asr a2.2 "maßnahmen gegen brände"
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Ausgabe November 2012
geaumlndert GMBl 2014 S 286
Technische Regeln fuumlr
Arbeitsstaumltten
Maszlignahmen gegen Braumlnde ASR A22
Die Technischen Regeln fuumlr Arbeitsstaumltten (ASR) geben den Stand der Technik
Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche
Erkenntnisse fuumlr das Einrichten und Betreiben von Arbeitsstaumltten wieder
Sie werden vom Ausschuss fuumlr Arbeitsstaumltten ermittelt bzw angepasst und vom
Bundesministerium fuumlr Arbeit und Soziales im Gemeinsamen Ministerialblatt bekannt
gegeben
Diese ASR A22 konkretisiert im Rahmen des Anwendungsbereichs die Anforderungen
der Verordnung uumlber Arbeitsstaumltten Bei Einhaltung der Technischen Regeln kann der
Arbeitgeber insoweit davon ausgehen dass die entsprechenden Anforderungen der
Verordnungen erfuumlllt sind Waumlhlt der Arbeitgeber eine andere Loumlsung muss er damit
mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz fuumlr die
Beschaumlftigten erreichen
Inhalt
1 Zielstellung
2 Anwendungsbereich
3 Begriffsbestimmungen
4 Eignung von Feuerloumlschern und Loumlschmitteln
5 Ausstattung von Arbeitsstaumltten
6 Betrieb
7 Abweichendeergaumlnzende Anforderungen fuumlr Baustellen
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1 Zielstellung
Diese ASR konkretisiert die Anforderungen an die Ausstattung mit und das Betreiben
von Brandmelde- und Feuerloumlscheinrichtungen in Arbeitsstaumltten sowie die damit
verbundenen organisatorischen Maszlignahmen nach sect 3a Abs 1 und sect 4 Abs 3 sowie
insbesondere in den Punkten 22 und 52 Abs 1 g des Anhanges der
Arbeitsstaumlttenverordnung
2 Anwendungsbereich
(1) Diese ASR gilt fuumlr das Ausstatten und Betreiben von Arbeitsstaumltten mit
Feuerloumlscheinrichtungen sowie fuumlr weitere Maszlignahmen zur Erkennung von
Entstehungsbraumlnden zur Alarmierung sowie Bekaumlmpfung von Entstehungsbraumlnden
(2) Fuumlr alle Arbeitsstaumltten gemaumlszlig sect 2 der Arbeitsstaumlttenverordnung gelten die
Anforderungen und Gestaltungshinweise nach den Punkten 521 und 523
(Grundausstattung)
(3) Fuumlr Arbeitsstaumltten mit normaler Brandgefaumlhrdung ist die Grundausstattung
ausreichend
(4) Fuumlr Arbeitsstaumltten mit erhoumlhter Brandgefaumlhrdung sind uumlber die Grundausstattung
hinaus zusaumltzlich Maszlignahmen nach Punkt 524 zu beruumlcksichtigen
3 Begriffsbestimmungen
31 Brandgefaumlhrdung liegt vor wenn entzuumlndbare Stoffe vorhanden sind und die
Moumlglichkeit fuumlr eine Brandentstehung vorhanden ist
32 Normale Brandgefaumlhrdung liegt vor wenn die Wahrscheinlichkeit einer
Brandentstehung die Geschwindigkeit der Brandausbreitung die dabei freiwerdenden
Stoffe und die damit verbundene Gefaumlhrdung fuumlr Personen Umwelt und Sachwerte
vergleichbar sind mit einer Buumlronutzung
33 Erhoumlhte Brandgefaumlhrdung liegt vor wenn Stoffe mit erhoumlhter Entzuumlndbarkeit
vorhanden sind durch betriebliche Verhaumlltnisse groszlige Moumlglichkeiten fuumlr eine
Brandentstehung gegeben sind und in der Anfangsphase des Brandes mit einer
schnellen Brandausbreitung zu rechnen ist
34 Entstehungsbraumlnde im Sinne dieser Regel sind Braumlnde mit so geringer Rauch-
und Waumlrmeentwicklung dass noch eine gefahrlose Annaumlherung von Personen bei freier
Sicht auf den Brandherd moumlglich ist
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35 Brandmelder dienen dem fruumlhzeitigen Erkennen von Braumlnden und Ausloumlsen
eines Alarms Dabei wird zwischen automatischen und nichtautomatischen
Brandmeldern (Handfeuermeldern) unterschieden
36 Feuerloumlscheinrichtungen im Sinne der Regel sind tragbare oder fahrbare
Feuerloumlscher Wandhydranten und weitere handbetriebene Geraumlte zur Bekaumlmpfung von
Entstehungsbraumlnden
37 Loumlschvermoumlgen beschreibt die Leistung eines Feuerloumlschers ein genormtes
Brandobjekt sicher abzuloumlschen
38 Loumlschmitteleinheit (LE) ist eine eingefuumlhrte Hilfsgroumlszlige die es ermoumlglicht die
Leistungsfaumlhigkeit unterschiedlicher Feuerloumlscherbauarten zu vergleichen und das
Gesamtloumlschvermoumlgen unterschiedlicher Feuerloumlscher zu ermitteln
39 Brandschutzhelfer sind die Beschaumlftigten die der Arbeitgeber fuumlr Aufgaben der
Brandbekaumlmpfung benannt hat
4 Eignung von Feuerloumlschern und Loumlschmitteln
41 Brandklassen
Feuerloumlscher und Loumlschmittel muumlssen zum Loumlschen fuumlr die im Betrieb vorhandenen
Materialien oder Stoffe entsprechend ihrer Zuordnung zu einer oder mehreren
Brandklassen geeignet sein Die Eignung fuumlr eine oder mehrere Brandklassen ist auf
dem Feuerloumlscher mit den dafuumlr geltenden Piktogrammen angegeben (siehe Tabelle 1)
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Tabelle 1 Brandklassen nach DIN EN 2 bdquoBrandklassenldquo Ausgabe Januar 2005
Piktogramm Brandklasse
Brandklasse A Braumlnde fester Stoffe (hauptsaumlchlich organischer Natur) verbrennen normalerweise unter Glutbildung
Beispiele Holz Papier Stroh Textilien Kohle Autoreifen
Brandklasse B Braumlnde von fluumlssigen oder fluumlssig werdenden Stoffen
Beispiele Benzin Benzol Oumlle Fette Lacke Teer Stearin Paraffin
Brandklasse C Braumlnde von Gasen
Beispiele Methan Propan Wasserstoff Acetylen Erdgas Stadtgas
Brandklasse D Braumlnde von Metallen
Beispiele Aluminium Magnesium Lithium Natrium Kalium und deren Legierungen
Brandklasse F Braumlnde von Speiseoumllen und -fetten (pflanzliche odertierische Oumlle und Fette) in Frittier- und Fettbackgeraumlten und anderen Kuumlcheneinrichtungen und -geraumlten
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42 Loumlschvermoumlgen Loumlschmitteleinheiten Feuerloumlscherarten
(1) Das Loumlschvermoumlgen wird durch eine Zahlen-Buchstabenkombination auf dem
Feuerloumlscher angegeben In dieser Zahlen-Buchstabenkombination bezeichnet die Zahl
die Groumlszlige des abgeloumlschten Normbrandes und der Buchstabe die Brandklasse (siehe
Abb 1)
Abb 1 Beispiel fuumlr die Beschriftung eines Feuerloumlschers
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(2) Da das Loumlschvermoumlgen nicht addiert werden kann wird zur Berechnung der
Anzahl der erforderlichen Feuerloumlscher eine Hilfsgroumlszlige die bdquoLoumlschmitteleinheit (LE)ldquo
verwendet Den Feuerloumlschern wird dadurch eine bestimmte Anzahl von
Loumlschmitteleinheiten zugeordnet
(3) Fuumlr die Einstufung von Feuerloumlschern ist Tabelle 2 zu beachten Dort wird die
Zuordnung des Loumlschvermoumlgens der Feuerloumlscher ausgedruumlckt in Loumlschmittelshy
einheiten getroffen
Tabelle 2 Zuordnung des Loumlschvermoumlgens zu Loumlschmitteleinheiten
Loumlschvermoumlgen
LE Brandklasse A Brandklasse B
1 5A 21B
2 8A 34B
3 55B
4 13A 70B
5 89B
6 21A 113B
9 27A 144B
10 34A
12 43A 183B
15 55A 233B
(4) Wird ein Feuerloumlscher fuumlr die Brandklassen A und B eingesetzt und ist dem
Loumlschvermoumlgen fuumlr die jeweilige Brandklasse eine unterschiedliche Anzahl von
Loumlschmitteleinheiten zugeordnet so ist der niedrigere Wert der Loumlschmitteleinheiten
anzusetzen z B 43A und 113B ergeben 6 LE
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5 Ausstattung von Arbeitsstaumltten
51 Branderkennung und Alarmierung
(1) Der Arbeitgeber hat durch geeignete Maszlignahmen sicherzustellen dass die
Beschaumlftigten im Brandfall unverzuumlglich gewarnt und zum Verlassen von Gebaumluden
oder gefaumlhrdeten Bereichen aufgefordert werden koumlnnen
(2) Braumlnde koumlnnen durch Personen oder Brandmelder erkannt und gemeldet
werden
Brandmelder dienen der fruumlhzeitigen Erkennung von Braumlnden und tragen maszliggeblich
zum Loumlscherfolg und zur rechtzeitigen Einleitung von Raumlumungs- und
Rettungsmaszlignahmen bei
Als Brandmelder werden technische Geraumlte oder Anlagen zum Ausloumlsen eines
Alarms im Falle eines Brandes bezeichnet Der Alarm kann dem Warnen der
anwesenden Personen oder dem Herbeirufen von Hilfe z B Sicherheitspersonal
Feuerwehr dienen Dabei wird unterschieden zwischen automatischen Brandmeldern
welche einen Brand anhand seiner Eigenschaften (z B Rauch Temperatur Flamme)
erkennen und nichtautomatischen Brandmeldern die von Hand betaumltigt werden
muumlssen (Handfeuermelder)
Automatische Brandmelde- und Alarmierungseinrichtungen sind zu bevorzugen
(3) Geeignete Maszlignahmen zur Alarmierung von Personen sind z B
- Brandmeldeanlagen mit Sprachalarmanlagen (SAA) oder akustische Signalgeber
(z B Hupen Sirenen)
- Hausalarmanlagen
- Elektroakustische Notfallwarnsysteme (ENS)
- Optische Alarmierungsmittel
- Telefonanlagen
- Megaphone
- Handsirenen
- Zuruf durch Personen oder
- Personenbezogene Warneinrichtungen
Technischen Maszlignahmen sind vorrangig umzusetzen
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Die Notwendigkeit von technischen Alarmierungsanlagen kann sich aus der
Gefaumlhrdungsbeurteilung oder aus Auflagen von Behoumlrden ergeben
52 Anzahl und Bereitstellung der Feuerloumlscheinrichtungen
Der Arbeitgeber hat Feuerloumlscheinrichtungen nach Art und Umfang der
Brandgefaumlhrdung und der Groumlszlige des zu schuumltzenden Bereiches in ausreichender
Anzahl nach den Punkten 521 bis 524 bereitzustellen Ein allgemeines
Loumlsungsschema enthaumllt Anhang 1 Ausfuumlhrungsbeispiele sind im Anhang 2 dargestellt
521 Grundausstattung mit Feuerloumlschern fuumlr alle Arbeitsstaumltten
(1) In allen Arbeitsstaumltten ist fuumlr die Grundausstattung die fuumlr einen Bereich
erforderliche Anzahl von Feuerloumlschern mit dem entsprechenden Loumlschvermoumlgen fuumlr
die Brandklassen A und B nach den Tabellen 2 und 3 zu ermitteln Ausgehend von der
Grundflaumlche der Arbeitsstaumltte gemaumlszlig Tabelle 3 sind die Loumlschmitteleinheiten zu
ermitteln Aus Tabelle 2 ist dann die entsprechende Art Anzahl und Groumlszlige der
Feuerloumlscher entsprechend ihres Loumlschvermoumlgens zu entnehmen wobei die Summe
der Loumlschmitteleinheiten mindestens der aus der Tabelle 3 entnommenen Zahl
entsprechen muss
Tabelle 3 Loumlschmitteleinheiten in Abhaumlngigkeit von der Grundflaumlche der Arbeitsstaumltte
Grundflaumlche bis hellip m2 Loumlschmitteleinheiten [LE]
50 6
100 9
200 12
300 15
400 18
500 21
600 24
700 27
800 30
900 33
1000 36
je weitere 250 + 6
Fuumlr die Grundausstattung duumlrfen nur Feuerloumlscher angerechnet werden die jeweils uumlber mindestens 6 Loumlschmitteleinheiten (LE) verfuumlgen
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Um tragbare Feuerloumlscher einfach handhaben zu koumlnnen sollte
- auf ein geringes Geraumltegewicht sowie
- innerhalb eines Bereiches auf gleiche Funktionsweise der Geraumlte bei Ausloumlse-
und Unterbrechungseinrichtungen
geachtet werden
Bei der Auswahl der Feuerloumlscher sollten auch moumlgliche Folgeschaumlden durch die
Loumlschmittel beruumlcksichtigt werden
In mehrgeschossigen Gebaumluden ist in jedem Geschoss mindestens ein Feuerloumlscher
bereitzustellen
(2) Sind in einem Gebaumlude Arbeitsstaumltten verschiedener Arbeitgeber vorhanden
koumlnnen vorhandene Feuerloumlscher gemeinsam genutzt werden Dabei hat jeder
Arbeitgeber sicherzustellen dass fuumlr seine Beschaumlftigten der Zugriff zu den
erforderlichen Feuerloumlschern jederzeit gewaumlhrleistet ist
522 Wandhydranten
(1) Wandhydranten koumlnnen unter den folgenden Voraussetzungen bei der
Grundausstattung von Arbeitsstaumltten mit Feuerloumlschern beruumlcksichtigt werden
- das Loumlschmittel der Wandhydranten ist fuumlr die vorhandenen Brandklassen
geeignet (siehe Tabelle 1)
- es handelt sich um Wandhydranten mit formbestaumlndigem Schlauch
- wenn eine ausreichende Anzahl von Beschaumlftigten in der Handhabung dieser
Wandhydranten unterwiesen sind und
- wenn beim Einsatz sichergestellt ist dass eine Verrauchung von Fluchtwegen
(z B Treppenraumlumen) verhindert wird Das ist z B der Fall wenn die Funktion
von Rauchschutztuumlren nicht durch den Schlauch beeintraumlchtigt wird
(2) Die Anrechnung der Wandhydranten erfolgt nach folgenden Kriterien
- Bei GebaumludenGeschossen mit einer Grundflaumlche bis einschlieszliglich 400 m2
erfolgt keine Anrechnung von Wandhydranten Die Ausstattung mit
Feuerloumlschern erfolgt gemaumlszlig Tabelle 3
- Bei GebaumludenGeschossen mit einer Grundflaumlche groumlszliger als 400 m2 koumlnnen bis
zu einem Drittel der nach Tabelle 3 erforderlichen Loumlschmitteleinheiten durch
Wandhydranten ersetzt werden Hierbei werden einem Wandhydranten
27 Loumlschmitteleinheiten zugeordnet
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523 Grundanforderungen fuumlr die Bereitstellung von Feuerloumlscheinrichtungen
Der Arbeitgeber hat sicherzustellen dass in Arbeitsstaumltten
- Feuerloumlscher gut sichtbar und leicht erreichbar angebracht sind
- Feuerloumlscher vorzugsweise in Fluchtwegen im Bereich der Ausgaumlnge ins Freie
an den Zugaumlngen zu Treppenraumlumen oder an Kreuzungspunkten von
VerkehrswegenFluren angebracht sind
- die Entfernung von jeder Stelle zum naumlchstgelegenen Feuerloumlscher moumlglichst
nicht mehr als 20 m (tatsaumlchliche Laufweglaumlnge) betraumlgt um einen schnellen
Zugriff zu gewaumlhrleisten
- Feuerloumlscher vor Beschaumldigungen und Witterungseinfluumlssen geschuumltzt
aufgestellt sind z B durch Schutzhauben Schraumlnke Anfahrschutz dies kann
z B bei Tankstellen Tiefgaragen und im Freien erforderlich sein
- Feuerloumlscher so angebracht sind dass diese ohne Schwierigkeiten aus der
Halterung entnommen werden koumlnnen fuumlr die Griffhoumlhe haben sich 080 bis
120 m als zweckmaumlszligig erwiesen
- die Standorte von Feuerloumlschern durch das Brandschutzzeichen F001
bdquoFeuerloumlscherldquo entsprechend ASR A13 bdquoSicherheits- und Gesundheitsschutzshy
kennzeichnungldquo gekennzeichnet sind sofern die Feuerloumlscher nicht gut sichtbar
angebracht oder aufgestellt sind In unuumlbersichtlichen Arbeitsstaumltten ist der
naumlchstgelegene Standort eines Feuerloumlschers gut sichtbar durch das
Brandschutzzeichen F001 bdquoFeuerloumlscherldquo in Verbindung mit einem Zusatzshy
zeichen bdquoRichtungspfeilldquo anzuzeigen Besonders in lang gestreckten Raumlumen
oder Fluren sollen Brandschutzzeichen in Laufrichtung jederzeit erkennbar sein
z B durch den Einsatz von Fahnen- oder Winkelschildern
- weitere Feuerloumlscheinrichtungen ebenfalls entsprechend ASR A13 bdquoSicherheitsshy
und Gesundheitsschutzkennzeichnungldquo gekennzeichnet sind (z B fuumlr
Wandhydranten Brandschutzzeichen F002 bdquoLoumlschschlauchldquo) und
- die Standorte der Feuerloumlscheinrichtungen in den Flucht- und Rettungsplan
entsprechend ASR A23 bdquoFluchtwege und Notausgaumlnge Flucht- und
Rettungsplanldquo aufgenommen sind
524 Arbeitsstaumltten mit erhoumlhter Brandgefaumlhrdung
(1) Liegen nach der Gefaumlhrdungsbeurteilung gemaumlszlig sect 3 der
Arbeitsstaumlttenverordnung erhoumlhte Brandgefaumlhrdungen vor sind neben der
Grundausstattung nach Punkt 521 und den Grundanforderungen fuumlr die Bereitstellung
nach Punkt 523 zusaumltzliche betriebs- und taumltigkeitsspezifische Maszlignahmen
erforderlich (siehe Absatz 3)
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In diesem Zusammenhang wird auf die TRGS 400 bdquoGefaumlhrdungsbeurteilung fuumlr Taumltigkeiten mit Gefahrstoffenldquo und TRGS 800 bdquoBrandschutzmaszlignahmenldquo hingewiesen
(2) Erhoumlhte Brandgefaumlhrdungen koumlnnen z B gegeben sein wenn
- Stoffe mit hoher Entzuumlndbarkeit oder brandfoumlrdernden Eigenschaften vorhanden
sind
- die oumlrtlichen und betrieblichen Verhaumlltnisse fuumlr die Brandentstehung guumlnstig sind
und in der Anfangsphase mit einer schnellen Brandausbreitung zu rechnen ist
- brandgefaumlhrliche Arbeiten durchgefuumlhrt werden (z B Schweiszligen
Brennschneiden Trennschleifen Loumlten) oder brandgefaumlhrliche Verfahren
angewendet werden (z B Farbspritzen Flammarbeiten) oder
- erhoumlhte Gefaumlhrdungen vorliegen z B durch Selbstentzuumlndung Stoffe der
Brandklassen D und F brennbare Staumlube leicht- oder hochentzuumlndliche
Fluumlssigkeiten oder brennbare Gase
Von erhoumlhter Brandgefaumlhrdung kann z B in folgenden Betrieben oder
Betriebsbereichen ausgegangen werden (siehe Tabelle 4)
Tabelle 4 Beispielhafte Aufzaumlhlung von Betrieben oder Betriebsbereichen mit erhoumlhter Brandgefaumlhrdung
Betriebe oder Betriebsbereiche
1 Verkauf Handel Lagerung
- Lager mit leicht entzuumlndlichen bzw leicht entflammbaren Stoffen
- Lager fuumlr Recyclingmaterial und Sekundaumlrbrennstoffe
- Speditionslager
- Lager mit Lacken und Loumlsungsmitteln
- Altpapierlager
- Baumwolllager Holzlager Schaumstofflager
- Lagerbereiche fuumlr Verpackungsmaterial
- Lager mit sonstigem brennbaren Material
- Ausstellungen fuumlr Moumlbel
- Verkaufsraumlume mit erhoumlhten Brandgefaumlhrdungen z B Heimwerkermarkt
Baumarkt
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2 Dienstleistung
- Kinos Diskotheken
- Abfallsammelraumlume
- Kuumlchen
- Beherbergungsbetriebe
- Theaterbuumlhnen
- Tank- und Tankfahrzeugreinigung
- Chemische Reinigung
- Alten- und Pflegeheime
- Krankenhaumluser
3 Industrie
- Moumlbelherstellung Spanplattenherstellung
- Webereien Spinnereien
- Herstellung von Papier im Trockenbereich
- Verarbeitung von Papier
- Getreidemuumlhlen und Futtermittelproduktion
- Schaumstoff- Dachpappenherstellung
- Verarbeitung von brennbaren Lacken und Klebern
- Lackier- und Pulverbeschichtungsanlagen und -geraumlte
- Oumll-Haumlrtereien
- Druckereien
- Petrolchemische Anlagen
- Verarbeitung von brennbaren Chemikalien
- Leder- und Kunststoffverarbeitung
- Kunststoff-Spritzgieszligerei
- Kartonagenherstellung
- Backwarenfabrik
- Herstellung von Maschinen und Geraumlten
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4 Handwerk
- Kfz-Werkstatt
- TischlereiSchreinerei
- Polsterei
- Metallverarbeitung
- Galvanik
- Vulkanisierung
- Leder- Kunstleder- und Textilverarbeitung
- Backbetrieb
- Elektrowerkstatt
(3) Uumlber die Grundausstattung hinausgehende zusaumltzliche Maszlignahmen sind z B
- Erhoumlhung der Anzahl der Feuerloumlscher an besonders gefaumlhrdeten
Arbeitsplaumltzen um kuumlrzere Eingreifzeiten aufgrund kuumlrzerer Wege
sicherzustellen oder einen groumlszligeren Loumlscheffekt durch gleichzeitigen Einsatz
mehrerer Feuerloumlscher zu erzielen
- Bereitstellung von zusaumltzlichen Feuerloumlscheinrichtungen z B fahrbare
Pulverloumlscher fahrbare Kohlendioxidloumlscher Schaumloumlschgeraumlte oder Wand
hydranten die Loumlschmittel muumlssen fuumlr die Brandklassen der vorhandenen Stoffe
geeignet sein
- der Einsatz von Loumlschanlagen oder
- die Ausruumlstung von Bereichen mit Brandmeldeanlagen
6 Betrieb
61 Unterweisung
Der Arbeitgeber hat die Beschaumlftigten uumlber die bei ihren Taumltigkeiten auftretenden
Gefaumlhrdungen sowie uumlber die Maszlignahmen zu ihrer Abwendung vor Aufnahme der
Beschaumlftigung sowie bei Veraumlnderung des Taumltigkeitsbereiches und danach in
angemessenen Zeitabstaumlnden mindestens jedoch einmal jaumlhrlich zu unterweisen
Diese Unterweisung muss auch Maszlignahmen gegen Entstehungsbraumlnde und
Explosionen sowie das Verhalten im Gefahrenfall (z B Gebaumluderaumlumung siehe auch
ASR A23 bdquoFluchtwege und Notausgaumlnge Flucht- und Rettungsplanldquo) einschlieszligen Die
Unterweisung ist zu dokumentieren
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62 Brandschutzhelfer
(1) Der Arbeitgeber hat eine ausreichende Anzahl von Beschaumlftigten durch
Unterweisung und Uumlbung im Umgang mit Feuerloumlscheinrichtungen zur Bekaumlmpfung von
Entstehungsbraumlnden vertraut zu machen
(2) Die notwendige Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der
Gefaumlhrdungsbeurteilung Ein Anteil von fuumlnf Prozent der Beschaumlftigten ist in der Regel
ausreichend Eine groumlszligere Anzahl von Brandschutzhelfern kann z B bei erhoumlhter
Brandgefaumlhrdung der Anwesenheit vieler Personen Personen mit eingeschraumlnkter
Mobilitaumlt sowie groszliger raumlumlicher Ausdehnung der Arbeitsstaumltte erforderlich sein
(3) Bei der Anzahl der Brandschutzhelfer sind auch Schichtbetrieb und Abwesenheit
einzelner Beschaumlftigter z B Fortbildung Ferien Krankheit und Personalwechsel zu
beruumlcksichtigen
(4) Die Brandschutzhelfer sind im Hinblick auf ihre Aufgaben fachkundig zu
unterweisen Zum Unterweisungsinhalt gehoumlren neben den Grundzuumlgen des
vorbeugenden Brandschutzes Kenntnisse uumlber die betriebliche
Brandschutzorganisation die Funktions- und Wirkungsweise von
Feuerloumlscheinrichtungen die Gefahren durch Braumlnde sowie uumlber das Verhalten im
Brandfall
(5) Praktische Uumlbungen (Loumlschuumlbungen) im Umgang mit Feuerloumlscheinrichtungen
gehoumlren zur fachkundigen Unterweisung
63 Wartung und Pruumlfung
631 Brandmelde- und Feuerloumlscheinrichtungen
(1) Der Arbeitgeber hat Brandmelde- und Feuerloumlscheinrichtungen unter Beachtung
der Herstellerangaben in regelmaumlszligigen Abstaumlnden sachgerecht warten und auf ihre
Funktionsfaumlhigkeit pruumlfen zu lassen Die Ergebnisse sind zu dokumentieren
(2) Werden keine Maumlngel festgestellt ist dies auf der Feuerloumlscheinrichtung
kenntlich zu machen z B durch Anbringen einer Plakette
(3) Werden Maumlngel festgestellt die eine Funktionsfaumlhigkeit der
Feuerloumlscheinrichtung nicht mehr gewaumlhrleisten hat der Arbeitgeber unverzuumlglich zu
veranlassen dass die Feuerloumlscheinrichtung instandgesetzt oder ausgetauscht wird
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632 Besondere Regelungen fuumlr Feuerloumlscher
(1) Die Bauteile von Feuerloumlschern sowie die im Feuerloumlscher enthaltenen
Loumlschmittel koumlnnen im Laufe der Zeit unter den aumluszligeren Einfluumlssen am Aufstellungsort
wie Temperatur Luftfeuchtigkeit Verschmutzung Erschuumltterung oder unsachgemaumlszlige
Behandlung unbrauchbar werden Zur Sicherstellung der Funktionsfaumlhigkeit sind
Feuerloumlscher daher mindestens alle zwei Jahre durch einen Sachkundigen zu pruumlfen
(2) Bei starker Beanspruchung z B durch Umwelteinfluumlsse oder mobilen Einsatz
koumlnnen kuumlrzere Zeitabstaumlnde erforderlich sein
(3) Von der Pruumlfung der Funktionsfaumlhigkeit durch den Sachkundigen nach Absatz 1
bleiben die zusaumltzlichen wiederkehrenden Pruumlfungen der Feuerloumlscher nach der
Betriebssicherheitsverordnung unberuumlhrt
7 Abweichendeergaumlnzende Anforderungen fuumlr Baustellen
(1) Die Anforderungen in den Punkten 521 und 62 gelten auf Baustellen nur fuumlr
stationaumlre Baustelleneinrichtungen z B Baubuumlros Unterkuumlnfte oder Werkstaumltten
(2) Werden auf Baustellen Arbeiten mit einer Brandgefaumlhrdung durchgefuumlhrt z B
Schweiszligen Brennschneiden Trennschleifen Loumlten oder Verfahren angewendet bei
denen eine Brandgefaumlhrdung besteht z B Farbspritzen Flammarbeiten ist dort fuumlr
jedes der dabei eingesetzten Arbeitsmittel ein Feuerloumlscher fuumlr die entsprechenden
Brandklassen mit mindestens 6 LE bereitzuhalten
(3) Personen die mit den vorgenannten Arbeitsmitteln taumltig werden sind theoretisch
und praktisch im Umgang mit Feuerloumlschern zu unterweisen Es empfiehlt sich diese
Unterweisung in Abstaumlnden von 3 bis 5 Jahren zu wiederholen
(4) Baustellen mit besonderen Gefaumlhrdungen (z B Untertagebaustellen
Hochhausbau) erfordern zusaumltzliche Maszlignahmen gegen Braumlnde nach Punkt 524
Ausgewaumlhlte Literaturhinweise
- DIN EN 2 2005 - 01 Brandklassen
- DIN EN 3-7 2007 - 10 Tragbare Feuerloumlscher - Teil 7 Eigenschaften Leistu
anforderungen und Pruumlfungen
ngsshy
- DIN EN 3 Beiblatt 12000 - 03
Umweltschutz
Tragbare Feuerloumlscher - Feuerloumlschmittel und
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Anhang 1
Allgemeines Loumlsungsschema
1 Schritt - Ermittlung der vorhandenen Brandklassen nach Tabelle 1
2 Schritt - Ermittlung der Brandgefaumlhrdung gemaumlszlig Gefaumlhrdungsbeurteilung
3 Schritt - Ermittlung der Loumlschmitteleinheiten (LE) in Abhaumlngigkeit der Grundflaumlche fuumlr die in allen Arbeitsstaumltten notwendige Grundausstattung mit Feuerloumlscheinrichtungen nach Tabelle 3
4 Schritt - Festlegung der fuumlr die Grundausstattung notwendigen Anzahl der Feuerloumlscheinrichtungen entsprechend den Loumlschmitteleinheiten (LE) nach Tabelle 2
5 Schritt - Festlegung von zusaumltzlichen Maszlignahmen nach Punkt 524 Abs 3 bei erhoumlhter Brandgefaumlhrdung (siehe auch Tabelle 4)
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Anhang 2
Ausfuumlhrungsbeispiele ndash Bereitstellung von Feuerloumlscheinrichtungen
Beispiel 1
Brandklassen A und B Betriebsbereich 500 m2 die Gefaumlhrdungsbeurteilung ergab
normale Brandgefaumlhrdung
Grundausstattung mit Feuerloumlschern gemaumlszlig Tabelle 3
Tabelle 3 ergibt fuumlr 500 m2 - 21 LE
Gewaumlhlt werden Pulverloumlscher mit Loumlschvermoumlgen 21A 113B was nach Tabelle 2 fuumlr diese Bauart 6 LE entspricht
Es sind demnach 21 LE geteilt durch 6 also 4 Feuerloumlscher dieser Bauart erforderlich
Beispiel 2
Brandklassen A B und F Betriebsbereich 700 m2 die Gefaumlhrdungsbeurteilung ergab
erhoumlhte Brandgefaumlhrdung
Grundausstattung mit Feuerloumlschern gemaumlszlig Tabelle 3
Tabelle 3 ergibt fuumlr 700 m2 - 27 LE
Gewaumlhlt werden Pulverloumlscher mit Loumlschvermoumlgen 43A 233B was nach Tabelle 2 fuumlr diese Bauart 12 LE entspricht
Es sind demnach 27 LE geteilt durch 12 also 3 Feuerloumlscher dieser Bauart fuumlr die Grundausstattung erforderlich
Zusaumltzliche Maszlignahmen
Zusaumltzlich werden fuumlr die Bereiche mit Brandklasse F Fettbrandloumlscher mit
Loumlschvermoumlgen 75F bereitgestellt
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Beispiel 3
Brandklassen A und B Betriebsbereich 400 m2 die Gefaumlhrdungsbeurteilung ergab
erhoumlhte Brandgefaumlhrdung
Grundausstattung mit Feuerloumlschern gemaumlszlig Tabelle 3
Tabelle 3 ergibt fuumlr 400 m2 - 18 LE
Gewaumlhlt werden Schaumloumlscher mit Loumlschvermoumlgen 21A 113B was nach Tabelle 2 fuumlr diese Bauart 6 LE entspricht
Es sind demnach 18 LE geteilt durch 6 also 3 Feuerloumlscher dieser Bauart fuumlr die Grundausstattung erforderlich
Zusaumltzliche Maszlignahmen
Zusaumltzlich wird eine automatische Brandmeldeanlage und eine stationaumlre Loumlschanlage
installiert
Beispiel 4
Brandklasse A Betriebsbereich 600 m2 die Gefaumlhrdungsbeurteilung ergab erhoumlhte
Brandgefaumlhrdung
Grundausstattung mit Feuerloumlschern gemaumlszlig Tabelle 3
Tabelle 3 ergibt fuumlr 600 m2 - 24 LE
Gewaumlhlt werden Wasserloumlscher mit Loumlschvermoumlgen 21A was nach Tabelle 2 fuumlr diese Bauart 6 LE entspricht
Es sind demnach 24 LE geteilt durch 6 also 4 Feuerloumlscher dieser Bauart fuumlr die Grundausstattung erforderlich
Zusaumltzliche Maszlignahmen
Zusaumltzlich werden 6 weitere Wasserloumlscher mit Loumlschvermoumlgen 13A bereitgestellt und
im Betriebsbereich verteilt um die Wege zum naumlchstgelegenen Feuerloumlscher fuumlr einen
noch schnelleren Zugriff zu verkuumlrzen
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- ASR A22 Maszlignahmen gegen Braumlnde
- Inhalt
- 1 Zielstellung
- 2 Anwendungsbereich
- 3 Begriffsbestimmungen
- 4 Eignung von Feuerloumlschern und Loumlschmitteln
- 5 Ausstattung von Arbeitsstaumltten
- 6 Betrieb
- 7 Abweichendeergaumlnzende Anforderungen fuumlr Baustellen
- Anhang 1 Allgemeines Loumlsungsschema
- Anhang 2 Ausfuumlhrungsbeispiele - Bereitstellung von Feuerloumlscheinrichtungen
-
1 Zielstellung
Diese ASR konkretisiert die Anforderungen an die Ausstattung mit und das Betreiben
von Brandmelde- und Feuerloumlscheinrichtungen in Arbeitsstaumltten sowie die damit
verbundenen organisatorischen Maszlignahmen nach sect 3a Abs 1 und sect 4 Abs 3 sowie
insbesondere in den Punkten 22 und 52 Abs 1 g des Anhanges der
Arbeitsstaumlttenverordnung
2 Anwendungsbereich
(1) Diese ASR gilt fuumlr das Ausstatten und Betreiben von Arbeitsstaumltten mit
Feuerloumlscheinrichtungen sowie fuumlr weitere Maszlignahmen zur Erkennung von
Entstehungsbraumlnden zur Alarmierung sowie Bekaumlmpfung von Entstehungsbraumlnden
(2) Fuumlr alle Arbeitsstaumltten gemaumlszlig sect 2 der Arbeitsstaumlttenverordnung gelten die
Anforderungen und Gestaltungshinweise nach den Punkten 521 und 523
(Grundausstattung)
(3) Fuumlr Arbeitsstaumltten mit normaler Brandgefaumlhrdung ist die Grundausstattung
ausreichend
(4) Fuumlr Arbeitsstaumltten mit erhoumlhter Brandgefaumlhrdung sind uumlber die Grundausstattung
hinaus zusaumltzlich Maszlignahmen nach Punkt 524 zu beruumlcksichtigen
3 Begriffsbestimmungen
31 Brandgefaumlhrdung liegt vor wenn entzuumlndbare Stoffe vorhanden sind und die
Moumlglichkeit fuumlr eine Brandentstehung vorhanden ist
32 Normale Brandgefaumlhrdung liegt vor wenn die Wahrscheinlichkeit einer
Brandentstehung die Geschwindigkeit der Brandausbreitung die dabei freiwerdenden
Stoffe und die damit verbundene Gefaumlhrdung fuumlr Personen Umwelt und Sachwerte
vergleichbar sind mit einer Buumlronutzung
33 Erhoumlhte Brandgefaumlhrdung liegt vor wenn Stoffe mit erhoumlhter Entzuumlndbarkeit
vorhanden sind durch betriebliche Verhaumlltnisse groszlige Moumlglichkeiten fuumlr eine
Brandentstehung gegeben sind und in der Anfangsphase des Brandes mit einer
schnellen Brandausbreitung zu rechnen ist
34 Entstehungsbraumlnde im Sinne dieser Regel sind Braumlnde mit so geringer Rauch-
und Waumlrmeentwicklung dass noch eine gefahrlose Annaumlherung von Personen bei freier
Sicht auf den Brandherd moumlglich ist
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35 Brandmelder dienen dem fruumlhzeitigen Erkennen von Braumlnden und Ausloumlsen
eines Alarms Dabei wird zwischen automatischen und nichtautomatischen
Brandmeldern (Handfeuermeldern) unterschieden
36 Feuerloumlscheinrichtungen im Sinne der Regel sind tragbare oder fahrbare
Feuerloumlscher Wandhydranten und weitere handbetriebene Geraumlte zur Bekaumlmpfung von
Entstehungsbraumlnden
37 Loumlschvermoumlgen beschreibt die Leistung eines Feuerloumlschers ein genormtes
Brandobjekt sicher abzuloumlschen
38 Loumlschmitteleinheit (LE) ist eine eingefuumlhrte Hilfsgroumlszlige die es ermoumlglicht die
Leistungsfaumlhigkeit unterschiedlicher Feuerloumlscherbauarten zu vergleichen und das
Gesamtloumlschvermoumlgen unterschiedlicher Feuerloumlscher zu ermitteln
39 Brandschutzhelfer sind die Beschaumlftigten die der Arbeitgeber fuumlr Aufgaben der
Brandbekaumlmpfung benannt hat
4 Eignung von Feuerloumlschern und Loumlschmitteln
41 Brandklassen
Feuerloumlscher und Loumlschmittel muumlssen zum Loumlschen fuumlr die im Betrieb vorhandenen
Materialien oder Stoffe entsprechend ihrer Zuordnung zu einer oder mehreren
Brandklassen geeignet sein Die Eignung fuumlr eine oder mehrere Brandklassen ist auf
dem Feuerloumlscher mit den dafuumlr geltenden Piktogrammen angegeben (siehe Tabelle 1)
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Tabelle 1 Brandklassen nach DIN EN 2 bdquoBrandklassenldquo Ausgabe Januar 2005
Piktogramm Brandklasse
Brandklasse A Braumlnde fester Stoffe (hauptsaumlchlich organischer Natur) verbrennen normalerweise unter Glutbildung
Beispiele Holz Papier Stroh Textilien Kohle Autoreifen
Brandklasse B Braumlnde von fluumlssigen oder fluumlssig werdenden Stoffen
Beispiele Benzin Benzol Oumlle Fette Lacke Teer Stearin Paraffin
Brandklasse C Braumlnde von Gasen
Beispiele Methan Propan Wasserstoff Acetylen Erdgas Stadtgas
Brandklasse D Braumlnde von Metallen
Beispiele Aluminium Magnesium Lithium Natrium Kalium und deren Legierungen
Brandklasse F Braumlnde von Speiseoumllen und -fetten (pflanzliche odertierische Oumlle und Fette) in Frittier- und Fettbackgeraumlten und anderen Kuumlcheneinrichtungen und -geraumlten
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42 Loumlschvermoumlgen Loumlschmitteleinheiten Feuerloumlscherarten
(1) Das Loumlschvermoumlgen wird durch eine Zahlen-Buchstabenkombination auf dem
Feuerloumlscher angegeben In dieser Zahlen-Buchstabenkombination bezeichnet die Zahl
die Groumlszlige des abgeloumlschten Normbrandes und der Buchstabe die Brandklasse (siehe
Abb 1)
Abb 1 Beispiel fuumlr die Beschriftung eines Feuerloumlschers
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(2) Da das Loumlschvermoumlgen nicht addiert werden kann wird zur Berechnung der
Anzahl der erforderlichen Feuerloumlscher eine Hilfsgroumlszlige die bdquoLoumlschmitteleinheit (LE)ldquo
verwendet Den Feuerloumlschern wird dadurch eine bestimmte Anzahl von
Loumlschmitteleinheiten zugeordnet
(3) Fuumlr die Einstufung von Feuerloumlschern ist Tabelle 2 zu beachten Dort wird die
Zuordnung des Loumlschvermoumlgens der Feuerloumlscher ausgedruumlckt in Loumlschmittelshy
einheiten getroffen
Tabelle 2 Zuordnung des Loumlschvermoumlgens zu Loumlschmitteleinheiten
Loumlschvermoumlgen
LE Brandklasse A Brandklasse B
1 5A 21B
2 8A 34B
3 55B
4 13A 70B
5 89B
6 21A 113B
9 27A 144B
10 34A
12 43A 183B
15 55A 233B
(4) Wird ein Feuerloumlscher fuumlr die Brandklassen A und B eingesetzt und ist dem
Loumlschvermoumlgen fuumlr die jeweilige Brandklasse eine unterschiedliche Anzahl von
Loumlschmitteleinheiten zugeordnet so ist der niedrigere Wert der Loumlschmitteleinheiten
anzusetzen z B 43A und 113B ergeben 6 LE
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5 Ausstattung von Arbeitsstaumltten
51 Branderkennung und Alarmierung
(1) Der Arbeitgeber hat durch geeignete Maszlignahmen sicherzustellen dass die
Beschaumlftigten im Brandfall unverzuumlglich gewarnt und zum Verlassen von Gebaumluden
oder gefaumlhrdeten Bereichen aufgefordert werden koumlnnen
(2) Braumlnde koumlnnen durch Personen oder Brandmelder erkannt und gemeldet
werden
Brandmelder dienen der fruumlhzeitigen Erkennung von Braumlnden und tragen maszliggeblich
zum Loumlscherfolg und zur rechtzeitigen Einleitung von Raumlumungs- und
Rettungsmaszlignahmen bei
Als Brandmelder werden technische Geraumlte oder Anlagen zum Ausloumlsen eines
Alarms im Falle eines Brandes bezeichnet Der Alarm kann dem Warnen der
anwesenden Personen oder dem Herbeirufen von Hilfe z B Sicherheitspersonal
Feuerwehr dienen Dabei wird unterschieden zwischen automatischen Brandmeldern
welche einen Brand anhand seiner Eigenschaften (z B Rauch Temperatur Flamme)
erkennen und nichtautomatischen Brandmeldern die von Hand betaumltigt werden
muumlssen (Handfeuermelder)
Automatische Brandmelde- und Alarmierungseinrichtungen sind zu bevorzugen
(3) Geeignete Maszlignahmen zur Alarmierung von Personen sind z B
- Brandmeldeanlagen mit Sprachalarmanlagen (SAA) oder akustische Signalgeber
(z B Hupen Sirenen)
- Hausalarmanlagen
- Elektroakustische Notfallwarnsysteme (ENS)
- Optische Alarmierungsmittel
- Telefonanlagen
- Megaphone
- Handsirenen
- Zuruf durch Personen oder
- Personenbezogene Warneinrichtungen
Technischen Maszlignahmen sind vorrangig umzusetzen
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Die Notwendigkeit von technischen Alarmierungsanlagen kann sich aus der
Gefaumlhrdungsbeurteilung oder aus Auflagen von Behoumlrden ergeben
52 Anzahl und Bereitstellung der Feuerloumlscheinrichtungen
Der Arbeitgeber hat Feuerloumlscheinrichtungen nach Art und Umfang der
Brandgefaumlhrdung und der Groumlszlige des zu schuumltzenden Bereiches in ausreichender
Anzahl nach den Punkten 521 bis 524 bereitzustellen Ein allgemeines
Loumlsungsschema enthaumllt Anhang 1 Ausfuumlhrungsbeispiele sind im Anhang 2 dargestellt
521 Grundausstattung mit Feuerloumlschern fuumlr alle Arbeitsstaumltten
(1) In allen Arbeitsstaumltten ist fuumlr die Grundausstattung die fuumlr einen Bereich
erforderliche Anzahl von Feuerloumlschern mit dem entsprechenden Loumlschvermoumlgen fuumlr
die Brandklassen A und B nach den Tabellen 2 und 3 zu ermitteln Ausgehend von der
Grundflaumlche der Arbeitsstaumltte gemaumlszlig Tabelle 3 sind die Loumlschmitteleinheiten zu
ermitteln Aus Tabelle 2 ist dann die entsprechende Art Anzahl und Groumlszlige der
Feuerloumlscher entsprechend ihres Loumlschvermoumlgens zu entnehmen wobei die Summe
der Loumlschmitteleinheiten mindestens der aus der Tabelle 3 entnommenen Zahl
entsprechen muss
Tabelle 3 Loumlschmitteleinheiten in Abhaumlngigkeit von der Grundflaumlche der Arbeitsstaumltte
Grundflaumlche bis hellip m2 Loumlschmitteleinheiten [LE]
50 6
100 9
200 12
300 15
400 18
500 21
600 24
700 27
800 30
900 33
1000 36
je weitere 250 + 6
Fuumlr die Grundausstattung duumlrfen nur Feuerloumlscher angerechnet werden die jeweils uumlber mindestens 6 Loumlschmitteleinheiten (LE) verfuumlgen
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Um tragbare Feuerloumlscher einfach handhaben zu koumlnnen sollte
- auf ein geringes Geraumltegewicht sowie
- innerhalb eines Bereiches auf gleiche Funktionsweise der Geraumlte bei Ausloumlse-
und Unterbrechungseinrichtungen
geachtet werden
Bei der Auswahl der Feuerloumlscher sollten auch moumlgliche Folgeschaumlden durch die
Loumlschmittel beruumlcksichtigt werden
In mehrgeschossigen Gebaumluden ist in jedem Geschoss mindestens ein Feuerloumlscher
bereitzustellen
(2) Sind in einem Gebaumlude Arbeitsstaumltten verschiedener Arbeitgeber vorhanden
koumlnnen vorhandene Feuerloumlscher gemeinsam genutzt werden Dabei hat jeder
Arbeitgeber sicherzustellen dass fuumlr seine Beschaumlftigten der Zugriff zu den
erforderlichen Feuerloumlschern jederzeit gewaumlhrleistet ist
522 Wandhydranten
(1) Wandhydranten koumlnnen unter den folgenden Voraussetzungen bei der
Grundausstattung von Arbeitsstaumltten mit Feuerloumlschern beruumlcksichtigt werden
- das Loumlschmittel der Wandhydranten ist fuumlr die vorhandenen Brandklassen
geeignet (siehe Tabelle 1)
- es handelt sich um Wandhydranten mit formbestaumlndigem Schlauch
- wenn eine ausreichende Anzahl von Beschaumlftigten in der Handhabung dieser
Wandhydranten unterwiesen sind und
- wenn beim Einsatz sichergestellt ist dass eine Verrauchung von Fluchtwegen
(z B Treppenraumlumen) verhindert wird Das ist z B der Fall wenn die Funktion
von Rauchschutztuumlren nicht durch den Schlauch beeintraumlchtigt wird
(2) Die Anrechnung der Wandhydranten erfolgt nach folgenden Kriterien
- Bei GebaumludenGeschossen mit einer Grundflaumlche bis einschlieszliglich 400 m2
erfolgt keine Anrechnung von Wandhydranten Die Ausstattung mit
Feuerloumlschern erfolgt gemaumlszlig Tabelle 3
- Bei GebaumludenGeschossen mit einer Grundflaumlche groumlszliger als 400 m2 koumlnnen bis
zu einem Drittel der nach Tabelle 3 erforderlichen Loumlschmitteleinheiten durch
Wandhydranten ersetzt werden Hierbei werden einem Wandhydranten
27 Loumlschmitteleinheiten zugeordnet
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523 Grundanforderungen fuumlr die Bereitstellung von Feuerloumlscheinrichtungen
Der Arbeitgeber hat sicherzustellen dass in Arbeitsstaumltten
- Feuerloumlscher gut sichtbar und leicht erreichbar angebracht sind
- Feuerloumlscher vorzugsweise in Fluchtwegen im Bereich der Ausgaumlnge ins Freie
an den Zugaumlngen zu Treppenraumlumen oder an Kreuzungspunkten von
VerkehrswegenFluren angebracht sind
- die Entfernung von jeder Stelle zum naumlchstgelegenen Feuerloumlscher moumlglichst
nicht mehr als 20 m (tatsaumlchliche Laufweglaumlnge) betraumlgt um einen schnellen
Zugriff zu gewaumlhrleisten
- Feuerloumlscher vor Beschaumldigungen und Witterungseinfluumlssen geschuumltzt
aufgestellt sind z B durch Schutzhauben Schraumlnke Anfahrschutz dies kann
z B bei Tankstellen Tiefgaragen und im Freien erforderlich sein
- Feuerloumlscher so angebracht sind dass diese ohne Schwierigkeiten aus der
Halterung entnommen werden koumlnnen fuumlr die Griffhoumlhe haben sich 080 bis
120 m als zweckmaumlszligig erwiesen
- die Standorte von Feuerloumlschern durch das Brandschutzzeichen F001
bdquoFeuerloumlscherldquo entsprechend ASR A13 bdquoSicherheits- und Gesundheitsschutzshy
kennzeichnungldquo gekennzeichnet sind sofern die Feuerloumlscher nicht gut sichtbar
angebracht oder aufgestellt sind In unuumlbersichtlichen Arbeitsstaumltten ist der
naumlchstgelegene Standort eines Feuerloumlschers gut sichtbar durch das
Brandschutzzeichen F001 bdquoFeuerloumlscherldquo in Verbindung mit einem Zusatzshy
zeichen bdquoRichtungspfeilldquo anzuzeigen Besonders in lang gestreckten Raumlumen
oder Fluren sollen Brandschutzzeichen in Laufrichtung jederzeit erkennbar sein
z B durch den Einsatz von Fahnen- oder Winkelschildern
- weitere Feuerloumlscheinrichtungen ebenfalls entsprechend ASR A13 bdquoSicherheitsshy
und Gesundheitsschutzkennzeichnungldquo gekennzeichnet sind (z B fuumlr
Wandhydranten Brandschutzzeichen F002 bdquoLoumlschschlauchldquo) und
- die Standorte der Feuerloumlscheinrichtungen in den Flucht- und Rettungsplan
entsprechend ASR A23 bdquoFluchtwege und Notausgaumlnge Flucht- und
Rettungsplanldquo aufgenommen sind
524 Arbeitsstaumltten mit erhoumlhter Brandgefaumlhrdung
(1) Liegen nach der Gefaumlhrdungsbeurteilung gemaumlszlig sect 3 der
Arbeitsstaumlttenverordnung erhoumlhte Brandgefaumlhrdungen vor sind neben der
Grundausstattung nach Punkt 521 und den Grundanforderungen fuumlr die Bereitstellung
nach Punkt 523 zusaumltzliche betriebs- und taumltigkeitsspezifische Maszlignahmen
erforderlich (siehe Absatz 3)
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In diesem Zusammenhang wird auf die TRGS 400 bdquoGefaumlhrdungsbeurteilung fuumlr Taumltigkeiten mit Gefahrstoffenldquo und TRGS 800 bdquoBrandschutzmaszlignahmenldquo hingewiesen
(2) Erhoumlhte Brandgefaumlhrdungen koumlnnen z B gegeben sein wenn
- Stoffe mit hoher Entzuumlndbarkeit oder brandfoumlrdernden Eigenschaften vorhanden
sind
- die oumlrtlichen und betrieblichen Verhaumlltnisse fuumlr die Brandentstehung guumlnstig sind
und in der Anfangsphase mit einer schnellen Brandausbreitung zu rechnen ist
- brandgefaumlhrliche Arbeiten durchgefuumlhrt werden (z B Schweiszligen
Brennschneiden Trennschleifen Loumlten) oder brandgefaumlhrliche Verfahren
angewendet werden (z B Farbspritzen Flammarbeiten) oder
- erhoumlhte Gefaumlhrdungen vorliegen z B durch Selbstentzuumlndung Stoffe der
Brandklassen D und F brennbare Staumlube leicht- oder hochentzuumlndliche
Fluumlssigkeiten oder brennbare Gase
Von erhoumlhter Brandgefaumlhrdung kann z B in folgenden Betrieben oder
Betriebsbereichen ausgegangen werden (siehe Tabelle 4)
Tabelle 4 Beispielhafte Aufzaumlhlung von Betrieben oder Betriebsbereichen mit erhoumlhter Brandgefaumlhrdung
Betriebe oder Betriebsbereiche
1 Verkauf Handel Lagerung
- Lager mit leicht entzuumlndlichen bzw leicht entflammbaren Stoffen
- Lager fuumlr Recyclingmaterial und Sekundaumlrbrennstoffe
- Speditionslager
- Lager mit Lacken und Loumlsungsmitteln
- Altpapierlager
- Baumwolllager Holzlager Schaumstofflager
- Lagerbereiche fuumlr Verpackungsmaterial
- Lager mit sonstigem brennbaren Material
- Ausstellungen fuumlr Moumlbel
- Verkaufsraumlume mit erhoumlhten Brandgefaumlhrdungen z B Heimwerkermarkt
Baumarkt
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2 Dienstleistung
- Kinos Diskotheken
- Abfallsammelraumlume
- Kuumlchen
- Beherbergungsbetriebe
- Theaterbuumlhnen
- Tank- und Tankfahrzeugreinigung
- Chemische Reinigung
- Alten- und Pflegeheime
- Krankenhaumluser
3 Industrie
- Moumlbelherstellung Spanplattenherstellung
- Webereien Spinnereien
- Herstellung von Papier im Trockenbereich
- Verarbeitung von Papier
- Getreidemuumlhlen und Futtermittelproduktion
- Schaumstoff- Dachpappenherstellung
- Verarbeitung von brennbaren Lacken und Klebern
- Lackier- und Pulverbeschichtungsanlagen und -geraumlte
- Oumll-Haumlrtereien
- Druckereien
- Petrolchemische Anlagen
- Verarbeitung von brennbaren Chemikalien
- Leder- und Kunststoffverarbeitung
- Kunststoff-Spritzgieszligerei
- Kartonagenherstellung
- Backwarenfabrik
- Herstellung von Maschinen und Geraumlten
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4 Handwerk
- Kfz-Werkstatt
- TischlereiSchreinerei
- Polsterei
- Metallverarbeitung
- Galvanik
- Vulkanisierung
- Leder- Kunstleder- und Textilverarbeitung
- Backbetrieb
- Elektrowerkstatt
(3) Uumlber die Grundausstattung hinausgehende zusaumltzliche Maszlignahmen sind z B
- Erhoumlhung der Anzahl der Feuerloumlscher an besonders gefaumlhrdeten
Arbeitsplaumltzen um kuumlrzere Eingreifzeiten aufgrund kuumlrzerer Wege
sicherzustellen oder einen groumlszligeren Loumlscheffekt durch gleichzeitigen Einsatz
mehrerer Feuerloumlscher zu erzielen
- Bereitstellung von zusaumltzlichen Feuerloumlscheinrichtungen z B fahrbare
Pulverloumlscher fahrbare Kohlendioxidloumlscher Schaumloumlschgeraumlte oder Wand
hydranten die Loumlschmittel muumlssen fuumlr die Brandklassen der vorhandenen Stoffe
geeignet sein
- der Einsatz von Loumlschanlagen oder
- die Ausruumlstung von Bereichen mit Brandmeldeanlagen
6 Betrieb
61 Unterweisung
Der Arbeitgeber hat die Beschaumlftigten uumlber die bei ihren Taumltigkeiten auftretenden
Gefaumlhrdungen sowie uumlber die Maszlignahmen zu ihrer Abwendung vor Aufnahme der
Beschaumlftigung sowie bei Veraumlnderung des Taumltigkeitsbereiches und danach in
angemessenen Zeitabstaumlnden mindestens jedoch einmal jaumlhrlich zu unterweisen
Diese Unterweisung muss auch Maszlignahmen gegen Entstehungsbraumlnde und
Explosionen sowie das Verhalten im Gefahrenfall (z B Gebaumluderaumlumung siehe auch
ASR A23 bdquoFluchtwege und Notausgaumlnge Flucht- und Rettungsplanldquo) einschlieszligen Die
Unterweisung ist zu dokumentieren
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62 Brandschutzhelfer
(1) Der Arbeitgeber hat eine ausreichende Anzahl von Beschaumlftigten durch
Unterweisung und Uumlbung im Umgang mit Feuerloumlscheinrichtungen zur Bekaumlmpfung von
Entstehungsbraumlnden vertraut zu machen
(2) Die notwendige Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der
Gefaumlhrdungsbeurteilung Ein Anteil von fuumlnf Prozent der Beschaumlftigten ist in der Regel
ausreichend Eine groumlszligere Anzahl von Brandschutzhelfern kann z B bei erhoumlhter
Brandgefaumlhrdung der Anwesenheit vieler Personen Personen mit eingeschraumlnkter
Mobilitaumlt sowie groszliger raumlumlicher Ausdehnung der Arbeitsstaumltte erforderlich sein
(3) Bei der Anzahl der Brandschutzhelfer sind auch Schichtbetrieb und Abwesenheit
einzelner Beschaumlftigter z B Fortbildung Ferien Krankheit und Personalwechsel zu
beruumlcksichtigen
(4) Die Brandschutzhelfer sind im Hinblick auf ihre Aufgaben fachkundig zu
unterweisen Zum Unterweisungsinhalt gehoumlren neben den Grundzuumlgen des
vorbeugenden Brandschutzes Kenntnisse uumlber die betriebliche
Brandschutzorganisation die Funktions- und Wirkungsweise von
Feuerloumlscheinrichtungen die Gefahren durch Braumlnde sowie uumlber das Verhalten im
Brandfall
(5) Praktische Uumlbungen (Loumlschuumlbungen) im Umgang mit Feuerloumlscheinrichtungen
gehoumlren zur fachkundigen Unterweisung
63 Wartung und Pruumlfung
631 Brandmelde- und Feuerloumlscheinrichtungen
(1) Der Arbeitgeber hat Brandmelde- und Feuerloumlscheinrichtungen unter Beachtung
der Herstellerangaben in regelmaumlszligigen Abstaumlnden sachgerecht warten und auf ihre
Funktionsfaumlhigkeit pruumlfen zu lassen Die Ergebnisse sind zu dokumentieren
(2) Werden keine Maumlngel festgestellt ist dies auf der Feuerloumlscheinrichtung
kenntlich zu machen z B durch Anbringen einer Plakette
(3) Werden Maumlngel festgestellt die eine Funktionsfaumlhigkeit der
Feuerloumlscheinrichtung nicht mehr gewaumlhrleisten hat der Arbeitgeber unverzuumlglich zu
veranlassen dass die Feuerloumlscheinrichtung instandgesetzt oder ausgetauscht wird
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632 Besondere Regelungen fuumlr Feuerloumlscher
(1) Die Bauteile von Feuerloumlschern sowie die im Feuerloumlscher enthaltenen
Loumlschmittel koumlnnen im Laufe der Zeit unter den aumluszligeren Einfluumlssen am Aufstellungsort
wie Temperatur Luftfeuchtigkeit Verschmutzung Erschuumltterung oder unsachgemaumlszlige
Behandlung unbrauchbar werden Zur Sicherstellung der Funktionsfaumlhigkeit sind
Feuerloumlscher daher mindestens alle zwei Jahre durch einen Sachkundigen zu pruumlfen
(2) Bei starker Beanspruchung z B durch Umwelteinfluumlsse oder mobilen Einsatz
koumlnnen kuumlrzere Zeitabstaumlnde erforderlich sein
(3) Von der Pruumlfung der Funktionsfaumlhigkeit durch den Sachkundigen nach Absatz 1
bleiben die zusaumltzlichen wiederkehrenden Pruumlfungen der Feuerloumlscher nach der
Betriebssicherheitsverordnung unberuumlhrt
7 Abweichendeergaumlnzende Anforderungen fuumlr Baustellen
(1) Die Anforderungen in den Punkten 521 und 62 gelten auf Baustellen nur fuumlr
stationaumlre Baustelleneinrichtungen z B Baubuumlros Unterkuumlnfte oder Werkstaumltten
(2) Werden auf Baustellen Arbeiten mit einer Brandgefaumlhrdung durchgefuumlhrt z B
Schweiszligen Brennschneiden Trennschleifen Loumlten oder Verfahren angewendet bei
denen eine Brandgefaumlhrdung besteht z B Farbspritzen Flammarbeiten ist dort fuumlr
jedes der dabei eingesetzten Arbeitsmittel ein Feuerloumlscher fuumlr die entsprechenden
Brandklassen mit mindestens 6 LE bereitzuhalten
(3) Personen die mit den vorgenannten Arbeitsmitteln taumltig werden sind theoretisch
und praktisch im Umgang mit Feuerloumlschern zu unterweisen Es empfiehlt sich diese
Unterweisung in Abstaumlnden von 3 bis 5 Jahren zu wiederholen
(4) Baustellen mit besonderen Gefaumlhrdungen (z B Untertagebaustellen
Hochhausbau) erfordern zusaumltzliche Maszlignahmen gegen Braumlnde nach Punkt 524
Ausgewaumlhlte Literaturhinweise
- DIN EN 2 2005 - 01 Brandklassen
- DIN EN 3-7 2007 - 10 Tragbare Feuerloumlscher - Teil 7 Eigenschaften Leistu
anforderungen und Pruumlfungen
ngsshy
- DIN EN 3 Beiblatt 12000 - 03
Umweltschutz
Tragbare Feuerloumlscher - Feuerloumlschmittel und
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Anhang 1
Allgemeines Loumlsungsschema
1 Schritt - Ermittlung der vorhandenen Brandklassen nach Tabelle 1
2 Schritt - Ermittlung der Brandgefaumlhrdung gemaumlszlig Gefaumlhrdungsbeurteilung
3 Schritt - Ermittlung der Loumlschmitteleinheiten (LE) in Abhaumlngigkeit der Grundflaumlche fuumlr die in allen Arbeitsstaumltten notwendige Grundausstattung mit Feuerloumlscheinrichtungen nach Tabelle 3
4 Schritt - Festlegung der fuumlr die Grundausstattung notwendigen Anzahl der Feuerloumlscheinrichtungen entsprechend den Loumlschmitteleinheiten (LE) nach Tabelle 2
5 Schritt - Festlegung von zusaumltzlichen Maszlignahmen nach Punkt 524 Abs 3 bei erhoumlhter Brandgefaumlhrdung (siehe auch Tabelle 4)
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Anhang 2
Ausfuumlhrungsbeispiele ndash Bereitstellung von Feuerloumlscheinrichtungen
Beispiel 1
Brandklassen A und B Betriebsbereich 500 m2 die Gefaumlhrdungsbeurteilung ergab
normale Brandgefaumlhrdung
Grundausstattung mit Feuerloumlschern gemaumlszlig Tabelle 3
Tabelle 3 ergibt fuumlr 500 m2 - 21 LE
Gewaumlhlt werden Pulverloumlscher mit Loumlschvermoumlgen 21A 113B was nach Tabelle 2 fuumlr diese Bauart 6 LE entspricht
Es sind demnach 21 LE geteilt durch 6 also 4 Feuerloumlscher dieser Bauart erforderlich
Beispiel 2
Brandklassen A B und F Betriebsbereich 700 m2 die Gefaumlhrdungsbeurteilung ergab
erhoumlhte Brandgefaumlhrdung
Grundausstattung mit Feuerloumlschern gemaumlszlig Tabelle 3
Tabelle 3 ergibt fuumlr 700 m2 - 27 LE
Gewaumlhlt werden Pulverloumlscher mit Loumlschvermoumlgen 43A 233B was nach Tabelle 2 fuumlr diese Bauart 12 LE entspricht
Es sind demnach 27 LE geteilt durch 12 also 3 Feuerloumlscher dieser Bauart fuumlr die Grundausstattung erforderlich
Zusaumltzliche Maszlignahmen
Zusaumltzlich werden fuumlr die Bereiche mit Brandklasse F Fettbrandloumlscher mit
Loumlschvermoumlgen 75F bereitgestellt
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Beispiel 3
Brandklassen A und B Betriebsbereich 400 m2 die Gefaumlhrdungsbeurteilung ergab
erhoumlhte Brandgefaumlhrdung
Grundausstattung mit Feuerloumlschern gemaumlszlig Tabelle 3
Tabelle 3 ergibt fuumlr 400 m2 - 18 LE
Gewaumlhlt werden Schaumloumlscher mit Loumlschvermoumlgen 21A 113B was nach Tabelle 2 fuumlr diese Bauart 6 LE entspricht
Es sind demnach 18 LE geteilt durch 6 also 3 Feuerloumlscher dieser Bauart fuumlr die Grundausstattung erforderlich
Zusaumltzliche Maszlignahmen
Zusaumltzlich wird eine automatische Brandmeldeanlage und eine stationaumlre Loumlschanlage
installiert
Beispiel 4
Brandklasse A Betriebsbereich 600 m2 die Gefaumlhrdungsbeurteilung ergab erhoumlhte
Brandgefaumlhrdung
Grundausstattung mit Feuerloumlschern gemaumlszlig Tabelle 3
Tabelle 3 ergibt fuumlr 600 m2 - 24 LE
Gewaumlhlt werden Wasserloumlscher mit Loumlschvermoumlgen 21A was nach Tabelle 2 fuumlr diese Bauart 6 LE entspricht
Es sind demnach 24 LE geteilt durch 6 also 4 Feuerloumlscher dieser Bauart fuumlr die Grundausstattung erforderlich
Zusaumltzliche Maszlignahmen
Zusaumltzlich werden 6 weitere Wasserloumlscher mit Loumlschvermoumlgen 13A bereitgestellt und
im Betriebsbereich verteilt um die Wege zum naumlchstgelegenen Feuerloumlscher fuumlr einen
noch schnelleren Zugriff zu verkuumlrzen
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- ASR A22 Maszlignahmen gegen Braumlnde
- Inhalt
- 1 Zielstellung
- 2 Anwendungsbereich
- 3 Begriffsbestimmungen
- 4 Eignung von Feuerloumlschern und Loumlschmitteln
- 5 Ausstattung von Arbeitsstaumltten
- 6 Betrieb
- 7 Abweichendeergaumlnzende Anforderungen fuumlr Baustellen
- Anhang 1 Allgemeines Loumlsungsschema
- Anhang 2 Ausfuumlhrungsbeispiele - Bereitstellung von Feuerloumlscheinrichtungen
-
35 Brandmelder dienen dem fruumlhzeitigen Erkennen von Braumlnden und Ausloumlsen
eines Alarms Dabei wird zwischen automatischen und nichtautomatischen
Brandmeldern (Handfeuermeldern) unterschieden
36 Feuerloumlscheinrichtungen im Sinne der Regel sind tragbare oder fahrbare
Feuerloumlscher Wandhydranten und weitere handbetriebene Geraumlte zur Bekaumlmpfung von
Entstehungsbraumlnden
37 Loumlschvermoumlgen beschreibt die Leistung eines Feuerloumlschers ein genormtes
Brandobjekt sicher abzuloumlschen
38 Loumlschmitteleinheit (LE) ist eine eingefuumlhrte Hilfsgroumlszlige die es ermoumlglicht die
Leistungsfaumlhigkeit unterschiedlicher Feuerloumlscherbauarten zu vergleichen und das
Gesamtloumlschvermoumlgen unterschiedlicher Feuerloumlscher zu ermitteln
39 Brandschutzhelfer sind die Beschaumlftigten die der Arbeitgeber fuumlr Aufgaben der
Brandbekaumlmpfung benannt hat
4 Eignung von Feuerloumlschern und Loumlschmitteln
41 Brandklassen
Feuerloumlscher und Loumlschmittel muumlssen zum Loumlschen fuumlr die im Betrieb vorhandenen
Materialien oder Stoffe entsprechend ihrer Zuordnung zu einer oder mehreren
Brandklassen geeignet sein Die Eignung fuumlr eine oder mehrere Brandklassen ist auf
dem Feuerloumlscher mit den dafuumlr geltenden Piktogrammen angegeben (siehe Tabelle 1)
- Ausschuss fuumlr Arbeitsstaumltten ndash ASTA-Geschaumlftsfuumlhrung ndash BAuA ndash wwwbauade shy
Tabelle 1 Brandklassen nach DIN EN 2 bdquoBrandklassenldquo Ausgabe Januar 2005
Piktogramm Brandklasse
Brandklasse A Braumlnde fester Stoffe (hauptsaumlchlich organischer Natur) verbrennen normalerweise unter Glutbildung
Beispiele Holz Papier Stroh Textilien Kohle Autoreifen
Brandklasse B Braumlnde von fluumlssigen oder fluumlssig werdenden Stoffen
Beispiele Benzin Benzol Oumlle Fette Lacke Teer Stearin Paraffin
Brandklasse C Braumlnde von Gasen
Beispiele Methan Propan Wasserstoff Acetylen Erdgas Stadtgas
Brandklasse D Braumlnde von Metallen
Beispiele Aluminium Magnesium Lithium Natrium Kalium und deren Legierungen
Brandklasse F Braumlnde von Speiseoumllen und -fetten (pflanzliche odertierische Oumlle und Fette) in Frittier- und Fettbackgeraumlten und anderen Kuumlcheneinrichtungen und -geraumlten
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42 Loumlschvermoumlgen Loumlschmitteleinheiten Feuerloumlscherarten
(1) Das Loumlschvermoumlgen wird durch eine Zahlen-Buchstabenkombination auf dem
Feuerloumlscher angegeben In dieser Zahlen-Buchstabenkombination bezeichnet die Zahl
die Groumlszlige des abgeloumlschten Normbrandes und der Buchstabe die Brandklasse (siehe
Abb 1)
Abb 1 Beispiel fuumlr die Beschriftung eines Feuerloumlschers
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(2) Da das Loumlschvermoumlgen nicht addiert werden kann wird zur Berechnung der
Anzahl der erforderlichen Feuerloumlscher eine Hilfsgroumlszlige die bdquoLoumlschmitteleinheit (LE)ldquo
verwendet Den Feuerloumlschern wird dadurch eine bestimmte Anzahl von
Loumlschmitteleinheiten zugeordnet
(3) Fuumlr die Einstufung von Feuerloumlschern ist Tabelle 2 zu beachten Dort wird die
Zuordnung des Loumlschvermoumlgens der Feuerloumlscher ausgedruumlckt in Loumlschmittelshy
einheiten getroffen
Tabelle 2 Zuordnung des Loumlschvermoumlgens zu Loumlschmitteleinheiten
Loumlschvermoumlgen
LE Brandklasse A Brandklasse B
1 5A 21B
2 8A 34B
3 55B
4 13A 70B
5 89B
6 21A 113B
9 27A 144B
10 34A
12 43A 183B
15 55A 233B
(4) Wird ein Feuerloumlscher fuumlr die Brandklassen A und B eingesetzt und ist dem
Loumlschvermoumlgen fuumlr die jeweilige Brandklasse eine unterschiedliche Anzahl von
Loumlschmitteleinheiten zugeordnet so ist der niedrigere Wert der Loumlschmitteleinheiten
anzusetzen z B 43A und 113B ergeben 6 LE
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5 Ausstattung von Arbeitsstaumltten
51 Branderkennung und Alarmierung
(1) Der Arbeitgeber hat durch geeignete Maszlignahmen sicherzustellen dass die
Beschaumlftigten im Brandfall unverzuumlglich gewarnt und zum Verlassen von Gebaumluden
oder gefaumlhrdeten Bereichen aufgefordert werden koumlnnen
(2) Braumlnde koumlnnen durch Personen oder Brandmelder erkannt und gemeldet
werden
Brandmelder dienen der fruumlhzeitigen Erkennung von Braumlnden und tragen maszliggeblich
zum Loumlscherfolg und zur rechtzeitigen Einleitung von Raumlumungs- und
Rettungsmaszlignahmen bei
Als Brandmelder werden technische Geraumlte oder Anlagen zum Ausloumlsen eines
Alarms im Falle eines Brandes bezeichnet Der Alarm kann dem Warnen der
anwesenden Personen oder dem Herbeirufen von Hilfe z B Sicherheitspersonal
Feuerwehr dienen Dabei wird unterschieden zwischen automatischen Brandmeldern
welche einen Brand anhand seiner Eigenschaften (z B Rauch Temperatur Flamme)
erkennen und nichtautomatischen Brandmeldern die von Hand betaumltigt werden
muumlssen (Handfeuermelder)
Automatische Brandmelde- und Alarmierungseinrichtungen sind zu bevorzugen
(3) Geeignete Maszlignahmen zur Alarmierung von Personen sind z B
- Brandmeldeanlagen mit Sprachalarmanlagen (SAA) oder akustische Signalgeber
(z B Hupen Sirenen)
- Hausalarmanlagen
- Elektroakustische Notfallwarnsysteme (ENS)
- Optische Alarmierungsmittel
- Telefonanlagen
- Megaphone
- Handsirenen
- Zuruf durch Personen oder
- Personenbezogene Warneinrichtungen
Technischen Maszlignahmen sind vorrangig umzusetzen
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Die Notwendigkeit von technischen Alarmierungsanlagen kann sich aus der
Gefaumlhrdungsbeurteilung oder aus Auflagen von Behoumlrden ergeben
52 Anzahl und Bereitstellung der Feuerloumlscheinrichtungen
Der Arbeitgeber hat Feuerloumlscheinrichtungen nach Art und Umfang der
Brandgefaumlhrdung und der Groumlszlige des zu schuumltzenden Bereiches in ausreichender
Anzahl nach den Punkten 521 bis 524 bereitzustellen Ein allgemeines
Loumlsungsschema enthaumllt Anhang 1 Ausfuumlhrungsbeispiele sind im Anhang 2 dargestellt
521 Grundausstattung mit Feuerloumlschern fuumlr alle Arbeitsstaumltten
(1) In allen Arbeitsstaumltten ist fuumlr die Grundausstattung die fuumlr einen Bereich
erforderliche Anzahl von Feuerloumlschern mit dem entsprechenden Loumlschvermoumlgen fuumlr
die Brandklassen A und B nach den Tabellen 2 und 3 zu ermitteln Ausgehend von der
Grundflaumlche der Arbeitsstaumltte gemaumlszlig Tabelle 3 sind die Loumlschmitteleinheiten zu
ermitteln Aus Tabelle 2 ist dann die entsprechende Art Anzahl und Groumlszlige der
Feuerloumlscher entsprechend ihres Loumlschvermoumlgens zu entnehmen wobei die Summe
der Loumlschmitteleinheiten mindestens der aus der Tabelle 3 entnommenen Zahl
entsprechen muss
Tabelle 3 Loumlschmitteleinheiten in Abhaumlngigkeit von der Grundflaumlche der Arbeitsstaumltte
Grundflaumlche bis hellip m2 Loumlschmitteleinheiten [LE]
50 6
100 9
200 12
300 15
400 18
500 21
600 24
700 27
800 30
900 33
1000 36
je weitere 250 + 6
Fuumlr die Grundausstattung duumlrfen nur Feuerloumlscher angerechnet werden die jeweils uumlber mindestens 6 Loumlschmitteleinheiten (LE) verfuumlgen
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Um tragbare Feuerloumlscher einfach handhaben zu koumlnnen sollte
- auf ein geringes Geraumltegewicht sowie
- innerhalb eines Bereiches auf gleiche Funktionsweise der Geraumlte bei Ausloumlse-
und Unterbrechungseinrichtungen
geachtet werden
Bei der Auswahl der Feuerloumlscher sollten auch moumlgliche Folgeschaumlden durch die
Loumlschmittel beruumlcksichtigt werden
In mehrgeschossigen Gebaumluden ist in jedem Geschoss mindestens ein Feuerloumlscher
bereitzustellen
(2) Sind in einem Gebaumlude Arbeitsstaumltten verschiedener Arbeitgeber vorhanden
koumlnnen vorhandene Feuerloumlscher gemeinsam genutzt werden Dabei hat jeder
Arbeitgeber sicherzustellen dass fuumlr seine Beschaumlftigten der Zugriff zu den
erforderlichen Feuerloumlschern jederzeit gewaumlhrleistet ist
522 Wandhydranten
(1) Wandhydranten koumlnnen unter den folgenden Voraussetzungen bei der
Grundausstattung von Arbeitsstaumltten mit Feuerloumlschern beruumlcksichtigt werden
- das Loumlschmittel der Wandhydranten ist fuumlr die vorhandenen Brandklassen
geeignet (siehe Tabelle 1)
- es handelt sich um Wandhydranten mit formbestaumlndigem Schlauch
- wenn eine ausreichende Anzahl von Beschaumlftigten in der Handhabung dieser
Wandhydranten unterwiesen sind und
- wenn beim Einsatz sichergestellt ist dass eine Verrauchung von Fluchtwegen
(z B Treppenraumlumen) verhindert wird Das ist z B der Fall wenn die Funktion
von Rauchschutztuumlren nicht durch den Schlauch beeintraumlchtigt wird
(2) Die Anrechnung der Wandhydranten erfolgt nach folgenden Kriterien
- Bei GebaumludenGeschossen mit einer Grundflaumlche bis einschlieszliglich 400 m2
erfolgt keine Anrechnung von Wandhydranten Die Ausstattung mit
Feuerloumlschern erfolgt gemaumlszlig Tabelle 3
- Bei GebaumludenGeschossen mit einer Grundflaumlche groumlszliger als 400 m2 koumlnnen bis
zu einem Drittel der nach Tabelle 3 erforderlichen Loumlschmitteleinheiten durch
Wandhydranten ersetzt werden Hierbei werden einem Wandhydranten
27 Loumlschmitteleinheiten zugeordnet
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523 Grundanforderungen fuumlr die Bereitstellung von Feuerloumlscheinrichtungen
Der Arbeitgeber hat sicherzustellen dass in Arbeitsstaumltten
- Feuerloumlscher gut sichtbar und leicht erreichbar angebracht sind
- Feuerloumlscher vorzugsweise in Fluchtwegen im Bereich der Ausgaumlnge ins Freie
an den Zugaumlngen zu Treppenraumlumen oder an Kreuzungspunkten von
VerkehrswegenFluren angebracht sind
- die Entfernung von jeder Stelle zum naumlchstgelegenen Feuerloumlscher moumlglichst
nicht mehr als 20 m (tatsaumlchliche Laufweglaumlnge) betraumlgt um einen schnellen
Zugriff zu gewaumlhrleisten
- Feuerloumlscher vor Beschaumldigungen und Witterungseinfluumlssen geschuumltzt
aufgestellt sind z B durch Schutzhauben Schraumlnke Anfahrschutz dies kann
z B bei Tankstellen Tiefgaragen und im Freien erforderlich sein
- Feuerloumlscher so angebracht sind dass diese ohne Schwierigkeiten aus der
Halterung entnommen werden koumlnnen fuumlr die Griffhoumlhe haben sich 080 bis
120 m als zweckmaumlszligig erwiesen
- die Standorte von Feuerloumlschern durch das Brandschutzzeichen F001
bdquoFeuerloumlscherldquo entsprechend ASR A13 bdquoSicherheits- und Gesundheitsschutzshy
kennzeichnungldquo gekennzeichnet sind sofern die Feuerloumlscher nicht gut sichtbar
angebracht oder aufgestellt sind In unuumlbersichtlichen Arbeitsstaumltten ist der
naumlchstgelegene Standort eines Feuerloumlschers gut sichtbar durch das
Brandschutzzeichen F001 bdquoFeuerloumlscherldquo in Verbindung mit einem Zusatzshy
zeichen bdquoRichtungspfeilldquo anzuzeigen Besonders in lang gestreckten Raumlumen
oder Fluren sollen Brandschutzzeichen in Laufrichtung jederzeit erkennbar sein
z B durch den Einsatz von Fahnen- oder Winkelschildern
- weitere Feuerloumlscheinrichtungen ebenfalls entsprechend ASR A13 bdquoSicherheitsshy
und Gesundheitsschutzkennzeichnungldquo gekennzeichnet sind (z B fuumlr
Wandhydranten Brandschutzzeichen F002 bdquoLoumlschschlauchldquo) und
- die Standorte der Feuerloumlscheinrichtungen in den Flucht- und Rettungsplan
entsprechend ASR A23 bdquoFluchtwege und Notausgaumlnge Flucht- und
Rettungsplanldquo aufgenommen sind
524 Arbeitsstaumltten mit erhoumlhter Brandgefaumlhrdung
(1) Liegen nach der Gefaumlhrdungsbeurteilung gemaumlszlig sect 3 der
Arbeitsstaumlttenverordnung erhoumlhte Brandgefaumlhrdungen vor sind neben der
Grundausstattung nach Punkt 521 und den Grundanforderungen fuumlr die Bereitstellung
nach Punkt 523 zusaumltzliche betriebs- und taumltigkeitsspezifische Maszlignahmen
erforderlich (siehe Absatz 3)
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In diesem Zusammenhang wird auf die TRGS 400 bdquoGefaumlhrdungsbeurteilung fuumlr Taumltigkeiten mit Gefahrstoffenldquo und TRGS 800 bdquoBrandschutzmaszlignahmenldquo hingewiesen
(2) Erhoumlhte Brandgefaumlhrdungen koumlnnen z B gegeben sein wenn
- Stoffe mit hoher Entzuumlndbarkeit oder brandfoumlrdernden Eigenschaften vorhanden
sind
- die oumlrtlichen und betrieblichen Verhaumlltnisse fuumlr die Brandentstehung guumlnstig sind
und in der Anfangsphase mit einer schnellen Brandausbreitung zu rechnen ist
- brandgefaumlhrliche Arbeiten durchgefuumlhrt werden (z B Schweiszligen
Brennschneiden Trennschleifen Loumlten) oder brandgefaumlhrliche Verfahren
angewendet werden (z B Farbspritzen Flammarbeiten) oder
- erhoumlhte Gefaumlhrdungen vorliegen z B durch Selbstentzuumlndung Stoffe der
Brandklassen D und F brennbare Staumlube leicht- oder hochentzuumlndliche
Fluumlssigkeiten oder brennbare Gase
Von erhoumlhter Brandgefaumlhrdung kann z B in folgenden Betrieben oder
Betriebsbereichen ausgegangen werden (siehe Tabelle 4)
Tabelle 4 Beispielhafte Aufzaumlhlung von Betrieben oder Betriebsbereichen mit erhoumlhter Brandgefaumlhrdung
Betriebe oder Betriebsbereiche
1 Verkauf Handel Lagerung
- Lager mit leicht entzuumlndlichen bzw leicht entflammbaren Stoffen
- Lager fuumlr Recyclingmaterial und Sekundaumlrbrennstoffe
- Speditionslager
- Lager mit Lacken und Loumlsungsmitteln
- Altpapierlager
- Baumwolllager Holzlager Schaumstofflager
- Lagerbereiche fuumlr Verpackungsmaterial
- Lager mit sonstigem brennbaren Material
- Ausstellungen fuumlr Moumlbel
- Verkaufsraumlume mit erhoumlhten Brandgefaumlhrdungen z B Heimwerkermarkt
Baumarkt
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2 Dienstleistung
- Kinos Diskotheken
- Abfallsammelraumlume
- Kuumlchen
- Beherbergungsbetriebe
- Theaterbuumlhnen
- Tank- und Tankfahrzeugreinigung
- Chemische Reinigung
- Alten- und Pflegeheime
- Krankenhaumluser
3 Industrie
- Moumlbelherstellung Spanplattenherstellung
- Webereien Spinnereien
- Herstellung von Papier im Trockenbereich
- Verarbeitung von Papier
- Getreidemuumlhlen und Futtermittelproduktion
- Schaumstoff- Dachpappenherstellung
- Verarbeitung von brennbaren Lacken und Klebern
- Lackier- und Pulverbeschichtungsanlagen und -geraumlte
- Oumll-Haumlrtereien
- Druckereien
- Petrolchemische Anlagen
- Verarbeitung von brennbaren Chemikalien
- Leder- und Kunststoffverarbeitung
- Kunststoff-Spritzgieszligerei
- Kartonagenherstellung
- Backwarenfabrik
- Herstellung von Maschinen und Geraumlten
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4 Handwerk
- Kfz-Werkstatt
- TischlereiSchreinerei
- Polsterei
- Metallverarbeitung
- Galvanik
- Vulkanisierung
- Leder- Kunstleder- und Textilverarbeitung
- Backbetrieb
- Elektrowerkstatt
(3) Uumlber die Grundausstattung hinausgehende zusaumltzliche Maszlignahmen sind z B
- Erhoumlhung der Anzahl der Feuerloumlscher an besonders gefaumlhrdeten
Arbeitsplaumltzen um kuumlrzere Eingreifzeiten aufgrund kuumlrzerer Wege
sicherzustellen oder einen groumlszligeren Loumlscheffekt durch gleichzeitigen Einsatz
mehrerer Feuerloumlscher zu erzielen
- Bereitstellung von zusaumltzlichen Feuerloumlscheinrichtungen z B fahrbare
Pulverloumlscher fahrbare Kohlendioxidloumlscher Schaumloumlschgeraumlte oder Wand
hydranten die Loumlschmittel muumlssen fuumlr die Brandklassen der vorhandenen Stoffe
geeignet sein
- der Einsatz von Loumlschanlagen oder
- die Ausruumlstung von Bereichen mit Brandmeldeanlagen
6 Betrieb
61 Unterweisung
Der Arbeitgeber hat die Beschaumlftigten uumlber die bei ihren Taumltigkeiten auftretenden
Gefaumlhrdungen sowie uumlber die Maszlignahmen zu ihrer Abwendung vor Aufnahme der
Beschaumlftigung sowie bei Veraumlnderung des Taumltigkeitsbereiches und danach in
angemessenen Zeitabstaumlnden mindestens jedoch einmal jaumlhrlich zu unterweisen
Diese Unterweisung muss auch Maszlignahmen gegen Entstehungsbraumlnde und
Explosionen sowie das Verhalten im Gefahrenfall (z B Gebaumluderaumlumung siehe auch
ASR A23 bdquoFluchtwege und Notausgaumlnge Flucht- und Rettungsplanldquo) einschlieszligen Die
Unterweisung ist zu dokumentieren
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62 Brandschutzhelfer
(1) Der Arbeitgeber hat eine ausreichende Anzahl von Beschaumlftigten durch
Unterweisung und Uumlbung im Umgang mit Feuerloumlscheinrichtungen zur Bekaumlmpfung von
Entstehungsbraumlnden vertraut zu machen
(2) Die notwendige Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der
Gefaumlhrdungsbeurteilung Ein Anteil von fuumlnf Prozent der Beschaumlftigten ist in der Regel
ausreichend Eine groumlszligere Anzahl von Brandschutzhelfern kann z B bei erhoumlhter
Brandgefaumlhrdung der Anwesenheit vieler Personen Personen mit eingeschraumlnkter
Mobilitaumlt sowie groszliger raumlumlicher Ausdehnung der Arbeitsstaumltte erforderlich sein
(3) Bei der Anzahl der Brandschutzhelfer sind auch Schichtbetrieb und Abwesenheit
einzelner Beschaumlftigter z B Fortbildung Ferien Krankheit und Personalwechsel zu
beruumlcksichtigen
(4) Die Brandschutzhelfer sind im Hinblick auf ihre Aufgaben fachkundig zu
unterweisen Zum Unterweisungsinhalt gehoumlren neben den Grundzuumlgen des
vorbeugenden Brandschutzes Kenntnisse uumlber die betriebliche
Brandschutzorganisation die Funktions- und Wirkungsweise von
Feuerloumlscheinrichtungen die Gefahren durch Braumlnde sowie uumlber das Verhalten im
Brandfall
(5) Praktische Uumlbungen (Loumlschuumlbungen) im Umgang mit Feuerloumlscheinrichtungen
gehoumlren zur fachkundigen Unterweisung
63 Wartung und Pruumlfung
631 Brandmelde- und Feuerloumlscheinrichtungen
(1) Der Arbeitgeber hat Brandmelde- und Feuerloumlscheinrichtungen unter Beachtung
der Herstellerangaben in regelmaumlszligigen Abstaumlnden sachgerecht warten und auf ihre
Funktionsfaumlhigkeit pruumlfen zu lassen Die Ergebnisse sind zu dokumentieren
(2) Werden keine Maumlngel festgestellt ist dies auf der Feuerloumlscheinrichtung
kenntlich zu machen z B durch Anbringen einer Plakette
(3) Werden Maumlngel festgestellt die eine Funktionsfaumlhigkeit der
Feuerloumlscheinrichtung nicht mehr gewaumlhrleisten hat der Arbeitgeber unverzuumlglich zu
veranlassen dass die Feuerloumlscheinrichtung instandgesetzt oder ausgetauscht wird
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632 Besondere Regelungen fuumlr Feuerloumlscher
(1) Die Bauteile von Feuerloumlschern sowie die im Feuerloumlscher enthaltenen
Loumlschmittel koumlnnen im Laufe der Zeit unter den aumluszligeren Einfluumlssen am Aufstellungsort
wie Temperatur Luftfeuchtigkeit Verschmutzung Erschuumltterung oder unsachgemaumlszlige
Behandlung unbrauchbar werden Zur Sicherstellung der Funktionsfaumlhigkeit sind
Feuerloumlscher daher mindestens alle zwei Jahre durch einen Sachkundigen zu pruumlfen
(2) Bei starker Beanspruchung z B durch Umwelteinfluumlsse oder mobilen Einsatz
koumlnnen kuumlrzere Zeitabstaumlnde erforderlich sein
(3) Von der Pruumlfung der Funktionsfaumlhigkeit durch den Sachkundigen nach Absatz 1
bleiben die zusaumltzlichen wiederkehrenden Pruumlfungen der Feuerloumlscher nach der
Betriebssicherheitsverordnung unberuumlhrt
7 Abweichendeergaumlnzende Anforderungen fuumlr Baustellen
(1) Die Anforderungen in den Punkten 521 und 62 gelten auf Baustellen nur fuumlr
stationaumlre Baustelleneinrichtungen z B Baubuumlros Unterkuumlnfte oder Werkstaumltten
(2) Werden auf Baustellen Arbeiten mit einer Brandgefaumlhrdung durchgefuumlhrt z B
Schweiszligen Brennschneiden Trennschleifen Loumlten oder Verfahren angewendet bei
denen eine Brandgefaumlhrdung besteht z B Farbspritzen Flammarbeiten ist dort fuumlr
jedes der dabei eingesetzten Arbeitsmittel ein Feuerloumlscher fuumlr die entsprechenden
Brandklassen mit mindestens 6 LE bereitzuhalten
(3) Personen die mit den vorgenannten Arbeitsmitteln taumltig werden sind theoretisch
und praktisch im Umgang mit Feuerloumlschern zu unterweisen Es empfiehlt sich diese
Unterweisung in Abstaumlnden von 3 bis 5 Jahren zu wiederholen
(4) Baustellen mit besonderen Gefaumlhrdungen (z B Untertagebaustellen
Hochhausbau) erfordern zusaumltzliche Maszlignahmen gegen Braumlnde nach Punkt 524
Ausgewaumlhlte Literaturhinweise
- DIN EN 2 2005 - 01 Brandklassen
- DIN EN 3-7 2007 - 10 Tragbare Feuerloumlscher - Teil 7 Eigenschaften Leistu
anforderungen und Pruumlfungen
ngsshy
- DIN EN 3 Beiblatt 12000 - 03
Umweltschutz
Tragbare Feuerloumlscher - Feuerloumlschmittel und
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Anhang 1
Allgemeines Loumlsungsschema
1 Schritt - Ermittlung der vorhandenen Brandklassen nach Tabelle 1
2 Schritt - Ermittlung der Brandgefaumlhrdung gemaumlszlig Gefaumlhrdungsbeurteilung
3 Schritt - Ermittlung der Loumlschmitteleinheiten (LE) in Abhaumlngigkeit der Grundflaumlche fuumlr die in allen Arbeitsstaumltten notwendige Grundausstattung mit Feuerloumlscheinrichtungen nach Tabelle 3
4 Schritt - Festlegung der fuumlr die Grundausstattung notwendigen Anzahl der Feuerloumlscheinrichtungen entsprechend den Loumlschmitteleinheiten (LE) nach Tabelle 2
5 Schritt - Festlegung von zusaumltzlichen Maszlignahmen nach Punkt 524 Abs 3 bei erhoumlhter Brandgefaumlhrdung (siehe auch Tabelle 4)
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Anhang 2
Ausfuumlhrungsbeispiele ndash Bereitstellung von Feuerloumlscheinrichtungen
Beispiel 1
Brandklassen A und B Betriebsbereich 500 m2 die Gefaumlhrdungsbeurteilung ergab
normale Brandgefaumlhrdung
Grundausstattung mit Feuerloumlschern gemaumlszlig Tabelle 3
Tabelle 3 ergibt fuumlr 500 m2 - 21 LE
Gewaumlhlt werden Pulverloumlscher mit Loumlschvermoumlgen 21A 113B was nach Tabelle 2 fuumlr diese Bauart 6 LE entspricht
Es sind demnach 21 LE geteilt durch 6 also 4 Feuerloumlscher dieser Bauart erforderlich
Beispiel 2
Brandklassen A B und F Betriebsbereich 700 m2 die Gefaumlhrdungsbeurteilung ergab
erhoumlhte Brandgefaumlhrdung
Grundausstattung mit Feuerloumlschern gemaumlszlig Tabelle 3
Tabelle 3 ergibt fuumlr 700 m2 - 27 LE
Gewaumlhlt werden Pulverloumlscher mit Loumlschvermoumlgen 43A 233B was nach Tabelle 2 fuumlr diese Bauart 12 LE entspricht
Es sind demnach 27 LE geteilt durch 12 also 3 Feuerloumlscher dieser Bauart fuumlr die Grundausstattung erforderlich
Zusaumltzliche Maszlignahmen
Zusaumltzlich werden fuumlr die Bereiche mit Brandklasse F Fettbrandloumlscher mit
Loumlschvermoumlgen 75F bereitgestellt
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Beispiel 3
Brandklassen A und B Betriebsbereich 400 m2 die Gefaumlhrdungsbeurteilung ergab
erhoumlhte Brandgefaumlhrdung
Grundausstattung mit Feuerloumlschern gemaumlszlig Tabelle 3
Tabelle 3 ergibt fuumlr 400 m2 - 18 LE
Gewaumlhlt werden Schaumloumlscher mit Loumlschvermoumlgen 21A 113B was nach Tabelle 2 fuumlr diese Bauart 6 LE entspricht
Es sind demnach 18 LE geteilt durch 6 also 3 Feuerloumlscher dieser Bauart fuumlr die Grundausstattung erforderlich
Zusaumltzliche Maszlignahmen
Zusaumltzlich wird eine automatische Brandmeldeanlage und eine stationaumlre Loumlschanlage
installiert
Beispiel 4
Brandklasse A Betriebsbereich 600 m2 die Gefaumlhrdungsbeurteilung ergab erhoumlhte
Brandgefaumlhrdung
Grundausstattung mit Feuerloumlschern gemaumlszlig Tabelle 3
Tabelle 3 ergibt fuumlr 600 m2 - 24 LE
Gewaumlhlt werden Wasserloumlscher mit Loumlschvermoumlgen 21A was nach Tabelle 2 fuumlr diese Bauart 6 LE entspricht
Es sind demnach 24 LE geteilt durch 6 also 4 Feuerloumlscher dieser Bauart fuumlr die Grundausstattung erforderlich
Zusaumltzliche Maszlignahmen
Zusaumltzlich werden 6 weitere Wasserloumlscher mit Loumlschvermoumlgen 13A bereitgestellt und
im Betriebsbereich verteilt um die Wege zum naumlchstgelegenen Feuerloumlscher fuumlr einen
noch schnelleren Zugriff zu verkuumlrzen
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- ASR A22 Maszlignahmen gegen Braumlnde
- Inhalt
- 1 Zielstellung
- 2 Anwendungsbereich
- 3 Begriffsbestimmungen
- 4 Eignung von Feuerloumlschern und Loumlschmitteln
- 5 Ausstattung von Arbeitsstaumltten
- 6 Betrieb
- 7 Abweichendeergaumlnzende Anforderungen fuumlr Baustellen
- Anhang 1 Allgemeines Loumlsungsschema
- Anhang 2 Ausfuumlhrungsbeispiele - Bereitstellung von Feuerloumlscheinrichtungen
-
Tabelle 1 Brandklassen nach DIN EN 2 bdquoBrandklassenldquo Ausgabe Januar 2005
Piktogramm Brandklasse
Brandklasse A Braumlnde fester Stoffe (hauptsaumlchlich organischer Natur) verbrennen normalerweise unter Glutbildung
Beispiele Holz Papier Stroh Textilien Kohle Autoreifen
Brandklasse B Braumlnde von fluumlssigen oder fluumlssig werdenden Stoffen
Beispiele Benzin Benzol Oumlle Fette Lacke Teer Stearin Paraffin
Brandklasse C Braumlnde von Gasen
Beispiele Methan Propan Wasserstoff Acetylen Erdgas Stadtgas
Brandklasse D Braumlnde von Metallen
Beispiele Aluminium Magnesium Lithium Natrium Kalium und deren Legierungen
Brandklasse F Braumlnde von Speiseoumllen und -fetten (pflanzliche odertierische Oumlle und Fette) in Frittier- und Fettbackgeraumlten und anderen Kuumlcheneinrichtungen und -geraumlten
- Ausschuss fuumlr Arbeitsstaumltten ndash ASTA-Geschaumlftsfuumlhrung ndash BAuA ndash wwwbauade shy
42 Loumlschvermoumlgen Loumlschmitteleinheiten Feuerloumlscherarten
(1) Das Loumlschvermoumlgen wird durch eine Zahlen-Buchstabenkombination auf dem
Feuerloumlscher angegeben In dieser Zahlen-Buchstabenkombination bezeichnet die Zahl
die Groumlszlige des abgeloumlschten Normbrandes und der Buchstabe die Brandklasse (siehe
Abb 1)
Abb 1 Beispiel fuumlr die Beschriftung eines Feuerloumlschers
- Ausschuss fuumlr Arbeitsstaumltten ndash ASTA-Geschaumlftsfuumlhrung ndash BAuA ndash wwwbauade shy
(2) Da das Loumlschvermoumlgen nicht addiert werden kann wird zur Berechnung der
Anzahl der erforderlichen Feuerloumlscher eine Hilfsgroumlszlige die bdquoLoumlschmitteleinheit (LE)ldquo
verwendet Den Feuerloumlschern wird dadurch eine bestimmte Anzahl von
Loumlschmitteleinheiten zugeordnet
(3) Fuumlr die Einstufung von Feuerloumlschern ist Tabelle 2 zu beachten Dort wird die
Zuordnung des Loumlschvermoumlgens der Feuerloumlscher ausgedruumlckt in Loumlschmittelshy
einheiten getroffen
Tabelle 2 Zuordnung des Loumlschvermoumlgens zu Loumlschmitteleinheiten
Loumlschvermoumlgen
LE Brandklasse A Brandklasse B
1 5A 21B
2 8A 34B
3 55B
4 13A 70B
5 89B
6 21A 113B
9 27A 144B
10 34A
12 43A 183B
15 55A 233B
(4) Wird ein Feuerloumlscher fuumlr die Brandklassen A und B eingesetzt und ist dem
Loumlschvermoumlgen fuumlr die jeweilige Brandklasse eine unterschiedliche Anzahl von
Loumlschmitteleinheiten zugeordnet so ist der niedrigere Wert der Loumlschmitteleinheiten
anzusetzen z B 43A und 113B ergeben 6 LE
- Ausschuss fuumlr Arbeitsstaumltten ndash ASTA-Geschaumlftsfuumlhrung ndash BAuA ndash wwwbauade shy
5 Ausstattung von Arbeitsstaumltten
51 Branderkennung und Alarmierung
(1) Der Arbeitgeber hat durch geeignete Maszlignahmen sicherzustellen dass die
Beschaumlftigten im Brandfall unverzuumlglich gewarnt und zum Verlassen von Gebaumluden
oder gefaumlhrdeten Bereichen aufgefordert werden koumlnnen
(2) Braumlnde koumlnnen durch Personen oder Brandmelder erkannt und gemeldet
werden
Brandmelder dienen der fruumlhzeitigen Erkennung von Braumlnden und tragen maszliggeblich
zum Loumlscherfolg und zur rechtzeitigen Einleitung von Raumlumungs- und
Rettungsmaszlignahmen bei
Als Brandmelder werden technische Geraumlte oder Anlagen zum Ausloumlsen eines
Alarms im Falle eines Brandes bezeichnet Der Alarm kann dem Warnen der
anwesenden Personen oder dem Herbeirufen von Hilfe z B Sicherheitspersonal
Feuerwehr dienen Dabei wird unterschieden zwischen automatischen Brandmeldern
welche einen Brand anhand seiner Eigenschaften (z B Rauch Temperatur Flamme)
erkennen und nichtautomatischen Brandmeldern die von Hand betaumltigt werden
muumlssen (Handfeuermelder)
Automatische Brandmelde- und Alarmierungseinrichtungen sind zu bevorzugen
(3) Geeignete Maszlignahmen zur Alarmierung von Personen sind z B
- Brandmeldeanlagen mit Sprachalarmanlagen (SAA) oder akustische Signalgeber
(z B Hupen Sirenen)
- Hausalarmanlagen
- Elektroakustische Notfallwarnsysteme (ENS)
- Optische Alarmierungsmittel
- Telefonanlagen
- Megaphone
- Handsirenen
- Zuruf durch Personen oder
- Personenbezogene Warneinrichtungen
Technischen Maszlignahmen sind vorrangig umzusetzen
- Ausschuss fuumlr Arbeitsstaumltten ndash ASTA-Geschaumlftsfuumlhrung ndash BAuA ndash wwwbauade shy
Die Notwendigkeit von technischen Alarmierungsanlagen kann sich aus der
Gefaumlhrdungsbeurteilung oder aus Auflagen von Behoumlrden ergeben
52 Anzahl und Bereitstellung der Feuerloumlscheinrichtungen
Der Arbeitgeber hat Feuerloumlscheinrichtungen nach Art und Umfang der
Brandgefaumlhrdung und der Groumlszlige des zu schuumltzenden Bereiches in ausreichender
Anzahl nach den Punkten 521 bis 524 bereitzustellen Ein allgemeines
Loumlsungsschema enthaumllt Anhang 1 Ausfuumlhrungsbeispiele sind im Anhang 2 dargestellt
521 Grundausstattung mit Feuerloumlschern fuumlr alle Arbeitsstaumltten
(1) In allen Arbeitsstaumltten ist fuumlr die Grundausstattung die fuumlr einen Bereich
erforderliche Anzahl von Feuerloumlschern mit dem entsprechenden Loumlschvermoumlgen fuumlr
die Brandklassen A und B nach den Tabellen 2 und 3 zu ermitteln Ausgehend von der
Grundflaumlche der Arbeitsstaumltte gemaumlszlig Tabelle 3 sind die Loumlschmitteleinheiten zu
ermitteln Aus Tabelle 2 ist dann die entsprechende Art Anzahl und Groumlszlige der
Feuerloumlscher entsprechend ihres Loumlschvermoumlgens zu entnehmen wobei die Summe
der Loumlschmitteleinheiten mindestens der aus der Tabelle 3 entnommenen Zahl
entsprechen muss
Tabelle 3 Loumlschmitteleinheiten in Abhaumlngigkeit von der Grundflaumlche der Arbeitsstaumltte
Grundflaumlche bis hellip m2 Loumlschmitteleinheiten [LE]
50 6
100 9
200 12
300 15
400 18
500 21
600 24
700 27
800 30
900 33
1000 36
je weitere 250 + 6
Fuumlr die Grundausstattung duumlrfen nur Feuerloumlscher angerechnet werden die jeweils uumlber mindestens 6 Loumlschmitteleinheiten (LE) verfuumlgen
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Um tragbare Feuerloumlscher einfach handhaben zu koumlnnen sollte
- auf ein geringes Geraumltegewicht sowie
- innerhalb eines Bereiches auf gleiche Funktionsweise der Geraumlte bei Ausloumlse-
und Unterbrechungseinrichtungen
geachtet werden
Bei der Auswahl der Feuerloumlscher sollten auch moumlgliche Folgeschaumlden durch die
Loumlschmittel beruumlcksichtigt werden
In mehrgeschossigen Gebaumluden ist in jedem Geschoss mindestens ein Feuerloumlscher
bereitzustellen
(2) Sind in einem Gebaumlude Arbeitsstaumltten verschiedener Arbeitgeber vorhanden
koumlnnen vorhandene Feuerloumlscher gemeinsam genutzt werden Dabei hat jeder
Arbeitgeber sicherzustellen dass fuumlr seine Beschaumlftigten der Zugriff zu den
erforderlichen Feuerloumlschern jederzeit gewaumlhrleistet ist
522 Wandhydranten
(1) Wandhydranten koumlnnen unter den folgenden Voraussetzungen bei der
Grundausstattung von Arbeitsstaumltten mit Feuerloumlschern beruumlcksichtigt werden
- das Loumlschmittel der Wandhydranten ist fuumlr die vorhandenen Brandklassen
geeignet (siehe Tabelle 1)
- es handelt sich um Wandhydranten mit formbestaumlndigem Schlauch
- wenn eine ausreichende Anzahl von Beschaumlftigten in der Handhabung dieser
Wandhydranten unterwiesen sind und
- wenn beim Einsatz sichergestellt ist dass eine Verrauchung von Fluchtwegen
(z B Treppenraumlumen) verhindert wird Das ist z B der Fall wenn die Funktion
von Rauchschutztuumlren nicht durch den Schlauch beeintraumlchtigt wird
(2) Die Anrechnung der Wandhydranten erfolgt nach folgenden Kriterien
- Bei GebaumludenGeschossen mit einer Grundflaumlche bis einschlieszliglich 400 m2
erfolgt keine Anrechnung von Wandhydranten Die Ausstattung mit
Feuerloumlschern erfolgt gemaumlszlig Tabelle 3
- Bei GebaumludenGeschossen mit einer Grundflaumlche groumlszliger als 400 m2 koumlnnen bis
zu einem Drittel der nach Tabelle 3 erforderlichen Loumlschmitteleinheiten durch
Wandhydranten ersetzt werden Hierbei werden einem Wandhydranten
27 Loumlschmitteleinheiten zugeordnet
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523 Grundanforderungen fuumlr die Bereitstellung von Feuerloumlscheinrichtungen
Der Arbeitgeber hat sicherzustellen dass in Arbeitsstaumltten
- Feuerloumlscher gut sichtbar und leicht erreichbar angebracht sind
- Feuerloumlscher vorzugsweise in Fluchtwegen im Bereich der Ausgaumlnge ins Freie
an den Zugaumlngen zu Treppenraumlumen oder an Kreuzungspunkten von
VerkehrswegenFluren angebracht sind
- die Entfernung von jeder Stelle zum naumlchstgelegenen Feuerloumlscher moumlglichst
nicht mehr als 20 m (tatsaumlchliche Laufweglaumlnge) betraumlgt um einen schnellen
Zugriff zu gewaumlhrleisten
- Feuerloumlscher vor Beschaumldigungen und Witterungseinfluumlssen geschuumltzt
aufgestellt sind z B durch Schutzhauben Schraumlnke Anfahrschutz dies kann
z B bei Tankstellen Tiefgaragen und im Freien erforderlich sein
- Feuerloumlscher so angebracht sind dass diese ohne Schwierigkeiten aus der
Halterung entnommen werden koumlnnen fuumlr die Griffhoumlhe haben sich 080 bis
120 m als zweckmaumlszligig erwiesen
- die Standorte von Feuerloumlschern durch das Brandschutzzeichen F001
bdquoFeuerloumlscherldquo entsprechend ASR A13 bdquoSicherheits- und Gesundheitsschutzshy
kennzeichnungldquo gekennzeichnet sind sofern die Feuerloumlscher nicht gut sichtbar
angebracht oder aufgestellt sind In unuumlbersichtlichen Arbeitsstaumltten ist der
naumlchstgelegene Standort eines Feuerloumlschers gut sichtbar durch das
Brandschutzzeichen F001 bdquoFeuerloumlscherldquo in Verbindung mit einem Zusatzshy
zeichen bdquoRichtungspfeilldquo anzuzeigen Besonders in lang gestreckten Raumlumen
oder Fluren sollen Brandschutzzeichen in Laufrichtung jederzeit erkennbar sein
z B durch den Einsatz von Fahnen- oder Winkelschildern
- weitere Feuerloumlscheinrichtungen ebenfalls entsprechend ASR A13 bdquoSicherheitsshy
und Gesundheitsschutzkennzeichnungldquo gekennzeichnet sind (z B fuumlr
Wandhydranten Brandschutzzeichen F002 bdquoLoumlschschlauchldquo) und
- die Standorte der Feuerloumlscheinrichtungen in den Flucht- und Rettungsplan
entsprechend ASR A23 bdquoFluchtwege und Notausgaumlnge Flucht- und
Rettungsplanldquo aufgenommen sind
524 Arbeitsstaumltten mit erhoumlhter Brandgefaumlhrdung
(1) Liegen nach der Gefaumlhrdungsbeurteilung gemaumlszlig sect 3 der
Arbeitsstaumlttenverordnung erhoumlhte Brandgefaumlhrdungen vor sind neben der
Grundausstattung nach Punkt 521 und den Grundanforderungen fuumlr die Bereitstellung
nach Punkt 523 zusaumltzliche betriebs- und taumltigkeitsspezifische Maszlignahmen
erforderlich (siehe Absatz 3)
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In diesem Zusammenhang wird auf die TRGS 400 bdquoGefaumlhrdungsbeurteilung fuumlr Taumltigkeiten mit Gefahrstoffenldquo und TRGS 800 bdquoBrandschutzmaszlignahmenldquo hingewiesen
(2) Erhoumlhte Brandgefaumlhrdungen koumlnnen z B gegeben sein wenn
- Stoffe mit hoher Entzuumlndbarkeit oder brandfoumlrdernden Eigenschaften vorhanden
sind
- die oumlrtlichen und betrieblichen Verhaumlltnisse fuumlr die Brandentstehung guumlnstig sind
und in der Anfangsphase mit einer schnellen Brandausbreitung zu rechnen ist
- brandgefaumlhrliche Arbeiten durchgefuumlhrt werden (z B Schweiszligen
Brennschneiden Trennschleifen Loumlten) oder brandgefaumlhrliche Verfahren
angewendet werden (z B Farbspritzen Flammarbeiten) oder
- erhoumlhte Gefaumlhrdungen vorliegen z B durch Selbstentzuumlndung Stoffe der
Brandklassen D und F brennbare Staumlube leicht- oder hochentzuumlndliche
Fluumlssigkeiten oder brennbare Gase
Von erhoumlhter Brandgefaumlhrdung kann z B in folgenden Betrieben oder
Betriebsbereichen ausgegangen werden (siehe Tabelle 4)
Tabelle 4 Beispielhafte Aufzaumlhlung von Betrieben oder Betriebsbereichen mit erhoumlhter Brandgefaumlhrdung
Betriebe oder Betriebsbereiche
1 Verkauf Handel Lagerung
- Lager mit leicht entzuumlndlichen bzw leicht entflammbaren Stoffen
- Lager fuumlr Recyclingmaterial und Sekundaumlrbrennstoffe
- Speditionslager
- Lager mit Lacken und Loumlsungsmitteln
- Altpapierlager
- Baumwolllager Holzlager Schaumstofflager
- Lagerbereiche fuumlr Verpackungsmaterial
- Lager mit sonstigem brennbaren Material
- Ausstellungen fuumlr Moumlbel
- Verkaufsraumlume mit erhoumlhten Brandgefaumlhrdungen z B Heimwerkermarkt
Baumarkt
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2 Dienstleistung
- Kinos Diskotheken
- Abfallsammelraumlume
- Kuumlchen
- Beherbergungsbetriebe
- Theaterbuumlhnen
- Tank- und Tankfahrzeugreinigung
- Chemische Reinigung
- Alten- und Pflegeheime
- Krankenhaumluser
3 Industrie
- Moumlbelherstellung Spanplattenherstellung
- Webereien Spinnereien
- Herstellung von Papier im Trockenbereich
- Verarbeitung von Papier
- Getreidemuumlhlen und Futtermittelproduktion
- Schaumstoff- Dachpappenherstellung
- Verarbeitung von brennbaren Lacken und Klebern
- Lackier- und Pulverbeschichtungsanlagen und -geraumlte
- Oumll-Haumlrtereien
- Druckereien
- Petrolchemische Anlagen
- Verarbeitung von brennbaren Chemikalien
- Leder- und Kunststoffverarbeitung
- Kunststoff-Spritzgieszligerei
- Kartonagenherstellung
- Backwarenfabrik
- Herstellung von Maschinen und Geraumlten
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4 Handwerk
- Kfz-Werkstatt
- TischlereiSchreinerei
- Polsterei
- Metallverarbeitung
- Galvanik
- Vulkanisierung
- Leder- Kunstleder- und Textilverarbeitung
- Backbetrieb
- Elektrowerkstatt
(3) Uumlber die Grundausstattung hinausgehende zusaumltzliche Maszlignahmen sind z B
- Erhoumlhung der Anzahl der Feuerloumlscher an besonders gefaumlhrdeten
Arbeitsplaumltzen um kuumlrzere Eingreifzeiten aufgrund kuumlrzerer Wege
sicherzustellen oder einen groumlszligeren Loumlscheffekt durch gleichzeitigen Einsatz
mehrerer Feuerloumlscher zu erzielen
- Bereitstellung von zusaumltzlichen Feuerloumlscheinrichtungen z B fahrbare
Pulverloumlscher fahrbare Kohlendioxidloumlscher Schaumloumlschgeraumlte oder Wand
hydranten die Loumlschmittel muumlssen fuumlr die Brandklassen der vorhandenen Stoffe
geeignet sein
- der Einsatz von Loumlschanlagen oder
- die Ausruumlstung von Bereichen mit Brandmeldeanlagen
6 Betrieb
61 Unterweisung
Der Arbeitgeber hat die Beschaumlftigten uumlber die bei ihren Taumltigkeiten auftretenden
Gefaumlhrdungen sowie uumlber die Maszlignahmen zu ihrer Abwendung vor Aufnahme der
Beschaumlftigung sowie bei Veraumlnderung des Taumltigkeitsbereiches und danach in
angemessenen Zeitabstaumlnden mindestens jedoch einmal jaumlhrlich zu unterweisen
Diese Unterweisung muss auch Maszlignahmen gegen Entstehungsbraumlnde und
Explosionen sowie das Verhalten im Gefahrenfall (z B Gebaumluderaumlumung siehe auch
ASR A23 bdquoFluchtwege und Notausgaumlnge Flucht- und Rettungsplanldquo) einschlieszligen Die
Unterweisung ist zu dokumentieren
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62 Brandschutzhelfer
(1) Der Arbeitgeber hat eine ausreichende Anzahl von Beschaumlftigten durch
Unterweisung und Uumlbung im Umgang mit Feuerloumlscheinrichtungen zur Bekaumlmpfung von
Entstehungsbraumlnden vertraut zu machen
(2) Die notwendige Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der
Gefaumlhrdungsbeurteilung Ein Anteil von fuumlnf Prozent der Beschaumlftigten ist in der Regel
ausreichend Eine groumlszligere Anzahl von Brandschutzhelfern kann z B bei erhoumlhter
Brandgefaumlhrdung der Anwesenheit vieler Personen Personen mit eingeschraumlnkter
Mobilitaumlt sowie groszliger raumlumlicher Ausdehnung der Arbeitsstaumltte erforderlich sein
(3) Bei der Anzahl der Brandschutzhelfer sind auch Schichtbetrieb und Abwesenheit
einzelner Beschaumlftigter z B Fortbildung Ferien Krankheit und Personalwechsel zu
beruumlcksichtigen
(4) Die Brandschutzhelfer sind im Hinblick auf ihre Aufgaben fachkundig zu
unterweisen Zum Unterweisungsinhalt gehoumlren neben den Grundzuumlgen des
vorbeugenden Brandschutzes Kenntnisse uumlber die betriebliche
Brandschutzorganisation die Funktions- und Wirkungsweise von
Feuerloumlscheinrichtungen die Gefahren durch Braumlnde sowie uumlber das Verhalten im
Brandfall
(5) Praktische Uumlbungen (Loumlschuumlbungen) im Umgang mit Feuerloumlscheinrichtungen
gehoumlren zur fachkundigen Unterweisung
63 Wartung und Pruumlfung
631 Brandmelde- und Feuerloumlscheinrichtungen
(1) Der Arbeitgeber hat Brandmelde- und Feuerloumlscheinrichtungen unter Beachtung
der Herstellerangaben in regelmaumlszligigen Abstaumlnden sachgerecht warten und auf ihre
Funktionsfaumlhigkeit pruumlfen zu lassen Die Ergebnisse sind zu dokumentieren
(2) Werden keine Maumlngel festgestellt ist dies auf der Feuerloumlscheinrichtung
kenntlich zu machen z B durch Anbringen einer Plakette
(3) Werden Maumlngel festgestellt die eine Funktionsfaumlhigkeit der
Feuerloumlscheinrichtung nicht mehr gewaumlhrleisten hat der Arbeitgeber unverzuumlglich zu
veranlassen dass die Feuerloumlscheinrichtung instandgesetzt oder ausgetauscht wird
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632 Besondere Regelungen fuumlr Feuerloumlscher
(1) Die Bauteile von Feuerloumlschern sowie die im Feuerloumlscher enthaltenen
Loumlschmittel koumlnnen im Laufe der Zeit unter den aumluszligeren Einfluumlssen am Aufstellungsort
wie Temperatur Luftfeuchtigkeit Verschmutzung Erschuumltterung oder unsachgemaumlszlige
Behandlung unbrauchbar werden Zur Sicherstellung der Funktionsfaumlhigkeit sind
Feuerloumlscher daher mindestens alle zwei Jahre durch einen Sachkundigen zu pruumlfen
(2) Bei starker Beanspruchung z B durch Umwelteinfluumlsse oder mobilen Einsatz
koumlnnen kuumlrzere Zeitabstaumlnde erforderlich sein
(3) Von der Pruumlfung der Funktionsfaumlhigkeit durch den Sachkundigen nach Absatz 1
bleiben die zusaumltzlichen wiederkehrenden Pruumlfungen der Feuerloumlscher nach der
Betriebssicherheitsverordnung unberuumlhrt
7 Abweichendeergaumlnzende Anforderungen fuumlr Baustellen
(1) Die Anforderungen in den Punkten 521 und 62 gelten auf Baustellen nur fuumlr
stationaumlre Baustelleneinrichtungen z B Baubuumlros Unterkuumlnfte oder Werkstaumltten
(2) Werden auf Baustellen Arbeiten mit einer Brandgefaumlhrdung durchgefuumlhrt z B
Schweiszligen Brennschneiden Trennschleifen Loumlten oder Verfahren angewendet bei
denen eine Brandgefaumlhrdung besteht z B Farbspritzen Flammarbeiten ist dort fuumlr
jedes der dabei eingesetzten Arbeitsmittel ein Feuerloumlscher fuumlr die entsprechenden
Brandklassen mit mindestens 6 LE bereitzuhalten
(3) Personen die mit den vorgenannten Arbeitsmitteln taumltig werden sind theoretisch
und praktisch im Umgang mit Feuerloumlschern zu unterweisen Es empfiehlt sich diese
Unterweisung in Abstaumlnden von 3 bis 5 Jahren zu wiederholen
(4) Baustellen mit besonderen Gefaumlhrdungen (z B Untertagebaustellen
Hochhausbau) erfordern zusaumltzliche Maszlignahmen gegen Braumlnde nach Punkt 524
Ausgewaumlhlte Literaturhinweise
- DIN EN 2 2005 - 01 Brandklassen
- DIN EN 3-7 2007 - 10 Tragbare Feuerloumlscher - Teil 7 Eigenschaften Leistu
anforderungen und Pruumlfungen
ngsshy
- DIN EN 3 Beiblatt 12000 - 03
Umweltschutz
Tragbare Feuerloumlscher - Feuerloumlschmittel und
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Anhang 1
Allgemeines Loumlsungsschema
1 Schritt - Ermittlung der vorhandenen Brandklassen nach Tabelle 1
2 Schritt - Ermittlung der Brandgefaumlhrdung gemaumlszlig Gefaumlhrdungsbeurteilung
3 Schritt - Ermittlung der Loumlschmitteleinheiten (LE) in Abhaumlngigkeit der Grundflaumlche fuumlr die in allen Arbeitsstaumltten notwendige Grundausstattung mit Feuerloumlscheinrichtungen nach Tabelle 3
4 Schritt - Festlegung der fuumlr die Grundausstattung notwendigen Anzahl der Feuerloumlscheinrichtungen entsprechend den Loumlschmitteleinheiten (LE) nach Tabelle 2
5 Schritt - Festlegung von zusaumltzlichen Maszlignahmen nach Punkt 524 Abs 3 bei erhoumlhter Brandgefaumlhrdung (siehe auch Tabelle 4)
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Anhang 2
Ausfuumlhrungsbeispiele ndash Bereitstellung von Feuerloumlscheinrichtungen
Beispiel 1
Brandklassen A und B Betriebsbereich 500 m2 die Gefaumlhrdungsbeurteilung ergab
normale Brandgefaumlhrdung
Grundausstattung mit Feuerloumlschern gemaumlszlig Tabelle 3
Tabelle 3 ergibt fuumlr 500 m2 - 21 LE
Gewaumlhlt werden Pulverloumlscher mit Loumlschvermoumlgen 21A 113B was nach Tabelle 2 fuumlr diese Bauart 6 LE entspricht
Es sind demnach 21 LE geteilt durch 6 also 4 Feuerloumlscher dieser Bauart erforderlich
Beispiel 2
Brandklassen A B und F Betriebsbereich 700 m2 die Gefaumlhrdungsbeurteilung ergab
erhoumlhte Brandgefaumlhrdung
Grundausstattung mit Feuerloumlschern gemaumlszlig Tabelle 3
Tabelle 3 ergibt fuumlr 700 m2 - 27 LE
Gewaumlhlt werden Pulverloumlscher mit Loumlschvermoumlgen 43A 233B was nach Tabelle 2 fuumlr diese Bauart 12 LE entspricht
Es sind demnach 27 LE geteilt durch 12 also 3 Feuerloumlscher dieser Bauart fuumlr die Grundausstattung erforderlich
Zusaumltzliche Maszlignahmen
Zusaumltzlich werden fuumlr die Bereiche mit Brandklasse F Fettbrandloumlscher mit
Loumlschvermoumlgen 75F bereitgestellt
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Beispiel 3
Brandklassen A und B Betriebsbereich 400 m2 die Gefaumlhrdungsbeurteilung ergab
erhoumlhte Brandgefaumlhrdung
Grundausstattung mit Feuerloumlschern gemaumlszlig Tabelle 3
Tabelle 3 ergibt fuumlr 400 m2 - 18 LE
Gewaumlhlt werden Schaumloumlscher mit Loumlschvermoumlgen 21A 113B was nach Tabelle 2 fuumlr diese Bauart 6 LE entspricht
Es sind demnach 18 LE geteilt durch 6 also 3 Feuerloumlscher dieser Bauart fuumlr die Grundausstattung erforderlich
Zusaumltzliche Maszlignahmen
Zusaumltzlich wird eine automatische Brandmeldeanlage und eine stationaumlre Loumlschanlage
installiert
Beispiel 4
Brandklasse A Betriebsbereich 600 m2 die Gefaumlhrdungsbeurteilung ergab erhoumlhte
Brandgefaumlhrdung
Grundausstattung mit Feuerloumlschern gemaumlszlig Tabelle 3
Tabelle 3 ergibt fuumlr 600 m2 - 24 LE
Gewaumlhlt werden Wasserloumlscher mit Loumlschvermoumlgen 21A was nach Tabelle 2 fuumlr diese Bauart 6 LE entspricht
Es sind demnach 24 LE geteilt durch 6 also 4 Feuerloumlscher dieser Bauart fuumlr die Grundausstattung erforderlich
Zusaumltzliche Maszlignahmen
Zusaumltzlich werden 6 weitere Wasserloumlscher mit Loumlschvermoumlgen 13A bereitgestellt und
im Betriebsbereich verteilt um die Wege zum naumlchstgelegenen Feuerloumlscher fuumlr einen
noch schnelleren Zugriff zu verkuumlrzen
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- ASR A22 Maszlignahmen gegen Braumlnde
- Inhalt
- 1 Zielstellung
- 2 Anwendungsbereich
- 3 Begriffsbestimmungen
- 4 Eignung von Feuerloumlschern und Loumlschmitteln
- 5 Ausstattung von Arbeitsstaumltten
- 6 Betrieb
- 7 Abweichendeergaumlnzende Anforderungen fuumlr Baustellen
- Anhang 1 Allgemeines Loumlsungsschema
- Anhang 2 Ausfuumlhrungsbeispiele - Bereitstellung von Feuerloumlscheinrichtungen
-
42 Loumlschvermoumlgen Loumlschmitteleinheiten Feuerloumlscherarten
(1) Das Loumlschvermoumlgen wird durch eine Zahlen-Buchstabenkombination auf dem
Feuerloumlscher angegeben In dieser Zahlen-Buchstabenkombination bezeichnet die Zahl
die Groumlszlige des abgeloumlschten Normbrandes und der Buchstabe die Brandklasse (siehe
Abb 1)
Abb 1 Beispiel fuumlr die Beschriftung eines Feuerloumlschers
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(2) Da das Loumlschvermoumlgen nicht addiert werden kann wird zur Berechnung der
Anzahl der erforderlichen Feuerloumlscher eine Hilfsgroumlszlige die bdquoLoumlschmitteleinheit (LE)ldquo
verwendet Den Feuerloumlschern wird dadurch eine bestimmte Anzahl von
Loumlschmitteleinheiten zugeordnet
(3) Fuumlr die Einstufung von Feuerloumlschern ist Tabelle 2 zu beachten Dort wird die
Zuordnung des Loumlschvermoumlgens der Feuerloumlscher ausgedruumlckt in Loumlschmittelshy
einheiten getroffen
Tabelle 2 Zuordnung des Loumlschvermoumlgens zu Loumlschmitteleinheiten
Loumlschvermoumlgen
LE Brandklasse A Brandklasse B
1 5A 21B
2 8A 34B
3 55B
4 13A 70B
5 89B
6 21A 113B
9 27A 144B
10 34A
12 43A 183B
15 55A 233B
(4) Wird ein Feuerloumlscher fuumlr die Brandklassen A und B eingesetzt und ist dem
Loumlschvermoumlgen fuumlr die jeweilige Brandklasse eine unterschiedliche Anzahl von
Loumlschmitteleinheiten zugeordnet so ist der niedrigere Wert der Loumlschmitteleinheiten
anzusetzen z B 43A und 113B ergeben 6 LE
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5 Ausstattung von Arbeitsstaumltten
51 Branderkennung und Alarmierung
(1) Der Arbeitgeber hat durch geeignete Maszlignahmen sicherzustellen dass die
Beschaumlftigten im Brandfall unverzuumlglich gewarnt und zum Verlassen von Gebaumluden
oder gefaumlhrdeten Bereichen aufgefordert werden koumlnnen
(2) Braumlnde koumlnnen durch Personen oder Brandmelder erkannt und gemeldet
werden
Brandmelder dienen der fruumlhzeitigen Erkennung von Braumlnden und tragen maszliggeblich
zum Loumlscherfolg und zur rechtzeitigen Einleitung von Raumlumungs- und
Rettungsmaszlignahmen bei
Als Brandmelder werden technische Geraumlte oder Anlagen zum Ausloumlsen eines
Alarms im Falle eines Brandes bezeichnet Der Alarm kann dem Warnen der
anwesenden Personen oder dem Herbeirufen von Hilfe z B Sicherheitspersonal
Feuerwehr dienen Dabei wird unterschieden zwischen automatischen Brandmeldern
welche einen Brand anhand seiner Eigenschaften (z B Rauch Temperatur Flamme)
erkennen und nichtautomatischen Brandmeldern die von Hand betaumltigt werden
muumlssen (Handfeuermelder)
Automatische Brandmelde- und Alarmierungseinrichtungen sind zu bevorzugen
(3) Geeignete Maszlignahmen zur Alarmierung von Personen sind z B
- Brandmeldeanlagen mit Sprachalarmanlagen (SAA) oder akustische Signalgeber
(z B Hupen Sirenen)
- Hausalarmanlagen
- Elektroakustische Notfallwarnsysteme (ENS)
- Optische Alarmierungsmittel
- Telefonanlagen
- Megaphone
- Handsirenen
- Zuruf durch Personen oder
- Personenbezogene Warneinrichtungen
Technischen Maszlignahmen sind vorrangig umzusetzen
- Ausschuss fuumlr Arbeitsstaumltten ndash ASTA-Geschaumlftsfuumlhrung ndash BAuA ndash wwwbauade shy
Die Notwendigkeit von technischen Alarmierungsanlagen kann sich aus der
Gefaumlhrdungsbeurteilung oder aus Auflagen von Behoumlrden ergeben
52 Anzahl und Bereitstellung der Feuerloumlscheinrichtungen
Der Arbeitgeber hat Feuerloumlscheinrichtungen nach Art und Umfang der
Brandgefaumlhrdung und der Groumlszlige des zu schuumltzenden Bereiches in ausreichender
Anzahl nach den Punkten 521 bis 524 bereitzustellen Ein allgemeines
Loumlsungsschema enthaumllt Anhang 1 Ausfuumlhrungsbeispiele sind im Anhang 2 dargestellt
521 Grundausstattung mit Feuerloumlschern fuumlr alle Arbeitsstaumltten
(1) In allen Arbeitsstaumltten ist fuumlr die Grundausstattung die fuumlr einen Bereich
erforderliche Anzahl von Feuerloumlschern mit dem entsprechenden Loumlschvermoumlgen fuumlr
die Brandklassen A und B nach den Tabellen 2 und 3 zu ermitteln Ausgehend von der
Grundflaumlche der Arbeitsstaumltte gemaumlszlig Tabelle 3 sind die Loumlschmitteleinheiten zu
ermitteln Aus Tabelle 2 ist dann die entsprechende Art Anzahl und Groumlszlige der
Feuerloumlscher entsprechend ihres Loumlschvermoumlgens zu entnehmen wobei die Summe
der Loumlschmitteleinheiten mindestens der aus der Tabelle 3 entnommenen Zahl
entsprechen muss
Tabelle 3 Loumlschmitteleinheiten in Abhaumlngigkeit von der Grundflaumlche der Arbeitsstaumltte
Grundflaumlche bis hellip m2 Loumlschmitteleinheiten [LE]
50 6
100 9
200 12
300 15
400 18
500 21
600 24
700 27
800 30
900 33
1000 36
je weitere 250 + 6
Fuumlr die Grundausstattung duumlrfen nur Feuerloumlscher angerechnet werden die jeweils uumlber mindestens 6 Loumlschmitteleinheiten (LE) verfuumlgen
- Ausschuss fuumlr Arbeitsstaumltten ndash ASTA-Geschaumlftsfuumlhrung ndash BAuA ndash wwwbauade shy
Um tragbare Feuerloumlscher einfach handhaben zu koumlnnen sollte
- auf ein geringes Geraumltegewicht sowie
- innerhalb eines Bereiches auf gleiche Funktionsweise der Geraumlte bei Ausloumlse-
und Unterbrechungseinrichtungen
geachtet werden
Bei der Auswahl der Feuerloumlscher sollten auch moumlgliche Folgeschaumlden durch die
Loumlschmittel beruumlcksichtigt werden
In mehrgeschossigen Gebaumluden ist in jedem Geschoss mindestens ein Feuerloumlscher
bereitzustellen
(2) Sind in einem Gebaumlude Arbeitsstaumltten verschiedener Arbeitgeber vorhanden
koumlnnen vorhandene Feuerloumlscher gemeinsam genutzt werden Dabei hat jeder
Arbeitgeber sicherzustellen dass fuumlr seine Beschaumlftigten der Zugriff zu den
erforderlichen Feuerloumlschern jederzeit gewaumlhrleistet ist
522 Wandhydranten
(1) Wandhydranten koumlnnen unter den folgenden Voraussetzungen bei der
Grundausstattung von Arbeitsstaumltten mit Feuerloumlschern beruumlcksichtigt werden
- das Loumlschmittel der Wandhydranten ist fuumlr die vorhandenen Brandklassen
geeignet (siehe Tabelle 1)
- es handelt sich um Wandhydranten mit formbestaumlndigem Schlauch
- wenn eine ausreichende Anzahl von Beschaumlftigten in der Handhabung dieser
Wandhydranten unterwiesen sind und
- wenn beim Einsatz sichergestellt ist dass eine Verrauchung von Fluchtwegen
(z B Treppenraumlumen) verhindert wird Das ist z B der Fall wenn die Funktion
von Rauchschutztuumlren nicht durch den Schlauch beeintraumlchtigt wird
(2) Die Anrechnung der Wandhydranten erfolgt nach folgenden Kriterien
- Bei GebaumludenGeschossen mit einer Grundflaumlche bis einschlieszliglich 400 m2
erfolgt keine Anrechnung von Wandhydranten Die Ausstattung mit
Feuerloumlschern erfolgt gemaumlszlig Tabelle 3
- Bei GebaumludenGeschossen mit einer Grundflaumlche groumlszliger als 400 m2 koumlnnen bis
zu einem Drittel der nach Tabelle 3 erforderlichen Loumlschmitteleinheiten durch
Wandhydranten ersetzt werden Hierbei werden einem Wandhydranten
27 Loumlschmitteleinheiten zugeordnet
- Ausschuss fuumlr Arbeitsstaumltten ndash ASTA-Geschaumlftsfuumlhrung ndash BAuA ndash wwwbauade shy
523 Grundanforderungen fuumlr die Bereitstellung von Feuerloumlscheinrichtungen
Der Arbeitgeber hat sicherzustellen dass in Arbeitsstaumltten
- Feuerloumlscher gut sichtbar und leicht erreichbar angebracht sind
- Feuerloumlscher vorzugsweise in Fluchtwegen im Bereich der Ausgaumlnge ins Freie
an den Zugaumlngen zu Treppenraumlumen oder an Kreuzungspunkten von
VerkehrswegenFluren angebracht sind
- die Entfernung von jeder Stelle zum naumlchstgelegenen Feuerloumlscher moumlglichst
nicht mehr als 20 m (tatsaumlchliche Laufweglaumlnge) betraumlgt um einen schnellen
Zugriff zu gewaumlhrleisten
- Feuerloumlscher vor Beschaumldigungen und Witterungseinfluumlssen geschuumltzt
aufgestellt sind z B durch Schutzhauben Schraumlnke Anfahrschutz dies kann
z B bei Tankstellen Tiefgaragen und im Freien erforderlich sein
- Feuerloumlscher so angebracht sind dass diese ohne Schwierigkeiten aus der
Halterung entnommen werden koumlnnen fuumlr die Griffhoumlhe haben sich 080 bis
120 m als zweckmaumlszligig erwiesen
- die Standorte von Feuerloumlschern durch das Brandschutzzeichen F001
bdquoFeuerloumlscherldquo entsprechend ASR A13 bdquoSicherheits- und Gesundheitsschutzshy
kennzeichnungldquo gekennzeichnet sind sofern die Feuerloumlscher nicht gut sichtbar
angebracht oder aufgestellt sind In unuumlbersichtlichen Arbeitsstaumltten ist der
naumlchstgelegene Standort eines Feuerloumlschers gut sichtbar durch das
Brandschutzzeichen F001 bdquoFeuerloumlscherldquo in Verbindung mit einem Zusatzshy
zeichen bdquoRichtungspfeilldquo anzuzeigen Besonders in lang gestreckten Raumlumen
oder Fluren sollen Brandschutzzeichen in Laufrichtung jederzeit erkennbar sein
z B durch den Einsatz von Fahnen- oder Winkelschildern
- weitere Feuerloumlscheinrichtungen ebenfalls entsprechend ASR A13 bdquoSicherheitsshy
und Gesundheitsschutzkennzeichnungldquo gekennzeichnet sind (z B fuumlr
Wandhydranten Brandschutzzeichen F002 bdquoLoumlschschlauchldquo) und
- die Standorte der Feuerloumlscheinrichtungen in den Flucht- und Rettungsplan
entsprechend ASR A23 bdquoFluchtwege und Notausgaumlnge Flucht- und
Rettungsplanldquo aufgenommen sind
524 Arbeitsstaumltten mit erhoumlhter Brandgefaumlhrdung
(1) Liegen nach der Gefaumlhrdungsbeurteilung gemaumlszlig sect 3 der
Arbeitsstaumlttenverordnung erhoumlhte Brandgefaumlhrdungen vor sind neben der
Grundausstattung nach Punkt 521 und den Grundanforderungen fuumlr die Bereitstellung
nach Punkt 523 zusaumltzliche betriebs- und taumltigkeitsspezifische Maszlignahmen
erforderlich (siehe Absatz 3)
- Ausschuss fuumlr Arbeitsstaumltten ndash ASTA-Geschaumlftsfuumlhrung ndash BAuA ndash wwwbauade shy
In diesem Zusammenhang wird auf die TRGS 400 bdquoGefaumlhrdungsbeurteilung fuumlr Taumltigkeiten mit Gefahrstoffenldquo und TRGS 800 bdquoBrandschutzmaszlignahmenldquo hingewiesen
(2) Erhoumlhte Brandgefaumlhrdungen koumlnnen z B gegeben sein wenn
- Stoffe mit hoher Entzuumlndbarkeit oder brandfoumlrdernden Eigenschaften vorhanden
sind
- die oumlrtlichen und betrieblichen Verhaumlltnisse fuumlr die Brandentstehung guumlnstig sind
und in der Anfangsphase mit einer schnellen Brandausbreitung zu rechnen ist
- brandgefaumlhrliche Arbeiten durchgefuumlhrt werden (z B Schweiszligen
Brennschneiden Trennschleifen Loumlten) oder brandgefaumlhrliche Verfahren
angewendet werden (z B Farbspritzen Flammarbeiten) oder
- erhoumlhte Gefaumlhrdungen vorliegen z B durch Selbstentzuumlndung Stoffe der
Brandklassen D und F brennbare Staumlube leicht- oder hochentzuumlndliche
Fluumlssigkeiten oder brennbare Gase
Von erhoumlhter Brandgefaumlhrdung kann z B in folgenden Betrieben oder
Betriebsbereichen ausgegangen werden (siehe Tabelle 4)
Tabelle 4 Beispielhafte Aufzaumlhlung von Betrieben oder Betriebsbereichen mit erhoumlhter Brandgefaumlhrdung
Betriebe oder Betriebsbereiche
1 Verkauf Handel Lagerung
- Lager mit leicht entzuumlndlichen bzw leicht entflammbaren Stoffen
- Lager fuumlr Recyclingmaterial und Sekundaumlrbrennstoffe
- Speditionslager
- Lager mit Lacken und Loumlsungsmitteln
- Altpapierlager
- Baumwolllager Holzlager Schaumstofflager
- Lagerbereiche fuumlr Verpackungsmaterial
- Lager mit sonstigem brennbaren Material
- Ausstellungen fuumlr Moumlbel
- Verkaufsraumlume mit erhoumlhten Brandgefaumlhrdungen z B Heimwerkermarkt
Baumarkt
- Ausschuss fuumlr Arbeitsstaumltten ndash ASTA-Geschaumlftsfuumlhrung ndash BAuA ndash wwwbauade shy
2 Dienstleistung
- Kinos Diskotheken
- Abfallsammelraumlume
- Kuumlchen
- Beherbergungsbetriebe
- Theaterbuumlhnen
- Tank- und Tankfahrzeugreinigung
- Chemische Reinigung
- Alten- und Pflegeheime
- Krankenhaumluser
3 Industrie
- Moumlbelherstellung Spanplattenherstellung
- Webereien Spinnereien
- Herstellung von Papier im Trockenbereich
- Verarbeitung von Papier
- Getreidemuumlhlen und Futtermittelproduktion
- Schaumstoff- Dachpappenherstellung
- Verarbeitung von brennbaren Lacken und Klebern
- Lackier- und Pulverbeschichtungsanlagen und -geraumlte
- Oumll-Haumlrtereien
- Druckereien
- Petrolchemische Anlagen
- Verarbeitung von brennbaren Chemikalien
- Leder- und Kunststoffverarbeitung
- Kunststoff-Spritzgieszligerei
- Kartonagenherstellung
- Backwarenfabrik
- Herstellung von Maschinen und Geraumlten
- Ausschuss fuumlr Arbeitsstaumltten ndash ASTA-Geschaumlftsfuumlhrung ndash BAuA ndash wwwbauade shy
4 Handwerk
- Kfz-Werkstatt
- TischlereiSchreinerei
- Polsterei
- Metallverarbeitung
- Galvanik
- Vulkanisierung
- Leder- Kunstleder- und Textilverarbeitung
- Backbetrieb
- Elektrowerkstatt
(3) Uumlber die Grundausstattung hinausgehende zusaumltzliche Maszlignahmen sind z B
- Erhoumlhung der Anzahl der Feuerloumlscher an besonders gefaumlhrdeten
Arbeitsplaumltzen um kuumlrzere Eingreifzeiten aufgrund kuumlrzerer Wege
sicherzustellen oder einen groumlszligeren Loumlscheffekt durch gleichzeitigen Einsatz
mehrerer Feuerloumlscher zu erzielen
- Bereitstellung von zusaumltzlichen Feuerloumlscheinrichtungen z B fahrbare
Pulverloumlscher fahrbare Kohlendioxidloumlscher Schaumloumlschgeraumlte oder Wand
hydranten die Loumlschmittel muumlssen fuumlr die Brandklassen der vorhandenen Stoffe
geeignet sein
- der Einsatz von Loumlschanlagen oder
- die Ausruumlstung von Bereichen mit Brandmeldeanlagen
6 Betrieb
61 Unterweisung
Der Arbeitgeber hat die Beschaumlftigten uumlber die bei ihren Taumltigkeiten auftretenden
Gefaumlhrdungen sowie uumlber die Maszlignahmen zu ihrer Abwendung vor Aufnahme der
Beschaumlftigung sowie bei Veraumlnderung des Taumltigkeitsbereiches und danach in
angemessenen Zeitabstaumlnden mindestens jedoch einmal jaumlhrlich zu unterweisen
Diese Unterweisung muss auch Maszlignahmen gegen Entstehungsbraumlnde und
Explosionen sowie das Verhalten im Gefahrenfall (z B Gebaumluderaumlumung siehe auch
ASR A23 bdquoFluchtwege und Notausgaumlnge Flucht- und Rettungsplanldquo) einschlieszligen Die
Unterweisung ist zu dokumentieren
- Ausschuss fuumlr Arbeitsstaumltten ndash ASTA-Geschaumlftsfuumlhrung ndash BAuA ndash wwwbauade shy
62 Brandschutzhelfer
(1) Der Arbeitgeber hat eine ausreichende Anzahl von Beschaumlftigten durch
Unterweisung und Uumlbung im Umgang mit Feuerloumlscheinrichtungen zur Bekaumlmpfung von
Entstehungsbraumlnden vertraut zu machen
(2) Die notwendige Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der
Gefaumlhrdungsbeurteilung Ein Anteil von fuumlnf Prozent der Beschaumlftigten ist in der Regel
ausreichend Eine groumlszligere Anzahl von Brandschutzhelfern kann z B bei erhoumlhter
Brandgefaumlhrdung der Anwesenheit vieler Personen Personen mit eingeschraumlnkter
Mobilitaumlt sowie groszliger raumlumlicher Ausdehnung der Arbeitsstaumltte erforderlich sein
(3) Bei der Anzahl der Brandschutzhelfer sind auch Schichtbetrieb und Abwesenheit
einzelner Beschaumlftigter z B Fortbildung Ferien Krankheit und Personalwechsel zu
beruumlcksichtigen
(4) Die Brandschutzhelfer sind im Hinblick auf ihre Aufgaben fachkundig zu
unterweisen Zum Unterweisungsinhalt gehoumlren neben den Grundzuumlgen des
vorbeugenden Brandschutzes Kenntnisse uumlber die betriebliche
Brandschutzorganisation die Funktions- und Wirkungsweise von
Feuerloumlscheinrichtungen die Gefahren durch Braumlnde sowie uumlber das Verhalten im
Brandfall
(5) Praktische Uumlbungen (Loumlschuumlbungen) im Umgang mit Feuerloumlscheinrichtungen
gehoumlren zur fachkundigen Unterweisung
63 Wartung und Pruumlfung
631 Brandmelde- und Feuerloumlscheinrichtungen
(1) Der Arbeitgeber hat Brandmelde- und Feuerloumlscheinrichtungen unter Beachtung
der Herstellerangaben in regelmaumlszligigen Abstaumlnden sachgerecht warten und auf ihre
Funktionsfaumlhigkeit pruumlfen zu lassen Die Ergebnisse sind zu dokumentieren
(2) Werden keine Maumlngel festgestellt ist dies auf der Feuerloumlscheinrichtung
kenntlich zu machen z B durch Anbringen einer Plakette
(3) Werden Maumlngel festgestellt die eine Funktionsfaumlhigkeit der
Feuerloumlscheinrichtung nicht mehr gewaumlhrleisten hat der Arbeitgeber unverzuumlglich zu
veranlassen dass die Feuerloumlscheinrichtung instandgesetzt oder ausgetauscht wird
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632 Besondere Regelungen fuumlr Feuerloumlscher
(1) Die Bauteile von Feuerloumlschern sowie die im Feuerloumlscher enthaltenen
Loumlschmittel koumlnnen im Laufe der Zeit unter den aumluszligeren Einfluumlssen am Aufstellungsort
wie Temperatur Luftfeuchtigkeit Verschmutzung Erschuumltterung oder unsachgemaumlszlige
Behandlung unbrauchbar werden Zur Sicherstellung der Funktionsfaumlhigkeit sind
Feuerloumlscher daher mindestens alle zwei Jahre durch einen Sachkundigen zu pruumlfen
(2) Bei starker Beanspruchung z B durch Umwelteinfluumlsse oder mobilen Einsatz
koumlnnen kuumlrzere Zeitabstaumlnde erforderlich sein
(3) Von der Pruumlfung der Funktionsfaumlhigkeit durch den Sachkundigen nach Absatz 1
bleiben die zusaumltzlichen wiederkehrenden Pruumlfungen der Feuerloumlscher nach der
Betriebssicherheitsverordnung unberuumlhrt
7 Abweichendeergaumlnzende Anforderungen fuumlr Baustellen
(1) Die Anforderungen in den Punkten 521 und 62 gelten auf Baustellen nur fuumlr
stationaumlre Baustelleneinrichtungen z B Baubuumlros Unterkuumlnfte oder Werkstaumltten
(2) Werden auf Baustellen Arbeiten mit einer Brandgefaumlhrdung durchgefuumlhrt z B
Schweiszligen Brennschneiden Trennschleifen Loumlten oder Verfahren angewendet bei
denen eine Brandgefaumlhrdung besteht z B Farbspritzen Flammarbeiten ist dort fuumlr
jedes der dabei eingesetzten Arbeitsmittel ein Feuerloumlscher fuumlr die entsprechenden
Brandklassen mit mindestens 6 LE bereitzuhalten
(3) Personen die mit den vorgenannten Arbeitsmitteln taumltig werden sind theoretisch
und praktisch im Umgang mit Feuerloumlschern zu unterweisen Es empfiehlt sich diese
Unterweisung in Abstaumlnden von 3 bis 5 Jahren zu wiederholen
(4) Baustellen mit besonderen Gefaumlhrdungen (z B Untertagebaustellen
Hochhausbau) erfordern zusaumltzliche Maszlignahmen gegen Braumlnde nach Punkt 524
Ausgewaumlhlte Literaturhinweise
- DIN EN 2 2005 - 01 Brandklassen
- DIN EN 3-7 2007 - 10 Tragbare Feuerloumlscher - Teil 7 Eigenschaften Leistu
anforderungen und Pruumlfungen
ngsshy
- DIN EN 3 Beiblatt 12000 - 03
Umweltschutz
Tragbare Feuerloumlscher - Feuerloumlschmittel und
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Anhang 1
Allgemeines Loumlsungsschema
1 Schritt - Ermittlung der vorhandenen Brandklassen nach Tabelle 1
2 Schritt - Ermittlung der Brandgefaumlhrdung gemaumlszlig Gefaumlhrdungsbeurteilung
3 Schritt - Ermittlung der Loumlschmitteleinheiten (LE) in Abhaumlngigkeit der Grundflaumlche fuumlr die in allen Arbeitsstaumltten notwendige Grundausstattung mit Feuerloumlscheinrichtungen nach Tabelle 3
4 Schritt - Festlegung der fuumlr die Grundausstattung notwendigen Anzahl der Feuerloumlscheinrichtungen entsprechend den Loumlschmitteleinheiten (LE) nach Tabelle 2
5 Schritt - Festlegung von zusaumltzlichen Maszlignahmen nach Punkt 524 Abs 3 bei erhoumlhter Brandgefaumlhrdung (siehe auch Tabelle 4)
- Ausschuss fuumlr Arbeitsstaumltten ndash ASTA-Geschaumlftsfuumlhrung ndash BAuA ndash wwwbauade shy
Anhang 2
Ausfuumlhrungsbeispiele ndash Bereitstellung von Feuerloumlscheinrichtungen
Beispiel 1
Brandklassen A und B Betriebsbereich 500 m2 die Gefaumlhrdungsbeurteilung ergab
normale Brandgefaumlhrdung
Grundausstattung mit Feuerloumlschern gemaumlszlig Tabelle 3
Tabelle 3 ergibt fuumlr 500 m2 - 21 LE
Gewaumlhlt werden Pulverloumlscher mit Loumlschvermoumlgen 21A 113B was nach Tabelle 2 fuumlr diese Bauart 6 LE entspricht
Es sind demnach 21 LE geteilt durch 6 also 4 Feuerloumlscher dieser Bauart erforderlich
Beispiel 2
Brandklassen A B und F Betriebsbereich 700 m2 die Gefaumlhrdungsbeurteilung ergab
erhoumlhte Brandgefaumlhrdung
Grundausstattung mit Feuerloumlschern gemaumlszlig Tabelle 3
Tabelle 3 ergibt fuumlr 700 m2 - 27 LE
Gewaumlhlt werden Pulverloumlscher mit Loumlschvermoumlgen 43A 233B was nach Tabelle 2 fuumlr diese Bauart 12 LE entspricht
Es sind demnach 27 LE geteilt durch 12 also 3 Feuerloumlscher dieser Bauart fuumlr die Grundausstattung erforderlich
Zusaumltzliche Maszlignahmen
Zusaumltzlich werden fuumlr die Bereiche mit Brandklasse F Fettbrandloumlscher mit
Loumlschvermoumlgen 75F bereitgestellt
- Ausschuss fuumlr Arbeitsstaumltten ndash ASTA-Geschaumlftsfuumlhrung ndash BAuA ndash wwwbauade shy
Beispiel 3
Brandklassen A und B Betriebsbereich 400 m2 die Gefaumlhrdungsbeurteilung ergab
erhoumlhte Brandgefaumlhrdung
Grundausstattung mit Feuerloumlschern gemaumlszlig Tabelle 3
Tabelle 3 ergibt fuumlr 400 m2 - 18 LE
Gewaumlhlt werden Schaumloumlscher mit Loumlschvermoumlgen 21A 113B was nach Tabelle 2 fuumlr diese Bauart 6 LE entspricht
Es sind demnach 18 LE geteilt durch 6 also 3 Feuerloumlscher dieser Bauart fuumlr die Grundausstattung erforderlich
Zusaumltzliche Maszlignahmen
Zusaumltzlich wird eine automatische Brandmeldeanlage und eine stationaumlre Loumlschanlage
installiert
Beispiel 4
Brandklasse A Betriebsbereich 600 m2 die Gefaumlhrdungsbeurteilung ergab erhoumlhte
Brandgefaumlhrdung
Grundausstattung mit Feuerloumlschern gemaumlszlig Tabelle 3
Tabelle 3 ergibt fuumlr 600 m2 - 24 LE
Gewaumlhlt werden Wasserloumlscher mit Loumlschvermoumlgen 21A was nach Tabelle 2 fuumlr diese Bauart 6 LE entspricht
Es sind demnach 24 LE geteilt durch 6 also 4 Feuerloumlscher dieser Bauart fuumlr die Grundausstattung erforderlich
Zusaumltzliche Maszlignahmen
Zusaumltzlich werden 6 weitere Wasserloumlscher mit Loumlschvermoumlgen 13A bereitgestellt und
im Betriebsbereich verteilt um die Wege zum naumlchstgelegenen Feuerloumlscher fuumlr einen
noch schnelleren Zugriff zu verkuumlrzen
- Ausschuss fuumlr Arbeitsstaumltten ndash ASTA-Geschaumlftsfuumlhrung ndash BAuA ndash wwwbauade shy
- ASR A22 Maszlignahmen gegen Braumlnde
- Inhalt
- 1 Zielstellung
- 2 Anwendungsbereich
- 3 Begriffsbestimmungen
- 4 Eignung von Feuerloumlschern und Loumlschmitteln
- 5 Ausstattung von Arbeitsstaumltten
- 6 Betrieb
- 7 Abweichendeergaumlnzende Anforderungen fuumlr Baustellen
- Anhang 1 Allgemeines Loumlsungsschema
- Anhang 2 Ausfuumlhrungsbeispiele - Bereitstellung von Feuerloumlscheinrichtungen
-
(2) Da das Loumlschvermoumlgen nicht addiert werden kann wird zur Berechnung der
Anzahl der erforderlichen Feuerloumlscher eine Hilfsgroumlszlige die bdquoLoumlschmitteleinheit (LE)ldquo
verwendet Den Feuerloumlschern wird dadurch eine bestimmte Anzahl von
Loumlschmitteleinheiten zugeordnet
(3) Fuumlr die Einstufung von Feuerloumlschern ist Tabelle 2 zu beachten Dort wird die
Zuordnung des Loumlschvermoumlgens der Feuerloumlscher ausgedruumlckt in Loumlschmittelshy
einheiten getroffen
Tabelle 2 Zuordnung des Loumlschvermoumlgens zu Loumlschmitteleinheiten
Loumlschvermoumlgen
LE Brandklasse A Brandklasse B
1 5A 21B
2 8A 34B
3 55B
4 13A 70B
5 89B
6 21A 113B
9 27A 144B
10 34A
12 43A 183B
15 55A 233B
(4) Wird ein Feuerloumlscher fuumlr die Brandklassen A und B eingesetzt und ist dem
Loumlschvermoumlgen fuumlr die jeweilige Brandklasse eine unterschiedliche Anzahl von
Loumlschmitteleinheiten zugeordnet so ist der niedrigere Wert der Loumlschmitteleinheiten
anzusetzen z B 43A und 113B ergeben 6 LE
- Ausschuss fuumlr Arbeitsstaumltten ndash ASTA-Geschaumlftsfuumlhrung ndash BAuA ndash wwwbauade shy
5 Ausstattung von Arbeitsstaumltten
51 Branderkennung und Alarmierung
(1) Der Arbeitgeber hat durch geeignete Maszlignahmen sicherzustellen dass die
Beschaumlftigten im Brandfall unverzuumlglich gewarnt und zum Verlassen von Gebaumluden
oder gefaumlhrdeten Bereichen aufgefordert werden koumlnnen
(2) Braumlnde koumlnnen durch Personen oder Brandmelder erkannt und gemeldet
werden
Brandmelder dienen der fruumlhzeitigen Erkennung von Braumlnden und tragen maszliggeblich
zum Loumlscherfolg und zur rechtzeitigen Einleitung von Raumlumungs- und
Rettungsmaszlignahmen bei
Als Brandmelder werden technische Geraumlte oder Anlagen zum Ausloumlsen eines
Alarms im Falle eines Brandes bezeichnet Der Alarm kann dem Warnen der
anwesenden Personen oder dem Herbeirufen von Hilfe z B Sicherheitspersonal
Feuerwehr dienen Dabei wird unterschieden zwischen automatischen Brandmeldern
welche einen Brand anhand seiner Eigenschaften (z B Rauch Temperatur Flamme)
erkennen und nichtautomatischen Brandmeldern die von Hand betaumltigt werden
muumlssen (Handfeuermelder)
Automatische Brandmelde- und Alarmierungseinrichtungen sind zu bevorzugen
(3) Geeignete Maszlignahmen zur Alarmierung von Personen sind z B
- Brandmeldeanlagen mit Sprachalarmanlagen (SAA) oder akustische Signalgeber
(z B Hupen Sirenen)
- Hausalarmanlagen
- Elektroakustische Notfallwarnsysteme (ENS)
- Optische Alarmierungsmittel
- Telefonanlagen
- Megaphone
- Handsirenen
- Zuruf durch Personen oder
- Personenbezogene Warneinrichtungen
Technischen Maszlignahmen sind vorrangig umzusetzen
- Ausschuss fuumlr Arbeitsstaumltten ndash ASTA-Geschaumlftsfuumlhrung ndash BAuA ndash wwwbauade shy
Die Notwendigkeit von technischen Alarmierungsanlagen kann sich aus der
Gefaumlhrdungsbeurteilung oder aus Auflagen von Behoumlrden ergeben
52 Anzahl und Bereitstellung der Feuerloumlscheinrichtungen
Der Arbeitgeber hat Feuerloumlscheinrichtungen nach Art und Umfang der
Brandgefaumlhrdung und der Groumlszlige des zu schuumltzenden Bereiches in ausreichender
Anzahl nach den Punkten 521 bis 524 bereitzustellen Ein allgemeines
Loumlsungsschema enthaumllt Anhang 1 Ausfuumlhrungsbeispiele sind im Anhang 2 dargestellt
521 Grundausstattung mit Feuerloumlschern fuumlr alle Arbeitsstaumltten
(1) In allen Arbeitsstaumltten ist fuumlr die Grundausstattung die fuumlr einen Bereich
erforderliche Anzahl von Feuerloumlschern mit dem entsprechenden Loumlschvermoumlgen fuumlr
die Brandklassen A und B nach den Tabellen 2 und 3 zu ermitteln Ausgehend von der
Grundflaumlche der Arbeitsstaumltte gemaumlszlig Tabelle 3 sind die Loumlschmitteleinheiten zu
ermitteln Aus Tabelle 2 ist dann die entsprechende Art Anzahl und Groumlszlige der
Feuerloumlscher entsprechend ihres Loumlschvermoumlgens zu entnehmen wobei die Summe
der Loumlschmitteleinheiten mindestens der aus der Tabelle 3 entnommenen Zahl
entsprechen muss
Tabelle 3 Loumlschmitteleinheiten in Abhaumlngigkeit von der Grundflaumlche der Arbeitsstaumltte
Grundflaumlche bis hellip m2 Loumlschmitteleinheiten [LE]
50 6
100 9
200 12
300 15
400 18
500 21
600 24
700 27
800 30
900 33
1000 36
je weitere 250 + 6
Fuumlr die Grundausstattung duumlrfen nur Feuerloumlscher angerechnet werden die jeweils uumlber mindestens 6 Loumlschmitteleinheiten (LE) verfuumlgen
- Ausschuss fuumlr Arbeitsstaumltten ndash ASTA-Geschaumlftsfuumlhrung ndash BAuA ndash wwwbauade shy
Um tragbare Feuerloumlscher einfach handhaben zu koumlnnen sollte
- auf ein geringes Geraumltegewicht sowie
- innerhalb eines Bereiches auf gleiche Funktionsweise der Geraumlte bei Ausloumlse-
und Unterbrechungseinrichtungen
geachtet werden
Bei der Auswahl der Feuerloumlscher sollten auch moumlgliche Folgeschaumlden durch die
Loumlschmittel beruumlcksichtigt werden
In mehrgeschossigen Gebaumluden ist in jedem Geschoss mindestens ein Feuerloumlscher
bereitzustellen
(2) Sind in einem Gebaumlude Arbeitsstaumltten verschiedener Arbeitgeber vorhanden
koumlnnen vorhandene Feuerloumlscher gemeinsam genutzt werden Dabei hat jeder
Arbeitgeber sicherzustellen dass fuumlr seine Beschaumlftigten der Zugriff zu den
erforderlichen Feuerloumlschern jederzeit gewaumlhrleistet ist
522 Wandhydranten
(1) Wandhydranten koumlnnen unter den folgenden Voraussetzungen bei der
Grundausstattung von Arbeitsstaumltten mit Feuerloumlschern beruumlcksichtigt werden
- das Loumlschmittel der Wandhydranten ist fuumlr die vorhandenen Brandklassen
geeignet (siehe Tabelle 1)
- es handelt sich um Wandhydranten mit formbestaumlndigem Schlauch
- wenn eine ausreichende Anzahl von Beschaumlftigten in der Handhabung dieser
Wandhydranten unterwiesen sind und
- wenn beim Einsatz sichergestellt ist dass eine Verrauchung von Fluchtwegen
(z B Treppenraumlumen) verhindert wird Das ist z B der Fall wenn die Funktion
von Rauchschutztuumlren nicht durch den Schlauch beeintraumlchtigt wird
(2) Die Anrechnung der Wandhydranten erfolgt nach folgenden Kriterien
- Bei GebaumludenGeschossen mit einer Grundflaumlche bis einschlieszliglich 400 m2
erfolgt keine Anrechnung von Wandhydranten Die Ausstattung mit
Feuerloumlschern erfolgt gemaumlszlig Tabelle 3
- Bei GebaumludenGeschossen mit einer Grundflaumlche groumlszliger als 400 m2 koumlnnen bis
zu einem Drittel der nach Tabelle 3 erforderlichen Loumlschmitteleinheiten durch
Wandhydranten ersetzt werden Hierbei werden einem Wandhydranten
27 Loumlschmitteleinheiten zugeordnet
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523 Grundanforderungen fuumlr die Bereitstellung von Feuerloumlscheinrichtungen
Der Arbeitgeber hat sicherzustellen dass in Arbeitsstaumltten
- Feuerloumlscher gut sichtbar und leicht erreichbar angebracht sind
- Feuerloumlscher vorzugsweise in Fluchtwegen im Bereich der Ausgaumlnge ins Freie
an den Zugaumlngen zu Treppenraumlumen oder an Kreuzungspunkten von
VerkehrswegenFluren angebracht sind
- die Entfernung von jeder Stelle zum naumlchstgelegenen Feuerloumlscher moumlglichst
nicht mehr als 20 m (tatsaumlchliche Laufweglaumlnge) betraumlgt um einen schnellen
Zugriff zu gewaumlhrleisten
- Feuerloumlscher vor Beschaumldigungen und Witterungseinfluumlssen geschuumltzt
aufgestellt sind z B durch Schutzhauben Schraumlnke Anfahrschutz dies kann
z B bei Tankstellen Tiefgaragen und im Freien erforderlich sein
- Feuerloumlscher so angebracht sind dass diese ohne Schwierigkeiten aus der
Halterung entnommen werden koumlnnen fuumlr die Griffhoumlhe haben sich 080 bis
120 m als zweckmaumlszligig erwiesen
- die Standorte von Feuerloumlschern durch das Brandschutzzeichen F001
bdquoFeuerloumlscherldquo entsprechend ASR A13 bdquoSicherheits- und Gesundheitsschutzshy
kennzeichnungldquo gekennzeichnet sind sofern die Feuerloumlscher nicht gut sichtbar
angebracht oder aufgestellt sind In unuumlbersichtlichen Arbeitsstaumltten ist der
naumlchstgelegene Standort eines Feuerloumlschers gut sichtbar durch das
Brandschutzzeichen F001 bdquoFeuerloumlscherldquo in Verbindung mit einem Zusatzshy
zeichen bdquoRichtungspfeilldquo anzuzeigen Besonders in lang gestreckten Raumlumen
oder Fluren sollen Brandschutzzeichen in Laufrichtung jederzeit erkennbar sein
z B durch den Einsatz von Fahnen- oder Winkelschildern
- weitere Feuerloumlscheinrichtungen ebenfalls entsprechend ASR A13 bdquoSicherheitsshy
und Gesundheitsschutzkennzeichnungldquo gekennzeichnet sind (z B fuumlr
Wandhydranten Brandschutzzeichen F002 bdquoLoumlschschlauchldquo) und
- die Standorte der Feuerloumlscheinrichtungen in den Flucht- und Rettungsplan
entsprechend ASR A23 bdquoFluchtwege und Notausgaumlnge Flucht- und
Rettungsplanldquo aufgenommen sind
524 Arbeitsstaumltten mit erhoumlhter Brandgefaumlhrdung
(1) Liegen nach der Gefaumlhrdungsbeurteilung gemaumlszlig sect 3 der
Arbeitsstaumlttenverordnung erhoumlhte Brandgefaumlhrdungen vor sind neben der
Grundausstattung nach Punkt 521 und den Grundanforderungen fuumlr die Bereitstellung
nach Punkt 523 zusaumltzliche betriebs- und taumltigkeitsspezifische Maszlignahmen
erforderlich (siehe Absatz 3)
- Ausschuss fuumlr Arbeitsstaumltten ndash ASTA-Geschaumlftsfuumlhrung ndash BAuA ndash wwwbauade shy
In diesem Zusammenhang wird auf die TRGS 400 bdquoGefaumlhrdungsbeurteilung fuumlr Taumltigkeiten mit Gefahrstoffenldquo und TRGS 800 bdquoBrandschutzmaszlignahmenldquo hingewiesen
(2) Erhoumlhte Brandgefaumlhrdungen koumlnnen z B gegeben sein wenn
- Stoffe mit hoher Entzuumlndbarkeit oder brandfoumlrdernden Eigenschaften vorhanden
sind
- die oumlrtlichen und betrieblichen Verhaumlltnisse fuumlr die Brandentstehung guumlnstig sind
und in der Anfangsphase mit einer schnellen Brandausbreitung zu rechnen ist
- brandgefaumlhrliche Arbeiten durchgefuumlhrt werden (z B Schweiszligen
Brennschneiden Trennschleifen Loumlten) oder brandgefaumlhrliche Verfahren
angewendet werden (z B Farbspritzen Flammarbeiten) oder
- erhoumlhte Gefaumlhrdungen vorliegen z B durch Selbstentzuumlndung Stoffe der
Brandklassen D und F brennbare Staumlube leicht- oder hochentzuumlndliche
Fluumlssigkeiten oder brennbare Gase
Von erhoumlhter Brandgefaumlhrdung kann z B in folgenden Betrieben oder
Betriebsbereichen ausgegangen werden (siehe Tabelle 4)
Tabelle 4 Beispielhafte Aufzaumlhlung von Betrieben oder Betriebsbereichen mit erhoumlhter Brandgefaumlhrdung
Betriebe oder Betriebsbereiche
1 Verkauf Handel Lagerung
- Lager mit leicht entzuumlndlichen bzw leicht entflammbaren Stoffen
- Lager fuumlr Recyclingmaterial und Sekundaumlrbrennstoffe
- Speditionslager
- Lager mit Lacken und Loumlsungsmitteln
- Altpapierlager
- Baumwolllager Holzlager Schaumstofflager
- Lagerbereiche fuumlr Verpackungsmaterial
- Lager mit sonstigem brennbaren Material
- Ausstellungen fuumlr Moumlbel
- Verkaufsraumlume mit erhoumlhten Brandgefaumlhrdungen z B Heimwerkermarkt
Baumarkt
- Ausschuss fuumlr Arbeitsstaumltten ndash ASTA-Geschaumlftsfuumlhrung ndash BAuA ndash wwwbauade shy
2 Dienstleistung
- Kinos Diskotheken
- Abfallsammelraumlume
- Kuumlchen
- Beherbergungsbetriebe
- Theaterbuumlhnen
- Tank- und Tankfahrzeugreinigung
- Chemische Reinigung
- Alten- und Pflegeheime
- Krankenhaumluser
3 Industrie
- Moumlbelherstellung Spanplattenherstellung
- Webereien Spinnereien
- Herstellung von Papier im Trockenbereich
- Verarbeitung von Papier
- Getreidemuumlhlen und Futtermittelproduktion
- Schaumstoff- Dachpappenherstellung
- Verarbeitung von brennbaren Lacken und Klebern
- Lackier- und Pulverbeschichtungsanlagen und -geraumlte
- Oumll-Haumlrtereien
- Druckereien
- Petrolchemische Anlagen
- Verarbeitung von brennbaren Chemikalien
- Leder- und Kunststoffverarbeitung
- Kunststoff-Spritzgieszligerei
- Kartonagenherstellung
- Backwarenfabrik
- Herstellung von Maschinen und Geraumlten
- Ausschuss fuumlr Arbeitsstaumltten ndash ASTA-Geschaumlftsfuumlhrung ndash BAuA ndash wwwbauade shy
4 Handwerk
- Kfz-Werkstatt
- TischlereiSchreinerei
- Polsterei
- Metallverarbeitung
- Galvanik
- Vulkanisierung
- Leder- Kunstleder- und Textilverarbeitung
- Backbetrieb
- Elektrowerkstatt
(3) Uumlber die Grundausstattung hinausgehende zusaumltzliche Maszlignahmen sind z B
- Erhoumlhung der Anzahl der Feuerloumlscher an besonders gefaumlhrdeten
Arbeitsplaumltzen um kuumlrzere Eingreifzeiten aufgrund kuumlrzerer Wege
sicherzustellen oder einen groumlszligeren Loumlscheffekt durch gleichzeitigen Einsatz
mehrerer Feuerloumlscher zu erzielen
- Bereitstellung von zusaumltzlichen Feuerloumlscheinrichtungen z B fahrbare
Pulverloumlscher fahrbare Kohlendioxidloumlscher Schaumloumlschgeraumlte oder Wand
hydranten die Loumlschmittel muumlssen fuumlr die Brandklassen der vorhandenen Stoffe
geeignet sein
- der Einsatz von Loumlschanlagen oder
- die Ausruumlstung von Bereichen mit Brandmeldeanlagen
6 Betrieb
61 Unterweisung
Der Arbeitgeber hat die Beschaumlftigten uumlber die bei ihren Taumltigkeiten auftretenden
Gefaumlhrdungen sowie uumlber die Maszlignahmen zu ihrer Abwendung vor Aufnahme der
Beschaumlftigung sowie bei Veraumlnderung des Taumltigkeitsbereiches und danach in
angemessenen Zeitabstaumlnden mindestens jedoch einmal jaumlhrlich zu unterweisen
Diese Unterweisung muss auch Maszlignahmen gegen Entstehungsbraumlnde und
Explosionen sowie das Verhalten im Gefahrenfall (z B Gebaumluderaumlumung siehe auch
ASR A23 bdquoFluchtwege und Notausgaumlnge Flucht- und Rettungsplanldquo) einschlieszligen Die
Unterweisung ist zu dokumentieren
- Ausschuss fuumlr Arbeitsstaumltten ndash ASTA-Geschaumlftsfuumlhrung ndash BAuA ndash wwwbauade shy
62 Brandschutzhelfer
(1) Der Arbeitgeber hat eine ausreichende Anzahl von Beschaumlftigten durch
Unterweisung und Uumlbung im Umgang mit Feuerloumlscheinrichtungen zur Bekaumlmpfung von
Entstehungsbraumlnden vertraut zu machen
(2) Die notwendige Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der
Gefaumlhrdungsbeurteilung Ein Anteil von fuumlnf Prozent der Beschaumlftigten ist in der Regel
ausreichend Eine groumlszligere Anzahl von Brandschutzhelfern kann z B bei erhoumlhter
Brandgefaumlhrdung der Anwesenheit vieler Personen Personen mit eingeschraumlnkter
Mobilitaumlt sowie groszliger raumlumlicher Ausdehnung der Arbeitsstaumltte erforderlich sein
(3) Bei der Anzahl der Brandschutzhelfer sind auch Schichtbetrieb und Abwesenheit
einzelner Beschaumlftigter z B Fortbildung Ferien Krankheit und Personalwechsel zu
beruumlcksichtigen
(4) Die Brandschutzhelfer sind im Hinblick auf ihre Aufgaben fachkundig zu
unterweisen Zum Unterweisungsinhalt gehoumlren neben den Grundzuumlgen des
vorbeugenden Brandschutzes Kenntnisse uumlber die betriebliche
Brandschutzorganisation die Funktions- und Wirkungsweise von
Feuerloumlscheinrichtungen die Gefahren durch Braumlnde sowie uumlber das Verhalten im
Brandfall
(5) Praktische Uumlbungen (Loumlschuumlbungen) im Umgang mit Feuerloumlscheinrichtungen
gehoumlren zur fachkundigen Unterweisung
63 Wartung und Pruumlfung
631 Brandmelde- und Feuerloumlscheinrichtungen
(1) Der Arbeitgeber hat Brandmelde- und Feuerloumlscheinrichtungen unter Beachtung
der Herstellerangaben in regelmaumlszligigen Abstaumlnden sachgerecht warten und auf ihre
Funktionsfaumlhigkeit pruumlfen zu lassen Die Ergebnisse sind zu dokumentieren
(2) Werden keine Maumlngel festgestellt ist dies auf der Feuerloumlscheinrichtung
kenntlich zu machen z B durch Anbringen einer Plakette
(3) Werden Maumlngel festgestellt die eine Funktionsfaumlhigkeit der
Feuerloumlscheinrichtung nicht mehr gewaumlhrleisten hat der Arbeitgeber unverzuumlglich zu
veranlassen dass die Feuerloumlscheinrichtung instandgesetzt oder ausgetauscht wird
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632 Besondere Regelungen fuumlr Feuerloumlscher
(1) Die Bauteile von Feuerloumlschern sowie die im Feuerloumlscher enthaltenen
Loumlschmittel koumlnnen im Laufe der Zeit unter den aumluszligeren Einfluumlssen am Aufstellungsort
wie Temperatur Luftfeuchtigkeit Verschmutzung Erschuumltterung oder unsachgemaumlszlige
Behandlung unbrauchbar werden Zur Sicherstellung der Funktionsfaumlhigkeit sind
Feuerloumlscher daher mindestens alle zwei Jahre durch einen Sachkundigen zu pruumlfen
(2) Bei starker Beanspruchung z B durch Umwelteinfluumlsse oder mobilen Einsatz
koumlnnen kuumlrzere Zeitabstaumlnde erforderlich sein
(3) Von der Pruumlfung der Funktionsfaumlhigkeit durch den Sachkundigen nach Absatz 1
bleiben die zusaumltzlichen wiederkehrenden Pruumlfungen der Feuerloumlscher nach der
Betriebssicherheitsverordnung unberuumlhrt
7 Abweichendeergaumlnzende Anforderungen fuumlr Baustellen
(1) Die Anforderungen in den Punkten 521 und 62 gelten auf Baustellen nur fuumlr
stationaumlre Baustelleneinrichtungen z B Baubuumlros Unterkuumlnfte oder Werkstaumltten
(2) Werden auf Baustellen Arbeiten mit einer Brandgefaumlhrdung durchgefuumlhrt z B
Schweiszligen Brennschneiden Trennschleifen Loumlten oder Verfahren angewendet bei
denen eine Brandgefaumlhrdung besteht z B Farbspritzen Flammarbeiten ist dort fuumlr
jedes der dabei eingesetzten Arbeitsmittel ein Feuerloumlscher fuumlr die entsprechenden
Brandklassen mit mindestens 6 LE bereitzuhalten
(3) Personen die mit den vorgenannten Arbeitsmitteln taumltig werden sind theoretisch
und praktisch im Umgang mit Feuerloumlschern zu unterweisen Es empfiehlt sich diese
Unterweisung in Abstaumlnden von 3 bis 5 Jahren zu wiederholen
(4) Baustellen mit besonderen Gefaumlhrdungen (z B Untertagebaustellen
Hochhausbau) erfordern zusaumltzliche Maszlignahmen gegen Braumlnde nach Punkt 524
Ausgewaumlhlte Literaturhinweise
- DIN EN 2 2005 - 01 Brandklassen
- DIN EN 3-7 2007 - 10 Tragbare Feuerloumlscher - Teil 7 Eigenschaften Leistu
anforderungen und Pruumlfungen
ngsshy
- DIN EN 3 Beiblatt 12000 - 03
Umweltschutz
Tragbare Feuerloumlscher - Feuerloumlschmittel und
- Ausschuss fuumlr Arbeitsstaumltten ndash ASTA-Geschaumlftsfuumlhrung ndash BAuA ndash wwwbauade shy
Anhang 1
Allgemeines Loumlsungsschema
1 Schritt - Ermittlung der vorhandenen Brandklassen nach Tabelle 1
2 Schritt - Ermittlung der Brandgefaumlhrdung gemaumlszlig Gefaumlhrdungsbeurteilung
3 Schritt - Ermittlung der Loumlschmitteleinheiten (LE) in Abhaumlngigkeit der Grundflaumlche fuumlr die in allen Arbeitsstaumltten notwendige Grundausstattung mit Feuerloumlscheinrichtungen nach Tabelle 3
4 Schritt - Festlegung der fuumlr die Grundausstattung notwendigen Anzahl der Feuerloumlscheinrichtungen entsprechend den Loumlschmitteleinheiten (LE) nach Tabelle 2
5 Schritt - Festlegung von zusaumltzlichen Maszlignahmen nach Punkt 524 Abs 3 bei erhoumlhter Brandgefaumlhrdung (siehe auch Tabelle 4)
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Anhang 2
Ausfuumlhrungsbeispiele ndash Bereitstellung von Feuerloumlscheinrichtungen
Beispiel 1
Brandklassen A und B Betriebsbereich 500 m2 die Gefaumlhrdungsbeurteilung ergab
normale Brandgefaumlhrdung
Grundausstattung mit Feuerloumlschern gemaumlszlig Tabelle 3
Tabelle 3 ergibt fuumlr 500 m2 - 21 LE
Gewaumlhlt werden Pulverloumlscher mit Loumlschvermoumlgen 21A 113B was nach Tabelle 2 fuumlr diese Bauart 6 LE entspricht
Es sind demnach 21 LE geteilt durch 6 also 4 Feuerloumlscher dieser Bauart erforderlich
Beispiel 2
Brandklassen A B und F Betriebsbereich 700 m2 die Gefaumlhrdungsbeurteilung ergab
erhoumlhte Brandgefaumlhrdung
Grundausstattung mit Feuerloumlschern gemaumlszlig Tabelle 3
Tabelle 3 ergibt fuumlr 700 m2 - 27 LE
Gewaumlhlt werden Pulverloumlscher mit Loumlschvermoumlgen 43A 233B was nach Tabelle 2 fuumlr diese Bauart 12 LE entspricht
Es sind demnach 27 LE geteilt durch 12 also 3 Feuerloumlscher dieser Bauart fuumlr die Grundausstattung erforderlich
Zusaumltzliche Maszlignahmen
Zusaumltzlich werden fuumlr die Bereiche mit Brandklasse F Fettbrandloumlscher mit
Loumlschvermoumlgen 75F bereitgestellt
- Ausschuss fuumlr Arbeitsstaumltten ndash ASTA-Geschaumlftsfuumlhrung ndash BAuA ndash wwwbauade shy
Beispiel 3
Brandklassen A und B Betriebsbereich 400 m2 die Gefaumlhrdungsbeurteilung ergab
erhoumlhte Brandgefaumlhrdung
Grundausstattung mit Feuerloumlschern gemaumlszlig Tabelle 3
Tabelle 3 ergibt fuumlr 400 m2 - 18 LE
Gewaumlhlt werden Schaumloumlscher mit Loumlschvermoumlgen 21A 113B was nach Tabelle 2 fuumlr diese Bauart 6 LE entspricht
Es sind demnach 18 LE geteilt durch 6 also 3 Feuerloumlscher dieser Bauart fuumlr die Grundausstattung erforderlich
Zusaumltzliche Maszlignahmen
Zusaumltzlich wird eine automatische Brandmeldeanlage und eine stationaumlre Loumlschanlage
installiert
Beispiel 4
Brandklasse A Betriebsbereich 600 m2 die Gefaumlhrdungsbeurteilung ergab erhoumlhte
Brandgefaumlhrdung
Grundausstattung mit Feuerloumlschern gemaumlszlig Tabelle 3
Tabelle 3 ergibt fuumlr 600 m2 - 24 LE
Gewaumlhlt werden Wasserloumlscher mit Loumlschvermoumlgen 21A was nach Tabelle 2 fuumlr diese Bauart 6 LE entspricht
Es sind demnach 24 LE geteilt durch 6 also 4 Feuerloumlscher dieser Bauart fuumlr die Grundausstattung erforderlich
Zusaumltzliche Maszlignahmen
Zusaumltzlich werden 6 weitere Wasserloumlscher mit Loumlschvermoumlgen 13A bereitgestellt und
im Betriebsbereich verteilt um die Wege zum naumlchstgelegenen Feuerloumlscher fuumlr einen
noch schnelleren Zugriff zu verkuumlrzen
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- ASR A22 Maszlignahmen gegen Braumlnde
- Inhalt
- 1 Zielstellung
- 2 Anwendungsbereich
- 3 Begriffsbestimmungen
- 4 Eignung von Feuerloumlschern und Loumlschmitteln
- 5 Ausstattung von Arbeitsstaumltten
- 6 Betrieb
- 7 Abweichendeergaumlnzende Anforderungen fuumlr Baustellen
- Anhang 1 Allgemeines Loumlsungsschema
- Anhang 2 Ausfuumlhrungsbeispiele - Bereitstellung von Feuerloumlscheinrichtungen
-
5 Ausstattung von Arbeitsstaumltten
51 Branderkennung und Alarmierung
(1) Der Arbeitgeber hat durch geeignete Maszlignahmen sicherzustellen dass die
Beschaumlftigten im Brandfall unverzuumlglich gewarnt und zum Verlassen von Gebaumluden
oder gefaumlhrdeten Bereichen aufgefordert werden koumlnnen
(2) Braumlnde koumlnnen durch Personen oder Brandmelder erkannt und gemeldet
werden
Brandmelder dienen der fruumlhzeitigen Erkennung von Braumlnden und tragen maszliggeblich
zum Loumlscherfolg und zur rechtzeitigen Einleitung von Raumlumungs- und
Rettungsmaszlignahmen bei
Als Brandmelder werden technische Geraumlte oder Anlagen zum Ausloumlsen eines
Alarms im Falle eines Brandes bezeichnet Der Alarm kann dem Warnen der
anwesenden Personen oder dem Herbeirufen von Hilfe z B Sicherheitspersonal
Feuerwehr dienen Dabei wird unterschieden zwischen automatischen Brandmeldern
welche einen Brand anhand seiner Eigenschaften (z B Rauch Temperatur Flamme)
erkennen und nichtautomatischen Brandmeldern die von Hand betaumltigt werden
muumlssen (Handfeuermelder)
Automatische Brandmelde- und Alarmierungseinrichtungen sind zu bevorzugen
(3) Geeignete Maszlignahmen zur Alarmierung von Personen sind z B
- Brandmeldeanlagen mit Sprachalarmanlagen (SAA) oder akustische Signalgeber
(z B Hupen Sirenen)
- Hausalarmanlagen
- Elektroakustische Notfallwarnsysteme (ENS)
- Optische Alarmierungsmittel
- Telefonanlagen
- Megaphone
- Handsirenen
- Zuruf durch Personen oder
- Personenbezogene Warneinrichtungen
Technischen Maszlignahmen sind vorrangig umzusetzen
- Ausschuss fuumlr Arbeitsstaumltten ndash ASTA-Geschaumlftsfuumlhrung ndash BAuA ndash wwwbauade shy
Die Notwendigkeit von technischen Alarmierungsanlagen kann sich aus der
Gefaumlhrdungsbeurteilung oder aus Auflagen von Behoumlrden ergeben
52 Anzahl und Bereitstellung der Feuerloumlscheinrichtungen
Der Arbeitgeber hat Feuerloumlscheinrichtungen nach Art und Umfang der
Brandgefaumlhrdung und der Groumlszlige des zu schuumltzenden Bereiches in ausreichender
Anzahl nach den Punkten 521 bis 524 bereitzustellen Ein allgemeines
Loumlsungsschema enthaumllt Anhang 1 Ausfuumlhrungsbeispiele sind im Anhang 2 dargestellt
521 Grundausstattung mit Feuerloumlschern fuumlr alle Arbeitsstaumltten
(1) In allen Arbeitsstaumltten ist fuumlr die Grundausstattung die fuumlr einen Bereich
erforderliche Anzahl von Feuerloumlschern mit dem entsprechenden Loumlschvermoumlgen fuumlr
die Brandklassen A und B nach den Tabellen 2 und 3 zu ermitteln Ausgehend von der
Grundflaumlche der Arbeitsstaumltte gemaumlszlig Tabelle 3 sind die Loumlschmitteleinheiten zu
ermitteln Aus Tabelle 2 ist dann die entsprechende Art Anzahl und Groumlszlige der
Feuerloumlscher entsprechend ihres Loumlschvermoumlgens zu entnehmen wobei die Summe
der Loumlschmitteleinheiten mindestens der aus der Tabelle 3 entnommenen Zahl
entsprechen muss
Tabelle 3 Loumlschmitteleinheiten in Abhaumlngigkeit von der Grundflaumlche der Arbeitsstaumltte
Grundflaumlche bis hellip m2 Loumlschmitteleinheiten [LE]
50 6
100 9
200 12
300 15
400 18
500 21
600 24
700 27
800 30
900 33
1000 36
je weitere 250 + 6
Fuumlr die Grundausstattung duumlrfen nur Feuerloumlscher angerechnet werden die jeweils uumlber mindestens 6 Loumlschmitteleinheiten (LE) verfuumlgen
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Um tragbare Feuerloumlscher einfach handhaben zu koumlnnen sollte
- auf ein geringes Geraumltegewicht sowie
- innerhalb eines Bereiches auf gleiche Funktionsweise der Geraumlte bei Ausloumlse-
und Unterbrechungseinrichtungen
geachtet werden
Bei der Auswahl der Feuerloumlscher sollten auch moumlgliche Folgeschaumlden durch die
Loumlschmittel beruumlcksichtigt werden
In mehrgeschossigen Gebaumluden ist in jedem Geschoss mindestens ein Feuerloumlscher
bereitzustellen
(2) Sind in einem Gebaumlude Arbeitsstaumltten verschiedener Arbeitgeber vorhanden
koumlnnen vorhandene Feuerloumlscher gemeinsam genutzt werden Dabei hat jeder
Arbeitgeber sicherzustellen dass fuumlr seine Beschaumlftigten der Zugriff zu den
erforderlichen Feuerloumlschern jederzeit gewaumlhrleistet ist
522 Wandhydranten
(1) Wandhydranten koumlnnen unter den folgenden Voraussetzungen bei der
Grundausstattung von Arbeitsstaumltten mit Feuerloumlschern beruumlcksichtigt werden
- das Loumlschmittel der Wandhydranten ist fuumlr die vorhandenen Brandklassen
geeignet (siehe Tabelle 1)
- es handelt sich um Wandhydranten mit formbestaumlndigem Schlauch
- wenn eine ausreichende Anzahl von Beschaumlftigten in der Handhabung dieser
Wandhydranten unterwiesen sind und
- wenn beim Einsatz sichergestellt ist dass eine Verrauchung von Fluchtwegen
(z B Treppenraumlumen) verhindert wird Das ist z B der Fall wenn die Funktion
von Rauchschutztuumlren nicht durch den Schlauch beeintraumlchtigt wird
(2) Die Anrechnung der Wandhydranten erfolgt nach folgenden Kriterien
- Bei GebaumludenGeschossen mit einer Grundflaumlche bis einschlieszliglich 400 m2
erfolgt keine Anrechnung von Wandhydranten Die Ausstattung mit
Feuerloumlschern erfolgt gemaumlszlig Tabelle 3
- Bei GebaumludenGeschossen mit einer Grundflaumlche groumlszliger als 400 m2 koumlnnen bis
zu einem Drittel der nach Tabelle 3 erforderlichen Loumlschmitteleinheiten durch
Wandhydranten ersetzt werden Hierbei werden einem Wandhydranten
27 Loumlschmitteleinheiten zugeordnet
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523 Grundanforderungen fuumlr die Bereitstellung von Feuerloumlscheinrichtungen
Der Arbeitgeber hat sicherzustellen dass in Arbeitsstaumltten
- Feuerloumlscher gut sichtbar und leicht erreichbar angebracht sind
- Feuerloumlscher vorzugsweise in Fluchtwegen im Bereich der Ausgaumlnge ins Freie
an den Zugaumlngen zu Treppenraumlumen oder an Kreuzungspunkten von
VerkehrswegenFluren angebracht sind
- die Entfernung von jeder Stelle zum naumlchstgelegenen Feuerloumlscher moumlglichst
nicht mehr als 20 m (tatsaumlchliche Laufweglaumlnge) betraumlgt um einen schnellen
Zugriff zu gewaumlhrleisten
- Feuerloumlscher vor Beschaumldigungen und Witterungseinfluumlssen geschuumltzt
aufgestellt sind z B durch Schutzhauben Schraumlnke Anfahrschutz dies kann
z B bei Tankstellen Tiefgaragen und im Freien erforderlich sein
- Feuerloumlscher so angebracht sind dass diese ohne Schwierigkeiten aus der
Halterung entnommen werden koumlnnen fuumlr die Griffhoumlhe haben sich 080 bis
120 m als zweckmaumlszligig erwiesen
- die Standorte von Feuerloumlschern durch das Brandschutzzeichen F001
bdquoFeuerloumlscherldquo entsprechend ASR A13 bdquoSicherheits- und Gesundheitsschutzshy
kennzeichnungldquo gekennzeichnet sind sofern die Feuerloumlscher nicht gut sichtbar
angebracht oder aufgestellt sind In unuumlbersichtlichen Arbeitsstaumltten ist der
naumlchstgelegene Standort eines Feuerloumlschers gut sichtbar durch das
Brandschutzzeichen F001 bdquoFeuerloumlscherldquo in Verbindung mit einem Zusatzshy
zeichen bdquoRichtungspfeilldquo anzuzeigen Besonders in lang gestreckten Raumlumen
oder Fluren sollen Brandschutzzeichen in Laufrichtung jederzeit erkennbar sein
z B durch den Einsatz von Fahnen- oder Winkelschildern
- weitere Feuerloumlscheinrichtungen ebenfalls entsprechend ASR A13 bdquoSicherheitsshy
und Gesundheitsschutzkennzeichnungldquo gekennzeichnet sind (z B fuumlr
Wandhydranten Brandschutzzeichen F002 bdquoLoumlschschlauchldquo) und
- die Standorte der Feuerloumlscheinrichtungen in den Flucht- und Rettungsplan
entsprechend ASR A23 bdquoFluchtwege und Notausgaumlnge Flucht- und
Rettungsplanldquo aufgenommen sind
524 Arbeitsstaumltten mit erhoumlhter Brandgefaumlhrdung
(1) Liegen nach der Gefaumlhrdungsbeurteilung gemaumlszlig sect 3 der
Arbeitsstaumlttenverordnung erhoumlhte Brandgefaumlhrdungen vor sind neben der
Grundausstattung nach Punkt 521 und den Grundanforderungen fuumlr die Bereitstellung
nach Punkt 523 zusaumltzliche betriebs- und taumltigkeitsspezifische Maszlignahmen
erforderlich (siehe Absatz 3)
- Ausschuss fuumlr Arbeitsstaumltten ndash ASTA-Geschaumlftsfuumlhrung ndash BAuA ndash wwwbauade shy
In diesem Zusammenhang wird auf die TRGS 400 bdquoGefaumlhrdungsbeurteilung fuumlr Taumltigkeiten mit Gefahrstoffenldquo und TRGS 800 bdquoBrandschutzmaszlignahmenldquo hingewiesen
(2) Erhoumlhte Brandgefaumlhrdungen koumlnnen z B gegeben sein wenn
- Stoffe mit hoher Entzuumlndbarkeit oder brandfoumlrdernden Eigenschaften vorhanden
sind
- die oumlrtlichen und betrieblichen Verhaumlltnisse fuumlr die Brandentstehung guumlnstig sind
und in der Anfangsphase mit einer schnellen Brandausbreitung zu rechnen ist
- brandgefaumlhrliche Arbeiten durchgefuumlhrt werden (z B Schweiszligen
Brennschneiden Trennschleifen Loumlten) oder brandgefaumlhrliche Verfahren
angewendet werden (z B Farbspritzen Flammarbeiten) oder
- erhoumlhte Gefaumlhrdungen vorliegen z B durch Selbstentzuumlndung Stoffe der
Brandklassen D und F brennbare Staumlube leicht- oder hochentzuumlndliche
Fluumlssigkeiten oder brennbare Gase
Von erhoumlhter Brandgefaumlhrdung kann z B in folgenden Betrieben oder
Betriebsbereichen ausgegangen werden (siehe Tabelle 4)
Tabelle 4 Beispielhafte Aufzaumlhlung von Betrieben oder Betriebsbereichen mit erhoumlhter Brandgefaumlhrdung
Betriebe oder Betriebsbereiche
1 Verkauf Handel Lagerung
- Lager mit leicht entzuumlndlichen bzw leicht entflammbaren Stoffen
- Lager fuumlr Recyclingmaterial und Sekundaumlrbrennstoffe
- Speditionslager
- Lager mit Lacken und Loumlsungsmitteln
- Altpapierlager
- Baumwolllager Holzlager Schaumstofflager
- Lagerbereiche fuumlr Verpackungsmaterial
- Lager mit sonstigem brennbaren Material
- Ausstellungen fuumlr Moumlbel
- Verkaufsraumlume mit erhoumlhten Brandgefaumlhrdungen z B Heimwerkermarkt
Baumarkt
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2 Dienstleistung
- Kinos Diskotheken
- Abfallsammelraumlume
- Kuumlchen
- Beherbergungsbetriebe
- Theaterbuumlhnen
- Tank- und Tankfahrzeugreinigung
- Chemische Reinigung
- Alten- und Pflegeheime
- Krankenhaumluser
3 Industrie
- Moumlbelherstellung Spanplattenherstellung
- Webereien Spinnereien
- Herstellung von Papier im Trockenbereich
- Verarbeitung von Papier
- Getreidemuumlhlen und Futtermittelproduktion
- Schaumstoff- Dachpappenherstellung
- Verarbeitung von brennbaren Lacken und Klebern
- Lackier- und Pulverbeschichtungsanlagen und -geraumlte
- Oumll-Haumlrtereien
- Druckereien
- Petrolchemische Anlagen
- Verarbeitung von brennbaren Chemikalien
- Leder- und Kunststoffverarbeitung
- Kunststoff-Spritzgieszligerei
- Kartonagenherstellung
- Backwarenfabrik
- Herstellung von Maschinen und Geraumlten
- Ausschuss fuumlr Arbeitsstaumltten ndash ASTA-Geschaumlftsfuumlhrung ndash BAuA ndash wwwbauade shy
4 Handwerk
- Kfz-Werkstatt
- TischlereiSchreinerei
- Polsterei
- Metallverarbeitung
- Galvanik
- Vulkanisierung
- Leder- Kunstleder- und Textilverarbeitung
- Backbetrieb
- Elektrowerkstatt
(3) Uumlber die Grundausstattung hinausgehende zusaumltzliche Maszlignahmen sind z B
- Erhoumlhung der Anzahl der Feuerloumlscher an besonders gefaumlhrdeten
Arbeitsplaumltzen um kuumlrzere Eingreifzeiten aufgrund kuumlrzerer Wege
sicherzustellen oder einen groumlszligeren Loumlscheffekt durch gleichzeitigen Einsatz
mehrerer Feuerloumlscher zu erzielen
- Bereitstellung von zusaumltzlichen Feuerloumlscheinrichtungen z B fahrbare
Pulverloumlscher fahrbare Kohlendioxidloumlscher Schaumloumlschgeraumlte oder Wand
hydranten die Loumlschmittel muumlssen fuumlr die Brandklassen der vorhandenen Stoffe
geeignet sein
- der Einsatz von Loumlschanlagen oder
- die Ausruumlstung von Bereichen mit Brandmeldeanlagen
6 Betrieb
61 Unterweisung
Der Arbeitgeber hat die Beschaumlftigten uumlber die bei ihren Taumltigkeiten auftretenden
Gefaumlhrdungen sowie uumlber die Maszlignahmen zu ihrer Abwendung vor Aufnahme der
Beschaumlftigung sowie bei Veraumlnderung des Taumltigkeitsbereiches und danach in
angemessenen Zeitabstaumlnden mindestens jedoch einmal jaumlhrlich zu unterweisen
Diese Unterweisung muss auch Maszlignahmen gegen Entstehungsbraumlnde und
Explosionen sowie das Verhalten im Gefahrenfall (z B Gebaumluderaumlumung siehe auch
ASR A23 bdquoFluchtwege und Notausgaumlnge Flucht- und Rettungsplanldquo) einschlieszligen Die
Unterweisung ist zu dokumentieren
- Ausschuss fuumlr Arbeitsstaumltten ndash ASTA-Geschaumlftsfuumlhrung ndash BAuA ndash wwwbauade shy
62 Brandschutzhelfer
(1) Der Arbeitgeber hat eine ausreichende Anzahl von Beschaumlftigten durch
Unterweisung und Uumlbung im Umgang mit Feuerloumlscheinrichtungen zur Bekaumlmpfung von
Entstehungsbraumlnden vertraut zu machen
(2) Die notwendige Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der
Gefaumlhrdungsbeurteilung Ein Anteil von fuumlnf Prozent der Beschaumlftigten ist in der Regel
ausreichend Eine groumlszligere Anzahl von Brandschutzhelfern kann z B bei erhoumlhter
Brandgefaumlhrdung der Anwesenheit vieler Personen Personen mit eingeschraumlnkter
Mobilitaumlt sowie groszliger raumlumlicher Ausdehnung der Arbeitsstaumltte erforderlich sein
(3) Bei der Anzahl der Brandschutzhelfer sind auch Schichtbetrieb und Abwesenheit
einzelner Beschaumlftigter z B Fortbildung Ferien Krankheit und Personalwechsel zu
beruumlcksichtigen
(4) Die Brandschutzhelfer sind im Hinblick auf ihre Aufgaben fachkundig zu
unterweisen Zum Unterweisungsinhalt gehoumlren neben den Grundzuumlgen des
vorbeugenden Brandschutzes Kenntnisse uumlber die betriebliche
Brandschutzorganisation die Funktions- und Wirkungsweise von
Feuerloumlscheinrichtungen die Gefahren durch Braumlnde sowie uumlber das Verhalten im
Brandfall
(5) Praktische Uumlbungen (Loumlschuumlbungen) im Umgang mit Feuerloumlscheinrichtungen
gehoumlren zur fachkundigen Unterweisung
63 Wartung und Pruumlfung
631 Brandmelde- und Feuerloumlscheinrichtungen
(1) Der Arbeitgeber hat Brandmelde- und Feuerloumlscheinrichtungen unter Beachtung
der Herstellerangaben in regelmaumlszligigen Abstaumlnden sachgerecht warten und auf ihre
Funktionsfaumlhigkeit pruumlfen zu lassen Die Ergebnisse sind zu dokumentieren
(2) Werden keine Maumlngel festgestellt ist dies auf der Feuerloumlscheinrichtung
kenntlich zu machen z B durch Anbringen einer Plakette
(3) Werden Maumlngel festgestellt die eine Funktionsfaumlhigkeit der
Feuerloumlscheinrichtung nicht mehr gewaumlhrleisten hat der Arbeitgeber unverzuumlglich zu
veranlassen dass die Feuerloumlscheinrichtung instandgesetzt oder ausgetauscht wird
- Ausschuss fuumlr Arbeitsstaumltten ndash ASTA-Geschaumlftsfuumlhrung ndash BAuA ndash wwwbauade shy
632 Besondere Regelungen fuumlr Feuerloumlscher
(1) Die Bauteile von Feuerloumlschern sowie die im Feuerloumlscher enthaltenen
Loumlschmittel koumlnnen im Laufe der Zeit unter den aumluszligeren Einfluumlssen am Aufstellungsort
wie Temperatur Luftfeuchtigkeit Verschmutzung Erschuumltterung oder unsachgemaumlszlige
Behandlung unbrauchbar werden Zur Sicherstellung der Funktionsfaumlhigkeit sind
Feuerloumlscher daher mindestens alle zwei Jahre durch einen Sachkundigen zu pruumlfen
(2) Bei starker Beanspruchung z B durch Umwelteinfluumlsse oder mobilen Einsatz
koumlnnen kuumlrzere Zeitabstaumlnde erforderlich sein
(3) Von der Pruumlfung der Funktionsfaumlhigkeit durch den Sachkundigen nach Absatz 1
bleiben die zusaumltzlichen wiederkehrenden Pruumlfungen der Feuerloumlscher nach der
Betriebssicherheitsverordnung unberuumlhrt
7 Abweichendeergaumlnzende Anforderungen fuumlr Baustellen
(1) Die Anforderungen in den Punkten 521 und 62 gelten auf Baustellen nur fuumlr
stationaumlre Baustelleneinrichtungen z B Baubuumlros Unterkuumlnfte oder Werkstaumltten
(2) Werden auf Baustellen Arbeiten mit einer Brandgefaumlhrdung durchgefuumlhrt z B
Schweiszligen Brennschneiden Trennschleifen Loumlten oder Verfahren angewendet bei
denen eine Brandgefaumlhrdung besteht z B Farbspritzen Flammarbeiten ist dort fuumlr
jedes der dabei eingesetzten Arbeitsmittel ein Feuerloumlscher fuumlr die entsprechenden
Brandklassen mit mindestens 6 LE bereitzuhalten
(3) Personen die mit den vorgenannten Arbeitsmitteln taumltig werden sind theoretisch
und praktisch im Umgang mit Feuerloumlschern zu unterweisen Es empfiehlt sich diese
Unterweisung in Abstaumlnden von 3 bis 5 Jahren zu wiederholen
(4) Baustellen mit besonderen Gefaumlhrdungen (z B Untertagebaustellen
Hochhausbau) erfordern zusaumltzliche Maszlignahmen gegen Braumlnde nach Punkt 524
Ausgewaumlhlte Literaturhinweise
- DIN EN 2 2005 - 01 Brandklassen
- DIN EN 3-7 2007 - 10 Tragbare Feuerloumlscher - Teil 7 Eigenschaften Leistu
anforderungen und Pruumlfungen
ngsshy
- DIN EN 3 Beiblatt 12000 - 03
Umweltschutz
Tragbare Feuerloumlscher - Feuerloumlschmittel und
- Ausschuss fuumlr Arbeitsstaumltten ndash ASTA-Geschaumlftsfuumlhrung ndash BAuA ndash wwwbauade shy
Anhang 1
Allgemeines Loumlsungsschema
1 Schritt - Ermittlung der vorhandenen Brandklassen nach Tabelle 1
2 Schritt - Ermittlung der Brandgefaumlhrdung gemaumlszlig Gefaumlhrdungsbeurteilung
3 Schritt - Ermittlung der Loumlschmitteleinheiten (LE) in Abhaumlngigkeit der Grundflaumlche fuumlr die in allen Arbeitsstaumltten notwendige Grundausstattung mit Feuerloumlscheinrichtungen nach Tabelle 3
4 Schritt - Festlegung der fuumlr die Grundausstattung notwendigen Anzahl der Feuerloumlscheinrichtungen entsprechend den Loumlschmitteleinheiten (LE) nach Tabelle 2
5 Schritt - Festlegung von zusaumltzlichen Maszlignahmen nach Punkt 524 Abs 3 bei erhoumlhter Brandgefaumlhrdung (siehe auch Tabelle 4)
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Anhang 2
Ausfuumlhrungsbeispiele ndash Bereitstellung von Feuerloumlscheinrichtungen
Beispiel 1
Brandklassen A und B Betriebsbereich 500 m2 die Gefaumlhrdungsbeurteilung ergab
normale Brandgefaumlhrdung
Grundausstattung mit Feuerloumlschern gemaumlszlig Tabelle 3
Tabelle 3 ergibt fuumlr 500 m2 - 21 LE
Gewaumlhlt werden Pulverloumlscher mit Loumlschvermoumlgen 21A 113B was nach Tabelle 2 fuumlr diese Bauart 6 LE entspricht
Es sind demnach 21 LE geteilt durch 6 also 4 Feuerloumlscher dieser Bauart erforderlich
Beispiel 2
Brandklassen A B und F Betriebsbereich 700 m2 die Gefaumlhrdungsbeurteilung ergab
erhoumlhte Brandgefaumlhrdung
Grundausstattung mit Feuerloumlschern gemaumlszlig Tabelle 3
Tabelle 3 ergibt fuumlr 700 m2 - 27 LE
Gewaumlhlt werden Pulverloumlscher mit Loumlschvermoumlgen 43A 233B was nach Tabelle 2 fuumlr diese Bauart 12 LE entspricht
Es sind demnach 27 LE geteilt durch 12 also 3 Feuerloumlscher dieser Bauart fuumlr die Grundausstattung erforderlich
Zusaumltzliche Maszlignahmen
Zusaumltzlich werden fuumlr die Bereiche mit Brandklasse F Fettbrandloumlscher mit
Loumlschvermoumlgen 75F bereitgestellt
- Ausschuss fuumlr Arbeitsstaumltten ndash ASTA-Geschaumlftsfuumlhrung ndash BAuA ndash wwwbauade shy
Beispiel 3
Brandklassen A und B Betriebsbereich 400 m2 die Gefaumlhrdungsbeurteilung ergab
erhoumlhte Brandgefaumlhrdung
Grundausstattung mit Feuerloumlschern gemaumlszlig Tabelle 3
Tabelle 3 ergibt fuumlr 400 m2 - 18 LE
Gewaumlhlt werden Schaumloumlscher mit Loumlschvermoumlgen 21A 113B was nach Tabelle 2 fuumlr diese Bauart 6 LE entspricht
Es sind demnach 18 LE geteilt durch 6 also 3 Feuerloumlscher dieser Bauart fuumlr die Grundausstattung erforderlich
Zusaumltzliche Maszlignahmen
Zusaumltzlich wird eine automatische Brandmeldeanlage und eine stationaumlre Loumlschanlage
installiert
Beispiel 4
Brandklasse A Betriebsbereich 600 m2 die Gefaumlhrdungsbeurteilung ergab erhoumlhte
Brandgefaumlhrdung
Grundausstattung mit Feuerloumlschern gemaumlszlig Tabelle 3
Tabelle 3 ergibt fuumlr 600 m2 - 24 LE
Gewaumlhlt werden Wasserloumlscher mit Loumlschvermoumlgen 21A was nach Tabelle 2 fuumlr diese Bauart 6 LE entspricht
Es sind demnach 24 LE geteilt durch 6 also 4 Feuerloumlscher dieser Bauart fuumlr die Grundausstattung erforderlich
Zusaumltzliche Maszlignahmen
Zusaumltzlich werden 6 weitere Wasserloumlscher mit Loumlschvermoumlgen 13A bereitgestellt und
im Betriebsbereich verteilt um die Wege zum naumlchstgelegenen Feuerloumlscher fuumlr einen
noch schnelleren Zugriff zu verkuumlrzen
- Ausschuss fuumlr Arbeitsstaumltten ndash ASTA-Geschaumlftsfuumlhrung ndash BAuA ndash wwwbauade shy
- ASR A22 Maszlignahmen gegen Braumlnde
- Inhalt
- 1 Zielstellung
- 2 Anwendungsbereich
- 3 Begriffsbestimmungen
- 4 Eignung von Feuerloumlschern und Loumlschmitteln
- 5 Ausstattung von Arbeitsstaumltten
- 6 Betrieb
- 7 Abweichendeergaumlnzende Anforderungen fuumlr Baustellen
- Anhang 1 Allgemeines Loumlsungsschema
- Anhang 2 Ausfuumlhrungsbeispiele - Bereitstellung von Feuerloumlscheinrichtungen
-
Die Notwendigkeit von technischen Alarmierungsanlagen kann sich aus der
Gefaumlhrdungsbeurteilung oder aus Auflagen von Behoumlrden ergeben
52 Anzahl und Bereitstellung der Feuerloumlscheinrichtungen
Der Arbeitgeber hat Feuerloumlscheinrichtungen nach Art und Umfang der
Brandgefaumlhrdung und der Groumlszlige des zu schuumltzenden Bereiches in ausreichender
Anzahl nach den Punkten 521 bis 524 bereitzustellen Ein allgemeines
Loumlsungsschema enthaumllt Anhang 1 Ausfuumlhrungsbeispiele sind im Anhang 2 dargestellt
521 Grundausstattung mit Feuerloumlschern fuumlr alle Arbeitsstaumltten
(1) In allen Arbeitsstaumltten ist fuumlr die Grundausstattung die fuumlr einen Bereich
erforderliche Anzahl von Feuerloumlschern mit dem entsprechenden Loumlschvermoumlgen fuumlr
die Brandklassen A und B nach den Tabellen 2 und 3 zu ermitteln Ausgehend von der
Grundflaumlche der Arbeitsstaumltte gemaumlszlig Tabelle 3 sind die Loumlschmitteleinheiten zu
ermitteln Aus Tabelle 2 ist dann die entsprechende Art Anzahl und Groumlszlige der
Feuerloumlscher entsprechend ihres Loumlschvermoumlgens zu entnehmen wobei die Summe
der Loumlschmitteleinheiten mindestens der aus der Tabelle 3 entnommenen Zahl
entsprechen muss
Tabelle 3 Loumlschmitteleinheiten in Abhaumlngigkeit von der Grundflaumlche der Arbeitsstaumltte
Grundflaumlche bis hellip m2 Loumlschmitteleinheiten [LE]
50 6
100 9
200 12
300 15
400 18
500 21
600 24
700 27
800 30
900 33
1000 36
je weitere 250 + 6
Fuumlr die Grundausstattung duumlrfen nur Feuerloumlscher angerechnet werden die jeweils uumlber mindestens 6 Loumlschmitteleinheiten (LE) verfuumlgen
- Ausschuss fuumlr Arbeitsstaumltten ndash ASTA-Geschaumlftsfuumlhrung ndash BAuA ndash wwwbauade shy
Um tragbare Feuerloumlscher einfach handhaben zu koumlnnen sollte
- auf ein geringes Geraumltegewicht sowie
- innerhalb eines Bereiches auf gleiche Funktionsweise der Geraumlte bei Ausloumlse-
und Unterbrechungseinrichtungen
geachtet werden
Bei der Auswahl der Feuerloumlscher sollten auch moumlgliche Folgeschaumlden durch die
Loumlschmittel beruumlcksichtigt werden
In mehrgeschossigen Gebaumluden ist in jedem Geschoss mindestens ein Feuerloumlscher
bereitzustellen
(2) Sind in einem Gebaumlude Arbeitsstaumltten verschiedener Arbeitgeber vorhanden
koumlnnen vorhandene Feuerloumlscher gemeinsam genutzt werden Dabei hat jeder
Arbeitgeber sicherzustellen dass fuumlr seine Beschaumlftigten der Zugriff zu den
erforderlichen Feuerloumlschern jederzeit gewaumlhrleistet ist
522 Wandhydranten
(1) Wandhydranten koumlnnen unter den folgenden Voraussetzungen bei der
Grundausstattung von Arbeitsstaumltten mit Feuerloumlschern beruumlcksichtigt werden
- das Loumlschmittel der Wandhydranten ist fuumlr die vorhandenen Brandklassen
geeignet (siehe Tabelle 1)
- es handelt sich um Wandhydranten mit formbestaumlndigem Schlauch
- wenn eine ausreichende Anzahl von Beschaumlftigten in der Handhabung dieser
Wandhydranten unterwiesen sind und
- wenn beim Einsatz sichergestellt ist dass eine Verrauchung von Fluchtwegen
(z B Treppenraumlumen) verhindert wird Das ist z B der Fall wenn die Funktion
von Rauchschutztuumlren nicht durch den Schlauch beeintraumlchtigt wird
(2) Die Anrechnung der Wandhydranten erfolgt nach folgenden Kriterien
- Bei GebaumludenGeschossen mit einer Grundflaumlche bis einschlieszliglich 400 m2
erfolgt keine Anrechnung von Wandhydranten Die Ausstattung mit
Feuerloumlschern erfolgt gemaumlszlig Tabelle 3
- Bei GebaumludenGeschossen mit einer Grundflaumlche groumlszliger als 400 m2 koumlnnen bis
zu einem Drittel der nach Tabelle 3 erforderlichen Loumlschmitteleinheiten durch
Wandhydranten ersetzt werden Hierbei werden einem Wandhydranten
27 Loumlschmitteleinheiten zugeordnet
- Ausschuss fuumlr Arbeitsstaumltten ndash ASTA-Geschaumlftsfuumlhrung ndash BAuA ndash wwwbauade shy
523 Grundanforderungen fuumlr die Bereitstellung von Feuerloumlscheinrichtungen
Der Arbeitgeber hat sicherzustellen dass in Arbeitsstaumltten
- Feuerloumlscher gut sichtbar und leicht erreichbar angebracht sind
- Feuerloumlscher vorzugsweise in Fluchtwegen im Bereich der Ausgaumlnge ins Freie
an den Zugaumlngen zu Treppenraumlumen oder an Kreuzungspunkten von
VerkehrswegenFluren angebracht sind
- die Entfernung von jeder Stelle zum naumlchstgelegenen Feuerloumlscher moumlglichst
nicht mehr als 20 m (tatsaumlchliche Laufweglaumlnge) betraumlgt um einen schnellen
Zugriff zu gewaumlhrleisten
- Feuerloumlscher vor Beschaumldigungen und Witterungseinfluumlssen geschuumltzt
aufgestellt sind z B durch Schutzhauben Schraumlnke Anfahrschutz dies kann
z B bei Tankstellen Tiefgaragen und im Freien erforderlich sein
- Feuerloumlscher so angebracht sind dass diese ohne Schwierigkeiten aus der
Halterung entnommen werden koumlnnen fuumlr die Griffhoumlhe haben sich 080 bis
120 m als zweckmaumlszligig erwiesen
- die Standorte von Feuerloumlschern durch das Brandschutzzeichen F001
bdquoFeuerloumlscherldquo entsprechend ASR A13 bdquoSicherheits- und Gesundheitsschutzshy
kennzeichnungldquo gekennzeichnet sind sofern die Feuerloumlscher nicht gut sichtbar
angebracht oder aufgestellt sind In unuumlbersichtlichen Arbeitsstaumltten ist der
naumlchstgelegene Standort eines Feuerloumlschers gut sichtbar durch das
Brandschutzzeichen F001 bdquoFeuerloumlscherldquo in Verbindung mit einem Zusatzshy
zeichen bdquoRichtungspfeilldquo anzuzeigen Besonders in lang gestreckten Raumlumen
oder Fluren sollen Brandschutzzeichen in Laufrichtung jederzeit erkennbar sein
z B durch den Einsatz von Fahnen- oder Winkelschildern
- weitere Feuerloumlscheinrichtungen ebenfalls entsprechend ASR A13 bdquoSicherheitsshy
und Gesundheitsschutzkennzeichnungldquo gekennzeichnet sind (z B fuumlr
Wandhydranten Brandschutzzeichen F002 bdquoLoumlschschlauchldquo) und
- die Standorte der Feuerloumlscheinrichtungen in den Flucht- und Rettungsplan
entsprechend ASR A23 bdquoFluchtwege und Notausgaumlnge Flucht- und
Rettungsplanldquo aufgenommen sind
524 Arbeitsstaumltten mit erhoumlhter Brandgefaumlhrdung
(1) Liegen nach der Gefaumlhrdungsbeurteilung gemaumlszlig sect 3 der
Arbeitsstaumlttenverordnung erhoumlhte Brandgefaumlhrdungen vor sind neben der
Grundausstattung nach Punkt 521 und den Grundanforderungen fuumlr die Bereitstellung
nach Punkt 523 zusaumltzliche betriebs- und taumltigkeitsspezifische Maszlignahmen
erforderlich (siehe Absatz 3)
- Ausschuss fuumlr Arbeitsstaumltten ndash ASTA-Geschaumlftsfuumlhrung ndash BAuA ndash wwwbauade shy
In diesem Zusammenhang wird auf die TRGS 400 bdquoGefaumlhrdungsbeurteilung fuumlr Taumltigkeiten mit Gefahrstoffenldquo und TRGS 800 bdquoBrandschutzmaszlignahmenldquo hingewiesen
(2) Erhoumlhte Brandgefaumlhrdungen koumlnnen z B gegeben sein wenn
- Stoffe mit hoher Entzuumlndbarkeit oder brandfoumlrdernden Eigenschaften vorhanden
sind
- die oumlrtlichen und betrieblichen Verhaumlltnisse fuumlr die Brandentstehung guumlnstig sind
und in der Anfangsphase mit einer schnellen Brandausbreitung zu rechnen ist
- brandgefaumlhrliche Arbeiten durchgefuumlhrt werden (z B Schweiszligen
Brennschneiden Trennschleifen Loumlten) oder brandgefaumlhrliche Verfahren
angewendet werden (z B Farbspritzen Flammarbeiten) oder
- erhoumlhte Gefaumlhrdungen vorliegen z B durch Selbstentzuumlndung Stoffe der
Brandklassen D und F brennbare Staumlube leicht- oder hochentzuumlndliche
Fluumlssigkeiten oder brennbare Gase
Von erhoumlhter Brandgefaumlhrdung kann z B in folgenden Betrieben oder
Betriebsbereichen ausgegangen werden (siehe Tabelle 4)
Tabelle 4 Beispielhafte Aufzaumlhlung von Betrieben oder Betriebsbereichen mit erhoumlhter Brandgefaumlhrdung
Betriebe oder Betriebsbereiche
1 Verkauf Handel Lagerung
- Lager mit leicht entzuumlndlichen bzw leicht entflammbaren Stoffen
- Lager fuumlr Recyclingmaterial und Sekundaumlrbrennstoffe
- Speditionslager
- Lager mit Lacken und Loumlsungsmitteln
- Altpapierlager
- Baumwolllager Holzlager Schaumstofflager
- Lagerbereiche fuumlr Verpackungsmaterial
- Lager mit sonstigem brennbaren Material
- Ausstellungen fuumlr Moumlbel
- Verkaufsraumlume mit erhoumlhten Brandgefaumlhrdungen z B Heimwerkermarkt
Baumarkt
- Ausschuss fuumlr Arbeitsstaumltten ndash ASTA-Geschaumlftsfuumlhrung ndash BAuA ndash wwwbauade shy
2 Dienstleistung
- Kinos Diskotheken
- Abfallsammelraumlume
- Kuumlchen
- Beherbergungsbetriebe
- Theaterbuumlhnen
- Tank- und Tankfahrzeugreinigung
- Chemische Reinigung
- Alten- und Pflegeheime
- Krankenhaumluser
3 Industrie
- Moumlbelherstellung Spanplattenherstellung
- Webereien Spinnereien
- Herstellung von Papier im Trockenbereich
- Verarbeitung von Papier
- Getreidemuumlhlen und Futtermittelproduktion
- Schaumstoff- Dachpappenherstellung
- Verarbeitung von brennbaren Lacken und Klebern
- Lackier- und Pulverbeschichtungsanlagen und -geraumlte
- Oumll-Haumlrtereien
- Druckereien
- Petrolchemische Anlagen
- Verarbeitung von brennbaren Chemikalien
- Leder- und Kunststoffverarbeitung
- Kunststoff-Spritzgieszligerei
- Kartonagenherstellung
- Backwarenfabrik
- Herstellung von Maschinen und Geraumlten
- Ausschuss fuumlr Arbeitsstaumltten ndash ASTA-Geschaumlftsfuumlhrung ndash BAuA ndash wwwbauade shy
4 Handwerk
- Kfz-Werkstatt
- TischlereiSchreinerei
- Polsterei
- Metallverarbeitung
- Galvanik
- Vulkanisierung
- Leder- Kunstleder- und Textilverarbeitung
- Backbetrieb
- Elektrowerkstatt
(3) Uumlber die Grundausstattung hinausgehende zusaumltzliche Maszlignahmen sind z B
- Erhoumlhung der Anzahl der Feuerloumlscher an besonders gefaumlhrdeten
Arbeitsplaumltzen um kuumlrzere Eingreifzeiten aufgrund kuumlrzerer Wege
sicherzustellen oder einen groumlszligeren Loumlscheffekt durch gleichzeitigen Einsatz
mehrerer Feuerloumlscher zu erzielen
- Bereitstellung von zusaumltzlichen Feuerloumlscheinrichtungen z B fahrbare
Pulverloumlscher fahrbare Kohlendioxidloumlscher Schaumloumlschgeraumlte oder Wand
hydranten die Loumlschmittel muumlssen fuumlr die Brandklassen der vorhandenen Stoffe
geeignet sein
- der Einsatz von Loumlschanlagen oder
- die Ausruumlstung von Bereichen mit Brandmeldeanlagen
6 Betrieb
61 Unterweisung
Der Arbeitgeber hat die Beschaumlftigten uumlber die bei ihren Taumltigkeiten auftretenden
Gefaumlhrdungen sowie uumlber die Maszlignahmen zu ihrer Abwendung vor Aufnahme der
Beschaumlftigung sowie bei Veraumlnderung des Taumltigkeitsbereiches und danach in
angemessenen Zeitabstaumlnden mindestens jedoch einmal jaumlhrlich zu unterweisen
Diese Unterweisung muss auch Maszlignahmen gegen Entstehungsbraumlnde und
Explosionen sowie das Verhalten im Gefahrenfall (z B Gebaumluderaumlumung siehe auch
ASR A23 bdquoFluchtwege und Notausgaumlnge Flucht- und Rettungsplanldquo) einschlieszligen Die
Unterweisung ist zu dokumentieren
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62 Brandschutzhelfer
(1) Der Arbeitgeber hat eine ausreichende Anzahl von Beschaumlftigten durch
Unterweisung und Uumlbung im Umgang mit Feuerloumlscheinrichtungen zur Bekaumlmpfung von
Entstehungsbraumlnden vertraut zu machen
(2) Die notwendige Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der
Gefaumlhrdungsbeurteilung Ein Anteil von fuumlnf Prozent der Beschaumlftigten ist in der Regel
ausreichend Eine groumlszligere Anzahl von Brandschutzhelfern kann z B bei erhoumlhter
Brandgefaumlhrdung der Anwesenheit vieler Personen Personen mit eingeschraumlnkter
Mobilitaumlt sowie groszliger raumlumlicher Ausdehnung der Arbeitsstaumltte erforderlich sein
(3) Bei der Anzahl der Brandschutzhelfer sind auch Schichtbetrieb und Abwesenheit
einzelner Beschaumlftigter z B Fortbildung Ferien Krankheit und Personalwechsel zu
beruumlcksichtigen
(4) Die Brandschutzhelfer sind im Hinblick auf ihre Aufgaben fachkundig zu
unterweisen Zum Unterweisungsinhalt gehoumlren neben den Grundzuumlgen des
vorbeugenden Brandschutzes Kenntnisse uumlber die betriebliche
Brandschutzorganisation die Funktions- und Wirkungsweise von
Feuerloumlscheinrichtungen die Gefahren durch Braumlnde sowie uumlber das Verhalten im
Brandfall
(5) Praktische Uumlbungen (Loumlschuumlbungen) im Umgang mit Feuerloumlscheinrichtungen
gehoumlren zur fachkundigen Unterweisung
63 Wartung und Pruumlfung
631 Brandmelde- und Feuerloumlscheinrichtungen
(1) Der Arbeitgeber hat Brandmelde- und Feuerloumlscheinrichtungen unter Beachtung
der Herstellerangaben in regelmaumlszligigen Abstaumlnden sachgerecht warten und auf ihre
Funktionsfaumlhigkeit pruumlfen zu lassen Die Ergebnisse sind zu dokumentieren
(2) Werden keine Maumlngel festgestellt ist dies auf der Feuerloumlscheinrichtung
kenntlich zu machen z B durch Anbringen einer Plakette
(3) Werden Maumlngel festgestellt die eine Funktionsfaumlhigkeit der
Feuerloumlscheinrichtung nicht mehr gewaumlhrleisten hat der Arbeitgeber unverzuumlglich zu
veranlassen dass die Feuerloumlscheinrichtung instandgesetzt oder ausgetauscht wird
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632 Besondere Regelungen fuumlr Feuerloumlscher
(1) Die Bauteile von Feuerloumlschern sowie die im Feuerloumlscher enthaltenen
Loumlschmittel koumlnnen im Laufe der Zeit unter den aumluszligeren Einfluumlssen am Aufstellungsort
wie Temperatur Luftfeuchtigkeit Verschmutzung Erschuumltterung oder unsachgemaumlszlige
Behandlung unbrauchbar werden Zur Sicherstellung der Funktionsfaumlhigkeit sind
Feuerloumlscher daher mindestens alle zwei Jahre durch einen Sachkundigen zu pruumlfen
(2) Bei starker Beanspruchung z B durch Umwelteinfluumlsse oder mobilen Einsatz
koumlnnen kuumlrzere Zeitabstaumlnde erforderlich sein
(3) Von der Pruumlfung der Funktionsfaumlhigkeit durch den Sachkundigen nach Absatz 1
bleiben die zusaumltzlichen wiederkehrenden Pruumlfungen der Feuerloumlscher nach der
Betriebssicherheitsverordnung unberuumlhrt
7 Abweichendeergaumlnzende Anforderungen fuumlr Baustellen
(1) Die Anforderungen in den Punkten 521 und 62 gelten auf Baustellen nur fuumlr
stationaumlre Baustelleneinrichtungen z B Baubuumlros Unterkuumlnfte oder Werkstaumltten
(2) Werden auf Baustellen Arbeiten mit einer Brandgefaumlhrdung durchgefuumlhrt z B
Schweiszligen Brennschneiden Trennschleifen Loumlten oder Verfahren angewendet bei
denen eine Brandgefaumlhrdung besteht z B Farbspritzen Flammarbeiten ist dort fuumlr
jedes der dabei eingesetzten Arbeitsmittel ein Feuerloumlscher fuumlr die entsprechenden
Brandklassen mit mindestens 6 LE bereitzuhalten
(3) Personen die mit den vorgenannten Arbeitsmitteln taumltig werden sind theoretisch
und praktisch im Umgang mit Feuerloumlschern zu unterweisen Es empfiehlt sich diese
Unterweisung in Abstaumlnden von 3 bis 5 Jahren zu wiederholen
(4) Baustellen mit besonderen Gefaumlhrdungen (z B Untertagebaustellen
Hochhausbau) erfordern zusaumltzliche Maszlignahmen gegen Braumlnde nach Punkt 524
Ausgewaumlhlte Literaturhinweise
- DIN EN 2 2005 - 01 Brandklassen
- DIN EN 3-7 2007 - 10 Tragbare Feuerloumlscher - Teil 7 Eigenschaften Leistu
anforderungen und Pruumlfungen
ngsshy
- DIN EN 3 Beiblatt 12000 - 03
Umweltschutz
Tragbare Feuerloumlscher - Feuerloumlschmittel und
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Anhang 1
Allgemeines Loumlsungsschema
1 Schritt - Ermittlung der vorhandenen Brandklassen nach Tabelle 1
2 Schritt - Ermittlung der Brandgefaumlhrdung gemaumlszlig Gefaumlhrdungsbeurteilung
3 Schritt - Ermittlung der Loumlschmitteleinheiten (LE) in Abhaumlngigkeit der Grundflaumlche fuumlr die in allen Arbeitsstaumltten notwendige Grundausstattung mit Feuerloumlscheinrichtungen nach Tabelle 3
4 Schritt - Festlegung der fuumlr die Grundausstattung notwendigen Anzahl der Feuerloumlscheinrichtungen entsprechend den Loumlschmitteleinheiten (LE) nach Tabelle 2
5 Schritt - Festlegung von zusaumltzlichen Maszlignahmen nach Punkt 524 Abs 3 bei erhoumlhter Brandgefaumlhrdung (siehe auch Tabelle 4)
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Anhang 2
Ausfuumlhrungsbeispiele ndash Bereitstellung von Feuerloumlscheinrichtungen
Beispiel 1
Brandklassen A und B Betriebsbereich 500 m2 die Gefaumlhrdungsbeurteilung ergab
normale Brandgefaumlhrdung
Grundausstattung mit Feuerloumlschern gemaumlszlig Tabelle 3
Tabelle 3 ergibt fuumlr 500 m2 - 21 LE
Gewaumlhlt werden Pulverloumlscher mit Loumlschvermoumlgen 21A 113B was nach Tabelle 2 fuumlr diese Bauart 6 LE entspricht
Es sind demnach 21 LE geteilt durch 6 also 4 Feuerloumlscher dieser Bauart erforderlich
Beispiel 2
Brandklassen A B und F Betriebsbereich 700 m2 die Gefaumlhrdungsbeurteilung ergab
erhoumlhte Brandgefaumlhrdung
Grundausstattung mit Feuerloumlschern gemaumlszlig Tabelle 3
Tabelle 3 ergibt fuumlr 700 m2 - 27 LE
Gewaumlhlt werden Pulverloumlscher mit Loumlschvermoumlgen 43A 233B was nach Tabelle 2 fuumlr diese Bauart 12 LE entspricht
Es sind demnach 27 LE geteilt durch 12 also 3 Feuerloumlscher dieser Bauart fuumlr die Grundausstattung erforderlich
Zusaumltzliche Maszlignahmen
Zusaumltzlich werden fuumlr die Bereiche mit Brandklasse F Fettbrandloumlscher mit
Loumlschvermoumlgen 75F bereitgestellt
- Ausschuss fuumlr Arbeitsstaumltten ndash ASTA-Geschaumlftsfuumlhrung ndash BAuA ndash wwwbauade shy
Beispiel 3
Brandklassen A und B Betriebsbereich 400 m2 die Gefaumlhrdungsbeurteilung ergab
erhoumlhte Brandgefaumlhrdung
Grundausstattung mit Feuerloumlschern gemaumlszlig Tabelle 3
Tabelle 3 ergibt fuumlr 400 m2 - 18 LE
Gewaumlhlt werden Schaumloumlscher mit Loumlschvermoumlgen 21A 113B was nach Tabelle 2 fuumlr diese Bauart 6 LE entspricht
Es sind demnach 18 LE geteilt durch 6 also 3 Feuerloumlscher dieser Bauart fuumlr die Grundausstattung erforderlich
Zusaumltzliche Maszlignahmen
Zusaumltzlich wird eine automatische Brandmeldeanlage und eine stationaumlre Loumlschanlage
installiert
Beispiel 4
Brandklasse A Betriebsbereich 600 m2 die Gefaumlhrdungsbeurteilung ergab erhoumlhte
Brandgefaumlhrdung
Grundausstattung mit Feuerloumlschern gemaumlszlig Tabelle 3
Tabelle 3 ergibt fuumlr 600 m2 - 24 LE
Gewaumlhlt werden Wasserloumlscher mit Loumlschvermoumlgen 21A was nach Tabelle 2 fuumlr diese Bauart 6 LE entspricht
Es sind demnach 24 LE geteilt durch 6 also 4 Feuerloumlscher dieser Bauart fuumlr die Grundausstattung erforderlich
Zusaumltzliche Maszlignahmen
Zusaumltzlich werden 6 weitere Wasserloumlscher mit Loumlschvermoumlgen 13A bereitgestellt und
im Betriebsbereich verteilt um die Wege zum naumlchstgelegenen Feuerloumlscher fuumlr einen
noch schnelleren Zugriff zu verkuumlrzen
- Ausschuss fuumlr Arbeitsstaumltten ndash ASTA-Geschaumlftsfuumlhrung ndash BAuA ndash wwwbauade shy
- ASR A22 Maszlignahmen gegen Braumlnde
- Inhalt
- 1 Zielstellung
- 2 Anwendungsbereich
- 3 Begriffsbestimmungen
- 4 Eignung von Feuerloumlschern und Loumlschmitteln
- 5 Ausstattung von Arbeitsstaumltten
- 6 Betrieb
- 7 Abweichendeergaumlnzende Anforderungen fuumlr Baustellen
- Anhang 1 Allgemeines Loumlsungsschema
- Anhang 2 Ausfuumlhrungsbeispiele - Bereitstellung von Feuerloumlscheinrichtungen
-
Um tragbare Feuerloumlscher einfach handhaben zu koumlnnen sollte
- auf ein geringes Geraumltegewicht sowie
- innerhalb eines Bereiches auf gleiche Funktionsweise der Geraumlte bei Ausloumlse-
und Unterbrechungseinrichtungen
geachtet werden
Bei der Auswahl der Feuerloumlscher sollten auch moumlgliche Folgeschaumlden durch die
Loumlschmittel beruumlcksichtigt werden
In mehrgeschossigen Gebaumluden ist in jedem Geschoss mindestens ein Feuerloumlscher
bereitzustellen
(2) Sind in einem Gebaumlude Arbeitsstaumltten verschiedener Arbeitgeber vorhanden
koumlnnen vorhandene Feuerloumlscher gemeinsam genutzt werden Dabei hat jeder
Arbeitgeber sicherzustellen dass fuumlr seine Beschaumlftigten der Zugriff zu den
erforderlichen Feuerloumlschern jederzeit gewaumlhrleistet ist
522 Wandhydranten
(1) Wandhydranten koumlnnen unter den folgenden Voraussetzungen bei der
Grundausstattung von Arbeitsstaumltten mit Feuerloumlschern beruumlcksichtigt werden
- das Loumlschmittel der Wandhydranten ist fuumlr die vorhandenen Brandklassen
geeignet (siehe Tabelle 1)
- es handelt sich um Wandhydranten mit formbestaumlndigem Schlauch
- wenn eine ausreichende Anzahl von Beschaumlftigten in der Handhabung dieser
Wandhydranten unterwiesen sind und
- wenn beim Einsatz sichergestellt ist dass eine Verrauchung von Fluchtwegen
(z B Treppenraumlumen) verhindert wird Das ist z B der Fall wenn die Funktion
von Rauchschutztuumlren nicht durch den Schlauch beeintraumlchtigt wird
(2) Die Anrechnung der Wandhydranten erfolgt nach folgenden Kriterien
- Bei GebaumludenGeschossen mit einer Grundflaumlche bis einschlieszliglich 400 m2
erfolgt keine Anrechnung von Wandhydranten Die Ausstattung mit
Feuerloumlschern erfolgt gemaumlszlig Tabelle 3
- Bei GebaumludenGeschossen mit einer Grundflaumlche groumlszliger als 400 m2 koumlnnen bis
zu einem Drittel der nach Tabelle 3 erforderlichen Loumlschmitteleinheiten durch
Wandhydranten ersetzt werden Hierbei werden einem Wandhydranten
27 Loumlschmitteleinheiten zugeordnet
- Ausschuss fuumlr Arbeitsstaumltten ndash ASTA-Geschaumlftsfuumlhrung ndash BAuA ndash wwwbauade shy
523 Grundanforderungen fuumlr die Bereitstellung von Feuerloumlscheinrichtungen
Der Arbeitgeber hat sicherzustellen dass in Arbeitsstaumltten
- Feuerloumlscher gut sichtbar und leicht erreichbar angebracht sind
- Feuerloumlscher vorzugsweise in Fluchtwegen im Bereich der Ausgaumlnge ins Freie
an den Zugaumlngen zu Treppenraumlumen oder an Kreuzungspunkten von
VerkehrswegenFluren angebracht sind
- die Entfernung von jeder Stelle zum naumlchstgelegenen Feuerloumlscher moumlglichst
nicht mehr als 20 m (tatsaumlchliche Laufweglaumlnge) betraumlgt um einen schnellen
Zugriff zu gewaumlhrleisten
- Feuerloumlscher vor Beschaumldigungen und Witterungseinfluumlssen geschuumltzt
aufgestellt sind z B durch Schutzhauben Schraumlnke Anfahrschutz dies kann
z B bei Tankstellen Tiefgaragen und im Freien erforderlich sein
- Feuerloumlscher so angebracht sind dass diese ohne Schwierigkeiten aus der
Halterung entnommen werden koumlnnen fuumlr die Griffhoumlhe haben sich 080 bis
120 m als zweckmaumlszligig erwiesen
- die Standorte von Feuerloumlschern durch das Brandschutzzeichen F001
bdquoFeuerloumlscherldquo entsprechend ASR A13 bdquoSicherheits- und Gesundheitsschutzshy
kennzeichnungldquo gekennzeichnet sind sofern die Feuerloumlscher nicht gut sichtbar
angebracht oder aufgestellt sind In unuumlbersichtlichen Arbeitsstaumltten ist der
naumlchstgelegene Standort eines Feuerloumlschers gut sichtbar durch das
Brandschutzzeichen F001 bdquoFeuerloumlscherldquo in Verbindung mit einem Zusatzshy
zeichen bdquoRichtungspfeilldquo anzuzeigen Besonders in lang gestreckten Raumlumen
oder Fluren sollen Brandschutzzeichen in Laufrichtung jederzeit erkennbar sein
z B durch den Einsatz von Fahnen- oder Winkelschildern
- weitere Feuerloumlscheinrichtungen ebenfalls entsprechend ASR A13 bdquoSicherheitsshy
und Gesundheitsschutzkennzeichnungldquo gekennzeichnet sind (z B fuumlr
Wandhydranten Brandschutzzeichen F002 bdquoLoumlschschlauchldquo) und
- die Standorte der Feuerloumlscheinrichtungen in den Flucht- und Rettungsplan
entsprechend ASR A23 bdquoFluchtwege und Notausgaumlnge Flucht- und
Rettungsplanldquo aufgenommen sind
524 Arbeitsstaumltten mit erhoumlhter Brandgefaumlhrdung
(1) Liegen nach der Gefaumlhrdungsbeurteilung gemaumlszlig sect 3 der
Arbeitsstaumlttenverordnung erhoumlhte Brandgefaumlhrdungen vor sind neben der
Grundausstattung nach Punkt 521 und den Grundanforderungen fuumlr die Bereitstellung
nach Punkt 523 zusaumltzliche betriebs- und taumltigkeitsspezifische Maszlignahmen
erforderlich (siehe Absatz 3)
- Ausschuss fuumlr Arbeitsstaumltten ndash ASTA-Geschaumlftsfuumlhrung ndash BAuA ndash wwwbauade shy
In diesem Zusammenhang wird auf die TRGS 400 bdquoGefaumlhrdungsbeurteilung fuumlr Taumltigkeiten mit Gefahrstoffenldquo und TRGS 800 bdquoBrandschutzmaszlignahmenldquo hingewiesen
(2) Erhoumlhte Brandgefaumlhrdungen koumlnnen z B gegeben sein wenn
- Stoffe mit hoher Entzuumlndbarkeit oder brandfoumlrdernden Eigenschaften vorhanden
sind
- die oumlrtlichen und betrieblichen Verhaumlltnisse fuumlr die Brandentstehung guumlnstig sind
und in der Anfangsphase mit einer schnellen Brandausbreitung zu rechnen ist
- brandgefaumlhrliche Arbeiten durchgefuumlhrt werden (z B Schweiszligen
Brennschneiden Trennschleifen Loumlten) oder brandgefaumlhrliche Verfahren
angewendet werden (z B Farbspritzen Flammarbeiten) oder
- erhoumlhte Gefaumlhrdungen vorliegen z B durch Selbstentzuumlndung Stoffe der
Brandklassen D und F brennbare Staumlube leicht- oder hochentzuumlndliche
Fluumlssigkeiten oder brennbare Gase
Von erhoumlhter Brandgefaumlhrdung kann z B in folgenden Betrieben oder
Betriebsbereichen ausgegangen werden (siehe Tabelle 4)
Tabelle 4 Beispielhafte Aufzaumlhlung von Betrieben oder Betriebsbereichen mit erhoumlhter Brandgefaumlhrdung
Betriebe oder Betriebsbereiche
1 Verkauf Handel Lagerung
- Lager mit leicht entzuumlndlichen bzw leicht entflammbaren Stoffen
- Lager fuumlr Recyclingmaterial und Sekundaumlrbrennstoffe
- Speditionslager
- Lager mit Lacken und Loumlsungsmitteln
- Altpapierlager
- Baumwolllager Holzlager Schaumstofflager
- Lagerbereiche fuumlr Verpackungsmaterial
- Lager mit sonstigem brennbaren Material
- Ausstellungen fuumlr Moumlbel
- Verkaufsraumlume mit erhoumlhten Brandgefaumlhrdungen z B Heimwerkermarkt
Baumarkt
- Ausschuss fuumlr Arbeitsstaumltten ndash ASTA-Geschaumlftsfuumlhrung ndash BAuA ndash wwwbauade shy
2 Dienstleistung
- Kinos Diskotheken
- Abfallsammelraumlume
- Kuumlchen
- Beherbergungsbetriebe
- Theaterbuumlhnen
- Tank- und Tankfahrzeugreinigung
- Chemische Reinigung
- Alten- und Pflegeheime
- Krankenhaumluser
3 Industrie
- Moumlbelherstellung Spanplattenherstellung
- Webereien Spinnereien
- Herstellung von Papier im Trockenbereich
- Verarbeitung von Papier
- Getreidemuumlhlen und Futtermittelproduktion
- Schaumstoff- Dachpappenherstellung
- Verarbeitung von brennbaren Lacken und Klebern
- Lackier- und Pulverbeschichtungsanlagen und -geraumlte
- Oumll-Haumlrtereien
- Druckereien
- Petrolchemische Anlagen
- Verarbeitung von brennbaren Chemikalien
- Leder- und Kunststoffverarbeitung
- Kunststoff-Spritzgieszligerei
- Kartonagenherstellung
- Backwarenfabrik
- Herstellung von Maschinen und Geraumlten
- Ausschuss fuumlr Arbeitsstaumltten ndash ASTA-Geschaumlftsfuumlhrung ndash BAuA ndash wwwbauade shy
4 Handwerk
- Kfz-Werkstatt
- TischlereiSchreinerei
- Polsterei
- Metallverarbeitung
- Galvanik
- Vulkanisierung
- Leder- Kunstleder- und Textilverarbeitung
- Backbetrieb
- Elektrowerkstatt
(3) Uumlber die Grundausstattung hinausgehende zusaumltzliche Maszlignahmen sind z B
- Erhoumlhung der Anzahl der Feuerloumlscher an besonders gefaumlhrdeten
Arbeitsplaumltzen um kuumlrzere Eingreifzeiten aufgrund kuumlrzerer Wege
sicherzustellen oder einen groumlszligeren Loumlscheffekt durch gleichzeitigen Einsatz
mehrerer Feuerloumlscher zu erzielen
- Bereitstellung von zusaumltzlichen Feuerloumlscheinrichtungen z B fahrbare
Pulverloumlscher fahrbare Kohlendioxidloumlscher Schaumloumlschgeraumlte oder Wand
hydranten die Loumlschmittel muumlssen fuumlr die Brandklassen der vorhandenen Stoffe
geeignet sein
- der Einsatz von Loumlschanlagen oder
- die Ausruumlstung von Bereichen mit Brandmeldeanlagen
6 Betrieb
61 Unterweisung
Der Arbeitgeber hat die Beschaumlftigten uumlber die bei ihren Taumltigkeiten auftretenden
Gefaumlhrdungen sowie uumlber die Maszlignahmen zu ihrer Abwendung vor Aufnahme der
Beschaumlftigung sowie bei Veraumlnderung des Taumltigkeitsbereiches und danach in
angemessenen Zeitabstaumlnden mindestens jedoch einmal jaumlhrlich zu unterweisen
Diese Unterweisung muss auch Maszlignahmen gegen Entstehungsbraumlnde und
Explosionen sowie das Verhalten im Gefahrenfall (z B Gebaumluderaumlumung siehe auch
ASR A23 bdquoFluchtwege und Notausgaumlnge Flucht- und Rettungsplanldquo) einschlieszligen Die
Unterweisung ist zu dokumentieren
- Ausschuss fuumlr Arbeitsstaumltten ndash ASTA-Geschaumlftsfuumlhrung ndash BAuA ndash wwwbauade shy
62 Brandschutzhelfer
(1) Der Arbeitgeber hat eine ausreichende Anzahl von Beschaumlftigten durch
Unterweisung und Uumlbung im Umgang mit Feuerloumlscheinrichtungen zur Bekaumlmpfung von
Entstehungsbraumlnden vertraut zu machen
(2) Die notwendige Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der
Gefaumlhrdungsbeurteilung Ein Anteil von fuumlnf Prozent der Beschaumlftigten ist in der Regel
ausreichend Eine groumlszligere Anzahl von Brandschutzhelfern kann z B bei erhoumlhter
Brandgefaumlhrdung der Anwesenheit vieler Personen Personen mit eingeschraumlnkter
Mobilitaumlt sowie groszliger raumlumlicher Ausdehnung der Arbeitsstaumltte erforderlich sein
(3) Bei der Anzahl der Brandschutzhelfer sind auch Schichtbetrieb und Abwesenheit
einzelner Beschaumlftigter z B Fortbildung Ferien Krankheit und Personalwechsel zu
beruumlcksichtigen
(4) Die Brandschutzhelfer sind im Hinblick auf ihre Aufgaben fachkundig zu
unterweisen Zum Unterweisungsinhalt gehoumlren neben den Grundzuumlgen des
vorbeugenden Brandschutzes Kenntnisse uumlber die betriebliche
Brandschutzorganisation die Funktions- und Wirkungsweise von
Feuerloumlscheinrichtungen die Gefahren durch Braumlnde sowie uumlber das Verhalten im
Brandfall
(5) Praktische Uumlbungen (Loumlschuumlbungen) im Umgang mit Feuerloumlscheinrichtungen
gehoumlren zur fachkundigen Unterweisung
63 Wartung und Pruumlfung
631 Brandmelde- und Feuerloumlscheinrichtungen
(1) Der Arbeitgeber hat Brandmelde- und Feuerloumlscheinrichtungen unter Beachtung
der Herstellerangaben in regelmaumlszligigen Abstaumlnden sachgerecht warten und auf ihre
Funktionsfaumlhigkeit pruumlfen zu lassen Die Ergebnisse sind zu dokumentieren
(2) Werden keine Maumlngel festgestellt ist dies auf der Feuerloumlscheinrichtung
kenntlich zu machen z B durch Anbringen einer Plakette
(3) Werden Maumlngel festgestellt die eine Funktionsfaumlhigkeit der
Feuerloumlscheinrichtung nicht mehr gewaumlhrleisten hat der Arbeitgeber unverzuumlglich zu
veranlassen dass die Feuerloumlscheinrichtung instandgesetzt oder ausgetauscht wird
- Ausschuss fuumlr Arbeitsstaumltten ndash ASTA-Geschaumlftsfuumlhrung ndash BAuA ndash wwwbauade shy
632 Besondere Regelungen fuumlr Feuerloumlscher
(1) Die Bauteile von Feuerloumlschern sowie die im Feuerloumlscher enthaltenen
Loumlschmittel koumlnnen im Laufe der Zeit unter den aumluszligeren Einfluumlssen am Aufstellungsort
wie Temperatur Luftfeuchtigkeit Verschmutzung Erschuumltterung oder unsachgemaumlszlige
Behandlung unbrauchbar werden Zur Sicherstellung der Funktionsfaumlhigkeit sind
Feuerloumlscher daher mindestens alle zwei Jahre durch einen Sachkundigen zu pruumlfen
(2) Bei starker Beanspruchung z B durch Umwelteinfluumlsse oder mobilen Einsatz
koumlnnen kuumlrzere Zeitabstaumlnde erforderlich sein
(3) Von der Pruumlfung der Funktionsfaumlhigkeit durch den Sachkundigen nach Absatz 1
bleiben die zusaumltzlichen wiederkehrenden Pruumlfungen der Feuerloumlscher nach der
Betriebssicherheitsverordnung unberuumlhrt
7 Abweichendeergaumlnzende Anforderungen fuumlr Baustellen
(1) Die Anforderungen in den Punkten 521 und 62 gelten auf Baustellen nur fuumlr
stationaumlre Baustelleneinrichtungen z B Baubuumlros Unterkuumlnfte oder Werkstaumltten
(2) Werden auf Baustellen Arbeiten mit einer Brandgefaumlhrdung durchgefuumlhrt z B
Schweiszligen Brennschneiden Trennschleifen Loumlten oder Verfahren angewendet bei
denen eine Brandgefaumlhrdung besteht z B Farbspritzen Flammarbeiten ist dort fuumlr
jedes der dabei eingesetzten Arbeitsmittel ein Feuerloumlscher fuumlr die entsprechenden
Brandklassen mit mindestens 6 LE bereitzuhalten
(3) Personen die mit den vorgenannten Arbeitsmitteln taumltig werden sind theoretisch
und praktisch im Umgang mit Feuerloumlschern zu unterweisen Es empfiehlt sich diese
Unterweisung in Abstaumlnden von 3 bis 5 Jahren zu wiederholen
(4) Baustellen mit besonderen Gefaumlhrdungen (z B Untertagebaustellen
Hochhausbau) erfordern zusaumltzliche Maszlignahmen gegen Braumlnde nach Punkt 524
Ausgewaumlhlte Literaturhinweise
- DIN EN 2 2005 - 01 Brandklassen
- DIN EN 3-7 2007 - 10 Tragbare Feuerloumlscher - Teil 7 Eigenschaften Leistu
anforderungen und Pruumlfungen
ngsshy
- DIN EN 3 Beiblatt 12000 - 03
Umweltschutz
Tragbare Feuerloumlscher - Feuerloumlschmittel und
- Ausschuss fuumlr Arbeitsstaumltten ndash ASTA-Geschaumlftsfuumlhrung ndash BAuA ndash wwwbauade shy
Anhang 1
Allgemeines Loumlsungsschema
1 Schritt - Ermittlung der vorhandenen Brandklassen nach Tabelle 1
2 Schritt - Ermittlung der Brandgefaumlhrdung gemaumlszlig Gefaumlhrdungsbeurteilung
3 Schritt - Ermittlung der Loumlschmitteleinheiten (LE) in Abhaumlngigkeit der Grundflaumlche fuumlr die in allen Arbeitsstaumltten notwendige Grundausstattung mit Feuerloumlscheinrichtungen nach Tabelle 3
4 Schritt - Festlegung der fuumlr die Grundausstattung notwendigen Anzahl der Feuerloumlscheinrichtungen entsprechend den Loumlschmitteleinheiten (LE) nach Tabelle 2
5 Schritt - Festlegung von zusaumltzlichen Maszlignahmen nach Punkt 524 Abs 3 bei erhoumlhter Brandgefaumlhrdung (siehe auch Tabelle 4)
- Ausschuss fuumlr Arbeitsstaumltten ndash ASTA-Geschaumlftsfuumlhrung ndash BAuA ndash wwwbauade shy
Anhang 2
Ausfuumlhrungsbeispiele ndash Bereitstellung von Feuerloumlscheinrichtungen
Beispiel 1
Brandklassen A und B Betriebsbereich 500 m2 die Gefaumlhrdungsbeurteilung ergab
normale Brandgefaumlhrdung
Grundausstattung mit Feuerloumlschern gemaumlszlig Tabelle 3
Tabelle 3 ergibt fuumlr 500 m2 - 21 LE
Gewaumlhlt werden Pulverloumlscher mit Loumlschvermoumlgen 21A 113B was nach Tabelle 2 fuumlr diese Bauart 6 LE entspricht
Es sind demnach 21 LE geteilt durch 6 also 4 Feuerloumlscher dieser Bauart erforderlich
Beispiel 2
Brandklassen A B und F Betriebsbereich 700 m2 die Gefaumlhrdungsbeurteilung ergab
erhoumlhte Brandgefaumlhrdung
Grundausstattung mit Feuerloumlschern gemaumlszlig Tabelle 3
Tabelle 3 ergibt fuumlr 700 m2 - 27 LE
Gewaumlhlt werden Pulverloumlscher mit Loumlschvermoumlgen 43A 233B was nach Tabelle 2 fuumlr diese Bauart 12 LE entspricht
Es sind demnach 27 LE geteilt durch 12 also 3 Feuerloumlscher dieser Bauart fuumlr die Grundausstattung erforderlich
Zusaumltzliche Maszlignahmen
Zusaumltzlich werden fuumlr die Bereiche mit Brandklasse F Fettbrandloumlscher mit
Loumlschvermoumlgen 75F bereitgestellt
- Ausschuss fuumlr Arbeitsstaumltten ndash ASTA-Geschaumlftsfuumlhrung ndash BAuA ndash wwwbauade shy
Beispiel 3
Brandklassen A und B Betriebsbereich 400 m2 die Gefaumlhrdungsbeurteilung ergab
erhoumlhte Brandgefaumlhrdung
Grundausstattung mit Feuerloumlschern gemaumlszlig Tabelle 3
Tabelle 3 ergibt fuumlr 400 m2 - 18 LE
Gewaumlhlt werden Schaumloumlscher mit Loumlschvermoumlgen 21A 113B was nach Tabelle 2 fuumlr diese Bauart 6 LE entspricht
Es sind demnach 18 LE geteilt durch 6 also 3 Feuerloumlscher dieser Bauart fuumlr die Grundausstattung erforderlich
Zusaumltzliche Maszlignahmen
Zusaumltzlich wird eine automatische Brandmeldeanlage und eine stationaumlre Loumlschanlage
installiert
Beispiel 4
Brandklasse A Betriebsbereich 600 m2 die Gefaumlhrdungsbeurteilung ergab erhoumlhte
Brandgefaumlhrdung
Grundausstattung mit Feuerloumlschern gemaumlszlig Tabelle 3
Tabelle 3 ergibt fuumlr 600 m2 - 24 LE
Gewaumlhlt werden Wasserloumlscher mit Loumlschvermoumlgen 21A was nach Tabelle 2 fuumlr diese Bauart 6 LE entspricht
Es sind demnach 24 LE geteilt durch 6 also 4 Feuerloumlscher dieser Bauart fuumlr die Grundausstattung erforderlich
Zusaumltzliche Maszlignahmen
Zusaumltzlich werden 6 weitere Wasserloumlscher mit Loumlschvermoumlgen 13A bereitgestellt und
im Betriebsbereich verteilt um die Wege zum naumlchstgelegenen Feuerloumlscher fuumlr einen
noch schnelleren Zugriff zu verkuumlrzen
- Ausschuss fuumlr Arbeitsstaumltten ndash ASTA-Geschaumlftsfuumlhrung ndash BAuA ndash wwwbauade shy
- ASR A22 Maszlignahmen gegen Braumlnde
- Inhalt
- 1 Zielstellung
- 2 Anwendungsbereich
- 3 Begriffsbestimmungen
- 4 Eignung von Feuerloumlschern und Loumlschmitteln
- 5 Ausstattung von Arbeitsstaumltten
- 6 Betrieb
- 7 Abweichendeergaumlnzende Anforderungen fuumlr Baustellen
- Anhang 1 Allgemeines Loumlsungsschema
- Anhang 2 Ausfuumlhrungsbeispiele - Bereitstellung von Feuerloumlscheinrichtungen
-
523 Grundanforderungen fuumlr die Bereitstellung von Feuerloumlscheinrichtungen
Der Arbeitgeber hat sicherzustellen dass in Arbeitsstaumltten
- Feuerloumlscher gut sichtbar und leicht erreichbar angebracht sind
- Feuerloumlscher vorzugsweise in Fluchtwegen im Bereich der Ausgaumlnge ins Freie
an den Zugaumlngen zu Treppenraumlumen oder an Kreuzungspunkten von
VerkehrswegenFluren angebracht sind
- die Entfernung von jeder Stelle zum naumlchstgelegenen Feuerloumlscher moumlglichst
nicht mehr als 20 m (tatsaumlchliche Laufweglaumlnge) betraumlgt um einen schnellen
Zugriff zu gewaumlhrleisten
- Feuerloumlscher vor Beschaumldigungen und Witterungseinfluumlssen geschuumltzt
aufgestellt sind z B durch Schutzhauben Schraumlnke Anfahrschutz dies kann
z B bei Tankstellen Tiefgaragen und im Freien erforderlich sein
- Feuerloumlscher so angebracht sind dass diese ohne Schwierigkeiten aus der
Halterung entnommen werden koumlnnen fuumlr die Griffhoumlhe haben sich 080 bis
120 m als zweckmaumlszligig erwiesen
- die Standorte von Feuerloumlschern durch das Brandschutzzeichen F001
bdquoFeuerloumlscherldquo entsprechend ASR A13 bdquoSicherheits- und Gesundheitsschutzshy
kennzeichnungldquo gekennzeichnet sind sofern die Feuerloumlscher nicht gut sichtbar
angebracht oder aufgestellt sind In unuumlbersichtlichen Arbeitsstaumltten ist der
naumlchstgelegene Standort eines Feuerloumlschers gut sichtbar durch das
Brandschutzzeichen F001 bdquoFeuerloumlscherldquo in Verbindung mit einem Zusatzshy
zeichen bdquoRichtungspfeilldquo anzuzeigen Besonders in lang gestreckten Raumlumen
oder Fluren sollen Brandschutzzeichen in Laufrichtung jederzeit erkennbar sein
z B durch den Einsatz von Fahnen- oder Winkelschildern
- weitere Feuerloumlscheinrichtungen ebenfalls entsprechend ASR A13 bdquoSicherheitsshy
und Gesundheitsschutzkennzeichnungldquo gekennzeichnet sind (z B fuumlr
Wandhydranten Brandschutzzeichen F002 bdquoLoumlschschlauchldquo) und
- die Standorte der Feuerloumlscheinrichtungen in den Flucht- und Rettungsplan
entsprechend ASR A23 bdquoFluchtwege und Notausgaumlnge Flucht- und
Rettungsplanldquo aufgenommen sind
524 Arbeitsstaumltten mit erhoumlhter Brandgefaumlhrdung
(1) Liegen nach der Gefaumlhrdungsbeurteilung gemaumlszlig sect 3 der
Arbeitsstaumlttenverordnung erhoumlhte Brandgefaumlhrdungen vor sind neben der
Grundausstattung nach Punkt 521 und den Grundanforderungen fuumlr die Bereitstellung
nach Punkt 523 zusaumltzliche betriebs- und taumltigkeitsspezifische Maszlignahmen
erforderlich (siehe Absatz 3)
- Ausschuss fuumlr Arbeitsstaumltten ndash ASTA-Geschaumlftsfuumlhrung ndash BAuA ndash wwwbauade shy
In diesem Zusammenhang wird auf die TRGS 400 bdquoGefaumlhrdungsbeurteilung fuumlr Taumltigkeiten mit Gefahrstoffenldquo und TRGS 800 bdquoBrandschutzmaszlignahmenldquo hingewiesen
(2) Erhoumlhte Brandgefaumlhrdungen koumlnnen z B gegeben sein wenn
- Stoffe mit hoher Entzuumlndbarkeit oder brandfoumlrdernden Eigenschaften vorhanden
sind
- die oumlrtlichen und betrieblichen Verhaumlltnisse fuumlr die Brandentstehung guumlnstig sind
und in der Anfangsphase mit einer schnellen Brandausbreitung zu rechnen ist
- brandgefaumlhrliche Arbeiten durchgefuumlhrt werden (z B Schweiszligen
Brennschneiden Trennschleifen Loumlten) oder brandgefaumlhrliche Verfahren
angewendet werden (z B Farbspritzen Flammarbeiten) oder
- erhoumlhte Gefaumlhrdungen vorliegen z B durch Selbstentzuumlndung Stoffe der
Brandklassen D und F brennbare Staumlube leicht- oder hochentzuumlndliche
Fluumlssigkeiten oder brennbare Gase
Von erhoumlhter Brandgefaumlhrdung kann z B in folgenden Betrieben oder
Betriebsbereichen ausgegangen werden (siehe Tabelle 4)
Tabelle 4 Beispielhafte Aufzaumlhlung von Betrieben oder Betriebsbereichen mit erhoumlhter Brandgefaumlhrdung
Betriebe oder Betriebsbereiche
1 Verkauf Handel Lagerung
- Lager mit leicht entzuumlndlichen bzw leicht entflammbaren Stoffen
- Lager fuumlr Recyclingmaterial und Sekundaumlrbrennstoffe
- Speditionslager
- Lager mit Lacken und Loumlsungsmitteln
- Altpapierlager
- Baumwolllager Holzlager Schaumstofflager
- Lagerbereiche fuumlr Verpackungsmaterial
- Lager mit sonstigem brennbaren Material
- Ausstellungen fuumlr Moumlbel
- Verkaufsraumlume mit erhoumlhten Brandgefaumlhrdungen z B Heimwerkermarkt
Baumarkt
- Ausschuss fuumlr Arbeitsstaumltten ndash ASTA-Geschaumlftsfuumlhrung ndash BAuA ndash wwwbauade shy
2 Dienstleistung
- Kinos Diskotheken
- Abfallsammelraumlume
- Kuumlchen
- Beherbergungsbetriebe
- Theaterbuumlhnen
- Tank- und Tankfahrzeugreinigung
- Chemische Reinigung
- Alten- und Pflegeheime
- Krankenhaumluser
3 Industrie
- Moumlbelherstellung Spanplattenherstellung
- Webereien Spinnereien
- Herstellung von Papier im Trockenbereich
- Verarbeitung von Papier
- Getreidemuumlhlen und Futtermittelproduktion
- Schaumstoff- Dachpappenherstellung
- Verarbeitung von brennbaren Lacken und Klebern
- Lackier- und Pulverbeschichtungsanlagen und -geraumlte
- Oumll-Haumlrtereien
- Druckereien
- Petrolchemische Anlagen
- Verarbeitung von brennbaren Chemikalien
- Leder- und Kunststoffverarbeitung
- Kunststoff-Spritzgieszligerei
- Kartonagenherstellung
- Backwarenfabrik
- Herstellung von Maschinen und Geraumlten
- Ausschuss fuumlr Arbeitsstaumltten ndash ASTA-Geschaumlftsfuumlhrung ndash BAuA ndash wwwbauade shy
4 Handwerk
- Kfz-Werkstatt
- TischlereiSchreinerei
- Polsterei
- Metallverarbeitung
- Galvanik
- Vulkanisierung
- Leder- Kunstleder- und Textilverarbeitung
- Backbetrieb
- Elektrowerkstatt
(3) Uumlber die Grundausstattung hinausgehende zusaumltzliche Maszlignahmen sind z B
- Erhoumlhung der Anzahl der Feuerloumlscher an besonders gefaumlhrdeten
Arbeitsplaumltzen um kuumlrzere Eingreifzeiten aufgrund kuumlrzerer Wege
sicherzustellen oder einen groumlszligeren Loumlscheffekt durch gleichzeitigen Einsatz
mehrerer Feuerloumlscher zu erzielen
- Bereitstellung von zusaumltzlichen Feuerloumlscheinrichtungen z B fahrbare
Pulverloumlscher fahrbare Kohlendioxidloumlscher Schaumloumlschgeraumlte oder Wand
hydranten die Loumlschmittel muumlssen fuumlr die Brandklassen der vorhandenen Stoffe
geeignet sein
- der Einsatz von Loumlschanlagen oder
- die Ausruumlstung von Bereichen mit Brandmeldeanlagen
6 Betrieb
61 Unterweisung
Der Arbeitgeber hat die Beschaumlftigten uumlber die bei ihren Taumltigkeiten auftretenden
Gefaumlhrdungen sowie uumlber die Maszlignahmen zu ihrer Abwendung vor Aufnahme der
Beschaumlftigung sowie bei Veraumlnderung des Taumltigkeitsbereiches und danach in
angemessenen Zeitabstaumlnden mindestens jedoch einmal jaumlhrlich zu unterweisen
Diese Unterweisung muss auch Maszlignahmen gegen Entstehungsbraumlnde und
Explosionen sowie das Verhalten im Gefahrenfall (z B Gebaumluderaumlumung siehe auch
ASR A23 bdquoFluchtwege und Notausgaumlnge Flucht- und Rettungsplanldquo) einschlieszligen Die
Unterweisung ist zu dokumentieren
- Ausschuss fuumlr Arbeitsstaumltten ndash ASTA-Geschaumlftsfuumlhrung ndash BAuA ndash wwwbauade shy
62 Brandschutzhelfer
(1) Der Arbeitgeber hat eine ausreichende Anzahl von Beschaumlftigten durch
Unterweisung und Uumlbung im Umgang mit Feuerloumlscheinrichtungen zur Bekaumlmpfung von
Entstehungsbraumlnden vertraut zu machen
(2) Die notwendige Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der
Gefaumlhrdungsbeurteilung Ein Anteil von fuumlnf Prozent der Beschaumlftigten ist in der Regel
ausreichend Eine groumlszligere Anzahl von Brandschutzhelfern kann z B bei erhoumlhter
Brandgefaumlhrdung der Anwesenheit vieler Personen Personen mit eingeschraumlnkter
Mobilitaumlt sowie groszliger raumlumlicher Ausdehnung der Arbeitsstaumltte erforderlich sein
(3) Bei der Anzahl der Brandschutzhelfer sind auch Schichtbetrieb und Abwesenheit
einzelner Beschaumlftigter z B Fortbildung Ferien Krankheit und Personalwechsel zu
beruumlcksichtigen
(4) Die Brandschutzhelfer sind im Hinblick auf ihre Aufgaben fachkundig zu
unterweisen Zum Unterweisungsinhalt gehoumlren neben den Grundzuumlgen des
vorbeugenden Brandschutzes Kenntnisse uumlber die betriebliche
Brandschutzorganisation die Funktions- und Wirkungsweise von
Feuerloumlscheinrichtungen die Gefahren durch Braumlnde sowie uumlber das Verhalten im
Brandfall
(5) Praktische Uumlbungen (Loumlschuumlbungen) im Umgang mit Feuerloumlscheinrichtungen
gehoumlren zur fachkundigen Unterweisung
63 Wartung und Pruumlfung
631 Brandmelde- und Feuerloumlscheinrichtungen
(1) Der Arbeitgeber hat Brandmelde- und Feuerloumlscheinrichtungen unter Beachtung
der Herstellerangaben in regelmaumlszligigen Abstaumlnden sachgerecht warten und auf ihre
Funktionsfaumlhigkeit pruumlfen zu lassen Die Ergebnisse sind zu dokumentieren
(2) Werden keine Maumlngel festgestellt ist dies auf der Feuerloumlscheinrichtung
kenntlich zu machen z B durch Anbringen einer Plakette
(3) Werden Maumlngel festgestellt die eine Funktionsfaumlhigkeit der
Feuerloumlscheinrichtung nicht mehr gewaumlhrleisten hat der Arbeitgeber unverzuumlglich zu
veranlassen dass die Feuerloumlscheinrichtung instandgesetzt oder ausgetauscht wird
- Ausschuss fuumlr Arbeitsstaumltten ndash ASTA-Geschaumlftsfuumlhrung ndash BAuA ndash wwwbauade shy
632 Besondere Regelungen fuumlr Feuerloumlscher
(1) Die Bauteile von Feuerloumlschern sowie die im Feuerloumlscher enthaltenen
Loumlschmittel koumlnnen im Laufe der Zeit unter den aumluszligeren Einfluumlssen am Aufstellungsort
wie Temperatur Luftfeuchtigkeit Verschmutzung Erschuumltterung oder unsachgemaumlszlige
Behandlung unbrauchbar werden Zur Sicherstellung der Funktionsfaumlhigkeit sind
Feuerloumlscher daher mindestens alle zwei Jahre durch einen Sachkundigen zu pruumlfen
(2) Bei starker Beanspruchung z B durch Umwelteinfluumlsse oder mobilen Einsatz
koumlnnen kuumlrzere Zeitabstaumlnde erforderlich sein
(3) Von der Pruumlfung der Funktionsfaumlhigkeit durch den Sachkundigen nach Absatz 1
bleiben die zusaumltzlichen wiederkehrenden Pruumlfungen der Feuerloumlscher nach der
Betriebssicherheitsverordnung unberuumlhrt
7 Abweichendeergaumlnzende Anforderungen fuumlr Baustellen
(1) Die Anforderungen in den Punkten 521 und 62 gelten auf Baustellen nur fuumlr
stationaumlre Baustelleneinrichtungen z B Baubuumlros Unterkuumlnfte oder Werkstaumltten
(2) Werden auf Baustellen Arbeiten mit einer Brandgefaumlhrdung durchgefuumlhrt z B
Schweiszligen Brennschneiden Trennschleifen Loumlten oder Verfahren angewendet bei
denen eine Brandgefaumlhrdung besteht z B Farbspritzen Flammarbeiten ist dort fuumlr
jedes der dabei eingesetzten Arbeitsmittel ein Feuerloumlscher fuumlr die entsprechenden
Brandklassen mit mindestens 6 LE bereitzuhalten
(3) Personen die mit den vorgenannten Arbeitsmitteln taumltig werden sind theoretisch
und praktisch im Umgang mit Feuerloumlschern zu unterweisen Es empfiehlt sich diese
Unterweisung in Abstaumlnden von 3 bis 5 Jahren zu wiederholen
(4) Baustellen mit besonderen Gefaumlhrdungen (z B Untertagebaustellen
Hochhausbau) erfordern zusaumltzliche Maszlignahmen gegen Braumlnde nach Punkt 524
Ausgewaumlhlte Literaturhinweise
- DIN EN 2 2005 - 01 Brandklassen
- DIN EN 3-7 2007 - 10 Tragbare Feuerloumlscher - Teil 7 Eigenschaften Leistu
anforderungen und Pruumlfungen
ngsshy
- DIN EN 3 Beiblatt 12000 - 03
Umweltschutz
Tragbare Feuerloumlscher - Feuerloumlschmittel und
- Ausschuss fuumlr Arbeitsstaumltten ndash ASTA-Geschaumlftsfuumlhrung ndash BAuA ndash wwwbauade shy
Anhang 1
Allgemeines Loumlsungsschema
1 Schritt - Ermittlung der vorhandenen Brandklassen nach Tabelle 1
2 Schritt - Ermittlung der Brandgefaumlhrdung gemaumlszlig Gefaumlhrdungsbeurteilung
3 Schritt - Ermittlung der Loumlschmitteleinheiten (LE) in Abhaumlngigkeit der Grundflaumlche fuumlr die in allen Arbeitsstaumltten notwendige Grundausstattung mit Feuerloumlscheinrichtungen nach Tabelle 3
4 Schritt - Festlegung der fuumlr die Grundausstattung notwendigen Anzahl der Feuerloumlscheinrichtungen entsprechend den Loumlschmitteleinheiten (LE) nach Tabelle 2
5 Schritt - Festlegung von zusaumltzlichen Maszlignahmen nach Punkt 524 Abs 3 bei erhoumlhter Brandgefaumlhrdung (siehe auch Tabelle 4)
- Ausschuss fuumlr Arbeitsstaumltten ndash ASTA-Geschaumlftsfuumlhrung ndash BAuA ndash wwwbauade shy
Anhang 2
Ausfuumlhrungsbeispiele ndash Bereitstellung von Feuerloumlscheinrichtungen
Beispiel 1
Brandklassen A und B Betriebsbereich 500 m2 die Gefaumlhrdungsbeurteilung ergab
normale Brandgefaumlhrdung
Grundausstattung mit Feuerloumlschern gemaumlszlig Tabelle 3
Tabelle 3 ergibt fuumlr 500 m2 - 21 LE
Gewaumlhlt werden Pulverloumlscher mit Loumlschvermoumlgen 21A 113B was nach Tabelle 2 fuumlr diese Bauart 6 LE entspricht
Es sind demnach 21 LE geteilt durch 6 also 4 Feuerloumlscher dieser Bauart erforderlich
Beispiel 2
Brandklassen A B und F Betriebsbereich 700 m2 die Gefaumlhrdungsbeurteilung ergab
erhoumlhte Brandgefaumlhrdung
Grundausstattung mit Feuerloumlschern gemaumlszlig Tabelle 3
Tabelle 3 ergibt fuumlr 700 m2 - 27 LE
Gewaumlhlt werden Pulverloumlscher mit Loumlschvermoumlgen 43A 233B was nach Tabelle 2 fuumlr diese Bauart 12 LE entspricht
Es sind demnach 27 LE geteilt durch 12 also 3 Feuerloumlscher dieser Bauart fuumlr die Grundausstattung erforderlich
Zusaumltzliche Maszlignahmen
Zusaumltzlich werden fuumlr die Bereiche mit Brandklasse F Fettbrandloumlscher mit
Loumlschvermoumlgen 75F bereitgestellt
- Ausschuss fuumlr Arbeitsstaumltten ndash ASTA-Geschaumlftsfuumlhrung ndash BAuA ndash wwwbauade shy
Beispiel 3
Brandklassen A und B Betriebsbereich 400 m2 die Gefaumlhrdungsbeurteilung ergab
erhoumlhte Brandgefaumlhrdung
Grundausstattung mit Feuerloumlschern gemaumlszlig Tabelle 3
Tabelle 3 ergibt fuumlr 400 m2 - 18 LE
Gewaumlhlt werden Schaumloumlscher mit Loumlschvermoumlgen 21A 113B was nach Tabelle 2 fuumlr diese Bauart 6 LE entspricht
Es sind demnach 18 LE geteilt durch 6 also 3 Feuerloumlscher dieser Bauart fuumlr die Grundausstattung erforderlich
Zusaumltzliche Maszlignahmen
Zusaumltzlich wird eine automatische Brandmeldeanlage und eine stationaumlre Loumlschanlage
installiert
Beispiel 4
Brandklasse A Betriebsbereich 600 m2 die Gefaumlhrdungsbeurteilung ergab erhoumlhte
Brandgefaumlhrdung
Grundausstattung mit Feuerloumlschern gemaumlszlig Tabelle 3
Tabelle 3 ergibt fuumlr 600 m2 - 24 LE
Gewaumlhlt werden Wasserloumlscher mit Loumlschvermoumlgen 21A was nach Tabelle 2 fuumlr diese Bauart 6 LE entspricht
Es sind demnach 24 LE geteilt durch 6 also 4 Feuerloumlscher dieser Bauart fuumlr die Grundausstattung erforderlich
Zusaumltzliche Maszlignahmen
Zusaumltzlich werden 6 weitere Wasserloumlscher mit Loumlschvermoumlgen 13A bereitgestellt und
im Betriebsbereich verteilt um die Wege zum naumlchstgelegenen Feuerloumlscher fuumlr einen
noch schnelleren Zugriff zu verkuumlrzen
- Ausschuss fuumlr Arbeitsstaumltten ndash ASTA-Geschaumlftsfuumlhrung ndash BAuA ndash wwwbauade shy
- ASR A22 Maszlignahmen gegen Braumlnde
- Inhalt
- 1 Zielstellung
- 2 Anwendungsbereich
- 3 Begriffsbestimmungen
- 4 Eignung von Feuerloumlschern und Loumlschmitteln
- 5 Ausstattung von Arbeitsstaumltten
- 6 Betrieb
- 7 Abweichendeergaumlnzende Anforderungen fuumlr Baustellen
- Anhang 1 Allgemeines Loumlsungsschema
- Anhang 2 Ausfuumlhrungsbeispiele - Bereitstellung von Feuerloumlscheinrichtungen
-
In diesem Zusammenhang wird auf die TRGS 400 bdquoGefaumlhrdungsbeurteilung fuumlr Taumltigkeiten mit Gefahrstoffenldquo und TRGS 800 bdquoBrandschutzmaszlignahmenldquo hingewiesen
(2) Erhoumlhte Brandgefaumlhrdungen koumlnnen z B gegeben sein wenn
- Stoffe mit hoher Entzuumlndbarkeit oder brandfoumlrdernden Eigenschaften vorhanden
sind
- die oumlrtlichen und betrieblichen Verhaumlltnisse fuumlr die Brandentstehung guumlnstig sind
und in der Anfangsphase mit einer schnellen Brandausbreitung zu rechnen ist
- brandgefaumlhrliche Arbeiten durchgefuumlhrt werden (z B Schweiszligen
Brennschneiden Trennschleifen Loumlten) oder brandgefaumlhrliche Verfahren
angewendet werden (z B Farbspritzen Flammarbeiten) oder
- erhoumlhte Gefaumlhrdungen vorliegen z B durch Selbstentzuumlndung Stoffe der
Brandklassen D und F brennbare Staumlube leicht- oder hochentzuumlndliche
Fluumlssigkeiten oder brennbare Gase
Von erhoumlhter Brandgefaumlhrdung kann z B in folgenden Betrieben oder
Betriebsbereichen ausgegangen werden (siehe Tabelle 4)
Tabelle 4 Beispielhafte Aufzaumlhlung von Betrieben oder Betriebsbereichen mit erhoumlhter Brandgefaumlhrdung
Betriebe oder Betriebsbereiche
1 Verkauf Handel Lagerung
- Lager mit leicht entzuumlndlichen bzw leicht entflammbaren Stoffen
- Lager fuumlr Recyclingmaterial und Sekundaumlrbrennstoffe
- Speditionslager
- Lager mit Lacken und Loumlsungsmitteln
- Altpapierlager
- Baumwolllager Holzlager Schaumstofflager
- Lagerbereiche fuumlr Verpackungsmaterial
- Lager mit sonstigem brennbaren Material
- Ausstellungen fuumlr Moumlbel
- Verkaufsraumlume mit erhoumlhten Brandgefaumlhrdungen z B Heimwerkermarkt
Baumarkt
- Ausschuss fuumlr Arbeitsstaumltten ndash ASTA-Geschaumlftsfuumlhrung ndash BAuA ndash wwwbauade shy
2 Dienstleistung
- Kinos Diskotheken
- Abfallsammelraumlume
- Kuumlchen
- Beherbergungsbetriebe
- Theaterbuumlhnen
- Tank- und Tankfahrzeugreinigung
- Chemische Reinigung
- Alten- und Pflegeheime
- Krankenhaumluser
3 Industrie
- Moumlbelherstellung Spanplattenherstellung
- Webereien Spinnereien
- Herstellung von Papier im Trockenbereich
- Verarbeitung von Papier
- Getreidemuumlhlen und Futtermittelproduktion
- Schaumstoff- Dachpappenherstellung
- Verarbeitung von brennbaren Lacken und Klebern
- Lackier- und Pulverbeschichtungsanlagen und -geraumlte
- Oumll-Haumlrtereien
- Druckereien
- Petrolchemische Anlagen
- Verarbeitung von brennbaren Chemikalien
- Leder- und Kunststoffverarbeitung
- Kunststoff-Spritzgieszligerei
- Kartonagenherstellung
- Backwarenfabrik
- Herstellung von Maschinen und Geraumlten
- Ausschuss fuumlr Arbeitsstaumltten ndash ASTA-Geschaumlftsfuumlhrung ndash BAuA ndash wwwbauade shy
4 Handwerk
- Kfz-Werkstatt
- TischlereiSchreinerei
- Polsterei
- Metallverarbeitung
- Galvanik
- Vulkanisierung
- Leder- Kunstleder- und Textilverarbeitung
- Backbetrieb
- Elektrowerkstatt
(3) Uumlber die Grundausstattung hinausgehende zusaumltzliche Maszlignahmen sind z B
- Erhoumlhung der Anzahl der Feuerloumlscher an besonders gefaumlhrdeten
Arbeitsplaumltzen um kuumlrzere Eingreifzeiten aufgrund kuumlrzerer Wege
sicherzustellen oder einen groumlszligeren Loumlscheffekt durch gleichzeitigen Einsatz
mehrerer Feuerloumlscher zu erzielen
- Bereitstellung von zusaumltzlichen Feuerloumlscheinrichtungen z B fahrbare
Pulverloumlscher fahrbare Kohlendioxidloumlscher Schaumloumlschgeraumlte oder Wand
hydranten die Loumlschmittel muumlssen fuumlr die Brandklassen der vorhandenen Stoffe
geeignet sein
- der Einsatz von Loumlschanlagen oder
- die Ausruumlstung von Bereichen mit Brandmeldeanlagen
6 Betrieb
61 Unterweisung
Der Arbeitgeber hat die Beschaumlftigten uumlber die bei ihren Taumltigkeiten auftretenden
Gefaumlhrdungen sowie uumlber die Maszlignahmen zu ihrer Abwendung vor Aufnahme der
Beschaumlftigung sowie bei Veraumlnderung des Taumltigkeitsbereiches und danach in
angemessenen Zeitabstaumlnden mindestens jedoch einmal jaumlhrlich zu unterweisen
Diese Unterweisung muss auch Maszlignahmen gegen Entstehungsbraumlnde und
Explosionen sowie das Verhalten im Gefahrenfall (z B Gebaumluderaumlumung siehe auch
ASR A23 bdquoFluchtwege und Notausgaumlnge Flucht- und Rettungsplanldquo) einschlieszligen Die
Unterweisung ist zu dokumentieren
- Ausschuss fuumlr Arbeitsstaumltten ndash ASTA-Geschaumlftsfuumlhrung ndash BAuA ndash wwwbauade shy
62 Brandschutzhelfer
(1) Der Arbeitgeber hat eine ausreichende Anzahl von Beschaumlftigten durch
Unterweisung und Uumlbung im Umgang mit Feuerloumlscheinrichtungen zur Bekaumlmpfung von
Entstehungsbraumlnden vertraut zu machen
(2) Die notwendige Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der
Gefaumlhrdungsbeurteilung Ein Anteil von fuumlnf Prozent der Beschaumlftigten ist in der Regel
ausreichend Eine groumlszligere Anzahl von Brandschutzhelfern kann z B bei erhoumlhter
Brandgefaumlhrdung der Anwesenheit vieler Personen Personen mit eingeschraumlnkter
Mobilitaumlt sowie groszliger raumlumlicher Ausdehnung der Arbeitsstaumltte erforderlich sein
(3) Bei der Anzahl der Brandschutzhelfer sind auch Schichtbetrieb und Abwesenheit
einzelner Beschaumlftigter z B Fortbildung Ferien Krankheit und Personalwechsel zu
beruumlcksichtigen
(4) Die Brandschutzhelfer sind im Hinblick auf ihre Aufgaben fachkundig zu
unterweisen Zum Unterweisungsinhalt gehoumlren neben den Grundzuumlgen des
vorbeugenden Brandschutzes Kenntnisse uumlber die betriebliche
Brandschutzorganisation die Funktions- und Wirkungsweise von
Feuerloumlscheinrichtungen die Gefahren durch Braumlnde sowie uumlber das Verhalten im
Brandfall
(5) Praktische Uumlbungen (Loumlschuumlbungen) im Umgang mit Feuerloumlscheinrichtungen
gehoumlren zur fachkundigen Unterweisung
63 Wartung und Pruumlfung
631 Brandmelde- und Feuerloumlscheinrichtungen
(1) Der Arbeitgeber hat Brandmelde- und Feuerloumlscheinrichtungen unter Beachtung
der Herstellerangaben in regelmaumlszligigen Abstaumlnden sachgerecht warten und auf ihre
Funktionsfaumlhigkeit pruumlfen zu lassen Die Ergebnisse sind zu dokumentieren
(2) Werden keine Maumlngel festgestellt ist dies auf der Feuerloumlscheinrichtung
kenntlich zu machen z B durch Anbringen einer Plakette
(3) Werden Maumlngel festgestellt die eine Funktionsfaumlhigkeit der
Feuerloumlscheinrichtung nicht mehr gewaumlhrleisten hat der Arbeitgeber unverzuumlglich zu
veranlassen dass die Feuerloumlscheinrichtung instandgesetzt oder ausgetauscht wird
- Ausschuss fuumlr Arbeitsstaumltten ndash ASTA-Geschaumlftsfuumlhrung ndash BAuA ndash wwwbauade shy
632 Besondere Regelungen fuumlr Feuerloumlscher
(1) Die Bauteile von Feuerloumlschern sowie die im Feuerloumlscher enthaltenen
Loumlschmittel koumlnnen im Laufe der Zeit unter den aumluszligeren Einfluumlssen am Aufstellungsort
wie Temperatur Luftfeuchtigkeit Verschmutzung Erschuumltterung oder unsachgemaumlszlige
Behandlung unbrauchbar werden Zur Sicherstellung der Funktionsfaumlhigkeit sind
Feuerloumlscher daher mindestens alle zwei Jahre durch einen Sachkundigen zu pruumlfen
(2) Bei starker Beanspruchung z B durch Umwelteinfluumlsse oder mobilen Einsatz
koumlnnen kuumlrzere Zeitabstaumlnde erforderlich sein
(3) Von der Pruumlfung der Funktionsfaumlhigkeit durch den Sachkundigen nach Absatz 1
bleiben die zusaumltzlichen wiederkehrenden Pruumlfungen der Feuerloumlscher nach der
Betriebssicherheitsverordnung unberuumlhrt
7 Abweichendeergaumlnzende Anforderungen fuumlr Baustellen
(1) Die Anforderungen in den Punkten 521 und 62 gelten auf Baustellen nur fuumlr
stationaumlre Baustelleneinrichtungen z B Baubuumlros Unterkuumlnfte oder Werkstaumltten
(2) Werden auf Baustellen Arbeiten mit einer Brandgefaumlhrdung durchgefuumlhrt z B
Schweiszligen Brennschneiden Trennschleifen Loumlten oder Verfahren angewendet bei
denen eine Brandgefaumlhrdung besteht z B Farbspritzen Flammarbeiten ist dort fuumlr
jedes der dabei eingesetzten Arbeitsmittel ein Feuerloumlscher fuumlr die entsprechenden
Brandklassen mit mindestens 6 LE bereitzuhalten
(3) Personen die mit den vorgenannten Arbeitsmitteln taumltig werden sind theoretisch
und praktisch im Umgang mit Feuerloumlschern zu unterweisen Es empfiehlt sich diese
Unterweisung in Abstaumlnden von 3 bis 5 Jahren zu wiederholen
(4) Baustellen mit besonderen Gefaumlhrdungen (z B Untertagebaustellen
Hochhausbau) erfordern zusaumltzliche Maszlignahmen gegen Braumlnde nach Punkt 524
Ausgewaumlhlte Literaturhinweise
- DIN EN 2 2005 - 01 Brandklassen
- DIN EN 3-7 2007 - 10 Tragbare Feuerloumlscher - Teil 7 Eigenschaften Leistu
anforderungen und Pruumlfungen
ngsshy
- DIN EN 3 Beiblatt 12000 - 03
Umweltschutz
Tragbare Feuerloumlscher - Feuerloumlschmittel und
- Ausschuss fuumlr Arbeitsstaumltten ndash ASTA-Geschaumlftsfuumlhrung ndash BAuA ndash wwwbauade shy
Anhang 1
Allgemeines Loumlsungsschema
1 Schritt - Ermittlung der vorhandenen Brandklassen nach Tabelle 1
2 Schritt - Ermittlung der Brandgefaumlhrdung gemaumlszlig Gefaumlhrdungsbeurteilung
3 Schritt - Ermittlung der Loumlschmitteleinheiten (LE) in Abhaumlngigkeit der Grundflaumlche fuumlr die in allen Arbeitsstaumltten notwendige Grundausstattung mit Feuerloumlscheinrichtungen nach Tabelle 3
4 Schritt - Festlegung der fuumlr die Grundausstattung notwendigen Anzahl der Feuerloumlscheinrichtungen entsprechend den Loumlschmitteleinheiten (LE) nach Tabelle 2
5 Schritt - Festlegung von zusaumltzlichen Maszlignahmen nach Punkt 524 Abs 3 bei erhoumlhter Brandgefaumlhrdung (siehe auch Tabelle 4)
- Ausschuss fuumlr Arbeitsstaumltten ndash ASTA-Geschaumlftsfuumlhrung ndash BAuA ndash wwwbauade shy
Anhang 2
Ausfuumlhrungsbeispiele ndash Bereitstellung von Feuerloumlscheinrichtungen
Beispiel 1
Brandklassen A und B Betriebsbereich 500 m2 die Gefaumlhrdungsbeurteilung ergab
normale Brandgefaumlhrdung
Grundausstattung mit Feuerloumlschern gemaumlszlig Tabelle 3
Tabelle 3 ergibt fuumlr 500 m2 - 21 LE
Gewaumlhlt werden Pulverloumlscher mit Loumlschvermoumlgen 21A 113B was nach Tabelle 2 fuumlr diese Bauart 6 LE entspricht
Es sind demnach 21 LE geteilt durch 6 also 4 Feuerloumlscher dieser Bauart erforderlich
Beispiel 2
Brandklassen A B und F Betriebsbereich 700 m2 die Gefaumlhrdungsbeurteilung ergab
erhoumlhte Brandgefaumlhrdung
Grundausstattung mit Feuerloumlschern gemaumlszlig Tabelle 3
Tabelle 3 ergibt fuumlr 700 m2 - 27 LE
Gewaumlhlt werden Pulverloumlscher mit Loumlschvermoumlgen 43A 233B was nach Tabelle 2 fuumlr diese Bauart 12 LE entspricht
Es sind demnach 27 LE geteilt durch 12 also 3 Feuerloumlscher dieser Bauart fuumlr die Grundausstattung erforderlich
Zusaumltzliche Maszlignahmen
Zusaumltzlich werden fuumlr die Bereiche mit Brandklasse F Fettbrandloumlscher mit
Loumlschvermoumlgen 75F bereitgestellt
- Ausschuss fuumlr Arbeitsstaumltten ndash ASTA-Geschaumlftsfuumlhrung ndash BAuA ndash wwwbauade shy
Beispiel 3
Brandklassen A und B Betriebsbereich 400 m2 die Gefaumlhrdungsbeurteilung ergab
erhoumlhte Brandgefaumlhrdung
Grundausstattung mit Feuerloumlschern gemaumlszlig Tabelle 3
Tabelle 3 ergibt fuumlr 400 m2 - 18 LE
Gewaumlhlt werden Schaumloumlscher mit Loumlschvermoumlgen 21A 113B was nach Tabelle 2 fuumlr diese Bauart 6 LE entspricht
Es sind demnach 18 LE geteilt durch 6 also 3 Feuerloumlscher dieser Bauart fuumlr die Grundausstattung erforderlich
Zusaumltzliche Maszlignahmen
Zusaumltzlich wird eine automatische Brandmeldeanlage und eine stationaumlre Loumlschanlage
installiert
Beispiel 4
Brandklasse A Betriebsbereich 600 m2 die Gefaumlhrdungsbeurteilung ergab erhoumlhte
Brandgefaumlhrdung
Grundausstattung mit Feuerloumlschern gemaumlszlig Tabelle 3
Tabelle 3 ergibt fuumlr 600 m2 - 24 LE
Gewaumlhlt werden Wasserloumlscher mit Loumlschvermoumlgen 21A was nach Tabelle 2 fuumlr diese Bauart 6 LE entspricht
Es sind demnach 24 LE geteilt durch 6 also 4 Feuerloumlscher dieser Bauart fuumlr die Grundausstattung erforderlich
Zusaumltzliche Maszlignahmen
Zusaumltzlich werden 6 weitere Wasserloumlscher mit Loumlschvermoumlgen 13A bereitgestellt und
im Betriebsbereich verteilt um die Wege zum naumlchstgelegenen Feuerloumlscher fuumlr einen
noch schnelleren Zugriff zu verkuumlrzen
- Ausschuss fuumlr Arbeitsstaumltten ndash ASTA-Geschaumlftsfuumlhrung ndash BAuA ndash wwwbauade shy
- ASR A22 Maszlignahmen gegen Braumlnde
- Inhalt
- 1 Zielstellung
- 2 Anwendungsbereich
- 3 Begriffsbestimmungen
- 4 Eignung von Feuerloumlschern und Loumlschmitteln
- 5 Ausstattung von Arbeitsstaumltten
- 6 Betrieb
- 7 Abweichendeergaumlnzende Anforderungen fuumlr Baustellen
- Anhang 1 Allgemeines Loumlsungsschema
- Anhang 2 Ausfuumlhrungsbeispiele - Bereitstellung von Feuerloumlscheinrichtungen
-
2 Dienstleistung
- Kinos Diskotheken
- Abfallsammelraumlume
- Kuumlchen
- Beherbergungsbetriebe
- Theaterbuumlhnen
- Tank- und Tankfahrzeugreinigung
- Chemische Reinigung
- Alten- und Pflegeheime
- Krankenhaumluser
3 Industrie
- Moumlbelherstellung Spanplattenherstellung
- Webereien Spinnereien
- Herstellung von Papier im Trockenbereich
- Verarbeitung von Papier
- Getreidemuumlhlen und Futtermittelproduktion
- Schaumstoff- Dachpappenherstellung
- Verarbeitung von brennbaren Lacken und Klebern
- Lackier- und Pulverbeschichtungsanlagen und -geraumlte
- Oumll-Haumlrtereien
- Druckereien
- Petrolchemische Anlagen
- Verarbeitung von brennbaren Chemikalien
- Leder- und Kunststoffverarbeitung
- Kunststoff-Spritzgieszligerei
- Kartonagenherstellung
- Backwarenfabrik
- Herstellung von Maschinen und Geraumlten
- Ausschuss fuumlr Arbeitsstaumltten ndash ASTA-Geschaumlftsfuumlhrung ndash BAuA ndash wwwbauade shy
4 Handwerk
- Kfz-Werkstatt
- TischlereiSchreinerei
- Polsterei
- Metallverarbeitung
- Galvanik
- Vulkanisierung
- Leder- Kunstleder- und Textilverarbeitung
- Backbetrieb
- Elektrowerkstatt
(3) Uumlber die Grundausstattung hinausgehende zusaumltzliche Maszlignahmen sind z B
- Erhoumlhung der Anzahl der Feuerloumlscher an besonders gefaumlhrdeten
Arbeitsplaumltzen um kuumlrzere Eingreifzeiten aufgrund kuumlrzerer Wege
sicherzustellen oder einen groumlszligeren Loumlscheffekt durch gleichzeitigen Einsatz
mehrerer Feuerloumlscher zu erzielen
- Bereitstellung von zusaumltzlichen Feuerloumlscheinrichtungen z B fahrbare
Pulverloumlscher fahrbare Kohlendioxidloumlscher Schaumloumlschgeraumlte oder Wand
hydranten die Loumlschmittel muumlssen fuumlr die Brandklassen der vorhandenen Stoffe
geeignet sein
- der Einsatz von Loumlschanlagen oder
- die Ausruumlstung von Bereichen mit Brandmeldeanlagen
6 Betrieb
61 Unterweisung
Der Arbeitgeber hat die Beschaumlftigten uumlber die bei ihren Taumltigkeiten auftretenden
Gefaumlhrdungen sowie uumlber die Maszlignahmen zu ihrer Abwendung vor Aufnahme der
Beschaumlftigung sowie bei Veraumlnderung des Taumltigkeitsbereiches und danach in
angemessenen Zeitabstaumlnden mindestens jedoch einmal jaumlhrlich zu unterweisen
Diese Unterweisung muss auch Maszlignahmen gegen Entstehungsbraumlnde und
Explosionen sowie das Verhalten im Gefahrenfall (z B Gebaumluderaumlumung siehe auch
ASR A23 bdquoFluchtwege und Notausgaumlnge Flucht- und Rettungsplanldquo) einschlieszligen Die
Unterweisung ist zu dokumentieren
- Ausschuss fuumlr Arbeitsstaumltten ndash ASTA-Geschaumlftsfuumlhrung ndash BAuA ndash wwwbauade shy
62 Brandschutzhelfer
(1) Der Arbeitgeber hat eine ausreichende Anzahl von Beschaumlftigten durch
Unterweisung und Uumlbung im Umgang mit Feuerloumlscheinrichtungen zur Bekaumlmpfung von
Entstehungsbraumlnden vertraut zu machen
(2) Die notwendige Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der
Gefaumlhrdungsbeurteilung Ein Anteil von fuumlnf Prozent der Beschaumlftigten ist in der Regel
ausreichend Eine groumlszligere Anzahl von Brandschutzhelfern kann z B bei erhoumlhter
Brandgefaumlhrdung der Anwesenheit vieler Personen Personen mit eingeschraumlnkter
Mobilitaumlt sowie groszliger raumlumlicher Ausdehnung der Arbeitsstaumltte erforderlich sein
(3) Bei der Anzahl der Brandschutzhelfer sind auch Schichtbetrieb und Abwesenheit
einzelner Beschaumlftigter z B Fortbildung Ferien Krankheit und Personalwechsel zu
beruumlcksichtigen
(4) Die Brandschutzhelfer sind im Hinblick auf ihre Aufgaben fachkundig zu
unterweisen Zum Unterweisungsinhalt gehoumlren neben den Grundzuumlgen des
vorbeugenden Brandschutzes Kenntnisse uumlber die betriebliche
Brandschutzorganisation die Funktions- und Wirkungsweise von
Feuerloumlscheinrichtungen die Gefahren durch Braumlnde sowie uumlber das Verhalten im
Brandfall
(5) Praktische Uumlbungen (Loumlschuumlbungen) im Umgang mit Feuerloumlscheinrichtungen
gehoumlren zur fachkundigen Unterweisung
63 Wartung und Pruumlfung
631 Brandmelde- und Feuerloumlscheinrichtungen
(1) Der Arbeitgeber hat Brandmelde- und Feuerloumlscheinrichtungen unter Beachtung
der Herstellerangaben in regelmaumlszligigen Abstaumlnden sachgerecht warten und auf ihre
Funktionsfaumlhigkeit pruumlfen zu lassen Die Ergebnisse sind zu dokumentieren
(2) Werden keine Maumlngel festgestellt ist dies auf der Feuerloumlscheinrichtung
kenntlich zu machen z B durch Anbringen einer Plakette
(3) Werden Maumlngel festgestellt die eine Funktionsfaumlhigkeit der
Feuerloumlscheinrichtung nicht mehr gewaumlhrleisten hat der Arbeitgeber unverzuumlglich zu
veranlassen dass die Feuerloumlscheinrichtung instandgesetzt oder ausgetauscht wird
- Ausschuss fuumlr Arbeitsstaumltten ndash ASTA-Geschaumlftsfuumlhrung ndash BAuA ndash wwwbauade shy
632 Besondere Regelungen fuumlr Feuerloumlscher
(1) Die Bauteile von Feuerloumlschern sowie die im Feuerloumlscher enthaltenen
Loumlschmittel koumlnnen im Laufe der Zeit unter den aumluszligeren Einfluumlssen am Aufstellungsort
wie Temperatur Luftfeuchtigkeit Verschmutzung Erschuumltterung oder unsachgemaumlszlige
Behandlung unbrauchbar werden Zur Sicherstellung der Funktionsfaumlhigkeit sind
Feuerloumlscher daher mindestens alle zwei Jahre durch einen Sachkundigen zu pruumlfen
(2) Bei starker Beanspruchung z B durch Umwelteinfluumlsse oder mobilen Einsatz
koumlnnen kuumlrzere Zeitabstaumlnde erforderlich sein
(3) Von der Pruumlfung der Funktionsfaumlhigkeit durch den Sachkundigen nach Absatz 1
bleiben die zusaumltzlichen wiederkehrenden Pruumlfungen der Feuerloumlscher nach der
Betriebssicherheitsverordnung unberuumlhrt
7 Abweichendeergaumlnzende Anforderungen fuumlr Baustellen
(1) Die Anforderungen in den Punkten 521 und 62 gelten auf Baustellen nur fuumlr
stationaumlre Baustelleneinrichtungen z B Baubuumlros Unterkuumlnfte oder Werkstaumltten
(2) Werden auf Baustellen Arbeiten mit einer Brandgefaumlhrdung durchgefuumlhrt z B
Schweiszligen Brennschneiden Trennschleifen Loumlten oder Verfahren angewendet bei
denen eine Brandgefaumlhrdung besteht z B Farbspritzen Flammarbeiten ist dort fuumlr
jedes der dabei eingesetzten Arbeitsmittel ein Feuerloumlscher fuumlr die entsprechenden
Brandklassen mit mindestens 6 LE bereitzuhalten
(3) Personen die mit den vorgenannten Arbeitsmitteln taumltig werden sind theoretisch
und praktisch im Umgang mit Feuerloumlschern zu unterweisen Es empfiehlt sich diese
Unterweisung in Abstaumlnden von 3 bis 5 Jahren zu wiederholen
(4) Baustellen mit besonderen Gefaumlhrdungen (z B Untertagebaustellen
Hochhausbau) erfordern zusaumltzliche Maszlignahmen gegen Braumlnde nach Punkt 524
Ausgewaumlhlte Literaturhinweise
- DIN EN 2 2005 - 01 Brandklassen
- DIN EN 3-7 2007 - 10 Tragbare Feuerloumlscher - Teil 7 Eigenschaften Leistu
anforderungen und Pruumlfungen
ngsshy
- DIN EN 3 Beiblatt 12000 - 03
Umweltschutz
Tragbare Feuerloumlscher - Feuerloumlschmittel und
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Anhang 1
Allgemeines Loumlsungsschema
1 Schritt - Ermittlung der vorhandenen Brandklassen nach Tabelle 1
2 Schritt - Ermittlung der Brandgefaumlhrdung gemaumlszlig Gefaumlhrdungsbeurteilung
3 Schritt - Ermittlung der Loumlschmitteleinheiten (LE) in Abhaumlngigkeit der Grundflaumlche fuumlr die in allen Arbeitsstaumltten notwendige Grundausstattung mit Feuerloumlscheinrichtungen nach Tabelle 3
4 Schritt - Festlegung der fuumlr die Grundausstattung notwendigen Anzahl der Feuerloumlscheinrichtungen entsprechend den Loumlschmitteleinheiten (LE) nach Tabelle 2
5 Schritt - Festlegung von zusaumltzlichen Maszlignahmen nach Punkt 524 Abs 3 bei erhoumlhter Brandgefaumlhrdung (siehe auch Tabelle 4)
- Ausschuss fuumlr Arbeitsstaumltten ndash ASTA-Geschaumlftsfuumlhrung ndash BAuA ndash wwwbauade shy
Anhang 2
Ausfuumlhrungsbeispiele ndash Bereitstellung von Feuerloumlscheinrichtungen
Beispiel 1
Brandklassen A und B Betriebsbereich 500 m2 die Gefaumlhrdungsbeurteilung ergab
normale Brandgefaumlhrdung
Grundausstattung mit Feuerloumlschern gemaumlszlig Tabelle 3
Tabelle 3 ergibt fuumlr 500 m2 - 21 LE
Gewaumlhlt werden Pulverloumlscher mit Loumlschvermoumlgen 21A 113B was nach Tabelle 2 fuumlr diese Bauart 6 LE entspricht
Es sind demnach 21 LE geteilt durch 6 also 4 Feuerloumlscher dieser Bauart erforderlich
Beispiel 2
Brandklassen A B und F Betriebsbereich 700 m2 die Gefaumlhrdungsbeurteilung ergab
erhoumlhte Brandgefaumlhrdung
Grundausstattung mit Feuerloumlschern gemaumlszlig Tabelle 3
Tabelle 3 ergibt fuumlr 700 m2 - 27 LE
Gewaumlhlt werden Pulverloumlscher mit Loumlschvermoumlgen 43A 233B was nach Tabelle 2 fuumlr diese Bauart 12 LE entspricht
Es sind demnach 27 LE geteilt durch 12 also 3 Feuerloumlscher dieser Bauart fuumlr die Grundausstattung erforderlich
Zusaumltzliche Maszlignahmen
Zusaumltzlich werden fuumlr die Bereiche mit Brandklasse F Fettbrandloumlscher mit
Loumlschvermoumlgen 75F bereitgestellt
- Ausschuss fuumlr Arbeitsstaumltten ndash ASTA-Geschaumlftsfuumlhrung ndash BAuA ndash wwwbauade shy
Beispiel 3
Brandklassen A und B Betriebsbereich 400 m2 die Gefaumlhrdungsbeurteilung ergab
erhoumlhte Brandgefaumlhrdung
Grundausstattung mit Feuerloumlschern gemaumlszlig Tabelle 3
Tabelle 3 ergibt fuumlr 400 m2 - 18 LE
Gewaumlhlt werden Schaumloumlscher mit Loumlschvermoumlgen 21A 113B was nach Tabelle 2 fuumlr diese Bauart 6 LE entspricht
Es sind demnach 18 LE geteilt durch 6 also 3 Feuerloumlscher dieser Bauart fuumlr die Grundausstattung erforderlich
Zusaumltzliche Maszlignahmen
Zusaumltzlich wird eine automatische Brandmeldeanlage und eine stationaumlre Loumlschanlage
installiert
Beispiel 4
Brandklasse A Betriebsbereich 600 m2 die Gefaumlhrdungsbeurteilung ergab erhoumlhte
Brandgefaumlhrdung
Grundausstattung mit Feuerloumlschern gemaumlszlig Tabelle 3
Tabelle 3 ergibt fuumlr 600 m2 - 24 LE
Gewaumlhlt werden Wasserloumlscher mit Loumlschvermoumlgen 21A was nach Tabelle 2 fuumlr diese Bauart 6 LE entspricht
Es sind demnach 24 LE geteilt durch 6 also 4 Feuerloumlscher dieser Bauart fuumlr die Grundausstattung erforderlich
Zusaumltzliche Maszlignahmen
Zusaumltzlich werden 6 weitere Wasserloumlscher mit Loumlschvermoumlgen 13A bereitgestellt und
im Betriebsbereich verteilt um die Wege zum naumlchstgelegenen Feuerloumlscher fuumlr einen
noch schnelleren Zugriff zu verkuumlrzen
- Ausschuss fuumlr Arbeitsstaumltten ndash ASTA-Geschaumlftsfuumlhrung ndash BAuA ndash wwwbauade shy
- ASR A22 Maszlignahmen gegen Braumlnde
- Inhalt
- 1 Zielstellung
- 2 Anwendungsbereich
- 3 Begriffsbestimmungen
- 4 Eignung von Feuerloumlschern und Loumlschmitteln
- 5 Ausstattung von Arbeitsstaumltten
- 6 Betrieb
- 7 Abweichendeergaumlnzende Anforderungen fuumlr Baustellen
- Anhang 1 Allgemeines Loumlsungsschema
- Anhang 2 Ausfuumlhrungsbeispiele - Bereitstellung von Feuerloumlscheinrichtungen
-
4 Handwerk
- Kfz-Werkstatt
- TischlereiSchreinerei
- Polsterei
- Metallverarbeitung
- Galvanik
- Vulkanisierung
- Leder- Kunstleder- und Textilverarbeitung
- Backbetrieb
- Elektrowerkstatt
(3) Uumlber die Grundausstattung hinausgehende zusaumltzliche Maszlignahmen sind z B
- Erhoumlhung der Anzahl der Feuerloumlscher an besonders gefaumlhrdeten
Arbeitsplaumltzen um kuumlrzere Eingreifzeiten aufgrund kuumlrzerer Wege
sicherzustellen oder einen groumlszligeren Loumlscheffekt durch gleichzeitigen Einsatz
mehrerer Feuerloumlscher zu erzielen
- Bereitstellung von zusaumltzlichen Feuerloumlscheinrichtungen z B fahrbare
Pulverloumlscher fahrbare Kohlendioxidloumlscher Schaumloumlschgeraumlte oder Wand
hydranten die Loumlschmittel muumlssen fuumlr die Brandklassen der vorhandenen Stoffe
geeignet sein
- der Einsatz von Loumlschanlagen oder
- die Ausruumlstung von Bereichen mit Brandmeldeanlagen
6 Betrieb
61 Unterweisung
Der Arbeitgeber hat die Beschaumlftigten uumlber die bei ihren Taumltigkeiten auftretenden
Gefaumlhrdungen sowie uumlber die Maszlignahmen zu ihrer Abwendung vor Aufnahme der
Beschaumlftigung sowie bei Veraumlnderung des Taumltigkeitsbereiches und danach in
angemessenen Zeitabstaumlnden mindestens jedoch einmal jaumlhrlich zu unterweisen
Diese Unterweisung muss auch Maszlignahmen gegen Entstehungsbraumlnde und
Explosionen sowie das Verhalten im Gefahrenfall (z B Gebaumluderaumlumung siehe auch
ASR A23 bdquoFluchtwege und Notausgaumlnge Flucht- und Rettungsplanldquo) einschlieszligen Die
Unterweisung ist zu dokumentieren
- Ausschuss fuumlr Arbeitsstaumltten ndash ASTA-Geschaumlftsfuumlhrung ndash BAuA ndash wwwbauade shy
62 Brandschutzhelfer
(1) Der Arbeitgeber hat eine ausreichende Anzahl von Beschaumlftigten durch
Unterweisung und Uumlbung im Umgang mit Feuerloumlscheinrichtungen zur Bekaumlmpfung von
Entstehungsbraumlnden vertraut zu machen
(2) Die notwendige Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der
Gefaumlhrdungsbeurteilung Ein Anteil von fuumlnf Prozent der Beschaumlftigten ist in der Regel
ausreichend Eine groumlszligere Anzahl von Brandschutzhelfern kann z B bei erhoumlhter
Brandgefaumlhrdung der Anwesenheit vieler Personen Personen mit eingeschraumlnkter
Mobilitaumlt sowie groszliger raumlumlicher Ausdehnung der Arbeitsstaumltte erforderlich sein
(3) Bei der Anzahl der Brandschutzhelfer sind auch Schichtbetrieb und Abwesenheit
einzelner Beschaumlftigter z B Fortbildung Ferien Krankheit und Personalwechsel zu
beruumlcksichtigen
(4) Die Brandschutzhelfer sind im Hinblick auf ihre Aufgaben fachkundig zu
unterweisen Zum Unterweisungsinhalt gehoumlren neben den Grundzuumlgen des
vorbeugenden Brandschutzes Kenntnisse uumlber die betriebliche
Brandschutzorganisation die Funktions- und Wirkungsweise von
Feuerloumlscheinrichtungen die Gefahren durch Braumlnde sowie uumlber das Verhalten im
Brandfall
(5) Praktische Uumlbungen (Loumlschuumlbungen) im Umgang mit Feuerloumlscheinrichtungen
gehoumlren zur fachkundigen Unterweisung
63 Wartung und Pruumlfung
631 Brandmelde- und Feuerloumlscheinrichtungen
(1) Der Arbeitgeber hat Brandmelde- und Feuerloumlscheinrichtungen unter Beachtung
der Herstellerangaben in regelmaumlszligigen Abstaumlnden sachgerecht warten und auf ihre
Funktionsfaumlhigkeit pruumlfen zu lassen Die Ergebnisse sind zu dokumentieren
(2) Werden keine Maumlngel festgestellt ist dies auf der Feuerloumlscheinrichtung
kenntlich zu machen z B durch Anbringen einer Plakette
(3) Werden Maumlngel festgestellt die eine Funktionsfaumlhigkeit der
Feuerloumlscheinrichtung nicht mehr gewaumlhrleisten hat der Arbeitgeber unverzuumlglich zu
veranlassen dass die Feuerloumlscheinrichtung instandgesetzt oder ausgetauscht wird
- Ausschuss fuumlr Arbeitsstaumltten ndash ASTA-Geschaumlftsfuumlhrung ndash BAuA ndash wwwbauade shy
632 Besondere Regelungen fuumlr Feuerloumlscher
(1) Die Bauteile von Feuerloumlschern sowie die im Feuerloumlscher enthaltenen
Loumlschmittel koumlnnen im Laufe der Zeit unter den aumluszligeren Einfluumlssen am Aufstellungsort
wie Temperatur Luftfeuchtigkeit Verschmutzung Erschuumltterung oder unsachgemaumlszlige
Behandlung unbrauchbar werden Zur Sicherstellung der Funktionsfaumlhigkeit sind
Feuerloumlscher daher mindestens alle zwei Jahre durch einen Sachkundigen zu pruumlfen
(2) Bei starker Beanspruchung z B durch Umwelteinfluumlsse oder mobilen Einsatz
koumlnnen kuumlrzere Zeitabstaumlnde erforderlich sein
(3) Von der Pruumlfung der Funktionsfaumlhigkeit durch den Sachkundigen nach Absatz 1
bleiben die zusaumltzlichen wiederkehrenden Pruumlfungen der Feuerloumlscher nach der
Betriebssicherheitsverordnung unberuumlhrt
7 Abweichendeergaumlnzende Anforderungen fuumlr Baustellen
(1) Die Anforderungen in den Punkten 521 und 62 gelten auf Baustellen nur fuumlr
stationaumlre Baustelleneinrichtungen z B Baubuumlros Unterkuumlnfte oder Werkstaumltten
(2) Werden auf Baustellen Arbeiten mit einer Brandgefaumlhrdung durchgefuumlhrt z B
Schweiszligen Brennschneiden Trennschleifen Loumlten oder Verfahren angewendet bei
denen eine Brandgefaumlhrdung besteht z B Farbspritzen Flammarbeiten ist dort fuumlr
jedes der dabei eingesetzten Arbeitsmittel ein Feuerloumlscher fuumlr die entsprechenden
Brandklassen mit mindestens 6 LE bereitzuhalten
(3) Personen die mit den vorgenannten Arbeitsmitteln taumltig werden sind theoretisch
und praktisch im Umgang mit Feuerloumlschern zu unterweisen Es empfiehlt sich diese
Unterweisung in Abstaumlnden von 3 bis 5 Jahren zu wiederholen
(4) Baustellen mit besonderen Gefaumlhrdungen (z B Untertagebaustellen
Hochhausbau) erfordern zusaumltzliche Maszlignahmen gegen Braumlnde nach Punkt 524
Ausgewaumlhlte Literaturhinweise
- DIN EN 2 2005 - 01 Brandklassen
- DIN EN 3-7 2007 - 10 Tragbare Feuerloumlscher - Teil 7 Eigenschaften Leistu
anforderungen und Pruumlfungen
ngsshy
- DIN EN 3 Beiblatt 12000 - 03
Umweltschutz
Tragbare Feuerloumlscher - Feuerloumlschmittel und
- Ausschuss fuumlr Arbeitsstaumltten ndash ASTA-Geschaumlftsfuumlhrung ndash BAuA ndash wwwbauade shy
Anhang 1
Allgemeines Loumlsungsschema
1 Schritt - Ermittlung der vorhandenen Brandklassen nach Tabelle 1
2 Schritt - Ermittlung der Brandgefaumlhrdung gemaumlszlig Gefaumlhrdungsbeurteilung
3 Schritt - Ermittlung der Loumlschmitteleinheiten (LE) in Abhaumlngigkeit der Grundflaumlche fuumlr die in allen Arbeitsstaumltten notwendige Grundausstattung mit Feuerloumlscheinrichtungen nach Tabelle 3
4 Schritt - Festlegung der fuumlr die Grundausstattung notwendigen Anzahl der Feuerloumlscheinrichtungen entsprechend den Loumlschmitteleinheiten (LE) nach Tabelle 2
5 Schritt - Festlegung von zusaumltzlichen Maszlignahmen nach Punkt 524 Abs 3 bei erhoumlhter Brandgefaumlhrdung (siehe auch Tabelle 4)
- Ausschuss fuumlr Arbeitsstaumltten ndash ASTA-Geschaumlftsfuumlhrung ndash BAuA ndash wwwbauade shy
Anhang 2
Ausfuumlhrungsbeispiele ndash Bereitstellung von Feuerloumlscheinrichtungen
Beispiel 1
Brandklassen A und B Betriebsbereich 500 m2 die Gefaumlhrdungsbeurteilung ergab
normale Brandgefaumlhrdung
Grundausstattung mit Feuerloumlschern gemaumlszlig Tabelle 3
Tabelle 3 ergibt fuumlr 500 m2 - 21 LE
Gewaumlhlt werden Pulverloumlscher mit Loumlschvermoumlgen 21A 113B was nach Tabelle 2 fuumlr diese Bauart 6 LE entspricht
Es sind demnach 21 LE geteilt durch 6 also 4 Feuerloumlscher dieser Bauart erforderlich
Beispiel 2
Brandklassen A B und F Betriebsbereich 700 m2 die Gefaumlhrdungsbeurteilung ergab
erhoumlhte Brandgefaumlhrdung
Grundausstattung mit Feuerloumlschern gemaumlszlig Tabelle 3
Tabelle 3 ergibt fuumlr 700 m2 - 27 LE
Gewaumlhlt werden Pulverloumlscher mit Loumlschvermoumlgen 43A 233B was nach Tabelle 2 fuumlr diese Bauart 12 LE entspricht
Es sind demnach 27 LE geteilt durch 12 also 3 Feuerloumlscher dieser Bauart fuumlr die Grundausstattung erforderlich
Zusaumltzliche Maszlignahmen
Zusaumltzlich werden fuumlr die Bereiche mit Brandklasse F Fettbrandloumlscher mit
Loumlschvermoumlgen 75F bereitgestellt
- Ausschuss fuumlr Arbeitsstaumltten ndash ASTA-Geschaumlftsfuumlhrung ndash BAuA ndash wwwbauade shy
Beispiel 3
Brandklassen A und B Betriebsbereich 400 m2 die Gefaumlhrdungsbeurteilung ergab
erhoumlhte Brandgefaumlhrdung
Grundausstattung mit Feuerloumlschern gemaumlszlig Tabelle 3
Tabelle 3 ergibt fuumlr 400 m2 - 18 LE
Gewaumlhlt werden Schaumloumlscher mit Loumlschvermoumlgen 21A 113B was nach Tabelle 2 fuumlr diese Bauart 6 LE entspricht
Es sind demnach 18 LE geteilt durch 6 also 3 Feuerloumlscher dieser Bauart fuumlr die Grundausstattung erforderlich
Zusaumltzliche Maszlignahmen
Zusaumltzlich wird eine automatische Brandmeldeanlage und eine stationaumlre Loumlschanlage
installiert
Beispiel 4
Brandklasse A Betriebsbereich 600 m2 die Gefaumlhrdungsbeurteilung ergab erhoumlhte
Brandgefaumlhrdung
Grundausstattung mit Feuerloumlschern gemaumlszlig Tabelle 3
Tabelle 3 ergibt fuumlr 600 m2 - 24 LE
Gewaumlhlt werden Wasserloumlscher mit Loumlschvermoumlgen 21A was nach Tabelle 2 fuumlr diese Bauart 6 LE entspricht
Es sind demnach 24 LE geteilt durch 6 also 4 Feuerloumlscher dieser Bauart fuumlr die Grundausstattung erforderlich
Zusaumltzliche Maszlignahmen
Zusaumltzlich werden 6 weitere Wasserloumlscher mit Loumlschvermoumlgen 13A bereitgestellt und
im Betriebsbereich verteilt um die Wege zum naumlchstgelegenen Feuerloumlscher fuumlr einen
noch schnelleren Zugriff zu verkuumlrzen
- Ausschuss fuumlr Arbeitsstaumltten ndash ASTA-Geschaumlftsfuumlhrung ndash BAuA ndash wwwbauade shy
- ASR A22 Maszlignahmen gegen Braumlnde
- Inhalt
- 1 Zielstellung
- 2 Anwendungsbereich
- 3 Begriffsbestimmungen
- 4 Eignung von Feuerloumlschern und Loumlschmitteln
- 5 Ausstattung von Arbeitsstaumltten
- 6 Betrieb
- 7 Abweichendeergaumlnzende Anforderungen fuumlr Baustellen
- Anhang 1 Allgemeines Loumlsungsschema
- Anhang 2 Ausfuumlhrungsbeispiele - Bereitstellung von Feuerloumlscheinrichtungen
-
62 Brandschutzhelfer
(1) Der Arbeitgeber hat eine ausreichende Anzahl von Beschaumlftigten durch
Unterweisung und Uumlbung im Umgang mit Feuerloumlscheinrichtungen zur Bekaumlmpfung von
Entstehungsbraumlnden vertraut zu machen
(2) Die notwendige Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der
Gefaumlhrdungsbeurteilung Ein Anteil von fuumlnf Prozent der Beschaumlftigten ist in der Regel
ausreichend Eine groumlszligere Anzahl von Brandschutzhelfern kann z B bei erhoumlhter
Brandgefaumlhrdung der Anwesenheit vieler Personen Personen mit eingeschraumlnkter
Mobilitaumlt sowie groszliger raumlumlicher Ausdehnung der Arbeitsstaumltte erforderlich sein
(3) Bei der Anzahl der Brandschutzhelfer sind auch Schichtbetrieb und Abwesenheit
einzelner Beschaumlftigter z B Fortbildung Ferien Krankheit und Personalwechsel zu
beruumlcksichtigen
(4) Die Brandschutzhelfer sind im Hinblick auf ihre Aufgaben fachkundig zu
unterweisen Zum Unterweisungsinhalt gehoumlren neben den Grundzuumlgen des
vorbeugenden Brandschutzes Kenntnisse uumlber die betriebliche
Brandschutzorganisation die Funktions- und Wirkungsweise von
Feuerloumlscheinrichtungen die Gefahren durch Braumlnde sowie uumlber das Verhalten im
Brandfall
(5) Praktische Uumlbungen (Loumlschuumlbungen) im Umgang mit Feuerloumlscheinrichtungen
gehoumlren zur fachkundigen Unterweisung
63 Wartung und Pruumlfung
631 Brandmelde- und Feuerloumlscheinrichtungen
(1) Der Arbeitgeber hat Brandmelde- und Feuerloumlscheinrichtungen unter Beachtung
der Herstellerangaben in regelmaumlszligigen Abstaumlnden sachgerecht warten und auf ihre
Funktionsfaumlhigkeit pruumlfen zu lassen Die Ergebnisse sind zu dokumentieren
(2) Werden keine Maumlngel festgestellt ist dies auf der Feuerloumlscheinrichtung
kenntlich zu machen z B durch Anbringen einer Plakette
(3) Werden Maumlngel festgestellt die eine Funktionsfaumlhigkeit der
Feuerloumlscheinrichtung nicht mehr gewaumlhrleisten hat der Arbeitgeber unverzuumlglich zu
veranlassen dass die Feuerloumlscheinrichtung instandgesetzt oder ausgetauscht wird
- Ausschuss fuumlr Arbeitsstaumltten ndash ASTA-Geschaumlftsfuumlhrung ndash BAuA ndash wwwbauade shy
632 Besondere Regelungen fuumlr Feuerloumlscher
(1) Die Bauteile von Feuerloumlschern sowie die im Feuerloumlscher enthaltenen
Loumlschmittel koumlnnen im Laufe der Zeit unter den aumluszligeren Einfluumlssen am Aufstellungsort
wie Temperatur Luftfeuchtigkeit Verschmutzung Erschuumltterung oder unsachgemaumlszlige
Behandlung unbrauchbar werden Zur Sicherstellung der Funktionsfaumlhigkeit sind
Feuerloumlscher daher mindestens alle zwei Jahre durch einen Sachkundigen zu pruumlfen
(2) Bei starker Beanspruchung z B durch Umwelteinfluumlsse oder mobilen Einsatz
koumlnnen kuumlrzere Zeitabstaumlnde erforderlich sein
(3) Von der Pruumlfung der Funktionsfaumlhigkeit durch den Sachkundigen nach Absatz 1
bleiben die zusaumltzlichen wiederkehrenden Pruumlfungen der Feuerloumlscher nach der
Betriebssicherheitsverordnung unberuumlhrt
7 Abweichendeergaumlnzende Anforderungen fuumlr Baustellen
(1) Die Anforderungen in den Punkten 521 und 62 gelten auf Baustellen nur fuumlr
stationaumlre Baustelleneinrichtungen z B Baubuumlros Unterkuumlnfte oder Werkstaumltten
(2) Werden auf Baustellen Arbeiten mit einer Brandgefaumlhrdung durchgefuumlhrt z B
Schweiszligen Brennschneiden Trennschleifen Loumlten oder Verfahren angewendet bei
denen eine Brandgefaumlhrdung besteht z B Farbspritzen Flammarbeiten ist dort fuumlr
jedes der dabei eingesetzten Arbeitsmittel ein Feuerloumlscher fuumlr die entsprechenden
Brandklassen mit mindestens 6 LE bereitzuhalten
(3) Personen die mit den vorgenannten Arbeitsmitteln taumltig werden sind theoretisch
und praktisch im Umgang mit Feuerloumlschern zu unterweisen Es empfiehlt sich diese
Unterweisung in Abstaumlnden von 3 bis 5 Jahren zu wiederholen
(4) Baustellen mit besonderen Gefaumlhrdungen (z B Untertagebaustellen
Hochhausbau) erfordern zusaumltzliche Maszlignahmen gegen Braumlnde nach Punkt 524
Ausgewaumlhlte Literaturhinweise
- DIN EN 2 2005 - 01 Brandklassen
- DIN EN 3-7 2007 - 10 Tragbare Feuerloumlscher - Teil 7 Eigenschaften Leistu
anforderungen und Pruumlfungen
ngsshy
- DIN EN 3 Beiblatt 12000 - 03
Umweltschutz
Tragbare Feuerloumlscher - Feuerloumlschmittel und
- Ausschuss fuumlr Arbeitsstaumltten ndash ASTA-Geschaumlftsfuumlhrung ndash BAuA ndash wwwbauade shy
Anhang 1
Allgemeines Loumlsungsschema
1 Schritt - Ermittlung der vorhandenen Brandklassen nach Tabelle 1
2 Schritt - Ermittlung der Brandgefaumlhrdung gemaumlszlig Gefaumlhrdungsbeurteilung
3 Schritt - Ermittlung der Loumlschmitteleinheiten (LE) in Abhaumlngigkeit der Grundflaumlche fuumlr die in allen Arbeitsstaumltten notwendige Grundausstattung mit Feuerloumlscheinrichtungen nach Tabelle 3
4 Schritt - Festlegung der fuumlr die Grundausstattung notwendigen Anzahl der Feuerloumlscheinrichtungen entsprechend den Loumlschmitteleinheiten (LE) nach Tabelle 2
5 Schritt - Festlegung von zusaumltzlichen Maszlignahmen nach Punkt 524 Abs 3 bei erhoumlhter Brandgefaumlhrdung (siehe auch Tabelle 4)
- Ausschuss fuumlr Arbeitsstaumltten ndash ASTA-Geschaumlftsfuumlhrung ndash BAuA ndash wwwbauade shy
Anhang 2
Ausfuumlhrungsbeispiele ndash Bereitstellung von Feuerloumlscheinrichtungen
Beispiel 1
Brandklassen A und B Betriebsbereich 500 m2 die Gefaumlhrdungsbeurteilung ergab
normale Brandgefaumlhrdung
Grundausstattung mit Feuerloumlschern gemaumlszlig Tabelle 3
Tabelle 3 ergibt fuumlr 500 m2 - 21 LE
Gewaumlhlt werden Pulverloumlscher mit Loumlschvermoumlgen 21A 113B was nach Tabelle 2 fuumlr diese Bauart 6 LE entspricht
Es sind demnach 21 LE geteilt durch 6 also 4 Feuerloumlscher dieser Bauart erforderlich
Beispiel 2
Brandklassen A B und F Betriebsbereich 700 m2 die Gefaumlhrdungsbeurteilung ergab
erhoumlhte Brandgefaumlhrdung
Grundausstattung mit Feuerloumlschern gemaumlszlig Tabelle 3
Tabelle 3 ergibt fuumlr 700 m2 - 27 LE
Gewaumlhlt werden Pulverloumlscher mit Loumlschvermoumlgen 43A 233B was nach Tabelle 2 fuumlr diese Bauart 12 LE entspricht
Es sind demnach 27 LE geteilt durch 12 also 3 Feuerloumlscher dieser Bauart fuumlr die Grundausstattung erforderlich
Zusaumltzliche Maszlignahmen
Zusaumltzlich werden fuumlr die Bereiche mit Brandklasse F Fettbrandloumlscher mit
Loumlschvermoumlgen 75F bereitgestellt
- Ausschuss fuumlr Arbeitsstaumltten ndash ASTA-Geschaumlftsfuumlhrung ndash BAuA ndash wwwbauade shy
Beispiel 3
Brandklassen A und B Betriebsbereich 400 m2 die Gefaumlhrdungsbeurteilung ergab
erhoumlhte Brandgefaumlhrdung
Grundausstattung mit Feuerloumlschern gemaumlszlig Tabelle 3
Tabelle 3 ergibt fuumlr 400 m2 - 18 LE
Gewaumlhlt werden Schaumloumlscher mit Loumlschvermoumlgen 21A 113B was nach Tabelle 2 fuumlr diese Bauart 6 LE entspricht
Es sind demnach 18 LE geteilt durch 6 also 3 Feuerloumlscher dieser Bauart fuumlr die Grundausstattung erforderlich
Zusaumltzliche Maszlignahmen
Zusaumltzlich wird eine automatische Brandmeldeanlage und eine stationaumlre Loumlschanlage
installiert
Beispiel 4
Brandklasse A Betriebsbereich 600 m2 die Gefaumlhrdungsbeurteilung ergab erhoumlhte
Brandgefaumlhrdung
Grundausstattung mit Feuerloumlschern gemaumlszlig Tabelle 3
Tabelle 3 ergibt fuumlr 600 m2 - 24 LE
Gewaumlhlt werden Wasserloumlscher mit Loumlschvermoumlgen 21A was nach Tabelle 2 fuumlr diese Bauart 6 LE entspricht
Es sind demnach 24 LE geteilt durch 6 also 4 Feuerloumlscher dieser Bauart fuumlr die Grundausstattung erforderlich
Zusaumltzliche Maszlignahmen
Zusaumltzlich werden 6 weitere Wasserloumlscher mit Loumlschvermoumlgen 13A bereitgestellt und
im Betriebsbereich verteilt um die Wege zum naumlchstgelegenen Feuerloumlscher fuumlr einen
noch schnelleren Zugriff zu verkuumlrzen
- Ausschuss fuumlr Arbeitsstaumltten ndash ASTA-Geschaumlftsfuumlhrung ndash BAuA ndash wwwbauade shy
- ASR A22 Maszlignahmen gegen Braumlnde
- Inhalt
- 1 Zielstellung
- 2 Anwendungsbereich
- 3 Begriffsbestimmungen
- 4 Eignung von Feuerloumlschern und Loumlschmitteln
- 5 Ausstattung von Arbeitsstaumltten
- 6 Betrieb
- 7 Abweichendeergaumlnzende Anforderungen fuumlr Baustellen
- Anhang 1 Allgemeines Loumlsungsschema
- Anhang 2 Ausfuumlhrungsbeispiele - Bereitstellung von Feuerloumlscheinrichtungen
-
632 Besondere Regelungen fuumlr Feuerloumlscher
(1) Die Bauteile von Feuerloumlschern sowie die im Feuerloumlscher enthaltenen
Loumlschmittel koumlnnen im Laufe der Zeit unter den aumluszligeren Einfluumlssen am Aufstellungsort
wie Temperatur Luftfeuchtigkeit Verschmutzung Erschuumltterung oder unsachgemaumlszlige
Behandlung unbrauchbar werden Zur Sicherstellung der Funktionsfaumlhigkeit sind
Feuerloumlscher daher mindestens alle zwei Jahre durch einen Sachkundigen zu pruumlfen
(2) Bei starker Beanspruchung z B durch Umwelteinfluumlsse oder mobilen Einsatz
koumlnnen kuumlrzere Zeitabstaumlnde erforderlich sein
(3) Von der Pruumlfung der Funktionsfaumlhigkeit durch den Sachkundigen nach Absatz 1
bleiben die zusaumltzlichen wiederkehrenden Pruumlfungen der Feuerloumlscher nach der
Betriebssicherheitsverordnung unberuumlhrt
7 Abweichendeergaumlnzende Anforderungen fuumlr Baustellen
(1) Die Anforderungen in den Punkten 521 und 62 gelten auf Baustellen nur fuumlr
stationaumlre Baustelleneinrichtungen z B Baubuumlros Unterkuumlnfte oder Werkstaumltten
(2) Werden auf Baustellen Arbeiten mit einer Brandgefaumlhrdung durchgefuumlhrt z B
Schweiszligen Brennschneiden Trennschleifen Loumlten oder Verfahren angewendet bei
denen eine Brandgefaumlhrdung besteht z B Farbspritzen Flammarbeiten ist dort fuumlr
jedes der dabei eingesetzten Arbeitsmittel ein Feuerloumlscher fuumlr die entsprechenden
Brandklassen mit mindestens 6 LE bereitzuhalten
(3) Personen die mit den vorgenannten Arbeitsmitteln taumltig werden sind theoretisch
und praktisch im Umgang mit Feuerloumlschern zu unterweisen Es empfiehlt sich diese
Unterweisung in Abstaumlnden von 3 bis 5 Jahren zu wiederholen
(4) Baustellen mit besonderen Gefaumlhrdungen (z B Untertagebaustellen
Hochhausbau) erfordern zusaumltzliche Maszlignahmen gegen Braumlnde nach Punkt 524
Ausgewaumlhlte Literaturhinweise
- DIN EN 2 2005 - 01 Brandklassen
- DIN EN 3-7 2007 - 10 Tragbare Feuerloumlscher - Teil 7 Eigenschaften Leistu
anforderungen und Pruumlfungen
ngsshy
- DIN EN 3 Beiblatt 12000 - 03
Umweltschutz
Tragbare Feuerloumlscher - Feuerloumlschmittel und
- Ausschuss fuumlr Arbeitsstaumltten ndash ASTA-Geschaumlftsfuumlhrung ndash BAuA ndash wwwbauade shy
Anhang 1
Allgemeines Loumlsungsschema
1 Schritt - Ermittlung der vorhandenen Brandklassen nach Tabelle 1
2 Schritt - Ermittlung der Brandgefaumlhrdung gemaumlszlig Gefaumlhrdungsbeurteilung
3 Schritt - Ermittlung der Loumlschmitteleinheiten (LE) in Abhaumlngigkeit der Grundflaumlche fuumlr die in allen Arbeitsstaumltten notwendige Grundausstattung mit Feuerloumlscheinrichtungen nach Tabelle 3
4 Schritt - Festlegung der fuumlr die Grundausstattung notwendigen Anzahl der Feuerloumlscheinrichtungen entsprechend den Loumlschmitteleinheiten (LE) nach Tabelle 2
5 Schritt - Festlegung von zusaumltzlichen Maszlignahmen nach Punkt 524 Abs 3 bei erhoumlhter Brandgefaumlhrdung (siehe auch Tabelle 4)
- Ausschuss fuumlr Arbeitsstaumltten ndash ASTA-Geschaumlftsfuumlhrung ndash BAuA ndash wwwbauade shy
Anhang 2
Ausfuumlhrungsbeispiele ndash Bereitstellung von Feuerloumlscheinrichtungen
Beispiel 1
Brandklassen A und B Betriebsbereich 500 m2 die Gefaumlhrdungsbeurteilung ergab
normale Brandgefaumlhrdung
Grundausstattung mit Feuerloumlschern gemaumlszlig Tabelle 3
Tabelle 3 ergibt fuumlr 500 m2 - 21 LE
Gewaumlhlt werden Pulverloumlscher mit Loumlschvermoumlgen 21A 113B was nach Tabelle 2 fuumlr diese Bauart 6 LE entspricht
Es sind demnach 21 LE geteilt durch 6 also 4 Feuerloumlscher dieser Bauart erforderlich
Beispiel 2
Brandklassen A B und F Betriebsbereich 700 m2 die Gefaumlhrdungsbeurteilung ergab
erhoumlhte Brandgefaumlhrdung
Grundausstattung mit Feuerloumlschern gemaumlszlig Tabelle 3
Tabelle 3 ergibt fuumlr 700 m2 - 27 LE
Gewaumlhlt werden Pulverloumlscher mit Loumlschvermoumlgen 43A 233B was nach Tabelle 2 fuumlr diese Bauart 12 LE entspricht
Es sind demnach 27 LE geteilt durch 12 also 3 Feuerloumlscher dieser Bauart fuumlr die Grundausstattung erforderlich
Zusaumltzliche Maszlignahmen
Zusaumltzlich werden fuumlr die Bereiche mit Brandklasse F Fettbrandloumlscher mit
Loumlschvermoumlgen 75F bereitgestellt
- Ausschuss fuumlr Arbeitsstaumltten ndash ASTA-Geschaumlftsfuumlhrung ndash BAuA ndash wwwbauade shy
Beispiel 3
Brandklassen A und B Betriebsbereich 400 m2 die Gefaumlhrdungsbeurteilung ergab
erhoumlhte Brandgefaumlhrdung
Grundausstattung mit Feuerloumlschern gemaumlszlig Tabelle 3
Tabelle 3 ergibt fuumlr 400 m2 - 18 LE
Gewaumlhlt werden Schaumloumlscher mit Loumlschvermoumlgen 21A 113B was nach Tabelle 2 fuumlr diese Bauart 6 LE entspricht
Es sind demnach 18 LE geteilt durch 6 also 3 Feuerloumlscher dieser Bauart fuumlr die Grundausstattung erforderlich
Zusaumltzliche Maszlignahmen
Zusaumltzlich wird eine automatische Brandmeldeanlage und eine stationaumlre Loumlschanlage
installiert
Beispiel 4
Brandklasse A Betriebsbereich 600 m2 die Gefaumlhrdungsbeurteilung ergab erhoumlhte
Brandgefaumlhrdung
Grundausstattung mit Feuerloumlschern gemaumlszlig Tabelle 3
Tabelle 3 ergibt fuumlr 600 m2 - 24 LE
Gewaumlhlt werden Wasserloumlscher mit Loumlschvermoumlgen 21A was nach Tabelle 2 fuumlr diese Bauart 6 LE entspricht
Es sind demnach 24 LE geteilt durch 6 also 4 Feuerloumlscher dieser Bauart fuumlr die Grundausstattung erforderlich
Zusaumltzliche Maszlignahmen
Zusaumltzlich werden 6 weitere Wasserloumlscher mit Loumlschvermoumlgen 13A bereitgestellt und
im Betriebsbereich verteilt um die Wege zum naumlchstgelegenen Feuerloumlscher fuumlr einen
noch schnelleren Zugriff zu verkuumlrzen
- Ausschuss fuumlr Arbeitsstaumltten ndash ASTA-Geschaumlftsfuumlhrung ndash BAuA ndash wwwbauade shy
- ASR A22 Maszlignahmen gegen Braumlnde
- Inhalt
- 1 Zielstellung
- 2 Anwendungsbereich
- 3 Begriffsbestimmungen
- 4 Eignung von Feuerloumlschern und Loumlschmitteln
- 5 Ausstattung von Arbeitsstaumltten
- 6 Betrieb
- 7 Abweichendeergaumlnzende Anforderungen fuumlr Baustellen
- Anhang 1 Allgemeines Loumlsungsschema
- Anhang 2 Ausfuumlhrungsbeispiele - Bereitstellung von Feuerloumlscheinrichtungen
-
Anhang 1
Allgemeines Loumlsungsschema
1 Schritt - Ermittlung der vorhandenen Brandklassen nach Tabelle 1
2 Schritt - Ermittlung der Brandgefaumlhrdung gemaumlszlig Gefaumlhrdungsbeurteilung
3 Schritt - Ermittlung der Loumlschmitteleinheiten (LE) in Abhaumlngigkeit der Grundflaumlche fuumlr die in allen Arbeitsstaumltten notwendige Grundausstattung mit Feuerloumlscheinrichtungen nach Tabelle 3
4 Schritt - Festlegung der fuumlr die Grundausstattung notwendigen Anzahl der Feuerloumlscheinrichtungen entsprechend den Loumlschmitteleinheiten (LE) nach Tabelle 2
5 Schritt - Festlegung von zusaumltzlichen Maszlignahmen nach Punkt 524 Abs 3 bei erhoumlhter Brandgefaumlhrdung (siehe auch Tabelle 4)
- Ausschuss fuumlr Arbeitsstaumltten ndash ASTA-Geschaumlftsfuumlhrung ndash BAuA ndash wwwbauade shy
Anhang 2
Ausfuumlhrungsbeispiele ndash Bereitstellung von Feuerloumlscheinrichtungen
Beispiel 1
Brandklassen A und B Betriebsbereich 500 m2 die Gefaumlhrdungsbeurteilung ergab
normale Brandgefaumlhrdung
Grundausstattung mit Feuerloumlschern gemaumlszlig Tabelle 3
Tabelle 3 ergibt fuumlr 500 m2 - 21 LE
Gewaumlhlt werden Pulverloumlscher mit Loumlschvermoumlgen 21A 113B was nach Tabelle 2 fuumlr diese Bauart 6 LE entspricht
Es sind demnach 21 LE geteilt durch 6 also 4 Feuerloumlscher dieser Bauart erforderlich
Beispiel 2
Brandklassen A B und F Betriebsbereich 700 m2 die Gefaumlhrdungsbeurteilung ergab
erhoumlhte Brandgefaumlhrdung
Grundausstattung mit Feuerloumlschern gemaumlszlig Tabelle 3
Tabelle 3 ergibt fuumlr 700 m2 - 27 LE
Gewaumlhlt werden Pulverloumlscher mit Loumlschvermoumlgen 43A 233B was nach Tabelle 2 fuumlr diese Bauart 12 LE entspricht
Es sind demnach 27 LE geteilt durch 12 also 3 Feuerloumlscher dieser Bauart fuumlr die Grundausstattung erforderlich
Zusaumltzliche Maszlignahmen
Zusaumltzlich werden fuumlr die Bereiche mit Brandklasse F Fettbrandloumlscher mit
Loumlschvermoumlgen 75F bereitgestellt
- Ausschuss fuumlr Arbeitsstaumltten ndash ASTA-Geschaumlftsfuumlhrung ndash BAuA ndash wwwbauade shy
Beispiel 3
Brandklassen A und B Betriebsbereich 400 m2 die Gefaumlhrdungsbeurteilung ergab
erhoumlhte Brandgefaumlhrdung
Grundausstattung mit Feuerloumlschern gemaumlszlig Tabelle 3
Tabelle 3 ergibt fuumlr 400 m2 - 18 LE
Gewaumlhlt werden Schaumloumlscher mit Loumlschvermoumlgen 21A 113B was nach Tabelle 2 fuumlr diese Bauart 6 LE entspricht
Es sind demnach 18 LE geteilt durch 6 also 3 Feuerloumlscher dieser Bauart fuumlr die Grundausstattung erforderlich
Zusaumltzliche Maszlignahmen
Zusaumltzlich wird eine automatische Brandmeldeanlage und eine stationaumlre Loumlschanlage
installiert
Beispiel 4
Brandklasse A Betriebsbereich 600 m2 die Gefaumlhrdungsbeurteilung ergab erhoumlhte
Brandgefaumlhrdung
Grundausstattung mit Feuerloumlschern gemaumlszlig Tabelle 3
Tabelle 3 ergibt fuumlr 600 m2 - 24 LE
Gewaumlhlt werden Wasserloumlscher mit Loumlschvermoumlgen 21A was nach Tabelle 2 fuumlr diese Bauart 6 LE entspricht
Es sind demnach 24 LE geteilt durch 6 also 4 Feuerloumlscher dieser Bauart fuumlr die Grundausstattung erforderlich
Zusaumltzliche Maszlignahmen
Zusaumltzlich werden 6 weitere Wasserloumlscher mit Loumlschvermoumlgen 13A bereitgestellt und
im Betriebsbereich verteilt um die Wege zum naumlchstgelegenen Feuerloumlscher fuumlr einen
noch schnelleren Zugriff zu verkuumlrzen
- Ausschuss fuumlr Arbeitsstaumltten ndash ASTA-Geschaumlftsfuumlhrung ndash BAuA ndash wwwbauade shy
- ASR A22 Maszlignahmen gegen Braumlnde
- Inhalt
- 1 Zielstellung
- 2 Anwendungsbereich
- 3 Begriffsbestimmungen
- 4 Eignung von Feuerloumlschern und Loumlschmitteln
- 5 Ausstattung von Arbeitsstaumltten
- 6 Betrieb
- 7 Abweichendeergaumlnzende Anforderungen fuumlr Baustellen
- Anhang 1 Allgemeines Loumlsungsschema
- Anhang 2 Ausfuumlhrungsbeispiele - Bereitstellung von Feuerloumlscheinrichtungen
-
Anhang 2
Ausfuumlhrungsbeispiele ndash Bereitstellung von Feuerloumlscheinrichtungen
Beispiel 1
Brandklassen A und B Betriebsbereich 500 m2 die Gefaumlhrdungsbeurteilung ergab
normale Brandgefaumlhrdung
Grundausstattung mit Feuerloumlschern gemaumlszlig Tabelle 3
Tabelle 3 ergibt fuumlr 500 m2 - 21 LE
Gewaumlhlt werden Pulverloumlscher mit Loumlschvermoumlgen 21A 113B was nach Tabelle 2 fuumlr diese Bauart 6 LE entspricht
Es sind demnach 21 LE geteilt durch 6 also 4 Feuerloumlscher dieser Bauart erforderlich
Beispiel 2
Brandklassen A B und F Betriebsbereich 700 m2 die Gefaumlhrdungsbeurteilung ergab
erhoumlhte Brandgefaumlhrdung
Grundausstattung mit Feuerloumlschern gemaumlszlig Tabelle 3
Tabelle 3 ergibt fuumlr 700 m2 - 27 LE
Gewaumlhlt werden Pulverloumlscher mit Loumlschvermoumlgen 43A 233B was nach Tabelle 2 fuumlr diese Bauart 12 LE entspricht
Es sind demnach 27 LE geteilt durch 12 also 3 Feuerloumlscher dieser Bauart fuumlr die Grundausstattung erforderlich
Zusaumltzliche Maszlignahmen
Zusaumltzlich werden fuumlr die Bereiche mit Brandklasse F Fettbrandloumlscher mit
Loumlschvermoumlgen 75F bereitgestellt
- Ausschuss fuumlr Arbeitsstaumltten ndash ASTA-Geschaumlftsfuumlhrung ndash BAuA ndash wwwbauade shy
Beispiel 3
Brandklassen A und B Betriebsbereich 400 m2 die Gefaumlhrdungsbeurteilung ergab
erhoumlhte Brandgefaumlhrdung
Grundausstattung mit Feuerloumlschern gemaumlszlig Tabelle 3
Tabelle 3 ergibt fuumlr 400 m2 - 18 LE
Gewaumlhlt werden Schaumloumlscher mit Loumlschvermoumlgen 21A 113B was nach Tabelle 2 fuumlr diese Bauart 6 LE entspricht
Es sind demnach 18 LE geteilt durch 6 also 3 Feuerloumlscher dieser Bauart fuumlr die Grundausstattung erforderlich
Zusaumltzliche Maszlignahmen
Zusaumltzlich wird eine automatische Brandmeldeanlage und eine stationaumlre Loumlschanlage
installiert
Beispiel 4
Brandklasse A Betriebsbereich 600 m2 die Gefaumlhrdungsbeurteilung ergab erhoumlhte
Brandgefaumlhrdung
Grundausstattung mit Feuerloumlschern gemaumlszlig Tabelle 3
Tabelle 3 ergibt fuumlr 600 m2 - 24 LE
Gewaumlhlt werden Wasserloumlscher mit Loumlschvermoumlgen 21A was nach Tabelle 2 fuumlr diese Bauart 6 LE entspricht
Es sind demnach 24 LE geteilt durch 6 also 4 Feuerloumlscher dieser Bauart fuumlr die Grundausstattung erforderlich
Zusaumltzliche Maszlignahmen
Zusaumltzlich werden 6 weitere Wasserloumlscher mit Loumlschvermoumlgen 13A bereitgestellt und
im Betriebsbereich verteilt um die Wege zum naumlchstgelegenen Feuerloumlscher fuumlr einen
noch schnelleren Zugriff zu verkuumlrzen
- Ausschuss fuumlr Arbeitsstaumltten ndash ASTA-Geschaumlftsfuumlhrung ndash BAuA ndash wwwbauade shy
- ASR A22 Maszlignahmen gegen Braumlnde
- Inhalt
- 1 Zielstellung
- 2 Anwendungsbereich
- 3 Begriffsbestimmungen
- 4 Eignung von Feuerloumlschern und Loumlschmitteln
- 5 Ausstattung von Arbeitsstaumltten
- 6 Betrieb
- 7 Abweichendeergaumlnzende Anforderungen fuumlr Baustellen
- Anhang 1 Allgemeines Loumlsungsschema
- Anhang 2 Ausfuumlhrungsbeispiele - Bereitstellung von Feuerloumlscheinrichtungen
-
Beispiel 3
Brandklassen A und B Betriebsbereich 400 m2 die Gefaumlhrdungsbeurteilung ergab
erhoumlhte Brandgefaumlhrdung
Grundausstattung mit Feuerloumlschern gemaumlszlig Tabelle 3
Tabelle 3 ergibt fuumlr 400 m2 - 18 LE
Gewaumlhlt werden Schaumloumlscher mit Loumlschvermoumlgen 21A 113B was nach Tabelle 2 fuumlr diese Bauart 6 LE entspricht
Es sind demnach 18 LE geteilt durch 6 also 3 Feuerloumlscher dieser Bauart fuumlr die Grundausstattung erforderlich
Zusaumltzliche Maszlignahmen
Zusaumltzlich wird eine automatische Brandmeldeanlage und eine stationaumlre Loumlschanlage
installiert
Beispiel 4
Brandklasse A Betriebsbereich 600 m2 die Gefaumlhrdungsbeurteilung ergab erhoumlhte
Brandgefaumlhrdung
Grundausstattung mit Feuerloumlschern gemaumlszlig Tabelle 3
Tabelle 3 ergibt fuumlr 600 m2 - 24 LE
Gewaumlhlt werden Wasserloumlscher mit Loumlschvermoumlgen 21A was nach Tabelle 2 fuumlr diese Bauart 6 LE entspricht
Es sind demnach 24 LE geteilt durch 6 also 4 Feuerloumlscher dieser Bauart fuumlr die Grundausstattung erforderlich
Zusaumltzliche Maszlignahmen
Zusaumltzlich werden 6 weitere Wasserloumlscher mit Loumlschvermoumlgen 13A bereitgestellt und
im Betriebsbereich verteilt um die Wege zum naumlchstgelegenen Feuerloumlscher fuumlr einen
noch schnelleren Zugriff zu verkuumlrzen
- Ausschuss fuumlr Arbeitsstaumltten ndash ASTA-Geschaumlftsfuumlhrung ndash BAuA ndash wwwbauade shy
- ASR A22 Maszlignahmen gegen Braumlnde
- Inhalt
- 1 Zielstellung
- 2 Anwendungsbereich
- 3 Begriffsbestimmungen
- 4 Eignung von Feuerloumlschern und Loumlschmitteln
- 5 Ausstattung von Arbeitsstaumltten
- 6 Betrieb
- 7 Abweichendeergaumlnzende Anforderungen fuumlr Baustellen
- Anhang 1 Allgemeines Loumlsungsschema
- Anhang 2 Ausfuumlhrungsbeispiele - Bereitstellung von Feuerloumlscheinrichtungen
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