fpo - stadt wien - offizielle & aktuelle infos und ...verdacht, dass die kaufverträge auch wegen...
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Rathausklub der Wiener Freiheitlichen Gemeinderäte und Landtagsabgeordneten FPO E r s u c h e n gemäß § 73e WStV der FPÖ - Gemeinderäte Ing. Udo Guggenbichler, MSc, Mag. Ulrike Nittmann, Nemanja Damnjanovic, BA, Nikolaus Amhof, Armin Blind, Karl Baron, Stefan Berger, Mag. Gerald Ebinger, Michael Eischer, Klaus Handler, Mag. Dietbert Kowarik, Leo Kohlbauer und Christian Unger betreffend ,,Liegenschaftstransaktion der Stadt Wien auf dem Areal der Semmelweis-Klinik"
f MAGISTRATSDIREKTIÖN Üt:K ALJ 1 1 tEN Al\4"t
1. SACHVERHALT Eing.: 2 Ü, DEZ. 2018
1.1. Allgemeines ~ !(og2.q-:H-2o,{~-KFP/ÄAT Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat,
. . . Lan~~sr!'!gierung u9d Stadtsenat In den Jahren 2010 - 2013 hat die Stadt Wien Liegenschaften aufa-em-'Areanrer----' Semmelweis-Klinik an verschiedene Käufer veräußert. Das Semmelweis Areal ist nicht nur aus historischen Gründen ein wertvoller Bestandteil der Stadt Wien, sondern haben die Liegenschaften aufgrund ihrer Größe und Lage im 18. Wiener Gemeindebezirk auch objektiv einen hohen Wert. Liegenschaftsverkäufe ist es zu Ungereimtheiten gekommen, Schädigung der Stadt Wien zur Folge gehabt haben könnte.
Im Zuge der die eine finanzielle
1.2 Verkauf der Liegenschaft mit der EZ 1271 an die Scotia Handelsgesellschaft m.b.H am 30.11.2010
Mit Kaufvertrag vom 30.11.2010 veräußerte die Stadt Wien oben genannte Liegenschaft an die Scotia Handelsgesellschaft m.b.H., FN 106469y (in Folge: Scotia). Bei dem Objekt handelt es sich um das Grundstück mit der Nummer 70/18 mit der Grundfläche von 1.245 Quadratmeter und einem darauf befindlichen, viergeschoßigen Zinshaus. Der Preis fällt mit EUR 500.000,00 auffällig bescheiden aus. Die Wiener Stadtregierung argumentiert den niedrigen Verkaufspreis damit, dass bei dem Objekt nach dem Kauf sehr große Investitionen notwendig seien und eine große Zahl aufrechter Bestandsverhältnisse zu niedrigem Mietzins die Rentabilität drücken. Der Kaufpreis basiert nach Angabe der Stadtregierung auf einem Gutachten eines unabhängigen Sachverständigen. Weder der Name des Gutachters noch der Inhalt des Gutachtens sind den Antragsstellern bekannt oder waren bei der Genehmigung durch den zuständigen Gemeinderatsausschuss und den Wiener Gemeinderat Teil der politischen Entscheidungsfindung. Über die Durchführung eines öffentlichen Bieterverfahrens ist den Antragsstellern nichts bekannt. Die Antragssteller legen dem Prüfersuchen ein Gutachten bei, aus dem hervorgeht, dass die Immobilie auch schon zum Zeitpunkt des Verkaufs einen Verkehrswert von rund EUR 1.258.000,00 gehabt hat. (BEILAGE ./A)
Bedenken der Antragssteller: Es besteht der dringende Verdacht, dass das dem Kaufpreis zu Grunde gelegte Gutachten fehlerhaft gewesen ist.
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1.3. Verkauf der Liegenschaften mit EZZ 1277 und 34 an die AMADEUS VIENNA Campus Eigentümergesellschaft m.b.H. am 28.03.2012 und 25.04.2013
EZ 1277: Bei dem Kaufvertrag vom 28.03.2012 handelt es sich um den ersten von bisher zwei Liegenschaftsverkäufen an die AMADEUS VIENNA Campus Eigentümergesellschaft m.b.H., FN 215301w (in Folge: Amadeus) im Zusammenhang mit Grundstücken auf dem Semmelweis Areal. Die Liegenschaft umfasst die Grundstücke mit den Nummern 70/9, /25, /27 und /30. Der Kaufvertrag ist von der Stadt Wien, diese vertreten durch den Wiener Krankenanstaltenverbund (in Folge: KA V) am 28.03.2012 unterfertigt worden. Der Kaufpreis beträgt EUR 5.000.000,00. Das Kaufobjekt umfasst den ersten von insgesamt drei Pavillons, die an die Amadeus verkauft worden sind. Konkret handelt es sich um Pavillon 2 der Anlage. Die Immobilie wurde unter anderem dahingehen grundbücherlich belastet, dass sie bis 30.06.2027 zu Bildungszwecken genutzt werden muss. Die Liegenschaft wurde bereits im Mai 2012 mit EUR 5.200.000,00 belastet. Der Kaufvertrag wurde auf Seiten der Stadt Wien vom Wiener Krankenanstaltenverbund (KA V) abgewickelt. Eine Bewilligung des Vertrages durch den Gemeinderat der Stadt Wien wurde nicht eingeholt. Gern. § 4 Ziffer 9 Statut des KA V ist die Bewilligung des Abschlusses eines nicht in den Rahmen des normalen Geschäftsbetriebes fallenden Vertrages, wenn die einmalige Leistung das Zwanzigfache des Wertes nach § 88 Abs. 1 fit. e WStV, die jährlich wiederkehrende Leistung das Vierfache des Wertes nach § 88 Abs. 1 fit. e WStV übersteigt dem Gemeinderat vorbehalten. Liegenschaftsverkäufe fallen jedenfalls nicht in den normalen Geschäftsbetrieb des KAV - eine Anwendung des § 6 Abs 2 Zif 5 KAV-Statut kommt nicht in Betracht. Der im § 88 Abs. 1 lit. e WStV (aktuelle Fassung und Stand 2012 sind ident) Wert beträgt 0,06 v. T. des Voranschlagsansatzes „Ertragsanteile an den gemeinschaftlichen Bundesabgaben" im jeweils letzten vom Gemeinderat nach § 86 Abs. 1 festgestellten Voranschlag. Heranzuziehen ist der im November 2011 beschlossene Voranschlag 2012. Der Voranschlagsansatz Ertragsanteile an den gemeinschaftlichen Bundesabgaben (Haushaltsstelle 9250, Seite 164 des Voranschlages) ist mit EUR 5.047.440.000,00 beziffert. Der im § 88 Abs. 1 lit. e WStV vorgesehene Betrag ist demzufolge EUR 302.846,40 -aufzurunden auf die nächste volle 1.000 sind EUR 303.000,00. Das Zwanzigfache dieses Betrages ist EUR 6.060.000,00. Der Vertrag wäre demnach ab einem Verkehrswert von EUR 6.060.000,00 vom Gemeinderat zu bewilligen gewesen.
Vom zuständigen Gemeinderatsausschuss ist gern. § 6 Ziffer 7 Statut des KAV ein derartiger Vertrag zu bewilligen, wenn der die einmalige Leistung das Zehnfache nicht jedoch das Zwanzigfache des Wertes nach § 88 Abs. 1 fit. e WStV übersteigt. Das Zehnfache des Werts ist EUR 3.030.000,00. Der Kaufpreis übersteigt diesen Wert um EUR 1.970.000,00. Es wäre eine Bewilligung durch den Ausschuss einzuholen gewesen. Weder im für den KAV zuständigen Gemeinderatsausschuss für Soziales, Gesundheit und Sport noch im für Immobilien der Stadt Wien
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zuständigen Gemeinderatsausschuss für Wohnen, Wohnbau, Stadterneuerung und Frauen ist eine entsprechende Bewilligung einer derartigen Verkaufshandlung eingeholt worden.
Bedenken der Antragssteller: Die Antragssteller gehen davon aus, dass, unabhängig davon, ob der Kaufpreis von EUR 5.000.000,00 dem Verkehrswert der Liegenschaft entspricht, oder - wie von den Antragsstellern vermutet - weitaus höher ist, der KA V bei der Verkaufshandlung bewilligungs- und damit voll machtlos agiert hat. Die Rechtsfolge eines Verkaufs durch einen „falsus procurator" wäre, dass die Stadt Wien immer noch Eigentümer der Liegenschaft ist.
EZ 34: Der Kaufvertrag über die Liegenschaft mit der EZ 34 ist am 25.04.2013 abgeschlossen worden. Verkäuferin ist die Stadt Wien, vertreten durch die MA69 Käuferin wieder die Amadeus. Kaufobjekt sind die Grundstücke mit den Nummern 70/1, /7, /20, /22, /24, /28 und /31. Dabei handelt es sich um den Südwest-Teil des Semmelweis Areals mitsamt zweier darauf befindlichen Pavillons. Der Kaufpreis beträgt EUR 8.900.000,00. Gemäß § 88 Abs. 1 lit. e WStV ist dem Gemeinderat die Bewilligung zum Erwerb, zur Veräußerung, zur Verpfändung oder zum Tausch von unbeweglichem Vermögen, wenn der Preis (Grundstückswert, Tauschwert) 0,06 v. T. des Voranschlagsansatzes „Ertragsanteile an den gemeinschaftlichen Bundesabgaben" im jeweils letzten vom Gemeinderat nach § 86 Abs. 1 festgestellten Voranschlag übersteigt, vorbehalten. Der Kaufpreis übersteigt den Schwellenwert im Sinne des § 88 Abs. 1 lit. e WStV (das sind EUR 303.000,00 - s.o.) und ist daher vom Gemeinderat zu bewilligen gewesen. Diese Bewilligung ist am 27.06.2012 (!) im Wiener Gemeinderat beschlossen worden. In Punkt 6.) der Schlussbestimmungen des Kaufvertrags vom 25.04.2013 ist (richtigerweise) expressis verbis festgehalten, dass der Kaufvertrag vom Gemeinderat zu genehmigen ist, und die Verkäuferin binnen eines Monats die Käuferin von der erfolgten Genehmigung in Kenntnis zu setzen hat. Das, obwohl diese Bewilligung bereits seit dem 27.06.2012 vorgelegen ist.
Bedenken der Antragssteller: Ungeklärt ist, warum der Kaufvertrag erst 10 Monate nach der Bewilligung durch den Gemeinderat geschlossen wurde. Fraglich ist auch, ob der Gemeinderat überhaupt einen Kaufvertrag bewilligen kann, wenn dieser nicht bereits in zumindest vom Käufer unterfertigter Version vorliegt. Laut Kaufvertrag ist die Unterfertigung durch die Käuferin am 23.04.2013 erfolgt, von Seiten der Stadt Wien am 25.04.2013. Es steht im Raum, dass der Kaufvertrag ohne gültige Bewilligung erfolgt ist.
Kaufpreis beider Liegenschaften: Betreffend dieser Liegenschaften ist kein öffentliches Bieterverfahren durchgeführt worden. Den jeweiligen Kaufpreisen der Verträge mit der Amadeus liegt ein Gutachten zugrunde, das von Mag. Markus Reithafer MSc erstellt worden ist. Mag. Markus Reithafer ist wiederum Geschäftsführer der Scotia. Gesellschafter der Scotia sind die zu 75% Reithafer
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Holding GmbH (FN 443659s), deren einziger Gesellschafter Markus Reithafer ist, und die Reithafer Beteiligungs GmbH (FN 443693s), deren Prokurist Mag. Markus Reithafer ist und deren Gesellschafter Herr Franz Reithafer und Frau Charlotte Reithafer sind. Im Zusammenhang mit dem unter 1.1. geschilderten ausgesprochen günstigen Liegenschaftskauf der Scotia ist die Wahl Mag. Reithafers als Gutachter mehr als auffällig und wirft Fragen über die Unabhängigkeit und Unvoreingenommenheit des Gutachters auf. In weiterer Folge ist die Liegenschaft mit der EZ 1277 unmittelbar nach dem Kauf mit EUR 5.200.000,00 und im Jahr 2014 und 2015 sind beide Liegenschaften mit einer Simultanhaftung von 33.500.000,00 (2014) und 7.000.000,00 (2015) belastet worden. Dem Kaufpreis von insgesamt EUR 14.900.000,00 stehen Belastungen in Höhe von 45.500.000,00 gegenüber.
Bedenken der Antragssteller: Die Antragsteller halten den kumulierten Kaufpreis in Höhe von EUR 14.900.000,00 für zu niedrig angesetzt. Die kurz darauf erfolgten Belastungen über mehr als das Dreifache des Kaufpreises indizieren einen wesentlich höheren Verkehrswert der Liegenschaften. Die Antragssteller hegen ernsthafte Zweifel, dass das Gutachten von Mag. Markus Reithafer den tatsächlichen Verkehrswert der Liegenschaften widergespiegelt hat. Es liegt der Verdacht nahe, dass es sich bei dem im Gutachten niedrig angesetzten Verkehrswert um einen Gegengefallen für den günstigen Immobilienkauf der Scotia handelt. Die Antragssteller gehen jedenfalls davon aus, dass der zu niedrige Kaufpreis der Verkäuferin hätte auffallen müssen. Es ist ungeklärt und für die Antragssteller unverständlich, warum die Liegenschaften exklusiv der Amadeus angeboten worden sind. Auch unter der Bedingung, dass die Liegenschaft zu Bildungszwecken genutzt werden müsse, gehen die Antragssteller davon aus, dass im Zuge eines öffentlichen Bieterverfahrens ein höherer Kaufpreis hätte erzielt werden können.
1.4 Devastierung des Haus 2 des Charlotte Bühler Heims
Haus 2 des Charlotte Bühler Heims ist seit dem Verkauf ungenutzt. Tatsächlich ist es so, dass es niemals in einen Zustand, der eine Nutzung zu Bildungszwecken ermöglicht, versetzt worden ist. Bei dem brach liegenden Gebäude sind mittlerweile starke Verwahrlosungserscheinungen aufgetreten und es sind starke äußerliche Schäden erkennbar.
Bedenken der Antragssteller: Anhand der Sachlage besteht der Verdacht, dass der gegenständliche Pavillon vom Käufer niemals dazu vorgesehen war, für Bildungszwecke genutzt zu werden. Es steht eine Täuschung der Stadt Wien im Zeitpunkt des Vertragsabschluss im Raum. Sollte die Stadt Wien das Gebäude wegen unter Punkt 1.3. beschrieben Umständen zurückfordern, ist der Stadt Wien ein immenser Schaden durch die Verwahrlosung des Gebäudes entstanden. In
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diesem Fall die Sanierung des denkmalgeschützten Objektes immense Kosten für die Stadt Wien verursachen.
1.5.Exekutives Versteigerungsverfahren
Über die Liegenschaften mit den EZZ 1277 und 34 ist ein exekutives Versteigerungsverfahren eröffnet worden (GZ 26 E 63/17g und 26 E 630/17i, BG Döbling). Betreibende Partei ist F.R.F.-HPM Beteiligungen GmbH, FN 368333t. Diese hat ein eingetragenes Pfandrecht in Höhe von EUR 33.500.000,00 an den Liegenschaften der Amadeus. Den Versteigerungsedikten ist zu entnehmen, dass die Liegenschaften mit den EZZ 34 und 1277 einen kumulierten Verkehrswert von EUR 31.654.000,00 bzw. 35.393.000,00 (der Gutachter hat zu EZ 34 zwei Varianten errechnet) haben.
Bedenken der Antragssteller: Ein Dritter kann im Zuge des Versteigerungsverfahrens aufgrund des Vertrauensgrundsatzes gutgläubig originär Eigentum an der Immobilie erwerben. Damit erlischt die Möglichkeit der Stadt Wien, die Immobilie sachenrechtlich zurückzufordern, und es verbleibt ausschließlich die Möglichkeit, sich an der AMADEUS / am KA V schadfrei zu halten. Auch geht aus dem Versteigerungsedikt hervor, dass der Verkaufspreis weniger als die Hälfte des Verkehrswerts der Liegenschaften ausmachen. Das, obwohl viele wertmindernde Faktoren (Nutzung zu Bildungszwecken, fortgeschrittener Verfall, Mietvertrag mit Amadeus) zum Zeitpunkt des Verkaufs nicht vorgelegen haben. Es besteht also der Verdacht, dass die Kaufverträge auch wegen „laesio enormis" anfechtbar wären.
1.6 Das Schulprojekt Amadeus Schule
Ziel und Zweck des Ankaufes der Liegenschaften ist der Betrieb der Amadeus International School Vienna, eine internationale höhere Schule mit Musikschwerpunkt. Betreiber der Amadeus Schule ist die Themes Vienna Limited & Co. KG (in Folge „Themes KG"), Tochter der britischen Themes Limited. Die Schule hätte nach Angaben der Stadtregierung, zitiert in den Medien, 600 Schülern Platz bieten sollen. Gemessen an dieser Schülerzahl, selbst unter Bedachtnahme auf einen Internatsbetrieb und Unterbringung für lehrende, wirkt das Platzangebot der drei Pavillons stark überdimensioniert. Tatsächlich wurde eine Schülerzahl von 600 Schülern niemals erreicht, sondern liegt die Anzahl bestenfalls zwischen 200 und 400 Schülern. Nach ihren eigenen Angaben Teil ist sie Teil des internationalen Schulnetzwerks „Noble Education Network" (in Folge: NEN). Tatsächlich war auch die britische Nobel Education Limited Kommanditistin der Themes KG. Mittlerweile ist die Noble Education Network nicht mehr existent und die Webseite der NEN zwar abrufbar aber buchstäblich leer. Auch ist die Nobel Education Limited als Kommanditistin der Themes KG bereits gestrichen worden.
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Bedenken der Antragssteller: Es besteht der Verdacht, dass die Käuferin von der Stadtregierung nicht ausreichend geprüft worden ist und so zum Schaden der Stadt Wien eine viel zu große Fläche für eine verhältnismäßig kleine Schule verkauft worden ist. Auch besteht der Verdacht, dass die Stadt Wien über die Qualität der zu gründenden Amadeus Schule und des Schulnetzwerkes NEN getäuscht wurde, beziehungsweise dass die Stadt Wien die Qualität der NEN nicht ausreichend geprüft hat.
1.7 Hintergründe zur AMADEUS VIENNA Campus Eigentümergesellschaft m.b.H.
Geschäftsführer der Amadeus ist der Immobilieninvestor Dkfm. Peter Nikolaus Lengersdorff. Dieser ist über die Lengersdorff Projektentwicklungs GmbH (und über diese wiederum mit der Lengersdorff-Privatstiftung) auch 60 prozentiger Gesellschafter der Amadeus. Nach Aussage eines Mitbegründers der Schule ist Dkfm. Lengersdorff in das Projekt eingetreten, nachdem die Stadt Wien (konkret: das Büro des damaligen Bgm. Häupl) den Schulgründern die Liegenschaften auf dem Semmelweis Areal zum Kauf angeboten hat. Da die Schulgründer die Intention hatten, sich in die Immobilie nur einzumieten, haben sie nach Investoren gesucht, die Eigentümer der Immobilie werden und diese an die Schule vermieten würden. Lengersdorff hat sich nach Angaben der Mitbegründer gegen zwei andere Investoren durchgesetzt. Anhand der Sachlage (Objekte für Projekt zu groß, Liegenschaften mit dem dreifachen Kaufpreis belastet) hegen die Antragssteller starke Zweifel daran, dass Lengersdorff mit seinen Handlungen rein die Absicht verfolgt, der Amadeus-Schule eine Immobilie zu vermieten. Die Antragssteller legen dem Prüfersuchen Unterlagen bei (Beilage ./B), aus denen hervorgeht, dass bereits im Frühjahr 2012 Verhandlungen mit der Stadt Wien mit der Zielsetzung geführt worden sind, sämtliche Liegenschaften auf dem Areal zu kaufen. In diesem Fall lässt sich der Zweck des Kaufes keinesfalls mehr mit dem Betrieb einer Schule mit lediglich 600 Schülern argumentieren. Ebenfalls wurde von der Rechtsanwaltskanzlei ein Gutachten über mögliche Alternativnutzungen der Objekte und Umgehung der vertraglichen Verpflichtung zu Bildungszwecken erstellt. Auffällig ist, dass in dem Gutachten bereits über die Rechtsfolgen eines „Brachliegenlassens" von Objekten auf dem Areal gesprochen wird und sogar auf Rechtsfolgen einer exekutiven Versteigerung der Liegenschaften eingegangen wird.
Bedenken der Antragssteller: Es ist nicht geklärt, warum exklusiv der Amadeus -Schule die Liegenschaften auf dem Semmelweis Areal angeboten wurden (Stichwort: fehlendes Bieterverfahren). Die Antragssteller sehen es durch die beigelegten Unterlagen jedenfalls als erwiesen an, dass der jetzige Eigentümer gänzlich andere Absichten verfolgt, als er der Stadt Wien zum Zeitpunkt des Verkaufs vorgegeben hat.
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1.8 Verkauf der Liegenschaft mit der EZ 1235 an die at home Immobilien GmbH am 16.07.2012
Neben den unter 1.3 beschriebenen Liegenschaften ist auf dem Gelände der ehemaligen Semmelweisklinik auch ein unbebauter Teil des Areals mit einer Gesamtfläche von 8.053 Quadratmeter an die die at harne Immobilien GmbH, FN 210361f (in Folge at harne) veräußert worden. Verkäuferin ist die Stadt Wien. Der Kaufvertrag ist am 27.06.2012 nach heftiger Debatte und gegen die Stimmen der Oppositionsparteien vom Gemeinderat bewilligt worden. Grund für die Debatte ist der der niedrige Kaufpreis in Höhe von EUR 4.660.000,00 gewesen. Die at harne - der Nähe zur regierenden SPÖ nachgesagt wird - hat auf dieser Fläche Wohnhäuser mit Luxuswohnungen errichtet und dem Vernehmen nach einen beträchtlichen Gewinn gemacht. Auch zu diesem Liegenschaftsverkauf wurde kein öffentliches Bieterverfahren durchgeführt, was der Rechnungshof in seinem Bericht ,,Ausgewählte Liegenschaftsverkäufe der Stadt Wien - Magistratsabteilung 69" (Reihe WIEN 2017/3) bereits beanstandet hat.
Bedenken der Antragssteller: Es ist schlicht nicht nachvollziehbar, warum kein öffentliches Bieterverfahren durchgeführt worden ist. Das Exklusivanbot an die at harne hat dazu geführt, dass diese ohne nennenswertes wirtschaftliches Risiko einen beachtlichen Gewinn machen konnte. Die Antragssteller gehen davon aus, dass im Zuge eines öffentlichen Bieterverfahrens der Erlös für die Stadt Wien deutlich höher ausgefallen wäre. Selbst unter der Annahme, dass Gründe vorliegen, die einen Exklusivverkauf an die at harne rechtfertigen, wäre es der Stadt Wien leicht gefallen, den zu erwartenden Gewinn der at harne zu errechnen und den Kaufpreis angemessen anzusetzen.
2. PRÜFERSUCHEN
Die Antragssteller ersuchen den Stadtrechnungshof eine umfassende Prüfung gern. § 73e WStV vorzunehmen.
PRÜFUNG der Gebarung der Stadt Wien und ihrer Unternehmen
im Zusammenhang mit dem oben beschriebenen Sachverhalt. Insbesondere möge der Stadtrechnungshof in seiner Prüfung folgende Fragestellungen berücksichtigen:
Ad 1.2 1. War das dem Kaufvertrag, abgeschlossen zwischen der Stadt Wien und der
Scotia Handelsgesellschaft m.b.H zugrunde gelegte Gutachten fehlerhaft? 2. Hat der der Kaufpreis in Höhe von EUR 500.000,00 dem tatsächlichen Wert der
Liegenschaft entsprochen? 3. Wie hoch ist der Wert der veräußerten Liegenschaft im Jahr 2018? 4. Wäre es aus rechtlichen Gründen oder aus Gründen der Wirtschaftlichkeit
notwendig gewesen, ein Bieterverfahren durchzuführen?
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5. Hat das Verhalten der Stadt Wien und ihrer Organe den Sorgfaltsmaßstäben wirtschaftlicher Finanzgebarung entsprochen?
6. Ist der Stadt Wien ein Schaden entstanden?
Ad 1.3. 7. Hat der kumulierte Kaufpreis von EUR 14.900.000,00 dem tatsächlichen Wert der
Liegenschaften entsprochen? 8. Hätte sich die Stadt Wien aus Gründen einer möglichen Befangenheit eines
anderes Gutachters als Mag. Reithafer bedienen sollen? 9. Wäre es aus rechtlichen Gründen oder aus Gründen der Wirtschaftlichkeit
notwendig gewesen, ein Bieterverfahren durchzuführen? 10. Hat der KA V den Vertrag mit der Amadeus wirksam durchgeführt? 11. Ist die „Vorab-Bewilligung" des Kaufvertrages zwischen der Stadt Wien und
der Amadeus rechtskonform? 12. Soll die Stadt Wien aus Gründen der Vermögenssicherung rechtliche Schritte
zur Bekämpfung der Verträge ergreifen?
Ad 1.4 13. Ist das „Brachliegenlassen" durch die Amadeus ein Verstoß gegen die im
Grundbuch eingetragene Reallast?
Ad 1.5 14. Soll die Stadt Wien zu Sicherung ihres Vermögens eine Exekutionsklage im
Versteigerungsverfahren erheben? 15. Weicht das im Zuge des Versteigerungsverfahrens erstellte
Verkehrswertgutachten stark von dem des unabhängigen Gutachters ab?
Ad.1.6 16. Hätte die Stadt Wien vor Unterfertigung des 2. Kaufvertrages mit der Amadeus
den Platzbedarf der Amadeus geprüft? 17. Hat die Stadt Wien den Vertragspartner ausreichend geprüft? 18. Hätte die Stadt Wien die Immobilien zuerst österreichischen
Bildungseinrichtungen (z.B. der Universität Wien) zu Nutzung anbieten sollen?
Ad.1.7 19. Lässt sich klären, wie der Investor Lengersdorff zu dem Projekt
hinzugekommen ist? 20. Ist Lengersdorff durch den günstigen Kauf bereichert?
Ad 1.8 21. 22.
Hat die Stadt Wien das Grundstück zu günstig verkauft? Hätte die Stadt Wien ein Bieterverfahren durchführen müss
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Prüfersuchen
Betreff: Semmelweis 1. Nikolaus Amhof 2. Karl Baron 3. Stefan Berger 4. Armin Blind 5. Nemanja Damnjanovic, BA 6. Mag. Gerald Ebinger 7. Michael Eischer 8. Ing. Udo Guggenbichler, MSc 9. Klaus Handler 10. Leo Kohlbauer 11. Mag. Dietbert Kowarik 12. Mag. Ulrike Nittmann 13. Christian Unger
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consulting@ FORSCHUNG BEWERTUNG BERATUNG
Untersuchungen zum Marktwert einer Liegenschaft
Wien am 19.03.2018
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Untersuchungsbericht
Erstellt im Auftrag der
durch HTO consulting
Voltelinistraße 46/35, A-1210 Wien
Tel.: +43 1 271 62 01
www.hto-consulting.com
Autor: Andreas Wolfsbauer
Feldarbeit und Datenerhebung: Herbert Tomasetig
© 2018
consulting® FORSCHUNG BEWERTUNG BERATUNG
Auf eine gegenderte Schreibweise wurde zugunsten der Lesbarkeit verzichtet. Dennoch ist der Text
genderneutral zu verstehen.
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consulting® FORSCHUNG BEWERTUNG BERATUNG
Inhalt
T ABELLENVERZEICHNIS ............................................................................................................................... 5
ABBILDUNGSVERZEICHNIS .......................................................................................................................... 6
1 EINLEITUNG ............................................................................................................................................... 7
1.1 THEMATIK UND A UFfRAG ....................................................................................................................... 7
1.2 VORGEHENSWEISE ................................................................................................................................... 7
1.3 AUFBAU DES BERICHTES ......................................................................................................................... 7
2 KONZEPTIONELLER UND METHODOLOGISCHER RAHMEN ..................................................... 8
2.1 \VERTBEGRIFF .......................................................................................................................................... 8
2.2 PREISSCHÄTZUNG .................................................................................................................................... 8
2.2.1 Vergleichsbasierte Ans{irze ............................................................................................................. 9
2.2.2 Ertragsbasierter Ansatz ................................................................................................................. 10
2.3 LITERATURREVIEW ................................................................................................................................ 14
2.4 GOTEANFORDERUNGEN ......................................................................................................................... 16
2.4.1 Ermittlung der Eingangsgrößen als Messproblem ........................................................................ 16
2.4.2 Giitekriterien ................................................................................................................................. 17
3 METHODIK UND DATEN ....................................................................................................................... 18
3 .1 VERGLEICHSBASlERTE METHODE .......................................................................................................... 18
3 .2 ERTRAGSBASIERTE METHODE ............................................................................................................... 19
3.2.1 !vfodellspez.(fikarion ....................................................................................................................... 19
3.2.2 Operationalisierung ...................................................................................................................... 20
3.3 STICHPROBE ........................................................................................................................................... 21
3.3.J Grundgesamtheit ........................................................................................................................... 21
3.3.2 Auswahlrahmen ............................................................................................................................. 21
3.3.3 Realisierte Auswahl and Repräsentativität ................................................................................... 21
3.4 DATEN ................................................................................................................................................... 25
3.4.1 Transaktionsdaten ......................................................................................................................... 25
3.4.2 Bewertungsliegenschaft ................................................................................................................. 25
4 ERGEBNISSE DER EMPIRISCHEN UNTERSUCHUNG .................................................................... 27
4.1 lNVESTORENBEFRAGUNG ....................................................................................................................... 27
4.2 AUSWERTUNG DER TRANSAKTIONSDATEN ............................................................................................ 31
4.2.1 Deskriptive Analysen ..................................................................................................................... 31
4.2.2 Modell der Kapitalriickflussraten ................................................................................................. 31
5 SCHLUSSFOLGERUNGEN ..................................................................................................................... 33
QUELLEN· UND LITERATURVERZEICHNIS ............................................................................................ 35
ANHANG ............................................................................................................................................................. 37
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Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Ausschöpfung der Grundgesamtheit für ertragsorientierte Preisschätzung ........................................ 22
Tabelle 2: Robuste Mittelwertschätzer für die Grundgesamtheit der Transaktionsdaten versus der Stichprobe 22
Tabelle 3: Ausschöpfung der Grundgesamtheit für die Befragung von Marktteilnehmern ................................. 23
Tabelle 4: Daten zum Bewertungsgrundstück ...................................................................................................... 27
Tabelle 5: Fallzahlen der lnvestorenbefragu ng ..................................................................................................... 27
Tabelle 6: Statistik der lnvestorenbefragung ........................................................................................................ 28
Tabelle 7: Deskriptive Statistik der Transaktionsdaten ......................................................................................... 31
Tabelle 8: Koeffizienten ........................................................................................................................................ 32
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Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Streudiagramm von Anfangsrendite und Wachstumspotenzial ...................................................... 20
Abbifdung 2: Stichprobe der ertragsbasierten Methode ............................................ , ......................................... 24
Abbildung 3: Stichprobe der lnvestorenbefragung ............................................................................................... 25
Abbildung 4: Modellkurve im Streudiagramm von Kapitalrückflussrate und Anfangsrendite ............................. 33
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1 Einleitung
1.1 Thematik und Auftrag
Die gegenständliche Arbeit befasst sich mit einer Liegenschaft im Areal der Semmelweißklinik mit der Adresse
1180 Wien, Hockegasse 35 / Erndtgasse 27. Dabei handelt es sich um ein Grundstück im Ausmaß von 1245 m2
mit einem darauf befindlichen dreigeschossigen, unterkellerten Zinshaus. Die gegenständliche Liegenschaft
dient nicht der Befriedigung eigentümerseitiger Wohnbedürfnisse oder als Räumlichkeit für eine
eigentümerseitige Produktion sondern als Investitionsobjekt.
Zielsetzung dieser Untersuchung ist die Beantwortung folgender Fragestellungen:
WiE: ho~h \\'.elf sl~r Y.erkehrs-«ert dieser.LiE;genschaft, zu_rn 7.12.2010? Als wie wahrscheinlich ist das Zustandekommen eines Transaktionspreises in der Höhe von€ 500.000 für die
gegenständliche Liegenschaft zum 7.12.2010, einzustufen?
Maßgeblich dafür sollte eine zum Zeitpunkt des Kaufes am Markt für derartige Objekte erzielbare
Marktpreisbandbreite sein.
Diese Arbeit soll dem Auftraggeber als Unterstützung bei internen Angelegenheiten dienen.
1.Z Vorgehensweise
Der Untersuchung vorangestellt w_urden eine umfassende Literaturstudie, wobei in erster Linie Papers
internationaler Wissenschaftszeitschriften recherchiert wurden, sowie eine Vorstudie in Form einer
Expertenbefragung. Diese bilden neben dem allgemeinen Regelwerk der empirischen Wissenschaften eine
methodologische Grundlage dieser Arbeit. Zur Bearbeitung der Aufgabenstellung wurden zwei methodische
Ansätze spezifiziert und jeweils Auf Basis empirischer Daten umgesetzt. Dieser zweimethodische Ansatz wurde
zu Va!idierungszwecken gewählt. Als erster Ansatz wurde eine vergleichsbasierte Methode ausgearbeitet. Die
empirische Datenbasis daz.u wurde im Zuge einer Befragung von Marktteilnehmern gewonnen sowie einer
Erhebung von Zinshaustransaktionen im relevanten Markt. Diese Marktteilnehmer stellen eine Stichprobe aus
der Grundgesamtheit aller im abgegrenzten Markt stattgefundenen Zinshaustransaktionen dar. Die
Abgrenzung des Marktsegmentes erfolgte mittels sachlicher, räumlicher und zeitlicher Kriterien, um für
Störgrößen kontrollieren zu können. Als zweiter Ansatz wurde eine ertragsbasierte Methode spezifiziert.
Empirische Basis dafür ist ebenfalls eine Stichprobe aus der gleichen Grundgesamtheit.
1.3 Aufbau des Berichtes
Nach der in der Einleitung geklärten Aufgabenstellung in Form von Fragestellungen, befasst sich Kapitel 2 des
vorliegenden Berichtes mit der Offenlegung des konzeptionellen Rahmens für die im Rahmen dieser Arbeit
ausgearbeiteten Methoden und deren empirische Spezifikation. In Kapitel 3 wird die angewandte Methodik
dargelegt und die empirische Datenbasis beschrieben. Kapitel 4 dient der Präsentation der
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consultiug@ FORSCHUNG BEWERTUNG BERATUNG
Untersuchungsergebnisse, welche die Grundlage für die im anschließenden Kapitel 5 erfolgte Beantwortung
der Untersuchungsfragen, sind. Im Anhang befinden sich vertiefende Informationen über die Daten bzw. deren
Auswertung.
2 Konzeptioneller und methodologischer Rahmen
2.1 Wertbegriff
Auftragsgemäß wird der Wertbegriff des Verkehrswertes zugrunde gelegt. Der Wertbegriff des Verkehrswertes
wird im Liegenschaftsbewertungsgesetz. {LBG) definiert als: 11Verkehrswert ist der Preis, der bei einer
Veräußerung der Sache üblicherweise im redlfchen Geschäftsverkehr für sie erzielt werden kann"(§ 2 Abs. 2
LBG). Besondere Vorlieben Einzelner müssen gemäß Abs. 3 dabei unberücksichtigt bleiben.
Dieser Definition nach ist de~Verkehrswert ein Preis und nicht ein Fundamentalwert, wenn man Preise als
Ergebnis von Markttransaktionen, die immer das Resultat von Verhandlungsprozessen sind und
Fundamentalwerte als das sichere Äquivalent der zukünftigen unsicheren Cashflows versteht lvgl. Gteißner et
al. 2017). Kaufpreise drücken die Knappheit eines Gutes und die subjektive Wertschätzung der
Marktteilnehmer aus, sie signalisieren daher deren Präferenzen und Erwartungen und sind das Ergebnis von
Tauschgeschäften, die auf Zweiseitigkeit, Freiwilligkeit und Eigennützigkeit beruhen (vgl. Stocker 1999; Maier
2011). Ein üblicherweise erzielbarer Preis spiegelt demnach die Knappheit eines Gutes sowie-die mittleren
Präferenzen und Erwartungen von Nachfragem und Anbietern bezüglich einer bestimmten Sache zu einer
bestimmten Zeit wider. Preise für Liegenschaften,. die wirtschaftlichen Zwecken dienen,. basieren folglich auf
Erwartungen der Marktteilnehmer im Hinblfck auf Höhe und Sicherheit zukünftiger Rückflüsse. Da Immobilien
Sachen sind, die ein komplexes Bünde( inhomogener Eigenschaften (wie Lage- und Objekteigenschaften)
aufweisen (vgl. Lancaster 1966), die auf unvollkommenen Märkten gehandelt werden, können Preise und
Werte auseinanderfallen. Das z.eigen beispielsweise unerwartete Preiskorrekturen, wie sie in den USA, Spanien
und Irland nach 2007 stattgefunden haben, besonders drastisch. Märkte repräsentieren einen
Realitätsausschnitt für den charakteristisch ist, dass er veränderlich und immer verschieden ist, sich selbst
entwickelt und steuert, mit sefner Umwelt interagiert und einen offenen Entwicklungshorizont aufweist.
Märkte sind eine humane Realität und können folglich als reflexiv autopoietisch charakterisiert werden. Diese
Art von Realität und ihre Folgen, fassen sich Jedoch nicht einfach mit deduktiv nomologis'chen Mitteln
vorhersagen. Wer hätte beispielsweise auf Basis ökonomischer Gesetze das Phänomen von Negativzinsen
vorhergesagt und dennoch existieren sie plötzfich. Konsequenter Weise lässt sich bei Gutachtern eine gewisse
Unsicherheit beobachten, wie beispielsweise im Ertragswertverfahren mit dem Kapitalisierungszinssatz
(Basiszinssatzmodell) in unterschiedlichen Marktsituationen umzugehen ist (vgl. Seiser & Kainz 2011}. Der
Verkehrswert bestimmt sfch demgemäß nicht nur aus der Nützlichkeit des Gutes, sondern auch aus dessen
Knappheit und lässt sich folglich nur am Markt bestimmen.
2.2 Preisschätzung
Der Verkehrswert ist definitionsgemäß ein geschätzter Verkaufspreis und die in der Praxis unter der
Bezeichnung Immobilienbewertung angewandten Methoden werden bisweilen auch als Preisschätzverfahren
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verstanden (vgl. Gleißner et a/. 2017). Preise für Immobilien lassen sich wegen der Natur von Märkten auf
denen sie gehandelt werden und ihrer Komplexität sowie Inhomogenität, nur empirisch bestimmen.
In der Praxis der Immobilienwirtschaft werden vor allem Schätzverfahren angewendet, die auf Sachpreisen,
Vergleichspretsen oder Erträgen beruhen. Aufgrund der Wesenheit der einzuschätzenden Liegenschaft, den
Hinweisen aus der Literaturrecherche und den Ergebnissen der Vorstudie sind für die gegenständliche Arbeit
Methoden, die auf den letzten beiden Ansätzen beruhen, relevant. Beide Ansätze weisen, in Abhängigkeit von
den Merkmalen der jeweils zu schätzenden Liegenschaft, unterschiedliche Vor- bzw. Nachteile aber auch
Komplementaritäten auf und bieten sich daher für Validierungszwecke an.
Im Folgenden soll ein konzeptioneller Rahmen für die im Rahmen dieser Arbeit ausgearbeiteten Methoden und
deren empirische Spezifikation dargelegt werden.
2.2.1 Vergleichs basierte Ansätze
Vergleichsbasierte Ansätze gehen von Preisen vergleichbarer Immobilien aus, die am Markt beobachtbar sind.
Ökonomisch ist diese Technik im Substitutionsprinzip fundiert (vgl. Varian 1999). Konzeptionell wird dabei
davon ausgegangen, dass es möglich ist den Gesamtmarkt nach wertrelevanten Faktoren zu segmentieren (vgl.
Schnaidt & Steffen 2012). Zwischen den Segmenten sollen deutliche Unterschiede bestehen, innerhalb
derselben möglichst geringe. Damit wird Heterogenität reduziert und Störfaktoren eliminiert. Dennoch bleiben
die Immobilien tnnerhalb der Segmente zu heterogen, um direkt vergleichbar zu sein. Daher werden spezifische
Anpassungen für jedes wertrelevante Merkmal vorgenommen (vgl. WiHiams 2004; Schnaidt & Steffen 2012).
Beim Vergleichswertverfahren nach § 4 Abs. 1 LGB wird der Wert der Sache durch Vergleich mit tatsächlich
erzielten Kaufpreisen vergleichbarer Sachen ermittelt. Vergleichbarkeit bezieht sich dabei auf Umstände, die
den Wert beeinflussen. Abweichende Eigenschaften und geänderte Marktverhältnisse zwischen
Vergleichsliegenschaften und Bewertungsliegenschaft werden in Höhe ihres Werteinflusses durch zu- oder
Abschläge berücksichtigt.
Das Modefl des Vergleichswertverfahrens ist kompatibel mit dem Verkehrswertbegriff, da es den Wert
grundsätzlich aus dem Marktpreis ableitet. Die Anwendung des Vergleichswertverfahrens. stellt allerdings vor
einige schwerwiegende Probleme.
In der Vergangenheit erzielte Kaufpreise kamen, wie oben besprochen, auf Basis von Erwartungen bestimmter
Akteure hinsichtlich der spezifischen Ertrags-/Risikorelation konkreter Liegenschaften zustande. Damit ist das
Problem der Heterogenität von Liegenschaften angesprochen. Immobilien sind standortgeounden und schon
allein deshalb einzigartig, da sie sich zumindest im Standort von allen anderen untersche[den. Immobilien sind
demgemäß heterogene Güter, die durch die Eigenschaften ihres Standortumfeldes mitgeprägt sind. Die wegen
der lmmobilität fehlende Möglichkeit Immobilien durch Ortswechsel im Ertrag zu optimieren, führt zu
räumlichen Tell märkten, die sich unterschiedlich entwickeln (vgl. Maier 2011}. Damit lassen sich Preise nicht
einfach aus Transaktionen auf eine zu bewertende Liegenschaft übertragen. Um Preise dennoch von einer
Immobilie auf eine andere übertragen zu können, wird versucht wertrelevante Merkmalsdifferenzen zu
bewerten und mittels Zu-oder Abschlägen auszugleichen. Würden diese vom Bewerter bestimmt werden,
wäre das eine Quelle subjektiver Einflussnahme (sieh dazu auch Kapitel 2.4.2) auf das Bewertungsergebnis.
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Zudem müsste man die Fähigkeit besitzen, sämtliche Einflussfaktoren und deren Wirkung für sämtliche
Marktteilnehmer der Höhe nach zeitbezogen zu kennen.
Ein damit verbundenes Problem stellt die Auswahl der Vergleichstransaktionen dar. Modellgemäß ist im
Vergleichswertverfahren das Produkt des Marktgeschehens, also das Handeln zahlreicher Subjekte, Maßstab
für Liegenschaftsbewertungen. Die Auswahl der Vergleichstransaktionen ist somit gleichbedeutend mit der
Festlegung des Bewertungsmaßstabes. Diese Auswahl muss, um dem Modell des Vergleichswertverfahrens zu
entsprechen, also das Handeln der Marktsubjekte repräsentieren (siehe dazu auch Kapitel 2.4.1 und 2.4.2). Die
willkürliche Auswahl der zum Vergleich herangezogenen Transaktionen durch einen Gutachter bietet keine
Möglichkeit festzustellen, inwieweit diese das Handeln der Marktsubjekte repräsentiert und stellt folglich eine
weitere Quelle subjektiver Einflussnahme des Bewerters (siehe dazu Kapitel 2.4.1 und 2.4.2) auf das
Bewertungsergebnis dar.
Wie oben bereits eingeführt, muss davon ausgegangen werden, dass sich die Informationsstände,
Deutungen/Erwartungen und Einstellungen der einzelnen Marktakteure nicht exakt gleichen. Das liegt auch an
Effizienzdefiziten von Immobilienmärkten {Herath & Maier 2011). Außerdem spielt auch die jeweilige Situation
der Akteure sowie das Verhandlungsgeschick eine gewisse Rolle bei der Kauf- als auch Mietpreisbildung 1. In diesem Sinne weisen Kaufpreise auch stochastische Anteile auf. Das macht die Erfüllung des Anspruches auf
Marktüblichkeit methodisch anspruchsvoH, da dfes die Gefahr von Zufallsergebnissen, die den Markt nicht
repräsentieren, mit sich bringt (siehe dazu Kapitel 2.4.1). Gültige Aussagen über einen Markt (z.B.
durchschnittliche Preise) zu treffen, erfordert, entweder alle Transaktionen auf diesem Markt heranzuziehen
und auszuwerten, oder eine, diese Grundgesamtheit repräsentierende Stichprobe von Transaktionen
auszuwerten. Eine repräsentative Stichprobe willkürlich zu bilden macht die Fähigkeit erforderlich, alle
Transaktionen und die d_ahinter liegenden subjektiven Erwartungen aller Marktakteure zu kennen. Andernfalls
lässt sich nichts über ihre Repräsentativität (Gültigkeitsproblem siehe Kapitel 2.4.1 und 2.4.2) sagen, oder
anders ausgedrückt, welche Grundgesamtheit (Markt} sie eigentlich repräsentiert und alle aus ihr gewonnen
Informationen teilen dieses Schicksal. Jede auf diese Weise erstellte Stichprobe, sei sie auch noch so bemüht
und unter Einsatz allergrößter Expertise, haftet dieses Problem an, da die dafür erforderlichen Anforderungen
wohl niemand erfüllen kann und statistische Schlüsse unzulässig sind. Sollte sich jemand diese Fähigkeit
dennoch zuschreiben, bleibt ein unüberwindliches Begründungsproblem und das schon angesprochene
Problem der subjektiven Einflussnahme.
2.2.2 Ertragsbasierter Ansatz
Der Kauf von Anlagegütern bedeutet gegenwärtigen Konsumverzicht (Einzahlungen) zu Gunsten zukünftiger
Auszahlungen, die dann in Konsum verwandelt werden können. Ertragsorientierte Bewertungsverfahren gehen
folglich davon aus, dass zukünftige Auszahlungen der entscheidende, preisbestimmende Faktor für
Liegenschaften sind. liegenschaftswerte. werden demnach auf Basis zukünftiger, jedoch unsicherer
Auszahlungsüberschüsse bestimmt. Methodisch erfolgt dies mit Hilfe von Techniken der Finanzmathematik und
1 Darunter fallen beispielsweise auch die fm Abs. 3 § 4 LBG genannten Vorlieben Einzelner. Alle diese
Wirkungen sind aber bei gewillkürter Auswahl und zu kleinen Stichproben nicht erkennbar
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Investitionsrechnung. Die Vorteilhaftigkeit einer Investition wird daran gemessen, ob ihr Barwert positiv oder
zumindest nicht negativ ist:
(1)
Der Barwert vergleicht die Kosten P mit den zukünftigen Zahlungsströmen C1 , welche mit dem
risikoangepassten Kalkulations- oder Diskontierungszinssatz d abgezinst werden (vgl. Fischer 2002). Der
Diskontierungszinssatz ist die Kapitalrückflussrate, welche den Preis für den gegenwärtigen Konsumverzicht
und jenen für erwartete systematische, sowie spezifische Risiken repräsentiert.
Aus obiger Barwertformel leitet sich unter der lndifferenzbedingung K0 = 0 der Ansatz zur Kapitalisierung des Immobilienertrages ab. Anstatt allgemeiner, zukünftiger Zahlungsströme wird das Net Operating lncome (NOI)
verwendet (vgl. Lisi 2016):
_,rt ( NOlt ) L,t=l (l+d) t = p (2)
Wobei P den Liegenschaftspreis oder deren Marktwert darstellt und N0/1 = Ce - BWKc, also das Net Operating lncome den Bruttomieteinnahmen abzüglich der Finanzierungs- und Bewirtschaftungskosten
entspricht, n ist die Nutzungsdauer der Liegenschaft und d der Diskontierungszinssatz. Die ökonomische
Bedeutung von Glefchung (2) liegt darin, dass die Liegenschaftspreise im Marktgleichgewicht dem Barwert ihrer
erwarteten Erträge entsprechen sollten (vgl. Sivitanides et a/. 2001; Lisi 2016). Methodisch handelt es sich bei
diesem Modell um ein DCF-Verfahren. Die Marktentwicklung wird bei diesem Verfahren explizit in den
zukünftigen Zahlungsströmen berücksichtigt.
Aus Modell (2) entwickelt sich nach Lisi (2016) die Methode der direkten Kapitalisierung, indem man gemäß
dem Gordon Wachstumsmodell von der Erwartung einer stetigen Ertragsveränderung mit der Rate w,
beginnend mit dem Zahlungsstrom der ersten Periode und sehr langen ökonomischen Nutzungsdauern bei
Uegenschaften (mathematisch n ➔ eo) ausgeht. Damit folgt aus Modell (2)
ro ( (l+w)" ) NOI1 * Lt=O (l+ct)t+I = p (2')
Unter der Bedingung, dass der Uegenschaftswert positiv und endlich ist (lwl < r) konvergiert die geometrische
Reihe I,~0 (((1+,)v;+r·) mit zunehmendem n gegen - 1- und Gleichung (2') reduziert sich m l+d • 6 d-w
1 P=NOI1 *-d-w {3)
Wird die Diskontierungsrate d mit Chaney and Hoesli (2015) in einen risikofreien Anteil 1't und einen
Risikoaufschlag rP zerlegt, und der Reinertrag als ein Prozentsatz a der Mieteinnahmen ausgedrückt, folgt aus
Gleichung (3)
(4)
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Daraus ergibt sich die Kapitalisierungsrate k mit:
(4')
Dieses Modell (4) drückt die funktionate Abhängigkeit der Kapitalrückflussrate k vom risikofreien Zinssatz, dem
Risikoaufschlag und den Wachstumserwartungen aus. Formal ausgedrückt ist k also eine Funktion dieser drei
Variablen:
k = [(1j·, rp, w) welche ihrerseits Funktionen der Präferenzen, Situationsdeutungen von Marktteilnehmern und deren
interaktivem Ausgleich sind.
(4")
Auf Modell (3) basiert auch das in der österreichisch-/deutschen Praxis häufig angewandte
Ertragswertverfahren. Dabei werden Ertragswerte als auf den Wertermittlungsstichtag bezogene Barwerte aller
zukünftigen Reinerträge, zu marktüblichen Zinssätzen und der zu erwartenden Nutzungsdauer betrachtet (vgl.
Seiser &. Kainz 2011; Kleiber et a/. 2017). Typisch für das Ertragswertverfahren ist die Auftrennung in
Bodenwert und Ertragswert der baulichen Anlage, welche aber bei langen Nutzungsdauern wegen der
Konvergenz des Bodenwertes gegen 0, entfallen kann. Der Ertragswert ermittelt sich durch Vervielfältigung des
Ertrages mit einem Multiplikator, welcher vom liegenschaftszinssatz und der Restnutzungsdauer des Gebäudes
abhängig ist. Formal lässt sich das Ertragswertverfahren demnach mit Kleiber et a/. (2017) wie folgt darstellen:
Wegen:
Folgt bei langer Nutzungsdauer
oder
Mit:
EW Ertragswert
RE Reinertrag
BW Bodenwert
k Kapitalisierungszinssatz
q Zinsfaktor 1+ k
, . - ,. :• ' • '· .., i ,: . ~
EW = RE*V+ BW . qn qn - 1
V=----qn * (q - 1)
BW Jim- = 0 n➔«> qn
1 lim V= n->oo k
EW = RE *V
EW = RE k
(5)
(6)
{6')
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n Restnutzungsdauer
V Vervielfältiger
Die Reinerträge resultieren aus der Differenz von Roherträgen und Bewirtschaftungskosten. Im
Ertragswertverfahren ist nach§ 5 LGB von jenen Roherträgen auszugehen, die tatsächlich erzielt wurden,
sofern diese den bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung erzielbaren Roherträgen entsprechen. Andernfalls sind
jene Erträge heranzuziehen, welche bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung nachhaltig erzielbar sind und als
solche werden marktübliche Mieten betrachtet (vgl. Fest et al. 2006; Schnaidt & Steffen 2012; Kleiber et al.
2017).
Die Bewirtschaftungskosten umfassen den Aufwand für Betrieb, Instandhaltung und Verwaltung, Abschreibung
und Ausfallwagnis nur insofern, als diese nicht bei der Kapitalisierung berücksichtigt werden. Die Verwendung
von Reinerträgen wird wegen der problembehafteten Bestimmung der Bewirtschaftungskosten als
fehleranfällig betrachtet (vgl. Ed lauer et a!. 2012; Schnaidt & Steffen 2012). Es wird daher vorgeschlagen,
analog zur Bestimmung der Roherträge, nachhaltige Bewirtschaftungskosten zu kalkulieren (vgl. Kleiber et al.
2017). Als solche werden marktübliche Werte, die auf Basis vergleichbarer Objekte in vergleichbaren
Zuständen beruhen, betrachtet. Aus Mangel an robusten Daten für Bewirtschaftungskosten bietet sich
alternativ an, ausschließlich mit Roherträgen z.u rechnen (vgl. Chaney & Hoesli 2015). Verzerrend wirkt sich das
nur unter der Bedingung systematischer Unterschiede beispielsweise durch unterschiedliche Abgabe- bzw.
Steuerregeln oder Objekttypen aus.
„Der Zinssatz zur Ermittlung des Ertragswertes richtet sich nach der bei Sachen dieser Art üblicherweise
erzielbaren Kapitalverzinsung"(§ 5 Abs. 4 LGB}. Kaufpreise bilden die zum Transaktionszeitpunkt herrschenden
Zukunftserwartungen am Markt, hinsichtlich der Höhe und des zeitlichen Anfalls künftiger Cash Flows, ab.
Kapitalisierungszinssätze2 drücken das Verhältnis zwischen Kaufpreis und Kapitalrückfluss aus, also die
Kapitalrückflussrate welche zum Kaufzeitpunkt von Investoren akzeptiert wird (vgl. Schnaidt & Steffen 2012).
Daran knüpft die Annahme: je höher das Wachstumspotenzial einer Uegenschaft eingeschätzt wird, desto
niedriger ist die Erwartung an die Anfangsrendite der Höhe nach. Durch die Ermittlung von Kapitalisierungs-
bzw. Liegenschaftszinssätzen aus Kaufpreisen, die für das Geschehen auf bestimmten Märkten repräsentativ
sind, bilden folglich auch diese die Erwartungen derjeweilfgen Märkte ab und die so ermittelten
Ertragsäquivalente erfüllen die notwendige Bedingung dafür auch Verkehrswerten zu entsprechen (vgl. Bienert
& Funk 2014; Kleiber et a/. 2017). Sämtliche, nicht bereits in den Erträgen und der Restnutzungsdauer explizit
berücksichtigten Faktoren, werden implizit über den Kapitalisierungszinssatz erfasst (vgl. Schnaidt & Steffen
2012). Insbesondere trifft das auf potenzielle, zukünftige Wertzuwächse zu, bei Verwendung von Roherträgen
anstatt von Reinerträgen, auf die Bewirtschaftungskosten. Das der Ermittlung der Liegenschafts2cinssätze
zugrundeliegende empirische Modell muss auch bei der Anwendung dieser Liegenschaftszinssät2ce verwendet
werden (vgl. Kleiber et af. 2017). Auf diesen unmittelbar einsichtigen Zusammenhang weisen auch andere
Autoren hin wie z.B. Kranewitter (2010} oder Edlauer et al. (2012). Werden die Uegenschaftszinssätze also auf
Basis der Roherträge ermittelt, beinhalten diese auch dfe Bewirtschaftungskosten. Bei der Anwendung
2 Auch Kapitalisierungsrate, Liegenschaftszinssatz, overall capitalisation rate, all risk yield, cap rate
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dieserart ermittelter Liegenschaftszinse muss dann bei der Ertragswertermittlung zwingend ebenfalls mit
Roherträgen gerechnet werden, da die Bewirtschaftungskosten dann ja bereits im liegenschaftszins enthalten
sind. Diese Zusammenhänge zeigen Edlauer et al. (2012) beispielhaft, Chaney and Hoesli (2015) oder Onica
(2016) im Rahmen empirischer Arbeiten.
Die oben im Kapitel 2.2.1 aufgerissenen Probleme gelten analog auch für die Ermittlung von
Kapitalrückflussraten. In der Bewertungsliteratur werden diese Probleme auch durch die Forderung nach
Modell- und Referenzkonformität angesprochen (vgl. Kleiber et a/. 2017).
2.3 Literaturreview
Das folgende Kapitel befasst sich insbesondere mit Zusammenhängen zwischen Kapitalrückflussraten und
deren Einflussfaktoren. Das Problem der Referenzkonformität verweist auf die Heterogenität von Immobilien
und die damit verbundenen Einschränkungen bezüglich ihrer Vergleichbarkeit. letztere bezieht sich dabei auf
jene Faktoren, die bestimmend sind für die Kapitalrückflussraten. Theoretisch sollten Kapitalrückflussraten eine
Funktion von liegenschaftseigenschaften und der Rentabilität alternativer Investitionen sein (vgl. Ambrose &
Nourse 1993).
Empirisch wurden zahlreiche Arbeiten zur Untersuchung der funktionellen zusammenhänge zwischen
Kapitalrückflussraten und Einflussfaktoren unternommen. Durch die jeweils untersuchungsgegenständliche
Markthierarchieebene3 werden unterschiedliche Faktoren konstant gehalten, wodurch sich die
Erklärungsbeiträge untersuchter Einflussfaktoren im Hinblick auf die Variabilität von Liegenschaftszinsen
unterscheiden.
Auf regionaler Ebene wurden systematische Differenzen der Liegenschaftszinse nach lmmobi!ienklasse
beobachtet (vgl. Ambrose & Nourse 1993). McDonald (2015) zeigte systematische Differenzen der
Liegenschaftszinse nach Region.
Bei interstädtischer Betrachtung zeigten sich negative Zusammenhänge mit der Kaufkraft sowie der
Durchschnittsmiete (vgl. Fest et a/. 2006). Diese zusammenhänge werden damit erklärt, dass mit zunehmender
Höhe von Kaufkraft und durchschnittlich erzielten Mieten das Risiko der Immobilieninvestition sinkt.
McDonald (2015) fanden Zusammenhänge mit der Leerstandsrate und Veränderungen derselben über die Zeit.
Auf lokaler Ebene wurden negative zusammenhänge mit der Nettoeinnahrne/rn2 festgestellt (vgl. Fest et al.
2006). Die Nettoeinnahme/m2 kann als Indikator für die Lagequalität interpretiert werden. Mit zunehmender
Attraktivität der Lage sinkt demnach das Investitionsrisiko, da das höherpreisige Wohnungssegment
üblicherweise wirtschaftlich besser gestellte Personen anspricht. Diesen Zusammenhang zeigen auch Chaney
3 Damit ist die Betrachtungsebene angesprochen, wie beispielsweise global, national, regional/lokal oder
Makro/Mikro etc.
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and Hoesli (2015) anhand der Wohnungsfläche sowie der Lageattraktivität, gern.essen mittels Variablen für die
Mikrolage4
als auch Makrolage5
• Letztere fanden auch mit zunehmender Streuung der Wohnflächen innerhalb
eines Objektes einen risikomindernden Einflussfaktor. Analog sinkt das Investitionsrisiko mit zunehmender
Gebäudenutzfläche wegen der Streuung des Mietausfallsrisikos (vgl. Fest et al. 2006). Andererseits steigt das
Liquidationsrisiko von Liegenschaften mit zunehmender Größe (vgl. Chaney & Hoesli 2015).
Mit dem Bodenwert/m2 zeigte sich ebenfalls ein negativer Zusammenhang. Dieser wird als Indikator für die
Lagequalität gedeutet, was durch den stark positiven Zusammenhang mit der Nettoeinnahme/m 2 in größeren
Städten gestützt wird (vgl. Fest et al. 2006). Ein positiver Zusammenhang zeigt sich mit der Grundstücksgröße.
Die Grundstücksgröße wird ebenfalls als Indikator für die Lagequalität gedeutet, da in höherwertigen Lagen die
Grundstücksfläche tendenziell besser ausgenützt wird, d.h. verhältnismäßig größere Nutzflächen aufweisen.
Die Grundstücksgröße korreliert stark mit dem Bodenwert (vgl. Fest et al. 2006). Die Entwicklung der
Lageattraktivität ist ein wichtiger Faktor für Preisveränderungen von Liegenschaften bzw. Mieten, also der
Wachstumserwartungen. Die Entwicklung der Lagequalität stellt jedoch ebenso ein vom Investor
unbeeinflussbares Risiko dar und schlägt sich im Risikoaufschlag nieder (vgl. Chaney & Hoesli 2015).
Sanierungen beeinflussen die Zahlungsströme von Liegenschaften erheblich, sind aber sowohl in zeitlicher wie
umfänglicher Hinsicht unscharf und gelten daher als Risikofaktor. Chaney and Hoesli (2015) konnten relevante
zusammenhänge mit dem Gebäudealter, dem Gebäudezustand und der Qualität der Gebäudekonstruktion
zeigen. Unter dreißig getesteten hatte das Gebäudealter den höchsten Einfluss, der Gebäudezustand den
vierthöchsten und die Qualität der Gebäudekonstruktion den sechsthöchsten Einfluss auf die
Kapitalisierungsrate. Ein geringeres Sanierungsrisiko führt demgemäß zu geringeren Kapitalisieru ngsraten.
Die Art der Transaktionsbedingungen6
führt nach Chaney and Hoesli (2015) zu unterschiedlichen
Kapitalisierungsraten. Auf Auktionen transaktionierte Liegenschaften erzielten 9 % höhere Rückflüsse
gegenüber Verkäufen auf dem freien Markt. Die Autoren führen diese Differenz auf die bei Auktionen
geringere Anzahl potenzieller Käufer zurück, was zu niedrigeren Kaufpreisen führt. Liegenschaften, die
zwischen verbundenen Organisationen oder Verwandten gehandelt wurden, errielten um 3 % niedrigere
Rückflüsse gegenüber Verkäufen auf dem freien Markt.
Auf Makroebene fanden Jud and Winkler (1995) zusammenhänge mit Fremd- sowie Eigenkapitalmarktspreads.
Die Ergebnisse sprechen demnach dafür, dass Kapitalisierungszinssätze durch die erforderlichen Rückflüsse in
den Kredit- und Eigenkapitalmärkten beeinflusst werden. Die deutlichen zeitlichen Verschiebungen der Effekte
deuten die Studienautoren als Hinweis auf die Ineffizienzen von Immobilienmärkten und eine limitierte
Integration von Kapital• und Immobilienmärkten. Der von Ambrose and Nourse (1993) gefundene negative
4 Die Qualität der Mikrolage repräsentiert die qualitative Beurteilung durch die Immobilieneigentümer
5 Die Attraktivität der Makrolage wurde auf ZIP Code-Ebene als Index von SO Merkmalen aus der Steuer- und
Einkommensstatistik, Einkommensdichte und -verteilung, lnfrastrukturstatlstik und weiteren gemessen 6
Untersuch wurden Transaktionen am freien Markt, via Auktionen und solche an Angehörige
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Zusammenhang mit Wertpapierrenditen verweist auf den Einfluss durch Alternativanlagemöglichkeiten und
der positive Zusammenhang mit der erwarteten Inflationsrate. Chaney and Hoesli (2015) fanden für den
risikofreien Zinssatz. einen starken Einfluss auf die Liegenschaftszinse und einen, wenn auch deutlich
geringeren, für den Wertpapiermarkt.
McDonald {2015) zeigten starke Zusammenhänge der Liegenschaftszinse zu ihren Vergangenheitswerten und
Prognosen über deren erwartete Entwicklung. Demnach benutzen Investoren ökonomische Daten und
Prognosen.
Die Wirtschaftsentwicklung (BIP Wachstum, Inflationsrate), das Verhältnis zwischen erzielter Miete zu
Marktmiete sowie die regionale Leerstandsrate sind nach Chaney and Hoesli (2015) Faktoren, die im
Zusammenhang mit den Wachstumserwartungen der Einnahmen stehen. Das Verhältnis zwischen erzielten
Mieten zum Marktdurchschnitt zeigte dabei unter 30 getesteten Variablen die dritthöchste Bedeutung.
Generell weisen die empirischen Ergebnisse auf ein sehr komplexes Wirkgefüge zahlreicher Faktoren der
unterschiedlichen Markthierarchieebenen hin. Nicht alle Faktoren zeigen eine eindeutige Wirkrichtung. So
braucht es auch nicht zu verwundern, dass sich die von Gutachtern zur Preisbestimmung herangezogenen
Informationen und deren Gewichtung, von jenen der Investoren deutlich unterscheiden, was in Folge z:u
entsprechenden Unterschfeden bei Kapitalisierungszinssätzen bzw. Preisen führt (vgl. Chaney & Hoesli 2015).
2.4 Güteanforderungen
Als allgemeinen Maßstab für die Wertermittlung normiert das LGB die Einhaltung wissenschaftlicher Standards
(§ 3 Abs. 1 LBG). Im Rahmen der Bewertungslehre wird daher die Angabe und Verwendung exakter Kriterien,
Normen und überprüfbarer Bewertungsmethoden, die sich auf wissenschaftlichem Stand befinden, verlangt
(vgl. Stabentheiner 2005; Kothbauer & Reithafer 2013). Da die Wertermittlung auf empirischen Daten beruht,
wird folglich vorn Regelwerk analytischer Erfahrungswissenschaften wie bei Bortz and Döring (2016}, Kromrey
(2000), Schnell et a/. (2005) und Balzer (1997)ausgegangen. Besondere Relevanz haben demnach die Prinzipien
Wertneutralität, Einsatz objektivierender Datenerhebungsmethoden, Informationsbewertung mittels
systematisch vergleichender Verfahren, Intersubjektive Nachprüfbarkeit etc.
2.4.1 Ermittlung der Eingangsgrößen als Messproblem
Das Ziel ist eine möglichst exakte: und fehlerfreie Messung des systematischen Marktgeschehens, welche den
oben dargelegten Anforderungen gerecht wird. Unter Messung oder Quantifizierung wird allgemein die
Zuweisung eines Zahlenwertes zu einem Objekt verstanden. Verhältnisskalen verfügen über einen abso!ute:n
Nullpunkt und ordnen den Objekten eines empirischen Relativs Zahlen so zu, sodass das Verhältnis zwischen je
zwei Zahlen dem Verhältnis der Merkmalsausprägungen der jeweiligen Objekte entspricht (Bortz & Döring
2016).
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Egal ob Zeitnehmung, Gewichtsmessung, Temperaturmessung, kaum eine Messung kann, trotz größter Sorgfalt
fehlerfrei sein. Nach der klassischen Testtheorie treten grundsätzlich zwei Arten von Messfehlern auf, nämlich
systematische und zufällige (vgl. Schnell et al. 2005).
Erste entstehen durch systematische Fehler insbesondere bei der Operationalisierung, Stichprobenziehung und
Datenerhebung. Das wäre beispielsweise dann der Fall, wenn Untersuchungsobjekte derart ausgewählt
würden, sodass diese nicht den gewünschten Markt repräsentieren, wie oben ausgeführt (siehe Kapitel 2.2.1).
In diesem Fall würde, trotz sorgfältiger Messung, der erhobene Wert nicht dem gesuchten wahren Wert
entsprechen {Gültigkeitsproblem).
Die zweite Fehlerart zeichnet sich dadurch aus, dass Messwerte zufällig von Messung zu Messung variieren
(Zuverlässigkeitsproblem). Dafür können unter anderem Fehlinformationen von Auskunftspersonen aber auch
Einflüsse aus dem zufällig streuenden Informationsstand, den Erwartungen, Deutungen und das
unterschiedliche Verhandlungsgeschick der Marktteilnehmer verantwortlich sein. Nach der klassischen
Testtheorie sind gemessene Werte die Summe aus wahrem Wert und Messfehler:
Wobei:
Wt1 = gemessener Wert bei Investor i wc = wahrer Marktwert ei = Zufallsfehler bei Investor i
E( ei) = Erwartungswert der Fehler
Wt = wt +e, E(ea = 0
Cov(W/, ea = 0 =t= j
Cov(W/, eJ = Korrelation von Fehlern und wahren Werten
Wenn es sich bei den Messfehlern um unsystematische Zufallsfehler handelt, ist deren Mittelwert gleich Null
und der Mittelwert der Messungen nähert sich mit zunehmender Zahl unabhängiger Messungen dem wahren
Wert an. Verkehrswerte müssen definitionsgemäß die systematischen Erwartungen der Marktteilnehmer, mit
·anderen Worten, die allgemeine Verkehrsauffassung repräsentieren, das heißt für deren Ermittlung, den
messtheoretischen Anforderungen des oben dargelegten Konzeptes eines wahren Wertes entsprechen. Dies
gilt ebenso für alle übrigen Einsatzgrößen, wie beispielsweise den Liegenschaftszins.
2.4.2 Gütekriterien
In den analytischen Erfahrungswissenschaften wird für Messverfahren insbesondere Gültigkeit und
Zuverlässigkeit verlangt. Gültigkeit bezeichnet das Ausmaß, in welchem ein Verfahren das misst, worauf die
verwendeten Begriffe in ihrem Bedeutungsgehalt verweisen (vgl. Kromrey 2000).
Mit Zuverlässigkeit wird bezeichnet in welchem Ausmaß Messinstrumente fehlerfrei arbeiten. Diese wird unter
anderem durch die intersubjektive Stabilität {Objektivität) bestimmt, womit gemeint ist, inwiefern die erzielten
Ergebnisse von der Person des Messenden unabhängig sind (vgl. Kromrey 2000). Die Zuverlässigkeit ist eine
notwendige Bedingung für die Gültigkeit aber keine hinreichende.
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3 Methodik und Daten
Nachstehend erfolgt eine Darstellung wie die, der Untersuchung zugrundeliegende Problemstellung, auf Basis
des im Kapitel 2 dargelegten Rahmens, empirisch bearbeitet wurde. In den Kapiteln 3.1 und 3.2 soll das Design
der Methoden gezeigt werden. Im anschließenden Kapitel 3.3 wird der Gegenstandsbereich präzisiert, also die
Gesamtheit der Untersuchungseinheiten,. über die im Rahmen dieser Arbeit Aussagen getroffen werden sollen.
Dies schließt die Erstelfung des Rahmens für die Auswahl von Elementen des Gegenstandsbereichs und das
Auswahlverfahren, welche. Elemente des Gegenstandsbereiches untersucht werden, ein.
3.1 Vergleichsbasierte Methode
Erzielte Kaufpreise sind Einzelergebnisse eines Ausgleiches zwischen Anbietern und Nachfragern, welchen
subjektive Ertragserwartungen zugrunde lagen. Ziel dieser Untersuchung ist es ein repräsentatives Abbild
dieser subjektiven Erwartungen/Entscheidungen (die allgemeine Verkehrsauffassung) zu finden, um von
diesem auf die untersuchungsgegenständliche Liegenschaft zu schließen.
Dazu wurden Daten über Transaktionen derart erhoben, sodass ein gültiger und verlässlicher Schluss auf den
Markt, also ein repräsentatives Abbild dieser subjektiven Erwartungen/Entscheidungen (die allgemeine
Verkehrsauffassung) überhaupt möglich ist.
Zur Kontrolle von Drittvariablen wurden diese entsprechend mit erhoben bzw. im Stichprobendesign
berücksichtigt. Insbesondere gHt dies für den Transaktionszeitpunkt, den geografischen Raum und sachliche
Immobilieneigenschaften.
Um einen objektiven Schluss von erhobenen Teilmarktrenditen auf das Untersuchungsobjekt zu ermöglichen,
musste dieser Zusammenhang ebenfalls empirisch erhoben werden. Dazu wurde eine Befragung von Käufern
der Liegenschaften aus dem Transaktionsdatensatz durchgeführt. Dies erfolgte, indem die Respondenten
jeweils ihre in die Marktmodellferung aufgenommenen Immobilien, entlang der relevanten Faktoren mit dem
Bewertungsobjekt in Bezug bringen sollten und entsprechende Einschätzungen bezüglich der Wertdifferenzen
erhoben wurden. Damit wurden die im §4 LBG Abs. 1 angesprochenen Anpassungserfordernisse, die aus
abweichenden Eigenschaften eines Bewertungsobjektes und der Vergleichsobjekte resultieren, vom Markt,
also Marktteilnehmern getroffen, deren subjektive Erwartungen kaufpreisbestimmend waren. Dadurch wurden
diese Anpassungen objektiviert und nicht aufgrund subjektiver Deutungen der Studienautoren über die
Erwartungen von Marktteilnehmern bestimmt.
Die Befragung hat in den Monaten Dezember bis Februar in den Räumlichkeiten der Befragten Investoren
stattgefunden. Die Gespräche wurde durch einen Fragebogen unterstützt, welcher im Vorfeld getestet wurde.
Außerdem wurde eine umfangreiche, .die untersuchungsgegenständliche Liegenschaft beschreibende
Unterlage hergestellt.
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3.2 Ertragsbasierte Methode
Aus Validierungsgründen wurde der Uegenschaftspreis mit Hilfe einer weiteren Methode geschätzt. Dazu
wurden Renditen des relevanten Marktsegmentes empirisch bestimmt und zur Preisbestimmung der
untersuchungsgegenständlfchen Liegenschaft herangezogen. Datengrundlage bildete der gesamte
Transaktionsdatensatz. Das empirische Modell wird nach Chaney and Hoesli (2015), basierend auf der in Kapitel
2.2.2 dargestellten Beziehung k = r1 + rP - w = Ro:1 spezifiziert.
3.2.1 Modellspezifikation
Der Liegenschaftszinssatz wird auf Basis empirischer Marktdaten ermittelt. Dazu wurde ein empirisches Modell
spezifiziert, welches die Variabflität des Liegenschaftszinses in Abhängigkeit relevanter Faktoren erklären soll
und das nachfolgend dargestellt wird. Der Liegenschaftszins wurde oben ausgedrückt als eine Funktion des
Basiszinssatzes, der Risikoprämie und der Wachstumserwartungen bezüglich der Investitionsrückflüsse.
Empirisch wurden zahlreiche Einflussfaktoren auf die Variabilität von Kapitalrückflussraten untersucht (vgl.
Kapitel 2.3). Insbesondere wird hfer das von Chaney and Hoesli (2015) getestete Modell nachfolgender Form
als Ausgangspunkt genommen:
(10)
r1 stellt den Basiszins dar. Dieser braucht in unserem Modell nfcht extra berücksichtigt werden, da dieser aus
Designründen keine Varianz der Rückflussraten auslösen kann. rp_makro bezeichnet einen Vektor von Variablen,
die den Risikoaufschlag beeinflussen, der für Immobilieninvestitionen verlangt wird. Wmakro repräsentiert
einen Vektor von Variablen, welche die erwartete Wachstumsrate der Cash Flows für den Gesamtmarkt
abbilden. Einflussfaktoren auf der Makroebene sowie der Zeit wurden bereits durch das Untersuchungsdesign
berücksichtigt. Alle Objekte liegen innerhalb eines eingegrenzten Raumes, womit Variabilität aufgrund
großräumiger Differenzen keine Rolle spielt.
rp_mikro ist ein Vektor von Variablen, welche den verlangten Risikoaufschlag für spezifische
Liegenschaftsrisikofaktoren repräsentieren, wie das Erneuerungsrisiko, das leerstandsrisiko etc. Wmilc-ro ist ein
Vektor von Variablen, welche die Differenzen der erwarteten Wachstumsraten auf liegenschaftsebene, auf
Basis der Liegenschaftseigenschaften messen.
Risikofaktoren auf kfeinräumiger Ebene und spezifische liegenschaftsrisikofaktoren, wie das Erneuerungs-,
Wachstumspotenzial oder Leerstandsrisiko bleiben vom Untersuchungsdesign unberührt und müssen zu einer
Variabilität der Kapitalrückflussrate führen. Diese Variabilität kann weitgehend durch das Modell abgebildet
werden, da entsprechende Daten zur Verfügung stehen. Einen durch das Modell nicht kontrollierbaren
Einflussfaktor stellt jedoch die Mikrolage dar, wenn die lagequalität des Untersuchungsobjektes systematisch
vom Stichprobenmittelwert abweicht. Das heißt, dass eine Unterschätzung des Marktpreises der
gegenständlichen Liegenschaft erwartet wird, falls die Vergleichsliegenschaften eine durchschnittlich
schlechtere Mikrolagequalität aufweisen oder zu einer Überschätzung im umgekehrten Fall. In der Auswahl
befinden sich fast ausschließlich Objekte, die, wie die zu bewertende Liegenschaft, im neunzehnten bzw. zu
Beginnt des zwanzigsten Jahrhunderts errichtet wurden, was die Variabilität des Einflusses von Faktoren, wie
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der Gebäudekonstruktion oder der Erneuerung eingrenzt. Dem Leerstandsrisiko wird vor der dem Hintergrund
der klein räumigen Marktsituation seitens der von uns befragten Investoren keine Bedeutung gegeben. Damit
verbleibt das Wachstumspotenzial auf Mikroebene als wesentlichster Einflussfaktor für die Variabilität der
Kapitalrückflussraten der in der Stichprobe und die Funktion lautet formal
k = fCßo-,ß1Wm.ikro) Die Analyse von zusammenhängen wird häufig mit Hilfe linearer Regressionsmodelle durchgeführt. Eine
grundsätzliche Voraussetzung dafür ist aber ein linearer Zusammenhang zwischen abhängigen und
unabhängrgen Variablen. Die Daten zeigen jedoch, dass zwischen der Anfangsrendite und dem
Wachstumspotenzial kein linearer Zusammenhang besteht, sondern einer Potenzfunktion entspricht (siehe
AbbHdung 1). Das empirische Modell lässt sich damit beschreiben mit
(10)
{10)
Abbitdung 1: Streudiagramm von Anfangsrendite und Wachstumspotenzial
05 '
,02
45 ö
32 0
' 46 o. 42
a:> 25
31 0
:29 47 ·08
40
13 14 0 Ö. .,
' 5 ' O 43
0 20
:ö•
lt ,oo~-,----,----.----.---..-----.----.----,---~~
0 2 4 6 B· 10 12 14
Wachstumspotenzial
3.2.2 Operationalisierung
3.2.2.l Kaufpreis
Die Kaufpreise wurden den Kaufverträgen entnommen. Relevant ist der tatsächlich vereinbarte Kaufpreis in€:
ohne Kaufnebenkosten. Liegenschaftstransaktionskosten sind im vereinbarten Kaufpreis indirekt
berücksichtigt, da sie sowohl Käufern als auch Verkäufern bekannt sind und daher in die Preisbildung
automatisch einfließen (Kleiber et a/. 2017).
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3.2.2.2 Rohertrag und Rendite
Roherträge wurden hier a[s jährliche Mieteinnahmen, gemessen zum Zeitpunkt der Transaktion verstanden.
Die Miete ist das zwischen Vermieter und Mieter vertraglich vereinbarte Entgelt für die Überlassung der
gemieteten Räumlichkeiten. Die Mieten wurden den Zinslisten entnommen, die den Verträgen beiliegen. Die
Anfangsrendite wurde als Relation von Roherträgen und Kaufpreisen ermittelt.
3.2.2.3 Wachstumspotenzial
Bezogen auf den Kaufz.eitpunkt bestehen Wachstumspotenziale bezüglich der Rückflüsse der Investition. Diese
können aus Neuvermietungen, qualitativen Wohnungsaufwertungen, Flächenzuwächsen beispielsweise durch
Dachbodenausbau, positive Entwicklung der Lageattraktivität etc. resultieren. Ergebnisse der empirischen
Forschung, aber auch die Ergebnisse unserer Expertenerhebungen sowie der Befragung von
Immobilieninvestoren zeigen, dass Wachstumspotenziale einen erheblichen Einfluss auf die Preisbereitschaft
ausüben, und somit auf die Renditeanforderung zum Transaktionszeitpunkt. Es wird davon ausgegangen, dass,
je höher das Wachstumspotenzial einer Liegenschaft eingeschätzt wird, desto niedriger ist die Erwartung an die
Anfangsrendite der Höhe nach. Seitens der befragten Immobilieninvestoren lag das Hauptaugenmerk bei ihrer
Kalkulation auf den Potenzialen der Liegenschaft und das sind die bei Neuvermietungen erzielbaren Miete und
Fläch enerweite ru ngen.
Demgemäß wird das Wachstumspotenz.ial hier gemessen als Relation zwischen den zum Kaufzeitpunkt
erzielten Mieteinnahmen und den marktüblichen bzw. gesetzlich erlaubten Mietzinsen. Zusätzlich wurde ein
Dachgeschoßausbau berücksichtigt. Ber der bewertungsgegenständlichen Liegenschaft wurde der Ausbau des
letzten Geschoßes durch geringfügige Anhebung des Deckenniveaus unter Ansehung der rechtlichen
Rahmenbedingungen, insbesondere der widmungsbedingten möglichen Bauhöhen, seitens der befragten
Investoren für wahrscheinlich gehalten.
3.3 Stichprobe
3.3.1 Grundgesamtheit
Aufgrund der Zielsetzung der Untersuchung und der Merkmale der untersuchungsgegenständlichen
Liegenschaft lässt sich in Verbindung mit den im Kapitel 2 vorgelegten theoretischen und empirischen
Befunden, als sachlich relevanter Gegenstandsbereich der Zinshausmarkt identifizieren, räumlich eingegrenzt
auf die Wiener Gemeindebezirke 17, 18 und 19 und zeitlich auf ein Kaufdatum, welches maximal ein halbes
Jahr vor oder nach dem Kaufvertragsdatum der untersuchungsgegenständlichen Liegenschaft Hegt. Damit soll
für lageabhängige, zeitliche und sachliche Einflussfaktoren kontrolliert werden (siehe Kapitel 3.2.1). Das
Geschehen im interessierenden Marktsegment wird hier repräsentiert durch alle Zinshaustransaktionen.
3.3.2 Auswahlrahmen
Alle in der Grundbuchsdatenbank enthaltenen Zinshaustransaktionen, welche die Grundgesamtheit
repräsentieren.
3.3.3 Realisierte Auswahl und Repräsentativität
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Die Abfrage aus der Grundbuchsdatenbank wurde durch lmmounited durchgeführt und ergab 97 Treffer. Nach
Bereinigung um Dubletten, Transaktionen, die unter besonderen Umständen stattgefunden haben (z.B.
Geschäfte zwischen organisatorisch oder persönlich verbundenen Marktteilnehmern) oder das Kriterium
Zinshaus nicht aufwiesen, verblieben 48 Objekte. Zu 20 Objekten konnten die für die ertragsbasierte Methode
erforderlichen Informationen erhoben und zu 11 Objekten deren Käufer für Interviews gewonnen werden. Die
realisierte Auswahl betrug demgemäß rd. 42 bzw. 23 Prozent der Grundgesamtheit. Damit erhebt sich die
Frage inwieweit diese realisierten Auswahlen die Grundgesamtheit repräsentieren oder systematisch
voneinander abweichen. Zu diesem Zweck wurde zunächst verglichen, inwieweit Unterschiede in den
Durchschnittswerten zwischen den in der Auswahl befindlichen Objekten und jenen die nicht in der Auswahl
sind, entlang des Kaufpreises, des Kaufpreises pro rn2 Nutzfläche und der Grundstücksfläche, auftreten. Die
Ausschöpfungsquoten nach diesen Variablen ist in Tabelle 1 ersichtlich. Die Werte für robuste
Mittelwertschätzer zeigen einen hohen Grad der Übereinstfrnmung (siehe Tabelle 2) und die
Konfidenzintervalle überdecken sich in einem hohen Maß, sodass mit hoher Wahrscheinlichkeit davon
auszugehen ist, dass die Stichprobe die Grundgesamtheit in diesen Merkmalen repräsentiert (siehe Anhang 1).
Tabelle 1: Ausschöpfung der Grundgesamtheit für ertragsorientierte Preisschätzung
Fälle
Gültig Fehlend Gesamt
Grundgesamtheit vs Auswahl N Prozent N Prozent N Prozent
Kaufpreis nicht in Auswahl. · 28 100,0% 0 0,0% 28 100,0%
fnAuswahl 20 100,0% 0 0,0% 20 100,0% ·- _, ___ _._ ,·--~-------..-,. _,.,~,-.. --~ Kaufprefs/m:r NFf 'nicht Ir\ Aliswahf ,__,, ___ ,\ ... ~
-
Kaufpreis/m2 NFI nicht in
Auswahl
lnAus.va~J
Gri.Jndstuecksflaec . ~icht'r11
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1100,9547619999998 1099, 7650429999999 1087,6584590000000 1099, 7402280000000
00 00 00 00
1162,2796620000000 1151,4245480000000 1185,0761009999999 1153,4068809999999
00 00 00. 00
602,06 567,14 597,69 566,68
he AÜsW~hl ,;;,..;_;.......;~-,---------------------------'---------i r( Auswahl. 500,87
a. Die Gewichtungskonstante ist 1,339.
b. Die Gewichtungskonstante ist 4,685.
c. Die Gewichtungskonstanten sind 1,700, 3,400 und 8,500
d, Die Gewichtungskonstante ist 1,340*pi.
492,07 498,30 492,11
Auch die Mittelwerte dieser Stichprobe überlagern sich mit den Konfidenzintervallen der nicht ausgewählten
Objekte (siehe Anhang 2).
Tabelle 3: Ausschöpfung der Grundgesamtheit für die Befragung von Marktteilnehmern
· Kaufpreis
Kaufpreis/m2 NFI
Grundstuecksflaeche
Nutzfläche ohne
Erweiterungen
Grundgesamtheit vs
Auswahl
nicht in Auswahl
in Auswahl
N
Gültig
Prozent
37 100,0%
N
Fälle
Fehlend
Prozent
0 0,0%
11 100,0% 0 0,0%
N
_,_,,,.._.. _______ ·-·~-------------------·
Gesamt
Prozent
37 100,0%
11 100,0%
nichtinAuswahl --------·----- 20 54,1% •..... 17···--- 45,9% -•···-·········37 __ 1_00_,0_%_o
in Auswahl -·-··--· ... ·-··-···-·---·- 7 _______ 63,6% ______ ---· 4 36,4% 11 100,0%
nicht in Auswahl 36 97,3% 1 2.,7% 37 100,0%
nicht in Auswahl ____ ...... ..,.,, ..... , ... _, ___ _ ·-···-'""'"•"'20 -- ,._54,1% -·- ... _ 17 ··-· 45,9% ·--•·--··-•· 37 ···-- 100,0% _ in Auswahl 7 63,6% 4 36,4% 11 100,0%
Eine relevante Einflussvariable stellt die Mikrolage dar, wie oben schon ausgeführt. Ein Blick auf die Karte zeigt,
dass die Stichprobe für die ertragsbasierte Methode sich hauptsächlich über die Bezirke 17 und 18, jedoch
gegenüber der bewertungsgegenständlichen Liegenschaft, näher am Gürtel befinden (siehe Abbildung 2).
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consulting©
Abbildung 2: Stichprobe der ertragsbasierten Methode
• nicht In Aus'h'ahl $ B~\\'atl\Jngsfre-gensdlatt Q inAus·N~hl D Bezitk5grenzen 0 (;,25 0.5
FORSCHUNG BEWERTUNG BERATUNG
Autor Andrea3 V/Orfahauer
Oat•; 19.03.2013 IIJätll consult:ing"
Die Objekte der Stichprobe für die lnvestorenbefragung sind über alle drei Bezirke der Grundgesamtheit
verteilt, wobei der Schwerpunkt im 18. Bezirk liegt. Die Konzentration im Gürtelbereich ist jedoch verglichen
mit der anderen Stichprobe, geringer (siehe Abbildung 3).
, ,~ '
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consulting0 FORSCHUNG BEWERTUNG BERATUNG
Abbildung 3: Stichprobe der lnvestorenbefragung
N
• nicht In Auswahl GI BEWi'fftur.gslicgenschart 0 ioAuswahl LJ Bezitk5g
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Grundbuchsauzug vom 27.09.2017 abgefragt und überprüft. Die Grundstücksgrenzen des Grundstücks sind im
Grenzkataster eingetragen und genießen daher Vertrauensschutz.
Gemäß den Flächenwidmungs- und Bebauungsbestimmungunterlagen, abgefragt auf der Homepage der Stadt
Wien am 08.10.2017, besteht die Widmung W 11113m o ÖZ Schutzzone, wobei gilt:
w Ul
13m
0
ÖZ
Schutzzone
Wohngebiete
Bauklasse [Bauklasse III, Gebäudehöhe 9-16m)
Beschränkung der Gebäudehöhe auf 13m
offene Bauweise
Grundfläche für öffentliche Zwecke; hier ist eine Enteignung gemäߧ 40 BO Wien möglich.
Die ÖZ Widmung läuft nach 12 Jahren ab Inkrafttreten aus und kann frühestens wieder nach 10 Jahren neu
festgesetzt werden.
In Schutzzonen wird der bauliche Altbestand geschützt. Ein Gebäudeabbruch [n Schutzzonen ist baubehördlich
bewllligungspflichtig. Bei baulichen Änderungen von Gebäuden in Schutzzonen ist darüber mit der MA19
(Architektur und Stadtplanung) einvernehmen herzustellen.
Die ÖZ Widmung ist 12 Jahre nach dem Inkrafttreten der Bauordnungsnovelle LGB 44/1996, somit am
19.09.2008 ausge[aufen und daher gegenstandslos. Das Bundesdenkmalamt teilte zum verbücherten
Denkmalschutzbescheid mit, dass das gegenständliche Bestandsgebäude mit dem Bescheid GZ 13.604/2/2002
nicht unter Denkmalschutz gesteltt wurde. Die beiden im genannten Bescheid unter Denkmalschutz gestellten
Skulpturen befinden sich nicht auf dem Grundstück Nr. 70/18. Ein Ausnutzen der Bebauungsmöglichkeit gemäß
dem gültigen Flächenwidmungsplan (Dachbodenausbau, Aufstockung und An- und Zu bau) kann in einer
Schutzzone von der Baubehörde nicht untersagt, aber deren Gestaltung und Ausführung im Sinne des
Ortsbildschutzes vorgegeben werden. In die Bauakten des Grundstücks konnte mangels Legimitation nicht
Einsicht genommen werden.
3.4.2.2 Lage
Die Liegenschaft befindet in Gersthof, einem Bezirksteil des 18. Wiener Gemeindebezirks.
Das unmittelbare Umfeld ist geprägt von den parkartig gestalteten Freiflächen des Areals der
Semmelweißklinik. Das gesamte Areal ist von einer gusseisernen Einfriedung zwischen Pfeifern umgeben. Die
im Pavillonsystem errichtete Anlage ist in ihrer baulichen Struktur in Verbindung mit der Parklandschaft,
weitgehend erhalten. Die seinerzeitigen Bemühungen um eine sorgfäftfge räumliche Gruppierung und eine
zeitgemäß moderne architektonische Gestaltung, ließen eine funktionell, aber auch ästhetisch ansprechende
Verbindung der Bauten mit den parkartig gestalteten Freiflächen entstehen.
In der näheren Umgebung befindet sich der Türkenschanzpark, der Pötzleinsdorfer Schlosspark, das
Schafbergbad und die im Stadtgebiet gelegenen Ausläufer des Wienerwald es.
Die Entfernung zur nächsten, höherrangigen Verkehrsachse (Gersthofer Straße) beträgt rd. 100 m.
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Die nächste Haltestelle der Straßenbahnlinie 41 befindet sich auf der Gersthofer Straße Höhe Erndtgasse und
ist ca. 120 m entfernt. Diese verbind et mit der Schnellbahn (Bahnhof Gersthof), U6 (Volksoper) und U2
(Schottentor).
3.4.2.3 Grundstück
Das Grundstück hat eine polygone Form, liegt an einem großteils begradigten Hanggrund und grenzt an der
Hockegasse sowie der Erndtgasse an das öffentliche Gut. Der Zugang zu dem auf dem Grundstück bestehenden
Gebäudeeingang erfolgt vom öffentlichen Gut direkt von der Ecke Hockegasse/Erndtgasse über Stufen und eine
das Eck schneidende Rampe. An der Gebäuderückseite befindet sich ein weiterer Zugang auf Gartenniveau.
Die gegenständliche Liegenschaft ist an das öffentliche Versorgungsnetz angeschlossen und verfügt über
Wasser-, Kanal-, Gas,- sowie Stromanschluss. Das Grundstück scheint weder im Altlastenatlas noch im
Verdachtsflächenkataster auf.
3.4.2.4 Quantitative Liegenschaftsdaten
Weitere Informationen zur Bewertungsliegenschaft finden sich in Tabelle 4:.
Tabelle 4: Daten zum Bewertungsgrundstück
Objekt PLZ Kauf- Grund- Nutz- Top Anteil Anteil Anteil Anteil HMZ Poten
Nr vertrags- stuecks- flaeche Ist Flaeche leer- WHG GL mögliche zieller-
datum flaeche mitErwei stand WHGDG HMZ
terung
DG
51 1180 07.12.2010 ,;12-45; '733;!f.' 0 977}!~ 1~?~ 63,7% ]:1,3% 25,(J~ 881,79 ?QS,7,-
4 Ergebnisse der empirischen Untersuchung
4.1 lnvestorenbefragung
Tabelle 5 liefert eine Übersicht über die Fallzahlen der lnvestorenstichprobe im Zusammenhang mit einigen
Variablen.
Tabelle 5: Fallzahlen der lnvestorenbefragung
Fälle
Gültig Fehlend Gesamt
Auf-
Wertungs-
potenzial
8,94
N Prozent N Prozent N Prozent
1 Kaufpreis Schätzwert __ _ in Auswahl 10 90,9% - --------------···-···-~--'-----------'------9,1%
Differenz
Immobilienattraktivität
fri Auswahl
Differenz Lageattraktivität in Auswahl
9 81,8%
9 81,8%
1 9,1%
2 18,2%
2 18,2%
11 100,0%
11 100,0%
11 100,0%
11 100,0%
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Wachstumsp8teniial
AnfRendite
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nrcht:in Auswahl 13 24 64,9% 37 100,0% 35,1% -~-,.--------------'---------inAuswahl