brennpunkt nr. 03/2012

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MiseauPoint brennpunkt 3 | 2012 INHALT santésuisse unterstützt besseren Risikoausgleich Der Wettbewerb in der sozialen Krankenversicherung ist die notwendige Voraussetzung, damit die Leistungen kostengünstig und effizient erfolgen. Dies dient den Versicherten und dem Steuerzahler. Politisch nicht erwünscht ist hingegen die Risikoselektion. santésuisse unterstützt deshalb Massnahmen, damit sich der Wettbewerb noch stärker auf die Krankheitsbehandlung fokussiert. Insgesamt hat sich das heutige System der sozialen Krankenversicherung be- währt: Der Souverän ist mit der Quali- tät der Versorgung sehr zufrieden und lehnt alle weitergehenden Änderungen seit Jahren ab. Gezielte Verbesserungen, die das bisherige System nicht in Frage stellen, sind dennoch möglich. Dazu ge- hört die Verminderung der Risikoselek- tion. Sie kann durch eine sinnvolle Er- gänzung der Ausgleichskriterien im am- bulanten Bereich erreicht werden. Dies zum einen deshalb, weil schwere und chronische Erkrankungen heute zuneh- mend ambulant behandelt werden. Zum anderen wurde der Risikoausgleich per Anfang 2012 mit dem Kriterium von drei aufeinanderfolgenden Heim- oder Spital- tagen ergänzt, welches den ambulanten Bereich nicht berücksichtigt. Neue Kriterien Als neue Kriterien stehen pharmazeuti- sche Kostengruppen zur Diskussion. Mit dieser Massnahme soll die ausgleichende Wirkung des 2012 auf Spital- und Heim- aufenthalte erweiterten Risikoausgleichs nochmals gesteigert werden können. Mit pharmazeutischen Kostengruppen sind zugleich zwei Erwartungen verbunden: Nach dem stationären soll auch im am- bulanten Bereich der Risikoausgleich verstärkt werden, zudem würde ein di- rekter Krankheitsindikator eingeführt. Die bisherigen Indikatoren Alter und Geschlecht bilden zwar die erhöhten Krankheitsrisiken von Gruppen ab, wer- den aber Einzelpersonen nicht gerecht. Die Krankenversicherer stehen dafür ein, dass die Bestrebungen des Bundesrates, den Risikoausgleich weiter zu verbes- sern, konstruktiv und in enger Zusam- menarbeit mit der Branche erfolgen. Die Interessen der Versicherten müssen ge- wahrt bleiben. Die Verbesserung des Ri- sikoausgleichs muss zudem sachlich kor- rekt umsetzbar sein. Kostenkontrolle weiterhin nötig Die Aufmerksamkeit der Patienten und Leistungserbringer gilt in der Regel nicht dem konsequenten Kostenmanagement. Gerade anders ist die Situation der Kran- kenversicherer in der sozialen Grund- versicherung: Sie sind dann erfolgreich, wenn ihre Kosten – und damit ihre Prä- mientarife – möglichst tief sind. Dies lässt sich durch erfolgreiches Kostenma- nagement, aber auch durch Risikoselek- tion erreichen. Während der sorgfältige Umgang mit finanziellen Ressourcen der Volkswirtschaft dient, ist die «Jagd auf gute Risiken» in einer Sozialversicherung politisch unerwünscht. (DHB) Editorial santésuisse für besseren Risikoausgleich 1 Aufsichtsgesetz: Prämienzahler muss Gewinner sein 2 Weniger Werbeanrufe dank santésuisse 3 In Kürze 4 Dr. Christoph Q. Meier Direktor santésuisse Der Wettbewerb um die Kunden zwingt die Krankenversicherer, die Kosten möglichst tief zu halten. Das ist gut für die Prämienzahler und das Gesundheitswesen. Denn für die Leistungserbringer gilt zu oft umgekehrt: Grössere Menge und höhere Preise bedeuten bessere Verdienste. Der ökono- misch erwünschte Wettbewerb um tiefe Prämien und gute Versor- gungsmodelle muss vom politisch unerwünschten Wettbewerb um gesunde Versicherte unterschieden werden. santésuisse unterstützt deshalb die Stossrichtung der par- lamentarischen Vorstösse für einen verfeinerten Risikoausgleich. Gesundheitspolitik 3/12

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Brennpunkt Nr. 03/2012 deutsch

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Page 1: Brennpunkt Nr. 03/2012

MiseauPoint

iMpressuMHERAUSGEBER santésuisse – die schweizer krankenversicherer, römerstrasse 20, postfach, 4502 solothurn REDAKTION gregor patorski, daniel Habegger,frédérique scherrer, abt. politik und kommunikation, postfach, 4502 solothurn, Tel. 032 625 41 54, fax: 032 625 41 51, e-Mail: [email protected], Homepage: www.santesuisse.ch, blog: www.monsieur-sante.ch PRODUKTION City-offset, solothurnstrasse 84, 2540 grenchen TITELBILD keystone

in kÜrZe

brennpunkt 3 | 2012brennpunkt 3 | 2012

inHalT

santésuisse unterstützt besseren risikoausgleich

der Wettbewerb in der sozialen krankenversicherung ist die notwendige Voraussetzung, damit die leistungen kostengünstig und effizient erfolgen. dies dient den Versicherten und dem steuerzahler. politisch nicht erwünscht ist hingegen die risikoselektion. santésuisse unterstützt deshalb Massnahmen, damit sich der Wettbewerb noch stärker auf die krankheitsbehandlung fokussiert.

Insgesamt hat sich das heutige System der sozialen Krankenversicherung be-währt: Der Souverän ist mit der Quali-tät der Versorgung sehr zufrieden und lehnt alle weitergehenden Änderungen seit Jahren ab. Gezielte Verbesserungen, die das bisherige System nicht in Frage stellen, sind dennoch möglich. Dazu ge-hört die Verminderung der Risikoselek-tion. Sie kann durch eine sinnvolle Er-gänzung der Ausgleichskriterien im am-bulanten Bereich erreicht werden. Dies zum einen deshalb, weil schwere und chronische Erkrankungen heute zuneh-mend ambulant behandelt werden. Zum anderen wurde der Risikoausgleich per Anfang 2012 mit dem Kriterium von drei aufeinanderfolgenden Heim- oder Spital-tagen ergänzt, welches den ambulanten Bereich nicht berücksichtigt.

Neue KriterienAls neue Kriterien stehen pharmazeuti-sche Kostengruppen zur Diskussion. Mit dieser Massnahme soll die ausgleichende Wirkung des 2012 auf Spital- und Heim-aufenthalte erweiterten Risikoausgleichs nochmals gesteigert werden können. Mit pharmazeutischen Kostengruppen sind zugleich zwei Erwartungen verbunden: Nach dem stationären soll auch im am-bulanten Bereich der Risikoausgleich

verstärkt werden, zudem würde ein di-rekter Krankheitsindikator eingeführt. Die bisherigen Indikatoren Alter und Geschlecht bilden zwar die erhöhten Krankheitsrisiken von Gruppen ab, wer-den aber Einzelpersonen nicht gerecht.Die Krankenversicherer stehen dafür ein, dass die Bestrebungen des Bundesrates, den Risikoausgleich weiter zu verbes-sern, konstruktiv und in enger Zusam-menarbeit mit der Branche erfolgen. Die Interessen der Versicherten müssen ge-wahrt bleiben. Die Verbesserung des Ri-sikoausgleichs muss zudem sachlich kor-rekt umsetzbar sein.

Kostenkontrolle weiterhin nötigDie Aufmerksamkeit der Patienten und Leistungserbringer gilt in der Regel nicht dem konsequenten Kostenmanagement. Gerade anders ist die Situation der Kran-kenversicherer in der sozialen Grund-versicherung: Sie sind dann erfolgreich, wenn ihre Kosten – und damit ihre Prä-mientarife – möglichst tief sind. Dies lässt sich durch erfolgreiches Kostenma-nagement, aber auch durch Risikoselek-tion erreichen. Während der sorgfältige Umgang mit fi nanziellen Ressourcen der Volkswirtschaft dient, ist die «Jagd auf gute Risiken» in einer Sozialversicherung politisch unerwünscht. (DHB)

Vertragsfreiheit als Chancengleichheit

Während der Sommersession hat der Zürcher Ständerat Felix Gutzwiller eine Motion eingereicht, welche nach dem Managed Care-Nein dazu die-nen könnte, die erstarrten gesundheits-politischen Fronten aufzuweichen. Er bringt eine neue Variante der Vertrags-freiheit ins Spiel, welche in einem Teil-bereich zum Zuge kommen soll: Der Bundesrat wird aufgefordert, die Ver-tragsfreiheit zwischen spezialisierten Ärzten und Krankenkassen im ambu-lanten Bereich einzuführen. Mindest-vorschriften sollen die Dichte der Spe-zialärzte in allen Regionen der Schweiz regeln und die Qualität der Leistun-gen im Sinne einer qualitativ hochste-henden und effi zienten Gesundheits-versorgung im ambulanten Bereich si-cherstellen. Der Vorstoss sieht vor, dass Ärzte im ambulanten Bereich privat und ohne Vertrag mit einem Kranken-versicherer praktizieren können. santé-suisse begrüsst grundsätzlich alle For-men, welche die Vertragsfreiheit und -autonomie der Vertragspartner bzw. den Wettbewerb stärken. Dies ist die zwingende Voraussetzung, damit sich kostengünstige medizinische Leistun-gen auf dem Markt gegenüber ineffi zi-enten und unnötigen durchsetzen kön-nen. Die Vertragsfreiheit ist zudem das richtige Mittel, damit ein grosser An-sturm auf Praxisbewilligungen nicht mehr automatisch zu einer Kostenex-plosion bei den Prämien führt. Aus-serdem könnte damit auf einen Zu-lassungsstopp verzichtet werden, der zwar positive Wirkung bei den Kos-ten erzielen kann, hingegen junge ge-genüber bereits etablierten Ärzten be-nachteiligt.

Zulassungsstopp als notrecht

Nach der Ablehnung der Managed Care-Vorlage am 17. Juni fordert CVP-Nationalrätin Ruth Humbel, den Zu-lassungsstopp für Spezialärzte in freier Praxis und in Spitalambulatorien wie-der einzuführen. Da santésuisse sich für ein liberales Gesundheitswesen einsetzt, kann ein Zulassungsstopp nur eine Notrechtsmassnahme sein, um

eine drohende Prämienexplosion in-folge vieler neuer Praxisbewilligungen zu vermeiden. Grundsätzlich ist die Vertragsfreiheit das angemessene Mit-tel, um die Kostenexplosion einzugren-zen und den Wettbewerb zu fördern: Im Wettbewerb hätten die jungen und etablierten Ärzte dieselben Chancen, gleichzeitig müssten die Prämienzahler nicht automatisch für alle ineffi zienten, unnötigen oder schlechten Leistungen bezahlen.

basler pharma-daig

Das Herz der Basler SP-Nationalrä-tin Silvia Schenker schlägt auch für die Pharmaindustrie. In ihrem Postulat be-zeichnet sie die derzeitige Methode der Preisfestsetzung als intransparent und fordert ein besseres Gleichgewicht «zwischen therapeutischem Wert und Wechselkursen». Dies ist Standortpo-litik. santésuisse anerkennt zwar die grosse Bedeutung der Pharmaindustrie für die Schweiz. Da die Patienten hier-zulande aber bereits heute überdurch-schnittlich hohe Medikamentenpreise bezahlen, sieht santésuisse keinen Grund für die Änderung der Berech-

nungsgrundlagen, soweit diese die Prä-mienzahlenden noch stärker belasten würden. Es muss betont werden, dass das Sparpotential bei den Medikamen-ten noch nicht ausgeschöpft ist.

Wir sind Monsieur santé

Seit Mitte Mai bloggen auf www.monsieur-sante.ch Mitarbeite-rinnen und Mitarbeiter des Kranken-kassenverbands santésuisse und sei-ner Tochtergesellschaften tarifsuisse ag und SASIS AG. Der Blog richtet sich an alle Versicherten in der Schweiz. Er gibt Einblick in die vielfältigen Facetten der Verbandsarbeit; zeigt auf, wo diese überall zu guter Letzt auch den Versi-cherten zu Gute kommt. Monsieur und Madame Santé vermitteln nützliche Rat-schläge zur Krankenversicherung, er-klären die Zusammenhänge unseres Schweizer Gesundheitssystems, zei-gen, wo sich der Verband überall im Interesse der Versicherten einsetzt, da-mit die Prämien nicht stärker ansteigen und kommentieren aktuelle politische Entwicklungen und Entscheide. Auf Twitter fi ndet man Monsieur Santé un-ter @monsieur_sante. (GPA)

editorial santésuisse für besserenrisikoausgleich 1

aufsichtsgesetz: prämienzahler muss gewinner sein 2

Weniger Werbeanrufedank santésuisse 3

in kürze 4

dr. Christoph Q. Meierdirektor santésuisse

Der Wettbewerb um die Kunden

zwingt die Krankenversicherer, die

Kosten möglichst tief zu halten.

Das ist gut für die Prämienzahler

und das Gesundheitswesen. Denn

für die Leistungserbringer gilt zu

oft umgekehrt: Grössere Menge

und höhere Preise bedeuten

bessere Verdienste. Der ökono-

misch erwünschte Wettbewerb

um tiefe Prämien und gute Versor-

gungsmodelle muss vom politisch

unerwünschten Wettbewerb um

gesunde Versicherte unterschieden

werden. santésuisse unterstützt

deshalb die Stossrichtung der par-

lamentarischen Vorstösse für einen

verfeinerten Risikoausgleich.

BrennpunktBrennpunktBrennpunktBrennpunktgesundheitspolitik 3/12

Page 2: Brennpunkt Nr. 03/2012

brennpunkt 3 | 2012brennpunkt 3 | 2012

Weniger TelefonWerbung dank sanTésuisse-MeldeforMular

Jetzt ist es amtlich: laut des Tätigkeitsberichts des ombudsmans der krankenversicherung kam es im Herbst 2011 zu weniger Äusserungen von Versicherten, die sich über belästigungen von Telefonmaklern geärgert haben. der ombudsman erwähnt in diesem Zusammenhang das Meldeformular von santésuisse.

Vor gut einem Jahr haben sich alle santésuisse angeschlossenen Versi-cherer freiwillig verpflichtet, die Te-lefonwerbung einzuschränken. Seit dem 1. Juni 2011 ist dieser Bran-chenkodex in Kraft und wird mit-tels eines Online-Meldeformulars überwacht. Bis zum 31. Mai 2012, dem ersten Jahr des Bestehens der freiwilligen Einschränkung der Tele-fonwerbung, sind 356 Beschwerden eingegangen. Als Verstösse identifi-ziert wurden 125 Meldungen. Zwei Drittel der Verstösse gehen auf un-qualifizierte «wilde Makler» zurück, die Kunden von sich aus kontaktier-ten, ohne einen Krankenversicherer zu nennen. Nur neun der Verstösse stammen von insgesamt sechs Krankenversicherern.

Ombudsstelle: Weniger BeschwerdenWas die santésuisse-Bilanz des Mo-nitorings zeigt, wird jetzt auch von Aussen durch den Ombudsman der Krankenversicherung bestätigt: Im Vergleich mit den Vorjahren gibt es deutlich weniger Reklamationen von verärgerten Versicherten im Zu-sammenhang mit dem Telefonterror

durch «wilde» Versicherungsvermitt-ler. Der Ombudsman Krankenver-sicherung schreibt in seinem Tätig-keitsbericht 2011: «Bezüglich Kas-senwechsel gibt es [...] Erfreuliches zu berichten. Die Ombudsstelle hat im Herbst 2011 deutlich weniger Äusse-rungen von Versicherten zur Kennt-nis erhalten, die sich über telefoni-sche Belästigung von Versicherungs-vermittlern im Sinne der Kaltakqui-sition geärgert haben. Betroffene Versicherte wurden auf das von santésuisse im Internet aufgeschal-tete Reklamationsformular aufmerk-sam gemacht, [...]»

Hintergrund des BranchenkodexSeit dem 1. Juni 2011 ist bei santésu-isse unter www.santesuisse.ch/de/meldeformular ein Online-Melde-formular aufgeschaltet, mit welchem allen Versicherten die Möglichkeit offensteht, mögliche Verstösse ge-gen den Branchenkodex zu mel-den. santésuisse wertet die hier und per Mail eintreffenden Meldun-gen laufend aus und führt ein wö-chentlich aktualisiertes Monitoring durch. Sämtliche santésuisse ange-schlossenen, in der obligatorischen

Grundversicherung tätigen Kran-kenversicherer, haben sich freiwil-lig verpflichtet, gegen fehlbare Mak-ler vorzugehen. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat als Aufsichts-behörde bei Bedarf jederzeit Zugriff auf das santésuisse-Monitoring.

UWG muss durchgesetzt werdenUm die Versicherten vor uner-wünschter Telefonwerbung aus al-len Branchen zu schützen, setzt sich santésuisse dafür ein, dass im Rah-men des Gesetzes gegen den unlau-teren Wettbewerb (UWG) einheit-lich für alle Branchen der Schutz der Konsumenten durchgesetzt wird. Das revidierte UWG wurde auf den 1. April 2012 in Kraft gesetzt. Verbo-ten sind nun unter anderem Werbe-anrufe trotz Sterneintrag. (GPA)

Die Massnahmen von santésuisse zeigen Wirkung: Laut Ombudsman kam es im letzten Prämienherbst zu weniger Reklamationen wegen Telefonwerbung.

foto

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eyst

on

e

Meldeformular wirkt:

•ZweiDrittelderVerstösse(d.h.80)durch wilde Makler

•NurneunVerstössedurchKranken-versicherer

•GemässOmbudsmandeutlichweni-ger beschwerden

TransparenZ und WeTTbeWerb sTÄrken

santésuisse begrüsst einen verbesserten Vollzug der geltenden bestimmungen in der sozialen krankenversicherung. einheitliche governance-kriterien und Transparenz sollen schweizweit und für alle Marktteilnehmer gelten. die verbesserte aufsicht soll gleichzeitig den regulierten Wettbewerb stärken.

Eine verbesserte Aufsicht heisst Si-cherung des Vollzugs der beste-henden gesetzlichen Bestimmun-gen. Einheitliche Governance-Krite-rien für alle Krankenversicherer und eine verbesserte Transparenz ver-sprechen Verbesserungen.

Versicherte müssen profitierenEntscheidend ist der Nutzen für die Versicherten: Die Neuerungen müs-sen sinnvoll, praktikabel und ver-hältnismässig sein. Der regulierte Wettbewerb soll gestärkt, anstatt durch Bürokratie verteuert werden. Am Ende muss der Prämienzahler der Gewinner sein.

Im Fokus einer zeitgemässen Auf-sicht in der sozialen Krankenversi-cherung stehen vier Bereiche.

Vier zentrale AufsichtsbereicheErstens: die Überwachung der fi-nanziellen Sicherheit der Versiche-rer; zweitens: im Bedarfsfall recht-zeitige Massnahmen zu deren Wie-derherstellung; drittens: die Ge-währleistung einer gesetzmässigen und schweizweit einheitlichen Durchführung; sowie viertens: die Verhinderung von Missbräuchen zu Lasten der Versicherten einerseits und des Wettbewerbs unter den Krankenversicherern andererseits.

Eine zentrale Aufgabe der Aufsicht ist auch künftig die Genehmigung der Prämientarife der einzelnen Krankenversicherer. Es geht dabei um die Sicherstellung von kostende-ckenden Prämien pro Kanton bzw. Prämienregion sowie die Verhinde-rung von unerwünschten Quersub-ventionierungen von Prämien zwi-schen den Kantonen. Der beste-hende unternehmerische Spielraum des einzelnen Krankenversicherers soll hingegen respektiert werden: Die unterschiedlichen Kompetenzen und Aufgaben zwischen der Auf-sicht und den beaufsichtigten Kran-kenversicherern müssen klar ge-trennt bleiben. Konkret soll die Auf-sicht keine unternehmerischen Ent-scheide treffen. Die Bestimmung der Prämienhöhe oder die Rücker-stattung von Prämien via Aufsichts-entscheide ist deshalb abzulehnen.

Im KVG regelnEin zentrales Charakteristikum der sozialen Krankenversicherung ist der freiheitliche Wettbewerb der Krankenversicherer. Mit der verbes-serten Aufsicht soll auch der Markt gestärkt werden. Die bereits sehr begrenzte Autonomie der Versiche-rer darf nur soweit als nötig ein-geschränkt werden. Die Aufsicht kann weder vorgesetzte Behörde der Krankenversicherer sein, noch eine eigentliche Dienstaufsicht sein. Die Thematik der Aufsicht über die Krankenversicherungen ist klar be-grenzt. Eine Regelung in einem se-paraten Gesetz würde zu Koordi-nationsproblemen führen und die Übersicht erschweren. In den an-deren Sozialversicherungszweigen, in denen sich letztlich analoge Auf-sichtsfragen stellen, befindet sich die Aufsicht zurecht immer im je-weiligen Haupterlass. santésuisse empfiehlt, die verbesserte Aufsicht direkt im KVG vorzunehmen. (DHB)

Mehr Durchblick: Die verbesserte Aufsicht soll direkt im KVG verankert werden.

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brennpunkt 3 | 2012brennpunkt 3 | 2012

Weniger TelefonWerbung dank sanTésuisse-MeldeforMular

Jetzt ist es amtlich: laut des Tätigkeitsberichts des ombudsmans der krankenversicherung kam es im Herbst 2011 zu weniger Äusserungen von Versicherten, die sich über belästigungen von Telefonmaklern geärgert haben. der ombudsman erwähnt in diesem Zusammenhang das Meldeformular von santésuisse.

Vor gut einem Jahr haben sich alle santésuisse angeschlossenen Versi-cherer freiwillig verpflichtet, die Te-lefonwerbung einzuschränken. Seit dem 1. Juni 2011 ist dieser Bran-chenkodex in Kraft und wird mit-tels eines Online-Meldeformulars überwacht. Bis zum 31. Mai 2012, dem ersten Jahr des Bestehens der freiwilligen Einschränkung der Tele-fonwerbung, sind 356 Beschwerden eingegangen. Als Verstösse identifi-ziert wurden 125 Meldungen. Zwei Drittel der Verstösse gehen auf un-qualifizierte «wilde Makler» zurück, die Kunden von sich aus kontaktier-ten, ohne einen Krankenversicherer zu nennen. Nur neun der Verstösse stammen von insgesamt sechs Krankenversicherern.

Ombudsstelle: Weniger BeschwerdenWas die santésuisse-Bilanz des Mo-nitorings zeigt, wird jetzt auch von Aussen durch den Ombudsman der Krankenversicherung bestätigt: Im Vergleich mit den Vorjahren gibt es deutlich weniger Reklamationen von verärgerten Versicherten im Zu-sammenhang mit dem Telefonterror

durch «wilde» Versicherungsvermitt-ler. Der Ombudsman Krankenver-sicherung schreibt in seinem Tätig-keitsbericht 2011: «Bezüglich Kas-senwechsel gibt es [...] Erfreuliches zu berichten. Die Ombudsstelle hat im Herbst 2011 deutlich weniger Äusse-rungen von Versicherten zur Kennt-nis erhalten, die sich über telefoni-sche Belästigung von Versicherungs-vermittlern im Sinne der Kaltakqui-sition geärgert haben. Betroffene Versicherte wurden auf das von santésuisse im Internet aufgeschal-tete Reklamationsformular aufmerk-sam gemacht, [...]»

Hintergrund des BranchenkodexSeit dem 1. Juni 2011 ist bei santésu-isse unter www.santesuisse.ch/de/meldeformular ein Online-Melde-formular aufgeschaltet, mit welchem allen Versicherten die Möglichkeit offensteht, mögliche Verstösse ge-gen den Branchenkodex zu mel-den. santésuisse wertet die hier und per Mail eintreffenden Meldun-gen laufend aus und führt ein wö-chentlich aktualisiertes Monitoring durch. Sämtliche santésuisse ange-schlossenen, in der obligatorischen

Grundversicherung tätigen Kran-kenversicherer, haben sich freiwil-lig verpflichtet, gegen fehlbare Mak-ler vorzugehen. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat als Aufsichts-behörde bei Bedarf jederzeit Zugriff auf das santésuisse-Monitoring.

UWG muss durchgesetzt werdenUm die Versicherten vor uner-wünschter Telefonwerbung aus al-len Branchen zu schützen, setzt sich santésuisse dafür ein, dass im Rah-men des Gesetzes gegen den unlau-teren Wettbewerb (UWG) einheit-lich für alle Branchen der Schutz der Konsumenten durchgesetzt wird. Das revidierte UWG wurde auf den 1. April 2012 in Kraft gesetzt. Verbo-ten sind nun unter anderem Werbe-anrufe trotz Sterneintrag. (GPA)

Die Massnahmen von santésuisse zeigen Wirkung: Laut Ombudsman kam es im letzten Prämienherbst zu weniger Reklamationen wegen Telefonwerbung.

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Meldeformular wirkt:

•ZweiDrittelderVerstösse(d.h.80)durch wilde Makler

•NurneunVerstössedurchKranken-versicherer

•GemässOmbudsmandeutlichweni-ger beschwerden

TransparenZ und WeTTbeWerb sTÄrken

santésuisse begrüsst einen verbesserten Vollzug der geltenden bestimmungen in der sozialen krankenversicherung. einheitliche governance-kriterien und Transparenz sollen schweizweit und für alle Marktteilnehmer gelten. die verbesserte aufsicht soll gleichzeitig den regulierten Wettbewerb stärken.

Eine verbesserte Aufsicht heisst Si-cherung des Vollzugs der beste-henden gesetzlichen Bestimmun-gen. Einheitliche Governance-Krite-rien für alle Krankenversicherer und eine verbesserte Transparenz ver-sprechen Verbesserungen.

Versicherte müssen profitierenEntscheidend ist der Nutzen für die Versicherten: Die Neuerungen müs-sen sinnvoll, praktikabel und ver-hältnismässig sein. Der regulierte Wettbewerb soll gestärkt, anstatt durch Bürokratie verteuert werden. Am Ende muss der Prämienzahler der Gewinner sein.

Im Fokus einer zeitgemässen Auf-sicht in der sozialen Krankenversi-cherung stehen vier Bereiche.

Vier zentrale AufsichtsbereicheErstens: die Überwachung der fi-nanziellen Sicherheit der Versiche-rer; zweitens: im Bedarfsfall recht-zeitige Massnahmen zu deren Wie-derherstellung; drittens: die Ge-währleistung einer gesetzmässigen und schweizweit einheitlichen Durchführung; sowie viertens: die Verhinderung von Missbräuchen zu Lasten der Versicherten einerseits und des Wettbewerbs unter den Krankenversicherern andererseits.

Eine zentrale Aufgabe der Aufsicht ist auch künftig die Genehmigung der Prämientarife der einzelnen Krankenversicherer. Es geht dabei um die Sicherstellung von kostende-ckenden Prämien pro Kanton bzw. Prämienregion sowie die Verhinde-rung von unerwünschten Quersub-ventionierungen von Prämien zwi-schen den Kantonen. Der beste-hende unternehmerische Spielraum des einzelnen Krankenversicherers soll hingegen respektiert werden: Die unterschiedlichen Kompetenzen und Aufgaben zwischen der Auf-sicht und den beaufsichtigten Kran-kenversicherern müssen klar ge-trennt bleiben. Konkret soll die Auf-sicht keine unternehmerischen Ent-scheide treffen. Die Bestimmung der Prämienhöhe oder die Rücker-stattung von Prämien via Aufsichts-entscheide ist deshalb abzulehnen.

Im KVG regelnEin zentrales Charakteristikum der sozialen Krankenversicherung ist der freiheitliche Wettbewerb der Krankenversicherer. Mit der verbes-serten Aufsicht soll auch der Markt gestärkt werden. Die bereits sehr begrenzte Autonomie der Versiche-rer darf nur soweit als nötig ein-geschränkt werden. Die Aufsicht kann weder vorgesetzte Behörde der Krankenversicherer sein, noch eine eigentliche Dienstaufsicht sein. Die Thematik der Aufsicht über die Krankenversicherungen ist klar be-grenzt. Eine Regelung in einem se-paraten Gesetz würde zu Koordi-nationsproblemen führen und die Übersicht erschweren. In den an-deren Sozialversicherungszweigen, in denen sich letztlich analoge Auf-sichtsfragen stellen, befindet sich die Aufsicht zurecht immer im je-weiligen Haupterlass. santésuisse empfiehlt, die verbesserte Aufsicht direkt im KVG vorzunehmen. (DHB)

Mehr Durchblick: Die verbesserte Aufsicht soll direkt im KVG verankert werden.

Page 4: Brennpunkt Nr. 03/2012

iMpressuMHERAUSGEBER santésuisse – die schweizer krankenversicherer, römerstrasse 20, postfach, 4502 solothurn REDAKTION gregor patorski, daniel Habegger,frédérique scherrer, abt. politik und kommunikation, postfach, 4502 solothurn, Tel. 032 625 41 54, fax: 032 625 41 51, e-Mail: [email protected], Homepage: www.santesuisse.ch, blog: www.monsieur-sante.ch PRODUKTION City-offset, solothurnstrasse 84, 2540 grenchen TITELBILD keystone

in kÜrZe

brennpunkt 3 | 2012brennpunkt 3 | 2012

inHalT

santésuisse unterstützt besseren risikoausgleich

der Wettbewerb in der sozialen krankenversicherung ist die notwendige Voraussetzung, damit die leistungen kostengünstig und effizient erfolgen. dies dient den Versicherten und dem steuerzahler. politisch nicht erwünscht ist hingegen die risikoselektion. santésuisse unterstützt deshalb Massnahmen, damit sich der Wettbewerb noch stärker auf die krankheitsbehandlung fokussiert.

Insgesamt hat sich das heutige System der sozialen Krankenversicherung be-währt: Der Souverän ist mit der Quali-tät der Versorgung sehr zufrieden und lehnt alle weitergehenden Änderungen seit Jahren ab. Gezielte Verbesserungen, die das bisherige System nicht in Frage stellen, sind dennoch möglich. Dazu ge-hört die Verminderung der Risikoselek-tion. Sie kann durch eine sinnvolle Er-gänzung der Ausgleichskriterien im am-bulanten Bereich erreicht werden. Dies zum einen deshalb, weil schwere und chronische Erkrankungen heute zuneh-mend ambulant behandelt werden. Zum anderen wurde der Risikoausgleich per Anfang 2012 mit dem Kriterium von drei aufeinanderfolgenden Heim- oder Spital-tagen ergänzt, welches den ambulanten Bereich nicht berücksichtigt.

Neue KriterienAls neue Kriterien stehen pharmazeuti-sche Kostengruppen zur Diskussion. Mit dieser Massnahme soll die ausgleichende Wirkung des 2012 auf Spital- und Heim-aufenthalte erweiterten Risikoausgleichs nochmals gesteigert werden können. Mit pharmazeutischen Kostengruppen sind zugleich zwei Erwartungen verbunden: Nach dem stationären soll auch im am-bulanten Bereich der Risikoausgleich

verstärkt werden, zudem würde ein di-rekter Krankheitsindikator eingeführt. Die bisherigen Indikatoren Alter und Geschlecht bilden zwar die erhöhten Krankheitsrisiken von Gruppen ab, wer-den aber Einzelpersonen nicht gerecht.Die Krankenversicherer stehen dafür ein, dass die Bestrebungen des Bundesrates, den Risikoausgleich weiter zu verbes-sern, konstruktiv und in enger Zusam-menarbeit mit der Branche erfolgen. Die Interessen der Versicherten müssen ge-wahrt bleiben. Die Verbesserung des Ri-sikoausgleichs muss zudem sachlich kor-rekt umsetzbar sein.

Kostenkontrolle weiterhin nötigDie Aufmerksamkeit der Patienten und Leistungserbringer gilt in der Regel nicht dem konsequenten Kostenmanagement. Gerade anders ist die Situation der Kran-kenversicherer in der sozialen Grund-versicherung: Sie sind dann erfolgreich, wenn ihre Kosten – und damit ihre Prä-mientarife – möglichst tief sind. Dies lässt sich durch erfolgreiches Kostenma-nagement, aber auch durch Risikoselek-tion erreichen. Während der sorgfältige Umgang mit fi nanziellen Ressourcen der Volkswirtschaft dient, ist die «Jagd auf gute Risiken» in einer Sozialversicherung politisch unerwünscht. (DHB)

Vertragsfreiheit als Chancengleichheit

Während der Sommersession hat der Zürcher Ständerat Felix Gutzwiller eine Motion eingereicht, welche nach dem Managed Care-Nein dazu die-nen könnte, die erstarrten gesundheits-politischen Fronten aufzuweichen. Er bringt eine neue Variante der Vertrags-freiheit ins Spiel, welche in einem Teil-bereich zum Zuge kommen soll: Der Bundesrat wird aufgefordert, die Ver-tragsfreiheit zwischen spezialisierten Ärzten und Krankenkassen im ambu-lanten Bereich einzuführen. Mindest-vorschriften sollen die Dichte der Spe-zialärzte in allen Regionen der Schweiz regeln und die Qualität der Leistun-gen im Sinne einer qualitativ hochste-henden und effi zienten Gesundheits-versorgung im ambulanten Bereich si-cherstellen. Der Vorstoss sieht vor, dass Ärzte im ambulanten Bereich privat und ohne Vertrag mit einem Kranken-versicherer praktizieren können. santé-suisse begrüsst grundsätzlich alle For-men, welche die Vertragsfreiheit und -autonomie der Vertragspartner bzw. den Wettbewerb stärken. Dies ist die zwingende Voraussetzung, damit sich kostengünstige medizinische Leistun-gen auf dem Markt gegenüber ineffi zi-enten und unnötigen durchsetzen kön-nen. Die Vertragsfreiheit ist zudem das richtige Mittel, damit ein grosser An-sturm auf Praxisbewilligungen nicht mehr automatisch zu einer Kostenex-plosion bei den Prämien führt. Aus-serdem könnte damit auf einen Zu-lassungsstopp verzichtet werden, der zwar positive Wirkung bei den Kos-ten erzielen kann, hingegen junge ge-genüber bereits etablierten Ärzten be-nachteiligt.

Zulassungsstopp als notrecht

Nach der Ablehnung der Managed Care-Vorlage am 17. Juni fordert CVP-Nationalrätin Ruth Humbel, den Zu-lassungsstopp für Spezialärzte in freier Praxis und in Spitalambulatorien wie-der einzuführen. Da santésuisse sich für ein liberales Gesundheitswesen einsetzt, kann ein Zulassungsstopp nur eine Notrechtsmassnahme sein, um

eine drohende Prämienexplosion in-folge vieler neuer Praxisbewilligungen zu vermeiden. Grundsätzlich ist die Vertragsfreiheit das angemessene Mit-tel, um die Kostenexplosion einzugren-zen und den Wettbewerb zu fördern: Im Wettbewerb hätten die jungen und etablierten Ärzte dieselben Chancen, gleichzeitig müssten die Prämienzahler nicht automatisch für alle ineffi zienten, unnötigen oder schlechten Leistungen bezahlen.

basler pharma-daig

Das Herz der Basler SP-Nationalrä-tin Silvia Schenker schlägt auch für die Pharmaindustrie. In ihrem Postulat be-zeichnet sie die derzeitige Methode der Preisfestsetzung als intransparent und fordert ein besseres Gleichgewicht «zwischen therapeutischem Wert und Wechselkursen». Dies ist Standortpo-litik. santésuisse anerkennt zwar die grosse Bedeutung der Pharmaindustrie für die Schweiz. Da die Patienten hier-zulande aber bereits heute überdurch-schnittlich hohe Medikamentenpreise bezahlen, sieht santésuisse keinen Grund für die Änderung der Berech-

nungsgrundlagen, soweit diese die Prä-mienzahlenden noch stärker belasten würden. Es muss betont werden, dass das Sparpotential bei den Medikamen-ten noch nicht ausgeschöpft ist.

Wir sind Monsieur santé

Seit Mitte Mai bloggen auf www.monsieur-sante.ch Mitarbeite-rinnen und Mitarbeiter des Kranken-kassenverbands santésuisse und sei-ner Tochtergesellschaften tarifsuisse ag und SASIS AG. Der Blog richtet sich an alle Versicherten in der Schweiz. Er gibt Einblick in die vielfältigen Facetten der Verbandsarbeit; zeigt auf, wo diese überall zu guter Letzt auch den Versi-cherten zu Gute kommt. Monsieur und Madame Santé vermitteln nützliche Rat-schläge zur Krankenversicherung, er-klären die Zusammenhänge unseres Schweizer Gesundheitssystems, zei-gen, wo sich der Verband überall im Interesse der Versicherten einsetzt, da-mit die Prämien nicht stärker ansteigen und kommentieren aktuelle politische Entwicklungen und Entscheide. Auf Twitter fi ndet man Monsieur Santé un-ter @monsieur_sante. (GPA)

editorial santésuisse für besserenrisikoausgleich 1

aufsichtsgesetz: prämienzahler muss gewinner sein 2

Weniger Werbeanrufedank santésuisse 3

in kürze 4

dr. Christoph Q. Meierdirektor santésuisse

Der Wettbewerb um die Kunden

zwingt die Krankenversicherer, die

Kosten möglichst tief zu halten.

Das ist gut für die Prämienzahler

und das Gesundheitswesen. Denn

für die Leistungserbringer gilt zu

oft umgekehrt: Grössere Menge

und höhere Preise bedeuten

bessere Verdienste. Der ökono-

misch erwünschte Wettbewerb

um tiefe Prämien und gute Versor-

gungsmodelle muss vom politisch

unerwünschten Wettbewerb um

gesunde Versicherte unterschieden

werden. santésuisse unterstützt

deshalb die Stossrichtung der par-

lamentarischen Vorstösse für einen

verfeinerten Risikoausgleich.

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