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Vorteile überzeugen – Nachhaltige Beschaffung in der kommunalen Praxis

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Vorteile überzeugen – Nachhaltige Beschaffung in derkommunalen Praxis

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Inhalt

Potenziale nachhaltiger Beschaffung in Kommunen 3

Blick in die Praxis 4

Was machen die Kommunen? Wo liegen die Vorteile?

Wie organisieren Kommunen das? 7

Beispiele für Organisation und Struktur nachhaltiger Beschaffung in Kommunen

Was kann getan werden? 12

Schritte zu einem nachhaltigen Beschaffungswesen in Kommunen

Kriterien für die nachhaltige Beschaffung in Kommunen 14

Gebäudesanierung 15Ökostrom 20Bürogeräte 22Busse und Busdienstleistungen 23Reinigungsmittel und -dienstleistungen 24Lebensmittel 26

Serviceteil 27

Impressum 28

2 agenda-transfer l Nachhaltige Beschaffung in Kommunen

Der Einsatz nachhaltiger Produkte spart Geld –die Kommunen können Vorbild für Verbraucherinnen und Verbraucher sein.

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Potenziale nachhaltiger Beschaffung in Kommunen

Großer Marktanteil kommunaler BeschaffungIn Deutschland beträgt das Volumen für dieVergabe öffentlicher Aufträge von Bund,Ländern, Kommunen und kommunalen Unter-nehmen derzeit pro Jahr etwa 250 MilliardenEuro. Das sind immerhin rund 12 Prozent desdeutschen Bruttoinlandsproduktes. Dabei ent-fällt auf die kommunale Ebene ein Anteil vonbis zu 60 Prozent – ein beachtliches Potenzial.Städte und Gemeinden haben damit als kauf-kräftige Nachfrager von Waren und Dienst-leistungen viele Möglichkeiten, die Märkte zu verändern und so zum Beispiel auch dieUmwelt zu entlasten.

Das kommunale Beschaffungswesen kanndamit auch einen signifikanten Beitrag füreine zukunftsfähige Entwicklung leisten. DerSchlüssel dazu liegt im Einkauf nachhaltigerProdukte und Dienstleistungen. Das Spektrumreicht von energieeffizienten Computern undKopierern über Holzprodukte aus nachhaltigerWaldbewirtschaftung, umweltfreundlichenBussen bis hin zu fair gehandeltenLebensmitteln und „sauberer“ Kleidung.Schon jetzt gibt es in dieser Hinsicht zahl-reiche kommunale Aktivitäten.

Kommunen werden zumInnovationsmotorStädte und Gemeinden können auch zumMotor für Innovationen in zahlreichen Pro-dukt- und Dienstleistungsbereichen werden,wenn sie die Nutzung von langlebigen, ener-gieeffizienten Produkten fördern, die Klima,Umwelt und Gesundheit schonen und unterfairen Bedingungen hergestellt werden. Jegrößer ihre Nachfrage nach solchen umwelt-freundlichen Produkten, Technologien undDienstleistungen ist, desto mehr werden dieHersteller angeregt, diese zu entwickeln undanzubieten.

Vor allem bei der Energieversorgung, der Stei-gerung der Energieeffizienz und beim Verkehrkönnen die Städte und Gemeinden wesentlichzu einer nachhaltigen Entwicklung beitragen.So vermindern beispielsweise der Bezug vonÖkostrom für öffentliche Gebäude und Ein-

richtungen, die energieoptimierte Sanierungkommunaler Gebäude und der Einsatz ener-gieeffizienter Bürogeräte den Ausstoß von CO2 ganz beträchtlich. Die nachhaltigeöffentliche Beschaffung wird damit zu einemwichtigen Baustein für die zukunftsfähigeKommunalentwicklung. Denn so entlasten dieKommunen nicht nur die Umwelt, sondern siesparen auch an ohnehin immer knapper wer-denden Ressourcen, wirtschaften effizienterund entlasten schließlich ihre Haushalte.

Nachhaltige Beschaffung fürverantwortungsvollen KonsumAuf diese Weise tragen Kommunen auch zurErreichung nationaler und internationalerNachhaltigkeitsziele bei. Kommunen könnenVorreiter für nachhaltige Produktions- undKonsummuster sein. Ihre Vorbildwirkung trägtdazu bei, Bürgerinnen und Bürger zu überzeu-gen, dass der Einsatz nachhaltiger Produktenicht nur die Umwelt schont, sondern auchhelfen kann, Geld zu sparen. So wird dieöffentliche Hand zu einem Vorreiter für einennachhaltigeren, Ressourcen schonendenLebensstil der privaten Verbraucherinnen und Verbraucher.

Die vorliegende Broschüre möchte darüberinformieren, was bereits heute auf diesemGebiet praktisch und rechtlich möglich ist.Gute Beispiele aus der Praxis illustrieren da-rüber hinaus Erfahrungen aus Städten undGemeinden, die bereits Schritte in diese Rich-tung getan haben. Mit entsprechenden Infor-mationen, Argumenten und Beispielen möch-ten wir noch mehr Kommunen anregen, ihrgroßes Potenzial nachhaltig zu nutzen.

Nachhaltige Produkte – Fair gehandelte Lebensmittel.

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›Die nachhaltigeBeschaffung wird zu einemBaustein für diezukunftsfähigeKommunal-entwicklung‹

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4 agenda-transfer l Nachhaltige Beschaffung in Kommunen

Blick in die Praxis

Der Blick in die Praxis zeigt einerseits, dassdas bestehende Potenzial für eine nachhaltigekommunale Beschaffung derzeit bei Weitemnicht ausgeschöpft wird. Vielen Kommunenscheint der Einkauf umweltfreundlicher inno-vativer Produkte auf den ersten Blick schlichtzu teuer, bei anderen bestehen Unsicherhei-ten, was im Rahmen des Vergaberechtes über-haupt zulässig ist. Wieder andere habenSchwierigkeiten, entsprechende Produkte undDienstleistungen aus dem mitunter etwasunübersichtlichen Angebot auszuwählen.

Andererseits gibt es seit einigen Jahren inimmer mehr Städten und Gemeinden guteBeispiele für erfolgreiche Wege und Strate-gien, wie diese Hürden überwunden werdenkönnen und so das Beschaffungswesen nach-haltiger ausgerichtet und von den Vorteilenprofitiert werden kann. Eine zunehmendeAnzahl von Kommunen in Deutschland trägtdurch den Einkauf entsprechender Produkteund Dienstleistungen bereits zu einer nachhal-tigen Entwicklung bei. Sie beziehen Strom auserneuerbaren Energien, beschaffen energie-effiziente Bürogeräte und nachhaltig produ-

zierte Lebensmittel. Dabei steht neben demsparsamen Umgang mit den immer knapperwerdenden Ressourcen und der erreichbarenUmweltentlastung angesichts der oft ange-spannten Haushaltslage der Kommunenzunehmend auch der finanzielle Aspekt imVordergrund. Zum Beispiel: Der Einsatz ener-gieeffizienter Geräte senkt die Stromkostenund technische Modernisierungen reduzierenden Wasserverbrauch und die Heizkostenöffentlicher Gebäude.

Vor allem, wenn bei der Ermittlung des wirt-schaftlichsten Angebots auf die Lebenszyklus-kosten eines Produkts geachtet wird, sindnachhaltige Produkte meist günstiger – auchwenn sie mitunter in der Anschaffung etwasteurer sind. Da sich mit der Verbesserung derEnergieeffizienz in der Regel am meisten spa-ren lässt, liegt der Schwerpunkt entsprechen-der Aktivitäten von Städten und Gemeindenheute vielfach dort.

Was machen die Kommunen? Wo liegen die Vorteile?

›Das Potenzial für nachhaltigekommunale Beschaffung istbei Weitem nichtausgeschöpft‹

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Vergaberecht bietet großenHandlungsspielraum

Die neuen EU-Vergaberichtlinien 2004/17/EG(Sektorenrichtlinie) und 2004/18/EG (Klassi-sche Richtlinie) vom 31. März 2004 lassen eineBerücksichtigung von Umweltbelangen und sozialen Aspekten bei der öffentlichen Beschaf-fung ausdrücklich zu. Die Vergaberichtlinien derEU sind beispielsweise abrufbar auf den Inter-netseiten des Bundeswirtschaftsministeriums(www.bmwi.de � Wirtschaft � Wirtschafts-politik � Öffentliche Aufträge � Vergabe-rechtvorschriften). Mit Inkrafttreten der DrittenVerordnung zur Änderung der Vergabeverord-nung am 01. November 2006 wurde die Um-setzung dieser Richtlinien in nationales Rechtweitestgehend abgeschlossen (so genannte„erste Etappe“ der Vergaberechtsreform inDeutschland). Dies scheint allerdings nochnicht in allen Kommunen hinreichend bekanntzu sein. Nach wie vor empfinden viele das The-ma „Nachhaltige Beschaffung“ als kompliziertund unsicher. Daher ist es wichtig, die beste-henden rechtlichen Handlungsspielräume fürdie Kommunen noch besser zu kommunizieren.

Verankerung im Alltag der Verwaltungen ist entscheidend

Ob es vor Ort gelingt, die rechtlichen Spiel-räume für eine nachhaltige Beschaffung auszu-schöpfen, hat viel damit zu tun, wie das Themain der Verwaltung verankert ist. In einigen Kom-munen gelingt es bisher gar nicht, da der ver-meintlich hohe Zeitaufwand und die Komple-xität des Themas viele Akteure abschrecken.Auch seit Jahren eingespielte Arbeitsabläufe er-schweren die Umstellung auf die Beschaffungnachhaltiger Produkte und Dienstleistungen.

Neues Vergaberecht! Jetzt erst recht nachhaltig beschaffen.Zum 1. November 2006 wurden die wesentlichen Inhalte der EU-Vergaberichtlinien 2004/17/EG (Sektorenrichtlinie) und 2004/18/EG (Klassische Richtlinie) in nationales Recht umgesetzt.

Was ist rechtlich möglich?Es besteht die Möglichkeit, Umweltaspekte bei Ausschreibungen zu berücksichtigen, z. B. bei

� der Definition des Auftragsgegenstandes (z.B. Gebäude mit Sonnenkollektoren, Elektrobusse,energieeffiziente Computer),

� der Festlegung der technischen Spezifikationen, etwa durch Vorgabe von Grundstoffen (z.B. Fensterrahmen ausHolz) oder von Produktionsverfahren, um die (un-)sichtbaren Anforderungen an das Produkt oder die Leistungzu spezifizieren (z.B. organisch gewachsene oder fair gehandelte Nahrungsmittel, Ökostrom),

� der Verwendung von Umweltzeichenanforderungen als technische Spezifikation unter Zulassung anderervergleichbarer Nachweise,

� der Zulassung von Varianten mit höherer Umweltverträglichkeit,

� der Auswahl der Bieter (z.B. Unzulässigkeit bei Nichtbeachtung der Umweltgesetze, Anforderungen antechnische Leistungsfähigkeit, sofern die Ausführung des Auftrages dadurch beeinflusst wird),

� der Zuschlagserteilung durch Benennung produktbezogener Kriterien, die einen unmittelbar oder mittelbarwirtschaftlichen Nutzen für den Auftraggeber haben (z.B. Energieverbrauch; Abgaswerte; Folgekosten),

� der Aufnahme zusätzlicher Kriterien (als Nebenbedingung oder bei gleichwertigen Angeboten) und

� bei der Vertragsausführung, sofern für die Leistung oder Ausführung des Auftrages von Belang (z.B. größere Verpackungen, recyclebares Verpackungsmaterial, Rücknahme von Abfall).

(Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie www.bmwi.de)

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Recycling – ein Umweltaspekt, den man bei Ausschreibungen berücksichtigen kann.

„Saubere“ Dienstkleidung – ein wichtiger Aspektbei der kommunalen Beschaffung.

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›Fit für die Zukunft durchsparsamen Einsatz von Ressourcen‹

6 agenda-transfer l Nachhaltige Beschaffung in Kommunen

Nachhaltige Beschaffung verbindet mehrereZiele: Aus ökologischer Sicht sollen Stoff- undEnergieflüsse sowie schädliche Emissionenreduziert werden. Auch ökonomisch wirkt sichnachhaltige Beschaffung positiv aus, weil diewirtschaftliche Effizienz gesteigert und Folge-kosten vermieden werden. In sozialer Hinsichtengagiert sich die Kommune mit nachhaltigerBeschaffung für eine solidarische Gesellschaftund trägt zur Reduktion sozialer Folgekostenbei.

Kommunen sparen Ressourcenund GeldVor allem konkrete Zahlen belegen die Vor-teile nachhaltiger Beschaffung: Die StadtDarmstadt hat beispielsweise errechnet, dassdurch den Bezug von 80 Prozent Ökostrom2.600 t CO2 pro Jahr weniger emittiert werden. In Frankfurt/M. kostet die jährlicheSteigerung des Anteils von Strom aus erneuer-baren Energien der Stadt lediglich 0,2 Prozentmehr. Bei anderen Produkten und Dienstleis-tungen gilt es, den kompletten Lebenszyklusin die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung einzube-ziehen. Die Stadt Münster hat ihre Computermit energiesparenden Flachbildschirmenausgestattet und spart damit pro Bildschirm30 bis 40 Kilowattstunden pro Jahr ein. DerHaushalt wird so um etwa 14.000 Euro jähr-lich entlastet. Die Stadt Tübingen gibt jährlich35.000 Euro weniger für Reinigungsmittelaus, seit ein innovativer Produktherstellergefunden wurde, dessen Produkte keine um-weltschädlichen Substanzen enthalten, unddie Reinigungsdienstleistungen zentralisiertwurden.

Kommunen sichern die DaseinsvorsorgeDie Umstellung auf eine nachhaltige Beschaf-fung trägt auch dazu bei, die kommunaleDaseinsvorsorge zu sichern. Durch den spar-samen Einsatz von Ressourcen, die Verbesse-rung der Energieeffizienz und die damit ein-hergehende Entlastung öffentlicher Haushaltemachen sich die Kommunen fit für die Zu-kunft. Bei der Beschaffung von Produkten undDienstleistungen spielt in vielen Kommunenneben dem Preis vor allem die Verantwortungfür zukünftige Generationen eine Rolle.

Kommunen übernehmen VerantwortungNicht nur wegen der konkreten wirtschaft-lichen Vorteile engagieren sich etliche Kom-munen für eine nachhaltige Beschaffung,sondern auch, weil sie Verantwortung für eineintakte, gesunde Umwelt und soziale Gerech-tigkeit übernehmen wollen. So setzt die kleineGemeinde Königsfeld im Schwarzwald nichtzuletzt wegen ihrer Vorbildfunktion auf Öko-strom. Sie will auch ihre Bürgerinnen und Bür-ger anregen, auf die Nutzung erneuerbarerEnergien umzusteigen. Auch viele andereKommunen wollen mit der Beschaffung vonÖkostrom einen aktiven Beitrag zumKlimaschutz leisten. Die Stadt Heidelbergvermeidet beispielsweise durch den Bezugvon 25 Prozent Ökostrom den Ausstoß von4.400 t CO2 pro Jahr.

Wo liegen die Vorteile?

Durch den Bezug von Ökostrom kann die CO2 -Emission verringert werden.

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agenda-transfer l Nachhaltige Beschaffung in Kommunen 7

Die öffentliche Beschaffung umfasst eine Viel-zahl von Produkten und Dienstleistungen fürdie kommunale Verwaltung und Einrichtun-gen, wie Kindergärten, Schulen oder die kom-munalen Verkehrsbetriebe. Die Organisationdes kommunalen Beschaffungswesens istmeist in entsprechenden Beschaffungsordnun-gen geregelt. Hier ist festgelegt, welche dies-bezüglichen Aufgaben die einzelnen Ämterhaben und nach welchen Grundsätzen in derStadt beschafft wird. Es kann auch sein, dassdie Beschaffung in Kommunen sowohl zentralals auch dezentral organisiert ist. Die zentra-len Beschaffungsstellen koordinieren dann dieBeschaffung und beraten bei der Umsetzungder Beschaffungsordnung. Oft sind diese zen-tralen Stellen auch zuständig für den Einkauf

von Computern und Bürogeräten und vonanderen Produkten, die in der gesamten Ver-waltung zum Einsatz kommen. Daneben sinddie einzelnen Ämter oder Fachbereiche für dieBeschaffung von Produkten für ihren konkretenArbeitsbereich selbst zuständig. So ist zum Bei-spiel das Hochbauamt oft für den Einkauf vonBeleuchtungseinrichtungen und sanitären An-lagen verantwortlich. Die dezentralen Beschaf-fungsstellen sollen darüber hinaus dazu beitra-gen, alle beteiligten Mitarbeiterinnen und Mit-arbeiter entsprechend zu schulen und für diePrinzipien einer nachhaltigen Beschaffung zugewinnen. Der Prozess kann durch Kriterien-kataloge und Leitfäden für eine nachhaltigeBeschaffung unterstützt werden.

Wie organisieren Kommunen das?

Beispiele für Organisation und Struktur nachhaltiger Beschaffung in Kommunen

Beispiel Hamburg:Individuelle Beratung

In Hamburg werden die Beschaffungsstellen der Stadtvon der BSU beraten.

Die Beschaffungsstellen der Stadt Hamburgerhalten Beratung aus der Behörde für Stadt-entwicklung und Umwelt (BSU). Zentrales An-liegen der BSU dabei ist es, umweltfreundlicheBeschaffung mit den Grundsätzen der wirtschaft-lichen Haushaltsführung in Einklang zu bringenund zu zeigen, dass umweltfreundlicheProdukte besonders unter Einbeziehungvon Betriebs- und Entsorgungskostenoftmals nicht teurer sind. Übergeord-netes Ziel ist, die starke Marktpositionder Beschaffungsstellen zu nutzen unddurch gezielte Nachfrage den Prozessder Entwicklung, Herstellung und Mark-teinführung innovativer umweltfreund-licher Produkte zu fördern. Durch indivi-duelle Beratung der BSU schon in derAusschreibungsphase können Umwelt-kriterien in die Formulierung der Leis-tungsbeschreibung einfließen. Ein Leit-faden der Finanzbehörde zur Beschaffung enthältneben Grundsätzen für umweltfreundliche Be-schaffung auch Hinweise für die Berücksichtigungvon Umweltkriterien in den Vergabeverfahren sowie für die Beschaffung von Produkten undDienstleistungen im Einzelnen.www.fhh.hamburg.de/stadt/Aktuell/behoerden/stadtentwicklung-umwelt/start.html

›Der Prozess kann durch Leitfäden unter-stützt werden‹

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8 agenda-transfer l Nachhaltige Beschaffung in Kommunen

Beispiel Königsfeld im Schwarzwald: Vorteil Wirtschaftlichkeit

Seit März 2005 beteiligt sich die Solarkommune Königsfeld zur Förderung der einheimischen Solar-Installateure an der von der Deutschen Umwelthilfe(DUH) initiierten Kampagne „Solarlokal“.

Bereits 1999 setzte sich der Gemeinderat vonKönigsfeld im Schwarzwald im Zuge der Libera-lisierung des Strommarktes einstimmig das Ziel,die dadurch erreichten Einsparungen im konven-tionellen Strombezug konsequent für eine emissi-onsfreie Energieproduktion einzusetzen und dieseaktiv zu fördern und zu kommunizieren.

Der inzwischen als Solar-, Energiespar- und Klima-schutz-Kommune ausgezeichnete HeilklimatischeKurort bezieht seit 2000 für seine kommunalenGebäude ausschließlich regenerativ erzeugten undvom TÜV zertifizierten Strom. Allein hierdurchwerden jährlich ca. 400 Tonnen zurechenbareCO2-Emissionen vermieden. Insgesamt ist die Be-schaffung Ökostroms in Königsfeld so auf Dauerwirtschaftlicher als die von konventionellemStrom. Die Gemeinde wendete bei der Strombe-schaffung unter anderem folgende Kriterien an:� Energieträger sind zu 100 Prozent erneuerbare

Energien� Mindestens 25 Prozent der Liefermenge

stammt aus neuen Kraftwerken� Preisaufschläge dienen dem Aufbau regene-

rativer Energien

Zuständig für diese Aktivitäten ist nicht dieBeschaffungsstelle, sondern der Bereich Energie-management innerhalb der Verwaltung. Bei derSanierung und dem Neubau öffentlicher Gebäudeorientiert sich Königsfeld an den Kriterien einernachhaltigen Entwicklung und spart so Betriebs-und Folgekosten. Insbesondere werden die kom-munalen Gebäude jährlich im Rahmen eines„Energieberichtes“ mit anschließender konse-quenter Schwachstellenanalyse auf Einspar-potenziale untersucht.

Die Kommune betont besonders ihre Vorbildfunk-tion: Sie möchte für die Bürgerinnen und Bürgermit gutem Beispiel vorangehen und Nachahmerfinden. Öffentlichkeitswirksam und unter Betei-

ligung der Bevölkerung realisierte der Kurort u. a. mehrere Solar-Projekte. Der Grundsatz lautet dementsprechend: Das Solarzeitalter kannbeginnen – wir müssen es nur wollen!www.koenigsfeld.de

Tipps für Nachahmer� Im Rahmen von Bündelausschreibungen sollte

ein Sonderlos für Kommunen gebildet werden,die regenerativ erzeugten Strom beziehenmöchten. So wurde beispielsweise bei einerBündelausschreibung über die Service-Gesell-schaft des Gemeindetages Baden-Württembergverfahren.

� Soweit Modernisierungen in der Heizungstech-nik anstehen, empfiehlt es sich, konsequent denEinsatz regenerativer Energieträger zu prüfen.

SolarLokalKönigsfeld im Schwarzwald

Strom aus Sonne

Das schwäbische Ravensburg mit knapp 50.000Einwohnern setzt seit 2003 weitestgehend aufumweltfreundliche Beschaffung. Möbel, Büro-bedarf und Papier beschafft Ravensburg seitherunter Berücksichtigung ökologischer Kriterien.Dazu stellte die Stadt eine Beschafferplattformins Intranet der Verwaltung, über die Bestellvor-gänge der Verwaltungsmitarbeiterinnen und Ver-waltungsmitarbeiter elektronisch ausgelöst wer-den können. Die Berücksichtigung von Umwelt-

kriterien bei Vergaben kostete der Stadt übrigensnicht mehr: Mit dem Einsatz von Recyclingpapierkonnten sogar rund 10 Prozent der Kosten ge-genüber den Kosten für das zuvor verwendetePapier eingespart werden. Die Stadt Ravensburgbeteiligt sich auch an der europäischen Kampag-ne für nachhaltige kommunale BeschaffungProcura+.www.ravensburg.de

Beispiel Ravensburg: Plattform für Beschaffer

Ravensburg – Einsparungen durch Recyclingpapier.

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agenda-transfer l Nachhaltige Beschaffung in Kommunen 9

Bereits 1992 beschloss die Stadt Hannover, ihrHandeln strikt nach einer kommunalen Umwelt-verträglichkeitsprüfung (UVP) auszurichten.Koordinierende und beratende Funktion über-nahm eine UVP-Leitstelle. Bei der Beschaffungorientiert sich die Stadt an ökologischen Kriterien,die alle Stationen im Lebenszyklus eines Produk-tes in den Blick nehmen. So werden beispiels-weise auch Wartungs-, Reparatur- und Erneue-rungskosten einbezogen. Gleichzeitig wirbt Han-nover für Akzeptanz der zunächst anfallendenMehrkosten. Denn ökonomisch gesehen rechnetsich die nachhaltige Beschaffung auf lange Sicht:Durch den Verzicht auf überflüssige Produkte,gesparte Folgekosten, weniger Sanierungsbedarfund ein gesunderes Lebensumfeld. Einige Voraus-setzungen müssen, so die Erfahrung aus Hanno-ver, gegeben sein, damit eine ökologisch gepräg-te Beschaffung entstehen kann: Politik und Ver-waltungsführung müssen sich klar dazu beken-nen und entsprechende Beschlüsse fassen, mög-licherweise anfallende Mehrkosten müssenakzeptiert und die Verwaltungsangehörigen ent-sprechend geschult werden. Zu den Strategienund Instrumenten der Stadt Hannover auf dem

Weg zur ökologisch orientierten Beschaffungzählen u. a.: Positivkriterien für gute ökologischeEigenschaften sammeln und anwenden, aufbestimmte Stoffe und Produkte verzichten, denrechtlichen Rahmen und Dienstvereinbarungenausschöpfen und vielfältige Informationsquellen,insbesondere über das Internet, nutzen. Bewährthat sich auch die UVP-Leitstelle in ihrer Funktionals Ansprechpartner von Verwaltung und Wirt-

schaft für die Umsetzung einer ökologischen Ziel-setzung bei der Beschaffung sowie die Zusam-menarbeit mit anderen „UVP-Kommunen“.www.hannover.de/de/umwelt_bauen/umwelt/umw_bera/umw_prue.html

Tipps für Nachahmer� Innerhalb der Verwaltung muss es jemanden

geben, der oder die die vielfältigen Informa-tionen zum Thema sichtet, bewertet und internverbreitet,

� Internetquellen für umweltfreundlicheBeschaffung regelmäßig auswertet und

� den Erfahrungsaustausch mit anderenKommunen sucht.

Beispiel Hannover: Vorteil Umweltverträglichkeitsprüfung

Auch ein Beitrag zur Senkung des Stromverbrauchs –schaltbare Steckerleisten.

Was den Umweltschutz betrifft, so leitet die Stadtihre Kriterien für die Beschaffung von Produktenund Dienstleistungen aus der Gefahrstoffverord-nung, den baupolitischen Zielen des LandesNordrhein-Westfalen und Ratsbeschlüssen zumVerzicht auf umweltschädliche Materialien beistädtischen Bau- und Unterhaltsmaßnahmen ab.Baustoffe und andere Produkte wählt Bonn demnach im Sinne der Nachhaltigkeit aus, d.h.,Rohstoffgewinnung, Herstellung, Verbrauch,Wiederverwertung und Entsorgung eines Produktes werden mit in den Blick genommen.

Als Konsequenz vermeidet Bonn beispielsweiseden Einkauf PVC-haltiger Produkte, beschafftHolz aus national oder international zertifiziertem

Handel und verwendet grundsätzlich Recycling-papier. In einem Leitlinienkatalog wurden für allebeschaffenden Stellen verbindliche Kriterien füreinzelne Produkte zusammengestellt. Die zustän-digen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der StadtBonn halten die Abteilung Zentrale Dienste überdie Erfahrungen und den Fortgang des nachhal-tigen Beschaffungswesens regelmäßig auf demLaufenden. Um ihre Ausschreibungen durchzu-führen, verwendet die Stadt das Datenverarbei-tungsprogramm „Fairgabe", das Informationenzu Firmen, Ausschreibungsprozessen und bereitsdurchgeführten Ausschreibungen bereithält.www.bonn.de

Beispiel Bonn: Kriterien und Leitlinien

Bei Bau- und Unterhaltsmaßnahmen werdenProdukte und Baustoffe im Sinne der Nach-haltigkeit ausgewählt.

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10 agenda-transfer l Nachhaltige Beschaffung in Kommunen

Beispiel Frankfurt am Main:Vorteil Sparsamkeit und Klimaschutz

Strom aus erneuerbaren Energien – die Beschaffung inFrankfurt soll bis 2010 umgestellt werden.

Die Stadt Frankfurt am Main hat sich auf den Weggemacht, ihre Beschaffung umweltfreundlich undnachhaltig zu gestalten und entwickelte dazu ver-schiedene Maßnahmenpakete und Kriterien.So setzt die Stadt beispielsweise bei der Beschaf-fung von Geräten auf Sparsamkeit und Effizienz.Sie legte einen Einkaufskatalog fest, der z.B. beider Beschaffung von Computern und Monitorendas Label der Gemeinschaft Energielabel Deutsch-land (GED-Label) oder die Label A+ und A++ für Haushaltsgeräte und somit Sparsamkeit vor-schreibt. Seit 2004 beschafft Frankfurt zur Sen-kung der Gesamtkosten und aus Klimaschutz-gründen in der Regel Erdgasfahrzeuge. Die„Technischen Leitlinien zum wirtschaftlichenBauen“ des Hochbauamtes definieren zudemVorgaben für Niedrighäuser und Passivhäuser,ein Verbot von Tropenholz und PVC und weiteredetaillierte quantifizierte Vorgaben für die Moder-nisierung von Gebäuden.

Bei der Festlegung der Kriterien achtete Frankfurtdarauf, dass sie möglichst gut handhabbar undeinfach sind und im Alltag keine langwierigenPrüfungen erfordern. Dabei hat es sich in derMainmetropole bewährt, dass nicht eine zentraleStelle die Kriterien vorgibt, sondern die prakti-schen Beschafferinnen und Beschaffer der jewei-ligen Bereiche einbezogen werden und die Krite-rien mitentwickeln.

Kosteneffizienz ist ein wesentliches Kriterium inFrankfurt. Da nicht nur die Einkaufskosten,sondern die Gesamtkosten inklusive Wartung,Instandhaltung, Energiekosten usw. das aus-schlaggebende Kriterium sind, wird die Beschaf-fung automatisch in Richtung effizienterer Gerätegelenkt. Bei einem Großteil der technischen Be-schaffung wirkt die Vorgabe der Gesamtkosten imLebenszyklus als Mittel gegen die Denkweise derkurzfristigen Amortisation.

Dazu Dr. Werner Neumann, Leiter des Energie-referates der Stadt Frankfurt am Main: „Der Vor-teil der öffentlichen Beschaffung liegt daherdarin, dass begründete Vorgaben für Kriterien derNachhaltigkeit, wie z.B. der Energieeffizienz undder Minimierung der Gesamtkosten, angelegtwerden können. Richtig angewandt, kann dieserselbst definierte Rahmen Abläufe vereinfachen.Es geht daher nicht nur um ökologische Kriterien,sondern auch um die ökonomische Optimierunglangfristiger Prozesse.“

Die Beschaffung von Energie ist in Frankfurt zu-dem eingebettet in eine Klimaschutzkonzeptionmit dem Ziel, bis 2010 vollständig auf Erneuer-bare Energien umzustellen. Derzeit werden sechsProzent des Stroms für öffentliche Gebäude auserneuerbaren Energien bezogen und 25 Prozentaus Kraft-Wärme-Kopplung. Diese Anteile sollenjährlich um jeweils ein Prozent steigen, die Mehr-kosten betragen 0,2 Prozent. Auch soziale Erwä-gungen spielen in Frankfurt eine Rolle: 2005fasste die Stadt einen Beschluss, keine Produktemehr aus ausbeuterischer Kinderarbeit zu be-schaffen.www.energiereferat.stadt-frankfurt.de

Tipps für Nachahmer� Einfache Kriterien für standardisierbare

Produkte anwenden.� Bei den Gesamtkosten sollten fiktiv zusätzliche

Kosten für CO2 angesetzt werden. Frankfurtrechnet zum Beispiel 50 Euro pro Tonne CO2

durch Emmissionsvergleiche fiktiv hinzu.� Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Produkte

beschaffen, bei Kriterienentwicklung, z. B. fürBeschaffungsrichtlinien, einbeziehen.

� Vorteile für Beschaffung umweltfreundlicherProdukte herausstellen.

Ökostrom aus Biomasse.

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agenda-transfer l Nachhaltige Beschaffung in Kommunen 11

In vielen Waren kann ausbeuterische Kinder-arbeit stecken – auch bei Sportartikeln.Städte gegen ausbeuterische

KinderarbeitViele Produkte, die die Kommunen beschaf-fen, können unter ausbeuterischer Kinder-arbeit hergestellt worden sein, zum BeispielSportartikel, Spielzeug, Textilien, Teppiche,Pflastersteine und Agrarprodukte, wie Kakaound Orangensaft. Die Städte Bonn, Konstanz,Frankfurt am Main und München haben

jeweils Beschlüsse gefasst, keine Produktemehr zu beschaffen, bei denen ausbeuterischeKinderarbeit im Spiel ist. Unternehmen, dieein Angebot abgeben, werden von den städti-schen Vergabestellen um Auskunft und Be-stätigung gebeten, unter welchen Bedingun-gen die Produkte hergestellt werden.

Beispiel München:Auszug aus der Beschlussvorlageder Stadt von 2002Mit einem Stadtratsbeschluss von 2002 ent-schied die Stadt München, keine Produktemehr aus ausbeuterischer Kinderarbeit zubeschaffen. In der Beschlussvorlage heißt es:„Es besteht zwar kein nationales Gesetz, dasdie Berücksichtigung von Kinderarbeit beiöffentlichen Vergaben ausdrücklich regelt.Dennoch scheint es vertretbar – sowohl auf-grund der Auslegungsmitteilung der Europä-

ischen Kommission, als auch aufgrund desInternationalen Übereinkommens – , dassProdukte, die unter Einsatz von ausbeuteri-scher Kinderarbeit hergestellt wurden, beiöffentlichen Auftragsvergaben nicht berück-sichtigt zu werden brauchen. Die Stadt Mün-chen würde damit kein neues Vergabekrite-rium schaffen, sondern lediglich geltendesRecht vollziehen.“

Ökostrom aus Sonnenenergie.

Beispiel BMU und UBA:Beschaffung von Öko-StromSchon im Jahr 2003 hat das Umweltbundes-amt (UBA) eine europaweite Ausschreibungvon Ökostrom für den Geschäftsbereich desBundesumweltministeriums (BMU) durchge-führt. Damit haben BMU und UBA auch fürandere öffentliche Auftraggeber vorgemacht,was vergaberechtlich bereits möglich ist. Inden vergangenen Jahren konnten so durch-schnittlich jährlich 5.500 Tonnen des klima-schädlichen Gases CO2 eingespart werden.Nach den positiven Erfahrungen dieser Pilot-ausschreibung hat das UBA im Jahr 2006 einezweite europaweite Ausschreibung durch-

geführt. Neben dem Preis war die Höhe dertatsächlichen CO2-Minderung maßgebend fürden Zuschlag. Es hat sich gezeigt, dass dieKosten für Ökostrom mit 2,2 Prozent nurwenig über dem Preis von konventionellemStrom liegen. Um auch andere öffentliche Auf-traggeber von den Erfahrungen profitieren zulassen, haben BMU und UBA eine Arbeitshilfefür die Beschaffung von Ökostrom erstellt. DiePublikation ist im Internet abrufbar unterwww.bmu.de/energieeffizienz/downloads/doc/37939.php.

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12 agenda-transfer l Nachhaltige Beschaffung in Kommunen

Was kann getan werden?

Konkrete Vorteile benennen Viele praktische Beispiele zeigen, dass dieStädte und Gemeinden von nachhaltiger Be-schaffung profitieren. Die dabei erreichbarenVorteile bleiben in der kommunalen Diskus-sion allerdings unkonkret, wenn sie nicht mitZahlen und Aktivitäten aus der Praxis belegtwerden können. Skeptiker lassen sich daheram besten durch konkrete Angaben zur Um-weltentlastung und den meist auch erreich-baren Kosteneinsparungen überzeugen. Dabeigilt es, den kompletten Lebenszyklus oder zu-mindest die Betriebskosten in eine Wirtschaft-lichkeitsberechnung einzubeziehen. Dann wirdauch der energiesparende Monitor für denComputer auf Dauer schnell günstiger als derzunächst etwas preiswertere Stromfresser.

Politische Unterstützung sichernEine wesentliche Voraussetzung für nachhal-tige Beschaffung sind überzeugte Politikerin-nen und Politiker. In etlichen Kommunen leitetsich das Engagement für eine nachhaltigeBeschaffung aus kommunalen Strategien undbestehenden politischen Beschlüssen ab. Sosind die Beschaffung von Ökostrom und dieenergieoptimierte Sanierung von öffentlichenGebäuden vielfach in eine kommunale Klimaschutzkonzeption eingebunden, wiebeispielsweise in Frankfurt am Main oderDarmstadt. Um politische Unterstützung fürein nachhaltiges Beschaffungswesen zu gewinnen, sind der Verweis auf derartigekommunale Beschlüsse und auch der Bezugauf nationale oder internationale Nachhaltig-keitsziele überzeugend. In einigen Kommunenwar es zudem hilfreich, dass der Rat bereitsBeschlüsse zur Vermeidung problematischerStoffe gefasst hatte (z. B. zu FCKW-haltigenDämmstoffen, PVC, Tropenholz u. a.).So basiert die nachhaltige Gebäudesanierungin der Stadt München beispielsweise seit1984 auf umweltrelevanten Beschlüssen fürden Hochbau.

Kleine Schritte zum Erfolg gehenFür den Einstieg in ein nachhaltiges Beschaf-fungswesen eignen sich erste Schritte mit ein-zelnen Produkten. Zu Beginn sollte nichtgleich zuviel verlangt werden. Man kannbeispielsweise mit Produkten und/oderDienstleistungen beginnen, bei denen dieökonomischen Vorteile deutlich quantifizierbarsind. So wirkt sich die Beschaffung von ener-giesparenden Bildschirmen in der Regel auchpositiv auf den Haushalt aus. In etlichen Kom-munen war auch der Bezug von fair gehandel-tem Kaffee ein erster Schritt. Damit konntendie Kommunen öffentlichkeitswirksam zeigen,dass sie mit ihrem Beschaffungswesen auchsoziale Verantwortung übernehmen.

Nachhaltige Beschaffung als Aufgabe für die ganze Verwaltung verstehenFür die Beschaffung von Produkten undDienstleistungen sind in den Verwaltungen inder Regel verschiedene Akteure zuständig.Daher kommt es vor allem darauf an, dass dasWissen um eine nachhaltige Beschaffung allerelevanten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiterder Verwaltung erreicht. Dazu können zumBeispiel verwaltungsinterne Qualifizierungsan-gebote beitragen. Die praktische Umsetzungnachhaltiger Beschaffung im Tagesgeschäftder Verwaltungen kann erleichtert werdendurch Leitlinien- und Kriterienkataloge sowieVerfahren zur Überprüfung von Produktenund Dienstleistungen. Die Stadt Tübingen hatbeispielsweise eine Checkliste entwickelt, mitder Reinigungsmittel auf ihre Umweltaus-wirkungen hin überprüft werden können.Auch das bereits beschriebene Beispiel derStadt Ravensburg (verwaltungsinterne E-Commerce-Plattform) sei an dieser Stellenoch einmal erwähnt.

Schritte zu einem nachhaltigen Beschaffungswesen in Kommunen

›Städte undGemeinden profitieren vonnachhaltigerBeschaffung‹

Problematische Stoffe, z. B. FCKW-haltigeDämmstoffe.

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Praxistaugliche Kriterien undInstrumente anwendenWann ist ein Produkt nachhaltig? Anhalts-punkte für eine Antwort auf diese Frage ge-ben Kriterien für die nachhaltige Beschaffung.Entsprechende Spezifikationen können in dieAusschreibungstexte übernommen werden,um so nicht nur ein preisgünstiges, sondernauch ein nachhaltiges Produkt zu erwerben.Für den Einsatz in der Praxis ist es entschei-dend, dass die Kriterien einfach, überschaubarund transparent sind. Beispiele für entspre-chende Kriterien finden Sie in Abschnitt 5dieser Broschüre.

Fortbildung, Qualifizierung undInformationsfluss organisierenNachhaltige Beschaffung ist ein komplexesThema. Daher sind Informationen und Quali-fizierung wichtige Voraussetzungen für denErfolg. Neben dem verwaltungsinternenDatenaustausch und elektronische Beschaf-fungsplattformen sollten auch auf die jewei-ligen Bedingungen zugeschnittene Schulungs-maßnahmen den Prozess begleiten.

Erfahrungsaustausch undKooperation anstoßenFür die Umsetzung nachhaltiger Beschaffungin der eigenen Kommune ist es hilfreich, vonden Erfahrungen anderer Städte und Gemein-den zu profitieren. Daher sollten kommunaleBeschafferinnen und Beschaffer regelmäßig zueinem Erfahrungsaustausch zusammenkom-men.

Gemeinden rund um den Bodensee aus derSchweiz, Österreich und Deutschland habensich beispielsweise zu einem Netzwerk fürnachhaltige Beschaffung zusammengeschlos-sen. Sie profitieren gegenseitig von ihrenErfahrungen, tauschen über eine Internetplatt-form (www.umweltverband.at) Ausschrei-bungstexte aus und wollen gemeinsame Kri-terien entwickeln. Wenn Kommunen Teile ihrerBeschaffung gemeinsam organisieren, könnensie durch größere Nachfrage auch günstigere

Preise erzielen. Eine weitere Möglichkeit istdie Zusammenarbeit mit Unternehmen. Sokönnen bestehende Aktivitäten von Unterneh-men im Bereich nachhaltige Beschaffung auchKommunen als Vorbild dienen.

Nachhaltige Beschaffung alsstrategische Aufgabe begreifenNachhaltige Beschaffung ist eine strategischeAufgabe für die ganze Verwaltung. Gerade imBereich Gebäudebau und -sanierung wirddeutlich, dass es nicht nur auf die Verwen-dung von ökologischen Baustoffen ankommt.Vielmehr hängen die Umweltwirkungen unddie langfristigen Kosten eines Gebäudes vonso unterschiedlichen Faktoren wie Nutzungs-art, Nutzungsdauer und auch den verwende-ten Materialien ab. Alle diese Faktoren müs-sen zusammen als Grundlage für eine öko-nomisch und ökologisch sinnvolle Gebäude-konzipierung beachtet werden. Damit wirdNachhaltigkeit bereits vor der Beschaffungvon Produkten und Dienstleistungen auch zueiner strategischen Aufgabe für die kommu-nale Planung.

›NachhaltigeBeschaffung isteine strategischeAufgabe für dieganze Verwal-tung‹

Die richtige Wärmedämmung bei einerGebäudesanierung spart Energie.

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Kriterien für die nachhaltige Beschaffungin Kommunen

Woran erkennt man ein nachhaltiges Pro-dukt? Welche Anforderungen muss ein Pro-dukt erfüllen? Hilfreich und empfehlenswertsind bei diesen Fragen klare und praktischeKriterien, mit deren Hilfe nachhaltige Produk-te und Dienstleistungen beschafft werdenkönnen. Nachfolgend finden Sie entsprechen-de Kriterien für die Beschaffung folgenderProdukte bzw. Produktgruppen und Dienst-leistungen:� Gebäudesanierung� Ökostrom� Bürogeräte� Busse und Busdienstleistungen� Reinigungsmittel und -dienstleistungen� Lebensmittel

In all diesen Bereichen birgt die nachhaltigeBeschaffung erhebliche Potenziale zur Ent-lastung der Umwelt und der kommunalenHaushalte. Daher sind dies auch die Schwer-punkte von ICLEIs europäischer KampagneProcura+. Die aufgeführten Kriterien sollen als Anregung für Ausschreibungen in diesenBereichen dienen.

Kampagne Procura+

Die europaweite Kampagne Procura+ lädt alle Kommunen und ihre zuständigen Politikerinnen und Politiker ein, Mitverantwortung beim Kauf von Produkten und Dienstleistungen zu übernehmen. Dies bein-haltet, nur zu kaufen, was wirklich benötigt wird, bei der Produktauswahl den gesamten Produkt-Lebenszyklus im Blick zu haben und über kostensparende Produktinnovationen auf dem Laufenden zu sein.

Procura+ ist eine Kampagne von ICLEI (Local Governments for Sustainability). Kommunen, die einen schrittweisenUmsetzungsplan durchlaufen, werden am Ende zertifiziert und können von Beratungsleistungen und Erfahrungs-austausch untereinander profitieren.

Die Kampagne Procura+ bietet:� Einfache, praktische Anleitung zur Umsetzung nachhaltiger Beschaffung*

� Erfahrungsaustausch mit Kolleginnen und Kollegen

� Europäische Plattform für Vermarktung

� Freie oder reduzierte Teilnahme bei Weiterbildung und Konferenzen

� Kostenlose Teilnahme am deutschen Teil des BIG-Net Netzwerks Europäischer Beschaffer

Info Procura+ Kampagne: www.procuraplus.org

* Der aktualisierte Procura+-Leitfaden kann bei ICLEIs Nachhaltigem Beschaffungsteam ([email protected]), das auch Fortbildungsseminare anbietet, bestellt werden.

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Die Rathäuser der Städte und Gemeinden –viele tragen mit ihren Entscheidungen bereitszur nachhaltigen Entwicklung bei.

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Gebäudesanierung

Bei der Beschaffung im Liegenschafts- undGebäudebewirtschaftungsmanagement ist esneben der Bewertung der verwendeten Bau-stoffe und -materialien wichtig, die Umwelt-auswirkungen eines Gebäudes über die ge-samte Lebensdauer hinweg zu betrachten.

Nachhaltige Gebäudesanierung beginnt des-halb bereits im Planungsprozess. Die Art derNutzung, die Nutzungsdauer und sonstige An-forderungen müssen in diese Überlegungeneinbezogen werden. Bezogen auf den gesam-ten Lebenszyklus eines Gebäudes machen dieBaukosten weniger als 20 Prozent aus. Daherist es sinnvoll, die Wartungs- und Betriebs-freundlichkeit des gesamten Gebäudes, aberauch von Bauteilen und Anlagen (wie z. B. Bo-denbeläge, Aufzüge, Tür- und Toranlagen) be-zogen auf die voraussichtliche Beanspruchungin eine Gesamtkostenrechnung über die ge-samte Lebensdauer der Investition einzubezie-hen. Aus diesen Gründen greifen ausschließ-lich produktbezogene Kriterien im BereichGebäudesanierung zu kurz – hier wären nut-zungsbezogene Kriterien sinnvoller. Auf deranderen Seite sind vor allem die produktbezo-genen Kriterien praxistauglich und geeignet,die Arbeit kommunaler Akteure zu erleichtern.Hier allerdings einen allgemeingültigen Krite-rienkatalog zusammenzustellen, ist wegen derkomplexen Anforderungen und unterschiedli-chen Rahmenbedingungen äußerst schwierig.

Auf folgende Grundlagen können kommunaleAkteure jedoch aufbauen:� Gesetzliche Regelungen wie die Energie-

einsparverordnung (EnEV), Verbote be-stimmter Gefahrstoffe etc. bilden eine Basisfür die Beschaffung in der Gebäudesanie-rung. Nachhaltige Beschaffung geht überdiese gesetzlichen Mindestanforderungenhinaus. Hier haben bereits zahlreiche Kom-munen entsprechende Kataloge zusammen-gestellt, die anderen Kommunen als Vorlagezugänglich gemacht werden sollten.

� Vorhandene Kriterienkataloge, Leitfäden (z. B. Bauen im Bestand, Schimmel) undUmweltzeichen (z.B. Blauer Engel,www.blauer-engel.de) sollten schon in derPlanungsphase berücksichtigt werden.So kann beispielsweise auf die CD-ROM„Besser als ein Neubau: Hocheffizientes Sanieren leicht gemacht“ der DeutschenEnergie-Agentur oder den „Schimmelpilz-Leitfaden“ des Umweltbundesamtes(www.umweltdaten.de/publikationen/fpdf-l/2199.pdf) zurückgegriffen werden.

� Mindestanforderungen an das Gebäude fürEnergieverbrauch und Produkte sollten ver-traglich festgelegt und kontrolliert werden.

Etliche Kommunen haben produktbezogeneKriterien in Verordnungen oder Leitfäden ver-ankert. Dabei stehen in erster Linie die Ver-meidung umweltschädlicher Substanzen unddie Steigerung der Energieeffizienz im Mittel-punkt. Die nachfolgende Zusammenstellungsoll entsprechende Anregungen geben.

Umweltschädliche SubstanzenUnter Verweis auf bestehende politischeBeschlüsse zur Vermeidung von gesundheits-und umweltschädlichen Substanzen und ent-sprechende rechtliche Vorgaben haben einigeKommunen die Verwendung von entsprechen-den Stoffen spezifiziert. HerstellerneutraleUmweltzeichen wie der Blaue Engel könneneine gute Orientierung geben.

›Es ist wichtig, die Umweltaus-wirkungen einesGebäudes überdie gesamteLebensdauer zubetrachten‹

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Diese Kriterien und Vorschriften beziehen sichvor allem auf die folgenden Produkte:� Formaldehyd

Gefordert wird hier die Verwendung vonHolzwerkstoffen E 1 oder emissionsärmerund der Nachweis des Herstellers über dieEinhaltung des Richtwertes für Formaldehydbei Baustoffen und Möbeln bei Zuschlags-erteilung.Andere Kommunen orientieren sich beiformaldehydhaltigen Produkten an denEmissionsgrenzen des RAL-UZ 38 (Emis-sionsarme Produkte aus Holz und Holz-werkstoffen) bzw. RAL-UZ 76 (Emissions-arme Holzwerkstoffplatten) (Grenzwert fürFormaldehydemissionen: 0,05 ppm). Wegendes Diskriminierungsverbotes werden dieentsprechenden Kriterien in die Ausschrei-bungen übernommen. Nur wenn keineProdukte mit der notwendigen technischenBeschaffenheit verfügbar sind, können dann ausnahmsweise Produkte eingesetztwerden, die der Chemikalienverbotsver-ordnung/Gefahrstoffverordnung genügen.

� Holz und HolzschutzmittelAndere Kommunen legen auch Formalde-hydgrenzwerte bei Kriterien für die Beschaf-fung von Holz und Holzschutzmitteln fest.Das bedeutet zum Beispiel: Kein Einsatz vonchemischen Holzschutzmitteln in Aufent-haltsräumen und Verwendung von chemi-schen Holzschutzmitteln nur im zwingendvorgeschriebenen Rahmen – für nichttragende Holzbauteile mit den RAL-Prüf-zeichen bzw. für tragende Holzbauteile miteiner allgemeinen bauaufsichtlichen Zu-lassung des Deutschen Instituts für Bau-technik.Für die Holzbeschaffung empfiehlt sich,Holz aus nachhaltiger Waldbewirtschaftungvorzuziehen. Dies gilt sowohl für Tropenholzals auch für Holz aus Wäldern der nörd-lichen Hemisphäre, das international zerti-fiziert sein sollte („FSC (Forest StewardshipCouncil) oder gleichwertige Zertifikate“).

� Künstliche MineralfasernBeachtung der vorsorglichen Schutzmaß-nahmen im Umgang mit Mineralwolle gem.TRGS 521 (Technische Regel für Gefahr-stoffe: organische und anorganische Faser-stäube) sowie Verwendung von Produkten,die den Kriterien „Kanzerogenitätsindex (KI)>40“ oder „Halbwertzeit <40 Tage“ ent-sprechen.

›Es empfiehlt sichimmer Holz ausnachhaltigerHolzwirtschaftvorzuziehen‹

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� PVC/Chlorchemische ProdukteVermeidung von chlorchemischen Produk-ten (z. B. bei Böden, Fenstern, Rollläden,Sanitärbereich, Elektroinstallation, Abdeck-,Trennfolien, Dichtungsbahnen), außer esexistieren keine vertretbaren Alternativen.Bei elastischen Bodenbelägen ist es mög-lich, die Kriterien des RAL-UZ 120 heran-zuziehen, die PVC ausschließen.In anderen Kommunen wird vorgeschrieben,dass chlorchemische Produkte durch geeig-nete Ersatzstoffe möglichst vermiedenwerden sollen, wenn diese zu vertretbarenKosten eingesetzt werden können. Im Rah-men der Gesundheitsprophylaxe „ist immerdann ein möglichst lückenloser PVC-Ver-zicht angezeigt, wenn es sich um Versamm-lungsstätten und sonstige Örtlichkeitenhandelt, in denen sich üblicherweise beson-ders schutzbedürftige Personen in größererZahl aufhalten, hierzu zählen Altenheime,Schulen, Kindergärten, U-Bahnhöfe.“

� Flüchtige organische VerbindungenVerwendung von emissionsarmen Bau-produkten. Für Wandfarben, Bodenbelägeund Bodenbelagsklebstoffe, Parkette undDichtstoffe definiert der Blaue Engel Krite-rien, die nur eine sehr niedrige Emission vonorganischen Substanzen in die Innenraum-luft erlauben.

� Ökotoxische StoffeVermeidung von ökotoxikologischen Aus-wirkungen im Boden und Grundwasser. FürBitumenanstriche und -kleber definiert dieBlauer Engel-Vergabegrundlage RAL-UZ115 Kriterien, die auch die ökotoxischeBewertung des Produkts einschließen.

� RessourcenschonungFür eine ressourcenschonende Gebäude-sanierung können Kriterien des BlauenEngels für Bauprodukte, die vorwiegend ausRecycling-Materialien hergestellt werden,herangezogen werden. Beispielproduktesind Tapeten und Raufaser, Baustoffe ausAltpapier (z.B. Zellulosedämmstoffe) undBaustoffe aus Altglas (z.B. Dämmplattenund Trennwandplatten).

Nach den Kriterien der Kampagne Procura+

dürfen bei der Renovierung der bestehendenBausubstanz folgende Baustoffe nicht ver-wendet werden:� Produkte, die teilfluorierte Kohlenwasser-

stoffe enthalten, z.B. bestimmte Wärme-dämmstoffe (Schaumstoffe) wie XPS(extrudierter Polystyrol),

� Produkte, die Schwefelhexafluorid (SF6)enthalten (z.B. Fenster),

� Farben und Lacke mit einem Lösemittelan-teil höher als 30g/l (ohne Wasser) für alleWandfarben (entsprechend EN 13300) und250g/l (ohne Wasser) für sonstige Farbenmit einer Mindestergiebigkeit von 15m2/l

und einer Deckkraft von 98%,� für alle anderen Produkte: Lösemittelanteil

höher als 180g/l,� Hölzer, die nicht aus einer nachhaltigen

Waldwirtschaft stammen.

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EnergieeffizienzIn den Kommunen werden hier sehr unter-schiedliche Grenzwerte und Ziele festgelegt.Gemeinsam ist ihnen, dass sie sich auf dieBereiche Raumheizung, Warmwasserberei-tung, Lüftung, Klimatisierung und Beleuch-tung beziehen.

Bei der Renovierung und Sanierung solltendabei folgende Anforderungen gestelltwerden:

� WärmeschutzBei der Sanierung eines Gebäudes sollte dieenergetische Verbesserung durch erhöhtenWärmeschutz an erster Stelle stehen. DieOptimierung der Heizungsanlage sollte sichdann auf diesen reduzierten Wärmebedarfbeziehen. Die Energieeinsparverordnunggibt dazu so genannte Wärmedurchgangs-koeffizienten vor. Ein wirklich guter Wärme-schutz sollte jedoch darüber hinausgehen.Weitere Informationen dazu finden sichbeispielsweise in der Publikation „Besserals ein Neubau: EnEV minus 30%“ derDeutschen Energie-Agentur (Bestellungenüber www.dena.de � Gebäude � Publi-kationen).

� RaumheizungWenn das Heizungssystem erneuert oderumgestellt werden soll, sind folgende Alter-nativen hinsichtlich Kosten und Umweltent-lastung zu überprüfen: Bei fossil gefeuertenHeizungen (Öl oder Gas) sollten ausschließ-lich Brennwertsysteme beschafft werden.Unter Umständen kann eine elektrischeoder mit Gas betriebene Wärmepumpe ein-gesetzt werden. Die geringsten CO2-Emis-sionen haben Heizungssysteme, die Biomas-se verbrennen. Ökologisch vorteilhaft sindNahwärmenetze, deren Wärme mit Kraft-Wärme-Kopplung produziert wird. Jeglicheelektrische Direktheizungen und Nacht-stromspeicherheizungen sind die ökologischschlechtesten Systeme zur Raumheizung.Elektrischer Strom sollte nur in seltenenAusnahmefällen zur Wärmebereitung ein-

gesetzt werden, weil seine Erzeugung mithohem Primärenergieeinsatz und hohenCO2-Emissionen verbundenen ist. DieEnergieeinsparverordnung enthält Anforde-rungen an Planung und Betrieb vonHeizungsanlagen. Darüber hinaus sollteman bei der Planung auf folgende Aspekteachten:

� Korrekte Auslegung. Zu groß dimensionierteHeizungsanlagen schaffen zwar ein Gefühlvon Sicherheit, verbrauchen jedoch unnötigviel Energie.

� Regelung der Heizungsanlage in Abhängig-keit von der Außentemperatur.

� Absenkung der Raumtemperaturen überNacht oder außerhalb der Nutzungszeit.

� Vermeidung unnötiger Energieverluste,beispielsweise durch eine optimale Netz-struktur und ausreichende, lückenloseWärmedämmung der Rohrleitungen.

� Einbau moderner Thermostatventile

� WarmwasserbereitungHier wird neben der Optimierung von System- und Betriebskosten beispielsweisedie Bereitung von Warmwasser durchSonnenenergie gefordert.

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Die geringsten CO2-Emissionen habenHeizungssysteme, die Biomasse verbrennen.

Optimierung von System- und Betriebskosten, beispielsweise durch Sonnenenergie.

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� Lüftung und KlimatisierungFür eine Klimatisierung von Räumen wirdeine Begründung für die Notwendigkeitdieser Anlage verlangt. Zum Betrieb eineraktiven Kühlung werden Abwärme- oderregenerative Energiequellen gefordert.Darüber hinaus kann Energie durch Lüf-tungsanlagen mit Wärmerückgewinnungeingespart werden. Die Anlagen zur Lüftungund Klimatisierung müssen außerdem regel-mäßig durch Fachpersonal gewartet wer-den.

� BeleuchtungHier wird vor allem die möglichst umfassen-de Nutzung des Tageslichtes gefordert. Bei-spielsweise besteht in Kommunen die Vor-gabe, die Arbeitsräume möglichst hell zugestalten. So kann der Kunstlichtbedarfdurch helle Wandfarben oder auch durchmoderne Jalousien mit Lichtlenkung redu-ziert werden. Für die Leuchtkörper werdenenergiesparende Produkte vorgeschrieben.

Die Nutzung regenerativer Energiequellenleistet einen zusätzlichen Beitrag zur Entlas-tung der Umwelt und auf Dauer auch zurReduktion der Energiekosten.

Strategisch und langfristig sollte in Ausschrei-bungen eine Berechnung für einzelne Um-weltwirkungen der Gebäude für eine be-stimmte Anzahl von Jahren gefordert werden.Auf diese Weise muss den Unternehmen nichtdie Verwendung bestimmter Stoffe oder Pro-dukte vorgeschrieben werden; wie sie die ge-setzten Vorgaben erreichen, bleibt den Unter-nehmen überlassen. So werden die Unterneh-men angeregt, selbst innovative Lösungen zuentwickeln und anzubieten.

Zum 1. Januar 2007 hat die Bundesregierungdie zweite Stufe des Förderpakets zur energe-tischen Gebäudesanierung gestartet. Damitwurde die Förderung auf Kindertagesstätten,Schulen und Turnhallen in Trägerschaft vonKommunen und gemeinnützigen Organisatio-nen sowie sonstige Gebäude von gemeinnüt-zigen Organisationen ausgeweitet. WeitereInformationen finden sich im Internet unterwww.kfw-foerderbank.de.

Die Nutzung von Tageslicht und energiesparendenLeuchtkörpern tragen zur Ressourceneinsparung bei.

Auch Altbauten können in ihrer Energieeffizienzdurch Sanierung und Dämmung gesteigert werden.

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Ökostrom hat ein enormes Umweltentlas-tungspotenzial und empfiehlt sich für alleöffentlichen Einrichtungen, die klimaschutz-politisch wirkungsvolle Maßnahmen umsetzenmöchten. Strom sparen und Strom aus erneu-erbaren Energiequellen beschaffen, kannwesentlich zur Reduzierung bzw. Vermeidungvon CO2-Emissionen beitragen. Laut einerICLEI-Studie könnten 18% der EU Kyoto-Verpflichtungen erreicht werden, wenn alleeuropäischen öffentlichen VerwaltungenÖkostrom beschaffen würden.

Bei der öffentlichen Beschaffung von Öko-strom sollten folgenden Aspekte berücksich-tigt werden:

� Definition des Begriffes „erneuerbareEnergiequellen“ (EE) – die Procura+-Kriterien halten sich dabei an die Definitionder Erneuerbaren-Energien-Richtlinie derEuropäischen Kommission (Richtlinie2001/77/EG des Europäischen Parlamentsund des Rates vom 27. September 2001).

Ökostrom

Beschaffung von ÖkostromAuftragsgegenstand:Vorschlag A: Einkauf von Strom, der zu X% aus erneuerbaren Energiequellen stammt.Vorschlag B: Einkauf von Strom, der zu X% aus erneuerbaren Energiequellen stammt und insgesamt atom-stromfrei ist.

Technische Spezifikationen:a) Mindestens 50% des bezogenen Stroms müssen aus erneuerbaren Energiequellen gemäß der EU-Richtlinie2001/77 stammen.(Bei „Vorschlag B“ kommt auch „b)“ dazu, ansonsten sind alle Kriterien gleich):b) Der gesamte Strom soll atomstromfrei sein.

Nachweis (für a und b): Der Herkunftsnachweis muss von einem glaubwürdigen und unabhängigen Gutachtererbracht werden. Mit ihm muss nachgewiesen werden, wo der Strom produziert und dass er zuvor noch nichtnicht verkauft wurde. Der Herkunftsnachweis muss von einem unabhängigen befähigten Gutachter gemäß EU-Richtlinie 2001/77 ausgestellt werden

c) 30% der gelieferten Strommenge aus erneuerbaren Energiequellen muss aus „neuen“ Anlagen stammen. Alssolche gelten Anlagen, die weniger als sieben Jahre vor Veröffentlichung der Ausschreibung in Betrieb genommenwurden. Alternativ dazu gilt eine Anlage ebenfalls als „neu“, wenn sich ein Ökostromanbieter verpflichtet, dass erinnerhalb von zwei Jahren ab Beginn der vertraglichen Lieferzeit eine neue Anlage in Betrieb nehmen wird undinsgesamt der 30%-Auflage von EE aus „neuen” Anlagen nachkommt.

Nachweis (für c): Der Stromlieferant muss eine Erklärung abgeben, dass diese Vorgabe erfüllt worden ist.

Zuschlagskriterien:Der Auftrag wird an denjenigen Bieter vergeben, der die höchste Punktezahl erreicht. Die Punkte werden nachfolgendem Schema vergeben:1. Zusätzlicher Ökostrom: 10 Punkte (von 100) – Punkte werden für über den Mindestanforderungen liegende

gelieferte Strommengen aus erneuerbaren Energiequellen vergeben. Ein Punkt für jede zusätzliche 5% anÖkostrom, die über den Mindestanforderungen liegen (in diesem Fall über 50%). Bietet jemand 100% Öko-strom bekommt er maximal 10 Zusatzpunkte.

2. Zusätzlicher Ökostrom aus „neuen“ Anlagen: 5 Punkte (von 100) – Punkte werden für Strom vergeben, der inneuen EE-Anlagen erzeugt wird, welche die 30% o.g. Mindestanforderung übersteigen. Ein Punkt für jede zusätzliche 14% an Ökostrom aus „neuen“ Anlagen, die über den Mindestanforderungen liegen (in diesem Fall über 30%).

3. 5 Punkte (von 100) werden für den Anteil an Ökostrom vergeben, der nicht aus Wasserkraft stammt. Ein Punktfür jeweils 20% an Ökostrom, die nicht aus Wasserkraft stammen.

4. Sonstige: 80 Punkte (von 100)

Nachweis: Der Bieter muss glaubhaft nachweisen können, dass diese Kriterien erfüllt werden. Für das Zuschlags-kriterium 1. muss der Herkunftsnachweis, entsprechend der in den technischen Spezifikationen formulierten An-forderungen erbracht werden.

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Ökostrom aus erneuerbaren Energiequellen –Wasser und Wind.

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� Nachhaltige Wasserkraft – ein großerAnteil erneuerbarer Energie wird aus Was-serkraft gewonnen. Um Alternativen zuveralteten Wasserkraftanlagen zu fördern,kann es sinnvoll sein, auch andere alterna-tive Energiequellen, wie z.B. Wind-, Biomas-se und Solarkraft zu nutzen. Als „veraltete“gelten dabei alle Wasserkraftanlagen, dieseit mindestens 20 Jahren in Betrieb sind.Wird Ökostrom ausschließlich aus solchenStromerzeugungsanlagen bezogen, bestehtkein Anreiz für zusätzliche, neue Ökostrom-anlagen.

� Atomstromfreie Lieferung – bei einerpartiellen Ökostrombeschaffung wird em-pfohlen, im Auftragsgegenstand zu definie-ren, dass die Stromlieferung insgesamtatomstromfrei sein sollte.

Additionalität – d.h. ein zusätzlicher Um-weltnutzen, kann durch die Forderung nachÖkostrom aus „jüngeren“ Kraftwerken er-reicht werden. Dies garantiert eine wesent-liche Reduzierung von CO2-Emissionen undvermeidet, dass der Strom aus veralteten(Wasser)kraftanlagen geliefert wird.

Hinweise zur Ausschreibung� Technische Spezifikation: Die Behörde

kann selbstverständlich als Minimum einenÖkostromanteil von mehr (oder weniger) als50% am insgesamt eingekauften Stromfordern.

� Vergabeverfahren: Welches Punkte-schema letztlich zur Anwendung kommtund welche Aspekte konkret berücksichtigtwerden, entscheidet jede Behörde selbst.

Zusätzliche Empfehlungen� Um kleineren Anbietern von Ökostrom eine

Teilnahme am Ausschreibungsverfahren zuermöglichen, ist es empfehlenswert, dieAusschreibung in mehrere Teillose aufzu-teilen.

� Eine politische Verpflichtung auf kommu-naler Ebene von Anfang an wie z.B. eineGrundsatzerklärung zur Reduzierung vonCO2-Emissionen zum Klimaschutz, kannhilfreich sein, um im Vorfeld eines Aus-schreibungsverfahrens Klarheit und Infor-mation zu gewährleisten.

� Bewusstseinsbildende Veranstaltungen oderKampagnen zu umweltrelevanten Themen-bereichen, wie z.B. der Energieeffizienz,können ebenfalls vom Stromanbieter ver-langt werden. Sollen diese in den techni-schen Spezifikationen oder bei der Zu-schlagserteilung berücksichtigt werden,muss dies ausdrücklich als Auftragsgegen-stand formuliert sein.

Weiterführende Information� Im September 2006 hat das Bundesminis-

terium für Umwelt, Naturschutz und Reak-torsicherheit in Zusammenarbeit mit demUmweltbundesamt eine Arbeitshilfe für eineeuropaweite Ausschreibung von Ökostromim offenen Verfahren herausgegeben. DasVerfahren unterscheidet sich von den obenbeschriebenen Kriterien signifikant und istnur für leistungsstarke Verwaltungen zuempfehlen. Die Broschüre steht kostenloszum Download bereit unterwww.bmu.de/files/pdfs/allgemein/application/pdf/oekostrombroschuere.pdf.

� Die Kampagne „Atomausstieg selber ma-chen“, die von namhaften deutschen Um-weltorganisationen unterstützt wird, bietetzusätzliche Informationen zu atomstromfrei-em Strom und listet Ökostromunternehmenauf, die im gesamten Bundesgebiet ohneAtom- und Kohlestrom liefern.www.atomausstieg-selber-machen.de

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›Ökostrom hatein enormes Umweltent-lastungs-potenzial‹

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Öffentliche Einrichtungen verwenden eineReihe von Bürogeräten: Arbeitsplatz- undauch tragbare Rechner, Bildschirme, Drucker,Kopierer, Multifunktionsgeräte, Scanner undFaxgeräte.

StromverbrauchDie größte Umweltbelastung dieser Geräte istder CO2-Ausstoß, den sie durch ihren Strom-verbrauch verursachen. EnergieeffizienteGeräte können die Umweltbelastung ver-ringern.

Der Einkauf energieeffizienter Bürogeräteschont aber nicht nur die Umwelt. Ein niedri-ger Stromverbrauch bedeutet auch niedrigeBetriebskosten. Betrachtet man die gesamtenKosten während der Lebensdauer eines Gerä-tes, also Anschaffung plus Betriebskosten, solohnt sich vielfach die Wahl eines energie-effizienten Modells.

Für die Beschaffung von energieeffizientenBürogeräten wird empfohlen, sich an denSpezifikationen des Umweltzeichens BlauerEngel (www.blauer-engel.de) zu orientieren.In Ausschreibungen können die detailliertenSpezifikationen dieses Umweltzeichens odergegebenenfalls Teile davon verwendet wer-den. Eine Einhaltung der Anforderungen desBlauen Engels sorgt bei Bürogeräten mitDruckfunktion dafür, dass der Stromverbrauchnicht nur unter Laborbedingungen, sondernauch im Büroalltag niedrig ist.

Bürogeräte

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Weitere UmweltauswirkungenÜber den Stromverbrauch hinaus könnenzahlreiche weitere umweltrelevante Kriterienbei der Beschaffung von Bürogeräten eineRolle spielen. So enthält die Hintergrund-beleuchtung von Flüssigkristall-Bildschirmen(LCD) in der Regel Quecksilber. Aber auch dieoft sehr kurze Lebensdauer der Geräte be-lastet die Umwelt. Hier sollte auf Produktezurückgegriffen werden, die eine langeGarantiezeit haben und für die Ersatzteileverfügbar und leicht einzubauen sind. Zudemkann verlangt werden, dass eine Demontageeinfach ist, dass nur eine geringe Zahl unter-schiedlicher Kunststoffe verwendet wird, unddass die eingesetzten Materialien leichtwiederzuverwerten sein sollen. Auch dieVerpackung sollte aus einfach mit der Handzu zerlegenden Teilen sowie aus Recycling-material bestehen.

Detaillierte Informationen stehen im Internetunter www.beschaffung-info.de(Rubrik „Büro“) zur Verfügung.

Auch bei Monitoren sollte auf Produkte zurückgegriffen werden, die eine lange Lebensdauer haben.

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Busse und Busdienstleistungen

Die Busse im öffentlichen Nahverkehr derStädte und Gemeinden haben vielfältige Um-weltauswirkungen. Durch Partikel und boden-nahes Ozon können sie örtlich auftretendeGesundheitsprobleme verursachen, die Moto-ren stoßen Treibhausgase aus und die Fahr-zeuge verursachen Lärm. Kriterien für einenachhaltige Beschaffung von Bussen beziehensich daher meist auf folgende Bereiche:� Emissionsstandards� Fahrverhalten� Lärmemissionen

Nachhaltigkeitsaspekte können dabei sowohlbei der direkten Beschaffung von Bussendurch die Kommunen, wie auch beim Einkaufvon öffentlichen Busdienstleistungen veran-kert werden.

Bei der Neubeschaffung von Bussen solltenfolgende Kriterien gefordert werden:� Emissionsstandards

Bei Fahrzeugmotoren muss nachgewiesenwerden, dass sie folgenden Emissionsstan-dards in Anlehnung an die EU-Richtlinie1999/96/EG (im Internet abrufbar unterwww.umweltdaten.de/verkehr/downloads/egnfz.pdf) entsprechen:

� Fahrverhalten/Kontrolle des TreibstoffverbrauchsAlle Fahrzeuge müssen mit Ökonometernzur Messung des Kraftstoffverbrauchs aus-gerüstet sein.

� LärmemissionenDie Lärmemissionen dürfen für Fahrzeugemit einer Motorleistung zwischen 75-150kW nicht größer als 75 dB (A) und für Fahr-zeuge mit einer Motorleistung über 150 kWnicht größer als 77 dB (A) sein.

Anders sehen die Kriterien aus, wenn öffent-liche Busdienstleistungen von den Kommunenbeschafft werden:� Emissionsstandards

Alle Busse, die für die entsprechendeDienstleistung genutzt werden, müssen mitMotoren ausgestattet sein, die mindestensdem EURO III-Standard nach der EU-Richt-linie 1999/96/EG entsprechen und miteinem Partikelfilter (Wirkungsgrad >90%)ausgestattet sind. In dem Angebot müssendie Busse aufgeführt werden, die nicht nachEURO III zertifiziert sind, aber dennoch mitHilfe einer technischen Nachrüstung denentsprechenden Standard einhalten. Hierfürist der Nachweis von einem unabhängigenSachverständigen zu erbringen. Dieser wirdnur anerkannt, wenn der „unabhängigeDritte“ seine fachliche Kompetenz im Be-reich der Fahrzeugtechnologie nachweisenkann und vom Auftragnehmer vollkommenunabhängig ist.

� Fahrverhalten/Kontrolle des TreibstoffverbrauchsAlle Busse, die nach Vertragsvereinbarunggekauft wurden und die dafür genutzt wer-den, die Transportdienstleistungen zu er-bringen, müssen mit Ökonometern, die dieBeobachtung des Treibstoffverbrauchs er-möglichen, ausgestattet sein.

Darüber hinaus können weitere Details in denvertraglichen Regelungen mit dem Dienstlei-ster festgelegt werden. So sollte die Anzahlder jährlichen Kilometer, die mit neu ange-schafften Bussen zurückgelegt wird, mitgeteiltwerden. Diese Fahrleistungsanteile müsseneinen jährlichen Anteil von 20% übersteigen.Die Busfahrerinnen und Busfahrer, die die aus-geschriebenen Dienstleistungen ausführen,müssen regelmäßig von einer anerkanntenInstitution im umweltbewussten Fahrverhaltengeschult werden. Auf diese Weise kann dieTreibstoffeffizienz erhöht werden.

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Schadstoff in g/kWh Zyklus ETC

CO 3,0

HC 0,4

NOx 0,5

PM 0,01

Alternative Antriebsenergien bei Bussen.

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Auch bei der Reinigung ihrer Gebäude kön-nen die Kommunen darauf achten, Umweltund Gesundheit möglichst wenig zu beein-trächtigen. Denn die Gebäudereinigung hatunterschiedliche Umweltauswirkungen: Reini-gungsmittel enthalten beispielsweise vielfachChemikalien, die zur Luftverschmutzung, zurBildung von Ozon oder zur Belastung derNahrungskette führen. Zudem kann die An-wendung von Reinigungsmitteln mit gesund-heitsschädlichen Lösungsmitteln die Gesund-heit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter be-lasten. Bei der nachhaltigen Beschaffung vonReinigungsmitteln und -dienstleistungen gehtes daher in erster Linie darum, unnötige Pro-dukte und bestimmte gefährliche oder um-weltbelastende Inhaltsstoffe zu vermeiden.

Die Umweltbelastung kann weiter reduziertwerden durch die Überprüfung der Reini-gungsmethode, der Reinigungshäufigkeit, derDosierung der Reinigungsmittel und der Opti-mierung und Verkleinerung des Reinigungs-mittel-Sortiments. Auch die Schulung der Rei-

nigungskräfte trägt zu einem effizienten undschonenden Einsatz der Reinigungsmittel bei.Das Verpackungsmaterial der Reinigungsmit-tel wird reduziert, wenn größere Reinigungs-mittelbehälter beschafft werden, entspre-chend gekennzeichnete Behälter wiederbefülltund Reinigungsmittelkonzentrate eingekauftwerden.

Direkte Beschaffung von ReinigungsmittelnKriterien für die direkte Beschaffung vonReinigungsmitteln beziehen sich auf zweiwesentliche Aspekte:� Ausschluss bestimmter Inhaltsstoffe:

Es wird empfohlen, Produkte auszuschlie-ßen, deren Inhaltsstoffe für die Umwelt unddie menschliche Gesundheit besondersgefährlich sind. Wirkungsvolle Alternativenfür diese Reinigungsmittel sind vorhanden.Welche Stoffe als gefährlich gelten, kannder EU-Richtlinie 1999/45/EG (vergl.www.sidiblume.de/info-rom/europa/1999/1999_45.htm) und der Richtlinie des

Reinigungsmittel und -dienstleistungen

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Kriterien für die Beschaffung von Reinigungsmitteln

Spezifikationen: Alle beschafften Produkte müssen mit einer klaren Dosieranleitung und Dosiersystemen geliefert werden und folgenden Kriterien entsprechen:

� Keine Einstufung als reizend (Xi, zusammen mit R 42 und/oder R 43) oder als umweltgefährdend (N) gemäß der Zubereitungsrichtlinie (1999/45/EG).

� Enthalten keine flüchtigen organischen Verbindungen in Konzentrationen von mehr als 10% bezogen auf das Gewicht des Produkts (oder 20% im Falle von Reinigungs-mitteln für Böden).

� Enthalten keine Konservierungsmittel, die bioakkumulierbar sind: log P(ow) >3 oder der experimentell bestimmte BCF > 100.

� Enthalten keine Tenside, die nicht biologisch abbaubar sind (OECD 301 A - F)8. Die Tenside müssen der Verordnung 648/2004/EG entsprechen.

� Enthalten keine der folgenden Inhaltsstoffe:– Inhaltsstoffe in Mengen größer als 0,01% des Gewichtes des Endprodukts, die nach der Gefahrstoffrichtlinie (67/548/EWG) als kanzerogen oder mutagen eingestuft sind

oder die die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen können (R 45, 46, 49, 60, 61, 62, 63), die sehr giftig oder giftig für Wasser-organismen sind oder in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen zeigen (R 50, 51, 53). Darüber hinaus Inhaltsstoffe mit Verdacht auf kanzerogene Wirkung, diegefährlich für die Ozonschicht sind, oder die Säuglinge über die Muttermilch schädigen (R 40, 59, 64) Das schließt auch jeden Inhaltsstoff einer in der Formulierung ver-wendeten Zubereitung ein, der mehr als 0,01% des Gewichts des Produkts ausmacht.– Ethylendiamintetraessigsäure (EDTA) oder deren Salze– Nitrilotriessigsäure (NTA) oder deren Salze– Phosphonate– Alkylphenolethoxylate (APEO) oder deren Derivate– Bleichmittel auf der Basis von Chlor (aktive Chlorverbindungen)– Nitromoschus und polycyclische Nitromoschusverbindungen

� Die Produkte sind duftstofffrei oder die enthaltenen Duftstoffe entsprechen den Anforderungen der IFRA.

� Alle im Produkt enthaltenen Farbstoffe müssen gemäß der Kosmetikrichtlinie der EU 2003/15/EWG zulässig oder als Lebensmittelfarbstoff zugelassen sein.

Nachweise: Die Bieter müssen eindeutige Nachweise erbringen, dass sie bzw. ihre Reinigungsmittel die Kriterien erfüllen. Bei Reinigungsmitteln, die das Umweltzeichen derEU, das Österreichische Umweltzeichen oder den Nordischen Schwan tragen, wird davon ausgegangen, dass die Kriterien erfüllt sind.

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Rates 67/548/EWG (www.sidiblume.de/info-rom/europa/1967/67_548f.htm) ent-nommen werden. Zusätzlich sollten duft-stofffreie oder duftstoffarme Produktebevorzugt werden. Weitere Informationenzu den auszuschließenden Inhaltsstoffenfinden sich auch im Leitfaden zur Kampag-ne Procura+.

� Dosiersysteme und Anleitungen zurDosierung: In vielen Fällen werden Reini-gungsmittel überdosiert, da die Nutzerinnenund Nutzer die richtige Dosierung nichtkennen oder über keine brauchbaren Mess-vorrichtungen verfügen. Eine größere Men-ge an Reinigungsmitteln kann allein durchdie Berücksichtigung der Dosieranleitungund die Verwendung geeigneter Dosie-rungssysteme eingespart werden.

Ausschreibung von ReinigungsdienstleistungenFolgende Aspekte sollten bei der Ausschrei-bung von Reinigungsdienstleistungen einbe-zogen werden:

� Ausschluss bestimmter Inhaltsstoffe:Es wird empfohlen, Produkte auszuschlie-ßen, deren Inhaltsstoffe für die Umwelt unddie menschliche Gesundheit besondersgefährlich sind. Wirkungsvolle Alternativenfür diese Reinigungsmittel sind vorhanden.Welche Stoffe als gefährlich gelten, kannder EU-Richtlinie 1999/45/EG und derRichtlinie des Rates 67/548/EWG entnom-men werden. Zusätzlich sollten duftstoff-freie oder duftstoffarme Produkte verwen-det werden. Weitere Informationen zu denauszuschließenden Inhaltsstoffen findensich auch im Leitfaden zur KampagneProcura+.

� Verantwortliche Reinigungs-Praxis:Die Reinigungskräfte sind ständig in Kon-takt mit Produkten, deren Inhaltsstoffeirritierend, ätzend etc. wirken können. Umsichere Arbeitsbedingungen zu garantieren,müssen die Reinigungskräfte regelmäßiggeschult werden und klare Abläufe fest-gelegt sein.

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Kriterien für die Beschaffung umweltfreundlicher Reinigungsdienstleistungen

Spezifikationen: siehe Übersicht „Kriterien für die Beschaffung von Reinigungsmitteln“Nachweise: Der Bieter muss eine Liste der Reinigungsmittel bereitstellen, die er zu nutzen beabsichtigt, sowie eine schriftliche Bestätigungen der Reinigungsmittelhersteller,die belegen, dass diese Reinigungsmittel die geforderten Spezifikationen erfüllen. Am Ende jedes Jahres muss eine Bilanz zur Verfügung gestellt werden, in der die Namen unddie Mengen der verwendeten Reinigungsmittel dargestellt sind. Für verwendete Reinigungsmittel, die nicht in der anfänglichen Angebotsinformation enthalten sind, müssenNachweise erbracht werden, dass sie die geforderten Spezifikationen ebenfalls erfüllen.

Eignungskriterien:Die Bieter müssen entweder:� ein Umweltmanagementsystem besitzen (wie EMAS oder ISO 14001) oder

� sich darauf festlegen, für die Ausübung der Dienstleistungen präzise Arbeitsanweisungen zum Umweltschutz sowie zu Gesundheits- und Sicherheitsstandards zu entwickeln.Diese Anweisungen müssen dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt und in den Gebäuden so ausgelegt werden, dass sie von jeder Reinigungskraft zu jeder Zeit gelesenwerden können. Die Arbeitsanweisungen umfassen die Identifizierung von und den richtigen Umgang mit gefährlichen Produkten, die richtige Handlungsweise bei derLagerung von gefährlichen Stoffen, Anleitungen zur präzisen Dosierung, zur Abfalltrennung und -beseitigung und zum Schutz der Haut.

Vertragsbedingungen:a) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Organisation� Die Reinigungskräfte müssen für die Durchführung ihrer unterschiedlichen Aufgaben regelmäßig geschult werden. Aufzeichnungen dieser Schulungsmaßnahmen

(einführende und laufende Schulungen) müssen aufbewahrt und dem öffentlichen Auftraggeber vorgelegt werden.

� Eine Koordinatorin oder ein Koordinator sollte dazu bestimmt werden, die Reinigung zu organisieren und zu beaufsichtigen. Diese ausgewählte Person muss mit dem öffentlichen Auftraggeber in Kontakt stehen, während der Arbeitszeit erreichbar sein und in den Bereichen Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, Sicherheitsanforderungen,Anwendungsmethoden und Umweltschutz ausreichend geschult sein.

b) Zubehör, Materialien und Ausrüstung müssen von dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellt werden� Alle Reinigungsmittel, die in dem Gebäude genutzt werden, müssen nach ihrer Menge bezogen auf die gereinigte Fläche bilanziert werden. Die erste Bilanz muss sechs

Monate nach Vertragsbeginn vorgelegt werden. In der Folge muss eine jährliche Bilanz erarbeitet werden und dem öffentlichen Auftraggeber, entsprechend vorausgehenderVereinbarungen, überreicht werden.

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Bei der Produktion von Lebensmitteln belastetvor allem die Verwendung von künstlichenDüngemitteln und Pestiziden Wasser undBöden. Durch die Beschaffung von Lebens-mitteln aus kontrolliert biologischem Anbaukönnen Kommunen dazu beitragen, dieseBelastungen zu reduzieren.

Sowohl bei der direkten Beschaffung vonLebensmitteln, wie auch für Angebote vonCatering-Dienstleistern sollte festgelegtwerden, dass ein bestimmter Mindestanteil (in Prozent) aus biologischer Landwirtschaftstammen muss.

Nahrungsmittel wie Kaffee, Tee, Obst,Fruchtsäfte und Schokolade stammen vielfachvon landwirtschaftlichen Klein- und Kleinst-produzenten in Entwicklungsländern, dieniedrige Löhne erhalten und unter schlechtenBedingungen arbeiten. Informationen zurnachhaltigen Beschaffung von fair gehandel-ten Produkten finden Sie auf ICLEIs Webseitewww.buyfair.org.

Lebensmittel

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Kriterien für die direkte Beschaffung von Lebensmitteln

Spezifikationen/Leistungsbeschreibung: „X% von [Fügen Sie den Namen des/der Lebensmittel(s) ein,z.B. X% des Gemüses, X% der Milchprodukte] nach Gewicht [Fügen Sie das Gewicht ein] muss biologisch sein im Sinne der EU-Verordnung 2092/91 vom 24. Juni 1991 über den ökologischen Landbau und die entsprechendeKennzeichnung der landwirtschaftlichen Erzeugnisse und Lebensmittel und im Sinne der EU-Verordnung1804/1999 vom 19. Juli 1999, die insbesondere auf biologische Erzeugnisse (lebenden) tierischen Ursprungsbehandelt.“ Die Höhe des geforderten Anteils biologischer Lebensmittel sollte dabei Ergebnis einer politischenDiskussion in den Kommunen sein.

Zuschlagskriterien: Den Zuschlag erhält der Bieter mit der höchsten Punktzahl. Die Punktzahl wird wie folgtberechnet:� Anteil an biologischen Lebensmitteln: 10 Punkte (von 100). Die Punkte werden zusätzlich vergeben, wenn der

(gewichtsmäßige) Anteil des/der biologischen Lebensmittel(s) (z.B. Gemüse, Milchprodukte), über der in denSpezifikationen genannten Mindestanforderung liegt.

� Andere: 90 Punkte (von 100)

Kriterien für die Beschaffung von Catering-Dienstleistungen

Spezifikationen/Leistungsbeschreibung: „X% von [Fügen Sie den Namen des/der Lebensmittels(s) ein,z.B. X% des Gemüses, X% der Milchprodukte] nach Gewicht [Fügen Sie das Gewicht ein] muss biologisch sein im Sinne der EU-Verordnung 2092/91 vom 24. Juni 1991 über den ökologischen Landbau und die entsprechendeKennzeichnung der landwirtschaftlichen Erzeugnisse und Lebensmittel und im Sinne der EU-Verordnung1804/1999 vom 19. Juli 1999, die insbesondere auf biologische Erzeugnisse (lebenden) tierischen Ursprungsbehandelt.“ Die Höhe des geforderten Anteils biologischer Lebensmittel sollte dabei Ergebnis einer politischenDiskussion in den Kommunen sein

Zuschlagskriterien: Den Zuschlag erhält der Bieter mit der höchsten Punktzahl. Die Punktzahl wird wie folgtberechnet:� Anteil an biologischen Lebensmitteln: 10 Punkte (von 100). Die Punkte werden zusätzlich vergeben, wenn der

(gewichtsmäßige) Anteil des/der biologischen Lebensmittel(s) (z.B. Gemüse, Milchprodukte), über der in denSpezifikationen genannten Mindestanforderung liegt.

� Andere: 90 Punkte (von 100)

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Lebensmittel aus biologischer Landwirtschaft.

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Serviceteil

www.eu-energystar.org/deWebsite des Energy Star-Programms derEuropäischen Gemeinschaft für stromsparen-de Bürogeräte. Mit einem Energierechnerkönnen mögliche Einsparungen beim Kaufeines energieeffizienten Gerätes berechnetwerden.

www.greenlabelspurchase.netDas europäische Projekt „GreenLabelsPur-chase – making a greener procurement withenergy labels" verfolgt das Ziel, die Nutzungvon Energielabels im Beschaffungsprozessöffentlicher Einrichtungen, dem tertiärenSektor sowie in Verwaltungen von Industrieund Mittelstandsunternehmen zu fördern.

www.klima-sucht-schutz.de/goodpractice0.0.htmlArchiv mit guten Beispielen für energieeffi-ziente und klimaschonende Beschaffung.

www.office-topten.de Die Online-Auswahlhilfe für besondersenergieeffiziente Bürogeräte – speziell auf die Bedürfnisse professioneller Beschaffer im öffentlichen und privaten Sektor zuge-schnitten.

ec.europa.eu/environment/gpp/index_en.htmInternetportal der EU-Kommission zur um-weltfreundlichen öffentlichen Beschaffung.

www.beschaffung-info.deInformationsportal zur umweltfreundlichenBeschaffung.

www.blauer-engel.deDer Blaue Engel ist die erste und älteste um-weltschutzbezogene Kennzeichnung der Weltfür Produkte und Dienstleistungen.

www.buyfair.orgInformationen zur nachhaltigen Beschaffungvon fair gehandelten Produkten finden sichauf ICLEIs Internetseiten zur Kampagne „BUY FAIR“.

www.eurocities.org/carpe-net„Cities as responsible purchasers in Europe“:ein Projekt von 12 europäischen Städten.

www.ecotopten.deZusammenstellung von Empfehlungen fürnachhaltige Produkte.

www.energy-labels.deLeitfäden „Energy-Labels – Making a greenerchoice“.

Links

weite Ausschreibung im offenen Verfahren.Berlin 2006. Im Internet abrufbar unterwww.bmu.de/energieeffizienz/downloads/doc/37939.php

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutzund Reaktorsicherheit/Umweltbundesamt(Hrsg): Leitfaden für die umweltgerechteOrganisation von Veranstaltungen zur EU-Ratspräsidentschaft und G8-PräsidentschaftDeutschlands im Jahr 2007. Berlin undDessau 2006. Im Internet abrufbar unterwww.umweltdaten.de/publikationen/fpdf-l/3026.pdf

Barth, Regine/Erdmenger, Christoph/Günther,Edeltraud (Hrsg.): Umweltfreundliche öffent-liche Beschaffung. Innovationspotenziale,Hemmnisse, Strategien. Heidelberg 2005.

Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung(Hrsg.): Leitfaden Nachhaltiges Bauen. Bonn2001. Im Internet abrufbar unterwww.bbr.bund.de

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutzund Reaktorsicherheit (Hrsg.): Beschaffungvon Ökostrom. Arbeitshilfen für eine europa-

Literaturtipps

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Impressum

Herausgeber:agenda-transferAgentur für Nachhaltigkeit GmbH

Text + Redaktion: Marcus Pierk, Stefanie Wulff (beideagenda-transfer), Peter Defranceschi (ICLEI)Gestaltung: dot.blue – communication & design,www.dbcd.deDruck: Druckerei Backhaus, WuppertalAuflage: 800Gedruckt auf 100% RecyclingpapierBonn, im März 2007

Fotos: www.pixelquelle.de, www.PhotoCase.com,www.fotolia.de, www.bigstockphoto.com

agenda-transfer Agentur für Nachhaltigkeit GmbHDyroffstr. 253113 Bonnfon: 0228.60461-0, fax: 0228.60461-17

ICLEI – Local Governments for SustainabilityEuropean SecretariatLeopoldring 3, 79098 Freiburgfon: 0761.36892-0, fax: 0761.36892-19www.iclei-europe.org

Die Herausgabe dieser Broschüre wurde mit Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz undReaktorsicherheit und des Umweltbundesamtes gefördert.

Die Förderer übernehmen keine Gewähr für die Richtig-keit, die Genauigkeit und Vollständigkeit der Angabensowie für die Beachtung privater Rechte Dritter. Diegeäußerten Ansichten und Meinungen müssen nicht mitdenen des Förderers übereinstimmen.

Bundesministerium für Wirtschaft und Techno-logie/Bundesverband Materialwirtschaft, Ein-kauf und Logistik e.V. (Hrsg.): Impulse fürInnovationen im öffentlichen Beschaffungs-wesen. Berlin/Frankfurt 2006.

Deutsche Energieagentur (Hrsg.): Energie-effiziente Bürogeräte professionell beschaffen.Beschaffungskriterien – Vergaberecht – Wirt-schaftlichkeit. Berlin 2006. Bestellung imInternet unter www.office-topten.de

Europäische Kommission (Hrsg.): Umweltori-entierte Beschaffung! – Ein Handbuch für einumweltorientiertes Beschaffungswesen.Luxemburg 2005.

Rat der Gemeinden und Regionen Europas(Hrsg.): Besserer Energieverbrauch, bessererKlimaschutz, besserer Mitteleinsatz. Ein Hand-buch für lokale und regionale Gebietskörper-schaften. o. O. 2006. Im Internet abrufbarunter www.ccre.org/docs/brochure_energie_de.pdf

Sächsisches Staatsministerium für Umweltund Landwirtschaft (Hrsg.): Umweltfreund-liche Beschaffung – einfacher als gedacht!Dresden 2005.

Umweltbundesamt (Hrsg.): Handbuch Um-weltfreundliche Beschaffung. München 1999.

Umweltministerium Baden-Württemberg(Hrsg.): Mehr Umwelt fürs gleiche Geld.Anregungen und Erfolgsbeispiele für dieumweltorientierte öffentliche Beschaffung.Stuttgart 2006.

Literaturtipps