download.zrk-kassel.de · 2019. 3. 22. · lich bekannt gemacht; der bebauungsplan ist somi...

1

Upload: others

Post on 25-Aug-2020

2 views

Category:

Documents


0 download

TRANSCRIPT

Page 1: download.zrk-kassel.de · 2019. 3. 22. · lich bekannt gemacht; der Bebauungsplan ist somi Lohfelden, den et eten. Reuter, Bürgermeister Stadtplanung + Regionalentwicklung akp Brandt
Page 2: download.zrk-kassel.de · 2019. 3. 22. · lich bekannt gemacht; der Bebauungsplan ist somi Lohfelden, den et eten. Reuter, Bürgermeister Stadtplanung + Regionalentwicklung akp Brandt

akp_ Stadtplanung + Regionalentwicklung

akp_ Brandt Höger Kunze Partnerschaft Dipl.-Ing. Stadt- und Landschaftsplanung adresse_ Friedrich-Ebert-Straße 153 34119 Kassel telefon_ 0561.70048-68 telefax_ -69 e-mail_ [email protected]

wu/hö /gö 26.9.2012

Gemeinde Lohfelden

Bebauungsplan Nr. 59 Sondergebiet „Zentrum für Erneuerbare Energien Deutschland (ZEED )“

Lohfelden-Crumbach

Begründung gemäß § 13a BauGB

Page 3: download.zrk-kassel.de · 2019. 3. 22. · lich bekannt gemacht; der Bebauungsplan ist somi Lohfelden, den et eten. Reuter, Bürgermeister Stadtplanung + Regionalentwicklung akp Brandt

Bebauungsplan Nr. 59 „ZEED“, Lohfelden - Crumbach Begründung

akp_ Stadtplanung + Regionalentwicklung Seite 2

Inhalt

1 GRUNDLAGEN............................................................................................................ 3

1.1 Planungsziele.................................................................................................. 3

1.2 Geltungsbereich und aktuelle Nutzung ............................................................ 3

1.3 Verfahren ........................................................................................................ 5

1.4 Vorgaben und Rahmenbedingungen................................................................ 5

2 STÄDTEBAULICHE PLANUNG ...................................................................................... 7

2.1 Bauliche Nutzung ............................................................................................ 7

2.2 Vorkehrungen zum Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen, Lärmschutz9

2.3 Freiflächen .................................................................................................... 10

2.4 Erschließung: Verkehr und Ver- und Entsorgung ............................................ 10

2.5 Flächenbilanz ................................................................................................ 13

3 UMWELTSCHÜTZENDE BELANGE.............................................................................. 14

3.1 Einleitung ...................................................................................................... 14

3.2 Bestand und Eingriffsumfang ........................................................................ 15

3.3 Artenschutz ................................................................................................... 15

3.4 Zusammenfassung ........................................................................................ 16

4 ANHANG.................................................................................................................. 17

Abb. 1: Luftbild mit Geltungsbereich vor der Umnutzung

Abb. 2: Luftbild zur Zeit der größten Ausdehnung des Abbaus, 1986

Planzeichnung zur Errichtung einer Feuerungsanlage vom September 2011

Faunistische Untersuchung und artenschutzrechtlicher Beitrag vom 24.08.2012 sowie Vermerk vom 20.9.2012

Page 4: download.zrk-kassel.de · 2019. 3. 22. · lich bekannt gemacht; der Bebauungsplan ist somi Lohfelden, den et eten. Reuter, Bürgermeister Stadtplanung + Regionalentwicklung akp Brandt

Bebauungsplan Nr. 59 „ZEED“, Lohfelden - Crumbach Begründung

akp_ Stadtplanung + Regionalentwicklung Seite 3

1 Grundlagen

1.1 Planungsziele

Das Ziel des vorliegenden Bebauungsplans besteht darin, die derzeit noch gewerblich ge-nutzten Richterhallen südöstlich der „Langen Straße“ einer neuen Nutzung zuzuführen und an diesem Standort ein Veranstaltungs-, Informations- und Ausstellungszentrum mit dem Schwerpunkt erneuerbarer Energien, Energieeffizienz und Elektromobilität zu schaffen. Der Gesamtkomplex soll folglich als Seminar-, Veranstaltungs- und Messezentrum entwickelt werden. Die Fläche wird als Sondergebiet „Zentrum Erneuerbare Energien Deutschland (ZEED)“ nach § 11 BauNVO ausgewiesen.

Der Investor beabsichtigt nach dem erfolgten Abbruch der kleinen Halle an der Langen Straße auch die sogenannte Villa an der Crumbacher Straße abzureißen. In der nördlichen Halle sind Messestände sowie Seminarräume und Räumlichkeiten für nicht störende Pro-duktionen vorgesehen, die im Zusammenhang mit der Thematik Erneuerbare Energien ste-hen, zum Beispiel Elektromobilität. Der südwestliche Gebäudebestand soll ebenfalls für Seminarräume sowie als Gästehaus dienen. In der mittleren Halle sind, neben der Beher-bergung der sanitären Anlagen, Messestände vorgesehen. Die beiden ersten Hallen erhal-ten zudem Anlieferungsmöglichkeiten und Eingangsbereiche. Die südliche Halle soll als Event-Halle fungieren. Westlich gibt es eine Anliefermöglichkeit sowie im Süden einen Haupteingang zur Eventhalle, in dessen Verlängerung eine Verbindung zur „Grünen Mitte“ entstehen soll. Auch die geplante Überdachung südlich der dritten Halle kann der Event-Nutzung zugeführt werden. Im westlichen Bereich des Grundstückes an der Crumbacher Straße ist zudem für Tagungsgäste der Neubau eines Hotels oder eines Boarding-House vorgesehen. Sowohl auf den Gebäudebestand der Verwaltungsgebäude als auch auf dem Hotel könnte ein Restaurant mit Rundblick entstehen.

Der Bebauungsplan Nr. 59 soll mit seiner Ausrichtung auf die erneuerbaren Energien auch zum Schutz der Umwelt und des Klimas im Sinne der §§ 1 Abs. 5 und 1a Abs. 5 BauGB durch die Förderung der Nutzung erneuerbarer Energiequellen beitragen. Zudem wird durch die (Um-)Nutzung bestehender gewerblicher Bauflächen auch dem Grundsatz einer nach-haltigen städtebaulichen Entwicklung entsprochen und der Bedarf an einer weiteren Flä-cheninanspruchnahme unbebauter Bereiche, auch i. S. der Bodenschutzklausel des § 1a BauGB, reduziert.

1.2 Geltungsbereich und aktuelle Nutzung

Die Industriehallen an der Langen Straße wurden in den 1950er Jahren durch den Indus-triellen Adam Richter für den Schwermaschinenbau hergestellt. Die Hallen haben Firsthö-hen zwischen 10 m und 20 m (rund 10, 20 und 16 m). Sie werden bis heute zur Endmonta-ge von Großteilen von Maschinen genutzt.

Zudem gehört ein direkt angebautes Verwaltungsgebäude, ein an der Crumbacher Straße stehendes Wohn- und Bürohaus („Villa“) und umfangreiche versiegelte Freiflächen zu dem Industriekomplex. Im südöstlichen und südwestlichen Teil des Grundstückes finden sich unversiegelte, teils baumbestandene Vegetationsflächen. Der südöstliche Freiraum war Teil einer Abbaufläche, die bis an die heutige Kranbahn heranreichte und Ende der 1990er Jah-re geschlossen wurde (s. Anhang). Der Tagebau (Sand, Kies im Süd-Osten der Planungen)

Page 5: download.zrk-kassel.de · 2019. 3. 22. · lich bekannt gemacht; der Bebauungsplan ist somi Lohfelden, den et eten. Reuter, Bürgermeister Stadtplanung + Regionalentwicklung akp Brandt

Bebauungsplan Nr. 59 „ZEED“, Lohfelden - Crumbach Begründung

akp_ Stadtplanung + Regionalentwicklung Seite 4

der Firma Bruno Hoefs GmbH & Co. KG wurde verfüllt. Bergaufsicht besteht nicht mehr. Pläne (Risswerk) können beim Dezernat Bergaufsicht des Regierungspräsidiums Kassel bzw. bei der Fa. Bruno Hoefs GmbH & Co. KG eingesehen werden. Informationen über die Verfüllung des Tagebaus können bei der o.g. Firma eingeholt werden.

Der Geltungsbereich besteht aus dem ehemaligen Baugrundstück der Richterhallen und beinhaltet die Flurstücke 48/2, 48/4, 50/1 und 50/2 der Flur 2 der Gemarkung Lohfelden. Die Größe des Geltungsbereichs beläuft sich auf rund 32.700 m².

Der Geltungsbereich ist vorwiegend von Wohnnutzungen und öffentlichen Grünflächen umgeben. Im Nordwesten verläuft die Lange Straße parallel zur Grundstücksgrenze, im Südwesten die Crumbacher Straße.

Im Nordwesten schließen sich an der Langen und der Crumbacher Straße zwei unbeplante allgemeine Wohngebiete an. Im Norden befindet sich an der Langen Straße eine Schule und nordöstlich eine Kirche (öffentliche Einrichtungen).

Im Osten schließt sich eine öffentliche Grünfläche an und hieran westlich ein Allgemeines Wohngebiet, sowie ein im Bebauungsplan 17 der Gemeinde Lohfelden festgesetztes Rei-nes Wohngebiet.

Südöstlich grenzt die seit 2009 bestehende Parkanlage „Grüne Mitte“ an das Grundstück. Der Park ist auf der aufgefüllten Abbaufläche entstanden. Er ist gemäß Bebauungsplan 51 als öffentliche Grünfläche und Park festgesetzt und fungiert als Ausgleich für den „Lohfel-dener Rüssel“. Im Südwesten an der Crumbacher Straße setzen die Bebauungspläne Nr. 16 und Nr. 40 Allgemeine Wohngebiete fest.

Übersichtskarte zur Beschreibung der Umgebungsbebauung/ Nutzung

Page 6: download.zrk-kassel.de · 2019. 3. 22. · lich bekannt gemacht; der Bebauungsplan ist somi Lohfelden, den et eten. Reuter, Bürgermeister Stadtplanung + Regionalentwicklung akp Brandt

Bebauungsplan Nr. 59 „ZEED“, Lohfelden - Crumbach Begründung

akp_ Stadtplanung + Regionalentwicklung Seite 5

1.3 Verfahren

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lohfelden hat die Aufstellung des Bebauungspla-nes am 15.12.2011 beschlossen mit dem Ziel, das Bebauungsplanverfahren als beschleu-nigtes Verfahren im Innenbereich (§ 13a Abs. 1 Satz 1 BauBG) durchzuführen. Hierauf hin erfolgte auf Grund der Größe der festgesetzten Grundfläche gem. § 13a Abs. 1 Nr. 2 BauGB von Dezember 2011 bis Februar 2012 in der ersten Stufe die Vorprüfung auf ggf. erhebliche Umweltauswirkungen (Vorprüfung des Einzelfalls). In diesem Verfahrensschritt haben sich keine Hinweise ergeben, aus denen eine Pflicht zur Umweltprüfung gemäß § 2 Abs.4 BauGB resultieren könnte. Zudem begründet der Bebauungsplan keine Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach UVPG oder Landesrecht unterliegen.

Der Bebauungsplan wird folglich als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunig-ten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt. Dementsprechend wird von der frühzeitigen Unterrichtung nach § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen und die Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Gemäß § 13 a Abs. 2 Satz 1 wird ebenso von der Umweltprü-fung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von den Anga-ben nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche umweltbezogenen Informationen verfügbar sind, abgesehen. § 4c BauGB (Überwachung erheblicher Umweltauswirkungen) ist ebenso nicht anzuwenden.

Der Flächennutzungsplan wird nach Abschluss des Bebauungsplanverfahrens im Wege der Berichtigung angepasst.

1.4 Vorgaben und Rahmenbedingungen

Regionalplan Nordhessen

Flächennutzungsplan und Landschaftsplan

Laut des im August 2008 in Kraft getretenen Flächennutzungsplans (Maßstab 1:15.000), aufgestellt durch den Zweckverband Raum Kassel (ZRK), ist die Grundstücksfläche als ge-werbliche Baufläche dargestellt. Nachrichtlich dargestellt werden auf dieser Fläche zudem Altlasten. Die Grüne Mitte, die von den Planungen ebenfalls betroffen ist, ist im Flächen-nutzungsplan als Grünfläche dargestellt.

Im Landschaftsplan des ZRK vom 30.03.2007, Realnutzung (Maßstab 1:15.000), wird die Grundstücksfläche als Gewerbe- und Industriefläche dargestellt. Der Baumbestand an der Crumbacher Straße wird als Grünfläche bezeichnet. Die Flächen in Richtung Grüne Mitte sind als Flächen für die Landwirtschaft als Ackerfläche beschrieben. In der Hauptkarte 2, Kulturlandschaft und Naturschutz, wie auch in der Maßnahmenkarte wird die Grundstücks-fläche als baulich geprägte Fläche bezeichnet, der Baumbestand an der Crumbacher Straße als Grünfläche. Die Aussagen des Landschaftsplanes entsprechen somit nicht den Darstel-lungen des (jüngeren) Flächennutzungsplanes.

Page 7: download.zrk-kassel.de · 2019. 3. 22. · lich bekannt gemacht; der Bebauungsplan ist somi Lohfelden, den et eten. Reuter, Bürgermeister Stadtplanung + Regionalentwicklung akp Brandt

Bebauungsplan Nr. 59 „ZEED“, Lohfelden - Crumbach Begründung

akp_ Stadtplanung + Regionalentwicklung Seite 6

Planungsrechtliche Situation

Für die im Flächennutzungsplan dargestellte gewerbliche Baufläche besteht kein verbindli-che Bauleitplanung. Aufgrund der bereits überwiegend bebauten und versiegelten Situati-on (ca. 70% des Geltungsbereichs) sowie der bestehenden Umgebungsnutzung (angren-zend: Bauflächen, Parkanlage) ist das Grundsstück dem nicht überplanten Innenbereich gem. § 34 BauGB zuzuordnen.

Bestehende Erschließung

Das Plangebiet ist über die bestehenden Straßen „Lange Straße“ und „Crumbacher Straße“ sowie im Nordosten einen Weg zwischen „Lange Straße“ und Grüner Mitte an das Ver-kehrsnetz angeschlossen. Ver- und Entsorgungsanlagen sind vorhanden. Gasversorgungs-leitungen der Städtischen Werke Kassel befinden sich in der Crumbacher Straße und in der Langen Straße. Hinsichtlich des Brandschutzes kann eine Löschwasserlieferleistung von 800 l/min durch die bestehende Wasserleitung sichergestellt werden. Dies ist bis zur einer GFZ von 0,7 ggf. ausreichend. Sofern ein höherer Löschwasserbedarf erforderlich ist, ist dieser durch die Anlage von Zisternen auf dem Baugrundstück sicherzustellen.

Altlasten

Das Vorhaben betrifft einen stillgelegten Industriestandort, der unter der Nummer 633.017.010-001.016 in der Altflächendatei des Landes als Altstandort mit dem Status „Altlast - in der Sanierung“ eingetragen ist. Zur Beseitigung eines LHKW-Schadens im Un-tergrund, der zu Betriebszeiten der Firma Richter (1953 - 1968) und IWK Pressen (1968 - 1975) bei der Herstellung von Industriepressen verursacht wurde, wird auf dem Gelände (unter den Hallen) seit 2008 eine Bodenluftsanierung und nordöstlich des Geländes im Grundwasserabstrom eine Grundwassersanierung betrieben. Die Bodenluftsanierung wird von der Gemeinde Lohfelden und die Grundwassersanierung von der vormaligen Eigentü-merin Harald Quandt Grundbesitz GmbH & Co. KG betrieben. Auf und im näheren Umfeld des Betriebsgeländes befinden sich diverse Bodenluftpegel und Grundwassermessstellen, z. T. mit Leitungsanschlüssen für Entnahme und Förderung des Mediums. Dem geplanten Vorhaben steht aus altlastenfachlicher und -rechtlicher Sicht im Grundsatz nichts entge-gen. Es ist jedoch zu berücksichtigen, dass der Untergrund unter den Hallen bereichsweise mit LHKW kontaminiert ist. D. h. beim Freilegen durch Abbruch und sonstigen Bodeneingrif-fen kann kontaminiertes Material angetroffen werden, was auch zu Ausgasungen der leichtflüchtigen Stoffe führen kann. Dementsprechend sind solche Materialien nach den abfallwirtschaftlichen Regelungen zu händeln und zu beseitigen und es sind ggf. Arbeits-schutzmaßnahmen vorzusehen. Im Übrigen ist dafür Sorge zu tragen, dass die sanierungs-technischen Einbauten und Anlagen nicht beschädigt und /oder die Funktion und Zugäng-lichkeit beeinträchtigt wird. Die Daten zu den Kontaminationsbereichen und zur Sanie-rungstechnik können den Gutachten zur Untersuchung des Geländes, dem Sanierungsplan und den jährlichen Sanierungsberichten entnommen werden. Diese liegen der Gemeinde Lohfelden vor.

Page 8: download.zrk-kassel.de · 2019. 3. 22. · lich bekannt gemacht; der Bebauungsplan ist somi Lohfelden, den et eten. Reuter, Bürgermeister Stadtplanung + Regionalentwicklung akp Brandt

Bebauungsplan Nr. 59 „ZEED“, Lohfelden - Crumbach Begründung

akp_ Stadtplanung + Regionalentwicklung Seite 7

2 Städtebauliche Planung

2.1 Bauliche Nutzung

Art der baulichen Nutzung

Die Fläche wird als Sondergebiet „Zentrum Erneuerbare Energien Deutschland (ZEED)“ nach § 11 BauNVO ausgewiesen. Das Sondergebiet dient dem Zweck von Ausstellungen, Veranstaltungen und Informationen zu Erneuerbaren Energien, Energieeffizienz und Elekt-romobilität. Zulässig ist gem. § 11 Abs. 2 BauGB folgende Art der Nutzung:

die Ausstellung von Produkten und Demonstrationsobjekten zum Thema Erneuerbare Energien, Energieeffizienz und Elektromobilität sowie damit verbundene Anwendungen im Innen- und Außenraum

die Durchführung von Informationsveranstaltungen und Seminaren (Kongress- und Tagungsbetrieb)

Ausstellungen und Anlagen, die vorrangig der Information dienen

die Produktion von Produkten aus dem Bereich Erneuerbare Energien, Energieeffizienz und Elektromobilität und damit verbundene Anwendungen

der Betrieb von Hotellerie und von Gastronomie einschließlich ihrer Nebenanlagen

der Betrieb von Gäste-Häusern einschließlich ihrer Nebenanlagen

Veranstaltungen für soziale, kulturelle, gesundheitliche und sportliche Zwecke

Anlagen zur Gewinnung von solarer Energie (Solaranlagen).

Darüber hinaus sind Anlagen für soziale, kulturelle, gesundheitliche und sportliche Zwecke ausnahmsweise zulässig.

Um dem Erschließungserfordernis zu entsprechen sowie die erforderliche verkehrliche Er-schließung und die Schallemissionen begrenzen zu können, wird eine maximal zulässige Zahl an Veranstaltungen pro Jahr festgelegt. Dies sind bis zu 70 kleinere und mittlere, für die die auf dem Grundstück anzulegenden Stellplatzflächen ausreichen, sowie max. 20 größere, deren Besucheraufkommen durch die Einrichtungen von Shuttleverkehr von Groß-parkplätzen zur Halle bewältigt werden muss. Zudem wird zur Minderung von Lärmbeein-trächtigungen der nordöstlichen, südwestlichen und südöstlich gelegenen Wohngebieten durch Fahrzeugbewegungen auf den Stellplatzflächen verbindlich festgesetzt, dass diese durch einen mindestens 2,0 m hohen Erdwall abzuschirmen sind, bzw. mindestens 2,0 unterhalb des vorhandenen angrenzenden Geländeniveaus liegen müssen (s. hierzu auch unter 2.2).

Zudem wird zum Schutz der vorgesehenen Bebauung auf dem Grundstück (insbesondere Boardinghouse, auch: Hotel) sowie der umliegenden Wohngebiete festgesetzt, dass im „SO ZEED“ lediglich Betriebe zulässig sind, die das Wohnen nicht wesentlich stören. Die-ses Emissionsniveau entspricht insofern dem eines Mischgebietes. Die Festsetzung ermög-

Page 9: download.zrk-kassel.de · 2019. 3. 22. · lich bekannt gemacht; der Bebauungsplan ist somi Lohfelden, den et eten. Reuter, Bürgermeister Stadtplanung + Regionalentwicklung akp Brandt

Bebauungsplan Nr. 59 „ZEED“, Lohfelden - Crumbach Begründung

akp_ Stadtplanung + Regionalentwicklung Seite 8

licht einerseits den Betrieb eines Hotels auf dem Gelände, andererseits stellt sie eine aus-reichende Rücksichtnahme gegenüber den umliegenden Wohngebieten sicher.

Maß der baulichen Nutzung

Das zulässige Maß der baulichen Nutzung wird durch die Festsetzung einer Grundflächen-zahl sowie der maximalen Höhe baulicher Anlagen definiert. Gemäß § 16 Abs. 3 BauNVO ist das Maß der baulichen Nutzung damit hinreichend bestimmt. Festgesetzt wird hierbei eine GRZ von 0,8.

Die max. zulässige Höhe baulicher Anlagen variiert in den unterschiedlichen Baufenstern von 10 m im Teilbaufenster „a“ bis hin zu 25 m im Teilbaufenster „f“, um hierdurch gleich-zeitig den Erfordernissen der vorgesehenen Nutzung sowie der Einpassung der Baukörper in das Ortsbild zu entsprechen. Die Höhenfestsetzungen der Teilbaufenster „a“ bis „c“ spiegeln hierbei im wesentlichen die Höhen der bestehenden Hallen wider (Teilbaufenster „d“ lässt einen niedrigeren Anbau an die Halle im Teilbaufenster „c“ zu). Für die Teilbau-fenster „e“ und „f“ sind wiederum max. zulässige Höhen von 25 m (Teilbaufenster „e“ und „f“) bzw. 18 m in „g“ festgesetzt. In diesen Bereichen ist die Errichtung (bzw. ggf. die Auf-stockung des Bestandes im Falle der Teilbaufensters „e“) eines Hotels mit Restaurant bzw. eines Boardinghouse vorgesehen. Mit der Abstufung auf 18 m im Randbereich zur Crumba-cher Straße wird die städtebauliche Situation westlich der Crumbacher Straße mit einge-schossigen Wohngebäuden berücksichtigt und eine Störung vermieden. Dies wird durch den zum Erhalt festgesetzten parallel zur Crumbacher Straße bestehenden Baumstreifen noch unterstützt. Durch die differenzierten Festsetzungen der zulässigen Höhe baulicher Anlagen wird folglich sowohl dem Bestand Rechnung getragen als auch die Einpassung neuer Gebäude in das Ortsbild sichergestellt.

Zudem ist im Sinne des festgesetzten Nutzungszwecks des Baugebiets auf den Stellplatz-flächen die Aufstellung von aufgeständerten, nachführenden Solaranlagen bis zu einer maximalen Höhe von 12 m zulässig.

Im Sondergebiet gelten die gemäß § 18 Abs. 1 BauNVO festgelegten Kriterien zur Bestim-mung der zulässigen Höhe baulicher Anlagen: So gilt als Bezugspunkt für die zulässige Gebäudehöhe die Oberkante der baulichen Anlage. Als unterer Bezugspunkt gilt der Hal-lenboden der Halle 4 (südöstlichste Halle, Teilbaufenster „c“), gemessen senkrecht unter dem Südwestfirst, Stand Oktober 2011 (s. Planzeichnung zur Errichtung einer Feuerungsan-lage vom September 2011 im Anhang). Ausnahmsweise zulässig ist eine Überschreitung der zulässigen Höhe baulicher Anlagen durch untergeordnete betriebstechnische Dachauf-bauten und Nebenanlagen. (z.B. Schornsteine, Fahrstuhlschachtaufbauten u. a. Anlagen der Gebäudetechnologie).

Bauweise, überbaubare und nicht überbaubare Grundstücksfläche

Die überbaubaren Grundstücksflächen werden durch die Festsetzung von Baugrenzen be-stimmt. Die sich daraus ergebenden Baufenster entsprechen für die Teilbaufenster „a“ bis „e“ dabei im wesentlichen dem Bestand, bzw. im Falle des Teilbaufensters „d“ (derzeit versiegelte Fläche mit Kranbahn) der Eröffnung einer Anbaumöglichkeit an den Bestand (geplant: überdachter Außenbereich). Im Bereich der Teilbaufenster „f“ und „g“ ist eine Erweiterung z.B. durch einen Hotelneubau möglich. In den übrigen Bereichen der nicht überbaubaren Grundstücksfläche ist die Anlage von Stellplatzflächen zulässig. Zudem sind auf der nicht überbaubaren Grundstücksfläche aufgeständerte, nachführende Solaranla-gen, die dem Nutzungszweck des Sondergebiets dienen, bis zu einer maximalen Höhe von 12 m zulässig. Die Festlegung der überbaubaren und nicht überbaubaren Grundstücksflä-

Page 10: download.zrk-kassel.de · 2019. 3. 22. · lich bekannt gemacht; der Bebauungsplan ist somi Lohfelden, den et eten. Reuter, Bürgermeister Stadtplanung + Regionalentwicklung akp Brandt

Bebauungsplan Nr. 59 „ZEED“, Lohfelden - Crumbach Begründung

akp_ Stadtplanung + Regionalentwicklung Seite 9

chen orientiert sich insofern im wesentlichen an der bestehenden Grundstücksnutzung und sichert gleichzeitig eine an den zukünftigen Bedarf angepasste Grundstücksnutzung.

Gestaltung baulicher Anlagen

Ergänzend zu dem festgesetzten Maß der baulichen Nutzung und der Sicherstellung der Einpassung der Bebauung in das Ortsbild durch die vorgenommene Differenzierung der zulässigen Höhenentwicklung werden gleichzeitig im geringen Umfang primär außenwirk-same Gestaltfestsetzungen getroffen, de eine Einbindung in das Orts- und Landschaftsbild sicherstellen. Dementsprechend wurden in den Bebauungsplan differenzierte bauord-nungsrechtliche Festsetzungen gemäß § 9 Abs. 4 BauGB i. V. m. § 87 HBO zur Gestaltung von Dachflächen, Fassaden und Einfriedungen aufgenommen.

Hinsichtlich der Gestaltung von Grundstückseinfriedungen wird festgesetzt, dass diese entlang von Gehwegen auf der öffentlichen Verkehrsfläche bei einer Höhe von über 1 m nicht direkt an der Grundstücksgrenze errichtet werden dürfen, sondern einen Abstand von mindestens 50 cm einhalten müssen, um für die Nutzer der Gehwege das Raumprofil nicht zu stark einzuschränken.

2.2 Vorkehrungen zum Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen, Lärm-schutz

Eine überschlägige Ermittlung des An- und Abfahrtverkehrs (s. hierzu Kapitel 2.4 Erschlie-ßung) bei Vollauslastung der Stellplätze zeigt, dass die Immissionen in den angrenzenden Wohngebieten selbst bei einer unterstellten freien Schallausbreitung unter den Orientie-rungswerten der TA Lärm von 55 db(A) tags/40 dB(A) nachts für die Allgemeinen Wohnge-biete und unter 50/35 dB(A) für den Bereich des Reinen Wohngebietes liegen. Auch das Türenschlagen als Impulsgeräusch, das mit 100 dB(A) anzusetzen ist, ist selbst bei freier Schallausbreitung bis zu den Wohngebäuden ausreichend reduziert, um die gemäß TA Lärm (6.1.) zulässigen kurzfristigen Geräuschspitzen für die Allgemeinen (85 dB(A) tags, 60 dB(A) nachts) und Reinen Wohngebiete (80/55) zu unterschreiten. Hierbei ist der Parkplatz als Betriebsanlage zu werten.

Um vorsorgend den ausreichenden Schutz der Umgebung vor möglichen Emissionen der zukünftig zulässigen Nutzung des Geländes zu sichern, wird dennoch verbindlich festge-setzt, dass Stellplätze aus Gründen des vorsorgenden Immissionsschutzes nach Nordosten (Wegeparzelle, Flurstück 387/13), Südosten (Grüne Mitte, Flurstück 53/4) und Südwesten (Crumbacher Straße, Flurstück 396/21) durch die Herstellung von Erdwällen oder anderen geeigneten baulichen Anlagen in der Form abgeschirmt werden, dass die Stellplätze min-destens 2,0 m unter deren nächstgelegenen Oberkante liegen. Sofern dieser Höhenunter-schied von mindestens 2,0 m durch das Höhenniveau des angrenzenden Grundstücks an der jeweils nächstgelegenen Stelle bereits gegeben ist, kann auf die Anlage von Erdwällen verzichtet werden.

Um die schallmindernde Wirksamkeit der Böschungen sicher zu stellen, wird zudem die Zulässigkeit von Stellplatzflächen auf die als „Flächen für Stellplätze“ dargestellten Berei-che sowie die Teilbaufenster „d“, „f“ und „g“ eingeschränkt.

Zudem wird die Zulässigkeit von Betrieben in der Form eingeschränkt, dass nur Betriebe zulässig sind, die das Wohnen nicht wesentlich stören. Dieses Emissionsniveau entspricht dem eines Mischgebietes. Die Festsetzung ermöglicht einerseits den Betrieb eines Gäste-hauses auf dem Gelände, andererseits eine ausreichende Rücksichtnahme gegenüber den

Page 11: download.zrk-kassel.de · 2019. 3. 22. · lich bekannt gemacht; der Bebauungsplan ist somi Lohfelden, den et eten. Reuter, Bürgermeister Stadtplanung + Regionalentwicklung akp Brandt

Bebauungsplan Nr. 59 „ZEED“, Lohfelden - Crumbach Begründung

akp_ Stadtplanung + Regionalentwicklung Seite 10

umliegenden Wohngebieten.

Darüber hinaus wird die vom Investor geplante Aufteilung der Nutzung auf die Hallen zu einer weiteren Minimierung der Schallimmissionen in den nördlich und westlich unmittel-bar angrenzenden Gebieten mit Wohnnutzungen führen. Für die auf der Nordseite der Lan-gen Straße gelegene Wohngebiete wirkt sich hierbei positiv aus, dass als Veranstaltungsort (Event-Halle) ausschließlich die südliche Halle vorgesehen ist, so dass als Abschirmung zur Langen Straße die erste und zweite Halle, in denen sich Seminarräume und Messeausstel-lungsräume befinden, fungieren. Das geplante Hotel westlich der Event-Halle (Teilbaufens-ter „f“ und „g“) schirmt den Schall zur Crumbacher Straße zusätzlich ab, was sich wieder-um positiv für die westlichen Wohngebiete auswirkt.

Die maximal zulässige Anzahl größerer Veranstaltungen richtet sich hinsichtlich ihrer direk-ten Schallimmissionen nach der TA Lärm (7.2.), nach der entsprechende Ereignisse bis zu 10 Mal im Jahr genehmigt werden können. Der Bebauungsplan begrenzt jedoch die Zahl der Veranstaltungen aus Gründen des vorsorgenden Schutzes gegen Lärm, der durch ein erhöhtes Verkehrsaufkommen (bei Auslastung aller Stellplätze im Geltungsbereich) erzeugt wird, zudem auf max. 20 pro Jahr.

2.3 Freiflächen

Private Grundstücksfreiflächen

Grundsätzlich wird eine Durchgrünung wie auch eine innere Gliederung des Gebiets durch die Festsetzung, dass die aufgrund der maximal zulässigen Grundfläche verbleibende Grundstücksfreifläche als vegetationsfähige Fläche herzustellen und zu unterhalten ist, sichergestellt. Mindestens 20% der Grundstückfläche sind folglich von Bebauung freizu-halten und vegetationsfähig zu gestalten. Zudem wird durch die am 28.11.2003 in Kraft getretene Stellplatz- und Ablösesatzung der Gemeinde Lohfelden gemäß § 5 sicher ge-stellt, dass je fünf Stellplätzen ein Baum zu pflanzen ist. Dieser muss im räumlichen Bezug zum Stellplatz stehen und kann auf den freizuhaltenden Flächen platziert werden.

Darüber hinaus wird der entlang der Crumbacher Straße gelegene, gealterte Baumbestand als „Fläche zum Erhalt von Bäumen und Sträuchern“ festgesetzt, um somit den vorhande-nen ökologisch wertvollen Bestand zu sichern, der gleichzeitig auch der Einbindung des Plangebiets in das Orts- und Landschaftsbild dient.

2.4 Erschließung: Verkehr und Ver- und Entsorgung

Die Verkehrserschließung des Sondergebiets kann über das bestehende Straßen- und We-genetz erfolgen. Die Zufahrt zu dem Sondergebiet „ZEED“ soll hierbei für den „Alltagsver-kehr“ über die „Crumbacher Straße“ erfolgen. Hierfür ist in Abstimmung mit Hessen Mobil (Abstimmungstermin vom 12.04.2012) ein Aufstellbereich für Linksabbieger mit einer Län-ge von 15 m bei einer Fahrbahnbreite der Crumbacher Straße von mindestens 7,75 m er-forderlich. Für die in einem festgesetzten Rahmen (bis zu 70 Veranstaltungen mit bis zu 850 Besuchern) zulässigen größeren Veranstaltungen ist eine Zufahrt über die Lange Stra-ße und eine Abfahrt über die Crumbacher Straße vorgesehen, um so dem höheren Ver-kehrsaufkommen gerecht zu werden (s. hierzu im Einzelnen im nachfolgendes Kapitel).

Ver- und Entsorgungsleitungen (Wasser, Kanal (Trennsystem), Strom) sind vorhanden. Eine Versorgung des Gebietes ist insofern grundsätzlich möglich. Ggf. sind aufgrund spezieller Anforderungen im Fall eines Hotelneubaus die Kapazitäten insbesondere hinsichtlich der

Page 12: download.zrk-kassel.de · 2019. 3. 22. · lich bekannt gemacht; der Bebauungsplan ist somi Lohfelden, den et eten. Reuter, Bürgermeister Stadtplanung + Regionalentwicklung akp Brandt

Bebauungsplan Nr. 59 „ZEED“, Lohfelden - Crumbach Begründung

akp_ Stadtplanung + Regionalentwicklung Seite 11

Wasserversorgung anhand entsprechend konkreter Bedarfsprognosen zu prüfen. Hinsicht-lich des Brandschutzes kann eine Löschwasserlieferleistung von 800 l/min durch die be-stehende Wasserleitung sichergestellt werden. Dies ist bis zur einer GFZ von 0,7 ggf. aus-reichend. Sofern ein höherer Löschwasserbedarf erforderlich ist, ist dieser durch die Anlage von Zisternen auf dem Baugrundstück sicher zu stellen.

Insbesondere auch für die Entwässerung der befestigten Flächen sind nachweislich die anerkannten Regeln der Technik einzuhalten. Werden Änderungen im Einzugsgebiet von bestehenden Niederschlagswassereinleitungen vorgenommen, sind diese unter Beifügung eines entsprechenden Übersichtsplans und Beschreibung der beabsichtigten Maßnahme rechtzeitig dem Regierungspräsidium Kassel, Dezernat 31.3 (Kommunales Abwasser, Ge-wässergüte) anzuzeigen. Von dort ist zu entscheiden, ob eine neue Einleiteerlaubnis zu beantragen ist.

Im nordwestlichen Bereich des Geltungsbereichs (am West- und Nordrand des Flurstücks 48/2 zum ehemaligen Verwaltungsgebäude) verlaufen Stromversorgungsleitungen der E.ON Mitte AG. Diese dürfen auf einer Breite von einem Meter nicht überbaut oder mit Bäumen bepflanzt werden. Eine Bepflanzung mit Büschen und Sträuchern ist möglich. Sind Anpflanzungen von Büschen oder Sträuchern in der Nähe der Versorgungskabel geplant, sind die einschlägigen Bestimmungen zum Schutz von Kabelleitungen zu beachten. Sämt-liche Bauarbeiten im Bereich der vorhandenen Leitungen, insbesondere höhenmäßige Ver-änderungen des vorhandenen Geländes, sind mit der E.ON Mitte AG abzustimmen.

Gasversorgungsleitungen der Städtischen Werke Kassel befinden sich in der Crumbacher Straße und in der Lange Straße in den öffentlichen Flurstücken. Bei Erdarbeiten im öffentli-chen Raum sind generell die dort verlegten Versorgungsleitungen zu beachten. Die weiter-führenden Gasleitungen liegen außerhalb des Geltungsbereichs. Lediglich der Hausan-schluss der Hallen liegt innerhalb des Geltungsbereichs, an der nordöstlichen Giebelseite der nördlichsten Halle.

Innere Verkehrerschließung und Anbindung an das Verkehrsnetz

Es sind für den Kraftfahrzeugverkehr maximal drei Anbindungen des Geländes vorgesehen, von denen sich zwei an der Crumbacher Straße und eine an der östlichen Seite des Grund-stücks befinden (Anbindung über die Lange Straße und den Weg zur Grünen Mitte, zur Zeit LKW-Abfahrt). Die verschiedenen Zufahrtsmöglichkeiten sollen präventiv einer Überlastung des Verkehrsknotenpunktes Crumbacher Straße/Lange Straße entgegenwirken und die Lärmbelastung durch An- und Abfahrten bei Veranstaltungen verringern. Die zu erwarten-den Verkehrmengen und dafür erforderlichen Verkehrsraumkapazitäten für Abbieger sowie die Zufahrten sind in Abstimmung mit Hessen Mobil (bisher: ASV, Abstimmungstermin vom 12.04.2012) und dem Verkehrsamt der Gemeinde besprochen worden. Es wird von einer Kapazität von ca. 290 Stellplätzen auf dem Betriebsgelände ausgegangen.

Der durch die vorgesehenen Nutzungen indizierte Stellplatzbedarf kann nicht vollständig (bei großen Veranstaltungen über ca. 850 Besucher) auf dem Grundstück befriedigt wer-den. Die überschlägige Ermittlung des Stellplatzbedarfes für eine wahrscheinliche Variante kommt zu folgendem Potential:

Page 13: download.zrk-kassel.de · 2019. 3. 22. · lich bekannt gemacht; der Bebauungsplan ist somi Lohfelden, den et eten. Reuter, Bürgermeister Stadtplanung + Regionalentwicklung akp Brandt

Bebauungsplan Nr. 59 „ZEED“, Lohfelden - Crumbach Begründung

akp_ Stadtplanung + Regionalentwicklung Seite 12

Funktion

Berechnungsgrundlage

Stellplätze /Einheit

erforderliche Stellplatzzahl

Hotel 120 Betten (60 Zimmer mit Doppelbetten)

1 Stellplatz je 4 Betten 30

Restaurant 200 Sitzplätze 1 Stellplatz je 4 Sitzplätze 50

Gästehaus 40 Betten 1 Stellplatz je 4 Betten 10

Mitarbeiter 90 Arbeitsplätze 1 Stellplatz je 3 Beschäftigte 30

Veranstaltungshalle (Mehrzweckhalle)

850 Besucher 1 Stellplatz je 5 Sitz/Stehplätze

170

SUMME 290

Tab. 1: Überschlägige Stellplatzermittlung gem. Stellplatz- und Ablösesatzung der Gemeinde Loh-felden, nach zu erwartender Nutzung

Im städtebaulichen Entwurf sind zwei Stellplatzgruppen vorgesehen, die je nach Bedarf zusammengeschlossen werden können. Ein (nicht öffentlicher) Parkplatz mit einer Kapazi-tät von ca. 120 Stellplätzen befindet sich südwestlich der Hallen und kann über die Zufahr-ten an der Crumbacher Straße erreicht werden. Dieser Parkplatz ist für den täglichen Ver-kehr der Beschäftigen, Seminar-, Hotel- und Gastronomiegäste vorgesehen. Hierfür ist im Bereich der Einfahrt auf der Crumbacher Straße ein Aufstellbereich für Linksabbieger auf einer Länge von 15 m erforderlich. Die hierfür notwendige Fahrbahnbreite von mindestens 7,75 m ist bei einer entsprechenden Anordnung der Zufahrt bereits gegeben und muss bei anderen Lösungen hergestellt werden. Die Breite der Crumbacher Straße beträgt zur Zeit in einem Abstand von 17 m südöstlich der Querungshilfe (Aufstell- plus Verziehungsbereich) 8,25 m und ist daher für Fahrstreifen, Abbiegestreifen und Gehwege breit genug; es muss somit kein neues Baurecht durch Ausweitung der Verkehrsfläche auf eine private Parzelle geschaffen werden. Die rechtliche Sicherung der erforderlichen Breite des Abbiegestreifens ist daher nur auf der Ebene des Baugenehmigungsverfahrens möglich. Die Nutzung bzw. Herstellung dieses Aufstellungsbereichs muss im Rahmen des Bauantrags- und Genehmi-gungsverfahrens sichergestellt werden.

Mit ca. 170 Stellplätzen ist südlich der Hallen ein zweiter Parkplatz geplant, der von der Langen Straße die Zufahrt, auf die Crumbacher Straße die Ausfahrt (mit Rechts- und Links-abbieger) erhält. Es werden die bereits vorhandenen Anschlüsse an die Straßen genutzt. Mit dieser Verkehrsregelung soll erreicht werden, dass den voraussichtlich stärksten Ver-kehrsströmen aus Richtung A49 Abbiegespuren (von der Crumbacher in die Lange Straße) zur Verfügung stehen bzw. diese auf das und aus dem Grundstück rechts abbiegen, so dass der fließende Verkehr möglichst wenig beeinträchtigt wird. Dieser zweite Stellplatz-block wird nur für kleine und mittlere Veranstaltungen freigegeben, die auf 70 pro Jahr, d.h. durchschnittlich 6 pro Monat begrenzt sind.

Page 14: download.zrk-kassel.de · 2019. 3. 22. · lich bekannt gemacht; der Bebauungsplan ist somi Lohfelden, den et eten. Reuter, Bürgermeister Stadtplanung + Regionalentwicklung akp Brandt

Bebauungsplan Nr. 59 „ZEED“, Lohfelden - Crumbach Begründung

akp_ Stadtplanung + Regionalentwicklung Seite 13

Dieser Regelung ist folgende Verkehrssituation zu Grunde gelegt:

Für Veranstaltungen mit mehr als ca. 850 Besuchern, die in der Halle möglich sind, sind die Stellplätze an anderer Stelle im weiteren Umfeld nachzuweisen und die Besucher per Shut-tlebus in das ZEED zu transportieren.

2.5 Öffentliche Verkehrsfläche

Am nordwestliche Rand des Geltungsbereichs wird parallel zur Langen Straße eine öffentli-che Verkehrsfläche ausgewiesen. In diesem Bereich ist die Anlage eines Gehwegs, öffentli-cher Parkplätze sowie einer Bushaltestelle geplant.

2.6 Flächenbilanz

Geplante

Flächennutzung

Flächengröße

(überschlägig)

Grundstücksfläche Sondergebiet

davon überbaubare Fläche (GRZ 0,8)

davon Flächen zum Erhalt von Bäumen und Sträuchern

davon max. Stellplatzflächen

Straßenverkehrsfläche

ca. 31.375 m²

ca. 25.100 m²

ca. 945 m²

ca. 10.445 m²

ca. 1.310 m²

SUMME ca. 32.685 m²

Page 15: download.zrk-kassel.de · 2019. 3. 22. · lich bekannt gemacht; der Bebauungsplan ist somi Lohfelden, den et eten. Reuter, Bürgermeister Stadtplanung + Regionalentwicklung akp Brandt

Bebauungsplan Nr. 59 „ZEED“, Lohfelden - Crumbach Begründung

akp_ Stadtplanung + Regionalentwicklung Seite 14

3 Umweltschützende Belange

3.1 Einleitung

Die Aufstellung des B-Plans 59 dient dem Zweck die derzeit gewerblich genutzten Richter-hallen südlich der „Langen Straße“ einer neuen Nutzung zuzuführen und an diesem Stand-ort ein Veranstaltung-, Informations- und Ausstellungszentrum mit dem Schwerpunkt er-neuerbarer Energien zu schaffen. Geplant ist insofern die Ausweisung eines Sondergebiets „Zentrum Erneuerbarer Energien Deutschland (ZEED)“. Mit der Planung soll insbesondere eine geordnete städtebauliche Entwicklung sichergestellt und einer reduzierten Flächenin-anspruchnahme unbebauter Bereiche, auch im Sinne der Bodenschutzklausel entsprochen werden. Zudem wird durch die Zulässigkeit von Solaranlagen im Plangebiet sowie dem allgemeinen Zweck des Sondergebiets den Ausbau erneuerbarer Energien zu fördern, den im BauGB in den §§ 1 und 1a verankerten Zielen zum Klimaschutz entsprochen.

Bei dem vorliegenden Bebauungsplan handelt es sich um einen Bebauungsplan der In-nenentwicklung, der im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB aufgestellt wird. Ge-mäß § 13 a Abs. 2 Satz 1 wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von den Angaben nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, wel-che umweltbezogenen Informationen verfügbar sind, abgesehen. § 4c BauGB (Überwa-chung erheblicher Umweltauswirkungen) ist ebenso nicht anzuwenden.

Hinsichtlich der Ausgleichsregelung des § 1a BauGB entsteht grundsätzlich kein Aus-gleichsbedarf, da potenzielle Eingriffe auf den überplanten Flächen gemäß § 1a Abs. 3 BauGB bereits vor der Bebauungsplanaufstellung zulässig waren (s. hierzu auch Kap. 1.4 „planungsrechtliche Situation“).

Die durch das Verfahren gem. § 13a BauGB entfallende Verpflichtung zur Umweltprüfung führt wiederum nicht dazu, dass potentielle Auswirkungen auf die gesetzlichen Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes zum Artenschutz (Verbote des § 44 BNatSchG) unberück-sichtigt bleiben können. Aufgrund einer entsprechenden Stellungnahme der Unteren Na-turschutzbehörde (vom 13.01.2012) im Rahmen der Vorprüfung möglicher erheblicher Umweltauswirkungen gem. § 13a Abs. 1 Nr. 2 BauGB wurde die Prüfung artenschutzrechtli-cher Belange veranlasst. In der o. g. Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde wur-de als möglicherweise relevante Arten neben den Vogelarten, die Zauneidechse und Schlingnatter (Grenzstrukturen zwischen Gehölzriegel und Ruderalflächen), Fledermäu-se/Breitflügel-, Fransen-, Zwerg-, Zweifarbenfledermaus (alte Gebäude, Offenland, Bäume) und Falter (Nachtkerzen-Schwärmer / Ruderalflächen) genannt.

Die Auswirkungen auf den Artenschutz wurden durch das „Büro für angewandte Ökologie und Forstplanung“ („Faunistische Untersuchung und artenschutzrechtlicher Beitrag zu dem Vorhaben Bebauungsplan Nr. 59 ‚ZEED’“ vom 24.08.2012) untersucht und sind im Kapitel 3.3 dargelegt.

Page 16: download.zrk-kassel.de · 2019. 3. 22. · lich bekannt gemacht; der Bebauungsplan ist somi Lohfelden, den et eten. Reuter, Bürgermeister Stadtplanung + Regionalentwicklung akp Brandt

Bebauungsplan Nr. 59 „ZEED“, Lohfelden - Crumbach Begründung

akp_ Stadtplanung + Regionalentwicklung Seite 15

3.2 Bestand und Eingriffsumfang

Die im Planbereich gelegenen gewerblichen Hallen werden bis heute zur Fertigung von Großteilen von Maschinen genutzt. Die hierdurch bereits vorhandene Bebauung und Ver-siegelung des Grundstücks liegt bei rund 22.600 m², was einem Anteil von rund 70 % ent-spricht. Die vorliegende Bebauungsplanaufstellung ermöglicht daher keine grundlegende Neubebauung des Grundstückes sondern vor allem die Umnutzung des Gebietes zu einem Messe- und Veranstaltungsort im Bereich der erneuerbaren Energien.

Aufgrund der Festsetzung im Bebauungsplan ist die Überbauung von 80% der Fläche des Baugrundstücks zulässig. Der überbaubare Anteil hat somit einen Umfang von ca. 25.100 m². Für die übrigen 20 % ist verbindlich festgesetzt, dass diese vegetationsfä-hig herzustellen sind. Da derzeit aber bereits eine Flächenversiegelung von rund 22.600 m² vorliegt, ist eine weitere Versiegelung im Geltungsbereich von lediglich 3.800 m² zulässig (2.500 m² auf dem Baugrundstück und 1.300 m² Straßenverkehrsfläche), was gleichbedeu-tend mit lediglich rund 12 % des Geltungsbereichs ist. Aufgrund der Lage im Innenbereich wäre dieser Eingriff jedoch auch ohne Aufstellung des Bebauungsplanes zulässig gewesen.

Bisher unversiegelte Grundstücksteile, die zukünftig in die Bebauung einbezogen und z.T. versiegelt werden sollen, finden sich im wesentlichen am südöstlichen und südwestlichen Rand. Hierbei ist der südwestliche Bereich durch Gehölzbestände geprägt. Entlang der Crumbacher Straße sind dies bereits gealterte Baumbestände, die im Bebauungsplan zum Erhalt festgesetzt werden, während der nach Osten angrenzende Gehölzbestand als voran-schreitende Sukzession mit noch jungen Gehölzen (Ruderalflur mit Gehölzaufwuchs) zu charakterisieren ist. Der übrige Bereich ist als Grünland ausgebildet, z. T finden sich noch Gehölze an der Böschung zwischen dem Grünland und den nach Nordwesten anschließen-den versiegelten Grundstücksbereichen (s. hierzu auch Luftbild im Anhang). Für diese Ve-getationsbestände ist, abgesehen von dem zur Erhalt festgesetzten Baumbestand an der Crumbacher Straße, von einer weitestgehenden Zerstörung auszugehen.

3.3 Artenschutz

Vom „Büro für angewandte Ökologie und Forstplanung (BÖF)“ wurde in der Zeit zwischen dem 08.05.2012 und dem 11.08.2012 eine Erfassung auf Reptilien, Fledermäuse und Vö-gel durchgeführt. Ein Vorkommen von Vögeln und Fledermäusen konnte hierbei beobachtet werden, als Reptilien konnten lediglich Waldeidechsen nachgewiesen werden. Die Ergeb-nisse dieser Erfassung sind im Bericht „Faunistische Untersuchung und artenschutzrechtli-cher Beitrag zu dem Vorhaben Bebauungsplan Nr. 59 ‚ZEED’“ vom 24.08.2012 (s. Anhang) dokumentiert. Hinsichtlich der Vermeidung von Verbotsbeständen nach § 44 BNatSchG kommt der Bericht zu der Einschätzung, dass erhebliche Beeinträchtigungen ausgeschlos-sen werden können, wenn die Rodung der Gehölzbestände im Zeitraum zwischen dem 1.10. und dem 28.02. erfolgt. Hierdurch soll die Verletzung oder Tötung von Vögeln am Nest, die Zerstörung von Gelegen und die Verletzung oder Tötung von Fledermäusen aus-geschlossen werden. Zudem sollte zur sicheren Vermeidung von Verbotstatbeständen nach § 44 BNatSchG der an der mittleren Halle bestehende Nistkasten ausschließlich im Zeit-raum von Oktober bis Februar (nicht im Sommerhalbjahr) abgehängt und eine neue Nisthil-fe an anderer Stelle aufgehängt werden (s. hierzu Vermerk v. 20.9.2012 des „Büros für an-gewandte Ökologie und Forstplanung (BÖF)“ im Anhang).

Bei insgesamt vier Begehungen zur Erfassung von Reptilien (08.06.2012, 22.06.2012, 31.07.2012, 11.08.2012) konnte lediglich die Waldeidechse nachgewiesen werden. Die

Page 17: download.zrk-kassel.de · 2019. 3. 22. · lich bekannt gemacht; der Bebauungsplan ist somi Lohfelden, den et eten. Reuter, Bürgermeister Stadtplanung + Regionalentwicklung akp Brandt

Bebauungsplan Nr. 59 „ZEED“, Lohfelden - Crumbach Begründung

akp_ Stadtplanung + Regionalentwicklung Seite 16

Waldeidechse unterliegt nicht dem besonderen Artenschutz, somit treten für die Reptilien keine Verbotstatbeständen nach § 44 BnatSchG ein. Zur Eingriffsminimierung empfiehlt das Büro „BÖF„ ein Abfangen und Umsiedeln des Waldeidechsenbestands. Auf die Mög-lichkeit der freiwilligen Umsetzung der betroffenen Bestände zur Vermeidung von Populati-onsverlusten wird der Vorhabenträger hingewiesen, eine Umsiedlung bleibt ihm unbelas-sen. Aufgrund dieser Ergebnisse wird im Bebauungsplan mit Verweis auf § 44 BNatSchG darauf hingewiesen, dass zum Schutz von Vögeln und Fledermäusen eine Rodung beste-hender Gehölzbestände im Zeitraum zwischen dem 1. Oktober und 28. Februar erfolgen muss. Sollten, entgegen der Ergebnisse der faunistischen Untersuchungen, besonders geschützter Reptilien auftreten sind diese abzufangen und die Anlage geeigneter Ersatzha-bitate sowie die Umsetzung in diese ist erforderlich. Die Herstellung geeigneter Ersatzhabi-tate muss in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde erfolgen.

3.4 Zusammenfassung

Im Rahmen der artenschutzrechtlichen Untersuchung konnte festgestellt werden, dass unter Berücksichtigung bestimmter Vermeidungsmaßnahmen ein Eintreten von Verbotstat-beständen des § 44 BNatSchG ausgeschlossen werden kann. Auf diese artenschutzrecht-lich erforderlichen Vermeidungsmaßnahmen wird mit Verweis auf die Verbote des § 44 BNatSchG im Bebauungsplan hingewiesen.

Insgesamt führt dies zu der Bewertung, dass der geplante Eingriff auch in die bisher unver-siegelten Bereiche als verhältnismäßig eingeschätzt wird, insbesondere da dies zu einer geordneten Weiterentwicklung bestehender gewerblicher Bauflächen führt sowie die weite-re Flächeninanspruchnahme neuer unvorbelasteter Bereiche vermindert wird.

akp_ 09.12 wu/hö

Page 18: download.zrk-kassel.de · 2019. 3. 22. · lich bekannt gemacht; der Bebauungsplan ist somi Lohfelden, den et eten. Reuter, Bürgermeister Stadtplanung + Regionalentwicklung akp Brandt

Bebauungsplan Nr. 59 „ZEED“, Lohfelden - Crumbach Begründung

akp_ Stadtplanung + Regionalentwicklung Seite 17

4 Anhang

Abb. 1: Luftbild mit Geltungsbereich vor der Umnutzung

Abb. 2: Luftbild zur Zeit der größten Ausdehnung des Abbaus, 1986

Planzeichnung zur Errichtung einer Feuerungsanlage vom September 2011

Faunistische Untersuchung und artenschutzrechtlicher Beitrag vom 24.08.2012 sowie Vermerk vom 20.9.2012

Page 19: download.zrk-kassel.de · 2019. 3. 22. · lich bekannt gemacht; der Bebauungsplan ist somi Lohfelden, den et eten. Reuter, Bürgermeister Stadtplanung + Regionalentwicklung akp Brandt

Bebauungsplan Nr. 59 „ZEED“, Lohfelden - Crumbach Begründung

akp_ Stadtplanung + Regionalentwicklung Seite 18

Abb. 1: Luftbild der Situation vor der Umnutzung (mit Geltungsbereich);Quelle: Hessische Verwal-tung für Bodenmanagement und Geoinformation

Abb. 2: Luftbild zur Zeit der größten Ausdehnung des Abbaus, 1986; Quelle: Gemeinde Lohfelden (vergrößerter Ausschnitt)

Page 20: download.zrk-kassel.de · 2019. 3. 22. · lich bekannt gemacht; der Bebauungsplan ist somi Lohfelden, den et eten. Reuter, Bürgermeister Stadtplanung + Regionalentwicklung akp Brandt

24 12,01 24

5,24 2,012,01

5,24

12,49

4,00

20

246,01

24

6,49

Abbruch

Abbruch

Abbruch Abbruch

KesselBrenner Edelstahlschornstein

(Ø 400 - Doppelwand)

Die Bauherrschaft : Der Planer :

Bauvorhaben :

Bauherrschaft :

Bauort :

Plan :

34253 LOHFELDENCRUMBACHER STRASSE 129CRUMBACH, FLUR 2, FLURSTÜCK 48/4

MASSTAB 1 : 600

Heinebach, im September 2011

ZEED NEW ENERGY GMBHCRUMBACHER STR. 129

ERRICHTUNG EINER FEUERUNGSANLAGE

GRUNDRISS + QUERSCHNITT

Heinebach, im September 2011

MIT EINER GESAMTLEISTUNG VON 1.950 kW

34253 LOHFELDEN

19,20

15,11

9,38