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Aktuelle Positionen des CSU Arbeitskreis Energiewende (AKE) zum CSU Parteitag 2016 München, den 04/05 November 2016

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AktuellePositionendes

CSUArbeitskreisEnergiewende(AKE)

zumCSUParteitag2016

München,den04/05November2016

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Das Ende 2015 erfolgreich verhandelte Klimaschutzabkommen von Paris wird Ende

2016 völkerrechtlich verbindlich in Kraft treten. Die Bundesregierung und die EU haben

das Abkommen bereits ratifiziert. Als zentrales Ziel wurde festgelegt, die durch Treibhausgase (THG) verursachte Erderwärmung auf deutlich unter zwei Grad im Vergleich zur vorindustriellen Zeit zu begrenzen. Dementsprechend muss

Deutschland das im September 2010 beschlossene Klimaschutzziel einer Reduktion der THG-Emissionen von 80-95% auf einen Wert von 90 Prozent im Jahr 2050

anpassen. Von den verbleibenden maximal 10 Prozent entfallen mehr als die Hälfte

auf unvermeidbare THG-Emissionen aus Industrieprozessen sowie der

Landwirtschaft. Das hat zur Folge, dass die THG-Emissionen aus der Strom-, Wärme- und Kältegewinnung sowie aus der Mobilität bis 2050 nahezu komplett reduziert werden müssen. Nach der derzeitig vorliegenden Fassung des Klimaschutzplans der Bundesregierung

reichen die darin festgelegten Maßnahmen u.a. im Mobilitätsbereich, Wärmebereich

und der Kohleverstromung nicht aus, um dieses Ziel zu erreichen. Es sind deshalb

zusätzliche Anstrengungen erforderlich, die nachfolgend kurz dargestellt sind.

1. ENERGIEWENDE ZUM ERFOLG FÜHREN Das Klimaschutzziel ist nur durch eine erfolgreich umgesetzte Energiewende zu

erreichen, in der im Rahmen einer nachhaltigen Industriegesellschaft die Wirtschaft,

der Umwelt- und Naturschutz, die Gesundheit der Menschen, Zukunftschancen,

Unabhängigkeit von Energieimporten und mehr Generationengerechtigkeit vereint

sind. Dabei muss sichergestellt werden, dass die zukünftige Energieversorgung

sicher und bezahlbar bleibt und im Einklang von Mensch und Natur sowie

technologieneutral, marktwirtschaftlich und sozial gestaltet wird.

Der Staat ist gefordert, entsprechende Anreize und ordnungspolitische Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Realisierung zu setzen. Dabei sind die Voraussetzungen zu schaffen, dass alle bestehenden Potenziale der regenerativen Energiegewinnung genutzt werden können, so z.B. in der Photovoltaik (Dach- und Freiflächen), der Solar- und Windenergie, der Geothermie, der Wasserkraft (insbesondere der Kleinwasserkraft) und der Bioenergie.

Die Bioenergie leistet durch die Produktion von nachwachsenden Rohstoffen einen wichtigen Beitrag zur Energiewende und zum Klimaschutz, wenn sichergestellt ist, dass die Landwirtschaft ihrer wichtigsten Aufgabe, nämlich eine wachsende Weltbevölkerung dauerhaft zu ernähren, uneingeschränkt nachkommen kann. Die

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Bioenergie hat den großen Vorteil, dass sie vielseitig und flexibel anwendbar ist, eine hohe Energiedichte hat und durch die nachhaltige Erzeugung der Biomasse zur Schonung und Substitution fossiler Rohstoffe beiträgt. Bioenergie ist in der Lage, sowohl grundlastfähigen Strom und Wärme zu liefern als auch flexibel und bedarfsgerecht eingesetzt zu werden. Durch den Einsatz von Holz als regenerativer Baustoff kann atmosphärisches CO2 mittelfristig gespeichert werden.

Die praktische und zeitnahe Umsetzung der Energiewende erfordert ganzheitliche, integrierte Ansätze im Energiesystem und eine dezentrale Gestaltung der Energiewende. Dies setzt eine leistungsfähige Vernetzung der Erzeuger und Verbraucher voraus, um auf zeitliche Änderungen bei der Erzeugung und beim Verbrauch, z.B. auch für ein effektives Lastmanagement, reagieren zu können. Dabei ist ein besonderer Schutz im Energieversorgungsnetz gegen Ausfall und Angriffe von außen vorzusehen. Deshalb ist der Ausbau der Infrastruktur für Informations- und Kommunikationstechnik weiter voranzutreiben und dabei besonders auf ausfall- und angriffssichere (Hackerangriffe, Cyberkriminalität, Digitale terroristische Angriffe) Technik für den Einsatz der Infrastruktur in der Energieversorgung zu achten.

Die Energieforschung muss unter diesen Umständen verstärkt fortgeführt werden, wobei neuer Handlungsbedarf zu identifizieren ist und darauf aufbauend Forschungsprojekte im Rahmen einer „Energieforschungsoffensive Bayern“ auf den Weg zu bringen sind. Besondere Schwerpunkte sind dabei u.a. die Weiterentwicklungen von geeigneten Speichersystemen für Strom und Wärme sowie von Technologien zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Digitalisierung. Zudem sollen die Ausbildungs- und Studienangebote (z.B. in den Disziplinen Geothermie, Kältetechnik, Digitalisierung und Energiespeichersysteme) in den energietechnischen Fakultäten in Bayern ausgebaut werden. An der Finanzierung sollen sich der Freistaat Bayern und die Wirtschaft jeweils angemessen beteiligen.

An den künftig still gelegten Kernkraftwerksstandorten in Bayern sollen Großspeichersysteme für Strom aufgebaut werden, mit deren Hilfe kurzfristige, aber auch saisonale Schwankungen der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien ausgeglichen werden können. Die KKW-Standorte bieten sich dafür in idealer Weise an, weil sie an den Endpunkten der Nord-Süd HGÜ-Leitungen liegen und bereits über die erforderliche Infrastruktur (Gebäude und Verteilernetze) zur Installation und zum Betrieb großtechnischer Stromspeicheranlagen mit hohen Speicherkapazitäten verfügen. Auf diese Weise ließen sich darüber hinaus die Rückbaukosten der Kernenergieanlagen verringern. Damit Bayern ein Energiewende-Gewinnerland bleibt, sollte ein eigenständiges bayerisches Förderprogramm aufgelegt werden, das – aufbauend auf den

Förderprogrammen des Bundes – zusätzliche Anreize für die Installation von

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regenerativen Energieanlagen, Speichern und Infrastrukturen schafft. So könnend die

Ausbauziele erhöht und Bundesmittel nach Bayern gelenkt werden.

Die Umsetzung der dezentralen Energiewende gelingt nur mit Unterstützung der Landkreise, Städte und Kommunen, in denen bereits detaillierte Klimaschutz- oder Energienutzungspläne vorliegen, die aber oftmals nur unzureichend umgesetzt werden. Es müssen deshalb Anreize geschaffen werden, um die politischen Entscheidungsträger in den Kreisen, Städten und Kommunen zu überzeugen und zu motivieren, die Energiewende vor Ort und in regionalen Verbünden voranzutreiben und umzusetzen. Es sind verbindliche Vorgaben zu entwickeln, die zur Planung und Umsetzung verpflichten. Dabei sollen vor allem Bürgerenergiegenossenschaften und kommunale Gemeinde- und Stadtwerke eine tragende Rolle spielen. Die regionalen Akteure sind zu unterstützen und zu fördern. Es wird, neben staatlichen Informations- und Beratungsangeboten auch der Aufbau neuer Finanzierungsmodelle empfohlen, mit deren Hilfe die bayerischen Akteure in Form einer Anschubfinanzierung bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Energiewende unterstützt werden. 2. DIE STROMWENDE SICHERSTELLEN Um die Stromwende zu einem Erfolg zu machen und den wachsenden Strombedarf

aus dem Wärme- und Verkehrsbereich sowie aus der Wirtschaft abdecken zu können,

ist ein weiterer verstärkter Einsatz der erneuerbaren Energien zur Stromerzeugung

zwingend erforderlich. Die Akzeptanz der Stromerzeugung aus erneuerbaren

Energien (z.Zt. zu mehr als 30% und damit CO2-frei) wird derzeit allerdings durch die

steigenden Abgaben und Umlagen behindert, durch die der Strompreis an die Grenzen der Belastbarkeit und Akzeptanz bei den Bürgern und in der Wirtschaft

angelangt ist. Demgegenüber sind die Preise bei den klima-, natur- und

gesundheitsbelastenden fossilen Energieträger wie Treibstoffe, Heizöl und Erdgas in

den letzten Jahren stark gesunken. Um diese Schieflage auszugleichen, dürfen die

Strompreise trotz des weiteren Einsatzes der erneuerbaren Energien nicht weiter

steigen. Dagegen ist die Nutzung der fossilen Energieträger stärker zu belasten.

Als Instrumente zur Stabilisierung der Strompreise kann die Mehrwertsteuer

reduziert, die Stromsteuer zurückgenommen und ein Investitionsfond zur Finanzierung

von Infrastrukturmaßnahmen eingeführt werden. Der Netzausbau ist eine staatliche

Infrastrukturleistung und rechtfertigt die Finanzierung durch den Staat. Die

Entlastungen durch die „Besondere Ausgleichsregelung für stromintensive Unternehmen“ sind eine staatliche Industriesubvention und dürfen deshalb nicht auf

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die übrigen Stromnutzer (Bürger, Handwerk, Landwirtschaft, Gewerbe, Mittelstand)

abgewälzt werden. Zu prüfen ist, ob die Liquiditätsreserve des EEG-Kontos von

derzeit zehn Prozent abgesenkt werden kann, was die EEG-Umlage reduzieren

würde.

Eine einheitliche Strompreiszone innerhalb Deutschlands und mit Österreich ist zu

erhalten. Eine Aufspaltung der bestehenden Strompreiszone stünde im Gegensatz zu

einem einheitlichen europäischen Binnenmarkt für Elektrizität, würde neue

Handelshemmnisse im Strommarkt aufbauen und die süddeutschen Länder und hier

insbesondere die energieintensiven Unternehmen benachteiligen.

Nach dem Abschalten der Kernkraftwerke bis 2022 wird in Bayern ca. 5 GW gesicherte

Leistung fehlen. Die Stromlücke wird bei der teilweisen Umstellung des

Mobilitätsbereichs von fossiler Energie auf Elektromobilität weiter zunehmen. Gleiches

gilt für den Wärmebereich. Diese Stromlücke muss durch den Stromnetzausbau, zusätzlicher Kraftwerksleistung möglichst aus bestehenden Kraftwerken,

Lastspitzenverschiebungen/Demand-Side-Management, Stromeffizienz und einen

dynamisierten Zubau an regenerativen Energien mit Speichern geschlossen werden. Der AKE befürwortet den Bau der beiden HGÜ-Trassen nach Bayern und eine

Integration in ein europäisches Verbundnetz, die der Versorgungsicherheit in

Bayern, dem Erhalt der einheitlichen Strompreiszone in Deutschland und der

Reduzierung von Redispatch-Kosten dient. Gleichzeitig fordert der AKE eine

Überprüfung der durch Tennet und das StMWi angegebenen und stark voneinander

abweichenden Ausbaukosten für den SüdLink und den SüdOstLink durch

unabhängige Gutachten.

Die Trassenführung sollte nach Möglichkeit vorhandene Infrastrukturen nutzen und im

Einklang mit Mensch und Natur stehen sowie wirtschaftliche Gesichtspunkte

berücksichtigen. Die Verteilnetze müssen für ein dezentrales Energiesystem

ertüchtigt und ausgebaut werden. Die Übertragungsnetzbetreiber sind zur

Kosteneffizienz, Kostentransparenz und Kostenüberprüfbarkeit sowie möglichen

Korrekturen zu verpflichten. Weiterhin ist die Kostenentwicklung während der

Realisierung durch unabhängige Stellen laufend zu kontrollieren. Der Netzausbau ist

eine staatliche Infrastrukturleistung. Die Kosten für die Erstellung der HGÜ-Trassen

sind demnach aus Steuermitteln zu finanzieren.

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3. DIE MOBILITÄTSWENDE BESCHLEUNIGEN Um die Klimaschutzziele zu erreichen, ist eine nahezu vollständige Reduktion der CO2-Emissionen aus dem Mobilitätsbereich bis zum Jahr 2050 notwendig, was

einer Dekarbonisierung aller Verkehrsformen bzw. einer Umstellung des gesamten

Verkehrssystems von fossilen Kraftstoffen auf Erneuerbare Energien entspricht. Diese

Mobilitätswende ist eine außergewöhnliche Herausforderung, aber in Hinblick auf die

Umsetzung des Pariser Klimaschutzabkommen zwingend erforderlich. Mit der damit

verbundenen Transformation sind weitere Vorteile wie z.B. dem Rückgang der

gesundheitlichen Belastungen durch u.a. reduzierte Feinstäube und Stickoxide,

einer Verringerung der Importabhängigkeit bei Energieträgern, der Stärkung der

regionalen Wertschöpfung, der Schonung von wichtigen Ressourcen und der

Sicherstellung der Zukunftsfähigkeit der deutschen Automobilwirtschaft verbunden.

Es wird ein stufenweiser Ausstiegspfad aus den fossilen Antrieben vorgeschlagen,

der für die unterschiedlichen Verkehrsmittel individuell festlegt sowie an die

technologischen Entwicklungen angepasst und zeitgerecht umgesetzt wird.

Ordnungspolitisch sind u.a. die EU-Grenzwerte für Flottenemissionen weiter

stufenweise abzusenken um die Automobilhersteller dazu zu bewegen, den Anteil

emissionsneutraler Fahrzeuge an der Gesamtproduktion zu steigern. Die Höhe der

Grenzwerte ist mit den Zielerreichungsgraden laufend zu synchronisieren. Sollten die

Anstrengungen nicht ausreichen, ist über die Verschärfung der Vorgaben bzw.

beschleunigende Maßnahmen (z.B. Abwrackprämien) nachzudenken. Von Verboten

für bestimmte fossile Antriebe wird abgeraten.

Eine erfolgreiche Umsetzung setzt die Bereitstellung der dazu notwendigen Infrastrukturen für den Betrieb der neuen Fahrzeuggeneration voraus. Auch sind die

erforderlichen Maßnahmen mit allen Akteuren (Politik, Wissenschaft, Gesellschaft,

Wirtschaft, Kommunen) zu erarbeiten, wobei die Mobilität als Grundbedürfnis des

Menschen gesichert bleiben muss. Viele der für die Umsetzung der Mobilitätswende

erforderlichen Technologien (u.a. Elektrofahrzeuge, Brennstoffzelle) sind bereits heute

vorhanden, müssen aber noch durch weitere Forschungsanstrengungen optimiert und

in ein integriertes Mobilitätssystem eingepasst werden. Energieträger aus

regenerativen Energien für den Einsatz z.B. in LKWs, Schiffen und Flugzeugen sind

weiter auszubauen.

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Im Rahmen kurzfristiger Maßnahmen ist die Effizienz bei den einzelnen

Verkehrsträgern und Transportsystemen zu steigern. Unnötige Verkehre sind zu

vermeiden und umweltfreundliche Verkehrsträger verstärkt zu nutzen. Die

Einführung von Gewichtsobergrenzen für Individualfahrzeuge ist zu prüfen und

Testfelder für autonomes Fahren in Bayern zu initiieren. Infrastrukturen für

Fahrräder mit elektrischem Unterstützungsmotor oder vollelektrisch betriebene

Zweiräder sind auszubauen.

Es ist Aufgabe des Staates, diese Anstrengungen massiv zu unterstützen und die

Rahmenbedingungen zur Markteinführung und zum Markthochlauf der künftigen

emissionsfreien bzw. emissionsneutralen Mobilität zu schaffen. Sollten diese

Maßnahmen nicht oder nur unzureichend greifen, ist zu prüfen, die Kaufprämien zu

erhöhen und weitere Steuervorteile zu gewähren bzw. die mit fossilen Energieträgern betriebenen Fahrzeuge stärker zu belasten.

Die hier vorgeschlagenen Maßnahmen stehen im Einklang mit Entwicklungen auf

internationaler Ebene (u.a. China, Norwegen, Niederlande, Indien, Südkorea, USA)

und führen zu einer völlig neuen Dynamik hin zu einer regenerativen Mobilität. Sicher ist, dass die Abkehr von fossilen Antrieben einen enormen Strukturwandel

bedeutet, dem sich Deutschland und hier insbesondere die Hersteller von Fahrzeugen

und Transportmitteln möglichst früh stellen müssen, wenn eine weltweit erfolgreiche

deutsche Mobilitätswirtschaft erhalten bleiben soll sowie bestehende Arbeitsplätze

gesichert und zukunftsfähige neue Arbeitsplätze geschaffen werden sollen.

4. DIE WÄRMEWENDE NICHT VERGESSEN Die Wärmeversorgung ist der wichtigste Energieverbraucher und nimmt damit

innerhalb der Energiewende eine besondere Rolle ein. Dieser Energieverbrauch muss

bis zum Jahr 2050 nahezu vollständig von fossilen Energien (Öl, Gas) auf regenerative Energien umgestellt werden. Diese Vorgabe ist nur zu erreichen, wenn

die Energieeffizienz im Gebäudesektor wesentlich gesteigert und fossile Energieträger

durch erneuerbare Energien bzw. CO2-freien Strom ersetzt werden. Die

energetischen Sanierungsraten im Gebäudebereich müssen von derzeit ca. 1

Prozent jährlich mindestens verdoppelt werden. Dazu muss die

„Energieeffizienzstrategie Gebäude“ der Bundesregierung den erforderlichen Rahmen

setzen und die Voraussetzung für die Initiierung der benötigten Sanierungsdynamik

schaffen. Staatliche Förderungen dürfen künftig nur noch für regenerativ

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betriebene Heizsysteme eingesetzt werden. Kommunen müssen ihre Liegenschaften

auf den neuesten energetischen Stand bringen und damit als „Leuchttürme“ für

Projekte privater Akteure vorangehen. Sie sollen ferner das Ziel einer klimaneutralen Wärmeerzeugung für kommunale Betriebe als öffentlichen Zweck formulieren und

festlegen, mit welchen Maßnahmen dieses Ziel konkret verfolgt werden kann.

Bürgergenossenschaften, Gemeinde- und Stadtwerke müssen in die Lage versetzt

werden, Nahwärmenetze zu betreiben und saisonale Wärmespeicher zu installieren

und zu betreiben. Wichtig ist, dass im Rahmen einer umfassenden kommunalen Wärmeplanung Potenziale frühzeitig, beispielsweise vor der Erschließung neuer

Wohn- und Gewerbegebiete, identifiziert und genutzt werden. Eine vorausschauende

Sicherung von Flächen für Anlagen zur regenerativen Wärmeerzeugung und Wärme-

speicherung sollte Teil solcher Planungen sein.

Der Bund soll die Länder dazu verpflichten, – sofern nicht vorhanden – regionale bzw. lokale Wärmeversorgungspläne aufzustellen, damit die vorhandenen Potenziale in

den Kommunen erkennbar und besser genutzt werden können. Alternativ oder

ergänzend dazu könnte ein umfassendes Bundesgesetz Grundregeln für eine

klimaneutrale Wärmeversorgung definieren – auch durch Förderung der Sektorkopplung, die den Einsatz von Wärmepumpenheizungen und Wärmespeichern optimiert.

5. DIE EUROPÄISCHE ENERGIEWENDE VORANTREIBEN Durch einen europäischen Verbund der Nationalstaaten im Energiebereich können die

regionalen Stärken besser genutzt und Schwächen ausgeglichen werden. Es

entstehen positive Effekte auf Wettbewerb, Preise/Kosten und Versorgungssicherheit.

Vor allem die kostenseitigen Einsparpotenziale sind bei einer europäischen

Verbundstrategie signifikant und zur Stärkung der internationalen

Wettbewerbsfähigkeit zu nutzen.

Der Zubau bzw. Ausbau von Stromnetzen und Strom- bzw. Wärmespeichern lassen

sich für jedes Land optimieren und führen zu erheblichen Kosteneinsparungen. Für

eine verstärkte europäische Zusammenarbeit im Stromsektor müssen neben dem

Ausbau der Netze auch der Energiebinnenmarkt weiter harmonisiert und die

Versorgungssicherheit durch regionale Zusammenarbeit verbessert werden. Länder

in einem europäisch integrierten Stromsystem müssen sich über die Grenzen hinweg

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darauf verlassen können, dass der Strom jederzeit und in der erforderlichen Menge

zur Verfügung steht. Der Einspeisevorrang für erneuerbaren Strom soll erhalten

bleiben. Gelingt es der europäischen Energiepolitik, hierfür die nötigen Weichen zu

stellen, entsteht ein positives Signal für die Energiewende und für die europäische Idee

im Ganzen.

Für das Erreichen einer europäischen Energiewende spielt der EU-Emissionshandel eine zentrale Rolle. Diese Rolle nimmt der Emissionshandel aufgrund der niedrigen

Preise für die CO2-Zertifikate derzeit aber nicht ein. Der Emissionshandel muss daher

dringend reformiert werden, damit die CO2-Zertifikate ihre gewünschte Lenkungswirkung so schnell wie möglich erreichen. Dabei sind sukzessive Zertifikate

still zu legen, die Anzahl der kostenfreien Verschmutzungserlaubnisse zu reduzieren

und die Stabilitätsreserve zu vermindern. Die Benchmarks für die kostenlose Zuteilung

von CO2-Zertifikaten sollten alle fünf Jahre angehoben werden und sich an den besten

der dann verfügbaren Technologien orientieren. Ein festgesetzter Mindestpreis für

CO2-Zertifikate, der über einen vertretbaren Zeitraum seine Zielhöhe Schritt für Schritt

erreicht, kann die derzeitige Unsicherheit bei den Marktteilnehmern abbauen, ihre

Preiserwartungen verbessern und so die Glaubwürdigkeit des Marktes

wiederherstellen.

Für die Umsetzung des Pariser Klimaabkommens ist es von zentraler Bedeutung, dass

der Ausstoß von Treibhausgasen auch einen internationalen Preis bekommt.

Dieser Preis setzt einen Anreiz zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen, schafft

Planungssicherheit für Investitionen und verhindert Wettbewerbsverzerrungen. Ein Treibhausgasmindestpreis ist im Rahmen eines noch zu definierenden und

international verbindlichen Preissystems festzusetzen. Mit diesem Instrument könnten

dringend benötigte Einnahmen für den Ausbau von Infrastrukturen in der

internationalen Energiewende erzielt werden. Zu Beginn sollte dieser Preis zwischen

Industrieländern und Schwellenländern differenziert sein. Die Bundesregierung wird

dazu aufgefordert, im Rahmen ihrer im Dezember 2016 beginnenden G20-

Präsidentschaft ein international verbindliches Preissystem für die Emission von Treibhausgasen zu initiieren, das an die mittel- bis langfristigen Entwicklungen

angepasst wird und durch eine Reduktion der Subventionen für fossile und atomare Energien begleitet wird.