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Energieversorgung auf Almen Leitlinien zur Errichtung nachhaltiger
Energiesysteme auf Almen
September 2013
Auftraggeber: Bearbeitung:
3
EnergieversorgungaufAlmen
Leitlinien zur nachhaltigen Energieversorgung auf Almen
Bearbeitung
Daniel Bogner, Monika Dubbert, Anna Leitmeier
eb&p Umweltbüro GmbH
Bahnhofstraße 39/2
9020 Klagenfurt
Tel. +43 – 463 – 516614
Fax +43 – 463 – 516614‐ 9
email: klagenfurt @umweltbuero.at
Auftraggeber
Biosphärenpark Nockberge
Ebene Reichenau 117
9565 Ebene Reichenau
Klagenfurt, am 30. 09.02013
4
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung ................................................................................................................................... 6
1.1 Aktuelle Energieversorgung in den Projektgebieten ........................................................................ 6
2 Energieversorgung auf Almen ..................................................................................................... 8
2.1 Energieerzeugung ............................................................................................................................. 8
2.1.1 Stromerzeugung .............................................................................................................. 8
2.1.2 Wärmelieferanten .........................................................................................................12
2.2 Energiespeicherung ........................................................................................................................14
2.3 Stromversorgungssysteme .............................................................................................................15
3 Planung von Energieversorgungsanlagen .................................................................................. 15
4 Rechtliche Grundlagen ............................................................................................................. 18
4.1 Zu beachtende Rechtsvorschriften in Österreich ...........................................................................18
4.1.1 Sonderfall Kleinwasserkraftwerk ...................................................................................19
4.1.2 Sonderfall Kleinwindanlagen .........................................................................................19
4.2 Zu beachtende Rechtsvorschriften in Slowenien ...........................................................................20
5 Fördermöglichkeiten und Kontakte .......................................................................................... 21
5.1 Kärnten und Steiermark .................................................................................................................21
5.2 Slowenien .......................................................................................................................................22
6 Literatur ................................................................................................................................... 23
7 Abbildungsverzeichnis .............................................................................................................. 24
8 Tabellenverzeichnis .................................................................................................................. 24
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1 Einleitung
Um Almen zeitgemäß und nachhaltig bewirtschaften zu können, wird eine entsprechende
Energieversorgung immer wichtiger. Besonders für Almen, die vor Ort Milch verarbeiten und/oder
die touristisch genutzt werden, ist eine entsprechende Versorgung mit Strom und Wärme von großer
Bedeutung.
Im Rahmen des Operationellen Programmes Slowenien ‐ Österreich 2007 ‐ 2013 (Interreg IV A
Österreich ‐ Slowenien) wurde das grenzüberschreitende Projekt "ALPA ‐ Nachhaltiges
Almmanagement in Schutzgebieten" mit Partnern aus Slowenien, der Steiermark und Kärnten
ausgearbeitet.
Das übergeordnete Ziel dieses Projektes ist es, die Almen in Schutzgebieten in einer
umweltverträglichen und ökonomisch nachhaltigen Bewirtschaftung zu unterstützen.
Die vorliegenden Leitlinien informieren den Almbewirtschafter über die rechtlichen Grundlagen, die
bei der Errichtung von Energieversorgungssystemen zu beachten sind, und zeigen die technischen
Umsetzungsmöglichkeiten zur Strom bzw. Wärmeerzeugung auf Almen auf. Die Leitlinien ersetzen
nicht die Beratung und Planung durch qualifiziertes Fachpersonal. Als Literaturgrundlage für die
vorliegenden Leitlinien wurde der "Leitfaden für umweltgerechte Hüttentechnik", welcher vom
Deutschen und Österreichischen Alpenverein in Zusammenarbeit mit Fachleuten ausgearbeitet
wurde, verwendet.
1.1 AktuelleEnergieversorgungindenProjektgebietenIm Rahmen des ALPA‐Projektes wurden die Projektpartner über die Situation der Energieversorgung
in ihrem Projektgebiet befragt. Das Ergebnis dieser Befragung wird zusammenfassend in Tabelle 1
dargestellt.
Die Energieversorgung der Almhütten in den slowenischen Projektgebieten erfolgt in erster Linie
über Photovoltaiksysteme. Die Mehrheit der Almhütten in den Pilotgebieten des Projektes verfügen
jedoch über keine Energieversorgung. Keine der Almhütten ist an das öffentliche Stromnetz
angeschlossen. Zum Teil werden auf Almen, die Milch verarbeiten, Dieselaggregate eingesetzt.
Auch in den Projektgebieten der Steiermark und von Kärnten erfolgt die Stromversorgung in erster
Linie über Photovoltaiksysteme und vereinzelt über Kleinwasserkraftwerke. Eine Anbindung an das
öffentliche Stromnetz findet man eher selten. Dieselaggregate werden kaum eingesetzt. Die
Windenergie wird derzeit in den Projektgebieten nicht genutzt.
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Tabelle 1: Energieversorgung in den Projektgebieten ‐ Übersicht zur aktuellen Situation
Projektgebiet
Gesam
te Hütten
anzahl
im Projektgebiet
davon touristisch
genutzte Hütten
Anzahl H
ütten
mit
Anbindung an
öffen
tliches Stromnetz
Anzahl H
ütten
mit
Dieselaggregaten
Anzahl H
ütten
m.it
Kleinwasserkraftwerk
Anzahl H
ütten
m.it
Photovoltaik
Anzahl H
ütten
m.it
Windkraftanlage
Biosphärenpark
Nockberge 85 45 20 25 17 32 0
Naturpark Almenland1 36 32
Naturpark Zirbitzkogel
Grebenzen 21 6 3 ‐ 1 5 0
TNP2: Velo polje 5 1 0 1 0 0 0
Planina Korošica3 1 0 0 1 0 1 0
Pohorske planje 1 ‐ ‐ ‐ ‐ ‐ ‐
TNP: V Lazu 19 3 0 2 0 7 0
TNP: Javornik 26 1 0 1 0 0 0
TNP: Govnač4 0 0 0 0 0 0
TNP: Dedno polje 12 1 0 1 0 5 0
TNP: Goreljek5 163 16 einige einige 0 0 0
Karawanken u. Vellacher
Kočna 5 1 0 0 0 2 0
Gemeinde Zreče 1 ‐ ‐ ‐ ‐ ‐ ‐
1 Im Almenland sind folgende Projekt geplant: Energieholzzentrum, Photovoltaik‐Pilotanlagen, Biomasseheizwerke,
energiesparende Maßnahmen in der Wirtschaft, CO2 – neutrale Mobilität, Kleinwasserkraftwerke, Verstromung aus
Biomasse, katalytische drucklose Verölung
2 TNP: Triglav Nationalpark
3 Die Stromversorgung erfolgt mit Solarzellen in Kombination mit Dieselaggregat.
4 Verlassene und zerstörte Hütten sind vorhanden (1 Hütte soll wiederhergestellt werden).
5 Georeljek ist das größte Feriendorf im Triglav Nationalpark.
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2 EnergieversorgungaufAlmen
Aufgrund der meist abgeschiedenen Lage von Almhütten erfolgt die Erzeugung von Strom und/oder
Wärme in der Regel über Inselanalgen (die Energie wird dort erzeugt, wo sie verbraucht wird). Selten
ist der Anschluss an ein öffentliches Stromnetz möglich. Neben der Energieerzeugung kommt der
Energiespeicherung eine große Bedeutung zu. Nur wenn eine effiziente Speicherung des erzeugten
Stromes bzw. der erzeugten Wärme möglich ist, kann eine gleichmäßige Energieversorgung während
der Betriebszeiten gewährleistet werden. Über das Energieversorgungssystem gelangt der Strom
und/oder die Wärme zum Verbraucher.
2.1 Energieerzeugung
2.1.1 Stromerzeugung
Zur Stromerzeugung auf Almen eignen sich verschiedene Systeme:
Photovoltaikanlage
Kleinwasserkraftwerk
Windkraftanlage
Motorgenerator
Blockheizkraftwerk
Photovoltaikanlage
Photovoltaik ist die direkte Umwandlung von Strahlungsenergie (Sonnenlicht) in elektrische Energie
mit Hilfe des photoelektrischen Effekts. Es entstehen keinerlei Abgase, Lärm oder Abwässer. Der
photovoltaische Effekt in Solarzellen bewirkt die Umwandlung der Sonnenenergie in elektrischen
Strom – im Gegensatz zu solarthermischen Anlagen, deren Sonnenkollektoren die Sonnenenergie in
Wärme umwandeln.
Die Umwandlung von Sonnenenergie in elektrische Energie basiert auf den besonderen
Eigenschaften von Halbleitern, die durch zugeführte Energie (Wärme oder Licht) freie Ladungsträger
erzeugen. Um aus diesen Ladungen einen Strom zu erzeugen, ist ein internes elektrisches Feld nötig.
Trifft das Licht der Sonne auf eine Photovoltaikzelle, werden Ladungsträger frei und ein elektrischer
Strom fließt. Hierbei handelt es sich um Gleichstrom. Dieser kann entweder direkt von einem
Verbraucher benutzt oder über einen Wechselrichter in Wechselstrom umgewandelt und in das
Stromnetz eingespeist werden. Die Spannung einer einzelnen Zelle ist für die meisten Fälle der
Stromversorgung zu niedrig, so dass mehrere Zellen zu Modulen zusammengeschaltet werden. Im
kleinen Rahmen sind uns Photovoltaikanlagen beispielsweise durch Taschenrechner oder Parkuhren
bekannt.
Abbildung 1 zeigt die schematische Darstellung einer Photovoltaikinselanlage. Diese Mini‐
Inselanalgen speichern Strom ‐ gleichstromseitig auf 12‐ oder 24V Ebene. In den meisten
Anwendungsfällen werden ein oder zwei Akkus über einen Laderegler von ein bis drei
Photovoltaikmodulen gespeist. Über den Laderegler lassen sich Kleinlasten wie LED‐Beleuchtungen
auf 12V Basis (24V werden durch zwei in Reihe geschaltete 12V Leuchtmittel realisiert) betreiben.
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Abbildung 1: schematische Darstellung einer Photovoltaikinselanlage (Quelle: http://www.energytechnologyete.com)
Abbildung 2: Beispiel einer Photovoltaikinselanlage auf einer Almhütte (Quelle: http://www.energytechnologyete.com)
Kleinwasserkraftwerk
In einem Kleinwasserkraftwerk wird die mechanische Energie des Wassers mit Hilfe einer durch das
Wasser angetriebenen Turbine und einem Generator in elektrischen Strom umgewandelt. Die
Peltonturbine ist die am häufigsten verwendete Turbinentechnik und eignet sich besonders für die
Nutzung von geringen Wassermengen bei gleichzeitig großen Höhenunterschieden zwischen
Wasserfassung und Turbine.
Durch die permanente Stromerzeugung (24 h täglich) ohne Schadstoffemissionen, der langen
Lebensdauer von mehr als 30 Jahren und den meist geringen Betriebskosten stellt ein
Kleinwasserkraftwerk eine sehr interessante Option für die Stromversorgung auf Almen dar. Selbst
Anlagen mit kleinen Leistungen können einen wesentlichen Teil des Tagesenergieverbrauches
abdecken. Eine Voraussetzung ist eine konstante Wasserführung im Jahresverlauf. Ein
Kleinwasserkraftwerk kann auch als Trinkwasserkraftwerk ausgeführt werden. Hierfür wird die
Turbine in die Trinkwasserversorgung im Bereich eines Hochbehälters eingebunden, um so den
Höhenunterschied zwischen Quelle und Hochbehälter zu nutzen.
In Abbildung 4 wird ein Kleinwasserkraftwerk in Unterammergau (Bayern) gezeigt. Zur
Stromerzeugung werden zwei Peltonturbinen und ein oberschlächtiges Wasserrad eingesetzt. Das
Wasserkraftwerk liefert genug Energie, um Skilifte, eine Sommerrodelbahn zu betreiben und die
Almwirtschaft mit Strom zu versorgen. Der nicht benötigte Strom wird in das öffentliche Netz
eingespeist. (Quelle: http://www.steckenberg.de/wasserkraftwerk.htm).
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Abbildung 3: Darstellung einer Peltonturbine (Quelle: www.elektro‐peer.at)
Abbildung 4: Kleinwasserkraftwerk Unterammergau (http://www.steckenberg.de/wasserkraftwerk.htm)
Windkraftanlage
Windkraftanlagen nutzen die in den strömenden Luftmassen enthaltene kinetische Energie. Dem
Wind wird die Energie mit Rotoren entzogen und an der Rotorwelle in mechanische Leistung
umgewandelt. Ein angeschlossener Generator wandelt diese Leistungsform in elektrische Energie
um. Außer Geräuschen entstehen dabei keine Emissionen. Voraussetzung ist jedoch, dass die
mittlere Jahreswindgeschwindigkeit über 3,5 m/s liegt und der Wind möglichst konstant ist.
Abbildung 5: Skizze ‐ Funktionsweise eines Windrades (Quelle: http://www.gmw24.com/energie/innovationen/werfindungen/energie/windraftanlage.htm)
Abbildung 6: Darstellung eines Windrades (Quelle: http://www.kleinwind.at/Windrad‐SW10)
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Abbildung 7: kleine Windkraftanlage auf einer Alm (Preitenegg)
Motorgenerator
Unter diesem Begriff werden die unterschiedlichen Verbrennungsmotoren zusammengefasst, die mit
einem Generator zur Stromerzeugung gekoppelt sind. Als Motoren finden Dieselmotoren für den
Betrieb mit Diesel oder Heizöl und Ottomotoren für den Betrieb mit Flüssiggas oder Benzin
Verwendung. Zur Verbrennung von Biodiesel oder Pflanzenöl können nur Dieselmotoren verwendet
werden, die speziell für den jeweiligen Brennstoff konstruiert oder umgerüstet wurden.
Motorgeneratoren verursachen neben Abgasen auch eine erhebliche Lärmbelästigung. Ebenso kann
die entstehende Abwärme nicht genutzt werden.
Blockheizkraftwerk
Ein Blockheizkraftwerk ist eine Anlage zur gleichzeitigen Erzeugung von elektrischem Strom und
Wärme. Es setzt das Prinzip der Kraft‐Wärme‐Koppelung ein. Der hohe Gesamtnutzungsgrad
resultiert aus der Nutzung der Abwärme der Stromerzeugung direkt am Ort der Entstehung. Motor
und Generator sind schallisoliert in einem Gehäuse mit eigener Ölauffangwanne montiert, sodass ein
Blockheizkraftwerk problemlos auch in der Hütte, nahe bei den elektrischen Verbrauchern,
aufgestellt werden kann.
Ein Blockheizkraftwerk lohnt sich, wenn der thermische Energiebedarf mindestens doppelt so hoch
ist wie der elektrische Energiebedarf und der Wärmebedarf über das ganze Jahr (z. B. bei
Tourismusbetrieben) besteht. Im Teillastbetreib gibt ein Blockheizkraftwerk nur sehr wenig Wärme
ab. Deshalb ist bei der Dimensionierung eines Blockheizkraftwerkes darauf zu achten, dass es
genügend lange Laufzeiten unter Volllast erreicht, um den Wärmebedarf der Hütte zu decken.
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Abbildung 8: Schematische Darstellung ‐ Blockheizkraftwerk (Quelle: ww.net‐bhkw.net/pdf‐dokumente/uebersicht‐bhkw‐net.pdf)
2.1.2 Wärmelieferanten
Solarkollektoren
Ein thermischer Solarkollektor sammelt die im Sonnenlicht enthaltene Energie, womit in der Regel
ein flüssiges Übertragungsmedium (Heizwasser) aufgeheizt wird. Mit Hilfe der Flüssigkeit des
Wärmeträgers wird die Wärme aus dem Kollektor abgeführt und z. B. über einen Wärmetauscher an
ein Speichermedium übergeben oder direkt als Prozesswärme, z. B. als Warmwasser, verwendet.
Neben der Warmwasserbereitstellung kann mit Hilfe von Solarkollektoren auch die Heizung
unterstützt werden.
Bei Solar‐Luft‐Kollektoren wird, anstatt der Flüssigkeit, Luft als Wärmeträger eingesetzt. Die im
Kollektor erwärmte Luft wird mit Hilfe eines Ventilators direkt in die Hütte eingeblasen.
Solaranlagen arbeiten emissionsfrei und haben eine lange Lebensdauer sowie geringe
Betriebskosten. Selbst Anlagen mit kleinen Leistungen können einen wesentlichen Teil des
Tagesenergieverbrauches abdecken.
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Abbildung 9: Schematische Darstellung ‐ Wärmeerzeugung mit Solarkollektoren (Quelle http://www.baumarkt.de/nxs/806///baumarkt/schablone1/Solarwaermeanlagen‐funktionieren‐auch‐bei‐Bewoelkung
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Weitere Möglichkeiten, Räume zu beheizen sind Holz‐, Pellets‐ oder Kachelöfen.
In Tabelle 2 werden die beschriebenen Energieerzeugungssysteme in Bezug auf Wirkungsgrad und
Lebensdauer gegenüber gestellt.
Tabelle 2: Vergleich der Energieerzeugungssysteme
System Wirkungsgrad Lebensdauer
Photovoltaikanlagen bis zu 22 % der verfügbaren Strahlungsenergie
20 ‐ 25 Jahre
Kleinwasserkraftwerk
je nach Turbine 25‐99 % der verfügbaren Wasserenergie viele aber zw. 80 und 95% der verfügbaren Wasserenergie
> 30 Jahre
Windkraftanlage Je nach Bauform zw. 23 ‐ 35 % der verfügbaren Windenergie
20 Jahre6
Blockheizkraftwerk
Der Wirkungsgrad bei der Stromerzeugung liegt ‐ abhängig von der Anlagengröße ‐ bei etwa 25 bis 35 %. Durch die Nutzung der Abwärme wird die eingesetzte Primärenergie aber zu 85 % bis 92 % genutzt.
10 ‐ 20 Jahre
Motorgenerator 10 bis max. 30 %
Solarkollektoren
Es wird nahezu das gesamte Strahlungsspektrum des Sonnenlichtes bei einem Wirkungsgrad von 60 % bis 75 % ausgenützt
20 – 25 Jahre
2.2 Energiespeicherung
Speicherung der elektrischen Energie
Zur Speicherung der elektrischen Energie können entweder Blei‐Flüssig‐Batterien oder Blei‐Gel‐
Batterien eingesetzt werden. Der Vorteil der Blei‐Gel‐Batterien gegenüber den Blei‐Flüssig‐Batterien
ist, dass sie einfach transportiert und aufgestellt werden können, wartungsfrei sind und die
Säureschichtung weitgehend vermieden werden kann. In der Anschaffung sind sie jedoch etwas
teurer.
Speicherung der Wärmeenergie
Auf Hütten werden zur zeitweisen Speicherung von Wärme fast ausschließlich thermische
Flüssigkeitsspeicher eingesetzt. Die Speicher können mit Trinkwasser (zum direkten Verbrauch), mit
Heizungswasser (als Wärmetransport zum Heizkreis) oder mit Wasser, welches 40 % Propylenglykol
enthält (zum frostsicheren Wärmetransport) befüllt werden. Die Erwärmung der Speicherflüssigkeit
wird über Solarkollektoren, Blockheizkraftwerke, Heizbrenner oder mittels Holzofen erreicht.
6 Klimatuer: http://www.klimateur.at/
15
2.3 StromversorgungssystemeDie Stromversorgung einer Hütte kann über ein monovalentes System, über ein Hybridsystem oder
über den Anschluss an ein öffentliches Stromnetz erfolgen.
Monovalentes System
In einem monovalenten Stromversorgungssystem deckt ausschließlich ein Stromerzeuger mit einem
Energieträger den gesamten Strombedarf der Hütte. Dieses System eignet sich in erster Linie für
kleine Hütten.
Hybridsystem
In einem Hybridsystem wirken verschiedene Stromerzeuger zusammen, z. B. Photovoltaik,
Kleinwasserkraftwerk, Windkraftanlage, Motorgenerator und/oder Blockheizkraftwerk. Das System
wird durch einen Energiespeicher (Akku) ergänzt, der bei einem Überangebot die elektrische Energie
speichert und sie wieder abgibt, sobald die Nachfrage höher ist als das Angebot.
Öffentliches Stromnetz
Ein Anschluss der Hütte an ein öffentliches Stromnetz hängt sehr stark von den lokalen
Gegebenheiten und den dadurch entstehenden Kosten für die Leitungsverlegung ab. Häufig stellen
Anschlussleitungslängen bis ca. 2,5 km eine wirtschaftliche Alternative zu einer Inselversorgung dar.
Zusammenspiel von Strom und Wärme
Stromerzeugung und Wärmebereitstellung müssen so aufeinander abgestimmt sein, dass die
eingesetzten Energieträger optimal ausgenutzt werden. Wärme aus Strom zu generieren ist
grundsätzlich ineffizient und zu vermeiden. Lediglich bei einem Stromüberangebot sollte dieses zu
Wärmeerzeugung genutzt werden.
3 PlanungvonEnergieversorgungsanlagen
Die Erfassung der vorhandenen Technik und des bisherigen Verbrauches an elektrischer Energie und
Warmwasser bildet die Ausgangsbasis für die Planung von Energieversorgungssystemen. Die
wichtigste Aufgabe bei der Planung ist die Abstimmung zwischen dem zu erwartenden
Energieverbrauch und dem Energieangebot.
Vor der Planung einer Energieversorgungsanlage steht immer die Analyse und Umsetzung von
Maßnahmen zur Energieeinsparung und Steigerung der Energieeffizienz. Der sparsame Umgang mit
Energie ist die Voraussetzung für eine sichere, wirtschaftliche und ökologische Energieversorgung auf
Almen bzw. Almhütten.
Bei der Planung von Energieversorgungsanlagen sollte nach folgenden Punkten vorgegangen werden:
1. Bedarfserhebung
2. Vorplanung ‐ Entwurf
3. Detailplanung
4. Auftragsvergabe
5. Projektüberwachung
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6. Objektbetreuung
Bedarfserhebung
Im Rahmen einer Bedarfserhebung wird abgewogen, welches Energiesystem bzw. welche
Energiesysteme für die jeweilige Hüttenanlage in Frage kommt. Es muss geprüft werden, ob die dafür
notwendigen Voraussetzungen gegeben sind. Als Hilfestellung sollen die beiden folgenden Tabellen
in Form einer Checkliste dienen.
Tabelle 3: Prüfung der notwendigen Voraussetzungen
Energiebedarf für:
Milchverarbeitung
Almhüttenvermietung
Produktveredelung
Sonstiges
Photovoltaik Anlage Mindestvoraussetzungen sehr geeignet
Verfügbare Dachfläche (auch
freistehende sinnvoll)
> 10m² >10m²
Verschattung unbeschattet unbeschattet
Sonnenstunden im Jahr 1200 ‐ 1700 > 1700
Dachneigung 15 – 25° und 40 – 45° 25 – 40°
Dachflächenausrichtung SW, SO S
Solarthermie Anlage Mindestvoraussetzungen sehr geeignet
Verfügbare Dachfläche 6 – 8 m² >8m²
Verschattung tlw. beschattet unbeschattet
Sonnenstunden im Jahr 1200 ‐ 1700 > 1700
Dachneigung 35 – 40° und 55 – 65° 40 ‐ 55°
Dachflächenausrichtung SW, SO S
Kleinwasserkraftwerk Mindestvoraussetzungen sehr geeignet
Gewässer in der Nähe ja ja
Wasserführung leicht schwankend leicht schwankend
bis konstant
Wassermenge > 5 l/sec > 10 l/sec
Naturschutz kein Schutzgebie kein Schutzgebiet
Windkraftanlage Mindestvoraussetzungen sehr geeignet
Mittl.
Jahreswindgeschwindigkeit
> 3,5 m/sec > 5,5 m/sec
Windvorkommen Jahr eher konstant sehr konstant
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Vorplanung ‐ Entwurf
In dieser Phase wird ein Planungskonzept erarbeitet und es werden alternative Lösungsmöglichkeiten
untersucht. Im Variantenvergleich, unter Betrachtung der spezifischen Anlagenkosten, wird das
optimale System ermittelt. Ist das Projekt genehmigungspflichtig, ist bereits in dieser Phase die
Kontaktaufnahme mit den zuständigen Behörden zu empfehlen.
Detailplanung
Hier erfolgt eine detaillierte Ausarbeitung der gewählten Systemvariante. Dies sollte nach
Möglichkeit mit einem Fachmann erfolgen. Wenn notwendig, werden die Projektunterlagen bei den
zuständigen Behörden eingereicht. Die behördlichen Vorgaben und rechtlichen Vorschriften werden
dann eingearbeitet.
Auftragsvergabe
Eine Leistungsausschreibung für die behördlich genehmigte Variante wird ausgearbeitet, Angebote
werden eingeholt und bewertet. Anschließend werden die Leistungen vergeben.
Projektüberwachung
In dieser Phase wird die korrekte Ausführung der Planung in Übereinstimmung mit den
Leistungsbeschreibungen, Ausführungsplänen und den behördlichen Vorgaben überwacht und mit
dem Auftraggeber abgestimmt. Diese Phase endet mit der Inbetriebnahme.
Objektbetreuung
Die Objektbetreuung beginnt nach Ende des eigentlichen Projektes. Diese Phase besteht aus der
Betreuung und Wartung der Anlagen.
Wartung von Anlagen
Ein Energieversorgungssystem soll effizient und schonend gehandhabt werden können. Im Folgenden
werden deshalb einige Empfehlungen gegeben, wie ein möglichst wirtschaftlicher und
benutzerfreundlicher Betrieb sicher gestellt werden kann.
1. Anlagendokumentation inklusive der Schaltpläne muss vorhanden sein. Diese soll eine
technische Beschreibung der Anlage, Anweisungen zur Betriebsführung und Empfehlungen zum
Verhalten im Störungsfall enthalten
2. Fachliche Betreuung durch die Installationsfirma im Störungsfall muß möglich sein
3. Optimale Wartung und effiziente Anlagenkontrolle während dem Betrieb (einfache
Wartungsarbeiten sollen durch den Hüttenbetreiber durchgeführt werden können).
4. Führung eines Betriebsbuches, wo wöchentlich die wichtigsten Kenngrößen der Anlage,
durchgeführte Maßnahmen und besondere Ereignisse dokumentiert werden.
5. Regelmäßige Überprüfung der Anlage (z. B. jährlich) durch Fachpersonal
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4 RechtlicheGrundlagen
Folgende Rechtsvorschriften müssen bei der Errichtung von Anlagen für die Gewinnung elektrischer
Energie berücksichtigt werden
4.1 ZubeachtendeRechtsvorschrifteninÖsterreichIn Österreich ist die Bezirksverwaltungsbehörde für Verfahren zur Errichtung von Anlagen für die
Gewinnung von elektrischer Energie zuständig.
Gesetze
Auf Bundesebene:
Ökostromgesetz (BGBL I Nr. 75/2011)
Elektrizitätswirtschafts‐ und ‐organisationsgesetz – ElWO) ‐ Fassung vom 22.04.2009 StF: BGBl. I
Nr. 143/1998 (Rahmengesetz)
Wasserrechtsgesetz 1959
Forstgesetz 1975 StF: BGBl. Nr. 440/1975
Auf Landesebene:
Kärntner Elektrizitätswirtschafts‐ und –organisationsgesetz
Steiermärkisches Elektrizitätswirtschafts‐ und ‐organisationsgesetz
Ortsbildpflegegesetz
Gemeindeplanungsgesetz
Raumordnungsgesetz
Naturschutzgesetze (Kärntner Naturschutzgesetz 2002 ‐ K‐NSG 2002 StF: LGBl Nr 79/2002;
Steiermärkisches Naturschutzgesetz 1976 ‐ NschG 1976)
Verordnungen
Ökostromverordnungen (BGBL II Nr. 471/2011) Hier sind unter anderem Preise für die Abnahme
elektrischer Energie aus Ökostromanlagen sowie die Förderung von Ökostromanlagen geregelt.
Bauordnung (Kärntner Bauordnung 1996 StF: LGBl Nr 62/1996; Steiermärkisches Baugesetz StF:
LGBl. Nr. 59/1995)
LBGL für Kärnten: Windkraftstandorträume‐Verordnung vom 10. 10. 2012
Normen
ÖVE/ÖNORM E8001‐4‐712 („Errichtung von elektrischen Anlagen mit Nennspannungen bis AC
1000V und DC 1500V‐ Teil 4‐712: Photovoltaische Energieerzeugungsanlagen‐, Errichtungs‐ und
Sicherheitsanforderungen“)
ÖVE/NORM EN 61400‐2 (betrifft Typenprüfung von Kleinwindkraftanlagen auf Basis dieser Norm)
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Richtlinien
Technischen und organisatorischen Regeln für Betreiber und Benutzer von Netzen (TOR) ‐ Teil D4
(Hrsg: Energie‐Control GmbH, Wien, 2008)
4.1.1 Sonderfall Kleinwasserkraftwerk
Für die Errichtung und den Betrieb einer Kleinwasserkraftanlage ist jedenfalls
1) eine wasserrechtliche Bewilligung nach dem Wasserrechtsgesetz 1959 und
2) eine naturschutzrechtliche Bewilligung nach dem Naturschutzgesetz 1997;
und in den meisten Fällen eine forstrechtliche Bewilligung (Rodungsbewilligung) nach dem
Forstgesetz 1975 notwendig.
Seit dem Inkrafttreten der Wasserrechtsgesetz‐Novelle BGBl. I Nr. 82/2003 hat das
Verschlechterungsverbot eines zu nutzenden Gewässers (§§ 30a und 104a) eine zentrale Bedeutung
im wasserrechtlichen Verfahren. Im Verfahren zur Bewilligung einer Kleinwasserkraftwerksanlage ist
daher der ökologische Zustand des betroffenen Oberflächenwasserkörpers jedenfalls zu erheben,
wobei eine Verschlechterung dieses Zustandes grundsätzlich nicht zulässig ist.
4.1.2 Sonderfall Kleinwindanlagen
In Österreich fallen die Errichtungen von Kleinwindkraftanlagen unter die Landesgesetze. So
unterliegt es jedem Land zu entscheiden, nach welchen Kriterien es erlaubt ist bzw. welche
Voraussetzungen erfüllt werden müssen um Kleinwindkraftanlagen zu errichten.
Kleinwindkraftanlagen sind laut dem Baupolizeigesetz genehmigungspflichtig.
Kärnten
In Kärnten sind besonders die Bauordnung, das Ortsbildpflegegesetz, das Kärntner
Elektrizitätswirtschafts‐ und ‐organisationsgesetz und das Gemeindeplanungsgesetz zur Installation
einer Kleinwindkraftanlage relevant. Die Standortgemeinde ist erste Instanz für die Bauordnung, das
Gemeindeplanungsgesetz und auch bei der Ortsbildpflege. Laut dem Kärntner
Elektrizitätswirtschafts‐ und –organisationsgesetz bedürfen Elektrizitätserzeugungsanlagen mit einer
Engpassleistung von unter 5 kW, unbeschadet der nach anderen Rechtsvorschriften erforderlichen
Bewilligungen, keiner elektrizitätswirtschaftsrechtlichen Genehmigung.
Die Windkraftstandorträume‐Verordnung regelt unter anderem, welche Standorträume für
Windparks nicht in Betracht kommen. So dürfen laut dieser Verordnung in National‐ und
Biosphärenparks, Naturschutzgebieten, Landschaftsschutzgebieten und Naturparken keine
Windparks errichtet werden. Windkraftanlagen, deren vom Rotor überstrichene Fläche kleiner als
200 m² (Durchmesser der Fläche, die von Rotorblättern umfasst wird: ca. 16 m) und deren erzeugte
elektrische Spannung unter 1.000 Volt Wechselspannung oder 1.500 Volt Gleichspannung liegt,
unterliegen jedoch nicht der Windkraftstandorträume‐Verordnung.
Steiermark
In der Steiermark sind das Baugesetz, das Steiermärkische Elektrizitätswirtschafts‐ und ‐
organisationsgesetz und das Raumordnungsgesetz für die Installation von Kleinwindkraftanlagen von
Bedeutung. Es besteht keine Ausnahme für Windkraftanlagen laut Baugesetz. Es müssen ähnlich wie
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in Wien umfangreiche Unterlagen eingereicht werden. Windkraftanlagen unter 200 kW bedürfen
keiner elektrizitätsrechtlichen Bewilligung. Eine Sonderwidmung im Freiland für
Energieerzeugungsanlagen ist empfehlenswert. 2007 veröffentlichte auch die steirische
Landesregierung einen Leitfaden zur Errichtung einer Windkraftanlage.
Derzeit wird vom Land Steiermark ein Sachprogramm zum Thema „Windenergie“ ausgearbeitet.
4.2 ZubeachtendeRechtsvorschrifteninSlowenien
Kleinwasserkraftwerke
1.) Bei der Errichtung eines Kleinwasserkraftwerkes muss im kommunalen Flächenwidmungsplan für
die Fläche, wo ein Kleinwasserkraftwerk errichtet wird, eine entsprechende Widmung vorgesehen
sein.
2.) Ebenso ist eine Baubewilligung erforderlich. (Official Journal of the RS, no. 102/04, 14/05). Der
Bauwerber wird im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens informiert, welche zusätzlichen
Bewilligungen erforderlich sind (z. B. naturschutzrechtliche Bewilligung).
3.) Ebenso ist eine wasserrechtliche Genehmigung erforderlich. (Official Journal of the RS, no. 67/02,
110/02 – PGI‐1, 2‐04‐ZZdrI‐A, 41/04 – AUDIO‐1, 57/08 57/12)
Windkraftanlagen
1.) Bei der Errichtung einer Windkraftanlage muss im kommunalen Flächenwidmungsplan für die
betroffene Fläche, wo die Windkraftanlage errichtet werden soll, eine entsprechende Widmung
vorgesehen sein
2.) Es ist eine Baubewilligung erforderlich. (Official Journal of the RS, no. 102/04, 14/05). Der
Bauwerber im Rahmen des Baubewilligungsverfahren informiert, welche zusätzlichen
Bewilligungen erforderlich sind (z. B. naturschutzrechtliche Bewilligung).
Photovoltaikanlagen
1.) Abhängig von der Größe und den Kapazitäten ist in einigen Fällen eine Baubewilligung
erforderlich.
2.) Wenn eine Photovoltaikanlage im Natura 2000 Gebiet und/oder in Naturschutzgebieten geplant
wird, ist eine naturschutzrechtliche Bewilligung erforderlich. In Natura 2000 Gebieten und/oder
Naturschutzgebieten hat die Errichtung einer Photovoltaikanlage auf Dächern absoluten Vorrang
gegenüber der Errichtung am Boden.
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5 FördermöglichkeitenundKontakte
5.1 KärntenundSteiermarkFür Photovoltaikanlagen gibt es auf Bundes‐ und teilweise auf Bundesländerebene
Investitionszuschüsse. Für Kleinwasserkraftwerke und Windkraftanlagen ist im Falle einer
Stromeinspeisung eine Ökostromeinspeiseförderung möglich, welche über die Abwicklungsstelle für
Ökostrom AG (OeMAG) beantragt wird.
Ansprechpartner:
Klima‐ und Energiefonds
Gumpendorfer Straße 5/22
1060 Wien, Österreich
Tel. +43 (0)1 585 03 90
Förderhotline Photovoltaik: +43 (0)1 31631‐730
Ökostrom AG
Mariahilferstraße 120, Eingang Kaiserstraße 2‐4
1070 Wien
Tel: 01 9610561
email: [email protected]
Verein Energieforum Kärnten
Feldkirchner Strasse 102
9020 Klagenfurt
Tel: 0463418200‐16
e‐mail: office@energieforumkärnten.at
www.energieforumkaernten.at
Amt der Kärntner Landesregierung
Abteilung 8 – Energiewirtschaft
Flatschacher Straße 70
9020 Klagenfurt am Wörthersee
Tel.: 050 536‐18211
22
E‐Mail: [email protected]
Internet: http://www. ktn.gv.at
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Fachabteilung 13 Umwelt und Raumordnung
Landhausgasse 7, 8010 Graz,01.Bez.:Innere Stadt
Tel.: 0316 / 877 ‐ 2024
Email: [email protected]
Internet: http://www.verwaltung.steiermark.at
5.2 Slowenien
Massnahmenplan für erneuerbare Energie 2010‐2020 der Republik Slowenien: Der
Massnahmenplan unterstützt mittelfristige Ziele und Massnahmen in Bezug auf nachhaltige Energie
und wird im Rahmen des Programmes für Umwelt und Transportinfrastruktur 2007 bis 2013
umgesetzt. Für die Errichtung von alternativen Energieanlagen (Biomasseanlagen, Solarsystemen,...)
gibt es im Rahmen des angeführten Programmes günstige Kredite. Ansprechpartner ist der
slowenische Umweltfond.
Programm zur Ländlichen Entwicklung 2007 bis 2013: Landwirte, die Photovoltaikanlagen errichten,
erhalten eine Förderung von bis zu 40 %.
Ansprechpartner:
ECO Fund
email: [email protected]
Tel: ++386/01/241‐48‐20
internet: www.ekosklad.si
Public agency of the Republic of Slovenia for energy
Tel: ++386/02‐234‐03‐00
email: info@agen‐rs.si
internet: www.agen‐rs.si
Ministry of infrastructure and spatial planning
Tel: 01/478‐74‐50
email: [email protected]
23
6 Literatur
DEUBLER, H., HÖFLER, H., HUBMANN, J., NIEDERBERGER, T., STEINBACHER, G., (2011): Leitfaden für
umweltgerechte Hüttentechnik ‐ Planung, Errichtung, Betrieb, Wartung. Deutscher und
Österreichischer Alpenverein (Hrsg.). Bergverlag Rother GmbH, München, 136 S. ISBN 978‐3‐7633‐
8038‐1.
ÖSTERREICHISCHER ALPENVEREIN (Hrsgb.) (2008):Vademecum – Betriebsanlagenrecht für Schutzhütten in
Extremlage, 1. Auflage, Innsbruck, 148 S.
FRÜHWALD, O., ULRICH, C., (2007): Leitfaden zur Errichtung von Windkraftanlagen in der Steiermark.
Hrsgb: LandesEnergieVerein Steiermark. Graz, 57 S.
24
7 Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: schematische Darstellung einer Photovoltaikinselanlage (Quelle:
http://www.energytechnologyete.com) ................................................................................................................... 9
Abbildung 2: Beispiel einer Photovoltaikinselanlage auf einer Almhütte (Quelle:
http://www.energytechnologyete.com) ................................................................................................................... 9
Abbildung 3: Darstellung einer Peltonturbine (Quelle: www.elektro-peer.at) ........................................... 10
Abbildung 4: Kleinwasserkraftwerk Unterammergau (http://www.steckenberg.de/wasserkraftwerk.htm) ..... 10
Abbildung 5: Skizze - Funktionsweise eines Windrades (Quelle:
http://www.gmw24.com/energie/innovationen/werfindungen/energie/windraftanlage.htm) ................................ 10
Abbildung 6: Darstellung eines Windrades (Quelle: http://www.kleinwind.at/Windrad-SW10) ................... 10
Abbildung 7: kleine Windkraftanlage auf einer Alm (Preitenegg) ....................................................................... 11
Abbildung 8: Schematische Darstellung - Blockheizkraftwerk (Quelle: ww.net-bhkw.net/pdf-
dokumente/uebersicht-bhkw-net.pdf) ................................................................................................................... 12
Abbildung 9: Schematische Darstellung - Wärmeerzeugung mit Solarkollektoren (Quelle
http://www.baumarkt.de/nxs/806///baumarkt/schablone1/Solarwaermeanlagen-funktionieren-auch-bei-
Bewoelkung 13
8 Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Energieversorgung in den Projektgebieten - Übersicht zur aktuellen Situation .................................... 7
Tabelle 2: Vergleich der Energieerzeugungssysteme............................................................................................ 14
Tabelle 3: Prüfung der notwendigen Voraussetzungen ......................................................................................... 16