5 freie Träger: Jugendverbände, Wohlfahrtsverbände, Religionsgemeinschaften, Vereine
Zu 3/5 Vertreter des Kommunalparlaments.
2009
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Strukturen Institutionen
2.1.5 D
Aufbau der Verwaltung des Jugendamtes
Jugendamt
Amtsleitung
Steuerung
Planung
Controlling
Organisation
Personal
Finanzen
Öffentlichkeits-arbeit
Verwaltung
Hilfe zur Erziehung
Adoptionen
Familien- und Jugend-gerichtshilfe
Amts-vormundschaft/ Pflegschaft
Soziale Dienste
Beratungsstelle
Jugend-bildungsstätte
Heim
ZentraleEinrichtungen
Förderungund Betrieb von Einrich-tungen
Jugendarbeit
Jugendsozial-arbeit
Familien-förderung
AllgemeineFörderung
Förderungund Betriebvon Einrich-tungen
Tagespflege
Fachberatung
Kindertages-betreuung
Jugendhilfeausschuss
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Strukturen Verfahren und Organisation 2009
2.2.0
Jugendhilfe im Kräftespiel
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Strukturen Verfahren und Organisation 2009
2.2.1 D
Zusammenarbeit der öffentlichen mit der freien Jugendhilfe
Vorrang der freien Jugendhilfe (Subsidiaritätsprinzip)Wenn die freie Jugendhilfe Aufgaben übernehmen kann, soll die öffentliche Jugendhilfe davon absehen.
Gesamtverantwortung der öffentlichen JugendhilfeDie öffentliche Jugendhilfe - das Jugendamt - ist für die Jugendhilfe insgesamt verantwortlich.
Förderung der freien JugendhilfeDie öffentliche Jugendhilfe ist zur ideellen und finanziellen Förderung der freien Jugendhilfe verpflichtet.
GrundsatzÖffentliche und freie Jugendhilfe sollen partnerschaftlich zusammenarbeiten.
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Strukturen Verfahren und Organisation 2009
2.2.2.1 D
Partizipation (nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz)
Grundsatz:
Eltern und junge Menschen sind Bürger und Leistungsberechtigte.
Sie haben Rechte auf Beteiligung.
Die Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe haben die Pflicht, sie zu beteiligen.
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Strukturen Verfahren und Organisation 2009
2.2.2.2 D
Rechte auf Beteiligung bei konkreten Leistungen
Wunsch- und Wahlrecht (§ 5 KJHG) = Recht, zwischen Einrichtungen und Diensten zu wählen.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 8 KJHG) = Recht auf Information, Beratung und Mitsprache entsprechend dem Entwicklungsstand.
Grundrichtung der Erziehung, Gleichberechtigung von Mädchen und Jungen (§ 9 KJHG) = Recht auf Berücksichtigung geschlechtsspezifischer, sozialer und kultureller Eigenarten.
Beteiligung in der Jugendarbeit (§ 11 KJHG) = Recht zur Mitgestaltung und Mitbestimmung ist Grundlage der Jugendarbeit.
Beteiligung von Eltern in Kindertageseinrichtungen (§ 22 KJHG) = Recht auf Mitwirkung bei allen wesentlichen Entscheidungen.
Beteiligung bei Gewährung von Hilfe zur Erziehung (§ 36 KJHG) = Recht auf gemeinsame Aufstellung des Hilfeplanes, mit dem Bedarf, Art und Umfang der Hilfe festgelegt wird.
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Strukturen Verfahren und Organisation 2009
2.2.3 D
Gender Mainstreaming
will …
wurde …
soll …
... bei allen gesellschaftlichen Vorhaben und Entscheidungen die unterschiedlichen Lebenssituationen und -interessen von Frauen und Männern von vornherein und regelmäßig berücksichtigen.
... im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit konzipiert und über die Vereinten Nationen, die Europäische Union auch für das Handeln der Bundesregierung verbindlich gemacht.
... Gleichstellungspolitik nicht ablösen sondern verallgemeinern, konkretisieren und effektivieren.
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Strukturen Finanzierung 2009
2.3.1 D
Insgesamt ca. 702 Milliarden €.
Sozialleistungen 2006
In %:
Renten-versicherung
34,2
Kranken-versicherung
20,8
Pflege-versicherung
2,6
Unfall-versicherung
1,6
Arbeits-förderung
12,3
Sozialhilfe 3,2
Kinder- und Jugendhilfe
2,7
Sonstiges21,8
Wohngeld 0,2
Ausbildungs-förderung
0,3
Erziehungsgeld 0,4
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Strukturen Finanzierung 2009
26,6%
8,0%
0,5%
5,9%
59,0%
Tageseinrichtungen für Kinder
Hilfen zur Erziehung, Hilfe für junge Volljährige
Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit
allg. Förderung der Erziehung in der Familie
Sonstige
2.3.2 D
Ausgaben für Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe 2007
2007 insgesamt fast 22,8 Milliarden Euro = 3 Prozent der Sozialleistungen
Ausgaben in Milliarden Euro:
Struktur der Ausgaben (in %):
17.719.21
20.67
22.79
1998 2001 2004 2007
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Strukturen Finanzierung 2009
84.7 %
1.0 %
14.3 %
2.3.3 D
Öffentliche Mittel für Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe werden zu 84,7 % von den Kommunen (Städte, Gemeinden und Kreisen) aufgebracht
Jugendämter und kreisangehörige Gemeinden ohne eigenes Jugendamt
Landesjugendämter und oberste Landesjugendbehörden
Oberste Bundesbehörden
Finanzierungsquellen
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Strukturen Finanzierung 2009
2.3.4.1 D
Kinder- und Jugendplan des Bundes
Förderziele und -programme:
Politische Bildung
Kulturelle Bildung
Jugend und Sport
Soziale Bildung
Jugendsozialarbeit
Gleichstellung von Mädchen und Jungen, Mädchen- und Jungenarbeit
Junge Menschen mit Behinderung
Hilfe für junge Menschen und Familie
Hilfen für Kinder
Stärkung im Umgang mit Medien
Jugendverbandsarbeit
Kinder- und Jugendhilfe in der freien Wohlfahrtspflege
Fortbildung
Neue Wege der Kinder- und Jugendhilfe, Evaluation, Innovation
Internationale Jugendarbeit
Internationale Studienprogramme für Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe sowie der sozialen Arbeit
Eingliederung junger Menschen mit Migrationshintergrund
Bau, Erwerb, Einrichtung und Bauerhalt von Stätten der Kinder- und Jugendhilfe
Entwicklung und Chancen für junge Menschen in sozialen Brennpunkten
Sonstige Fördermaßnahmen
Schutz von Kindern und Jugendlichen
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Strukturen Finanzierung 2009
2.3.4.2 D
Kinder- und Jugendplan des Bundes
Förderungsverfahren:
Direktverfahren für Empfänger institutioneller Förderung Anträge direkt beim BMFSFJ
ZentralstellenverfahrenAntragstellung über zentrale Zusammenschlüsse freier Träger
LänderverfahrenAnträge über die Obersten Landesjugendbehörden
Förderungsarten:
Projektförderung institutionelle
Förderung
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Strukturen Finanzierung 2009
11%
7%
8%
5%
4%
14% 14%
37%
Internationale Jugendarbeit
Integration junger Menschen mit Migrationshintergrund
Jugendverbandsarbeit
Soziale und berufliche Integration
Politische Bildung
Kulturelle Bildung
Kindheit, Tageseinrichtungen
Sonstiges
2.3.4.3
Ausgabenstruktur des Kinder- und Jugendplans
Für 2009 sind für den Kinder- und Jugendplan des Bundes 140 Millionen Euro vorgesehen. Die Ausgaben verteilen sich prozentual wie folgt auf folgende wichtige Aufgabenfelder:
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Strukturen Mitarbeiter/-innen 2009
Hilfen zur Erziehung;
14%
Jugendarbeit/ Jugendsozial-
arbeit 9%
Jugendämter/ Landesjugend-
ämter 6%Sonstige 5%
Kindertages-einrichtungen
66%
2.4.1 D
Arbeitsfelder der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Kinder- und Jugendhilfe
Anteil der Beschäftigten nachGeschlecht 2006 (in %):
Stand: 2002
88%
12%
männlich weiblich
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Strukturen Mitarbeiter/-innen 2009
2.4.2 D
Bürgerengagement – Ehrenamt
Ehrenamtliche soziale Arbeit: Mehr als 600.000 Menschen
in praktischen Tätigkeitsfeldern: Jugendverbandsarbeit, offene Jugendarbeit, Betreuungsaufgaben, Vormundschaften/ Pflegschaften,
in Organisationen: Vereine, Selbsthilfegruppen, Vorstände, politische Fachgremien.
Familiäres Engagement: Ca. 60.000 Pflegeeltern
in Ersatzfamilien
in allen Arbeitsfeldern der Familienhilfe
Soziale Dienste junger Menschen: Ca. 13.000 Zivildienstleistende und ca. 4.700 junge Menschen im Freiwilligen Sozialen Jahr
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Strukturen Mitarbeiter/-innen 2009
2.4.3
Ausbildungsniveau der Mitarbeiter/-innen in der Kinder- und Jugendhilfe
Fachhochschule10% Universität
2%
Ausbild./ohne11%
Sonstige27%
Fachschule50%
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Strukturen Mitarbeiter/-innen 2009
2.4.4
Ausbildung der sozialpädagogischen Fachkräfte
Universität Pädagog(inn)enPsycholog(inn)enSoziolog(inn)enSozialwissenschaftler/-innen
LeitungOrganisationPlanungTherapiePädagogikalle Arbeitsfelder
Fachhochschule Sozialpädagog(inn)enSozialarbeiter/-innen
LeitungPädagogikOrganisationPlanungVerwaltungalle Arbeitsfelder
Fachschulen Erzieher/-innenHeilpädagog(inn)en
Leitung (bei Kindertageseinrichtungen)Pädagogik im Gruppendienst (vorwiegend Kindertageseinrichtungen)Erziehungshilfen
BerufsfachschuleBerufsausbildung
Kinderpfleger/-innenHeilerziehungshelfer/-innen
Pädagogik im Gruppendienst
Fachkräftegruppen Arbeitsgebiete
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Strukturen Mitarbeiter/-innen 2009
2.4.5
Tendenzen, Entwicklungen, Probleme
Notwendigkeit zur Fort- und Weiterbildung- Professionalisierung, wissenschaftliche Durchdringung, gesellschaftlicher Wandel
verlangen permanente Fort- und Weiterbildung der Fachkräfte
Innovationsdruck- Gesellschaftlicher Wandel verlangt immer stärker Reflexivität,- Souveränität und Innovationsmut bei den Mitarbeiter(inne)n
Prekäre Arbeitsverhältnisse- Anstieg befristeter und ungesicherter Arbeitsverhältnisse,- Abnahme von Arbeitsverhältnissen mit tariflicher Bezahlung
Frauenarbeit – Männerleitung- Berufstätigkeit in der Jugendhilfe ist Frauensache (85,2 %) ,- Je höher die Position, je größer der Anteil von Männern
Neue Studienabschlüsse und Fachanforderungen- Bachelor- und Masterstudienabschlüsse werden die Regel,- Anhebung der Erzieher(innen)ausbildung auf Fachhochschulniveau
Professionalisierung - Akademisierung- Zunahme der ausgebildeten Fachkräfte,- Zunahme der an Hochschulen ausgebildeten Fachkräfte
2009
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Aufgaben und Ziele Auftrag und Anspruch
3.1.1 D
§ 1 KJHG
(1) Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.
(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Bestätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.
(3) Jugendhilfe soll zur Verwirklichung dieses Rechts … insbesondere
1. junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern und dazu beitragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen,
2. Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung beraten und unterstützen,
3. Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl schützen,
4. dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen.
2009
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Aufgaben und Ziele Auftrag und Anspruch
3.1.2 D
Aufgaben der Jugendhilfe (§§ 11- 60 KJHG)
Leistungen (§§ 11- 41 KJHG):
Andere Aufgaben (§§ 42-60 KJHG):z.B. Inobhutnahme, Mitwirkung vor Vormundschafts-, Familien- und Jugendgerichten.
§§ 11 – 15
JugendarbeitJugendsozialarbeiterzieherischer Kinder- und Jugendschutz
Internationale Jugendarbeit Förderung der Jugendverbände
§§ 16 – 21
Förderung der Erziehung in der Familie
Familienbildung Familienberatung Familienerholung Trennungs- und Scheidungsberatung
§§ 22 – 26
Förderung von Kindern in Tages-einrichtungen und Tagespflege
Krippe Kindergarten Horte selbstorganisierte Gruppe
§§ 27 – 41
Hilfen zur Erziehung Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und JugendlicheHilfe für junge Volljährige
Ambulante Erziehungshilfen Pflegefamilie Heimerziehung
2009
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Aufgaben und Ziele Auftrag und Anspruch
3.1.3
Jugendhilfe zwischen Prävention, Leistungserbringung und Intervention
2009
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Aufgaben und Ziele Auftrag und Anspruch
3.2.1 D
Jugendarbeit
Angebote der Jugendarbeit sind sollen
Jugendarbeit wird angeboten von Jugendverbänden und anderen Trägern der freien und öffentlichen Jugendhilfe.
Jugendarbeit in Sport, Spiel und Geselligkeit
arbeitswelt-, schul- und familienbezogene Jugendarbeit
an den Interessen von jungen Menschen anknüpfen,
von ihnen mitgestaltet und mitbestimmt werden,
sie zur gesellschaftlichen Mitverantwortung motivieren undzum sozialen Engagement anregen.
außerschulische Jugendbildung
internationale Jugendarbeit
Kinder- und Jugenderholung
Jugendberatung.
sie zur Selbstbestimmung befähigen,
… ist ein eigener Sozialisations- und Bildungsbereich neben Familie, Schule und Berufsbildung.
2009
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Aufgaben und Ziele Auftrag und Anspruch
3.2.2 D
Jugendsozialarbeit
zur Förderung ihrer schulischen und beruflichen Ausbildung,
zur Eingliederung in die Arbeitswelt und
zur sozialen Integration.
Jugendsozialarbeit ist eine Brücke für den Übergang von der Schule in den Beruf:
in Werkstätten
in Beratungsstellen in Ausbildungsprojekten
in Jugendwohnheimen
in Integrationsprojekten für Jugendliche mit Migrationshintergrund.
... ist eine Integrationshilfe für junge Menschen:
2009
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Aufgaben und Ziele Auftrag und Anspruch
3.2.3 D
Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
Der erzieherische Kinder- und Jugendschutz ist ein allgemeines präventives Beratungs- und Bildungsangebot für Kinder, Jugendliche und für Eltern, der
junge Menschen befähigen soll, sich vor gefährdenden Einflüssen zu schützen und sie zu Kritikfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit und Eigenverantwortlichkeit sowie zur Verantwortlichkeit gegenüber anderen Menschen führen soll,
Eltern und andere Erziehungsberechtigte besser befähigen soll, Kinder und Jugendliche vor gefährdenden Einflüssen zu schützen.
Der erzieherische Kinder- und Jugendschutz erfolgt z.B. über:
Elternarbeit (in Kindergärten),
im Rahmen von Familienbildung,
im Rahmen von Familienplanung,
im Rahmen der Jugendarbeit oder
durch allgemeine Aufklärungskampagnen (zu AIDS, Drogen etc.).
2009
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Aufgaben und Ziele Auftrag und Anspruch
3.2.4 D
Jugendmedienschutz
Teilbereich des Jugendschutzes mit zunehmender Bedeutung
Aufgabe: Einflüsse der Erwachsenenwelt auf Kinder und Jugendliche, die dem Entwicklungsstand der Heranwachsenden noch nicht entsprechen, fern zu halten und sie so bei ihrer Persönlichkeitsentwicklung zu unterstützen
Spannungsverhältnis zwischen Meinungs-, Wissenschafts- und Kunstfreiheit Aufgaben und Ziele des Jugendschutzes
Gesetzliche Grundlagen: Jugendschutzgesetz (JuSchG) und der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) sind rechtliche Rahmenbedingungen für Trägermedien und Online-Medien.
2009
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Aufgaben und Ziele Auftrag und Anspruch
3.2.5 D
Jugendmedienschutzeinrichtungen
Jugendmedienschutzinstitutionen beurteilen Medieninhalte aufgrund ihres Gefährdungs- oder Beeinträchtigungspotenzials und regeln deren öffentliche Verbreitung
Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien als Bundeseinrichtung (auf Basis des JuSchG)
Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) als Einrichtung der Landesmedienanstalten auf Länderebene (auf Basis des JMStV) und zentrale Aufsichtsstelle; zugeordnet: jugendschutz.net (für Telemedien)
Einrichtungen der Freiwilligen Selbstkontrolle, anerkannt durch die KJM (für Rundfunk und Telemedien) bzw. durch die Obersten Landesjugendbehörden (für Filme und Computerspiele)
2009
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Aufgaben und Ziele Auftrag und Anspruch
3.2.6 D
Förderung der Erziehung in der Familie
Erziehung in Familien ist in der modernen Gesellschaft Konflikten, Belastungen und Risiken ausgesetzt.
Familien/Eltern brauchen zur Bewältigung der Erziehung ihrer Kinder vielfältige Formen der Beratung, Unterstützung und Entlastung.
Es ist Aufgabe der Jugendhilfe Eltern für die Pflege und Erziehung ihrer Kinder zu fördern und zu unterstützen durch:
Beratung in Erziehungsfragen
Familienfreizeit und -erholung
Familienbildung
Unterstützung für Alleinerziehende
Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung, Scheidung.
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Aufgaben und Ziele Förderung und Unterstützung 2009
3.2.7 D
Aufgaben der Tagesangebote für Kinder
Tagesangebote für Kinder dienen der
Zentrale Aufgaben der Tagesbetreuung sind
BetreuungSicherstellung von Versorgung und Aufsicht
ErziehungVermittlung von Normen und Wertenund von sozialen Kompetenzen
BildungVermittlung von Fähigkeitenund Fertigkeiten
Unterstützung von Eltern
Förderung von Kindern
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Aufgaben und Ziele Förderung und Unterstützung 2009
3.2.8
Tagesangebote für Kinder
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Aufgaben und Ziele Förderung und Unterstützung 2009
3.2.8.1
Tagesangebote für Kinder bis zum dritten Lebensjahr im europäischen Vergleich (2006)
Anteil außerfamiliär betreuter Kinder (in Prozent). Quelle: Europäische Kommission
26
2
2
4
4
26
31
33
39
40
44
45
73
18
0 20 40 60 80 100
EU-25
Tschechische Republik
Polen
Österreich
Litauen
Deutschland
Italien
Frankreich
Großbritannien
Spanien
Belgien
Schweden
Niederlande
Dänemark
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Aufgaben und Ziele Förderung und Unterstützung 2009
3.2.8.2
Tagesangebote für Kinder von drei Jahren an bis zur Einschulung im europäischen Vergleich (2006)
Anteil außerfamiliär betreuter Kinder (in Prozent). Quelle: Europäische Kommission
84
28
56
67
71
89
89
90
91
92
93
94
96
98
0 20 40 60 80 100
EU-25
Polen
Litauen
Tschechische Republik
Österreich
Niederlande
Großbritannien
Italien
Spanien
Schweden
Deutschland
Frankreich
Dänemark
Belgien
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Aufgaben und Ziele Hilfen 2009
3.3.1
Anspruchsgrundlagen
Wenn … haben … Anspruch auf …
eine dem Wohl des Kindes entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist,
Hilfe zu Erziehung(§27 KJHG)
sie seelisch behindert oder von einer Behinderung bedroht sind,
Mittelfristige Jugendhilfepläne
Eltern
Kinder und Jugendliche
die individuelle Situation und die Persönlichkeitsentwicklung es erforderlich machen,
Hilfe für junge Volljährige(§41 KJHG)
junge Volljährige
sie um Obhut bitten,Inobhutnahme durch das Jugendamt(§42 KJHG)
Kinder oder Jugendliche
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Aufgaben und Ziele Hilfen 2009
3.3.2
Verfahrensgrundsätze
Die Gewährung und Durchführung von Hilfe in Belastungs-, Not- und Krisensituationen erfolgt nach gesetzlich festgelegten Grundsätzen und Verfahrensregeln
Information und Beratung von Eltern und Kindern/Jugendlichen bei der Auswahl der Hilfe
Berücksichtigung des Wunsch- und Wahlrechts der Betroffenen (Eltern und Kinder)
Entscheidungen im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte (kollegiale Beratung im Fachteam)
Aufstellen eines Hilfeplanes
Regelmäßige Entscheidungsüberprüfung
Bei Hilfe außerhalb der eigenen Familie (Pflegefamilien, Heime, sonstige betreute Wohnformen):
Sicherung der Zusammenarbeit mit den Eltern
Weitere Unterstützung der Herkunftsfamilie, Wiederherstellen der Erziehungsfähigkeit (Rückkehroption für das Kind)
Mittelfristige Klärung und Entscheidung, ob die Unterbringung auf Zeit oder auf Dauer erfolgt
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Aufgaben und Ziele Hilfen 2009
3.3.3
Formen der Hilfe
Arbeitsformen Angebote Hauptzielgruppe
FamilienunterstützendeHilfen
FamilienergänzendeHilfen
FamilienersetzendeHilfen
Erziehungsberatung
Sozialpädagogische Familienhilfe
Soziale Gruppenarbeit Erziehungsbeistände
Eltern mit Kindern aller Altersgruppen
Familien mit jüngeren Kindern
ältere Kinder und Jugendliche ältere Kinder und Jugendliche
Gemeinsame Wohn-formen für Väter/Mütter und Kinder
Tagesgruppen Sozialpädagogische
Tagespflege
Alleinerziehende Eltern mit Kindern unter 6 Jahren
Kinder bis 14 Jahre Kinder im Vor- und
Grundschulalter
Vollzeitpflege Heimerziehung /
sonstige Wohnformen Intensive sozialpädago-
gische Einzelbetreuung
insbesondere jüngere Kinder Kinder / Jugendliche / junge
Volljährige Jugendliche und Heranwachsende
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Aufgaben und Ziele Hilfen 2009
3.3.4
Familienunterstützende und –ergänzende Hilfen
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Aufgaben und Ziele Hilfen 2009
3.3.5
Formen der Erziehung außerhalb der Herkunftsfamilie
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Aufgaben und Ziele Andere Aufgaben 2009
3.4.1
Inobhutnahme
Wenn ein Kind oder ein Jugendlicher darum bittet oder eine dringende Gefahr für das Wohl des Kindes oder des Jugendlichen es erfordert, ist das Jugendamt verpflichtet, dieses oder diesen in Obhut zu nehmen.
bei einer geeigneten Person in einer Einrichtung oder sonstigen
betreuten Wohnform in einer Jugendschutzstelle in einer Bereitschaftspflegefamilie
Dieses erfolgt …
Über die Dauer der Inobhutnahme entscheiden:
Freiheitsentziehende Maßnahmen sind nur in Ausnahmefällen (bei Gefahr für Leib und Leben) zulässig.
die Eltern Das Vormundschaftsgericht (wenn
das Kindeswohl gefährdet ist).
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Aufgaben und Ziele Andere Aufgaben 2009
3.4.2
Mitwirkung in Verfahren vor dem Familiengericht
>> Pflege und Erziehung sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staat-liche Gemeinschaft. << (Grundgesetz, Art. 6 Abs. 2)
Entscheidungen über Eingriffe ins elterliche Sorgerecht können nur von einem Gericht (Familiengericht) getroffen werden!
Das Jugendamt kann das Gericht anrufen
Eingriffe in dieses Recht (Sorgerecht) sind nach § 1666 BGB nur möglich,wenn das Wohl des Kindes gefährdet ist (Vernachlässigung, Misshandlung, Missbrauch)
und die Eltern nicht bereit oder in der Lage sind, diese Gefährdungssituation zu beenden
und andere Maßnahmen (z.B. der Jugendhilfe) erfolglos geblieben sind oder zur Abwendung der Gefahr nicht ausreichen (§ 1666a BGB)
und die ergriffenen Maßnahmen (Ermahnungen, Verwarnungen, Auflagen, Entzug der elterlichen Sorge) eine geeignete und verhältnismäßige Form der Gefahrenabwehr darstellen.
Das Gericht muss das Jugendamt anhören
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Aufgaben und Ziele Andere Aufgaben 2009
3.4.3
Mitwirkung in Verfahren vor dem Familiengericht bei Trennung und Scheidung
Auch nach der Scheidung einer Ehe können die Eltern weiterhin gemeinsam die elterliche Sorge für ihre minderjährigen Kinder ausüben.
Kinder sind entsprechend ihres Entwicklungsstandes zu beteiligen !
Das Jugendamt …
► berät Eltern in Trennungs- und Scheidungssituationen (§ 17 SGB VIII);
► wirkt in strittigen Fällen und bei Kindeswohl-gefährdungen im Verfahren vor dem Familiengericht mit;
► bringt sozialpädagogische Gesichtspunkte in das Scheidungsverfahren ein; ► unterrichtet über angebotene und erbrachte Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe.
Das Gericht …
► entscheidet über die elterliche Sorge nach der Scheidung oder (auf Antrag) bei dauerhaft getrennten Eltern nur dann, wenn ein Elternteil einen Antrag auf Alleinsorge stellt;
► hat nur in strittigen Fällen das Jugendamt anzuhören;
► soll eine Regelung treffen, die dem Wohl des Kindes am besten entspricht.
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Aufgaben und Ziele Andere Aufgaben 2009
3.4.4.1
Vormundschaften und Pflegschaften (I)
Wenn leibliche Eltern
nicht in der Lage sind, die elterliche Sorge für ihr Kind wahrzunehmen
oder
nicht bereit oder willens sind, eine Gefährdung des Wohls des Kindes abzuwenden
bestellt das Familiengerichtunter Mitwirkung des Jugendamtes im Verfahren
für die/den Minderjährigen einen Vormund
oder
einen Pfleger.
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Aufgaben und Ziele Andere Aufgaben 2009
3.4.4.2
Vormundschaften und Pflegschaften (II)
Vormünder und Pfleger/-innen können sein
Vormünderübernehmen die rechtliche Vertretung des/der Minderjährigen im vollen Umfang (elterliche Fürsorge)
Pfleger/-innenübernehmen die rechtliche Vertretung des/der Minderjährigen nur für den ihnen übertragenen Wirkungskreis (Aufenthaltsbestimmung, Gesundheitssorge, Vermögenssorge, etc.)
► Privatpersonen (Einzelvormünder/-pfleger)► Fachkräfte freier Träger
(Vereinsvormünder/-pfleger)► Fachkräfte des Jugendamtes
(Amtsvormünder/-pfleger)
In Deutschland lebten Ende 2007 ► 30.500 Minderjährige unter bestellter Amtsvormundschaft► 28.400 Minderjährige unter bestellter AmtspflegschaftVon den Jugendämtern wurden 2007 ca. 12.800 Anträge auf vollständige oder teilweisen Entzug der elterlichen Sorge gestellt.
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Aufgaben und Ziele Andere Aufgaben 2009
3.4.5
Mitwirkung in Verfahren vor dem Jugendgericht
Jugendgerichtshilfe ...
► wird schon im Rahmen von Ermitt-lungsverfahren gegen Jugendliche oder Heranwachsende informiert
► hat Aufgaben der Erforschung der Persönlichkeit, des Entwicklungsstan-des des Jugendlichen
► macht Sanktionsvorschläge, begleitet und überwacht gerichtliche Anordnungen
Jugendkonflikthilfe ...
► hat die Aufgabe, die jungen Menschen sozialpädagogisch zu beraten, zu unterstützen und zu fördern
► macht Vorschläge zur Einstellung des Verfahrens mit oder ohne Auflagen durch Formulierung sozialpädagogischer Maßnahmen (z.B. Wiedergutmachung)
► unterstützt junge Menschen (nach Arrest oder Jugendstrafe) bei der Wiedereingliederung
Jugendliche (14 - 18 Jahre) und Heranwachsende (18 - 21 Jahre) sind strafmündig. Das Jugendamt wirkt in Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz (JGG) mit (Jugendgerichtshilfe). Jugendhilfe bewegt sich im Rahmen ihrer Mitwirkung vor dem Jugendgericht im Spannungsfeld von Jugendgerichtshilfe und Jugendkonflikthilfe.
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Aufgaben und Ziele Andere Aufgaben 2009
3.4.6
Adoptionen
… hatten 1.432 (32 %) nicht die deutsche Staatsangehörigkeit,
... wurden 55 % durch Stiefvater/Stiefmutter oder Verwandte angenommen,
... waren 45 % unter 6 Jahre alt.
4.509 Kinder und Jugendliche wurden 2007 in Deutschland adoptiert, davon ….
Ende 2007 waren weitere 886 Kinder und Jugendliche für eine Adoption vorgemerkt.
Bundesweit gibt es etwa 10-mal so viele an einer Adoption interessierte Familien wie zur Adoption vorgemerkte Kinder und Jugendliche.
Quelle: Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung Nr.306 vom 25.08.2008
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Aufgaben und Ziele Trends 2009
3.5.1
Verschärfung gesellschaftlicher Probleme
Demographische Entwicklung
Zunahme biographischer Krisen junger Menschen
Anstieg von Belastungen und Überforderungen von Familien
Ausweitung von Arbeitslosigkeit auch von jungen Menschen
Einschränkung der Sozialleistungen für Familien
Wachsende Zweifel an der Problemlösungsfähigkeit des politischen Systems
Deshalb:
Der Partizipation junger Menschen und der Weiterentwicklung der Demokratie werden zur Überwindung der gesellschaftlichen Probleme und Krisen zentrale Bedeutung zukommen.
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Aufgaben und Ziele Trends 2009
3.5.2
Perspektiven für eine offensive Jugendhilfe
Prävention
lebensweltorientiertes Handeln der Träger der Jugendhilfe
Alltagsorientierung in den Angeboten und Methoden
Integration
Existenzsicherung/Alltagsbewältigung
Partizipation und Freiwilligkeit
Einmischung
Förderung von Selbsthilfe und sozialem Engagement