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Bild: fotolia.com Merkblatt Lehrplan Umgang im Religionsunterricht mit dem neuen Lehrplan der Volksschule Thurgau Grundsätzliches ....................................................................................................................................2 Gesetzliche Grundlagen .....................................................................................................................4 Zusammenarbeit stärken.....................................................................................................................6 Überschneidungen und Synergien in den Lehrplänen.....................................................................8 Synopse der Lehrpläne ........................................................................................................................9 Version 2, Oktober 2019

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Page 1: Bild: fotolia.com Merkblatt Lehrplan · 2019-10-22 · 1Im Religionsunterricht lernen Kinder und Jugendlichen die Botschaft und den Ge-brauch der Bibel, wichtige Personen und Ereignisse

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Merkblatt Lehrplan Umgang im Religionsunterricht mit dem neuen Lehrplan der Volksschule Thurgau Grundsätzliches .................................................................................................................................... 2Gesetzliche Grundlagen ..................................................................................................................... 4Zusammenarbeit stärken ..................................................................................................................... 6Überschneidungen und Synergien in den Lehrplänen ..................................................................... 8Synopse der Lehrpläne ........................................................................................................................ 9

Version 2, Oktober 2019

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Grundsätzliches Mit dem Schuljahr 2017/18 wurde im ganzen Kanton der neue Lehrplan Volkschule Thur-gau mit einer Übergangsfrist eingeführt – er stellt ab Schuljahr 2020/21 für alle Schulen die verbindliche Grundlage dar. Da dies Auswirkungen auf den konfessionellen bzw. ökume-nischen Religionsunterricht hat, soll das vorliegende Merkblatt den Religionslehrpersonen, den Leitenden in den Kirchgemeinden bzw. Pfarreien / Pastoralräumen sowie den Mit-gliedern von Kirchenvorsteherschaften zur Orientierung dienen. Zudem kann es auch für Volksschullehrpersonen eine Orientierung in Bezug auf ihre Lehrplanthemen sein. Das Amt für Volksschule hat parallel ein Merkblatt für Volksschullehrpersonen herausge-geben.

Ausrichtung der Auseinandersetzung mit religiösen Themen Obwohl sich mit dem neuen Lehrplan sowohl die Volksschule als auch die Landeskirchen mit Fragen nach Religion und Ethik auseinandersetzen, gibt es in den jeweiligen Ausrich-tungen Unterschiede: Volksschule Landeskirchen

religionskundlich konfessionell ökumenisch Der religionskundliche Un-terricht nimmt eine be-schreibende, neutrale Per-spektive/Haltung ein. Er vermittelt (religiöses) Orien-tierungswissen, bildet die Differenz- und Handlungs-kompetenz und reflektiert die eigene Erfahrung. Beispiel: Die Lehrperson (LP) spricht mit den Schülerin-nen und Schülern (SuS) über das Taufritual und ver-gleicht dieses mit Aufnah-meritualen anderer Religio-nen.

Der konfessionelle Religi-onsunterricht nimmt eine bekennende, christliche Perspektive/Haltung ein, die auf eine christliche Le-bensgestaltung ausgerich-tet ist. Er befähigt die SuS, Sinnfragen aus der Sicht des christlichen Glaubens nachzugehen. Beispiel: Beim Thema Taufe lernen die SuS die einzel-nen Elemente und deren Bedeutung für ihr Leben kennen und verstehen.

Der ökumenische Religi-onsunterricht verbindet die Themen des evangelischen und katholischen Lehr-plans, betont die Gemein-samkeiten der christlichen Konfessionen und ist auf eine christliche Lebensge-staltung ausgerichtet. Er befähigt die SuS, Sinnfra-gen aus der Sicht des christlichen Glaubens nachzugehen.

In der Konsequenz heisst das, dass sich die unterschiedlichen Formen im besten Fall eher ergänzen als konkurrenzieren.

Von der Inhalts- zur Kompetenzorientierung Der neue Thurgauer Lehrplan formuliert Lernziele als Kompetenzen und richtet sich nicht in erster Linie an Inhalten aus. Diese Orientierung an Kompetenzen ist neu. Das heisst, der Lehrplan ist nicht bereits erfüllt, wenn der im Lehrplan aufgelistete Stoff behandelt wurde. Erst die Kombination von Wissen und Verstehen, Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie Bereitschaften, Haltungen und Einstellungen macht die Kinder und Jugendlichen kompetent, die Anforderungen, die sich ihnen stellen zu bewältigen. Dabei werden zum einen fachliche und zum anderen überfachliche Kompetenzen wie personale, soziale und methodische Kompetenzen unterschieden.1

1 Vgl. http://tg.lehrplan.ch/ -> Lern- und Unterrichtsverständnis

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Nach wie vor werden ein Teil der Inhalte verbindlich vorgegeben – teilweise kantons-spezifisch unterschiedlich. Gerade auch im Bereich ‚Ethik, Religionen, Gemeinschaft’ (ERG) werden Inhalte verbindlich beschrieben, die zur Erreichung der Kompetenzen bearbeitet werden sollen. Im Lehrplan der Volksschule (wie auch in der Lehrplansy-nopse auf den Seiten 9-11) werden die verbindlichen Inhalte mit dem folgenden Symbol gekennzeichnet º. Der neue Lehrplan der katholischen Landeskirche baut ebenfalls auf Kompetenzen auf. Eine Anpassung des evangelischen Lehrplans ist zur Zeit nicht geplant.

Übersicht NMG / ERG in den drei Zyklen

Fachbereich ‚Natur, Mensch, Gesellschaft’ (NMG) im Lehrplan Volksschule Thurgau Im 1. Zyklus (Kindergarten bis 2. Klasse) und im 2. Zyklus (3. bis 6. Klasse) wird der Fach-bereich NMG an der Schule unterrichtet. Er ist in 12 Kompetenzbereiche unterteilt, die zum Teil ähnliche oder gleiche Themen wie der konfessionelle Religionsunterricht enthalten. Der Unterricht soll so gestaltet werden, dass sich SuS aller Weltanschauun-gen respektiert und akzeptiert fühlen, respektive die Glaubens- und Gewissensfreiheit gewährleistet ist (Art. 15 Bundesverfassung).

Fachbereich ‚Ethik, Religionen und Gemeinschaft’ (ERG) im Lehrplan Volksschule TG Im 3. Zyklus wird das Fach NMG in die vier Fachbereiche: ‚Natur und Technik’ (NT) - ‚Wirtschaft, Arbeit, Haushalt’ (WAH), -‚Räume, Zeiten, Gesellschaften’ (RZG) und ‚Ethik, Religionen, Gemeinschaft’ (ERG) aufgeteilt. Im Fachbereich ERG beschäftigen

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sich die SuS mit verschiedenen Kulturen, Religionen, Weltanschauungen und Werte-Einstellungen. Diese Auseinandersetzung soll dazu beitragen, dass die SuS Kompeten-zen entwickeln, die ihnen helfen, eine eigene Identität zu finden, Toleranz zu üben und respektvoll mit anderen Kulturen zusammenzuleben. Die Grundlage des Unter-richts ist eine unvoreingenommene, offene Haltung und eine nicht diskriminierende Begegnung mit Religionen und Weltanschauungen.

Gesetzliche Grundlagen Gesetzliche Grundlagen der Schule Verordnung des Regierungsrates über die Volksschule (Stand 01.08.2016) § 43 Religionsunterricht 1Der Religionsunterricht als konfessionelle Glaubenslehre wird von den Landeskirchen erteilt und in Zusammenarbeit mit den Schulträgern organisiert. Er kann unentgeltlich in Räumlichkeiten der Schulträger abgehalten werden. 2Maximal zwei Lektionen pro Woche können am Vormittag vor oder innerhalb der Blockzeit oder am Nachmittag in die ordentliche Unterrichtszeit integriert werden. Fin-det der Religionsunterricht während der Blockzeit statt, muss die Betreuung von Kin-dern, die den Religionsunterricht nicht besuchen, durch die Schule sichergestellt sein. 3Die Kosten des Religionsunterrichts gehen zu Lasten der Landeskirchen.

Gesetzliche Grundlagen der katholischen Kirche Verordnung der Katholischen Synode über den Religionsunterricht an der Volks-schule (Stand 01.08.2016) § 1 Umschreibung und Ziel 1 Der schulische und ausserschulische Religionsunterricht dient dem Verkündigungs-auftrag der Kirche und der religiösen Bildung. 2 Er will den Kindern und Jugendlichen die Welt des Glaubens und der kirchlichen Gemeinschaft erfahrbar machen. 3 Er begleitet sie bei der Persönlichkeitsbildung und der Sinnfindung. § 2 Inhalt 1 Der Religionsunterricht vermittelt den Kindern und Jugendlichen die Botschaft der Bibel und die Lehre der katholischen Kirche. Er macht sie mit wichtigen Gestalten und Ereignissen der Glaubensgeschichte vertraut. 2 Die Kinder und Jugendlichen setzen sich mit Lebens- und Glaubensfragen ausei-nander und lernen christliche Grundwerte kennen. Zugleich erleben sie die Gemein-schaft mit Gott, untereinander und in der Pfarrei. 3 Der Religionsunterricht regt zu sozialem Handeln und einem verantwortungsvollen Umgang mit der Schöpfung an. 4 Er fördert das Verständnis für andere Konfessionen und Religionen.

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Gesetzliche Grundlagen der evangelischen Kirche KGS 5.2; 7a Religionsunterricht (Stand 01.08.2013) § 90 Grundsatz 1Im Religionsunterricht lernen Kinder und Jugendlichen die Botschaft und den Ge-brauch der Bibel, wichtige Personen und Ereignisse der Kirchengeschichte sowie kirchliches Liedgut kennen. Sie beschäftigen sich mit Lebens- und Glaubensfragen und werden in die Bedeutung von Taufe und Abendmahl eingeführt. KGS 9.1; 1. Allgemeine Bestimmungen § 1 Grundsatz 1Die Kirche begleitet Kinder und Jugendliche von der Geburt bis ins junge Erwachse-nenalter durch Stärkung im Glauben, Lebenshilfe und kirchliche Gemeinschaft. 2Dieser Auftrag heisst „Kirche, Kind und Jugend“. §2 Inhalte 1Durch die kirchlichen Angebote können Kinder und Jugendliche:

1. die Botschaft der Bibel und wichtige Gestalten und Ereignisse der Kirchenge-schichte kennen lernen;

2. sich mit Lebens- und Glaubensfragen auseinandersetzen; 3. Gemeinschaft mit Gott untereinander, in kirchlichen Feiern und anderen An-

lässen erleben; 4. Christliche Grundwerte erleben und kennenlernen; 5. Freizeit sinnvoll gestalten und erleben; 6. in der Gruppe soziale Erfahrungen und Fähigkeiten erwerben; 7. Verantwortung übernehmen und im eigenen Einsatz Lebenssinn finden.

2Kinder und Jugendliche erleben die Gemeinschaft der Kirchenglieder als Ort, wo Glaube gelebt wird, man ihre Anliegen ernst nimmt, zu offenen Auseinandersetzun-gen in Glaubens- und Lebensfragen bereit ist und wo sie Raum bekommen für alters-gemässe Aktivitäten.

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Zusammenarbeit stärken Mit den folgenden Hinweisen soll die Zusammenarbeit zwischen den Lehrpersonen (LPs) der Volksschule und den Religionslehrpersonen der Landeskirchen (RLPs) mit Blick auf Synergien zwischen Religionsunterricht und NMG/ERG (s. nächstes Kapitel) unterstützt und gestärkt werden.

Synergien zwischen dem landeskirchlichen und schulischen Unterricht nutzen Die RLPs klären (wenn möglich schulhaus- oder schulgemeindeweise) die Schnittstel-len und Kontakte zu den LPs. Auf diese Weise sollen Synergien möglichst gezielt ge-nutzt werden. Im Austausch können auch gegenseitig Themen abgegrenzt werden (z.B. Schöpfung, Evolution, bibl. Personen, Zehn Gebote, Menschenrechte etc.) Je nach Thema kann die RLP ihre SuS auf den Volksschullehrplan verweisen, der diesel-ben Themen/Fragen/Kompetenzen mit einem anderen Zugang bearbeitet. Wenn es möglich ist, können Themen zeitlich koordiniert und so parallel behandelt werden. Zum Teil werden Themen in den Lehrplänen der Landeskirchen der Volks-schule nicht im selben Zyklus (in derselben Klasse) behandelt. Erschwerend ist es hier-bei, wenn in einer Religionsunterrichtsklasse Kinder aus verschiedenen Klassenzügen unterrichtet werden.

Ebene Schule anstreben Wenn möglich sollen Regelungen und Lösungen auf der Ebene der Schulen bzw. Schulgemeinden getroffen werden. Zu diesem Zweck muss das Gespräch (evange-lisch: Ressortverantwortliche/r Religionsunterricht; katholisch: Leiter/in Katechese) mit der Schulleitung gesucht werden.

Austausch pflegen Für den Austausch zwischen Religionslehrpersonen und Volkschullehrpersonen sollen allenfalls neue (formelle und/oder informelle) Gefässe geschaffen werden.

Elternzusammenarbeit stärken Der partizipative Kontakt mit den Eltern spielt in Bildungsprozessen eine zunehmende Rolle – insbesondere auch im Bereich Religion, welcher in die Privatsphäre der Kinder und Familien hineinreicht. Durch die Zusammenarbeit können die Eltern gestärkt wer-den – nicht zuletzt auch in ihrer Rolle bei der (religiösen) Erziehung. Eventuell braucht es bei der Einführung des neuen Lehrplans zusätzlichen Elternkon-takt, um die Unterscheidung religionskundlicher / konfessioneller / ökumenischer Un-terricht transparent zu machen. Diese Elternarbeit muss mit der Schule koordiniert o-der gemeinsam durchgeführt werden. Auf der Volksschulseite informiert die Lehrperson die Eltern über Festivitäten, die an der Schule gefeiert werden (Weihnachtsfeiern etc.). Dabei weiss die Lehrperson um die Religionszugehörigkeit der Kinder und ihrer Eltern bzw. ihre Einstellung zu Glau-bensfragen.2

Wissen zu Religionen vertiefen Die Religionslehrperson informiert sich verstärkt über Werthaltungen bzw. Verhaltens-normen in anderen Religionen. Sie kennt die wichtigsten religiösen Riten, Bräuche und Feste und deren Situierung im Jahreslauf um in ihrem eigenen Unterricht darauf Bezug nehmen zu können.

2 Vgl. Merkblatt der Volksschule Thurgau

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Ressourcen anbieten Allenfalls kann der Schule angeboten werden, dass die Religionslehrpersonen auch für ERG Themen (bspw. im Rahmen von Projekttagen o.ä.) eingesetzt werden kön-nen. Hierbei ist die Frage der Entschädigung zu klären.

Unterschiedliche Realitäten berücksichtigen Es ist zu berücksichtigen, dass es unterschiedliche Kirchgemeinde-Grössen gibt: Kirch-gemeinden mit verschiedenen Schulhäusern und Schulhäuser mit SuS aus verschie-denen Gemeinden. In der Konsequenz heisst das, dass es organisatorisch schwierig werden kann, Absprachen zu treffen (bspw. in Klassen mit bis zu fünf Lehrpersonen aus Herkunftsklassen). Sinnvolle Kompromisse sind anzustreben. Es ist nicht auszuschliessen, dass eine Schule (Schulleitung, Schulbehörde, Lehrperso-nen) an einer Zusammenarbeit oder auch nur schon an der gegenseitigen Informa-tion nicht interessiert ist. Falls auch mit der Schulleitung und der Schulbehörde kein Weg gefunden wird, sollte das akzeptiert werden. Allenfalls bietet sich zu einem spä-teren Zeitpunkt eine neue Möglichkeit, die Zusammenarbeit zu suchen und zu etab-lieren.

Einführungszeit Die Projektphase für den Lehrplan dauert vier Jahre, per Schuljahr 2020/21 muss der neue Lehrplan flächendeckend eingeführt worden sein. Das heisst, dass die Schulen so lange Zeit haben, bis sie ERG/NMG im Thurgau verbindlich unterrichten müssen. Da es sich bei den Dimensionen ‚Ethik, Religionen, Gemeinschaft’ aus der Wahrneh-mung der Schulgemeinden um einen eher nebensächlichen Bereich handelt, wird die Umsetzung nicht prioritär behandelt. Aus diesem Grund sollten die RLPs Zusam-menarbeit und Synergien nicht forcieren, sondern immer wieder Interesse signalisie-ren und Angebote machen.

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Überschneidungen und Synergien in den Lehrplänen Grundsätzlich ist es als Chance zu sehen, dass im Regelunterricht und im Religionsun-terricht gemeinsam bzw. parallel an ähnlichen oder teilweise sogar gleichen Kompe-tenzen gearbeitet wird! Laut Empfehlung des Amtes für Volksschule soll in der Primarschule (1. und 2. Zyklus) eine halbe Jahreslektion für die Perspektiven ‚Ethik, Religionen, Gemeinschaften’ ein-gesetzt werden. Im 3. Zyklus beträgt die dafür vorgesehene Zeit eine Jahreslektion pro Schuljahr. Im 3. Zyklus ist jedoch zu beachten, dass die berufliche Orientierung ei-nen Teil der Lektionen der Perspektiven ‚Ethik, Religionen, Gemeinschaft’ (mit Lebens-kunde) beanspruchen kann. Die folgende Synopse der Lehrpläne zeigt die Überschneidungen und Synergiemög-lichkeiten der landeskirchlichen Lehrpläne und des Volksschul-Lehrplans. Überschneidungen können als Chancen gesehen werden, den eigenen Ansatz zu profilieren. In der Synopse werden nur die für den Lehrplan Volksschule Thurgau relevanten The-men, das heisst Themen mit Überschneidungen, erwähnt. Der Lehrplan der beiden Landeskirchen sowie der Lehrplan der Volkschule Thurgau sind nicht vollständig auf-geführt.

Struktur der Lehrplansynopse Zu den einzelnen Lehrplanthemen/Kompetenzen sind teilweise Inhalte aufgeführt. Diese folgen jeweils nach dem Doppelpunkt. Die im Lehrplan Volksschule Thurgau verbindlich zu bearbeitenden Inhalte sind mit dem Symbol º gekennzeichnet. Die Lehrplanthemen der beiden Landeskirchen und die Inhalte des Lehrplans Volks-schule Thurgau werden teilweise in unterschiedlichen Schuljahren behandelt. Es empfiehlt sich daher, die ganze Lehrplansynopse anzuschauen, um über das Vorwis-sen der Kinder und Jugendlichen in einzelnen Themen informiert zu sein. Für weitere Informationen zu den Inhalten der verschiedenen Lehrpläne dienen fol-gende Links: Unterrichtspläne Katholische Landeskirche Lehrplan Evangelische Landeskirche Lehrplan Volksschule Thurgau Monika Pallmann (Fachstelle Religionsunterricht) Daniel Ritter (Fachstelle Religionspädagogik)

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Synopse der Lehrpläne Lehrplan evangelische Landeskirche Lehrplan katholische Landeskirche Lehrplan Volksschule Thurgau

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1.2 Der gute Hirt: Das Gleichnis vom verlorenen Schaf 1.3 Advent/Weihnachten: Geburt von Jesus 1.4 Begegnung mit Jesus: Kindheit und Taufe von Jesus, Jesus beginnt zu wirken 1.5 Thema von Brot für alle 1.6 Passion/Ostern: das leere Grab 1.7 Schöpfung: die Erschaffung der Welt 1.8 Noah

Die Klasse: Zusammenleben, Regeln Jesus: Barmherziger Samariter, Berufungsge-schichten, Sturm auf dem See Vorbilder und Heilige: Nikolaus, Martin oder Elisa-beth Kirchenjahr: Weihnachten Beten Verantwortlich handeln: Fastenopfer Kirchenjahr: Ostern Schöpfung: Schöpfungsgeschichte, Noah und die Flut

NMG 1.1 Ich bin ich NMG 1.6 Geschlecht und Rollen: Kleidung, Aufgaben, Rechte NMG 2.5 Erdgeschichte: Vorstellungen zur Geschichte der Erde NMG 2.6 Beziehung Natur – Mensch: Wertschätzung, Respekt NMG 4.5 Erde und Universum: eigene Vorstellungen NMG 6.5 Wünsche, Bedürfnisse, Konsum: º Konflikte zwischen Wünschen, Bedürfnissen und knappen Mitteln NMG 7.1 Verschiedene Lebensweisen NMG 7.2 Lebensweisen in fernen Gebieten NMG 7.4 Zusammenhänge und Abhängigkeiten zwischen Räumen: z.B. Produkte aus fernen Gebieten NMG 10.1 Gemeinschaft und Konflikte: Rücksicht nehmen; º Gesprächsre-geln u. Mobbing; º Klassenregeln und Vertrag NMG 10.2 Freundschaft NMG 11.1 Menschliche Grunderfahrungen: Gelingen, Scheitern, Angst, Geborgenheit NMG 11.2 Philosophieren: Glück, Unterschiede NMG 12.1 religiöse Spuren: barmherziger Samariter, Arche Noah, Leben Jesu; º Kirchen und Symbole; º religiöse Gestalten und Motive NMG 12.2 Texte und Lehren: bekannte Geschichten aus verschiedenen Religionen nacherzählen; º Mose, Jesus, Mohammed und Buddha NMG 12.3 Rituale und Bräuche: Tischritual, Gutenacht-Ritual, Verabschie-dung, Gebet NMG 12.4 Festtraditionen: Weihnachten, Feste verschiedener Religionen beschreiben NMG 12.5 Weltanschauliche und kulturelle Vielfalt: Bedeutung von Religio-nen im Leben von Menschen, Elemente den Religionen zuordnen

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2.1 Der Segen Gottes: Aaronitischer Segen, Gleichnis vom Senfkorn 2.2 Abraham, Sara und Isaak: Vertrauen und Se-gen 2.3 Advent/Weihnachten: Engel als Boten Gottes 2.4 Begegnung mit Jesus: heil werden 2.5 Thema von Brot für alle 2.6 Passion/Ostern: Grablegung, Emmaus-Jünger

Beten : Vater unser Umkehr und Versöhnung: Zachäus, Bartimäus, verlorenes Schaf, verlorener Sohn Kirchenjahr: Weihnachten Verantwortlich handeln: Fastenopfer Kirchenjahr: Ostern Kirchenjahr: Pfingsten Josefsgeschichte

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Lehrplan evangelische Landeskirche Lehrplan katholische Landeskirche Lehrplan Volksschule Thurgau

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3.1 Gebet: Unser Vater 3.2 Erntedank 3.3 Taufe 3.4 Advent/Weihnachten: Weihnachtsgeschichte nach Matthäus 3.5 Begegnung mit Jesus: angenommen – abge-lehnt 3.6 Thema von Brot für alle 3.7 Passion/Ostern: Einzug in Jerusalem

Taufe Kirchenjahr: Weihnachten Erstkommunion: Speisung der Fünftausend, Mahl, Emmausgeschichte Verantwortlich handeln: Fastenopfer Sara und Abraham

NMG 1.1 Ich bin ich NMG 1.3 Ernährung, Lebensmittel: º Lebensmittelverschwendung und Footprint NMG 1.6 Geschlecht und Rollen NMG 2.5 Erdgeschichte: eigene Vorstellung NMG 2.6 Beziehung Natur – Mensch: º Regeln zum Schutz der Tiere und Pflanzen NMG 6.5 Wünsche, Bedürfnisse, Konsum: º Wohlstand und Armut NMG: 7.1 verschiedene Lebensweisen: Religion, religiöses Leben NMG 7.2 Lebensweisen in fernen Gebieten NMG 7.4 Zusammenhänge und Abhängigkeiten zwischen Räumen: Ar-beit von Kindern, Wasserversorgung, Ernährung NMG 9.3 Geschichten als Rekonstruktion von Vergangenheit: altes Ägyp-ten, Römisches Imperium NMG 10.1 Gemeinschaft und Konflikte: Gemeinschaftsfördernde Aktivitä-ten, Mitverantwortung für Wohlergehen aller, Konflikte fair lösen NMG 10.2 Freundschaft: sich versöhnen, Gleichberechtigung NMG 11.1 Menschliche Grunderfahrungen: Umgang mit Erfolg, Nieder-lage, Krankheit, Geburt, Erwachsenwerden, Tod, Abschied in verschiede-nen Kulturen NMG 11.2 Philosophieren: nehmen verschiedene Perspektiven ein und bil-den sich eine Meinung NMG 12.1 religiöse Spuren: º Friedhof, religiöse Gebäude, Gegenstände und Symbole NMG 12.2 Texte und Lehren: erläutern, wie religiöse Texte verwendet wer-den; º Bibel, Torah, Koran, Pali-Kanon, Veden, Gebet, Gottesdienst und Fest; º Schöpfungsmythen, Legenden und Gleichnisse; religiöse Vorstel-lungen, Jenseitsvorstellungen, Gebote, Wunder, Gestalten NMG 12.3 Rituale und Bräuche: Religionen beschreiben; º Kirche, Mo-schee, Synagoge und Tempel; º Gebet, Gottesdienst und Segen; Rituale zuordnen, z. B. Geburtsrituale, Hochzeit, Begräbnis, Fasten NMG 12.4 Festtraditionen: Hauptfeste des christlichen Kirchenjahres und verschiedener Religionen; º Weihnachten, Ostern, Fasnacht, Pessach, Ra-madan, Holi und Divali NMG 12.5 Weltanschauliche und kulturelle Vielfalt: untersuchen, wie Men-schen unterschiedlicher Religionen ihr Leben gestalten, verschiedene Re-ligionen/Konfessionen benennen, Gemeinsamkeiten zwischen Judentum, Christentum und Islam erläutern

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4.1 Einführung in die Bibel 4.2 Moses, Auszug aus Ägypten 4.3 Advent/Weihnachten: Weihnachtsgeschichte nach Matthäus 4.4 Begegnung mit Jesus: Gleichnisse, Schatz im Acker, die kostbare Perle, der zuversichtliche Sä-mann, die Arbeiter im Weinberg, das Haus auf dem Felsen 4.5 Thema von Brot für alle 4.6 Passion/Ostern: Petrus 4.7 Himmelfahrt/Pfingsten 4.8 Ich und die anderen: der barmherzige Samari-ter, Gleichnis vom anvertrauten Geld

Umkehr und Versöhnung: 10 Gebote, Goldene Regel, Feindesliebe Moses Kirchenjahr: Weihnachten Verantwortlich handeln: Sternsingen Verantwortlich handeln: Fastenopfer Kirchenjahr: Aschermittwoch, Karfreitag Jakob und Esau: jemanden überlisten, glücklich werden

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5.2 Advent/Weihnachten: Lobgesang der Maria 5.3 Begegnung mit Jesus: Bergpredigt, die gol-dene Regel, Doppelgebot der Liebe, Barmherziger Samariter 5.4 Thema von Brot für alle /Fastenopfer 5.5 Passion/Ostern: Abendmahl 5.7 Gebet: Gottesbeziehung leben, Gleichnis vom Pharisäer und Zolleinnehmer

David und Salomo: salomonisches Urteil Kirchenjahr: Weihnachten Verantwortlich handeln: Sternsingen Vorbilder und Heilige: Maria Sterben, Tod, Auferstehung Verantwortlich handeln: Fastenopfer Vorbilder und Heilige: Franz von Assisi Kirchenjahr: Allerheiligen, Allerseelen Beten: Rosenkranz Ruth Bilder von Gott: eigene und biblische Gottesbil-der

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6.1 Schuld/Versöhnung: Freiheit, Schuld, Verge-bung, Versöhnung 6.4 Reformation 6.5 Thema von Brot für alle 6.6 Passion/Ostern: Jesus wird verurteilt 6.7 Ökumene: Evangelisch – Katholisch 6.8 Lebensbilder: Wir glauben in Vielfalt, z.B. Martin Luther King

Bibel: Wort Gottes Leben zur Zeit Jesu Vorbilder und Heilige: Paulus Verantwortlich handeln: Fastenopfer katholisch – evangelisch Vorbilder und Heilige: Niklaus von Flüe und Dorothea , Teresa von Kalkutta Kirchenjahr: Pfingsten Beten: Credo

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Lehrplan evangelische Landeskirche Lehrplan katholische Landeskirche Lehrplan Volksschule Thurgau

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7.1 Geschichte Israels und jüdisches Brauchtum 7.2 Freiheit und ihre Grenzen, Brauchtum: 10 Ge-bote 7.3 Glück und Leid 7.4 Mein Weg: z. B. Gleichnis vom verlorenen Sohn 7.5 Streit und Versöhnung 7.6 Aktuelles Thema von Brot für alle 7.7 Jesu Leiden und doch geht es weiter: Passions-geschichte und Auferstehungsbericht 7.8 Urkirche, Entstehung des Christentums 7.9 Die Bibel, überliefert und gelebt: Verbreitung der Bibel, Buchdruck, Lebensbilder z. B. Albert Schweitzer oder Dietrich Bonhoeffer

In Verantwortung stehen: Klassenbildung Bibel: Schöpfung Grenzen: Fragen nach Glück und Leid Jesus: Wunder Weltreligionen: Judentum Kirchenjahr: Weihnachten – Kinderspital Bethle-hem Klosterleben heute In Freiheit und Verantwortung: Fastenopfer Kirchenjahr: Passion/Ostern: Das Leiden Jesu Gelingendes Leben: Vergeben Kirchenjahr: Himmelfahrt Kirchenjahr: Entstehung der christlichen Kirchen Stärken und Segnen

ERG 1.1 Menschliche Grunderfahrungen: Glück, Erfolg, Krankheit, Krieg, Grenzerfahrungen wie Risikoverhalten, Tod ERG 1.2 Philosophieren ERG 2.1 Werte und Normen: º Werte, Normen, Regeln, Gerechtigkeit, Frei-heit, Verantwortung und Menschenwürde ERG 2.2 Ethische Urteilsbildung: º Werte, Normen und religiöse Vorstellun-gen; º Gewissen; º Diskriminierung und Rechte ERG 3.1 Religionen in Gesellschaft und Medien: º Zeichen, Symbole und Religionen; º Biblische Personen, Engel, Heilige und Gottesbilder ERG 3.2 Rolle und Wirkungen von Religionen: Friedhof, Kloster, Meinungs-bildung, Fundamentalismus, Geschichte des Judentums; º Diaspora, Identität, Toleranz, Antisemitismus und Schoah/Holocaust ERG 4.1 Texte und Lehren: religiöse Texte; º Tora, Tenach, Bibel, Altes und Neues Testament; º Evangelien, Koran, Sunna und Hadith; Überlieferung der heiligen Schriften; º mündliche Überlieferung, Handschrift, Buchdruck und Übersetzung; Zentrale Gestalten: º Abraham, Sarah, Isaak, Hagar und Ismael; º Mose, Auszug und Offenbarung; º Jesus, Maria, Jünger/Jün-gerinnen, Kreuz und Auferstehung; º Mohammed, Chadidscha, Offenba-rung des Korans, Mekka und Medina; º Buddha, Ausfahrten, Erwachen ERG 4.2 Rituale: Gebäude versch. Religionen: Kirche, Moschee, Syna-goge, Tempel / Übergangsrituale des Erwachsenwerdens verschiedener Religionen; º Bar Mizwa, Firmung, Konfirmation, Pubertätsfeste und Hoch-zeit; Gebote und Regeln verschiedener Religionen ERG 4.3 Festtraditionen: Festzeiten verschiedener Religionen ERG 4.4 Weltanschauliche u. kulturelle Vielfalt: Religionen und kulturelle Minderheiten, vereinnahmende Tendenzen; º Autonomie, Manipulation, Abhängigkeit, Ausgrenzung und Mainstream; verschiedene Auslegungen innerhalb der Religionen ERG 4.5 Glauben und Wissen: º Wissen und Glauben und Weisheit ab-grenzen; º Tradition, Freiheit, Identität und Toleranz ERG 5.2 Geschlecht und Rollen: respektvoll diskutieren, Faktoren die Diskri-minierung begünstigen kennen; º Klischee, Vorurteile, Abhängigkeit und Übergriffe ERG 5.3 Beziehung und Sexualität: Erwartungen an Beziehungen, º Freundschaft, Partnerschaft und Ehe; º Hetero- und Homosexualität ERG 5.4 Gemeinschaft: Gemeinschaft aktiv mitgestalten, sich abgrenzen, Manipulation, Modetrends, Mobbing, Gruppendruck ERG 5.5 Lebenslagen und Lebenswelten: Krankheit, Behinderung, Verlust, traumatische Erfahrungen, Flucht, Migration ERG 5.6 Konflikte: kennen Diskussionsformen und Kommunikationsregeln, verschiedene Wege der Konfliktbewältigung

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8.1 Schöpfung/Evolution 8.2 Meine Beziehung zu Gott 8.3 Gebet: Lebensbilder z.B. Franz von Assisi, Bru-der Klaus 8.4 Nachfolge: damals und heute 8.5 Aktuelles Thema von Brot für alle 8.6 Leben und Tod: Wert des Lebens, Sterben, mit Trauer umgehen, Tod/Auferstehung, Friedhof be-suchen 8.7 Mein Glaube – dein Glaube: Religionen der Welt

Mein Bezug zu Gott Bibel: Frieden und Gerechtigkeit Leben nach dem Tod Botschaft Jesu Weltreligionen: Islam Kirchenjahr: Adventszeit Singen, Beten, Pilgern In Freiheit und Verantwortung: Fastenopfer Kirchenjahr: Nachösterliche Begegnungen Gelebter Glaube Kirchenjahr: Fronleichnam Kirchengeschichte: Reformation Stärken und Segnen

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Für den Konfirmationsunterricht ist das Pfarramt zu-ständig.

In Verantwortung stehen: Sinn suchen Bibel, Psalmen: Reden mit Gott Grenzen überschreiten: Glauben weitergeben Botschaft Jesu Weltreligionen: Buddhismus Kirchenjahr: Weihnachten berührt Christliche Mystik In Freiheit und Verantwortung: Fastenopfer Kirchenjahr: Ostern Trinität Kirchenjahr: Pfingsten Kirchengeschichte: Wege zueinander, Taizé, As-sisi Stärken und Segnen

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Fachstelle Religionsunterricht Fachstelle Religionspädagogik Bankplatz 5 Franziskus-Weg 3 8500 Frauenfeld 8570 Weinfelden 052 721 25 94 071 626 11 41 [email protected] [email protected]