forensisch toxikologisches centrum münchen · (umgang mit droge ist belegt, aber nicht der konsum)...
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Chemisch-toxikologische
Untersuchungen (CTU) in der
Fahreignungsdiagnostik
Prof. Dr. Frank Mußhoff
Forensisch Toxikologisches Centrum München
Mitteilung vom 09.01.2014 (AZ LA 21/7323.2/10-01)
Die Einhaltung der "Beurteilungskriterien" in der 3. Auflage (2013) stellt
sicher, dass Screening und Begutachtung nach anerkannten wissen-
schaftlichen Grundsätzen erfolgen werden.
Anwendung ab 1.5.2014 vorgesehen.
____________________________________________________________
Damit ergeben sich an Kontrollprogramme durchführende Ärzte und Labore
konkrete Anforderungen, u.a. den Nachweis einer entsprechenden
Qualifikation (CTU 2, Pkt. 1+2; S. 267 BK 2013), aber auch bzgl. der
Analytik.
Bundesverkehrsministeriums für Verkehr
Zehnte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und
anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 16. April 2014
Gemäß Anlage 4a (zu den §11 Absatz 5) dürfen, soweit für die Feststellung der
Eignung die Vorlage von Abstinenzbelegen erforderlich ist, hierfür ausschließlich
Belege von Stellen anerkannt werden, in denen die nach Stand der Wissenschaft
und Technik erforderlichen Rahmenbedingungen der Abstinenzkontrolle
gewährleistet sind; dies kann angenommen werden, wenn die Befunderhebung und
Befundauswertung verantwortlich von durchgeführt wurde von
• einem Facharzt mit verkehrsmedizinischer Qualifikation, der nicht zugleich der den
Betroffenen behandelnde Arzt sein darf,
• einem Arzt des Gesundheitsamtes oder anderen Arzt der öffentlichen Verwaltung,
• einem Arzt mit der Gebietsbezeichnung „Facharzt für Rechtsmedizin“,
• einem Arzt mit der Gebietsbezeichnung „Arbeitsmedizin“ oder der
Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“,
• einem Arzt in einer Begutachtungsstelle für Fahreignung,
• einem Arzt/Toxikologen in einem für forensisch-toxikologische Zwecke
akkreditierten Labor.
Bei diesen in Anlage 4a FeV genannten Ärzten kann nach Meinung das
BMVI ohne weitere Prüfung davon ausgegangen werden, dass sie die
erforderliche Qualifikation für die Durchführung von Abstinenzkontrollen
nach dem Stand von Wissenschaft und Technik haben. Dies gilt bis zum
Beweis des Gegenteils, wenn z.B. die Bescheinigungen nicht den
Anforderungen genügen oder Durchführungsfehler offenkundig werden. Für
die gelisteten Gruppen ist eine Fortbildung wie das neu geschaffene
Curriculum der DGVM sinnvoll, aber nicht verpflichtend. Davon unberührt
bleibt die Ärztliche Berufspflicht zur Fortbildung nach Regelung der jeweils
zuständigen Ärztekammern .
„Im Gegensatz zu den dort gelisteten Gruppen können ggf. auch andere
Ärzte oder Stellen Abstinenzkontrollen durchführen, müssten dann jedoch
die Bedingungen der CTU 2 (2) erfüllen, d.h. auch an einschlägigen
Fortbildungen wie z. B. dem Curriculum der DGVM teilgenommen haben
und über ein System der Qualitätssicherung verfügen. Dies wäre dann bei
Vorlage von Belegen gegenüber den BfF darzulegen bzw. von den BfF zu
prüfen.“
Ergebnis Workshop 5 beim Münchner Symposium DGVP/DGVM 09/2014
Benennung des Qualitätsziels (Bereitstellen verwertbarer Proben nach
den CTU-Kriterien),
Beschreibung des Vorgehens für Probenahme unter forensischen
Gesichtspunkten (Einhaltung der CTU-Kriterien)
Darstellung der Aus- , Weiter- und Fortbildung des Leiters, seines
Vertreters und des autorisierten Personals
Qualitätsplan zur Einhaltung inkl. Plan, wie hinreichende Kenntnisse
dauerhaft gewährleistet und interne Kontrollen eingerichtet sind
Benennung eines Verantwortlichen zur Überprüfung (Auditplan inkl.
aller weiteren Schritte)
Anforderungen an QM-System eines
Programmdurchführenden / Probennehmers
Inaktive Metabolite
unregelmäßige Ausscheidung über längeren Zeitraum
Psychoaktive Stoffe zur Beurteilung der akuten Rauschwirkung
Kumulation von Stoffwechselprodukten bei regelmäßigem Konsum
Retrospektive Betrachtung längerer Zeiträume
Unterschiedliches Inkorporationsverhalten
1. Blut
2. Urin
3. Haare
Drei gängige Untersuchungsmaterialien
Substanzen im Blut Nachweisfenster nach letztem Konsum
THC und Metabolite THC im Serum nach Einzelkonsum: 6-12 Stunden
Metabolit 11-OH-THC: 6-12 Stunden
(in Fällen regelmäßigen bzw. mehrfach täglichen
Konsums sind sowohl THC als auch 11-OH-THC
ggf. auch deutlich über 24 Stunden nachweisbar)
Metabolit THC-COOH: Abhängig von
Konsumpraxis und Metabolismus mehrere Tage; bei
Dauerkonsum bis zu 2–3 Wochen
Opiate Heroin: wenige Minuten
Morphin: 3–10 Stunden,
nach höchstdosiertem Heroin auch bis >20 Stunden
6-MAM: Minuten bis 2 Stunden
Codein: 24 Stunden
Dihydrocodein: 8–10 Stunden
Cocain bei intranasaler Applikation: ca. 2–8 Stunden
inhalativ (z.B. Crack): ca. 20 Minuten bis 1 Stunde
Benzoylecgonin: > 48 Stunden
Amphetamine bzw. Ecstasy abhängig vom pH-Wert des Urins: 12–16 Stunden,
ggf. > 24 Stunden
Nachweis im Blut
Toennes et al. (2008) J Anal Toxicol 32(7): 470-477
Rauchstudien aus Maastricht geben Hinweise auf
längeren THC-Nachweis im Serum (bis zu 4 ng/ml
über 24 h)
bedeutsam bei § 24a StVG bzgl. der
„Vorhersehbarkeit“
Cave: gilt nur bei regelmäßigen / gewohnheits-
mäßigen Konsumenten mit erheblichen
verwaltungsrechtlichen Konsequenzen
Längeres Nachweisfenster für THC
Röhrich et al. (2009) J Anal Toxicol 34(4): 196-203
Stundenlanger Aufenthalt auf einem engen Boot, das als
Coffee-Shop fungiert:
kein Nachweis von THC > 1 ng/ml im Serum
THC-COOH < 5 ng/ml im Serum
THC-COOH < i.d.R. 5 ng/ml im Urin
ältere Studien unter absolut unrealistischen Bedingungen und
mit fragwürdigen analytischen Methoden
Möglicher Passivkonsum ?
Substanzen im Urin Nachweisfenster nach letztem Konsum
Cannabinoide Hauptmetabolit THC-COOH-Glucuronid:
Bei einmaligem (Probier)Konsum: ca. 2-3 Tage
Bei vereinzeltem/gelegentlichem Konsum: 2-4 Tage
Bei mehrmals wöchentlichem Konsum: ca. 5-14 Tage
Bei Dauerkonsum: 2-6 Wochen (in Einzelfällen bis zu 3
Monaten)
Heroin Heroin: Ausscheidung als konjugiertes Morphin:
dosisabhängig ca. 48–96 Stunden
6-MAM: im Urin nur wenige Stunden,
je nach Blasenentleerung maximal etwa bis zu
10 Stunden nachweisbar
freies Morphin: 24–48 Stunden
konjugiertes Codein: 48–72 Stunden
Cocain Benzoylecgonin: dosisabhängig 2–3 Tage
Ecgoninmethylester: bis 2 Tage
unverändertes Kokain: dosisabh. bis 12 Stunden
Amphetamine bzw. Ecstasy Verschiedene Wirkstoffe: vom pH-Wert des Urins und
von der Dosis abhängig 1–3 Tage
Nachweis im Urin
1. Vereinbarung über Dauer und Anzahl der Kontrollen.
2. Wann ist mit erstem negativem Urin zu rechnen (Cannabis)?
3. Die Urinabgabe unerwartet, ohne größere spätestens am
Folgetag der Einbestellung entsprechend dem Vertrag zum
Kontrollprogramm (Fehlzeitenregelung, Abmeldung und weiteres
sind geklärt).
4. Urinabgabe unter Sichtkontrolle.
5. Der Untersuchungsumfang ist zu definieren (Bewährung plus
Benzos und ggf. Opioide etc.).
6. Analytik in akkreditiertem Labor.
7. Fundierte Ansprechpartner für weiterführende Stellungnahmen.
Urinkontrollprogramm
Probenahme unter Sichtkontrolle plus
Temperaturmessung
Formulare in Anwesenheit des Klienten mit ihm gemeinsam ausfüllen
Probe nach Gewinnung vom Klienten in geeignetes Gefäß zum Versand abfüllen
lassen (oder es gemeinsam mit ihm tun) und durch Klienten protokollieren
lassen, dass richtige Beschriftung und alle Angaben in Formularen vorgenommen
wurde
Drogenvorteste sind für die Straße oder
klinische Anwendung
0
100
200
300
400
500
600
700
800
1 11 21 31 41 51 61 71 81 91 101
Tage
Ge
sa
mtc
an
na
bin
oid
ko
nzen
trati
on
[n
g/m
l]
Urin
Serum
Ausscheidungskurve – Gesamtcannabinoide
[Daldrup et al. (1988)]
keine (reinen) Immunoassay-Befunde, positive Befunde müssen
chromatographisch bestätigt werden und sind sonst nicht als
beweissicher anzusehen
Sensitivität gerade bei Streifentesten reicht nicht aus
Sensitivitäten in chromatographischen Verfahren unterscheiden sich
von forensischen und medizinischen Laboren (Einfluss auf
Nachweisfenster)
Analytik nach „CTU-Kriterien“ weitestgehend einheitlich sensitiv
Urinanalytik forensisch
Haaranalytik
geeignet nicht nur für Drogenanalytik, sondern ebenfalls für
Arzneimittelscreening und Überprüfung von
Alkoholkonsumgewohnheiten
retrospektive Überprüfung längerer Zeiträume je nach
Haarlänge möglich (1 cm ~ 1 Monat)
quantitative Bestimmung ermöglicht ansatzweise Aussage zum
Konsumverhalten
Änderungsverhalten ist bei Segmentanalysen nachweisbar
besonders empfehlenswert auch bei K.o.-Mittel-Fällen
10-18 % der Haare befinden sich in catagenen oder telogenen Stadium (kein
aktuelles Wachstum bzw. kein Wachstum seit bis zu 6 Monaten)
Einlagerung aus Depots bis zu ca. 2 Monaten nach Konsumende
Wachstumsrate der (einzelnen) Haare kann deutlich variieren
Sicherheitsabstand von 2-3 oder maximal 6 Monate einhalten !!!!!
Nachweisfenster in Haaren(Pragst; T + K (2004) 71: 80)
keine colorierten Haare für EtG
colorierte (nicht gebleichte) Haare können für die ersten 6 Monate
eines Drogenkontrollprogramms akzeptiert werden, wenn in den
zweiten 6 Monate die Abstinenz durch Analyse unbehandelter
Haare oder über Urinkontrollen belegt wird
Körperhaare können akzeptiert werden, bis auf Achselhaare für
EtG-Bestimmungen, und werden pro Zentimeter mit einem Monat
Nachweisfenster veranschlagt
Cave: Bei Körperhaaren meist längeres Nachweisfenster, sofern
nicht rasiert.
Haarbehandlung / Körperhaare
0.41 ng/mg
2.47 ng/mg
0
2
4
6
8
10
12
Kopfhaar
2 cm
Schamhaar
(2,3 cm
Ecgoninmethylester
Bezoylecgonin
Cocain
Konzentr
ation im
Haar, n
g/m
g
THC
Kopfhaar
3,5 cm
Schamhaar
4-5 cm
Fall 1709/01
Scham- Achsel- und Brusthaare überstreichen eine längere Zeitspanne als gleichlange
Kopfhaare. Der Drogentest fällt daher auch nach mehrmonatiger Abstinenz häufig stärker
positiv aus.
Vergleich von Kopf- und Schamhaaren
bei Cannabis und Cocain besteht Möglichkeit, dass positive
Haarbefunde aufgrund externer Kontamination auftreten
(Umgang mit Droge ist belegt, aber nicht der Konsum)
aber auch eine Verhaltensänderung soll stattfinden, d.h. auch
Loslösung von Konsumentenkreisen
ggf. Analyse auf Stoffwechselprodukte (THC-COOH bzw.
Norcocain, Cocaethylen und Hydroxy-Metabolit von Cocain)
Konsum oder Artefakt
Ist THC-COOH der bessere Marker?
Anklage wegen Hehlerei, Betruges,
Handel mit BtM – Haaranalyse durch
STA veranlasst
weibliche Probandin (JM) mit 9 cm
langem Haarstrang (3 gleich lange
Abschnitte JM/1, JM/2, JM/3); Mann
(GG) mit 4,5 cm langen nicht
segmentierten Haaren
Mann („Ich rauche mehrmals täglich“),
Frau („Ich konsumiere nie“)
0
0,1
0,2
0,3
0,4
0,5
0,6
0,7
JM/1 JM/2 JM/3 GG/1
THC
CBN
THC-COOH
JM negativ
GG 10 pg/mg
Somit wurden die Angaben der beiden
Angeklagten analytisch bestätigt.
THC in Haaren – Aufenthalt in Räumen?
Cocain Gruppe: Cocain, Benzoylecgonin, Nor-Cocain, Cocaethylen
Opiat Gruppe: Diacetylmorphin (Heroin), 6-Monoacetylmorphin (MAM), Morphin, Codein,
Dihydrocodein
andere Opioide und Analgetika: Alfentanil, Buprenorphin, Norbuprenorphin,
Dextromethorphan, Dextropropoxyphen, Etomidat, Fentanyl, Flupirtin, Hydrocodon,
Hydromorphon, Ketamin, Methadon, EDDP, Noscapin, Oxycodon, Oxymorphon, Pentazocin,
Pethidin, Piritramid, Pregabalin, Remifentanil, Sufentanil, Tilidin, Nortilidin, Tramadol,
Nortramadol
Amphetamine: Amphetamin, Methamphetamin, Methylendioxymethylamphetamin
(MDMA), Methylendioxyethylamphetamin (MDE), Methylendioxyamphetamin (MDA),
Mephedron
Cannabinoide: Tetrahydrocannabinol (THC)
Benzodiazepine: Alprazolam, Bromazepam, Brotizolam, Clobazam, Norclobazam,
Clonazepam, Diazepam, Flunitrazepam, 7-Amino-Flunitrazepam, Flurazepam,
Desalkylflurazepam, Lorazepam, Lormetazepam, Medazepam, Midazolam, Nitrazepam,
Nordazepam, Oxazepam, Temazepam, Tetrazepam, Triazolam
sonstige Hypnotika: Diphenhydramin, Doxylamin, Zaleplon, Zolpidem, Zopiclon
Antidepressiva: Amitriptylin, Citalopram, Clomipramin, Clotiapin, Desipramin, Dothiepin,
Doxepin, Duloxetin, Fluoxetin, Fluvoxamin, Imipramin, Maprotilin, Mirtazapin,
Moclobemid, Nortriptylin, Opipramol, Paroxetin, Reboxetin, Sertralin, Trazodon,
Trimipramin, Venlafaxin, Viloxazin
Neuroleptika: Amisulprid, Aripiprazol, Benperidol, Chlorpromazin, Chlorprothixen,
Clozapin, Flupenthixol, Fluphenazin, Haloperidol, Levomepromazin, Melperon, Mianserin,
Perazin, Pipamperon, Promazin, Promethazin, Prothipendyl, Quetiapin, Risperidon, Sulpirid,
Thioridazin, Ziprasidon, Zotepin, Zuclopenthixol
Halluzinogene: LSD
Sonstige: Carbamazepin, Clomethiazol, Clonidin, Gabapentin, Levetiracetam,
Methylphenidat, Ritalinsäure, Modafinil
Auswahl zur Haaranalytik am FTC München
(124 Substanzen, plus Spice/Badesalze etc.)
Doxepin
cut-off 5% 10% 25% 50% Median 75% 90% 95% Maximum Anzahl
0 0,007 0,01 0,05 0,33 1,9 1,9 2,9 7 41
Doxylamin
cut-off 5% 10% 25% 50% Median 75% 90% 95% Maximum Anzahl
0 0,00835 0,01 0,0315 0,09 0,29 1,72 2,01 2,3 30
Duloxetin
cut-off 5% 10% 25% 50% Median 75% 90% 95% Maximum Anzahl
0 0,0418 0,0466 0,11 0,49 1,25 1,44 1,72 2 9
Flunitrazepam
cut-off 5% 10% 25% 50% Median 75% 90% 95% Maximum Anzahl
0,01 0,13 0,13 0,14 0,14 0,15 0,15 0,15 0,15 2
Fluoxetin
cut-off 5% 10% 25% 50% Median 75% 90% 95% Maximum Anzahl
0 0,4045 0,454 0,7725 1,4 3,325 5,51 8,915 12,3 24
Flupentixol
cut-off 5% 10% 25% 50% Median 75% 90% 95% Maximum Anzahl
0 0,09 0,09 0,105 0,165 0,19275 0,6335 0,85175 1,07 6
Statistik des FTC München zur Haaranalytik
Tilidin (Valoron N®) wird wegen seiner Morphin ähnlichen Wirkung zur Behandlung von
starken Schmerzen eingesetzt. Tilidin wird auch als berauschendes Mittel missbraucht.
Nortilidin ist ein Stoffwechselprodukt von Tilidin. Zur Einordnung der Konzentrationen
wird deshalb die Summe aus beiden Substanzen verwendet. Da keine kontrollierten
Studien zum Zusammenhang zwischen der Aufnahme des Medikaments und der
Konzentration im Haar vorliegen, kann die Aufnahmemenge nur aus der Erfahrung mit
anderen positiven Fällen abgeschätzt werden. Im Vergleich dazu liegen die hier gefundenen
Konzentrationen im
unteren 25%-
unterdurchschnittlichen
mittleren
überdurchschnittlichen
oberen 25%-
Bereich.
Interpretation aufgrund der Statistik des FTC
Auch in einem Vergleich mit Struktur ähnlichen Substanzen liegt die
Konzentration in einem für die
gelegentliche, u.U. auch einmalige
gelegentliche
gelegentliche, therapeutische
häufigere, therapeutische
häufigere aber nicht tägliche
häufigere, u.U. auch regelmäßige
häufige
regelmäßige
regelmäßige aber nicht unbedingt tägliche
regelmäßige, tägliche oder fast tägliche
Aufnahme typischen Bereich.
Interpretation aufgrund der Statistik des FTC
Mohnkuchenproblematik
Positiver Urin bei Drogenscreening MPU
in Fällen ohne Opiat-/Opioidvorgeschichte (z.B. reiner
Cannabiskonsument) ist die Wahrscheinlichkeit eines
Shifts hin zu Opiaten gering
Angebot einer Haaranalyse, wenn negativ auf Opiate, kann
Programm weiterlaufen und der (einmalige) positive Befund
wird vernachlässigt
bei Haaranalyse muss fraglicher Konsumzeitpunkt mit
erfasst sein, also nicht sofort veranlassen!!
GGT: erhöhte Werte nach mehrwöchigem Konsum (80-200 g Ethanol/d);
Rückkehr bei Abstinenz innerhalb von 2-5 Wochen; Sensitivität 69-85 %
und Spezifität 18-65 % (Barbiturate / Anti-konvulsiva / Antikoagulantien;
Gallenwegserkrankungen; Leberveränderungen; Herz-/Nierenleiden;
Hyperthyreosen; Adipositas; Traumata)
Carbohydrate deficent transferrin (CDT): Hinweis auf mittel- bis langfristig
gesteigertem Alkoholkonsum (60-80 g/d); Halbwertszeit 7-10 Tage;
Sensitivität 39-94 % und Spezifität 82-100 %
Mittleres korpuskuläres Erythrocytenvolumen (MCV): ggf. durch
ethanolbedingten Folsäuremangel; Langzeitmarker bei längerfristig
zugeführten moderaten Alkoholmengen (> 40 g/d); Normalwerte nach
wenigen Monaten Abstinenz; Sensitivität 27-64 % und Spezifität 66-91 %
Klassische (indirekte) Alkoholmarker
Ethylmyristat (C14) R = (CH2)12CH3
Ethylpalmitat (C14) R = (CH2)14CH3
Ethyloleat (D9 C18) R = (CH2)7CH=CH(CH2)7CH3
Ethylstearat (C18) R = (CH2)16CH3
Ethylglucuronid (EtG)
Fettsäureethylester
(FSEE)
Ethylsulfat (EtS)
Phosphatidylethanol-Homologe
Cocaethylen
CO2(CH2)nCH3
CO2(CH2)mCH3
CO2(CH2)nCH3
CO2(CH2)mCH3
-
-
-
-
Ethanol
Übersicht direkte Alkoholmarker
Aktuelle Grenzwerte für EtG in Urin als Abstinenznachweis:
0,1 mg/l bei Fahreignungsdiagnostik
0,3 oder 0,5 mg/l für unaufgeklärte Probanden
Bei Fahreignungsdiagnostik unerwartete Einbestellung mit
Einbestellfrist von 24 h, Identitätsüberprüfung, Urinabgabe unter
Sichtkontrolle etc.. Analysen werden nur in akkreditierten Laboratorien
(DIN ISO EN 17025 für forensische Zwecke) vorgenommen.
Klienten in einem Kontrollprogramm sind aufgeklärt über alkoholhaltige
Lebensmittel, Medikamente, Hygienemittel, Kosmetika ………
Bei Urinkontrollprogrammen max. 12 h erhöhte Werte durch
ethanolhaltige Lebensmittel.
Musshoff et al. (2010) Int. J. Legal Med 124 (6): 623–630
EtG im Urin
durch Verbesserung der Nachweismethoden steigt Sensitivität bei
angenommener Spezifität von 100 %, so dass letztendlich für
verschiedene Fragestellungen der geeignete Cut-off zu wählen ist
cave bei „verstecktem Alkohol“ oder fermentativen Bakterien und
Zucker im Urin
Hydrolyse von EtG während des Transportes bei Anwesenheit
von E. coli-Stämmen (Erreger von Infektionen des
Urogenitaltraktes) führt zu „falsch-negativen“ Befunden (EtS
alleine aber nicht als Marker geeignet, da anwesend bei
Verwendung von Sulfiten)
in wenigen Einzelfällen keine Glucuronidierung bei Anwesenheit
von Ethanol
Sensitivität / Spezifität ??
0
5
10
15
20
25
30
35
40
0 3 6 9 12 15 18 21 24 27 30
Zeit [Stunden]
cE
tG [
mg
/l]
0,1 l Wein
0,2 l Wein
0,33 l Bier
0,66 l Bier
0.0
0.1
0.2
0.3
0.4
0.5
0.6
0.7
0.8
0.9
1.0
18 21 24 27 30
Zeit [Stunden]
cE
tG [
mg
/l]
Fazit:
Kein Abstinenzbeweis,
allenfalls Abstinenzkontrolle.
Trinkversuch mit/ohne EtG-Nachweis im Urin
cEtG [pg/mg] cFSEE [ng/mg]
Abstinenzler < 7 < 0,2
Gesellschafts-
trinker7-30 0,2-0,5
Suchttrinker > 30 > 0,5
Pragst and Yegles, Ther. Drug Monit. (2008), www.soht.org/pdf/Consensus_EtG_2009.pdf (2009)
Entscheidungsgrenzen für EtG
und FSEE bei Haaranalysen
Trinkversuch mit/ohne EtG-Nachweis in Haaren[Kronstand et al. (2012) Forensic Sci Int 215(1): 51-55]
über 3 Monate abendliche Aufnahme von 1 (14 Frauen) bzw. 2
Gläsern (7 Männer) Wein (0,1/0,2 L)
bei Aufnahme von 2 Gläsern 4 von 7 mit messbaren EtG-
Konzentrationen (5–11 pg/mg)
bei den 14 Frauen nur ein positiver Befund mit 3 pg/mg
“Grenzwert” von 7 pg/mg also hoch angesetzt
kein Abstinenzbeweis, sondern allenfalls Beleg !
anscheinend reichen aber wenige Aufnahmen großer Dosen für
positiven Befund aus
Neue Drogen
nPS – neue psychotrope Substanzen
Designer – Opioide
Designer – Benzodiazepine
„Spice“ – synthetische Cannabinoide
„Badesalze“ – Research Chemicals - Designerstimulantien
Spice
Spice
Spice ist die Verkaufsbezeichnung für eine Droge, die aus synthetischen Cannabinoiden sowie verschiedenen getrockneten Pflanzenteilen besteht.
Verwendung findet Spice insbesondere als Ersatz für Cannabisprodukte
verschiedenste synthetische cannabinoidmimetische Wirkstoffe wurden nachgewiesen
über 300 synthetische Cannabinoide sind bekannt mit einer bis zu 90-fach stärkeren Rezeptoraffinität im Vergleich zu THC
Life-Time-Prävalenz bzgl. Spice-Konsum bei einer Population 15-18jähriger in Deutschland stieg von 6% in 2009 auf 9% in 2010
Was wird konsumiert ?
Mit Dank an Volker Auwärter, Rechtsmedizin Freiburg
Ergebnisse einer Studie RM BonnMusshoff et al. (2013) „Legal Highs“ aus dem deutschen Internet. Arch. Krim.232: 91-103
48%
37%
8% 7%
Others (n=48) AMG (n=37)
BtMG (n=8) BtMG+AMG (n=7)
98 % mit Wirkstoffnachweis (75
% enthielten Coffein)
in 15 % der Proben BtM (u.a.
2,5-Dimethoxy-4-
methylamphetamine,
Amphetamine, Etilamphetamin,
N-Benzylpiperazine,
Mephedrone, Methcathinone)
in 37 % der Proben Substanzen
nach dem AMG (z.B. Ephedrine,
Pseudoephedrin,
Methylephedrin, Synephrine)
Stand heute:
71 % der Proben enthielten BtM
gem. der aktuellen
Rechtsprechnung
Cathinon: psychoaktiver
Hauptwirkstoff von Khat
Wirkung ähnlich dem Kokain und
Amphetamin
sympathimometisch: Kreislauf
anregend, Körpertemperatur
erhöhend
psychisch stimulierend bzw.
euphorisierend
High von kurzer Dauer
meist geschluckt
Cathinon-Derivate
Cathinon
Benzyl- / Phenylpiperazine
Piperazin: früher Anti-Wurmmittel
Stimulans, schwächer als
Amphetamin
häufig als Beimischung in Ecstasy-
Tabletten
Puls/ -Blutdruckerhöhung
Schlafstörungen, anormale
Gedanken, Kopfschmerzen,
Erbrechen
meist geschluckt, manchmal auch
geschnieft
Piperazin-Derivate
Benzylpiperazin
Artikel
Onlineshops
Foren
Produktberichte
www.land-der-traeume.de
www.eve-rave.ch
www.drugs-forum.com
www.legal-highs.info
www.drogen-forum.info
Tripberichte
www.land-der-traeume.de
Erfahrungsberichte
„Bullentäuscher“ … weder von Polizisten auf der Straße nachzuweisen, noch in
einem Labor ….
„Du bist im Drogenkontrollprogramm? Steige für ein Jahr um, darauf reagiert kein
Test.“
Große Produktauswahl
Substanzen gelten oft fälschlicherweise als harmlos
unkalkulierbare gesundheitliche Schäden (Fälle mit teilweise schweren
Intoxikationen bekannt: Kreislaufversagen, Ohnmacht, Psychosen,
Wahnvorstellungen)
Probleme der fehlenden Deklarierung und Veränderung der
Wirkstoffzusammensetzung im Laufe der Zeit
Legal Highs dafür gedacht, missbraucht zu werden
Verkäufer sichern sich ab mit:
Nur bei gezielter Analyse ist ein Nachweis im Labor möglich
http://www.ftc-
muenchen.de/assets/Uploads/Deutschland/download/SubstanzlisteSpi
ce.pdf
http://www.ftc-
muenchen.de/assets/Uploads/Deutschland/download/SubstanzlisteBa
desalze.pdf
Fazit zu NPS
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit !!
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