2006-10-18 wbi - (stand 18.10

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1

Dr. - Ing. J. Böhlke

Abteilungspräsident –

Abteilung 2

Infrastruktur

Eisenbahn-Bundesamt - Zentrale

Vorgebirgsstraße 49

53119 Bonn

Eisenbahntunnelbau in Deutschland

... aus Sicht des EBA

2Eisenbahntunnelbau in Deutschland

Aufbau

1. Bauaufsicht durch das EBA

2. Eisenbahntunnelbau in Deutschland

3. Ausblick

4. Nachschlag ?

3Eisenbahntunnelbau in Deutschland

Gliederung des Vortrages

1. Bauaufsicht durch das EBA

a) Rechtlicher Rahmen des Eisenbahnwesens in Deutschland

b) Aktuelles Bauaufsichtsmodell

c) Zukünftiges Bauaufsichtsmodell

2. Eisenbahntunnelbau in Deutschland

3. Ausblick

4Eisenbahntunnelbau in Deutschland

Bahnreform

Sondervermögen des Bundes

Unternehmerischer Bereich

- Fahrweg (Bau, Betrieb, Unterhaltung)

- Transport

- Verwandte Geschäftstätigkeiten

Öffentlicher Bereich

- Hoheitliche Aufgaben

- Personalverwaltung

- Schuldenverwaltung

Deutsche Bahn AG

1.1.1994

5Eisenbahntunnelbau in Deutschland

Aufgaben des EBA gemäß BEVVG

§ 3 Abs. 11. die Planfeststellung (...), 2. die Eisenbahnaufsicht, 3. die Bauaufsicht, 4. Erteilung und Widerruf einer Betriebsgenehmigung, 5. die Ausübung hoheitlicher Befugnisse (...), 6. (...) Vereinbarungen gemäß § 9 des BSchwAG, 7. die fachliche Untersuchung von gefährlichen Ereignissen im

Eisenbahnbetrieb, 8. die Bewilligung von Bundesmitteln (...)

(3) (...) nimmt die Landeseisenbahnaufsicht und die Befugnis zur Erteilung von Genehmigungen auf der Grundlage einer Vereinbarung mit einem Land (...) wahr.

6Eisenbahntunnelbau in Deutschland

Betreiberverantwortung der EdB

§ 4 Abs. 1 AEG i.v.m. § 2 Abs. 1 EBO

Bauliche Anlagen sowie andere Anlagen und Einrichtungen sind so zu bauen, zu ändern, Instand zu halten und zu nutzen, dass die Öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie die besonderen Anforderungen, die aus dem Bahnbetrieb herrühren, gewährleistet sind

Stichprobenartige Überwachungstätigkeit des EBA ist ausreichend,

da Betreiberverantwortung der DB AG festgelegt.

7Eisenbahntunnelbau in Deutschland

Bauaufsicht, Grundlagen

Verwaltungsvorschriften des Referats 21

• VV BAU VV über die Bauaufsicht im Ingenieurbau, Oberbau und Hochbau sowie maschinentechnische Anlagen

• ELTB Eisenbahnspezifische Liste Technischer Baubestimmungen

• EBRL Eisenbahnspezifische Bauregellisten

(Alle VV stehen unter „http://www.eisenbahn-bundesamt.de/Service/ref21/s_21.htm“ zum download bereit.

Bauaufs ichtliche P rüfung der Ausführungsplanung(Fre igabe in Form e ines Bescheides)

Beaufsichtigung der Bauausführung vor O rt(Bauzustandsbesichtigung)

Durchzuführende Bauaufsicht

8Eisenbahntunnelbau in Deutschland

Bauaufsicht, Prüfumfang

Das EBA prüft, ob:

nach gemäß § 18 AEG genehmigten Unterlagen

geprüften Ausführungsunterlagen

gebaut wird.

überwacht:

Nachweis der Verwendbarkeit von Bauprodukten

Ordnungsgemäße Erfüllung der Aufgaben der am Bau Beteiligten

erteilt: Genehmigungen zur Inbetriebnahme

9Eisenbahntunnelbau in Deutschland

Ablauf der Bauaufsicht (I)

Eisenbahnen d. Bundes(EdB)

Bauvorlageberechtigte

Eisenbahn-Bundesamt(EBA)

Sachbereich 2

FachbehördenVerwaltungshelfer

EBA Sachbereiche 1,3,4Benannte Stelle

§ 18 AEGPlanfeststellung

PlangenehmigungVerzicht

Antrag auf bauaufsichtliche

Prüfung der Ausführungsunterlagen

EingangLaufzettel

Vorprüfung

Vollständigkeit Abweichung a. R. d. T. ZiE (EBA Zentrale) Prüfauftrag erteilen Eingangsbestätigung IOR-Prüfbericht

Verwaltungshelfer

Prüfer für bautechnische Nachweise im Eisenbahnbau

ggf. Gutachter im Eisenbahnbau oder

Sachverständige (SV) auf Grundlage anderer Normen

Benannte Stelle

10Eisenbahntunnelbau in Deutschland

Ablauf der Bauaufsicht (II)

Eisenbahnen d. Bundes(EdB)

Bauvorlageberechtigte

Eisenbahn-Bundesamt(EBA)

Sachbereich 2

FachbehördenVerwaltungshelfer

EBA Sachbereiche 1,3,4Benannte Stelle

Prüfung

Übereinstimmung mit:- Entscheidung nach § 18 AEG

- Regelwerk (ELTB, EBRL, EBO)

Einbindung von SV

Spezielle Fragen (WHG, BImschG, GSG, ...)

Ggf. Unterlagen nachreichen

Referat 32Überwachungs- und

genehmigungsbedürftige Anlagen

Ggf. Sachbereiche 1,3 und 4

11Eisenbahntunnelbau in Deutschland

Abwicklung einer Baumaßnahme (I)

Eisenbahnen d. Bundes(EdB)

Bauvorlageberechtigte

Eisenbahn-Bundesamt(EBA)

Sachbereich 2

FachbehördenVerwaltungshelfer

EBA Sachbereiche 1,3,4Benannte Stelle

Freigabe der Ausführungsunterlagen

Ggf. Anweisung bei sicherheits-relevanten Mängeln oder nicht fertiggestellter Anlage

Kostenbescheid für die Gesamtbaumaßnahme

Nebenbestimmungen Festlegungen zur

Überwachung der Bauausführung

Überwachung der Bauausführung

BaubeginnanzeigeBenennung BÜB

BaubeginnVerwaltungshelfer

12Eisenbahntunnelbau in Deutschland

Abwicklung einer Baumaßnahme (II)

Überwachung der Bauausführung

stichprobenartig Zwischenabnahmen, wenn

vom EBA in der 1. Freigabe der Ausführungsunterlagen vorbehalten

Bauzustandsbesichtigung

Verwaltungshelfer

Prüfer für bautechnische Nachweise im Eisenbahnbau

ggf. Gutachter im Eisenbahnbau

Sachverständige (SV) auf Grundlage anderer Normen

Zwischenabnahmen,Abnahmen

protokollpflichtiger Tätigkeiten durch BÜB

Ggf. Antrag auf Erlaubnis der vorläufigen Nutzung

Beantragung Erlaubnis der Nutzung

durch den BÜB

Inbetriebnahme nach § 11 Abs. 7a-c VV BAU durch die EdB

EG-Prüferklärung

Nach Abschluss der Bauausführung

Erlaubnis der Nutzung Inbetriebnahme nach Inbetriebnahmegenehmigung

Benannte Stelle

EG-Prüfbescheinigung für das Teilsystem

13Eisenbahntunnelbau in DeutschlandReferat 21

Anzeige der geplanten Maßnahme

Entscheidung EBA über Durchführung des bauaufsichtlichen Verfahrens (Selbsteintritt ja/nein)

Ungeregelte Bereiche vorhanden

Verantwortliche Vorbereitung durch den Bauherrn, einschließlich der bautechnischen Prüfung durch einen anerkannten SV

Kriterien: Schwierigkeit, Risken, Know-how-Erhalt

Durchführung des bauaufsichtlichen Verfahrens sowie ZiE (ungeregelter Bereich) mit eigener bautechn. Prüfung oder Beauftragung eines anerkannten SV (nach ESV)

Bauaufsichtliche Freigabe

ja

janein

nein

Die Zukunft: Das Nachweis-modell der Bauaufsicht (I)

14Eisenbahntunnelbau in DeutschlandReferat 21

Baubeginnanzeige (auch ggf. für best. Maßnahmen nach Anl. 2.2 VV BAU im Abgleich mit EIV/KonVEIV) Aussagen z.B. zu: Einhaltung a.R.d.T., anerkannter SV (nach ESV), BVB und BÜB, Vorankündigung nach BaustellV

Stichprobenhafte Bauaufsicht vor Ort durch das EBA (Kriterien: Umfang, Schwierigkeit, Risiken, besondere Bauweisen)

Antrag auf Inbetriebnahmegenehmigung nach EIV/KonVEIV

Inbetriebnahmegenehmigung durch das EBA nach EIV/KonVEIV

Anzeige nach § 7a (3) AEG bzw. Anzeige der Inbetriebnahme/Nutzung

Ggf. Bescheid als Reaktion auf Anzeige nach § 7a (3) AEG bzw. Anzeige zur Inbetriebnahme/Nutzung

Eisenbahnaufsicht

kein TEN

TEN

Die Zukunft: Das Nachweis-modell der Bauaufsicht (II)

15Eisenbahntunnelbau in Deutschland

Gliederung des Vortrages

1. Bauaufsicht durch das Eisenbahn-Bundesamt

2. Eisenbahntunnelbau in Deutschland

a) NÖT – Tunnel

b) TVM – Tunnel

3. Ausblick

16Eisenbahntunnelbau in Deutschland

NÖT - Tunnel

NÖT – Bauweise

Anerkannte Regel der Technik bzw.

Technische Baubestimmung

Zuständig: EBA – Außenstellen

Einschaltung EBA Zentrale: Ausnahme

17Eisenbahntunnelbau in Deutschland

Baubestimmungen für Schildvortriebe (TVM)

Richtlinie (RiL) 853 „Eisenbahntunnel planen, bauen und instand halten“ der Deutschen Bahn AG (DB AG) vom EBA bauaufsichtlich eingeführt

Modul 853.4001 Absatz 4: Bau von Eisenbahntunneln mittels Schildvortriebs-maschinen ist ungeregelte Bauart

§ 3 VV BAU + Modul 853.0101:Zustimmung im Einzelfall (ZiE) ist erforderlich

18Eisenbahntunnelbau in Deutschland

ZiE legt vor allem das erforderliche Sicherheitsniveau und die anzu-wendenden Bemessungsregeln verbindlich fest.

Die geforderten Nachweise sind zur bautechnischen Prüfung vorzulegen.

ZiE als „Anforderungskatalog“

19Eisenbahntunnelbau in Deutschland

Die Nebenbestimmungen umfassen die

Bereiche:

1. Standsicherheitsnachweise

2. Anforderungen an das Vortriebsverfahren (einschl. Datenerfassung und –management)

3. Maßnahmen bei unerwarteten Verhältnissen, Alarmplan

ZiE - Gruppierung

20Eisenbahntunnelbau in Deutschland

Momentanwerte - I

Quelle: BÜ - Katzenbergtunnel

21Eisenbahntunnelbau in Deutschland

Momentanwerte - II

Quelle: BÜ - Katzenbergtunnel

22Eisenbahntunnelbau in Deutschland

Ringprotokoll – I (Auszug)

23Eisenbahntunnelbau in Deutschland

Ringprotokoll – II (Auszug)

24Eisenbahntunnelbau in Deutschland

Vermessung

25Eisenbahntunnelbau in Deutschland

Bautechnische Prüfung - I

Bautechnische Nachweise:

• Geotechnische Standsicherheitsnachweise für die Bauzeit und den Endzustand

• Maschinenbautechnische Standsicherheitsnachweise

• Standsicherheitsnachweise des Ausbaus

26Eisenbahntunnelbau in Deutschland

Bautechnische Prüfung - II

Vorzulegen sind (u.a.):

- Schildstatik (Stahl)- Tübbingring – Statik und Ausführungszeichnungen- Querschläge – Statik und Ausführungszeichnungen

(ggf. einschl. Frostkörperstatik)- Stützdruckberechnung (Ausbläsersicherheit),

Verpressdruckberechnung- Hilfskonstruktionen – Statik und Ausführungszeichnungen- Störfall- u. Risiko-Analysen, Alarmpläne

27Eisenbahntunnelbau in Deutschland

Querschläge I

28Eisenbahntunnelbau in Deutschland

Querschläge II

29Eisenbahntunnelbau in Deutschland

Querschläge III

30Eisenbahntunnelbau in Deutschland

Querschläge IV

31Eisenbahntunnelbau in Deutschland

Gliederung des Vortrages

1. Bauaufsicht durch das Eisenbahn-Bundesamt

2. Eisenbahntunnelbau in Deutschland

a) NÖT – Tunnel

b) TVM – Tunnel

3. Ausblick

32Eisenbahntunnelbau in Deutschland

Ausblick - Regelwerk

EBA - Einschätzung: zukünftig vermehrter Einsatz von TVM

Ziel: Vereinfachung und Beschleunigung des Verfahrens

Reaktion: Erarbeitung/ Aufstellung eines EBA – Anforderungskatalogs

Vorteil:- Grundsätzliche Anforderungen werden fixiert- Vereinheitlichung des Nachweisumfangs- Projektspezifische Nachweise werden im Rahmen der ZiE gefordert- Sammlung von Erfahrung

33Eisenbahntunnelbau in Deutschland

Prozess „Elektronische Bauaufsichtliche Prüfung“Prozess „Elektronische Bauaufsichtliche Prüfung“

Web-Portal

Antragseingang

Externer Sachverständiger

Planprüfung

Sachbearbeiter

BearbeitungGenehmigung

Ausgang

FabasoftComponents

z.B.:

(Werkzeug: Spicer Imagenation-Viewer)

(Werkzeug: Spicer Imagenation-Viewer) EBA

Ausblick - EBP

34Eisenbahntunnelbau in Deutschland

Antragstellung EBPAntragstellung EBP

Ausblick - EBP

35Eisenbahntunnelbau in Deutschland

Abholung der Unterlagen

Ausblick - EBP

36Eisenbahntunnelbau in Deutschland

Aktuelle TVM - Projekte

In Ausführung

S-Bahn HH

City Tunnel Leipzig

Schlüchterner Tunnel

Katzenbergtunnel

Im Zulauf

Finnetunnel

Rastatter Tunnel

München S-Bahn 2. Stammstrecke

37Eisenbahntunnelbau in DeutschlandReferat 21

Bild 9 von 9 aus der Serie "Planmäßige Abfahrt„ ©2001 Marlis Bühn, Köln

Danke für Ihre Aufmerksamkeit!

38Eisenbahntunnelbau in Deutschland

Tunnelknall (Sonic boom)

Tunnelknall auf der NBS Nürnberg – Ingolstadt

Ein unvermutetes Phänomen kurz vor

Erteilung der Inbetriebnahmegenehmigung

39Eisenbahntunnelbau in Deutschland

Tunnelknall (Sonic boom)

Tunnelknall: Das Phänomen ist bekannt

40Eisenbahntunnelbau in Deutschland

Tunnelknall (Sonic boom)

41Eisenbahntunnelbau in Deutschland

Tunnelknall (Sonic boom)

Infraschall0…20 Hz

42Eisenbahntunnelbau in Deutschland

Tunnelknall (Sonic boom)

Tunnelknall: Was passierte am Tunnel Euerwang Südportal bei Einfahrt von Norden ?

43Eisenbahntunnelbau in Deutschland

Tunnelknall (Sonic boom)

Tunnelknall: Was passierte am Tunnel Euerwang Südportal bei Ausfahrt nach Norden ?

44Eisenbahntunnelbau in Deutschland

Tunnelknall (Sonic boom)

• Der Planfeststellungsbeschluss ist bestandskräftig. Das Phänomen Tunnelknall ist zwar behandelt, Regelungen sind nicht getroffen. Von der Anhörungsbehörde ist der damalige Erkenntnisstand zugrunde gelegt, auf den sich das EBA stützt.• Die Schallfrequenzen < 20 Hz (Infraschall) wurden bewertet.• Die eingebauten Schallabsorber haben das gesamte Frequenzspektrum abgesenkt.• Infraschallbewertungen für Außenbereiche sind nicht standardisiert/normiert. • Die Dämpfung von Infraschall folgt nicht den gleichen Gesetzmäßigkeiten wie hörbarer Schall. „Hörschutz“ wirkt nicht im Frequenzbereich des Infraschalls. • Die Regelwerke der Akustik sind nicht einschlägig.• Die vergleichende Bewertung des transienten Schallereignisses (Infraschall“knall“) mit Ansätzen der Akustik im Hörbereich ist nicht zulässig. Beim Infraschall sind energetische Betrachtungen anzustellen und die Einwirkungen auf Mensch und Tier zu untersuchen. • Vor Inbetriebnahme künftiger langer Tunnel im HGV-Netz (z.B. Katzenbergtunnel) ist das Phänomen Tunnelknall weiter zu erforschen. Ein Regelwerk ist zu erarbeiten.

Bewertung der Nachweise

45Eisenbahntunnelbau in DeutschlandReferat 21

Bild 9 von 9 aus der Serie "Planmäßige Abfahrt„ ©2001 Marlis Bühn, Köln

Danke für Ihre zusätzliche Aufmerksamkeit und Geduld!

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