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Fachbereich Physik | Institut für Angewandte Physik | 1 Arbeitssicherheit am IAP Grundlagen der Laser- und Arbeitssicherheit www.arbeitssicherheit.de

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Fachbereich Physik | Institut für Angewandte Physik | 1

Arbeitssicherheit am IAP

Grundlagen der Laser- und Arbeitssicherheit

www.arbeitssicherheit.de

Fachbereich Physik | Institut für Angewandte Physik | 2

Unterweisung zu Arbeitssicherheit

Allgemeine Anmerkungen

Besondere Gefahren im Labor

Umgang mit Gefahrstoffen

Laserschutzbelehrung

Fachbereich Physik | Institut für Angewandte Physik | 3

Allgemeine AnmerkungenEigene Pflichten

§

Fachbereich Physik | Institut für Angewandte Physik | 4

Allgemeine Unterweisung

Zuständigkeitsbereich und Pflichtübertragung

Rettungswesen und Erste Hilfe

Verhalten bei eigenen Unfällen

Laserunfallverhütungsvorschrift

Augenschutz, ggf. Hautschutz

Pflichten

Brandschutz im Laserlabor

Verkehrswege

Allgemeine sicherheitsgerechte Verhaltensregeln

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Arbeitsplatzbezogene Unterweisung

Korrekte Bedienung der Geräte

Funktion der Schutzeinrichtungen

Lage von Haupt- und Notschaltern, Feuerlöscher, Fluchtwege

wichtige Telefonnummern im Notfall

Fachbereich Physik | Institut für Angewandte Physik | 6

Eigene Pflichten

vor Tätigkeitsaufnahme mit der „Infrastruktur“ des Labors vertraut machen

Not-Aus-Schalter Telefon + wichtige Rufnummern Feuerlöscher Fluchtweg ...

Brandschutzbroschüre der TU muss bekannt sein!

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Verantwortliche Personen

Alle Personen, denen entsprechende Pflichten obliegen:

Natürliche Person: laut Gesetz Arbeitgeber bzw. Unternehmer

Ministerieller Erlass: Unternehmer i.S.d.G. ist der Professor

Vertreter und Führungskräfte

Alle Beschäftigten, die durch eigenes Handeln gegen die Sicherheitsvorschriften verstoßen

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Entstehung eines Haftungsfalls

Die gesetzl. Unfallversicherg. muss jeden Arbeitsunfall decken.

jeder Fall wird genau untersucht, ggf. Rechtsfolgen

Geschädigte wird tätig

Arbeitgeber/Vertreter, Personalrat wird tätig

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Haftung

Rechtsfolgen bei Pflichtverletzung

strafrechtlich: Geld- oder Freiheitsstrafe

Ordnungswidrigkeit: Verwarnung, Bußgeld

Zivilrechtlich: Schadensersatz

Arbeits- und disziplinarrechtlich: Abmahnung, Kündigung,...

Haftung gegenüber gesetzlicher Unfallversicherung: Regress

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Im Fall des Falles...

Erste Hilfe leisten bzw. ärztliche Versorgung sicherstellen

Bei einem Unfall unverzüglich den Vorgesetzten bzw. den zuständigen Hochschullehrer informieren, damit der Versicherungsschutz gewahrt bleibt!

Bei Versorgung am Erste-Hilfe-Kasten bitte grundsätzlich jede (noch so kleine) Verletzung im Verbandbuch dokumentieren!

Auch bei Beinahe-Unfällen Ursache feststellen und Mangel beheben (lassen)!

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Erste Hilfe

Liste der Ersthelfer im Web verfügbar – in der Nähe des Telefons anbringen

Erste-Hilfe-Koffer regelmäßig prüfen und veraltete Inhalte (z.B. Pflaster) austauschen

ist ein Verbandbuch vorhanden?

für alle Institutsmitglieder zugänglicher Erste-Hilfe-Koffer im Raum K104, Kopierraum im ersten Stock

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Wichtige Notrufnummern

Klinikum Darmstadt und

Augenklinik Darmstadt = Eberstadt

Tel.-Nr.: 06151 107-0

TU-Notruf: 4444

Notruf (allgemein): 112 (geht von jedem TU-Telefon!)

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Verkehrswege

Fluchtwege nicht zustellen oder versperren (gilt auch für den Flur!)

Notausgänge dürfen nicht verschlossen sein

keine „Stolperfallen“ im Labor !!!

keine Kartons oder sonstige brennbare Materialien im Labor oder im Flur lagern

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Verhalten im Brandfall

Gebäude zügig, aber ohne Panik verlassen!

Gebäude bei Alarm immer verlassen, auch wenn es nach einem Fehlalarm aussieht

Andere Personen hinweisen, die den Alarm evtl. nicht gehört haben

Eingeschränkten Personen ggf. Hilfe beim Verlassen des Gebäudes anbieten

sich an der Sammelstelle einfinden (Rasenfläche zwischen Kernphysik und Kantplatz)

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Elektronikarbeiten

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Elektronikarbeiten

Besondere Vorsicht bei Hochspannung!!!

Geräte mit Hochspannung oder „kritische“ Stellen deutlich kennzeichnen!

Vor Einschalten eines (Hochspannungs-)Gerätes Verkabelung prüfen!

Elektronikwerkstatt um Rat fragen

Komplizierte bzw. gefährliche Arbeiten von Elektronikwerkstatt durchführen lassen

nie mehrere Steckdosenleisten hintereinander anschließen

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Flüssiger Stickstoff und flüssiges Helium

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Flüssiger Stickstoff und flüssiges Helium

Beim Abfüllen von flüssigem Stickstoff und Umgang damit Schutzkleidung tragen!(Handschuhe, Schutzbrille, geschlossene Schuhe,körperbedeckende, trockene Kleidung)

Selbst kleine Spritzer können Erfrierungen („Kaltverbrennungen“) auf der Haut verursachen!

Besondere Vorsicht bei den Augen!

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Flüssiger Stickstoff und flüssiges Helium

Gekühlte (Metall-)Teile nur mit Schutzhandschuhen anfassen!

Werkstoffe können bei tiefen Temperaturen die Eigenschaften ändern (Dehnbarkeit, Zähigkeit,...)

an kalten (Metall-)Teilen kann sich Kondensat bilden

in geschlossenen Behältern kann verdampfender Stickstoff zu Druckanstieg führen!

LIN nicht auf Fußboden schütten

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Flüssiger Stickstoff und flüssiges Helium

Stickstoff- und Helium-Kannen, sowie Druckgasflaschen nie im Aufzug transportieren, wenn Personen mitfahren!

drucklose Behälter, die LIN enthalten, dürfen nur mit lose aufliegendem Deckel verschlossen werden

Fachbereich Physik | Institut für Angewandte Physik | 21

Flüssiger Stickstoff und flüssiges Helium

Stickstoff- und Helium-Kannen, sowie Druckgasflaschen nie im Aufzug transportieren, wenn Personen mitfahren!

drucklose Behälter, die LIN enthalten, dürfen nur mit lose aufliegendem Deckel verschlossen werden

Fachbereich Physik | Institut für Angewandte Physik | 22

Flüssiger Stickstoff und flüssiges Helium

beim Verdampfen von 1Liter LIN entstehen ca. 700 Liter gasförmiger Stickstoff!!!

Sauerstoffmangel kann von den menschlichen Sinnesorganen nicht festgestellt werden!!!

Personen, die sich in sauerstoffarmer Atmosphäre aufhalten (weniger als 17 Vol.-% O2) können ohne vorherige Anzeichen bewusstlos werden und ersticken! Besondere Gefahr bei offenen Kryobehältern im Raum!!!

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Erste Hilfe bei Unfällen mit tiefkalt verflüssigten Gasen

Verletzte an warmen Ort bringen (ca. 22°C)

Arzt oder Krankenhaus aufsuchen!

Kleidungsstücke entfernen, die Blutzirkulation behindern

betroffenen Hautstellen mit großen Mengen lauwarmem Wasser übergießen

betroffene Stellen mit sterilem, trockenem Verbandszeug schützen

kein heißes Wasser und keine direkte Wärme anwenden

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Gasflaschen und Gase

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Gasflaschen

nach Gebrauch immer zudrehen! (v.a. bei giftigen oder „erstickenden“ Gasen)

Gasflaschen immer in der kleinstmöglichen Größe im Labor verwenden!

Gasflasche gegen Umfallen sichern, evtl. Gasflaschenschrank (ggf. Dezernat IV kontaktieren)

beim Transport von Gasflaschen unbedingt Verschlusskappe aufschrauben!!!

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Gefahren durch Gase

alle Gase außer Sauerstoff wirken auf den Menschen entweder erstickend oder sind ätzend oder giftig!

besondere Vorsicht bei geruchlosen Gasen (z.B. CO)

Sauerstoffmangel wird nicht wahrgenommen!

Sauerstoffgehalt von mehr als 23 Vol.-% zwar für den Körper ungefährlich, aber Brandgefahr!

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Gefahren durch Gase

gasförmiges Helium nicht einatmen! wenige Atemzüge können zu („unbemerktem“) Ersticken

führen!

Vorsicht bei Gasen, die eine entzündliche oder explosive Atmosphäre bilden können!

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Umfüllen von Gasen

unbedingt Sicherheitsmerkblatt beachten!

besondere Vorsicht beim Umfüllen von

Sauerstoff (brandfördernd) Acetylen (explosionsartige Zerfallsreaktion möglich)

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Chemikalien und Lösungsmittel

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Chemikalien und Lösungsmittel

Sicherheitshinweise auf der Verpackung beachten! Sicherheitsdatenblatt besorgen und gut sichtbar aufhängen!

Erforderliche Schutzmaßnahmen treffen!

unter dem Abzug arbeiten Schutzkleidung oder Schutzbrille tragen ...

Beim Umfüllen von Chemikalien (ggf. Abzug!) in andere Behälter diese unbedingt korrekt und vollständig beschriften! Ggf. auch mit den erforderlichen Warnhinweisen!

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Weitere Gefahren im Labor

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Glasfasern

Vorsicht im Umgang mit (single-mode-)Glasfasern ohne Stecker und Ummantelung!

Kerndurchmesser von wenigen µm ist kleiner als der Durchmesser der Blutgefäße

Bruchstücke müssen sicher entsorgt werden und dürfen nicht unter die Haut gelangen!

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Einwegspritzen

Einwegspritzen nicht im Hausmüll entsorgen Verletzungsgefahr und „Erschrecken“ der Reinigungskräfte!

Nach Gebrauch unbedingt Kanüle mit Plastikkappe abdecken!

Nicht mehr benötigte Spritzen (sicher) sammeln und zur Entsorgung geben.

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Vakuum

Gefäß muss baulich zum Evakuieren geeignet sein

vor Evakuieren Sichtkontrolle durchführen (insbes. Fenster)

Schutzbrille tragen

Pumpleistung darf nicht zu stark sein – Implosion

ruckartiges Belüften vermeiden

Turbopumpen vor Erschütterungen bewahren

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GHS-System

„Global Harmonised System“

in der EU seit 01.12.2010 für Stoffe, ab 01.06.2015 für Verbindungen

R- und S-Sätze ersetzt durch

H-Sätze (Hazard Statements) P-Sätze (Precautionary Statements)

Beispiel: H200-Reihe – Physikalische Gefahren

Signalwörter Achtung und Gefahr

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Übersicht GHS-Symbole

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Vergleich GHS-Symbole mit bisherigen

GHS08-Piktogramm:Gesundheitsgefahr

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Laserstrahlenschutzbelehrung

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Laserklassen

Ingenieurbüro Göbel, Sachkunde Lasersicherheit

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Vergleich alte und neue Klassen

Ingenieurbüro Göbel, Sachkunde Lasersicherheit

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Lidschlussreflex (LSR)

bereits 1953 Untersuchungen mit grellen Blitzen zum Lidschlussreflex

neuere Untersuchungen mit Laser und LEDs:

Laser: 17% LED: 23%

keine Abhängigkeit von Alter, Geschlecht oder Tragen einer Brille

jedoch Abhängigkeit von der Wellenlänge: Häufigkeit LSR nimmt zu mit abnehmendem λ

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Lidschlussreflex und Abwendungsreaktionen

nach vorheriger Unterweisung:

34% Lidschlussreflex 18% Abwendungsreaktion

BGI 832, April 2003:

„Von dem Vorhandensein des Lidschlussreflexes zum Schutz der Augen darf in der Regel nicht ausgegangen werden. Daher sollte man, falls Laserstrahlung der Klasse 2 ins Auge trifft, bewusst die Augen schließen oder sich sofort abwenden.“

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Gefahren von Laserstrahlen

Direkt:

direkter oder reflektierter Strahl(Gefahr für Auge und/oder Haut)

Indirekt:

Gefahren, die von der Anlage ausgehenz.B. giftige Laserfarbstoffe, Hochspannung,...

Gefahren, die von der Anwendung ausgehenz.B. Brandgefahr

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Aufbau des Auges

www.mikroskopieren.de

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Einfluss der Wellenlänge - Auge

MPI für Polymerforschung, Mainz

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Vergleich Glühbirne - Laser

MPI für Polymerforschung, Mainz

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Einfluss der Wellenlänge - Haut

MPI für Polymerforschung, Mainz

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Zusätzliche Erläuterungen bei einem Unfall mit Laserstrahlung

http://news.3msafety.de

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Verhalten bei Unfall

§ 12, Ärztliche Versorgung bei Augenschäden:

„Besteht Grund zur Annahme, dass durch Laserstrahlung ein Augenschaden eingetreten ist, hat der Unternehmer dafür zu sorgen, dass der Versicherte unverzüglich einem Augenarzt vorgestellt wird.“

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Durchführungsanweisung

Die Annahme einer Augenschädigung ist gerechtfertigt, wenn eine Bestrahlung mit Laserstrahlung erfolgt ist und die Werte für die maximal zulässige Bestrahlung (MZB) überschritten worden sein könnten.

Der Augenarzt soll eine Fluoreszenzangiographie durchführen.

Augenklinik Darmstadt = Eberstadt

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SchutzmaßnahmenWarnungen und Kennzeichnung

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Schutzbrillen

Ingenieurbüro Göbel, Sachkunde Lasersicherheit

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Schutzvorkehrungen – Normen

Schutz- bzw. Justierbrillen nötig bei Laser der Klasse 2, 3R und 4

EN 207 – Laserschutzbrillen

EN 208 – Laserjustierbrillen

EN 12254 – Laserabschirmungen

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Schutzbrillen – NEU!!!

bisher Spielräume – je nach Prüfparameter unterschiedliche Ergebnisse

seit 2012 Anpassungen, z.B. bei Durchmesser des Prüfstrahls D (Dauerstrich), I (Impuls), R (Riesenimpuls) immer 1 mm M (Modengekoppelt) 0,5 mm

Mindeststandzeit gegen Laserstrahlung wurde reduziert bei cw von 10 s auf 5 s bei Pulsen von 100 auf 50 Pulse

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Schutzbrillen – NEU!!!

ACHTUNG!

neue Brillen ab 2012 erkennbar durch „B“ bei der Schutz- stufe, z.B.

1050-1400 D LB7 + IR LB8

ältere Änderungen der Norm nicht ersichtlich!

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Warnschilder

Immer ein Zusatzschild erforderlich!

Zusatzinfo über Wellenlänge und Leistung

An der Labortür Schild anbringen, welcher Laser gerade in Betrieb ist, und welche Brille benötigt wird.

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Sonstige Maßnahmen

Klasse 3R, 3B und 4:

Laser ab 5 mW müssen angemeldet werden

mind. 1x jährlich Laserschutzunterweisung

Augenschutz muss vorhanden sein, ggf. Hautschutz

abgegrenzter Bereich, Warnschilder

Klasse 4: Kennzeichnung der geschlossenen Räume durch Warnlampen

Klasse 3B und 4: Schlüsselschalter, Not-Aus

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Eigene Pflichten

vorhandene Schutzausrüstungen verwenden (ggf. auch Hautschutz)

prüfen, ob Schutzbrillen für jeweiligen Laser geeignet

auf Beschädigungen prüfen, ggf. austauschen

andere Anwesende auf Gefahren hinweisen

Risiken vermeiden, z.B. Laserbereich möglichst klein halten

Laserbereich deutlich kennzeichnen und sichern

keine brennbaren oder (unkontrolliert) reflektierenden Hindernisse in den Strahlengang stellen

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Besonderheiten bei Minderjährigen

geregelt in § 11 der UVV Laserstrahlung:

(1) Der Unternehmer darf Jugendliche in Laserbereichen, in denen Lasereinrichtungen der Klasse 3B oder 4 betrieben werden, nicht beschäftigen.

(2) Absatz 1 gilt nicht für die Beschäftigung Jugendlicher über 16 Jahren, soweit

1. dies zur Erreichung ihres Ausbildungszieles erforderlich istund

2. ihr Schutz durch Aufsicht eines Fachkundigen gewährleistet ist.

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Weitere Punkte – Laserschutz

Justage:

Justierbrillen verwenden

Wandlerkarten (gehen auch für sichtbare Laser), Vorsicht: meist niedrige Zerstörschwelle!

Kamera als Justierhilfe

Vorsicht bei Strahlteilern !!!

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Weitere Punkte – Laserschutz

keine reflektierenden Gegenstände in den Strahl bringen (Metall, Glas etc.)

Uhren, Ringe, Schmuck etc. ausziehen

kein Nagellack mit „Glitzersteinen“

vor Abziehen von Glasfasern Laser ausschalten

rote Laser nicht unterschätzen!

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Weitere Punkte – Laserschutz und allgemein

nach Möglichkeit nie alleine arbeiten (TU-Regelung zur „gefährlichen Alleinarbeit“ beachten)

nur die Personen sollen sich im Raum befinden, die direkt mit dem Experiment zu tun haben

bei Laborführungen die Teilnehmer auf potenzielle Gefahren hinweisen, insbesondere bzgl. Laserschutz

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Weitere Punkte – Laserschutz und allgemein

Ablenkungen vermeiden (z.B. laute Musik)

konzentriert arbeiten und mitdenken

sicherheitsrelevante Mängel unverzüglich melden

Vorsicht vor Unterschätzung der Gefahr aus „Gewohnheit“

Hektik und „last minute“-Messungen vermeiden

...

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Weitere Informationen

http://www.iap.tu-darmstadt.de/service/laserschutz