asr a2.2 "maßnahmen gegen brände"

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Ausgabe: November 2012 geändert GMBl 2014, S. 286 Technische Regeln für Arbeitsstätten Maßnahmen gegen Brände ASR A2.2 Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse für das Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten wieder. Sie werden vom Ausschuss für Arbeitsstätten ermittelt bzw. angepasst und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Gemeinsamen Ministerialblatt bekannt gegeben. Diese ASR A2.2 konkretisiert im Rahmen des Anwendungsbereichs die Anforderungen der Verordnung über Arbeitsstätten. Bei Einhaltung der Technischen Regeln kann der Arbeitgeber insoweit davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnungen erfüllt sind. Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, muss er damit mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz für die Beschäftigten erreichen. Inhalt 1 Zielstellung 2 Anwendungsbereich 3 Begriffsbestimmungen 4 Eignung von Feuerlöschern und Löschmitteln 5 Ausstattung von Arbeitsstätten 6 Betrieb 7 Abweichende/ergänzende Anforderungen für Baustellen - Ausschuss für Arbeitsstätten – ASTA-Geschäftsführung – BAuA – www.baua.de -

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Page 1: ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände"

Ausgabe November 2012

geaumlndert GMBl 2014 S 286

Technische Regeln fuumlr

Arbeitsstaumltten

Maszlignahmen gegen Braumlnde ASR A22

Die Technischen Regeln fuumlr Arbeitsstaumltten (ASR) geben den Stand der Technik

Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche

Erkenntnisse fuumlr das Einrichten und Betreiben von Arbeitsstaumltten wieder

Sie werden vom Ausschuss fuumlr Arbeitsstaumltten ermittelt bzw angepasst und vom

Bundesministerium fuumlr Arbeit und Soziales im Gemeinsamen Ministerialblatt bekannt

gegeben

Diese ASR A22 konkretisiert im Rahmen des Anwendungsbereichs die Anforderungen

der Verordnung uumlber Arbeitsstaumltten Bei Einhaltung der Technischen Regeln kann der

Arbeitgeber insoweit davon ausgehen dass die entsprechenden Anforderungen der

Verordnungen erfuumlllt sind Waumlhlt der Arbeitgeber eine andere Loumlsung muss er damit

mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz fuumlr die

Beschaumlftigten erreichen

Inhalt

1 Zielstellung

2 Anwendungsbereich

3 Begriffsbestimmungen

4 Eignung von Feuerloumlschern und Loumlschmitteln

5 Ausstattung von Arbeitsstaumltten

6 Betrieb

7 Abweichendeergaumlnzende Anforderungen fuumlr Baustellen

- Ausschuss fuumlr Arbeitsstaumltten ndash ASTA-Geschaumlftsfuumlhrung ndash BAuA ndash wwwbauade shy

1 Zielstellung

Diese ASR konkretisiert die Anforderungen an die Ausstattung mit und das Betreiben

von Brandmelde- und Feuerloumlscheinrichtungen in Arbeitsstaumltten sowie die damit

verbundenen organisatorischen Maszlignahmen nach sect 3a Abs 1 und sect 4 Abs 3 sowie

insbesondere in den Punkten 22 und 52 Abs 1 g des Anhanges der

Arbeitsstaumlttenverordnung

2 Anwendungsbereich

(1) Diese ASR gilt fuumlr das Ausstatten und Betreiben von Arbeitsstaumltten mit

Feuerloumlscheinrichtungen sowie fuumlr weitere Maszlignahmen zur Erkennung von

Entstehungsbraumlnden zur Alarmierung sowie Bekaumlmpfung von Entstehungsbraumlnden

(2) Fuumlr alle Arbeitsstaumltten gemaumlszlig sect 2 der Arbeitsstaumlttenverordnung gelten die

Anforderungen und Gestaltungshinweise nach den Punkten 521 und 523

(Grundausstattung)

(3) Fuumlr Arbeitsstaumltten mit normaler Brandgefaumlhrdung ist die Grundausstattung

ausreichend

(4) Fuumlr Arbeitsstaumltten mit erhoumlhter Brandgefaumlhrdung sind uumlber die Grundausstattung

hinaus zusaumltzlich Maszlignahmen nach Punkt 524 zu beruumlcksichtigen

3 Begriffsbestimmungen

31 Brandgefaumlhrdung liegt vor wenn entzuumlndbare Stoffe vorhanden sind und die

Moumlglichkeit fuumlr eine Brandentstehung vorhanden ist

32 Normale Brandgefaumlhrdung liegt vor wenn die Wahrscheinlichkeit einer

Brandentstehung die Geschwindigkeit der Brandausbreitung die dabei freiwerdenden

Stoffe und die damit verbundene Gefaumlhrdung fuumlr Personen Umwelt und Sachwerte

vergleichbar sind mit einer Buumlronutzung

33 Erhoumlhte Brandgefaumlhrdung liegt vor wenn Stoffe mit erhoumlhter Entzuumlndbarkeit

vorhanden sind durch betriebliche Verhaumlltnisse groszlige Moumlglichkeiten fuumlr eine

Brandentstehung gegeben sind und in der Anfangsphase des Brandes mit einer

schnellen Brandausbreitung zu rechnen ist

34 Entstehungsbraumlnde im Sinne dieser Regel sind Braumlnde mit so geringer Rauch-

und Waumlrmeentwicklung dass noch eine gefahrlose Annaumlherung von Personen bei freier

Sicht auf den Brandherd moumlglich ist

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35 Brandmelder dienen dem fruumlhzeitigen Erkennen von Braumlnden und Ausloumlsen

eines Alarms Dabei wird zwischen automatischen und nichtautomatischen

Brandmeldern (Handfeuermeldern) unterschieden

36 Feuerloumlscheinrichtungen im Sinne der Regel sind tragbare oder fahrbare

Feuerloumlscher Wandhydranten und weitere handbetriebene Geraumlte zur Bekaumlmpfung von

Entstehungsbraumlnden

37 Loumlschvermoumlgen beschreibt die Leistung eines Feuerloumlschers ein genormtes

Brandobjekt sicher abzuloumlschen

38 Loumlschmitteleinheit (LE) ist eine eingefuumlhrte Hilfsgroumlszlige die es ermoumlglicht die

Leistungsfaumlhigkeit unterschiedlicher Feuerloumlscherbauarten zu vergleichen und das

Gesamtloumlschvermoumlgen unterschiedlicher Feuerloumlscher zu ermitteln

39 Brandschutzhelfer sind die Beschaumlftigten die der Arbeitgeber fuumlr Aufgaben der

Brandbekaumlmpfung benannt hat

4 Eignung von Feuerloumlschern und Loumlschmitteln

41 Brandklassen

Feuerloumlscher und Loumlschmittel muumlssen zum Loumlschen fuumlr die im Betrieb vorhandenen

Materialien oder Stoffe entsprechend ihrer Zuordnung zu einer oder mehreren

Brandklassen geeignet sein Die Eignung fuumlr eine oder mehrere Brandklassen ist auf

dem Feuerloumlscher mit den dafuumlr geltenden Piktogrammen angegeben (siehe Tabelle 1)

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Tabelle 1 Brandklassen nach DIN EN 2 bdquoBrandklassenldquo Ausgabe Januar 2005

Piktogramm Brandklasse

Brandklasse A Braumlnde fester Stoffe (hauptsaumlchlich organischer Natur) verbrennen normalerweise unter Glutbildung

Beispiele Holz Papier Stroh Textilien Kohle Autoreifen

Brandklasse B Braumlnde von fluumlssigen oder fluumlssig werdenden Stoffen

Beispiele Benzin Benzol Oumlle Fette Lacke Teer Stearin Paraffin

Brandklasse C Braumlnde von Gasen

Beispiele Methan Propan Wasserstoff Acetylen Erdgas Stadtgas

Brandklasse D Braumlnde von Metallen

Beispiele Aluminium Magnesium Lithium Natrium Kalium und deren Legierungen

Brandklasse F Braumlnde von Speiseoumllen und -fetten (pflanzliche odertierische Oumlle und Fette) in Frittier- und Fettbackgeraumlten und anderen Kuumlcheneinrichtungen und -geraumlten

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42 Loumlschvermoumlgen Loumlschmitteleinheiten Feuerloumlscherarten

(1) Das Loumlschvermoumlgen wird durch eine Zahlen-Buchstabenkombination auf dem

Feuerloumlscher angegeben In dieser Zahlen-Buchstabenkombination bezeichnet die Zahl

die Groumlszlige des abgeloumlschten Normbrandes und der Buchstabe die Brandklasse (siehe

Abb 1)

Abb 1 Beispiel fuumlr die Beschriftung eines Feuerloumlschers

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(2) Da das Loumlschvermoumlgen nicht addiert werden kann wird zur Berechnung der

Anzahl der erforderlichen Feuerloumlscher eine Hilfsgroumlszlige die bdquoLoumlschmitteleinheit (LE)ldquo

verwendet Den Feuerloumlschern wird dadurch eine bestimmte Anzahl von

Loumlschmitteleinheiten zugeordnet

(3) Fuumlr die Einstufung von Feuerloumlschern ist Tabelle 2 zu beachten Dort wird die

Zuordnung des Loumlschvermoumlgens der Feuerloumlscher ausgedruumlckt in Loumlschmittelshy

einheiten getroffen

Tabelle 2 Zuordnung des Loumlschvermoumlgens zu Loumlschmitteleinheiten

Loumlschvermoumlgen

LE Brandklasse A Brandklasse B

1 5A 21B

2 8A 34B

3 55B

4 13A 70B

5 89B

6 21A 113B

9 27A 144B

10 34A

12 43A 183B

15 55A 233B

(4) Wird ein Feuerloumlscher fuumlr die Brandklassen A und B eingesetzt und ist dem

Loumlschvermoumlgen fuumlr die jeweilige Brandklasse eine unterschiedliche Anzahl von

Loumlschmitteleinheiten zugeordnet so ist der niedrigere Wert der Loumlschmitteleinheiten

anzusetzen z B 43A und 113B ergeben 6 LE

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5 Ausstattung von Arbeitsstaumltten

51 Branderkennung und Alarmierung

(1) Der Arbeitgeber hat durch geeignete Maszlignahmen sicherzustellen dass die

Beschaumlftigten im Brandfall unverzuumlglich gewarnt und zum Verlassen von Gebaumluden

oder gefaumlhrdeten Bereichen aufgefordert werden koumlnnen

(2) Braumlnde koumlnnen durch Personen oder Brandmelder erkannt und gemeldet

werden

Brandmelder dienen der fruumlhzeitigen Erkennung von Braumlnden und tragen maszliggeblich

zum Loumlscherfolg und zur rechtzeitigen Einleitung von Raumlumungs- und

Rettungsmaszlignahmen bei

Als Brandmelder werden technische Geraumlte oder Anlagen zum Ausloumlsen eines

Alarms im Falle eines Brandes bezeichnet Der Alarm kann dem Warnen der

anwesenden Personen oder dem Herbeirufen von Hilfe z B Sicherheitspersonal

Feuerwehr dienen Dabei wird unterschieden zwischen automatischen Brandmeldern

welche einen Brand anhand seiner Eigenschaften (z B Rauch Temperatur Flamme)

erkennen und nichtautomatischen Brandmeldern die von Hand betaumltigt werden

muumlssen (Handfeuermelder)

Automatische Brandmelde- und Alarmierungseinrichtungen sind zu bevorzugen

(3) Geeignete Maszlignahmen zur Alarmierung von Personen sind z B

- Brandmeldeanlagen mit Sprachalarmanlagen (SAA) oder akustische Signalgeber

(z B Hupen Sirenen)

- Hausalarmanlagen

- Elektroakustische Notfallwarnsysteme (ENS)

- Optische Alarmierungsmittel

- Telefonanlagen

- Megaphone

- Handsirenen

- Zuruf durch Personen oder

- Personenbezogene Warneinrichtungen

Technischen Maszlignahmen sind vorrangig umzusetzen

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Die Notwendigkeit von technischen Alarmierungsanlagen kann sich aus der

Gefaumlhrdungsbeurteilung oder aus Auflagen von Behoumlrden ergeben

52 Anzahl und Bereitstellung der Feuerloumlscheinrichtungen

Der Arbeitgeber hat Feuerloumlscheinrichtungen nach Art und Umfang der

Brandgefaumlhrdung und der Groumlszlige des zu schuumltzenden Bereiches in ausreichender

Anzahl nach den Punkten 521 bis 524 bereitzustellen Ein allgemeines

Loumlsungsschema enthaumllt Anhang 1 Ausfuumlhrungsbeispiele sind im Anhang 2 dargestellt

521 Grundausstattung mit Feuerloumlschern fuumlr alle Arbeitsstaumltten

(1) In allen Arbeitsstaumltten ist fuumlr die Grundausstattung die fuumlr einen Bereich

erforderliche Anzahl von Feuerloumlschern mit dem entsprechenden Loumlschvermoumlgen fuumlr

die Brandklassen A und B nach den Tabellen 2 und 3 zu ermitteln Ausgehend von der

Grundflaumlche der Arbeitsstaumltte gemaumlszlig Tabelle 3 sind die Loumlschmitteleinheiten zu

ermitteln Aus Tabelle 2 ist dann die entsprechende Art Anzahl und Groumlszlige der

Feuerloumlscher entsprechend ihres Loumlschvermoumlgens zu entnehmen wobei die Summe

der Loumlschmitteleinheiten mindestens der aus der Tabelle 3 entnommenen Zahl

entsprechen muss

Tabelle 3 Loumlschmitteleinheiten in Abhaumlngigkeit von der Grundflaumlche der Arbeitsstaumltte

Grundflaumlche bis hellip m2 Loumlschmitteleinheiten [LE]

50 6

100 9

200 12

300 15

400 18

500 21

600 24

700 27

800 30

900 33

1000 36

je weitere 250 + 6

Fuumlr die Grundausstattung duumlrfen nur Feuerloumlscher angerechnet werden die jeweils uumlber mindestens 6 Loumlschmitteleinheiten (LE) verfuumlgen

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Um tragbare Feuerloumlscher einfach handhaben zu koumlnnen sollte

- auf ein geringes Geraumltegewicht sowie

- innerhalb eines Bereiches auf gleiche Funktionsweise der Geraumlte bei Ausloumlse-

und Unterbrechungseinrichtungen

geachtet werden

Bei der Auswahl der Feuerloumlscher sollten auch moumlgliche Folgeschaumlden durch die

Loumlschmittel beruumlcksichtigt werden

In mehrgeschossigen Gebaumluden ist in jedem Geschoss mindestens ein Feuerloumlscher

bereitzustellen

(2) Sind in einem Gebaumlude Arbeitsstaumltten verschiedener Arbeitgeber vorhanden

koumlnnen vorhandene Feuerloumlscher gemeinsam genutzt werden Dabei hat jeder

Arbeitgeber sicherzustellen dass fuumlr seine Beschaumlftigten der Zugriff zu den

erforderlichen Feuerloumlschern jederzeit gewaumlhrleistet ist

522 Wandhydranten

(1) Wandhydranten koumlnnen unter den folgenden Voraussetzungen bei der

Grundausstattung von Arbeitsstaumltten mit Feuerloumlschern beruumlcksichtigt werden

- das Loumlschmittel der Wandhydranten ist fuumlr die vorhandenen Brandklassen

geeignet (siehe Tabelle 1)

- es handelt sich um Wandhydranten mit formbestaumlndigem Schlauch

- wenn eine ausreichende Anzahl von Beschaumlftigten in der Handhabung dieser

Wandhydranten unterwiesen sind und

- wenn beim Einsatz sichergestellt ist dass eine Verrauchung von Fluchtwegen

(z B Treppenraumlumen) verhindert wird Das ist z B der Fall wenn die Funktion

von Rauchschutztuumlren nicht durch den Schlauch beeintraumlchtigt wird

(2) Die Anrechnung der Wandhydranten erfolgt nach folgenden Kriterien

- Bei GebaumludenGeschossen mit einer Grundflaumlche bis einschlieszliglich 400 m2

erfolgt keine Anrechnung von Wandhydranten Die Ausstattung mit

Feuerloumlschern erfolgt gemaumlszlig Tabelle 3

- Bei GebaumludenGeschossen mit einer Grundflaumlche groumlszliger als 400 m2 koumlnnen bis

zu einem Drittel der nach Tabelle 3 erforderlichen Loumlschmitteleinheiten durch

Wandhydranten ersetzt werden Hierbei werden einem Wandhydranten

27 Loumlschmitteleinheiten zugeordnet

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523 Grundanforderungen fuumlr die Bereitstellung von Feuerloumlscheinrichtungen

Der Arbeitgeber hat sicherzustellen dass in Arbeitsstaumltten

- Feuerloumlscher gut sichtbar und leicht erreichbar angebracht sind

- Feuerloumlscher vorzugsweise in Fluchtwegen im Bereich der Ausgaumlnge ins Freie

an den Zugaumlngen zu Treppenraumlumen oder an Kreuzungspunkten von

VerkehrswegenFluren angebracht sind

- die Entfernung von jeder Stelle zum naumlchstgelegenen Feuerloumlscher moumlglichst

nicht mehr als 20 m (tatsaumlchliche Laufweglaumlnge) betraumlgt um einen schnellen

Zugriff zu gewaumlhrleisten

- Feuerloumlscher vor Beschaumldigungen und Witterungseinfluumlssen geschuumltzt

aufgestellt sind z B durch Schutzhauben Schraumlnke Anfahrschutz dies kann

z B bei Tankstellen Tiefgaragen und im Freien erforderlich sein

- Feuerloumlscher so angebracht sind dass diese ohne Schwierigkeiten aus der

Halterung entnommen werden koumlnnen fuumlr die Griffhoumlhe haben sich 080 bis

120 m als zweckmaumlszligig erwiesen

- die Standorte von Feuerloumlschern durch das Brandschutzzeichen F001

bdquoFeuerloumlscherldquo entsprechend ASR A13 bdquoSicherheits- und Gesundheitsschutzshy

kennzeichnungldquo gekennzeichnet sind sofern die Feuerloumlscher nicht gut sichtbar

angebracht oder aufgestellt sind In unuumlbersichtlichen Arbeitsstaumltten ist der

naumlchstgelegene Standort eines Feuerloumlschers gut sichtbar durch das

Brandschutzzeichen F001 bdquoFeuerloumlscherldquo in Verbindung mit einem Zusatzshy

zeichen bdquoRichtungspfeilldquo anzuzeigen Besonders in lang gestreckten Raumlumen

oder Fluren sollen Brandschutzzeichen in Laufrichtung jederzeit erkennbar sein

z B durch den Einsatz von Fahnen- oder Winkelschildern

- weitere Feuerloumlscheinrichtungen ebenfalls entsprechend ASR A13 bdquoSicherheitsshy

und Gesundheitsschutzkennzeichnungldquo gekennzeichnet sind (z B fuumlr

Wandhydranten Brandschutzzeichen F002 bdquoLoumlschschlauchldquo) und

- die Standorte der Feuerloumlscheinrichtungen in den Flucht- und Rettungsplan

entsprechend ASR A23 bdquoFluchtwege und Notausgaumlnge Flucht- und

Rettungsplanldquo aufgenommen sind

524 Arbeitsstaumltten mit erhoumlhter Brandgefaumlhrdung

(1) Liegen nach der Gefaumlhrdungsbeurteilung gemaumlszlig sect 3 der

Arbeitsstaumlttenverordnung erhoumlhte Brandgefaumlhrdungen vor sind neben der

Grundausstattung nach Punkt 521 und den Grundanforderungen fuumlr die Bereitstellung

nach Punkt 523 zusaumltzliche betriebs- und taumltigkeitsspezifische Maszlignahmen

erforderlich (siehe Absatz 3)

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In diesem Zusammenhang wird auf die TRGS 400 bdquoGefaumlhrdungsbeurteilung fuumlr Taumltigkeiten mit Gefahrstoffenldquo und TRGS 800 bdquoBrandschutzmaszlignahmenldquo hingewiesen

(2) Erhoumlhte Brandgefaumlhrdungen koumlnnen z B gegeben sein wenn

- Stoffe mit hoher Entzuumlndbarkeit oder brandfoumlrdernden Eigenschaften vorhanden

sind

- die oumlrtlichen und betrieblichen Verhaumlltnisse fuumlr die Brandentstehung guumlnstig sind

und in der Anfangsphase mit einer schnellen Brandausbreitung zu rechnen ist

- brandgefaumlhrliche Arbeiten durchgefuumlhrt werden (z B Schweiszligen

Brennschneiden Trennschleifen Loumlten) oder brandgefaumlhrliche Verfahren

angewendet werden (z B Farbspritzen Flammarbeiten) oder

- erhoumlhte Gefaumlhrdungen vorliegen z B durch Selbstentzuumlndung Stoffe der

Brandklassen D und F brennbare Staumlube leicht- oder hochentzuumlndliche

Fluumlssigkeiten oder brennbare Gase

Von erhoumlhter Brandgefaumlhrdung kann z B in folgenden Betrieben oder

Betriebsbereichen ausgegangen werden (siehe Tabelle 4)

Tabelle 4 Beispielhafte Aufzaumlhlung von Betrieben oder Betriebsbereichen mit erhoumlhter Brandgefaumlhrdung

Betriebe oder Betriebsbereiche

1 Verkauf Handel Lagerung

- Lager mit leicht entzuumlndlichen bzw leicht entflammbaren Stoffen

- Lager fuumlr Recyclingmaterial und Sekundaumlrbrennstoffe

- Speditionslager

- Lager mit Lacken und Loumlsungsmitteln

- Altpapierlager

- Baumwolllager Holzlager Schaumstofflager

- Lagerbereiche fuumlr Verpackungsmaterial

- Lager mit sonstigem brennbaren Material

- Ausstellungen fuumlr Moumlbel

- Verkaufsraumlume mit erhoumlhten Brandgefaumlhrdungen z B Heimwerkermarkt

Baumarkt

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2 Dienstleistung

- Kinos Diskotheken

- Abfallsammelraumlume

- Kuumlchen

- Beherbergungsbetriebe

- Theaterbuumlhnen

- Tank- und Tankfahrzeugreinigung

- Chemische Reinigung

- Alten- und Pflegeheime

- Krankenhaumluser

3 Industrie

- Moumlbelherstellung Spanplattenherstellung

- Webereien Spinnereien

- Herstellung von Papier im Trockenbereich

- Verarbeitung von Papier

- Getreidemuumlhlen und Futtermittelproduktion

- Schaumstoff- Dachpappenherstellung

- Verarbeitung von brennbaren Lacken und Klebern

- Lackier- und Pulverbeschichtungsanlagen und -geraumlte

- Oumll-Haumlrtereien

- Druckereien

- Petrolchemische Anlagen

- Verarbeitung von brennbaren Chemikalien

- Leder- und Kunststoffverarbeitung

- Kunststoff-Spritzgieszligerei

- Kartonagenherstellung

- Backwarenfabrik

- Herstellung von Maschinen und Geraumlten

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4 Handwerk

- Kfz-Werkstatt

- TischlereiSchreinerei

- Polsterei

- Metallverarbeitung

- Galvanik

- Vulkanisierung

- Leder- Kunstleder- und Textilverarbeitung

- Backbetrieb

- Elektrowerkstatt

(3) Uumlber die Grundausstattung hinausgehende zusaumltzliche Maszlignahmen sind z B

- Erhoumlhung der Anzahl der Feuerloumlscher an besonders gefaumlhrdeten

Arbeitsplaumltzen um kuumlrzere Eingreifzeiten aufgrund kuumlrzerer Wege

sicherzustellen oder einen groumlszligeren Loumlscheffekt durch gleichzeitigen Einsatz

mehrerer Feuerloumlscher zu erzielen

- Bereitstellung von zusaumltzlichen Feuerloumlscheinrichtungen z B fahrbare

Pulverloumlscher fahrbare Kohlendioxidloumlscher Schaumloumlschgeraumlte oder Wand

hydranten die Loumlschmittel muumlssen fuumlr die Brandklassen der vorhandenen Stoffe

geeignet sein

- der Einsatz von Loumlschanlagen oder

- die Ausruumlstung von Bereichen mit Brandmeldeanlagen

6 Betrieb

61 Unterweisung

Der Arbeitgeber hat die Beschaumlftigten uumlber die bei ihren Taumltigkeiten auftretenden

Gefaumlhrdungen sowie uumlber die Maszlignahmen zu ihrer Abwendung vor Aufnahme der

Beschaumlftigung sowie bei Veraumlnderung des Taumltigkeitsbereiches und danach in

angemessenen Zeitabstaumlnden mindestens jedoch einmal jaumlhrlich zu unterweisen

Diese Unterweisung muss auch Maszlignahmen gegen Entstehungsbraumlnde und

Explosionen sowie das Verhalten im Gefahrenfall (z B Gebaumluderaumlumung siehe auch

ASR A23 bdquoFluchtwege und Notausgaumlnge Flucht- und Rettungsplanldquo) einschlieszligen Die

Unterweisung ist zu dokumentieren

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62 Brandschutzhelfer

(1) Der Arbeitgeber hat eine ausreichende Anzahl von Beschaumlftigten durch

Unterweisung und Uumlbung im Umgang mit Feuerloumlscheinrichtungen zur Bekaumlmpfung von

Entstehungsbraumlnden vertraut zu machen

(2) Die notwendige Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der

Gefaumlhrdungsbeurteilung Ein Anteil von fuumlnf Prozent der Beschaumlftigten ist in der Regel

ausreichend Eine groumlszligere Anzahl von Brandschutzhelfern kann z B bei erhoumlhter

Brandgefaumlhrdung der Anwesenheit vieler Personen Personen mit eingeschraumlnkter

Mobilitaumlt sowie groszliger raumlumlicher Ausdehnung der Arbeitsstaumltte erforderlich sein

(3) Bei der Anzahl der Brandschutzhelfer sind auch Schichtbetrieb und Abwesenheit

einzelner Beschaumlftigter z B Fortbildung Ferien Krankheit und Personalwechsel zu

beruumlcksichtigen

(4) Die Brandschutzhelfer sind im Hinblick auf ihre Aufgaben fachkundig zu

unterweisen Zum Unterweisungsinhalt gehoumlren neben den Grundzuumlgen des

vorbeugenden Brandschutzes Kenntnisse uumlber die betriebliche

Brandschutzorganisation die Funktions- und Wirkungsweise von

Feuerloumlscheinrichtungen die Gefahren durch Braumlnde sowie uumlber das Verhalten im

Brandfall

(5) Praktische Uumlbungen (Loumlschuumlbungen) im Umgang mit Feuerloumlscheinrichtungen

gehoumlren zur fachkundigen Unterweisung

63 Wartung und Pruumlfung

631 Brandmelde- und Feuerloumlscheinrichtungen

(1) Der Arbeitgeber hat Brandmelde- und Feuerloumlscheinrichtungen unter Beachtung

der Herstellerangaben in regelmaumlszligigen Abstaumlnden sachgerecht warten und auf ihre

Funktionsfaumlhigkeit pruumlfen zu lassen Die Ergebnisse sind zu dokumentieren

(2) Werden keine Maumlngel festgestellt ist dies auf der Feuerloumlscheinrichtung

kenntlich zu machen z B durch Anbringen einer Plakette

(3) Werden Maumlngel festgestellt die eine Funktionsfaumlhigkeit der

Feuerloumlscheinrichtung nicht mehr gewaumlhrleisten hat der Arbeitgeber unverzuumlglich zu

veranlassen dass die Feuerloumlscheinrichtung instandgesetzt oder ausgetauscht wird

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632 Besondere Regelungen fuumlr Feuerloumlscher

(1) Die Bauteile von Feuerloumlschern sowie die im Feuerloumlscher enthaltenen

Loumlschmittel koumlnnen im Laufe der Zeit unter den aumluszligeren Einfluumlssen am Aufstellungsort

wie Temperatur Luftfeuchtigkeit Verschmutzung Erschuumltterung oder unsachgemaumlszlige

Behandlung unbrauchbar werden Zur Sicherstellung der Funktionsfaumlhigkeit sind

Feuerloumlscher daher mindestens alle zwei Jahre durch einen Sachkundigen zu pruumlfen

(2) Bei starker Beanspruchung z B durch Umwelteinfluumlsse oder mobilen Einsatz

koumlnnen kuumlrzere Zeitabstaumlnde erforderlich sein

(3) Von der Pruumlfung der Funktionsfaumlhigkeit durch den Sachkundigen nach Absatz 1

bleiben die zusaumltzlichen wiederkehrenden Pruumlfungen der Feuerloumlscher nach der

Betriebssicherheitsverordnung unberuumlhrt

7 Abweichendeergaumlnzende Anforderungen fuumlr Baustellen

(1) Die Anforderungen in den Punkten 521 und 62 gelten auf Baustellen nur fuumlr

stationaumlre Baustelleneinrichtungen z B Baubuumlros Unterkuumlnfte oder Werkstaumltten

(2) Werden auf Baustellen Arbeiten mit einer Brandgefaumlhrdung durchgefuumlhrt z B

Schweiszligen Brennschneiden Trennschleifen Loumlten oder Verfahren angewendet bei

denen eine Brandgefaumlhrdung besteht z B Farbspritzen Flammarbeiten ist dort fuumlr

jedes der dabei eingesetzten Arbeitsmittel ein Feuerloumlscher fuumlr die entsprechenden

Brandklassen mit mindestens 6 LE bereitzuhalten

(3) Personen die mit den vorgenannten Arbeitsmitteln taumltig werden sind theoretisch

und praktisch im Umgang mit Feuerloumlschern zu unterweisen Es empfiehlt sich diese

Unterweisung in Abstaumlnden von 3 bis 5 Jahren zu wiederholen

(4) Baustellen mit besonderen Gefaumlhrdungen (z B Untertagebaustellen

Hochhausbau) erfordern zusaumltzliche Maszlignahmen gegen Braumlnde nach Punkt 524

Ausgewaumlhlte Literaturhinweise

- DIN EN 2 2005 - 01 Brandklassen

- DIN EN 3-7 2007 - 10 Tragbare Feuerloumlscher - Teil 7 Eigenschaften Leistu

anforderungen und Pruumlfungen

ngsshy

- DIN EN 3 Beiblatt 12000 - 03

Umweltschutz

Tragbare Feuerloumlscher - Feuerloumlschmittel und

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Anhang 1

Allgemeines Loumlsungsschema

1 Schritt - Ermittlung der vorhandenen Brandklassen nach Tabelle 1

2 Schritt - Ermittlung der Brandgefaumlhrdung gemaumlszlig Gefaumlhrdungsbeurteilung

3 Schritt - Ermittlung der Loumlschmitteleinheiten (LE) in Abhaumlngigkeit der Grundflaumlche fuumlr die in allen Arbeitsstaumltten notwendige Grundausstattung mit Feuerloumlscheinrichtungen nach Tabelle 3

4 Schritt - Festlegung der fuumlr die Grundausstattung notwendigen Anzahl der Feuerloumlscheinrichtungen entsprechend den Loumlschmitteleinheiten (LE) nach Tabelle 2

5 Schritt - Festlegung von zusaumltzlichen Maszlignahmen nach Punkt 524 Abs 3 bei erhoumlhter Brandgefaumlhrdung (siehe auch Tabelle 4)

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Anhang 2

Ausfuumlhrungsbeispiele ndash Bereitstellung von Feuerloumlscheinrichtungen

Beispiel 1

Brandklassen A und B Betriebsbereich 500 m2 die Gefaumlhrdungsbeurteilung ergab

normale Brandgefaumlhrdung

Grundausstattung mit Feuerloumlschern gemaumlszlig Tabelle 3

Tabelle 3 ergibt fuumlr 500 m2 - 21 LE

Gewaumlhlt werden Pulverloumlscher mit Loumlschvermoumlgen 21A 113B was nach Tabelle 2 fuumlr diese Bauart 6 LE entspricht

Es sind demnach 21 LE geteilt durch 6 also 4 Feuerloumlscher dieser Bauart erforderlich

Beispiel 2

Brandklassen A B und F Betriebsbereich 700 m2 die Gefaumlhrdungsbeurteilung ergab

erhoumlhte Brandgefaumlhrdung

Grundausstattung mit Feuerloumlschern gemaumlszlig Tabelle 3

Tabelle 3 ergibt fuumlr 700 m2 - 27 LE

Gewaumlhlt werden Pulverloumlscher mit Loumlschvermoumlgen 43A 233B was nach Tabelle 2 fuumlr diese Bauart 12 LE entspricht

Es sind demnach 27 LE geteilt durch 12 also 3 Feuerloumlscher dieser Bauart fuumlr die Grundausstattung erforderlich

Zusaumltzliche Maszlignahmen

Zusaumltzlich werden fuumlr die Bereiche mit Brandklasse F Fettbrandloumlscher mit

Loumlschvermoumlgen 75F bereitgestellt

- Ausschuss fuumlr Arbeitsstaumltten ndash ASTA-Geschaumlftsfuumlhrung ndash BAuA ndash wwwbauade shy

Beispiel 3

Brandklassen A und B Betriebsbereich 400 m2 die Gefaumlhrdungsbeurteilung ergab

erhoumlhte Brandgefaumlhrdung

Grundausstattung mit Feuerloumlschern gemaumlszlig Tabelle 3

Tabelle 3 ergibt fuumlr 400 m2 - 18 LE

Gewaumlhlt werden Schaumloumlscher mit Loumlschvermoumlgen 21A 113B was nach Tabelle 2 fuumlr diese Bauart 6 LE entspricht

Es sind demnach 18 LE geteilt durch 6 also 3 Feuerloumlscher dieser Bauart fuumlr die Grundausstattung erforderlich

Zusaumltzliche Maszlignahmen

Zusaumltzlich wird eine automatische Brandmeldeanlage und eine stationaumlre Loumlschanlage

installiert

Beispiel 4

Brandklasse A Betriebsbereich 600 m2 die Gefaumlhrdungsbeurteilung ergab erhoumlhte

Brandgefaumlhrdung

Grundausstattung mit Feuerloumlschern gemaumlszlig Tabelle 3

Tabelle 3 ergibt fuumlr 600 m2 - 24 LE

Gewaumlhlt werden Wasserloumlscher mit Loumlschvermoumlgen 21A was nach Tabelle 2 fuumlr diese Bauart 6 LE entspricht

Es sind demnach 24 LE geteilt durch 6 also 4 Feuerloumlscher dieser Bauart fuumlr die Grundausstattung erforderlich

Zusaumltzliche Maszlignahmen

Zusaumltzlich werden 6 weitere Wasserloumlscher mit Loumlschvermoumlgen 13A bereitgestellt und

im Betriebsbereich verteilt um die Wege zum naumlchstgelegenen Feuerloumlscher fuumlr einen

noch schnelleren Zugriff zu verkuumlrzen

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  • ASR A22 Maszlignahmen gegen Braumlnde
  • Inhalt
  • 1 Zielstellung
  • 2 Anwendungsbereich
  • 3 Begriffsbestimmungen
  • 4 Eignung von Feuerloumlschern und Loumlschmitteln
  • 5 Ausstattung von Arbeitsstaumltten
  • 6 Betrieb
  • 7 Abweichendeergaumlnzende Anforderungen fuumlr Baustellen
  • Anhang 1 Allgemeines Loumlsungsschema
  • Anhang 2 Ausfuumlhrungsbeispiele - Bereitstellung von Feuerloumlscheinrichtungen
Page 2: ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände"

1 Zielstellung

Diese ASR konkretisiert die Anforderungen an die Ausstattung mit und das Betreiben

von Brandmelde- und Feuerloumlscheinrichtungen in Arbeitsstaumltten sowie die damit

verbundenen organisatorischen Maszlignahmen nach sect 3a Abs 1 und sect 4 Abs 3 sowie

insbesondere in den Punkten 22 und 52 Abs 1 g des Anhanges der

Arbeitsstaumlttenverordnung

2 Anwendungsbereich

(1) Diese ASR gilt fuumlr das Ausstatten und Betreiben von Arbeitsstaumltten mit

Feuerloumlscheinrichtungen sowie fuumlr weitere Maszlignahmen zur Erkennung von

Entstehungsbraumlnden zur Alarmierung sowie Bekaumlmpfung von Entstehungsbraumlnden

(2) Fuumlr alle Arbeitsstaumltten gemaumlszlig sect 2 der Arbeitsstaumlttenverordnung gelten die

Anforderungen und Gestaltungshinweise nach den Punkten 521 und 523

(Grundausstattung)

(3) Fuumlr Arbeitsstaumltten mit normaler Brandgefaumlhrdung ist die Grundausstattung

ausreichend

(4) Fuumlr Arbeitsstaumltten mit erhoumlhter Brandgefaumlhrdung sind uumlber die Grundausstattung

hinaus zusaumltzlich Maszlignahmen nach Punkt 524 zu beruumlcksichtigen

3 Begriffsbestimmungen

31 Brandgefaumlhrdung liegt vor wenn entzuumlndbare Stoffe vorhanden sind und die

Moumlglichkeit fuumlr eine Brandentstehung vorhanden ist

32 Normale Brandgefaumlhrdung liegt vor wenn die Wahrscheinlichkeit einer

Brandentstehung die Geschwindigkeit der Brandausbreitung die dabei freiwerdenden

Stoffe und die damit verbundene Gefaumlhrdung fuumlr Personen Umwelt und Sachwerte

vergleichbar sind mit einer Buumlronutzung

33 Erhoumlhte Brandgefaumlhrdung liegt vor wenn Stoffe mit erhoumlhter Entzuumlndbarkeit

vorhanden sind durch betriebliche Verhaumlltnisse groszlige Moumlglichkeiten fuumlr eine

Brandentstehung gegeben sind und in der Anfangsphase des Brandes mit einer

schnellen Brandausbreitung zu rechnen ist

34 Entstehungsbraumlnde im Sinne dieser Regel sind Braumlnde mit so geringer Rauch-

und Waumlrmeentwicklung dass noch eine gefahrlose Annaumlherung von Personen bei freier

Sicht auf den Brandherd moumlglich ist

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35 Brandmelder dienen dem fruumlhzeitigen Erkennen von Braumlnden und Ausloumlsen

eines Alarms Dabei wird zwischen automatischen und nichtautomatischen

Brandmeldern (Handfeuermeldern) unterschieden

36 Feuerloumlscheinrichtungen im Sinne der Regel sind tragbare oder fahrbare

Feuerloumlscher Wandhydranten und weitere handbetriebene Geraumlte zur Bekaumlmpfung von

Entstehungsbraumlnden

37 Loumlschvermoumlgen beschreibt die Leistung eines Feuerloumlschers ein genormtes

Brandobjekt sicher abzuloumlschen

38 Loumlschmitteleinheit (LE) ist eine eingefuumlhrte Hilfsgroumlszlige die es ermoumlglicht die

Leistungsfaumlhigkeit unterschiedlicher Feuerloumlscherbauarten zu vergleichen und das

Gesamtloumlschvermoumlgen unterschiedlicher Feuerloumlscher zu ermitteln

39 Brandschutzhelfer sind die Beschaumlftigten die der Arbeitgeber fuumlr Aufgaben der

Brandbekaumlmpfung benannt hat

4 Eignung von Feuerloumlschern und Loumlschmitteln

41 Brandklassen

Feuerloumlscher und Loumlschmittel muumlssen zum Loumlschen fuumlr die im Betrieb vorhandenen

Materialien oder Stoffe entsprechend ihrer Zuordnung zu einer oder mehreren

Brandklassen geeignet sein Die Eignung fuumlr eine oder mehrere Brandklassen ist auf

dem Feuerloumlscher mit den dafuumlr geltenden Piktogrammen angegeben (siehe Tabelle 1)

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Tabelle 1 Brandklassen nach DIN EN 2 bdquoBrandklassenldquo Ausgabe Januar 2005

Piktogramm Brandklasse

Brandklasse A Braumlnde fester Stoffe (hauptsaumlchlich organischer Natur) verbrennen normalerweise unter Glutbildung

Beispiele Holz Papier Stroh Textilien Kohle Autoreifen

Brandklasse B Braumlnde von fluumlssigen oder fluumlssig werdenden Stoffen

Beispiele Benzin Benzol Oumlle Fette Lacke Teer Stearin Paraffin

Brandklasse C Braumlnde von Gasen

Beispiele Methan Propan Wasserstoff Acetylen Erdgas Stadtgas

Brandklasse D Braumlnde von Metallen

Beispiele Aluminium Magnesium Lithium Natrium Kalium und deren Legierungen

Brandklasse F Braumlnde von Speiseoumllen und -fetten (pflanzliche odertierische Oumlle und Fette) in Frittier- und Fettbackgeraumlten und anderen Kuumlcheneinrichtungen und -geraumlten

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42 Loumlschvermoumlgen Loumlschmitteleinheiten Feuerloumlscherarten

(1) Das Loumlschvermoumlgen wird durch eine Zahlen-Buchstabenkombination auf dem

Feuerloumlscher angegeben In dieser Zahlen-Buchstabenkombination bezeichnet die Zahl

die Groumlszlige des abgeloumlschten Normbrandes und der Buchstabe die Brandklasse (siehe

Abb 1)

Abb 1 Beispiel fuumlr die Beschriftung eines Feuerloumlschers

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(2) Da das Loumlschvermoumlgen nicht addiert werden kann wird zur Berechnung der

Anzahl der erforderlichen Feuerloumlscher eine Hilfsgroumlszlige die bdquoLoumlschmitteleinheit (LE)ldquo

verwendet Den Feuerloumlschern wird dadurch eine bestimmte Anzahl von

Loumlschmitteleinheiten zugeordnet

(3) Fuumlr die Einstufung von Feuerloumlschern ist Tabelle 2 zu beachten Dort wird die

Zuordnung des Loumlschvermoumlgens der Feuerloumlscher ausgedruumlckt in Loumlschmittelshy

einheiten getroffen

Tabelle 2 Zuordnung des Loumlschvermoumlgens zu Loumlschmitteleinheiten

Loumlschvermoumlgen

LE Brandklasse A Brandklasse B

1 5A 21B

2 8A 34B

3 55B

4 13A 70B

5 89B

6 21A 113B

9 27A 144B

10 34A

12 43A 183B

15 55A 233B

(4) Wird ein Feuerloumlscher fuumlr die Brandklassen A und B eingesetzt und ist dem

Loumlschvermoumlgen fuumlr die jeweilige Brandklasse eine unterschiedliche Anzahl von

Loumlschmitteleinheiten zugeordnet so ist der niedrigere Wert der Loumlschmitteleinheiten

anzusetzen z B 43A und 113B ergeben 6 LE

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5 Ausstattung von Arbeitsstaumltten

51 Branderkennung und Alarmierung

(1) Der Arbeitgeber hat durch geeignete Maszlignahmen sicherzustellen dass die

Beschaumlftigten im Brandfall unverzuumlglich gewarnt und zum Verlassen von Gebaumluden

oder gefaumlhrdeten Bereichen aufgefordert werden koumlnnen

(2) Braumlnde koumlnnen durch Personen oder Brandmelder erkannt und gemeldet

werden

Brandmelder dienen der fruumlhzeitigen Erkennung von Braumlnden und tragen maszliggeblich

zum Loumlscherfolg und zur rechtzeitigen Einleitung von Raumlumungs- und

Rettungsmaszlignahmen bei

Als Brandmelder werden technische Geraumlte oder Anlagen zum Ausloumlsen eines

Alarms im Falle eines Brandes bezeichnet Der Alarm kann dem Warnen der

anwesenden Personen oder dem Herbeirufen von Hilfe z B Sicherheitspersonal

Feuerwehr dienen Dabei wird unterschieden zwischen automatischen Brandmeldern

welche einen Brand anhand seiner Eigenschaften (z B Rauch Temperatur Flamme)

erkennen und nichtautomatischen Brandmeldern die von Hand betaumltigt werden

muumlssen (Handfeuermelder)

Automatische Brandmelde- und Alarmierungseinrichtungen sind zu bevorzugen

(3) Geeignete Maszlignahmen zur Alarmierung von Personen sind z B

- Brandmeldeanlagen mit Sprachalarmanlagen (SAA) oder akustische Signalgeber

(z B Hupen Sirenen)

- Hausalarmanlagen

- Elektroakustische Notfallwarnsysteme (ENS)

- Optische Alarmierungsmittel

- Telefonanlagen

- Megaphone

- Handsirenen

- Zuruf durch Personen oder

- Personenbezogene Warneinrichtungen

Technischen Maszlignahmen sind vorrangig umzusetzen

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Die Notwendigkeit von technischen Alarmierungsanlagen kann sich aus der

Gefaumlhrdungsbeurteilung oder aus Auflagen von Behoumlrden ergeben

52 Anzahl und Bereitstellung der Feuerloumlscheinrichtungen

Der Arbeitgeber hat Feuerloumlscheinrichtungen nach Art und Umfang der

Brandgefaumlhrdung und der Groumlszlige des zu schuumltzenden Bereiches in ausreichender

Anzahl nach den Punkten 521 bis 524 bereitzustellen Ein allgemeines

Loumlsungsschema enthaumllt Anhang 1 Ausfuumlhrungsbeispiele sind im Anhang 2 dargestellt

521 Grundausstattung mit Feuerloumlschern fuumlr alle Arbeitsstaumltten

(1) In allen Arbeitsstaumltten ist fuumlr die Grundausstattung die fuumlr einen Bereich

erforderliche Anzahl von Feuerloumlschern mit dem entsprechenden Loumlschvermoumlgen fuumlr

die Brandklassen A und B nach den Tabellen 2 und 3 zu ermitteln Ausgehend von der

Grundflaumlche der Arbeitsstaumltte gemaumlszlig Tabelle 3 sind die Loumlschmitteleinheiten zu

ermitteln Aus Tabelle 2 ist dann die entsprechende Art Anzahl und Groumlszlige der

Feuerloumlscher entsprechend ihres Loumlschvermoumlgens zu entnehmen wobei die Summe

der Loumlschmitteleinheiten mindestens der aus der Tabelle 3 entnommenen Zahl

entsprechen muss

Tabelle 3 Loumlschmitteleinheiten in Abhaumlngigkeit von der Grundflaumlche der Arbeitsstaumltte

Grundflaumlche bis hellip m2 Loumlschmitteleinheiten [LE]

50 6

100 9

200 12

300 15

400 18

500 21

600 24

700 27

800 30

900 33

1000 36

je weitere 250 + 6

Fuumlr die Grundausstattung duumlrfen nur Feuerloumlscher angerechnet werden die jeweils uumlber mindestens 6 Loumlschmitteleinheiten (LE) verfuumlgen

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Um tragbare Feuerloumlscher einfach handhaben zu koumlnnen sollte

- auf ein geringes Geraumltegewicht sowie

- innerhalb eines Bereiches auf gleiche Funktionsweise der Geraumlte bei Ausloumlse-

und Unterbrechungseinrichtungen

geachtet werden

Bei der Auswahl der Feuerloumlscher sollten auch moumlgliche Folgeschaumlden durch die

Loumlschmittel beruumlcksichtigt werden

In mehrgeschossigen Gebaumluden ist in jedem Geschoss mindestens ein Feuerloumlscher

bereitzustellen

(2) Sind in einem Gebaumlude Arbeitsstaumltten verschiedener Arbeitgeber vorhanden

koumlnnen vorhandene Feuerloumlscher gemeinsam genutzt werden Dabei hat jeder

Arbeitgeber sicherzustellen dass fuumlr seine Beschaumlftigten der Zugriff zu den

erforderlichen Feuerloumlschern jederzeit gewaumlhrleistet ist

522 Wandhydranten

(1) Wandhydranten koumlnnen unter den folgenden Voraussetzungen bei der

Grundausstattung von Arbeitsstaumltten mit Feuerloumlschern beruumlcksichtigt werden

- das Loumlschmittel der Wandhydranten ist fuumlr die vorhandenen Brandklassen

geeignet (siehe Tabelle 1)

- es handelt sich um Wandhydranten mit formbestaumlndigem Schlauch

- wenn eine ausreichende Anzahl von Beschaumlftigten in der Handhabung dieser

Wandhydranten unterwiesen sind und

- wenn beim Einsatz sichergestellt ist dass eine Verrauchung von Fluchtwegen

(z B Treppenraumlumen) verhindert wird Das ist z B der Fall wenn die Funktion

von Rauchschutztuumlren nicht durch den Schlauch beeintraumlchtigt wird

(2) Die Anrechnung der Wandhydranten erfolgt nach folgenden Kriterien

- Bei GebaumludenGeschossen mit einer Grundflaumlche bis einschlieszliglich 400 m2

erfolgt keine Anrechnung von Wandhydranten Die Ausstattung mit

Feuerloumlschern erfolgt gemaumlszlig Tabelle 3

- Bei GebaumludenGeschossen mit einer Grundflaumlche groumlszliger als 400 m2 koumlnnen bis

zu einem Drittel der nach Tabelle 3 erforderlichen Loumlschmitteleinheiten durch

Wandhydranten ersetzt werden Hierbei werden einem Wandhydranten

27 Loumlschmitteleinheiten zugeordnet

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523 Grundanforderungen fuumlr die Bereitstellung von Feuerloumlscheinrichtungen

Der Arbeitgeber hat sicherzustellen dass in Arbeitsstaumltten

- Feuerloumlscher gut sichtbar und leicht erreichbar angebracht sind

- Feuerloumlscher vorzugsweise in Fluchtwegen im Bereich der Ausgaumlnge ins Freie

an den Zugaumlngen zu Treppenraumlumen oder an Kreuzungspunkten von

VerkehrswegenFluren angebracht sind

- die Entfernung von jeder Stelle zum naumlchstgelegenen Feuerloumlscher moumlglichst

nicht mehr als 20 m (tatsaumlchliche Laufweglaumlnge) betraumlgt um einen schnellen

Zugriff zu gewaumlhrleisten

- Feuerloumlscher vor Beschaumldigungen und Witterungseinfluumlssen geschuumltzt

aufgestellt sind z B durch Schutzhauben Schraumlnke Anfahrschutz dies kann

z B bei Tankstellen Tiefgaragen und im Freien erforderlich sein

- Feuerloumlscher so angebracht sind dass diese ohne Schwierigkeiten aus der

Halterung entnommen werden koumlnnen fuumlr die Griffhoumlhe haben sich 080 bis

120 m als zweckmaumlszligig erwiesen

- die Standorte von Feuerloumlschern durch das Brandschutzzeichen F001

bdquoFeuerloumlscherldquo entsprechend ASR A13 bdquoSicherheits- und Gesundheitsschutzshy

kennzeichnungldquo gekennzeichnet sind sofern die Feuerloumlscher nicht gut sichtbar

angebracht oder aufgestellt sind In unuumlbersichtlichen Arbeitsstaumltten ist der

naumlchstgelegene Standort eines Feuerloumlschers gut sichtbar durch das

Brandschutzzeichen F001 bdquoFeuerloumlscherldquo in Verbindung mit einem Zusatzshy

zeichen bdquoRichtungspfeilldquo anzuzeigen Besonders in lang gestreckten Raumlumen

oder Fluren sollen Brandschutzzeichen in Laufrichtung jederzeit erkennbar sein

z B durch den Einsatz von Fahnen- oder Winkelschildern

- weitere Feuerloumlscheinrichtungen ebenfalls entsprechend ASR A13 bdquoSicherheitsshy

und Gesundheitsschutzkennzeichnungldquo gekennzeichnet sind (z B fuumlr

Wandhydranten Brandschutzzeichen F002 bdquoLoumlschschlauchldquo) und

- die Standorte der Feuerloumlscheinrichtungen in den Flucht- und Rettungsplan

entsprechend ASR A23 bdquoFluchtwege und Notausgaumlnge Flucht- und

Rettungsplanldquo aufgenommen sind

524 Arbeitsstaumltten mit erhoumlhter Brandgefaumlhrdung

(1) Liegen nach der Gefaumlhrdungsbeurteilung gemaumlszlig sect 3 der

Arbeitsstaumlttenverordnung erhoumlhte Brandgefaumlhrdungen vor sind neben der

Grundausstattung nach Punkt 521 und den Grundanforderungen fuumlr die Bereitstellung

nach Punkt 523 zusaumltzliche betriebs- und taumltigkeitsspezifische Maszlignahmen

erforderlich (siehe Absatz 3)

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In diesem Zusammenhang wird auf die TRGS 400 bdquoGefaumlhrdungsbeurteilung fuumlr Taumltigkeiten mit Gefahrstoffenldquo und TRGS 800 bdquoBrandschutzmaszlignahmenldquo hingewiesen

(2) Erhoumlhte Brandgefaumlhrdungen koumlnnen z B gegeben sein wenn

- Stoffe mit hoher Entzuumlndbarkeit oder brandfoumlrdernden Eigenschaften vorhanden

sind

- die oumlrtlichen und betrieblichen Verhaumlltnisse fuumlr die Brandentstehung guumlnstig sind

und in der Anfangsphase mit einer schnellen Brandausbreitung zu rechnen ist

- brandgefaumlhrliche Arbeiten durchgefuumlhrt werden (z B Schweiszligen

Brennschneiden Trennschleifen Loumlten) oder brandgefaumlhrliche Verfahren

angewendet werden (z B Farbspritzen Flammarbeiten) oder

- erhoumlhte Gefaumlhrdungen vorliegen z B durch Selbstentzuumlndung Stoffe der

Brandklassen D und F brennbare Staumlube leicht- oder hochentzuumlndliche

Fluumlssigkeiten oder brennbare Gase

Von erhoumlhter Brandgefaumlhrdung kann z B in folgenden Betrieben oder

Betriebsbereichen ausgegangen werden (siehe Tabelle 4)

Tabelle 4 Beispielhafte Aufzaumlhlung von Betrieben oder Betriebsbereichen mit erhoumlhter Brandgefaumlhrdung

Betriebe oder Betriebsbereiche

1 Verkauf Handel Lagerung

- Lager mit leicht entzuumlndlichen bzw leicht entflammbaren Stoffen

- Lager fuumlr Recyclingmaterial und Sekundaumlrbrennstoffe

- Speditionslager

- Lager mit Lacken und Loumlsungsmitteln

- Altpapierlager

- Baumwolllager Holzlager Schaumstofflager

- Lagerbereiche fuumlr Verpackungsmaterial

- Lager mit sonstigem brennbaren Material

- Ausstellungen fuumlr Moumlbel

- Verkaufsraumlume mit erhoumlhten Brandgefaumlhrdungen z B Heimwerkermarkt

Baumarkt

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2 Dienstleistung

- Kinos Diskotheken

- Abfallsammelraumlume

- Kuumlchen

- Beherbergungsbetriebe

- Theaterbuumlhnen

- Tank- und Tankfahrzeugreinigung

- Chemische Reinigung

- Alten- und Pflegeheime

- Krankenhaumluser

3 Industrie

- Moumlbelherstellung Spanplattenherstellung

- Webereien Spinnereien

- Herstellung von Papier im Trockenbereich

- Verarbeitung von Papier

- Getreidemuumlhlen und Futtermittelproduktion

- Schaumstoff- Dachpappenherstellung

- Verarbeitung von brennbaren Lacken und Klebern

- Lackier- und Pulverbeschichtungsanlagen und -geraumlte

- Oumll-Haumlrtereien

- Druckereien

- Petrolchemische Anlagen

- Verarbeitung von brennbaren Chemikalien

- Leder- und Kunststoffverarbeitung

- Kunststoff-Spritzgieszligerei

- Kartonagenherstellung

- Backwarenfabrik

- Herstellung von Maschinen und Geraumlten

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4 Handwerk

- Kfz-Werkstatt

- TischlereiSchreinerei

- Polsterei

- Metallverarbeitung

- Galvanik

- Vulkanisierung

- Leder- Kunstleder- und Textilverarbeitung

- Backbetrieb

- Elektrowerkstatt

(3) Uumlber die Grundausstattung hinausgehende zusaumltzliche Maszlignahmen sind z B

- Erhoumlhung der Anzahl der Feuerloumlscher an besonders gefaumlhrdeten

Arbeitsplaumltzen um kuumlrzere Eingreifzeiten aufgrund kuumlrzerer Wege

sicherzustellen oder einen groumlszligeren Loumlscheffekt durch gleichzeitigen Einsatz

mehrerer Feuerloumlscher zu erzielen

- Bereitstellung von zusaumltzlichen Feuerloumlscheinrichtungen z B fahrbare

Pulverloumlscher fahrbare Kohlendioxidloumlscher Schaumloumlschgeraumlte oder Wand

hydranten die Loumlschmittel muumlssen fuumlr die Brandklassen der vorhandenen Stoffe

geeignet sein

- der Einsatz von Loumlschanlagen oder

- die Ausruumlstung von Bereichen mit Brandmeldeanlagen

6 Betrieb

61 Unterweisung

Der Arbeitgeber hat die Beschaumlftigten uumlber die bei ihren Taumltigkeiten auftretenden

Gefaumlhrdungen sowie uumlber die Maszlignahmen zu ihrer Abwendung vor Aufnahme der

Beschaumlftigung sowie bei Veraumlnderung des Taumltigkeitsbereiches und danach in

angemessenen Zeitabstaumlnden mindestens jedoch einmal jaumlhrlich zu unterweisen

Diese Unterweisung muss auch Maszlignahmen gegen Entstehungsbraumlnde und

Explosionen sowie das Verhalten im Gefahrenfall (z B Gebaumluderaumlumung siehe auch

ASR A23 bdquoFluchtwege und Notausgaumlnge Flucht- und Rettungsplanldquo) einschlieszligen Die

Unterweisung ist zu dokumentieren

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62 Brandschutzhelfer

(1) Der Arbeitgeber hat eine ausreichende Anzahl von Beschaumlftigten durch

Unterweisung und Uumlbung im Umgang mit Feuerloumlscheinrichtungen zur Bekaumlmpfung von

Entstehungsbraumlnden vertraut zu machen

(2) Die notwendige Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der

Gefaumlhrdungsbeurteilung Ein Anteil von fuumlnf Prozent der Beschaumlftigten ist in der Regel

ausreichend Eine groumlszligere Anzahl von Brandschutzhelfern kann z B bei erhoumlhter

Brandgefaumlhrdung der Anwesenheit vieler Personen Personen mit eingeschraumlnkter

Mobilitaumlt sowie groszliger raumlumlicher Ausdehnung der Arbeitsstaumltte erforderlich sein

(3) Bei der Anzahl der Brandschutzhelfer sind auch Schichtbetrieb und Abwesenheit

einzelner Beschaumlftigter z B Fortbildung Ferien Krankheit und Personalwechsel zu

beruumlcksichtigen

(4) Die Brandschutzhelfer sind im Hinblick auf ihre Aufgaben fachkundig zu

unterweisen Zum Unterweisungsinhalt gehoumlren neben den Grundzuumlgen des

vorbeugenden Brandschutzes Kenntnisse uumlber die betriebliche

Brandschutzorganisation die Funktions- und Wirkungsweise von

Feuerloumlscheinrichtungen die Gefahren durch Braumlnde sowie uumlber das Verhalten im

Brandfall

(5) Praktische Uumlbungen (Loumlschuumlbungen) im Umgang mit Feuerloumlscheinrichtungen

gehoumlren zur fachkundigen Unterweisung

63 Wartung und Pruumlfung

631 Brandmelde- und Feuerloumlscheinrichtungen

(1) Der Arbeitgeber hat Brandmelde- und Feuerloumlscheinrichtungen unter Beachtung

der Herstellerangaben in regelmaumlszligigen Abstaumlnden sachgerecht warten und auf ihre

Funktionsfaumlhigkeit pruumlfen zu lassen Die Ergebnisse sind zu dokumentieren

(2) Werden keine Maumlngel festgestellt ist dies auf der Feuerloumlscheinrichtung

kenntlich zu machen z B durch Anbringen einer Plakette

(3) Werden Maumlngel festgestellt die eine Funktionsfaumlhigkeit der

Feuerloumlscheinrichtung nicht mehr gewaumlhrleisten hat der Arbeitgeber unverzuumlglich zu

veranlassen dass die Feuerloumlscheinrichtung instandgesetzt oder ausgetauscht wird

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632 Besondere Regelungen fuumlr Feuerloumlscher

(1) Die Bauteile von Feuerloumlschern sowie die im Feuerloumlscher enthaltenen

Loumlschmittel koumlnnen im Laufe der Zeit unter den aumluszligeren Einfluumlssen am Aufstellungsort

wie Temperatur Luftfeuchtigkeit Verschmutzung Erschuumltterung oder unsachgemaumlszlige

Behandlung unbrauchbar werden Zur Sicherstellung der Funktionsfaumlhigkeit sind

Feuerloumlscher daher mindestens alle zwei Jahre durch einen Sachkundigen zu pruumlfen

(2) Bei starker Beanspruchung z B durch Umwelteinfluumlsse oder mobilen Einsatz

koumlnnen kuumlrzere Zeitabstaumlnde erforderlich sein

(3) Von der Pruumlfung der Funktionsfaumlhigkeit durch den Sachkundigen nach Absatz 1

bleiben die zusaumltzlichen wiederkehrenden Pruumlfungen der Feuerloumlscher nach der

Betriebssicherheitsverordnung unberuumlhrt

7 Abweichendeergaumlnzende Anforderungen fuumlr Baustellen

(1) Die Anforderungen in den Punkten 521 und 62 gelten auf Baustellen nur fuumlr

stationaumlre Baustelleneinrichtungen z B Baubuumlros Unterkuumlnfte oder Werkstaumltten

(2) Werden auf Baustellen Arbeiten mit einer Brandgefaumlhrdung durchgefuumlhrt z B

Schweiszligen Brennschneiden Trennschleifen Loumlten oder Verfahren angewendet bei

denen eine Brandgefaumlhrdung besteht z B Farbspritzen Flammarbeiten ist dort fuumlr

jedes der dabei eingesetzten Arbeitsmittel ein Feuerloumlscher fuumlr die entsprechenden

Brandklassen mit mindestens 6 LE bereitzuhalten

(3) Personen die mit den vorgenannten Arbeitsmitteln taumltig werden sind theoretisch

und praktisch im Umgang mit Feuerloumlschern zu unterweisen Es empfiehlt sich diese

Unterweisung in Abstaumlnden von 3 bis 5 Jahren zu wiederholen

(4) Baustellen mit besonderen Gefaumlhrdungen (z B Untertagebaustellen

Hochhausbau) erfordern zusaumltzliche Maszlignahmen gegen Braumlnde nach Punkt 524

Ausgewaumlhlte Literaturhinweise

- DIN EN 2 2005 - 01 Brandklassen

- DIN EN 3-7 2007 - 10 Tragbare Feuerloumlscher - Teil 7 Eigenschaften Leistu

anforderungen und Pruumlfungen

ngsshy

- DIN EN 3 Beiblatt 12000 - 03

Umweltschutz

Tragbare Feuerloumlscher - Feuerloumlschmittel und

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Anhang 1

Allgemeines Loumlsungsschema

1 Schritt - Ermittlung der vorhandenen Brandklassen nach Tabelle 1

2 Schritt - Ermittlung der Brandgefaumlhrdung gemaumlszlig Gefaumlhrdungsbeurteilung

3 Schritt - Ermittlung der Loumlschmitteleinheiten (LE) in Abhaumlngigkeit der Grundflaumlche fuumlr die in allen Arbeitsstaumltten notwendige Grundausstattung mit Feuerloumlscheinrichtungen nach Tabelle 3

4 Schritt - Festlegung der fuumlr die Grundausstattung notwendigen Anzahl der Feuerloumlscheinrichtungen entsprechend den Loumlschmitteleinheiten (LE) nach Tabelle 2

5 Schritt - Festlegung von zusaumltzlichen Maszlignahmen nach Punkt 524 Abs 3 bei erhoumlhter Brandgefaumlhrdung (siehe auch Tabelle 4)

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Anhang 2

Ausfuumlhrungsbeispiele ndash Bereitstellung von Feuerloumlscheinrichtungen

Beispiel 1

Brandklassen A und B Betriebsbereich 500 m2 die Gefaumlhrdungsbeurteilung ergab

normale Brandgefaumlhrdung

Grundausstattung mit Feuerloumlschern gemaumlszlig Tabelle 3

Tabelle 3 ergibt fuumlr 500 m2 - 21 LE

Gewaumlhlt werden Pulverloumlscher mit Loumlschvermoumlgen 21A 113B was nach Tabelle 2 fuumlr diese Bauart 6 LE entspricht

Es sind demnach 21 LE geteilt durch 6 also 4 Feuerloumlscher dieser Bauart erforderlich

Beispiel 2

Brandklassen A B und F Betriebsbereich 700 m2 die Gefaumlhrdungsbeurteilung ergab

erhoumlhte Brandgefaumlhrdung

Grundausstattung mit Feuerloumlschern gemaumlszlig Tabelle 3

Tabelle 3 ergibt fuumlr 700 m2 - 27 LE

Gewaumlhlt werden Pulverloumlscher mit Loumlschvermoumlgen 43A 233B was nach Tabelle 2 fuumlr diese Bauart 12 LE entspricht

Es sind demnach 27 LE geteilt durch 12 also 3 Feuerloumlscher dieser Bauart fuumlr die Grundausstattung erforderlich

Zusaumltzliche Maszlignahmen

Zusaumltzlich werden fuumlr die Bereiche mit Brandklasse F Fettbrandloumlscher mit

Loumlschvermoumlgen 75F bereitgestellt

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Beispiel 3

Brandklassen A und B Betriebsbereich 400 m2 die Gefaumlhrdungsbeurteilung ergab

erhoumlhte Brandgefaumlhrdung

Grundausstattung mit Feuerloumlschern gemaumlszlig Tabelle 3

Tabelle 3 ergibt fuumlr 400 m2 - 18 LE

Gewaumlhlt werden Schaumloumlscher mit Loumlschvermoumlgen 21A 113B was nach Tabelle 2 fuumlr diese Bauart 6 LE entspricht

Es sind demnach 18 LE geteilt durch 6 also 3 Feuerloumlscher dieser Bauart fuumlr die Grundausstattung erforderlich

Zusaumltzliche Maszlignahmen

Zusaumltzlich wird eine automatische Brandmeldeanlage und eine stationaumlre Loumlschanlage

installiert

Beispiel 4

Brandklasse A Betriebsbereich 600 m2 die Gefaumlhrdungsbeurteilung ergab erhoumlhte

Brandgefaumlhrdung

Grundausstattung mit Feuerloumlschern gemaumlszlig Tabelle 3

Tabelle 3 ergibt fuumlr 600 m2 - 24 LE

Gewaumlhlt werden Wasserloumlscher mit Loumlschvermoumlgen 21A was nach Tabelle 2 fuumlr diese Bauart 6 LE entspricht

Es sind demnach 24 LE geteilt durch 6 also 4 Feuerloumlscher dieser Bauart fuumlr die Grundausstattung erforderlich

Zusaumltzliche Maszlignahmen

Zusaumltzlich werden 6 weitere Wasserloumlscher mit Loumlschvermoumlgen 13A bereitgestellt und

im Betriebsbereich verteilt um die Wege zum naumlchstgelegenen Feuerloumlscher fuumlr einen

noch schnelleren Zugriff zu verkuumlrzen

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  • ASR A22 Maszlignahmen gegen Braumlnde
  • Inhalt
  • 1 Zielstellung
  • 2 Anwendungsbereich
  • 3 Begriffsbestimmungen
  • 4 Eignung von Feuerloumlschern und Loumlschmitteln
  • 5 Ausstattung von Arbeitsstaumltten
  • 6 Betrieb
  • 7 Abweichendeergaumlnzende Anforderungen fuumlr Baustellen
  • Anhang 1 Allgemeines Loumlsungsschema
  • Anhang 2 Ausfuumlhrungsbeispiele - Bereitstellung von Feuerloumlscheinrichtungen
Page 3: ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände"

35 Brandmelder dienen dem fruumlhzeitigen Erkennen von Braumlnden und Ausloumlsen

eines Alarms Dabei wird zwischen automatischen und nichtautomatischen

Brandmeldern (Handfeuermeldern) unterschieden

36 Feuerloumlscheinrichtungen im Sinne der Regel sind tragbare oder fahrbare

Feuerloumlscher Wandhydranten und weitere handbetriebene Geraumlte zur Bekaumlmpfung von

Entstehungsbraumlnden

37 Loumlschvermoumlgen beschreibt die Leistung eines Feuerloumlschers ein genormtes

Brandobjekt sicher abzuloumlschen

38 Loumlschmitteleinheit (LE) ist eine eingefuumlhrte Hilfsgroumlszlige die es ermoumlglicht die

Leistungsfaumlhigkeit unterschiedlicher Feuerloumlscherbauarten zu vergleichen und das

Gesamtloumlschvermoumlgen unterschiedlicher Feuerloumlscher zu ermitteln

39 Brandschutzhelfer sind die Beschaumlftigten die der Arbeitgeber fuumlr Aufgaben der

Brandbekaumlmpfung benannt hat

4 Eignung von Feuerloumlschern und Loumlschmitteln

41 Brandklassen

Feuerloumlscher und Loumlschmittel muumlssen zum Loumlschen fuumlr die im Betrieb vorhandenen

Materialien oder Stoffe entsprechend ihrer Zuordnung zu einer oder mehreren

Brandklassen geeignet sein Die Eignung fuumlr eine oder mehrere Brandklassen ist auf

dem Feuerloumlscher mit den dafuumlr geltenden Piktogrammen angegeben (siehe Tabelle 1)

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Tabelle 1 Brandklassen nach DIN EN 2 bdquoBrandklassenldquo Ausgabe Januar 2005

Piktogramm Brandklasse

Brandklasse A Braumlnde fester Stoffe (hauptsaumlchlich organischer Natur) verbrennen normalerweise unter Glutbildung

Beispiele Holz Papier Stroh Textilien Kohle Autoreifen

Brandklasse B Braumlnde von fluumlssigen oder fluumlssig werdenden Stoffen

Beispiele Benzin Benzol Oumlle Fette Lacke Teer Stearin Paraffin

Brandklasse C Braumlnde von Gasen

Beispiele Methan Propan Wasserstoff Acetylen Erdgas Stadtgas

Brandklasse D Braumlnde von Metallen

Beispiele Aluminium Magnesium Lithium Natrium Kalium und deren Legierungen

Brandklasse F Braumlnde von Speiseoumllen und -fetten (pflanzliche odertierische Oumlle und Fette) in Frittier- und Fettbackgeraumlten und anderen Kuumlcheneinrichtungen und -geraumlten

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42 Loumlschvermoumlgen Loumlschmitteleinheiten Feuerloumlscherarten

(1) Das Loumlschvermoumlgen wird durch eine Zahlen-Buchstabenkombination auf dem

Feuerloumlscher angegeben In dieser Zahlen-Buchstabenkombination bezeichnet die Zahl

die Groumlszlige des abgeloumlschten Normbrandes und der Buchstabe die Brandklasse (siehe

Abb 1)

Abb 1 Beispiel fuumlr die Beschriftung eines Feuerloumlschers

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(2) Da das Loumlschvermoumlgen nicht addiert werden kann wird zur Berechnung der

Anzahl der erforderlichen Feuerloumlscher eine Hilfsgroumlszlige die bdquoLoumlschmitteleinheit (LE)ldquo

verwendet Den Feuerloumlschern wird dadurch eine bestimmte Anzahl von

Loumlschmitteleinheiten zugeordnet

(3) Fuumlr die Einstufung von Feuerloumlschern ist Tabelle 2 zu beachten Dort wird die

Zuordnung des Loumlschvermoumlgens der Feuerloumlscher ausgedruumlckt in Loumlschmittelshy

einheiten getroffen

Tabelle 2 Zuordnung des Loumlschvermoumlgens zu Loumlschmitteleinheiten

Loumlschvermoumlgen

LE Brandklasse A Brandklasse B

1 5A 21B

2 8A 34B

3 55B

4 13A 70B

5 89B

6 21A 113B

9 27A 144B

10 34A

12 43A 183B

15 55A 233B

(4) Wird ein Feuerloumlscher fuumlr die Brandklassen A und B eingesetzt und ist dem

Loumlschvermoumlgen fuumlr die jeweilige Brandklasse eine unterschiedliche Anzahl von

Loumlschmitteleinheiten zugeordnet so ist der niedrigere Wert der Loumlschmitteleinheiten

anzusetzen z B 43A und 113B ergeben 6 LE

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5 Ausstattung von Arbeitsstaumltten

51 Branderkennung und Alarmierung

(1) Der Arbeitgeber hat durch geeignete Maszlignahmen sicherzustellen dass die

Beschaumlftigten im Brandfall unverzuumlglich gewarnt und zum Verlassen von Gebaumluden

oder gefaumlhrdeten Bereichen aufgefordert werden koumlnnen

(2) Braumlnde koumlnnen durch Personen oder Brandmelder erkannt und gemeldet

werden

Brandmelder dienen der fruumlhzeitigen Erkennung von Braumlnden und tragen maszliggeblich

zum Loumlscherfolg und zur rechtzeitigen Einleitung von Raumlumungs- und

Rettungsmaszlignahmen bei

Als Brandmelder werden technische Geraumlte oder Anlagen zum Ausloumlsen eines

Alarms im Falle eines Brandes bezeichnet Der Alarm kann dem Warnen der

anwesenden Personen oder dem Herbeirufen von Hilfe z B Sicherheitspersonal

Feuerwehr dienen Dabei wird unterschieden zwischen automatischen Brandmeldern

welche einen Brand anhand seiner Eigenschaften (z B Rauch Temperatur Flamme)

erkennen und nichtautomatischen Brandmeldern die von Hand betaumltigt werden

muumlssen (Handfeuermelder)

Automatische Brandmelde- und Alarmierungseinrichtungen sind zu bevorzugen

(3) Geeignete Maszlignahmen zur Alarmierung von Personen sind z B

- Brandmeldeanlagen mit Sprachalarmanlagen (SAA) oder akustische Signalgeber

(z B Hupen Sirenen)

- Hausalarmanlagen

- Elektroakustische Notfallwarnsysteme (ENS)

- Optische Alarmierungsmittel

- Telefonanlagen

- Megaphone

- Handsirenen

- Zuruf durch Personen oder

- Personenbezogene Warneinrichtungen

Technischen Maszlignahmen sind vorrangig umzusetzen

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Die Notwendigkeit von technischen Alarmierungsanlagen kann sich aus der

Gefaumlhrdungsbeurteilung oder aus Auflagen von Behoumlrden ergeben

52 Anzahl und Bereitstellung der Feuerloumlscheinrichtungen

Der Arbeitgeber hat Feuerloumlscheinrichtungen nach Art und Umfang der

Brandgefaumlhrdung und der Groumlszlige des zu schuumltzenden Bereiches in ausreichender

Anzahl nach den Punkten 521 bis 524 bereitzustellen Ein allgemeines

Loumlsungsschema enthaumllt Anhang 1 Ausfuumlhrungsbeispiele sind im Anhang 2 dargestellt

521 Grundausstattung mit Feuerloumlschern fuumlr alle Arbeitsstaumltten

(1) In allen Arbeitsstaumltten ist fuumlr die Grundausstattung die fuumlr einen Bereich

erforderliche Anzahl von Feuerloumlschern mit dem entsprechenden Loumlschvermoumlgen fuumlr

die Brandklassen A und B nach den Tabellen 2 und 3 zu ermitteln Ausgehend von der

Grundflaumlche der Arbeitsstaumltte gemaumlszlig Tabelle 3 sind die Loumlschmitteleinheiten zu

ermitteln Aus Tabelle 2 ist dann die entsprechende Art Anzahl und Groumlszlige der

Feuerloumlscher entsprechend ihres Loumlschvermoumlgens zu entnehmen wobei die Summe

der Loumlschmitteleinheiten mindestens der aus der Tabelle 3 entnommenen Zahl

entsprechen muss

Tabelle 3 Loumlschmitteleinheiten in Abhaumlngigkeit von der Grundflaumlche der Arbeitsstaumltte

Grundflaumlche bis hellip m2 Loumlschmitteleinheiten [LE]

50 6

100 9

200 12

300 15

400 18

500 21

600 24

700 27

800 30

900 33

1000 36

je weitere 250 + 6

Fuumlr die Grundausstattung duumlrfen nur Feuerloumlscher angerechnet werden die jeweils uumlber mindestens 6 Loumlschmitteleinheiten (LE) verfuumlgen

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Um tragbare Feuerloumlscher einfach handhaben zu koumlnnen sollte

- auf ein geringes Geraumltegewicht sowie

- innerhalb eines Bereiches auf gleiche Funktionsweise der Geraumlte bei Ausloumlse-

und Unterbrechungseinrichtungen

geachtet werden

Bei der Auswahl der Feuerloumlscher sollten auch moumlgliche Folgeschaumlden durch die

Loumlschmittel beruumlcksichtigt werden

In mehrgeschossigen Gebaumluden ist in jedem Geschoss mindestens ein Feuerloumlscher

bereitzustellen

(2) Sind in einem Gebaumlude Arbeitsstaumltten verschiedener Arbeitgeber vorhanden

koumlnnen vorhandene Feuerloumlscher gemeinsam genutzt werden Dabei hat jeder

Arbeitgeber sicherzustellen dass fuumlr seine Beschaumlftigten der Zugriff zu den

erforderlichen Feuerloumlschern jederzeit gewaumlhrleistet ist

522 Wandhydranten

(1) Wandhydranten koumlnnen unter den folgenden Voraussetzungen bei der

Grundausstattung von Arbeitsstaumltten mit Feuerloumlschern beruumlcksichtigt werden

- das Loumlschmittel der Wandhydranten ist fuumlr die vorhandenen Brandklassen

geeignet (siehe Tabelle 1)

- es handelt sich um Wandhydranten mit formbestaumlndigem Schlauch

- wenn eine ausreichende Anzahl von Beschaumlftigten in der Handhabung dieser

Wandhydranten unterwiesen sind und

- wenn beim Einsatz sichergestellt ist dass eine Verrauchung von Fluchtwegen

(z B Treppenraumlumen) verhindert wird Das ist z B der Fall wenn die Funktion

von Rauchschutztuumlren nicht durch den Schlauch beeintraumlchtigt wird

(2) Die Anrechnung der Wandhydranten erfolgt nach folgenden Kriterien

- Bei GebaumludenGeschossen mit einer Grundflaumlche bis einschlieszliglich 400 m2

erfolgt keine Anrechnung von Wandhydranten Die Ausstattung mit

Feuerloumlschern erfolgt gemaumlszlig Tabelle 3

- Bei GebaumludenGeschossen mit einer Grundflaumlche groumlszliger als 400 m2 koumlnnen bis

zu einem Drittel der nach Tabelle 3 erforderlichen Loumlschmitteleinheiten durch

Wandhydranten ersetzt werden Hierbei werden einem Wandhydranten

27 Loumlschmitteleinheiten zugeordnet

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523 Grundanforderungen fuumlr die Bereitstellung von Feuerloumlscheinrichtungen

Der Arbeitgeber hat sicherzustellen dass in Arbeitsstaumltten

- Feuerloumlscher gut sichtbar und leicht erreichbar angebracht sind

- Feuerloumlscher vorzugsweise in Fluchtwegen im Bereich der Ausgaumlnge ins Freie

an den Zugaumlngen zu Treppenraumlumen oder an Kreuzungspunkten von

VerkehrswegenFluren angebracht sind

- die Entfernung von jeder Stelle zum naumlchstgelegenen Feuerloumlscher moumlglichst

nicht mehr als 20 m (tatsaumlchliche Laufweglaumlnge) betraumlgt um einen schnellen

Zugriff zu gewaumlhrleisten

- Feuerloumlscher vor Beschaumldigungen und Witterungseinfluumlssen geschuumltzt

aufgestellt sind z B durch Schutzhauben Schraumlnke Anfahrschutz dies kann

z B bei Tankstellen Tiefgaragen und im Freien erforderlich sein

- Feuerloumlscher so angebracht sind dass diese ohne Schwierigkeiten aus der

Halterung entnommen werden koumlnnen fuumlr die Griffhoumlhe haben sich 080 bis

120 m als zweckmaumlszligig erwiesen

- die Standorte von Feuerloumlschern durch das Brandschutzzeichen F001

bdquoFeuerloumlscherldquo entsprechend ASR A13 bdquoSicherheits- und Gesundheitsschutzshy

kennzeichnungldquo gekennzeichnet sind sofern die Feuerloumlscher nicht gut sichtbar

angebracht oder aufgestellt sind In unuumlbersichtlichen Arbeitsstaumltten ist der

naumlchstgelegene Standort eines Feuerloumlschers gut sichtbar durch das

Brandschutzzeichen F001 bdquoFeuerloumlscherldquo in Verbindung mit einem Zusatzshy

zeichen bdquoRichtungspfeilldquo anzuzeigen Besonders in lang gestreckten Raumlumen

oder Fluren sollen Brandschutzzeichen in Laufrichtung jederzeit erkennbar sein

z B durch den Einsatz von Fahnen- oder Winkelschildern

- weitere Feuerloumlscheinrichtungen ebenfalls entsprechend ASR A13 bdquoSicherheitsshy

und Gesundheitsschutzkennzeichnungldquo gekennzeichnet sind (z B fuumlr

Wandhydranten Brandschutzzeichen F002 bdquoLoumlschschlauchldquo) und

- die Standorte der Feuerloumlscheinrichtungen in den Flucht- und Rettungsplan

entsprechend ASR A23 bdquoFluchtwege und Notausgaumlnge Flucht- und

Rettungsplanldquo aufgenommen sind

524 Arbeitsstaumltten mit erhoumlhter Brandgefaumlhrdung

(1) Liegen nach der Gefaumlhrdungsbeurteilung gemaumlszlig sect 3 der

Arbeitsstaumlttenverordnung erhoumlhte Brandgefaumlhrdungen vor sind neben der

Grundausstattung nach Punkt 521 und den Grundanforderungen fuumlr die Bereitstellung

nach Punkt 523 zusaumltzliche betriebs- und taumltigkeitsspezifische Maszlignahmen

erforderlich (siehe Absatz 3)

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In diesem Zusammenhang wird auf die TRGS 400 bdquoGefaumlhrdungsbeurteilung fuumlr Taumltigkeiten mit Gefahrstoffenldquo und TRGS 800 bdquoBrandschutzmaszlignahmenldquo hingewiesen

(2) Erhoumlhte Brandgefaumlhrdungen koumlnnen z B gegeben sein wenn

- Stoffe mit hoher Entzuumlndbarkeit oder brandfoumlrdernden Eigenschaften vorhanden

sind

- die oumlrtlichen und betrieblichen Verhaumlltnisse fuumlr die Brandentstehung guumlnstig sind

und in der Anfangsphase mit einer schnellen Brandausbreitung zu rechnen ist

- brandgefaumlhrliche Arbeiten durchgefuumlhrt werden (z B Schweiszligen

Brennschneiden Trennschleifen Loumlten) oder brandgefaumlhrliche Verfahren

angewendet werden (z B Farbspritzen Flammarbeiten) oder

- erhoumlhte Gefaumlhrdungen vorliegen z B durch Selbstentzuumlndung Stoffe der

Brandklassen D und F brennbare Staumlube leicht- oder hochentzuumlndliche

Fluumlssigkeiten oder brennbare Gase

Von erhoumlhter Brandgefaumlhrdung kann z B in folgenden Betrieben oder

Betriebsbereichen ausgegangen werden (siehe Tabelle 4)

Tabelle 4 Beispielhafte Aufzaumlhlung von Betrieben oder Betriebsbereichen mit erhoumlhter Brandgefaumlhrdung

Betriebe oder Betriebsbereiche

1 Verkauf Handel Lagerung

- Lager mit leicht entzuumlndlichen bzw leicht entflammbaren Stoffen

- Lager fuumlr Recyclingmaterial und Sekundaumlrbrennstoffe

- Speditionslager

- Lager mit Lacken und Loumlsungsmitteln

- Altpapierlager

- Baumwolllager Holzlager Schaumstofflager

- Lagerbereiche fuumlr Verpackungsmaterial

- Lager mit sonstigem brennbaren Material

- Ausstellungen fuumlr Moumlbel

- Verkaufsraumlume mit erhoumlhten Brandgefaumlhrdungen z B Heimwerkermarkt

Baumarkt

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2 Dienstleistung

- Kinos Diskotheken

- Abfallsammelraumlume

- Kuumlchen

- Beherbergungsbetriebe

- Theaterbuumlhnen

- Tank- und Tankfahrzeugreinigung

- Chemische Reinigung

- Alten- und Pflegeheime

- Krankenhaumluser

3 Industrie

- Moumlbelherstellung Spanplattenherstellung

- Webereien Spinnereien

- Herstellung von Papier im Trockenbereich

- Verarbeitung von Papier

- Getreidemuumlhlen und Futtermittelproduktion

- Schaumstoff- Dachpappenherstellung

- Verarbeitung von brennbaren Lacken und Klebern

- Lackier- und Pulverbeschichtungsanlagen und -geraumlte

- Oumll-Haumlrtereien

- Druckereien

- Petrolchemische Anlagen

- Verarbeitung von brennbaren Chemikalien

- Leder- und Kunststoffverarbeitung

- Kunststoff-Spritzgieszligerei

- Kartonagenherstellung

- Backwarenfabrik

- Herstellung von Maschinen und Geraumlten

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4 Handwerk

- Kfz-Werkstatt

- TischlereiSchreinerei

- Polsterei

- Metallverarbeitung

- Galvanik

- Vulkanisierung

- Leder- Kunstleder- und Textilverarbeitung

- Backbetrieb

- Elektrowerkstatt

(3) Uumlber die Grundausstattung hinausgehende zusaumltzliche Maszlignahmen sind z B

- Erhoumlhung der Anzahl der Feuerloumlscher an besonders gefaumlhrdeten

Arbeitsplaumltzen um kuumlrzere Eingreifzeiten aufgrund kuumlrzerer Wege

sicherzustellen oder einen groumlszligeren Loumlscheffekt durch gleichzeitigen Einsatz

mehrerer Feuerloumlscher zu erzielen

- Bereitstellung von zusaumltzlichen Feuerloumlscheinrichtungen z B fahrbare

Pulverloumlscher fahrbare Kohlendioxidloumlscher Schaumloumlschgeraumlte oder Wand

hydranten die Loumlschmittel muumlssen fuumlr die Brandklassen der vorhandenen Stoffe

geeignet sein

- der Einsatz von Loumlschanlagen oder

- die Ausruumlstung von Bereichen mit Brandmeldeanlagen

6 Betrieb

61 Unterweisung

Der Arbeitgeber hat die Beschaumlftigten uumlber die bei ihren Taumltigkeiten auftretenden

Gefaumlhrdungen sowie uumlber die Maszlignahmen zu ihrer Abwendung vor Aufnahme der

Beschaumlftigung sowie bei Veraumlnderung des Taumltigkeitsbereiches und danach in

angemessenen Zeitabstaumlnden mindestens jedoch einmal jaumlhrlich zu unterweisen

Diese Unterweisung muss auch Maszlignahmen gegen Entstehungsbraumlnde und

Explosionen sowie das Verhalten im Gefahrenfall (z B Gebaumluderaumlumung siehe auch

ASR A23 bdquoFluchtwege und Notausgaumlnge Flucht- und Rettungsplanldquo) einschlieszligen Die

Unterweisung ist zu dokumentieren

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62 Brandschutzhelfer

(1) Der Arbeitgeber hat eine ausreichende Anzahl von Beschaumlftigten durch

Unterweisung und Uumlbung im Umgang mit Feuerloumlscheinrichtungen zur Bekaumlmpfung von

Entstehungsbraumlnden vertraut zu machen

(2) Die notwendige Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der

Gefaumlhrdungsbeurteilung Ein Anteil von fuumlnf Prozent der Beschaumlftigten ist in der Regel

ausreichend Eine groumlszligere Anzahl von Brandschutzhelfern kann z B bei erhoumlhter

Brandgefaumlhrdung der Anwesenheit vieler Personen Personen mit eingeschraumlnkter

Mobilitaumlt sowie groszliger raumlumlicher Ausdehnung der Arbeitsstaumltte erforderlich sein

(3) Bei der Anzahl der Brandschutzhelfer sind auch Schichtbetrieb und Abwesenheit

einzelner Beschaumlftigter z B Fortbildung Ferien Krankheit und Personalwechsel zu

beruumlcksichtigen

(4) Die Brandschutzhelfer sind im Hinblick auf ihre Aufgaben fachkundig zu

unterweisen Zum Unterweisungsinhalt gehoumlren neben den Grundzuumlgen des

vorbeugenden Brandschutzes Kenntnisse uumlber die betriebliche

Brandschutzorganisation die Funktions- und Wirkungsweise von

Feuerloumlscheinrichtungen die Gefahren durch Braumlnde sowie uumlber das Verhalten im

Brandfall

(5) Praktische Uumlbungen (Loumlschuumlbungen) im Umgang mit Feuerloumlscheinrichtungen

gehoumlren zur fachkundigen Unterweisung

63 Wartung und Pruumlfung

631 Brandmelde- und Feuerloumlscheinrichtungen

(1) Der Arbeitgeber hat Brandmelde- und Feuerloumlscheinrichtungen unter Beachtung

der Herstellerangaben in regelmaumlszligigen Abstaumlnden sachgerecht warten und auf ihre

Funktionsfaumlhigkeit pruumlfen zu lassen Die Ergebnisse sind zu dokumentieren

(2) Werden keine Maumlngel festgestellt ist dies auf der Feuerloumlscheinrichtung

kenntlich zu machen z B durch Anbringen einer Plakette

(3) Werden Maumlngel festgestellt die eine Funktionsfaumlhigkeit der

Feuerloumlscheinrichtung nicht mehr gewaumlhrleisten hat der Arbeitgeber unverzuumlglich zu

veranlassen dass die Feuerloumlscheinrichtung instandgesetzt oder ausgetauscht wird

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632 Besondere Regelungen fuumlr Feuerloumlscher

(1) Die Bauteile von Feuerloumlschern sowie die im Feuerloumlscher enthaltenen

Loumlschmittel koumlnnen im Laufe der Zeit unter den aumluszligeren Einfluumlssen am Aufstellungsort

wie Temperatur Luftfeuchtigkeit Verschmutzung Erschuumltterung oder unsachgemaumlszlige

Behandlung unbrauchbar werden Zur Sicherstellung der Funktionsfaumlhigkeit sind

Feuerloumlscher daher mindestens alle zwei Jahre durch einen Sachkundigen zu pruumlfen

(2) Bei starker Beanspruchung z B durch Umwelteinfluumlsse oder mobilen Einsatz

koumlnnen kuumlrzere Zeitabstaumlnde erforderlich sein

(3) Von der Pruumlfung der Funktionsfaumlhigkeit durch den Sachkundigen nach Absatz 1

bleiben die zusaumltzlichen wiederkehrenden Pruumlfungen der Feuerloumlscher nach der

Betriebssicherheitsverordnung unberuumlhrt

7 Abweichendeergaumlnzende Anforderungen fuumlr Baustellen

(1) Die Anforderungen in den Punkten 521 und 62 gelten auf Baustellen nur fuumlr

stationaumlre Baustelleneinrichtungen z B Baubuumlros Unterkuumlnfte oder Werkstaumltten

(2) Werden auf Baustellen Arbeiten mit einer Brandgefaumlhrdung durchgefuumlhrt z B

Schweiszligen Brennschneiden Trennschleifen Loumlten oder Verfahren angewendet bei

denen eine Brandgefaumlhrdung besteht z B Farbspritzen Flammarbeiten ist dort fuumlr

jedes der dabei eingesetzten Arbeitsmittel ein Feuerloumlscher fuumlr die entsprechenden

Brandklassen mit mindestens 6 LE bereitzuhalten

(3) Personen die mit den vorgenannten Arbeitsmitteln taumltig werden sind theoretisch

und praktisch im Umgang mit Feuerloumlschern zu unterweisen Es empfiehlt sich diese

Unterweisung in Abstaumlnden von 3 bis 5 Jahren zu wiederholen

(4) Baustellen mit besonderen Gefaumlhrdungen (z B Untertagebaustellen

Hochhausbau) erfordern zusaumltzliche Maszlignahmen gegen Braumlnde nach Punkt 524

Ausgewaumlhlte Literaturhinweise

- DIN EN 2 2005 - 01 Brandklassen

- DIN EN 3-7 2007 - 10 Tragbare Feuerloumlscher - Teil 7 Eigenschaften Leistu

anforderungen und Pruumlfungen

ngsshy

- DIN EN 3 Beiblatt 12000 - 03

Umweltschutz

Tragbare Feuerloumlscher - Feuerloumlschmittel und

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Anhang 1

Allgemeines Loumlsungsschema

1 Schritt - Ermittlung der vorhandenen Brandklassen nach Tabelle 1

2 Schritt - Ermittlung der Brandgefaumlhrdung gemaumlszlig Gefaumlhrdungsbeurteilung

3 Schritt - Ermittlung der Loumlschmitteleinheiten (LE) in Abhaumlngigkeit der Grundflaumlche fuumlr die in allen Arbeitsstaumltten notwendige Grundausstattung mit Feuerloumlscheinrichtungen nach Tabelle 3

4 Schritt - Festlegung der fuumlr die Grundausstattung notwendigen Anzahl der Feuerloumlscheinrichtungen entsprechend den Loumlschmitteleinheiten (LE) nach Tabelle 2

5 Schritt - Festlegung von zusaumltzlichen Maszlignahmen nach Punkt 524 Abs 3 bei erhoumlhter Brandgefaumlhrdung (siehe auch Tabelle 4)

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Anhang 2

Ausfuumlhrungsbeispiele ndash Bereitstellung von Feuerloumlscheinrichtungen

Beispiel 1

Brandklassen A und B Betriebsbereich 500 m2 die Gefaumlhrdungsbeurteilung ergab

normale Brandgefaumlhrdung

Grundausstattung mit Feuerloumlschern gemaumlszlig Tabelle 3

Tabelle 3 ergibt fuumlr 500 m2 - 21 LE

Gewaumlhlt werden Pulverloumlscher mit Loumlschvermoumlgen 21A 113B was nach Tabelle 2 fuumlr diese Bauart 6 LE entspricht

Es sind demnach 21 LE geteilt durch 6 also 4 Feuerloumlscher dieser Bauart erforderlich

Beispiel 2

Brandklassen A B und F Betriebsbereich 700 m2 die Gefaumlhrdungsbeurteilung ergab

erhoumlhte Brandgefaumlhrdung

Grundausstattung mit Feuerloumlschern gemaumlszlig Tabelle 3

Tabelle 3 ergibt fuumlr 700 m2 - 27 LE

Gewaumlhlt werden Pulverloumlscher mit Loumlschvermoumlgen 43A 233B was nach Tabelle 2 fuumlr diese Bauart 12 LE entspricht

Es sind demnach 27 LE geteilt durch 12 also 3 Feuerloumlscher dieser Bauart fuumlr die Grundausstattung erforderlich

Zusaumltzliche Maszlignahmen

Zusaumltzlich werden fuumlr die Bereiche mit Brandklasse F Fettbrandloumlscher mit

Loumlschvermoumlgen 75F bereitgestellt

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Beispiel 3

Brandklassen A und B Betriebsbereich 400 m2 die Gefaumlhrdungsbeurteilung ergab

erhoumlhte Brandgefaumlhrdung

Grundausstattung mit Feuerloumlschern gemaumlszlig Tabelle 3

Tabelle 3 ergibt fuumlr 400 m2 - 18 LE

Gewaumlhlt werden Schaumloumlscher mit Loumlschvermoumlgen 21A 113B was nach Tabelle 2 fuumlr diese Bauart 6 LE entspricht

Es sind demnach 18 LE geteilt durch 6 also 3 Feuerloumlscher dieser Bauart fuumlr die Grundausstattung erforderlich

Zusaumltzliche Maszlignahmen

Zusaumltzlich wird eine automatische Brandmeldeanlage und eine stationaumlre Loumlschanlage

installiert

Beispiel 4

Brandklasse A Betriebsbereich 600 m2 die Gefaumlhrdungsbeurteilung ergab erhoumlhte

Brandgefaumlhrdung

Grundausstattung mit Feuerloumlschern gemaumlszlig Tabelle 3

Tabelle 3 ergibt fuumlr 600 m2 - 24 LE

Gewaumlhlt werden Wasserloumlscher mit Loumlschvermoumlgen 21A was nach Tabelle 2 fuumlr diese Bauart 6 LE entspricht

Es sind demnach 24 LE geteilt durch 6 also 4 Feuerloumlscher dieser Bauart fuumlr die Grundausstattung erforderlich

Zusaumltzliche Maszlignahmen

Zusaumltzlich werden 6 weitere Wasserloumlscher mit Loumlschvermoumlgen 13A bereitgestellt und

im Betriebsbereich verteilt um die Wege zum naumlchstgelegenen Feuerloumlscher fuumlr einen

noch schnelleren Zugriff zu verkuumlrzen

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  • ASR A22 Maszlignahmen gegen Braumlnde
  • Inhalt
  • 1 Zielstellung
  • 2 Anwendungsbereich
  • 3 Begriffsbestimmungen
  • 4 Eignung von Feuerloumlschern und Loumlschmitteln
  • 5 Ausstattung von Arbeitsstaumltten
  • 6 Betrieb
  • 7 Abweichendeergaumlnzende Anforderungen fuumlr Baustellen
  • Anhang 1 Allgemeines Loumlsungsschema
  • Anhang 2 Ausfuumlhrungsbeispiele - Bereitstellung von Feuerloumlscheinrichtungen
Page 4: ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände"

Tabelle 1 Brandklassen nach DIN EN 2 bdquoBrandklassenldquo Ausgabe Januar 2005

Piktogramm Brandklasse

Brandklasse A Braumlnde fester Stoffe (hauptsaumlchlich organischer Natur) verbrennen normalerweise unter Glutbildung

Beispiele Holz Papier Stroh Textilien Kohle Autoreifen

Brandklasse B Braumlnde von fluumlssigen oder fluumlssig werdenden Stoffen

Beispiele Benzin Benzol Oumlle Fette Lacke Teer Stearin Paraffin

Brandklasse C Braumlnde von Gasen

Beispiele Methan Propan Wasserstoff Acetylen Erdgas Stadtgas

Brandklasse D Braumlnde von Metallen

Beispiele Aluminium Magnesium Lithium Natrium Kalium und deren Legierungen

Brandklasse F Braumlnde von Speiseoumllen und -fetten (pflanzliche odertierische Oumlle und Fette) in Frittier- und Fettbackgeraumlten und anderen Kuumlcheneinrichtungen und -geraumlten

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42 Loumlschvermoumlgen Loumlschmitteleinheiten Feuerloumlscherarten

(1) Das Loumlschvermoumlgen wird durch eine Zahlen-Buchstabenkombination auf dem

Feuerloumlscher angegeben In dieser Zahlen-Buchstabenkombination bezeichnet die Zahl

die Groumlszlige des abgeloumlschten Normbrandes und der Buchstabe die Brandklasse (siehe

Abb 1)

Abb 1 Beispiel fuumlr die Beschriftung eines Feuerloumlschers

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(2) Da das Loumlschvermoumlgen nicht addiert werden kann wird zur Berechnung der

Anzahl der erforderlichen Feuerloumlscher eine Hilfsgroumlszlige die bdquoLoumlschmitteleinheit (LE)ldquo

verwendet Den Feuerloumlschern wird dadurch eine bestimmte Anzahl von

Loumlschmitteleinheiten zugeordnet

(3) Fuumlr die Einstufung von Feuerloumlschern ist Tabelle 2 zu beachten Dort wird die

Zuordnung des Loumlschvermoumlgens der Feuerloumlscher ausgedruumlckt in Loumlschmittelshy

einheiten getroffen

Tabelle 2 Zuordnung des Loumlschvermoumlgens zu Loumlschmitteleinheiten

Loumlschvermoumlgen

LE Brandklasse A Brandklasse B

1 5A 21B

2 8A 34B

3 55B

4 13A 70B

5 89B

6 21A 113B

9 27A 144B

10 34A

12 43A 183B

15 55A 233B

(4) Wird ein Feuerloumlscher fuumlr die Brandklassen A und B eingesetzt und ist dem

Loumlschvermoumlgen fuumlr die jeweilige Brandklasse eine unterschiedliche Anzahl von

Loumlschmitteleinheiten zugeordnet so ist der niedrigere Wert der Loumlschmitteleinheiten

anzusetzen z B 43A und 113B ergeben 6 LE

- Ausschuss fuumlr Arbeitsstaumltten ndash ASTA-Geschaumlftsfuumlhrung ndash BAuA ndash wwwbauade shy

5 Ausstattung von Arbeitsstaumltten

51 Branderkennung und Alarmierung

(1) Der Arbeitgeber hat durch geeignete Maszlignahmen sicherzustellen dass die

Beschaumlftigten im Brandfall unverzuumlglich gewarnt und zum Verlassen von Gebaumluden

oder gefaumlhrdeten Bereichen aufgefordert werden koumlnnen

(2) Braumlnde koumlnnen durch Personen oder Brandmelder erkannt und gemeldet

werden

Brandmelder dienen der fruumlhzeitigen Erkennung von Braumlnden und tragen maszliggeblich

zum Loumlscherfolg und zur rechtzeitigen Einleitung von Raumlumungs- und

Rettungsmaszlignahmen bei

Als Brandmelder werden technische Geraumlte oder Anlagen zum Ausloumlsen eines

Alarms im Falle eines Brandes bezeichnet Der Alarm kann dem Warnen der

anwesenden Personen oder dem Herbeirufen von Hilfe z B Sicherheitspersonal

Feuerwehr dienen Dabei wird unterschieden zwischen automatischen Brandmeldern

welche einen Brand anhand seiner Eigenschaften (z B Rauch Temperatur Flamme)

erkennen und nichtautomatischen Brandmeldern die von Hand betaumltigt werden

muumlssen (Handfeuermelder)

Automatische Brandmelde- und Alarmierungseinrichtungen sind zu bevorzugen

(3) Geeignete Maszlignahmen zur Alarmierung von Personen sind z B

- Brandmeldeanlagen mit Sprachalarmanlagen (SAA) oder akustische Signalgeber

(z B Hupen Sirenen)

- Hausalarmanlagen

- Elektroakustische Notfallwarnsysteme (ENS)

- Optische Alarmierungsmittel

- Telefonanlagen

- Megaphone

- Handsirenen

- Zuruf durch Personen oder

- Personenbezogene Warneinrichtungen

Technischen Maszlignahmen sind vorrangig umzusetzen

- Ausschuss fuumlr Arbeitsstaumltten ndash ASTA-Geschaumlftsfuumlhrung ndash BAuA ndash wwwbauade shy

Die Notwendigkeit von technischen Alarmierungsanlagen kann sich aus der

Gefaumlhrdungsbeurteilung oder aus Auflagen von Behoumlrden ergeben

52 Anzahl und Bereitstellung der Feuerloumlscheinrichtungen

Der Arbeitgeber hat Feuerloumlscheinrichtungen nach Art und Umfang der

Brandgefaumlhrdung und der Groumlszlige des zu schuumltzenden Bereiches in ausreichender

Anzahl nach den Punkten 521 bis 524 bereitzustellen Ein allgemeines

Loumlsungsschema enthaumllt Anhang 1 Ausfuumlhrungsbeispiele sind im Anhang 2 dargestellt

521 Grundausstattung mit Feuerloumlschern fuumlr alle Arbeitsstaumltten

(1) In allen Arbeitsstaumltten ist fuumlr die Grundausstattung die fuumlr einen Bereich

erforderliche Anzahl von Feuerloumlschern mit dem entsprechenden Loumlschvermoumlgen fuumlr

die Brandklassen A und B nach den Tabellen 2 und 3 zu ermitteln Ausgehend von der

Grundflaumlche der Arbeitsstaumltte gemaumlszlig Tabelle 3 sind die Loumlschmitteleinheiten zu

ermitteln Aus Tabelle 2 ist dann die entsprechende Art Anzahl und Groumlszlige der

Feuerloumlscher entsprechend ihres Loumlschvermoumlgens zu entnehmen wobei die Summe

der Loumlschmitteleinheiten mindestens der aus der Tabelle 3 entnommenen Zahl

entsprechen muss

Tabelle 3 Loumlschmitteleinheiten in Abhaumlngigkeit von der Grundflaumlche der Arbeitsstaumltte

Grundflaumlche bis hellip m2 Loumlschmitteleinheiten [LE]

50 6

100 9

200 12

300 15

400 18

500 21

600 24

700 27

800 30

900 33

1000 36

je weitere 250 + 6

Fuumlr die Grundausstattung duumlrfen nur Feuerloumlscher angerechnet werden die jeweils uumlber mindestens 6 Loumlschmitteleinheiten (LE) verfuumlgen

- Ausschuss fuumlr Arbeitsstaumltten ndash ASTA-Geschaumlftsfuumlhrung ndash BAuA ndash wwwbauade shy

Um tragbare Feuerloumlscher einfach handhaben zu koumlnnen sollte

- auf ein geringes Geraumltegewicht sowie

- innerhalb eines Bereiches auf gleiche Funktionsweise der Geraumlte bei Ausloumlse-

und Unterbrechungseinrichtungen

geachtet werden

Bei der Auswahl der Feuerloumlscher sollten auch moumlgliche Folgeschaumlden durch die

Loumlschmittel beruumlcksichtigt werden

In mehrgeschossigen Gebaumluden ist in jedem Geschoss mindestens ein Feuerloumlscher

bereitzustellen

(2) Sind in einem Gebaumlude Arbeitsstaumltten verschiedener Arbeitgeber vorhanden

koumlnnen vorhandene Feuerloumlscher gemeinsam genutzt werden Dabei hat jeder

Arbeitgeber sicherzustellen dass fuumlr seine Beschaumlftigten der Zugriff zu den

erforderlichen Feuerloumlschern jederzeit gewaumlhrleistet ist

522 Wandhydranten

(1) Wandhydranten koumlnnen unter den folgenden Voraussetzungen bei der

Grundausstattung von Arbeitsstaumltten mit Feuerloumlschern beruumlcksichtigt werden

- das Loumlschmittel der Wandhydranten ist fuumlr die vorhandenen Brandklassen

geeignet (siehe Tabelle 1)

- es handelt sich um Wandhydranten mit formbestaumlndigem Schlauch

- wenn eine ausreichende Anzahl von Beschaumlftigten in der Handhabung dieser

Wandhydranten unterwiesen sind und

- wenn beim Einsatz sichergestellt ist dass eine Verrauchung von Fluchtwegen

(z B Treppenraumlumen) verhindert wird Das ist z B der Fall wenn die Funktion

von Rauchschutztuumlren nicht durch den Schlauch beeintraumlchtigt wird

(2) Die Anrechnung der Wandhydranten erfolgt nach folgenden Kriterien

- Bei GebaumludenGeschossen mit einer Grundflaumlche bis einschlieszliglich 400 m2

erfolgt keine Anrechnung von Wandhydranten Die Ausstattung mit

Feuerloumlschern erfolgt gemaumlszlig Tabelle 3

- Bei GebaumludenGeschossen mit einer Grundflaumlche groumlszliger als 400 m2 koumlnnen bis

zu einem Drittel der nach Tabelle 3 erforderlichen Loumlschmitteleinheiten durch

Wandhydranten ersetzt werden Hierbei werden einem Wandhydranten

27 Loumlschmitteleinheiten zugeordnet

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523 Grundanforderungen fuumlr die Bereitstellung von Feuerloumlscheinrichtungen

Der Arbeitgeber hat sicherzustellen dass in Arbeitsstaumltten

- Feuerloumlscher gut sichtbar und leicht erreichbar angebracht sind

- Feuerloumlscher vorzugsweise in Fluchtwegen im Bereich der Ausgaumlnge ins Freie

an den Zugaumlngen zu Treppenraumlumen oder an Kreuzungspunkten von

VerkehrswegenFluren angebracht sind

- die Entfernung von jeder Stelle zum naumlchstgelegenen Feuerloumlscher moumlglichst

nicht mehr als 20 m (tatsaumlchliche Laufweglaumlnge) betraumlgt um einen schnellen

Zugriff zu gewaumlhrleisten

- Feuerloumlscher vor Beschaumldigungen und Witterungseinfluumlssen geschuumltzt

aufgestellt sind z B durch Schutzhauben Schraumlnke Anfahrschutz dies kann

z B bei Tankstellen Tiefgaragen und im Freien erforderlich sein

- Feuerloumlscher so angebracht sind dass diese ohne Schwierigkeiten aus der

Halterung entnommen werden koumlnnen fuumlr die Griffhoumlhe haben sich 080 bis

120 m als zweckmaumlszligig erwiesen

- die Standorte von Feuerloumlschern durch das Brandschutzzeichen F001

bdquoFeuerloumlscherldquo entsprechend ASR A13 bdquoSicherheits- und Gesundheitsschutzshy

kennzeichnungldquo gekennzeichnet sind sofern die Feuerloumlscher nicht gut sichtbar

angebracht oder aufgestellt sind In unuumlbersichtlichen Arbeitsstaumltten ist der

naumlchstgelegene Standort eines Feuerloumlschers gut sichtbar durch das

Brandschutzzeichen F001 bdquoFeuerloumlscherldquo in Verbindung mit einem Zusatzshy

zeichen bdquoRichtungspfeilldquo anzuzeigen Besonders in lang gestreckten Raumlumen

oder Fluren sollen Brandschutzzeichen in Laufrichtung jederzeit erkennbar sein

z B durch den Einsatz von Fahnen- oder Winkelschildern

- weitere Feuerloumlscheinrichtungen ebenfalls entsprechend ASR A13 bdquoSicherheitsshy

und Gesundheitsschutzkennzeichnungldquo gekennzeichnet sind (z B fuumlr

Wandhydranten Brandschutzzeichen F002 bdquoLoumlschschlauchldquo) und

- die Standorte der Feuerloumlscheinrichtungen in den Flucht- und Rettungsplan

entsprechend ASR A23 bdquoFluchtwege und Notausgaumlnge Flucht- und

Rettungsplanldquo aufgenommen sind

524 Arbeitsstaumltten mit erhoumlhter Brandgefaumlhrdung

(1) Liegen nach der Gefaumlhrdungsbeurteilung gemaumlszlig sect 3 der

Arbeitsstaumlttenverordnung erhoumlhte Brandgefaumlhrdungen vor sind neben der

Grundausstattung nach Punkt 521 und den Grundanforderungen fuumlr die Bereitstellung

nach Punkt 523 zusaumltzliche betriebs- und taumltigkeitsspezifische Maszlignahmen

erforderlich (siehe Absatz 3)

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In diesem Zusammenhang wird auf die TRGS 400 bdquoGefaumlhrdungsbeurteilung fuumlr Taumltigkeiten mit Gefahrstoffenldquo und TRGS 800 bdquoBrandschutzmaszlignahmenldquo hingewiesen

(2) Erhoumlhte Brandgefaumlhrdungen koumlnnen z B gegeben sein wenn

- Stoffe mit hoher Entzuumlndbarkeit oder brandfoumlrdernden Eigenschaften vorhanden

sind

- die oumlrtlichen und betrieblichen Verhaumlltnisse fuumlr die Brandentstehung guumlnstig sind

und in der Anfangsphase mit einer schnellen Brandausbreitung zu rechnen ist

- brandgefaumlhrliche Arbeiten durchgefuumlhrt werden (z B Schweiszligen

Brennschneiden Trennschleifen Loumlten) oder brandgefaumlhrliche Verfahren

angewendet werden (z B Farbspritzen Flammarbeiten) oder

- erhoumlhte Gefaumlhrdungen vorliegen z B durch Selbstentzuumlndung Stoffe der

Brandklassen D und F brennbare Staumlube leicht- oder hochentzuumlndliche

Fluumlssigkeiten oder brennbare Gase

Von erhoumlhter Brandgefaumlhrdung kann z B in folgenden Betrieben oder

Betriebsbereichen ausgegangen werden (siehe Tabelle 4)

Tabelle 4 Beispielhafte Aufzaumlhlung von Betrieben oder Betriebsbereichen mit erhoumlhter Brandgefaumlhrdung

Betriebe oder Betriebsbereiche

1 Verkauf Handel Lagerung

- Lager mit leicht entzuumlndlichen bzw leicht entflammbaren Stoffen

- Lager fuumlr Recyclingmaterial und Sekundaumlrbrennstoffe

- Speditionslager

- Lager mit Lacken und Loumlsungsmitteln

- Altpapierlager

- Baumwolllager Holzlager Schaumstofflager

- Lagerbereiche fuumlr Verpackungsmaterial

- Lager mit sonstigem brennbaren Material

- Ausstellungen fuumlr Moumlbel

- Verkaufsraumlume mit erhoumlhten Brandgefaumlhrdungen z B Heimwerkermarkt

Baumarkt

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2 Dienstleistung

- Kinos Diskotheken

- Abfallsammelraumlume

- Kuumlchen

- Beherbergungsbetriebe

- Theaterbuumlhnen

- Tank- und Tankfahrzeugreinigung

- Chemische Reinigung

- Alten- und Pflegeheime

- Krankenhaumluser

3 Industrie

- Moumlbelherstellung Spanplattenherstellung

- Webereien Spinnereien

- Herstellung von Papier im Trockenbereich

- Verarbeitung von Papier

- Getreidemuumlhlen und Futtermittelproduktion

- Schaumstoff- Dachpappenherstellung

- Verarbeitung von brennbaren Lacken und Klebern

- Lackier- und Pulverbeschichtungsanlagen und -geraumlte

- Oumll-Haumlrtereien

- Druckereien

- Petrolchemische Anlagen

- Verarbeitung von brennbaren Chemikalien

- Leder- und Kunststoffverarbeitung

- Kunststoff-Spritzgieszligerei

- Kartonagenherstellung

- Backwarenfabrik

- Herstellung von Maschinen und Geraumlten

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4 Handwerk

- Kfz-Werkstatt

- TischlereiSchreinerei

- Polsterei

- Metallverarbeitung

- Galvanik

- Vulkanisierung

- Leder- Kunstleder- und Textilverarbeitung

- Backbetrieb

- Elektrowerkstatt

(3) Uumlber die Grundausstattung hinausgehende zusaumltzliche Maszlignahmen sind z B

- Erhoumlhung der Anzahl der Feuerloumlscher an besonders gefaumlhrdeten

Arbeitsplaumltzen um kuumlrzere Eingreifzeiten aufgrund kuumlrzerer Wege

sicherzustellen oder einen groumlszligeren Loumlscheffekt durch gleichzeitigen Einsatz

mehrerer Feuerloumlscher zu erzielen

- Bereitstellung von zusaumltzlichen Feuerloumlscheinrichtungen z B fahrbare

Pulverloumlscher fahrbare Kohlendioxidloumlscher Schaumloumlschgeraumlte oder Wand

hydranten die Loumlschmittel muumlssen fuumlr die Brandklassen der vorhandenen Stoffe

geeignet sein

- der Einsatz von Loumlschanlagen oder

- die Ausruumlstung von Bereichen mit Brandmeldeanlagen

6 Betrieb

61 Unterweisung

Der Arbeitgeber hat die Beschaumlftigten uumlber die bei ihren Taumltigkeiten auftretenden

Gefaumlhrdungen sowie uumlber die Maszlignahmen zu ihrer Abwendung vor Aufnahme der

Beschaumlftigung sowie bei Veraumlnderung des Taumltigkeitsbereiches und danach in

angemessenen Zeitabstaumlnden mindestens jedoch einmal jaumlhrlich zu unterweisen

Diese Unterweisung muss auch Maszlignahmen gegen Entstehungsbraumlnde und

Explosionen sowie das Verhalten im Gefahrenfall (z B Gebaumluderaumlumung siehe auch

ASR A23 bdquoFluchtwege und Notausgaumlnge Flucht- und Rettungsplanldquo) einschlieszligen Die

Unterweisung ist zu dokumentieren

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62 Brandschutzhelfer

(1) Der Arbeitgeber hat eine ausreichende Anzahl von Beschaumlftigten durch

Unterweisung und Uumlbung im Umgang mit Feuerloumlscheinrichtungen zur Bekaumlmpfung von

Entstehungsbraumlnden vertraut zu machen

(2) Die notwendige Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der

Gefaumlhrdungsbeurteilung Ein Anteil von fuumlnf Prozent der Beschaumlftigten ist in der Regel

ausreichend Eine groumlszligere Anzahl von Brandschutzhelfern kann z B bei erhoumlhter

Brandgefaumlhrdung der Anwesenheit vieler Personen Personen mit eingeschraumlnkter

Mobilitaumlt sowie groszliger raumlumlicher Ausdehnung der Arbeitsstaumltte erforderlich sein

(3) Bei der Anzahl der Brandschutzhelfer sind auch Schichtbetrieb und Abwesenheit

einzelner Beschaumlftigter z B Fortbildung Ferien Krankheit und Personalwechsel zu

beruumlcksichtigen

(4) Die Brandschutzhelfer sind im Hinblick auf ihre Aufgaben fachkundig zu

unterweisen Zum Unterweisungsinhalt gehoumlren neben den Grundzuumlgen des

vorbeugenden Brandschutzes Kenntnisse uumlber die betriebliche

Brandschutzorganisation die Funktions- und Wirkungsweise von

Feuerloumlscheinrichtungen die Gefahren durch Braumlnde sowie uumlber das Verhalten im

Brandfall

(5) Praktische Uumlbungen (Loumlschuumlbungen) im Umgang mit Feuerloumlscheinrichtungen

gehoumlren zur fachkundigen Unterweisung

63 Wartung und Pruumlfung

631 Brandmelde- und Feuerloumlscheinrichtungen

(1) Der Arbeitgeber hat Brandmelde- und Feuerloumlscheinrichtungen unter Beachtung

der Herstellerangaben in regelmaumlszligigen Abstaumlnden sachgerecht warten und auf ihre

Funktionsfaumlhigkeit pruumlfen zu lassen Die Ergebnisse sind zu dokumentieren

(2) Werden keine Maumlngel festgestellt ist dies auf der Feuerloumlscheinrichtung

kenntlich zu machen z B durch Anbringen einer Plakette

(3) Werden Maumlngel festgestellt die eine Funktionsfaumlhigkeit der

Feuerloumlscheinrichtung nicht mehr gewaumlhrleisten hat der Arbeitgeber unverzuumlglich zu

veranlassen dass die Feuerloumlscheinrichtung instandgesetzt oder ausgetauscht wird

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632 Besondere Regelungen fuumlr Feuerloumlscher

(1) Die Bauteile von Feuerloumlschern sowie die im Feuerloumlscher enthaltenen

Loumlschmittel koumlnnen im Laufe der Zeit unter den aumluszligeren Einfluumlssen am Aufstellungsort

wie Temperatur Luftfeuchtigkeit Verschmutzung Erschuumltterung oder unsachgemaumlszlige

Behandlung unbrauchbar werden Zur Sicherstellung der Funktionsfaumlhigkeit sind

Feuerloumlscher daher mindestens alle zwei Jahre durch einen Sachkundigen zu pruumlfen

(2) Bei starker Beanspruchung z B durch Umwelteinfluumlsse oder mobilen Einsatz

koumlnnen kuumlrzere Zeitabstaumlnde erforderlich sein

(3) Von der Pruumlfung der Funktionsfaumlhigkeit durch den Sachkundigen nach Absatz 1

bleiben die zusaumltzlichen wiederkehrenden Pruumlfungen der Feuerloumlscher nach der

Betriebssicherheitsverordnung unberuumlhrt

7 Abweichendeergaumlnzende Anforderungen fuumlr Baustellen

(1) Die Anforderungen in den Punkten 521 und 62 gelten auf Baustellen nur fuumlr

stationaumlre Baustelleneinrichtungen z B Baubuumlros Unterkuumlnfte oder Werkstaumltten

(2) Werden auf Baustellen Arbeiten mit einer Brandgefaumlhrdung durchgefuumlhrt z B

Schweiszligen Brennschneiden Trennschleifen Loumlten oder Verfahren angewendet bei

denen eine Brandgefaumlhrdung besteht z B Farbspritzen Flammarbeiten ist dort fuumlr

jedes der dabei eingesetzten Arbeitsmittel ein Feuerloumlscher fuumlr die entsprechenden

Brandklassen mit mindestens 6 LE bereitzuhalten

(3) Personen die mit den vorgenannten Arbeitsmitteln taumltig werden sind theoretisch

und praktisch im Umgang mit Feuerloumlschern zu unterweisen Es empfiehlt sich diese

Unterweisung in Abstaumlnden von 3 bis 5 Jahren zu wiederholen

(4) Baustellen mit besonderen Gefaumlhrdungen (z B Untertagebaustellen

Hochhausbau) erfordern zusaumltzliche Maszlignahmen gegen Braumlnde nach Punkt 524

Ausgewaumlhlte Literaturhinweise

- DIN EN 2 2005 - 01 Brandklassen

- DIN EN 3-7 2007 - 10 Tragbare Feuerloumlscher - Teil 7 Eigenschaften Leistu

anforderungen und Pruumlfungen

ngsshy

- DIN EN 3 Beiblatt 12000 - 03

Umweltschutz

Tragbare Feuerloumlscher - Feuerloumlschmittel und

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Anhang 1

Allgemeines Loumlsungsschema

1 Schritt - Ermittlung der vorhandenen Brandklassen nach Tabelle 1

2 Schritt - Ermittlung der Brandgefaumlhrdung gemaumlszlig Gefaumlhrdungsbeurteilung

3 Schritt - Ermittlung der Loumlschmitteleinheiten (LE) in Abhaumlngigkeit der Grundflaumlche fuumlr die in allen Arbeitsstaumltten notwendige Grundausstattung mit Feuerloumlscheinrichtungen nach Tabelle 3

4 Schritt - Festlegung der fuumlr die Grundausstattung notwendigen Anzahl der Feuerloumlscheinrichtungen entsprechend den Loumlschmitteleinheiten (LE) nach Tabelle 2

5 Schritt - Festlegung von zusaumltzlichen Maszlignahmen nach Punkt 524 Abs 3 bei erhoumlhter Brandgefaumlhrdung (siehe auch Tabelle 4)

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Anhang 2

Ausfuumlhrungsbeispiele ndash Bereitstellung von Feuerloumlscheinrichtungen

Beispiel 1

Brandklassen A und B Betriebsbereich 500 m2 die Gefaumlhrdungsbeurteilung ergab

normale Brandgefaumlhrdung

Grundausstattung mit Feuerloumlschern gemaumlszlig Tabelle 3

Tabelle 3 ergibt fuumlr 500 m2 - 21 LE

Gewaumlhlt werden Pulverloumlscher mit Loumlschvermoumlgen 21A 113B was nach Tabelle 2 fuumlr diese Bauart 6 LE entspricht

Es sind demnach 21 LE geteilt durch 6 also 4 Feuerloumlscher dieser Bauart erforderlich

Beispiel 2

Brandklassen A B und F Betriebsbereich 700 m2 die Gefaumlhrdungsbeurteilung ergab

erhoumlhte Brandgefaumlhrdung

Grundausstattung mit Feuerloumlschern gemaumlszlig Tabelle 3

Tabelle 3 ergibt fuumlr 700 m2 - 27 LE

Gewaumlhlt werden Pulverloumlscher mit Loumlschvermoumlgen 43A 233B was nach Tabelle 2 fuumlr diese Bauart 12 LE entspricht

Es sind demnach 27 LE geteilt durch 12 also 3 Feuerloumlscher dieser Bauart fuumlr die Grundausstattung erforderlich

Zusaumltzliche Maszlignahmen

Zusaumltzlich werden fuumlr die Bereiche mit Brandklasse F Fettbrandloumlscher mit

Loumlschvermoumlgen 75F bereitgestellt

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Beispiel 3

Brandklassen A und B Betriebsbereich 400 m2 die Gefaumlhrdungsbeurteilung ergab

erhoumlhte Brandgefaumlhrdung

Grundausstattung mit Feuerloumlschern gemaumlszlig Tabelle 3

Tabelle 3 ergibt fuumlr 400 m2 - 18 LE

Gewaumlhlt werden Schaumloumlscher mit Loumlschvermoumlgen 21A 113B was nach Tabelle 2 fuumlr diese Bauart 6 LE entspricht

Es sind demnach 18 LE geteilt durch 6 also 3 Feuerloumlscher dieser Bauart fuumlr die Grundausstattung erforderlich

Zusaumltzliche Maszlignahmen

Zusaumltzlich wird eine automatische Brandmeldeanlage und eine stationaumlre Loumlschanlage

installiert

Beispiel 4

Brandklasse A Betriebsbereich 600 m2 die Gefaumlhrdungsbeurteilung ergab erhoumlhte

Brandgefaumlhrdung

Grundausstattung mit Feuerloumlschern gemaumlszlig Tabelle 3

Tabelle 3 ergibt fuumlr 600 m2 - 24 LE

Gewaumlhlt werden Wasserloumlscher mit Loumlschvermoumlgen 21A was nach Tabelle 2 fuumlr diese Bauart 6 LE entspricht

Es sind demnach 24 LE geteilt durch 6 also 4 Feuerloumlscher dieser Bauart fuumlr die Grundausstattung erforderlich

Zusaumltzliche Maszlignahmen

Zusaumltzlich werden 6 weitere Wasserloumlscher mit Loumlschvermoumlgen 13A bereitgestellt und

im Betriebsbereich verteilt um die Wege zum naumlchstgelegenen Feuerloumlscher fuumlr einen

noch schnelleren Zugriff zu verkuumlrzen

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  • ASR A22 Maszlignahmen gegen Braumlnde
  • Inhalt
  • 1 Zielstellung
  • 2 Anwendungsbereich
  • 3 Begriffsbestimmungen
  • 4 Eignung von Feuerloumlschern und Loumlschmitteln
  • 5 Ausstattung von Arbeitsstaumltten
  • 6 Betrieb
  • 7 Abweichendeergaumlnzende Anforderungen fuumlr Baustellen
  • Anhang 1 Allgemeines Loumlsungsschema
  • Anhang 2 Ausfuumlhrungsbeispiele - Bereitstellung von Feuerloumlscheinrichtungen
Page 5: ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände"

42 Loumlschvermoumlgen Loumlschmitteleinheiten Feuerloumlscherarten

(1) Das Loumlschvermoumlgen wird durch eine Zahlen-Buchstabenkombination auf dem

Feuerloumlscher angegeben In dieser Zahlen-Buchstabenkombination bezeichnet die Zahl

die Groumlszlige des abgeloumlschten Normbrandes und der Buchstabe die Brandklasse (siehe

Abb 1)

Abb 1 Beispiel fuumlr die Beschriftung eines Feuerloumlschers

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(2) Da das Loumlschvermoumlgen nicht addiert werden kann wird zur Berechnung der

Anzahl der erforderlichen Feuerloumlscher eine Hilfsgroumlszlige die bdquoLoumlschmitteleinheit (LE)ldquo

verwendet Den Feuerloumlschern wird dadurch eine bestimmte Anzahl von

Loumlschmitteleinheiten zugeordnet

(3) Fuumlr die Einstufung von Feuerloumlschern ist Tabelle 2 zu beachten Dort wird die

Zuordnung des Loumlschvermoumlgens der Feuerloumlscher ausgedruumlckt in Loumlschmittelshy

einheiten getroffen

Tabelle 2 Zuordnung des Loumlschvermoumlgens zu Loumlschmitteleinheiten

Loumlschvermoumlgen

LE Brandklasse A Brandklasse B

1 5A 21B

2 8A 34B

3 55B

4 13A 70B

5 89B

6 21A 113B

9 27A 144B

10 34A

12 43A 183B

15 55A 233B

(4) Wird ein Feuerloumlscher fuumlr die Brandklassen A und B eingesetzt und ist dem

Loumlschvermoumlgen fuumlr die jeweilige Brandklasse eine unterschiedliche Anzahl von

Loumlschmitteleinheiten zugeordnet so ist der niedrigere Wert der Loumlschmitteleinheiten

anzusetzen z B 43A und 113B ergeben 6 LE

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5 Ausstattung von Arbeitsstaumltten

51 Branderkennung und Alarmierung

(1) Der Arbeitgeber hat durch geeignete Maszlignahmen sicherzustellen dass die

Beschaumlftigten im Brandfall unverzuumlglich gewarnt und zum Verlassen von Gebaumluden

oder gefaumlhrdeten Bereichen aufgefordert werden koumlnnen

(2) Braumlnde koumlnnen durch Personen oder Brandmelder erkannt und gemeldet

werden

Brandmelder dienen der fruumlhzeitigen Erkennung von Braumlnden und tragen maszliggeblich

zum Loumlscherfolg und zur rechtzeitigen Einleitung von Raumlumungs- und

Rettungsmaszlignahmen bei

Als Brandmelder werden technische Geraumlte oder Anlagen zum Ausloumlsen eines

Alarms im Falle eines Brandes bezeichnet Der Alarm kann dem Warnen der

anwesenden Personen oder dem Herbeirufen von Hilfe z B Sicherheitspersonal

Feuerwehr dienen Dabei wird unterschieden zwischen automatischen Brandmeldern

welche einen Brand anhand seiner Eigenschaften (z B Rauch Temperatur Flamme)

erkennen und nichtautomatischen Brandmeldern die von Hand betaumltigt werden

muumlssen (Handfeuermelder)

Automatische Brandmelde- und Alarmierungseinrichtungen sind zu bevorzugen

(3) Geeignete Maszlignahmen zur Alarmierung von Personen sind z B

- Brandmeldeanlagen mit Sprachalarmanlagen (SAA) oder akustische Signalgeber

(z B Hupen Sirenen)

- Hausalarmanlagen

- Elektroakustische Notfallwarnsysteme (ENS)

- Optische Alarmierungsmittel

- Telefonanlagen

- Megaphone

- Handsirenen

- Zuruf durch Personen oder

- Personenbezogene Warneinrichtungen

Technischen Maszlignahmen sind vorrangig umzusetzen

- Ausschuss fuumlr Arbeitsstaumltten ndash ASTA-Geschaumlftsfuumlhrung ndash BAuA ndash wwwbauade shy

Die Notwendigkeit von technischen Alarmierungsanlagen kann sich aus der

Gefaumlhrdungsbeurteilung oder aus Auflagen von Behoumlrden ergeben

52 Anzahl und Bereitstellung der Feuerloumlscheinrichtungen

Der Arbeitgeber hat Feuerloumlscheinrichtungen nach Art und Umfang der

Brandgefaumlhrdung und der Groumlszlige des zu schuumltzenden Bereiches in ausreichender

Anzahl nach den Punkten 521 bis 524 bereitzustellen Ein allgemeines

Loumlsungsschema enthaumllt Anhang 1 Ausfuumlhrungsbeispiele sind im Anhang 2 dargestellt

521 Grundausstattung mit Feuerloumlschern fuumlr alle Arbeitsstaumltten

(1) In allen Arbeitsstaumltten ist fuumlr die Grundausstattung die fuumlr einen Bereich

erforderliche Anzahl von Feuerloumlschern mit dem entsprechenden Loumlschvermoumlgen fuumlr

die Brandklassen A und B nach den Tabellen 2 und 3 zu ermitteln Ausgehend von der

Grundflaumlche der Arbeitsstaumltte gemaumlszlig Tabelle 3 sind die Loumlschmitteleinheiten zu

ermitteln Aus Tabelle 2 ist dann die entsprechende Art Anzahl und Groumlszlige der

Feuerloumlscher entsprechend ihres Loumlschvermoumlgens zu entnehmen wobei die Summe

der Loumlschmitteleinheiten mindestens der aus der Tabelle 3 entnommenen Zahl

entsprechen muss

Tabelle 3 Loumlschmitteleinheiten in Abhaumlngigkeit von der Grundflaumlche der Arbeitsstaumltte

Grundflaumlche bis hellip m2 Loumlschmitteleinheiten [LE]

50 6

100 9

200 12

300 15

400 18

500 21

600 24

700 27

800 30

900 33

1000 36

je weitere 250 + 6

Fuumlr die Grundausstattung duumlrfen nur Feuerloumlscher angerechnet werden die jeweils uumlber mindestens 6 Loumlschmitteleinheiten (LE) verfuumlgen

- Ausschuss fuumlr Arbeitsstaumltten ndash ASTA-Geschaumlftsfuumlhrung ndash BAuA ndash wwwbauade shy

Um tragbare Feuerloumlscher einfach handhaben zu koumlnnen sollte

- auf ein geringes Geraumltegewicht sowie

- innerhalb eines Bereiches auf gleiche Funktionsweise der Geraumlte bei Ausloumlse-

und Unterbrechungseinrichtungen

geachtet werden

Bei der Auswahl der Feuerloumlscher sollten auch moumlgliche Folgeschaumlden durch die

Loumlschmittel beruumlcksichtigt werden

In mehrgeschossigen Gebaumluden ist in jedem Geschoss mindestens ein Feuerloumlscher

bereitzustellen

(2) Sind in einem Gebaumlude Arbeitsstaumltten verschiedener Arbeitgeber vorhanden

koumlnnen vorhandene Feuerloumlscher gemeinsam genutzt werden Dabei hat jeder

Arbeitgeber sicherzustellen dass fuumlr seine Beschaumlftigten der Zugriff zu den

erforderlichen Feuerloumlschern jederzeit gewaumlhrleistet ist

522 Wandhydranten

(1) Wandhydranten koumlnnen unter den folgenden Voraussetzungen bei der

Grundausstattung von Arbeitsstaumltten mit Feuerloumlschern beruumlcksichtigt werden

- das Loumlschmittel der Wandhydranten ist fuumlr die vorhandenen Brandklassen

geeignet (siehe Tabelle 1)

- es handelt sich um Wandhydranten mit formbestaumlndigem Schlauch

- wenn eine ausreichende Anzahl von Beschaumlftigten in der Handhabung dieser

Wandhydranten unterwiesen sind und

- wenn beim Einsatz sichergestellt ist dass eine Verrauchung von Fluchtwegen

(z B Treppenraumlumen) verhindert wird Das ist z B der Fall wenn die Funktion

von Rauchschutztuumlren nicht durch den Schlauch beeintraumlchtigt wird

(2) Die Anrechnung der Wandhydranten erfolgt nach folgenden Kriterien

- Bei GebaumludenGeschossen mit einer Grundflaumlche bis einschlieszliglich 400 m2

erfolgt keine Anrechnung von Wandhydranten Die Ausstattung mit

Feuerloumlschern erfolgt gemaumlszlig Tabelle 3

- Bei GebaumludenGeschossen mit einer Grundflaumlche groumlszliger als 400 m2 koumlnnen bis

zu einem Drittel der nach Tabelle 3 erforderlichen Loumlschmitteleinheiten durch

Wandhydranten ersetzt werden Hierbei werden einem Wandhydranten

27 Loumlschmitteleinheiten zugeordnet

- Ausschuss fuumlr Arbeitsstaumltten ndash ASTA-Geschaumlftsfuumlhrung ndash BAuA ndash wwwbauade shy

523 Grundanforderungen fuumlr die Bereitstellung von Feuerloumlscheinrichtungen

Der Arbeitgeber hat sicherzustellen dass in Arbeitsstaumltten

- Feuerloumlscher gut sichtbar und leicht erreichbar angebracht sind

- Feuerloumlscher vorzugsweise in Fluchtwegen im Bereich der Ausgaumlnge ins Freie

an den Zugaumlngen zu Treppenraumlumen oder an Kreuzungspunkten von

VerkehrswegenFluren angebracht sind

- die Entfernung von jeder Stelle zum naumlchstgelegenen Feuerloumlscher moumlglichst

nicht mehr als 20 m (tatsaumlchliche Laufweglaumlnge) betraumlgt um einen schnellen

Zugriff zu gewaumlhrleisten

- Feuerloumlscher vor Beschaumldigungen und Witterungseinfluumlssen geschuumltzt

aufgestellt sind z B durch Schutzhauben Schraumlnke Anfahrschutz dies kann

z B bei Tankstellen Tiefgaragen und im Freien erforderlich sein

- Feuerloumlscher so angebracht sind dass diese ohne Schwierigkeiten aus der

Halterung entnommen werden koumlnnen fuumlr die Griffhoumlhe haben sich 080 bis

120 m als zweckmaumlszligig erwiesen

- die Standorte von Feuerloumlschern durch das Brandschutzzeichen F001

bdquoFeuerloumlscherldquo entsprechend ASR A13 bdquoSicherheits- und Gesundheitsschutzshy

kennzeichnungldquo gekennzeichnet sind sofern die Feuerloumlscher nicht gut sichtbar

angebracht oder aufgestellt sind In unuumlbersichtlichen Arbeitsstaumltten ist der

naumlchstgelegene Standort eines Feuerloumlschers gut sichtbar durch das

Brandschutzzeichen F001 bdquoFeuerloumlscherldquo in Verbindung mit einem Zusatzshy

zeichen bdquoRichtungspfeilldquo anzuzeigen Besonders in lang gestreckten Raumlumen

oder Fluren sollen Brandschutzzeichen in Laufrichtung jederzeit erkennbar sein

z B durch den Einsatz von Fahnen- oder Winkelschildern

- weitere Feuerloumlscheinrichtungen ebenfalls entsprechend ASR A13 bdquoSicherheitsshy

und Gesundheitsschutzkennzeichnungldquo gekennzeichnet sind (z B fuumlr

Wandhydranten Brandschutzzeichen F002 bdquoLoumlschschlauchldquo) und

- die Standorte der Feuerloumlscheinrichtungen in den Flucht- und Rettungsplan

entsprechend ASR A23 bdquoFluchtwege und Notausgaumlnge Flucht- und

Rettungsplanldquo aufgenommen sind

524 Arbeitsstaumltten mit erhoumlhter Brandgefaumlhrdung

(1) Liegen nach der Gefaumlhrdungsbeurteilung gemaumlszlig sect 3 der

Arbeitsstaumlttenverordnung erhoumlhte Brandgefaumlhrdungen vor sind neben der

Grundausstattung nach Punkt 521 und den Grundanforderungen fuumlr die Bereitstellung

nach Punkt 523 zusaumltzliche betriebs- und taumltigkeitsspezifische Maszlignahmen

erforderlich (siehe Absatz 3)

- Ausschuss fuumlr Arbeitsstaumltten ndash ASTA-Geschaumlftsfuumlhrung ndash BAuA ndash wwwbauade shy

In diesem Zusammenhang wird auf die TRGS 400 bdquoGefaumlhrdungsbeurteilung fuumlr Taumltigkeiten mit Gefahrstoffenldquo und TRGS 800 bdquoBrandschutzmaszlignahmenldquo hingewiesen

(2) Erhoumlhte Brandgefaumlhrdungen koumlnnen z B gegeben sein wenn

- Stoffe mit hoher Entzuumlndbarkeit oder brandfoumlrdernden Eigenschaften vorhanden

sind

- die oumlrtlichen und betrieblichen Verhaumlltnisse fuumlr die Brandentstehung guumlnstig sind

und in der Anfangsphase mit einer schnellen Brandausbreitung zu rechnen ist

- brandgefaumlhrliche Arbeiten durchgefuumlhrt werden (z B Schweiszligen

Brennschneiden Trennschleifen Loumlten) oder brandgefaumlhrliche Verfahren

angewendet werden (z B Farbspritzen Flammarbeiten) oder

- erhoumlhte Gefaumlhrdungen vorliegen z B durch Selbstentzuumlndung Stoffe der

Brandklassen D und F brennbare Staumlube leicht- oder hochentzuumlndliche

Fluumlssigkeiten oder brennbare Gase

Von erhoumlhter Brandgefaumlhrdung kann z B in folgenden Betrieben oder

Betriebsbereichen ausgegangen werden (siehe Tabelle 4)

Tabelle 4 Beispielhafte Aufzaumlhlung von Betrieben oder Betriebsbereichen mit erhoumlhter Brandgefaumlhrdung

Betriebe oder Betriebsbereiche

1 Verkauf Handel Lagerung

- Lager mit leicht entzuumlndlichen bzw leicht entflammbaren Stoffen

- Lager fuumlr Recyclingmaterial und Sekundaumlrbrennstoffe

- Speditionslager

- Lager mit Lacken und Loumlsungsmitteln

- Altpapierlager

- Baumwolllager Holzlager Schaumstofflager

- Lagerbereiche fuumlr Verpackungsmaterial

- Lager mit sonstigem brennbaren Material

- Ausstellungen fuumlr Moumlbel

- Verkaufsraumlume mit erhoumlhten Brandgefaumlhrdungen z B Heimwerkermarkt

Baumarkt

- Ausschuss fuumlr Arbeitsstaumltten ndash ASTA-Geschaumlftsfuumlhrung ndash BAuA ndash wwwbauade shy

2 Dienstleistung

- Kinos Diskotheken

- Abfallsammelraumlume

- Kuumlchen

- Beherbergungsbetriebe

- Theaterbuumlhnen

- Tank- und Tankfahrzeugreinigung

- Chemische Reinigung

- Alten- und Pflegeheime

- Krankenhaumluser

3 Industrie

- Moumlbelherstellung Spanplattenherstellung

- Webereien Spinnereien

- Herstellung von Papier im Trockenbereich

- Verarbeitung von Papier

- Getreidemuumlhlen und Futtermittelproduktion

- Schaumstoff- Dachpappenherstellung

- Verarbeitung von brennbaren Lacken und Klebern

- Lackier- und Pulverbeschichtungsanlagen und -geraumlte

- Oumll-Haumlrtereien

- Druckereien

- Petrolchemische Anlagen

- Verarbeitung von brennbaren Chemikalien

- Leder- und Kunststoffverarbeitung

- Kunststoff-Spritzgieszligerei

- Kartonagenherstellung

- Backwarenfabrik

- Herstellung von Maschinen und Geraumlten

- Ausschuss fuumlr Arbeitsstaumltten ndash ASTA-Geschaumlftsfuumlhrung ndash BAuA ndash wwwbauade shy

4 Handwerk

- Kfz-Werkstatt

- TischlereiSchreinerei

- Polsterei

- Metallverarbeitung

- Galvanik

- Vulkanisierung

- Leder- Kunstleder- und Textilverarbeitung

- Backbetrieb

- Elektrowerkstatt

(3) Uumlber die Grundausstattung hinausgehende zusaumltzliche Maszlignahmen sind z B

- Erhoumlhung der Anzahl der Feuerloumlscher an besonders gefaumlhrdeten

Arbeitsplaumltzen um kuumlrzere Eingreifzeiten aufgrund kuumlrzerer Wege

sicherzustellen oder einen groumlszligeren Loumlscheffekt durch gleichzeitigen Einsatz

mehrerer Feuerloumlscher zu erzielen

- Bereitstellung von zusaumltzlichen Feuerloumlscheinrichtungen z B fahrbare

Pulverloumlscher fahrbare Kohlendioxidloumlscher Schaumloumlschgeraumlte oder Wand

hydranten die Loumlschmittel muumlssen fuumlr die Brandklassen der vorhandenen Stoffe

geeignet sein

- der Einsatz von Loumlschanlagen oder

- die Ausruumlstung von Bereichen mit Brandmeldeanlagen

6 Betrieb

61 Unterweisung

Der Arbeitgeber hat die Beschaumlftigten uumlber die bei ihren Taumltigkeiten auftretenden

Gefaumlhrdungen sowie uumlber die Maszlignahmen zu ihrer Abwendung vor Aufnahme der

Beschaumlftigung sowie bei Veraumlnderung des Taumltigkeitsbereiches und danach in

angemessenen Zeitabstaumlnden mindestens jedoch einmal jaumlhrlich zu unterweisen

Diese Unterweisung muss auch Maszlignahmen gegen Entstehungsbraumlnde und

Explosionen sowie das Verhalten im Gefahrenfall (z B Gebaumluderaumlumung siehe auch

ASR A23 bdquoFluchtwege und Notausgaumlnge Flucht- und Rettungsplanldquo) einschlieszligen Die

Unterweisung ist zu dokumentieren

- Ausschuss fuumlr Arbeitsstaumltten ndash ASTA-Geschaumlftsfuumlhrung ndash BAuA ndash wwwbauade shy

62 Brandschutzhelfer

(1) Der Arbeitgeber hat eine ausreichende Anzahl von Beschaumlftigten durch

Unterweisung und Uumlbung im Umgang mit Feuerloumlscheinrichtungen zur Bekaumlmpfung von

Entstehungsbraumlnden vertraut zu machen

(2) Die notwendige Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der

Gefaumlhrdungsbeurteilung Ein Anteil von fuumlnf Prozent der Beschaumlftigten ist in der Regel

ausreichend Eine groumlszligere Anzahl von Brandschutzhelfern kann z B bei erhoumlhter

Brandgefaumlhrdung der Anwesenheit vieler Personen Personen mit eingeschraumlnkter

Mobilitaumlt sowie groszliger raumlumlicher Ausdehnung der Arbeitsstaumltte erforderlich sein

(3) Bei der Anzahl der Brandschutzhelfer sind auch Schichtbetrieb und Abwesenheit

einzelner Beschaumlftigter z B Fortbildung Ferien Krankheit und Personalwechsel zu

beruumlcksichtigen

(4) Die Brandschutzhelfer sind im Hinblick auf ihre Aufgaben fachkundig zu

unterweisen Zum Unterweisungsinhalt gehoumlren neben den Grundzuumlgen des

vorbeugenden Brandschutzes Kenntnisse uumlber die betriebliche

Brandschutzorganisation die Funktions- und Wirkungsweise von

Feuerloumlscheinrichtungen die Gefahren durch Braumlnde sowie uumlber das Verhalten im

Brandfall

(5) Praktische Uumlbungen (Loumlschuumlbungen) im Umgang mit Feuerloumlscheinrichtungen

gehoumlren zur fachkundigen Unterweisung

63 Wartung und Pruumlfung

631 Brandmelde- und Feuerloumlscheinrichtungen

(1) Der Arbeitgeber hat Brandmelde- und Feuerloumlscheinrichtungen unter Beachtung

der Herstellerangaben in regelmaumlszligigen Abstaumlnden sachgerecht warten und auf ihre

Funktionsfaumlhigkeit pruumlfen zu lassen Die Ergebnisse sind zu dokumentieren

(2) Werden keine Maumlngel festgestellt ist dies auf der Feuerloumlscheinrichtung

kenntlich zu machen z B durch Anbringen einer Plakette

(3) Werden Maumlngel festgestellt die eine Funktionsfaumlhigkeit der

Feuerloumlscheinrichtung nicht mehr gewaumlhrleisten hat der Arbeitgeber unverzuumlglich zu

veranlassen dass die Feuerloumlscheinrichtung instandgesetzt oder ausgetauscht wird

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632 Besondere Regelungen fuumlr Feuerloumlscher

(1) Die Bauteile von Feuerloumlschern sowie die im Feuerloumlscher enthaltenen

Loumlschmittel koumlnnen im Laufe der Zeit unter den aumluszligeren Einfluumlssen am Aufstellungsort

wie Temperatur Luftfeuchtigkeit Verschmutzung Erschuumltterung oder unsachgemaumlszlige

Behandlung unbrauchbar werden Zur Sicherstellung der Funktionsfaumlhigkeit sind

Feuerloumlscher daher mindestens alle zwei Jahre durch einen Sachkundigen zu pruumlfen

(2) Bei starker Beanspruchung z B durch Umwelteinfluumlsse oder mobilen Einsatz

koumlnnen kuumlrzere Zeitabstaumlnde erforderlich sein

(3) Von der Pruumlfung der Funktionsfaumlhigkeit durch den Sachkundigen nach Absatz 1

bleiben die zusaumltzlichen wiederkehrenden Pruumlfungen der Feuerloumlscher nach der

Betriebssicherheitsverordnung unberuumlhrt

7 Abweichendeergaumlnzende Anforderungen fuumlr Baustellen

(1) Die Anforderungen in den Punkten 521 und 62 gelten auf Baustellen nur fuumlr

stationaumlre Baustelleneinrichtungen z B Baubuumlros Unterkuumlnfte oder Werkstaumltten

(2) Werden auf Baustellen Arbeiten mit einer Brandgefaumlhrdung durchgefuumlhrt z B

Schweiszligen Brennschneiden Trennschleifen Loumlten oder Verfahren angewendet bei

denen eine Brandgefaumlhrdung besteht z B Farbspritzen Flammarbeiten ist dort fuumlr

jedes der dabei eingesetzten Arbeitsmittel ein Feuerloumlscher fuumlr die entsprechenden

Brandklassen mit mindestens 6 LE bereitzuhalten

(3) Personen die mit den vorgenannten Arbeitsmitteln taumltig werden sind theoretisch

und praktisch im Umgang mit Feuerloumlschern zu unterweisen Es empfiehlt sich diese

Unterweisung in Abstaumlnden von 3 bis 5 Jahren zu wiederholen

(4) Baustellen mit besonderen Gefaumlhrdungen (z B Untertagebaustellen

Hochhausbau) erfordern zusaumltzliche Maszlignahmen gegen Braumlnde nach Punkt 524

Ausgewaumlhlte Literaturhinweise

- DIN EN 2 2005 - 01 Brandklassen

- DIN EN 3-7 2007 - 10 Tragbare Feuerloumlscher - Teil 7 Eigenschaften Leistu

anforderungen und Pruumlfungen

ngsshy

- DIN EN 3 Beiblatt 12000 - 03

Umweltschutz

Tragbare Feuerloumlscher - Feuerloumlschmittel und

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Anhang 1

Allgemeines Loumlsungsschema

1 Schritt - Ermittlung der vorhandenen Brandklassen nach Tabelle 1

2 Schritt - Ermittlung der Brandgefaumlhrdung gemaumlszlig Gefaumlhrdungsbeurteilung

3 Schritt - Ermittlung der Loumlschmitteleinheiten (LE) in Abhaumlngigkeit der Grundflaumlche fuumlr die in allen Arbeitsstaumltten notwendige Grundausstattung mit Feuerloumlscheinrichtungen nach Tabelle 3

4 Schritt - Festlegung der fuumlr die Grundausstattung notwendigen Anzahl der Feuerloumlscheinrichtungen entsprechend den Loumlschmitteleinheiten (LE) nach Tabelle 2

5 Schritt - Festlegung von zusaumltzlichen Maszlignahmen nach Punkt 524 Abs 3 bei erhoumlhter Brandgefaumlhrdung (siehe auch Tabelle 4)

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Anhang 2

Ausfuumlhrungsbeispiele ndash Bereitstellung von Feuerloumlscheinrichtungen

Beispiel 1

Brandklassen A und B Betriebsbereich 500 m2 die Gefaumlhrdungsbeurteilung ergab

normale Brandgefaumlhrdung

Grundausstattung mit Feuerloumlschern gemaumlszlig Tabelle 3

Tabelle 3 ergibt fuumlr 500 m2 - 21 LE

Gewaumlhlt werden Pulverloumlscher mit Loumlschvermoumlgen 21A 113B was nach Tabelle 2 fuumlr diese Bauart 6 LE entspricht

Es sind demnach 21 LE geteilt durch 6 also 4 Feuerloumlscher dieser Bauart erforderlich

Beispiel 2

Brandklassen A B und F Betriebsbereich 700 m2 die Gefaumlhrdungsbeurteilung ergab

erhoumlhte Brandgefaumlhrdung

Grundausstattung mit Feuerloumlschern gemaumlszlig Tabelle 3

Tabelle 3 ergibt fuumlr 700 m2 - 27 LE

Gewaumlhlt werden Pulverloumlscher mit Loumlschvermoumlgen 43A 233B was nach Tabelle 2 fuumlr diese Bauart 12 LE entspricht

Es sind demnach 27 LE geteilt durch 12 also 3 Feuerloumlscher dieser Bauart fuumlr die Grundausstattung erforderlich

Zusaumltzliche Maszlignahmen

Zusaumltzlich werden fuumlr die Bereiche mit Brandklasse F Fettbrandloumlscher mit

Loumlschvermoumlgen 75F bereitgestellt

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Beispiel 3

Brandklassen A und B Betriebsbereich 400 m2 die Gefaumlhrdungsbeurteilung ergab

erhoumlhte Brandgefaumlhrdung

Grundausstattung mit Feuerloumlschern gemaumlszlig Tabelle 3

Tabelle 3 ergibt fuumlr 400 m2 - 18 LE

Gewaumlhlt werden Schaumloumlscher mit Loumlschvermoumlgen 21A 113B was nach Tabelle 2 fuumlr diese Bauart 6 LE entspricht

Es sind demnach 18 LE geteilt durch 6 also 3 Feuerloumlscher dieser Bauart fuumlr die Grundausstattung erforderlich

Zusaumltzliche Maszlignahmen

Zusaumltzlich wird eine automatische Brandmeldeanlage und eine stationaumlre Loumlschanlage

installiert

Beispiel 4

Brandklasse A Betriebsbereich 600 m2 die Gefaumlhrdungsbeurteilung ergab erhoumlhte

Brandgefaumlhrdung

Grundausstattung mit Feuerloumlschern gemaumlszlig Tabelle 3

Tabelle 3 ergibt fuumlr 600 m2 - 24 LE

Gewaumlhlt werden Wasserloumlscher mit Loumlschvermoumlgen 21A was nach Tabelle 2 fuumlr diese Bauart 6 LE entspricht

Es sind demnach 24 LE geteilt durch 6 also 4 Feuerloumlscher dieser Bauart fuumlr die Grundausstattung erforderlich

Zusaumltzliche Maszlignahmen

Zusaumltzlich werden 6 weitere Wasserloumlscher mit Loumlschvermoumlgen 13A bereitgestellt und

im Betriebsbereich verteilt um die Wege zum naumlchstgelegenen Feuerloumlscher fuumlr einen

noch schnelleren Zugriff zu verkuumlrzen

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  • ASR A22 Maszlignahmen gegen Braumlnde
  • Inhalt
  • 1 Zielstellung
  • 2 Anwendungsbereich
  • 3 Begriffsbestimmungen
  • 4 Eignung von Feuerloumlschern und Loumlschmitteln
  • 5 Ausstattung von Arbeitsstaumltten
  • 6 Betrieb
  • 7 Abweichendeergaumlnzende Anforderungen fuumlr Baustellen
  • Anhang 1 Allgemeines Loumlsungsschema
  • Anhang 2 Ausfuumlhrungsbeispiele - Bereitstellung von Feuerloumlscheinrichtungen
Page 6: ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände"

(2) Da das Loumlschvermoumlgen nicht addiert werden kann wird zur Berechnung der

Anzahl der erforderlichen Feuerloumlscher eine Hilfsgroumlszlige die bdquoLoumlschmitteleinheit (LE)ldquo

verwendet Den Feuerloumlschern wird dadurch eine bestimmte Anzahl von

Loumlschmitteleinheiten zugeordnet

(3) Fuumlr die Einstufung von Feuerloumlschern ist Tabelle 2 zu beachten Dort wird die

Zuordnung des Loumlschvermoumlgens der Feuerloumlscher ausgedruumlckt in Loumlschmittelshy

einheiten getroffen

Tabelle 2 Zuordnung des Loumlschvermoumlgens zu Loumlschmitteleinheiten

Loumlschvermoumlgen

LE Brandklasse A Brandklasse B

1 5A 21B

2 8A 34B

3 55B

4 13A 70B

5 89B

6 21A 113B

9 27A 144B

10 34A

12 43A 183B

15 55A 233B

(4) Wird ein Feuerloumlscher fuumlr die Brandklassen A und B eingesetzt und ist dem

Loumlschvermoumlgen fuumlr die jeweilige Brandklasse eine unterschiedliche Anzahl von

Loumlschmitteleinheiten zugeordnet so ist der niedrigere Wert der Loumlschmitteleinheiten

anzusetzen z B 43A und 113B ergeben 6 LE

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5 Ausstattung von Arbeitsstaumltten

51 Branderkennung und Alarmierung

(1) Der Arbeitgeber hat durch geeignete Maszlignahmen sicherzustellen dass die

Beschaumlftigten im Brandfall unverzuumlglich gewarnt und zum Verlassen von Gebaumluden

oder gefaumlhrdeten Bereichen aufgefordert werden koumlnnen

(2) Braumlnde koumlnnen durch Personen oder Brandmelder erkannt und gemeldet

werden

Brandmelder dienen der fruumlhzeitigen Erkennung von Braumlnden und tragen maszliggeblich

zum Loumlscherfolg und zur rechtzeitigen Einleitung von Raumlumungs- und

Rettungsmaszlignahmen bei

Als Brandmelder werden technische Geraumlte oder Anlagen zum Ausloumlsen eines

Alarms im Falle eines Brandes bezeichnet Der Alarm kann dem Warnen der

anwesenden Personen oder dem Herbeirufen von Hilfe z B Sicherheitspersonal

Feuerwehr dienen Dabei wird unterschieden zwischen automatischen Brandmeldern

welche einen Brand anhand seiner Eigenschaften (z B Rauch Temperatur Flamme)

erkennen und nichtautomatischen Brandmeldern die von Hand betaumltigt werden

muumlssen (Handfeuermelder)

Automatische Brandmelde- und Alarmierungseinrichtungen sind zu bevorzugen

(3) Geeignete Maszlignahmen zur Alarmierung von Personen sind z B

- Brandmeldeanlagen mit Sprachalarmanlagen (SAA) oder akustische Signalgeber

(z B Hupen Sirenen)

- Hausalarmanlagen

- Elektroakustische Notfallwarnsysteme (ENS)

- Optische Alarmierungsmittel

- Telefonanlagen

- Megaphone

- Handsirenen

- Zuruf durch Personen oder

- Personenbezogene Warneinrichtungen

Technischen Maszlignahmen sind vorrangig umzusetzen

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Die Notwendigkeit von technischen Alarmierungsanlagen kann sich aus der

Gefaumlhrdungsbeurteilung oder aus Auflagen von Behoumlrden ergeben

52 Anzahl und Bereitstellung der Feuerloumlscheinrichtungen

Der Arbeitgeber hat Feuerloumlscheinrichtungen nach Art und Umfang der

Brandgefaumlhrdung und der Groumlszlige des zu schuumltzenden Bereiches in ausreichender

Anzahl nach den Punkten 521 bis 524 bereitzustellen Ein allgemeines

Loumlsungsschema enthaumllt Anhang 1 Ausfuumlhrungsbeispiele sind im Anhang 2 dargestellt

521 Grundausstattung mit Feuerloumlschern fuumlr alle Arbeitsstaumltten

(1) In allen Arbeitsstaumltten ist fuumlr die Grundausstattung die fuumlr einen Bereich

erforderliche Anzahl von Feuerloumlschern mit dem entsprechenden Loumlschvermoumlgen fuumlr

die Brandklassen A und B nach den Tabellen 2 und 3 zu ermitteln Ausgehend von der

Grundflaumlche der Arbeitsstaumltte gemaumlszlig Tabelle 3 sind die Loumlschmitteleinheiten zu

ermitteln Aus Tabelle 2 ist dann die entsprechende Art Anzahl und Groumlszlige der

Feuerloumlscher entsprechend ihres Loumlschvermoumlgens zu entnehmen wobei die Summe

der Loumlschmitteleinheiten mindestens der aus der Tabelle 3 entnommenen Zahl

entsprechen muss

Tabelle 3 Loumlschmitteleinheiten in Abhaumlngigkeit von der Grundflaumlche der Arbeitsstaumltte

Grundflaumlche bis hellip m2 Loumlschmitteleinheiten [LE]

50 6

100 9

200 12

300 15

400 18

500 21

600 24

700 27

800 30

900 33

1000 36

je weitere 250 + 6

Fuumlr die Grundausstattung duumlrfen nur Feuerloumlscher angerechnet werden die jeweils uumlber mindestens 6 Loumlschmitteleinheiten (LE) verfuumlgen

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Um tragbare Feuerloumlscher einfach handhaben zu koumlnnen sollte

- auf ein geringes Geraumltegewicht sowie

- innerhalb eines Bereiches auf gleiche Funktionsweise der Geraumlte bei Ausloumlse-

und Unterbrechungseinrichtungen

geachtet werden

Bei der Auswahl der Feuerloumlscher sollten auch moumlgliche Folgeschaumlden durch die

Loumlschmittel beruumlcksichtigt werden

In mehrgeschossigen Gebaumluden ist in jedem Geschoss mindestens ein Feuerloumlscher

bereitzustellen

(2) Sind in einem Gebaumlude Arbeitsstaumltten verschiedener Arbeitgeber vorhanden

koumlnnen vorhandene Feuerloumlscher gemeinsam genutzt werden Dabei hat jeder

Arbeitgeber sicherzustellen dass fuumlr seine Beschaumlftigten der Zugriff zu den

erforderlichen Feuerloumlschern jederzeit gewaumlhrleistet ist

522 Wandhydranten

(1) Wandhydranten koumlnnen unter den folgenden Voraussetzungen bei der

Grundausstattung von Arbeitsstaumltten mit Feuerloumlschern beruumlcksichtigt werden

- das Loumlschmittel der Wandhydranten ist fuumlr die vorhandenen Brandklassen

geeignet (siehe Tabelle 1)

- es handelt sich um Wandhydranten mit formbestaumlndigem Schlauch

- wenn eine ausreichende Anzahl von Beschaumlftigten in der Handhabung dieser

Wandhydranten unterwiesen sind und

- wenn beim Einsatz sichergestellt ist dass eine Verrauchung von Fluchtwegen

(z B Treppenraumlumen) verhindert wird Das ist z B der Fall wenn die Funktion

von Rauchschutztuumlren nicht durch den Schlauch beeintraumlchtigt wird

(2) Die Anrechnung der Wandhydranten erfolgt nach folgenden Kriterien

- Bei GebaumludenGeschossen mit einer Grundflaumlche bis einschlieszliglich 400 m2

erfolgt keine Anrechnung von Wandhydranten Die Ausstattung mit

Feuerloumlschern erfolgt gemaumlszlig Tabelle 3

- Bei GebaumludenGeschossen mit einer Grundflaumlche groumlszliger als 400 m2 koumlnnen bis

zu einem Drittel der nach Tabelle 3 erforderlichen Loumlschmitteleinheiten durch

Wandhydranten ersetzt werden Hierbei werden einem Wandhydranten

27 Loumlschmitteleinheiten zugeordnet

- Ausschuss fuumlr Arbeitsstaumltten ndash ASTA-Geschaumlftsfuumlhrung ndash BAuA ndash wwwbauade shy

523 Grundanforderungen fuumlr die Bereitstellung von Feuerloumlscheinrichtungen

Der Arbeitgeber hat sicherzustellen dass in Arbeitsstaumltten

- Feuerloumlscher gut sichtbar und leicht erreichbar angebracht sind

- Feuerloumlscher vorzugsweise in Fluchtwegen im Bereich der Ausgaumlnge ins Freie

an den Zugaumlngen zu Treppenraumlumen oder an Kreuzungspunkten von

VerkehrswegenFluren angebracht sind

- die Entfernung von jeder Stelle zum naumlchstgelegenen Feuerloumlscher moumlglichst

nicht mehr als 20 m (tatsaumlchliche Laufweglaumlnge) betraumlgt um einen schnellen

Zugriff zu gewaumlhrleisten

- Feuerloumlscher vor Beschaumldigungen und Witterungseinfluumlssen geschuumltzt

aufgestellt sind z B durch Schutzhauben Schraumlnke Anfahrschutz dies kann

z B bei Tankstellen Tiefgaragen und im Freien erforderlich sein

- Feuerloumlscher so angebracht sind dass diese ohne Schwierigkeiten aus der

Halterung entnommen werden koumlnnen fuumlr die Griffhoumlhe haben sich 080 bis

120 m als zweckmaumlszligig erwiesen

- die Standorte von Feuerloumlschern durch das Brandschutzzeichen F001

bdquoFeuerloumlscherldquo entsprechend ASR A13 bdquoSicherheits- und Gesundheitsschutzshy

kennzeichnungldquo gekennzeichnet sind sofern die Feuerloumlscher nicht gut sichtbar

angebracht oder aufgestellt sind In unuumlbersichtlichen Arbeitsstaumltten ist der

naumlchstgelegene Standort eines Feuerloumlschers gut sichtbar durch das

Brandschutzzeichen F001 bdquoFeuerloumlscherldquo in Verbindung mit einem Zusatzshy

zeichen bdquoRichtungspfeilldquo anzuzeigen Besonders in lang gestreckten Raumlumen

oder Fluren sollen Brandschutzzeichen in Laufrichtung jederzeit erkennbar sein

z B durch den Einsatz von Fahnen- oder Winkelschildern

- weitere Feuerloumlscheinrichtungen ebenfalls entsprechend ASR A13 bdquoSicherheitsshy

und Gesundheitsschutzkennzeichnungldquo gekennzeichnet sind (z B fuumlr

Wandhydranten Brandschutzzeichen F002 bdquoLoumlschschlauchldquo) und

- die Standorte der Feuerloumlscheinrichtungen in den Flucht- und Rettungsplan

entsprechend ASR A23 bdquoFluchtwege und Notausgaumlnge Flucht- und

Rettungsplanldquo aufgenommen sind

524 Arbeitsstaumltten mit erhoumlhter Brandgefaumlhrdung

(1) Liegen nach der Gefaumlhrdungsbeurteilung gemaumlszlig sect 3 der

Arbeitsstaumlttenverordnung erhoumlhte Brandgefaumlhrdungen vor sind neben der

Grundausstattung nach Punkt 521 und den Grundanforderungen fuumlr die Bereitstellung

nach Punkt 523 zusaumltzliche betriebs- und taumltigkeitsspezifische Maszlignahmen

erforderlich (siehe Absatz 3)

- Ausschuss fuumlr Arbeitsstaumltten ndash ASTA-Geschaumlftsfuumlhrung ndash BAuA ndash wwwbauade shy

In diesem Zusammenhang wird auf die TRGS 400 bdquoGefaumlhrdungsbeurteilung fuumlr Taumltigkeiten mit Gefahrstoffenldquo und TRGS 800 bdquoBrandschutzmaszlignahmenldquo hingewiesen

(2) Erhoumlhte Brandgefaumlhrdungen koumlnnen z B gegeben sein wenn

- Stoffe mit hoher Entzuumlndbarkeit oder brandfoumlrdernden Eigenschaften vorhanden

sind

- die oumlrtlichen und betrieblichen Verhaumlltnisse fuumlr die Brandentstehung guumlnstig sind

und in der Anfangsphase mit einer schnellen Brandausbreitung zu rechnen ist

- brandgefaumlhrliche Arbeiten durchgefuumlhrt werden (z B Schweiszligen

Brennschneiden Trennschleifen Loumlten) oder brandgefaumlhrliche Verfahren

angewendet werden (z B Farbspritzen Flammarbeiten) oder

- erhoumlhte Gefaumlhrdungen vorliegen z B durch Selbstentzuumlndung Stoffe der

Brandklassen D und F brennbare Staumlube leicht- oder hochentzuumlndliche

Fluumlssigkeiten oder brennbare Gase

Von erhoumlhter Brandgefaumlhrdung kann z B in folgenden Betrieben oder

Betriebsbereichen ausgegangen werden (siehe Tabelle 4)

Tabelle 4 Beispielhafte Aufzaumlhlung von Betrieben oder Betriebsbereichen mit erhoumlhter Brandgefaumlhrdung

Betriebe oder Betriebsbereiche

1 Verkauf Handel Lagerung

- Lager mit leicht entzuumlndlichen bzw leicht entflammbaren Stoffen

- Lager fuumlr Recyclingmaterial und Sekundaumlrbrennstoffe

- Speditionslager

- Lager mit Lacken und Loumlsungsmitteln

- Altpapierlager

- Baumwolllager Holzlager Schaumstofflager

- Lagerbereiche fuumlr Verpackungsmaterial

- Lager mit sonstigem brennbaren Material

- Ausstellungen fuumlr Moumlbel

- Verkaufsraumlume mit erhoumlhten Brandgefaumlhrdungen z B Heimwerkermarkt

Baumarkt

- Ausschuss fuumlr Arbeitsstaumltten ndash ASTA-Geschaumlftsfuumlhrung ndash BAuA ndash wwwbauade shy

2 Dienstleistung

- Kinos Diskotheken

- Abfallsammelraumlume

- Kuumlchen

- Beherbergungsbetriebe

- Theaterbuumlhnen

- Tank- und Tankfahrzeugreinigung

- Chemische Reinigung

- Alten- und Pflegeheime

- Krankenhaumluser

3 Industrie

- Moumlbelherstellung Spanplattenherstellung

- Webereien Spinnereien

- Herstellung von Papier im Trockenbereich

- Verarbeitung von Papier

- Getreidemuumlhlen und Futtermittelproduktion

- Schaumstoff- Dachpappenherstellung

- Verarbeitung von brennbaren Lacken und Klebern

- Lackier- und Pulverbeschichtungsanlagen und -geraumlte

- Oumll-Haumlrtereien

- Druckereien

- Petrolchemische Anlagen

- Verarbeitung von brennbaren Chemikalien

- Leder- und Kunststoffverarbeitung

- Kunststoff-Spritzgieszligerei

- Kartonagenherstellung

- Backwarenfabrik

- Herstellung von Maschinen und Geraumlten

- Ausschuss fuumlr Arbeitsstaumltten ndash ASTA-Geschaumlftsfuumlhrung ndash BAuA ndash wwwbauade shy

4 Handwerk

- Kfz-Werkstatt

- TischlereiSchreinerei

- Polsterei

- Metallverarbeitung

- Galvanik

- Vulkanisierung

- Leder- Kunstleder- und Textilverarbeitung

- Backbetrieb

- Elektrowerkstatt

(3) Uumlber die Grundausstattung hinausgehende zusaumltzliche Maszlignahmen sind z B

- Erhoumlhung der Anzahl der Feuerloumlscher an besonders gefaumlhrdeten

Arbeitsplaumltzen um kuumlrzere Eingreifzeiten aufgrund kuumlrzerer Wege

sicherzustellen oder einen groumlszligeren Loumlscheffekt durch gleichzeitigen Einsatz

mehrerer Feuerloumlscher zu erzielen

- Bereitstellung von zusaumltzlichen Feuerloumlscheinrichtungen z B fahrbare

Pulverloumlscher fahrbare Kohlendioxidloumlscher Schaumloumlschgeraumlte oder Wand

hydranten die Loumlschmittel muumlssen fuumlr die Brandklassen der vorhandenen Stoffe

geeignet sein

- der Einsatz von Loumlschanlagen oder

- die Ausruumlstung von Bereichen mit Brandmeldeanlagen

6 Betrieb

61 Unterweisung

Der Arbeitgeber hat die Beschaumlftigten uumlber die bei ihren Taumltigkeiten auftretenden

Gefaumlhrdungen sowie uumlber die Maszlignahmen zu ihrer Abwendung vor Aufnahme der

Beschaumlftigung sowie bei Veraumlnderung des Taumltigkeitsbereiches und danach in

angemessenen Zeitabstaumlnden mindestens jedoch einmal jaumlhrlich zu unterweisen

Diese Unterweisung muss auch Maszlignahmen gegen Entstehungsbraumlnde und

Explosionen sowie das Verhalten im Gefahrenfall (z B Gebaumluderaumlumung siehe auch

ASR A23 bdquoFluchtwege und Notausgaumlnge Flucht- und Rettungsplanldquo) einschlieszligen Die

Unterweisung ist zu dokumentieren

- Ausschuss fuumlr Arbeitsstaumltten ndash ASTA-Geschaumlftsfuumlhrung ndash BAuA ndash wwwbauade shy

62 Brandschutzhelfer

(1) Der Arbeitgeber hat eine ausreichende Anzahl von Beschaumlftigten durch

Unterweisung und Uumlbung im Umgang mit Feuerloumlscheinrichtungen zur Bekaumlmpfung von

Entstehungsbraumlnden vertraut zu machen

(2) Die notwendige Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der

Gefaumlhrdungsbeurteilung Ein Anteil von fuumlnf Prozent der Beschaumlftigten ist in der Regel

ausreichend Eine groumlszligere Anzahl von Brandschutzhelfern kann z B bei erhoumlhter

Brandgefaumlhrdung der Anwesenheit vieler Personen Personen mit eingeschraumlnkter

Mobilitaumlt sowie groszliger raumlumlicher Ausdehnung der Arbeitsstaumltte erforderlich sein

(3) Bei der Anzahl der Brandschutzhelfer sind auch Schichtbetrieb und Abwesenheit

einzelner Beschaumlftigter z B Fortbildung Ferien Krankheit und Personalwechsel zu

beruumlcksichtigen

(4) Die Brandschutzhelfer sind im Hinblick auf ihre Aufgaben fachkundig zu

unterweisen Zum Unterweisungsinhalt gehoumlren neben den Grundzuumlgen des

vorbeugenden Brandschutzes Kenntnisse uumlber die betriebliche

Brandschutzorganisation die Funktions- und Wirkungsweise von

Feuerloumlscheinrichtungen die Gefahren durch Braumlnde sowie uumlber das Verhalten im

Brandfall

(5) Praktische Uumlbungen (Loumlschuumlbungen) im Umgang mit Feuerloumlscheinrichtungen

gehoumlren zur fachkundigen Unterweisung

63 Wartung und Pruumlfung

631 Brandmelde- und Feuerloumlscheinrichtungen

(1) Der Arbeitgeber hat Brandmelde- und Feuerloumlscheinrichtungen unter Beachtung

der Herstellerangaben in regelmaumlszligigen Abstaumlnden sachgerecht warten und auf ihre

Funktionsfaumlhigkeit pruumlfen zu lassen Die Ergebnisse sind zu dokumentieren

(2) Werden keine Maumlngel festgestellt ist dies auf der Feuerloumlscheinrichtung

kenntlich zu machen z B durch Anbringen einer Plakette

(3) Werden Maumlngel festgestellt die eine Funktionsfaumlhigkeit der

Feuerloumlscheinrichtung nicht mehr gewaumlhrleisten hat der Arbeitgeber unverzuumlglich zu

veranlassen dass die Feuerloumlscheinrichtung instandgesetzt oder ausgetauscht wird

- Ausschuss fuumlr Arbeitsstaumltten ndash ASTA-Geschaumlftsfuumlhrung ndash BAuA ndash wwwbauade shy

632 Besondere Regelungen fuumlr Feuerloumlscher

(1) Die Bauteile von Feuerloumlschern sowie die im Feuerloumlscher enthaltenen

Loumlschmittel koumlnnen im Laufe der Zeit unter den aumluszligeren Einfluumlssen am Aufstellungsort

wie Temperatur Luftfeuchtigkeit Verschmutzung Erschuumltterung oder unsachgemaumlszlige

Behandlung unbrauchbar werden Zur Sicherstellung der Funktionsfaumlhigkeit sind

Feuerloumlscher daher mindestens alle zwei Jahre durch einen Sachkundigen zu pruumlfen

(2) Bei starker Beanspruchung z B durch Umwelteinfluumlsse oder mobilen Einsatz

koumlnnen kuumlrzere Zeitabstaumlnde erforderlich sein

(3) Von der Pruumlfung der Funktionsfaumlhigkeit durch den Sachkundigen nach Absatz 1

bleiben die zusaumltzlichen wiederkehrenden Pruumlfungen der Feuerloumlscher nach der

Betriebssicherheitsverordnung unberuumlhrt

7 Abweichendeergaumlnzende Anforderungen fuumlr Baustellen

(1) Die Anforderungen in den Punkten 521 und 62 gelten auf Baustellen nur fuumlr

stationaumlre Baustelleneinrichtungen z B Baubuumlros Unterkuumlnfte oder Werkstaumltten

(2) Werden auf Baustellen Arbeiten mit einer Brandgefaumlhrdung durchgefuumlhrt z B

Schweiszligen Brennschneiden Trennschleifen Loumlten oder Verfahren angewendet bei

denen eine Brandgefaumlhrdung besteht z B Farbspritzen Flammarbeiten ist dort fuumlr

jedes der dabei eingesetzten Arbeitsmittel ein Feuerloumlscher fuumlr die entsprechenden

Brandklassen mit mindestens 6 LE bereitzuhalten

(3) Personen die mit den vorgenannten Arbeitsmitteln taumltig werden sind theoretisch

und praktisch im Umgang mit Feuerloumlschern zu unterweisen Es empfiehlt sich diese

Unterweisung in Abstaumlnden von 3 bis 5 Jahren zu wiederholen

(4) Baustellen mit besonderen Gefaumlhrdungen (z B Untertagebaustellen

Hochhausbau) erfordern zusaumltzliche Maszlignahmen gegen Braumlnde nach Punkt 524

Ausgewaumlhlte Literaturhinweise

- DIN EN 2 2005 - 01 Brandklassen

- DIN EN 3-7 2007 - 10 Tragbare Feuerloumlscher - Teil 7 Eigenschaften Leistu

anforderungen und Pruumlfungen

ngsshy

- DIN EN 3 Beiblatt 12000 - 03

Umweltschutz

Tragbare Feuerloumlscher - Feuerloumlschmittel und

- Ausschuss fuumlr Arbeitsstaumltten ndash ASTA-Geschaumlftsfuumlhrung ndash BAuA ndash wwwbauade shy

Anhang 1

Allgemeines Loumlsungsschema

1 Schritt - Ermittlung der vorhandenen Brandklassen nach Tabelle 1

2 Schritt - Ermittlung der Brandgefaumlhrdung gemaumlszlig Gefaumlhrdungsbeurteilung

3 Schritt - Ermittlung der Loumlschmitteleinheiten (LE) in Abhaumlngigkeit der Grundflaumlche fuumlr die in allen Arbeitsstaumltten notwendige Grundausstattung mit Feuerloumlscheinrichtungen nach Tabelle 3

4 Schritt - Festlegung der fuumlr die Grundausstattung notwendigen Anzahl der Feuerloumlscheinrichtungen entsprechend den Loumlschmitteleinheiten (LE) nach Tabelle 2

5 Schritt - Festlegung von zusaumltzlichen Maszlignahmen nach Punkt 524 Abs 3 bei erhoumlhter Brandgefaumlhrdung (siehe auch Tabelle 4)

- Ausschuss fuumlr Arbeitsstaumltten ndash ASTA-Geschaumlftsfuumlhrung ndash BAuA ndash wwwbauade shy

Anhang 2

Ausfuumlhrungsbeispiele ndash Bereitstellung von Feuerloumlscheinrichtungen

Beispiel 1

Brandklassen A und B Betriebsbereich 500 m2 die Gefaumlhrdungsbeurteilung ergab

normale Brandgefaumlhrdung

Grundausstattung mit Feuerloumlschern gemaumlszlig Tabelle 3

Tabelle 3 ergibt fuumlr 500 m2 - 21 LE

Gewaumlhlt werden Pulverloumlscher mit Loumlschvermoumlgen 21A 113B was nach Tabelle 2 fuumlr diese Bauart 6 LE entspricht

Es sind demnach 21 LE geteilt durch 6 also 4 Feuerloumlscher dieser Bauart erforderlich

Beispiel 2

Brandklassen A B und F Betriebsbereich 700 m2 die Gefaumlhrdungsbeurteilung ergab

erhoumlhte Brandgefaumlhrdung

Grundausstattung mit Feuerloumlschern gemaumlszlig Tabelle 3

Tabelle 3 ergibt fuumlr 700 m2 - 27 LE

Gewaumlhlt werden Pulverloumlscher mit Loumlschvermoumlgen 43A 233B was nach Tabelle 2 fuumlr diese Bauart 12 LE entspricht

Es sind demnach 27 LE geteilt durch 12 also 3 Feuerloumlscher dieser Bauart fuumlr die Grundausstattung erforderlich

Zusaumltzliche Maszlignahmen

Zusaumltzlich werden fuumlr die Bereiche mit Brandklasse F Fettbrandloumlscher mit

Loumlschvermoumlgen 75F bereitgestellt

- Ausschuss fuumlr Arbeitsstaumltten ndash ASTA-Geschaumlftsfuumlhrung ndash BAuA ndash wwwbauade shy

Beispiel 3

Brandklassen A und B Betriebsbereich 400 m2 die Gefaumlhrdungsbeurteilung ergab

erhoumlhte Brandgefaumlhrdung

Grundausstattung mit Feuerloumlschern gemaumlszlig Tabelle 3

Tabelle 3 ergibt fuumlr 400 m2 - 18 LE

Gewaumlhlt werden Schaumloumlscher mit Loumlschvermoumlgen 21A 113B was nach Tabelle 2 fuumlr diese Bauart 6 LE entspricht

Es sind demnach 18 LE geteilt durch 6 also 3 Feuerloumlscher dieser Bauart fuumlr die Grundausstattung erforderlich

Zusaumltzliche Maszlignahmen

Zusaumltzlich wird eine automatische Brandmeldeanlage und eine stationaumlre Loumlschanlage

installiert

Beispiel 4

Brandklasse A Betriebsbereich 600 m2 die Gefaumlhrdungsbeurteilung ergab erhoumlhte

Brandgefaumlhrdung

Grundausstattung mit Feuerloumlschern gemaumlszlig Tabelle 3

Tabelle 3 ergibt fuumlr 600 m2 - 24 LE

Gewaumlhlt werden Wasserloumlscher mit Loumlschvermoumlgen 21A was nach Tabelle 2 fuumlr diese Bauart 6 LE entspricht

Es sind demnach 24 LE geteilt durch 6 also 4 Feuerloumlscher dieser Bauart fuumlr die Grundausstattung erforderlich

Zusaumltzliche Maszlignahmen

Zusaumltzlich werden 6 weitere Wasserloumlscher mit Loumlschvermoumlgen 13A bereitgestellt und

im Betriebsbereich verteilt um die Wege zum naumlchstgelegenen Feuerloumlscher fuumlr einen

noch schnelleren Zugriff zu verkuumlrzen

- Ausschuss fuumlr Arbeitsstaumltten ndash ASTA-Geschaumlftsfuumlhrung ndash BAuA ndash wwwbauade shy

  • ASR A22 Maszlignahmen gegen Braumlnde
  • Inhalt
  • 1 Zielstellung
  • 2 Anwendungsbereich
  • 3 Begriffsbestimmungen
  • 4 Eignung von Feuerloumlschern und Loumlschmitteln
  • 5 Ausstattung von Arbeitsstaumltten
  • 6 Betrieb
  • 7 Abweichendeergaumlnzende Anforderungen fuumlr Baustellen
  • Anhang 1 Allgemeines Loumlsungsschema
  • Anhang 2 Ausfuumlhrungsbeispiele - Bereitstellung von Feuerloumlscheinrichtungen
Page 7: ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände"

5 Ausstattung von Arbeitsstaumltten

51 Branderkennung und Alarmierung

(1) Der Arbeitgeber hat durch geeignete Maszlignahmen sicherzustellen dass die

Beschaumlftigten im Brandfall unverzuumlglich gewarnt und zum Verlassen von Gebaumluden

oder gefaumlhrdeten Bereichen aufgefordert werden koumlnnen

(2) Braumlnde koumlnnen durch Personen oder Brandmelder erkannt und gemeldet

werden

Brandmelder dienen der fruumlhzeitigen Erkennung von Braumlnden und tragen maszliggeblich

zum Loumlscherfolg und zur rechtzeitigen Einleitung von Raumlumungs- und

Rettungsmaszlignahmen bei

Als Brandmelder werden technische Geraumlte oder Anlagen zum Ausloumlsen eines

Alarms im Falle eines Brandes bezeichnet Der Alarm kann dem Warnen der

anwesenden Personen oder dem Herbeirufen von Hilfe z B Sicherheitspersonal

Feuerwehr dienen Dabei wird unterschieden zwischen automatischen Brandmeldern

welche einen Brand anhand seiner Eigenschaften (z B Rauch Temperatur Flamme)

erkennen und nichtautomatischen Brandmeldern die von Hand betaumltigt werden

muumlssen (Handfeuermelder)

Automatische Brandmelde- und Alarmierungseinrichtungen sind zu bevorzugen

(3) Geeignete Maszlignahmen zur Alarmierung von Personen sind z B

- Brandmeldeanlagen mit Sprachalarmanlagen (SAA) oder akustische Signalgeber

(z B Hupen Sirenen)

- Hausalarmanlagen

- Elektroakustische Notfallwarnsysteme (ENS)

- Optische Alarmierungsmittel

- Telefonanlagen

- Megaphone

- Handsirenen

- Zuruf durch Personen oder

- Personenbezogene Warneinrichtungen

Technischen Maszlignahmen sind vorrangig umzusetzen

- Ausschuss fuumlr Arbeitsstaumltten ndash ASTA-Geschaumlftsfuumlhrung ndash BAuA ndash wwwbauade shy

Die Notwendigkeit von technischen Alarmierungsanlagen kann sich aus der

Gefaumlhrdungsbeurteilung oder aus Auflagen von Behoumlrden ergeben

52 Anzahl und Bereitstellung der Feuerloumlscheinrichtungen

Der Arbeitgeber hat Feuerloumlscheinrichtungen nach Art und Umfang der

Brandgefaumlhrdung und der Groumlszlige des zu schuumltzenden Bereiches in ausreichender

Anzahl nach den Punkten 521 bis 524 bereitzustellen Ein allgemeines

Loumlsungsschema enthaumllt Anhang 1 Ausfuumlhrungsbeispiele sind im Anhang 2 dargestellt

521 Grundausstattung mit Feuerloumlschern fuumlr alle Arbeitsstaumltten

(1) In allen Arbeitsstaumltten ist fuumlr die Grundausstattung die fuumlr einen Bereich

erforderliche Anzahl von Feuerloumlschern mit dem entsprechenden Loumlschvermoumlgen fuumlr

die Brandklassen A und B nach den Tabellen 2 und 3 zu ermitteln Ausgehend von der

Grundflaumlche der Arbeitsstaumltte gemaumlszlig Tabelle 3 sind die Loumlschmitteleinheiten zu

ermitteln Aus Tabelle 2 ist dann die entsprechende Art Anzahl und Groumlszlige der

Feuerloumlscher entsprechend ihres Loumlschvermoumlgens zu entnehmen wobei die Summe

der Loumlschmitteleinheiten mindestens der aus der Tabelle 3 entnommenen Zahl

entsprechen muss

Tabelle 3 Loumlschmitteleinheiten in Abhaumlngigkeit von der Grundflaumlche der Arbeitsstaumltte

Grundflaumlche bis hellip m2 Loumlschmitteleinheiten [LE]

50 6

100 9

200 12

300 15

400 18

500 21

600 24

700 27

800 30

900 33

1000 36

je weitere 250 + 6

Fuumlr die Grundausstattung duumlrfen nur Feuerloumlscher angerechnet werden die jeweils uumlber mindestens 6 Loumlschmitteleinheiten (LE) verfuumlgen

- Ausschuss fuumlr Arbeitsstaumltten ndash ASTA-Geschaumlftsfuumlhrung ndash BAuA ndash wwwbauade shy

Um tragbare Feuerloumlscher einfach handhaben zu koumlnnen sollte

- auf ein geringes Geraumltegewicht sowie

- innerhalb eines Bereiches auf gleiche Funktionsweise der Geraumlte bei Ausloumlse-

und Unterbrechungseinrichtungen

geachtet werden

Bei der Auswahl der Feuerloumlscher sollten auch moumlgliche Folgeschaumlden durch die

Loumlschmittel beruumlcksichtigt werden

In mehrgeschossigen Gebaumluden ist in jedem Geschoss mindestens ein Feuerloumlscher

bereitzustellen

(2) Sind in einem Gebaumlude Arbeitsstaumltten verschiedener Arbeitgeber vorhanden

koumlnnen vorhandene Feuerloumlscher gemeinsam genutzt werden Dabei hat jeder

Arbeitgeber sicherzustellen dass fuumlr seine Beschaumlftigten der Zugriff zu den

erforderlichen Feuerloumlschern jederzeit gewaumlhrleistet ist

522 Wandhydranten

(1) Wandhydranten koumlnnen unter den folgenden Voraussetzungen bei der

Grundausstattung von Arbeitsstaumltten mit Feuerloumlschern beruumlcksichtigt werden

- das Loumlschmittel der Wandhydranten ist fuumlr die vorhandenen Brandklassen

geeignet (siehe Tabelle 1)

- es handelt sich um Wandhydranten mit formbestaumlndigem Schlauch

- wenn eine ausreichende Anzahl von Beschaumlftigten in der Handhabung dieser

Wandhydranten unterwiesen sind und

- wenn beim Einsatz sichergestellt ist dass eine Verrauchung von Fluchtwegen

(z B Treppenraumlumen) verhindert wird Das ist z B der Fall wenn die Funktion

von Rauchschutztuumlren nicht durch den Schlauch beeintraumlchtigt wird

(2) Die Anrechnung der Wandhydranten erfolgt nach folgenden Kriterien

- Bei GebaumludenGeschossen mit einer Grundflaumlche bis einschlieszliglich 400 m2

erfolgt keine Anrechnung von Wandhydranten Die Ausstattung mit

Feuerloumlschern erfolgt gemaumlszlig Tabelle 3

- Bei GebaumludenGeschossen mit einer Grundflaumlche groumlszliger als 400 m2 koumlnnen bis

zu einem Drittel der nach Tabelle 3 erforderlichen Loumlschmitteleinheiten durch

Wandhydranten ersetzt werden Hierbei werden einem Wandhydranten

27 Loumlschmitteleinheiten zugeordnet

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523 Grundanforderungen fuumlr die Bereitstellung von Feuerloumlscheinrichtungen

Der Arbeitgeber hat sicherzustellen dass in Arbeitsstaumltten

- Feuerloumlscher gut sichtbar und leicht erreichbar angebracht sind

- Feuerloumlscher vorzugsweise in Fluchtwegen im Bereich der Ausgaumlnge ins Freie

an den Zugaumlngen zu Treppenraumlumen oder an Kreuzungspunkten von

VerkehrswegenFluren angebracht sind

- die Entfernung von jeder Stelle zum naumlchstgelegenen Feuerloumlscher moumlglichst

nicht mehr als 20 m (tatsaumlchliche Laufweglaumlnge) betraumlgt um einen schnellen

Zugriff zu gewaumlhrleisten

- Feuerloumlscher vor Beschaumldigungen und Witterungseinfluumlssen geschuumltzt

aufgestellt sind z B durch Schutzhauben Schraumlnke Anfahrschutz dies kann

z B bei Tankstellen Tiefgaragen und im Freien erforderlich sein

- Feuerloumlscher so angebracht sind dass diese ohne Schwierigkeiten aus der

Halterung entnommen werden koumlnnen fuumlr die Griffhoumlhe haben sich 080 bis

120 m als zweckmaumlszligig erwiesen

- die Standorte von Feuerloumlschern durch das Brandschutzzeichen F001

bdquoFeuerloumlscherldquo entsprechend ASR A13 bdquoSicherheits- und Gesundheitsschutzshy

kennzeichnungldquo gekennzeichnet sind sofern die Feuerloumlscher nicht gut sichtbar

angebracht oder aufgestellt sind In unuumlbersichtlichen Arbeitsstaumltten ist der

naumlchstgelegene Standort eines Feuerloumlschers gut sichtbar durch das

Brandschutzzeichen F001 bdquoFeuerloumlscherldquo in Verbindung mit einem Zusatzshy

zeichen bdquoRichtungspfeilldquo anzuzeigen Besonders in lang gestreckten Raumlumen

oder Fluren sollen Brandschutzzeichen in Laufrichtung jederzeit erkennbar sein

z B durch den Einsatz von Fahnen- oder Winkelschildern

- weitere Feuerloumlscheinrichtungen ebenfalls entsprechend ASR A13 bdquoSicherheitsshy

und Gesundheitsschutzkennzeichnungldquo gekennzeichnet sind (z B fuumlr

Wandhydranten Brandschutzzeichen F002 bdquoLoumlschschlauchldquo) und

- die Standorte der Feuerloumlscheinrichtungen in den Flucht- und Rettungsplan

entsprechend ASR A23 bdquoFluchtwege und Notausgaumlnge Flucht- und

Rettungsplanldquo aufgenommen sind

524 Arbeitsstaumltten mit erhoumlhter Brandgefaumlhrdung

(1) Liegen nach der Gefaumlhrdungsbeurteilung gemaumlszlig sect 3 der

Arbeitsstaumlttenverordnung erhoumlhte Brandgefaumlhrdungen vor sind neben der

Grundausstattung nach Punkt 521 und den Grundanforderungen fuumlr die Bereitstellung

nach Punkt 523 zusaumltzliche betriebs- und taumltigkeitsspezifische Maszlignahmen

erforderlich (siehe Absatz 3)

- Ausschuss fuumlr Arbeitsstaumltten ndash ASTA-Geschaumlftsfuumlhrung ndash BAuA ndash wwwbauade shy

In diesem Zusammenhang wird auf die TRGS 400 bdquoGefaumlhrdungsbeurteilung fuumlr Taumltigkeiten mit Gefahrstoffenldquo und TRGS 800 bdquoBrandschutzmaszlignahmenldquo hingewiesen

(2) Erhoumlhte Brandgefaumlhrdungen koumlnnen z B gegeben sein wenn

- Stoffe mit hoher Entzuumlndbarkeit oder brandfoumlrdernden Eigenschaften vorhanden

sind

- die oumlrtlichen und betrieblichen Verhaumlltnisse fuumlr die Brandentstehung guumlnstig sind

und in der Anfangsphase mit einer schnellen Brandausbreitung zu rechnen ist

- brandgefaumlhrliche Arbeiten durchgefuumlhrt werden (z B Schweiszligen

Brennschneiden Trennschleifen Loumlten) oder brandgefaumlhrliche Verfahren

angewendet werden (z B Farbspritzen Flammarbeiten) oder

- erhoumlhte Gefaumlhrdungen vorliegen z B durch Selbstentzuumlndung Stoffe der

Brandklassen D und F brennbare Staumlube leicht- oder hochentzuumlndliche

Fluumlssigkeiten oder brennbare Gase

Von erhoumlhter Brandgefaumlhrdung kann z B in folgenden Betrieben oder

Betriebsbereichen ausgegangen werden (siehe Tabelle 4)

Tabelle 4 Beispielhafte Aufzaumlhlung von Betrieben oder Betriebsbereichen mit erhoumlhter Brandgefaumlhrdung

Betriebe oder Betriebsbereiche

1 Verkauf Handel Lagerung

- Lager mit leicht entzuumlndlichen bzw leicht entflammbaren Stoffen

- Lager fuumlr Recyclingmaterial und Sekundaumlrbrennstoffe

- Speditionslager

- Lager mit Lacken und Loumlsungsmitteln

- Altpapierlager

- Baumwolllager Holzlager Schaumstofflager

- Lagerbereiche fuumlr Verpackungsmaterial

- Lager mit sonstigem brennbaren Material

- Ausstellungen fuumlr Moumlbel

- Verkaufsraumlume mit erhoumlhten Brandgefaumlhrdungen z B Heimwerkermarkt

Baumarkt

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2 Dienstleistung

- Kinos Diskotheken

- Abfallsammelraumlume

- Kuumlchen

- Beherbergungsbetriebe

- Theaterbuumlhnen

- Tank- und Tankfahrzeugreinigung

- Chemische Reinigung

- Alten- und Pflegeheime

- Krankenhaumluser

3 Industrie

- Moumlbelherstellung Spanplattenherstellung

- Webereien Spinnereien

- Herstellung von Papier im Trockenbereich

- Verarbeitung von Papier

- Getreidemuumlhlen und Futtermittelproduktion

- Schaumstoff- Dachpappenherstellung

- Verarbeitung von brennbaren Lacken und Klebern

- Lackier- und Pulverbeschichtungsanlagen und -geraumlte

- Oumll-Haumlrtereien

- Druckereien

- Petrolchemische Anlagen

- Verarbeitung von brennbaren Chemikalien

- Leder- und Kunststoffverarbeitung

- Kunststoff-Spritzgieszligerei

- Kartonagenherstellung

- Backwarenfabrik

- Herstellung von Maschinen und Geraumlten

- Ausschuss fuumlr Arbeitsstaumltten ndash ASTA-Geschaumlftsfuumlhrung ndash BAuA ndash wwwbauade shy

4 Handwerk

- Kfz-Werkstatt

- TischlereiSchreinerei

- Polsterei

- Metallverarbeitung

- Galvanik

- Vulkanisierung

- Leder- Kunstleder- und Textilverarbeitung

- Backbetrieb

- Elektrowerkstatt

(3) Uumlber die Grundausstattung hinausgehende zusaumltzliche Maszlignahmen sind z B

- Erhoumlhung der Anzahl der Feuerloumlscher an besonders gefaumlhrdeten

Arbeitsplaumltzen um kuumlrzere Eingreifzeiten aufgrund kuumlrzerer Wege

sicherzustellen oder einen groumlszligeren Loumlscheffekt durch gleichzeitigen Einsatz

mehrerer Feuerloumlscher zu erzielen

- Bereitstellung von zusaumltzlichen Feuerloumlscheinrichtungen z B fahrbare

Pulverloumlscher fahrbare Kohlendioxidloumlscher Schaumloumlschgeraumlte oder Wand

hydranten die Loumlschmittel muumlssen fuumlr die Brandklassen der vorhandenen Stoffe

geeignet sein

- der Einsatz von Loumlschanlagen oder

- die Ausruumlstung von Bereichen mit Brandmeldeanlagen

6 Betrieb

61 Unterweisung

Der Arbeitgeber hat die Beschaumlftigten uumlber die bei ihren Taumltigkeiten auftretenden

Gefaumlhrdungen sowie uumlber die Maszlignahmen zu ihrer Abwendung vor Aufnahme der

Beschaumlftigung sowie bei Veraumlnderung des Taumltigkeitsbereiches und danach in

angemessenen Zeitabstaumlnden mindestens jedoch einmal jaumlhrlich zu unterweisen

Diese Unterweisung muss auch Maszlignahmen gegen Entstehungsbraumlnde und

Explosionen sowie das Verhalten im Gefahrenfall (z B Gebaumluderaumlumung siehe auch

ASR A23 bdquoFluchtwege und Notausgaumlnge Flucht- und Rettungsplanldquo) einschlieszligen Die

Unterweisung ist zu dokumentieren

- Ausschuss fuumlr Arbeitsstaumltten ndash ASTA-Geschaumlftsfuumlhrung ndash BAuA ndash wwwbauade shy

62 Brandschutzhelfer

(1) Der Arbeitgeber hat eine ausreichende Anzahl von Beschaumlftigten durch

Unterweisung und Uumlbung im Umgang mit Feuerloumlscheinrichtungen zur Bekaumlmpfung von

Entstehungsbraumlnden vertraut zu machen

(2) Die notwendige Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der

Gefaumlhrdungsbeurteilung Ein Anteil von fuumlnf Prozent der Beschaumlftigten ist in der Regel

ausreichend Eine groumlszligere Anzahl von Brandschutzhelfern kann z B bei erhoumlhter

Brandgefaumlhrdung der Anwesenheit vieler Personen Personen mit eingeschraumlnkter

Mobilitaumlt sowie groszliger raumlumlicher Ausdehnung der Arbeitsstaumltte erforderlich sein

(3) Bei der Anzahl der Brandschutzhelfer sind auch Schichtbetrieb und Abwesenheit

einzelner Beschaumlftigter z B Fortbildung Ferien Krankheit und Personalwechsel zu

beruumlcksichtigen

(4) Die Brandschutzhelfer sind im Hinblick auf ihre Aufgaben fachkundig zu

unterweisen Zum Unterweisungsinhalt gehoumlren neben den Grundzuumlgen des

vorbeugenden Brandschutzes Kenntnisse uumlber die betriebliche

Brandschutzorganisation die Funktions- und Wirkungsweise von

Feuerloumlscheinrichtungen die Gefahren durch Braumlnde sowie uumlber das Verhalten im

Brandfall

(5) Praktische Uumlbungen (Loumlschuumlbungen) im Umgang mit Feuerloumlscheinrichtungen

gehoumlren zur fachkundigen Unterweisung

63 Wartung und Pruumlfung

631 Brandmelde- und Feuerloumlscheinrichtungen

(1) Der Arbeitgeber hat Brandmelde- und Feuerloumlscheinrichtungen unter Beachtung

der Herstellerangaben in regelmaumlszligigen Abstaumlnden sachgerecht warten und auf ihre

Funktionsfaumlhigkeit pruumlfen zu lassen Die Ergebnisse sind zu dokumentieren

(2) Werden keine Maumlngel festgestellt ist dies auf der Feuerloumlscheinrichtung

kenntlich zu machen z B durch Anbringen einer Plakette

(3) Werden Maumlngel festgestellt die eine Funktionsfaumlhigkeit der

Feuerloumlscheinrichtung nicht mehr gewaumlhrleisten hat der Arbeitgeber unverzuumlglich zu

veranlassen dass die Feuerloumlscheinrichtung instandgesetzt oder ausgetauscht wird

- Ausschuss fuumlr Arbeitsstaumltten ndash ASTA-Geschaumlftsfuumlhrung ndash BAuA ndash wwwbauade shy

632 Besondere Regelungen fuumlr Feuerloumlscher

(1) Die Bauteile von Feuerloumlschern sowie die im Feuerloumlscher enthaltenen

Loumlschmittel koumlnnen im Laufe der Zeit unter den aumluszligeren Einfluumlssen am Aufstellungsort

wie Temperatur Luftfeuchtigkeit Verschmutzung Erschuumltterung oder unsachgemaumlszlige

Behandlung unbrauchbar werden Zur Sicherstellung der Funktionsfaumlhigkeit sind

Feuerloumlscher daher mindestens alle zwei Jahre durch einen Sachkundigen zu pruumlfen

(2) Bei starker Beanspruchung z B durch Umwelteinfluumlsse oder mobilen Einsatz

koumlnnen kuumlrzere Zeitabstaumlnde erforderlich sein

(3) Von der Pruumlfung der Funktionsfaumlhigkeit durch den Sachkundigen nach Absatz 1

bleiben die zusaumltzlichen wiederkehrenden Pruumlfungen der Feuerloumlscher nach der

Betriebssicherheitsverordnung unberuumlhrt

7 Abweichendeergaumlnzende Anforderungen fuumlr Baustellen

(1) Die Anforderungen in den Punkten 521 und 62 gelten auf Baustellen nur fuumlr

stationaumlre Baustelleneinrichtungen z B Baubuumlros Unterkuumlnfte oder Werkstaumltten

(2) Werden auf Baustellen Arbeiten mit einer Brandgefaumlhrdung durchgefuumlhrt z B

Schweiszligen Brennschneiden Trennschleifen Loumlten oder Verfahren angewendet bei

denen eine Brandgefaumlhrdung besteht z B Farbspritzen Flammarbeiten ist dort fuumlr

jedes der dabei eingesetzten Arbeitsmittel ein Feuerloumlscher fuumlr die entsprechenden

Brandklassen mit mindestens 6 LE bereitzuhalten

(3) Personen die mit den vorgenannten Arbeitsmitteln taumltig werden sind theoretisch

und praktisch im Umgang mit Feuerloumlschern zu unterweisen Es empfiehlt sich diese

Unterweisung in Abstaumlnden von 3 bis 5 Jahren zu wiederholen

(4) Baustellen mit besonderen Gefaumlhrdungen (z B Untertagebaustellen

Hochhausbau) erfordern zusaumltzliche Maszlignahmen gegen Braumlnde nach Punkt 524

Ausgewaumlhlte Literaturhinweise

- DIN EN 2 2005 - 01 Brandklassen

- DIN EN 3-7 2007 - 10 Tragbare Feuerloumlscher - Teil 7 Eigenschaften Leistu

anforderungen und Pruumlfungen

ngsshy

- DIN EN 3 Beiblatt 12000 - 03

Umweltschutz

Tragbare Feuerloumlscher - Feuerloumlschmittel und

- Ausschuss fuumlr Arbeitsstaumltten ndash ASTA-Geschaumlftsfuumlhrung ndash BAuA ndash wwwbauade shy

Anhang 1

Allgemeines Loumlsungsschema

1 Schritt - Ermittlung der vorhandenen Brandklassen nach Tabelle 1

2 Schritt - Ermittlung der Brandgefaumlhrdung gemaumlszlig Gefaumlhrdungsbeurteilung

3 Schritt - Ermittlung der Loumlschmitteleinheiten (LE) in Abhaumlngigkeit der Grundflaumlche fuumlr die in allen Arbeitsstaumltten notwendige Grundausstattung mit Feuerloumlscheinrichtungen nach Tabelle 3

4 Schritt - Festlegung der fuumlr die Grundausstattung notwendigen Anzahl der Feuerloumlscheinrichtungen entsprechend den Loumlschmitteleinheiten (LE) nach Tabelle 2

5 Schritt - Festlegung von zusaumltzlichen Maszlignahmen nach Punkt 524 Abs 3 bei erhoumlhter Brandgefaumlhrdung (siehe auch Tabelle 4)

- Ausschuss fuumlr Arbeitsstaumltten ndash ASTA-Geschaumlftsfuumlhrung ndash BAuA ndash wwwbauade shy

Anhang 2

Ausfuumlhrungsbeispiele ndash Bereitstellung von Feuerloumlscheinrichtungen

Beispiel 1

Brandklassen A und B Betriebsbereich 500 m2 die Gefaumlhrdungsbeurteilung ergab

normale Brandgefaumlhrdung

Grundausstattung mit Feuerloumlschern gemaumlszlig Tabelle 3

Tabelle 3 ergibt fuumlr 500 m2 - 21 LE

Gewaumlhlt werden Pulverloumlscher mit Loumlschvermoumlgen 21A 113B was nach Tabelle 2 fuumlr diese Bauart 6 LE entspricht

Es sind demnach 21 LE geteilt durch 6 also 4 Feuerloumlscher dieser Bauart erforderlich

Beispiel 2

Brandklassen A B und F Betriebsbereich 700 m2 die Gefaumlhrdungsbeurteilung ergab

erhoumlhte Brandgefaumlhrdung

Grundausstattung mit Feuerloumlschern gemaumlszlig Tabelle 3

Tabelle 3 ergibt fuumlr 700 m2 - 27 LE

Gewaumlhlt werden Pulverloumlscher mit Loumlschvermoumlgen 43A 233B was nach Tabelle 2 fuumlr diese Bauart 12 LE entspricht

Es sind demnach 27 LE geteilt durch 12 also 3 Feuerloumlscher dieser Bauart fuumlr die Grundausstattung erforderlich

Zusaumltzliche Maszlignahmen

Zusaumltzlich werden fuumlr die Bereiche mit Brandklasse F Fettbrandloumlscher mit

Loumlschvermoumlgen 75F bereitgestellt

- Ausschuss fuumlr Arbeitsstaumltten ndash ASTA-Geschaumlftsfuumlhrung ndash BAuA ndash wwwbauade shy

Beispiel 3

Brandklassen A und B Betriebsbereich 400 m2 die Gefaumlhrdungsbeurteilung ergab

erhoumlhte Brandgefaumlhrdung

Grundausstattung mit Feuerloumlschern gemaumlszlig Tabelle 3

Tabelle 3 ergibt fuumlr 400 m2 - 18 LE

Gewaumlhlt werden Schaumloumlscher mit Loumlschvermoumlgen 21A 113B was nach Tabelle 2 fuumlr diese Bauart 6 LE entspricht

Es sind demnach 18 LE geteilt durch 6 also 3 Feuerloumlscher dieser Bauart fuumlr die Grundausstattung erforderlich

Zusaumltzliche Maszlignahmen

Zusaumltzlich wird eine automatische Brandmeldeanlage und eine stationaumlre Loumlschanlage

installiert

Beispiel 4

Brandklasse A Betriebsbereich 600 m2 die Gefaumlhrdungsbeurteilung ergab erhoumlhte

Brandgefaumlhrdung

Grundausstattung mit Feuerloumlschern gemaumlszlig Tabelle 3

Tabelle 3 ergibt fuumlr 600 m2 - 24 LE

Gewaumlhlt werden Wasserloumlscher mit Loumlschvermoumlgen 21A was nach Tabelle 2 fuumlr diese Bauart 6 LE entspricht

Es sind demnach 24 LE geteilt durch 6 also 4 Feuerloumlscher dieser Bauart fuumlr die Grundausstattung erforderlich

Zusaumltzliche Maszlignahmen

Zusaumltzlich werden 6 weitere Wasserloumlscher mit Loumlschvermoumlgen 13A bereitgestellt und

im Betriebsbereich verteilt um die Wege zum naumlchstgelegenen Feuerloumlscher fuumlr einen

noch schnelleren Zugriff zu verkuumlrzen

- Ausschuss fuumlr Arbeitsstaumltten ndash ASTA-Geschaumlftsfuumlhrung ndash BAuA ndash wwwbauade shy

  • ASR A22 Maszlignahmen gegen Braumlnde
  • Inhalt
  • 1 Zielstellung
  • 2 Anwendungsbereich
  • 3 Begriffsbestimmungen
  • 4 Eignung von Feuerloumlschern und Loumlschmitteln
  • 5 Ausstattung von Arbeitsstaumltten
  • 6 Betrieb
  • 7 Abweichendeergaumlnzende Anforderungen fuumlr Baustellen
  • Anhang 1 Allgemeines Loumlsungsschema
  • Anhang 2 Ausfuumlhrungsbeispiele - Bereitstellung von Feuerloumlscheinrichtungen
Page 8: ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände"

Die Notwendigkeit von technischen Alarmierungsanlagen kann sich aus der

Gefaumlhrdungsbeurteilung oder aus Auflagen von Behoumlrden ergeben

52 Anzahl und Bereitstellung der Feuerloumlscheinrichtungen

Der Arbeitgeber hat Feuerloumlscheinrichtungen nach Art und Umfang der

Brandgefaumlhrdung und der Groumlszlige des zu schuumltzenden Bereiches in ausreichender

Anzahl nach den Punkten 521 bis 524 bereitzustellen Ein allgemeines

Loumlsungsschema enthaumllt Anhang 1 Ausfuumlhrungsbeispiele sind im Anhang 2 dargestellt

521 Grundausstattung mit Feuerloumlschern fuumlr alle Arbeitsstaumltten

(1) In allen Arbeitsstaumltten ist fuumlr die Grundausstattung die fuumlr einen Bereich

erforderliche Anzahl von Feuerloumlschern mit dem entsprechenden Loumlschvermoumlgen fuumlr

die Brandklassen A und B nach den Tabellen 2 und 3 zu ermitteln Ausgehend von der

Grundflaumlche der Arbeitsstaumltte gemaumlszlig Tabelle 3 sind die Loumlschmitteleinheiten zu

ermitteln Aus Tabelle 2 ist dann die entsprechende Art Anzahl und Groumlszlige der

Feuerloumlscher entsprechend ihres Loumlschvermoumlgens zu entnehmen wobei die Summe

der Loumlschmitteleinheiten mindestens der aus der Tabelle 3 entnommenen Zahl

entsprechen muss

Tabelle 3 Loumlschmitteleinheiten in Abhaumlngigkeit von der Grundflaumlche der Arbeitsstaumltte

Grundflaumlche bis hellip m2 Loumlschmitteleinheiten [LE]

50 6

100 9

200 12

300 15

400 18

500 21

600 24

700 27

800 30

900 33

1000 36

je weitere 250 + 6

Fuumlr die Grundausstattung duumlrfen nur Feuerloumlscher angerechnet werden die jeweils uumlber mindestens 6 Loumlschmitteleinheiten (LE) verfuumlgen

- Ausschuss fuumlr Arbeitsstaumltten ndash ASTA-Geschaumlftsfuumlhrung ndash BAuA ndash wwwbauade shy

Um tragbare Feuerloumlscher einfach handhaben zu koumlnnen sollte

- auf ein geringes Geraumltegewicht sowie

- innerhalb eines Bereiches auf gleiche Funktionsweise der Geraumlte bei Ausloumlse-

und Unterbrechungseinrichtungen

geachtet werden

Bei der Auswahl der Feuerloumlscher sollten auch moumlgliche Folgeschaumlden durch die

Loumlschmittel beruumlcksichtigt werden

In mehrgeschossigen Gebaumluden ist in jedem Geschoss mindestens ein Feuerloumlscher

bereitzustellen

(2) Sind in einem Gebaumlude Arbeitsstaumltten verschiedener Arbeitgeber vorhanden

koumlnnen vorhandene Feuerloumlscher gemeinsam genutzt werden Dabei hat jeder

Arbeitgeber sicherzustellen dass fuumlr seine Beschaumlftigten der Zugriff zu den

erforderlichen Feuerloumlschern jederzeit gewaumlhrleistet ist

522 Wandhydranten

(1) Wandhydranten koumlnnen unter den folgenden Voraussetzungen bei der

Grundausstattung von Arbeitsstaumltten mit Feuerloumlschern beruumlcksichtigt werden

- das Loumlschmittel der Wandhydranten ist fuumlr die vorhandenen Brandklassen

geeignet (siehe Tabelle 1)

- es handelt sich um Wandhydranten mit formbestaumlndigem Schlauch

- wenn eine ausreichende Anzahl von Beschaumlftigten in der Handhabung dieser

Wandhydranten unterwiesen sind und

- wenn beim Einsatz sichergestellt ist dass eine Verrauchung von Fluchtwegen

(z B Treppenraumlumen) verhindert wird Das ist z B der Fall wenn die Funktion

von Rauchschutztuumlren nicht durch den Schlauch beeintraumlchtigt wird

(2) Die Anrechnung der Wandhydranten erfolgt nach folgenden Kriterien

- Bei GebaumludenGeschossen mit einer Grundflaumlche bis einschlieszliglich 400 m2

erfolgt keine Anrechnung von Wandhydranten Die Ausstattung mit

Feuerloumlschern erfolgt gemaumlszlig Tabelle 3

- Bei GebaumludenGeschossen mit einer Grundflaumlche groumlszliger als 400 m2 koumlnnen bis

zu einem Drittel der nach Tabelle 3 erforderlichen Loumlschmitteleinheiten durch

Wandhydranten ersetzt werden Hierbei werden einem Wandhydranten

27 Loumlschmitteleinheiten zugeordnet

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523 Grundanforderungen fuumlr die Bereitstellung von Feuerloumlscheinrichtungen

Der Arbeitgeber hat sicherzustellen dass in Arbeitsstaumltten

- Feuerloumlscher gut sichtbar und leicht erreichbar angebracht sind

- Feuerloumlscher vorzugsweise in Fluchtwegen im Bereich der Ausgaumlnge ins Freie

an den Zugaumlngen zu Treppenraumlumen oder an Kreuzungspunkten von

VerkehrswegenFluren angebracht sind

- die Entfernung von jeder Stelle zum naumlchstgelegenen Feuerloumlscher moumlglichst

nicht mehr als 20 m (tatsaumlchliche Laufweglaumlnge) betraumlgt um einen schnellen

Zugriff zu gewaumlhrleisten

- Feuerloumlscher vor Beschaumldigungen und Witterungseinfluumlssen geschuumltzt

aufgestellt sind z B durch Schutzhauben Schraumlnke Anfahrschutz dies kann

z B bei Tankstellen Tiefgaragen und im Freien erforderlich sein

- Feuerloumlscher so angebracht sind dass diese ohne Schwierigkeiten aus der

Halterung entnommen werden koumlnnen fuumlr die Griffhoumlhe haben sich 080 bis

120 m als zweckmaumlszligig erwiesen

- die Standorte von Feuerloumlschern durch das Brandschutzzeichen F001

bdquoFeuerloumlscherldquo entsprechend ASR A13 bdquoSicherheits- und Gesundheitsschutzshy

kennzeichnungldquo gekennzeichnet sind sofern die Feuerloumlscher nicht gut sichtbar

angebracht oder aufgestellt sind In unuumlbersichtlichen Arbeitsstaumltten ist der

naumlchstgelegene Standort eines Feuerloumlschers gut sichtbar durch das

Brandschutzzeichen F001 bdquoFeuerloumlscherldquo in Verbindung mit einem Zusatzshy

zeichen bdquoRichtungspfeilldquo anzuzeigen Besonders in lang gestreckten Raumlumen

oder Fluren sollen Brandschutzzeichen in Laufrichtung jederzeit erkennbar sein

z B durch den Einsatz von Fahnen- oder Winkelschildern

- weitere Feuerloumlscheinrichtungen ebenfalls entsprechend ASR A13 bdquoSicherheitsshy

und Gesundheitsschutzkennzeichnungldquo gekennzeichnet sind (z B fuumlr

Wandhydranten Brandschutzzeichen F002 bdquoLoumlschschlauchldquo) und

- die Standorte der Feuerloumlscheinrichtungen in den Flucht- und Rettungsplan

entsprechend ASR A23 bdquoFluchtwege und Notausgaumlnge Flucht- und

Rettungsplanldquo aufgenommen sind

524 Arbeitsstaumltten mit erhoumlhter Brandgefaumlhrdung

(1) Liegen nach der Gefaumlhrdungsbeurteilung gemaumlszlig sect 3 der

Arbeitsstaumlttenverordnung erhoumlhte Brandgefaumlhrdungen vor sind neben der

Grundausstattung nach Punkt 521 und den Grundanforderungen fuumlr die Bereitstellung

nach Punkt 523 zusaumltzliche betriebs- und taumltigkeitsspezifische Maszlignahmen

erforderlich (siehe Absatz 3)

- Ausschuss fuumlr Arbeitsstaumltten ndash ASTA-Geschaumlftsfuumlhrung ndash BAuA ndash wwwbauade shy

In diesem Zusammenhang wird auf die TRGS 400 bdquoGefaumlhrdungsbeurteilung fuumlr Taumltigkeiten mit Gefahrstoffenldquo und TRGS 800 bdquoBrandschutzmaszlignahmenldquo hingewiesen

(2) Erhoumlhte Brandgefaumlhrdungen koumlnnen z B gegeben sein wenn

- Stoffe mit hoher Entzuumlndbarkeit oder brandfoumlrdernden Eigenschaften vorhanden

sind

- die oumlrtlichen und betrieblichen Verhaumlltnisse fuumlr die Brandentstehung guumlnstig sind

und in der Anfangsphase mit einer schnellen Brandausbreitung zu rechnen ist

- brandgefaumlhrliche Arbeiten durchgefuumlhrt werden (z B Schweiszligen

Brennschneiden Trennschleifen Loumlten) oder brandgefaumlhrliche Verfahren

angewendet werden (z B Farbspritzen Flammarbeiten) oder

- erhoumlhte Gefaumlhrdungen vorliegen z B durch Selbstentzuumlndung Stoffe der

Brandklassen D und F brennbare Staumlube leicht- oder hochentzuumlndliche

Fluumlssigkeiten oder brennbare Gase

Von erhoumlhter Brandgefaumlhrdung kann z B in folgenden Betrieben oder

Betriebsbereichen ausgegangen werden (siehe Tabelle 4)

Tabelle 4 Beispielhafte Aufzaumlhlung von Betrieben oder Betriebsbereichen mit erhoumlhter Brandgefaumlhrdung

Betriebe oder Betriebsbereiche

1 Verkauf Handel Lagerung

- Lager mit leicht entzuumlndlichen bzw leicht entflammbaren Stoffen

- Lager fuumlr Recyclingmaterial und Sekundaumlrbrennstoffe

- Speditionslager

- Lager mit Lacken und Loumlsungsmitteln

- Altpapierlager

- Baumwolllager Holzlager Schaumstofflager

- Lagerbereiche fuumlr Verpackungsmaterial

- Lager mit sonstigem brennbaren Material

- Ausstellungen fuumlr Moumlbel

- Verkaufsraumlume mit erhoumlhten Brandgefaumlhrdungen z B Heimwerkermarkt

Baumarkt

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2 Dienstleistung

- Kinos Diskotheken

- Abfallsammelraumlume

- Kuumlchen

- Beherbergungsbetriebe

- Theaterbuumlhnen

- Tank- und Tankfahrzeugreinigung

- Chemische Reinigung

- Alten- und Pflegeheime

- Krankenhaumluser

3 Industrie

- Moumlbelherstellung Spanplattenherstellung

- Webereien Spinnereien

- Herstellung von Papier im Trockenbereich

- Verarbeitung von Papier

- Getreidemuumlhlen und Futtermittelproduktion

- Schaumstoff- Dachpappenherstellung

- Verarbeitung von brennbaren Lacken und Klebern

- Lackier- und Pulverbeschichtungsanlagen und -geraumlte

- Oumll-Haumlrtereien

- Druckereien

- Petrolchemische Anlagen

- Verarbeitung von brennbaren Chemikalien

- Leder- und Kunststoffverarbeitung

- Kunststoff-Spritzgieszligerei

- Kartonagenherstellung

- Backwarenfabrik

- Herstellung von Maschinen und Geraumlten

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4 Handwerk

- Kfz-Werkstatt

- TischlereiSchreinerei

- Polsterei

- Metallverarbeitung

- Galvanik

- Vulkanisierung

- Leder- Kunstleder- und Textilverarbeitung

- Backbetrieb

- Elektrowerkstatt

(3) Uumlber die Grundausstattung hinausgehende zusaumltzliche Maszlignahmen sind z B

- Erhoumlhung der Anzahl der Feuerloumlscher an besonders gefaumlhrdeten

Arbeitsplaumltzen um kuumlrzere Eingreifzeiten aufgrund kuumlrzerer Wege

sicherzustellen oder einen groumlszligeren Loumlscheffekt durch gleichzeitigen Einsatz

mehrerer Feuerloumlscher zu erzielen

- Bereitstellung von zusaumltzlichen Feuerloumlscheinrichtungen z B fahrbare

Pulverloumlscher fahrbare Kohlendioxidloumlscher Schaumloumlschgeraumlte oder Wand

hydranten die Loumlschmittel muumlssen fuumlr die Brandklassen der vorhandenen Stoffe

geeignet sein

- der Einsatz von Loumlschanlagen oder

- die Ausruumlstung von Bereichen mit Brandmeldeanlagen

6 Betrieb

61 Unterweisung

Der Arbeitgeber hat die Beschaumlftigten uumlber die bei ihren Taumltigkeiten auftretenden

Gefaumlhrdungen sowie uumlber die Maszlignahmen zu ihrer Abwendung vor Aufnahme der

Beschaumlftigung sowie bei Veraumlnderung des Taumltigkeitsbereiches und danach in

angemessenen Zeitabstaumlnden mindestens jedoch einmal jaumlhrlich zu unterweisen

Diese Unterweisung muss auch Maszlignahmen gegen Entstehungsbraumlnde und

Explosionen sowie das Verhalten im Gefahrenfall (z B Gebaumluderaumlumung siehe auch

ASR A23 bdquoFluchtwege und Notausgaumlnge Flucht- und Rettungsplanldquo) einschlieszligen Die

Unterweisung ist zu dokumentieren

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62 Brandschutzhelfer

(1) Der Arbeitgeber hat eine ausreichende Anzahl von Beschaumlftigten durch

Unterweisung und Uumlbung im Umgang mit Feuerloumlscheinrichtungen zur Bekaumlmpfung von

Entstehungsbraumlnden vertraut zu machen

(2) Die notwendige Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der

Gefaumlhrdungsbeurteilung Ein Anteil von fuumlnf Prozent der Beschaumlftigten ist in der Regel

ausreichend Eine groumlszligere Anzahl von Brandschutzhelfern kann z B bei erhoumlhter

Brandgefaumlhrdung der Anwesenheit vieler Personen Personen mit eingeschraumlnkter

Mobilitaumlt sowie groszliger raumlumlicher Ausdehnung der Arbeitsstaumltte erforderlich sein

(3) Bei der Anzahl der Brandschutzhelfer sind auch Schichtbetrieb und Abwesenheit

einzelner Beschaumlftigter z B Fortbildung Ferien Krankheit und Personalwechsel zu

beruumlcksichtigen

(4) Die Brandschutzhelfer sind im Hinblick auf ihre Aufgaben fachkundig zu

unterweisen Zum Unterweisungsinhalt gehoumlren neben den Grundzuumlgen des

vorbeugenden Brandschutzes Kenntnisse uumlber die betriebliche

Brandschutzorganisation die Funktions- und Wirkungsweise von

Feuerloumlscheinrichtungen die Gefahren durch Braumlnde sowie uumlber das Verhalten im

Brandfall

(5) Praktische Uumlbungen (Loumlschuumlbungen) im Umgang mit Feuerloumlscheinrichtungen

gehoumlren zur fachkundigen Unterweisung

63 Wartung und Pruumlfung

631 Brandmelde- und Feuerloumlscheinrichtungen

(1) Der Arbeitgeber hat Brandmelde- und Feuerloumlscheinrichtungen unter Beachtung

der Herstellerangaben in regelmaumlszligigen Abstaumlnden sachgerecht warten und auf ihre

Funktionsfaumlhigkeit pruumlfen zu lassen Die Ergebnisse sind zu dokumentieren

(2) Werden keine Maumlngel festgestellt ist dies auf der Feuerloumlscheinrichtung

kenntlich zu machen z B durch Anbringen einer Plakette

(3) Werden Maumlngel festgestellt die eine Funktionsfaumlhigkeit der

Feuerloumlscheinrichtung nicht mehr gewaumlhrleisten hat der Arbeitgeber unverzuumlglich zu

veranlassen dass die Feuerloumlscheinrichtung instandgesetzt oder ausgetauscht wird

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632 Besondere Regelungen fuumlr Feuerloumlscher

(1) Die Bauteile von Feuerloumlschern sowie die im Feuerloumlscher enthaltenen

Loumlschmittel koumlnnen im Laufe der Zeit unter den aumluszligeren Einfluumlssen am Aufstellungsort

wie Temperatur Luftfeuchtigkeit Verschmutzung Erschuumltterung oder unsachgemaumlszlige

Behandlung unbrauchbar werden Zur Sicherstellung der Funktionsfaumlhigkeit sind

Feuerloumlscher daher mindestens alle zwei Jahre durch einen Sachkundigen zu pruumlfen

(2) Bei starker Beanspruchung z B durch Umwelteinfluumlsse oder mobilen Einsatz

koumlnnen kuumlrzere Zeitabstaumlnde erforderlich sein

(3) Von der Pruumlfung der Funktionsfaumlhigkeit durch den Sachkundigen nach Absatz 1

bleiben die zusaumltzlichen wiederkehrenden Pruumlfungen der Feuerloumlscher nach der

Betriebssicherheitsverordnung unberuumlhrt

7 Abweichendeergaumlnzende Anforderungen fuumlr Baustellen

(1) Die Anforderungen in den Punkten 521 und 62 gelten auf Baustellen nur fuumlr

stationaumlre Baustelleneinrichtungen z B Baubuumlros Unterkuumlnfte oder Werkstaumltten

(2) Werden auf Baustellen Arbeiten mit einer Brandgefaumlhrdung durchgefuumlhrt z B

Schweiszligen Brennschneiden Trennschleifen Loumlten oder Verfahren angewendet bei

denen eine Brandgefaumlhrdung besteht z B Farbspritzen Flammarbeiten ist dort fuumlr

jedes der dabei eingesetzten Arbeitsmittel ein Feuerloumlscher fuumlr die entsprechenden

Brandklassen mit mindestens 6 LE bereitzuhalten

(3) Personen die mit den vorgenannten Arbeitsmitteln taumltig werden sind theoretisch

und praktisch im Umgang mit Feuerloumlschern zu unterweisen Es empfiehlt sich diese

Unterweisung in Abstaumlnden von 3 bis 5 Jahren zu wiederholen

(4) Baustellen mit besonderen Gefaumlhrdungen (z B Untertagebaustellen

Hochhausbau) erfordern zusaumltzliche Maszlignahmen gegen Braumlnde nach Punkt 524

Ausgewaumlhlte Literaturhinweise

- DIN EN 2 2005 - 01 Brandklassen

- DIN EN 3-7 2007 - 10 Tragbare Feuerloumlscher - Teil 7 Eigenschaften Leistu

anforderungen und Pruumlfungen

ngsshy

- DIN EN 3 Beiblatt 12000 - 03

Umweltschutz

Tragbare Feuerloumlscher - Feuerloumlschmittel und

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Anhang 1

Allgemeines Loumlsungsschema

1 Schritt - Ermittlung der vorhandenen Brandklassen nach Tabelle 1

2 Schritt - Ermittlung der Brandgefaumlhrdung gemaumlszlig Gefaumlhrdungsbeurteilung

3 Schritt - Ermittlung der Loumlschmitteleinheiten (LE) in Abhaumlngigkeit der Grundflaumlche fuumlr die in allen Arbeitsstaumltten notwendige Grundausstattung mit Feuerloumlscheinrichtungen nach Tabelle 3

4 Schritt - Festlegung der fuumlr die Grundausstattung notwendigen Anzahl der Feuerloumlscheinrichtungen entsprechend den Loumlschmitteleinheiten (LE) nach Tabelle 2

5 Schritt - Festlegung von zusaumltzlichen Maszlignahmen nach Punkt 524 Abs 3 bei erhoumlhter Brandgefaumlhrdung (siehe auch Tabelle 4)

- Ausschuss fuumlr Arbeitsstaumltten ndash ASTA-Geschaumlftsfuumlhrung ndash BAuA ndash wwwbauade shy

Anhang 2

Ausfuumlhrungsbeispiele ndash Bereitstellung von Feuerloumlscheinrichtungen

Beispiel 1

Brandklassen A und B Betriebsbereich 500 m2 die Gefaumlhrdungsbeurteilung ergab

normale Brandgefaumlhrdung

Grundausstattung mit Feuerloumlschern gemaumlszlig Tabelle 3

Tabelle 3 ergibt fuumlr 500 m2 - 21 LE

Gewaumlhlt werden Pulverloumlscher mit Loumlschvermoumlgen 21A 113B was nach Tabelle 2 fuumlr diese Bauart 6 LE entspricht

Es sind demnach 21 LE geteilt durch 6 also 4 Feuerloumlscher dieser Bauart erforderlich

Beispiel 2

Brandklassen A B und F Betriebsbereich 700 m2 die Gefaumlhrdungsbeurteilung ergab

erhoumlhte Brandgefaumlhrdung

Grundausstattung mit Feuerloumlschern gemaumlszlig Tabelle 3

Tabelle 3 ergibt fuumlr 700 m2 - 27 LE

Gewaumlhlt werden Pulverloumlscher mit Loumlschvermoumlgen 43A 233B was nach Tabelle 2 fuumlr diese Bauart 12 LE entspricht

Es sind demnach 27 LE geteilt durch 12 also 3 Feuerloumlscher dieser Bauart fuumlr die Grundausstattung erforderlich

Zusaumltzliche Maszlignahmen

Zusaumltzlich werden fuumlr die Bereiche mit Brandklasse F Fettbrandloumlscher mit

Loumlschvermoumlgen 75F bereitgestellt

- Ausschuss fuumlr Arbeitsstaumltten ndash ASTA-Geschaumlftsfuumlhrung ndash BAuA ndash wwwbauade shy

Beispiel 3

Brandklassen A und B Betriebsbereich 400 m2 die Gefaumlhrdungsbeurteilung ergab

erhoumlhte Brandgefaumlhrdung

Grundausstattung mit Feuerloumlschern gemaumlszlig Tabelle 3

Tabelle 3 ergibt fuumlr 400 m2 - 18 LE

Gewaumlhlt werden Schaumloumlscher mit Loumlschvermoumlgen 21A 113B was nach Tabelle 2 fuumlr diese Bauart 6 LE entspricht

Es sind demnach 18 LE geteilt durch 6 also 3 Feuerloumlscher dieser Bauart fuumlr die Grundausstattung erforderlich

Zusaumltzliche Maszlignahmen

Zusaumltzlich wird eine automatische Brandmeldeanlage und eine stationaumlre Loumlschanlage

installiert

Beispiel 4

Brandklasse A Betriebsbereich 600 m2 die Gefaumlhrdungsbeurteilung ergab erhoumlhte

Brandgefaumlhrdung

Grundausstattung mit Feuerloumlschern gemaumlszlig Tabelle 3

Tabelle 3 ergibt fuumlr 600 m2 - 24 LE

Gewaumlhlt werden Wasserloumlscher mit Loumlschvermoumlgen 21A was nach Tabelle 2 fuumlr diese Bauart 6 LE entspricht

Es sind demnach 24 LE geteilt durch 6 also 4 Feuerloumlscher dieser Bauart fuumlr die Grundausstattung erforderlich

Zusaumltzliche Maszlignahmen

Zusaumltzlich werden 6 weitere Wasserloumlscher mit Loumlschvermoumlgen 13A bereitgestellt und

im Betriebsbereich verteilt um die Wege zum naumlchstgelegenen Feuerloumlscher fuumlr einen

noch schnelleren Zugriff zu verkuumlrzen

- Ausschuss fuumlr Arbeitsstaumltten ndash ASTA-Geschaumlftsfuumlhrung ndash BAuA ndash wwwbauade shy

  • ASR A22 Maszlignahmen gegen Braumlnde
  • Inhalt
  • 1 Zielstellung
  • 2 Anwendungsbereich
  • 3 Begriffsbestimmungen
  • 4 Eignung von Feuerloumlschern und Loumlschmitteln
  • 5 Ausstattung von Arbeitsstaumltten
  • 6 Betrieb
  • 7 Abweichendeergaumlnzende Anforderungen fuumlr Baustellen
  • Anhang 1 Allgemeines Loumlsungsschema
  • Anhang 2 Ausfuumlhrungsbeispiele - Bereitstellung von Feuerloumlscheinrichtungen
Page 9: ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände"

Um tragbare Feuerloumlscher einfach handhaben zu koumlnnen sollte

- auf ein geringes Geraumltegewicht sowie

- innerhalb eines Bereiches auf gleiche Funktionsweise der Geraumlte bei Ausloumlse-

und Unterbrechungseinrichtungen

geachtet werden

Bei der Auswahl der Feuerloumlscher sollten auch moumlgliche Folgeschaumlden durch die

Loumlschmittel beruumlcksichtigt werden

In mehrgeschossigen Gebaumluden ist in jedem Geschoss mindestens ein Feuerloumlscher

bereitzustellen

(2) Sind in einem Gebaumlude Arbeitsstaumltten verschiedener Arbeitgeber vorhanden

koumlnnen vorhandene Feuerloumlscher gemeinsam genutzt werden Dabei hat jeder

Arbeitgeber sicherzustellen dass fuumlr seine Beschaumlftigten der Zugriff zu den

erforderlichen Feuerloumlschern jederzeit gewaumlhrleistet ist

522 Wandhydranten

(1) Wandhydranten koumlnnen unter den folgenden Voraussetzungen bei der

Grundausstattung von Arbeitsstaumltten mit Feuerloumlschern beruumlcksichtigt werden

- das Loumlschmittel der Wandhydranten ist fuumlr die vorhandenen Brandklassen

geeignet (siehe Tabelle 1)

- es handelt sich um Wandhydranten mit formbestaumlndigem Schlauch

- wenn eine ausreichende Anzahl von Beschaumlftigten in der Handhabung dieser

Wandhydranten unterwiesen sind und

- wenn beim Einsatz sichergestellt ist dass eine Verrauchung von Fluchtwegen

(z B Treppenraumlumen) verhindert wird Das ist z B der Fall wenn die Funktion

von Rauchschutztuumlren nicht durch den Schlauch beeintraumlchtigt wird

(2) Die Anrechnung der Wandhydranten erfolgt nach folgenden Kriterien

- Bei GebaumludenGeschossen mit einer Grundflaumlche bis einschlieszliglich 400 m2

erfolgt keine Anrechnung von Wandhydranten Die Ausstattung mit

Feuerloumlschern erfolgt gemaumlszlig Tabelle 3

- Bei GebaumludenGeschossen mit einer Grundflaumlche groumlszliger als 400 m2 koumlnnen bis

zu einem Drittel der nach Tabelle 3 erforderlichen Loumlschmitteleinheiten durch

Wandhydranten ersetzt werden Hierbei werden einem Wandhydranten

27 Loumlschmitteleinheiten zugeordnet

- Ausschuss fuumlr Arbeitsstaumltten ndash ASTA-Geschaumlftsfuumlhrung ndash BAuA ndash wwwbauade shy

523 Grundanforderungen fuumlr die Bereitstellung von Feuerloumlscheinrichtungen

Der Arbeitgeber hat sicherzustellen dass in Arbeitsstaumltten

- Feuerloumlscher gut sichtbar und leicht erreichbar angebracht sind

- Feuerloumlscher vorzugsweise in Fluchtwegen im Bereich der Ausgaumlnge ins Freie

an den Zugaumlngen zu Treppenraumlumen oder an Kreuzungspunkten von

VerkehrswegenFluren angebracht sind

- die Entfernung von jeder Stelle zum naumlchstgelegenen Feuerloumlscher moumlglichst

nicht mehr als 20 m (tatsaumlchliche Laufweglaumlnge) betraumlgt um einen schnellen

Zugriff zu gewaumlhrleisten

- Feuerloumlscher vor Beschaumldigungen und Witterungseinfluumlssen geschuumltzt

aufgestellt sind z B durch Schutzhauben Schraumlnke Anfahrschutz dies kann

z B bei Tankstellen Tiefgaragen und im Freien erforderlich sein

- Feuerloumlscher so angebracht sind dass diese ohne Schwierigkeiten aus der

Halterung entnommen werden koumlnnen fuumlr die Griffhoumlhe haben sich 080 bis

120 m als zweckmaumlszligig erwiesen

- die Standorte von Feuerloumlschern durch das Brandschutzzeichen F001

bdquoFeuerloumlscherldquo entsprechend ASR A13 bdquoSicherheits- und Gesundheitsschutzshy

kennzeichnungldquo gekennzeichnet sind sofern die Feuerloumlscher nicht gut sichtbar

angebracht oder aufgestellt sind In unuumlbersichtlichen Arbeitsstaumltten ist der

naumlchstgelegene Standort eines Feuerloumlschers gut sichtbar durch das

Brandschutzzeichen F001 bdquoFeuerloumlscherldquo in Verbindung mit einem Zusatzshy

zeichen bdquoRichtungspfeilldquo anzuzeigen Besonders in lang gestreckten Raumlumen

oder Fluren sollen Brandschutzzeichen in Laufrichtung jederzeit erkennbar sein

z B durch den Einsatz von Fahnen- oder Winkelschildern

- weitere Feuerloumlscheinrichtungen ebenfalls entsprechend ASR A13 bdquoSicherheitsshy

und Gesundheitsschutzkennzeichnungldquo gekennzeichnet sind (z B fuumlr

Wandhydranten Brandschutzzeichen F002 bdquoLoumlschschlauchldquo) und

- die Standorte der Feuerloumlscheinrichtungen in den Flucht- und Rettungsplan

entsprechend ASR A23 bdquoFluchtwege und Notausgaumlnge Flucht- und

Rettungsplanldquo aufgenommen sind

524 Arbeitsstaumltten mit erhoumlhter Brandgefaumlhrdung

(1) Liegen nach der Gefaumlhrdungsbeurteilung gemaumlszlig sect 3 der

Arbeitsstaumlttenverordnung erhoumlhte Brandgefaumlhrdungen vor sind neben der

Grundausstattung nach Punkt 521 und den Grundanforderungen fuumlr die Bereitstellung

nach Punkt 523 zusaumltzliche betriebs- und taumltigkeitsspezifische Maszlignahmen

erforderlich (siehe Absatz 3)

- Ausschuss fuumlr Arbeitsstaumltten ndash ASTA-Geschaumlftsfuumlhrung ndash BAuA ndash wwwbauade shy

In diesem Zusammenhang wird auf die TRGS 400 bdquoGefaumlhrdungsbeurteilung fuumlr Taumltigkeiten mit Gefahrstoffenldquo und TRGS 800 bdquoBrandschutzmaszlignahmenldquo hingewiesen

(2) Erhoumlhte Brandgefaumlhrdungen koumlnnen z B gegeben sein wenn

- Stoffe mit hoher Entzuumlndbarkeit oder brandfoumlrdernden Eigenschaften vorhanden

sind

- die oumlrtlichen und betrieblichen Verhaumlltnisse fuumlr die Brandentstehung guumlnstig sind

und in der Anfangsphase mit einer schnellen Brandausbreitung zu rechnen ist

- brandgefaumlhrliche Arbeiten durchgefuumlhrt werden (z B Schweiszligen

Brennschneiden Trennschleifen Loumlten) oder brandgefaumlhrliche Verfahren

angewendet werden (z B Farbspritzen Flammarbeiten) oder

- erhoumlhte Gefaumlhrdungen vorliegen z B durch Selbstentzuumlndung Stoffe der

Brandklassen D und F brennbare Staumlube leicht- oder hochentzuumlndliche

Fluumlssigkeiten oder brennbare Gase

Von erhoumlhter Brandgefaumlhrdung kann z B in folgenden Betrieben oder

Betriebsbereichen ausgegangen werden (siehe Tabelle 4)

Tabelle 4 Beispielhafte Aufzaumlhlung von Betrieben oder Betriebsbereichen mit erhoumlhter Brandgefaumlhrdung

Betriebe oder Betriebsbereiche

1 Verkauf Handel Lagerung

- Lager mit leicht entzuumlndlichen bzw leicht entflammbaren Stoffen

- Lager fuumlr Recyclingmaterial und Sekundaumlrbrennstoffe

- Speditionslager

- Lager mit Lacken und Loumlsungsmitteln

- Altpapierlager

- Baumwolllager Holzlager Schaumstofflager

- Lagerbereiche fuumlr Verpackungsmaterial

- Lager mit sonstigem brennbaren Material

- Ausstellungen fuumlr Moumlbel

- Verkaufsraumlume mit erhoumlhten Brandgefaumlhrdungen z B Heimwerkermarkt

Baumarkt

- Ausschuss fuumlr Arbeitsstaumltten ndash ASTA-Geschaumlftsfuumlhrung ndash BAuA ndash wwwbauade shy

2 Dienstleistung

- Kinos Diskotheken

- Abfallsammelraumlume

- Kuumlchen

- Beherbergungsbetriebe

- Theaterbuumlhnen

- Tank- und Tankfahrzeugreinigung

- Chemische Reinigung

- Alten- und Pflegeheime

- Krankenhaumluser

3 Industrie

- Moumlbelherstellung Spanplattenherstellung

- Webereien Spinnereien

- Herstellung von Papier im Trockenbereich

- Verarbeitung von Papier

- Getreidemuumlhlen und Futtermittelproduktion

- Schaumstoff- Dachpappenherstellung

- Verarbeitung von brennbaren Lacken und Klebern

- Lackier- und Pulverbeschichtungsanlagen und -geraumlte

- Oumll-Haumlrtereien

- Druckereien

- Petrolchemische Anlagen

- Verarbeitung von brennbaren Chemikalien

- Leder- und Kunststoffverarbeitung

- Kunststoff-Spritzgieszligerei

- Kartonagenherstellung

- Backwarenfabrik

- Herstellung von Maschinen und Geraumlten

- Ausschuss fuumlr Arbeitsstaumltten ndash ASTA-Geschaumlftsfuumlhrung ndash BAuA ndash wwwbauade shy

4 Handwerk

- Kfz-Werkstatt

- TischlereiSchreinerei

- Polsterei

- Metallverarbeitung

- Galvanik

- Vulkanisierung

- Leder- Kunstleder- und Textilverarbeitung

- Backbetrieb

- Elektrowerkstatt

(3) Uumlber die Grundausstattung hinausgehende zusaumltzliche Maszlignahmen sind z B

- Erhoumlhung der Anzahl der Feuerloumlscher an besonders gefaumlhrdeten

Arbeitsplaumltzen um kuumlrzere Eingreifzeiten aufgrund kuumlrzerer Wege

sicherzustellen oder einen groumlszligeren Loumlscheffekt durch gleichzeitigen Einsatz

mehrerer Feuerloumlscher zu erzielen

- Bereitstellung von zusaumltzlichen Feuerloumlscheinrichtungen z B fahrbare

Pulverloumlscher fahrbare Kohlendioxidloumlscher Schaumloumlschgeraumlte oder Wand

hydranten die Loumlschmittel muumlssen fuumlr die Brandklassen der vorhandenen Stoffe

geeignet sein

- der Einsatz von Loumlschanlagen oder

- die Ausruumlstung von Bereichen mit Brandmeldeanlagen

6 Betrieb

61 Unterweisung

Der Arbeitgeber hat die Beschaumlftigten uumlber die bei ihren Taumltigkeiten auftretenden

Gefaumlhrdungen sowie uumlber die Maszlignahmen zu ihrer Abwendung vor Aufnahme der

Beschaumlftigung sowie bei Veraumlnderung des Taumltigkeitsbereiches und danach in

angemessenen Zeitabstaumlnden mindestens jedoch einmal jaumlhrlich zu unterweisen

Diese Unterweisung muss auch Maszlignahmen gegen Entstehungsbraumlnde und

Explosionen sowie das Verhalten im Gefahrenfall (z B Gebaumluderaumlumung siehe auch

ASR A23 bdquoFluchtwege und Notausgaumlnge Flucht- und Rettungsplanldquo) einschlieszligen Die

Unterweisung ist zu dokumentieren

- Ausschuss fuumlr Arbeitsstaumltten ndash ASTA-Geschaumlftsfuumlhrung ndash BAuA ndash wwwbauade shy

62 Brandschutzhelfer

(1) Der Arbeitgeber hat eine ausreichende Anzahl von Beschaumlftigten durch

Unterweisung und Uumlbung im Umgang mit Feuerloumlscheinrichtungen zur Bekaumlmpfung von

Entstehungsbraumlnden vertraut zu machen

(2) Die notwendige Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der

Gefaumlhrdungsbeurteilung Ein Anteil von fuumlnf Prozent der Beschaumlftigten ist in der Regel

ausreichend Eine groumlszligere Anzahl von Brandschutzhelfern kann z B bei erhoumlhter

Brandgefaumlhrdung der Anwesenheit vieler Personen Personen mit eingeschraumlnkter

Mobilitaumlt sowie groszliger raumlumlicher Ausdehnung der Arbeitsstaumltte erforderlich sein

(3) Bei der Anzahl der Brandschutzhelfer sind auch Schichtbetrieb und Abwesenheit

einzelner Beschaumlftigter z B Fortbildung Ferien Krankheit und Personalwechsel zu

beruumlcksichtigen

(4) Die Brandschutzhelfer sind im Hinblick auf ihre Aufgaben fachkundig zu

unterweisen Zum Unterweisungsinhalt gehoumlren neben den Grundzuumlgen des

vorbeugenden Brandschutzes Kenntnisse uumlber die betriebliche

Brandschutzorganisation die Funktions- und Wirkungsweise von

Feuerloumlscheinrichtungen die Gefahren durch Braumlnde sowie uumlber das Verhalten im

Brandfall

(5) Praktische Uumlbungen (Loumlschuumlbungen) im Umgang mit Feuerloumlscheinrichtungen

gehoumlren zur fachkundigen Unterweisung

63 Wartung und Pruumlfung

631 Brandmelde- und Feuerloumlscheinrichtungen

(1) Der Arbeitgeber hat Brandmelde- und Feuerloumlscheinrichtungen unter Beachtung

der Herstellerangaben in regelmaumlszligigen Abstaumlnden sachgerecht warten und auf ihre

Funktionsfaumlhigkeit pruumlfen zu lassen Die Ergebnisse sind zu dokumentieren

(2) Werden keine Maumlngel festgestellt ist dies auf der Feuerloumlscheinrichtung

kenntlich zu machen z B durch Anbringen einer Plakette

(3) Werden Maumlngel festgestellt die eine Funktionsfaumlhigkeit der

Feuerloumlscheinrichtung nicht mehr gewaumlhrleisten hat der Arbeitgeber unverzuumlglich zu

veranlassen dass die Feuerloumlscheinrichtung instandgesetzt oder ausgetauscht wird

- Ausschuss fuumlr Arbeitsstaumltten ndash ASTA-Geschaumlftsfuumlhrung ndash BAuA ndash wwwbauade shy

632 Besondere Regelungen fuumlr Feuerloumlscher

(1) Die Bauteile von Feuerloumlschern sowie die im Feuerloumlscher enthaltenen

Loumlschmittel koumlnnen im Laufe der Zeit unter den aumluszligeren Einfluumlssen am Aufstellungsort

wie Temperatur Luftfeuchtigkeit Verschmutzung Erschuumltterung oder unsachgemaumlszlige

Behandlung unbrauchbar werden Zur Sicherstellung der Funktionsfaumlhigkeit sind

Feuerloumlscher daher mindestens alle zwei Jahre durch einen Sachkundigen zu pruumlfen

(2) Bei starker Beanspruchung z B durch Umwelteinfluumlsse oder mobilen Einsatz

koumlnnen kuumlrzere Zeitabstaumlnde erforderlich sein

(3) Von der Pruumlfung der Funktionsfaumlhigkeit durch den Sachkundigen nach Absatz 1

bleiben die zusaumltzlichen wiederkehrenden Pruumlfungen der Feuerloumlscher nach der

Betriebssicherheitsverordnung unberuumlhrt

7 Abweichendeergaumlnzende Anforderungen fuumlr Baustellen

(1) Die Anforderungen in den Punkten 521 und 62 gelten auf Baustellen nur fuumlr

stationaumlre Baustelleneinrichtungen z B Baubuumlros Unterkuumlnfte oder Werkstaumltten

(2) Werden auf Baustellen Arbeiten mit einer Brandgefaumlhrdung durchgefuumlhrt z B

Schweiszligen Brennschneiden Trennschleifen Loumlten oder Verfahren angewendet bei

denen eine Brandgefaumlhrdung besteht z B Farbspritzen Flammarbeiten ist dort fuumlr

jedes der dabei eingesetzten Arbeitsmittel ein Feuerloumlscher fuumlr die entsprechenden

Brandklassen mit mindestens 6 LE bereitzuhalten

(3) Personen die mit den vorgenannten Arbeitsmitteln taumltig werden sind theoretisch

und praktisch im Umgang mit Feuerloumlschern zu unterweisen Es empfiehlt sich diese

Unterweisung in Abstaumlnden von 3 bis 5 Jahren zu wiederholen

(4) Baustellen mit besonderen Gefaumlhrdungen (z B Untertagebaustellen

Hochhausbau) erfordern zusaumltzliche Maszlignahmen gegen Braumlnde nach Punkt 524

Ausgewaumlhlte Literaturhinweise

- DIN EN 2 2005 - 01 Brandklassen

- DIN EN 3-7 2007 - 10 Tragbare Feuerloumlscher - Teil 7 Eigenschaften Leistu

anforderungen und Pruumlfungen

ngsshy

- DIN EN 3 Beiblatt 12000 - 03

Umweltschutz

Tragbare Feuerloumlscher - Feuerloumlschmittel und

- Ausschuss fuumlr Arbeitsstaumltten ndash ASTA-Geschaumlftsfuumlhrung ndash BAuA ndash wwwbauade shy

Anhang 1

Allgemeines Loumlsungsschema

1 Schritt - Ermittlung der vorhandenen Brandklassen nach Tabelle 1

2 Schritt - Ermittlung der Brandgefaumlhrdung gemaumlszlig Gefaumlhrdungsbeurteilung

3 Schritt - Ermittlung der Loumlschmitteleinheiten (LE) in Abhaumlngigkeit der Grundflaumlche fuumlr die in allen Arbeitsstaumltten notwendige Grundausstattung mit Feuerloumlscheinrichtungen nach Tabelle 3

4 Schritt - Festlegung der fuumlr die Grundausstattung notwendigen Anzahl der Feuerloumlscheinrichtungen entsprechend den Loumlschmitteleinheiten (LE) nach Tabelle 2

5 Schritt - Festlegung von zusaumltzlichen Maszlignahmen nach Punkt 524 Abs 3 bei erhoumlhter Brandgefaumlhrdung (siehe auch Tabelle 4)

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Anhang 2

Ausfuumlhrungsbeispiele ndash Bereitstellung von Feuerloumlscheinrichtungen

Beispiel 1

Brandklassen A und B Betriebsbereich 500 m2 die Gefaumlhrdungsbeurteilung ergab

normale Brandgefaumlhrdung

Grundausstattung mit Feuerloumlschern gemaumlszlig Tabelle 3

Tabelle 3 ergibt fuumlr 500 m2 - 21 LE

Gewaumlhlt werden Pulverloumlscher mit Loumlschvermoumlgen 21A 113B was nach Tabelle 2 fuumlr diese Bauart 6 LE entspricht

Es sind demnach 21 LE geteilt durch 6 also 4 Feuerloumlscher dieser Bauart erforderlich

Beispiel 2

Brandklassen A B und F Betriebsbereich 700 m2 die Gefaumlhrdungsbeurteilung ergab

erhoumlhte Brandgefaumlhrdung

Grundausstattung mit Feuerloumlschern gemaumlszlig Tabelle 3

Tabelle 3 ergibt fuumlr 700 m2 - 27 LE

Gewaumlhlt werden Pulverloumlscher mit Loumlschvermoumlgen 43A 233B was nach Tabelle 2 fuumlr diese Bauart 12 LE entspricht

Es sind demnach 27 LE geteilt durch 12 also 3 Feuerloumlscher dieser Bauart fuumlr die Grundausstattung erforderlich

Zusaumltzliche Maszlignahmen

Zusaumltzlich werden fuumlr die Bereiche mit Brandklasse F Fettbrandloumlscher mit

Loumlschvermoumlgen 75F bereitgestellt

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Beispiel 3

Brandklassen A und B Betriebsbereich 400 m2 die Gefaumlhrdungsbeurteilung ergab

erhoumlhte Brandgefaumlhrdung

Grundausstattung mit Feuerloumlschern gemaumlszlig Tabelle 3

Tabelle 3 ergibt fuumlr 400 m2 - 18 LE

Gewaumlhlt werden Schaumloumlscher mit Loumlschvermoumlgen 21A 113B was nach Tabelle 2 fuumlr diese Bauart 6 LE entspricht

Es sind demnach 18 LE geteilt durch 6 also 3 Feuerloumlscher dieser Bauart fuumlr die Grundausstattung erforderlich

Zusaumltzliche Maszlignahmen

Zusaumltzlich wird eine automatische Brandmeldeanlage und eine stationaumlre Loumlschanlage

installiert

Beispiel 4

Brandklasse A Betriebsbereich 600 m2 die Gefaumlhrdungsbeurteilung ergab erhoumlhte

Brandgefaumlhrdung

Grundausstattung mit Feuerloumlschern gemaumlszlig Tabelle 3

Tabelle 3 ergibt fuumlr 600 m2 - 24 LE

Gewaumlhlt werden Wasserloumlscher mit Loumlschvermoumlgen 21A was nach Tabelle 2 fuumlr diese Bauart 6 LE entspricht

Es sind demnach 24 LE geteilt durch 6 also 4 Feuerloumlscher dieser Bauart fuumlr die Grundausstattung erforderlich

Zusaumltzliche Maszlignahmen

Zusaumltzlich werden 6 weitere Wasserloumlscher mit Loumlschvermoumlgen 13A bereitgestellt und

im Betriebsbereich verteilt um die Wege zum naumlchstgelegenen Feuerloumlscher fuumlr einen

noch schnelleren Zugriff zu verkuumlrzen

- Ausschuss fuumlr Arbeitsstaumltten ndash ASTA-Geschaumlftsfuumlhrung ndash BAuA ndash wwwbauade shy

  • ASR A22 Maszlignahmen gegen Braumlnde
  • Inhalt
  • 1 Zielstellung
  • 2 Anwendungsbereich
  • 3 Begriffsbestimmungen
  • 4 Eignung von Feuerloumlschern und Loumlschmitteln
  • 5 Ausstattung von Arbeitsstaumltten
  • 6 Betrieb
  • 7 Abweichendeergaumlnzende Anforderungen fuumlr Baustellen
  • Anhang 1 Allgemeines Loumlsungsschema
  • Anhang 2 Ausfuumlhrungsbeispiele - Bereitstellung von Feuerloumlscheinrichtungen
Page 10: ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände"

523 Grundanforderungen fuumlr die Bereitstellung von Feuerloumlscheinrichtungen

Der Arbeitgeber hat sicherzustellen dass in Arbeitsstaumltten

- Feuerloumlscher gut sichtbar und leicht erreichbar angebracht sind

- Feuerloumlscher vorzugsweise in Fluchtwegen im Bereich der Ausgaumlnge ins Freie

an den Zugaumlngen zu Treppenraumlumen oder an Kreuzungspunkten von

VerkehrswegenFluren angebracht sind

- die Entfernung von jeder Stelle zum naumlchstgelegenen Feuerloumlscher moumlglichst

nicht mehr als 20 m (tatsaumlchliche Laufweglaumlnge) betraumlgt um einen schnellen

Zugriff zu gewaumlhrleisten

- Feuerloumlscher vor Beschaumldigungen und Witterungseinfluumlssen geschuumltzt

aufgestellt sind z B durch Schutzhauben Schraumlnke Anfahrschutz dies kann

z B bei Tankstellen Tiefgaragen und im Freien erforderlich sein

- Feuerloumlscher so angebracht sind dass diese ohne Schwierigkeiten aus der

Halterung entnommen werden koumlnnen fuumlr die Griffhoumlhe haben sich 080 bis

120 m als zweckmaumlszligig erwiesen

- die Standorte von Feuerloumlschern durch das Brandschutzzeichen F001

bdquoFeuerloumlscherldquo entsprechend ASR A13 bdquoSicherheits- und Gesundheitsschutzshy

kennzeichnungldquo gekennzeichnet sind sofern die Feuerloumlscher nicht gut sichtbar

angebracht oder aufgestellt sind In unuumlbersichtlichen Arbeitsstaumltten ist der

naumlchstgelegene Standort eines Feuerloumlschers gut sichtbar durch das

Brandschutzzeichen F001 bdquoFeuerloumlscherldquo in Verbindung mit einem Zusatzshy

zeichen bdquoRichtungspfeilldquo anzuzeigen Besonders in lang gestreckten Raumlumen

oder Fluren sollen Brandschutzzeichen in Laufrichtung jederzeit erkennbar sein

z B durch den Einsatz von Fahnen- oder Winkelschildern

- weitere Feuerloumlscheinrichtungen ebenfalls entsprechend ASR A13 bdquoSicherheitsshy

und Gesundheitsschutzkennzeichnungldquo gekennzeichnet sind (z B fuumlr

Wandhydranten Brandschutzzeichen F002 bdquoLoumlschschlauchldquo) und

- die Standorte der Feuerloumlscheinrichtungen in den Flucht- und Rettungsplan

entsprechend ASR A23 bdquoFluchtwege und Notausgaumlnge Flucht- und

Rettungsplanldquo aufgenommen sind

524 Arbeitsstaumltten mit erhoumlhter Brandgefaumlhrdung

(1) Liegen nach der Gefaumlhrdungsbeurteilung gemaumlszlig sect 3 der

Arbeitsstaumlttenverordnung erhoumlhte Brandgefaumlhrdungen vor sind neben der

Grundausstattung nach Punkt 521 und den Grundanforderungen fuumlr die Bereitstellung

nach Punkt 523 zusaumltzliche betriebs- und taumltigkeitsspezifische Maszlignahmen

erforderlich (siehe Absatz 3)

- Ausschuss fuumlr Arbeitsstaumltten ndash ASTA-Geschaumlftsfuumlhrung ndash BAuA ndash wwwbauade shy

In diesem Zusammenhang wird auf die TRGS 400 bdquoGefaumlhrdungsbeurteilung fuumlr Taumltigkeiten mit Gefahrstoffenldquo und TRGS 800 bdquoBrandschutzmaszlignahmenldquo hingewiesen

(2) Erhoumlhte Brandgefaumlhrdungen koumlnnen z B gegeben sein wenn

- Stoffe mit hoher Entzuumlndbarkeit oder brandfoumlrdernden Eigenschaften vorhanden

sind

- die oumlrtlichen und betrieblichen Verhaumlltnisse fuumlr die Brandentstehung guumlnstig sind

und in der Anfangsphase mit einer schnellen Brandausbreitung zu rechnen ist

- brandgefaumlhrliche Arbeiten durchgefuumlhrt werden (z B Schweiszligen

Brennschneiden Trennschleifen Loumlten) oder brandgefaumlhrliche Verfahren

angewendet werden (z B Farbspritzen Flammarbeiten) oder

- erhoumlhte Gefaumlhrdungen vorliegen z B durch Selbstentzuumlndung Stoffe der

Brandklassen D und F brennbare Staumlube leicht- oder hochentzuumlndliche

Fluumlssigkeiten oder brennbare Gase

Von erhoumlhter Brandgefaumlhrdung kann z B in folgenden Betrieben oder

Betriebsbereichen ausgegangen werden (siehe Tabelle 4)

Tabelle 4 Beispielhafte Aufzaumlhlung von Betrieben oder Betriebsbereichen mit erhoumlhter Brandgefaumlhrdung

Betriebe oder Betriebsbereiche

1 Verkauf Handel Lagerung

- Lager mit leicht entzuumlndlichen bzw leicht entflammbaren Stoffen

- Lager fuumlr Recyclingmaterial und Sekundaumlrbrennstoffe

- Speditionslager

- Lager mit Lacken und Loumlsungsmitteln

- Altpapierlager

- Baumwolllager Holzlager Schaumstofflager

- Lagerbereiche fuumlr Verpackungsmaterial

- Lager mit sonstigem brennbaren Material

- Ausstellungen fuumlr Moumlbel

- Verkaufsraumlume mit erhoumlhten Brandgefaumlhrdungen z B Heimwerkermarkt

Baumarkt

- Ausschuss fuumlr Arbeitsstaumltten ndash ASTA-Geschaumlftsfuumlhrung ndash BAuA ndash wwwbauade shy

2 Dienstleistung

- Kinos Diskotheken

- Abfallsammelraumlume

- Kuumlchen

- Beherbergungsbetriebe

- Theaterbuumlhnen

- Tank- und Tankfahrzeugreinigung

- Chemische Reinigung

- Alten- und Pflegeheime

- Krankenhaumluser

3 Industrie

- Moumlbelherstellung Spanplattenherstellung

- Webereien Spinnereien

- Herstellung von Papier im Trockenbereich

- Verarbeitung von Papier

- Getreidemuumlhlen und Futtermittelproduktion

- Schaumstoff- Dachpappenherstellung

- Verarbeitung von brennbaren Lacken und Klebern

- Lackier- und Pulverbeschichtungsanlagen und -geraumlte

- Oumll-Haumlrtereien

- Druckereien

- Petrolchemische Anlagen

- Verarbeitung von brennbaren Chemikalien

- Leder- und Kunststoffverarbeitung

- Kunststoff-Spritzgieszligerei

- Kartonagenherstellung

- Backwarenfabrik

- Herstellung von Maschinen und Geraumlten

- Ausschuss fuumlr Arbeitsstaumltten ndash ASTA-Geschaumlftsfuumlhrung ndash BAuA ndash wwwbauade shy

4 Handwerk

- Kfz-Werkstatt

- TischlereiSchreinerei

- Polsterei

- Metallverarbeitung

- Galvanik

- Vulkanisierung

- Leder- Kunstleder- und Textilverarbeitung

- Backbetrieb

- Elektrowerkstatt

(3) Uumlber die Grundausstattung hinausgehende zusaumltzliche Maszlignahmen sind z B

- Erhoumlhung der Anzahl der Feuerloumlscher an besonders gefaumlhrdeten

Arbeitsplaumltzen um kuumlrzere Eingreifzeiten aufgrund kuumlrzerer Wege

sicherzustellen oder einen groumlszligeren Loumlscheffekt durch gleichzeitigen Einsatz

mehrerer Feuerloumlscher zu erzielen

- Bereitstellung von zusaumltzlichen Feuerloumlscheinrichtungen z B fahrbare

Pulverloumlscher fahrbare Kohlendioxidloumlscher Schaumloumlschgeraumlte oder Wand

hydranten die Loumlschmittel muumlssen fuumlr die Brandklassen der vorhandenen Stoffe

geeignet sein

- der Einsatz von Loumlschanlagen oder

- die Ausruumlstung von Bereichen mit Brandmeldeanlagen

6 Betrieb

61 Unterweisung

Der Arbeitgeber hat die Beschaumlftigten uumlber die bei ihren Taumltigkeiten auftretenden

Gefaumlhrdungen sowie uumlber die Maszlignahmen zu ihrer Abwendung vor Aufnahme der

Beschaumlftigung sowie bei Veraumlnderung des Taumltigkeitsbereiches und danach in

angemessenen Zeitabstaumlnden mindestens jedoch einmal jaumlhrlich zu unterweisen

Diese Unterweisung muss auch Maszlignahmen gegen Entstehungsbraumlnde und

Explosionen sowie das Verhalten im Gefahrenfall (z B Gebaumluderaumlumung siehe auch

ASR A23 bdquoFluchtwege und Notausgaumlnge Flucht- und Rettungsplanldquo) einschlieszligen Die

Unterweisung ist zu dokumentieren

- Ausschuss fuumlr Arbeitsstaumltten ndash ASTA-Geschaumlftsfuumlhrung ndash BAuA ndash wwwbauade shy

62 Brandschutzhelfer

(1) Der Arbeitgeber hat eine ausreichende Anzahl von Beschaumlftigten durch

Unterweisung und Uumlbung im Umgang mit Feuerloumlscheinrichtungen zur Bekaumlmpfung von

Entstehungsbraumlnden vertraut zu machen

(2) Die notwendige Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der

Gefaumlhrdungsbeurteilung Ein Anteil von fuumlnf Prozent der Beschaumlftigten ist in der Regel

ausreichend Eine groumlszligere Anzahl von Brandschutzhelfern kann z B bei erhoumlhter

Brandgefaumlhrdung der Anwesenheit vieler Personen Personen mit eingeschraumlnkter

Mobilitaumlt sowie groszliger raumlumlicher Ausdehnung der Arbeitsstaumltte erforderlich sein

(3) Bei der Anzahl der Brandschutzhelfer sind auch Schichtbetrieb und Abwesenheit

einzelner Beschaumlftigter z B Fortbildung Ferien Krankheit und Personalwechsel zu

beruumlcksichtigen

(4) Die Brandschutzhelfer sind im Hinblick auf ihre Aufgaben fachkundig zu

unterweisen Zum Unterweisungsinhalt gehoumlren neben den Grundzuumlgen des

vorbeugenden Brandschutzes Kenntnisse uumlber die betriebliche

Brandschutzorganisation die Funktions- und Wirkungsweise von

Feuerloumlscheinrichtungen die Gefahren durch Braumlnde sowie uumlber das Verhalten im

Brandfall

(5) Praktische Uumlbungen (Loumlschuumlbungen) im Umgang mit Feuerloumlscheinrichtungen

gehoumlren zur fachkundigen Unterweisung

63 Wartung und Pruumlfung

631 Brandmelde- und Feuerloumlscheinrichtungen

(1) Der Arbeitgeber hat Brandmelde- und Feuerloumlscheinrichtungen unter Beachtung

der Herstellerangaben in regelmaumlszligigen Abstaumlnden sachgerecht warten und auf ihre

Funktionsfaumlhigkeit pruumlfen zu lassen Die Ergebnisse sind zu dokumentieren

(2) Werden keine Maumlngel festgestellt ist dies auf der Feuerloumlscheinrichtung

kenntlich zu machen z B durch Anbringen einer Plakette

(3) Werden Maumlngel festgestellt die eine Funktionsfaumlhigkeit der

Feuerloumlscheinrichtung nicht mehr gewaumlhrleisten hat der Arbeitgeber unverzuumlglich zu

veranlassen dass die Feuerloumlscheinrichtung instandgesetzt oder ausgetauscht wird

- Ausschuss fuumlr Arbeitsstaumltten ndash ASTA-Geschaumlftsfuumlhrung ndash BAuA ndash wwwbauade shy

632 Besondere Regelungen fuumlr Feuerloumlscher

(1) Die Bauteile von Feuerloumlschern sowie die im Feuerloumlscher enthaltenen

Loumlschmittel koumlnnen im Laufe der Zeit unter den aumluszligeren Einfluumlssen am Aufstellungsort

wie Temperatur Luftfeuchtigkeit Verschmutzung Erschuumltterung oder unsachgemaumlszlige

Behandlung unbrauchbar werden Zur Sicherstellung der Funktionsfaumlhigkeit sind

Feuerloumlscher daher mindestens alle zwei Jahre durch einen Sachkundigen zu pruumlfen

(2) Bei starker Beanspruchung z B durch Umwelteinfluumlsse oder mobilen Einsatz

koumlnnen kuumlrzere Zeitabstaumlnde erforderlich sein

(3) Von der Pruumlfung der Funktionsfaumlhigkeit durch den Sachkundigen nach Absatz 1

bleiben die zusaumltzlichen wiederkehrenden Pruumlfungen der Feuerloumlscher nach der

Betriebssicherheitsverordnung unberuumlhrt

7 Abweichendeergaumlnzende Anforderungen fuumlr Baustellen

(1) Die Anforderungen in den Punkten 521 und 62 gelten auf Baustellen nur fuumlr

stationaumlre Baustelleneinrichtungen z B Baubuumlros Unterkuumlnfte oder Werkstaumltten

(2) Werden auf Baustellen Arbeiten mit einer Brandgefaumlhrdung durchgefuumlhrt z B

Schweiszligen Brennschneiden Trennschleifen Loumlten oder Verfahren angewendet bei

denen eine Brandgefaumlhrdung besteht z B Farbspritzen Flammarbeiten ist dort fuumlr

jedes der dabei eingesetzten Arbeitsmittel ein Feuerloumlscher fuumlr die entsprechenden

Brandklassen mit mindestens 6 LE bereitzuhalten

(3) Personen die mit den vorgenannten Arbeitsmitteln taumltig werden sind theoretisch

und praktisch im Umgang mit Feuerloumlschern zu unterweisen Es empfiehlt sich diese

Unterweisung in Abstaumlnden von 3 bis 5 Jahren zu wiederholen

(4) Baustellen mit besonderen Gefaumlhrdungen (z B Untertagebaustellen

Hochhausbau) erfordern zusaumltzliche Maszlignahmen gegen Braumlnde nach Punkt 524

Ausgewaumlhlte Literaturhinweise

- DIN EN 2 2005 - 01 Brandklassen

- DIN EN 3-7 2007 - 10 Tragbare Feuerloumlscher - Teil 7 Eigenschaften Leistu

anforderungen und Pruumlfungen

ngsshy

- DIN EN 3 Beiblatt 12000 - 03

Umweltschutz

Tragbare Feuerloumlscher - Feuerloumlschmittel und

- Ausschuss fuumlr Arbeitsstaumltten ndash ASTA-Geschaumlftsfuumlhrung ndash BAuA ndash wwwbauade shy

Anhang 1

Allgemeines Loumlsungsschema

1 Schritt - Ermittlung der vorhandenen Brandklassen nach Tabelle 1

2 Schritt - Ermittlung der Brandgefaumlhrdung gemaumlszlig Gefaumlhrdungsbeurteilung

3 Schritt - Ermittlung der Loumlschmitteleinheiten (LE) in Abhaumlngigkeit der Grundflaumlche fuumlr die in allen Arbeitsstaumltten notwendige Grundausstattung mit Feuerloumlscheinrichtungen nach Tabelle 3

4 Schritt - Festlegung der fuumlr die Grundausstattung notwendigen Anzahl der Feuerloumlscheinrichtungen entsprechend den Loumlschmitteleinheiten (LE) nach Tabelle 2

5 Schritt - Festlegung von zusaumltzlichen Maszlignahmen nach Punkt 524 Abs 3 bei erhoumlhter Brandgefaumlhrdung (siehe auch Tabelle 4)

- Ausschuss fuumlr Arbeitsstaumltten ndash ASTA-Geschaumlftsfuumlhrung ndash BAuA ndash wwwbauade shy

Anhang 2

Ausfuumlhrungsbeispiele ndash Bereitstellung von Feuerloumlscheinrichtungen

Beispiel 1

Brandklassen A und B Betriebsbereich 500 m2 die Gefaumlhrdungsbeurteilung ergab

normale Brandgefaumlhrdung

Grundausstattung mit Feuerloumlschern gemaumlszlig Tabelle 3

Tabelle 3 ergibt fuumlr 500 m2 - 21 LE

Gewaumlhlt werden Pulverloumlscher mit Loumlschvermoumlgen 21A 113B was nach Tabelle 2 fuumlr diese Bauart 6 LE entspricht

Es sind demnach 21 LE geteilt durch 6 also 4 Feuerloumlscher dieser Bauart erforderlich

Beispiel 2

Brandklassen A B und F Betriebsbereich 700 m2 die Gefaumlhrdungsbeurteilung ergab

erhoumlhte Brandgefaumlhrdung

Grundausstattung mit Feuerloumlschern gemaumlszlig Tabelle 3

Tabelle 3 ergibt fuumlr 700 m2 - 27 LE

Gewaumlhlt werden Pulverloumlscher mit Loumlschvermoumlgen 43A 233B was nach Tabelle 2 fuumlr diese Bauart 12 LE entspricht

Es sind demnach 27 LE geteilt durch 12 also 3 Feuerloumlscher dieser Bauart fuumlr die Grundausstattung erforderlich

Zusaumltzliche Maszlignahmen

Zusaumltzlich werden fuumlr die Bereiche mit Brandklasse F Fettbrandloumlscher mit

Loumlschvermoumlgen 75F bereitgestellt

- Ausschuss fuumlr Arbeitsstaumltten ndash ASTA-Geschaumlftsfuumlhrung ndash BAuA ndash wwwbauade shy

Beispiel 3

Brandklassen A und B Betriebsbereich 400 m2 die Gefaumlhrdungsbeurteilung ergab

erhoumlhte Brandgefaumlhrdung

Grundausstattung mit Feuerloumlschern gemaumlszlig Tabelle 3

Tabelle 3 ergibt fuumlr 400 m2 - 18 LE

Gewaumlhlt werden Schaumloumlscher mit Loumlschvermoumlgen 21A 113B was nach Tabelle 2 fuumlr diese Bauart 6 LE entspricht

Es sind demnach 18 LE geteilt durch 6 also 3 Feuerloumlscher dieser Bauart fuumlr die Grundausstattung erforderlich

Zusaumltzliche Maszlignahmen

Zusaumltzlich wird eine automatische Brandmeldeanlage und eine stationaumlre Loumlschanlage

installiert

Beispiel 4

Brandklasse A Betriebsbereich 600 m2 die Gefaumlhrdungsbeurteilung ergab erhoumlhte

Brandgefaumlhrdung

Grundausstattung mit Feuerloumlschern gemaumlszlig Tabelle 3

Tabelle 3 ergibt fuumlr 600 m2 - 24 LE

Gewaumlhlt werden Wasserloumlscher mit Loumlschvermoumlgen 21A was nach Tabelle 2 fuumlr diese Bauart 6 LE entspricht

Es sind demnach 24 LE geteilt durch 6 also 4 Feuerloumlscher dieser Bauart fuumlr die Grundausstattung erforderlich

Zusaumltzliche Maszlignahmen

Zusaumltzlich werden 6 weitere Wasserloumlscher mit Loumlschvermoumlgen 13A bereitgestellt und

im Betriebsbereich verteilt um die Wege zum naumlchstgelegenen Feuerloumlscher fuumlr einen

noch schnelleren Zugriff zu verkuumlrzen

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  • ASR A22 Maszlignahmen gegen Braumlnde
  • Inhalt
  • 1 Zielstellung
  • 2 Anwendungsbereich
  • 3 Begriffsbestimmungen
  • 4 Eignung von Feuerloumlschern und Loumlschmitteln
  • 5 Ausstattung von Arbeitsstaumltten
  • 6 Betrieb
  • 7 Abweichendeergaumlnzende Anforderungen fuumlr Baustellen
  • Anhang 1 Allgemeines Loumlsungsschema
  • Anhang 2 Ausfuumlhrungsbeispiele - Bereitstellung von Feuerloumlscheinrichtungen
Page 11: ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände"

In diesem Zusammenhang wird auf die TRGS 400 bdquoGefaumlhrdungsbeurteilung fuumlr Taumltigkeiten mit Gefahrstoffenldquo und TRGS 800 bdquoBrandschutzmaszlignahmenldquo hingewiesen

(2) Erhoumlhte Brandgefaumlhrdungen koumlnnen z B gegeben sein wenn

- Stoffe mit hoher Entzuumlndbarkeit oder brandfoumlrdernden Eigenschaften vorhanden

sind

- die oumlrtlichen und betrieblichen Verhaumlltnisse fuumlr die Brandentstehung guumlnstig sind

und in der Anfangsphase mit einer schnellen Brandausbreitung zu rechnen ist

- brandgefaumlhrliche Arbeiten durchgefuumlhrt werden (z B Schweiszligen

Brennschneiden Trennschleifen Loumlten) oder brandgefaumlhrliche Verfahren

angewendet werden (z B Farbspritzen Flammarbeiten) oder

- erhoumlhte Gefaumlhrdungen vorliegen z B durch Selbstentzuumlndung Stoffe der

Brandklassen D und F brennbare Staumlube leicht- oder hochentzuumlndliche

Fluumlssigkeiten oder brennbare Gase

Von erhoumlhter Brandgefaumlhrdung kann z B in folgenden Betrieben oder

Betriebsbereichen ausgegangen werden (siehe Tabelle 4)

Tabelle 4 Beispielhafte Aufzaumlhlung von Betrieben oder Betriebsbereichen mit erhoumlhter Brandgefaumlhrdung

Betriebe oder Betriebsbereiche

1 Verkauf Handel Lagerung

- Lager mit leicht entzuumlndlichen bzw leicht entflammbaren Stoffen

- Lager fuumlr Recyclingmaterial und Sekundaumlrbrennstoffe

- Speditionslager

- Lager mit Lacken und Loumlsungsmitteln

- Altpapierlager

- Baumwolllager Holzlager Schaumstofflager

- Lagerbereiche fuumlr Verpackungsmaterial

- Lager mit sonstigem brennbaren Material

- Ausstellungen fuumlr Moumlbel

- Verkaufsraumlume mit erhoumlhten Brandgefaumlhrdungen z B Heimwerkermarkt

Baumarkt

- Ausschuss fuumlr Arbeitsstaumltten ndash ASTA-Geschaumlftsfuumlhrung ndash BAuA ndash wwwbauade shy

2 Dienstleistung

- Kinos Diskotheken

- Abfallsammelraumlume

- Kuumlchen

- Beherbergungsbetriebe

- Theaterbuumlhnen

- Tank- und Tankfahrzeugreinigung

- Chemische Reinigung

- Alten- und Pflegeheime

- Krankenhaumluser

3 Industrie

- Moumlbelherstellung Spanplattenherstellung

- Webereien Spinnereien

- Herstellung von Papier im Trockenbereich

- Verarbeitung von Papier

- Getreidemuumlhlen und Futtermittelproduktion

- Schaumstoff- Dachpappenherstellung

- Verarbeitung von brennbaren Lacken und Klebern

- Lackier- und Pulverbeschichtungsanlagen und -geraumlte

- Oumll-Haumlrtereien

- Druckereien

- Petrolchemische Anlagen

- Verarbeitung von brennbaren Chemikalien

- Leder- und Kunststoffverarbeitung

- Kunststoff-Spritzgieszligerei

- Kartonagenherstellung

- Backwarenfabrik

- Herstellung von Maschinen und Geraumlten

- Ausschuss fuumlr Arbeitsstaumltten ndash ASTA-Geschaumlftsfuumlhrung ndash BAuA ndash wwwbauade shy

4 Handwerk

- Kfz-Werkstatt

- TischlereiSchreinerei

- Polsterei

- Metallverarbeitung

- Galvanik

- Vulkanisierung

- Leder- Kunstleder- und Textilverarbeitung

- Backbetrieb

- Elektrowerkstatt

(3) Uumlber die Grundausstattung hinausgehende zusaumltzliche Maszlignahmen sind z B

- Erhoumlhung der Anzahl der Feuerloumlscher an besonders gefaumlhrdeten

Arbeitsplaumltzen um kuumlrzere Eingreifzeiten aufgrund kuumlrzerer Wege

sicherzustellen oder einen groumlszligeren Loumlscheffekt durch gleichzeitigen Einsatz

mehrerer Feuerloumlscher zu erzielen

- Bereitstellung von zusaumltzlichen Feuerloumlscheinrichtungen z B fahrbare

Pulverloumlscher fahrbare Kohlendioxidloumlscher Schaumloumlschgeraumlte oder Wand

hydranten die Loumlschmittel muumlssen fuumlr die Brandklassen der vorhandenen Stoffe

geeignet sein

- der Einsatz von Loumlschanlagen oder

- die Ausruumlstung von Bereichen mit Brandmeldeanlagen

6 Betrieb

61 Unterweisung

Der Arbeitgeber hat die Beschaumlftigten uumlber die bei ihren Taumltigkeiten auftretenden

Gefaumlhrdungen sowie uumlber die Maszlignahmen zu ihrer Abwendung vor Aufnahme der

Beschaumlftigung sowie bei Veraumlnderung des Taumltigkeitsbereiches und danach in

angemessenen Zeitabstaumlnden mindestens jedoch einmal jaumlhrlich zu unterweisen

Diese Unterweisung muss auch Maszlignahmen gegen Entstehungsbraumlnde und

Explosionen sowie das Verhalten im Gefahrenfall (z B Gebaumluderaumlumung siehe auch

ASR A23 bdquoFluchtwege und Notausgaumlnge Flucht- und Rettungsplanldquo) einschlieszligen Die

Unterweisung ist zu dokumentieren

- Ausschuss fuumlr Arbeitsstaumltten ndash ASTA-Geschaumlftsfuumlhrung ndash BAuA ndash wwwbauade shy

62 Brandschutzhelfer

(1) Der Arbeitgeber hat eine ausreichende Anzahl von Beschaumlftigten durch

Unterweisung und Uumlbung im Umgang mit Feuerloumlscheinrichtungen zur Bekaumlmpfung von

Entstehungsbraumlnden vertraut zu machen

(2) Die notwendige Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der

Gefaumlhrdungsbeurteilung Ein Anteil von fuumlnf Prozent der Beschaumlftigten ist in der Regel

ausreichend Eine groumlszligere Anzahl von Brandschutzhelfern kann z B bei erhoumlhter

Brandgefaumlhrdung der Anwesenheit vieler Personen Personen mit eingeschraumlnkter

Mobilitaumlt sowie groszliger raumlumlicher Ausdehnung der Arbeitsstaumltte erforderlich sein

(3) Bei der Anzahl der Brandschutzhelfer sind auch Schichtbetrieb und Abwesenheit

einzelner Beschaumlftigter z B Fortbildung Ferien Krankheit und Personalwechsel zu

beruumlcksichtigen

(4) Die Brandschutzhelfer sind im Hinblick auf ihre Aufgaben fachkundig zu

unterweisen Zum Unterweisungsinhalt gehoumlren neben den Grundzuumlgen des

vorbeugenden Brandschutzes Kenntnisse uumlber die betriebliche

Brandschutzorganisation die Funktions- und Wirkungsweise von

Feuerloumlscheinrichtungen die Gefahren durch Braumlnde sowie uumlber das Verhalten im

Brandfall

(5) Praktische Uumlbungen (Loumlschuumlbungen) im Umgang mit Feuerloumlscheinrichtungen

gehoumlren zur fachkundigen Unterweisung

63 Wartung und Pruumlfung

631 Brandmelde- und Feuerloumlscheinrichtungen

(1) Der Arbeitgeber hat Brandmelde- und Feuerloumlscheinrichtungen unter Beachtung

der Herstellerangaben in regelmaumlszligigen Abstaumlnden sachgerecht warten und auf ihre

Funktionsfaumlhigkeit pruumlfen zu lassen Die Ergebnisse sind zu dokumentieren

(2) Werden keine Maumlngel festgestellt ist dies auf der Feuerloumlscheinrichtung

kenntlich zu machen z B durch Anbringen einer Plakette

(3) Werden Maumlngel festgestellt die eine Funktionsfaumlhigkeit der

Feuerloumlscheinrichtung nicht mehr gewaumlhrleisten hat der Arbeitgeber unverzuumlglich zu

veranlassen dass die Feuerloumlscheinrichtung instandgesetzt oder ausgetauscht wird

- Ausschuss fuumlr Arbeitsstaumltten ndash ASTA-Geschaumlftsfuumlhrung ndash BAuA ndash wwwbauade shy

632 Besondere Regelungen fuumlr Feuerloumlscher

(1) Die Bauteile von Feuerloumlschern sowie die im Feuerloumlscher enthaltenen

Loumlschmittel koumlnnen im Laufe der Zeit unter den aumluszligeren Einfluumlssen am Aufstellungsort

wie Temperatur Luftfeuchtigkeit Verschmutzung Erschuumltterung oder unsachgemaumlszlige

Behandlung unbrauchbar werden Zur Sicherstellung der Funktionsfaumlhigkeit sind

Feuerloumlscher daher mindestens alle zwei Jahre durch einen Sachkundigen zu pruumlfen

(2) Bei starker Beanspruchung z B durch Umwelteinfluumlsse oder mobilen Einsatz

koumlnnen kuumlrzere Zeitabstaumlnde erforderlich sein

(3) Von der Pruumlfung der Funktionsfaumlhigkeit durch den Sachkundigen nach Absatz 1

bleiben die zusaumltzlichen wiederkehrenden Pruumlfungen der Feuerloumlscher nach der

Betriebssicherheitsverordnung unberuumlhrt

7 Abweichendeergaumlnzende Anforderungen fuumlr Baustellen

(1) Die Anforderungen in den Punkten 521 und 62 gelten auf Baustellen nur fuumlr

stationaumlre Baustelleneinrichtungen z B Baubuumlros Unterkuumlnfte oder Werkstaumltten

(2) Werden auf Baustellen Arbeiten mit einer Brandgefaumlhrdung durchgefuumlhrt z B

Schweiszligen Brennschneiden Trennschleifen Loumlten oder Verfahren angewendet bei

denen eine Brandgefaumlhrdung besteht z B Farbspritzen Flammarbeiten ist dort fuumlr

jedes der dabei eingesetzten Arbeitsmittel ein Feuerloumlscher fuumlr die entsprechenden

Brandklassen mit mindestens 6 LE bereitzuhalten

(3) Personen die mit den vorgenannten Arbeitsmitteln taumltig werden sind theoretisch

und praktisch im Umgang mit Feuerloumlschern zu unterweisen Es empfiehlt sich diese

Unterweisung in Abstaumlnden von 3 bis 5 Jahren zu wiederholen

(4) Baustellen mit besonderen Gefaumlhrdungen (z B Untertagebaustellen

Hochhausbau) erfordern zusaumltzliche Maszlignahmen gegen Braumlnde nach Punkt 524

Ausgewaumlhlte Literaturhinweise

- DIN EN 2 2005 - 01 Brandklassen

- DIN EN 3-7 2007 - 10 Tragbare Feuerloumlscher - Teil 7 Eigenschaften Leistu

anforderungen und Pruumlfungen

ngsshy

- DIN EN 3 Beiblatt 12000 - 03

Umweltschutz

Tragbare Feuerloumlscher - Feuerloumlschmittel und

- Ausschuss fuumlr Arbeitsstaumltten ndash ASTA-Geschaumlftsfuumlhrung ndash BAuA ndash wwwbauade shy

Anhang 1

Allgemeines Loumlsungsschema

1 Schritt - Ermittlung der vorhandenen Brandklassen nach Tabelle 1

2 Schritt - Ermittlung der Brandgefaumlhrdung gemaumlszlig Gefaumlhrdungsbeurteilung

3 Schritt - Ermittlung der Loumlschmitteleinheiten (LE) in Abhaumlngigkeit der Grundflaumlche fuumlr die in allen Arbeitsstaumltten notwendige Grundausstattung mit Feuerloumlscheinrichtungen nach Tabelle 3

4 Schritt - Festlegung der fuumlr die Grundausstattung notwendigen Anzahl der Feuerloumlscheinrichtungen entsprechend den Loumlschmitteleinheiten (LE) nach Tabelle 2

5 Schritt - Festlegung von zusaumltzlichen Maszlignahmen nach Punkt 524 Abs 3 bei erhoumlhter Brandgefaumlhrdung (siehe auch Tabelle 4)

- Ausschuss fuumlr Arbeitsstaumltten ndash ASTA-Geschaumlftsfuumlhrung ndash BAuA ndash wwwbauade shy

Anhang 2

Ausfuumlhrungsbeispiele ndash Bereitstellung von Feuerloumlscheinrichtungen

Beispiel 1

Brandklassen A und B Betriebsbereich 500 m2 die Gefaumlhrdungsbeurteilung ergab

normale Brandgefaumlhrdung

Grundausstattung mit Feuerloumlschern gemaumlszlig Tabelle 3

Tabelle 3 ergibt fuumlr 500 m2 - 21 LE

Gewaumlhlt werden Pulverloumlscher mit Loumlschvermoumlgen 21A 113B was nach Tabelle 2 fuumlr diese Bauart 6 LE entspricht

Es sind demnach 21 LE geteilt durch 6 also 4 Feuerloumlscher dieser Bauart erforderlich

Beispiel 2

Brandklassen A B und F Betriebsbereich 700 m2 die Gefaumlhrdungsbeurteilung ergab

erhoumlhte Brandgefaumlhrdung

Grundausstattung mit Feuerloumlschern gemaumlszlig Tabelle 3

Tabelle 3 ergibt fuumlr 700 m2 - 27 LE

Gewaumlhlt werden Pulverloumlscher mit Loumlschvermoumlgen 43A 233B was nach Tabelle 2 fuumlr diese Bauart 12 LE entspricht

Es sind demnach 27 LE geteilt durch 12 also 3 Feuerloumlscher dieser Bauart fuumlr die Grundausstattung erforderlich

Zusaumltzliche Maszlignahmen

Zusaumltzlich werden fuumlr die Bereiche mit Brandklasse F Fettbrandloumlscher mit

Loumlschvermoumlgen 75F bereitgestellt

- Ausschuss fuumlr Arbeitsstaumltten ndash ASTA-Geschaumlftsfuumlhrung ndash BAuA ndash wwwbauade shy

Beispiel 3

Brandklassen A und B Betriebsbereich 400 m2 die Gefaumlhrdungsbeurteilung ergab

erhoumlhte Brandgefaumlhrdung

Grundausstattung mit Feuerloumlschern gemaumlszlig Tabelle 3

Tabelle 3 ergibt fuumlr 400 m2 - 18 LE

Gewaumlhlt werden Schaumloumlscher mit Loumlschvermoumlgen 21A 113B was nach Tabelle 2 fuumlr diese Bauart 6 LE entspricht

Es sind demnach 18 LE geteilt durch 6 also 3 Feuerloumlscher dieser Bauart fuumlr die Grundausstattung erforderlich

Zusaumltzliche Maszlignahmen

Zusaumltzlich wird eine automatische Brandmeldeanlage und eine stationaumlre Loumlschanlage

installiert

Beispiel 4

Brandklasse A Betriebsbereich 600 m2 die Gefaumlhrdungsbeurteilung ergab erhoumlhte

Brandgefaumlhrdung

Grundausstattung mit Feuerloumlschern gemaumlszlig Tabelle 3

Tabelle 3 ergibt fuumlr 600 m2 - 24 LE

Gewaumlhlt werden Wasserloumlscher mit Loumlschvermoumlgen 21A was nach Tabelle 2 fuumlr diese Bauart 6 LE entspricht

Es sind demnach 24 LE geteilt durch 6 also 4 Feuerloumlscher dieser Bauart fuumlr die Grundausstattung erforderlich

Zusaumltzliche Maszlignahmen

Zusaumltzlich werden 6 weitere Wasserloumlscher mit Loumlschvermoumlgen 13A bereitgestellt und

im Betriebsbereich verteilt um die Wege zum naumlchstgelegenen Feuerloumlscher fuumlr einen

noch schnelleren Zugriff zu verkuumlrzen

- Ausschuss fuumlr Arbeitsstaumltten ndash ASTA-Geschaumlftsfuumlhrung ndash BAuA ndash wwwbauade shy

  • ASR A22 Maszlignahmen gegen Braumlnde
  • Inhalt
  • 1 Zielstellung
  • 2 Anwendungsbereich
  • 3 Begriffsbestimmungen
  • 4 Eignung von Feuerloumlschern und Loumlschmitteln
  • 5 Ausstattung von Arbeitsstaumltten
  • 6 Betrieb
  • 7 Abweichendeergaumlnzende Anforderungen fuumlr Baustellen
  • Anhang 1 Allgemeines Loumlsungsschema
  • Anhang 2 Ausfuumlhrungsbeispiele - Bereitstellung von Feuerloumlscheinrichtungen
Page 12: ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände"

2 Dienstleistung

- Kinos Diskotheken

- Abfallsammelraumlume

- Kuumlchen

- Beherbergungsbetriebe

- Theaterbuumlhnen

- Tank- und Tankfahrzeugreinigung

- Chemische Reinigung

- Alten- und Pflegeheime

- Krankenhaumluser

3 Industrie

- Moumlbelherstellung Spanplattenherstellung

- Webereien Spinnereien

- Herstellung von Papier im Trockenbereich

- Verarbeitung von Papier

- Getreidemuumlhlen und Futtermittelproduktion

- Schaumstoff- Dachpappenherstellung

- Verarbeitung von brennbaren Lacken und Klebern

- Lackier- und Pulverbeschichtungsanlagen und -geraumlte

- Oumll-Haumlrtereien

- Druckereien

- Petrolchemische Anlagen

- Verarbeitung von brennbaren Chemikalien

- Leder- und Kunststoffverarbeitung

- Kunststoff-Spritzgieszligerei

- Kartonagenherstellung

- Backwarenfabrik

- Herstellung von Maschinen und Geraumlten

- Ausschuss fuumlr Arbeitsstaumltten ndash ASTA-Geschaumlftsfuumlhrung ndash BAuA ndash wwwbauade shy

4 Handwerk

- Kfz-Werkstatt

- TischlereiSchreinerei

- Polsterei

- Metallverarbeitung

- Galvanik

- Vulkanisierung

- Leder- Kunstleder- und Textilverarbeitung

- Backbetrieb

- Elektrowerkstatt

(3) Uumlber die Grundausstattung hinausgehende zusaumltzliche Maszlignahmen sind z B

- Erhoumlhung der Anzahl der Feuerloumlscher an besonders gefaumlhrdeten

Arbeitsplaumltzen um kuumlrzere Eingreifzeiten aufgrund kuumlrzerer Wege

sicherzustellen oder einen groumlszligeren Loumlscheffekt durch gleichzeitigen Einsatz

mehrerer Feuerloumlscher zu erzielen

- Bereitstellung von zusaumltzlichen Feuerloumlscheinrichtungen z B fahrbare

Pulverloumlscher fahrbare Kohlendioxidloumlscher Schaumloumlschgeraumlte oder Wand

hydranten die Loumlschmittel muumlssen fuumlr die Brandklassen der vorhandenen Stoffe

geeignet sein

- der Einsatz von Loumlschanlagen oder

- die Ausruumlstung von Bereichen mit Brandmeldeanlagen

6 Betrieb

61 Unterweisung

Der Arbeitgeber hat die Beschaumlftigten uumlber die bei ihren Taumltigkeiten auftretenden

Gefaumlhrdungen sowie uumlber die Maszlignahmen zu ihrer Abwendung vor Aufnahme der

Beschaumlftigung sowie bei Veraumlnderung des Taumltigkeitsbereiches und danach in

angemessenen Zeitabstaumlnden mindestens jedoch einmal jaumlhrlich zu unterweisen

Diese Unterweisung muss auch Maszlignahmen gegen Entstehungsbraumlnde und

Explosionen sowie das Verhalten im Gefahrenfall (z B Gebaumluderaumlumung siehe auch

ASR A23 bdquoFluchtwege und Notausgaumlnge Flucht- und Rettungsplanldquo) einschlieszligen Die

Unterweisung ist zu dokumentieren

- Ausschuss fuumlr Arbeitsstaumltten ndash ASTA-Geschaumlftsfuumlhrung ndash BAuA ndash wwwbauade shy

62 Brandschutzhelfer

(1) Der Arbeitgeber hat eine ausreichende Anzahl von Beschaumlftigten durch

Unterweisung und Uumlbung im Umgang mit Feuerloumlscheinrichtungen zur Bekaumlmpfung von

Entstehungsbraumlnden vertraut zu machen

(2) Die notwendige Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der

Gefaumlhrdungsbeurteilung Ein Anteil von fuumlnf Prozent der Beschaumlftigten ist in der Regel

ausreichend Eine groumlszligere Anzahl von Brandschutzhelfern kann z B bei erhoumlhter

Brandgefaumlhrdung der Anwesenheit vieler Personen Personen mit eingeschraumlnkter

Mobilitaumlt sowie groszliger raumlumlicher Ausdehnung der Arbeitsstaumltte erforderlich sein

(3) Bei der Anzahl der Brandschutzhelfer sind auch Schichtbetrieb und Abwesenheit

einzelner Beschaumlftigter z B Fortbildung Ferien Krankheit und Personalwechsel zu

beruumlcksichtigen

(4) Die Brandschutzhelfer sind im Hinblick auf ihre Aufgaben fachkundig zu

unterweisen Zum Unterweisungsinhalt gehoumlren neben den Grundzuumlgen des

vorbeugenden Brandschutzes Kenntnisse uumlber die betriebliche

Brandschutzorganisation die Funktions- und Wirkungsweise von

Feuerloumlscheinrichtungen die Gefahren durch Braumlnde sowie uumlber das Verhalten im

Brandfall

(5) Praktische Uumlbungen (Loumlschuumlbungen) im Umgang mit Feuerloumlscheinrichtungen

gehoumlren zur fachkundigen Unterweisung

63 Wartung und Pruumlfung

631 Brandmelde- und Feuerloumlscheinrichtungen

(1) Der Arbeitgeber hat Brandmelde- und Feuerloumlscheinrichtungen unter Beachtung

der Herstellerangaben in regelmaumlszligigen Abstaumlnden sachgerecht warten und auf ihre

Funktionsfaumlhigkeit pruumlfen zu lassen Die Ergebnisse sind zu dokumentieren

(2) Werden keine Maumlngel festgestellt ist dies auf der Feuerloumlscheinrichtung

kenntlich zu machen z B durch Anbringen einer Plakette

(3) Werden Maumlngel festgestellt die eine Funktionsfaumlhigkeit der

Feuerloumlscheinrichtung nicht mehr gewaumlhrleisten hat der Arbeitgeber unverzuumlglich zu

veranlassen dass die Feuerloumlscheinrichtung instandgesetzt oder ausgetauscht wird

- Ausschuss fuumlr Arbeitsstaumltten ndash ASTA-Geschaumlftsfuumlhrung ndash BAuA ndash wwwbauade shy

632 Besondere Regelungen fuumlr Feuerloumlscher

(1) Die Bauteile von Feuerloumlschern sowie die im Feuerloumlscher enthaltenen

Loumlschmittel koumlnnen im Laufe der Zeit unter den aumluszligeren Einfluumlssen am Aufstellungsort

wie Temperatur Luftfeuchtigkeit Verschmutzung Erschuumltterung oder unsachgemaumlszlige

Behandlung unbrauchbar werden Zur Sicherstellung der Funktionsfaumlhigkeit sind

Feuerloumlscher daher mindestens alle zwei Jahre durch einen Sachkundigen zu pruumlfen

(2) Bei starker Beanspruchung z B durch Umwelteinfluumlsse oder mobilen Einsatz

koumlnnen kuumlrzere Zeitabstaumlnde erforderlich sein

(3) Von der Pruumlfung der Funktionsfaumlhigkeit durch den Sachkundigen nach Absatz 1

bleiben die zusaumltzlichen wiederkehrenden Pruumlfungen der Feuerloumlscher nach der

Betriebssicherheitsverordnung unberuumlhrt

7 Abweichendeergaumlnzende Anforderungen fuumlr Baustellen

(1) Die Anforderungen in den Punkten 521 und 62 gelten auf Baustellen nur fuumlr

stationaumlre Baustelleneinrichtungen z B Baubuumlros Unterkuumlnfte oder Werkstaumltten

(2) Werden auf Baustellen Arbeiten mit einer Brandgefaumlhrdung durchgefuumlhrt z B

Schweiszligen Brennschneiden Trennschleifen Loumlten oder Verfahren angewendet bei

denen eine Brandgefaumlhrdung besteht z B Farbspritzen Flammarbeiten ist dort fuumlr

jedes der dabei eingesetzten Arbeitsmittel ein Feuerloumlscher fuumlr die entsprechenden

Brandklassen mit mindestens 6 LE bereitzuhalten

(3) Personen die mit den vorgenannten Arbeitsmitteln taumltig werden sind theoretisch

und praktisch im Umgang mit Feuerloumlschern zu unterweisen Es empfiehlt sich diese

Unterweisung in Abstaumlnden von 3 bis 5 Jahren zu wiederholen

(4) Baustellen mit besonderen Gefaumlhrdungen (z B Untertagebaustellen

Hochhausbau) erfordern zusaumltzliche Maszlignahmen gegen Braumlnde nach Punkt 524

Ausgewaumlhlte Literaturhinweise

- DIN EN 2 2005 - 01 Brandklassen

- DIN EN 3-7 2007 - 10 Tragbare Feuerloumlscher - Teil 7 Eigenschaften Leistu

anforderungen und Pruumlfungen

ngsshy

- DIN EN 3 Beiblatt 12000 - 03

Umweltschutz

Tragbare Feuerloumlscher - Feuerloumlschmittel und

- Ausschuss fuumlr Arbeitsstaumltten ndash ASTA-Geschaumlftsfuumlhrung ndash BAuA ndash wwwbauade shy

Anhang 1

Allgemeines Loumlsungsschema

1 Schritt - Ermittlung der vorhandenen Brandklassen nach Tabelle 1

2 Schritt - Ermittlung der Brandgefaumlhrdung gemaumlszlig Gefaumlhrdungsbeurteilung

3 Schritt - Ermittlung der Loumlschmitteleinheiten (LE) in Abhaumlngigkeit der Grundflaumlche fuumlr die in allen Arbeitsstaumltten notwendige Grundausstattung mit Feuerloumlscheinrichtungen nach Tabelle 3

4 Schritt - Festlegung der fuumlr die Grundausstattung notwendigen Anzahl der Feuerloumlscheinrichtungen entsprechend den Loumlschmitteleinheiten (LE) nach Tabelle 2

5 Schritt - Festlegung von zusaumltzlichen Maszlignahmen nach Punkt 524 Abs 3 bei erhoumlhter Brandgefaumlhrdung (siehe auch Tabelle 4)

- Ausschuss fuumlr Arbeitsstaumltten ndash ASTA-Geschaumlftsfuumlhrung ndash BAuA ndash wwwbauade shy

Anhang 2

Ausfuumlhrungsbeispiele ndash Bereitstellung von Feuerloumlscheinrichtungen

Beispiel 1

Brandklassen A und B Betriebsbereich 500 m2 die Gefaumlhrdungsbeurteilung ergab

normale Brandgefaumlhrdung

Grundausstattung mit Feuerloumlschern gemaumlszlig Tabelle 3

Tabelle 3 ergibt fuumlr 500 m2 - 21 LE

Gewaumlhlt werden Pulverloumlscher mit Loumlschvermoumlgen 21A 113B was nach Tabelle 2 fuumlr diese Bauart 6 LE entspricht

Es sind demnach 21 LE geteilt durch 6 also 4 Feuerloumlscher dieser Bauart erforderlich

Beispiel 2

Brandklassen A B und F Betriebsbereich 700 m2 die Gefaumlhrdungsbeurteilung ergab

erhoumlhte Brandgefaumlhrdung

Grundausstattung mit Feuerloumlschern gemaumlszlig Tabelle 3

Tabelle 3 ergibt fuumlr 700 m2 - 27 LE

Gewaumlhlt werden Pulverloumlscher mit Loumlschvermoumlgen 43A 233B was nach Tabelle 2 fuumlr diese Bauart 12 LE entspricht

Es sind demnach 27 LE geteilt durch 12 also 3 Feuerloumlscher dieser Bauart fuumlr die Grundausstattung erforderlich

Zusaumltzliche Maszlignahmen

Zusaumltzlich werden fuumlr die Bereiche mit Brandklasse F Fettbrandloumlscher mit

Loumlschvermoumlgen 75F bereitgestellt

- Ausschuss fuumlr Arbeitsstaumltten ndash ASTA-Geschaumlftsfuumlhrung ndash BAuA ndash wwwbauade shy

Beispiel 3

Brandklassen A und B Betriebsbereich 400 m2 die Gefaumlhrdungsbeurteilung ergab

erhoumlhte Brandgefaumlhrdung

Grundausstattung mit Feuerloumlschern gemaumlszlig Tabelle 3

Tabelle 3 ergibt fuumlr 400 m2 - 18 LE

Gewaumlhlt werden Schaumloumlscher mit Loumlschvermoumlgen 21A 113B was nach Tabelle 2 fuumlr diese Bauart 6 LE entspricht

Es sind demnach 18 LE geteilt durch 6 also 3 Feuerloumlscher dieser Bauart fuumlr die Grundausstattung erforderlich

Zusaumltzliche Maszlignahmen

Zusaumltzlich wird eine automatische Brandmeldeanlage und eine stationaumlre Loumlschanlage

installiert

Beispiel 4

Brandklasse A Betriebsbereich 600 m2 die Gefaumlhrdungsbeurteilung ergab erhoumlhte

Brandgefaumlhrdung

Grundausstattung mit Feuerloumlschern gemaumlszlig Tabelle 3

Tabelle 3 ergibt fuumlr 600 m2 - 24 LE

Gewaumlhlt werden Wasserloumlscher mit Loumlschvermoumlgen 21A was nach Tabelle 2 fuumlr diese Bauart 6 LE entspricht

Es sind demnach 24 LE geteilt durch 6 also 4 Feuerloumlscher dieser Bauart fuumlr die Grundausstattung erforderlich

Zusaumltzliche Maszlignahmen

Zusaumltzlich werden 6 weitere Wasserloumlscher mit Loumlschvermoumlgen 13A bereitgestellt und

im Betriebsbereich verteilt um die Wege zum naumlchstgelegenen Feuerloumlscher fuumlr einen

noch schnelleren Zugriff zu verkuumlrzen

- Ausschuss fuumlr Arbeitsstaumltten ndash ASTA-Geschaumlftsfuumlhrung ndash BAuA ndash wwwbauade shy

  • ASR A22 Maszlignahmen gegen Braumlnde
  • Inhalt
  • 1 Zielstellung
  • 2 Anwendungsbereich
  • 3 Begriffsbestimmungen
  • 4 Eignung von Feuerloumlschern und Loumlschmitteln
  • 5 Ausstattung von Arbeitsstaumltten
  • 6 Betrieb
  • 7 Abweichendeergaumlnzende Anforderungen fuumlr Baustellen
  • Anhang 1 Allgemeines Loumlsungsschema
  • Anhang 2 Ausfuumlhrungsbeispiele - Bereitstellung von Feuerloumlscheinrichtungen
Page 13: ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände"

4 Handwerk

- Kfz-Werkstatt

- TischlereiSchreinerei

- Polsterei

- Metallverarbeitung

- Galvanik

- Vulkanisierung

- Leder- Kunstleder- und Textilverarbeitung

- Backbetrieb

- Elektrowerkstatt

(3) Uumlber die Grundausstattung hinausgehende zusaumltzliche Maszlignahmen sind z B

- Erhoumlhung der Anzahl der Feuerloumlscher an besonders gefaumlhrdeten

Arbeitsplaumltzen um kuumlrzere Eingreifzeiten aufgrund kuumlrzerer Wege

sicherzustellen oder einen groumlszligeren Loumlscheffekt durch gleichzeitigen Einsatz

mehrerer Feuerloumlscher zu erzielen

- Bereitstellung von zusaumltzlichen Feuerloumlscheinrichtungen z B fahrbare

Pulverloumlscher fahrbare Kohlendioxidloumlscher Schaumloumlschgeraumlte oder Wand

hydranten die Loumlschmittel muumlssen fuumlr die Brandklassen der vorhandenen Stoffe

geeignet sein

- der Einsatz von Loumlschanlagen oder

- die Ausruumlstung von Bereichen mit Brandmeldeanlagen

6 Betrieb

61 Unterweisung

Der Arbeitgeber hat die Beschaumlftigten uumlber die bei ihren Taumltigkeiten auftretenden

Gefaumlhrdungen sowie uumlber die Maszlignahmen zu ihrer Abwendung vor Aufnahme der

Beschaumlftigung sowie bei Veraumlnderung des Taumltigkeitsbereiches und danach in

angemessenen Zeitabstaumlnden mindestens jedoch einmal jaumlhrlich zu unterweisen

Diese Unterweisung muss auch Maszlignahmen gegen Entstehungsbraumlnde und

Explosionen sowie das Verhalten im Gefahrenfall (z B Gebaumluderaumlumung siehe auch

ASR A23 bdquoFluchtwege und Notausgaumlnge Flucht- und Rettungsplanldquo) einschlieszligen Die

Unterweisung ist zu dokumentieren

- Ausschuss fuumlr Arbeitsstaumltten ndash ASTA-Geschaumlftsfuumlhrung ndash BAuA ndash wwwbauade shy

62 Brandschutzhelfer

(1) Der Arbeitgeber hat eine ausreichende Anzahl von Beschaumlftigten durch

Unterweisung und Uumlbung im Umgang mit Feuerloumlscheinrichtungen zur Bekaumlmpfung von

Entstehungsbraumlnden vertraut zu machen

(2) Die notwendige Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der

Gefaumlhrdungsbeurteilung Ein Anteil von fuumlnf Prozent der Beschaumlftigten ist in der Regel

ausreichend Eine groumlszligere Anzahl von Brandschutzhelfern kann z B bei erhoumlhter

Brandgefaumlhrdung der Anwesenheit vieler Personen Personen mit eingeschraumlnkter

Mobilitaumlt sowie groszliger raumlumlicher Ausdehnung der Arbeitsstaumltte erforderlich sein

(3) Bei der Anzahl der Brandschutzhelfer sind auch Schichtbetrieb und Abwesenheit

einzelner Beschaumlftigter z B Fortbildung Ferien Krankheit und Personalwechsel zu

beruumlcksichtigen

(4) Die Brandschutzhelfer sind im Hinblick auf ihre Aufgaben fachkundig zu

unterweisen Zum Unterweisungsinhalt gehoumlren neben den Grundzuumlgen des

vorbeugenden Brandschutzes Kenntnisse uumlber die betriebliche

Brandschutzorganisation die Funktions- und Wirkungsweise von

Feuerloumlscheinrichtungen die Gefahren durch Braumlnde sowie uumlber das Verhalten im

Brandfall

(5) Praktische Uumlbungen (Loumlschuumlbungen) im Umgang mit Feuerloumlscheinrichtungen

gehoumlren zur fachkundigen Unterweisung

63 Wartung und Pruumlfung

631 Brandmelde- und Feuerloumlscheinrichtungen

(1) Der Arbeitgeber hat Brandmelde- und Feuerloumlscheinrichtungen unter Beachtung

der Herstellerangaben in regelmaumlszligigen Abstaumlnden sachgerecht warten und auf ihre

Funktionsfaumlhigkeit pruumlfen zu lassen Die Ergebnisse sind zu dokumentieren

(2) Werden keine Maumlngel festgestellt ist dies auf der Feuerloumlscheinrichtung

kenntlich zu machen z B durch Anbringen einer Plakette

(3) Werden Maumlngel festgestellt die eine Funktionsfaumlhigkeit der

Feuerloumlscheinrichtung nicht mehr gewaumlhrleisten hat der Arbeitgeber unverzuumlglich zu

veranlassen dass die Feuerloumlscheinrichtung instandgesetzt oder ausgetauscht wird

- Ausschuss fuumlr Arbeitsstaumltten ndash ASTA-Geschaumlftsfuumlhrung ndash BAuA ndash wwwbauade shy

632 Besondere Regelungen fuumlr Feuerloumlscher

(1) Die Bauteile von Feuerloumlschern sowie die im Feuerloumlscher enthaltenen

Loumlschmittel koumlnnen im Laufe der Zeit unter den aumluszligeren Einfluumlssen am Aufstellungsort

wie Temperatur Luftfeuchtigkeit Verschmutzung Erschuumltterung oder unsachgemaumlszlige

Behandlung unbrauchbar werden Zur Sicherstellung der Funktionsfaumlhigkeit sind

Feuerloumlscher daher mindestens alle zwei Jahre durch einen Sachkundigen zu pruumlfen

(2) Bei starker Beanspruchung z B durch Umwelteinfluumlsse oder mobilen Einsatz

koumlnnen kuumlrzere Zeitabstaumlnde erforderlich sein

(3) Von der Pruumlfung der Funktionsfaumlhigkeit durch den Sachkundigen nach Absatz 1

bleiben die zusaumltzlichen wiederkehrenden Pruumlfungen der Feuerloumlscher nach der

Betriebssicherheitsverordnung unberuumlhrt

7 Abweichendeergaumlnzende Anforderungen fuumlr Baustellen

(1) Die Anforderungen in den Punkten 521 und 62 gelten auf Baustellen nur fuumlr

stationaumlre Baustelleneinrichtungen z B Baubuumlros Unterkuumlnfte oder Werkstaumltten

(2) Werden auf Baustellen Arbeiten mit einer Brandgefaumlhrdung durchgefuumlhrt z B

Schweiszligen Brennschneiden Trennschleifen Loumlten oder Verfahren angewendet bei

denen eine Brandgefaumlhrdung besteht z B Farbspritzen Flammarbeiten ist dort fuumlr

jedes der dabei eingesetzten Arbeitsmittel ein Feuerloumlscher fuumlr die entsprechenden

Brandklassen mit mindestens 6 LE bereitzuhalten

(3) Personen die mit den vorgenannten Arbeitsmitteln taumltig werden sind theoretisch

und praktisch im Umgang mit Feuerloumlschern zu unterweisen Es empfiehlt sich diese

Unterweisung in Abstaumlnden von 3 bis 5 Jahren zu wiederholen

(4) Baustellen mit besonderen Gefaumlhrdungen (z B Untertagebaustellen

Hochhausbau) erfordern zusaumltzliche Maszlignahmen gegen Braumlnde nach Punkt 524

Ausgewaumlhlte Literaturhinweise

- DIN EN 2 2005 - 01 Brandklassen

- DIN EN 3-7 2007 - 10 Tragbare Feuerloumlscher - Teil 7 Eigenschaften Leistu

anforderungen und Pruumlfungen

ngsshy

- DIN EN 3 Beiblatt 12000 - 03

Umweltschutz

Tragbare Feuerloumlscher - Feuerloumlschmittel und

- Ausschuss fuumlr Arbeitsstaumltten ndash ASTA-Geschaumlftsfuumlhrung ndash BAuA ndash wwwbauade shy

Anhang 1

Allgemeines Loumlsungsschema

1 Schritt - Ermittlung der vorhandenen Brandklassen nach Tabelle 1

2 Schritt - Ermittlung der Brandgefaumlhrdung gemaumlszlig Gefaumlhrdungsbeurteilung

3 Schritt - Ermittlung der Loumlschmitteleinheiten (LE) in Abhaumlngigkeit der Grundflaumlche fuumlr die in allen Arbeitsstaumltten notwendige Grundausstattung mit Feuerloumlscheinrichtungen nach Tabelle 3

4 Schritt - Festlegung der fuumlr die Grundausstattung notwendigen Anzahl der Feuerloumlscheinrichtungen entsprechend den Loumlschmitteleinheiten (LE) nach Tabelle 2

5 Schritt - Festlegung von zusaumltzlichen Maszlignahmen nach Punkt 524 Abs 3 bei erhoumlhter Brandgefaumlhrdung (siehe auch Tabelle 4)

- Ausschuss fuumlr Arbeitsstaumltten ndash ASTA-Geschaumlftsfuumlhrung ndash BAuA ndash wwwbauade shy

Anhang 2

Ausfuumlhrungsbeispiele ndash Bereitstellung von Feuerloumlscheinrichtungen

Beispiel 1

Brandklassen A und B Betriebsbereich 500 m2 die Gefaumlhrdungsbeurteilung ergab

normale Brandgefaumlhrdung

Grundausstattung mit Feuerloumlschern gemaumlszlig Tabelle 3

Tabelle 3 ergibt fuumlr 500 m2 - 21 LE

Gewaumlhlt werden Pulverloumlscher mit Loumlschvermoumlgen 21A 113B was nach Tabelle 2 fuumlr diese Bauart 6 LE entspricht

Es sind demnach 21 LE geteilt durch 6 also 4 Feuerloumlscher dieser Bauart erforderlich

Beispiel 2

Brandklassen A B und F Betriebsbereich 700 m2 die Gefaumlhrdungsbeurteilung ergab

erhoumlhte Brandgefaumlhrdung

Grundausstattung mit Feuerloumlschern gemaumlszlig Tabelle 3

Tabelle 3 ergibt fuumlr 700 m2 - 27 LE

Gewaumlhlt werden Pulverloumlscher mit Loumlschvermoumlgen 43A 233B was nach Tabelle 2 fuumlr diese Bauart 12 LE entspricht

Es sind demnach 27 LE geteilt durch 12 also 3 Feuerloumlscher dieser Bauart fuumlr die Grundausstattung erforderlich

Zusaumltzliche Maszlignahmen

Zusaumltzlich werden fuumlr die Bereiche mit Brandklasse F Fettbrandloumlscher mit

Loumlschvermoumlgen 75F bereitgestellt

- Ausschuss fuumlr Arbeitsstaumltten ndash ASTA-Geschaumlftsfuumlhrung ndash BAuA ndash wwwbauade shy

Beispiel 3

Brandklassen A und B Betriebsbereich 400 m2 die Gefaumlhrdungsbeurteilung ergab

erhoumlhte Brandgefaumlhrdung

Grundausstattung mit Feuerloumlschern gemaumlszlig Tabelle 3

Tabelle 3 ergibt fuumlr 400 m2 - 18 LE

Gewaumlhlt werden Schaumloumlscher mit Loumlschvermoumlgen 21A 113B was nach Tabelle 2 fuumlr diese Bauart 6 LE entspricht

Es sind demnach 18 LE geteilt durch 6 also 3 Feuerloumlscher dieser Bauart fuumlr die Grundausstattung erforderlich

Zusaumltzliche Maszlignahmen

Zusaumltzlich wird eine automatische Brandmeldeanlage und eine stationaumlre Loumlschanlage

installiert

Beispiel 4

Brandklasse A Betriebsbereich 600 m2 die Gefaumlhrdungsbeurteilung ergab erhoumlhte

Brandgefaumlhrdung

Grundausstattung mit Feuerloumlschern gemaumlszlig Tabelle 3

Tabelle 3 ergibt fuumlr 600 m2 - 24 LE

Gewaumlhlt werden Wasserloumlscher mit Loumlschvermoumlgen 21A was nach Tabelle 2 fuumlr diese Bauart 6 LE entspricht

Es sind demnach 24 LE geteilt durch 6 also 4 Feuerloumlscher dieser Bauart fuumlr die Grundausstattung erforderlich

Zusaumltzliche Maszlignahmen

Zusaumltzlich werden 6 weitere Wasserloumlscher mit Loumlschvermoumlgen 13A bereitgestellt und

im Betriebsbereich verteilt um die Wege zum naumlchstgelegenen Feuerloumlscher fuumlr einen

noch schnelleren Zugriff zu verkuumlrzen

- Ausschuss fuumlr Arbeitsstaumltten ndash ASTA-Geschaumlftsfuumlhrung ndash BAuA ndash wwwbauade shy

  • ASR A22 Maszlignahmen gegen Braumlnde
  • Inhalt
  • 1 Zielstellung
  • 2 Anwendungsbereich
  • 3 Begriffsbestimmungen
  • 4 Eignung von Feuerloumlschern und Loumlschmitteln
  • 5 Ausstattung von Arbeitsstaumltten
  • 6 Betrieb
  • 7 Abweichendeergaumlnzende Anforderungen fuumlr Baustellen
  • Anhang 1 Allgemeines Loumlsungsschema
  • Anhang 2 Ausfuumlhrungsbeispiele - Bereitstellung von Feuerloumlscheinrichtungen
Page 14: ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände"

62 Brandschutzhelfer

(1) Der Arbeitgeber hat eine ausreichende Anzahl von Beschaumlftigten durch

Unterweisung und Uumlbung im Umgang mit Feuerloumlscheinrichtungen zur Bekaumlmpfung von

Entstehungsbraumlnden vertraut zu machen

(2) Die notwendige Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der

Gefaumlhrdungsbeurteilung Ein Anteil von fuumlnf Prozent der Beschaumlftigten ist in der Regel

ausreichend Eine groumlszligere Anzahl von Brandschutzhelfern kann z B bei erhoumlhter

Brandgefaumlhrdung der Anwesenheit vieler Personen Personen mit eingeschraumlnkter

Mobilitaumlt sowie groszliger raumlumlicher Ausdehnung der Arbeitsstaumltte erforderlich sein

(3) Bei der Anzahl der Brandschutzhelfer sind auch Schichtbetrieb und Abwesenheit

einzelner Beschaumlftigter z B Fortbildung Ferien Krankheit und Personalwechsel zu

beruumlcksichtigen

(4) Die Brandschutzhelfer sind im Hinblick auf ihre Aufgaben fachkundig zu

unterweisen Zum Unterweisungsinhalt gehoumlren neben den Grundzuumlgen des

vorbeugenden Brandschutzes Kenntnisse uumlber die betriebliche

Brandschutzorganisation die Funktions- und Wirkungsweise von

Feuerloumlscheinrichtungen die Gefahren durch Braumlnde sowie uumlber das Verhalten im

Brandfall

(5) Praktische Uumlbungen (Loumlschuumlbungen) im Umgang mit Feuerloumlscheinrichtungen

gehoumlren zur fachkundigen Unterweisung

63 Wartung und Pruumlfung

631 Brandmelde- und Feuerloumlscheinrichtungen

(1) Der Arbeitgeber hat Brandmelde- und Feuerloumlscheinrichtungen unter Beachtung

der Herstellerangaben in regelmaumlszligigen Abstaumlnden sachgerecht warten und auf ihre

Funktionsfaumlhigkeit pruumlfen zu lassen Die Ergebnisse sind zu dokumentieren

(2) Werden keine Maumlngel festgestellt ist dies auf der Feuerloumlscheinrichtung

kenntlich zu machen z B durch Anbringen einer Plakette

(3) Werden Maumlngel festgestellt die eine Funktionsfaumlhigkeit der

Feuerloumlscheinrichtung nicht mehr gewaumlhrleisten hat der Arbeitgeber unverzuumlglich zu

veranlassen dass die Feuerloumlscheinrichtung instandgesetzt oder ausgetauscht wird

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632 Besondere Regelungen fuumlr Feuerloumlscher

(1) Die Bauteile von Feuerloumlschern sowie die im Feuerloumlscher enthaltenen

Loumlschmittel koumlnnen im Laufe der Zeit unter den aumluszligeren Einfluumlssen am Aufstellungsort

wie Temperatur Luftfeuchtigkeit Verschmutzung Erschuumltterung oder unsachgemaumlszlige

Behandlung unbrauchbar werden Zur Sicherstellung der Funktionsfaumlhigkeit sind

Feuerloumlscher daher mindestens alle zwei Jahre durch einen Sachkundigen zu pruumlfen

(2) Bei starker Beanspruchung z B durch Umwelteinfluumlsse oder mobilen Einsatz

koumlnnen kuumlrzere Zeitabstaumlnde erforderlich sein

(3) Von der Pruumlfung der Funktionsfaumlhigkeit durch den Sachkundigen nach Absatz 1

bleiben die zusaumltzlichen wiederkehrenden Pruumlfungen der Feuerloumlscher nach der

Betriebssicherheitsverordnung unberuumlhrt

7 Abweichendeergaumlnzende Anforderungen fuumlr Baustellen

(1) Die Anforderungen in den Punkten 521 und 62 gelten auf Baustellen nur fuumlr

stationaumlre Baustelleneinrichtungen z B Baubuumlros Unterkuumlnfte oder Werkstaumltten

(2) Werden auf Baustellen Arbeiten mit einer Brandgefaumlhrdung durchgefuumlhrt z B

Schweiszligen Brennschneiden Trennschleifen Loumlten oder Verfahren angewendet bei

denen eine Brandgefaumlhrdung besteht z B Farbspritzen Flammarbeiten ist dort fuumlr

jedes der dabei eingesetzten Arbeitsmittel ein Feuerloumlscher fuumlr die entsprechenden

Brandklassen mit mindestens 6 LE bereitzuhalten

(3) Personen die mit den vorgenannten Arbeitsmitteln taumltig werden sind theoretisch

und praktisch im Umgang mit Feuerloumlschern zu unterweisen Es empfiehlt sich diese

Unterweisung in Abstaumlnden von 3 bis 5 Jahren zu wiederholen

(4) Baustellen mit besonderen Gefaumlhrdungen (z B Untertagebaustellen

Hochhausbau) erfordern zusaumltzliche Maszlignahmen gegen Braumlnde nach Punkt 524

Ausgewaumlhlte Literaturhinweise

- DIN EN 2 2005 - 01 Brandklassen

- DIN EN 3-7 2007 - 10 Tragbare Feuerloumlscher - Teil 7 Eigenschaften Leistu

anforderungen und Pruumlfungen

ngsshy

- DIN EN 3 Beiblatt 12000 - 03

Umweltschutz

Tragbare Feuerloumlscher - Feuerloumlschmittel und

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Anhang 1

Allgemeines Loumlsungsschema

1 Schritt - Ermittlung der vorhandenen Brandklassen nach Tabelle 1

2 Schritt - Ermittlung der Brandgefaumlhrdung gemaumlszlig Gefaumlhrdungsbeurteilung

3 Schritt - Ermittlung der Loumlschmitteleinheiten (LE) in Abhaumlngigkeit der Grundflaumlche fuumlr die in allen Arbeitsstaumltten notwendige Grundausstattung mit Feuerloumlscheinrichtungen nach Tabelle 3

4 Schritt - Festlegung der fuumlr die Grundausstattung notwendigen Anzahl der Feuerloumlscheinrichtungen entsprechend den Loumlschmitteleinheiten (LE) nach Tabelle 2

5 Schritt - Festlegung von zusaumltzlichen Maszlignahmen nach Punkt 524 Abs 3 bei erhoumlhter Brandgefaumlhrdung (siehe auch Tabelle 4)

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Anhang 2

Ausfuumlhrungsbeispiele ndash Bereitstellung von Feuerloumlscheinrichtungen

Beispiel 1

Brandklassen A und B Betriebsbereich 500 m2 die Gefaumlhrdungsbeurteilung ergab

normale Brandgefaumlhrdung

Grundausstattung mit Feuerloumlschern gemaumlszlig Tabelle 3

Tabelle 3 ergibt fuumlr 500 m2 - 21 LE

Gewaumlhlt werden Pulverloumlscher mit Loumlschvermoumlgen 21A 113B was nach Tabelle 2 fuumlr diese Bauart 6 LE entspricht

Es sind demnach 21 LE geteilt durch 6 also 4 Feuerloumlscher dieser Bauart erforderlich

Beispiel 2

Brandklassen A B und F Betriebsbereich 700 m2 die Gefaumlhrdungsbeurteilung ergab

erhoumlhte Brandgefaumlhrdung

Grundausstattung mit Feuerloumlschern gemaumlszlig Tabelle 3

Tabelle 3 ergibt fuumlr 700 m2 - 27 LE

Gewaumlhlt werden Pulverloumlscher mit Loumlschvermoumlgen 43A 233B was nach Tabelle 2 fuumlr diese Bauart 12 LE entspricht

Es sind demnach 27 LE geteilt durch 12 also 3 Feuerloumlscher dieser Bauart fuumlr die Grundausstattung erforderlich

Zusaumltzliche Maszlignahmen

Zusaumltzlich werden fuumlr die Bereiche mit Brandklasse F Fettbrandloumlscher mit

Loumlschvermoumlgen 75F bereitgestellt

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Beispiel 3

Brandklassen A und B Betriebsbereich 400 m2 die Gefaumlhrdungsbeurteilung ergab

erhoumlhte Brandgefaumlhrdung

Grundausstattung mit Feuerloumlschern gemaumlszlig Tabelle 3

Tabelle 3 ergibt fuumlr 400 m2 - 18 LE

Gewaumlhlt werden Schaumloumlscher mit Loumlschvermoumlgen 21A 113B was nach Tabelle 2 fuumlr diese Bauart 6 LE entspricht

Es sind demnach 18 LE geteilt durch 6 also 3 Feuerloumlscher dieser Bauart fuumlr die Grundausstattung erforderlich

Zusaumltzliche Maszlignahmen

Zusaumltzlich wird eine automatische Brandmeldeanlage und eine stationaumlre Loumlschanlage

installiert

Beispiel 4

Brandklasse A Betriebsbereich 600 m2 die Gefaumlhrdungsbeurteilung ergab erhoumlhte

Brandgefaumlhrdung

Grundausstattung mit Feuerloumlschern gemaumlszlig Tabelle 3

Tabelle 3 ergibt fuumlr 600 m2 - 24 LE

Gewaumlhlt werden Wasserloumlscher mit Loumlschvermoumlgen 21A was nach Tabelle 2 fuumlr diese Bauart 6 LE entspricht

Es sind demnach 24 LE geteilt durch 6 also 4 Feuerloumlscher dieser Bauart fuumlr die Grundausstattung erforderlich

Zusaumltzliche Maszlignahmen

Zusaumltzlich werden 6 weitere Wasserloumlscher mit Loumlschvermoumlgen 13A bereitgestellt und

im Betriebsbereich verteilt um die Wege zum naumlchstgelegenen Feuerloumlscher fuumlr einen

noch schnelleren Zugriff zu verkuumlrzen

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  • 1 Zielstellung
  • 2 Anwendungsbereich
  • 3 Begriffsbestimmungen
  • 4 Eignung von Feuerloumlschern und Loumlschmitteln
  • 5 Ausstattung von Arbeitsstaumltten
  • 6 Betrieb
  • 7 Abweichendeergaumlnzende Anforderungen fuumlr Baustellen
  • Anhang 1 Allgemeines Loumlsungsschema
  • Anhang 2 Ausfuumlhrungsbeispiele - Bereitstellung von Feuerloumlscheinrichtungen
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632 Besondere Regelungen fuumlr Feuerloumlscher

(1) Die Bauteile von Feuerloumlschern sowie die im Feuerloumlscher enthaltenen

Loumlschmittel koumlnnen im Laufe der Zeit unter den aumluszligeren Einfluumlssen am Aufstellungsort

wie Temperatur Luftfeuchtigkeit Verschmutzung Erschuumltterung oder unsachgemaumlszlige

Behandlung unbrauchbar werden Zur Sicherstellung der Funktionsfaumlhigkeit sind

Feuerloumlscher daher mindestens alle zwei Jahre durch einen Sachkundigen zu pruumlfen

(2) Bei starker Beanspruchung z B durch Umwelteinfluumlsse oder mobilen Einsatz

koumlnnen kuumlrzere Zeitabstaumlnde erforderlich sein

(3) Von der Pruumlfung der Funktionsfaumlhigkeit durch den Sachkundigen nach Absatz 1

bleiben die zusaumltzlichen wiederkehrenden Pruumlfungen der Feuerloumlscher nach der

Betriebssicherheitsverordnung unberuumlhrt

7 Abweichendeergaumlnzende Anforderungen fuumlr Baustellen

(1) Die Anforderungen in den Punkten 521 und 62 gelten auf Baustellen nur fuumlr

stationaumlre Baustelleneinrichtungen z B Baubuumlros Unterkuumlnfte oder Werkstaumltten

(2) Werden auf Baustellen Arbeiten mit einer Brandgefaumlhrdung durchgefuumlhrt z B

Schweiszligen Brennschneiden Trennschleifen Loumlten oder Verfahren angewendet bei

denen eine Brandgefaumlhrdung besteht z B Farbspritzen Flammarbeiten ist dort fuumlr

jedes der dabei eingesetzten Arbeitsmittel ein Feuerloumlscher fuumlr die entsprechenden

Brandklassen mit mindestens 6 LE bereitzuhalten

(3) Personen die mit den vorgenannten Arbeitsmitteln taumltig werden sind theoretisch

und praktisch im Umgang mit Feuerloumlschern zu unterweisen Es empfiehlt sich diese

Unterweisung in Abstaumlnden von 3 bis 5 Jahren zu wiederholen

(4) Baustellen mit besonderen Gefaumlhrdungen (z B Untertagebaustellen

Hochhausbau) erfordern zusaumltzliche Maszlignahmen gegen Braumlnde nach Punkt 524

Ausgewaumlhlte Literaturhinweise

- DIN EN 2 2005 - 01 Brandklassen

- DIN EN 3-7 2007 - 10 Tragbare Feuerloumlscher - Teil 7 Eigenschaften Leistu

anforderungen und Pruumlfungen

ngsshy

- DIN EN 3 Beiblatt 12000 - 03

Umweltschutz

Tragbare Feuerloumlscher - Feuerloumlschmittel und

- Ausschuss fuumlr Arbeitsstaumltten ndash ASTA-Geschaumlftsfuumlhrung ndash BAuA ndash wwwbauade shy

Anhang 1

Allgemeines Loumlsungsschema

1 Schritt - Ermittlung der vorhandenen Brandklassen nach Tabelle 1

2 Schritt - Ermittlung der Brandgefaumlhrdung gemaumlszlig Gefaumlhrdungsbeurteilung

3 Schritt - Ermittlung der Loumlschmitteleinheiten (LE) in Abhaumlngigkeit der Grundflaumlche fuumlr die in allen Arbeitsstaumltten notwendige Grundausstattung mit Feuerloumlscheinrichtungen nach Tabelle 3

4 Schritt - Festlegung der fuumlr die Grundausstattung notwendigen Anzahl der Feuerloumlscheinrichtungen entsprechend den Loumlschmitteleinheiten (LE) nach Tabelle 2

5 Schritt - Festlegung von zusaumltzlichen Maszlignahmen nach Punkt 524 Abs 3 bei erhoumlhter Brandgefaumlhrdung (siehe auch Tabelle 4)

- Ausschuss fuumlr Arbeitsstaumltten ndash ASTA-Geschaumlftsfuumlhrung ndash BAuA ndash wwwbauade shy

Anhang 2

Ausfuumlhrungsbeispiele ndash Bereitstellung von Feuerloumlscheinrichtungen

Beispiel 1

Brandklassen A und B Betriebsbereich 500 m2 die Gefaumlhrdungsbeurteilung ergab

normale Brandgefaumlhrdung

Grundausstattung mit Feuerloumlschern gemaumlszlig Tabelle 3

Tabelle 3 ergibt fuumlr 500 m2 - 21 LE

Gewaumlhlt werden Pulverloumlscher mit Loumlschvermoumlgen 21A 113B was nach Tabelle 2 fuumlr diese Bauart 6 LE entspricht

Es sind demnach 21 LE geteilt durch 6 also 4 Feuerloumlscher dieser Bauart erforderlich

Beispiel 2

Brandklassen A B und F Betriebsbereich 700 m2 die Gefaumlhrdungsbeurteilung ergab

erhoumlhte Brandgefaumlhrdung

Grundausstattung mit Feuerloumlschern gemaumlszlig Tabelle 3

Tabelle 3 ergibt fuumlr 700 m2 - 27 LE

Gewaumlhlt werden Pulverloumlscher mit Loumlschvermoumlgen 43A 233B was nach Tabelle 2 fuumlr diese Bauart 12 LE entspricht

Es sind demnach 27 LE geteilt durch 12 also 3 Feuerloumlscher dieser Bauart fuumlr die Grundausstattung erforderlich

Zusaumltzliche Maszlignahmen

Zusaumltzlich werden fuumlr die Bereiche mit Brandklasse F Fettbrandloumlscher mit

Loumlschvermoumlgen 75F bereitgestellt

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Beispiel 3

Brandklassen A und B Betriebsbereich 400 m2 die Gefaumlhrdungsbeurteilung ergab

erhoumlhte Brandgefaumlhrdung

Grundausstattung mit Feuerloumlschern gemaumlszlig Tabelle 3

Tabelle 3 ergibt fuumlr 400 m2 - 18 LE

Gewaumlhlt werden Schaumloumlscher mit Loumlschvermoumlgen 21A 113B was nach Tabelle 2 fuumlr diese Bauart 6 LE entspricht

Es sind demnach 18 LE geteilt durch 6 also 3 Feuerloumlscher dieser Bauart fuumlr die Grundausstattung erforderlich

Zusaumltzliche Maszlignahmen

Zusaumltzlich wird eine automatische Brandmeldeanlage und eine stationaumlre Loumlschanlage

installiert

Beispiel 4

Brandklasse A Betriebsbereich 600 m2 die Gefaumlhrdungsbeurteilung ergab erhoumlhte

Brandgefaumlhrdung

Grundausstattung mit Feuerloumlschern gemaumlszlig Tabelle 3

Tabelle 3 ergibt fuumlr 600 m2 - 24 LE

Gewaumlhlt werden Wasserloumlscher mit Loumlschvermoumlgen 21A was nach Tabelle 2 fuumlr diese Bauart 6 LE entspricht

Es sind demnach 24 LE geteilt durch 6 also 4 Feuerloumlscher dieser Bauart fuumlr die Grundausstattung erforderlich

Zusaumltzliche Maszlignahmen

Zusaumltzlich werden 6 weitere Wasserloumlscher mit Loumlschvermoumlgen 13A bereitgestellt und

im Betriebsbereich verteilt um die Wege zum naumlchstgelegenen Feuerloumlscher fuumlr einen

noch schnelleren Zugriff zu verkuumlrzen

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  • 2 Anwendungsbereich
  • 3 Begriffsbestimmungen
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  • 5 Ausstattung von Arbeitsstaumltten
  • 6 Betrieb
  • 7 Abweichendeergaumlnzende Anforderungen fuumlr Baustellen
  • Anhang 1 Allgemeines Loumlsungsschema
  • Anhang 2 Ausfuumlhrungsbeispiele - Bereitstellung von Feuerloumlscheinrichtungen
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Anhang 1

Allgemeines Loumlsungsschema

1 Schritt - Ermittlung der vorhandenen Brandklassen nach Tabelle 1

2 Schritt - Ermittlung der Brandgefaumlhrdung gemaumlszlig Gefaumlhrdungsbeurteilung

3 Schritt - Ermittlung der Loumlschmitteleinheiten (LE) in Abhaumlngigkeit der Grundflaumlche fuumlr die in allen Arbeitsstaumltten notwendige Grundausstattung mit Feuerloumlscheinrichtungen nach Tabelle 3

4 Schritt - Festlegung der fuumlr die Grundausstattung notwendigen Anzahl der Feuerloumlscheinrichtungen entsprechend den Loumlschmitteleinheiten (LE) nach Tabelle 2

5 Schritt - Festlegung von zusaumltzlichen Maszlignahmen nach Punkt 524 Abs 3 bei erhoumlhter Brandgefaumlhrdung (siehe auch Tabelle 4)

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Ausfuumlhrungsbeispiele ndash Bereitstellung von Feuerloumlscheinrichtungen

Beispiel 1

Brandklassen A und B Betriebsbereich 500 m2 die Gefaumlhrdungsbeurteilung ergab

normale Brandgefaumlhrdung

Grundausstattung mit Feuerloumlschern gemaumlszlig Tabelle 3

Tabelle 3 ergibt fuumlr 500 m2 - 21 LE

Gewaumlhlt werden Pulverloumlscher mit Loumlschvermoumlgen 21A 113B was nach Tabelle 2 fuumlr diese Bauart 6 LE entspricht

Es sind demnach 21 LE geteilt durch 6 also 4 Feuerloumlscher dieser Bauart erforderlich

Beispiel 2

Brandklassen A B und F Betriebsbereich 700 m2 die Gefaumlhrdungsbeurteilung ergab

erhoumlhte Brandgefaumlhrdung

Grundausstattung mit Feuerloumlschern gemaumlszlig Tabelle 3

Tabelle 3 ergibt fuumlr 700 m2 - 27 LE

Gewaumlhlt werden Pulverloumlscher mit Loumlschvermoumlgen 43A 233B was nach Tabelle 2 fuumlr diese Bauart 12 LE entspricht

Es sind demnach 27 LE geteilt durch 12 also 3 Feuerloumlscher dieser Bauart fuumlr die Grundausstattung erforderlich

Zusaumltzliche Maszlignahmen

Zusaumltzlich werden fuumlr die Bereiche mit Brandklasse F Fettbrandloumlscher mit

Loumlschvermoumlgen 75F bereitgestellt

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Beispiel 3

Brandklassen A und B Betriebsbereich 400 m2 die Gefaumlhrdungsbeurteilung ergab

erhoumlhte Brandgefaumlhrdung

Grundausstattung mit Feuerloumlschern gemaumlszlig Tabelle 3

Tabelle 3 ergibt fuumlr 400 m2 - 18 LE

Gewaumlhlt werden Schaumloumlscher mit Loumlschvermoumlgen 21A 113B was nach Tabelle 2 fuumlr diese Bauart 6 LE entspricht

Es sind demnach 18 LE geteilt durch 6 also 3 Feuerloumlscher dieser Bauart fuumlr die Grundausstattung erforderlich

Zusaumltzliche Maszlignahmen

Zusaumltzlich wird eine automatische Brandmeldeanlage und eine stationaumlre Loumlschanlage

installiert

Beispiel 4

Brandklasse A Betriebsbereich 600 m2 die Gefaumlhrdungsbeurteilung ergab erhoumlhte

Brandgefaumlhrdung

Grundausstattung mit Feuerloumlschern gemaumlszlig Tabelle 3

Tabelle 3 ergibt fuumlr 600 m2 - 24 LE

Gewaumlhlt werden Wasserloumlscher mit Loumlschvermoumlgen 21A was nach Tabelle 2 fuumlr diese Bauart 6 LE entspricht

Es sind demnach 24 LE geteilt durch 6 also 4 Feuerloumlscher dieser Bauart fuumlr die Grundausstattung erforderlich

Zusaumltzliche Maszlignahmen

Zusaumltzlich werden 6 weitere Wasserloumlscher mit Loumlschvermoumlgen 13A bereitgestellt und

im Betriebsbereich verteilt um die Wege zum naumlchstgelegenen Feuerloumlscher fuumlr einen

noch schnelleren Zugriff zu verkuumlrzen

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  • 2 Anwendungsbereich
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  • 4 Eignung von Feuerloumlschern und Loumlschmitteln
  • 5 Ausstattung von Arbeitsstaumltten
  • 6 Betrieb
  • 7 Abweichendeergaumlnzende Anforderungen fuumlr Baustellen
  • Anhang 1 Allgemeines Loumlsungsschema
  • Anhang 2 Ausfuumlhrungsbeispiele - Bereitstellung von Feuerloumlscheinrichtungen
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Anhang 2

Ausfuumlhrungsbeispiele ndash Bereitstellung von Feuerloumlscheinrichtungen

Beispiel 1

Brandklassen A und B Betriebsbereich 500 m2 die Gefaumlhrdungsbeurteilung ergab

normale Brandgefaumlhrdung

Grundausstattung mit Feuerloumlschern gemaumlszlig Tabelle 3

Tabelle 3 ergibt fuumlr 500 m2 - 21 LE

Gewaumlhlt werden Pulverloumlscher mit Loumlschvermoumlgen 21A 113B was nach Tabelle 2 fuumlr diese Bauart 6 LE entspricht

Es sind demnach 21 LE geteilt durch 6 also 4 Feuerloumlscher dieser Bauart erforderlich

Beispiel 2

Brandklassen A B und F Betriebsbereich 700 m2 die Gefaumlhrdungsbeurteilung ergab

erhoumlhte Brandgefaumlhrdung

Grundausstattung mit Feuerloumlschern gemaumlszlig Tabelle 3

Tabelle 3 ergibt fuumlr 700 m2 - 27 LE

Gewaumlhlt werden Pulverloumlscher mit Loumlschvermoumlgen 43A 233B was nach Tabelle 2 fuumlr diese Bauart 12 LE entspricht

Es sind demnach 27 LE geteilt durch 12 also 3 Feuerloumlscher dieser Bauart fuumlr die Grundausstattung erforderlich

Zusaumltzliche Maszlignahmen

Zusaumltzlich werden fuumlr die Bereiche mit Brandklasse F Fettbrandloumlscher mit

Loumlschvermoumlgen 75F bereitgestellt

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Beispiel 3

Brandklassen A und B Betriebsbereich 400 m2 die Gefaumlhrdungsbeurteilung ergab

erhoumlhte Brandgefaumlhrdung

Grundausstattung mit Feuerloumlschern gemaumlszlig Tabelle 3

Tabelle 3 ergibt fuumlr 400 m2 - 18 LE

Gewaumlhlt werden Schaumloumlscher mit Loumlschvermoumlgen 21A 113B was nach Tabelle 2 fuumlr diese Bauart 6 LE entspricht

Es sind demnach 18 LE geteilt durch 6 also 3 Feuerloumlscher dieser Bauart fuumlr die Grundausstattung erforderlich

Zusaumltzliche Maszlignahmen

Zusaumltzlich wird eine automatische Brandmeldeanlage und eine stationaumlre Loumlschanlage

installiert

Beispiel 4

Brandklasse A Betriebsbereich 600 m2 die Gefaumlhrdungsbeurteilung ergab erhoumlhte

Brandgefaumlhrdung

Grundausstattung mit Feuerloumlschern gemaumlszlig Tabelle 3

Tabelle 3 ergibt fuumlr 600 m2 - 24 LE

Gewaumlhlt werden Wasserloumlscher mit Loumlschvermoumlgen 21A was nach Tabelle 2 fuumlr diese Bauart 6 LE entspricht

Es sind demnach 24 LE geteilt durch 6 also 4 Feuerloumlscher dieser Bauart fuumlr die Grundausstattung erforderlich

Zusaumltzliche Maszlignahmen

Zusaumltzlich werden 6 weitere Wasserloumlscher mit Loumlschvermoumlgen 13A bereitgestellt und

im Betriebsbereich verteilt um die Wege zum naumlchstgelegenen Feuerloumlscher fuumlr einen

noch schnelleren Zugriff zu verkuumlrzen

- Ausschuss fuumlr Arbeitsstaumltten ndash ASTA-Geschaumlftsfuumlhrung ndash BAuA ndash wwwbauade shy

  • ASR A22 Maszlignahmen gegen Braumlnde
  • Inhalt
  • 1 Zielstellung
  • 2 Anwendungsbereich
  • 3 Begriffsbestimmungen
  • 4 Eignung von Feuerloumlschern und Loumlschmitteln
  • 5 Ausstattung von Arbeitsstaumltten
  • 6 Betrieb
  • 7 Abweichendeergaumlnzende Anforderungen fuumlr Baustellen
  • Anhang 1 Allgemeines Loumlsungsschema
  • Anhang 2 Ausfuumlhrungsbeispiele - Bereitstellung von Feuerloumlscheinrichtungen
Page 18: ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände"

Beispiel 3

Brandklassen A und B Betriebsbereich 400 m2 die Gefaumlhrdungsbeurteilung ergab

erhoumlhte Brandgefaumlhrdung

Grundausstattung mit Feuerloumlschern gemaumlszlig Tabelle 3

Tabelle 3 ergibt fuumlr 400 m2 - 18 LE

Gewaumlhlt werden Schaumloumlscher mit Loumlschvermoumlgen 21A 113B was nach Tabelle 2 fuumlr diese Bauart 6 LE entspricht

Es sind demnach 18 LE geteilt durch 6 also 3 Feuerloumlscher dieser Bauart fuumlr die Grundausstattung erforderlich

Zusaumltzliche Maszlignahmen

Zusaumltzlich wird eine automatische Brandmeldeanlage und eine stationaumlre Loumlschanlage

installiert

Beispiel 4

Brandklasse A Betriebsbereich 600 m2 die Gefaumlhrdungsbeurteilung ergab erhoumlhte

Brandgefaumlhrdung

Grundausstattung mit Feuerloumlschern gemaumlszlig Tabelle 3

Tabelle 3 ergibt fuumlr 600 m2 - 24 LE

Gewaumlhlt werden Wasserloumlscher mit Loumlschvermoumlgen 21A was nach Tabelle 2 fuumlr diese Bauart 6 LE entspricht

Es sind demnach 24 LE geteilt durch 6 also 4 Feuerloumlscher dieser Bauart fuumlr die Grundausstattung erforderlich

Zusaumltzliche Maszlignahmen

Zusaumltzlich werden 6 weitere Wasserloumlscher mit Loumlschvermoumlgen 13A bereitgestellt und

im Betriebsbereich verteilt um die Wege zum naumlchstgelegenen Feuerloumlscher fuumlr einen

noch schnelleren Zugriff zu verkuumlrzen

- Ausschuss fuumlr Arbeitsstaumltten ndash ASTA-Geschaumlftsfuumlhrung ndash BAuA ndash wwwbauade shy

  • ASR A22 Maszlignahmen gegen Braumlnde
  • Inhalt
  • 1 Zielstellung
  • 2 Anwendungsbereich
  • 3 Begriffsbestimmungen
  • 4 Eignung von Feuerloumlschern und Loumlschmitteln
  • 5 Ausstattung von Arbeitsstaumltten
  • 6 Betrieb
  • 7 Abweichendeergaumlnzende Anforderungen fuumlr Baustellen
  • Anhang 1 Allgemeines Loumlsungsschema
  • Anhang 2 Ausfuumlhrungsbeispiele - Bereitstellung von Feuerloumlscheinrichtungen