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1 Björn Poga, Rheinsberg Seite 1 www.exinfo.de „Täglich reagieren 3 von 1000 Gaswarngeräten während Ihres Tests mit Aufgabe von Prüfgas nicht.“ Sept. 2013 Björn Poga, Rheinsberg Anforderungen an den Betrieb von Gaswarnanlagen und –geräten für den Explosionsschutz und toxische Gase

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Björn Poga, Rheinsberg Seite 1www.exinfo.de

„Täglich reagieren 3 von 1000 Gaswarngeräten während Ihres Tests mit Aufgabe von Prüfgas nicht.“

Sept. 2013

Björn Poga, Rheinsberg

Anforderungen an den Betrieb von Gaswarnanlagen und –geräten für den Explosionsschutz und toxische Gase

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Ist das Gerät wirklich einsatzbereit?

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Nicht erkennbare Schäden

Sturz des Gaswarngerätes Innere BeschädigungenInnere Verschmutzungen

Sensorgifte NICHT durch Gerät erkennbar

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Vollautomatische Aufgabe von Prüfgas

Mobile Stationen verschiedener Hersteller verfügbar

Einlegen des GerätesStart des Prüfvorganges – teilweise mit DokumentationEntnahme des Gerätes

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Kontrolle mit Prüfgas als Lebensversicherung

und das Gerät ist einsatzbereit!

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Mit den Kontrollen beauftragte PersonenSichtkontrolle und Anzeigetest Unterwiesene Person

Funktionskontrolle Qualifiziertes Fachpersonal

Systemkontrolle Befähigte Person

Kontrolle der Aufzeichnungen Befähigte Person

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Kenntnisse der Unterwiesenen Personen

1. Grundkenntnisse über Funktion und Aufbau der Gaswarneinrichtung

2. Erkennen von offensichtlichen Veränderungen an der Gaswarneinrichtung

3. Kenntnisse der gerätespezifischen Testfunktionen 4. Beurteilung der Ergebnisse

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Kenntnisse des Qualifizierten Fachpersonals

1. Unterwiesene Personen2. Betriebs- und Wartungsanleitung 3. Bedienung der Einstellelemente4. Messprinzip 5. Prüfgase und Handhabung6. Funktionskontrolle

• Kalibrierung und Justierung• Beurteilung der Ergebnisse der Funktionskontrolle

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Kenntnisse der Befähigten Personen

1. Anforderungen der TRBS 12032. Qualifiziertes Fachpersonal3. Einsatz und Verwendungsmöglichkeiten 4. Einflüsse auf das Messprinzip 5. Nachweisgrenzen6. Einflüsse auf das Anzeigeverhalten7. Bedienung, Instandhaltung und Wartung8. Anwendungsmöglichkeiten und Grenzen9. Eigenschaften der zu überwachenden Stoffe

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Rechtliche Grundlagen

• TRBS 1201

• TRBS 1203

• TRBS 2152 Teil 2

• T023 (BGI 518 )

• T021 (BGI 836)

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Weitere Informationen zu Gaswarngeräten

Liste funktionsgeprüfter Gaswarngeräteauf dem Explosionsschutzportal der BG RCIwww.exinfo.de Seiten ID: #6HY9(Verweis in TRBS 2152 Teil 2 „Vermeidung oder Einschränkung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre“, Punkt 2.5)

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Björn Poga, Rheinsberg Seite 13www.exinfo.de

Liste funktionsgeprüfter Gaswarngeräte (Auszug)

Auszug aus der Liste funktionsgeprüfter Gaswarngerä te, www.exinfo.de , Seiten ID: #6HY9

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Liste funktionsgeprüfter Gaswarngeräte

• Aufgeführte Gaswarngeräte gelten als geeignet im Sinne ihrer bestimmungsgemäßen Verwendung.

• Liste nicht abschließend.• Nicht aufgelistete Geräte können ebenfalls geeignet sein. • Keine Gewährleistung oder Haftung für die tatsächliche

Funktionsfähigkeit der in der Liste aufgeführten Geräte.

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Was ist MEWAGG?

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)Fachbereich Rohstoffe und chemische Industrie*

Sachgebiet ExplosionsschutzProjektgruppe Mess- und Warngeräte für gefährliche Gaswarnkonzentration

* früher: Fachausschuss Chemie

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Wer arbeitet bei MEWAGG mit?

• Berufsgenossenschaften

• Betreiber

• Hersteller

• Prüfstellen

• Spezialisten aus Forschung und Service

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Einsatz von Gaswarnanlagen

• EG-Baumusterprüfbescheinigung und Konformitätserklärung

• Festlegung des Zielgases

• Querempfindlichkeit gegen andere Stoffe

• Richtige Positionierung

• Alarmschwelleneinstellung

• Einstellzeit

• Kontrollen der Gaswarneinrichtungen

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Quelle: Maurischat, Kompendium Gasmesstechnik

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Anordnung der Zwangsbelüftung bei Gasen schwerer al s Luft

Quelle: Maurischat, Kompendium Gasmesstechnik

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Gase leichter als Luft bei Vorhandensein einer tech nischen Lüftung

Quelle: Maurischat, Kompendium Gasmesstechnik

Björn Poga, Rheinsberg Seite 20www.exinfo.de

Ausbreitung eines Gases leichter als Luft bei natür licher Lüftung

Quelle: Maurischat, Kompendium Gasmesstechnik

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Björn Poga, Rheinsberg Seite 21www.exinfo.de

Ausbreitung eines Gases schwerer als Luft bei ruhen der Luft

Quelle: Maurischat, Kompendium Gasmesstechnik

Björn Poga, Rheinsberg Seite 22www.exinfo.de

Ausbreitung eines Gases leichter als Luft bei ruhen der Luft

Quelle: Maurischat, Kompendium Gasmesstechnik

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Björn Poga, Rheinsberg Seite 23www.exinfo.de

Björn Poga, Rheinsberg Seite 24www.exinfo.de

Merkblätter im Medienshop der BG RCIhttp://bgc.shop.jedermann.de/shop/

Bilder: Jedermann-Verlag