2020 gemeinderat nr. 6 mag. g/opp - mistelbach im ... · seite 1 von 95 niederschrift über die...

95
NIEDERSCHRIFT über die öffentliche Gemeinderatssitzung, die am Mittwoch, dem 16. März 2016 im Rathaus, Sitzungssaal, stattgefunden hat und mit Einladungskurrende vom 7. März 2016 einberufen wurde. Beginn: 19.00 Uhr Ende: 22.10 Uhr Anwesend: ÖVP: Bürgermeister Dr. Alfred Pohl, Vorsitzender; Vizebürgermeister Christian Balon MSc; die StadträtInnen Klaus Frank, Erich Stubenvoll, Florian Ladengruber, Dora Polke, Dr. Harald Beber und Peter Harrer; die GemeinderätInnen Andrea Hugl, Reinhard Grohmann, Roman Fröhlich, Martina Galler, Regina Gaugg, Eva-Maria Pleil, Wolfgang Inhauser, Ing. Josef Thalhammer, Reinhard Bachler, Christine Gotschim, Heidemarie Winna und Josef Schimmer; SPÖ: die Stadträtinnen Renate Knott und Ingeborg Pelzelmayer; die GemeinderätInnen Roswitha Janka, Christoph Rabenreither, Franco Gullo und Martina Pollak; LaB: Stadträtin Anita Brandstetter; die Gemeinderäte Jürgen Fenz, Mag. Heinrich Krickl, Erwin Netzl und Günter Adami; FPÖ: die GemeinderätInnen Elke Liebminger und Anton Brunner; NEOS: Gemeinderat Ing. Stephan Prinz; Ferner anwesend: Stadtamtsdirektor Mag. Reinhard Gabauer, Mag. Alexandra Stichler-Knez und Finanzdirektor Reinhard Gindl (bis TOP 22.) Entschuldigt: die Stadträte Josef Strobl und Walter Schwarz; Gemeinderat Ing. Martin Schreibvogel 2015 2020 Gemeinderat Nr. 6 Mag. G/Opp

Upload: vuhanh

Post on 18-Sep-2018

218 views

Category:

Documents


0 download

TRANSCRIPT

Page 1: 2020 Gemeinderat Nr. 6 Mag. G/Opp - Mistelbach im ... · Seite 1 von 95 NIEDERSCHRIFT über die öffentliche Gemeinderatssitzung, die am Mittwoch, dem 16. März 2016 im Rathaus, Sitzungssaal,

Seite 1 von 95

NIEDERSCHRIFT über die öffentliche Gemeinderatssitzung, die am Mittwoch, dem 16. März 2016 im Rathaus, Sitzungssaal, stattgefunden hat und mit Einladungskurrende vom 7. März 2016 einberufen wurde. Beginn: 19.00 Uhr Ende: 22.10 Uhr Anwesend: ÖVP: Bürgermeister Dr. Alfred Pohl, Vorsitzender; Vizebürgermeister Christian Balon MSc; die StadträtInnen Klaus Frank, Erich Stubenvoll, Florian Ladengruber, Dora Polke, Dr. Harald Beber und Peter Harrer; die GemeinderätInnen Andrea Hugl, Reinhard Grohmann, Roman Fröhlich, Martina Galler, Regina Gaugg, Eva-Maria Pleil, Wolfgang Inhauser, Ing. Josef Thalhammer, Reinhard Bachler, Christine Gotschim, Heidemarie Winna und Josef Schimmer; SPÖ: die Stadträtinnen Renate Knott und Ingeborg Pelzelmayer; die GemeinderätInnen Roswitha Janka, Christoph Rabenreither, Franco Gullo und Martina Pollak; LaB: Stadträtin Anita Brandstetter; die Gemeinderäte Jürgen Fenz, Mag. Heinrich Krickl, Erwin Netzl und Günter Adami; FPÖ: die GemeinderätInnen Elke Liebminger und Anton Brunner; NEOS: Gemeinderat Ing. Stephan Prinz; Ferner anwesend: Stadtamtsdirektor Mag. Reinhard Gabauer, Mag. Alexandra Stichler-Knez und Finanzdirektor Reinhard Gindl (bis TOP 22.) Entschuldigt: die Stadträte Josef Strobl und Walter Schwarz; Gemeinderat Ing. Martin Schreibvogel

2015 – 2020 Gemeinderat Nr. 6

Mag. G/Opp

Page 2: 2020 Gemeinderat Nr. 6 Mag. G/Opp - Mistelbach im ... · Seite 1 von 95 NIEDERSCHRIFT über die öffentliche Gemeinderatssitzung, die am Mittwoch, dem 16. März 2016 im Rathaus, Sitzungssaal,

Seite 2 von 95

Tagesordnung: 01.) Entscheidung über Einwendungen gegen die Verhandlungsschrift vom 15.12.2015 02.) Bericht des Bürgermeisters 03.) Bericht des Prüfungsausschusses 04.) Subventionsansuchen 05.) Arbeitsvergaben und Ankaufsbewilligungen 06.) Beschluss über außerplanmäßige und überplanmäßige Einnahmen und Ausgaben im Rechnungsjahr 2015 sowie Rücklagedotierungen 07.) Rechnungsabschluss 2015 08.) Darlehen 09.) MIMA, Änderung der Generalversammlung 10.) Raumordnungsprogramm und Bebauungsplan, Änderung 39, Stellungnahmen 11.) Raumordnungsprogramm und Bebauungsplan, Änderung 39, Begutachtung 12.) Raumordnungsprogramm, Änderung 39, Verordnung 13.) Bebauungsplan, Änderung 39, Verordnung 14.) Grundverkehr 15.) Ferienbetreuung 16.) Ferienspiel 17.) Seniorenausflug 18.) Veranstaltungen 19.) Verträge 20.) Straßenbezeichnungen 21.) Gewerbeförderung 22.) Feuerwehrangelegenheiten 23.) Öffentliches Gut 24.) Bestandverträge 25.) Förderung von Abbruchkosten 26.) Entfall Personalzulage 27.) Änderung des Beschäftigungsausmaßes 28.) Saisonarbeiter 29.) Einverständliche Lösung eines Dienstverhältnisses 30.) Beendigung Dienstverhältnis Hausbetreuer 31.) Übernahme in ein unbefristetes Dienstverhältnis 32.) Abschluss eines freien Dienstvertrages Der Vorsitzende begrüßt die Anwesenden, eröffnet die Sitzung, stellt fest, dass ordnungsgemäß eingeladen wurde und die Beschlussfähigkeit gegeben ist. Es liegt gemäß § 46 Abs. 3 NÖ Gemeindeordnung ein Dringlichkeitsantrag der Freiheitlichen GR-Fraktion Mistelbach um Aufnahme in die Tagesordnung vor: „Betreffend: Burkini-Verbot in den gemeindeeigenen Bädern Die Gemeinderatsfraktion FPÖ stellt den Antrag um Ergänzung der Tagesordnung betreffend des Antrages „Burkini-Verbot in den gemeindeeigenen Bädern“.

Page 3: 2020 Gemeinderat Nr. 6 Mag. G/Opp - Mistelbach im ... · Seite 1 von 95 NIEDERSCHRIFT über die öffentliche Gemeinderatssitzung, die am Mittwoch, dem 16. März 2016 im Rathaus, Sitzungssaal,

Begründung: In den heimischen Hallenbädern kommt es seit geraumer Zeit immer wieder zu Problemen: Einerseits gibt es die unsäglichen Übergriffe auf unsere Frauen und Kinder, andererseits ist auch die seltsame Badekultur der Muslime durchaus problembehaftet. Das Tragen von schariakonformer Schwimmbekleidung ist bei den muslimischen Frauen üblich, was allerdings hinsichtlich der Hygienebedingungen in unseren öffentlichen Bädern ganz klar gegen die Haus- und Badeordnung verstößt. Laut Gesundheitsministerium, das auch für Bäderhygiene zuständig ist, gibt es keine bundesweit geltende Regelung für das Tragen der sogenannten Burkinis. Aber die Betreiber von Bädern können in ihren jeweiligen Badeordnungen festhalten, ob sie Ganzkörper-Schwimmanzüge erlauben. In einigen Gemeinden wurde bereits ein Verbot beschlossen! Die Freiheitlichen treten nun dafür ein, die Hausordnung bzw. die Baderegeln in öffentlichen Hallen- und Freibädern generell dahingehend anzupassen. Integration ist eine Bringschuld der Migranten, unsere Sitten und Gebräuche müssen voll und ganz akzeptiert werden. Begründung der Dringlichkeit: Hygienebedingungen sind unbedingt einzuhalten. Vor Beginn der Sommersaison sind die Baderegeln und Hausordnungen in den öffentlichen Hallen- und Freibädern im Sinne der Antragsbegründung so anzupassen, damit es zu keiner Gesundheitsgefährdung der Badegäste kommt. Die Gefertigten stellen daher folgenden Antrag: Der Gemeinderat möge beschließen: „Die Haus- und Badeordnung ist so anzupassen, dass es zu einem Burkini-Verbot im örtlichen Frei- und/oder Hallenbad kommt. GR Elke Liebminger eh. GR Anton Brunner eh.“ Der Vorsitzende schlägt vor, die Bearbeitung der gegenständlichen Angelegenheit dem GRA 9 zuzuweisen. Einstimmig genehmigt. Zur Tagesordnung erfolgt keine weitere Wortmeldung und gilt diese somit als genehmigt. Zu 1.) Entscheidung über Einwendungen gegen die Verhandlungsschrift vom 15.12.2015 Gegen den Inhalt des Sitzungsprotokolls über die Sitzung vom 15. Dezember 2015 wurden keine Einwendungen erhoben und gilt dieses als genehmigt. Zu 2.) Bericht des Bürgermeisters a) Videoaufzeichnung von Gemeinderatssitzungen, Informationen

In der Sitzung des Gemeinderates vom 15. Dezember 2015 wurde „die Vorgangsweise der Saalaufnahme durch eine Kamera der Gemeinde bei künftigen Gemeinderatssitzungen“ einstimmig beschlossen.

Page 4: 2020 Gemeinderat Nr. 6 Mag. G/Opp - Mistelbach im ... · Seite 1 von 95 NIEDERSCHRIFT über die öffentliche Gemeinderatssitzung, die am Mittwoch, dem 16. März 2016 im Rathaus, Sitzungssaal,

Die Aufnahme der Sitzung erfolgt im 360-Grad-Format. Das bedeutet, dass immer alle Mitglieder des Gemeinderates aufgenommen werden. Dabei werden 2 Kameras verwendet, da die Speicherkapazität eines Gerätes nicht ausreicht (Gesamtkosten € 800,-- inkl. USt). Nach der Gemeinderatssitzung wird das Videomaterial der 2 Kameras zusammengefügt und die Tonspur mit der Aufnahme aus der Mikrophonanlage bespielt. Etwaige nicht öffentliche Teile sind dabei nicht in der Endfassung des Videos enthalten. Sollten auf Grund technischer Probleme Videosequenzen der Sitzung fehlen, wird hier nur ein Standbild eingespielt. Der Ton der Sitzung ist aber trotzdem zu hören. Nach Fertigstellung des Videos werden die Daten auf dem Videoportal „YouTube“ veröffentlicht. Hier kann durch die 360-Grad-Technik vom Betrachter der gewünschte Blickwinkel gewählt werden. Die Veröffentlichung erfolgt innerhalb einer Woche nach der Sitzung. Der direkte Link zum Videokanal der Stadtgemeinde wird auf der Homepage der Stadtgemeinde veröffentlicht.

b) Rechnungsabschluss Wirtschaftspark A5

Der Rechnungsabschluss 2015 schließt im ordentlichen Haushalt mit IST-Einnahmen von € 723.741,19 und IST-Ausgaben von € 404.014,64 der IST-Überschuss beträgt daher € 319.726,55 mit SOLL-Einnahmen von € 532.213,37 und SOLL-Ausgaben von € 212.486,82 der SOLL-Überschuss beträgt daher € 319.726,55. Der außerordentliche Haushalt weist bei SOLL/IST-Einnahmen von € 518.557,39 und SOLL/IST-Ausgaben von € 118.922,89 einen SOLL/IST Überschuss von € 399.634,50 aus.

c) Änderung kaufmännische Geschäftsführung MAMUZ Ab 1. April 2016 soll Mag. (FH) Stefan Mitterer, geb. am 3. Juni 1983, 2203 Rabenstein an der Pillach, als neuer kaufmännischer Geschäftsführer der MAMUZ Museumszentrum Betriebs GmbH (neben dem operativen Geschäftsführer Mag. Matthias Pacher) bestellt werden. Im Zuge dessen wird Herr Mag. Albrecht Großberger, geb. am 30. April 1970, 3500 Krems, wieder abberufen. Diese Änderung soll mittels Umlaufbeschluss der Gesellschafter der MAMUZ Museumszentrum Betriebs GmbH erfolgen.

d) Alte Milchkammer, Untervermietung an Dr. Alfred Schöller

Herr Dr. Alfred Schöller bedankt sich mit Schreiben vom 11. Februar 2016, die Räumlichkeiten der Alten Milchkammer einige Jahre benützt haben zu dürfen und gibt mit Ende des Mietvertrages am 29. Februar 2016 die Schlüssel für das Gebäude zurück. Bis auf Weiteres sollen die Räumlichkeiten für Lagerzwecke der Stadtgemeinde Mistelbach genutzt werden.

Page 5: 2020 Gemeinderat Nr. 6 Mag. G/Opp - Mistelbach im ... · Seite 1 von 95 NIEDERSCHRIFT über die öffentliche Gemeinderatssitzung, die am Mittwoch, dem 16. März 2016 im Rathaus, Sitzungssaal,

e) Weinlandbad, Evaluierung letzte Saison

Vom Controlling wurde eine Evaluierung der Saison 2015 im Weinlandbad durchgeführt und wurden hinsichtlich der Öffnungszeiten, des Missbrauchs von Eintrittskarten und der Preise für Kästchen Vorschläge unterbreitet. Bei den Öffnungszeiten geht es vor allem darum, dass die erweiterten Öffnungszeiten in jenem Zeitbereich, wo sie nur gering angenommen wurden, überdacht werden sollen. Der detaillierte Bericht wird allen Mitgliedern des GRA 9 übermittelt. Gemeinderat Ing. Prinz fragt nach, ob der Evaluierungsbericht auch an Nichtmitglieder des GRA 9 übermittelt werden kann. Stadtrat Ladengruber bejaht dies. Gemeinderat Mag. Krickl teilt mit, dass über die Evaluierung bereits ein Gespräch stattgefunden hat. Dies war sehr positiv. Hervorheben möchte er die engagierten Bürger, aber auch konkrete Verbesserungsvorschläge von Gemeindebediensteten. Man hat sich über geringfügige Änderungen geeinigt.

f) Verordnungsprüfungen Das Amt der NÖ Landesregierung hat die Verordnung über die Bezüge der Mitglieder des Gemeinderates vom 14. Oktober 2015 sowie die Verordnung über die Zuordnung der Funktionsdienstposten zu den Funktionsgruppen vom 9. März 2015 überprüft und zur Kenntnis genommen.

g) Kindergruppe Rappel-Zappel, Personalkostenförderung Mit Schreiben vom 17. Dezember 2015 informiert das Amt der NÖ Landesregierung, dass ein Förderbetrag aufgrund der 15a-Vereinbarung über den Ausbau des institutionellen Kinderbetreuungsangebotes in Höhe von € 50.625,-- ausbezahlt wird. Dieser setzt sich zusammen: Februar 2015 bis Oktober 2015 € 33.750,-- November 2015 bis Jänner 2016 € 16.875,-- Somit wurde im Kalenderjahr 2015 für die Förderung der Personalkosten für die Kindergruppe „Rappel-Zappel“ ausbezahlt: für den Zeitraum Feb. bis Aug. 2015 € 11.788,-- Trägerförderung für den Zeitraum Sept. 2015 bis Feb. 2016 € 9.635,-- Trägerförderung für den Zeitraum Feb. 2015 bis Jän. 2016 € 50.625,-- Personal-Kosten-Förderung Tagesbetreuungseinrichtung 15a Vereinbarung GESAMT € 72.048,--

h) NÖ Landeskindergarten Kettlasbrunn – Fenstertausch, Beihilfe Land NÖ Mit Sitzungsbeschluss vom 14. Dezember 2015 wurde aus dem NÖ Schul- und Kindergartenfonds des Land NÖ ein Förderbetrag in Höhe von € 6.000,-- für den Fenstertausch im NÖ Landeskindergarten Kettlasbrunn beschlossen.

Page 6: 2020 Gemeinderat Nr. 6 Mag. G/Opp - Mistelbach im ... · Seite 1 von 95 NIEDERSCHRIFT über die öffentliche Gemeinderatssitzung, die am Mittwoch, dem 16. März 2016 im Rathaus, Sitzungssaal,

i) Kindergarten Am Schloßberg, Parkgebühr

Auf Grund von Beschwerden einer Bürgerin ist näher geprüft worden, unter welchen Voraussetzungen Mitarbeiterinnen von Kindergärten kostenlose Parkplätze zur Verfügung gestellt werden können. Entsprechend den steuerrechtlichen Vorschriften stellt dies dann einen Sachbezug dar, wenn in diesem Bereich eine Parkraumbewirtschaftung vorliegt bzw. der vom Arbeitgeber bereit gestellte Parkplatz innerhalb eines gebührenpflichtigen Bereiches liegt. Dies trifft auf die Parkplätze beim Stadtkindergarten und beim Kindergarten Am Schloßberg zu. Um steuerrechtliche Probleme hintanzuhalten wird daher in Zukunft für 10 Monate im Jahr ein Monatsbetrag von € 10,-- für derartige Parkplätze verlangt. Die Gemeinde- und Landesbediensteten des Kindergarten Am Schloßberg beschweren sich mit Schreiben vom 15. Februar 2016 über diese Ungleichbehandlung. Bei einer weiteren Besprechung am 17. Februar 2016 haben die anwesenden Mitarbeiterinnen des Kindergartens zu einem großen Teil die Erklärung, dass eben nur der Stadtkindergarten und der Kindergarten Am Schloßberg in parkraumbewirtschafteten Bereichen liegen, nachvollziehen können und sich mit der Vorgangsweise einverstanden erklärt.

j) Bildungsinformationsmesse 2015 Die sechste Mistelbacher Bildungsinformationsmesse fand am 9. Oktober 2015 statt.

Die Abrechnung hat folgendes Ergebnis gebracht: Einnahmen Ausgaben (inkl. Ust) Förderung Land NÖ € 0,-- Gesamteinnahmen Vermietung € 3.050,-- Inserate € 150,-- Stadtgemeinde € 2.699,77 Miete der Ausstellungskojen Fa. Syma € 3.460,25 Verpflegung € 267,24 Plakate, Broschüren, Gestaltung u. Druck € 1.956,28 Cornelius € 216,00 GESAMT € 5.899,77 € 5.899,77

k) Neue Förderrichtlinie für institutionelle Kinderbetreuungseinrichtungen Das Amt der NÖ Landesregierung übermittelt eine neue Förderrichtlinie im Rahmen der Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Artikel 15a B-VG über die halbtägig kostenlose und verpflichtende frühe Förderung in institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen. Eine wesentliche Änderung ergibt sich dadurch, dass ab dem Kindergartenjahr 2016/17 für Kinder im vorletzten Jahr vor der Schulpflicht und rückwirkend ab dem Kindergartenjahr 2015/16 für Kinder im letzten Jahr vor der Schulpflicht ein ermäßigter Besuch einer institutionellen Kinderbetreuungseinrichtung angeboten werden soll. Antragsberechtigt sind private Erhalter von Tagesbetreuungseinrichtungen in Niederösterreich, in denen auch Kinder im verpflichtenden Kindergartenjahr betreut werden.

Page 7: 2020 Gemeinderat Nr. 6 Mag. G/Opp - Mistelbach im ... · Seite 1 von 95 NIEDERSCHRIFT über die öffentliche Gemeinderatssitzung, die am Mittwoch, dem 16. März 2016 im Rathaus, Sitzungssaal,

l) NÖ Jugend-Partnergemeinde

Mit Schreiben vom Jänner 2016 informiert Landesrat Mag. Karl Wilfing, dass die Stadtgemeinde Mistelbach die Kriterien für eine Zertifizierung zur „NÖ Jugend-Partnergemeinde 2016 - 2018“ erfüllt. Die feierliche Verleihung fand am Montag, 14. März 2016, statt.

m) Buch über Kulturdenkmäler in Mistelbach und den Katastralgemeinden Frau Christa Jakob hat sich in mühevoller Arbeit auf Zeitreise begeben und die Kulturdenkmäler in Mistelbach und den Katastralgemeinden in zwei Büchern erfasst. Im Bürgerservice der Stadtgemeinde Mistelbach liegt jeweils ein Ansichtsexemplar der beiden Bücher auf. Bei Interesse an den Büchern, wird gebeten, sich in die dort aufliegende Liste einzutragen. Bei Erreichen einer Mindestanzahl, die für den Druck nötig ist, wird die Stadtgemeinde Mistelbach das Buch in Druck geben und verkaufen. Die Kosten für das Buch „Kulturdenkmäler Mistelbach“ betragen € 39,-- (451 Seiten), die Kosten für das Buch „Kulturdenkmäler Ortsgemeinden“ € 49,-- (624 Seiten). Die Katastralgemeinden Eibesthal, Kettlasbrunn und Paasdorf haben bereits kleine Bücher über die Kulturdenkmäler für ihre eigenen Ortschaften drucken lassen. Diese Bücher sind direkt bei den jeweiligen Verschönerungs- bzw. Dorferneuerungsvereinen erhältlich. Bücher für andere Katastralgemeinden sind bereits in Planung, die dann ebenfalls direkt bei den Vereinen in den jeweiligen Ortschaften erhältlich sein werden.

n) Dreifaltigkeitssäule - Benefizaktion Der Kameradschaftsbund Mistelbach hat zur Unterstützung des Projektes am 15. und 16. Jänner am Hauptplatz einen Punschausschank organisiert. Der Erlös wurde für das Projekt „Renovierung Dreifaltigkeitssäule“ gespendet.

o) Anton Haas-Straße, Historischer Beirat Die Mitglieder des historischen Beirates fassen mit einer 4 : 1 Entscheidung folgende Empfehlung: Nach aktuellem Wissensstand kann Anton Haas über die frühe NSDAP-Mitgliedschaft hinausgehend kein persönliches schuldhaftes Verhalten nachgewiesen werden, daher soll die Anton Haas-Straße nicht umbenannt werden. Gleichzeitig spricht der Historische Beirat die Empfehlung aus, Straßen oder Plätze erst nach vorausgehender lückenloser Prüfung der Lebensläufe nach Personen zu benennen. Stadträtin Brandstetter fragt nach, ob es einen schriftlichen Bericht des historischen Beirates gibt. Stadtrat Frank verneint dies, teilt aber mit, dass alle zu Grunde liegenden Unterlagen einsehbar sind und drei Sitzungen dazu stattgefunden haben.

Page 8: 2020 Gemeinderat Nr. 6 Mag. G/Opp - Mistelbach im ... · Seite 1 von 95 NIEDERSCHRIFT über die öffentliche Gemeinderatssitzung, die am Mittwoch, dem 16. März 2016 im Rathaus, Sitzungssaal,

p) Generalversammlung der lgm Leistungsgemeinschaft Mistelbach

Im Hotel Restaurant „Zur Linde“ Polak fand am Montag, dem 23. November 2015, die Generalversammlung der lgm Leistungsgemeinschaft Mistelbach statt. Folgende Punkte standen dabei auf der Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Tagesordnung 3. Bericht des Obmannes 4. Bericht der Kassierin 5. Bericht der Rechnungsprüfer 6. Entlastung der Kassierin und des Vorstandes 7. Neuwahl des Vorstandes 8. Ausblick auf zukünftige Projekte 9. Allfälliges

Die Personen, welche in den Vorstand gewählt wurden, sind dem Protokoll der GRA 6 Sitzung zu entnehmen.

q) Regionalverband Europaregion Weinviertel, Vorstandssitzung Am Montag, dem 12. Oktober 2015, fand in Mistelbach die Vorstandssitzung des Regionalverbandes Europaregion Weinviertel statt.

Folgende Punkte standen dabei auf der Tagesordnung: 1. Begrüßung und Bericht des Vorsitzenden 2. Arbeitsprogramm bis Ende 2017 3. Status quo der Projekte und Aktionen in den Bezirken 4. Homepage 5. Allfälliges Seitens der Stadtgemeinde Mistelbach war Bürgermeister Dr. Alfred Pohl anwesend.

r) Regionalverband Europaregion Weinviertel, Ordentliche Generalversammlung und Hauptregionsversammlung Am Dienstag, 17. November 2015, fand im Kulturhaus in Zistersdorf die ordentliche Generalsversammlung des Regionalverbandes Europaregion Weinviertel und die Hauptversammlung statt. Folgende Punkte standen dabei an der Tagesordnung: 1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der

Tagesordnung 2. Bericht der Vorsitzenden 3. Kassabericht 4. Bericht der Rechnungsprüfer 5. Entlastung des Vorstandes 6. Hauptregionsstrategie: Arbeitsschwerpunkte 2016/2017 7. Allfälliges Seitens der Stadtgemeinde Mistelbach war Bürgermeister Dr. Alfred Pohl anwesend.

Page 9: 2020 Gemeinderat Nr. 6 Mag. G/Opp - Mistelbach im ... · Seite 1 von 95 NIEDERSCHRIFT über die öffentliche Gemeinderatssitzung, die am Mittwoch, dem 16. März 2016 im Rathaus, Sitzungssaal,

s) RIZ, 34. ordentliche Generalversammlung

Am Mittwoch, dem 2. Dezember 2015, fand die 34. ordentliche RIZ Generalversammlung bei der ecoplus in der Herrengasse 13, 1010 Wien, statt. Folgende Punkte standen dabei an der Tagesordnung: Tagesordnung: 1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit 2. Genehmigung der Tagesordnung 3. Genehmigung des Protokolls 4. Bericht der Geschäftsführerin 5. Finanzielle Lage der Gesellschaft 6. Budget 2016 – Beschlussfassung 7. Allfälliges

t) „Weinstraße Weinviertel – Veltlinerland“, Generalversammlung Am Montag, dem 22. Februar 2016, fand im Hotel Veltlin in Poysdorf die Generalversammlung der „Weinstraße Weinviertel – Veltlinerland“ statt. An der Tagesordnung standen: 1. Begrüßung und Eröffnung – Feststellung der Beschlussfähigkeit 2. Genehmigung des Protokolls der letzten Generalversammlung 3. Tätigkeitsbericht 2015 4. Rechnungsabschluss 2015 – Bericht der Rechnungsprüfer 5. Entlastung des Kassiers – Bestellung neuer Rechnungsprüfer 6. Neuwahl: Vorstand ab 2016 7. Vorschau Projekte 2016 8. Beschlussfassung über Voranschlag 2016 9. Weintouristische Angebotsentwicklung (Weintour Weinviertel, Tafeln und Picknick im

Weinviertel): 10. Weinviertel Tourismus 11. Allfälliges In Vertretung der Stadtgemeinde Mistelbach nahm GR Andrea Hugl an der Generalversammlung teil, die auch als Schriftführerin in den Vorstand der Weinstraße Weinviertel Veltlinerland gewählt wurde.

u) Tourismusverein Mistelbach, Generalversammlung Am Mittwoch, dem 17. Februar 2016, fand im Gasthaus Schilling die Generalversammlung des Tourismusvereines Mistlebach statt. An der Tagesordnung standen: 1. Begrüßung 2. Bericht des Obmannes 3. Bericht der Kassierin 4. Entlastung der Kassierin und des Vorstandes 5. Jahresprogramm 2016 6. Allfälliges

Page 10: 2020 Gemeinderat Nr. 6 Mag. G/Opp - Mistelbach im ... · Seite 1 von 95 NIEDERSCHRIFT über die öffentliche Gemeinderatssitzung, die am Mittwoch, dem 16. März 2016 im Rathaus, Sitzungssaal,

v) Bericht Mamuz

Der Vorsitzende ersucht Stadtrat Frank um seinen Bericht. „Im zweiten Jahr als Marke „MAMUZ Museum Mistelbach“ - Zentrum Niederösterreichs für Ur- und Frühgeschichte - wurde die Positionierung als Erlebnismuseum und Wissens-zentrum weiter ausgebaut. Nach der Jahresausstellung „ÖTZI“ und den „Giganten der Eiszeit“ wird die Reihe der Urgeschichte-Blockbuster mit „Stonehenge“ 2016 fortgesetzt. Das Museumszentrum in Mistelbach bietet den idealen Rahmen für Veranstaltungen bis zu 150 Personen und eignet sich aufgrund der vorhandenen Seminartechnik und seines Raumangebotes hervorragend für wissenschaftliche Symposien und Fachtagungen. Insgesamt 8 Fachtagungen, 14 weitere Vermietungen sowie 12 Eigenveranstaltungen wurden in der sogenannten Kapelle, dem Saal inmitten des Museumsareals, abgehalten. Schwerpunkt 2015 war die speziell für Familien und Schulklassen konzipierte Ausstellung ÖTZI. Damit wurde das MAMUZ als Erlebnismuseum weiter gestärkt. Dabei wurde eine Steigerung der Schulklassen um 7% gegenüber 2014 verzeichnet. Trotz eines leichten Besucherrückganges von 2014 zu 2015 (28.000 zu 26.000) gibt es einen Trend nach oben. So wurden 2010 - 2013 zwischen 21.000 und 24.000 Besucher registriert. Der Rückgang 2015 ist unter anderem den heißen Sommermonaten geschuldet, wo sich in allen Ausstellungsbetrieben ein Minus an Besuchern im Vergleich zu den Vorjahren zeigte. Programmschwerpunkte 2016

• Ausstellung „Stonehenge. Verborgene Landschaft“ (Eröffnung am 19. März) • Ausstellung „Hermann Nitsch – Ritual“ (Eröffnung am 14. Mai) • 5 Fachtagungen (Juni bis Oktober) • Lange Nacht der Forschung (22. April) • M-Zone: 3 Kunst-Ausstellungen pro Jahr zu je 6 - 7 Wochen, davon eine Schau als

„Gruppenausstellung“ REGION • Verstärkte Öffentlichkeitsarbeit für den Verein der Freunde des MAMUZ Durch die Ausstellung Stonehenge wird ein reges Besucherinteresse für den Standort MAMUZ Museum Mistelbach erwartet. Ebenso wird eine neue Ausstellung im nitsch museum erneut für stärkere Frequenz als im letzten Jahr sorgen. Die Tatsache, dass sich sowohl der Künstler Hermann Nitsch als auch die Initiatoren der Mistelbacher Puppentheatertage in ihrer Konzeption am Thema Stonehenge orientieren, wird vom Publikum positiv wahrgenommen werden, da das kollektive Miteinander nach außen hin noch deutlicher sichtbar wird. In diesem Sinne bedankt sich die MAMUZ Museumszentrum Betriebs GmbH bei allen unterstützenden Institutionen und Personen der Stadtgemeinde Mistelbach. Diese Unterstützung ist enorm wichtig, da die Arbeit, das Ansehen des Museums in der Region und über die Landesgrenzen hinaus weiterhin zu steigern, nicht nur alleine vom Museums-Team bewältigt werden kann, sondern auf das Verständnis möglichst jeder Bürgerin und jedes Bürgers der Stadtgemeinde Mistelbach baut.“

Page 11: 2020 Gemeinderat Nr. 6 Mag. G/Opp - Mistelbach im ... · Seite 1 von 95 NIEDERSCHRIFT über die öffentliche Gemeinderatssitzung, die am Mittwoch, dem 16. März 2016 im Rathaus, Sitzungssaal,

w) MIMA GmbH, Projektvorstellung/Jahresvorschau

Der Vorsitzende ersucht Stadtrat Stubenvoll, den Bericht der MIMA GmbH zu erläutern. MIMA-Geschäftsführer Erich Fasching präsentierte in der Sitzung des GRA 6, vom 10. Februar 2016, einen Leistungsbericht über abgelaufene Projekte im Jahr 2015 sowie eine Projektvorstellung inkl. Jahresvorschau für das Jahr 2016. Ebenso präsentierte Herr Fasching einen ersten Entwurf eines neuen Folders unter dem Titel „Was ist Mistelbach“, der in enger Kooperation mit dem MAMUZ Museum den Besuchern als Leitfaden für Aktivitäten in der Stadt dienen soll. Weiters stellte Fasching einen ersten Gestaltungsvorschlag zur Schaffung einer nachhaltigen Wohlfühlatmosphäre am Hauptplatz Mistelbach vor. Dieser Entwurf möge als Gedankenanstoß und Orientierungsgrundlage für eine geplante Umgestaltung des Hauptplatzes bei künftigen Besprechungen miteinbezogen werden. Sämtliche Unterlagen wurden dem GRA 6-Protokoll angeschlossen. „Seitens der anwesenden Gemeindevertreter wurden folgende Fragen an MIMA-Geschäftsführer Erich Fasching gestellt: GR Liebminger fragt an, wie die Verteilung der Geschäftsanteile der MIMA GmbH aussieht. STR Stubenvoll beantwortet diese Frage damit, dass sich die Geschäftsanteile der MIMA GmbH zu 74,9% auf die Stadtgemeinde Mistelbach sowie zu 25,1% auf die lgm Leistungsgemeinschaft Mistelbach aufteilen. GR Gullo fragt an, wofür die Abkürzung MIMA genau steht. STR Stubenvoll beantwortet diese Frage damit, dass die Abkürzung MIMA für Mistelbacher Standort-, Stadt- und Tourismusmarketing GmbH steht. GR Fenz fragt an, wie die Geschäftsbilanz für das Jahr 2014 sowie für das Jahr 2015 aussieht. MIMA Geschäftsführer Erich Fasching berichtet, dass im Jahr 2014 ein leicher Überschuss zu verzeichnen war. Die Bilanz 2014 wurde von der Generalversammlung der MIMA GmbH einstimmig genehmigt. Die Bilanz für das Geschäftsjahr 2015 wird erst im Juli erstellt sein, MIMA-Geschäftsführer Erich Fasching vermutet aber, dass 2015 ähnlich wie im Jahr 2014 bilanziert wird. GR Fenz fragt an, ob auch die Bekämpfung des Leerflächenmanagements weiter vorangetrieben wird. MIMA Geschäftsführer Erich Fasching berichtet, dass die Bekämpfung des Leerflächenmanagements nach wie vor ein wichtiges Thema ist. Aktuell ist die Nachfrage von Firmen nicht so groß und Fasching sieht seine Priorität darin, den Standort attraktiver zu machen, dann erhöht sich die Nachfrage nach Mietern automatisch. Ein Problem stellen mit Sicherheit die Liegenschaften in der Bahnstraße dar, die sich in einer weniger attraktiven Lage befinden. Mit der Eröffnung des H&M am Hauptplatz wird jedoch ein neuer Schwung erwartet, zumal H&M sich nur in starken Innenstädten ansiedelt. Leerflächenmanagement und Vernetzung von Hausbesitzern und potentiellen Mietern bleibt auch 2016 ein Schwerpunkt, so Fasching.“

Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.

Page 12: 2020 Gemeinderat Nr. 6 Mag. G/Opp - Mistelbach im ... · Seite 1 von 95 NIEDERSCHRIFT über die öffentliche Gemeinderatssitzung, die am Mittwoch, dem 16. März 2016 im Rathaus, Sitzungssaal,

Zu 3.) Bericht des Prüfungsausschusses

Der Vorsitzende ersucht Gemeinderätin Janka um den Bericht des Prüfungsausschusses.

Gemeinderätin Janka berichtet gemäß § 82 Abs. 3 NÖ Gemeindeordnung, dass der Prüfungsausschuss am 8. März 2016 eine Sitzung im Rathaus der Stadtgemeinde Mistelbach mit folgender Tagesordnung durchgeführt hat:

1. Entscheidung über Einwendungen gegen die Verhandlungsschrift vom 23. November 2015 2. a) Rechnungsabschluss 2015

b) Beschluss über außerplanmäßig und überplanmäßige Einnahmen und Ausgaben im Rechnungsjahr 2015 sowie Rücklagendotierungen

3. Anfragen und Anregungen

Das genehmigte Protokoll der Sitzung vom 23. November 2015 ist angeschlossen und wird zur Kenntnis gebracht.

Der Prüfungsausschuss hat in seiner Sitzung vom 8. März 2016 den Rechnungsabschluss 2015 eingehend überprüft und die sachliche und rechnerische Richtigkeit einstimmig festgestellt: Der Rechnungsabschluss 2015 schließt

im ordentlichen Haushalt mit einem SOLL-Überschuss von € 314.121,76 und einem IST-Abgang von € 320.321,02. Der außerordentliche Haushalt weist

einen SOLL-Überschuss von € 206.157,52 und einen IST-Überschuss von € 118.187,83 aus. Das Protokoll über diese Sitzung wird dem nächsten Prüfungsausschuss zur Genehmigung vorgelegt. Der Bericht wird zur Kenntnis genommen. Zu 4.) Subventionsansuchen

a) Seniorenbetreuung

Drei Vereine, die im Bereich der Seniorenbetreuung in der Stadtgemeinde Mistelbach tätig sind, haben um Gewährung einer Subvention angesucht. Die Fördermittel werden, wie in den Vorjahren, entsprechend der Mitgliederanzahl der Vereine aufgeteilt.

Verein Anzahl Mitglieder Förderung

Pensionistenverband Ortsgruppe Mistelbach 202 496,47

Pensionistenverband Ortsgruppe Kettlasbrunn 109 267,89

NÖ Seniorenbund Stadtgruppe Mistelbach 340 835,64

651 1.600,00

Page 13: 2020 Gemeinderat Nr. 6 Mag. G/Opp - Mistelbach im ... · Seite 1 von 95 NIEDERSCHRIFT über die öffentliche Gemeinderatssitzung, die am Mittwoch, dem 16. März 2016 im Rathaus, Sitzungssaal,

Der GRA 3 hat in seiner Sitzung vom 27. Jänner 2016 folgenden Beschluss gefasst: Der Pensionistenverband Ortsgruppe Mistelbach erhält eine Subvention in Höhe von € 496,47, der Pensionistenverband Ortsgruppe Kettlasbrunn erhält eine Subvention in Höhe von € 267,89 und der NÖ Seniorenbund Stadtgruppe Mistelbach erhält eine Subvention in Höhe von € 835,64. Stadtrat Dr. Beber beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle seine Zustimmung erteilen. Bedeckung unter VA 2016 1/4290-7684 gegeben. Einstimmig genehmigt.

b) Verschönerungsvereine Um eine Subvention im Sinne der Richtlinien haben heuer neun Verschönerungsvereine angesucht. Der GRA 4 hat in seiner Sitzung vom 11. Februar 2016 folgenden Beschluss gefasst: Nach Überprüfung aller eingereichten Unterlagen soll die Subvention an die Verschönerungsvereine im Sinne der bestehenden Richtlinien für das Jahr 2015 folgenderweise vergeben werden.

Verein Aufwendungen 2015

Subvention

VSV Ebendorf € 1.641,51 0,1995116 € 327,50

VSV Eibesthal € 15.641,40 0,1995116 € 3.120,64

VSV Frättingsdorf € 2.267,17 0,1995116 € 452,33

VSV Hörersdorf € 4.864,43 0,1995116 € 970,51

VSV Hüttendorf € 2.422,12 0,1995116 € 483,24

VSV Kettlasbrunn € 12.038,98 0,1995116 € 2.401,92

VSV Lanzendorf € 523,51 0,1995116 € 104,45

VSV Paasdorf € 5.901,10 0,1995116 € 1.177,34

VSV Siebenhirten € 4.822,16 0,1995116 € 962,08

€ 50.122,38 € 10.000,00

Der Ansatz für die Verschönerungsvereine beträgt € 15.000,--. Die restlichen € 5.000,-- sollen wie im Vorjahr in der letzten GRA 4 Sitzung des Jahres vergeben werden. Diese werden wie folgt aufgeteilt: Sollte ein Verschönerungsverein durch ein Unwetter oder sonstige Katastrophe in finanzielle Not kommen, kann nach einem entsprechenden Ansuchen der Gemeinderat hier eine außerordentliche Förderung vergeben. Der restliche Betrag wird laut Schlüssel der Förderung für das Vorjahr vergeben. Stadtrat Dr. Beber beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle seine Zustimmung erteilen. Bedeckung unter VA 2016 1/7710-7578 gegeben. Einstimmig genehmigt.

Page 14: 2020 Gemeinderat Nr. 6 Mag. G/Opp - Mistelbach im ... · Seite 1 von 95 NIEDERSCHRIFT über die öffentliche Gemeinderatssitzung, die am Mittwoch, dem 16. März 2016 im Rathaus, Sitzungssaal,

c) Die Mistelbacher Volkstänzer

Die Mistelbacher Volkstänzer ersuchen mit Schreiben vom 3. Dezember 2015 um finanzielle Unterstützung. Die Mitgliederanzahl beträgt derzeit 29 und es wurden im Jahr 2015 10 öffentliche Auftritte absolviert. Der GRA 4 hat in seiner Sitzung vom 11. Februar 2016 folgenden Beschluss gefasst: Es soll eine finanzielle Unterstützung in Höhe von € 400,-- gewährt werden. Stadtrat Dr. Beber beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle seine Zustimmung erteilen. Bedeckung unter VA 2016 1/3810-7570 gegeben. Einstimmig genehmigt.

d) Musikschulmanagement Niederösterreich, Jugendmusikwettbewerbe Das Musikschulmanagement Niederösterreich, die landesweite Servicestelle für NÖ Musikschulen, veranstaltet im Jahr 2016 die drei landesweit größten und bedeutendsten Jugendmusikwettbewerbe, an denen jedes Jahr rund 1.500 Kinder und Jugendliche teilnehmen:

prima la musica – für klassische Musik

podium.jazz.pop.rock – für Popularmusik

Volksmusikwettbewerb – für Volksmusik Für diese Wettbewerbe werden Partner gesucht, die herausragende junge NachwuchsmusikerInnen direkt unterstützen möchten. So werden jährlich Geldpreise an die besten TeilnehmerInnen sowie Stipendien für Meisterkurse an besonders herausragende Talente vergeben. Der GRA 4 hat in seiner Sitzung vom 11. Februar 2016 folgenden Beschluss gefasst: Es soll wie im Vorjahr ein Sonderpreis in Höhe von € 250,-- zur Verfügung gestellt werden und Herr Dir. Mag. Bergauer soll diesen übergeben. Stadtrat Dr. Beber beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle seine Zustimmung erteilen. Bedeckung unter VA2016 1/3810-7570 gegeben. Einstimmig genehmigt.

e) Finsterböck Ian, Förderung Gitarrenunterricht Herr Ian Finsterböck besucht das Tageszentrum des Psychosozialen Zentrums in Mistelbach und konsumiert seit einigen Jahren in der Musikschule Mistelbach Gitarrenunterricht.

Page 15: 2020 Gemeinderat Nr. 6 Mag. G/Opp - Mistelbach im ... · Seite 1 von 95 NIEDERSCHRIFT über die öffentliche Gemeinderatssitzung, die am Mittwoch, dem 16. März 2016 im Rathaus, Sitzungssaal,

Aufgrund seiner eingeschränkten finanziellen Situation ersucht er um eine Subvention in Höhe von 50 % der Kosten für den Musikschulunterricht. (Die Kosten für den Musikschulunterricht belaufen sich auf € 250,--/Jahr). Der GRA 4 hat in seiner Sitzung vom 11. Februar 2016 folgenden Beschluss gefasst: Es sollen 25 % der Kosten für das Jahr 2016 übernommen und mitgeteilt werden, auch beim Rotary bzw. Lions Club um eine Unterstützung anzusuchen. Stadtrat Dr. Beber beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle seine Zustimmung erteilen. Einstimmig genehmigt.

f) Städtische Musikschule Mistelbach, Antrag auf Ermäßigung der Tarife für die Familie Gerfried Müller Herr Gerfried Müller hat mit E-Mail vom 24. November 2015 angefragt, ob für seine Familie mit 3 in der Musikschule aktiven Kindern nicht eventuell die Möglichkeit besteht, die Ermäßigung für mehrere Kinder zu erhöhen. (derzeitige Kosten: € 37,20/Monat für 1. Kind, € 35,34/Monat für 2. Kind, € 33,48 für 3. Kind). Der GRA 4 hat in seiner Sitzung vom 11. Februar 2016 folgenden Beschluss gefasst: Es soll für die Familie Müller eine Sonderregelung mit 12% Nachlass gewährt werden. Stadtrat Dr. Beber beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle seine Zustimmung erteilen. Einstimmig genehmigt.

g) Kirchenchor Hüttendorf Der Kirchenchor Hüttendorf ersucht mit Schreiben vom 27. Jänner 2016 um Unterstützung für den Ankauf von Noten und Mobiliar. Der GRA 4 hat in seiner Sitzung vom 11. Februar 2016 folgenden Beschluss gefasst: Es soll wie im Jahr 2014 eine Subvention in Höhe von € 130,-- gewährt werden. Stadtrat Dr. Beber beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle seine Zustimmung erteilen. Bedeckung unter VA2016 1/3810-7570 gegeben. Einstimmig genehmigt.

h) MIMA Marketing GmbH Die MIMA Marketing GmbH ersucht mit E-Mail vom 28. Jänner 2016 um finanzielle Unterstützung für die Durchführung der Faschingsdienstagsveranstaltung am 9. Februar 2016.

Page 16: 2020 Gemeinderat Nr. 6 Mag. G/Opp - Mistelbach im ... · Seite 1 von 95 NIEDERSCHRIFT über die öffentliche Gemeinderatssitzung, die am Mittwoch, dem 16. März 2016 im Rathaus, Sitzungssaal,

Der GRA 4 hat in seiner Sitzung vom 11. Februar 2016 folgenden Beschluss gefasst: Es soll eine Subvention in Höhe von € 1.500,-- in bar sowie die Dienst und Sachleistungen seitens der Gemeinde gewährt werden. Zusätzlich sollen die Dienst- und Sachleistungen für die Silvesterveranstaltung rückwirkend erlassen werden. Weiteres sollen bei Auslagerungen von Veranstaltungen an andere Organisationen oder Vereine die Kosten vom jeweiligen Konto getragen werden. Stadtrat Dr. Beber beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle seine Zustimmung erteilen.

Bedeckung unter VA2016 1/3810-7281gegeben.

Gemeinderat Fenz stellt fest, dass die MIMA jährlich € 120.000,-- bekommt und zusätzlich erhebliche Dienst- und Sachleistungen in Höhe von € 30.000,-- bis 40.000,--. Nun kommen regelmäßig neue Subventionen für die MIMA dazu. Die Gemeinde muss jedes Mal Geld nachschießen. Er ist daher gegen die Gewährung der Subvention.

Gemeinderat Netzl stellt die Frage, wer den Strom zahlt beim Eislaufplatz der MIMA.

Stadtrat Stubenvoll weist darauf hin, dass der Strom der MIMA vorgeschrieben wird, dass die Abrechnung für die Eislaufsaison 2015 allerdings noch nicht vorliegt.

Bei 11 Gegenstimmen (Stadträtin Knott, Gemeinderäte Rabenreither und Gullo, 5 LaB, 2 FPÖ, 1 NEOS) und 1 Stimmenthaltung (Stadtrat Ladengruber) genehmigt.

i) Kunstverein Mistelbach Der Kunstverein Mistelbach ersucht mit Schreiben vom 20. Jänner 2016 um eine Subvention für den Betrieb im Barockschlössl sowie um die Mitbenützung des zweiten Raumes in der Weberwohnung im Schlössl Mistelbach. Der GRA 4 hat in seiner Sitzung vom 11. Februar 2016 folgenden Beschluss gefasst: Es soll eine Subvention in Höhe von € 4.000,-- gewährt werden. Bedeckung unter VA2016 1/3810-7570 gegeben. Die Benützung der Weberwohnung soll unter der Bedingung, keine Veränderung vorzunehmen, bis auf Widerruf gestattet werden (Ausgenommen Puppentheatertage, Schlössl-Advent und Vorstellungen der Bunten Bühne). Stadtrat Dr. Beber beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle der Subvention sowie der Mitbenützung der Weberwohnung die Zustimmung erteilen.

Gemeinderätin Liebminger stellt die Frage, ob bei dem Betrag von € 4.000,-- der Betrag für die Räumlichkeiten schon mit dabei ist. Stadtrat Dr. Beber verneint dies.

Bei 8 Gegenstimmen (5 LaB, 2 FPÖ und 1 NEOS) genehmigt.

Page 17: 2020 Gemeinderat Nr. 6 Mag. G/Opp - Mistelbach im ... · Seite 1 von 95 NIEDERSCHRIFT über die öffentliche Gemeinderatssitzung, die am Mittwoch, dem 16. März 2016 im Rathaus, Sitzungssaal,

j) Volkshochschule Mistelbach

Die Volkshochschule Mistelbach ersucht mit Schreiben vom 11. Jänner 2016 darum, die Vereinsarbeit in der Erwachsenenbildung wie bisher mit einer Summe von € 4.000,-- zu subventionieren. Für den Voranschlag 2016 wurde vom GRA 6 die Beibehaltung einer Subvention in Höhe von € 4.000,-- pro Jahr beschlossen. Der GRA 6 hat in seiner Sitzung vom 10. Februar 2016 den Beschluss gefasst, der Volkshochschule Mistelbach wie bisher eine Subvention in Höhe von € 4.000,-- zu gewähren. Stadtrat Dr. Beber beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle seine Zustimmung erteilen. Finanzielle Bedeckung: 1/2700/7570 Einstimmig genehmigt.

k) Tourismusverein Mistelbach Mit Schreiben vom 19. Jänner 2016 ersucht der Tourismusverein Mistelbach, die Vereinsarbeit, dessen Tätigkeit nicht auf Gewinn ausgerichtet ist, in bisheriger Höhe und wie in den Vorjahren zu subventionieren und mit Bauhofleistungen zu unterstützen. In den vergangenen Jahren erhielt der Tourismusverein Mistelbach eine finanzielle Unterstützung in Höhe von € 3.400,--, ein entsprechender Betrag ist auch im Voranschlag für das Jahr 2016 vorgesehen. Der GRA 6 hat in seiner Sitzung vom 10. Februar 2016 folgenden Beschluss gefasst: Dem Tourismusverein Mistelbach sollen eine finanzielle Unterstützung in Höhe von € 3.400,-- sowie Sach- und Dienstleistungen bei Veranstaltungen gewährt werden. Stadtrat Dr. Beber beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle seine Zustimmung erteilen. Finanzielle Bedeckung: 1/7710/7570 – Laufende Transferzahlungen an private Organisationen ohne Erwerbszweck Einstimmig genehmigt.

l) Kriegsopfer- und Behindertenverband, Ortsgruppe Mistelbach Der Kriegsopfer- und Behindertenverband, Ortsgruppe Mistelbach, sucht um Gewährung einer Subvention für die Vereinstätigkeit an. Das ehrenamtliche Team besteht aus 140 Funktionären und Mitgliedern, die kranke und pflegebedürftige Menschen besuchen, mit ihnen Amtswege erledigen und Formulare besorgen. Weiters vergibt der Verband finanzielle Unterstützung bei besonderen Notlagen. In den vergangenen Jahren hat der Verein für seine Tätigkeit von der Stadtgemeinde Mistelbach € 300,-- Subvention pro Jahr für seine Vereinstätigkeit erhalten.

Page 18: 2020 Gemeinderat Nr. 6 Mag. G/Opp - Mistelbach im ... · Seite 1 von 95 NIEDERSCHRIFT über die öffentliche Gemeinderatssitzung, die am Mittwoch, dem 16. März 2016 im Rathaus, Sitzungssaal,

Der GRA 10 hat in seiner Sitzung vom 16. Februar 2016 folgenden Beschluss gefasst: Gewährung einer Subvention in der Höhe von € 300,-- für das Jahr 2016. Stadtrat Dr. Beber beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle seine Zustimmung erteilen. Bedeckung unter der Haushaltsstelle 1/429000/757000 gegeben Einstimmig genehmigt.

m) Sozialhilfeverein Mistelbach Caritas-Sozialstation, „Essen auf Rädern“ Mit Schreiben vom 4. Jänner 2016 ersucht der Sozialhilfeverein Mistelbach um Subvention der Aktion „Essen auf Rädern“ für das Jahr 2016. Der Verein umfasst derzeit mehr als 200 Mitglieder. Bei der Aktion „Essen auf Rädern“ werden von 62 ehrenamtlichen Mitarbeitern fast 14.000 Essen zugestellt. Dies geschieht mit zwei PKWs an allen Tagen des Jahres, auch an Sonn- und Feiertagen, in der gesamten Großgemeinde. In den vergangenen Jahren erhielt der Verein € 3.800,-- zur finanziellen Unterstützung. Der GRA 10 hat in seiner Sitzung vom 16. Februar 2016 folgenden Beschluss gefasst: Gewährung einer Subvention in der Höhe von € 3.800,-- für das Jahr 2016. Stadtrat Dr. Beber beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle seine Zustimmung erteilen. Bedeckung: 1/423000/757000 Freie Wohlfahrt/ Essen auf Rädern Einstimmig genehmigt.

n) Sozialhilfeverein Mistelbach, Leistungen im Pater Jordan-Haus Mit Schreiben vom 4. Jänner 2016 ersucht der Sozialhilfeverein Mistelbach um die Subventionierung der Leistungen für die Sozialstation im Pater Jordan-Haus. Im Haus bietet die Caritas Hauskrankenpflege und Heimhilfe in Mistelbach und Umgebung an und deckt auch im Rahmen des seniorengerechten Wohnprojekts im Pater Jordan-Haus den Pflegebereich ab. Auch der Sozialhilfeverein, der ehrenamtlich Essen auf Rädern organisiert, hat hier sein Büro. In den vergangenen Jahren hat der Verein € 500,-- jährliche Subvention für diese Leistungen erhalten. Der GRA 10 hat in seiner Sitzung vom 16. Februar 2016 folgenden Beschluss gefasst: Gewährung einer Subvention in der Höhe von € 500,-- für das Jahr 2016.

Stadtrat Dr. Beber beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle seine Zustimmung erteilen. Bedeckung unter der Haushaltsstelle 1/429000/757000 gegeben Einstimmig genehmigt.

Page 19: 2020 Gemeinderat Nr. 6 Mag. G/Opp - Mistelbach im ... · Seite 1 von 95 NIEDERSCHRIFT über die öffentliche Gemeinderatssitzung, die am Mittwoch, dem 16. März 2016 im Rathaus, Sitzungssaal,

o) Tierheim Dechanthof, Subvention in der Höhe der Kommunal- und der Grundsteuer

Nach Mitteilung von Vertretern der Viertelstierheime in Niederösterreich werden dort keine Kommunal- und keine Grundsteuer vorgeschrieben. In der Gemeinderatssitzung vom 14. Mai 2013 wurde deshalb beschlossen, dass in Mistelbach die Kommunal- und Grundsteuer bis auf Widerruf eingehoben und mit einer Subvention in gleicher Höhe gegenverrechnet werden sollen. Mit Schreiben vom 12. Februar 2016 ersucht das Tierheim Dechanthof um Überweisung der Subvention in Höhe der Kommunal- und Grundsteuer. Laut Auskunft der Abgabenabteilung beträgt die Kommunalsteuer € 5.992,70 und die Grundsteuer B € 364,80.

Der GRA 10 hat in seiner Sitzung vom 16. Februar 2016 folgenden Beschluss gefasst: Gewährung einer Subvention in Höhe von € 5.992,70 zur Finanzierung der Kommunalsteuer und € 364,80 zur Finanzierung der Grundsteuer.

Stadtrat Dr. Beber beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle seine Zustimmung erteilen.

Bedeckung: 1/581000/757000

Einstimmig genehmigt.

p) Tierheim Dechanthof, Verein „Die gute Tat - Vereinssubvention 2016“

Das Tierheim Dechanthof ersucht mit Schreiben vom 12. Februar 2016 um Erteilung der Vereinsförderung für das Jahr 2016. Dem Tierheim Dechanthof wird jährlich ein geringer Teil der Einnahmen der Stadtgemeinde aus der Hundesteuer zur Verfügung gestellt. Derzeit werden von der Stadtgemeinde von Hundebesitzern € 25,-- bzw. € 75,-- für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential eingehoben. In den vergangenen Jahren hat die Stadtgemeinde Mistelbach dem Verein eine Fixsubvention in der Höhe von € 730,-- sowie € 0,75 Subvention pro angemeldeten Hund in der Stadtgemeinde gewährt. Mit Stichtag 15. Februar 2016 sind 785 Hunde in der Stadtgemeinde Mistelbach angemeldet.

Der GRA 10 hat in seiner Sitzung vom 16. Februar 2016 folgenden Beschluss gefasst: Gewährung einer Subvention in der Höhe von € 1.318,75, die sich aus € 730,-- Fixsubvention und € 588,75 Subvention für 785 Hunde zusammensetzt.

Stadtrat Dr. Beber beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle seine Zustimmung erteilen.

Bedeckung: 1/581000/757000

Einstimmig genehmigt.

Page 20: 2020 Gemeinderat Nr. 6 Mag. G/Opp - Mistelbach im ... · Seite 1 von 95 NIEDERSCHRIFT über die öffentliche Gemeinderatssitzung, die am Mittwoch, dem 16. März 2016 im Rathaus, Sitzungssaal,

Zu 5.) Arbeitsvergaben und Ankaufsbewilligungen a) Kindergarten Nord, Planungsleistungen

Von der Verwaltung wurden für den Neubau Kindergarten NORD in der Franz Josef-Straße, 2130 Mistelbach unverbindliche Preisauskünfte über Planungsleistungen für das Gebäude Kindergarten NORD von den Firmen Bmstr. Ing. J. Hammerschmied, Bmstr. Ing. Kazelt GmbH., AUST Bau-GmbH., ARE Bau-GmbH., Schüller Bau-GmbH. und Bmstr. Ing. Anton Döltl e.U., eingeholt. Um den vergaberechtlichen Vorschriften zu entsprechen, wurde auf Basis „unverbindliche Preisauskunft – Direktvergabe“ ein Leistungsverzeichnis erstellt, an die oben genannten Firmen verschickt und um Abgabe bis 19. Jänner 2016, 10:00 Uhr ersucht. Am 19. Jänner 2016, um 10:30 Uhr, wurden von Stadtrat Dr. Harald Beber, Stadträtin Renate Knott, Stadtamtsdirektor Mag. Reinhard Gabauer und Gerhard Koudela in der Stadtamtsdirektion die abgegebenen Preisauskünfte geöffnet. Die Preise lauten wie folgt: ARE Bau-GmbH., 2193 Wilfersdorf € 63.251,00 excl. USt. Bmstr. Ing. J. Hammerschmied, 2034 Großharras € 67.304,54 excl. USt. Bmstr. Ing. Anton Döltl e.U., 2193 Wilfersdorf € 73.606,00 excl. USt. AUST Bau-GmbH., 2143 Großkrut € 74.310,00 excl. USt. Schüller Bau-GmbH., 2153 Stronsdorf € 79.960,00 excl. USt. Bmstr. Ing. Kazelt GmbH., 2151 Asparn/Zaya € 90.359,00 excl. USt. Im Zuge der Anbotseröffnung wurde vereinbart, dass mit der Firma Bmstr. Ing. J. Hammerschmied, der Firma ARE Bau-GmbH. und der Firma Ing. Anton Döltl e.U., telefonische Preisverhandlungen durchgeführt werden. Die Firma Bmstr. Ing. J. Hammerschmied gewährte einen Nachlass von 7% (€ 4.711,32), die Firma ARE Bau-GmbH. gewährte einen Nachlass von 3% (€ 1.897,53) und die Firma Bmstr. Ing. Anton Döltl e.U., gewährte einen Nachlass von 3% (€ 2.208,18). Die nachverhandelten Preise lauten wie folgt: ARE Bau-GmbH., 2193 Wilfersdorf € 61.353,47 excl. USt. Bmstr. Ing. J. Hammerschmied, 2034 Großharras € 62.593,22 excl. USt. Bmstr. Ing. Anton Döltl e.U., 2193 Wilfersdorf € 71.397,82 excl. USt. Die Gruppe Bauen und Umwelt schlägt daher nach sachlicher und rechnerischer Prüfung der Preisauskünfte dem Vorsitzenden des GRA 1 und seiner Stellvertreterin die Beauftra-gung der Planungsleistungen (Vorleistungen/Grundlagenermittlungen, Vorentwurf und Entwurfsplanung, Einreichplanung, Energieausweis, Polierplanung, Brandschutzpläne, Kostenschätzung) für die Errichtung des Kindergartens NORD in 2130 Mistelbach, Franz Josef-Straße, an die Firma ARE Bau-GmbH., 2193 Wilfersdorf, Wienerstraße 66 A, zum Preis von € 61.353,47 excl. USt., vor. Gemäß Grundsatzbeschluss des Gemeinderates vom 15. Dezember 2015 wurde vom Vorsitzenden und der Stellvertreterin des GRA 1 die Vergabe zur Durchführung der Planungsleistungen (Vorleistungen/Grundlagenermittlungen, Vorentwurf und Entwurfsplanung, Einreichplanung, Energieausweis, Polierplanung, Brandschutzpläne, Kostenschätzung) für die Errichtung des Kindergartens NORD in 2130 Mistelbach, Franz Josef-Straße, an die Firma ARE Bau-GmbH., 2193 Wilfersdorf, Wienerstraße 66 A, zum Preis von € 61.353,47 excl. USt. freigegeben und wird diese folglich dem Stadtrat bzw. dem Gemeinderat vorgeschlagen.

Page 21: 2020 Gemeinderat Nr. 6 Mag. G/Opp - Mistelbach im ... · Seite 1 von 95 NIEDERSCHRIFT über die öffentliche Gemeinderatssitzung, die am Mittwoch, dem 16. März 2016 im Rathaus, Sitzungssaal,

Der GRA 1 hat in seiner Sitzung vom 26. Jänner 2016 der Auftragsvergabe zu den genannten Bedingungen die Zustimmung erteilt. Stadtrat Dr. Beber beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle ebenfalls zustimmen. Bedeckung: Kindergarten NEU 5/2408-0101 Einstimmig genehmigt.

b) Kindergarten Nord, Verkehrskonzept Im Auftrag des Stadtamtsdirektors wurde für den Neubau Kindergarten-Nord in der Franz Josef-Straße, 2130 Mistelbach, eine unverbindliche Preisauskunft über ein Verkehrskonzept von der Fa. Piro Plan & Partner, 2351 Wiener Neudorf eingeholt. Bei der Preisauskunft handelt es sich um ein Nachtragsanbot für das Verkehrskonzept „Siedlungserweiterung Mistelbach-Nord“ (Feuerwehr). Die Fa. Piro Plan & Partner hat auch bereits das Verkehrskonzept für die in unmittelbarer Nähe des neuen Kindergartens befindliche Kreuzung Oberhoferstraße/Franz Josef-Straße/Triftweg/Dr. Körner-Straße erstellt. Der Nachtragsangebotspreis (lt. E-Mail vom 14. Jänner 2016) für das Verkehrskonzept Kindergarten-Nord lautet: € 3.000,-- exkl. USt. Das Bauamt hat daher nach sachlicher und rechnerischer Prüfung des Nachtrags-angebotes dem Vorsitzenden des GRA 1, STR Dr. Beber und seiner Stellvertreterin, STR Knott, die Beauftragung des Verkehrskonzeptes für die Errichtung des Kindergarten Nord in der Franz Josef-Straße zum Preis von € 3.000,-- exkl. USt vorgeschlagen. Der Vorsitzende, STR Dr. Beber und seine Stellvertreterin, STR Knott haben dem Angebot zugestimmt. Gemäß Grundsatzbeschluss des Gemeinderates vom 15. Dezember 2015 wird dem Stadtrat die Vergabe zur Durchführung der Planungsleistungen (Verkehrskonzept) für die Errichtung des Kindergarten Nord in 2130 Mistelbach, Franz Josef-Straße, an die Fa. Piro Plan & Partner, 2351 Wiener Neudorf, Ferdinandsgasse 4, zum Preis von € 3.000,-- exkl. USt. vorgeschlagen. Stadtrat Dr. Beber beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle seine Zustimmung erteilen. Bedeckung: Kindergarten NEU 5/2401-0101 Einstimmig genehmigt.

Page 22: 2020 Gemeinderat Nr. 6 Mag. G/Opp - Mistelbach im ... · Seite 1 von 95 NIEDERSCHRIFT über die öffentliche Gemeinderatssitzung, die am Mittwoch, dem 16. März 2016 im Rathaus, Sitzungssaal,

c) Kindergarten Nord und Mistelbach Nord,

Ermächtigung an Vorsitzenden und StellvertreterIn des GRA 1 bzw. GRA 2

Um den Zeitplan für die Errichtung und den Beginn des Betriebes des Kindergartens Nord einzuhalten, sind weitere Auftragsvergaben auch bereits vor den jeweiligen Stadtrats- und Gemeinderatssitzungen erforderlich. Es sollen daher der Vorsitzende und die Stellvertreterin des GRA 1 ermächtigt werden, vorab entsprechende Auftragsvergaben freizugeben und die Beschlüsse in den zuständigen Gremien nachzuholen. Selbiges gilt für die Auftragsvergaben an die Planer für die Vorbereitung der Einreichunterlagen für die Genehmigungsverfahren im Bereich Wasser, Kanal und Straßen für Mistelbach Nord an den Vorsitzenden und den Stellvertreter des GRA 2. Stadtrat Dr. Beber beantragt, der Gemeinderat wolle dieser Vorgangsweise die Zustimmung erteilen. Einstimmig genehmigt.

d) Kindergarten Nord, Ausschreibungsverfahren Leasing

Im Zuge verschiedener Besprechungen mit dem für die Ausschreibung des Leasingverfahrens beauftragen Rechtsanwalt Mag. Neulinger und aufgrund der neuesten Zahlen des Bedarfs an Kindergartenplätzen soll neben der fixen Zugrundelegung von drei Kindergartengruppen im Leasingverfahren die Option um eine Erweiterung von zwei weiteren Gruppen vorgesehen sein. Dafür ist die Adaptierung des Leistungsverzeichnisses Planung für das Planungsbüro ARE Bau GmbH erforderlich und soll nach den bisherigen Sätzen eine Auftragsvergabe dafür erfolgen. Der Zeitplan des Vergabeverfahrens soll wie folgt freigegeben werden: Bekanntmachung auf der Website des Landes Niederösterreich für Ausschreibungen am 18. März 2016 Ende der Frist zur Einreichung eines Teilnahmeantrages: 12. April 2016, 12.00 Uhr Voraussichtliche Einladung zur Angebotslegung: 15. April 2016 Ende der Angebotsfrist: 29. April 2016, 12.00 Uhr Danach sind die gesetzlich vorgesehenen Verhandlungen über den gesamten Leistungsinhalt vorgesehen, sodass eine Entscheidung in der Gemeinderatssitzung am 18. Mai 2016 getroffen werden und am Tag darauf die voraussichtliche Bekanntgabe der Zuschlagsentscheidung erfolgen kann. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass zur Hintanhaltung eines Formalfehlers die Beratung und Abstimmung in einem nicht öffentlichen Tagesordnungspunkt zu erfolgen hat und bis nach der Bekanntgabe der Zuschlagsentscheidung Verschwiegenheitspflicht besteht. Die Zuschlagserteilung selbst ist für 3. Juni 2016 vorgesehen. Stadtrat Dr. Beber beantragt, der Gemeinderat wolle dieser Vorgangsweise die Zustimmung erteilen. Einstimmig genehmigt.

Page 23: 2020 Gemeinderat Nr. 6 Mag. G/Opp - Mistelbach im ... · Seite 1 von 95 NIEDERSCHRIFT über die öffentliche Gemeinderatssitzung, die am Mittwoch, dem 16. März 2016 im Rathaus, Sitzungssaal,

e) KG Siebenhirten, Wiesgrabenbrücke

Die Wiedererrichtung der desolaten Feldwegbrücke über den Wiesgraben in Siebenhirten war bereits mehrfach Thema im zuständigen GRA 2. Um das Projekt nun konkret starten zu können, wurde in dieser Angelegenheit mit Herrn Hofrat Rubey, Wasserrechtsabteilung 3 des Landes Niederösterreich, Kontakt aufgenommen und die Rahmenbedingungen abgeklärt. Hofrat Rubey meint, dass durch die Wiedererrichtung der Brücke in der derzeit bestehenden Form keine wasserrechtliche Einreichung notwendig ist und daher Kosten eingespart werden können. Die Herstellung der Brückenwiderlager könnte von der Baupartie der WA3 übernommen werden, das Tragwerk könnte man als Betonfertigteil ausführen und auf die vorbereiteten Fundamente auflegen. Die Errichtung bis Mitte 2016 scheint seiner Meinung nach möglich zu sein, er wird bei einem Beschluss im Stadtrat bzw. Gemeinderat die entsprechenden Maßnahmen veranlassen. Die Gesamtkosten für die Brückenwiedererrichtung wurden von der Büro Dr. Lengyel ZT GmbH mit € 76.000,-- exkl. USt angenommen. Gemäß Auskunft von der NÖ Agrarbezirksbehörde Hollabrunn können von der Stadtgemeinde Mistelbach für das Projekt Gesamtbaukosten von max. € 92.000,-- zu einem Fördersatz von 50 % zur Förderung eingereicht werden. Zu beachten ist hierbei, dass Arbeitsleistungen von der WA3 nicht gefördert werden, bei den Fundamenten also nur die Material- und Maschinenkosten eingereicht werden können. Ein Fertigteiltragwerk ist voll förderbar (Fördersatz 50%). Da die bestehende Brücke aus den dreißiger Jahren des vergangenen Jahrhunderts ist, gibt es laut Auskunft der Abteilung Wasserrecht und Schifffahrt des Landes NÖ keinen Gestattungsvertrag mit der Stadtgemeinde Mistelbach. Für die Wiedererrichtung ist es erforderlich, einen solchen Standardvertrag abzuschließen. Der GRA 2 hat in seiner Sitzung vom 18. Februar 2016 den Beschluss gefasst, die Wiedererrichtung der Wiesgrabenbrücke in Zusammenarbeit mit der Wasserrechtsabteilung 3 des Landes NÖ zu den dargestellten Konditionen umzusetzen. Mit dem Land NÖ ist ein entsprechender Gestattungsvertrag für die Brücke abzuschließen. Stadtrat Dr. Beber beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle dieser Vorgangsweise die Zustimmung erteilen. Bedeckung unter 1/710000/611400. Einstimmig genehmigt.

f) Errichtung von Nebenanlagen auf Grund von Bauarbeiten der NÖ Straßenbauabteilung 3 Folgende Straßen werden von der Straßenmeisterei Mistelbach saniert und die Stadtgemeinde Mistelbach muss die Kosten für die Errichtung der Nebenanlagen übernehmen. Die Straßenbauabteilung 3 führt die entsprechenden Ausschreibungen durch. Die Stadtgemeinde Mistelbach beauftragt auf Grund der Ausschreibung der Straßenbauabteilung 3 die Firmen (Billigstbieter laut Vergabe der NÖ Straßenbauabteilung 3). Die Kosten für die Nebenanlagen betragen:

KG Ebendorf – Schulgasse, ca. € 19.000,--

Wiedenstraße mit Nebenanlagen, ca. € 62.000,--

Barnabitenstraße , ca. € 33.000,--

Ebendorferstraße Teil 1 (Grubenmühlstraße bis Zayabrücke), ca. € 29.000,--

Page 24: 2020 Gemeinderat Nr. 6 Mag. G/Opp - Mistelbach im ... · Seite 1 von 95 NIEDERSCHRIFT über die öffentliche Gemeinderatssitzung, die am Mittwoch, dem 16. März 2016 im Rathaus, Sitzungssaal,

Mistelbach Nord – Fahrbahnteiler, ca. € 36.000,--

KG Eibesthal – Gehsteigsanierung, ca. € 44.000,--

KG Siebenhirten – Sanierung B 46, ca. € 7.000,--

KG Siebenhirten – Haltestelle B 46, ca. € 16.000,-- Alle Preise inkl. USt.

Damit die Bauarbeiten ungehindert von der Straßenmeisterei begonnen werden können, sollen die finanziellen Mittel für diese Bauvorhaben auf Grund der Preisanfrage von der NÖ Straßenbauabteilung 3 freigegeben werden. Der GRA 5 hat in seiner Sitzung vom 21. Jänner 2016 folgenden Beschluss gefasst: Für die Arbeiten durch die Straßenmeisterei Mistelbach – KG Ebendorf: Schulgasse, Wiedenstraße: Nebenanlagen, Barnabitenstraße: Nebenanlagen, Ebendorferstraße Teil 1: Nebenanlagen, Mistelbach Nord: Fahrbahnteiler, KG Eibesthal: Gehsteigsanierung, KG Siebenhirten: Ortsdurchfahrt Nebenanlagen - werden die finanziellen Mittel freigegeben. Stadtrat Dr. Beber beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle seine Zustimmung erteilen. Bedeckung: Straßenbau und öffentliche Beleuchtung 5/6120/0020 Einstimmig genehmigt.

g) Public Viewing Fußball EM 2016 am Hauptplatz Ähnlich wie im Jahr 2014 soll im Bereich der Dreifaltigkeitssäule direkt gegenüber dem Rathaus auch heuer wieder ein Public Viewing während der Dauer der Fußball-Europameisterschaft zwischen 10. Juni 2016 und 10. Juli 2016 stattfinden. Während im Jahr 2014 „nur“ die Spiele ab dem Achtelfinale via Leinwand übertragen - und an den spielfreien Tagen Kinofilme gezeigt wurden, sollen heuer alle Spiele der Fußball- Europameisterschaft mit Beginn des Auftaktspiels am 10. Juni 2016 bis zum Finalspiel am 10. Juli 2016 übertragen werden. An spielfreien Tagen werden hingegen keine Kinofilme gezeigt. Die Mitarbeiter des Bauhofs der Stadtgemeinde Mistelbach sollen die Veranstaltung mit Sach- und Dienstleistungen sowie beim Auf- und Abbau des Geländes unterstützen. Der GRA 6 hat in seiner Sitzung vom 10. Februar 2016 beschlossen, dass auch heuer wieder ein Public Viewing am Hauptplatz stattfinden soll und dass die Mitarbeiter des Bauhofs der Stadtgemeinde Mistelbach die Veranstaltung mit Sach- und Dienstleistungen sowie beim Auf- und Abbau des Geländes unterstützen. Um eine mögliche Lärmbeeinträchtigung bei den Theatervorstellungen der Bunten Bühne hintanzuhalten, möge seitens der MIMA GmbH rechtzeitig im Vorfeld mit den Verantwortlichen der Bunten Bühne Mistelbach Kontakt aufgenommen werden. Stadtrat Dr. Beber beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle seine Zustimmung erteilen. Bedeckung: 1/7890-72951

Page 25: 2020 Gemeinderat Nr. 6 Mag. G/Opp - Mistelbach im ... · Seite 1 von 95 NIEDERSCHRIFT über die öffentliche Gemeinderatssitzung, die am Mittwoch, dem 16. März 2016 im Rathaus, Sitzungssaal,

Gemeinderat Netzl stellt die Frage, warum das Public Viewing am Hauptplatz und nicht am Gelände der Sommerszene stattfindet. Stadtrat Stubenvoll beantwortet dies damit, dass dies ein Thema der Frequenzbelebung des Zentrums sei. Gemeinderat Netzl weist darauf hin, dass man auch eine Belebung der Sommerszene bräuchte. Außerdem muss man so zweimal zahlen (sowohl für den Hauptplatz als auch für die Sommerszene als Veranstaltungsgelände). Stadtrat Stubenvoll erklärt, dass das Public Viewing am Hauptplatz 2014 sehr erfolgreich war. Der Vorsitzende bringt den Antrag von Stadtrat Dr. Beber zur Abstimmung. Bei 4 Gegenstimmen (Gemeinderäte Gullo, Mag. Krickl, Netzl und Adami) und 1 Stimmenthaltung (Stadtrat Ladengruber) genehmigt.

h) Hauptplatz WC, Gestaltung im „Stonehenge-Stil“ 2016 wird die große Jahresausstellung im MAMUZ Museum Mistelbach unter dem Titel „Stonehenge – Verborgene Landschaft“ laufen. Im Zuge des von MIMA-Geschäftsführer Erich Fasching organisierten Workshop-Abends aller lgm-Mitglieder am Montag, dem 18. Jänner 2016, im Hotel Restaurant „Zur Linde“ Polak wurde die Idee geboren, das gesamte WC am Hauptplatz durch Kunst- bzw. Graffiti-Sprayer zu bemalen oder das Sujet der Ausstellung – den großen Steinkreis – auf allen vier Seiten des WCs aufzumalen bzw. mittels einer bedruckten Plane den Bereich rund um das WC zu umhüllen. Ergänzend dazu soll auch der Gehsteig rund um das WC integriert werden. Mit dieser künstlerischen Aktion soll einerseits die große Jahresausstellung im Mistelbacher Museum mitbeworben werden, andererseits sollen dadurch das WC sowie der schmutzige Gehsteig rund um die öffentliche Toilettenanlage eine optische Aufwertung erfahren. Der GRA 6 hat in seiner Sitzung vom 10. Februar 2016 empfohlen, den Bereich rund um das WC mittels einer bedruckten Plane zu umhüllen, sofern der Stadtgemeinde Mistelbach keinerlei Kosten entstehen. Stattdessen soll seitens des MIMA-Geschäftsführers mit möglichen Sponsoren Kontakt aufgenommen werden. Die dafür notwenigen Dienst- und Sachleistungen der Mitarbeiter des Bauhofs der Stadtgemeinde Mistelbach bei der möglichen Montage und Demontage einer bedruckten Plane werden ebenfalls genehmigt. Noch vorab sollen die vier Wände des Hauptplatz-WCs komplett gereinigt bzw. neu angestrichen und der Schmutz bzw. die vorhandenen Beschmierungen entfernt werden. Stadtrat Dr. Beber beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle seine Zustimmung erteilen. Finanzielle Bedeckung: 1/7710/7290 – Sonstige Ausgaben. Einstimmig genehmigt.

Page 26: 2020 Gemeinderat Nr. 6 Mag. G/Opp - Mistelbach im ... · Seite 1 von 95 NIEDERSCHRIFT über die öffentliche Gemeinderatssitzung, die am Mittwoch, dem 16. März 2016 im Rathaus, Sitzungssaal,

i) KG Mistelbach, Kanalkataster

Die Weiterführung des Kanalkatasters soll gemäß dem Beschluss des Gemeinderates vom 26. März 2014 jetzt auch in der Stadt Mistelbach weitergeführt werden. Das Stadtgebiet Mistelbach wurde in 3 Abschnitte geteilt und beim Land Niederösterreich um die Förderung eingereicht. Es handelt sich um die Abschnitte BA 110 Mistelbach – Nord West, BA 112 Mistelbach – Süd und BA 113 Mistelbach - Nord Ost. Jetzt wurden in Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro Dr. Lengyel die Längen und Dimensionen für den 1. Abschnitt BA 110 Mistelbach – Nord West ermittelt. Beim letzten Kanalkataster KG Eibesthal (2014 - 2015) wurde die Firma Mayer mit der Sub-Firma Kanal Control als Billigstbieter bei der Angebotseinholung ermittelt. Die Zusammenarbeit hat ausgezeichnet funktioniert. In der KG Eibesthal wurde knapp oberhalb der Auftragssumme abgerechnet. (Auftrag €43.437,83 - Abrechnung € 43.594,56). Die Differenz in der Höhe von € 157,13 ergab sich aus zusätzlichen Reinigungsarbeiten aufgrund der Unwetter in der KG Eibesthal im Jahre 2015, wo einige Kanalstränge nochmals gereinigt werden mussten. Nach Rücksprache mit der Förderungsstelle darf die Firma Mayer für die Kanalreinigung und Kamerabefahrung als Direktvergabe für den Bereich Mistelbach – Nord West beauftragt werden. Das entsprechende Angebot wird erstellt und soll direkt dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Der GRA 8 hat in seiner Sitzung vom 20. Jänner 2016 folgenden Beschluss gefasst: Aufgrund der positiven Erfahrungen bei der Erstellung des Kanalkatasters Eibesthal und im Hinblick auf die Zusage der Förderstelle des Landes Niederösterreich soll die Vergabe für die Erstellung des Kanalkatasters BA 110 Mistelbach – Nord West als Direktvergabe erfolgen. Es soll ausschließlich die Firma Mayer mit der Sub-Firma Kanal Control zur Angebotslegung eingeladen werden. Das Angebot soll vom Sachbearbeiter überprüft werden. Wenn dieses der Preisbasis der Ausschreibung vom Kanalkaster Eibesthal entspricht (evt. VP-Index Erhöhung 2014 - 2016), soll dieses in Absprache mit dem Vorsitzenden und dessen Stellvertreter direkt dem Stadt- bzw. dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Aufgrund der vorliegenden Kostenschätzung ist mit einer Vergabesumme für Kanalkamera in der Höhe von ca. € 19.000,-- und für die Kanalreinigung in der Höhe von ca. € 23.000,-- zur rechnen. Es ergeben sich somit Gesamtkosten in der Höhe von ca. € 42.000,-- exkl. MWST. Die Bedeckung ist unter 5/851994/050300 Kanal Leitungskataster mit € 316.600,-- im Budget 2016 berücksichtigt. Stadtrat Dr. Beber beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle seine Zustimmung erteilen. Gemeinderat Netzl stellt die Frage, warum die Kanalbefahrung nicht ausgeschrieben wird. Gemeinderat Grohmann beantwortet dies dahingehend, dass dies mit der Fa. Mayer in der KG Eibesthal sehr gut funktioniert hat. Einstimmig genehmigt.

Page 27: 2020 Gemeinderat Nr. 6 Mag. G/Opp - Mistelbach im ... · Seite 1 von 95 NIEDERSCHRIFT über die öffentliche Gemeinderatssitzung, die am Mittwoch, dem 16. März 2016 im Rathaus, Sitzungssaal,

j) Jahresarbeiten Kanal, Wasser, Straße und Straßenbeleuchtung

Basierend auf die Straßenbauausschreibung wurde von den Bestbietern im

Direktvergabeverfahren ein Angebot für die Rahmenvereinbarung für Reparaturarbeiten und

Kleinflächen im Bereich Kanal, Wasser, Straße und Straßenbeleuchtung (SBL) gemäß

Leistungsverzeichnis eingeholt. Das Leistungsverzeichnis enthält über 120 Einzelpositionen

mit je 1 Stück, 1 Meter, 1m² bzw. 1m³.

Es liegen folgende Angebote vor:

Fa. Pittel & Brausewetter € 11.872,40 (exkl. MwSt.)

Preise wie im Jahr 2015 ohne Indexerhöhung

Fa. Held & Francke € 11.872,40 (exkl. MwSt.)

Preise wie im Jahr 2015 ohne Indexerhöhung

Die Abrechnung erfolgt nach genauem Aufmaß.

Die einzelnen Positionspreise wurden vom Sachbearbeiter überprüft und entsprechen den

üblichen Marktpreisen.

Die vorliegenden Angebote für das Jahr 2016 wurden in den Positionsnummern und

Bezeichnungen neu überarbeitet. Aufgrund der Positionsnummernveränderungen und

Anpassungen hat sich die Angebotssumme gegenüber dem Angebot vom letzten Jahr

geringfügig geändert.

Die Fa. Pittel & Brausewetter GmbH, Maustrenk 123, 2225 Zistersdorf bzw. die Fa. Held &

Francke Baugesellschaft m.b.H, Liechtensteinstraße 8, 2130 Mistelbach können im

Bedarfsfall für Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten im Bereich Kanal, Wasser, Straße und

Straßenbeleuchtung zu den oben angeführten Einheitspreisen beauftragt werden. Es ist ein

Rahmenvertrag für das Jahr 2016 abzuschließen. Der Abruf der Arbeiten erfolgt durch die

Sachbearbeiter bzw. beauftragten Personen (Wasser/Wassermeister Bader, SBL/Grum,

Kanal/Schöfbeck und Strobl, Straßen/Bauhof).

Die Bedeckung erfolgt aus den Ansätzen für Kanal, Wasser, Straße und Straßenbeleuchtung.

Stadtrat Dr. Beber beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle dieser Vorgangsweise die Zustimmung erteilen. Gemeinderat Netzl stellt die Frage, warum hier zwei spiegelgleiche Angebote vorliegen. Dies sei ein Hinweis für eine Preisabsprache und es gehören die Angebote daher ausgeschieden. Gemeinderat Ing. Thalhammer stellt dazu klar, dass die vorliegenden Angebote aus dem Jahre 2015 in den Positionsnummern und Bezeichnungen aufgrund des neuen Infrastrukturleistungsverzeichnisses neu überarbeitet wurden und Stadtrat Harrer ergänzt dies dahingehend, dass exakt die gleichen Preise dadurch erklärbar sind, dass die beiden Firmen ursprünglich eine Bietergemeinschaft waren und die Preise aus dem betreffenden Jahr übernommen haben.

Page 28: 2020 Gemeinderat Nr. 6 Mag. G/Opp - Mistelbach im ... · Seite 1 von 95 NIEDERSCHRIFT über die öffentliche Gemeinderatssitzung, die am Mittwoch, dem 16. März 2016 im Rathaus, Sitzungssaal,

Gemeinderat Netzl fragt sich, warum keine anderen Anbieter gefragt wurden und stellt den Gegenantrag, die Jahresarbeiten neu auszuschreiben. Der Vorsitzende lässt über den Gegenantrag von Gemeinderat Netzl abstimmen. Bei 1 Stimmenthaltung (Gemeinderat Grohmann) genehmigt. Der Vorsitzende lässt über den ursprünglichen Antrag abstimmen. Dieser wird einstimmig abgelehnt.

k) Gemeindewohnung Liechtensteinstraße 22a/Top 1, Innendämmung

Die Wohnung wird derzeit von einer syrischen Flüchtlingsfamilie mit zwei Kleinkindern (einem drei Monate alten Baby und einem 2 ½jährigem Kind) bewohnt. Im Wohnzimmer hat sich an den nach außen gelegenen unteren Ecken der Wände Schimmel gebildet. Da hier die größten Temperaturschwankungen von außen nach innen sind und die Luft am schlechtesten zirkuliert, bildet sich Schimmel an diesen Stellen am schnellsten nach. Dieser wäre, laut Hausverwaltung, mittels Anbringen von Innendämmung mit Kalziumsilikatplatten bis ca. 1 m Höhe zu verbessern. Die Kosten betragen € 60,--/m². Bei rund 11,28 Laufmetern sind das € 676,80 Materialkosten zuzüglich Montage durch die Bauhofmitarbeiter. Stadtrat Dr. Beber beantragt, der Gemeinderat wolle dem Materialankauf und der Montage der Platten durch die Gemeindemitarbeiter die Zustimmung erteilen. Einstimmig genehmigt.

Zu 6.) Beschluss über außerplanmäßige und überplanmäßige Einnahmen und Ausgaben im Rechnungsjahr 2015 sowie Rücklagendotierungen Ordentlicher Haushalt Der ordentliche Haushalt schließt mit einem IST-Abgang von € 320.321,02 und einem SOLL-Überschuss von € 314.121,76. Die in der Jahresrechnung 2015 ausgewiesenen Überschreitungen wurden einerseits durch Mehreinnahmen und andererseits durch Einsparungen abgedeckt. Im Jahresergebnis des ordentlichen Haushaltes wurde nach dem Gesamtdeckungsprinzip gearbeitet. Außerordentlicher Haushalt Die außerordentlichen Vorhaben des Jahres 2015 erhalten die im Rechnungsabschluss 2015 dargestellte Finanzierung.

Page 29: 2020 Gemeinderat Nr. 6 Mag. G/Opp - Mistelbach im ... · Seite 1 von 95 NIEDERSCHRIFT über die öffentliche Gemeinderatssitzung, die am Mittwoch, dem 16. März 2016 im Rathaus, Sitzungssaal,

Damit erhalten die folgenden Vorhaben teilweise andere bzw. neue Zuweisungsbeträge vom ordentlichen Haushalt: Zuweisungen Zuweisungen

Vorhaben lt. VA 2015 lt. RA 2015 Gemeindegasthaus Siebenhirten 15.100,-- 15.100,-- Güterwegerhaltung 25.000,-- 25.000,-- Puppentage 14.900,-- 112.900,-- Karner, Sanierung 800,-- 800,-- Umwandlung Sparkasse Mistelbach in AG 114.500,-- 0,-- FF-Häuser Neuerrichtung/Sanierung 18.000,-- 18.000,-- Wohn- und Geschäftsgebäude 54.000,-- 64.000,-- Wirtschafts- und Tourismusförderung 38.300,-- 38.300,--

280.600,-- 274.100,-- Rücklagendotierungen Die Rücklagen im Jahr 2015 haben sich wie folgt entwickelt:

Rücklagenzweck Sparbuch Nr.

Stand zu Beginn des

Haushaltsjahres

Zugang

Abgang

Stand am Ende

des Haushaltsjahres

Rücklage Stadtrohrleitung 20180438400

15.894,47

Zinsen

11,74

2/8501+8230

1/8501-2983

15.906,21

Rücklage Abwasser- Beseitigung 20488576500

189.287,05 Zinsen

141,86

2/8510+8230 1/8510-2983 189.428,91

Rücklage Müllbeseitigung 20180437200

66.158,74 Zinsen 50,83 2/8520+8230 1/8520-2983 66.209,27

Rücklage Raiffeisenbank Allgemein AT28325010100 0026625

0,00 662.808,82 2/9120+2980 1/9120-2980 662.808,82

Gesamt: 271.340,26

663.012,95

934.353,21

Die Sparbücher wurden mit den angeführten Rücklagendotierungen abgestimmt. Stadtrat Dr. Beber erläutert die außerplan- und überplanmäßigen Einnahmen und Ausgaben im Rechnungsjahr 2015 sowie Rücklagendotierungen (siehe auch seine Anmerkungen zum Rechnungsabschluss 2015 im Tagesordnungspunkt 7.). Die Tagesordnungspunkte 6.) und 7.) werden gemeinsam diskutiert und zieht Stadtrat Dr. Beber den Antrag zur Abstimmung zurück (siehe Tagesordnungspunkt 7.).

Page 30: 2020 Gemeinderat Nr. 6 Mag. G/Opp - Mistelbach im ... · Seite 1 von 95 NIEDERSCHRIFT über die öffentliche Gemeinderatssitzung, die am Mittwoch, dem 16. März 2016 im Rathaus, Sitzungssaal,

Zu 7.) Rechnungsabschluss 2015 Der Prüfungsausschuss hat in seiner Sitzung vom 08. März 2016 den Rechnungsabschluss

2015 eingehend überprüft und einstimmig die sachliche und rechnerische Richtigkeit

festgestellt.

Per 31.12.2015 sind folgende Kassenbestände vorhanden:

ZW 01 Barkasse € 4.622,78

ZW 02 Erste Bank Mistelbach Nr. 201124379/00

Auszug Nr. 254 vom 31.12.2015 € 956.121,57

ZW 03 Postsparkassengirokonto Nr. 7.738.904

Auszug Nr. 05 vom 01.07.2015 € 0,00

ZW 05 Erste Bank Mistelbach Nr. 201124379/01

Auszug Nr. 254 vom 31.12.2015 € 24.373,24

ZW 11 Mobile Bankomatkasse Nr. 201124379/28

Auszug Nr. 5 vom 31.12.2015 € 2.300,31

ZW 27 Bankomat Amtskassa Nr.201124379/27

Auszug Nr. 21 vom 31.12.2015 € 9.547,32

ZW 33 Raiffeisenbank BSZ Nr. 1-00.026.625

Auszug Nr. 03 vom 27.05.2015 € 0,00

ZW 42 Barkasse Bürgerbüro-K2 € 205,41

ZW 43 Barkasse Bürgerbüro-K3 € 453,00

ZW 44 Barkasse Bürgerbüro-K4 € 450,31

ZW 45 Barkasse Bürgerbüro-K5 € 0,00

ZW 46 Barkasse Bürgerbüro-K6 € 564,80

ZW 47 Mobile Bankomatkasse Bürgerbüro Nr.201124379/33

Auszug Nr. 213 vom 31.12.2015 € 1.551,86

1.000.190,60

Die sachgeordnete Verrechnung schloss wie folgt:

Die IST-Einnahmen im Jahr 2015 betragen

im ordentlichen Haushalt € 27.087.026,68

im außerordentlichen Haushalt € 15.868.068,27

Verwahrgelder € 12.270.951,80

Vorschüsse € 14.766.242,77

€ 69.992.289,52

Page 31: 2020 Gemeinderat Nr. 6 Mag. G/Opp - Mistelbach im ... · Seite 1 von 95 NIEDERSCHRIFT über die öffentliche Gemeinderatssitzung, die am Mittwoch, dem 16. März 2016 im Rathaus, Sitzungssaal,

Die IST-Ausgaben im Jahr 2015 betragen

im ordentlichen Haushalt € 27.407.347,70

im außerordentlichen Haushalt € 15.749.880,44

Verwahrgelder € 10.636.057,38

Vorschüsse € 15.198.813,40

€ 68.992.098,92

Die IST-Mehreinnahmen betragen

im ordentlichen Haushalt € -

im außerordentlichen Haushalt € 118.187,83

Verwahrgelder € 1.634.894,42

Vorschüsse € -

€ 1.753.082,25

Die IST-Mehrausgaben betragen

im ordentlichen Haushalt € 320.321,02

im außerordentlichen Haushalt € -

Verwahrgelder € -

Vorschüsse € 432.570,63

€ 752.891,65

Die Einnahmen betragen € 1.753.082,25

Die Ausgaben betragen € 752.891,65

Saldo per 31.12.2015 € 1.000.190,60

Der buchmäßige Bestand in der sachgeordneten Verrechnung stimmt mit den tatsächlich

vorhandenen Kassenbeständen überein.

Die zeitgeordnete Verrechnung schloss wie folgt:

Einnahmen

Barkasse € 349.828,88

Erste Bank Mobile Bankomatkasse ZW 11 € 2.302,95

Erste Bank Mistelbach Girokonto 201124379/23 € 0,00

Erste Bank Mistelbach Girokonto 201124379/00 € 32.449.912,33

Postsparkassengirokonto Nr. 7.738.904 € 11.658,82

Raiffeisenbank Mistelbach, BSZ € 0,00

Raiffeisenbank Mistelbach, Nr. 00.026.625 € 0,00

Raiffeisenbank Mistelbach, Nr. 1-00.026.625, BSZ € 153.777,73

Erste B ank Mistelbach Girokonto 201124379/01 € 11.273.579,54

Erste Bank Mistelbach € 0,00

Die Erste Leasing GmbH € 0,00

Interne Verrechnung € 25.446.223,18

Erste Bank Bankomatkasse € 9.788,73

Barkasse ZW 41 € 0,00

Page 32: 2020 Gemeinderat Nr. 6 Mag. G/Opp - Mistelbach im ... · Seite 1 von 95 NIEDERSCHRIFT über die öffentliche Gemeinderatssitzung, die am Mittwoch, dem 16. März 2016 im Rathaus, Sitzungssaal,

Barkasse ZW 42 € 44.352,41

Barkasse ZW 43 € 3.803,00

Barkasse ZW 44 € 26.056,31

Erste Bank Bankomatkasse € 195.384,81

Barkasse ZW 45 € 15.361,60

Barkasse ZW 46 € 10.259,23

Gesamt € 69.992.289,52

Ausgaben

Barkasse € 345.206,10

Erste Bank Mobile Bankomatkasse ZW 11 € 2,64

Erste Bank Mistelbach Girokonto 201124379/23 € 0,00

Erste Bank Mistelbach Girokonto 201124379/00 € 31.493.790,76

Postsparkassengirokonto Nr. 7.738.904 € 11.658,82

Raiffeisenbank Mistelbach, BSZ € 0,00

Raiffeisenbank Mistelbach, Nr. 00.026.625 € 0,00

Raiffeisenbank Mistelbach, Nr. 1-00.026.625, BSZ € 153.777,73

Erste B ank Mistelbach Girokonto 201124379/01 € 11.249.206,30

Erste Bank Mistelbach € 0,00

Die Erste Leasing GmbH € 0,00

Interne Verrechnung € 25.446.223,18

Erste Bank Bankomatkasse € 241,41

Barkasse ZW 41 € 0,00

Barkasse ZW 42 € 44.147,00

Barkasse ZW 43 € 3.350,00

Barkasse ZW 44 € 25.606,00

Erste Bank Bankomatkasse € 193.832,95

Barkasse ZW 45 € 15.361,60

Barkasse ZW 46 € 9.694,43

Gesamt € 68.992.098,92

Die Gesamteinnahmen betragen € 69.992.289,52

Die Gesamtausgaben betragen € 68.992.098,92

Buchmäßiger Bestand per 31.12.2015 € 1.000.190,60

Auch in der zeitgeordneten Verrechnung stimmt der

tatsächlich vorhandenen Kassenbeständen überein.

buchmäßige Bestand mit den

Der Jahres-SOLL-Abschluss zeigt folgende Ergebnisse:

1.) Ordentlicher Haushalt

Einnahmen € 27.378.774,35

Ausgaben € 27.064.652,59

daher SOLL-Überschuss € 314.121,76

Page 33: 2020 Gemeinderat Nr. 6 Mag. G/Opp - Mistelbach im ... · Seite 1 von 95 NIEDERSCHRIFT über die öffentliche Gemeinderatssitzung, die am Mittwoch, dem 16. März 2016 im Rathaus, Sitzungssaal,

2.) Außerordentlicher Haushalt

Einnahmen € 8.996.914,09

Ausgaben € 8.790.756,57

daher SOLL-Überschuss € 206.157,52

3.) Durchlaufende Gebarung - Verwahrgelder

Einnahmen € 13.184.711,11

Ausgaben € 13.184.711,11

€ 0,00

44.) Durchlaufende Gebarung - Vorschüsse

Einnahmen € 14.928.542,33

Ausgaben € 14.928.542,33

€ € 0,00

Per 31.12.2015 verfügt die Gemeinde Mistelbach über folgende Geschäftsanteile und Aktien:

Stand zu Beginn

des

Haushaltsjahres

Zugang

Abgang

Verkauf und

Zuführung zur

Rücklage

Stand am Ende

des

Haushaltsjahres

Zentralkasse der Volksbanken

Österreichs

Nominale 140 Stk. € 2,181

Kurswert

€ 305,34 --- € 283,53 --- € 21,81

Volksbank Mistelbach

(Gemeinde Lanzendorf)

€ 43,60

--- --- --- € 43,60

Raiffeisenbank Mistelbach € 1.017,42 --- --- --- € 1.017,42

Raiffeisenbank-Lagerhaus Mistelbach € 109,01 --- --- --- € 109,01

72 Stück EKA-Bond á € 61,38 € 4.419,36 --- € 37,44 --- € 4.381,92

Raiffeisen Aktienfonds OK Special-

Rent € 448.726,92

--- € 2.286,99

€ 446.439,93 € 0,00

Raiffeisen Aktienfonds Global-Aktien € 188.121,52 € 28.173,84 --- € 216.295,36 € 0,00

€ 642.743,17 € 28.173,84 € 2.324,43 € 662.735,29 € 5.857,29

Am Ende des Jahres 2015 beträgt der Schuldenstand € 45.776.924,44. In diesem Gesamtschuldenstand sind Schulden für Betriebe mit marktbestimmter Tätigkeit, wie Abwasserbeseitigung, Abfallbehandlung, Wasserversorgung sowie Vorfinanzierung Förderung Land, von € 30.011.503,08 enthalten.

Page 34: 2020 Gemeinderat Nr. 6 Mag. G/Opp - Mistelbach im ... · Seite 1 von 95 NIEDERSCHRIFT über die öffentliche Gemeinderatssitzung, die am Mittwoch, dem 16. März 2016 im Rathaus, Sitzungssaal,

Die Leasingverträge für Hubarbeitsbühne, Baggerlader, LKW und Multifunktionsgerät stehen per 31.12.2015 mit einem Betrag von insgesamt € 339.265,93 zu Buche. Beteiligungen 2015

Die Stadtgemeinde Mistelbach als Sitzgemeinde hat für den Standesamts- und Staatsbürgerschafts-verband, die Hauptschul- bzw. Mittelschulgemeinde und die Schulgemeinde der Polytechnischen Schule folgende Darlehenshaftungen (Haftungsklasse III) übernommen:

GR-

beschluss

vom

Stand

zu Beginn des

HH-Jahres

Stand

am Ende des

HH-Jahres

jährliche

Kapital-

tilgung

Tilgungsbeginn

Letzte Tilgung

Haftungen

gegenüber

Haftungsklasse III

Mittelschulgemeinde 16.12.1988 43.952,53 0,00 43.952,53 01.01.1991 01.01.2015 NÖ Schul- u.

Kindergartenfonds

Mittelschulgemeinde 01.03.1990 43.952,47 21.976,20 21.976,27 01.01.1992 01.01.2016 NÖ Schul- u.

Kindergartenfonds

Mittelschulgemeinde 08.05.1990 30.138,86 15.069,42 15.069,44 01.01.1992 01.01.2016 NÖ Schul- u.

Kindergartenfonds

Polyt. Schulgemeinde 02.07.2007 173.677,14

152.767,46

20.909,68

01.01.2008 01.07.2022 Raiffeisenbank Mb.

Standesamts- und

Staatsbürgerschafts-

verband

14.10.2008 176.230,97 158.525,44 17.705,53 01.07.2009 01.01.2024 Raiffeisenbank Mb.

Betrag per 1.1. Veränderungen Betrag per 31.12.

RIZ Mistelbach € 6.520,--

€ 6.520,--

MAMUZ

Museum

Mistelbach

€ 15.400,--

€ 15.400,--

MIMA GmbH

€ 7.490,--

€ 7.490,--

Page 35: 2020 Gemeinderat Nr. 6 Mag. G/Opp - Mistelbach im ... · Seite 1 von 95 NIEDERSCHRIFT über die öffentliche Gemeinderatssitzung, die am Mittwoch, dem 16. März 2016 im Rathaus, Sitzungssaal,

Weitere Haftungen (Haftungsklasse V):

Stadtrat Dr. Beber erläutert den Rechnungsabschluss 2015, wie folgt:

„Der Prüfungsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 8. März, wie jedes Jahr, mit dem

Rechnungsabschluss eingehend befasst und die sachliche und rechnerische Richtigkeit

einstimmig festgestellt.

Das Jahr 2015 hat sich für die österreichische Wirtschaft und damit auch für die Gemeinden

besser dargestellt, als prognostiziert. Trotzdem ist man noch weit von den Ergebnissen der

Jahre vor der Finanzkrise entfernt. Das wird auch durch die Prognose für das Jahr 2016

bestätigt, die geringere Einnahmen aus Steuern und Ertragsanteilen, gleichzeitig aber höhere

Ausgaben, die die öffentliche Hand tätigen muss, ankündigen.

Der bereits im Jahr 2010 eingeleitete Pfad der Konsolidierung des Mistelbacher Haushalts

führt im Jahr 2015 aufgrund der gestiegenen Ertragsanteile zu einem guten Ergebnis und wird

durch folgende Fakten belegt: Der Rechnungsabschluss 2015 schließt unter Berücksichtigung

der Abwicklung der Vorjahre (Abgänge aus 2009 und 2010) mit einem Überschuss von

€ 314.121,76 ab.

Dem Gemeindevermögen stehen Darlehen in der Höhe von rund 45,8 Millionen Euro

gegenüber. Da jedoch laut Gemeindeaufsicht und Maastricht-Kriterien die Schulden für

Betriebe mit marktbestimmter Tätigkeit, wie Kanal, Wasser und Abfallbehandlung aus diesen

Gesamtschulden heraus zu rechnen sind, da diese durch Gebühreneinnahmen gedeckt

werden, beträgt die faktische Verschuldung somit etwa 15,8 Millionen Euro.

Wie im Voranschlag vorgesehen, wurden im Jahr 2015 vom Gemeinderat Neuaufnahmen von Darlehen in der Höhe von € 2.272.000,--beschlossen. Demgegenüber steht ein Schuldentilgungsdienst in der Höhe von € 2.674.159,48.

GR-

beschluss

vom

Stand

zu Beginn des

HH-Jahres

Stand

am Ende des

HH-Jahres

Jährl.

Tilgung/

Abschreibg.

Haftungs-

beginn

Haftungs-

ende

Haftungen

gegenüber

Haftungsklasse V

Gemeindeverb. Inter-.

komm. Wirtschaftspark A5

Mistelbach-Wilfersdorf

08.09.2010 1.055.828,85 1.010.149,94 45.678,91 30.09.2011

31.03.2036 Erste Bank

Mistelbach

M Schön Wohnen

IMMORENT GmbH 13.05.2009 1.070.757,60 572.054,45 498.703,15 01.01.2010 31.12.2024

IMMORENT

Bank GmbH

FC Weinviertel

Mistelbach 13.12.2011 2.400,-- 1.200,-- 1.200,-- 13.12.2011 31.12.2016

NÖ Fußball-

verband

(Fördermittel

Spielfeldsan.)

Page 36: 2020 Gemeinderat Nr. 6 Mag. G/Opp - Mistelbach im ... · Seite 1 von 95 NIEDERSCHRIFT über die öffentliche Gemeinderatssitzung, die am Mittwoch, dem 16. März 2016 im Rathaus, Sitzungssaal,

Das ergibt eine Verringerung der Verschuldung um rund € 402.100,-- und das trotz der Umsetzung von einigen großen, unumgänglichen Projekten wie z.B.: Neu- bzw. Umbau und Sanierung von Kindergärten, Straßen-, Radweg- und Gehsteigbau, öffentliche Beleuchtung, Kanalbau und Sanierung Stadtsaal. Die Zuführungen an den ao Haushalt konnten gegenüber dem Jahr 2014 von € 215.750,-- auf € 274.100,-- gesteigert werden.

Die Wirtschaftssituation im laufenden Jahr 2016 wird sich aus heutiger Sicht nicht merklich gegenüber den Vorjahren verändern. Bei den Ertragsanteilen sind laut den Vorgaben des Landes NÖ keine Steigerungen zu erwarten und die Erhöhung der Pflichtausgaben wird sich weiter fortsetzen. Die Pflichtausgaben sehen im Voranschlag 2016 Mehraufwände gegenüber den Ertragsanteilen in der Höhe von rund € 145.800,-- vor. Um für unvorhergesehene, zusätzliche Ausgaben, wie z.B. Anstieg der Zinsen, für die Zukunft gerüstet zu sein, ist auch weiterhin auf konsequente Sparsamkeit und eine unbedingte Einhaltung der Ansätze des Voranschlages zu achten. Außerdem sind vor allem im Bereich Kanal und Wasser in naher Zukunft große Bauarbeiten (z.B. Kirchenberg) durchzuführen. Um diesen dann notwendigen, enormen Finanzierungsbedarf leichter bewältigen zu können, sind unbedingt Rücklagen zu schaffen und dies ist nur mit Anpassung der Gebühren möglich. Diesbezüglich müssen daher so rasch wie möglich die nächsten Schritte in die Wege geleitet werden. Abschließend möchte ich mich noch bei allen Stadt- und Gemeinderäten und den

Sachbearbeitern für die verantwortungsbewusste Arbeit bedanken.

Weiters bedanke ich mich bei meiner Stellvertreterin Stadträtin Renate Knott und bei den

Mitgliedern des GRA 1 für die äußerst gute Zusammenarbeit. Bei Finanzdirektor Gindl und

seinem Team bedanke ich mich ebenfalls, u.zw. für die Bewältigung der äußerst

umfangreichen Arbeiten rund um den Rechnungsabschluss und das ganze Jahr über.

Ich ersuche nun den Gemeinderat, dem vorliegenden Rechnungsabschluss 2015 samt allen

Anlagen laut Voranschlags- und Rechnungsabschluss-Verordnung die Zustimmung zu

erteilen.“ Gemeinderat Fenz weist darauf hin, dass die Bilanz der MIMA nicht in den RA 2015 Unterlagen enthalten war und somit ist der RA 2015 nicht gesetzeskonform und zitiert dazu § 68a der NÖ Gemeindeordnung. Der Vorsitzende unterbricht die Sitzung für eine rechtliche Klärung (20.24 Uhr). Um 20.36 wird die Sitzung fortgesetzt: Stadtrat Dr. Beber: „Die geforderten Unterlagen *) sind vorhanden und sind auch in der Finanzdirektion aufgelegen. Aber wir wollen keinen Formalfehler begehen, das heißt, wir stimmen heute nicht über den Rechnungsabschluss ab und machen einen Sondergemeinderat.“ Stadtrat Dr. Beber zieht den Antrag auf Beschlussfassung zurück. *) Jahresabschluss der MIMA 2014

Page 37: 2020 Gemeinderat Nr. 6 Mag. G/Opp - Mistelbach im ... · Seite 1 von 95 NIEDERSCHRIFT über die öffentliche Gemeinderatssitzung, die am Mittwoch, dem 16. März 2016 im Rathaus, Sitzungssaal,

Zu 8.) Darlehen Für die Vorhaben FF-Häuser Neuerrichtung/Sanierung € 320.800,-- Hochwasserschutz € 29.500,-- Neu- bzw. Umbau Kindergärten € 50.000,-- Sanierung Sportzentrum € 40.000,-- Sanierung Sporthalle € 33.000,-- Denkmalpflege € 25.000,-- Stadtentwicklung € 117.000,-- Sozialhilfeprojekte-Flüchtlingshilfe € 30.000,-- Straßenbau u. öffentl. Beleuchtung BA 01 € 770.000,-- Straßenbau u. öffentl. Beleuchtung BA 02 (Infrastruktur) € 660.000,-- Generalsanierung Weinlandbad € 36.500,-- Gesamt € 2.111.800,-- wurden die im Voranschlag 2016 vorgesehenen Darlehen mit einer Laufzeit von 15 Jahren bei den sechs in Mistelbach vertretenen Banken ausgeschrieben. Die Angebote wurden rechtzeitig abgegeben, von der Bank Austria wurde mitgeteilt, dass

aufgrund bankinterner, geschäftspolitischer Vorgaben von einer Anbotslegung Abstand

genommen wird.

Die Anboteröffnung fand am Donnerstag, 3. März 2016 mit folgendem Ergebnis statt:

BAWAG P.S.K. 6-Monats-Euribor + 0,89 % Aufschlag

(Es wurde nur für das Darlehen „Straßenbau u.

öffentl. Beleuchtung“ angeboten.)

ERSTE Bank Mistelbach 6-Monats-Euribor + 0,79 % Aufschlag

HYPO NOE Gruppe Bank AG 6-Monats-Euribor + 1,00 % Aufschlag

Raiffeisenbank im Weinviertel 6-Monats-Euribor + 1,50 % Aufschlag für alle Darlehen

mit Ausnahme von „FF-Häuser Neuerrichtung/Sanierung“

1,375 % Aufschlag und „Straßenbau- und öffentl. Beleuchtung“

1,25 % Aufschlag.

Volksbank Weinviertel 6-Monats-Euribor + 1,49 % Aufschlag

Nach eingehender Überprüfung der Anbote wird beantragt, die vorgesehenen

Darlehensaufnahmen zu den Konditionen 6-Monats-Euribor + 0,79 %-Punkte-Aufschlag an die

ERSTE Bank Mistelbach zu vergeben.

Stadtrat Dr. Beber beantragt, der Gemeinderat wolle seine Zustimmung erteilen.

Gemeinderat Netzl stellt die Frage, warum nicht der 3-Monats-Euribor angefragt wurde.

Stadtrat Dr. Beber stellt fest, dass er sehr wohl angefragt wurde, aber der 6-Monats-Euribor zu

bevorzugen ist.

Page 38: 2020 Gemeinderat Nr. 6 Mag. G/Opp - Mistelbach im ... · Seite 1 von 95 NIEDERSCHRIFT über die öffentliche Gemeinderatssitzung, die am Mittwoch, dem 16. März 2016 im Rathaus, Sitzungssaal,

Gemeinderat Netzl fordert, dass die Darlehen in Zukunft früher ausgeschrieben werden, um

sie auch in den Ausschüssen behandeln zu können.

Gemeinderat Netzl stellt die Frage, was die € 117.000,-- für Stadtentwicklung sind.

Stadtrat Dr. Beber weist darauf hin, dass dies exakt dem Voranschlag entspricht.

Gemeinderätin Liebminger stellt die Frage, wozu € 30.000,-- für Sozialhilfeprojekte –

Flüchtlingshilfe aufgenommen werden. Es habe geheißen, dass die Versorgung der

Flüchtlinge durch das Land bzw. NGOs erfolgt und sei daher der Betrag für die Gemeinde

nicht gerechtfertigt.

Stadträtin Pelzelmayer weist darauf hin, dass derzeit noch nichts Fixes geplant sei, der Betrag

aber vorsichtshalber eingeplant werden müsse.

Gemeinderätin Liebminger will, dass der Betrag für die Flüchtlingshilfe herausgenommen wird.

Stadtrat Dr. Beber verneint dies, da dies im Voranschlag beschlossen wurde.

Der Vorsitzende bringt den Antrag von Stadtrat Dr. Beber zur Abstimmung.

Bei 2 Gegenstimmen (FPÖ) genehmigt. Zu 9.) MIMA, Änderung der Generalversammlung Derzeit ist im Gesellschaftsvertrag der MIMA Mistelbacher Standort-/Stadt– und Tourismus-marketing GmbH vorgesehen, dass der Bürgermeister, im Verhinderungsfall der Obmann der lgm Leistungsgemeinschaft Mistelbach, den Vorsitz in der Generalversammlung führt. Es ist vorgesehen, dass in Zukunft den Vorsitz in der Generalversammlung der Vorsitzende des GRA 6, im Verhinderungsfall die Stellvertreterin des GRA 6, führt. Weiters soll der Finanzstadtrat als zusätzliches Mitglied in der Generalversammlung vertreten sein. Stadtrat Stubenvoll beantragt, der Gemeinderat wolle den folgenden Änderungen des Gesellschaftsvertrages die Zustimmung erteilen: Der erste Satz im § 8 Generalversammlung, Punkt 2)A) wird um den Finanzstadtrat ergänzt. Der neue Text lautet: 2) Die Anzahl der teilnehmenden Personen an der Generalversammlung ist wie folgt geregelt:

A) Der Bürgermeister, der Finanzstadtrat, der Kulturstadtrat und der Stadtrat für Wirtschaft und Tourismus sowie weitere drei politische VertreterInnen der Stadt Mistelbach.

Page 39: 2020 Gemeinderat Nr. 6 Mag. G/Opp - Mistelbach im ... · Seite 1 von 95 NIEDERSCHRIFT über die öffentliche Gemeinderatssitzung, die am Mittwoch, dem 16. März 2016 im Rathaus, Sitzungssaal,

Im § 8 Generalversammlung Punkt 2)B), Änderung 2. Satz: Den Vorsitz übernimmt nun der Stadtrat für Wirtschaft und Tourismus. Der Text neu lautet: 2)

B) Zwei VertreterInnen der lgm Leistungsgemeinschaft Mistelbach Den Vorsitz in der Generalversammlung führt der für Wirtschaft und Tourismus zuständige Stadtrat bzw. im Verhinderungsfall sein Stellvertreter.

Änderung im § 9 Einberufung, Beschlussfähigkeit und Beschlussfassung der Generalversammlung Punkt 5) Stimmrecht: Stadt Mistelbach 7 Stimmen (Text in Klammer wird gestrichen) lgm Leistungsgemeinschaft Mistelbach 2 Stimmen (Text in Klammer wird gestrichen) Der neue Text lautet: 5) Das Stimmrecht der einzelnen Gesellschafter ist wie folgt geregelt:

Stadt Mistelbach: 7 Stimmen lgm Leistungsgemeinschaft Mistelbach: 2 Stimmen

Gemeinderat Fenz begrüßt es sehr, dass der Finanzstadtrat zusätzlich in die Generalversammlung der MIMA kommen soll. Er fragt sich aber, warum der Bürgermeister nicht mehr den Vorsitz führen soll. Bürgermeister Dr. Pohl erklärt, dass es für die Abläufe besser und klarer sei, wenn kein Dreiecksverhältnis besteht, sondern der Vorsitzende des zuständigen Ausschusses, eben der Stadtrat für Wirtschaft und Tourismus auch den Vorsitz der MIMA führe. Bei 4 Gegenstimmen (Gemeinderäte Fenz, Mag. Krickl, Netzl und Adami) und 1 Stimmenthaltung (Stadtrat Ladengruber) genehmigt. Zu 10.) Raumordnungsprogramm und Bebauungsplan, Änderung 39, Stellungnahmen Die Änderung 39 des örtlichen Raumordnungsprogrammes und Bebauungsplanes ist in der Zeit vom Montag, 14. Dezember 2015 bis Montag, 25. Jänner 2016, zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegen. Während der Auflagefrist wurden 9 Stellungnahmen abgegeben. Diese Stellungnahmen werden dem Protokoll vollinhaltlich angeschlossen. Im Detail handelt es sich dabei um folgende Stellungnahmen: a) Amt der NÖ Landesregierung – Gruppe Wasser

Das Amt der NÖ Landesregierung, Gruppe Wasser, 3109 St. Pölten hat 5 Stellungnahmen zu einzelnen Änderungspunkten abgegeben und dabei, sowie bei jedem Verfahren, darauf hingewiesen, dass entlang der Gewässer ausreichend breite Betreuungs- und Erhaltungsstreifen von jeglicher Verbauung freigehalten werden sollen. Die Lage und Breite dieser Betreuungsflächen möge mit der Abt. Wasserbau festgelegt werden.

Page 40: 2020 Gemeinderat Nr. 6 Mag. G/Opp - Mistelbach im ... · Seite 1 von 95 NIEDERSCHRIFT über die öffentliche Gemeinderatssitzung, die am Mittwoch, dem 16. März 2016 im Rathaus, Sitzungssaal,

Stellungnahme des Bauamtes: Diese Vorgabe ist dem Bauamt durchaus bewusst und wird bei Neuwidmungen immer und bei bestehenden Widmungen, sofern es noch möglich ist, auch umgesetzt. Ebenso legt dies der Wasserentwicklungsplan 2006 schon fest.

b) Amt der NÖ Landesregierung – Gruppe Straße Das Amt der NÖ Landesregierung, Gruppe Straße, 3109 St. Pölten, teilte in ihrer Stellungnahme mit, dass keine direkte Kontaktaufnahme mit der Dienststelle erforderlich ist.

c) ÖBB Immobilien Die ÖBB Immobilien teilen mit, dass die Vorgaben nach dem Eisenbahngesetz hinsichtlich der Sichträume bei Eisenbahnkreuzungen eingehalten werden müssen. Ebenso wird darauf hingewiesen, dass die vom Bahnbetrieb ausgehenden Lärmemissionen über den Schallpegel für Wohngebiete liegt und diese Grundstücke daher lärmbelastet sind. Ebenso besteht nach dem Eisenbahngesetz im Nahbereich der Bahn der Bauverbots- und Gefährdungsbereich. Stellungnahme des Bauamtes: In der Stellungnahme der ÖBB ist lediglich die Bahnstrecke Mistelbach - Dobermannsdorf angeführt. In diesem Bereich handelt es sich um den Änderungspunkt 10.4 (VKKJ). Der derzeitige Flächenwidmungsplan sieht bereits ein Bauland-Wohngebiet vor. Es handelt sich nur um eine Umgestaltung der Erschließung. Bei genauer Betrachtung rückt das Bauland nun durch den Radweg vom Bahngrund ab. Eine Sichtbehinderung einer Eisenbahnkreuzung ist in diesem Bereich nicht gegeben, da die Bahntrasse wesentlich über dem Gelände des gegenständlichen Erschließungsgebietes liegt. In der Stellungnahme der ÖBB ist nicht das Siedlungserweiterungsgebiet Mistelbach-Nord angeführt (Änderungspunkt 10.11). Das „Bauland-Sondergebiet-Feuerwehr“ reicht zwar bis zur Bahn. In den abgestimmten Plänen mit einem Feuerwehrplaner wird das Feuerwehrgebäude jedoch soweit abgerückt, dass der Bauverbots- und Gefährdungsbereich jedenfalls eingehalten wird. Hinsichtlich der Lärmemission rückt das neue Bauland zumindest 80 m von der Bahntrasse ab. Hier dient sogar das geplante Feuerwehrgebäude als „Lärmriegel“. Das übrige Bauland ist etwa 140 m vom Bahngrund entfernt.

d) VKKJ – Änderungspunkt 10.4 Herr Mag. Steuer von der VKKJ teilte zu Änderungspunkt 10.4 mit, dass in einem Vertrag zwischen VKKJ und der Stadtgemeinde Mistelbach die Verkehrsfläche für den Radweg mit 4 m festgelegt ist. In den Auflageplänen ist jedoch ein 6 m breiter Radweg ausgewiesen und widerspricht daher dem Vertrag. Außerdem ist ein 12,5 x 12,5 m großer Umkehrplatz vorgesehen. Herr Mag. Steuer hat um Auskunft ersucht, welchen Zweck dieser Umkehrplatz hat.

Page 41: 2020 Gemeinderat Nr. 6 Mag. G/Opp - Mistelbach im ... · Seite 1 von 95 NIEDERSCHRIFT über die öffentliche Gemeinderatssitzung, die am Mittwoch, dem 16. März 2016 im Rathaus, Sitzungssaal,

Stellungnahme des Bauamtes: Das Bauamt ist immer bei den Besprechungen von einem 6 m breiten Radweg ausgegangen. Bei der finalen Besprechung vor dem Vertragsabschluss war kein Vertreter des Bauamtes anwesend, sodass die Aussage der Gruppe Infrastruktur, Abteilung Straßen und Verkehr, dass eine 4 m breite Fläche für einen Radweg ausreichend ist, nicht mehr zeitgerecht den Raumplanern weitergegeben werden konnte. Aus raumplanungstechnischer Sicht und den davon resultierenden gesetzlichen Vorgaben ist für einen Radweg eine Mindestbreite von 3 m vorzusehen. Gegen eine vertragskonforme Ausweisung des neuen Radweges von 4 m bestehen daher keine Bedenken. Der 12,5 x 12,5 m große Umkehrplatz ergibt sich daraus, dass mit dieser Stichstraße 5 Bauplätze aufgeschlossen werden. Somit ist erforderlich, dass Besuchern, aber auch aufgrund der Länge der Stichstraße (ca. 90 m) kommunalen Fahrzeugen eine Umkehrmöglichkeit geboten werden muss. Herrn Mag. Steuer wurde dies auch schriftlich mitgeteilt. Nachdem VKKJ auch Eigentümerin der umliegenden Grundstücke ist, wurde mit Herrn Mag. Steuer eine 2. Variante für die Umkehr besprochen. Durch eine geringfügige Verlegung der Umkehr und Verwendung des vorderen Bauwichs wird die Bauplatzfläche für Hauptgebäude nicht eingeschränkt. Herr Mag. Steuer hat in einer Email auch mitgeteilt, dass dieser Variante der Vorzug gegeben werden soll.

e) Änderungspunkt 10.11 – Mistelbach Nord Frau Maria und Herr Ing. Herbert Geyer, 2130 Mistelbach, haben bei der Volksanwaltschaft eine Beschwerde eingebracht, welche im Wesentlichen besagt, dass die Nichtausweisung von Bauland als „Retourkutsche“ verstanden wird, weil keine Einigung über einen Optionsvertrag zustande gekommen ist. Der Bürgermeister hat die Beschwerde wie folgt beantwortet: „VA-NÖ-BT/0196-B/1/2015, Beschwerde Fam. Geyer

Sehr geehrte Frau Dr. Pabst, betreffend die Beschwerde von Frau Maria und Herrn Herbert Geyer, 2130 Mistelbach, Josef Strasser-Gasse 1, über das Widmungsverfahren im Bereich des Grundstückes Nr. 1088, KG Mistelbach gibt die Stadtgemeinde Mistelbach nachstehende Stellungnahme ab: Ausgangslage: Das gegenständliche Grundstück befindet sich am Nordrand von Mistelbach. Zwischen dem gegenständlichen Grundstück und der derzeitigen Wohnverbauung befindet sich noch ein weiteres Grundstück. Nachdem das gegenständliche Grundstück unmittelbar an die Bahnlinie S2 grenzt und sich zwischen dem Grundstück und der B 46 ein weiteres Grundstück mit der Widmung „Bauland-Betriebsgebiet“ befindet, weist nach derzeitigem Rechtsstand die fahnenartige Erschließung von der B 46 die Widmung „Bauland-Betriebsgebiet“ und das restliche Grundstück die Widmung „Grünland-Freihaltefläche“ auf. Diese Widmung „Grünland-Freihaltefläche“ besteht seit der 25. Änderung des Örtlichen Raumordnungsprogrammes und Bebauungsplanes im Jahr 2007.

Page 42: 2020 Gemeinderat Nr. 6 Mag. G/Opp - Mistelbach im ... · Seite 1 von 95 NIEDERSCHRIFT über die öffentliche Gemeinderatssitzung, die am Mittwoch, dem 16. März 2016 im Rathaus, Sitzungssaal,

Damals war der Stadtgemeinde Mistelbach schon ein Bevölkerungswachstum prognostiziert worden, sodass nicht nur das gegenständliche Grundstück, sondern auch andere mögliche Siedlungserweiterungsgebiete mit der Widmung „Grünland-Freihaltefläche“ ausgewiesen wurden. Begründet wurde dies im Änderungsverfahren im Jahr 2007 damit, dass eine Verbauung mit landwirtschaftlichen Gebäuden hintangehalten wird und die Planungsabsicht der Stadt dokumentiert wird. Örtliches Raumordnungsprogramm (ÖRP): Die Stadtgemeinde Mistelbach hat ein Örtliches Entwicklungskonzept (ÖEK) für alle Katastralgemeinden der Stadtgemeinde erarbeitet. Für das örtliche Entwicklungskonzept bestand die Möglichkeit, noch vor der sechswöchigen Auflagefrist in die Unterlagen Einsicht zu nehmen und etwaige Ergänzungen, Bedenken und dgl. einzubringen. Das ÖEK wurde im Rahmen des ÖRP im Jahr 2015 verordnet. Der gegenständliche Bereich befindet sich entsprechend des ÖEK in der sogenannten „Außenentwicklung“ und sieht im Wesentlichen drei Entwicklungsmöglichkeiten, nämlich Wohnbauland, Freizeitanlagen und sowie bisher Betriebsgebiet vor. Nachdem die Stadtgemeinde Mistelbach inzwischen gemeinsam mit der Marktgemeinde Wilfersdorf einen Wirtschaftspark an der Autobahn A5 entwickelt hat, ist Bauland-Betriebsgebiet im gegenständlichen Bereich nicht die vorrangige Zielsetzung. Das Entwicklungskonzept sieht im Nordbereich der Stadt jedoch auch die Errichtung einer dritten Bahnhaltestelle mit einer neuen Bahnquerung vor. Bei dem von der Planungsgemeinschaft Ost (PGO) prognostizierten Bevölkerungswachstum, welches vor allem in den Zentralorten untergebracht werden soll (vgl. Regionales Raumordnungsprogramm Wien Umland Nord), soll durch die Errichtung dieser Haltestelle der Durchgangsverkehr durch die Stadt nicht gesteigert werden. Optionen: Die Stadtgemeinde Mistelbach beabsichtigt, aufgrund des Bevölkerungswachstums, aber auch aufgrund des immer größer werdenden Aufgabengebietes der Freiwilligen Feuerwehr ein neues Feuerwehrhaus zu errichten. Am derzeitigen Standort im Zentrum der Stadt ist eine Erweiterung aufgrund eines Brunnenschutzgebietes nicht möglich. Nach Variantenuntersuchungen an wenigstens 10 möglichen Standorten ist die Stadtgemeinde Mistelbach, gemeinsam mit der Feuerwehr zur Ansicht gelangt, dass durch die Anbindung an die Umfahrung der beste Standort am nördlichen Stadtrand von Mistelbach ist. Die Grundeigentümer wurden daher im Herbst 2013 zu einer Projektvorstellung und Projektbesprechung in den Sitzungssaal der Stadtgemeinde Mistelbach geladen. Es wurde in weiterer Folge allen Grundeigentümern zu denselben Bedingungen angeboten, Optionsverträge für einen Verkauf an die Stadtgemeinde Mistelbach abzuschließen. Alle privaten Grundeigentümer bis auf die Familie Geyer haben entsprechende Optionsverträge abgeschlossen. Familie Geyer war weder bereit, einen Optionsvertrag noch einen Baurechtsvertrag oder einen Tauschvertrag abzuschließen und wurde dies von Familie Geyer der Stadtgemeinde Mistelbach auch am 31. März 2014 mitgeteilt.

Page 43: 2020 Gemeinderat Nr. 6 Mag. G/Opp - Mistelbach im ... · Seite 1 von 95 NIEDERSCHRIFT über die öffentliche Gemeinderatssitzung, die am Mittwoch, dem 16. März 2016 im Rathaus, Sitzungssaal,

Der Gemeinderat hat daher den Beschluss gefasst, aufgrund der nichtmöglichen Grundbeschaffung bei der Familie Geyer die Variante 2 betreffend Errichtung eines FF-Hauses und Eröffnung der Möglichkeit von Siedlungsentwicklung ohne Berücksichtigung der Liegenschaft Geyer umzusetzen. Widmungsverfahren: Als erster Schritt hat die Stadtgemeinde Mistelbach einen Raumplaner, unter Einbeziehung des Planers für die Feuerwehr, mit der Erstellung eines Masterplanes beauftragt. Vorgabe für den Masterplan war die Ausweisung eines Feuerwehrstandortes mit etwa 10.000 m², die Ausweisung von Flächen für eine mögliche Bahnhaltestelle, die Anbindung dieser Bahnhaltestelle an die B 46 und gleichzeitig eine Verbindung (Unterführung) zu den westlichen Stadtteilen. Die weiteren Flächen sollen zukünftig einer Wohnverbauung dienen. Nachdem das Grundstück der Fam. Geyer nicht verfügbar war, machte es natürlich wenig Sinn, die Feuerwehr genau auf diesem Standort auszuweisen. Der Masterplan dient nun als Grundlage für die 39. Änderung des Örtlichen Raumordnungsprogrammes und Bebauungsplanes und sieht Nachstehendes im Detail vor: Nördlich dem Grundstück der Familie Geyer und im unmittelbaren Anschluss an die Bahnlinie soll das Feuerwehrhaus errichtet werden. Dieses Gebäude dient für das geplante Wohnbauland zwischen Feuerwehrhaus und Landesstraße B 46 gleichzeitig auch als „Puffer“ von den Emissionen der Bahn. Im Bereich des Grundstückes der Fam. Geyer ist im Masterplan entlang der Bahn eine Park & Ride-Anlage (etwa der gleichen Tiefe wie das Feuerwehrgrundstück) und im Anschluss ein mögliches Wohnbauland vorgesehen. Dieses Wohnbauland grenzt auch an das derzeitige Bauland-Betriebsgebiet. Auch in diesem Bereich ist zukünftig Wohnbauland vorgesehen. Nachdem es sich bei der Bahnhaltestelle, der Bahnunterführung und der dazugehörigen Park & Ride-Anlage um eine langfristige Zielsetzung handelt und die Umsetzung derzeit auch nicht unmittelbar bevorsteht, wurden hier keine vertiefenden Planungen (in Richtung Umsetzung) durchgeführt. Im Rahmen der 39. Änderung des Örtlichen Raumordnungsprogrammes wurden jene Bereiche, welche bisher schon als Bauland-Betriebsgebiet ausgewiesen waren, als Bauland-Wohngebiet-Aufschließungszone festgelegt. Aufgrund der Grundstücksbreite im Bereich der fahnenförmigen Erschließung war auch bisher singulär für die Fam. Geyer die Errichtung eines Gebäudes nicht möglich. Ebenso wurde in den anderen Bereichen, wo eine Verfügbarkeit der Grundstücke gegeben ist, Bauland als Aufschließungszone festgelegt. Freigabebedingungen der Aufschließungszonen sind: Sicherstellung der Verkehrserschließung und Herstellung der technischen Infrastruktur (Wasserleitung, Kanal, Retention, Straße). Für das Grundstück der Familie Geyer wurde im nördlichen Bereich eine öffentliche Verkehrsfläche für die spätere Unterführung festgelegt. Der restliche Bereich ist, sowie bisher, als Grünland-Freihaltefläche ausgewiesen worden. Entsprechend den Vorgaben des NÖ Raumordnungsgesetzes ist bei Neuwidmungen von Bauland der wesentliche Aspekt der Nachweis der Verfügbarkeit. Diese Verfügbarkeit ist bekanntlich nicht gegeben.

Page 44: 2020 Gemeinderat Nr. 6 Mag. G/Opp - Mistelbach im ... · Seite 1 von 95 NIEDERSCHRIFT über die öffentliche Gemeinderatssitzung, die am Mittwoch, dem 16. März 2016 im Rathaus, Sitzungssaal,

Sofern das ganze Änderungsverfahren vom Sachverständigen des Amtes der NÖ Landesregierung positiv beurteilt wird, ist es auf Grundlage des Masterplanes zu einem späteren Zeitpunkt natürlich möglich, auch für einen Teil des Grundstückes der Fam. Geyer Wohnbauland auszuweisen. Voraussetzung ist wiederum die Verfügbarkeit und die Anbindung an eine öffentliche Verkehrsfläche. Die Grenze zwischen der geplanten Park & Ride-Anlage und dem durchaus möglichen Wohnbauland auf dem Grundstück der Fam. Geyer ergibt sich auf Basis einer dann erforderlichen lärmtechnischen Stellungnahme eines befugten Fachmannes. Dazu ist die Verordnung über die Bestimmung des äquivalenten Dauerschallpegels bei Baulandwidmungen zu beachten. Ein Heranrücken der Wohnverbauung (anstelle der Park & Ride-Anlage) bis zur Bahn ist aufgrund des Lärmhöchstwertes von 45 db(A) in der Nacht ohne bauliche Maßnahmen nur schwer vorstellbar. Für das jetzt im Rahmen der 39. Änderung ausgewiesene Wohnbauland dient das Feuerwehrgebäude als „Lärmpuffer“ bzw. beträgt der Abstand zur Bahn ca. 150 m. Zusammenfassung: Aus Sicht der Stadtgemeinde Mistelbach wurde der Wunsch der Fam. Geyer, nämlich der derzeitigen Nichtveräußerung ihres Grundstückes, insofern Rechnung getragen, dass zu einem späteren Zeitpunkt eine Wohnverbauung möglich ist und jener Grundstücksteil, welcher sich neben der Bahn befindet und nur bedingt für eine Wohnnutzung geeignet ist, später als Park & Ride-Anlage öffentlich genutzt werden kann. Natürlich sind, wie bei allen Siedlungserweiterungsgebieten, für die Erschließungsstraßen Abtretungen an das öffentliche Gut erforderlich. Der von einem Technischen Büro für Raumplanung ausgearbeitete Masterplan berücksichtigt nach Ansicht der Stadtgemeinde Mistelbach sowohl die öffentlichen als auch die privaten Interessen. Auf Basis des derzeitig rechtwirksamen örtlichen Raumordnungsprogrammes ist mit der neuen Widmung mit Sicherheit kein Wertverlust für die Fam. Geyer erkennbar. Mit freundlichen Grüßen Dr. Alfred Pohl Bürgermeister“ Die Volksanwaltschaft teilte mit Schreiben vom 11. Februar 2016 mit, dass kein Fehler der Behörde festgestellt werden konnte und kein Missstand der öffentlichen Verwaltung nach Art. 148a B-VG festzustellen war. Die Fam. Geyer hat jedoch zum gegenständlichen Verfahren bei der Gemeinde keine Stellungnahme abgegeben.

f) Dipl.-Ing. Werner Kummerer, 2130 Mistelbach Herr DI Kummerer hat die Abänderung der Bebauungsbestimmungen für sein Grundstück Nr. •617, KG Mistelbach in geschlossene oder gekuppelte Bebauungsweise beantragt:

Page 45: 2020 Gemeinderat Nr. 6 Mag. G/Opp - Mistelbach im ... · Seite 1 von 95 NIEDERSCHRIFT über die öffentliche Gemeinderatssitzung, die am Mittwoch, dem 16. März 2016 im Rathaus, Sitzungssaal,

Stellungnahme des Bauamtes: Fam. Erwin und Susanne Kreutzer haben bei der Stadtgemeinde Mistelbach ein Ansuchen über die Abänderung des Flächenwidmungsplanes und des Bebauungsplanes im Bereich des Grundstückes •617, KG Mistelbach eingebracht. Der GRA 2 hat auch in seiner Sitzung vom 16. Februar 2015 das Umwidmungsansuchen behandelt und nachstehenden Beschluss gefasst:

Die Mitglieder des GRA 2 stehen den Änderungswünschen der Antragsteller positiv gegenüber. Es soll daher entsprechend eines zuvor erstellten Teilungsplanes sowohl der Flächenwidmungsplan als auch der Bebauungsplan von offener Bebauungsweise und Bauklasse I auf geschlossene Bebauungsweise und wahlweise Bauklasse I oder II geändert werden.

Page 46: 2020 Gemeinderat Nr. 6 Mag. G/Opp - Mistelbach im ... · Seite 1 von 95 NIEDERSCHRIFT über die öffentliche Gemeinderatssitzung, die am Mittwoch, dem 16. März 2016 im Rathaus, Sitzungssaal,

Angeregt wird noch, ob nicht im Zuge des Grundstücksverkaufes vertraglich festgelegt wird, dass an der zur Winzerschulgasse gerichteten Gebäudefront lediglich die Bauklasse I ausgenützt wird. Der Antragsteller wird eingeladen, einen entsprechenden Änderungsentwurf samt Beschreibung von einem technischen Büro für Raumplanung ausarbeiten zu lassen und dem GRA 2 zur weiteren Beratung vorzulegen. In der Folge hat die Fam. Kreutzer ihr Umwidmungsansuchen zurückgezogen, sodass der GRA 2 in seiner Sitzung am 14. September 2015 nachfolgenden Beschluss gefasst hat: Derzeit besteht keine Veranlassung, dass die Umwidmung von Amtswegen durchgeführt wird. Der Antrag wird daher zurückgestellt. Nachdem die 39. Änderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes und Bebauungsplanes keinen Änderungspunkt für das Grundstück Nr. •617, KG Mistelbach enthält, ist es auch nicht möglich, einen Beschluss über die Abänderung von Bebauungsbestimmungen für dieses Grundstück im Rahmen dieser Änderung zu fassen. Es wird daher vorgeschlagen, diese Stellungnahme wiederum als Widmungsansuchen zu behandeln und bei diesem Tagesordnungspunkt weiter zu erläutern.

g) Zu Änderungspunkt 10.11 Mistelbach Nord - Verkehrsplanung: Für das Projektgebiet „Mistelbach Nord“ liegt nun das Ergebnis des Verkehrsplaners Piroplan vor. Die Verkehrsplanung enthält sowohl die Erfordernisse für den ersten Ausbauschritt mit Siedlungsgebiet und Feuerwehr als auch den Endausbau mit der geplanten Unterführung und Schnellbahnhaltestelle. Auftrag des Verkehrsplaners war auch eine flächenschonende Variante zu entwickeln und eine Aussage zu treffen, ob die bestehende Fahrbahn für eine Abbiegespur in der ersten Ausbaustufe eine ausreichende Breite aufweist. In den nun vorliegenden Plänen (sowohl Kreisverkehr als auch T-Kreuzung) ist eine orthogonale Einbindung in die B46 vorgesehen. Dazu wird die Kreuzung etwas nach Norden verschoben. Durch diese Planung geht nicht zusätzliches Wohnbauland verloren. Die Retention wird zwar geringfügig verkleinert; durch Aufschüttung eines ca. 50 cm hohen Dammes kann jedoch etwa das gleiche Retentionsvolumen erzielt werden. Ebenso bleibt die Ausstattungsqualität der neuen Kreuzung und der Erschließungsstraße mit einer Fläche für einen Geh- und Radweg erhalten. Jedenfalls muss auch schon in der ersten Ausbaustufe (orthogonale T- Kreuzung) die B46 zwischen der Kreuzung und der Einmündung des Sonnenparks verbreitert werden. Hier ergeben sich unter Umständen Synergien mit dem Hofer Markt auf den Amazone Gründen. Aus Sicht des Bauamtes sollte daher der aufgelegte Flächenwidmungsplan auf die nun vorliegende detailliertere Verkehrsplanung abgestimmt bzw. ergänzt werden. An der Verkehrsflächenbreite für die Haupterschließungsstraße erfolgt keine Änderung. Hier sind neben der Fahrbahn ein Geh- und Radweg und ein Parkstreifen geplant. Für das nördliche Wohnbaugebiet (Einfamilienhausgebiet) weist die Verkehrsplanung etwa eine Breite von 6,5 m auf. In diesem Straßenzug ist sowohl eine Einbahnführung als auch eine Wohnstraße möglich. Die südliche Erschließungsstraße ist eine Sackgasse und weist daher am südlichen Ende eine Umkehr auf.

Page 47: 2020 Gemeinderat Nr. 6 Mag. G/Opp - Mistelbach im ... · Seite 1 von 95 NIEDERSCHRIFT über die öffentliche Gemeinderatssitzung, die am Mittwoch, dem 16. März 2016 im Rathaus, Sitzungssaal,

Nachdem jedoch der südlichste Grundstücksstreifen nicht verfügbar ist, sollte entsprechend der Verkehrsplanung die Umkehr verbreitert werden. Die Straße erhält neben einer 4,5 m breiten Fahrbahn auch zwei Parkstreifen. Einer dieser Parkstreifen kann auch für einen Geh- und Radweg herangezogen werden. In der ersten Umsetzungsphase, d.h. solange die Bahnhaltestelle und die Bahnunterführung nicht errichtet werden, führt der Fuß- und Radweg entlang des südlichen Planungsgebietes. Es sollte daher dieser Bereich, welcher derzeit als Retention vorgesehen ist, als sogenannter „Weg anderer Art“ ausgewiesen werden. Bebauungsplan: In den Auflageunterlagen waren die beiden Erschließungsstraßen des Wohngebietes noch nicht als Verkehrsflächen ausgewiesen. Nachdem die Verkehrsplanung nun vorliegt, ist es natürlich möglich, den Flächenwidmungsplan und Bebauungsplan dahingehend abzustimmen bzw. zu ergänzen. Die Bebauungsbestimmungen können nach wie vor beibehalten werden. Lediglich bei der Bauklasse sollte eine Gebäudehöhe ausgewiesen werden. Dies ermöglicht auch die Errichtung von Gebäuden, welche kleiner als 5 m bzw. 8 m sind. Für eine Gliederung der Siedlung wird außerdem vorgeschlagen, vordere Baufluchtlinien mit einem Abstand von jeweils 3 m von der Straßenfluchtlinie auszuweisen. Beim Baublock, welcher unmittelbar an die Feuerwehr angrenzt, sollte außerdem eine hintere Baufluchtlinie mit einem Abstand von 5 m festgelegt werden. Durch diese Festlegung wird einerseits ein Puffer zur Feuerwehr hergestellt und andererseits werden auch die, in einer nun vorliegenden Rasterlärmkarte des Technischen Büro Neukirchen erforderlichen Pegelwerte erfüllt. Der GRA 2 hat in seiner Sitzung vom 18. Februar 2016 folgenden Beschluss gefasst: Beim Änderungspunkt 10.4. – VKKJ - soll der Radweg mit einer Breite von 4 m ausgewiesen werden. Außerdem soll der Umkehrplatz geringfügig verlegt werden, sodass er in den vorderen Bauwich der südlich angrenzenden Grundstücke reicht. Damit werden die Flächen, welche für Hauptgebäude genutzt werden können nicht verringert. Beim Änderungspunkt 10.11- Mistelbach Nord - soll die nun vorliegende Verkehrsplanung in den Flächenwidmungsplan eingearbeitet werden. Die Breiten der öffentlichen Verkehrsfläche sollen für die Haupterschließungsstraße 11,5 m, für die nördliche Siedlungsstraße 6,5 m (mit Verbreiterungen bei den Einmündungen und Ecken) und für die südliche Siedlungsstraße 9,5 m betragen. Ebenso soll, so wie in der Verkehrsplanung dargestellt, der Umkehrplatz geringfügig ausgeweitet werden. Nachdem der Geh- und Radweg entlang der Bundesstraße, aber auch in der Haupterschließungsstraße aus ökonomischen Gründen nicht errichtet wird, soll die Verkehrsführung für den Fußgänger und Radverkehr über die neuen Siedlungsstraßen und in der Folge entlang des südlichen Planungsgebietes (derzeit Fa. Pittel & Brausewetter) geführt werden. Der Fuß- und Radweg wird dann an den Bestand im Bereich des sogenannten Sonnenparks angebunden. Die Gebäudehöhe soll im ganzen Gebiet mit Meterangaben anstelle von Bauklassen erfolgen. Ebenso sollen bei den beiden Erschließungsstraßen für das Wohnbauland vordere Baufluchtlinien mit einem Abstand von 3 m von der Straßenfluchtlinie ausgewiesen werden.

Page 48: 2020 Gemeinderat Nr. 6 Mag. G/Opp - Mistelbach im ... · Seite 1 von 95 NIEDERSCHRIFT über die öffentliche Gemeinderatssitzung, die am Mittwoch, dem 16. März 2016 im Rathaus, Sitzungssaal,

Bei dem Baufeld, welches unmittelbar an das geplante Feuerwehrgrundstück angrenzt, soll außerdem eine hintere Baufluchtlinie mit einem Abstand von 5 m von der Widmungsgrenze festgelegt werden.

Zur Stellungnahme DI Kummerer: Nachdem eine Änderung auf dem Grundstück Nr. •617, KG Mistelbach des Herrn Dipl.-Ing. Kummerer im Rahmen dieser Änderung nicht mehr möglich ist, wird der Vorschlag des Sachbearbeiters aufgenommen und der Änderungswunsch unter „Umwidmungsanträge“ weiter behandelt. Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 23. Februar 2016 der vom GRA 2 festgelegten Vorgangsweise ebenfalls einstimmig die Zustimmung erteilt.

Nach der Stadtratssitzung hat Herr DI Werner Kummerer am 3. März 2016 nochmals ein Schreiben an das Bauamt mit nachfolgendem Inhalt übermittelt:

Page 49: 2020 Gemeinderat Nr. 6 Mag. G/Opp - Mistelbach im ... · Seite 1 von 95 NIEDERSCHRIFT über die öffentliche Gemeinderatssitzung, die am Mittwoch, dem 16. März 2016 im Rathaus, Sitzungssaal,

Zur Beurteilung sind die §§ 33 und 34 des NÖ Raumordnungsgesetzes zu berücksichtigen, wo eine sechswöchige Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes im Gemeindeamt zur allgemeinen Einsicht normiert ist. Die von DI Kummerer geforderte Änderung war nicht Gegenstand der Auflage.

Vizebürgermeister Balon beantragt, der Gemeinderat wolle der im GRA 2 und im Stadtrat festgelegten Vorgangsweise die Zustimmung erteilen. Bei der für DI Kummerer im Stadtrat festgelegten Vorgangsweise erfolgt aufgrund der zusätzlichen Stellungnahme keine Änderung, weil das Anliegen nicht Gegenstand der Auflage war (vergleiche §§ 33 und 34 des NÖ Raumordnungsgesetzes). Einstimmig genehmigt. Zu 11.) Raumordnungsprogramm und Bebauungsplan, Änderung 39, Begutachtung Für die Änderung 39 fand am 15. Februar 2016 eine mündliche Verhandlung mit den Vertretern des Amtes der NÖ Landesregierung und dem raumordnungstechnischen Sachverständigen statt. Dabei wurde mit dem Sachverständigen jeder Änderungspunkt durchgegangen. Außerdem fand ein Lokalaugenschein statt.

Zum Änderungspunkt 7.3 (Pemsel Lanzendorf) wurde vom Sachverständigen angemerkt, dass eine naturschutzfachliche Stellungnahme fehlt. Diese konnte jedoch im Rahmen der Verhandlung übergeben werden.

Zum Änderungspunkt 10.4 (VKKJ) wurde angemerkt, dass nach der Umwidmung einige Grundstücke nicht mehr erschlossen sind. Dieses Argument konnte nach der Besichtigung ausgeräumt werden, da dies derzeit auch nicht der Fall ist. Der Raumplaner wird jedoch beim Änderungsanlass eine kleine Ergänzung tätigen.

Zum Änderungspunkt 10.11 (Mistelbach Nord) wurde angemerkt, dass eine Aussage getroffen werden muss, warum genau dieser Platz für ein neues Feuerwehrhaus gewählt wurde. Nachdem die Standortsuche sich über mehrere Jahre erstreckt hat, wurde dem Sachverständigen eine Dokumentation mit einer Untersuchung und Wertung der einzelnen Standorte übergeben.

Page 50: 2020 Gemeinderat Nr. 6 Mag. G/Opp - Mistelbach im ... · Seite 1 von 95 NIEDERSCHRIFT über die öffentliche Gemeinderatssitzung, die am Mittwoch, dem 16. März 2016 im Rathaus, Sitzungssaal,

Außerdem muss die technische Beschreibung des Lärmschutzes in Hinblick auf die Verordnung des äquivalenten Dauerschallpegels für Bauland Neuwidmungen betreffend Abschätzung und Prognosen ergänzt werden. Von anderen Projekten liegen jedoch im Bauamt Unterlagen über die Emissionen der Bahn sowohl untertags als auch in der Nacht auf. Ebenso muss noch ein Nachweis des Bedarfes der zusätzlichen Baulandflächen geführt werden. Hier ist vor allem anzuführen, welche Maßnahmen die Stadtgemeinde in den letzten Jahren getroffen hat, und welche Flächen in den letzten Jahren verfügbar gemacht worden bzw. verbaut worden sind. Dieser Nachweis ist in Form einer Flächenbilanz zu führen. Für diesen Umwidmungspunkt wurden als Grundlage bereits die weiterführenden Planungen des Verkehrsplaners herangezogen. Der raumordnungstechnische Sachverständige hat außerdem angeführt, dass die derzeit nicht verfügbaren Flächen zwischen den Liegenschaften Pittel+Brausewetter und Frieden bis zur Verfügbarkeit als Grünland Freihalteflächen ausgewiesen werden sollten. Dadurch wird auch die Baulandbilanz nicht zusätzlich belastet. Das Bauamt empfiehlt die - im Zuge des noch ausständigen Gutachtens - etwaigen vorgeschlagenen Abänderungen zur Kenntnis zu nehmen und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung zu unterbreiten. Für die Abschätzung und Prognose des äquivalenten Dauerschallpegels gibt es kein spezifisches Projekt eines technischen Büros für Akustik. Für den Försterweg bzw. die Berufsschule wurde jedoch vom Büro Neukirchen eine damals entsprechende Prognose erstellt. In den letzten Jahren wurde neben dem Försterweg auch der Seepark verbaut. Für den Elisabethweg wird gerade die technische Infrastruktur hergestellt und nach Wissensstand des Bauamtes sind nur mehr zwei Bauplätze frei. Innerstädtisch wurden bzw. werden von der Kamptal zwei Projekte umgesetzt. Ebenso gibt es eine Vielzahl weiterer Projekte, welche die Innenentwicklung und Verbauung von Baulücken bzw. leer stehende Gebäude dokumentieren. Der GRA 2 hat in seiner Sitzung vom 18. Februar 2015 empfohlen, die im Zuge der Begutachtung der geplanten Änderung 39 von RO-Programm und BB-Plan von den Sachverständigen des Amtes der NÖ Landesregierung geforderten Abweichungen zu beschließen bzw. die Änderungen von RO-Programm und BB-Plan im Sinne der Gutachten der Sachverständigen durchzuführen. Vizebürgermeister Balon beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle seine Zustimmung erteilen. Einstimmig genehmigt. Zu 12.) Raumordnungsprogramm, Änderung 39, Verordnung Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Mistelbach beschließt nach Erörterung der eingelangten Stellungnahmen in seiner Sitzung am 16. März 2016 folgende

Page 51: 2020 Gemeinderat Nr. 6 Mag. G/Opp - Mistelbach im ... · Seite 1 von 95 NIEDERSCHRIFT über die öffentliche Gemeinderatssitzung, die am Mittwoch, dem 16. März 2016 im Rathaus, Sitzungssaal,

VERORDNUNG

§ 1 Aufgrund des § 25, Abs. 1-5 des NÖ - Raumordnungsgesetzes 2014, LGBl. 3/2015 i.d.g.F, wird das Örtliche Raumordnungsprogramm der Stadtgemeinde Mistelbach dahingehend abgeändert, dass für die auf den hiezugehörigen Plandarstellungen dargelegten Änderungen als digitale Neudarstellung festgelegt werden.

§ 2 Die im § 1 angeführten Umwidmungen sind in der vom Technischen Büro für Raumplanung und Raumordnung Dipl.-Ing. Friedmann und Aujesky OG, 1230 Wien, Fröhlichgasse 44 / 8 unter der Änderung „39. Änderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes der Stadtgemeinde Mistelbach,

KG. Hörersdorf, Blatt 1 (Scheiner)

KG. Eibesthal, Blatt 4 (Gehsteig, Gfrei)

KG. Kettlasbrunn, Blatt 7 (Gschwindl, Wickenhauser)

KG. Lanzendorf, Blatt 6 (Schmickl, Kuba, Pemsel)

KG. Paasdorf, Blatt 9 (Knott)

KG. Mistelbach, Blatt 6 (Radweg, Spasojevic, Pernold, VKKJ, Berufsschule, Hofer, Radweg und Mistelbach Nord)

M:1:5.000 vom 3. Dezember 2015 Beschlussexemplar vom 8. März 2016 verfassten Plandarstellungen ersichtlich. Die Plandarstellungen, welche gemäß § 24, Abs. 11 des NÖ - Raumordnungsgesetzes 2014, LGBl. 3/2015 i.d.g.F. mit einem Hinweis auf diese Verordnung versehen sind, liegen im Bauamt der Stadtgemeinde Mistelbach während der Amtsstunden zur allgemeinen Einsicht auf.

§ 3

Die Freigabebedingungen für die Bauland – Wohngebiet – Aufschließungszone mit der Nr. 6 (KG. Mistelbach) lauten:

Gemeinsames Parzellierungskonzept,

Vorlage eines Erschließungskonzeptes aufgrund eines von einem Zivilingenieur für Vermessungswesen zu erstellenden Teilungsplanes,

Erstellung eines Bebauungskonzeptes Die Freigabebedingungen für die Bauland – Sondergebiet – Feuerwehr - Aufschließungszone mit der Nr. 1 (KG. Mistelbach) lauten:

Sicherstellung der Verkehrserschließung,

Herstellung der technischen Infrastruktur Die Freigabebedingungen für die Bauland – Wohngebiet – Aufschließungszone mit der Nr. 1 – 3 Wohneinheiten, Bauland – Wohngebiet – Aufschließungszone mit der Nr. 2 und Bauland – Wohngebiet – Aufschließungszone mit der Nr. 3 und Bauland – Wohngebiet – Aufschließungszone mit der Nr. 4 (KG. Mistelbach) lauten:

Vorlage eines Erschließungs- und Bebauungskonzeptes,

Konkretisierung des Bebauungsplanes

Page 52: 2020 Gemeinderat Nr. 6 Mag. G/Opp - Mistelbach im ... · Seite 1 von 95 NIEDERSCHRIFT über die öffentliche Gemeinderatssitzung, die am Mittwoch, dem 16. März 2016 im Rathaus, Sitzungssaal,

§ 4

Diese Verordnung tritt nach ihrer Genehmigung durch die NÖ - Landesregierung gemäß § 24 des NÖ - Raumordnungsgesetzes 2014, LGBl. 3/2015 i.d.g.F., und nach der darauffolgenden Kundmachung gemäß § 24, Abs. 10 mit dem auf den Ablauf der Kundmachungsfrist folgenden Tag in Kraft. Vizebürgermeister Balon beantragt, der Gemeinderat wolle der Verordnung die Zustimmung erteilen. Einstimmig genehmigt. Zu 13.) Bebauungsplan, Änderung 39, Verordnung Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Mistelbach beschließt nach Erörterung der eingelangten Stellungnahmen in seiner Sitzung am 16. März 2016 folgende

VERORDNUNG

§ 1

Aufgrund des § 34, Abs. 1 und Abs. 2 des NÖ-Raumordnungsgesetzes 2014, LGBl. 3/2015 i.d.g.F. wird der Bebauungsplan auf der Plandarstellungen Plannummer:

KG. Hörersdorf, Blatt HÖ-9 (Scheiner)

KG. Eibesthal, Blatt EI-23, EI-24 u. EI-25 (Gehsteig), Blatt EI-22 u.EI-23 (Gfrei)

KG. Kettlasbrunn Blatt KE-31 (Gschwindl), Blatt KE-32 (Wickenhauser)

KG. Lanzendorf Blatt LA/MB/EB-62 (Schmickl), Blatt LA-68 (Kuba),

Blatt LA/PA-66 (Pemsel)

KG. Paasdorf Blatt PA-72 (Knott)

KG. Mistelbach Blatt MB-53 (Radweg), Blatt MB-36 u.MB-38 (Spasojevic),

Blatt MB-46 (Pernold), Blatt HÜ/MB-52 (VKKJ), Blatt MB-46 (Berufsschule),

Blatt MB-38 (Hofer), Blatt MB-36 u. MB-38 (Radweg), Blatt MB-35A, MB-36, MB-37B

u. MB-38 (Mistelbach Nord), Blatt MB-36 u. MB-38 (Heindl), Blatt MB-38 (Försterweg)

und Blatt MB-38 (Kolping)

abgeändert.

§ 2

Die Festlegung der neuen Einzelheiten der Bebauung und Aufschließung der einzelnen Grundflächen ist dieser Verordnung und der vom Technischen Büro für Raumplanung und Raumordnung Dipl.-Ing. Friedmann und Aujesky OG, 1230 Wien, Fröhlichgasse 44 / 8 unter der 39. Änderung, am 3. Dezember 2015 Beschlussexemplar vom 8. März 2016 verfassten und aus dem Planblättern des Bebauungsplanes mit den Plannummern:

KG. Hörersdorf, Blatt HÖ-9 (Scheiner)

KG. Eibesthal, Blatt EI-23, EI-24 u. EI-25 (Gehsteig), Blatt EI-22 u.EI-23 (Gfrei)

KG. Kettlasbrunn Blatt KE-31 (Gschwindl), Blatt KE-32 (Wickenhauser)

Page 53: 2020 Gemeinderat Nr. 6 Mag. G/Opp - Mistelbach im ... · Seite 1 von 95 NIEDERSCHRIFT über die öffentliche Gemeinderatssitzung, die am Mittwoch, dem 16. März 2016 im Rathaus, Sitzungssaal,

KG. Lanzendorf Blatt LA/MB/EB-62 (Schmickl), Blatt LA-68 (Kuba),

Blatt LA/PA-66 (Pemsel)

KG. Paasdorf Blatt PA-72 (Knott)

KG. Mistelbach Blatt MB-53 (Radweg), Blatt MB-36 u.MB-38 (Spasojevic),

Blatt MB-46 (Pernold), Blatt HÜ/MB-52 (VKKJ), Blatt MB-46 (Berufsschule),

Blatt MB-38 (Hofer), Blatt MB-36 u. MB-38 (Radweg), Blatt MB-35A, MB-36,

MB-37B u. MB-38 (Mistelbach Nord), Blatt MB-36 u. MB-38 (Heindl),

Blatt MB-38 (Försterweg) und Blatt MB-38 (Kolping)

bestehend, und auf jedem Blatt mit einem Hinweis auf diese Verordnung zu entnehmen.

§ 3

Ergänzungen beim V. ABSCHNITT Freiflächen

Die Freifläche F (Sicherung der Durchgängigkeit) in einer Breite von 5m in der KG Lanzendorf dient der Sicherung der Durchgängigkeit und ist entsprechend dem Verwendungszweck gärtnerisch zu gestalten.

Die Freifläche F (Übungsfläche) in der KG Mistelbach ist als Wiese auszugestalten.

Die Freifläche F (Retention) in der KG Mistelbach dient dem Schutz vor Oberflächenwässer und ist entsprechend dem Verwendungszweck zu gestalten.

§ 4

Die Plandarstellungen welche mit einem Hinweis auf diese Verordnung versehen sind, liegen im Gemeindeamt während der Amtsstunden zur allgemeinen Einsicht auf.

§ 5

Diese Verordnung tritt nach ihrer Kundmachung, mit dem auf den Ablauf der zweiwöchigen Kundmachungsfrist folgenden Tag, in Kraft. Vizebürgermeister Balon beantragt, der Gemeinderat wolle der Verordnung die Zustimmung erteilen. Einstimmig genehmigt. Zu 14.) Grundverkehr

a) Projektgebiet Mistelbach – Nord, Angebot „You Will Like It Living GmbH“

Mit GR-Beschluss vom 19. Mai 2014 wurde Grundstücksbeschaffung durch die Stadtgemeinde für die Errichtung des FF-Hauses NEU und Eröffnung der Möglichkeit von Siedlungsentwicklung im Bereich der Grundstücke Pittel & Brausewetter und der nördlich anschließenden Liegenschaften festgelegt.

Page 54: 2020 Gemeinderat Nr. 6 Mag. G/Opp - Mistelbach im ... · Seite 1 von 95 NIEDERSCHRIFT über die öffentliche Gemeinderatssitzung, die am Mittwoch, dem 16. März 2016 im Rathaus, Sitzungssaal,

Die Abteilung Grundverkehr wurde beauftragt, Verhandlungen mit den Eigentümern über den Abschluss von Optionen zu führen, Kaufpreis € 33,--/m² zzgl. der für den Eigentümer bei Verkauf anfallenden ImmoESt. In weiterer Folge konnten Optionen mit allen Eigentümern außer Pittel & Brausewetter, Geyer und Schöffmann, befristet bis 31. Dezember 2017, abgeschlossen werden. Für das in der Projektfläche liegende GST-NR 1097 konnte die Option nur bis Ende 2015 befristet abgeschlossen werden und wurde das Grundstück daher bereits im Jahr 2015 von der Stadtgemeinde angekauft. Derzeit liegen die Unterlagen zu der im Bereich Mistelbach-Nord geplanten Umwidmung in Bauland-Wohngebiet Aufschließungszone und Bauland-Sondergebiet FF Aufschließungs-zone zur allgemeinen Einsichtnahme auf, der GR-Beschluss zur Umwidmung erfolgt aller Voraussicht nach im März 2016. Mit Rechtskraft der Umwidmung ist, je nach Dauer des Genehmigungsverfahrens durch die NÖ LReg, Mitte bis Ende 2016 zu rechnen. Für die Freigabe der Aufschließungszone mit GR-Beschluss ist u.a. die Herstellung von Infrastruktur, insbesondere Wasserleitung, Kanalleitung, Verkehrsfläche inkl. Beleuchtung und Nebenanlagen und Schaffung von Retentionsflächen erforderlich. Die „You Will Like It Living GmbH“ hat Interesse am Ankauf von Liegenschaften in Mistelbach zur nachfolgenden Ausführung eines Bauträgerprojektes, nämlich Errichtung von Reihenhäusern und Einfamilienhäusern, bekundet. Laut Information des Interessenten soll mit diesem Projekt jungen Familien eine leistbare Wohnmöglichkeit in der Stadtgemeinde Mistelbach ermöglicht werden. Im Auftrag des Interessenten übermittelte die Kanzlei Marschitz & Beber einen Entwurf zur möglichen vertraglichen Umsetzung des Projektes: Vertragsentwurf: Der vorliegende Vertragsentwurf sieht Verkauf von Baugrundstücken inkl. nach BTVG (Bauträgervertragsgesetz) errichtetem Gebäude bzw. Verkauf von Baugrundstücken an Bauwerber, die in weiterer Folge selbst ein Haus errichten, vor. Im Wesentlichen bietet der Interessent mit dem vorliegenden Entwurf einer Vereinbarung die Übernahme der Optionen der Stadtgemeinde und „die Herstellung der zur Umsetzung des Projektes erforderlichen Verkehrsflächen (inkl.

Infrastruktur und Kanalanbindung) nach den geltenden Gemeindevorgaben“ an.

Dazu ist grundsätzlich festzuhalten: Der VA 2016 sieht keine Bedeckung für die Herstellung von Infrastruktur für Siedlungsentwicklung im Bereich MI-Nord vor. Zielsetzung bei Umsetzung eines Projektes muss daher Kostenminimierung für die Stadtgemeinde sein. Bei der Kostentragung für die Herstellung der Infrastruktur ist zu unterscheiden: 1. Infrastruktur, die anteilig außerhalb der Projektfläche für die Umsetzung eines

Bauprojektes zu errichten ist, hier ist Kostenaufteilung nach einem Schlüssel (Projektfläche Bauen/Projektfläche FF NEU) erforderlich (siehe VA 2016)

Page 55: 2020 Gemeinderat Nr. 6 Mag. G/Opp - Mistelbach im ... · Seite 1 von 95 NIEDERSCHRIFT über die öffentliche Gemeinderatssitzung, die am Mittwoch, dem 16. März 2016 im Rathaus, Sitzungssaal,

2. Infrastruktur innerhalb der Projektfläche Projektgebiet laut übermitteltem Entwurf:

GST-NR Eigentümer m² verfügbar

5799/2 Pittel & Brausewetter 9.367 Keine Option mit STGM

1091 Trestler Helene 2.637 Option

1094 Schreiber Johann und Herbert

2.730 Option

1097 Stadtgemeinde 2.365 Stadtgemeinde/Verkauf

1103 Kießling 4.661 Option

1106 Tischler Franziska 2.290 Option

1108 Winter Philipp und Eva 2.333 Option

1112 Trestler Franz 3.195 Option

1114 Trestler Franz 2.996 Option

1118 Trestler Franz 2.897 Option

1120 Trestler Franz 2.792 Option

Gesamtfläche Projektgebiet

Grundbuchsstand 38.263 (inkl. P&B)

Gesamtfläche Optionen

Grundbuchsstand 26.531 (ohne P&B)

abzgl. Eigen-bedarf für FF- NEU ca.

11.000

mögliche Weitergabe Optionsfläche

Grundbuchsstand 15.531

Am 21. Jänner 2016 wurden die Vorsitzenden und Vorsitzenden-Stellvertreter des GRA 1 (STR Dr. Beber und STR Knott) und GRA 2 (Vizebgm. Balon und STR Strobl) bei einem Termin mit BGM Dr. Pohl über das Angebot des Interessenten informiert. Im Rahmen dieser Besprechung wurde festgelegt, dass das Ziel einer Vereinbarung die Kostentragung für die Herstellung der gesamten für die Umsetzung des Projektes erforderlichen Infrastruktur durch den Interessenten ist. Der GRA 2 hat in seiner Sitzung vom 18. Februar 2016 folgenden Beschluss gefasst: Der GRA 2 stimmt dem Abschluss einer Vereinbarung mit dem Interessenten zur Erschließung des Projektgebietes MI-Nord grundsätzlich zu. Ziel einer Vereinbarung ist die Kostentragung für die Herstellung der gesamten für die Umsetzung des Projektes erforderlichen Infrastruktur durch den Interessenten. Die in einem weiteren Gespräch mit den Vertretern der „You Will Like It“ seitens der Stadtgemeinde Mistelbach festgelegten Rahmenbedingungen sind einzuhalten: Übernahme der gesamten Herstellung der Infrastruktur INNERHALB

PROJEKTGEBIET o das bedeutet, dass mit Ausnahme des für den FF-Neubau vorgesehenen

Grundstückes (inklusive direkt dem FF-Haus zuzuordnender Retention- sowie Grün- und Übungsflächen) sämtliche Infrastrukturmaßnahmen von „You Will Like It“ im Projektgebiet zu leisten sind

o der Qualitätsstandard ist einvernehmlich festzulegen

Page 56: 2020 Gemeinderat Nr. 6 Mag. G/Opp - Mistelbach im ... · Seite 1 von 95 NIEDERSCHRIFT über die öffentliche Gemeinderatssitzung, die am Mittwoch, dem 16. März 2016 im Rathaus, Sitzungssaal,

Kosten für Herstellung von

o Kanalleitung zum Projektgebiet o Wasserleitung zum Projektgebiet o Verkehrsfläche/Anbindung an Projektgebiet

sind von „You Will Like It“ zu tragen.

Schaffung von 2 Retentionsflächen im Projektgebiet lt. Masterplan durch Interessent

unentgeltliche Abtretung in das öffentliche Gut mit Durchführung Teilungsplan o Verkehrsflächen im Projektgebiet o Retentionsflächen

Erforderliche Genehmigungsverfahren für o Verkehr/Anbindung o Kanal o Wasser

werden von der Stadtgemeinde Mistelbach in Eigenverantwortung durchgeführt bzw. bei den zuständigen Behörden mit den erforderlichen Einreichunterlagen beantragt. Der GRA 2 und der Stadtrat haben den oben angeführten Bedingungen einstimmig zugestimmt. Nunmehr liegt der detaillierte Vertrag samt Beilagen, welche einen integrierenden Bestandteil darstellen, vor. Vizebürgermeister Balon ersucht, der Gemeinderat wolle dem Vertrag mit der „You Will Like It Living GmbH“ die Zustimmung erteilen. Einstimmig genehmigt.

b) Wiesgrabenbrücke in Siebenhirten

Um die desolate Wiesgrabenbrücke in Siebenhirten in einer Fahrbahnbreite von 5 m neu errichten zu können, ist es erforderlich, von den beiden angrenzenden Anrainern kleine Grundflächen anzukaufen. Beim Grundstück 100/2, das sich im Eigentum von Christian und Marion Schiesser, 2130 Siebenhirten, befindet, werden 13 m² benötigt, beim Grundstück 100/1, das im Eigentum von Ing. Johann und Erika Ullram, 2151 Altmanns, steht, werden 4 m² benötigt. Um die Bauarbeiten, vor allem den Fundamentaushub, durchführen zu können, ist es zusätzlich notwendig, die beiden verbleibenden Anrainergrundstücke auf die Bauzeit der Brücke mit Baugeräten sowie zur Erdzwischenlagerung benützen zu dürfen. Der GRA 2 hat in seiner Sitzung vom 16. November 2015 folgenden Beschluss gefasst: Um die Wiesgrabenbrücke in einer zeitgemäßen Breite errichten zu können, sieht der GRA 2 die Notwendigkeit, zwei kleine Grundflächen der nördlich bzw. südlich angrenzenden Anrainer anzukaufen, da ansonsten keine wasserrechtliche Genehmigung zu erlangen wäre. Als Preis für das Ackerland (Grünland) legt der GRA 2 als Verhandlungspouvoir € 3,-- bis max. € 3,50 fest; für die mehrmonatige Grundbenützung wird eine einmalige Entschädigung von € 150,-- bis max. € 250,-- pro Anrainer angeboten.

Page 57: 2020 Gemeinderat Nr. 6 Mag. G/Opp - Mistelbach im ... · Seite 1 von 95 NIEDERSCHRIFT über die öffentliche Gemeinderatssitzung, die am Mittwoch, dem 16. März 2016 im Rathaus, Sitzungssaal,

Der Teilungsplan soll von der Firma Brezovsky, 2130 Mistelbach, Franz Josef Straße 75, die auch die Grenzabsteckung durchgeführt hat, erstellt werden. Die Kosten für den Plan (ca. € 1.000,--) sowie die Kosten für die grundbücherliche Durchführung gehen zu Lasten des Bauwerbers, der Stadtgemeinde Mistelbach. Bei positivem Verhandlungsabschluss mit den Anrainern soll der Ankauf dem Stadtrat bzw. dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

Bedeckung unter: 1/7100-6114.

Zwischenzeitig wurde mit den Anrainern folgende Vereinbarung zum Ankauf der benötigten Grundflächen getroffen: € 3,--/m² für den Ankauf, jeweils € 200,-- als Entschädigung für die Grundbenützung.

Vizebürgermeister Balon beantragt, der Gemeinderat wolle den Grundankäufen, den Entschädigungszahlungen für die Grundbenützung sowie der Erstellung des Teilungsplanes unter den angeführten Bedingungen die Zustimmung erteilen. Einstimmig genehmigt.

c) Scheiner Anna, vertreten durch Krejci Monika als Sachwalterin, und Scheiner Christian - unentgeltliche Abtretung in Verkehrsfläche, Gemeindeparz. GST-NR 3050/1 (Stadtgemeinde Mistelbach)

Der GRA 2 hat in seiner Sitzung vom 18. Februar 2016 folgenden Beschluss gefasst: Anna Scheiner, Liechtensteinstraße 69 – 71, 2130 Mistelbach, und Christian Scheiner, Obere Laaerstraße 11, 2132 Hörersdorf, sind Eigentümer von GST-NR 61/5, KG Hörersdorf, und wurde anlässlich der Errichtung eines Zaunes festgestellt, dass Trennstück 1 im Ausmaß von 20 m² unentgeltlich in das öffentliche Gut abzutreten ist (Teilungsplan des DI Brezovsky, GZ 7200/15, vom 11. September 2015). Anna Scheiner wird rechtlich durch ihre Tochter, Monika Krejci vertreten, Vertretungsvollmacht liegt dem Akt ein.

Vizebürgermeister Balon beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle seine Zustimmung erteilen.

Einstimmig genehmigt.

d) Pflügler Margarete und Josef, Zur Mistelquelle 1, 2132 Frättingsdorf, und Biba Stojkov, Förstergasse 8/14, 1020 Wien, unentgeltliche Abtretung in das öffentliche Gut

Gem. Bescheid des Bauamtes, Zl. Ing. Ho/Pa-1342-2016, vom 16. Februar 2016, sind auf Grund der gem. § 10 NÖ BauO 2014 angezeigten Änderungen von Grundgrenzen gem. Teilungsplan des DI Brezovsky, GZ 7182/15, vom 2. November 2015, die nach den Straßenfluchtlinien zu den öffentlichen Verkehrsflächen gehörenden Teilflächen 6 und 7 im Gesamtausmaß von 32 m² unentgeltlich in das öffentliche Gut abzutreten. Die Grundfläche ist frei von in Geld ablösbaren Lasten, geräumt von baulichen Anlagen, Gehölzen und Materialien zu übergeben. Die grundbücherliche Durchführung der Abtretung ist von den Abtretungspflichtigen zu veranlassen.

Vizebürgermeister Balon beantragt, der Gemeinderat wolle seine Zustimmung erteilen.

Einstimmig genehmigt.

Page 58: 2020 Gemeinderat Nr. 6 Mag. G/Opp - Mistelbach im ... · Seite 1 von 95 NIEDERSCHRIFT über die öffentliche Gemeinderatssitzung, die am Mittwoch, dem 16. März 2016 im Rathaus, Sitzungssaal,

e) FF Kettlasbrunn, Ansuchen Zusammenlegung Gemeindeparz.

GST-NR .349, 4294/12 und 274, KG Kettlasbrunn Mit Schreiben vom 6. Februar 2016 teilte die FF Kettlasbrunn mit, dass auf den Grundstücken der Stadtgemeinde

GST- NR Fläche Eigentümer Nutzung derzeit Widmung

.349 83m² Stadtgemeinde Bauland Kerngebiet

4294/12 187m² Stadtgemeinde Bauland Kerngebiet

.274 597m² Stadtgemeinde Kindergarten und FF- Haus

Bauland Kerngebiet

in den nächsten Jahren in Abstimmung mit der Stadtgemeinde bzw. dem Dorferneuerungsverein Kettlasbrunn eine zusätzliche Halle bzw. eine Garage errichtet werden sollen, da der Platz im FF-Haus zu klein geworden ist. Die FF Kettlasbrunn sucht um Zustimmung der Stadtgemeinde als Grundstückseigentümerin an, da mit der Zusammenlegung die Errichtung der neuen Gebäude ermöglicht wird. FD Gindl, zuständiger Sachbearbeiter für FF-Agenden hat dazu sinngemäß folgende Stellungnahme abgegeben: „Zuständiger Ausschuss für die FF ist der GRA 7, über die Zusammenlegung von Grundstücken und die grundsätzliche Entscheidung, ob und was die FF Kettlasbrunn auf diesem Grund der Gemeinde errichten darf, sollte der GRA 2 jedoch einen Grundsatzbeschluss fassen. Über die tatsächliche Umsetzung, Finanzierung und Abwicklung des Baus ist nach Vorliegen der entsprechenden Unterlagen in weiterer Folge eine Entscheidung der zuständigen Gemeindevertreter erforderlich (Beispiel: Zubau FF Hüttendorf).“ Der GRA 2 hat in seiner Sitzung vom 18. Februar 2016 folgenden Beschluss gefasst: Grundsätzlich spricht nichts gegen die Zusammenlegung der Grundstücke und Erweiterung des FF-Hauses. Voraussetzung ist die Abwicklung analog zum Zubau des FF-Hauses Hüttendorf (Finanzierungsplan, Einrichtung eines Bauausschusses). Vizebürgermeister Balon beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle seine Zustimmung erteilen. Bedeckung: 1/1633-7100 FF Kettlasbrunn – Öffentliche Abgaben Einstimmig genehmigt.

f) FF Hüttendorf, Ansuchen Zusammenlegung Teilfläche Gemeindeparz. GST-NR 3738/12 (öffentliches Gut) mit Gemeindeparz. GST-NR 226, .351 und 227, KG Hüttendorf Mit Schreiben vom 11. Februar 2016 teilte OV Ing. Pleil mit, dass zur Errichtung einer FF-Fahrzeughalle die Zusammenlegung nachstehender Grundstücke, Eigentümer Stadtgemeinde Mistelbach, erforderlich ist:

Page 59: 2020 Gemeinderat Nr. 6 Mag. G/Opp - Mistelbach im ... · Seite 1 von 95 NIEDERSCHRIFT über die öffentliche Gemeinderatssitzung, die am Mittwoch, dem 16. März 2016 im Rathaus, Sitzungssaal,

GST- NR Fläche Eigentümer Nutzung derzeit Widmung

3738/12 Teilfläche muss vermessen werden (Teilungsplan!)

Stadtgemeinde (öffentliches Gut!)

Bauland Agrar

226 2.193m² Stadtgemeinde Bauland Agrar

227 1.321m² Stadtgemeinde Bauland Agrar

.351 296m² Stadtgemeinde Gebäude Schoberwalter 30% DEV FF Hüttendorf

Bauland Agrar

Für die Errichtung der Fahrzeughalle ist die als Bauland ausgewiesene eine Teilfläche von GST-NR 3738/12 (öffentliches Gut) zu vermessen und in weiterer Folge mit den oa. GST zu vereinigen. Für den Fall, dass seitens der Stadtgemeinde gewünscht ist, dass jene Fläche, auf der sich die Tennisanlage befindet, eine eigene GST-Nummer erhält, werden die dafür anfallenden Vermessungskosten und Gebühren nicht von der FF Hüttendorf getragen. Grundsätzlich spricht nichts gegen die Vermessung und Zusammenlegung der Grundstücke. Für die weiteren inhaltlichen Entscheidungen ist der „Bauausschuss FF-Haus Hüttendorf“ zuständig (Finanzierungsplan etc.), die erste Sitzung findet am 23. Februar 2016 statt. Ob für die grundbücherliche Durchführung des Teilungsplanes, also Zuschreibung einer Teilfläche von Stadtgemeinde Mistelbach, öffentliches Gut (GST-NR 3738) an Stadtgemeinde Mistelbach (privat) die Erstellung eines Vertrages erforderlich ist, oder ob sie mit Antrag gem. §§ 13 oder 15 LiegTG beim Vermessungsamt erfolgen kann, ist abzuklären. Der GRA 2 hat in seiner Sitzung vom 18. Februar 2016 folgenden Beschluss gefasst: Vermessung und Erstellung eines Teilungsplanes für die Teilfläche von

GST-NR 3738/12 (öffentliches Gut) mit Bauland-Widmung die für das Bauvorhaben der FF Hüttendorf benötigte Teilfläche von GST-NR 3738/12

ist aus dem öffentlichen Gut auszuscheiden. Grundbücherliche Durchführung des Teilungsplanes und, wenn erforderlich, Erstellung

eines Schenkungsvertrages, Vereinigung aller GST. Vizebürgermeister Balon beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle seine Zustimmung erteilen. Bedeckung: 5/1633-0106 Einstimmig genehmigt.

Page 60: 2020 Gemeinderat Nr. 6 Mag. G/Opp - Mistelbach im ... · Seite 1 von 95 NIEDERSCHRIFT über die öffentliche Gemeinderatssitzung, die am Mittwoch, dem 16. März 2016 im Rathaus, Sitzungssaal,

g) Reimer Immobilien GmbH, Grundsatzvereinbarung Aufschließung Roseggerstraße,

Einverleibung Pfandrecht Mit der Reimer Immobilien GmbH wurde auf Grund des Gemeinderatsbeschlusses vom 13. Dezember 2011 hinsichtlich der „Aufschließung Roseggerstraße“ eine Grundsatz-vereinbarung geschlossen, wonach ein Betrag zur Absicherung der Zahlung der anteiligen Kosten Grüngürtel in Höhe von € 32.000,-- entweder in bar bis 31. Oktober 2015 oder per Bankgarantie bis 31. Dezember 2015 fällig wird. Das Ansuchen der Reimer Immobilien GmbH vom 2. September 2015 um Zahlungsaufschub (Verlängerung der Bankgarantie bis 31. Dezember 2017) wurde in der Sitzung des GRA 1 vom 16. September 2015 abgelehnt. Frau Reimer hat mit Herrn Rechtsanwalt Dr. Uher nochmals bei Bürgermeister Dr. Pohl am 9. Dezember 2015 vorgesprochen und darin mitgeteilt, dass eine Absicherung des Betrages in Höhe von € 32.000,-- nachvollziehbar ist, aber nicht zum jetzigen Zeitpunkt, wo der Grüngürtel noch gar nicht errichtet ist und daher auch keine anteiligen Kosten zum Tragen kommen können. Von Rechtsanwalt Dr. Georg Uher wurde daher mit Schreiben vom 25. Februar 2016 ein Vorschlag einer Pfandurkunde übermittelt, mit welcher die Reimer Immobilien GmbH, FN 66835 m, Hauptplatz 10, 2130 Mistelbach, zur Sicherstellung der anteiligen Kosten des Grüngürtels die ihr gehörigen 116/1297 Anteile (BLNR 9) an der Liegenschaft EZ 5663, KG Mistelbach, mit welchen Wohnungseigentum an der Wohnung Top Nr. 8 untrennbar verbunden ist, zum Pfand bestellen und ihre ausdrückliche Einwilligung und Zustimmung erteilen würde, dass aufgrund vorliegender Urkunde für die vorbezeichneten Kosten das Pfandrecht von € 32.000,-- für die Stadtgemeinde Mistelbach im Lastenblatt der angeführten Liegenschaft einverleibt wird. Sämtliche mit der Errichtung und grundbücherlichen Durchführung der Pfandurkunde verbundenen Kosten würde die Reimer Immobilien GmbH tragen. Vizebürgermeister Balon beantragt, der Gemeinderat wolle dieser Vorgangsweise die Zustimmung erteilen. Einstimmig genehmigt.

Zu 15.) Ferienbetreuung Sommerferien 2016 Im Jahr 2015 fand die Ferienbetreuung für schulpflichtige Kinder im Sommerhort statt. Die Ferienbetreuung für noch nicht schulpflichtige Kinder (Kindergartenkinder) erfolgte in den ersten drei und letzten drei Ferienwochen in den NÖ Landeskindergärten der Stadtgemeinde Mistelbach. Die Ferienbetreuung für noch nicht schulpflichtige Kinder (Kindergartenkinder) in den mittleren drei Ferienwochen wäre als Feriengruppe mit einer Mindestzahl von 5 Kindern pro Tag geplant gewesen, diese kam aber aufgrund der zu geringen Anmeldezahl nicht zustande. Somit gab es für die Kindergartenkinder in der Stadtgemeinde Mistelbach in den mittleren drei Ferienwochen keine Ferienbetreuung.

Page 61: 2020 Gemeinderat Nr. 6 Mag. G/Opp - Mistelbach im ... · Seite 1 von 95 NIEDERSCHRIFT über die öffentliche Gemeinderatssitzung, die am Mittwoch, dem 16. März 2016 im Rathaus, Sitzungssaal,

Für die Sommerferien 2016 wird Folgendes vorgeschlagen: Schulpflichtige Kinder: Sommerhort in allen 9 Ferienwochen in der Volksschule bei

gleichen Beträgen wie bisher in der Ferienbetreuung (Stadtgemeinde Mistelbach zahlt zusätzlich zur normalen Trägerförderung eine Pauschale in Höhe von € 1.700,-- an den Lerntiger). Der Vertragspartner für die Eltern ist der Lerntiger.

Kindergartenkinder: die Ferienbetreuung erfolgt in den NÖ Landeskindergärten in den ersten und letzten drei Ferienwochen in den Kindergärten. In den mittleren drei Ferienwochen wird keine Ferienbetreuung angeboten.

Die Tarife für die Eltern für die Ferienbetreuung 2016 (Sommerhort und Kindergartenkinder in den mittleren drei Ferienwochen) würden daher betragen: 1 Kind je Tag ganztägig (bis 17 Uhr) inkl. Mittagessen und inkl. Bastelbeitrag € 12,-- 1 Kind bis 13 Uhr inkl. Mittagessen und inkl. Bastelbeitrag € 7,-- 2 Geschwisterkinder ganztägig inkl. Mittagessen und inkl. Bastelbeitrag (Voraussetzung: Inanspruchnahme der Betreuung am selben Tag) € 20,-- Jedes weitere Geschwisterkind ganztägig inkl. Mittagessen und inkl. Bastelbeitrag (Voraussetzung: Inanspruchnahme der Betreuung am selben Tag) € 6,-- Der GRA 3 hat in seiner Sitzung vom 27. Jänner 2016 folgenden Beschluss gefasst: Die Ferienbetreuung der schulpflichtigen Kinder in der Stadtgemeinde Mistelbach soll als Sommerhort geführt werden. Der Vertragspartner für die Eltern ist der Lerntiger. Die Tarife sollen gleichlautend wie in den vergangenen Jahren lauten. Die Stadtgemeinde Mistelbach übernimmt die Kosten für das Mittagessen und die Kosten für die Räumlichkeiten. Der Lerntiger erhält für die zwei Monate Sommerhort zusätzlich zur Trägerförderung eine Pauschale von insgesamt € 1.700,--. Der Sommerhort soll in allen neun Ferienwochen in der Volksschule Mistelbach abgehalten werden. Für Kindergartenkinder in den NÖ Landeskindergärten gibt es eine Betreuung in den ersten und letzten drei Ferienwochen in einem der NÖ Landeskindergärten. Darüber hinaus wird keine Ferienbetreuung angeboten. Stadträtin Polke beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle seine Zustimmung erteilen. Bedeckung unter 1/439000/729100 gegeben Einstimmig genehmigt. Zu 16.) Ferienspiel Das Ferienspiel 2016 soll in seiner ursprünglichen Form stattfinden. Vereine und Firmen der Stadtgemeinde Mistelbach werden angeschrieben und können sich einen Termin für die angebotenen Aktivitäten eintragen lassen (Ferienkalender). Die Stadtgemeinde Mistelbach übernimmt die Kosten für den Ferienpass in Höhe von ca. € 2.000,--. Die Betreuung der Kinder müssen die Vereine oder Firmen übernehmen. Die Bewerbung läuft über die Stadtgemeinde Mistelbach.

Page 62: 2020 Gemeinderat Nr. 6 Mag. G/Opp - Mistelbach im ... · Seite 1 von 95 NIEDERSCHRIFT über die öffentliche Gemeinderatssitzung, die am Mittwoch, dem 16. März 2016 im Rathaus, Sitzungssaal,

Wenn ein Verein einen Turnsaal für die Abhaltung des Ferienspiels benötigt, so sollte für die Dauer der jeweiligen Veranstaltung im Rahmen des Ferienspiels der Turnsaal kostenlos zur Verfügung gestellt werden, bzw. sollten die Kosten für den Turnsaal der NNÖMS von der Stadtgemeinde Mistelbach übernommen werden, vorausgesetzt der jeweilige Verein verlangt für das Ferienspiel keinen Kostenbeitrag von den Kindern.

Die Schlussverlosung soll am letzten Samstag in den Ferien, am 3. September 2016, bei Schönwetter bei der Spiellandschaft bei der Volksschule und bei Regenwetter im Volkshaus stattfinden. Als Ziel der Abschlussfahrt wird das Museumsdorf Niedersulz vorgeschlagen, der Termin wird noch geprüft.

Der GRA 3 hat in seiner Sitzung vom 27. Jänner 2016 den Beschluss gefasst, dass das Ferienspiel zu den oben genannten Eckpunkten erfolgen soll. Stadträtin Polke beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle seine Zustimmung erteilen.

Bedeckung unter VA 2016 1/439000-729100 gegeben.

Einstimmig genehmigt. Zu 17.) Seniorenausflug

Termin: Montag, 30. Mai 2016 Ziel: Dorfmuseum Mönchhof (Kosten € 8,--/Person), Pferdekutschenfahrt im Nationalpark Neusiedler See/Seewinkel, bzw. Schifffahrt auf dem Neusiedler See (Kosten € 5,50/Person) und Mittagessen in der Pusztascheune Illmitz. Auch heuer werden nur jene Senioren, die im vorigen Jahr beim Seniorenausflug teilgenommen haben, mit einem persönlichen Schreiben eingeladen. Alle anderen Senioren erhalten die Informationen mit der Gemeindezeitung Mitte März (Verteilung 14. bis 18. März 2016; Redaktionsschluss 26. Februar 2016). Die Anmeldungen werden von Montag, 25. April 2016 bis Freitag, 29. April 2016 im Bürgerservice entgegengenommen. Zur Teilnahme berechtigt sind jene Damen, die zu diesem Zeitpunkt 59 Jahre bzw. jene Herren, die zu diesem Zeitpunkt 64 Jahre alt sind. Es sind auch alle Mistelbacher Senioren, die in der Gemeinde Mistelbach ihren Zweitwohnsitz haben, zur Teilnahme berechtigt. Die Busse werden von den Mitgliedern des GRA 3 und bei Bedarf von den jeweiligen Ortsvorstehern betreut. Eine detaillierte Planung erfolgt nach den Anmeldungen und der daraus resultierenden Anzahl von Bussen. Der Kostenbeitrag für Busfahrt, Mittagessen, Eintritte und Führungen betrug im vorigen Jahr € 33,--. Für Senioren, deren monatliches Einkommen jenen Betrag der Ausgleichszulage nicht überstieg, wurden € 10,-- verrechnet.

Der GRA 3 hat in seiner Sitzung vom 27. Jänner 2016 folgenden Beschluss gefasst: Die Kostensätze sollen wie im Vorjahr lauten. Weiters sollen die Eckpunkte für den diesjährigen Seniorenausflug wie oben angeführt beschlossen werden.

Stadträtin Polke beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle seine Zustimmung erteilen.

Bedeckung unter VA 2016 1/429000-768300 gegeben.

Bei 1 Stimmenthaltung (Gemeinderat Ing. Prinz) genehmigt.

Page 63: 2020 Gemeinderat Nr. 6 Mag. G/Opp - Mistelbach im ... · Seite 1 von 95 NIEDERSCHRIFT über die öffentliche Gemeinderatssitzung, die am Mittwoch, dem 16. März 2016 im Rathaus, Sitzungssaal,

Zu 18.) Veranstaltungen a) Literaturfrühling

Folgende Lesungen finden, bzw. fanden im Rahmen des „LiteratourFrühlings“ statt:

voraussichtliche Kosten:

Andreas Gruber „Racheherbst“ Honorar: € 250,-- zzgl 10% Mehrwertsteuer (€ 275,--) mit Roman Klementovic „Immerstill“ – Newcomer mit Potential! Honorar: € 200,-- zzgl. 10 % Mehrwertsteuer (€ 220,--) Donnerstag, 25. Februar, 19:30 Uhr, in Zusammenarbeit mit Facultas Dom-Verlag, Barockschlössl € 275,- + € 220,-- = € 495,-- : 2 = € 247,50 € 247,50

Margit Liebhart und Frau Elisabeth Peyrer-Heimstätt (Weinviertler Hobbbyliteraten) lesen aus ihren eigenen Werken sowie BH Mag. Verena Sonnleitner und Vize-Bgm. Christian Balon (prominente Mistelbacher) lesen aus ihrem Lieblingsbuch Donnerstag, 10. März 2016, 19:30 Uhr – Stadtsaal

Alfred Komarek „Alt, aber Polt“ Donnerstag, 31. März, 19:00 Uhr - Harlekin Honorar € 300,-- + 10% MwSt, keine Reise – und Übernachtungskosten € 330,-- : 2 = € 165,-- € 165,00

Thomas Raab „Still.“ Montag, 11. April 2016, 19:30 Uhr - Stadtsaal Honorar € 650,-- je 50% Bibliothek und Kultur € 715,-- +€ 17,20 = € 732,20 : 2 = € 366,10 € 366,10

Franzobel „Groschensgrab“ mit den Hecknklescha Freitag, 29. April 2016, 21:00 Uhr - Depot Honorar Autor € 600,-- + Musik (Musikkosten übernimmt Kruspel Reinhard) € 600,00

Karim El Gawhary/Mathilde Schwabeneder „Auf der Flucht“ Donnerstag, 19. Mai 2016, 19:30 Uhr - MAMUZ Honorar € 500,-- + Reisekosten € 150,-- + Übernachtung € 75,-- = € 725,-- : 2 = € 362,50 € 362,50

€ 1.741,10

Die genaue Abrechnung inkl. Leistungen des Grafikers erfolgt in der nächsten Sitzung des GRA 4.

Der GRA 4 war in seiner Sitzung vom 11. Februar 2016 mit dieser Vorgangsweise einverstanden.

Bedeckung: 1/3810/7281 Stadtrat Frank beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle seine Zustimmung erteilen. Bei 2 Gegenstimmen (Gemeinderäte Netzl und Adami) genehmigt.

Page 64: 2020 Gemeinderat Nr. 6 Mag. G/Opp - Mistelbach im ... · Seite 1 von 95 NIEDERSCHRIFT über die öffentliche Gemeinderatssitzung, die am Mittwoch, dem 16. März 2016 im Rathaus, Sitzungssaal,

b) Bücherwoche

Die 26. Bücherwoche der Stadtbibliothek Mistelbach findet vom 11. bis 16. April 2016 statt.

Folgende Aktivitäten sind geplant:

Montag, 11. April, 19:30 Uhr Lesung mit Thomas Raab aus seinem Buch „Still. Chronik eines Mörders“ Eintritt: € 3,--

Dienstag, 12. April, 9:00 Uhr Schoßkindprogramm

Donnerstag, 14. April, 14:00 Uhr Lesung mit Ulrike Winkler-Hermaden aus ihrem Buch „Mein Großvater war ein Kontinentenpendler“ in Kooperation mit dem Seniorenbund mit anschließender Kaffeejause Eintritt frei

Es soll auf dem Kindersektor auch noch ein Bilderbuchkino stattfinden, der Termin steht jedoch noch nicht fest. Zur 26. Bücherwoche gibt es wie gewohnt die ganze Woche Kaffee und Kuchen, Gratis-Bibliothekseinschreibung, einen großen Bücherflohmarkt und Gratis-Internetnutzung für eine halbe Stunde.

Der GRA 4 war in seiner Sitzung vom 11. Februar 2016 mit dieser Vorgangsweise einverstanden.

Stadtrat Frank beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle seine Zustimmung erteilen.

Bei 2 Gegenstimmen (Gemeinderäte Netzl und Adami) genehmigt.

c) M-Zone 2016, Ausstellungen

8. April (V) – 29. Mai Mariana Ionita - „ins Schweigen verfallen“ Vernissage: 8. April, 19:00 Uhr

4. Juni (V) – 24. Juni Christian Murzek Vernissage 3. Juni, 19:00 Uhr

2. Juli (V) – 25. Juli Gruppenausstellung - „Das Wesen der Monotypie“ Vernissage 1. Juli, 19:00 Uhr

30. Juli (V) – 18. September Region 2015 Fotographie Gruppenausstellung STONES Vernissage: 29. Juli, 19:00 Uhr

Der GRA 4 hat in seiner Sitzung vom 11. Februar 2016 folgenden Beschluss gefasst: Zu den Vernissagen sollen Wein und Brot seitens der Gemeinde zur Verfügung gestellt werden.

Stadtrat Frank beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle seine Zustimmung erteilen.

Bedeckung unter VA 2016/3810/7281 gegeben.

Bei 2 Gegenstimmen (Gemeinderäte Netzl und Adami) genehmigt.

Page 65: 2020 Gemeinderat Nr. 6 Mag. G/Opp - Mistelbach im ... · Seite 1 von 95 NIEDERSCHRIFT über die öffentliche Gemeinderatssitzung, die am Mittwoch, dem 16. März 2016 im Rathaus, Sitzungssaal,

d) Sommerszene 2016, Umgestaltung und Attraktivierung

Heuer findet die 20. Sommerszene statt und es sind im Budget 2016 für die Umgestaltung und Attraktivierung der Sommerszene € 40.000,-- vorgesehen. Folgendes ist geplant:

neues Beleuchtungskonzept des Platzes inkl. der beiden Eingänge

2 neue Lounge-Bereiche mit Rattan-Möbel

Bedruckte Transparente zur Abtrennung zum ehemaligen Eislaufplatz

Mehr Grün durch Pflanzen, Palmen, usw.

Anstrich Gebäude Von Seiten der Wirte ist hauptsächlich bei der Möblierung (Sessel & Tische), die teilweise 15 Jahre alt ist, zu investieren. Auch bei den Hütten soll ein kleiner Relounge erfolgen. Weiters ist der Sichtschutz zwischen den Hütten zu realisieren. Durch den Sachbearbeiter wurden Preisinformationen eingeholt und folgende Kalkulation aufgestellt:

Lichtkonzept € 15.000,--

Möblierung € 10.000,--

Transparente € 4.000,--

Begrünung € 5.000,--

Malerarbeiten € 3.000,--

Allfällige Arbeiten € 3.000,--

Der GRA 4 hat in seiner Sitzung vom 11. Februar 2016 den Beschluss gefasst, dem Vorsitzenden und der Vors.-Stellvertreterin die Vollmacht zur Erteilung der Arbeitsaufträge zu geben, damit die Arbeiten rasch umgesetzt werden können. Die Beschlüsse werden in den Gemeindegremien nachgeholt. Am 18. Februar 2016 hat eine Besprechung mit den Gastronomen stattgefunden und wurde dabei Nachfolgendes festgelegt:

Wer ist bei der Sommerszene 2016 als Gastronom mit dabei? Es werden unverändert 5 Stände betrieben. Reinhard Kruspel, Erwin Würrer, Fam. Schilling, 2 Stände durch Kostas Fokianos. D.h. keine Änderungen bei den Wirten.

Geplante Umgestaltung Sommerszene (20 Jahre)

Leistungen Wirte: Beleuchtung Schirme (incl. Zuleitung) und Beleuchtung Hütten neu – LEDS-mit FARBE Austausch defekter und unansehnlicher Sessel und Tische Abtrennung (Sichtschutz) zwischen den Hütten um das Ambiente zu verschönern Neue Stehtische ca. 10 Stück – leere Kabelrollen (STR Frank hat Herrn Fröschl angerufen, dieser wird sich melden)

Leistungen Stadtgemeinde: Teilweise Neues Lichtkonzept mit Beleuchtung der beiden Eingangsbereiche Gestaltung der Eingangsbereiche (Ankündigungstafel, Speisekarten-Tafel) gemeinsam mit der Berufsschule (STR Frank hat mit Werner Seltenhammer gesprochen – Termin kann jederzeit erfolgen).

Page 66: 2020 Gemeinderat Nr. 6 Mag. G/Opp - Mistelbach im ... · Seite 1 von 95 NIEDERSCHRIFT über die öffentliche Gemeinderatssitzung, die am Mittwoch, dem 16. März 2016 im Rathaus, Sitzungssaal,

Chill Out Area mit den doch kostengünstigeren Rattanmöbel neben der Bühne (statt den leider zu teuren Chillout-Möbeln) – Kosten dieser Möbel bei langlebiger Ausführung ca. € 2.000,-- pro Stück Materialpreis, Begrünung durch mehrere Pflanzen, Palmen, Aufmachen und Schließen der Pflasterung (wenn es leicht möglich ist) für die Stromanschlüsse der Schirmbeleuchtung, Bedruckte Transparente zur Abtrennung zum ehemaligen Eislaufplatz. DETAILS: Vorschlag von Gemeinde: 3 Jahresverträge

Termin 2016 Start am Donnerstag, 23. Juni bis Samstag, 20. August - 9 komplette Wochenenden

Programm 2016 Christoph Gahr gibt einen Programmentwurf an alle Teilnehmer weiter und das Programm wird kurz durch besprochen.

Gastronomische Angebote Das Angebot wird im Umfang gleich bleiben. Highlights bleiben erhalten und kleine Änderungen.

Stadtrat Frank beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle seine Zustimmung erteilen.

Bedeckung unter VA 2016 5/2621/6190 gegeben.

Stadträtin Brandstetter fragt nach, ob sich der zu zahlende Betrag für die Gemeinde verändert habe. Stadtrat Frank beantwortet dies dahingehend, dass es billiger geworden sei.

Bei 2 Gegenstimmen (Gemeinderäte Netzl und Adami) genehmigt.

e) Konzertreihe, Abrechnung 2015 und Finanzierungsbeitrag 2016

Ausgaben Einnahmen

AKM 14,25 3.006,00 Karten Masel Tov

VA-Anmeldung 8,00 83,50 Bewirtung Löw

Plakate 25,20

Plakate 129,60

Honorar Masel Tov 3.006,00

Bewirtung 30,06

Plakate 21,00

Plakate 21,00

Honorar 400,00

Plakate Löw 27,00

€ 3.732,11 € 3.089,50

Page 67: 2020 Gemeinderat Nr. 6 Mag. G/Opp - Mistelbach im ... · Seite 1 von 95 NIEDERSCHRIFT über die öffentliche Gemeinderatssitzung, die am Mittwoch, dem 16. März 2016 im Rathaus, Sitzungssaal,

Für kurzfristige Projekte passend zur Konzertreihe 2016 soll ein Finanzierungsbeitrag in Höhe von € 3.000,-- in Bar und Dienst- und Sachleistungen zur Verfügung gestellt werden. Der GRA 4 hat in seiner Sitzung vom 11. Februar 2016 folgenden Beschluss gefasst: Es sollen € 3.000,-- in bar und Dienst- und Sachleistungen für die Konzertreihe 2016 zur Verfügung gestellt werden. Weiters werden der Vorsitzende und seine Stellvertreterin ermächtigt, Künstler im Rahmen des genehmigten Budgets zu engagieren. Stadtrat Frank beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle seine Zustimmung erteilen. Bedeckung unter 2016 1/3810-7281 gegeben. Bei 2 Gegenstimmen (Gemeinderäte Netzl und Adami) genehmigt.

f) Buchpräsentation „Mein Weinviertel“ Im Verlag der Abteilung Kunst und Kultur der NÖ Landesregierung erscheint im Frühjahr 2016 die Anthologie „Mein Weinviertel“. Nach den beiden Vorgängerbänden „Mein Waldviertel“ (2014) und „Mein Mostviertel“ (2015) widmet sich der Verlag im Jahr 2016 dem Weinviertel. 20 Autorinnen und Autoren mit Bezug zu dieser Region wurden eingeladen, einen ganz persönlichen Text zu schreiben, in denen den Besonderheiten des Weinviertels nachgespürt wird. Die Beiträge im Buch stammen von Herbert Eigner, Harald Friedl, Constantin Göttfert, Heimo Handl, Silke Hassler, Regina Hilber, Gerhard Jaschke, Alfred Komarek, Beatrix Kramlovsky, Barbara Neuwirth, Milan Racek, Eva Rossmann, Gerhard Ruiss, Elisabeth Schöffl-Pöll, Christopher Staininger, Michael Stavaric, Marion Steinfellner, Ilse Tielsch, Sylvia Treudl, Peter Turrini und Andreas Unterweger. Am 13. Mai 2016, um 19.00 Uhr, wird es im Barockschlössl eine Buchpräsentation geben. Das Amt der NÖ Landesregierung bittet um die Durchführung eines kleinen Empfanges mit ca. 100 Personen. Der GRA 4 hat in seiner Sitzung vom 11. Februar 2016 beschlossen, dass ein kleiner Empfang gegeben werden soll. Stadtrat Frank beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle seine Zustimmung erteilen. Bedeckung unter VA 2016 1/3810-7281gegeben. Bei 2 Gegenstimmen (Gemeinderäte Netzl und Adami) genehmigt.

Page 68: 2020 Gemeinderat Nr. 6 Mag. G/Opp - Mistelbach im ... · Seite 1 von 95 NIEDERSCHRIFT über die öffentliche Gemeinderatssitzung, die am Mittwoch, dem 16. März 2016 im Rathaus, Sitzungssaal,

g) Internationale Puppentheatertage 2015, Projektabrechnung

EINNAHMEN (bar) Geplant Tatsächlich Bund BKA € -

Land NÖ, Abteilung Kultur und Wissenschaft € 42.000,00 € 42.000,00 Land NÖ , zentralörtliche Maßnahmen € 2.500,00 € 2.500,00 Gemeinde bar € 45.500,00 € 54.650,53 *

Eintrittsgelder, Insertionen € 55.000,00 € 49.322,91 Einnahmen (bar) gesamt: € 145.000,00 € 148.473,44

AUSGABEN (bar) Geplant Tatsächlich Künstlerische Leitung /Honorare (inkl.

Reisekosten) € 11.216,00 € 11.216,00 Begleitausstellungen € 10.000,00 € 8.804,87 Akteure € 50.000,00 € 52.191,00 Personalkosten € 30.000,00 € 34.974,21 Nächtigung, Verpflegung, € 9.000,00 € 8.058,64 Marketing € 17.500,00 € 18.766,02 Versicherung, Porto, Telefon € 4.000,00 € 3.899,08 Rahmenprogramm € 7.284,00 € 6.090,83 Technischer Aufwand € 2.500,00 € 1.297,62 Provisionen, Gebühren, AKM € 3.500,00 € 3.175,17 Ausgaben (bar) gesamt: € 145.000,00 € 148.473,44

WEITERE LEISTUNGEN (ohne Geldfluss) Geplant Tatsächlich

Sachleistungen der Standortgemeinde Saal- und Raummiete € 14.057,00 € 10.673,27

Sonstige unbezahlte Leistungen d. ehrenamtlichen Mitarbeiter 120 St. a´€ 10,-- € 1.200,00 € 1.200,00

Weitere Leistungen gesamt: € 15.257,00 € 11.873,27

PROJEKTKOSTEN GESAMT (Ausgaben gesamt + unbezahlte Leistungen gesamt): € 160.257,00 € 160.346,71

* Der Punkt Gemeinde bar beinhaltet die Personalkosten der Mitarbeiter der

Stadtgemeinde Mistelbach (€ 34.724,21) sowie die Barleistungen ( € 19.984,95). Die Abrechnung wird zur Kenntnis genommen.

h) Puppentheatertage 2016, Motto Das Motto der 38. Internationalen Puppentheatertage 2016 lautet „Magic places – Magische Orte“

Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.

Page 69: 2020 Gemeinderat Nr. 6 Mag. G/Opp - Mistelbach im ... · Seite 1 von 95 NIEDERSCHRIFT über die öffentliche Gemeinderatssitzung, die am Mittwoch, dem 16. März 2016 im Rathaus, Sitzungssaal,

i) Puppentheatertage 2016, Budgetplan

EINNAHMEN (bar) Geplant Bund BKA € - Land NÖ, Abteilung Kultur und Wissenschaft € 42.000,00 Land NÖ , zentralörtliche Maßnahmen € 2.500,00 Gemeinde bar € 45.500,00 Eintrittsgelder, Insertionen € 50.000,00 Einnahmen (bar) gesamt: € 140.000,00

AUSGABEN (bar) Geplant Künstlerische Leitung /Honorare (inkl. Reisekosten) € 11.400,00 Mimis Sonntag (Puppentheater unterm Jahr) € 8.000,00 Begleitausstellungen € 4.000,00 Akteure € 40.000,00 Personalkosten € 35.000,00 Nächtigung, Verpflegung € 9.000,00 Marketing € 19.500,00 Versicherung, Porto, Telefon € 3.000,00 Rahmenprogramm € 5.000,00 Technischer Aufwand € 1.600,00 Provisionen, Gebühren, AKM € 3.500,00 Ausgaben (bar) gesamt: € 140.000,00

WEITERE LEISTUNGEN (ohne Geldfluss) Geplant

Sachleistungen der Standortgemeinde* Saal- und Raummiete € 14.057,00 Sonstige unbezahlte Leistungen d. ehrenamtlichen Mitarbeiter 120

St. a´€ 10,-- € 1.200,00 Weitere Leistungen gesamt: € 15.257,00

PROJEKTKOSTEN GESAMT (Ausgaben gesamt + unbezahlte Leistungen gesamt): € 155.257,00

Der GRA 4 hat in seiner Sitzung vom 11. Februar 2016 folgenden Beschluss gefasst: Das vorgeschlagene Budget soll genehmigt werden. Stadtrat Frank beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle seine Zustimmung erteilen. Bedeckung unter VA 2016 5/3810-7290 Gemeinderat Netzl stellt fest, dass der Betrag für die Puppentheatertage, wenn man die Personalkosten dazurechne, viel zu hoch sei. Bei 2 Gegenstimmen (Gemeinderäte Netzl und Adami) genehmigt.

Page 70: 2020 Gemeinderat Nr. 6 Mag. G/Opp - Mistelbach im ... · Seite 1 von 95 NIEDERSCHRIFT über die öffentliche Gemeinderatssitzung, die am Mittwoch, dem 16. März 2016 im Rathaus, Sitzungssaal,

Zu 19.) Verträge a) Vereinbarung Kommunalsteuer (Weinviertelautobahn A5 – Baulos 01 und 03)

Auf Grund der Längen der Abschnitte in den Baulosen 01 und 03 der „Weinviertel Autobahn“ A5 wurden zwischen den beteiligten Firmen und den Sachbearbeitern der Gemeinden Mistelbach, Wilfersdorf und Gaweinstal Gespräche bezüglich der Aufteilung der Kommunalsteuereinnahmen geführt und nunmehr zwei schriftliche Vereinbarungen darüber vorgelegt. Für das Baulos 01 ist eine Aufteilung von 24 % für die Marktgemeinde Gaweinstal, von 61 % für die Stadtgemeinde Mistelbach und von 15 % für die Marktgemeinde Wilfersdorf vorgesehen. Im Baulos 03 entspricht die Aufteilung 7 % für Gaweinstal, 36 % für Mistelbach und 57 % für Wilfersdorf. Stadtrat Harrer beantragt, der Gemeinderat wolle den Vereinbarungen die Zustimmung erteilen. Einstimmig genehmigt.

b) Eurovelo 9, Auflösung ARGE

Für die Optimierung des Eurovelo 9 von der Tschechischen Grenze bis zur Landesgrenze Wien wurde von den Gemeinden eine Arbeitsgemeinschaft gegründet. Der Beitritt zu dieser ARGE wurde in der Gemeinderatssitzung vom 9. Mai 2007 beschlossen. Am 13. März 2007 wurde die ARGE Eurovelo 9 Nord zum Zweck der Radwegoptimierung gegründet. Das Projekt ist nunmehr abgeschlossen und daher ist die bauliche Errichtungs-ARGE aufzulösen. Da nun das Projekt abgeschlossen ist, ist es nicht mehr erforderlich, diese ARGE zu erhalten. Es ist daher die Auflösung der ARGE erforderlich. Entsprechend dem Gemeinderatsbeschluss wird die Abrechnung dem GRA 5 vorgelegt. Es wurden die Radwegunterführung Ebendorf, die Brückengeländersanierungen, Asphaltierung des Bereiches Industrieparkstraße und Brücke über Zaya errichtet. Die Gesamtkosten betrugen € 485.047,--. Gefördert wurden diese Projekte mit einem Betrag von € 323.329,67. Die Stadtgemeinde Mistelbach hat diese Projekte nur mit ca. € 161.000,-- finanziert. Der GRA 5 hat in seiner Sitzung vom 21. Jänner 2016 den Beschluss gefasst, dass die ARGE aufgelöst werden soll Stadtrat Harrer beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle seine Zustimmung erteilen. Einstimmig genehmigt.

Page 71: 2020 Gemeinderat Nr. 6 Mag. G/Opp - Mistelbach im ... · Seite 1 von 95 NIEDERSCHRIFT über die öffentliche Gemeinderatssitzung, die am Mittwoch, dem 16. März 2016 im Rathaus, Sitzungssaal,

c) Vertrag mit Marktgemeinde Wilfersdorf – alte L 3060

Durch die neue Netzgestaltung der Landesstraßen und Übernahme der Gemeinde wurde auch die L 3060 der Stadtgemeinde Mistelbach übergeben. Es wurde von allen übersehen, dass die L 3060 im südlichen Bereich auf Wilfersdorfer Gemeindegrund liegt. Nach Rücksprache mit dem Bürgermeister der Marktgemeinde Wilfersdorf ist eine Verlegung der Gemeindegrenzen nicht erwünscht. Es soll ein eigener Vertrag für die Erhaltung der Gemeindestraße abgeschlossen werden. Die verkehrsbehördliche Zuständigkeit bleibt bei der Marktgemeinde Wilfersdorf. Der GRA 5 hat in seiner Sitzung vom 21. Jänner 2016 folgenden Beschluss gefasst: Es soll ein Vertrag erstellt werden. Dieser soll von der Rechtsabteilung der Stadtgemeinde Mistelbach in Abstimmung mit der Marktgemeinde Wilfersdorf überprüft werden. Der Stadtrat hat dem ebenfalls zugestimmt. Inzwischen liegt der Vertragsentwurf für die entsprechende Regelung vor. Stadtrat Harrer beantragt, der Gemeinderat wolle dem Vertrag die Zustimmung erteilen. Einstimmig genehmigt.

Zu 20.) Straßenbezeichnungen

a) Straßenbenennung – Seepark III, Verordnung Für die Gemeindestraßen der Siedlung „Seepark Teil III“, westlich der Waldstraße, KG Mistelbach, ist es erforderlich Straßenbezeichnungen zu verordnen. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 1. Juli 2015 den Beschluss gefasst, dass die Gemeindestraßen in der Siedlung „Seepark Teil III“ wie unten angeführt benannt werden sollen und der Gemeinderat wolle nun, nach Vorliegen eines rechtskräftigen Teilungsplanes, folgende Verordnung zur Beschlussfassung empfehlen:

VERORDNUNG des Gemeinderates der Stadtgemeinde Mistelbach vom 16. März 2016 über die Bezeichnung von Verkehrsflächen.

Artikel I Gemäß § 31 Abs. 3 NÖ Bauordnung LGBl. 8200 i.d.g.F., werden die im Gemeindegebiet von Mistelbach, KG Mistelbach, gelegenen Verkehrsflächen wie folgt bezeichnet:

Als „An der Mistel“ das Grundstück Nr. 986, östlich der Mistel und zu dieser parallel verlaufend, beginnend bei der Einmündung in die Gemeindestraße „Biberstraße“, in südlicher Richtung bis zum Ende der Straße, wie im vorliegenden Lageplan eingezeichnet.

Page 72: 2020 Gemeinderat Nr. 6 Mag. G/Opp - Mistelbach im ... · Seite 1 von 95 NIEDERSCHRIFT über die öffentliche Gemeinderatssitzung, die am Mittwoch, dem 16. März 2016 im Rathaus, Sitzungssaal,

Als „Forellenweg“ das Grundstück Nr. 986, im Bereich der nördlichen Ost-West Achse, wie im vorliegenden Lageplan eingezeichnet.

Als „Hechtgasse“ das Grundstück Nr. 986, im Bereich der südlichen Ost-West Achse, wie im vorliegenden Lageplan eingezeichnet.

Artikel II Diese Verordnung tritt nach ihrer Kundmachung, mit dem Ablauf der zweiwöchigen Kundmachungsfrist folgenden Tag, in Kraft. Stadtrat Harrer beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle seine Zustimmung erteilen. Einstimmig genehmigt.

b) Straßenbenennung – Elisabethsiedlung, Verordnung Für die Gemeindestraßen der „Elisabethsiedlung“, KG Mistelbach, ist es erforderlich Straßenbezeichnungen zu verordnen. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 1. Juli 2015 den Beschluss gefasst, dass die Gemeindestraßen in der „Elisabethsiedlung“ wie unten angeführt benannt werden sollen und der Gemeinderat wolle, nun nach Vorliegen eines rechtskräftigen Teilungsplanes, folgende Verordnung zur Beschlussfassung empfehlen:

VERORDNUNG des Gemeinderates der Stadtgemeinde Mistelbach vom 16. März 2016 über die Bezeichnung von Verkehrsflächen.

Artikel I Gemäß § 31 Abs. 3 NÖ Bauordnung LGBl. 8200 i.d.g.F., werden die im Gemeindegebiet von Mistelbach, KG Mistelbach, gelegenen Verkehrsflächen wie folgt bezeichnet:

Als „Kolpingstraße“ das Grundstück Nr. 5903, im Bereich von der Pater Helde-Straße in westlicher Richtung (Achse Ost-West), wie im vorliegenden Lageplan eingezeichnet.

Als „Rosenhügelweg“ das Grundstück Nr. 5903, im Bereich Richtung Norden (Achse Nord-Süd), wie im vorliegenden Lageplan eingezeichnet.

Page 73: 2020 Gemeinderat Nr. 6 Mag. G/Opp - Mistelbach im ... · Seite 1 von 95 NIEDERSCHRIFT über die öffentliche Gemeinderatssitzung, die am Mittwoch, dem 16. März 2016 im Rathaus, Sitzungssaal,

Artikel II Diese Verordnung tritt nach ihrer Kundmachung, mit dem Ablauf der zweiwöchigen Kundmachungsfrist folgenden Tag, in Kraft. Stadtrat Harrer beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle seine Zustimmung erteilen. Einstimmig genehmigt.

Zu 21.) Gewerbeförderung Kommunalsteuer Lehrlinge Um Gewerbeförderung für eingestellte Lehrlinge haben folgende Mistelbacher Betriebe angesucht: Autohaus Polke 4 Lehrlinge € 1.289,12 Bacher 2 Lehrlinge € 564,91 Brantner Autohaus G.m.b.H. 1 Lehrling € 40,73 (= korrekt, da für diese Förderung noch das Autohaus Brantner angesucht hat) Connect Medizintechnik 2 Lehrlinge € 482,68 Egert 1 Lehrling € 345,09 Exler 1 Lehrling € 95,30 Facultas Dombuchhandlung 1 Lehrling € 288,60 Fritsch 1 Lehrling € 92,31 Furch 5 Lehrlinge € 1.388,90 Fussl Modestraße 1 Lehrling € 244,38 Ig. Karl & Sohn 2 Lehrlinge € 524,08 Libal KG 2 Lehrlinge € 566,75 Malovcic 3 Lehrlinge € 264,03 Müller & Feindert OG 1 Lehrling € 65,40 Schöfmann 4 Lehrlinge € 590,61 Wiesinger Ges.m.b.H. 12 Lehrlinge € 3.882,24 Gesamt 43 Lehrlinge € 10.725,13 Der GRA 6 hat in seiner Sitzung vom 10. Februar 2016 die Gewährung der Gewerbeförderung aufgrund der Richtlinien der Stadtgemeinde Mistelbach empfohlen. Stadtrat Stubenvoll beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle seine Zustimmung erteilen. Einstimmig genehmigt.

Page 74: 2020 Gemeinderat Nr. 6 Mag. G/Opp - Mistelbach im ... · Seite 1 von 95 NIEDERSCHRIFT über die öffentliche Gemeinderatssitzung, die am Mittwoch, dem 16. März 2016 im Rathaus, Sitzungssaal,

Zu 22.) Feuerwehrangelegenheiten a) Neuwahlen, Bericht

In den letzten Wochen fanden bei den Feuerwehren bzw. Feuerwachen Neuwahlen statt: Eibesthal Kdt. Hornoff Reinhard, Stv. Schneider Christian, Verwalter Wirrer Markus Hüttendorf Kdt. Schmatzberger Peter, Stv. Mattes Johannes, Verwalter Fally Martin Kettlasbrunn Kdt. Aigner Gerhard, Stv. Chmelicek Alexander, Verw. Dietrich Elisabeth Mistelbach Kdt. Grum Gerhard, Stv. Holzschuh Michael, Verw. Baumgartner Ernst Siebenhirten Kdt. Tupi Karl, Stv. Schaudy Erich, Verwalter Schiesser Johannes

Feuerwachen Ebendorf Kdt. Graf Franz, Stv. Weiss Georg, Verwalter Seiser Gottfried Frättingsdorf Kdt. Fenz Bernhard, Stv. Schmidt Martin, Verwalter Rupp Markus Hörersdorf Kdt. Bogner Erich, Stv. Pausch Markus, Verwalter Bößmüller Martin Lanzendorf Kdt. Schön Johannes, Stv. gibt es derzeit nicht, Verw. Müller Wolfgang Paasdorf Kdt. Gabmeier Markus, Stv. Vetter Christian, Verwalter Bürbaum Gunter Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.

b) Freigabe der finanziellen Mittel Im Voranschlag 2016 sind folgende finanzielle Mittel (schon seit dem Jahr 2002 in gleicher Höhe) für Erhaltungsbeiträge und den laufenden Betrieb für alle Feuerwehren des Gemeindegebietes vorgesehen: A) Förderungen

1/1640-7540 Förderung der Bandbekämpfung u. Verhütung Jährliche Subvention der FF Mistelbach und der Feuerwachen Ebendorf, Frättingsdorf, Hörersdorf, Lanzendorf und Paasdorf € 45.000,-- 1/163. Freiwillige Feuerwehren, Erhaltungsbeiträge 1/1631-7540 FF Eibesthal € 4.500,-- 1/1632-7540 FF Hüttendorf € 3.000,-- 1/1633-7540 FF Kettlasbrunn € 3.000,-- 1/1634-7540 FF Siebenhirten € 3.000,-- Jeweils zur direkten Überweisung an die Feuerwehren.

B) Laufender Betrieb

FF Mistelbach. inkl. FW Pa, La, Hö, Frä, Ebend. 1/1630-7540 Erhaltungsbeitrag € 31.500,-- Mit diesem Betrag werden die laufenden Kosten der Fahrzeuge (Versicherung, Treibstoff, Reparaturen) der FF Mistelbach und der Feuerwachen finanziert. 1/1630-6000 Strom € 8.600,-- 1/1630-6010 Gas € 5.000,-- 1/1630-6030 Wärme € 13.200,--

Page 75: 2020 Gemeinderat Nr. 6 Mag. G/Opp - Mistelbach im ... · Seite 1 von 95 NIEDERSCHRIFT über die öffentliche Gemeinderatssitzung, die am Mittwoch, dem 16. März 2016 im Rathaus, Sitzungssaal,

Mit diesen Beträgen werden die Energiekosten der FF-Häuser Mistelbach, Ebendorf, Frättingsdorf, Hörersdorf, Lanzendorf und Paasdorf finanziert. 1/1630-6140 Instandh.Gebäude € 4.000,-- Ist zur Finanzierung eventueller Reparaturen und Instandhaltungen am Feuerwehrhaus außen vorgesehen. 1/1630/6141 Instandhaltung Garagen, Gerätehaus, Lehrsaal € 3.600,-- Ist zur Finanzierung eventueller Reparaturen und Instandhaltungen am Feuerwehrhaus innen vorgesehen. 1/1630/7100 Öffentliche Abgaben € 7.000,-- Ist zur Finanzierung der laufenden Betriebskosten, wie Kanal, Wasser, Müll vorgesehen. Diese finanziellen Mittel sollen zur Auszahlung an die Feuerwehren bzw. zur laufenden Verrechnung wie schon seit 2002 freigegeben werden.

Der GRA 7 hat in seiner Sitzung vom 25. Jänner 2016 die finanziellen Mittel einstimmig freigegeben. Stadtrat Schwarz stellte in der Sitzung des Stadtrates vom 23. Februar 2016 den Antrag, die finanziellen Mittel, wie in der vorgenannten Sitzung des GRA 7 beschlossen, freizugeben. Stadtrat Dr. Beber stellte den Ergänzungsantrag nur jene Mittel freizugeben, für welche eine entsprechende Zweckwidmung bzw. Erklärung (z.B. durch Rechnungen) gegeben ist. Die nicht einer bestimmten Verwendung gewidmeten Subventionen sollen nicht ohne Erklärung freigegeben werden. Der Ergänzungsantrag von Stadtrat Dr. Beber wurde bei 1 Gegenstimme (STR Strobl) genehmigt. Der Antrag von STR Schwarz wurde bei 1 Prostimme (STR Strobl) und 1 Stimmenthaltung (STR Schwarz) abgelehnt. Inzwischen wurde von der Freiwilligen Feuerwehr Mistelbach mit Schreiben vom 6. März 2016 einerseits bekannt gegeben, wie sich im Jahr 2015 die Gesamtausgaben, mit welchen Beträgen zu welchen Positionen aufgegliedert haben und teilt mit, dass die Ausgaben- und die Einnahmenbelege jederzeit für eine Kassaprüfung durch den Bürgermeister im Feuerwehrhaus Mistelbach einsehbar sind. Ebenfalls wird bekannt gegeben, wie die Aufteilung für das Jahr 2016 vorgesehen ist und ersuchen, die Erfordernisse im Sinne einer zielführenden Einsatzbereitschaft der Feuerwehr Mistelbach und der abgesetzten Züge zu berücksichtigen. Gemeinderat Fröhlich beantragt, der Gemeinderat wolle der Freigabe der finanziellen Mittel, wie in der Sitzung des GRA 7 vom 25. Jänner 2016 beschlossen, die Zustimmung erteilen. Bei 1 Stimmenthaltung (Stadtrat Dr. Beber) genehmigt.

Page 76: 2020 Gemeinderat Nr. 6 Mag. G/Opp - Mistelbach im ... · Seite 1 von 95 NIEDERSCHRIFT über die öffentliche Gemeinderatssitzung, die am Mittwoch, dem 16. März 2016 im Rathaus, Sitzungssaal,

c) FF Hüttendorf – Zubau FF Haus, Bauausschuss, Bericht

Die Zusammensetzung des Bauausschusses erfolgt wie im Beschluss des Stadtrates am 27. November 2012 festgelegt: Vorsitzender GRA 7 Stadtrat Walter Schwarz Stellvertreter GRA 7 Gemeinderat Roman Fröhlich Vorsitzender GRA 2 Vizebürgermeister Christian Balon Stellvertreter GRA 2 Stadtrat Josef Strobl Ortsvorsteher Ing. Franz Pleil Vom OV gemeldete Mitglieder aus der KG Hüttendorf: FF Kommandant OBI Peter Schmatzberger FF Kdt. Stellvertreter BI Johannes Mattes Leiter d. Verwaltungsdienstes V Martin Fally Obmann der Dorferneuerung Walter Paltram Beratend: Gerhard Koudela FD Reinhard Gindl Jedes Mitglied des Bauausschusses kann an seiner Stelle einen Vertreter zu den Bauausschusssitzungen entsenden. Die Konstituierung wird in nächster Zeit erfolgen. Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.

d) FF Hüttendorf – Seilwinde Die Freiwillige Feuerwehr Hüttendorf ersucht mit Schreiben vom 18. Jänner 2016 um Subvention der in erster Linie für die neu eröffnete Umfahrung angekauften elektrischen Seilwinde (5,4 t - € 10.350,--). Der GRA 7 hat in seiner Sitzung vom 25. Jänner 2016 mehrheitlich den Beschluss gefasst, dass der Ankauf der elektronischen Seilwinde - analog des Beschlusses aus dem Jahr 2013 für die FF Hörersdorf – zu 30 %, das sind € 3.105,-- subventioniert wird. Gemeinderat Fröhlich beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle seine Zustimmung erteilen. Bedeckung unter 1/1640-7540 gegeben. Einstimmig genehmigt.

Page 77: 2020 Gemeinderat Nr. 6 Mag. G/Opp - Mistelbach im ... · Seite 1 von 95 NIEDERSCHRIFT über die öffentliche Gemeinderatssitzung, die am Mittwoch, dem 16. März 2016 im Rathaus, Sitzungssaal,

Zu 23.) Öffentliches Gut a) Verlegung Wasserleitung und Stromkabel beim Kreisverkehr Hüttendorf (B46),

Nutzungsvertrag mit dem Land Niederösterreich Im Zuge der Umfahrung Mistelbach wurde im Bereich des Kreisverkehrs Hüttendorf auf Höhe Interspar die Wasserleitung, das Stromkabel für den neuen Brunnen, die Straßenbeleuchtung für den Radweg usw. neu verlegt. Es wird dazu die B46 – Straßenquerung bei Str km 8,810 und die Landesstraße L35 im Bereich Str km 53,780 – 54,290 für die Verlegung einer Wasserleitung und Straßenbeleuchtung beansprucht. Der GRA 8 hat in seiner Sitzung vom 20. Jänner 2016 folgenden Beschluss gefasst: Die Stadtgemeinde Mistelbach stimmt dem vorliegenden Sondernutzungsvertrag STBA3-SN-7/086-2015 mit dem Land NÖ, Gruppe Straße, 2120 Wolkersdorf, Johann Gallerstraße 14 - 16, vollinhaltlich zu. Gemeinderat Thalhammer beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle seine Zustimmung erteilen. Einstimmig genehmigt.

b) Errichtung Entwässerungsdurchlass KG Paasdorf (B40), Nutzungsvertrag mit dem Land Niederösterreich Im Zuge der Errichtung der Umfahrung Mistelbach wurde ein Kanalrohr DN 1500 verlegt. Es wurde dabei der Straßengrund der Landesstraße B 40 bei Strkm. 42,280 benutzt. Gemeinderat Thalhammer beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle dem vorliegenden Sondernutzungsvertrag STBA3-SN-5/106-2015 die Zustimmung erteilen. Einstimmig genehmigt.

c) Verlegung Kanal und Wasserleitung zum Pumpwerk Waldstraße Nutzungsvertrag mit dem Land Niederösterreich Im Zuge der Errichtung der Verbindungsleitung Siebenhirten wurde von der Mistel auf Höhe des Franz Lang-Weges ein neuer Überlaufkanal und eine neue Wasserleitung zum Pumpwerk Waldstraße errichtet. Es liegt nun der Vertrag mit dem Land NÖ STBA3-SN-109/008-2012 für die Benützung der Landesstraße 3062 bei km 1,039 vor und der Vertrag soll vollinhaltlich angenommen werden. Gemeinderat Thalhammer beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle seine Zustimmung erteilen. Einstimmig genehmigt.

Page 78: 2020 Gemeinderat Nr. 6 Mag. G/Opp - Mistelbach im ... · Seite 1 von 95 NIEDERSCHRIFT über die öffentliche Gemeinderatssitzung, die am Mittwoch, dem 16. März 2016 im Rathaus, Sitzungssaal,

Zu 24.) Bestandverträge

a) BürgerInnengärten

Projektkostenabrechnung 2015

Wasseranschluss 619,42

Wasserzuleitung 378,68

Obi Pflöcke 200,64

Wasser- und Müllbezugsgebühr 144,49

Türriegel 7,05

Gartengerätehäuschen 799,99

RLH Vlies 17,41

Schaltafel f. Biomüll 364,00

Zaun 1.253,67

Maschinenring Bodenbearbeitung Frühling 162,72

Zaunfüße 182,04

Schrauben 40,71

Fa. Hertl Bodenbearbeitung Herbst 360,00

Miete 500,00

Schlüsselkopien 93,89

Draht 28,92

Ausgaben 5.153,63

Einnahmen Miete 1.600,00

verbleibende Gesamtkosten 3.553,63

sowie Dienst- und Sachleistungen der Stadtgemeinde. Kosten, die nur 2015 angefallen sind: Wasseranschluss und Wasserzuleitung, Ankauf von Zaun und Zaunfüße sowie Anschaffung eines Gartengerätehäuschen und 10 Schlüsselkopien für das dazugehörige Vorhangschloss. Die Mieterinnen und Mieter waren mit der Saison 2015 sehr zufrieden. Angemietet wurden alle 29 Parzellen. 11 Parzellen im Ausmaß von 60 m² und 18 Parzellen im Ausmaß von 30 m². Voraussichtliche Projektkosten 2016 Miete € 500,-- Materialkosten (Schaltafel, Instandhaltung..) € 500,-- Öffentliche Abgaben, Sonstiges € 400,-- Bodenbearbeitung € 1.000,-- Gesamtausgaben € 2.400,-- Einnahmen aus Miete € 1.600,-- Einnahmen aus Containerverkauf an Wasserwerk € 1.500,-- Kündigung Kündigung folgender Mietverträge mit 31. Jänner 2016: Karin Strauch, Schloßbergstraße 8, 2130 Mistelbach,

gekündigte Fläche 60 m² von 90 m²; Gabriela Werner, Berggasse 12, 2130 Mistelbach,

gekündigte Fläche, 60 m² von 60 m²;

Page 79: 2020 Gemeinderat Nr. 6 Mag. G/Opp - Mistelbach im ... · Seite 1 von 95 NIEDERSCHRIFT über die öffentliche Gemeinderatssitzung, die am Mittwoch, dem 16. März 2016 im Rathaus, Sitzungssaal,

Ulla Graf, Johann Steinböck-Straße 6, 2130 Mistelbach, gekündigte Fläche 30 m² von 30 m²;

Michaela Schmidt, Oberhoferstraße 91, 2130 Mistelbach, gekündigte Fläche 30m² von 30 m²;

PSZ Mistelbach, Marienplatz 1, 2130 Mistelbach, gekündigte Fläche 30m² von 30 m²; Nikola Milicevic, Franz Josef-Straße 29 d/7,2130 Mistelbach,

gekündigte Fläche 60 m² von 120 m².

Neuabschluss Abschluss von Mietverträgen beginnend mit 17. März 2016 mit Veronika Goller, Oswald Kabasta-Straße 25, 2130 Mistelbach über 60 m², Jonuz Zumberaj, Feldgasse 13, 2130 Mistelbach über 90 m², Petronella Degen, Johann Leithner-Straße 1/19, 2130 Mistelbach über 30 m². Der Vertrag endet durch Zeitablauf am 31. Oktober 2017. Eine Parzelle im Ausmaß von 30 m² sowie eine Parzelle mit 60 m² können noch angemietet werden. Der GRA 2 hat in seiner Sitzung vom 18. Februar 2016 folgenden Beschluss gefasst: Die Projektkostenabrechnung 2015 sowie die zu erwartenden Projektkosten für 2016 werden zur Kenntnis genommen. Abschluss von Mietverträgen mit den oben angeführten Mietern. Im Herbst soll es ein Gespräch mit den Mietern bezüglich der Übernahme der Bodenbearbeitung durch die Mieter geben. Sollte die Bodenbearbeitung durch die Mieter ab der Saison 2017 abgelehnt werden, soll eine Anpassung der Miete erfolgen. Umbuchung von € 1.500,-- von der Kostenstelle 1/850100/043000 Wasserwerk Betriebsausstattung auf das Konto „BürgerInnengärten“ 2/519000/824000. Stadträtin Knott beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle seine Zustimmung erteilen. Einstimmig genehmigt.

b) Gemeindewohnung Liechtensteinstraße 22a/Top 1, 2130 Mistelbach, Auflösung des Mietvertrages zwischen Bewegung Mitmensch Wien und Stadtgemeinde und Abschluss eines Mietvertrages zwischen Familie Aljaber und Stadtgemeinde

Mit Gemeinderatsbeschluss vom 9. März 2015 wurde die Wohnung in der Liechtensteinstraße 22a/Top1, an die Bewegung Mitmensch Wien vermietet. Die Wohnung entspricht nach einer Sanierung der Ausstattungskategorie A, hat ein Gesamtausmaß von 71,74 m² und besteht aus 2 Wohn- und Schlafräumen, Küche, Bad, WC und Vorraum und wurde von Bewegung Mitmensch an eine syrische Flüchtlingsfamilie untervermietet. Die Miete in der Höhe von € 436,39 pro Monat wurde von der Stadtgemeinde Mistelbach subventioniert. Bewegung Mitmensch Wien hat bisher die Betriebskosten in der Höhe von € 146,-- übernommen. Für die Energiekosten in der Höhe von rund € 150,-- pro Monat ist die Familie selbst aufgekommen. Nun hat Bewegung Mitmensch mitgeteilt, dass die finanzielle Startunterstützung für die Familie nach dem ersten Jahr eingestellt werden soll und hat den Mietvertrag mit der Stadtgemeinde gekündigt.

Page 80: 2020 Gemeinderat Nr. 6 Mag. G/Opp - Mistelbach im ... · Seite 1 von 95 NIEDERSCHRIFT über die öffentliche Gemeinderatssitzung, die am Mittwoch, dem 16. März 2016 im Rathaus, Sitzungssaal,

Die Familie ist asylberechtigt und erhält seit der Geburt des Babys Nabil im Dezember 2015 Kinderbetreuungsgeld bis zum ersten Geburtstag des Kindes im Dezember 2016 € 26,86 pro Tag (€ 805,80 mtl.) und wird dann bis zum 20. Lebensmonat von Nabil € 20,80 pro Tag (€ 624,-- mtl.) erhalten. Die Familie erhält € 354,-- Familienbeihilfe für die beiden Kinder vom Finanzamt. Bei nachweislichen Mietkosten in der Höhe von € 200,--/ € 300,--/€ 436,-- hat die Familie untenstehendes monatliches Einkommen nach Mietzahlung für Betriebskosten, Energiekosten und sonstigen Lebensunterhalt zur Verfügung.

Mietkosten + Mindestsicherung+Familienbeihilfe+Kinderbetr.Geld mtl. Einkommen nach Mietzahlung Bei € 200,-- € 483,-- € 354,20 € 805,80 € 1.443,-- Bei € 300,-- € 569,-- € 354,20 € 805,80 € 1.429,-- Bei € 436,39 € 663,25 € 354,20 € 805,80 € 1.412,75

Betriebskosten werden bei der Anrechnung von Mietzuschuss bei der Mindestsicherung nicht berücksichtigt. Es gibt keine finanzielle Unterstützung durch das AMS. Herr Aljaber besucht über das AMS von 27.Jänner bis 2. Mai 2016 einen Deutschkurs in Wien.

Beantragt wird der Abschluss eines Mietvertrages rückwirkend mit 1. März 2016, für die Wohnung Liechtensteinstraße 22a, Top1, 2130 Mistelbach, zwischen der Stadtgemeinde Mistelbach und der syrischen Flüchtlingsfamilie Motaz Aljaber und Manal Al Saegh.

Mietvertragsdauer zwei Jahre bei Kündigungsverzicht im ersten Jahr. Die Mietkosten in der Höhe von € 436,39 die Energiekosten in der Höhe von dzt. rund € 150,-- die Kosten für den von der EVN vorgeschriebenen Gassicherheitscheck und der Abschluss einer Haushaltsversicherung, sowie die Vergebührung werden rückwirkend mit 1. März 2016 von Familie Aljaber finanziert. Die Betriebskosten in der Höhe von € 146,-- werden von der Stadtgemeinde subventioniert. Die Subvention soll jährlich neu überprüft werden.

Bedeckung unter der Haushaltsstelle 1/4290/7570 gegeben.

Stadtrat Knott beantragt, der Gemeinderat wolle dieser Vorgangsweise die Zustimmung erteilen.

Einstimmig genehmigt.

c) Gasselich Halle, Ergänzung Mietvertrag

Mit im Gemeinderat vom 4. Juli 2006 genehmigtem Mietvertrag wurde die landwirtschaftliche Halle neben der HTL (sogenannte Gasselich-Halle) zur Gänze an das Land Niederösterreich vermietet. Im Mietvertrag ist eine zweijährige Kündigungsfrist zum 31. August eines jeden Jahres vorgesehen.

Nunmehr teilt Herr HR Dr. Tretzmüller vom Land Niederösterreich, Abt. Gebäude-verwaltung, mit dem Ersuchen um Genehmigung Folgendes mit: „Im Zusammenhang mit der Übersiedlung von rund. 25 Mitarbeitern der Gruppe Wasser des Amtes der NÖ Landesregierung in die landwirtschaftliche Fachschule Mistelbach und der Übersiedlung von 5 Mitarbeitern der Agrarbezirksbehörde (aus Zistersdorf) in die Hegerhalle in Mistelbach ersuchen wir um Kenntnisnahme zu den folgenden Themen:

Page 81: 2020 Gemeinderat Nr. 6 Mag. G/Opp - Mistelbach im ... · Seite 1 von 95 NIEDERSCHRIFT über die öffentliche Gemeinderatssitzung, die am Mittwoch, dem 16. März 2016 im Rathaus, Sitzungssaal,

1) Beschreibung von Maßnahmen in der Hegerhalle Die Maßnahmen in der Hegerhalle mögen der Beschreibung von Arch. Strixner vom Februar 2016 entnommen werden; diese liegt auf. Ebenfalls liegt ein Lageplan, der die beschriebenen Maßnahmen verdeutlicht. 2) Baubeginn Wir wollen die Bauführung in der nächsten KW 8 beginnen und bis Ende Juni 2016 abgeschlossen haben. 3) Salzlager in der Hegerhalle Das Streugutlager der Stadtgemeinde Mistelbach in der Hegerhalle möge entfernt werden, zumal auch diese Flächen von der ABB benötigt werden. 4) Änderung Mietvertrag Der Mietvertrag zwischen der Stadtgemeinde Mistelbach als Vermietern und dem Land NÖ als Mieter vom 12. September 2006 möge dahingehend ergänzt und geändert werden, dass auf eine Kündigung des Vertrages bis 2021 verzichtet wird. Stadträtin Knott beantragt, der Gemeinderat wolle den Maßnahmen und der vorliegenden Ergänzung des Mietvertrages die Zustimmung erteilen. Einstimmig genehmigt.

d) A1 Telekom Austria AG, GST-NR 3351/2, KG Hörersdorf, Nachtrag zum bestehenden Vertrag

Mit Schreiben vom 11. Februar 2016 teilt die A1 Telekom Austria mit, dass an dem bestehenden Standort einer Sendeanlage ein Umbau auf die neue LTE–Technologie erfolgt. In diesem Zusammenhang sollen auf dem bestehenden Antennentragwerk zwei zusätzliche Antennen angebracht werden, zusätzlicher Platz wird im Zuge der Infrastrukturmaßnahme nicht benötigt. Auf Grund der mit dem Umbau verbundenen Investitionen ist vertragliche Absicherung des bestehenden Vertragsverhältnisses erforderlich und soll zum bestehenden Vertrag ein Nachtrag abgeschlossen werden, mit dem sich die Stadtgemeinde zum Kündigungsverzicht für weitere 20 Jahre verpflichtet. Im Gegenzug bot die A1 Telekom AG eine Erhöhung des jährlichen Bestandzinses von dzt. € 790,84 zzgl. UST auf € 2.500,-- zzgl. UST an. Auf Grund der Dauer des Kündigungsverzichtes konnte schließlich eine jährliche Miete von € 3.000,-- zzgl. UST vereinbart werden. Stadträtin Knott beantragt, der Gemeinderat wolle dem Abschluss eines Nachtrages zum bestehenden Vertrag „A1 Telekom Austria_N254 Hörersdorf“, der Vereinbarung eines Kündigungsverzichts der Stadtgemeinde für weitere 20 Jahre und der Erhöhung des jährlichen Pauschalbetrages ab dem Ersten des Monats, in dem mit den Bauarbeiten begonnen wird, auf € 3.000,-- zzgl. UST, unter sonstiger Beibehaltung der vereinbarten Konditionen, die Zustimmung erteilen. Einstimmig genehmigt.

Page 82: 2020 Gemeinderat Nr. 6 Mag. G/Opp - Mistelbach im ... · Seite 1 von 95 NIEDERSCHRIFT über die öffentliche Gemeinderatssitzung, die am Mittwoch, dem 16. März 2016 im Rathaus, Sitzungssaal,

e) Brandschaden Kirchengasse 11,

Übersicht Wohnungen/Mieter und weitere Vorgangsweise Am 19. Jänner 2016, um ca. 3:00 Uhr früh, brach ein Brand in der Wohnung der Mieter Helmut und Maria Mauschitz, TOP 5, aus. Nach den vorliegenden Informationen ist davon auszugehen, dass der Brand durch eine glosende Zigarette verursacht wurde. Das Ehepaar Mauschitz bewohnte die Wohnung gemeinsam mit dem erwachsenen Sohn, Hannes Mauschitz. Frau Mauschitz konnte nicht rechtzeitig gerettet werden und ist bei dem Brand ums Leben gekommen. Die Wohnungen und der Wohnungsinhalt der Mieter Mauschitz und Gertrude Kissler sind (bis auf Küche Kissler) komplett zerstört. Die Wohnungen bzw. der Wohnungsinhalt der Mieter Romana Laber, Anton Kolar sowie Peter Hirnschall/Eva Führinger sind erhalten geblieben, wurden aber durch den starken Brandgeruch beeinträchtigt. Laut Stellungnahme des Bauamtes besteht keine akute Einsturzgefahr. Allerdings ist davon auszugehen, dass auf Grund der Menge des Löschwassers und der Brandlast eine massive Beschädigung der Decke im Erdgeschoß und im Obergeschoß verursacht wurde. Derzeit wird versicherungsrechtlich abgeklärt, welche Kosten von der Hausversicherung der Stadtgemeinde bzw. den Haushaltsversicherungen der Mieter übernommen werden können. Übersicht Wohnungen und Mieter:

TOP Lage Mieter m² MV Informationen Aufenthalt

1 Erdgeschoß links vom Eingang

Kissler Gudrun 83 2005 Wohnungsinhalt komplett zerstört

dzt. in Notquartier von Stadtgemeinde organisiert, Landesklinikum Bedienstetenwohnheim, Mieteinzug STOPP, anfallende Kosten für Notquartier sollen nach Möglichkeit von Versicherung getragen werden

2 Erdgeschoß rechts vom Eingang

Laber Romana 68 2000 Wohnungsinhalt bis auf Rauchgeruch ok

bis auf weiteres bei Bruder, Josef Laber, Barbaraweg, 2130 Mistelbach Mieteinzug STOPP

3 1. Stock Hirnschall Peter Führinger Eva

82 2005 Wohnungsinhalt bis auf Rauchgeruch ok, möchten andere Wohnung, nicht zurück in Kirchengasse (Fr. Mauschitz, Mutter von Frau Führinger ist beim Brand gestorben)

bis auf weiteres in Wohnung von Bekannten, Schrickerstraße 30/9/2, Lanzendorf Mieteinzug STOPP

4 1. Stock Kolar Anton 42 2011 Wohnungsinhalt bis auf Rauchgeruch ok

bis auf weiteres bei Mutter, Manuela Kolar, Shuttleworthstraße 9/9, 1210 Wien Mieteinzug STOPP

5 1. Stock Mauschitz Helmut, Maria (t), Sohn Hannes

51 2007 Wohnung komplett zerstört

dzt: Margarete Schiller, Am Waldrand 16, Siebenhirten

Page 83: 2020 Gemeinderat Nr. 6 Mag. G/Opp - Mistelbach im ... · Seite 1 von 95 NIEDERSCHRIFT über die öffentliche Gemeinderatssitzung, die am Mittwoch, dem 16. März 2016 im Rathaus, Sitzungssaal,

Der GRA 12 hat in seiner Sitzung vom 28. Jänner 2016 folgenden Beschluss gefasst: Der Mieteinzug wird für sämtliche Wohnungen bis auf weiteres gestoppt. Ob der Mietvertrag mit Herrn Helmut Mauschitz von der Stadtgemeinde beendet werden kann, insbesondere wegen gröblich nachteiligem Gebrauch der Wohnung gem. § 30 Abs. 2 MRG, wird derzeit geprüft. Alle anderen Mieter haben im Falle einer Sanierung der Wohnungen den Anspruch, diese Wohnungen wieder zu beziehen, ab diesem Zeitpunkt ist die Miete wieder vorzuschreiben. Von Sanierung ist nach dem derzeitigen Informationsstand auszugehen. Der Umfang der Übernahme von Versicherungsleistungen durch die Hausversicherung der Stadtgemeinde sowie durch Haushaltsversicherungen der Mieter, soweit sie bestehen, wird derzeit geprüft. Für die Wohnung Mauschitz wurde gebäudetechnisch die Räumung des Inventars auf Grund des vom Inventar ausgehenden Löschwassers angeordnet. Die Mieter Mauschitz haben am 27. Jänner 2016 eine dementsprechende Einwilligung unterschrieben. Nach Einholung einer Stellungnahme der Hausverwaltung zur Einschätzung von Vorliegen von Kündigungsgründen, insbesondere nachteiliger Gebrauch einer Wohnung gem. § 30 MRG, wurde die Kanzlei Marschitz & Beber mit der gerichtlichen Kündigung des Mietvertrages für die Wohnung TOP 5, Mauschitz, beauftragt und um Bekanntgabe der voraussichtlichen Kosten ersucht. Mit Schreiben vom 9. Februar 2016 teilte RA Dr. Beber mit, dass er die Aussichten zu Kündigung gem. § 30 MRG als erfolgreich einschätze. Um nicht den Eindruck eines möglichen Verzichtes auf Kündigung zu erwecken, werde die unverzügliche Einbringung des Schriftsatzes bei Gericht empfohlen. Die Kosten für die Einbringung betragen ca. € 260,--, für die Gesamtkosten ist die Gesamtdauer des Verfahrens maßgeblich. Nach ausführlicher Diskussion aller Stadtratsmitglieder über Für und Wider der Kündigung des Mietvertrages für die Wohnung TOP 5 Mauschitz wird auch vorgebracht, dass diese sozial vertretbar ist, weil der Kontakt mit der Sozialabteilung der Bezirkshauptmannschaft Mistelbach hinsichtlich der Auflösung des Mietverhältnisses hergestellt und um Betreuung betreffend des künftigen Wohnungsbedarfes von Helmut und Hannes Mauschitz ersucht wurde. Nach aktuellem Wissensstand sind die beiden Herren in einer Wohnung in Frättingsdorf untergebracht. Bedeckung voraussichtlich durch Minderausgaben auf 1/0100/6400 Stadträtin Knott beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle dieser Vorgehensweise die Zustimmung erteilen. Bei 6 Gegenstimmen (SPÖ) und 1 Stimmenthaltung (Stadtrat Ladengruber) genehmigt.

f) Gemeindegasthaus Hörersdorf, Neuvergabe Mit Beschluss des GRA 12 vom 19. November 2015 wurde auf Grund der Beendigung des Mietvertrages mit Frau Jungmann die Kundmachung der Neuvergabe und Abhaltung eines Hearings der geeigneten Bewerber am 8. Jänner 2016 beschlossen. Als Zeitziel für den Beschluss zum Abschluss eines neuen Mietvertrages wurde der GRA 12 am 28. Jänner 2016 festgelegt.

Page 84: 2020 Gemeinderat Nr. 6 Mag. G/Opp - Mistelbach im ... · Seite 1 von 95 NIEDERSCHRIFT über die öffentliche Gemeinderatssitzung, die am Mittwoch, dem 16. März 2016 im Rathaus, Sitzungssaal,

Die Ausschreibung wurde in der Nachfolgebörse der Wirtschaftskammer NÖ unentgeltlich, sowie für jeweils 2 Kalenderwochen als Anzeige in NÖN (€ 1.209,60) und Bezirksblätter Mistelbach und Gänserndorf (€ 658,02) geschaltet. Die Bedeckung für GH Hörersdorf wurde dabei anlassbezogen überschritten. Es langte eine einzige Bewerbung ein. Mangels Erfüllung der gewünschten Bewerbungskriterien, insbesondere Nachweis beruflicher Tätigkeit im Gastgewerbe – vorzugsweise Nachweis der erfolgreichen Führung eines Gasthauses – wurde Frau Schaffer Bernadette nicht zu einem Hearing eingeladen, die örtlichen Gemeindevertreter wurden informiert. Da keine weitere Bewerbung einlangte, wurde das Hearing in weiterer Folge abgesagt. Über das Vermögen von Frau Jungmann wurde zwischenzeitlich ein Schuldenregulierungsverfahren (in Eigenverwaltung) eröffnet, die 1. Tagsatzung findet am 3. März 2016 am BG Mistelbach statt. Vorgesehen ist eine Quote von 8,4%, für die Stadtgemeinde bedeutet das bei einem Außenstand von ca. € 10.055,-- (Info Finanzverwaltung Stand 11. Jänner 2016), dass voraussichtlich eine Forderung der Stadtgemeinde in Höhe von € 9.210,-- uneinbringlich ist. Zur Abstimmung der weiteren Vorgangsweise fand am 18. Jänner 2016 eine Besprechung mit den örtlichen Gemeindevertretern Stadtrat Strobl und Gemeinderat Inhauser in der Stadtamtsdirektion statt. Herr Ortsvorsteher Stubenvoll war auf Grund seines Rehabilitationsaufenthaltes entschuldigt. Dabei wurde Folgendes festgelegt: Nochmalige Kundmachung der Neuvermietung, Schaltung in NÖN, Bezirksblätter Mistelbach und Gänserndorf, Fachzeitschrift für Gastronomie und Hotel, Nachfolgebörse der Wirtschaftskammer (unentgeltlich), Gemeindemedien (Amtstafel, homepage, newsletter, Gemeindezeitung (unentgeltlich). Auf Vorgabe von Öffnungszeiten, Menü zu ortsüblichen Preisen, Anzahl Schließtage, Lieferung Mittagessen des örtlichen Kindergartens und Beibehaltung des örtlichen Charakters wird verzichtet. Ende der Bewerbungsfrist ist Montag, der 29. Februar 2016. Das Hearing findet am Freitag, 11. März 2016 statt, die Hearing Kommission wurde bereits mit Beschluss des GRA 12 vom 19. November 2015 festgelegt. Der GRA 12 und der Stadtrat stimmten dieser Vorgangsweise in der Sitzung vom 28. Jänner 2016 bzw. 23. Februar 2016 zu. Zum Hearing am 11. März 2016 wurden beide Bewerber eingeladen, die die Ausschreibungskriterien erfüllten und nahm die Kommission folgende Reihung vor:

Reichspfarrer Richard

Kopp Elsa Zwischenzeitlich wurde bekannt, dass Herr Reichpfarrer in einem gleich gelagerten Sachverhalt, nämlich Anmietung eines Gasthauses von einer Gemeinde, von dieser im Bereich Mietrecht geklagt wurde.

Page 85: 2020 Gemeinderat Nr. 6 Mag. G/Opp - Mistelbach im ... · Seite 1 von 95 NIEDERSCHRIFT über die öffentliche Gemeinderatssitzung, die am Mittwoch, dem 16. März 2016 im Rathaus, Sitzungssaal,

Vor der Entscheidung, ob der Mietvertrag mit Herrn Reichspfarrer nun abgeschlossen wird, findet eine Besprechung mit den zuständigen Gemeindevertretern nach der Rückkehr von Stadtrat Strobl ab 21. März 2016 statt und wird der Sachverhalt den Gemeindegremien zur Entscheidung vorgelegt. Für den Fall, dass der Abschluss eines Mietvertrages mit Herrn Reichspfarrer gewünscht ist, kann dieser nach Durchführung der Besprechung der zuständigen Gemeindevertreter genehmigt werden. Stadträtin Knott beantragt, der Gemeinderat wolle dieser Vorgangsweise die Zustimmung erteilen. Einstimmig genehmigt.

g) Gemeindegasthaus Paasdorf, Übergabe und weitere Nutzung des Gebäudes Die Übergabe des Gasthauses Paasdorf durch den bisherigen Wirten, Herrn Beshai, fand am 18. Jänner 2016 statt. Die Stadtgemeinde war durch die Hausverwaltung GWP (Mag. Sabine Gam) sowie seitens der Verwaltung von Herrn Koudela (Abt. Gebäudetechnik), Herrn Grohmann (Abt. Abgaben) und Mag. Stichler (GRA 12 - Bestandverträge) vertreten. Als Gemeindevertreter nahmen Frau Stadträtin Knott (Vorsitzende GRA 12 - Bestandverträge) und Herr Ortsvorsteher Weiß teil. Seitens der Hausverwaltung GWP, Mag. Gam wurde am 18. Jänner 2016 das Übernahmeprotokoll und folgende Empfehlung übermittelt: „Seitens Herrn Beshai wurde bei der Stadtgemeinde Mistelbach eine Kaution (Anmerkung: € 1.800.--) hinterlegt. Ich darf empfehlen mit der Abrechnung derselben noch zu warten. Jedenfalls ist der aushaftende Mietzinsrückstand in Höhe von € 888,82 bei der Kautionsabrechnung in Abzug zu bringen. Ebenso wäre die Wasserabrechnung, sowie die Abrechnung des Mülls 1/2016 zu berücksichtigen, sofern Herr Beshai diese Rechnungen nicht direkt an die Gemeinde bezahlt. Bezüglich die fehlenden Wartungen/Serviceberichte frage ich bei folgenden Firmen an betreffend Kosten der Durchführung, damit diese auch bei der Kautionsabrechnung berücksichtigt werden können: Lüftung – Firma Furch Küchengeräte und Kühlung – Firma Duch“ Herr OV Weiß übernahm einen Satz Schlüssel. Bis auf Weiteres sind die örtlichen Gemeindevertreter berechtigt, das Extrazimmer und die Toiletten für Veranstaltungen von Vereinen (unentgeltlich) und Private (€ 60,-- pro Veranstaltung, max. 24 Stunden) stellvertretend für die Stadtgemeinde zur Verfügung zu stellen. Der Abschluss einer Benützungsvereinbarung wurde mit Vorabbeschluss von Vorsitzender und Vorsitzender-Stellvertreter genehmigt und ist der Beschluss im heutigen GRA 12 nachzuholen. Mit Beschluss des GRA 12 vom 19. November 2015 wurde folgende Vorgangsweise festgelegt: „Vor Neuvermietung ist abzuklären, welche konkreten Maßnahmen erforderlich sind, um die bestehenden Mängel zu beheben und wie hoch die Kosten dafür sind. Der technische Sachbearbeiter, Herr Koudela, wird diesbezüglich um Erhebung und Stellungnahme ersucht. Im VA 2016 ist keine Bedeckung für Investitionen im GH Paasdorf vorgesehen. Nach Vorliegen der Stellungnahme ist der zuständige Ausschuss für Finanzen, GRA 1, mit der Möglichkeit zur Finanzierung der Kosten im Jahr 2016 zu befassen.

Page 86: 2020 Gemeinderat Nr. 6 Mag. G/Opp - Mistelbach im ... · Seite 1 von 95 NIEDERSCHRIFT über die öffentliche Gemeinderatssitzung, die am Mittwoch, dem 16. März 2016 im Rathaus, Sitzungssaal,

Es ist davon auszugehen, dass die Finanzierung mangels Bedeckung nicht durch die Stadtgemeinde erfolgen kann. Der GRA 12 schlägt dem Dorferneuerungsverein daher vor, die Mitglieder des GRA 12 und örtliche Gemeindevertreter zur nächsten Sitzung des DEV einzuladen, um gemeinsam eine Lösung für die weitere Nutzung des Gebäudes zu erarbeiten. Dem GRA 12 ist in der nächsten Sitzung am 28. Jänner 2016 zu berichten.“ Mit Schreiben vom 2. Jänner 2016 teilte die Obfrau des Dorferneuerungsvereines Paasdorf, Frau Ingrid Seltenhammer, mit, dass die Dorferneuerungsvereinssitzung zum Thema Gasthaus Paasdorf am Donnerstag, 21. Jänner 2016 um 19.30 Uhr im Jagdhaus Paasdorf – Kellerrundplatz stattfindet. Die GRA 12 Mitglieder und örtlichen Gemeindevertreter wurden von der Stadtgemeinde umgehend vom Termin informiert. An der Sitzung nahmen folgende Mitglieder des GRA 12 und sonstige örtliche Gemeindevertreter teil: STR Renate Knott (GRA 12 Vorsitzende) GR Reinhard Grohmann (GRA 12 Vorsitzender-Stellvertreter) GR Martina Galler STR Josef Strobl (GRA 12) STR Schwarz (GRA 12) GR Liebminger: örtliche Gemeindevertreterin Mag. Stichler-Knez (Sachbearbeiterin GRA 12, Protokollführung) Im Wesentlichen sprachen sich die Mitglieder des DEV dafür aus, dass die Neuvermietung des GH Paasdorf ausgeschrieben werden soll. (Das Protokoll des DEV, übermittelt von Edwin Hanak (NOE Regional) am 23. Jänner 2016, liegt vor.) Zu dem von STR Schwarz für die Sitzung des GRA 12 am 28. Jänner 2016 eingebrachten Dringlichkeitsantrag beschloss der GRA 12, dass dieser unter dem bereits vorgesehenen TOP Bestandverträge, GH Paasdorf, behandelt werde. Folgende Anträge wurden mit dem Dringlichkeitsantrag gestellt: „Der GRA 12 möge beschließen, dass es sobald als möglich zu einer erneuten Ausschreibung des Dorfwirtshauses komme. Weiters möge der GRA 12 nach Vorbild von mehreren Gemeinden in Niederösterreich beschließen, dass die bisherige Miete von € 713,-- dem zukünftigen Wirt, wenn dieser bei von den Behörden vorgeschriebenen Renovierungsarbeiten einen Beitrag leistet, in Form einer monatlichen Subvention in Höhe von € 713,-- monatlich solange zugesprochen wird, bis seine Investitionen abgegolten sind.“ Die bisherige Miete setzt sich laut Information der Finanzverwaltung wie folgt zusammen: € 528,-- Miete zzgl. 20% UST zzgl. ca. € 260,-- BK zggl. 20% UST (Stand 19. November 2016).

Page 87: 2020 Gemeinderat Nr. 6 Mag. G/Opp - Mistelbach im ... · Seite 1 von 95 NIEDERSCHRIFT über die öffentliche Gemeinderatssitzung, die am Mittwoch, dem 16. März 2016 im Rathaus, Sitzungssaal,

Der DEV hat zwischenzeitlich ein Gremium gegründet, das für den „Erhalt und die Weiterführung des GH Paasdorf“ zuständig ist: OV Christoph Weiß GR Elke Liebminger Josef Hochhauser Christian Vetter Der GRA 12 hat in seiner Sitzung vom 28. Jänner 2016 folgenden Beschluss gefasst: Der GRA 12 nimmt zur Kenntnis, dass der Abschluss einer Benützungsvereinbarung mit den örtlichen Gemeindevertretern mit Vorabbeschluss vom 11. Jänner 2016 von STR Knott und GR Grohmann genehmigt wurde. Bis auf weiteres sind die örtlichen Gemeindevertreter berechtigt, das Extrazimmer und die Toiletten für Veranstaltungen von Vereinen (unentgeltlich) und Private (€ 60,-- pro Veranstaltung, max. 24 Stunden) stellvertretend für die Stadtgemeinde zur Verfügung zu stellen. Von der Kaution des Vormieters sind der Mietzinsrückstand in Höhe von € 888,82 sowie die Wasserabrechnung, Abrechnung des Mülls 1/2016 zu berücksichtigen, sofern Herr Beshai diese Rechnungen nicht direkt an die Gemeinde bezahlt, und die Kosten für fehlende Wartungen/Serviceberichte für Lüftung bzw. Küchengeräte und Kühlung in Abzug zu bringen. Die Ausschreibung der Neuvermietung erfolgt erst nach Inanspruchnahme einer Beratung bei der Gewerbebehörde und unter der Voraussetzung, dass die allenfalls lt. Behörde durchzuführenden Maßnahmen eine Investition von über € 5.000,-- nicht übersteigen. Die Mitglieder des Gremiums GH Paasdorf werden um Weiterleitung des Ergebnisses an Vorsitzende STR Knott, Vorsitzende–Stellvertreter GR Grohmann und die Stadtgemeinde ersucht. Wenn die Voraussetzungen zur Ausschreibung vorliegen, soll das GH Paasdorf in weiterer Folge in folgenden Medien zur Neuvermietung ausgeschrieben werden: NÖN Bezirksblätter Mistelbach und Gänserndorf Nachfolgebörse der Wirtschaftskammer (unentgeltlich) Gemeindemedien (Amtstafel, Homepage, Newsletter, Gemeindezeitung (unentgeltlich) Mit Kosten von ca. € 2.000,-- ist zu rechnen. Bedeckung: 1/8914-7290 € 100,-- (lt. Information Finanzverwaltung 27. Jänner 2016) ist anlassbezogen zu überschreiten. Analog zu GH Hörersdorf wurden die örtlichen Gemeindevertreter ersucht, bis Mittwoch, 10. Februar 2016 bekanntzugeben den Ausschreibungstext unter dem Punkt „geboten wird“ mit positiv hervorzuhebenden

Aspekten Beginn Ausschreibung Ende Bewerbungsfrist Der konkrete weitere konkrete Zeitplan inkl. Termin für das Hearing wird von Vorsitzender und Stellvertreter sinngemäß wie bei GH Hörersdorf (siehe Protokoll 19. November 2015) mit GRA 12 Vorabbeschluss festgelegt.

Page 88: 2020 Gemeinderat Nr. 6 Mag. G/Opp - Mistelbach im ... · Seite 1 von 95 NIEDERSCHRIFT über die öffentliche Gemeinderatssitzung, die am Mittwoch, dem 16. März 2016 im Rathaus, Sitzungssaal,

Kommission für das Hearing mit den Bewerbern: STR Knott (Vorsitzende GRA 12) und GR Grohmann (Vors. StV GRA 12) GR Martina Galler und GR Elke Liebminger (örtliche Gemeindevertreter) OV Christoph Weiß, Stadtamtsdirektor Mag. Gabauer (Stadtgemeinde), Mag. Stichler (GRA 12) Subventionierung der Miete: Ansuchen über Subventionen sind von einem künftigen Wirten allenfalls projektbezogen zu stellen. Eine pauschale Entscheidung über Subventionen unbestimmter Höhe kann nicht getroffen werden.“ Am 9. Februar 2016 führte die Stadtgemeinde im Beisein der örtlichen Gemeindevertreter sowie GRA 12 Vorsitzender STR Knott und Mitgliedern des GRA 12 einen Lokalaugenschein im GH Paasdorf durch (Protokoll liegt vor): STAD Mag. Gabauer erläuterte das Vorgehen der Gewerbebehörde bei der Überprüfung von gewerblichen Betriebsanlagen. Nach Information von GR Liebminger ist nach Akteneinsicht bei der Bezirkshauptmannschaft als Gewerbebehörde (Vollmacht liegt dem Akt ein) die Betriebsanlagengenehmigung aufrecht und scheinen keine Auflagen auf. Abzuklären ist, ob und welche Maßnahmen vom Lebensmittelinspektorat angeordnet werden sowie allfällige dafür aufzuwendende Kosten. Erläutert wurde weiters, dass die Miete im GH Paasdorf € 528,-- Miete zzgl. 20% UST beträgt (im Gegensatz zu GH Hörersdorf € 745,-- zzgl. 20% UST) sowie, dass die Wartungs- und Instandhaltungspflichten des Mieters detailliert im Mietvertrag geregelt sind.

Stadträtin Knott beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle der festgelegten Vorgangsweise die Zustimmung erteilen.

Einstimmig genehmigt.

h) Hymer Anna, Bahnzeile 3/3, 2130 Mistelbach, Beendigung Mietvertrag Gemeindewohnung

Mit Schreiben vom 11. Jänner 2016 gab die Tochter von Frau Hymer, Annemarie Wimmer, bekannt, dass Frau Hymer auf Grund ihres fortgeschrittenen Alters nunmehr im Pflegeheim lebt und der bestehende Mietvertrag zu beenden ist. Frau Wimmer hat um Beendigung des Mietvertrages bis 31. März 2016 ersucht. Für den Fall, dass die Wohnung bereits zu einem früheren Zeitpunkt geräumt und über-geben werden kann, ersucht Frau Wimmer darum, dass die Miete aliquot verrechnet wird.

Der GRA 12 hat in seiner Sitzung vom 28. Jänner 2016 folgenden Beschluss gefasst: Beendigung des Mietvertrages mit 31. März 2016, für den Fall, dass die Wohnung bereits zu einem früheren Zeitpunkt geräumt übergeben werden kann, wird die Miete aliquot verrechnet.

Die Besichtigung der Wohnung durch die Hausverwaltung GWP fand am Freitag, 22. Jänner 2016, statt. Die Hausverwaltung wurde ersucht, einen Übergabetermin für die Wohnung zu vereinbaren und die Stadtgemeinde zu informieren.

Stadträtin Knott beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle eine Zustimmung erteilen.

Einstimmig genehmigt.

Page 89: 2020 Gemeinderat Nr. 6 Mag. G/Opp - Mistelbach im ... · Seite 1 von 95 NIEDERSCHRIFT über die öffentliche Gemeinderatssitzung, die am Mittwoch, dem 16. März 2016 im Rathaus, Sitzungssaal,

i) Haiderova Marcela, Neuvermietung Gemeindewohnung Bahnzeile 3/3, Mistelbach

Mit Beschluss des Stadtrates vom 23. Februar 2016 wurde Sanierung und anschließende Neuvermietung der Wohnung an Peter Hirnschall und Eva Führinger genehmigt. Die Wohnung wurde von Frau Hymer Ende Februar 2016 geräumt an die Hausverwaltung übergeben. Da Herr Hirnschall und Frau Führinger zwischenzeitlich bekannt gegeben haben, dass sie die Wohnung nicht benötigen, kann die Wohnung an einen anderen Interessenten vergeben werden. Entsprechend Vorabbeschluss von Stadträtin Knott und Gemeinderat Grohmann (Vorsitzende und StV GRA 12) vom 9. März 2016 wird die Wohnung an Frau Marcela Haiderova, 2134 Ernsdorf, Haus 94, vergeben. Stadträtin Knott beantragt, der Gemeinderat wolle der Neuvermietung der Wohnung an Marcela Haiderova die Zustimmung erteilen. Vor Neuvermietung sind die aus sicherheitstechnischer Sicht unbedingt erforderlichen Maßnahmen durchzuführen (Kategorie C), die neue Miete beträgt € 278,-- inkl. BK und UST. Die Sanierung der Wohnung ist so rasch als möglich durchzuführen, Zeitziel für Neuvermietung ist der 1. April 2016. Bedeckung: Instandhaltung von Gebäuden 1/8530-6140 VA 2016 dzt. € 20.000,-- Einstimmig genehmigt.

j) Keiter Richard, Gartenweg 18, 2130 Hüttendorf Beendigung Mietvertrag Teilfläche GST-NR 635/1, KG Mistelbach Mit Herrn Keiter wurde im Jahr 2011 ein Mietvertrag für die hinter seinem Haus liegende Teilfläche der Stadtgemeinde zum Zwecke der Holzlagerung auf unbestimmte Zeit abgeschlossen (jährlicher Mietzins € 12,-- inkl.UST). Das GST-NR 635/1 wurde von der Stadtgemeinde im Jahr 2015 an den Verein VKKJ verkauft und wurde Herr Keiter mit Schreiben vom 22. Dezember 2015 informiert, dass der Mietvertrag daher gem. Punkt 4. unter Einhaltung einer 3-monatigen Kündigungsfrist von der Stadtgemeinde mit 31. März 2016 zu beenden ist. Der GRA 12 hat in seiner Sitzung vom 28. Jänner 2016 folgenden Beschluss gefasst: Beendigung des Mietvertrages gem. Punkt 4. unter Einhaltung einer 3-monatigen Kündigungsfrist mit 31. März 2016, Herr Keiter ist entsprechend zu informieren. Stadträtin Knott beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle seine Zustimmung erteilen. Einstimmig genehmigt.

Page 90: 2020 Gemeinderat Nr. 6 Mag. G/Opp - Mistelbach im ... · Seite 1 von 95 NIEDERSCHRIFT über die öffentliche Gemeinderatssitzung, die am Mittwoch, dem 16. März 2016 im Rathaus, Sitzungssaal,

k) Mag. Opitz Karin, Winzerschulgasse 98, 2130 Mistelbach, Mietvertrag RIZ Gründerbüro 2, Verlängerung Der mit Gemeinderatsbeschluss vom 9. März 2014 genehmigte Mietvertrag mit Frau Mag. Opitz für das RIZ Gründerbüro (1) endet durch Zeitablauf am 31. März 2016. Frau Mag. Opitz sucht mit Schreiben vom 13. Jänner 2016 um Verlängerung des Vertrages an. Es liegen keine anderen Ansuchen für Anmietung des Büros vor. Der GRA 12 hat in seiner Sitzung vom 28. Jänner 2016 folgenden Beschluss gefasst: Der bestehende Mietvertrag mit Frau Mag. Opitz wird nach Ablauf am 31. März 2016 um ein weiteres Jahr unter Beibehaltung der vereinbarten Konditionen (monatlicher Mietzins € 6,50/m² zzgl. BK zzgl. 20% UST) verlängert. Der Mietvertrag beginnt am 1. April 2016 und endet durch Zeitablauf am 31. März 2017. Stadträtin Knott beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle seine Zustimmung erteilen. Einstimmig genehmigt.

l) Forsthaus Mistelbach, Beendigung Mietvertrag Paltram Mit Beschluss des Gemeinderates vom 14. Oktober 2015 wurde der beidseitige Kündigungsverzicht für den Mietvertrag mit Ernst und Maria Paltram bis 30. Juli 2021 verlängert. Am 1. Februar 2016 hat Herr Paltram mitgeteilt, dass er das Forsthaus nicht mehr weiter für gastgewerbliche Zwecke nutzen kann. Nach anonymen Anzeigen und Überprüfungen durch Gewerbebehörde und Finanzpolizei, ist die Tochter des Ehepaares nicht mehr bereit, ihren Gewerbeschein für den Betrieb einer Jausenstation zur Verfügung zu stellen. Das Ehepaar Paltram hat um Abschluss einer kostenlosen Benützungsvereinbarung angesucht und würde bei Abschluss einer Vereinbarung weiterhin die Betriebskosten tragen, das Haus beheizen und die Grünflächen und Wege um das Haus pflegen. Mit Stadtrat-Beschluss vom 23. Februar 2016 wurde der Abschluss einer Benützungsvereinbarung genehmigt. Mit Schreiben vom 24. Februar 2016 hat nunmehr Herr Robin Kalitzky mitgeteilt, dass er das Forsthaus zum Zwecke des gastgewerblichen Betriebes mieten möchte. Hr. Kalitzky betreibt das Lokal „Robins Island“ in der Mitschastraße in Mistelbach und hat ein Betriebskonzept übermittelt.

Derzeit wird abgeklärt, ob und unter welchen Voraussetzungen der Betrieb in dem von

Herrrn Kalitzki gewünschten Umfang gewerberechtlich möglich ist.

Der mit Herrn Paltram bestehende Mietvertrag für das Forsthaus wird mit 29. Februar 2016

beendet. Die Neuvermietung an Herrn Kalitzki zum gastgewerblichen Betrieb wird

befürwortet und kann eine Entscheidung getroffen werden, sobald die gewerberechtliche

Stellungnahme der BH Mistelbach zum Betriebskonzept von Herrn Kalitzki vorliegt.

Page 91: 2020 Gemeinderat Nr. 6 Mag. G/Opp - Mistelbach im ... · Seite 1 von 95 NIEDERSCHRIFT über die öffentliche Gemeinderatssitzung, die am Mittwoch, dem 16. März 2016 im Rathaus, Sitzungssaal,

Die Entscheidung über den Abschluss einer Benützungsvereinbarung mit Herrn Paltram

kann erst nach Abklärung der Möglichkeit des gastgewerblichen Betriebes durch Herrn

Kalitzki getroffen werden.

Unabhängig davon, ob wieder ein Mietvertrag oder eine Benützungsvereinbarung

abgeschlossen wird, ist Folgendes im Vertrag zu berücksichtigen:

Vertragsgegenstand ist ausschließlich das Forsthaus, Recht zur Mitbenützung des

Holzschuppens auf GST-NR 2713/3 in Abstimmung mit der Jagdgesellschaft Mistelbach,

Hunde sind im und um das Forsthaus an der Leine zu halten, die Kündigungsfrist beträgt

1 Monat, der Parkplatz kann von den Gästen und dem Vertragspartner benützt werden, bei

Veranstaltung von Waldjagden durch die Jagdgesellschaft Mistelbach, jedoch Nutzung

durch diese, Veranstaltungen 2 - 3 mal jährlich, sind nach vorheriger Abstimmung mit der

Jagdgesellschaft möglich.

Stadträtin Knott beantragt, der Gemeinderat wolle dieser Vorgangsweise die Zustimmung

erteilen.

Gemeinderat Netzl stellt die Frage, warum die Vermietung des Forsthauses nicht neu

ausgeschrieben wird.

Stadträtin Knott stellt dazu fest, dass dies nach Klärung der Bewerbung Kalitzki noch

geprüft werden kann.

Der Vorsitzende bringt den Antrag von Stadträtin Knott zur Abstimmung.

Einstimmig genehmigt.

m) Steyskal Karoline, Kettlasbrunner Hauptstraße 76, 2192 Kettlasbrunn, Benützungsvereinbarung für Teilfläche Gemeindeparz. GST-NR 4294/11 (Stadtgemeinde Mistelbach), KG Kettlasbrunn Mit Schreiben vom 9. Dezember 2015 suchte Frau Steyskal um Abschluss einer Benützungsvereinbarung an. Frau Steyskal ist Eigentümerin von GST-NR 4163/2 (Acker) und benötigt einen Streifen von der Stadtgemeinde im Ausmaß von ca. 30 m² (Widmung Verkehrsfläche), der breit genug ist, um mit einem landwirtschaftlichen Gerät auf ihren Acker zuzufahren. Die frühere Zufahrtsmöglichkeit über den benachbarten Acker ist nicht mehr gegeben. In der Natur ist die Fläche teilweise mit Sträuchern bewachsen. Frau Steyskal würde die Grünfläche roden und in weiterer Folge pflegen. Zu beachten ist das angrenzende GST-NR .246, Eigentümerin Helene Bauer. Diese Punktparzelle ist in der Natur nicht ersichtlich, auf der DKM aber schon. Um die Liegenschaft von Frau Bauer nicht zu tangieren, kann die Benützungsvereinbarung mit der Stadtgemeinde daher nur in einer Breite von ca. 3 Metern abgeschlossen werden. Ortsvorsteher Ing. Schreibvogel ist mit dem Abschluss einer Benützungsvereinbarung einverstanden. Der GRA 12 hat in seiner Sitzung vom 28. Jänner 2016 folgenden Beschluss gefasst: Abschluss einer unentgeltlichen Benützungsvereinbarung, rückwirkend beginnend mit 1. Jänner 2016, auf die Dauer von 5 Jahren.

Page 92: 2020 Gemeinderat Nr. 6 Mag. G/Opp - Mistelbach im ... · Seite 1 von 95 NIEDERSCHRIFT über die öffentliche Gemeinderatssitzung, die am Mittwoch, dem 16. März 2016 im Rathaus, Sitzungssaal,

Die Vereinbarung endet durch Zeitablauf mit 31. Dezember 2020 und besteht die Möglichkeit der Verlängerung in beidseitigem Einverständnis. Im Gegenzug pflegt Frau Steyskal die Fläche im Ausmaß von ca. 30 m². Die Errichtung von Baulichkeiten, insbesondere einer Einfriedung, ist nicht gestattet. Für den Fall, dass die betreffenden Flächen zur Realisierung eines Projektes im öffentlichen Interesse benötigt werden, kann die Stadtgemeinde die Vereinbarung einseitig zu einem früheren Zeitpunkt beenden. Stadträtin Knott beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle seine Zustimmung erteilen. Einstimmig genehmigt.

n) Martinovic Tomislav, Pappelweg 4, 2192 Kettlasbrunn, Benützungsvereinbarung Holzlagerplatz Teilfläche Gemeindeparz. GST-NR 4294/1 (Stadtgemeinde Mistelbach), KG Kettlasbrunn Mit Schreiben vom 4. Jänner 2016 sucht Herr Martinovic um Abschluss einer unentgeltlichen Benützungsvereinbarung für eine Teilfläche der Stadtgemeinde im Ausmaß von ca. 15 m² zum Zwecke der Holzlagerung an. Im Gegenzug ist Herr Martinovic bereit, die Grünpflege der unmittelbar angrenzenden Grünfläche der Stadtgemeinde im Ausmaß von ca. 388 m² zu übernehmen (beide Flächen Widmung Grünland). Ortsvorsteher Ing. Schreibvogel ist mit dem Abschluss einer unentgeltlichen Benützungs- vereinbarung einverstanden. Der GRA 12 hat in seiner Sitzung vom 28. Jänner 2016 folgenden Beschluss gefasst: Abschluss einer unentgeltlichen Benützungsvereinbarung auf die Dauer von 5 Jahren für eine Teilfläche von Gemeindeparz. GST-NR 4294/1 im Ausmaß von ca. 15 m² zum Zwecke der Holzlagerung. Im Gegenzug verpflichtet sich Herr Martinovic zur Pflege der angrenzenden Grünfläche der Stadtgemeinde im Ausmaß von ca. 388 m² (beide Flächen Widmung Grünland). Die Vereinbarung beginnt rückwirkend mit 1. Jänner 2016 und endet durch Zeitablauf mit 31. Dezember 2020. Im beidseitigen Einverständnis ist Verlängerung möglich. Die Errichtung von Baulichkeiten, insbesondere einer Einfriedung auf den von der Vereinbarung umfassten Flächen ist nicht gestattet. Für den Fall, dass die betreffenden Flächen zur Realisierung eines Projektes im öffentlichen Interesse benötigt werden, kann die Stadtgemeinde die Vereinbarung einseitig zu einem früheren Zeitpunkt beenden. Stadträtin Knott beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle seine Zustimmung erteilen. Einstimmig genehmigt.

o) Ladinig Gerhard, Rundweg 16, 2192 Kettlasbrunn, Beendigung Mietvertrag für Holzlagerplatz, Teilfläche Gemeindeparz. GST-NR 3984/5, KG Kettlasbrunn und Abschluss Benützungsvereinbarung USV Kettlasbrunn für Teilfläche Gemeindeparz. GST-NR 3984/5, KG Kettlasbrunn Mit Schreiben vom 17. Jänner 2016 ersuchte der USV Kettlasbrunn, vertreten durch Herrn Alexander Bachmayer, Postgasse 6, 2192 Kettlasbrunn, um Abschluss einer Benützungs-vereinbarung für eine Teilfläche der Stadtgemeinde im Ausmaß von ca. 220 m² (Widmung Grünland) an.

Page 93: 2020 Gemeinderat Nr. 6 Mag. G/Opp - Mistelbach im ... · Seite 1 von 95 NIEDERSCHRIFT über die öffentliche Gemeinderatssitzung, die am Mittwoch, dem 16. März 2016 im Rathaus, Sitzungssaal,

Die Fläche wird benötigt, um dem Anliegen der Landwirte nachzukommen, die Straße entlang des Sportplatzes für den landwirtschaftlichen Verkehr auch während Heimspielen mit großen Geräten befahren zu können, ohne durch parkende Autos behindert zu werden. Der USV pflegt diese Grünfläche bereits derzeit und wäre bereit, sich bei Abschluss einer unentgeltlichen Benützungsvereinbarung zu verpflichten, die Pflege auch weiterhin zu übernehmen. Für diese Fläche wurde mit Herrn Ladinig ab 1. Juli 2015 ein Mietvertrag zum Nutzungszweck „Holzlagerplatz“ auf die Dauer von 10 Jahren, also bis 30. Juni 2025, abgeschlossen. Die jährliche Miete beträgt € 15,-- zzgl. gesetzlicher UST. Die Gesamtmiete in Höhe von € 180,-- war aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung bereits bei Vertragsbeginn an die Stadtgemeinde zu bezahlen. Herr Ladinig hat mit Schreiben vom 17. Jänner 2016 mitgeteilt, dass er mit dem Wechsel eines Ortes für seinen Holzlagerplatz unter der Voraussetzung einverstanden ist, dass er einen anderen Holzlagerplatz anmieten kann. Herr OV Ing. Schreibvogel hat mitgeteilt, dass Herr Ladinig sein Holz künftig auf einer anderen Fläche lagern kann (nicht Stadtgemeinde). Der GRA 12 hat in seiner Sitzung vom 28. Jänner 2016 folgenden Beschluss gefasst: Beendigung des Mietvertrages mit Herrn Ladinig (beginnend 1. Juli 2015) rückwirkend mit 31. Dezember 2015. Die bei Vertragsbeginn im Voraus bis 30. Juni 2025 bezahlte Miete in Höhe von insgesamt € 180,-- ist aliquot für 9,5 Jahre rückzuerstatten (€ 171,--). Abschluss einer unentgeltlichen Benützungsvereinbarung mit dem USV Kettlasbrunn auf die Dauer von 5 Jahren, rückwirkend beginnend mit 1. Jänner 2016. Die Vereinbarung endet daher durch Zeitablauf am 31. Dezember 2020. Im beidseitigen Einverständnis kann die Vereinbarung nach Ablauf verlängert werden. Im Gegenzug verpflichtet sich der USV, die Grünfläche weiterhin zu pflegen. Die Errichtung von Baulichkeiten, insbesondere einer Einfriedung ist nicht gestattet. Für den Fall, dass die Fläche von der Stadtgemeinde für ein im öffentlichen Interesse gelegenes Projekt benötigt wird, kann die Vereinbarung einseitig zu einem früheren Zeitpunkt unter Einhaltung einer dreimonatigen Frist beendet werden. Stadträtin Knott beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle seine Zustimmung erteilen. Einstimmig genehmigt.

p) Gemeindegebäude „Alte Post“, KG Frättingsdorf, FF Frättingsdorf, Benützungsvereinbarung Mit Schreiben vom 16. August 2015 suchte die FF Frättingsdorf um Benützung des Gebäudes „Alte Post“ unter folgenden Voraussetzungen an: Die FF Frättingsdorf hat keinerlei Miete und Gebühren zu entrichten. Betriebskosten (Gas, Wasser, Strom) sind von der FF Frättingsdorf zu tragen. allfällige Reparatur- und Wartungskosten für z.B. Außenfassade, Dach, Dachrinnen,

Rohrbruch (Kanal, Wasserleitung, Gasleitung), Blitzschutzüberprüfung, sind durch die Gemeinde zu übernehmen.

mit einer Förderung kann frühestens in 3 - 4 Jahren gerechnet werden kann.

Page 94: 2020 Gemeinderat Nr. 6 Mag. G/Opp - Mistelbach im ... · Seite 1 von 95 NIEDERSCHRIFT über die öffentliche Gemeinderatssitzung, die am Mittwoch, dem 16. März 2016 im Rathaus, Sitzungssaal,

Der GRA 12 fasste in der Sitzung 19. November 2015 folgenden Beschluss: Die FF Frättingsdorf wird ersucht, ein Nutzungskonzept vorzulegen und mitzuteilen, welche Räumlichkeiten des Gebäudes durch die FF Frättingsdorf genutzt werden sollen. Bei Abschluss einer Benützungsvereinbarung ist jedenfalls für beide Seiten eine 3-monatige Kündigungsfrist einzuhalten. Nach Übermittlung des Nutzungskonzeptes und Festlegung der Räumlichkeiten erfolgt die Vorlage zur Genehmigung des Abschlusses einer Benützungsvereinbarung an den Stadt- und Gemeinderat. Förderungen für Gebäudenutzung sind derzeit nicht vorgesehen.

Mit Schreiben vom 18. Jänner 2016 gab die FF Frättingsdorf bekannt, dass sie die rechte Gebäudehälfte für Lagerungszwecke nützen möchte. Auf Grund der dafür bekanntgegebenen Betriebskosten verringerte die FF die Nutzung auf zwei, im rechten Gebäudeteil gelegene Räume.

Stadträtin Knott beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle dem Abschluss einer unentgeltlichen Benützungsvereinbarung mit der FF Frättingsdorf für zwei Räume im Gemeindegebäude „Alte Post“ im Ausmaß von ca. 16,18 m² und ca. 20,02 m², insgesamt 36,20 m², auf unbestimmte Dauer, die Zustimmung erteilen. Die Räumlichkeiten werden als Lagerräume verwendet. Beide Vertragspartner können die Vereinbarung unter Einhaltung einer 3-monatigen Frist beenden. Die FF Frättingsdorf trägt die Betriebskostenpauschale in Höhe von monatlich dzt. € 14,23 inkl. UST zzgl. Strompauschale. Sämtliche mit der Instandhaltung und Wartung des Gebäudes anfallende Kosten sind von der Stadtgemeinde als Gebäudeeigentümerin zu tragen. Einstimmig genehmigt.

Stadtrat Dr. Beber hat während der Behandlung des Tagesordnungspunktes 24.) nicht an der Sitzung teilgenommen.

Zu 25.) Förderung von Abbruchkosten

Böhm Sabrina und Lachmayer Gerald, Am Pulverturm 83/3/1, 2130 Mistelbach, ersuchen mit Eingabe vom 26. November 2015 um finanzielle Unterstützung der Abbruchkosten. Die Kosten betrugen laut vorgelegter Rechnung € 7.560,--. Die Baumeldung über den Abbruch des bestehenden Hauses auf dem Grundstück Nr.: .203, EZ 1437, KG Siebenhirten, Hintausstraße 15, wurde lt. NÖ Bauordnung 2014, NÖ LGBl. 1/2015, ordnungsgemäß eingebracht. Die Errichtung eines eingeschossigen Wohnhauses mit integrierter Doppelgarage sowie einer Einfriedungsmauer an der nördlichen Grundgrenze und einer Einfriedungsmauer wurde auf oben angeführtem Grundstück mit Bescheid vom 24. November 2015, Ing.Ho/St-13439-2015 bewilligt.

Der GRA 12 hat in seiner Sitzung vom 28. Jänner 2016 empfohlen, aufgrund der Richtlinien der Stadtgemeinde Mistelbach für Abbruchkosten und der vorgelegten Rechnung Frau Sabrina Böhm und Herrn Gerald Lachmayer, eine Förderung von € 2.268,-- zu gewähren (= 30 % der nachgewiesenen Abbruchkosten, höchstens € 2.616,22).

Stadträtin Knott beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle seine Zustimmung erteilen.

Voranschlagsstelle: 1/4890-76891

Einstimmig genehmigt.

Page 95: 2020 Gemeinderat Nr. 6 Mag. G/Opp - Mistelbach im ... · Seite 1 von 95 NIEDERSCHRIFT über die öffentliche Gemeinderatssitzung, die am Mittwoch, dem 16. März 2016 im Rathaus, Sitzungssaal,

Folgende Tagesordnungspunkte werden gemäß § 47 Abs. 3 NÖ Gemeindeordnung in eine nicht öffentliche Sitzung verwiesen: 26.) Entfall Personalzulage 27.) Änderung des Beschäftigungsausmaßes 28.) Saisonarbeiter 29.) Einverständliche Lösung eines Dienstverhältnisses 30.) Beendigung Dienstverhältnis Hausbetreuer 31.) Übernahme in ein unbefristetes Dienstverhältnis 32.) Abschluss eines freien Dienstvertrages Hinweis: Über diese nicht öffentliche Sitzung wurde gemäß § 53 Abs. 7 NÖ Gemeindeordnung ein gesondert abgelegtes Protokoll aufgenommen. Der Vorsitzende schließt den öffentlichen Teil der Sitzung. Der Vorsitzende: Bürgermeister Für die ÖVP: Für die SPÖ: Für die LaB: Für die FPÖ: Für die NEOS: Genehmigt auf Grund der Sitzung des Gemeinderates vom Gemeinderat Gemeinderat