digitalisierung als aufgabe der schulentwicklung ... · •verordnung der europäischen union...
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DIGITALISIERUNG ALS AUFGABE DERSCHULENTWICKLUNG DATENSCHUTZ UND IT-SICHERHEIT
FORTBILDUNGSSEMINAR FÜR LEHRKRÄFTE AN MITTELSCHULEN, REALSCHULEN,
GYMNASIEN, BERUFLICHEN SCHULEN UND FOS / BOS
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“I've come up with a set of rules that describe our reactions to technologies:
1. Anything that is in the world when you’re born is normal and ordinary and is
just a natural part of the way the world works.
2. Anything that's invented between when you’re fifteen and thirty-five is new
and exciting and revolutionary and you can probably get a career in it.
3. Anything invented after you're thirty-five is against the natural order of
things.”
Douglas Adams, The Salmon of Doubt - Hitchhiking the Galaxy One Last Time
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AGENDA
• Datenschutz
• IT-Sicherheit
• Schulentwicklung
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DATENSCHUTZ - GRUNDSÄTZLICHES
• Digitalisierung seit ca. 40 Jahren
• fortschreitende Akkumulation und Speicherung
• Big Data & Data Mining
• Gesichtserkennung => Auswertung / Profiling
• Digitales Vergessen ?
• Auswirkung auf Lebensentwicklung
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DSGVO - DATENSCHUTZ-GRUNDVERORDNUNG
• Verordnung der Europäischen Union
• Regeln zur Verarbeitung personenbezogener Daten
• von privaten Unternehmen und öffentlichen Stellen
• Vereinheitlicht
• seit dem 25. Mai 2018
• => Informationelle Selbstbestimmung (BVerfG-Urteil 15.12.1983)
• => Überführung in nationales Recht im Gange!
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TERMINOLOGIE DER DATENSCHUTZ-GRUNDVERORDNUNG
• Personenbezogene Daten
• Verarbeitungsbegriff
• Verantwortliche = Leitung der jeweiligen öffentlichen Stelle hat die Verantwortung für den Datenschutz in ihrem Zuständigkeitsbereich
• Auftragsverarbeiter ( AVV statt bisher ADVV)
• Einwilligung: Die Einwilligung muss für einen bestimmten Fall unmissverständlich den Willen bekundet und das freiwillig und in informierter Weise erklärt werden.
Zur ordnungsgemäßen Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung ist es unerlässlich, dass sich die bayerischen öffentlichen - insbesondere staatlichen und kommunalen - Stellen mit den (teilweise vom bisherigen Sprachgebrauch abweichenden) Begrifflichkeiten der Datenschutz-Grundverordnung vertraut machen. Besonderes Augenmerk ist in diesem Zusammenhang auf die in Art. 4 DSGVO enthaltenen Begriffsbestimmungen zu legen.
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„BESONDEREN KATEGORIENPERSONENBEZOGENER DATEN“
• Es sind dies:
• personenbezogene Daten, aus denen • die rassische und ethnische Herkunft,• politische Meinungen,• religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen oder• die Gewerkschaftszugehörigkeit
• hervorgehen,
• genetische Daten,
• biometrische Daten zur eindeutigen Identifizierung einer natürlichen Person,
• Gesundheitsdaten sowie
• Daten zum Sexualleben oder der sexuellen Orientierung einer natürlichen Person.• Die Verarbeitung dieser besonderen Kategorien personenbezogener Daten ist grundsätzlich untersagt (Art. 9 Abs. 1
DSGVO) und nur zulässig, wenn neben einem Erlaubnistatbestand nach Art. 6 Abs. 1 DSGVO zusätzlich ein Fall des Art. 9 Abs. 2 DSGVO vorliegt, zum Beispiel, wenn die betroffene Person in die Verarbeitung ausdrücklich eingewilligt hat (Art. 9 Abs. 2 Buchst. a DSGVO).
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GRUNDSÄTZE DER DATENSCHUTZ-GRUNDVERORDNUNG
• hat materiell-rechtlich die bekannten und vertrauten Datenschutzgrundsätze im Wesentlichen beibehalten und fortentwickelt
• Verarbeitung nach Treu und Glauben & Transparenz
• Zweckbindung
• Datenminimierung
• Richtigkeit
• Speicherbegrenzung
• Integrität und Vertraulichkeit
• Rechenschaftspflicht
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RECHTE DER BETROFFENEN PERSON
• Informationspflichten des Verantwortlichen
• Auskunftsrecht
• Berichtigung
• Löschung
• Einschränkung
• Datenübertragbarkeit
• Widerspruchsrecht
• nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung - einschließlich Profiling - beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden
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GRUNDSÄTZE IM DATENSCHUTZRECHT
Rechtmäßigkeit der Verarbeitung (Art. 6 DSGVO):
• Keine Datenverarbeitung ohne Erlaubnis
• durch Gesetz (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. c DSVO)
• oder Einwilligung des Betroffenen (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. a DSGVO)
• Zweckbindung: Verarbeitung nur für einen oder mehrere vorher definierte
Zwecke
• Erforderlichkeit: Verarbeitung muss für Verwendungszweck erforderlich sein
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DER/DIE VERANTWORTLICHE
• Der Verantwortliche ist für die Einhaltung der in Art. 5 Abs. 1 DSGVO normierten Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten verantwortlich. Rechenschaftspflicht
• Adressat der Rechte der betroffenen Personen
• angemessene und geeignete technische und organisatorische Maßnahmen Datenschutz durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen und Sicherheit der Verarbeitung
• Verzeichnis aller Verarbeitungstätigkeiten
• Verletzungen melden
• Datenschutz-Folgenabschätzung
• Datenschutzbeauftragten
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ÄNDERUNGEN IM SCHULRECHT
Bayerisches Erziehungs- und Unterrichtsgesetz (BayEUG) Art. 85 BayEUG
Zulässigkeit der Übermittlung von Schüler- und Elterndaten wird konkretisiert:
• Übermittlung, die zur Erfüllung schulischer Aufgaben erforderlich ist, bleibt zulässig
• Übermittlung zu außerschulischen Zwecken ist zulässig,
• wenn die Daten öffentlich sind oder veröffentlicht werden dürfen
• zur Abwehr erheblicher Nachteile für das Gemeinwohl oder von Gefahren für die öff. Sicherheit und Ordnung (soweit erforderlich)
• zur Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten (soweit erforderlich)
• zur Überprüfung von Angaben der betroffenen Person, weil tatsächliche Anhaltspunkte für deren Unrichtig bestehen
• Weitere Ausnahmen von der Zweckbindung sind für Schulen nicht vorgesehen!
Weitere Änderungen
• Sprachliche Anpassung an die DSGVO (insbesondere: „verarbeiten“ statt „erheben, verarbeiten und nutzen“)
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ÄNDERUNGEN IM SCHULRECHT
DVBayDSG-KM / BaySchO
• Die Durchführungsverordnung zu Art. 28 Abs. 2 BayDSG (DVBayDSG-KM) wird
aufgehoben
• Die bisherige Regelung generell freigegebener Verfahren in den Anlagen der
DVBayDSG-KM wird, soweit noch erforderlich, in Anlagen zur BaySchO überführt
• Aktualisierung wird geprüft, so z.B. Aufnahme der automatisierte Verarbeitung von
Daten über schulische Ordnungsmaßnahmen.
• Umsetzung erst nach 25.05.2018; DVBayDSG-KM gilt bis dahin weiter.
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WEITERE THEMEN / FRAGEN?
• https:// - Zertifikate
• Videoaufnahmen im Unterricht
• Sport – geregelt
• Sonstiges ?
• Gemeinsame Nutzung von tablets
• Bereitstellung von Ergebnissen (Referate, Präsentationen) von Schülern an alle anderen in der Klasse
• Netzwerkprotokollierung
• Presseanfragen (TV, ..)
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DATENSCHUTZ UND DIDAKTIK
• Nutzung privater Smartphones im Schulbereich?
• Nutzung privater Smartphones im Unterricht?
• BYOD (bring your own device)
• BYSD (bring your school device)
• MDM (mobile device managment)
• Privater modus
• Schulmodus
• …
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STRAFRECHTLICHE ASPEKTE
• das Recht auf informationelle Selbstbestimmung eingeschränkt oder missachtet wird,
• das Recht auf physische und / oder psychische Unversehrtheit eingeschränkt oder
missachtet wird,
• das Recht auf höfliche oder respektvolle Behandlung eingeschränkt oder missachtet wird,
• Bilder, Filmszenen und / oder Audiodateien mitgeführt werden, die geeignet sind, Personen
bloßzustellen oder zu entwürdigen,
• Bilder, Filmszenen und / oder Audiodateien ohne Wissen der betroffenen Personen erstellt
werden und ggf. deren Veröffentlichung jedweder Art.
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AGENDA
• Datenschutz
• IT-Sicherheit
• Schulentwicklung
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BYOD - GRUNDLAGEN
• Netzwerke
• WLAN
• Virtuelle Netzwerke
• Peripherie
• Rechtliches
• Fazit
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NETZWERKE
• „Pädagogisches Netzwerk“
• Domain Server mit „Directory“
• Account (user / password)
• Space (Homeverzeichnis / Gruppenverzeichnisse)
• Policies
• Wartungsaufwand - sehr hoch
• Aktualisierungsdruck
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NETZWERKE
• „Lean LAN“
• Nur LAN-Anschluss (eigenes Notebook, …) bzw. Endgerät vorhanden
• Lokaler Account oder „ein genereller“ am Endgerät
• Space – lokal als USB-Stick oder Cloud
• Keine Policies
• Wartungsaufwand – fast 0
• Aktualisierungsdruck – fast 0
• Große Bandbreite!• https://www.heise.de/tp/features/Das-Lean-LAN-3408644.html (Dezember 2006)
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NETZWERKE
• „Campus Netzwerk“ / „offene“ IT-Struktur
• Jeder Schüler hat Zugang mit eigenem Endgerät zum „Intranet“ und „Internet“
• Nur „pädagogische“ Eingrenzung
• Content-Filter / Jugendmedienschutz / ggf. Spartenblocks (z.B. facebook / ebay / …)
• Weg vom „Alles kontrollieren!“-Anspruch
• Hin zu medienpädagogischer / informationstechnischer Wirkung
• Arbeit im Netz muss Sinn machen / erfüllend sein!
• Kompetenz im Umgang mit Informations- und Kommuninkationstechniken
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WLAN
• Pre-shared Key
• Ein Geheimnis! / Offenes Geheimnis!
• Umsetzung
• ein PSK / Router (SSID)
• ggf. Cloud-Lösung = alle AP haben gleichen PSK
• Problem: „load ballancing“
• Problem: Nutzung vor dem Gebäude
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WLAN
• RADIUS-Server (Remote Authentication Dial-In User Service)
• Authentifizierungsserver benötigt wieder Accounts (evtl. vorhandenen Domainserver)
• Physikalischer Verbindung wird hergestellt
• Logische Verbindung nach Authentifizierung
• „key“ ist personalisiert
• ermöglicht Policies / Rechtemanagement (wieviele Verbindungen / Geräte, Ressourcen, …)
• ermöglicht ggf. Steuerung (Pädagogische Oberfläche nötig)
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WLAN
• Captive Portal
• Ticket-System zur „Authentifizierung“
• Tickets zeitgesteuert / Ressourcen berechtigend / ggf. Abrechnungsmöglichkeiten
• Physikalischer Verbindung wird hergestellt
• Logische Verbindung nach Authentifizierung
• „key“ ist anonym / personalisiert
• ermöglicht Policies / Rechtemanagement (wieviele Verbindungen / Geräte, Ressourcen, …)
• ermöglicht ggf. Steuerung (Pädagogische Oberfläche nötig)
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WLAN
• PSK
• Nur für den Privatgebrauch!
• RADIUS-Server
• Aufwendig, weil Benutzeraccounts / Polices gepflegt werden müssen.
• Captive Portal
• Aufwand mit den „tickets“.
• Zeitkonzept und ggf. Policies nötig
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VLAN
• Virtual Local Area Network
• ein physisches Netzwerk aufteilen
• getrennte Netze auf einem
physikalsichem Netzwerk
• Lehrer
• Schüler
• Gast
• Policies (Zugriffe,
Bandbreite, Ressourcen, …)
anpassbar
• Skalierbarkeit
Internet- router
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WEITERE PERIPHERIE
• Digitales Klassenzimmer
• Mobile 2 Beamer
• Mira-Cast
• Apple-TV
• Cloud-Dienste (mebis / nextcloud / owncloud / …)
• Ladestationen
• Bayern WLAN ?
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THEMEN AUSSTATTUNG
• Digitales Klassenzimmer
• Votum 2018/2019
• Netzwerkanbindung
• BYOD / BYOS
• Nutzungsordnung „mobile Endgeräte“
• Strafrechtliche Aspekte
• Verwendung im Schulhaus
• Systematische Ausstattungsplanung mit Sachaufwandträger
• Schulbuchverlage
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BAYERN-WLAN• Initiative im Rahmen Digitalpakt Bayern II
• Zentrale Stelle: BayernWLAN Zentrum Straubing (LDBV)
• Kommunen werden bei den Ersteinrichtungskosten für zwei Standorte mit bis zu 5.000 € zu unterstützt
• Zwei Angebote:• WLAN-Ausstattung + Filterung (20 € pro AccessPoint/Monat)
• Nur Filterung (HotSpot-Ü, DNS-Filter, 160 €/Monat)
• Rechtliche Absicherung für Schulen wird gewährleistet
• Technisch einfacher Internetzugang für Benutzer
https://www.ldbv.bayern.de/breitband/bayernwlan.html
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MICROSOFT OFFICE FWU-VERTRAG
•Möglichkeit, allen Mitgliedern der Schulfamilie Office 365
anzubieten (5 Lizenzen pro Schüler, Mietmodell)
• Kosten: Angestelltenzahl der Schule x ca. 50 €
• Vereinheitlichung der Software
• LibreOffice parallel anbietenhttps://www.microsoft.com/de-de/education/buy/fwu-vertrag/default.aspx
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DIGITALES KLASSENZIMMER
aus:KM-Votum
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AGENDA
• Datenschutz
• IT-Sicherheit
• Schulentwicklung
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Internet
• 90er Jahre
SocialMedia• Mitte
2000er
Sharing Economy• Heute
Internet d. Dinge• In Kürze
Virtual Reality• In Zukunft
https://hsimmet.com/2016/02/07/mit-der-digitalisierung-schritt-halten-und-der-zeitfalle-entkommen/
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ZYKLUS DER INNERENSCHULENTWICKLUNG Bestands-
aufnahme
Zielfindung
Entwicklung von
Maßnahmen
Umsetzung der
Maßnahmen
Evaluation/ Reflexion Dokumentation,
Kommunikation,Beteiligung
Transparenz
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https://ec.europa.eu/jrc/sites/jrcsh/files/DIGCOMP-FINAL-%20UPDATED%2002-06-2016.pdf
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„Kinder und Jugendliche wachsen heute völlig selbstverständlich mit Smartphone, Tablet, Notebook & Co auf. Die digitalen Medien bieten zweifelsohne Chancen und
Möglichkeiten für den Einzelnen – aber sie bergen auch Risiken.
Bertelsmann Stiftung (Hrsg.) (2015), Individuell fördern mit digitalen Medien, Verlag Bertelsmann Stiftung
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Schulen in Deutschland stehen somit vor der Herausforderung, die Heranwachsenden zu einem selbstbestimmten und
kritischen, aber auch zu einem produktiven und kreativen Umgang mit digitalen Medien zu befähigen.“
Bertelsmann Stiftung (Hrsg.) (2015), Individuell fördern mit digitalen Medien, Verlag Bertelsmann Stiftung
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MEDIENKOMPETENZEN
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FÄCHER VS. JAHRGANGSSTUFE
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FÄCHER VS. JAHRGANGSSTUFE
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AUSSTATTUNG / FORTBILDUNG
Ausstattung ohne Kompetenzen zur Anwendung nutzlos!
Fortbildung ohne die Möglichkeit des Einsatzes mit Hilfe der
adäquaten Ausstattung ist vergebens!
Keine Schulungen auf Halde!
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AUSSTATTUNGS- / FORTBILDUNGSPLANUNG
notwendige Hardware
notwendige Fortbildung
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FAZIT: AUSSTATTUNG / FORTBILDUNG
Ausstattung ohne Kompetenzen zur Anwendung ist nutzlos!
Fortbildung ohne die Möglichkeit des Einsatzes mit Hilfe der
adäquaten Ausstattung ist vergebens!
Keine Schulungen auf Halde!
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FAZIT
•Ziele sind …
• einfache Lösungen
• funktionierende Geräte
• möglichst geringe Hürden
• komplexe Bedienstrukturen vermeiden
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VIELEN DANK FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT!
Michael Frö[email protected]
mib.mbost.de
Digitalisierung als Aufgabe der Schulentwicklung Datenschutz und IT-Sicherheitvon Michael Fröhlich steht unter einer Creative
Commons Namensnennung-Nicht-kommerziell-Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0 Deutschland Lizenz. Über diese Lizenz hinausgehende
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