tourismus und natur- gefahren raumplanung und tourismus: nutzungschancen limitierende...
Post on 06-Apr-2015
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Tourismus und Natur-gefahren
Raumplanung und Tourismus:
Nutzungschancen limitierende Rahmenbedingungen
Institut für Raumplanung und Ländliche Neuordnung an der Universität für Bodenkultur Wien 2
Universität für Bodenkultur WienDepartment für Raum, Landschaftund Infrastruktur
im Tourismus:
starke räumliche Konzentration
steigende Nutzungsintensität
Dauersiedlungsraum in den Alpen
beschränkt
Institut für Raumplanung und Ländliche Neuordnung an der Universität für Bodenkultur Wien 3
Universität für Bodenkultur WienDepartment für Raum, Landschaftund Infrastruktur
Dauersiedlungsraum
Def.: der theoretisch dauernd besiedelbare bzw. landwirtschaftliche nutzbare Raum (unter der Waldgrenze)
in den Alpen ca. 10%
(in Ö ca. 40%)
- große Nutzungskonkurrenz!
Institut für Raumplanung und Ländliche Neuordnung an der Universität für Bodenkultur Wien 5
Universität für Bodenkultur WienDepartment für Raum, Landschaftund Infrastruktur
vorausschauende Freihaltung
von gefährdeten Gebieten von bestimmten Nutzungen
= passiver
Schutz
Institut für Raumplanung und Ländliche Neuordnung an der Universität für Bodenkultur Wien 6
Universität für Bodenkultur WienDepartment für Raum, Landschaftund Infrastruktur
im Flächenwidmungsplan
Gefahrenzonen ersichtlich machen
Gefahrenzonenpläne (2 Arten)
- des Forsttechnischer Dienstes der Wildbach- und Lawinenverbauung (WLV) (HQ 150)
- der Bundeswasserbauverwaltung (HQ 100)
Institut für Raumplanung und Ländliche Neuordnung an der Universität für Bodenkultur Wien 7
Universität für Bodenkultur WienDepartment für Raum, Landschaftund Infrastruktur
Gefahrenzonen WLV
Rote Zone: akute Gefahr; Zerstörung von Gebäuden od. Infrastruktur, ständige Benützung für Siedlungs- und Verkehrszwecke nicht oder nur mit verhältnismäßig großem Aufwand möglich – keine Neubauten
Gelbe Zone: geringere Gefahr; Beschädigung von Objekten möglich, Bebauung unter best. Auflagen
Gefahrenzonen WLVBlauer Vorbehaltsbereich: Durchführungsmaßnahmen
des Forsttechnischen Dienstes der WLV, z.B. Errichtung von Wildbachsperren od. Retentionsbecken, Kennzeichnung besonderer Bewirtschaftungsart
Brauner Hinweisbereich: Naturgefahren ausgewiesen, die nicht Wildbach oder Lawine: Steinschlag, Vermurung, Bergsturz, Felssturz, Rutschung
Violetter Hinweisbereich: Schutzfunktion der Fläche von Erhaltung und Beschaffenheit des Bodens oder Geländes abhängig
Gefahrenzonenpläne in der Widmungs- und Planungspraxis
keine Bauführungen, keine Neuwidmung von Bauland
bedingte Baulandwidmung Gutachten als Grundlage für Baulandwidmung Baulandmobilisierung in nicht-gefährdeten
Bereichen Auflagen für die Bebauung
Probleme der raumplanerischen Steuerungsmöglichkeiten
fehlende Akzeptanz für raumplanerische Maßnahmen- Selbstbeschränkung
versus wirtschaftliche Entwicklung, Einzelinteressen
Baulandwidmung in Revisionsflächen (Flächen, auf denen Gefahrenzonen auf Grund von Verbauungsmaßnahmen geändert wurden)Bautätigkeit in gefährdeten Bereichen
- Schadenspotenzial steigt- Externalisierung von Kosten
Änderung der Rahmen-bedingungenin Richtung Kostenwahrheit
Dialog mit den Betroffenen
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