gesamt- und teilhabeplanverfahren nach dem bthg: … · 2020. 6. 4. · die unternehmens- und...
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Die Unternehmens- und Personalberatung derGesundheits- und Sozialwirtschaft
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Gesamt- und Teilhabeplanverfahren nach dem BTHG: Schwerpunkt
OrganisationsentwicklungWebinar am 04.06.2020
Birgitta Neumann, contec GmbH
04.06.2020
Kurze Vorstellung
Zuständigkeit: Marktfeldleitung EGH & KiJu Management- und Organisationsberaterin
conPrimo Fachliche Schwerpunkte: Strategische Neuausrichtung und Begleitung der
nachhaltigen Umsetzung der neuen gesetzlichen Vorgaben
Vertrieb, Marketing, Öffentlichkeitsarbeit, Netzwerkbildung
Konzeption und Umsetzung von inklusiven Leistungsangeboten
© contec GmbH 2019
Birgitta Neumann
04.06.2020
Geschäfts- und Marktfelder der contec
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Ausgangslage
Das Gesamtplanverfahren beinhaltet vier Schritte:BedarfsermittlungFeststellung der LeistungenErstellung eines Gesamtplans und auf dieser Grundlage Erlass
des VerwaltungsaktesAbschluss einer Teilhabezielvereinbarung
Es dient der Steuerung, Wirkungskontrolle und Dokumentation des Teilhabeprozesses.
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Ziel ist
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• Die Erfüllung des rechtlichen Anspruchs durch standardisierte Prozesse der Bedarfsermittlung, einer partizipativer Vorgehensweise und die Einführung von passgenauen Unterstützungsleistungen unter Beachtung der persönlichen Ziele
• Die Sicherung der gesetzlichen Anforderungen auf Bundes-sowie Landesebene
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Anforderungen
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Dies erfordert eine Auseinandersetzung mit den jetzigen Prozessen sowie den personellen als auch organisatorischen Rahmenbedingungen
Und
Eine Definition der Soll-Prozesse zur Erfüllung der zukünftigen Anforderungen und der dafür notwendigen Rahmenbedingungen
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Heutige Veranstaltung
Sie erhalten eine Orientierung, welche Projektschritte innerhalb Ihrer Organisation wichtig sind.
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Leider
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Es gibt keine fertige Anleitung für Leistungsträger.
Die Anpassung erfordert Zeit, personelle Ressourcen und
einen Plan.
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Inhalt
1. Ausgangslage2. Veränderung durch Soll-Definition3. Notwendige Rahmenbedingungen4. Projektplanung
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Kernprozesse des Leistungsträgers
Der Auftrag ist
Den Hilfebedarf zu ermittelnDen Hilfebedarf zu bewerten und Die notwendigen Leistungen anzustoßenDie Leistungserfüllung als auch die Wirksamkeit zu
überprüfen
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Bisherige Prozesse
Prüfung der sachlichen Zustandigkeit
Prüfung der ortlichenZustandigkeit
Prüfung, ob eine Behinderung vorliegt
Klarung des Einsatzes von Einkommen und Vermogen
ggf. Anforderung von Gutachten
1. HilfebedarfsfeststellungIm Einzelfall
Hilfeplankonferenz2. Entscheidung über Leistungen und
Beauftragung des Leistungserbringers bzw.
Bewilligung Budget3.• Abgleich und Uberprüfung
der HilfeZielüberprüfung mit dem Leistungsberechtigten Zielüberprüfung mit dem LeistungserbringerAnpassung und Fortschreibung der Ziele und Leistungen im Gesamtplan
4.
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Ggfs, Ablehnung, Verweis an andere Leistungsträger
Zumeist durch Leistungserbringer oder
interne Fallmanager
Die Ausrichtung der Tätigkeit war bisher schwerpunktmäßig die Prüfung, die Bewilligung und der Anstoß des Leistungsanspruchs
WiderspruchKlageKlagerecht der Verbande Statistik nach SGB IX
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Zukünftige Prozesse
Prüfung der sachlichen Zustandigkeit
Prüfung der ortlichenZustandigkeit
Prüfung, ob eine Behinderung vorliegt
Klarung des Einsatzes von Einkommen und Vermogen ggf.
Anforderung von Gutachten
1. Teilhabe-/Gesamtplanverfahren2. •Entscheidung über
Leistungen•Überprüfung der
Leistung3.
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Ggfs, Ablehnung, Verweis an andere Leistungsträger
Zumeist durch Leistungserbringer oder
interne Fallmanager
Die Ausrichtung der Tätigkeit wird zukünftig sein die Prüfung, die Bedarfsermittlung und das Teilhabe-/Gesamtplanverfahren, die Bewilligung und der Anstoß des Leistungsanspruchs
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Zukünftig
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Leistungsgruppen nach § 5 SGB IX
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Daraus folgt
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SGB IX, Rehbilitationsträger
Träger der Leistungen zur Teilhabe (Rehabilitationsträger) können sein:
Die gesetzlichen Krankenkassen für Leistungen nach § 5 Nummer 1 und 3, Die Bundesagentur für Arbeit für Leistungen nach § 5 Nummer 2 und 3, Die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für Leistungen nach § 5 Nummer 1 bis 3 und 5; für
Versicherte nach § 2 Absatz 1 Nummer 8 des Siebten Buches die für diese zuständigen Unfallversicherungsträger für Leistungen nach § 5 Nummer 1 bis 5,
Die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung für Leistungen nach § 5 Nummer 1 bis 3, der Träger der Alterssicherung der Landwirte für Leistungen nach § 5 Nummer 1 und 3,
Die Träger der Kriegsopferversorgung und die Träger der Kriegsopferfürsorge im Rahmen des Rechts der sozialen Entschädigung bei Gesundheitsschäden für Leistungen nach § 5 Nummer 1 bis 5,
Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe für Leistungen nach § 5 Nummer 1, 2, 4 und 5 sowie Die Träger der Eingliederungshilfe für Leistungen nach § 5 Nummer 1, 2, 4 und 5.
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Schnittstelle Pflege
Aufgabe der Pflege ist die Kompensation von gesundheitlich bedingten Beeinträchtigungen der Selbständigkeit der der Fähigkeiten*.
Sie umfasst auch Maßnahmen der Kommunikation , der Freizeitgestaltung und der Bildung*
Soweit die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben alleine durch eine pflegerische Unterstützung verwirklicht wird, scheiden Eingliederungshilfeleistungen aus.*
*Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit des dt-bundestages vom 30.11.16, Bundesdrucksache 18/10510
*BSG, Urteil vom 12.05.17
*BSG, Urteil vom 28.08.18
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To Do‘s
Die Neuausrichtung der Hilfe als auch die Schnittstellen erfordern eine klare interne PositionierungLeitfragen
Wie erfolgt die Klärung der Bedarfe außerhalb der EGH (Teilhabeplanverfahren)?
Wie werden weitere Leistungsträger einbezogen? Wie soll künftig die Zusammenarbeit mit den
Leistungserbringer aussehen?
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To Do‘s
Definieren und schulen Sie intern die „eigene Zuständigkeit“Suchen Sie den Kontakt zu den anderen Leistungsträgern und
stimmen die Vorgehensweise ab: Abstimmung und Einleitung des Gesamtplanverfahrens
(wer, wie, wann, wo)
Stimmen Sie mindestens mit den Leistungsträgern der größten Schnittstelle wie Agentur für Arbeit und Jugendamt Kommunikation und Information ab
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Definition der Soll-Prozesse
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Welche Prozesse sind für die Erfüllung des Auftrags notwendig:
Führungsprozesse
Unterstützende Prozesse
Kernprozesse
Anfor-derungen, z.B. durch Kunden, Gesetze
Zufrieden-heit,
Qualität, Wirksam-
keit
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Dies erfordert
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Prozesskategorien
Prüfung der ZuständigkeitEinsatz von Einkommen und VermögenFeststellung des Hilfebedarfes und ZielvereinbarungBewilligung der Leistungen und Beauftragung der
LeistungserbringerErstattung/AbrechnungÜberprüfung
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Leitfragen können sein:
Wie wird die Zugehörigkeit zum Personenkreis (wesentliche Behinderung) festgestellt? (ICD 10, UN-BRK tauglich?)
Wie sollte aus Ihrer Sicht die Einbindung der Menschen mit Behinderung im Verfahren konkret aussehen?
Wie stellen Sie sich grundsätzlich einen Soll-Prozess zur Umsetzung der personenzentrierten Gesamtplanung vor?
Wie werden die Gesamt- oder Teilhabeplankonferenzen aus Ihrer Sicht vorbereitet?
Wie erfolgt nach Ermittlung die Anstoßung der Leistungen
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Wie stellen Sie sich Ergebnis- und Qualitätssicherung vor? Wie soll ein entwickeltes Verfahren zu Sanktionierung
aussehen? Welche Rolle spielt die Schiedsstelle? Wie gestaltet sich die
Zusammenarbeit?
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Überprüfung der Soll-Prozesse
Sind alle Aufgaben, Fallkonstellationen beachtet?Sind alle Schnittstellen beachtet
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Die personale Anforderung
Welche Rollen und Aufgabeninhalte sind für die Umsetzung erforderlich?
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Ausganglage
Es ist absehbar, dass die Intensität der Auseinandersetzung mit dem Einzelfall steigen wird
Aber…es gibt keine Erfahrungswerte
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Erfahrungswerte zeigen
Es besteht ein hoher Bedarf an Anleitung und Unterstützung, u. a. durch klare Vorgaben und Prozesse, mehr und verbindlicheren Austausch, kollegiale Beratung und ggf. Supervision und weitere Schulung.
Wichtig ist eine klare Zuordnung der Verantwortung für die Umsetzung der neuen Leistungsprozesse
sowie eine Evaluation der Fallzahlen und Arbeitsbelastung
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Personalbedarfsplanung
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Qualifikations- und Kompetenzbedarf der
Abteilung
Qualifikations- und Kompetenzbestand der
Mitarbeiterschaft
Entwicklungs- & Rekrutierungsbedarf
Soll- Ist- Abgleich
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Erfahrungswerte zeigen
Die Anforderungen von Bedarfsplanung, Fallkoordination sowie Einleitung von Leistungen erfordern eine gezielte Qualifizierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, mit der deren Fähigkeiten erhöht werden, psychosoziale Probleme zu erkennen, Hilfesuchende zu unterstützen und die notwendigen Maßnahmen fachlich und verwaltungsrechtlich zu definieren und einzuleiten
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Kultur – die zwei Ebenen
1. Ebene: Sachebene
Ziele Regeln, Daten Fakten
2. Ebene: Beziehungsebene
Werte, Gefühle, Emotionen
Motivation, Einstellung, Miss-/Vertrauen
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Frage
Hat in Ihrem Bereich eine intensive Auseinandersetzung stattgefunden, was unter personenzentrierter Begleitung verstanden wird?
Welche Reaktionen gab es? Wo sehen Sie dahingehend Probleme im Alltag?
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Wie drückt sie sich aus?
Was bedeutet für uns Teilhabe?Wie definieren wir Partizipation?Woran machen Sie das im Alltag fest?
Im internen Umgang Im Umgang mit Menschen mit Behinderung Im Umgang mit den Leistungserbringern?
Woran erkennt man das?
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Die Klärung der Organisation
Aufbaustruktur Ablaufstruktur
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Unklarheiten in der Aufbaustruktur schaffen Probleme und Konflikte in den Abläufen
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Rollen und Verantwortungen
VerwaltungSozialarbeiter/Fallmanager
Wer trägt die Fallverantwortung?
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Mögliche Modelle
1. 2. 3.
Verwaltung
Entscheidung und Einleitung
Fallmanager
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Fallmanager
Entscheidung und Einleitung
Verwaltung
Verwaltung Fallmanager
Entscheidung und Einleitung
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Leitfragen
Welche Organisationseinheiten sind zukünftig an der Leistungserbringung beteiligt und deshalb von den Soll-Prozessen betroffen?
Wer ist wie zu beteiligen?Können Rollen und Aufgabenzuordnungen auf die neue
Struktur übertragen werdenÄndert sich die Aufbauorganisation?Ändert sich die Aufgabenverteilung?Müssen Kompetenzen neu definiert werden
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Und last not least
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Raum- und Arbeitsgestaltung muß in den Ablauf passen
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Fazit
Klärung und Entscheidung, welche fachlichen, strukturellen und personellen Veränderungen notwendig sind, um das Soll-Modell zu erreichen
Definition der Schaffung und Gestaltung der benötigten Arbeitsplätze
Definition der technischen Rahmenbedingungen: Zentrale Aufgabe ist eine zeitnahe Anpassung der EDV
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.
Baustein 2
Baustein 1
Die Projektplanung
Klassische Vorgehensweise
Gefahr: Ziel erscheint schwer erreichbar, Motivation sinkt, Projekt kann „hängenbleiben“
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.
.Baustein 1
Baustein 3
Baustein 2
Baustein 1
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Modulare Projektorganisation
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Definierte Teilprojekte können nach Fertigstellung angewandt werden.Gefahr: „Ergebniszufriedenheit“ ist bereits mit Teilprojekten befriedigt
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Einladung zur Diskussion
Welche Fragen haben Sie?
Wo sehen sie die größten Probleme?
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Übung
Einigen Sie sich als Gruppe auf einen Kernprozess, der unter Beachtung der nachfolgenden Folien Anpassungen erfordert.
Wie gehen sie innerhalb der Organisation vor?Welche Themen sollten unbedingt „bearbeitet“ werden?
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Bisherige Prozesse
Prüfung der sachlichen Zustandigkeit
Prüfung der ortlichenZustandigkeit
Prüfung, ob eine Behinderung vorliegt
Klarung des Einsatzes von Einkommen und Vermogen
ggf. Anforderung von Gutachten
1. HilfebedarfsfeststellungIm Einzelfall
Hilfeplankonferenz2. Entscheidung über Leistungen und
Beauftragung des Leistungserbringers bzw.
Bewilligung Budget3.• Abgleich und Uberprüfung
der HilfeZielüberprüfung mit dem Leistungsberechtigten Zielüberprüfung mit dem LeistungserbringerAnpassung und Fortschreibung der Ziele und Leistungen im Gesamtplan
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Ggfs, Ablehnung, Verweis an andere Leistungsträger
Zumeist durch Leistungserbringer oder
interne Fallmanager
Die Ausrichtung der Tätigkeit war bisher schwerpunktmäßig die Prüfung, die Bewilligung und der Anstoß des Leistungsanspruchs
WiderspruchKlageKlagerecht der Verbande Statistik nach SGB IX
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Zukünftige Prozesse
Prüfung der sachlichen Zustandigkeit
Prüfung der ortlichenZustandigkeit
Prüfung, ob eine Behinderung vorliegt
Klarung des Einsatzes von Einkommen und Vermogen ggf.
Anforderung von Gutachten
1. Teilhabe-/Gesamtplanverfahren2. •Entscheidung über
Leistungen•Überprüfung der
Leistung3.
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Ggfs, Ablehnung, Verweis an andere Leistungsträger
Zumeist durch Leistungserbringer oder
interne Fallmanager
Die Ausrichtung der Tätigkeit wird zukünftig sein die Prüfung, die Bedarfsermittlung und das Teilhabe-/Gesamtplanverfahren, die Bewilligung und der Anstoß des Leistungsanspruchs
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Prozessoptimierung in der Verwaltung
Schritt 1: Erfassung aller bestehenden Verwaltungsprozesse in einer Übersicht
Schritt 2: Identifikation aller durch das BTHG betroffenen Prozesse
Schritt 3: Priorisierung nach Dringlichkeit der notwendigen Anpassungen
Schritt 4: Anpassung/Überarbeitung der Prozesse entsprechend der Dringlichkeit
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Schritt 1Erfassung aller bestehenden Verwaltungsprozesse in einer Übersicht
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Prozessoptimierung in der Verwaltung: Prozessdefinition
Unabhängig vom Qualitätsmanagementsystem (DIN ISO 9001:2015, Total Quality Management etc.) beantwortet eine gute Prozessdefinition die folgenden Fragen:Wer handelt?Was tut er/sie?Wann tut er/sie dies?Auf welche Hilfsmittel/Ressourcen kann er/sie zurückgreifen?Wie ist das Qualitätsfeedback organisiert?
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Prozessoptimierung in der Verwaltung:Erfassung der Prozesse
Es muss eine Übersicht über die bestehenden Prozesse der Verwaltung erzeugt werden
Mögliche Quellen: Qualitätsmanagementhandbuch Prozesslandkarte Prozessübersicht (z.B. erzeugt für die Anpassungen des
Datenschutzes nach der Erneuerung der DSGV)
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Schritt 2Identifikation aller durch das BTHG betroffenen Prozesse
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Prozessoptimierung in der Verwaltung:Prüfung der jeweiligen Änderungen
Erzeugung einer Aufstellung der Auswirkungen des BTHGs auf die bestehenden Prozesse der Verwaltung
Zum Beispiel: Auswirkungen auf das Abrechnungswesen:
Trennung von Existenzsicherung und Fachleistung Leistungen unterschiedlicher Leistungsbereiche (EGH und Pflege)
Bedarfsorientierte Bewilligung von Leistungen: Controlling der Fachleistung im Stationären Bereich
Anpassung der WBVG-Verträge
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Schritt 3Priorisierung nach Dringlichkeit der notwendigen Anpassungen
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Prozessoptimierung in der Verwaltung:Priorisierung
Anhand der aktuellen Übergangsregeln sowie der Kapazität sollte in einer übergreifenden Arbeitsgruppe entschieden werden, welche Prozessanpassungen mit Priorität behandelt werden.
Regelmäßiges Monitoring der ÜbergangsregelnErstellung einer Zeitplanung
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Schritt 4Anpassung/Überarbeitung der Prozesse entsprechend der Dringlichkeit
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Prozessoptimierung in der Verwaltung:Prozessanpassung
Anhand der Prioritäten und Zeitplanung (Schritt 3) werden die Anpassungen der Prozesse vorgenommen.
Wichtig: Prozessanpassung sollte im Sinne eines PDCA erfolgen.
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