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Aktuelle Schwerpunkte der Familienpolitik in Mecklenburg-Vorpommern
Fachtagung 23. September 2008
Ferienland Salem
Ministerium für Soziales und Gesundheit 2
Gliederung
Aufgaben der Familienpolitik Rahmenbedingungen Ausgewählte Tätigkeitsfelder
Ministerium für Soziales und Gesundheit 3
Familienpolitik des Landes Aufgaben der Familienpolitik
Familienpolitik = Politik der Schaffung von Rahmenbedingungen für Lebensläufe, in denen Familie und Familienentwicklung nachhaltig gelebt werden können
gilt als Teilbereich der Sozial- bzw. Bevölkerungs-politik
Schutz der Familie – Art. 6 GG - Hilfs- als auch Abwehransprüche gegenüber dem Staat
Familie steht unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung
primäre Zuständigkeit des Bundes – gibt Grundlagen vor (z. B. Familienrecht, Steuerrecht)
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Aufgaben der Familienpolitik II aber auch Verpflichtung der Länder und
Kommunen Sie differenzieren die Regelungen des Bundes aus und
setzen eigene Schwerpunkte Familienpolitik hat Querschnittsaufgabe, d. h.
alle Politikbereiche und Institutionen gestalten die Lebensbedingungen von Familien
Familie schafft das Humanvermögen – Wirtschaftsstandort
Stopp des negativen demografischen Wandel Schaffung von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen
sowie kinder- und familienfreundlichen Arbeits- und Lebensverhältnissen
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Familienfreundliche Rahmenbedingungen
familienfreundliche Rahmenbedingungen: finanziellen Leistungen für Familien, optimale Bildung für Eltern und Kinder, Schaffung vielfältiger familienfreundlicher
Bedin-gungen in Betrieben und anderen gesellschaftlichen Bereichen,
Ausbau einer familienunterstützenden Infrastruktur,
entsprechende Dienstleistungsangebote.
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Familienfreundliche Rahmenbedingungen II
Schaffung von Rahmenbedingungen zur Familiengründung
Reaktion auf demografische Entwicklung Gesellschaftliche Verantwortung für Familie Allianz für Kinder und Familie
Vereinbarkeit von Familie und Beruf Unterstützung von Unternehmen bei der Umsetzung von
familienfreundlichen Maßnahmen (Arbeitszeitmodelle) Auditierung Qualifizierung in der Elternzeit Förderung des Kompetenzzentrums Vereinbarkeit Leben
Weiterentwicklung und Vernetzung von Familien-beratung und Familienbildung
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Familienfreundliche Rahmenbedingungen III
Förderung der Partizipation von Familien Lokale Bündnisse für Familien Landeswettbewerbe (kinderfreundliche
Kommune, familienfreundliches Unternehmen) Gründung eines Familienbeirates Einrichtung eines Familienparlaments Integration von Familien mit
Migrationshintergrund Einführung einer Familien- und
Kinderfreundlichkeits-prüfung Einbeziehung der älteren Generation in die
Entwicklung des Landes Gesundheitliche Prävention/ Gesundheitsförderung
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Ausgewählte Tätigkeitsfelder der Familienpolitik
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Gründung Lokaler Bündnisse für Familie
Gezielte Kooperation von Politik, Wirtschaft, Sozialverbänden und bürgerschaftlichem Engagement
Ziel: familienfreundliche Gestaltung der Region und Schaffung von Bedingungen für bessere
Vereinbarkeit von Familie und Beruf 16 Lokale Bündnisse in M-V Vielfältige Projekte zur Analyse der Situation und
zur Erarbeitung von Lösungsmöglichkeiten Förderung der Kooperation und Vernetzung durch
die Landesregierung
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Familienkonvent Ziele und Aufgaben
Einbeziehung der Familien in die familienpolitische Diskussion, Entwicklung zu einer Interessenvertretung von Familien in M-V Aufzeigen von Handlungsbedarf und Erarbeitung von Handlungs-
empfehlungen, unabhängig und frei in der Wahl seiner Themen 71 Delegierte, davon 36 nicht organisierte Personen (z. B.
Eltern, Großeltern, Lebensgemeinschaften, die sich für familienpolitische Themen engagieren) und 35 haupt- und ehrenamtlich organisierte Personen – Abbildung der regionalen und gesellschaftlichen Pluralität ab
Gründung eines Organisationskomitees; enge Zusammenarbeit mit Lokalen Bündnissen, Familienzentren u. a.
4. Juli 2008 – Landtagsbeschluss 1. Halbjahr 2009 – Einberufung des Familienkonvents und
Arbeit in thematischen Arbeitsgruppen
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Familienbeirat beim Sozialminister
Aufgabe: Beratung des Ministers zu familienpolitisch relevanten Fragen
Zusammensetzung: Kommunale Landesverbände, Wirtschaft, Arbeitnehmerverbände, Wissenschaft/Hochschulen, Kirchen, Vereine
Erste Sitzung im Mai 2008 Beratungsthemen: Weiterentwicklung der
Kindertages-förderung; Vereinbarkeit von Familie und Beruf; Auditierung von Unternehmen; Aktivitäten von rechtsextremistischen Organisationen in der Kinder- und Jugendarbeit
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Familienbildung zur Stärkung der Elternkompetenz
Beratung und Bildung durch niedrigschwellige Angebote
Ausbildung von ElternkursleiterInnen für unterschiedliche Erziehungsprogramme Starke Eltern – starke Kinder Triple-P Rendsburger Elterntraining Kinder in der Pubertät – Eltern in der Krise
Netzwerkstelle beim Landesverband des DKSB
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Familienzentren, Familienbildungs-einrichtungen, Mehrgenerationenhäuser
Bildung Beratung Begegnung Betreuung Generationsübergreifende Angebote Familienunterstützende Dienstleistungen Vernetzung und Kooperation Sozialraumorientierte Angebote
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Stärkung, Vernetzung und Kooperation der Angebote für Familien
Zusammenführung der unterschiedlichen Partner und Angebote vor Ort und überregional
Ziel: Verbesserung der Rahmenbedingungen für Familien und Erfahrungsaustausch der Akteure
24. September 2008 1. Netzwerktreffen „Rügen tut gut“ e. V. = Netzwerkstelle www.familienbotschaft-mv.de als
verbindendes Medium
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www.familienbotschaft-mv.de
Zentrale Internetplattform des Landes mit der Bündelung von Informationen zu Aktivitäten der Lokalen Bündnisse Bildungsangeboten der Familienzentren und
Familienbildungseinrichtungen Angeboten der Familienferienstätten Angeboten der Mehrgenerationenhäuser Internetforum für internen Informationsaustausch
der Akteure Wichtig: Aktuell, übersichtlich und informativ
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www.kita-portal-mv.de
Landesportal für Kindertagesförderung mit umfassender Suchfunktion nach der regionalen Kindertageseinrichtung/ Tagespflegestelle
Fachliche und rechtliche Informationen für pädagogische Fachkräfte und Eltern
Weiterentwicklung zu einem Medium, für Familien, Einrichtungen, Institutionen und
deren Fachkräfte, zur umfassenden und aktuellen Information und zur Unterstützung beim Familien- und
Einrichtungs-Management
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Förderung der Familienerholung
gemeinsame Familienerholungsmaßnahmen der Familienmitglieder in einer Familienferienstätte in M-V können gefördert werden
Familien mit Hauptwohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt Familien mit mindestens zwei Kindern (unter 18 J.) Allein erziehende Mütter und Väter mit
mindestens einem Kind unter 18 J. Familienbegriff
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Förderung der Familienerholung II
gemeinsame Ferienaufenthalte, mindestens acht max. vierzehn Tage
Einhaltung von Einkommensgrenzen vollständiger Impfschutz der Kinder vollständiger Nachweis über die Wahrnehmung
der Früherkennungsuntersuchungen Teilnahme an Familienbildungsmaßnahmen Zuschuss für Aufwendungen der Unterbringung,
der An- und Abreise sowie weitere Aufwendungen der Familienerholung
Förderung alle zwei Jahre möglich
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Kindergesundheit und Kindeswohl
Früherkennungsuntersuchungen (U1-U9) nach dem SGB V – Angebot zur Früherkennung von Störungen und Krankheiten, die die körperlichen, psychischen und geistigen Entwicklungen von Kindern gefährden
Inanspruchnahme bei U1 bis U6 (1. Lj. des Kindes) über 90 %
danach sinkt die Inanspruchnahme Gesetzesinitiative der Landesregierung zur
Einführung eines Erinnerungssystems zur Teilnahme an den U-Untersuchungen
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Kindergesundheit und Kindeswohl II
Einrichtung einer Servicestelle Abgleich der Meldedaten mit den durchgeführten
ärztlichen Untersuchungen schriftliche Erinnerung der Eltern bei Nichtteilnahme Information des Gesundheitsamtes, wenn auch
darauf nicht reagiert wird Kontaktaufnahme durch das GA zu den Eltern
Angebote der Beratung und zu Leistungen anderer Behörden unterstützende aufsuchende Hilfe (z. B. Familienhebammen) in Einzelfällen – subsidiäre Vornahme der Untersuchung
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Familienhebammen
Hebamme = Ansprechpartnerin und Vertrauensperson vor, während und nach der Geburt eines Kindes
Zusätzliche berufliche Qualifikation zur Familien-hebamme, Tätigkeit außerhalb der Leistungen der Krankenkassen
seit Juli 2008 stehen ca. 44 FHB zur Verfügung, 30 FHB zurzeit im Projekt tätig
Gesundheitsämter koordinieren dieses Angebot Einsatz in Familien, die Hilfe und Unterstützung
benötigen bis zum 1. Lebensjahr des Kindes Unterbreitung von Angeboten, Hilfe zur Selbsthilfe
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Familienhebammen II
Zielgruppen können z. B. sein: keine Teilnahme an
Früherkennungsuntersuchungen, jugendliche Mütter, Familien mit Suchtproblemen, Frauen mit eingeschränkter Fähigkeit zur
Alltags-bewältigung (unsicher, überfordert), Frauen mit Erkrankungen (psychisch, chronisch,
Behinderung), Familien in schwierigen finanziellen und sozialen
Verhältnissen (Armut, Überschuldung, allein Erziehend, viele Kinder).
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Kinderschutzhotline
Originäre Zuständigkeit bei Gefährdung Kindeswohls – örtliches Jugendamt – haben die ständige Arbeits- und Einsatzfähigkeit abzusichern
Auf Initiative des Landes haben die Landkreise und kreisfreien Städte gemeinsam die KSH eingerichtet
0800 - 14 14 007 Landesweit kostenfreie einheitliche Telefonnummer
mit 24-Stunden-Erreichbarkeit seit 1. Februar 2008 Durchführung: LAGuS und AWO Schwerin
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Kinderschutzhotline II
Abgabe einer Meldung über eine vermeintliche Kindes-wohlgefährdung, Auskunft und Beratung in Krisen-situationen (auch anonym möglich)
Abschätzung der Dringlichkeit der Meldung und sofortige Weitergabe der Information an das örtlich zuständige Jugendamt nach vereinbarten Standards
Jugendamt bzw. beauftragte Dritte werden dann entsprechend tätig
Insgesamt sind 1.342 Anrufe eingegangen (per 31. Aug. 2008), davon 216 Meldungen,
weiterhin 184 Auskunftsersuchen und leider 942 missbräuchliche Anrufe (70 %) !!
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Chancengleichheit und BildungAusbau der Kinderbetreuung
Bund beteiligt sich am Ausbau der Kinder-betreuung in den Ländern an den Investitions- und Betriebskosten
Ab Beginn des Kindergartenjahres 2013/2014 Einführung des bundesweiten Rechtsanspruch auf Betreuung für Kinder ab dem 2. Lj.
2008 bis 2013 erhält M-V ca. 39,1 Mio. € für Investitionen sowie
ca. 35,8 Mio. € für laufende Betriebskosten
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Chancengleichheit und BildungInvestitionsmittel
Investitionsmittel werden uneingeschränkt an die Träger der Kindertageseinrichtungen bzw. Tagespflegestellen weitergeleitet
Förderung für erforderliche Neubau-, Ausbau-, Umbau-, Umwandlungs-, Sanierungs-, Renovierungs-, Modernisierungsmaßnahmen und für Ausstattungsinvestitionen sowie für mit den Investitionen verbundene Dienstleistungen, die der Kindertagesförderung von Kindern bis zum vollendeten dritten Lebensjahr dienen.
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Chancengleichheit und Bildung Elternentlastung von Kosten der Kindertagesförderung
Landesgelder werden nicht zur Entlastung der Kommunen eingesetzt
Entlastung bei Elternbeiträgen Seit 1. Sept. 08 erhalten die Eltern von
Kindern im letzten Kindergartenjahr einen Zuschuss zum Elternbeitrag – Staffelung nach Betreuungsumfang
Ganztagsplatz ca. 80 € Teilzeitplatz ca. 48 € Halbtagsplatz ca. 32 €
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Chancengleichheit und Bildung Elternentlastung von Kosten der Kindertagesförderung
Förderung des Mittagessens in Kindertages-einrichtungen und der Tagespflege für Kinder von SGB II-Beziehern Land zahlt 1,50 € pro Mittagessen Übernahme der sog. „häuslichen Ersparnis“,
so dass diese Familien von den Kosten des Mittagessens freigestellt sind
2008 – insges. 6 Mio. € 2009 – insges. 14,5 Mio. €
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Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Schaffung einer familienbewussten Arbeitswelt z. B.:
Förderung innovativer, familienfreundlicher Personalpolitik, Wiedereinstieg in den Beruf
Schaffung flexibler Bedingungen zur Betreuung von Kindern, kranken und pflegebedürftigen Angehörigen
Chancengleichheit für Väter und Mütter unter besonderer Berücksichtigung von allein Erziehenden
Kompetenzzentrum „Vereinbarkeit leben“ in Trägerschaft des Landesfrauenrates
Unterstützung und Förderung der Zusammenarbeit Förderung mit EU-Mitteln (ESF, EFRE und EPLR)
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„Das Schicksal des Staates hängt vom Zustand der Familie ab.“
(A. R. Vinet, schweizer. ev. Theologe und Literaturhistoriker)
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Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit und wünsche uns einen interessanten Tag.
Kontakt:
Christiane Sparr
Telefon: 0385 – 588 9500Mail: