gesamtstaatlichen bestimmungen abweicht, die also...
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Dieses Symbol weist auf eine Information oder Regelung hin, die von
gesamtstaatlichen Bestimmungen abweicht, die also nur in Südtirol gilt.
Dieses Symbol weist auf eine gesetzliche Änderung oder eine neue Bestimmung hin.
Begriffe, die nur in Südtirol und Italien gebräuchlich sind, sowie
italienische oder Südtiroler Ämter und Institutionen werden im
Glossar ab S. 66 näher erklärt und beschrieben.
3
INHALT
VORWORT . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4
SÜDTIROL KURZ UND KOMPAKTWirtschafts standort Südtirol . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5Auf einen Blick . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6Südtirol in Zahlen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 Zukunft Südtirol: Trends und Visionen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11Innovation: viel mehr als eine Idee . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14
UNTERNEHMENSGRÜNDUNG UND -FÜHRUNGGründung von Unternehmen in Südtirol . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15Gründung von Unternehmen in Italien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27
DAS ITALIENISCHE STEUERSYSTEMAllgemeines . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29Direkte und indirekte Steuern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30
FÖRDERUNGEN FÜR UNTERNEHMENUnternehmensförderung in Südtirol . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39
DIE FINANZIERUNG DES UNTERNEHMENSGrundlagen der Finanzierung in Italien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45Fremdfinanzierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47Wissenswertes über Finanzierungen und Kredite . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51
ARBEITSMARKT UND ARBEITSRECHTDer Arbeitsmarkt in Südtirol . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53Arbeitskräfte in Südtirol . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54Personalregelungen und Vertragsformen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56
IMMOBILIENDie beste Lage für Ihr Unternehmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63So finden Sie Ihren neuen Standort . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 64
GLOSSAR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 66
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VORWORT Die niedrigsten Steuern Italiens und eine gesunde Wirtschaft. Ein mehrsprachiges, unternehmerfreundliches Umfeld mit zielgerichteter Wirtschaftsförderung, Spitzenleistungen und Innovationskraft. Und die einzigartige geografische Lage zwischen Nord und Süd.
All das macht Südtirol zu Italiens Wirtschaftsstandort Nummer 1 und zum idealen Standort für den Einstieg in den italienischen Markt.
Mit diesem Leitfaden möchte Ihnen die Business Location Südtirol · Alto Adige (BLS) einen klaren, praktischen Überblick über das Wirtschafts und Steuer system Südtirols und Italiens geben, um Sie auf Ihrem Expansionsweg zu unterstützen.
Für jegliche Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Das Team der BLS
Kontakt: Business DevelopmentT +39 0471 [email protected]
SÜDTIROL KURZ UND KOMPAKT
01
Wirtschaftsstandort Südtirol . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5Auf einen Blick . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6Südtirol in Zahlen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 Zukunft Südtirol: Trends und Visionen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11Innovation: viel mehr als eine Idee . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14
01
5
Südtirol ist Italiens nördlichste Provinz und an der Grenze zu Österreich und zur Schweiz gelegen. Es ist Bindeglied zwischen Nord und Süd, Urlaubsland und aufstrebender Wirtschaftsstandort mit einer wechselvollen Geschichte.
WIRTSCHAFTS- STANDORT SÜDTIROL
Südtirol wurde nach dem Ersten Weltkrieg 1919 Italien zugesprochen und ist seither eine italienische Provinz. Die Selbstverwaltung und Gleichberechtigung dieser deutschen Sprachminderheit in Italien wurde zur internationalen Streitfrage vor den Vereinten Nationen und mündete 1972 in ein Autonomiestatut, das Südtirol weitgehende Gesetz gebungsbefugnisse sichert. Das Autonomie statut gilt heute als Vorzeigemodell und lockt MinderheitenDelegationen aus der ganzen Welt an.
Heute prägt ein stabiles und mehrsprachiges Umfeld das Land, das auch Autonome Provinz Bozen genannt wird und gemeinsam mit der südlichen Nachbarprovinz Trient die Region TrentinoSüdtirol bildet. Neben den beiden gleichwertigen Amtssprachen Italienisch und Deutsch gibt es die
rätoromanische Minderheitensprache Ladinisch in den Dolomitentälern. Die Besiedelung Südtirols konzentriert sich vor allem in den Haupttälern an den Flüssen Etsch, Rienz und Eisack. Süd tirol hat rund 500.000 Einwohner; davon leben etwa 100.000 in der Landeshauptstadt Bozen, die den Mittelpunkt des Landes bildet.
Südtirol ist nicht nur ein beliebtes Urlaubsziel, sondern ein interessanter Wirtschaftsstandort in Mitteleuropa. Es hat durch seine Nähe zu den wichtigsten Märkten Europas (Italien, Deutschland, Österreich und Schweiz) ein großes Marktpotenzial. Seine ausgewogene Wirtschaftsstruktur basiert auf den Säulen Dienstleistungen, Handwerk, Industrie und Landwirtschaft, sowie auf vorwiegend kleinen und mittelständischen Unternehmen.
01SÜDTIROL KURZ UND KOMPAKT
UNTERNEHMENSGRÜNDUNG UND -FÜHRUNGDAS ITALIENISCHE STEUERSYSTEM
FÖRDERUNGEN FÜR UNTERNEHMENDIE FINANZIERUNG DES UNTERNEHMENS
ARBEITSMARKT UND ARBEITSRECHTIMMOBILIEN
ITALIEN
SCHWEIZ
LEBENSMITTEL- KNOW-HOW
Von der Produktion bis zur Vermarktung ist Südtirols Lebensmittelindustrie von funktionierenden Wirtschaftskreisläufen geprägt. Das laufend perfektionierte und modernisierte landwirtschaftliche Wissen des Landes erzeugt hohe Produktquali-tät und innovatives, weltweit gefragtes Know-how.
SALURNER KLAUSE
ORTLERBOZEN
VINSCHGAU
ETSCHTAL
SCHLANDERS
MERAN
2
5
63
AUF EINEN BLICKVon der Berglandwirtschaft bis zur nachhaltigen Energie: Die fünf Branchen, in denen Südtirol weltweit zu den Vorreitern gehört, bauen auf den natürlichen Stärken des Landes auf.
GREEN ECONOMYEine ausgeprägte ökologische Sensibilität in Wirtschaft, Mobilität und Tourismus macht Südtirol zur Green Region, die im Bereich der erneuerbaren Energien und der Energie effizienz führend ist – und die Unternehmen aus der Branche besonders interessante Möglich-keiten bietet.
ÖSTERREICH
PUSTERTALSTERZING
BRUNECK
BRIXEN
DOLOMITEN
BRENNER
1
7
4
Geografischer Knotenpunkt
Geografisch ist Südtirol – das dank seiner Lage zwischen dem Brennerpass (1) im Norden und der Salurner Klause (2) im Süden schon immer ein wichtiger Knotenpunkt an der Achse zwischen Nord und Süd war – vor allem von den Alpen geprägt. Der Ortler (3) im Westen des Landes ist mit 3.905 Metern der höchste Berg Südtirols. Im Osten befinden sich die berühmten Bergmassive der Dolomiten (4), die seit dem Jahr 2009 zum UNESCOWeltnaturerbe gehören, eine Auszeichnung für die „Serie einzigartiger Gebirgs landschaften von außergewöhnlicher Schönheit“ – so das UNESCOKomitee. Die Landschaft dieses Berg landes ist reich an Kontrasten: einmal schroff und karg, dann wieder von satter Lebendigkeit und mildem Klima, in dem Wein und Obst gut gedeihen. Im Westen Südtirols erstreckt sich bis zur Schweizer Grenze der Vinschgau (5), ab Meran öffnet sich Richtung Süden das weite Etschtal (6) und im Osten des Landes reicht das Pustertal (7) bis zur Grenze nach Osttirol.
KULTUR UND KREATIVITÄT
In Südtirol, wo sich seit jeher verschiede-ne Kulturen begegnen, besteht auch die Branche der Kultur- und Kreativwirtschaft aus Kontrasten: So ergänzen sich alpine Handwerkstradition, internationales Design und Architektur neben einer auf-strebenden Film- und Fernsehbranche.
ALPINE SPITZENLEISTUNGENDank Kreativität und Innovationsgeist haben frühere Generationen in entlegenen Alpentälern überlebt. Aus dieser „alpinen DNA“ heraus haben sich Marktführer und innovative Nischenanbieter für alpine Technologien entwickelt, vom Seil-bahnbau bis zur alpinen Notfallmedizin.
AUTOMATISIERUNGDie rasante Entwicklung von Südtiroler Know-how in industrieller Automatisierung und Smart Systems ist unter anderem dem Engagement von Studienabgängern der Fächer Ingenieurwesen und Informatik an der Universität Bozen sowie junger Start-up-Unternehmen zu verdanken.
8
EINWOHNER
518.518
600 km
70 8,9 %
EINWOHNER GESAMT
BEVÖLKERUNG
BEVÖLKERUNGSDICHTE
EINWOHNER/KM2
AUSLÄNDERANTEIL
SPRACHGRUPPEN
70 %DEUTSCH
25 %ITALIENISCH
5 %LADINISCH
SÜDTIROL IN ZAHLEN
7.400 km2
www.provinz.bz.it
RADWEGE
ENTFERNUNG VON BOZEN
ERREICHBARKEIT
Quelle: Landesinstitut für Statistik ASTAT (Stand 31.12.2014)
GEMEINDEN GESAMT
STAATITALIEN
REGIONTRENTINO-SÜDTIROL
AUTONOME PROVINZ BOZEN – SÜDTIROL
116
INNSBRUCK 120 KM
VERONA 150 KM
MÜNCHEN 280 KM
MAILAND 280 KM
ZÜRICH 300 KM
106.000
LANDESHAUPTSTADT BOZEN
MERAN BRIXEN BRUNECK LEIFERS
GEMEINDEN > 15.000 EINWOHNER
STATUS SEIT 1972
LANDWIRTSCHAFT
9
3.860.582 Jahreswert 2013 (in Tausenden €)
Jahreswert 2013 (in Tausenden €)4.019.946
Anzahl eingetragener Unternehmen (Stand März 2015)
WARENEXPORTE TOP 3
Jahreswert 2013 (in Tausenden €)Quelle: WiFO (Handelskammer Bozen)
EXPORTE GESAMT
1 DEUTSCHLAND 1.340.980
2 ÖSTERREICH 403.976
3 FRANKREICH 224.207
4 SCHWEIZ 216.559
5 USA 152.588
6 SPANIEN 144.239
EXPORTDATEN SÜDTIROLS
7 UK 120.519
8 NIEDERLANDE 71.637
9 BELGIEN 42.414
10 CHINA 26.384
ANDERE LÄNDER 1.117.077
1 DEUTSCHLAND 1.706.847
2 ÖSTERREICH 1.042.431
3 NIEDERLANDE 238.343
4 FRANKREICH 161.606
5 CHINA 89.688
6 BELGIEN 50.222
IMPORTDATEN SÜDTIROLS
7 SPANIEN 48.220
8 UK 41.741
9 USA 39.202
10 SCHWEIZ 36.611
ANDERE LÄNDER 565.036
IMPORTE GESAMT
614.456LANDWIRTSCHAFTL.
PRODUKTE
132
639.602MASCHINEN UND
ANLAGEN
2 31
698.364NAHRUNGSMITTEL
UND GETRÄNKE
12 3
57.830UNTERNEHMEN GESAMT
UNTERNEHMEN NACH BRANCHEN
18.00016.00014.00012.00010.000
8.0006.0004.0002.000
0
LANDWIRTSCHAFT
VERARBEITENDES GEWERBE
BAUGEWERBE
HANDEL
GASTGEWERBE
PRIVATE DIENSTLEISTUNGEN
ANDERE SEKTOREN
10
Für das überdurchschnittliche ProKopfEinkommen und die florierende Wirtschaft im Land sorgen nicht nur die ausgewogene Wirtschaftsstruktur, das solide Bildungssystem und die gelebte Mehrsprachigkeit, sondern auch die gute finanzielle Ausstattung der Autonomie: 90 Prozent aller Steuern, die vom italienischen Fiskus in Südtirol eingetrieben werden, fließen vom Staat an das Land zurück. Die Autonome Provinz Bozen hat eine Reihe von Gesetzgebungsbefugnissen, die normaler weise dem Staat vorbehalten sind, zum Beispiel in den Bereichen Kultur, Schule und Berufsbildung, Wirtschaft, Raumordnung, Sozial und Transportwesen.
Dank der weitreichenden Autonomie und einer durchdachten Wirtschafts förderung kann Südtirol eine vergleichsweise niedrige Steuerlast aufweisen. Die Autonomie in Südtirol bedeutet auch weniger Bürokratie und eine effiziente, zweisprachige öffentliche Verwaltung. Für Unternehmen besonders wichtig ist der eigenständige wirtschaftspolitische Entscheidungs rahmen. Dieser erlaubt es der öffentlichen Verwaltung, gezielt in die Rahmenbedingungen einzugreifen und in die Förderung der Wirtschaft zu investieren.
TOP 25 BIP-ERGEBNIS IN EUROPA
37.700,– Südtirol hat das höchste Bruttoinlandsprodukt, die niedrigste Arbeitslosenquote und die höchste Beschäftigungsrate Italiens und ist zudem eine der wohlhabendsten Regionen Europas. Das Bruttoinlandsprodukt pro Kopf beträgt 37.700 Euro (gemäß Eurostat 2014), während es in Italien bei 26.003 Euro liegt. Damit liegt Südtirol auf Platz 1 in Italien und in den Top 25 der europäischen Regionen.
EURO PRO KOPF
BRUTTOINLANDSPRODUKTGEMÄSS EUROSTAT 2014
fließen vom Staat an Südtirol zurück
90 %ALLER STEUERN
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Südtirol hat aufgrund seines gesunden Wirtschaftsumfeldes viele Unternehmen, die dank ihres Knowhows und ihrer Erfahrung oft zu Marktführern in ihrer Branche werden. Effiziente Infrastrukturen, eine gut funktionierende öffentliche Verwaltung sowie Förderungen für Forschung und Innovation tragen maßgeblich dazu bei.
Aber auch exzellente Schulen, kulturelle Vielfalt und bezaubernde Landschaften mit viel Natur machen Südtirol zum idealen Habitat zum Leben und Arbeiten sowie zu einem attraktiven Standort für Unternehmen.
Die Kreativität und der Innovationsgeist, mit denen einst frühere Generationen ihr Überleben und Fortkommen in den alpinen Tälern Südtirols sicherten, sind nicht verlorengegangen. Im Gegenteil – heute haben sich aus dieser „alpinen DNA“ heraus Marktführer und innovative Nischenanbieter in den unter schiedlichsten Bereichen der alpinen Technologien entwickelt: von der Wintersporttechnologie zur Outdoor und Sportausrüstung, von Spezialmaschinen für die alpine Land und Forstwirtschaft bis hin zu Lösungen im Bereich alpine Sicherheit, vom Zivilschutz bis zu Mobilität und nach haltigem Bauen.
Auch dank der idealen geografischen Bedingungen – 60 Prozent der Landesfläche liegen über 1.600 Metern Meereshöhe – sind viele innovative Unternehmen im Bereich Berg und Outdoor entstanden, sodass fast ein Viertel des Südtiroler BIP direkt oder indirekt von der „Winterbranche“ generiert wird. Neben HightechProdukten entstehen im Zusammenspiel aus Weltmarkt führern, Nischenanbietern und Startups auch innovative Lösungen im Bereich Ausstattung und Dienstleistungen. Eine universitäre Ausbildungs und Forschungsstätte, Unternehmensnetzwerke, aber auch Messen und Veranstaltungen, die führende Köpfe der jeweiligen Branchen zusammenbringen, fördern die Rolle des Standorts Südtirol als Impulsgeber im Bereich Berg und Outdoorsport.
ZUKUNFT SÜDTIROL:TRENDS UND VISIONEN
01SÜDTIROL KURZ UND KOMPAKT
UNTERNEHMENSGRÜNDUNG UND -FÜHRUNGDAS ITALIENISCHE STEUERSYSTEM
FÖRDERUNGEN FÜR UNTERNEHMENDIE FINANZIERUNG DES UNTERNEHMENS
ARBEITSMARKT UND ARBEITSRECHTIMMOBILIEN
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Südtirol ist zudem Italiens „Green Region“, das Land gilt als italienische Vorzeigeprovinz im Bereich der erneuer baren Energien und strebt die Energieautarkie an.
Bereits heute deckt Südtirol mehr als die Hälfte des Energieverbrauchs durch erneuerbare Energien ab, bis 2020 will man drei Viertel des Strom und Wärmebedarfs durch regenerative Quellen decken. Das Land Süd tirol ist dabei engagierter Antreiber und finanzieller Förderer, schon jetzt arbeiten rund 500 Südtiroler Firmen und viele Forschungsinstitutionen im „grünen Bereich“ – Tendenz steigend. Die Südtiroler KlimaHausAgentur setzt beispielsweise italienweit Standards bei energieeffizienten Bauten. Kein Wunder also, dass zunehmend auch ausländische Unternehmen das Grenzland als Sprungbrett in den italienischen Energiemarkt nutzen. Eine „grüne Region“ zu sein bedeutet für Südtirol auch, Standards in der nachhaltigen alpinen Mobilität zu setzen. Die Provinz hat eines der weitläufigsten Radwegenetze in Europa, eine Flotte von Elektroautos für das Car sharing, eine langsam aber konstant steigende Zahl an neu angemeldeten Elektrofahrzeugen und einen modernen, effizienten öffentlichen Personennahverkehr, in dem auch Wasserstoffbusse eingesetzt werden. Innerhalb 2018 werden in Südtirol 30 Schnellladestationen für Elektrofahrzeuge entstehen und bis 2020 sollen im Land 1.000 Elektroautos verkehren.
Um die nachhaltige Mobilität – eine der tragenden Säulen eines modernen, attraktiven Standorts – zu verstärken, hat die Abteilung Mobilität des Landes das Projekt „Green Mobility“ ins Leben gerufen. Das von der BLS koordinierte Projekt umfasst alle Formen der nachhaltigen Mobilität vom Fahrrad bis zum Elektroauto, vernetzt sie miteinander, bereitet den Boden für Innovationen und lanciert neue Initiativen.
75 %Deckung des Strom- und Wärme bedarfs durch regenerative
Quellen
bis 2020
500Firmen arbeiten im
„grünen Bereich“
Tendenz steigend
30Ladestationen fürElektrofahrzeuge
bis 2018
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01SÜDTIROL KURZ UND KOMPAKT
UNTERNEHMENSGRÜNDUNG UND -FÜHRUNGDAS ITALIENISCHE STEUERSYSTEM
FÖRDERUNGEN FÜR UNTERNEHMENDIE FINANZIERUNG DES UNTERNEHMENS
ARBEITSMARKT UND ARBEITSRECHTIMMOBILIEN
KLIMAHAUS AGENTUR
TIS IN
NOVATION PA
RK
LAN
D- U
ND
FORSTW
IRTSCH
AFTLIC
HES
VERSU
CH
SZENTRU
M LA
IMBU
RG
FREIE UNIVERSITÄT BOZEN
EUROPÄISCHE AKADEMIE BOZEN (EURAC)
INSTITUT FRAUN
HO
FER
ITALIA
NACHHALTIGES DENKEN
PRÄZISION
ORGANISATION
OFFENHEIT
SÜDTIRO
L
SPONTANITÄT
FLEXIBILITÄT
HISTORIE
KREATIVITÄT
DESIGN
VERLÄSSLICHKEIT
TECHNISCHES
FRAUNHOFER VERSUCHSZENTRUM
Neben den Unternehmen sorgt ein ständig wachsendes Netzwerk an wissenschaftlichen Einrichtungen und einschlägigen Veranstaltungen für Südtirols weltweit führende Rolle in Bereichen wie Lebensmittel und alpinen Technologien oder erneuerbaren Energien: von der Freien Universität Bozen über die Europäische Akademie EURAC, das Land und forstwirtschaftliche Versuchszentrum Laimburg und das Institut Fraunhofer Italia bis hin zum Innovations und Gründer zentrum TIS innovation park. Der Zusammenschluss von lokalen Unternehmern und Forschern in Clustern schafft Synergien, die erfolgreiche Innovationen hervorgebracht haben, und fördert die Rolle des Standorts Südtirol als Impulsgeber in den verschiedenen Bereichen.
14
War Innovation in Südtirol einst eine Strategie, um im alpinen Gelände zu überleben, so ist sie heute das Ziel vieler Unternehmen und der Südtiroler Forschungseinrichtungen, tatkräftig unterstützt durch die öffentliche Verwaltung.
INNOVATION:VIEL MEHR ALS EINE IDEE
Einen Innovationsschub wird Südtirols Wirtschaft durch den NOI Techpark Südtirol / Alto Adige im Bozner Gewerbegebiet erhalten, auf dem die Universität, öffentliche und private Forschungseinrichtungen sowie die Denkwerkstätten innovativer Unternehmen das Knowhow in Schlüsselbereichen (wie Erneuerbare Energie und Energieeffizienz, Alpine Technologien, Lebensmitteltechnologie sowie Automation als Querschnitts disziplin) vorantreiben sollen. Damit ermöglicht der Park einen intensiven Erfahrungs und Wissensaustausch sowie die Nutzung von Synergien zwischen allen Playern. Die Business Location Südtirol – Alto Adige (BLS) entwickelt und baut den Techpark und ist Ansprechpartnerin für Unternehmen, die sich für die Aufnahme oder die Ansiedlung interessieren. Betreiber und ServiceProvider des NOI Techpark ist der TIS innovation park, der darin auch ein Gründerzentrum führen wird.
Im NOI Techpark Südtirol / Alto Adige treffen Forschungseinrichtungen und innovative Südtiroler Unternehmen aufeinander. Der 60 Meter hohe Wasserturm der ehemaligen Aluminiumwerke ist sein weithin sichtbares Wahrzeichen.
12 haFläche
UNTERNEHMENS- GRÜNDUNG UND -FÜHRUNG
02
Gründung von Unternehmen in Südtirol . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15Einzelunternehmen oder Gesellschaft? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15Einzel- und Familienunternehmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16Gesellschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17Personengesellschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17 Einfache Gesellschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 Offene Handelsgesellschaft (OHG) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 Kommanditgesellschaft (KG) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19Kapitalgesellschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 Die vereinfachte GmbH . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23 Aktiengesellschaft (AG) und Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 Genossenschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 Innovative Start-ups . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26Gründung von Unternehmen in Italien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27Gründung einer Tochtergesellschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27Ohne Mehrwertsteuernummer geht gar nichts . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28
02
15
Ein Unternehmen zu gründen ist immer ein Abenteuer. Ein Unternehmen zu gründen, wenn man unerfahrener Jungunternehmer ist – oder wenn man sich trotz unternehmerischer Erfahrung in ein anderes Land mit neuen Marktregeln und Gesetzen wagt – kann durchaus zu einer Odyssee werden. Deshalb ist es wichtig, möglichst alle Formen und Chancen zu kennen, welche die Unternehmenslandschaft in Italien und spezifisch in Südtirol zu bieten hat, um gleich von Beginn an die richtigen Entscheidungen zu treffen.
In Südtirol gibt es ein engmaschiges Netzwerk an Agenturen, Institutionen und qualifizierten Dienstleistern, die Hilfestellung bei der Unternehmensgründung und betreuung bieten.
GRÜNDUNG VON UNTERNEHMEN IN SÜDTIROL
EINZELUNTERNEHMEN ODER GESELLSCHAFT?
Die Wahl der Rechtsform ist eine grundlegende Entscheidung zu Beginn der unternehmerischen Tätigkeit und will gut überlegt sein, da sie unterschiedliche personelle, steuerliche, wirtschaftliche und rechtliche Auswirkungen hat.
Personen, die in Italien ansässig sind, können grundsätzlich als Einzelunter nehmer oder – zusammen mit anderen – in Form einer Gesellschaft (Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft) unternehmerisch tätig werden.
EINZEL- UNTERNEHMEN
GESELLSCHAFT
02SÜDTIROL KURZ UND KOMPAKT
UNTERNEHMENSGRÜNDUNG UND -FÜHRUNGDAS ITALIENISCHE STEUERSYSTEM
FÖRDERUNGEN FÜR UNTERNEHMENDIE FINANZIERUNG DES UNTERNEHMENS
ARBEITSMARKT UND ARBEITSRECHTIMMOBILIEN
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Das Einzelunternehmen ist die einfachste und häufigste Unternehmensform: Es gibt nur einen Inhaber, der alleine alle unternehmerischen Entscheidungen trifft und dafür die Verantwortung übernimmt. Zu beachten gilt, dass Einzelunternehmer für die Verbindlichkeiten des Unternehmens unbeschränkt mit ihrem gegenwärtigen und zukünftigen Privatvermögen haften und für die eingegangenen Verpflichtungen verantwortlich sind. Dadurch steht ihnen aber auch der gesamte Gewinn zu. Bei der Wahl dieser Rechtsform ist kein Mindestkapital vorgesehen. Es können sowohl Arbeitnehmer als auch Familien mitglieder beschäftigt werden.
Das Familienunternehmen ist eine besondere Form des Einzelunternehmens, in dem nur Familienmitglieder (Ehegatten, Verwandte bis zum dritten Grad und Verschwägerte bis zum zweiten Grad) mitarbeiten. Die Familienmitglieder, die fortwährend im Betrieb mitarbeiten, haben folgende Rechte:
> Recht auf Unterhalt im Verhältnis zum Familienvermögen
> Beteiligung am Gewinn (aber nicht am Verlust) des Familienbetriebes und an den damit erworbenen Gütern
> Anrecht auf den Betriebszuwachs (Wertsteigerung im Laufe der Zeit)
> Vorkaufsrecht bei Veräußerung des Betriebes
Bei der Gründung eines Einzelunternehmens sollten das Geschäftsfeld und das Ausmaß der Tätigkeit gut überlegt und die Geschäftsrisiken abgewogen werden.
EINZEL- UND FAMILIENUNTERNEHMEN
> niedrige Gründungskosten> geeignet für kleine und mittlere
Unternehmen> kein Mindestkapital vorgesehen> vereinfachte Buchhaltung möglich
> Gründungsspesen: 100–150 €> Sekretariatsgebühren der
Handelskammer: 18 €> jährliche
Handelskammergebühr: 57 €
> Eintragung ins Handelsregister mittels „vereinheitlichter Meldung“ (comunicazione unica) durch einen Steuerberater, Wirtschaftsverband oder im Falle eines Familien-betriebs durch einen Notar. Die Handels kammer leitet diese Daten an die Agentur der Einnahmen, das Nationale Institut für Soziale Für sorge (NISF) und das gesamt-staatliche Versicherungsinstitut für Arbeits unfälle (INAIL) weiter.
VORTEILE KOSTENGRÜNDUNG
17
GESELLSCHAFTENEin Unternehmen kann auch von mehreren Personen gemeinsam in Form einer Gesellschaft geführt werden. Auch Einzelunternehmen können jederzeit in eine Gesellschaft eingebracht werden.
Der Gesellschaftsvertrag, auf dessen Grundlage das Unternehmen gegründet wird, muss schriftlich verfasst werden; eine mündliche Absprache ist nur bei der sogenannten einfachen Gesellschaft möglich. Der Vertrag regelt etwa die interne Organisation der Gesellschaft, die Rechte und Pflichten der Gesellschafter, die Höhe des Kapitals beziehungsweise der Arbeitsleistung, die jeder Gesellschafter einbringt, oder in welchem Ausmaß Gewinn und Verlust aufgeteilt werden.
Personengesellschaften haben folgende Merkmale:
> kein Mindestkapital vorgesehen
> unbegrenzte Haftung der Gesellschafter für die Verpflichtungen der Gesellschaft
> Verwaltungs und Entscheidungsbefugnisse werden auf mehrere Gesellschafter aufgeteilt
> Übertragung der Gesellschafteranteile (und der diesbezüglichen Rechte und Pflichten) an Dritte in der Regel nur mit Zustimmung aller Gesellschafter möglich
PERSONENGESELLSCHAFTEN
Gesellschaften unterscheiden sich von Einzelunternehmen grundsätzlich in folgenden Punkten:
> Das Gesellschaftskapital wird von mehreren Personen gezeichnet und eingebracht.
> Jeder Gesellschafter trägt – sei es in Form von Gütern, Dienstleistungen oder Kapital – zur Erreichung des Gesellschaftszweckes bei.
> Das Unternehmerrisiko wird auf mehrere Gesellschafter aufgeteilt.
> Die Verantwortung für die Führung und Verwaltung der Gesellschaft wird in der Regel auf mehrere Personen aufgeteilt.
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UNTERNEHMENSGRÜNDUNG UND -FÜHRUNGDAS ITALIENISCHE STEUERSYSTEM
FÖRDERUNGEN FÜR UNTERNEHMENDIE FINANZIERUNG DES UNTERNEHMENS
ARBEITSMARKT UND ARBEITSRECHTIMMOBILIEN
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KOSTENVORTEILE GRÜNDUNG
EINFACHE GESELLSCHAFTDie einfache Gesellschaft, in Italien als Società semplice bekannt, ist die Grundform der Personengesellschaft. Sie darf jedoch keine Handelstätig keit ausüben, daher ist diese Gesellschaftsform für die Unternehmens tätigkeit nicht geeignet, sondern kommt vor allem in der Landwirtschaft zur Anwendung. Gewinne und Verluste werden proportional unter den Gesellschaftern aufgeteilt.
OFFENE HANDELSGESELLSCHAFT (OHG)
Die OHG, in Italien Società in nome collettivo oder kurz Snc genannt, ist die häufigste Form der Personengesellschaft, da sie auch für die Ausübung von Handel stätigkeiten geeignet ist. Eine OHG kann von zwei oder mehreren Gesellschaftern gegründet werden und zeichnet sich dadurch aus, dass alle Gesellschafter unbeschränkt und gesamtschuldnerisch für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haften, auch mit ihrem gegenwärtigen und zukünftigen Privatvermögen. Die Gründung einer OHG erfolgt bei einem Notar in Form einer schriftlichen Urkunde. Es ist kein Mindestkapital vorgesehen. Zu den wichtigen Merkmalen einer OHG gehören die Zusammenarbeit und das Vertrauensverhältnis zwischen den Gesellschaftern. Sofern nicht anders vereinbart, stehen jedem einzelnen Gesellschafter die Geschäftsführung und die Vertretung der Gesellschaft gegenüber Dritten zu. Nachdem das Gesellschaftsvermögen allen Gesellschaftern gehört, wird auch das Unternehmerrisiko auf alle aufgeteilt. Der Gewinn wird in der Regel gemäß den Anteilen an der Gesellschaft verteilt.
> niedrige Gründungs-, Führungs- und Verwaltungskosten
> geeignet für kleine und mittlere Unternehmen
> kein Mindestkapital vorgesehen> Gesellschaftsorgane (Verwaltungs rat
oder Kontrollorgan) nicht notwendig> Veröffentlichung der Bilanz nicht
notwendig> höhere Kreditwürdigkeit durch die
gesamtschuldnerische Haftung aller Gesellschafter
> Gründungsspesen Notar/ Steuerberater: ca. 2.500 €
> jährliche Handelskammergebühr (abhängig vom Umsatz und den Betriebsstätten): mindestens 130 €
> Gesellschaftsvertrag beim Notar> Eintragung ins Handelsregis-
ter mittels „vereinheitlichter Meldung“ (comunicazione unica) durch einen Notar, Steuerberater oder Wirtschaftsverband. Die Handels kammer leitet diese Daten an die Agentur der Einnahmen, das Nationale Institut für Soziale Fürsorge (NISF) und das gesamt-staatliche Versicherungsinstitut für Arbeitsunfälle (INAIL) weiter.
19
KOSTENVORTEILE GRÜNDUNG
KOMMANDITGESELLSCHAFT (KG)Die Kommanditgesellschaft, in Italien Società in accomandita semplice oder kurz Sas genannt, kommt im Unterschied zur OHG immer dann zur Anwendung, wenn zwei unterschiedliche Arten von Gesellschaftern vorgesehen werden sollen:
Bei der Gründung fallen dieselben Formalitäten an wie bei der OHG. Beide unterliegen außerdem den Regelungen des Konkursgesetzes. Falls durch das Ausscheiden eines Gesellschafters (oder mehrerer) nur mehr ein Gesellschafter übrig bleibt, muss dieser die Mehrheit der Gesellschafter innerhalb der gesetzlichen Frist wiederherstellen, andernfalls muss die Gesellschaft liquidiert, aufgelöst oder in eine Gesellschaftsform mit einem einzigen Gesellschafter umgewandelt werden.
> niedrige Gründungs-, Führungs- und Verwaltungskosten
> geeignet für kleine und mittlere Unternehmen
> kein Mindestkapital vorgesehen> Gesellschaftsorgane
(Verwaltungsrat oder Kontrollorgan) nicht notwendig
> Gründungsspesen Notar/ Steuerberater: ca. 2.500 €
> jährliche Handelskammergebühr (abhängig vom Umsatz und Betriebsstätten): mindestens 130 €
> Gesellschaftsvertrag beim Notar> Eintragung ins Handelsregister
mittels „vereinheitlichter Meldung“ (comunicazione unica) durch einen Notar, Steuerberater oder Wirt-schaftsverband. Die Handelskammer leitet diese Daten an die Agentur der Einnahmen, das Nationale Institut für Soziale Fürsorge (NISF) und das gesamtstaatliche Versi-cherungsinstitut für Arbeits unfälle (INAIL) weiter.
KOMPLEMENTÄRE(Vollhafter)
1
Diese haften mit ihrem gesamten gegen wärtigen und zukünftigen
Privatvermögen für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Ihnen stehen die
Verwaltung und die Geschäfts führung der Gesellschaft zu.
KOMMANDITISTEN(Teilhafter)
2
Diese haften beschränkt mit ihrer Kapital einlage und dürfen nicht in der
Verwaltung der Gesellschaft tätig werden, ansonsten verlieren sie den
Vorteil der beschränkten Haftung und werden zu Komplementären.
Gesellschafterder KG
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Im Unterschied zu den Personengesellschaften haben die Kapital gesellschaften eine eigene Rechtspersönlichkeit und werden sowohl steuer als auch zivilrechtlich getrennt von der Rechtspersönlichkeit der Gesellschafter betrachtet. Die Gesellschaft trägt alle Rechte und Pflichten und verfügt über eigene Organe (Vollversammlung, Verwaltungsrat und gegebenenfalls ein Kontrollorgan).
Kapitalgesellschaften haben folgende Merkmale:
> beschränkte Haftung der Gesellschafter bis zur Höhe des gezeichneten Kapitals
> die Verwaltungstätigkeit und die Geschäftsführung sind von der Gesellschafterrolle getrennt, die Gesellschafter haben ein Stimmrecht bei der Bestellung des Verwaltungsorgans
> die Gesellschafteranteile sind frei übertragbar, die Gesellschaftssatzungen können Einschränkungen vorsehen
KAPITALGESELLSCHAFTEN
Die Rechtsform der Kapital gesellschaft eignet sich vor allem für mittlere und große Unternehmen.
Man unterscheidet zwischen:
> Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
> Aktiengesellschaft (AG)
> Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)
Seit 2013 ist es in Italien auch möglich, eine Kapitalgesellschaft zwischen Freiberuflern, auf Italienisch Società tra professionisti oder kurz Stp genannt, zu gründen. Bei dieser Gesellschaftsform können sich neben Freiberuflern auch Dritte, etwa Investoren, als Gesellschafter oder Aktionäre mit bis zum einem Drittel des Kapitals beteiligen.
NEU
21
Das Mindestkapital einer GmbH beträgt 10.000 Euro; bei der Gründung müssen mindestens 25 % des gezeichneten Kapitals einbezahlt werden. Neben einer Geldeinlage können auch andere Güter oder Arbeitsleistungen eingebracht werden.
Die Gründungsurkunde samt den Gesellschafts satzungen muss bei einem Notar abgefasst werden; anschließend muss die Gesellschaft innerhalb von 20 Tagen im Handelsregister ein getragen werden. Die Geschäftsführung können einer oder mehrere Gesellschafter oder auch eine dritte Person übernehmen.
Das Kontrollorgan besteht aus einer Einzelperson oder einem Überwachungsrat bzw. einem Abschluss prüfer. Eine GmbH ist in folgenden Fällen verpflichtet, ein Kontrollorgan zu ernennen:
> die GmbH ist zur Erstellung eines konsolidierten Jahresabschlusses verpflichtet;
> die GmbH beherrscht eine Gesellschaft, die der Abschlussprüfung unterliegt;
> in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren werden zwei von den drei folgenden Schwellwerten überschritten: Bilanzsumme von 4,4 Millionen Euro, Umsatzerlöse von 8,8 Millionen Euro oder im Durchschnitt mehr als 50 Beschäftigte.
Organe der GmbH
GESELLSCHAFT MIT BESCHRÄNKTER HAFTUNG (GMBH)
Die GmbH, in Italien Società a responsabilità limitata oder kurz Srl genannt, ist die meistgewählte Form bei Kapitalgesellschaften. Die Gesellschafter von Kapitalgesellschaften haften gegenüber den Gläubigern der Gesellschaft grundsätzlich immer nur mit ihrer Kapitaleinlage. Bei einer GmbH haben die einzelnen Gesellschafter – im Vergleich zu einer AG – ein größeres Gewicht. Diese Form eignet sich auch für Ehepartner oder Familienangehörige, die gemeinsam in Form einer Gesellschaft arbeiten wollen, das Risiko jedoch auf die Kapitaleinlage (ohne persönliche Haftung) beschränken möchten.
10.000,– EURO MINDESTKAPITAL
davon mindestens 25 % bei der Gründung
einbezahlt
GESELLSCHAFTER-VERSAMMLUNG
assemblea dei soci
1
VERWALTUNGSRAT / ALLEINVERWALTER
consiglio d’amministrazione / amministratore unico
2
KONTROLLORGANorgano di controllo
3
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VORTEILE KOSTENGRÜNDUNG
Die GmbH hat verschiedene Gesellschaftsbücher zu führen, wie etwa das Buch mit den Protokollen der Gesellschafterversammlung, des Verwaltungsorgans und des Kontrollorgans.
Das Verwaltungsorgan erstellt jedes Jahr den Jahresabschluss, bestehend aus der Vermögenssituation, der Gewinn und Verlustrechnung und dem Bilanzanhang, und legt diesen der Gesellschafterversammlung zur Genehmigung vor. Die Gesellschaft muss ihren Jahresabschluss elektronisch beim Handelsregister hinterlegen. Eventuelle Verluste müssen durch Zuzahlungen der Gesellschafter abgedeckt werden, andernfalls muss die Gesellschaft eine Reduzierung des Kapitals beschließen oder in eine Personen gesellschaft umgewandelt werden. Wenn keine von den genannten Maßnahmen getroffen wird, muss die Gesellschaft aufgelöst werden. Die Ein-Personen-GmbH, in Italien Srl a socio unico genannt, ist eine GmbH, die nur einen Gesellschafter hat, jedoch nach den Vorschriften einer „ordentlichen“ GmbH geführt wird. Eine „ordentliche“ GmbH kann nach der Gründung jederzeit in eine EinPersonenGmbH umgewandelt werden. Bei der Gründung einer EinPersonenGmbH muss das gesamte gezeichnete Kapital des alleinigen Gesellschafters einbezahlt werden, während bei Umwandlung von einer „ordentlichen“ GmbH in eine EinPersonenGmbH das Restkapital innerhalb von 90 Tagen einzu bringen ist. Wichtig ist, dass in der Unternehmensbezeichnung der Zusatz an gebracht wird, dass es sich um eine GmbH mit nur einem Gesell schafter handelt.
Führung von
Gesellschafts-büchern ist verpflichtend
> die GmbH hat eine eigene Rechts persönlichkeit
> geeignet für kleine und mittlere Unternehmen (geringes Mindestkapital)
> die Gesellschafter haften beschränkt mit ihrer Kapitaleinlage
> die Geschäftsführung kann einem oder mehreren Gesellschaftern oder Dritten übertragen werden
> wahlweise kann die Transparenz-besteuerung von Personengesell-schaften angewandt werden
> Gründungsspesen Notar/ Steuerberater: ca. 4.000–5.000 €
> jährliche Handelskammergebühr (abhängig vom Umsatz und den Betriebsstätten): mindestens 130 €
> jährliche Konzessionsgebühr für die Beglaubigung der Geschäftsbücher: ab 309,87 €
> Gesellschaftsvertrag (öffentlicher Gründungsakt) beim Notar
> Eintragung ins Handelsregister mittels „vereinheitlichter Meldung“ (comunicazione unica) durch einen Notar, Steuerberater oder Wirt-schaftsverband. Die Handelskammer leitet diese Daten an die Agentur der Einnahmen, das Nationale Institut für Soziale Fürsorge (NISF) und das gesamtstaatliche Versi-cherungsinstitut für Arbeitsunfälle (INAIL) weiter.
> Mindestkapital: 10.000 €> 25 % des Gesellschaftskapitals müs-
sen bei der Gründung einbezahlt bzw. dem Verwaltungsorgan über geben werden, bei einer Ein-Personen-GmbH muss das gesamte gezeich nete Kapital einbezahlt werden.
23
VORTEILE KOSTENGRÜNDUNG
DIE „VEREINFACHTE“ GMBH
Die „vereinfachte“ GmbH, auf Italienisch Srl semplificata (Srls), wurde in Italien im Jahr 2012 eingeführt, um Jungunternehmern die Gründung einer GmbH zu erleichtern. Für die Gründung, die mittels standardisierten Gesellschaftssatzungen erfolgt, ist kein Notarhonorar geschuldet. Das Mindestkapital beträgt einen Euro und darf 9.999,99 Euro nicht überschreiten.
Die vereinfachte GmbH muss den Zusatz semplificata – „vereinfacht“ – in der Unternehmensbezeichnung tragen und kann wie die EinPersonenGmbH auch nur einen einzelnen Gesellschafter haben; die Gesellschafter müssen physische Personen sein.
Das Verwaltungsorgan kann wahlweise aus einem alleinigen Verwalter oder einem Verwaltungsrat bestehen. Die Verwalter müssen nicht zwingend Gesellschafter sein. Die Gesellschaftsquoten können frei an Gesellschafter oder Dritte veräußert werden.
Die vereinfachte GmbH ist für kapital intensive Tätigkeiten nicht geeignet: Aufgrund des geringen Gesellschaftskapitals greifen die Banken bei Finanzierungen auf die Sicherheiten der Gesellschafter zurück. Für alles andere gelten die Bestimmungen der „ordentlichen“ GmbH.
> die Gesellschafter haften beschränkt mit ihrer Kapitaleinlage
> geringere Gründungskosten als für die „ordentliche“ GmbH
> Mindestkapital von 1 €> die Transparenzbesteuerung von
Personen gesellschaften kann angewandt werden
> kein Notarhonorar > Stempelmarken für Tätigkeitsbeginn:
48 €> Sekretariatsgebühren: 25 €> jährliche Handelskammergebühr
(abhängig vom Umsatz und eventuellen Betriebsstätten): mindestens 130 €
> Registersteuer für die Registrierung des Gründungsaktes: 200 €
> jährliche Konzessionsgebühr: 309,87 €
> Beratungskosten für Steuer- und Wirtschafts berater, inkl. Abfassung der Meldungen (elektronische Datei) für Antrag auf Mehrwertsteuer-nummer und Mitteilung Tätigkeits-beginn etc.: 200–300 €
> Gesellschaftsvertrag (öffentlicher Gründungsakt) beim Notar
> Eintragung ins Handelsregister mittels „vereinheitlichter Meldung“ (comunicazione unica) durch einen Notar, Steuerberater oder Wirt-schaftsverband. Die Handelskammer leitet diese Daten an die Agentur der Einnahmen, das Nationale Institut für Soziale Fürsorge (NISF) und das gesamtstaatliche Versi-cherungsinstitut für Arbeitsunfälle (INAIL) weiter.
> Das gezeichnete Gesellschafts-kapital muss bei Gründung zur Gänze dem Verwaltungsorgan übergeben werden.
Mindestkapital(max. 9.999,99 Euro)
1EURO
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24
&
AKTIENGESELLSCHAFT (AG) UND KOMMANDITGESELLSCHAFT AUF AKTIEN (KGAA)
50.000,–
&EURO MINDESTKAPITAL
Unternehmensgründer wählen die Gesellschaftsformen der AG (italienisch Società per Azioni, kurz SpA) und KGaA (italienisch Società in accomandita per Azioni, kurz SapA) selten, vor allem deswegen, weil das Mindestkapital für die Gründung einer AG bei 50.000 Euro liegt und die Gründungs und Führungskosten höher sind. Sollte der Geschäftsverlauf die Gesellschaftsform einer AG oder KGaA verlangen, kann eine bestehende GmbH jederzeit in eine AG oder KGaA umgewandelt werden.
HOHE GRÜNDUNGS- UND FÜHRUNGSKOSTEN
selten gewählte Gesellschaftsform
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VORTEILE KOSTENGRÜNDUNG> die Mitglieder haften beschränkt mit
ihrer Kapitaleinlage> jedes Mitglied hat ein Stimmrecht,
das nicht von der Höhe des Gesell-schaftsanteiles abhängt
> die Genossenschaft hat eine eigene Rechtspersönlichkeit
> geeignet für kleine und mittlere Unternehmen, Unternehmensnach-folge oder Übernahme eines Unter-nehmens durch die Mitarbeiter
> keine Notarspesen für die Aufnahme neuer Mitglieder
> Mindestkapital des einzelnen Mitgliedes: 25 €
> Gründungsspesen Notar/ Steuerberater: ca. 2.000–3.000 €
> jährliche Handelskammergebühr (abhängig von Umsatz und Betriebsstätten): mindestens 130 €
> Gesellschaftsvertrag (öffentlicher Gründungsakt) beim Notar
> Eintragung ins Handelsregister mittels „vereinheitlichter Mel-dung“ (comunicazione unica) durch einen Notar, Steuerberater oder Wirtschaftsverband. Die Handels-kammer leitet diese Daten an die Agentur der Einnahmen und – sofern erforderlich – an das Nationale Institut für Soziale Fürsorge (NISF) und das gesamt-staatliche Versicherungsinstitut für Arbeitsunfälle (INAIL) weiter.
GENOSSENSCHAFTEN
Genossenschaften haben in Italien eine lange und erfolgreiche Tradition. Auch Südtirol verzeichnet ein sehr reges Genossenschaftswesen: Nach italienischem Modell sind hier Betriebe aus unterschiedlichsten Branchen genossenschaftlich organisiert, vom Sozialwesen bis hin zu Banken und Dienstleistern.
Grundsätzlich handelt es sich bei Genossenschaften um Gesellschaften, die auf Gegenseitigkeit ausgerichtet sind. Der Gegenseitigkeitscharakter (die Mitgliederförderung) ist dadurch gekennzeichnet, dass den Mitgliedern der Genossenschaft bessere Bedingungen (wie Preise, Güter, Dienstleistungen oder Arbeitsentgelte) geboten werden als sie jedes Mitglied für sich allein auf dem Markt erzielen könnte.
Die steuerlichen Vorteile kommen in erster Linie für Gesellschaften mit überwiegender Gegenseitigkeit zur Anwendung, also für Genossenschaften, die
> ihre Tätigkeit vorwiegend zu Gunsten der Mitglieder ausüben,
> sich bei der Ausübung ihrer Tätigkeit vorwiegend der Arbeitsleistung ihrer Mitglieder bedienen,
> sich bei der Ausübung ihrer Tätigkeit vorwiegend der Einbringung von Gütern oder der Erbringung von Dienstleistungen durch die Mitglieder bedienen.
Entsprechend dem genossenschaftlichen Gedanken müssen alle Genossenschaften 3 % ihres jährlichen Gewinnes an einen Fonds für die wechselseitige Unterstützung und Förderung des Genossenschaftswesens einzahlen.
an Fonds für Förderung des
Genossenschafts-wesens
3%GEWINN/JAHR
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VORTEILE> Start-ups mit der Rechtsform einer
GmbH können Mitarbeitern mit Anteilen (ähnlich stock options) Entschädigungen auszahlen, die für die Empfänger steuerfrei sind. Zu diesem Zweck können sie eigene Anteile halten;
> GmbHs können Anteile ohne Stimmrechte vorsehen;
> größerer Spielraum bei der Einstellung von Mitarbeitern auf bestimmte Zeit;
> Möglichkeit des crowd investing/crowdfunding;
> Befreiung von der Entrichtung mehrerer Gebühren
> Tax Credit (19 – 27 %) für Investoren
INNOVATIVE START-UPS
Um die Gründung und Ansiedlung von Unternehmen im Technologie sektor zu fördern, wurden 2012 Maßnahmen beschlossen, die den Standort Italien attraktiver machen sollten. Kapitalgesellschaften, die folgende Voraussetzungen erfüllen, können eine Eintragung ins Handelsregister mit dem Namenszusatz start-up innovativa („innovatives Startup“) beantragen:
> Die Gesellschaft darf nicht älter als 48 Monate sein
> Der Hauptgeschäftssitz muss sich in Italien befinden
> Der Umsatz darf 5 Millionen Euro nicht überschreiten
> Die Gesellschaft darf keine Gewinne ausschütten
> Die Gesellschaft muss eine Tätigkeit mit spezifischen technologischen Inhalten oder Anwendungen ausüben
> Die Gesellschaft darf nicht aus einer Fusion oder Spaltung anderer Gesellschaften hervorgegangen sein
Zusätzlich muss eine der folgenden Bedingungen erfüllt sein:
> Die Kosten für Forschung und Entwicklung überschreiten 15 % der Produktionskosten oder des gesamten Produktionswerts
> Mindestens ein Drittel der Mitarbeiter hat ein „Forschungsdoktorat“ (dottorato di ricerca), also einen Doktortitel oder PhDTitel, erworben oder ist im Begriff, ein solches zu erwerben; alternativ dazu besitzen zwei Drittel des Personals einen Universitätsabschluss
> Die Gesellschaft besitzt ein Patentrecht in einem Technologiesektor
27
IN SÜDTIROL
Auch Unternehmer, die nicht in Italien ansässig sind, können eine unternehmerische Tätigkeit ausüben.
GRÜNDUNG VON UNTERNEHMEN IN ITALIEN
Gemäß dem italienischen Handelsrecht kann dies auf zweierlei Weise erfolgen: durch die Gründung eines Zweitsitzes (sede secondaria) oder durch das Eröffnen einer Betriebsstätte (unità locale).
In der Praxis werden die beiden genannten Formen aus steuerlichen und verwaltungstechnischen Gründen nicht sehr häufig angewandt. Bei einer längerfristig geplanten Tätigkeit wird die Gründung einer Tochtergesellschaft bevorzugt.
GRÜNDUNG EINER TOCHTERGESELLSCHAFT
Die Gründung einer Tochtergesellschaft ist immer dann empfehlenswert, sobald eine ständige Tätigkeit über eine dauerhafte Betriebsstätte oder einen abhängigen Mitarbeiter ausgeübt wird. Die Tochter gesellschaft ist ein eigenständiges Unternehmen, dessen Beteiligungen (mehrheitlich) von einer anderen Gesellschaft gehalten werden.
AG ODER GMBH?Bei der Wahl der Gesellschaftsform sind die spezifischen Anforderungen und der Zweck der ausländischen Gesellschaft in Italien zu berücksichtigen. Große Konzerne bevorzugen die Gesellschaftsform einer AG (SpA), während mittlere und kleinere Unternehmen meist die Gesellschaftsform einer GmbH (Srl) wählen. Die GmbH ist deshalb das meistgewählte Geschäftsmodell, weil sie nach außen hin über die beschränkte Haftung einer AG verfügt, betriebsintern jedoch mehr Flexibilität zulässt.
Die Satzung einer GmbH: in Südtirol auch auf Deutsch
In Südtirol gibt es durch die gesetzliche Gleichstellung beider Landessprachen den großen Vorteil, dass Gesellschaften ihre Satzung, aber auch alle anderen Akten wahlweise in deutscher oder italienischer Sprache abfassen können.
Bestimmte Akten der Gesellschaft sollten jedoch in beiden Sprachen verfasst und hinterlegt werden, besonders dann, wenn man eine Zusammenarbeit mit Unternehmen, Bankinstituten und Institutionen aus anderen Regionen Italiens anstrebt. Auch andere Sprachen können zusätzlich verwendet werden, in Südtirol muss jedoch immer eine der beiden Landessprachen (Deutsch oder Italienisch) vertreten sein.
IN SÜDTIROL
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OHNE MEHRWERTSTEUERNUMMERGEHT GAR NICHTS
Gemäß dem italienischen Steuerrecht muss der gesetzliche Vertreter einer ausländischen Gesellschaft sowohl für die Gründung eines Zweit sitzes als auch für die Eröffnung einer Betriebsstätte in Italien eine italienische Steuernummer (codice fiscale) beantragen.
Dieser Antrag auf Zuweisung einer Steuernummer kann auch mittels Vollmacht eingereicht werden. Sollte in Italien kein Firmensitz bestehen, kann dieser auch am Sitz eines anderen Unternehmens oder eines Freiberuflers (etwa bei einem Anwalt oder Steuerberater) gewählt werden. Die alleinige Zuweisung der italienischen Steuernummer bringt für den gesetzlichen Vertreter noch keine steuerlichen Verpflichtungen mit sich. Sie dient lediglich der eindeutigen Identifizierung der Person bei der Meldung des Zweitsitzes oder der Betriebsstätte. Für die Zuweisung der Mehrwertsteuernummer gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten: entweder die Anmeldung über einen Fiskalvertreter oder eine direkte Registrierung. Der Fiskalvertreter ist in der Regel ein Partnerunter nehmen in Italien oder aber ein Steuerberater, der die gesamte Abwicklung der Mehrwertsteuer pflichten übernimmt und auch gegenüber dem Kunden als steuerlicher Vertreter auftritt. Bei der direkten Registrierung hingegen beantragt das ausländische Unternehmen (in der Regel mit Hilfe eines italienischen Steuerberaters) „direkt“ eine italienische Mehrwertsteuer nummer bei der Agentur der Einnahmen (Agenzia delle Entrate).
Zu beachten gilt, dass eventuelle Pflichten für die Mitteilung der innergemeinschaftlichen Umsätze (Intrastat) zur Gänze beim ausländischen Unternehmen liegen und dieses auch die italienische Mehrwertsteuerschuld berechnen muss. Das Unternehmen muss die Steuerschuld mittels elektronischer Einzahlung über den Zahlungsvordruck F24 von einem italienischen Bankkontokorrent an das italienische Steueramt überweisen.
Das einheitliche Zahlungsformular F24 ist in Südtirol in beiden Sprachen (Italienisch und Deutsch) verfügbar.
IN SÜDTIROL
F24
DAS ITALIENISCHE STEUERSYSTEM
03
Allgemeines . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29Direkte und indirekte Steuern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30Direkte Steuern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 Die Körperschaftssteuer IRES . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 Transparenz- oder Durchgriffbesteuerung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 Transparenzbesteuerung zwischen Kapitalgesellschaften . . . . . . . . . 31 Die Eigenkapitalförderung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 Die regionale Wertschöpfungssteuer IRAP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32 Besteuerung von Dividenden aus italienischen Gesellschaften . . . . 33 Verrechnungspreise in Italien (Transfer Pricing) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33 Die Einkommenssteuer der natürlichen Personen IRPEF . . . . . . . . . . . . . . . . 34 Regionaler Zuschlag auf die Einkommenssteuer
der natürlichen Personen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35 Kommunaler Zuschlag auf die Einkommenssteuer
der natürlichen Personen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35Indirekte Steuern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36 Die Mehrwertsteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36 Die Registersteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37 Die Hypothekarsteuer und die Katastersteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37 Die Stempelsteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37 Die Konzessionsgebühr für Geschäftsbücher . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37 Die Handelskammergebühr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38 Die kommunale Immobiliensteuer (IMU) und die Steuer auf kommunale Dienstleistungen (TASI) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38 GIS statt IMU: Die Gemeindeimmobiliensteuer in Südtirol . . . . . . . . . . 38
03
29
Transparenz und Bürokratieabbau: Italien unternimmt derzeit tiefgreifende Reformen, um Steuerrecht, Arbeitsrecht und Verwaltung zu modernisieren. In Südtirol gelten indes aufgrund der Autonomie einige steuerliche Sonderregelungen.
Südtirol hat als autonome italienische Provinz eine Reihe von Gesetzgebungskompetenzen, die es dem Land erlauben, von einigen gesamt staatlichen Bestimmungen abzu weichen. Dies trifft auch auf bestimmte Steuern zu. Das Land Südtirol nutzt diesen Spielraum, um die Wirtschaftsleistung des Landes zu fördern. Die Autonome Provinz Bozen gehört dadurch zu den Provinzen mit der niedrigsten Steuerlast in Italien.
Im Jahr 2014 hat die italienische Regierung mit der Umsetzung einer Steuerreform begonnen, um das Steuersystem trans parenter zu gestalten und stärker den Bedürfnissen der Unternehmen anzupassen. Die Neuerungen betreffen unter anderem das Kataster wesen, Maßnahmen zur Bekämpfung von Steuer hinterziehung sowie ver schiedene Ver einfachungen wie beispielsweise bei der Steuer erklärung für Privatpersonen.
ALLGEMEINES
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DIE KÖRPERSCHAFTSSTEUER IRESKapitalgesellschaften, Genossenschaften und nicht gewerb liche Körperschaften unterliegen in Italien der Körperschaftssteuer IRES (Imposta sul reddito delle società).
Das italienische Steuerrecht unterscheidet zwischen einer unbeschränkten und einer beschränkten Steuerpflicht. In Italien ansässige Gesellschaften und Körperschaften sind unbeschränkt mit ihrem Welteinkommen in Italien steuer pflichtig. Für nicht ansässige Gesellschaften und Körperschaften zählen nur die in Italien erzielten Erträge zum Unter nehmensein kommen. In Italien als ansässig gelten Gesellschaften oder Körperschaften, wenn sie dort für den vorwiegenden Teil der Steuerperiode ihren Rechts oder Verwaltungssitz gemeldet haben oder wenn sie ihre Haupt tätigkeit auf Staatsgebiet ausüben.
Grundsätzlich beträgt der IRESSteuersatz 27,5 %. Als Steuerbemessungsgrundlage gilt der Gewinn auf Basis der handelsrechtlichen Gewinn und Verlustrechnung, wobei für bestimmte Einnahmen und Ausgaben noch steuerliche Korrekturen (die sogenannte PlusMinusRechnung) vorzu nehmen sind.
Als Besteuerungszeitraum gilt im Regelfall das Kalenderjahr. Falls von gesetzlichen Vorschriften oder den Gesellschaftssatzungen vorgesehen, gilt das vom Kalenderjahr abweichende Geschäftsjahr; für ausländische Gesellschaften gilt aber zwingend das Kalenderjahr.
DIREKTE UND INDIREKTE STEUERN
DIREKTE STEUERN
27,5 % IRES-Steuersatz für Kapitalgesellschaften, Genossenschaften und nicht gewerb liche Körperschaften
Grundsätzlich
Grundsätzlich unterscheidet man in Italien zwischen direkten Steuern – also Steuern, die direkt das Einkommen treffen – und indirekten Steuern, die bei den Konsum ausgaben anfallen.
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nicht ansässige Körperschaften und
Gesellschaften
(Auch ausländische Personen - gesellschaften unterliegen der
Körperschaftssteuer; die Transparenz-besteuerung für in Italien ansässige
Personengesellschaften gilt für sie nicht.)
Öffentliche und private Körperschaften, die neben
ihren institutionellen Auf gaben ausschließlich
oder vorwiegend eine Handelstätigkeit ausüben
Aktien-gesellschaften
(AG – SpA)
Kommandit- gesellschaften
auf Aktien (KGaA – Sapa)
Gesellschaften mit beschränkter Haftung
(GmbH – Srl), auch EinPersonenGmbHs
Transparenz- oder DurchgriffbesteuerungDie Gewinne einer GmbH unterliegen laut dieser Regelung nicht der Körperschaftssteuer IRES, sondern werden den einzelnen Gesellschaftern gemäß ihrer Beteiligung zugewiesen und den progressiven Einkommenssteuersätzen unterworfen. Vor allem bei niedrigen Einkommensklassen der Gesellschafter lässt sich dadurch eine Steuerersparnis erzielen.
Damit eine Transparenzbesteuerung bei kleineren und mittleren GmbH angewandt werden kann, müssen alle Gesellschafter (natürliche Personen) in Italien ansässig sein und die Anzahl der Gesellschafter darf zehn (bei GmbHs) beziehungsweise 20 (bei Genossenschaften) nicht übersteigen. Zudem darf die Umsatzgrenze für die Anwendung der Branchenkennzahlen (derzeit 7,5 Millionen Euro) nicht überschritten werden.
Die Option für die Transparenzbesteuerung muss von der Gesellschaft und allen Gesellschaftern ausgesprochen werden und bleibt grundsätzlich für drei Jahre aufrecht.
Transparenzbesteuerung zwischen KapitalgesellschaftenVoraussetzung für diese Besteuerungsform ist, dass alle beteiligten Gesellschaften ihren Sitz in Italien haben. Sollte der Sitz einer beteiligten Gesellschaft im EUAusland liegen, ist die Transparenzbesteuerung nur möglich, wenn keine Pflicht zur Anwendung von Steuerrückbehalten besteht.
Bei Gesellschaften mit Sitz in Drittstaaten (nichtEU) ist eine Transparenzbesteuerung grundsätzlich nicht möglich.
Jede der beteiligten Gesellschaften muss eine Beteiligung zwischen 10 und 50% aufweisen und gleichzeitig über einen entsprechenden Stimmenanteil in der Gesellschafterversammlung verfügen.Die Gewinne werden den beteiligten Gesellschaften zugesprochen, unabhängig von der effektiven Auszahlung.
Die Option für die Transparenzbesteuerung muss von allen beteiligten Gesellschaften ausgesprochen werden und bleibt grundsätzlich für drei Jahre aufrecht.
Die Eigenkapitalförderung Seit dem Jahr 2011 können Unternehmen für die Aufstockung des Reinvermögens eine fiktive Verzinsung auf das Eigenkapital von der Bemessungsgrundlage für die Körperschaftssteuer IRES abziehen – ein lukrativer Anreiz vor allem für gewinnstarke Unternehmen.
Bei Kapitalgesellschaften wird dafür jährlich (mit Bezug auf das Reinvermögen zum 31.12.2010) die Steigerung des Reinvermögens berücksichtigt (zum Beispiel Kapitaleinlagen, Gewinnzuweisungen an Rücklagen oder der unwiderrufliche Verzicht auf Gesellschafterfinanzierungen), während Personengesellschaften und Einzelunternehmen mit ordentlicher Buchführung das gesamte Reinvermögen zum 31.12. eines jeden Jahres in die Berechnung einfließen lassen können.
Bei Gruppen oder Transparenzbesteuerung können eventuelle Überschüsse übergeordneten Gesellschaften beziehungsweise den Gesellschaftern zugewiesen werden.
Für die Jahre 2011–2013 war die Eigenkapitalverzinsung mit 3 % festgelegt. Für die Jahre 2014, 2015 und 2016 wurde die Verzinsung auf respektive 4 %, 4,5 % und 4,75 % angehoben.
WER UNTERLIEGT DER IRES?
Steuerersparnis für kleinere GmbHs
Anreiz für gewinnstarke Unter nehmen
Genossenschaften
Versicherungs-genossenschaften
03SÜDTIROL KURZ UND KOMPAKT
UNTERNEHMENSGRÜNDUNG UND -FÜHRUNGDAS ITALIENISCHE STEUERSYSTEM
FÖRDERUNGEN FÜR UNTERNEHMENDIE FINANZIERUNG DES UNTERNEHMENS
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DIE REGIONALE WERTSCHÖPFUNGS STEUER IRAP
Die regionale Wertschöpfungssteuer IRAP (Imposta regionale sulle attività produttive) muss für jede gewohnheitsmäßige Ausübung von eigenständig organisierten Tätigkeiten, die auf die Produktion oder den Austausch von Gütern oder Dienstleistungen ausgerichtet ist, entrichtet werden. In der Praxis bedeutet dies, dass alle Gesellschaften und auch die meisten anderen Unternehmensformen der IRAP unterliegen. Die IRAP wird auf die NettoWertschöpfung eines Unternehmens berechnet, also auf das erzielte Einkommen zuzüglich der Personalkosten für befristete Arbeitsverhältnisse und der Finanzaufwendungen. Von der Bemessungsgrundlage können Sozial und Rentenbeiträge abgezogen werden, zudem sind Freibeträge und Pauschalabzüge vorgesehen. Die für befristete Arbeitsverhältnisse bezahlte IRAP kann von der Einkommenssteuer des Unternehmens (IRPEF oder IRES) abgezogen werden. Sind Personal und/oder Zinsaufwendungen vorhanden, kann zusätzlich ein Pauschalabzug von 10 % der IRAP von der Bemessungsgrundlage für die Einkommenssteuern in Abzug gebracht werden.IRAPSatz 2,68 %
Im Vergleich dazu liegt der gesamt staatliche Regelsatz derzeit bei 3,9 %, wobei auch dieser in den nächsten Jahren sinken dürfte.
Neu gegründete Unternehmen in Südtirol sind für die ersten fünf Jahre ihrer Tätigkeit von der IRAP befreit. Dies gilt – vorbehaltlich einer möglichen Verlängerung – nur für Unternehmen, die vor dem 31. Dezember 2015 gegründet werden.
IN SÜDTIROL
33
BESTEUERUNG VON DIVIDENDEN AUS ITALIENISCHEN GESELLSCHAFTEN
VERRECHNUNGSPREISE IN ITALIEN (TRANSFER PRICING)
Italien hat im Jahr 2010 eine Anpassung an die internationalen Bestimmungen über die Verrechnungspreise (Transfer Pricing) multinationaler Konzerne beziehungsweise international verbundener Unternehmen vorgenommen. Grundsätzlich besteht keine Pflicht zur Erstellung einer Verrechnungspreisdokumentation, aber es ist möglich, das Vorhandensein dieser Dokumentation freiwillig mitzuteilen. Dies hat den Vorteil, dass im Falle einer Prüfung durch die Finanzverwaltung keine Verwaltungsstrafen zur Anwendung kommen, die bei der Ermittlung eines unabhängigen Marktpreises – und infolgedessen eines zu niedrig erklärten Einkommens – anfallen würden.
Eine angemessene Verrechnungspreisdokumentation besteht in Italien aus zwei Teilen: dem „Masterfile“, das einen allgemeinen Überblick über die Tätigkeiten und Eigenschaften des Konzerns und die Grundsätze des Verrechnungspreissystems beinhaltet, und dem „Countryfile“, das für die einzelnen Unternehmen des Konzerns mit länderspezifischen Informationen erstellt werden muss. Beide „Files“ müssen in italienischer Sprache abgefasst werden, außer das „Masterfile“ wurde bereits von einer EUMuttergesellschaft außerhalb von Italien erstellt. Die Verrechnungspreisdokumentation ist jährlich zu erstellen oder anzupassen.
3
AUSLÄNDISCHE GESELLSCHAFTEN
2
NATÜRLICHE PERSONEN
INLÄNDISCHE GESELLSCHAFTEN
1
Bei nicht wesentlichen Beteiligungen wird eine Quellensteuer von 26 % einbehalten. Eine Beteiligung gilt dann als nicht wesentlich, wenn bei nicht börsennotierten Unter nehmen die Stimmrechte weniger als 20 % oder die Beteiligung am Kapital weniger als 25 % betragen. Bei börsennotierten Gesellschaften gilt eine Beteiligung als nicht wesentlich, wenn die Stimmrechte 2 % oder die Beteiligung am Kapital 5 % nicht überschreiten. Die Dividenden aus nicht wesentlichen Beteiligungen, die von natürlichen Personen gehalten werden, gelten als endgültig besteuert und müssen in der Steuererklärung nicht mehr angegeben werden.
Bei einer wesentlichen Beteiligung (also bei Über schreiten der zuvor genannten Grenzen) werden 60,46 % des ausgeschütteten Betrages für die Bemessungsgrundlage herangezogen. Dieser Teil muss gemäß den progressiven Einkommenssteuersätzen besteuert werden.
Bei Ausschüttung wird eine Quellen steuer von 27 % einbehalten, vorbehaltlich eines niedrigeren Satzes gemäß der Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen. Bei Anwendbarkeit der EUMutterTochterRichtlinie gilt eine Quellensteuerbefreiung.
Der Körperschaftssteuer unterliegen 5 % des aus geschütteten Betrages.
03SÜDTIROL KURZ UND KOMPAKT
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FÖRDERUNGEN FÜR UNTERNEHMENDIE FINANZIERUNG DES UNTERNEHMENS
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34
15.000,00
75.000,00
PROGRESSIVE STEUERSÄTZE
28.000,00
auf Differenz betrag + 3.450 €
auf Differenz betrag + 6.960 €
auf Differenz betrag + 17.220 €
auf Differenz betrag + 25.420 €
des Einkommens
zu versteuerndes
Einkommen in Euro
Steuersatz Bruttosteuern
55.000,00
23 %
27 %
38 %
41 %
0,00
43 %
DIE EINKOMMENSSTEUER DER NATÜRLICHEN PERSONEN IRPEF
In Italien ansässige natürliche Personen sind mit allen in und ausländischen Einkünften unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig (Imposta sul reddito delle persone fisiche – IRPEF). Nicht ansässige Personen unterliegen der Einkommens steuer beschränkt, also nur mit den in Italien erzielten Einkünften.
In Italien ansässig gelten alle Personen, die mindestens 183 Tage eines Jahres im Einwohnermelderegister eingetragen sind, im Staatsgebiet ihren beruflichen Aufenthaltsort (domicilio) unterhalten oder ihren Hauptwohnsitz (residenza) gemeldet haben. Die Ansässigkeit wird vermutet, wenn auch nur eine dieser Voraussetzungen zutrifft.
Zum steuerpflichtigen Gesamteinkommen zählen Einkünfte aus Grund und Gebäudebesitz, unselbstständiger Arbeit oder freiberuflicher Tätigkeit, Unternehmenseinkünfte, Kapital vermögen und sonstige Einkünfte. Verschiedene Sonderausgaben (etwa Sozial und Rentenbeiträge oder freiwillige Einzahlungen in Pensionsfonds) können in Abzug gebracht werden.
Das zu versteuernde Einkommen unterliegt progressiv – also proportional je nach Einkommen – unterschiedlichen Steuersätzen (siehe Grafik).
Von der Bruttosteuer können verschiedene Steuer abzüge (zum Beispiel Arztspesen, zu Lasten lebende Familien angehörige, Prämien für Lebens und Unfallversicherungen, außerordentliche Instand haltungs arbeiten, Umbauarbeiten oder Arbeiten für Energieeinsparungen an Gebäuden) geltend gemacht werden.
35
bis zu einem Gesamteinkommen
von höchstens 70.000 Euro
€ 252STEUERABZUG / KIND
0,2 %AUF STEUERPFLICHTIGES
EINKOMMEN
darf erhöht werden, aber im Dreijahreszeit-
raum 0,5 % nicht überschreiten
REGIONALER ZUSCHLAG AUF DIE EINKOMMENS STEUER DER NATÜRLICHEN PERSONEN Die einzelnen Regionen Italiens können einen Zuschlag auf die Einkommenssteuer (Addizionale regionale all’IRPEF) einheben. In der Region TrentinoSüdtirol wurde der Steuersatz mit 1,23 % festgelegt.
Für steuerlich zu Lasten lebende Kinder kann ein Steuer abzug von 252 Euro je Kind geltend gemacht werden, bis zu einem Gesamteinkommen von höchstens 70.000 Euro.
Für alle Steuerpflichtigen in Südtirol wird ab 2014 – unabhängig von der Höhe des Einkommens – ein Betrag von 20.000 Euro von der Bemessungsgrund lage abgezogen.
KOMMUNALER ZUSCHLAG AUF DIE EINKOMMENSSTEUER DER NATÜRLICHEN PERSONEN Die einzelnen Gemeinden haben die Möglichkeit, auf das steuerpflichtige Einkommen einen Hebesatz von 0,2 % (Addizionale comunale all’IRPEF) im Jahr der Einführung anzuwenden. Dieser kann in den Folge jahren erhöht werden, darf im Dreijahreszeitraum aber 0,5 % nicht überschreiten.
In Südtirol haben bislang nur wenige Gemeinden diese Möglichkeit in Anspruch genommen.
03SÜDTIROL KURZ UND KOMPAKT
UNTERNEHMENSGRÜNDUNG UND -FÜHRUNGDAS ITALIENISCHE STEUERSYSTEM
FÖRDERUNGEN FÜR UNTERNEHMENDIE FINANZIERUNG DES UNTERNEHMENS
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INDIREKTE STEUERN
DIE MEHRWERTSTEUERDie Mehrwertsteuer (auf Italienisch IVA, kurz für Imposta sul valore aggiunto) ist die wichtigste aller indirekten Steuern. Steuerschuldner sind alle Unternehmen und Freiberufler, öffentliche und private Körperschaften, sowie – in einigen Ausnahmefällen – auch Privatpersonen. Die Mehrwertsteuer ist für den Unternehmer grundsätzlich ein Durchlaufposten und somit steuerlich neutral: Sie kann auf die Einkäufe abgezogen werden, sofern sich diese auf die betriebliche Tätigkeit beziehen. Objektive Grenzen bezüglich der Abzugsfähigkeit betreffen beispielsweise den Ankauf und die Betriebskosten von PKWs oder Mobiltelefonen sowie Repräsentationsausgaben.
Der ordentliche Mehrwertsteuersatz ist seit 01.10.2013 mit 22 % festgelegt. Er wird grundsätzlich bei Warenverkäufen und der Erbringung von Dienstleistungen angewandt, wobei es zahlreiche Ausnahmen gibt:
> Der reduzierte Mehrwertsteuersatz von 10 % gilt für Lebens mittel (außer Grundnahrungsmittel), Haushaltsstrom, Trinkwasser, Dienstleistungen im Fremdenverkehr (Hotels, Gastlokale und andere touristische Dienstleistungen) sowie Sanierungsarbeiten an Wohngebäuden.
> Der Mehrwertsteuersatz von 4 % wird für Grundnahrungsmittel (etwa Brot, Reis, Milch, Speiseöl, Gemüse), Bücher und Zeitschriften, sowie bei Begünstigungen für den Erwerb oder den Ausbau einer Erstwohnung angewandt.
Grundsätzlich wird die Mehrwertsteuer monatlich abgerechnet und muss innerhalb des 16. des Folgemonats über das elektronische Einzahlungsformular F24 entrichtet werden. Die Abrechnung kann – sofern die Umsatzgrenzen von 400.000 Euro für Dienstleister und 700.000 Euro für andere Unternehmen nicht überschritten worden sind – mit einem Zinsaufschlag von 1 % auch im Quartal erfolgen.
Bei innergemeinschaftlichen Umsätzen ist eine vorherige Eintragung in das VIESVerzeichnis erforderlich. Bei Neuanmeldung einer Mehrwertsteuernummer ist der Antragsteller automatisch für ein Jahr in der VIESDatenbank eingetragen. Sollte der Unternehmer innerhalb eines Jahres keine innergemeinschaftlichen An oder Verkäufe (IntrastatMeldungen) durchführen, wird er aus dieser Datenbank wieder gestrichen. Sollte der Unternehmer zu einem späteren Zeitpunkt einen innergemeinschaftlichen Ankauf oder Verkauf durchführen wollen, muss er den Antrag für die Aufnahme in das Verzeichnis neu einreichen.
22 % Ordentlicher Mehrwertsteuersatz
Seit 01.10.2013
37
DIE REGISTERSTEUER Die Registersteuer (Imposta di registro) ist bei der Registrierung von Verträgen und Schriftstücken (meist mit vermögensrechtlichem Hintergrund) zu entrichten.
Man unterscheidet zwischen registrierungspflichtigen Akten (z. B. Kaufverträge, Mietverträge, Schenkungsverträge) und einer Registrierung im Verwendungsfall (Schriftstücke, die vor Gericht vorgelegt oder öffentlichen Urkunden beigelegt werden). Um Schriftstücken eine juristische Existenz beziehungsweise ein sicheres Datum zu verleihen, besteht auch die Möglichkeit der freiwilligen Registrierung.
Die Registersteuer wird entweder als Fixbetrag (200 Euro bzw. 67 Euro), prozentuell mit eigenen Steuersätzen, oder als Tarif (für Fahrzeuge) eingehoben.
DIE HYPOTHEKARSTEUER UND DIE KATASTERSTEUER
Die Hypothekar und die Katastersteuer (Imposta ipotecaria und Imposta catastale) kommen vorwiegend bei der Eintragung von registrierungspflichtigen Akten, der Begründung von Hypo theken oder anderen dinglichen Rechten zur Anwendung. Seit dem 01.01.2014 kommen im Regelfall die pauschalen Steuerbeträge von 50 oder 200 Euro zur Anwendung.
DIE STEMPELSTEUERDie Stempelsteuer (Imposta di bollo) ist bei einigen Schriftstücken verpflichtend (z. B. bei notariellen Urkunden, Gesellschaftsbüchern, Zirkularschecks, Quittungen), bei einigen Dokumenten nur im Verwendungsfall. Die Stempel steuer wird entweder als fixe oder als proportionale Steuer eingehoben.
DIE KONZESSIONS GEBÜHR FÜR GESCHÄFTSBÜCHER
Die Konzessionsgebühr (Tassa di concessione governativa) wird vom Staat oder den Regionen eingehoben. Kapitalgesellschaften müssen anstelle der Beglaubigung der Gesellschaftsbücher (z. B. Buch der Gesellschafter, Buch der Hauptversammlungen, Buch des Verwaltungsrates oder Buch des Aufsichtsrates) jährlich eine Pauschalgebühr entrichten. Die Gebühr richtet sich nach der Höhe des Stammkapitals zum 1. Januar eines jeden Jahres und beträgt 309,87 Euro für Gesellschaften mit einem Stammkapital bis zu 516.456,90 Euro und 516,46 Euro für Gesellschaften mit einem Stammkapital über diesem Grenzwert.
Jene Unternehmen, die von der Pauschalgebühr befreit sind (z. B. Personengesellschaften oder Konsortien), müssen für das Anlegen der Gesellschaftsbücher eine Gebühr von 67 Euro je 500 Buchseiten entrichten.
03SÜDTIROL KURZ UND KOMPAKT
UNTERNEHMENSGRÜNDUNG UND -FÜHRUNGDAS ITALIENISCHE STEUERSYSTEM
FÖRDERUNGEN FÜR UNTERNEHMENDIE FINANZIERUNG DES UNTERNEHMENS
ARBEITSMARKT UND ARBEITSRECHTIMMOBILIEN
38
DIE KOMMUNALE IMMOBILIENSTEUER (IMU) UND DIE STEUER AUF KOMMUNALE DIENSTLEISTUNGEN (TASI)
In Italien gelten zwei Arten von kommunalen Steuern: Die Immobiliensteuer IMU (Imposta municipale unica) sowie die Steuer auf kommunale Dienstleistungen TASI (Tassa sui servizi indivisibili, wörtlich: „Steuer auf unteilbare Dienste“).
DIE HANDELSKAMMER GEBÜHR Die Handelskammergebühr ist jährlich innerhalb der Fristen für die Einzahlung der Einkommensteuern zu entrichten.
Die in der ordentlichen Sektion des Handelsregisters eingetragenen Unternehmen (z. B. Personen und Kapitalgesellschaften, Genossenschaften und Konsortien) berechnen die Jahresgebühr anhand eines gestaffelten Tarifs, der auf den Umsatzerlösen des Vorjahres basiert. Einzelunternehmen, die in der ordentlichen Sektion eingetragen sind, zahlen nicht nach Umsatz, sondern einen Fixbetrag von 130 Euro für den Firmensitz.
Die in der Sondersektion des Handelsregisters eingetragenen Einzelunternehmen (Kleinunternehmer, Handwerksunternehmen, landwirtschaftliche Unternehmen) sind zur Zahlung einer festen Gebühr von 57 Euro verpflichtet. Für einfache landwirtschaftliche Gesellschaften beträgt die Jahresgebühr 65 Euro, für einfache nicht landwirtschaftliche Gesellschaften sowie Gesellschaften zwischen Freiberuflern 130 Euro.
Wird die Unternehmenstätigkeit auch mittels Betriebseinheiten ausgeübt, muss für jede Betriebseinheit eine Gebühr entrichtet werden. Diese beträgt 20 % der Handelskammergebühr für den Hauptsitz (mit einer Obergrenze von 130 Euro) und muss an die gebietsmäßig zuständige Handelskammer entrichtet werden.
Für die Betriebseinheiten von Unternehmen mit Hauptsitz im Ausland muss eine Fixgebühr von 71,50 Euro je Betriebseinheit entrichtet werden.
Die Jahresgebühr wird elektronisch mittels Zahlungsvordruck F24 einbezahlt.
GIS statt IMU: Die Gemeindeimmobiliensteuer
Die kommunalen Steuern IMU und TASI werden in Südtirol nicht angewandt: Die Autonome Provinz Bozen hat aufgrund ihrer Gesetz gebungskompetenzen eigene Regelungen für die Immobiliensteuer geschaffen, die von den gesamtstaatlichen Bestimmungen abweichen. Im Jahr 2014 wurde per Landesgesetz die Gemeindeimmobiliensteuer (GIS) eingeführt.
Die GIS müssen unter anderem Eigentümer von Gebäuden und Baugründen, Inhaber von Frucht genuss (also Nießbrauch), Nutzungs, Wohn oder Überbaurechten sowie Leasing nehmer von geleasten Immobilien entrichten.
Der ordentliche Steuersatz beträgt 0,76 % des aufgewerteten Katasterwerts. Die einzelnen Gemeinden können die verschiedenen Hebe sätze innerhalb der gesetzlich festgelegten Rahmen bedingungen erhöhen oder senken. Es sind für die verschiedenen Gebäudekategorien unterschiedliche Steuersätze vorgesehen. Für die Haupt wohnung oder für kinderreiche Familien gibt es weitere Freibeträge.
IN SÜDTIROL
F24
FÖRDERUNGEN FÜR UNTERNEHMEN
04
Unternehmensförderung in Südtirol . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39Förderungen für Forschung und Entwicklung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40Förderungen für die Internationalisierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43Gefördertes Darlehen zur Beschaffung von Liquidität . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44
04
39
UNTERNEHMENS- FÖRDERUNG IN SÜDTIROL
Neben verschiedenen Steuerbegünstigungen auf staatlicher Ebene können Unternehmen eine Reihe von Förderungen in Anspruch nehmen, die das Land Südtirol (die Autonome Provinz Bozen) bereitstellt.
Der Schwerpunkt dieser Fördermaß nahmen liegt zum einen auf Tätigkeiten, die auf Export und Internationalisierung gerichtet sind, zum anderen auf Innova tionsprojekten in Forschung und Entwicklung.
Alle in diesem Kapitel dargelegten Informationen zu den Fördermaßnahmen und die angegebenen Prozentsätze können von Fall zu Fall und je nach Größe des Unternehmens variieren.
04SÜDTIROL KURZ UND KOMPAKT
UNTERNEHMENSGRÜNDUNG UND -FÜHRUNGDAS ITALIENISCHE STEUERSYSTEM
FÖRDERUNGEN FÜR UNTERNEHMENDIE FINANZIERUNG DES UNTERNEHMENS
ARBEITSMARKT UND ARBEITSRECHTIMMOBILIEN
40
EURO
EURO
EURO
Unternehmen, die ordnungsgemäß im Handelsregister eingetragen sind und eine Tätigkeit in Südtirol aufweisen, können um die Förderungen für Forschungs und Entwicklungsprojekte ansuchen. Außerdem können Unternehmen, die sich in der Provinz Bozen ansiedeln wollen, um ein Forschungs oder Entwicklungsprojekt zu realisieren, für Förderungen von Forschungs und Entwicklungsprojekten ansuchen. Voraussetzung ist, dass sie eine entsprechende Vereinbarung für die Ansiedelung von innovativen Unter nehmen mit der Südtiroler Landesverwaltung abschließen.
Wichtig ist in beiden Fällen, dass es sich dabei um innovative Forschungs und Entwicklungsleistungen handelt (z. B. neuartige Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen im Vergleich zum jetzigen internationalen Stand der Technik).
FÖRDERUNGEN FÜR FORSCHUNG UND ENTWICKLUNG
41
ZULÄSSIG FÜR EINE FÖRDERUNG SIND FOLGENDE AUSGABEN:(sofern sie mit dem Projekt im Bereich Forschung und Entwicklung zusammenhängen)
für Ankauf von Rohstoffen und Materialien, die für das Projekt notwendig sind
für Anerkennung von Patenten und anderen industriellen Urheberrechten
für Nutzung von Gebäuden und Grundstücken
für Berater oder Institute, die Zertifizierungen vornehmen
die unmittelbar durch das Forschungs- vorhaben entstehen, als Pauschalförderung im Ausmaß von maximal 15 % der anerkannten Personalkosten
für unternehmensinternes Personal (Angestellte, Forscher, Inhaber, Gesellschafter und Geschäftsführer)
für Ankauf und Betrieb von Gerätschaften und Maschinen, die für das Projekt notwendig sind
04SÜDTIROL KURZ UND KOMPAKT
UNTERNEHMENSGRÜNDUNG UND -FÜHRUNGDAS ITALIENISCHE STEUERSYSTEM
FÖRDERUNGEN FÜR UNTERNEHMENDIE FINANZIERUNG DES UNTERNEHMENS
ARBEITSMARKT UND ARBEITSRECHTIMMOBILIEN
42
FÖRDERUNGSFÄHIGE MASSNAHMEN
MAX. % DER FÖRDERUNG FÜR EINZELGESUCHE*
ZUR FÖRDERUNG ZUGELASSENE TÄTIGKEITEN UND AUSGABEN
GRUNDLAGENFORSCHUNG 100 %
Gefördert werden experimentelle oder theoretische Studien, die
in erster Linie dem Gewinn neuer Erkenntnisse über die Ursa
chen von Phänomenen und beobachtbaren Tatsachen dienen,
ohne dass besondere praktische Anwendungen oder Nutzungen
vorgesehen sind.
INDUSTRIELLE FORSCHUNG 50 – 70 %
Gefördert wird die Gewinnung neuer Erkenntnisse mit dem Ziel,
neue Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen zu entwickeln
beziehungsweise erhebliche Verbesserungen bei bestehenden
Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen zu verwirklichen.
EXPERIMENTELLE ENTWICKLUNG
25 – 45 %
Gefördert werden der Erwerb, die Kombination und die Verwen
dung von bereits vorhandenem wissenschaftlichen, technolo
gischen oder wirtschaftlichen Knowhow mit dem Ziel, Pläne
oder Konzepte für neue, veränderte oder verbesserte Produkte,
Verfahren oder Dienstleistungen zu entwickeln.
DURCHFÜHRBARKEITSSTUDIEN FÜR INNOVATION
50 – 65 %Gefördert werden die Kosten für Durchführbarkeitsstudien zur
Bewertung und Analyse des Potenzials eines Projektes.
GEWERBLICHE SCHUTZRECHTE 50 %Gefördert werden die Kosten für die Anerkennung von Patenten
und anderen industriellen Urheberrechten.
INNOVATIONSBERATUNGS DIENSTE UND INNOVATIONSUNTER-STÜTZENDE DIENSTLEISTUNGEN
60 – 65 %Gefördert werden Beratungskosten für die Einführung oder
Optimierung eines Innovationsprozesses, Analysen zum Unter
nehmenspotenzial, Marktforschung etc.
PROZESS- UND BETRIEBSINNOVATIONEN
50 %Gefördert werden Tätigkeiten, die der Einführung von Prozes
sinnovationen oder Innovationen in der Betriebsorganisation
dienen.
HOCH QUALIFIZIERTES PERSONAL
50 %unter Anwendung der De-minimis-
Regelung
Als hoch qualifiziertes Personal gelten Mitarbeiter mit einem
Mastertitel in einer technischwissenschaftlichen Disziplin oder
einem Doktorat (in oder ausländisch) und mindestens fünfjäh
riger Berufserfahrung in der Branche.
IMPLEMENTIERUNG VON MANAGEMENT SYSTEMEN MIT NATIONAL ODER INTERNATIONAL ANERKANNTER ZERTIFIZIERUNG (ISO, EMAS, OHSAS ...)
15 – 35 %unter Anwendung der De-minimis-
Regelung
Gefördert werden jene Vorhaben, die zu einer international
anerkannten Zertifizierung führen. Es werden nur die Kosten
für die erste Zertifizierung berücksichtigt; die Kosten für ihre
Erneuerung werden nicht gefördert.
* nach vorhergehendem Ansuchen und nur für tatsächlich zulässige Ausgaben
Die in folgenden Tabelle angeführten Informationen sind abhängig von der Größe des jeweiligen Unternehmens.
43
FÖRDERUNGSFÄHIGE MASSNAHMEN
MAX. % DER FÖRDERUNG*
ZUR FÖRDERUNG ZUGELASSENE TÄTIGKEITEN UND AUSGABEN
TEILNAHME AN MESSEN UND VERANSTALTUNGEN
50 %freigestellte Förderung
Zur Förderung zugelassen sind die Grundkosten
für die Teilnahme an Messen und Ausstellungen
(z. B. Miete der Ausstellungsfläche, Standmiete,
Auf und Abbau des Messestands etc.).
MARKTANALYSEN (MARKTFORSCHUNG)
50 %freigestellte Förderung
Es besteht die Möglichkeit, einen Berater mit Studien,
Forschungen und Beratungen zu beauftragen, um
Informationen und Knowhow für die Expansion in
neue Märkte außerhalb Südtirols zu erlangen, und
eine Förderung für diese Kosten zu erhalten. Die
höchste dafür zugelassene Investitionssumme beträgt
20.000 Euro.
MARKTERSCHLIESSUNGS-VORHABEN UND ANPASSUNG VON PRODUKTEN
50 %De-minimis- Förderung
Im Laufe einer Expansion in neue Märkte können
Kosten für Beratungen durch Dritte gefördert werden,
die für Markterschließungsvorhaben und für die
Anpassung von Produkten an neue Zielmärkte
(und deren spezifische Regeln und Bedingungen)
notwendig sind. Maximale Investitionssumme:
40.000 € je Projekt; Zeitraum: maximal 12 Monate.
VERSICHERUNGS- POLIZZEN FÜR EXPORTKREDITE
50 %De-minimis- Förderung
Gefördert werden die Kosten für den Abschluss einer
Versicherungspolizze für Exportkredite für Geschäfte
mit Unternehmen in Ländern außerhalb der EU und
außerhalb der OECD.
* nach vorhergehendem Ansuchen und nur für tatsächlich zulässige Ausgaben
FÖRDERUNGEN FÜR DIE INTERNATIONALISIERUNG
Die in der folgenden Tabelle angeführten Informationen sind abhängig von der Größe des jeweiligen Unternehmens.
04SÜDTIROL KURZ UND KOMPAKT
UNTERNEHMENSGRÜNDUNG UND -FÜHRUNGDAS ITALIENISCHE STEUERSYSTEM
FÖRDERUNGEN FÜR UNTERNEHMENDIE FINANZIERUNG DES UNTERNEHMENS
ARBEITSMARKT UND ARBEITSRECHTIMMOBILIEN
44
GEFÖRDERTES DARLEHEN ZUR BESCHAFFUNG VON LIQUIDITÄT
Mit einem Darlehen aus dem Rotationsfonds des Landes Südtirol können Unternehmen einen einmaligen Beitrag zur Beschaffung von Liquidität erhalten. Dieser beträgt bis zu 50.000 Euro mit einer Tilgungszeit von 7 Jahren, inklusive 2 Jahren Vortilgungszeit. Um dieses Darlehen kann in folgenden Fällen angesucht werden:
KOOPERATIONEN
NEUGRÜNDUNG
BETRIEBS- NACHFOLGE
BETRIEBS- ANSIEDLUNG
in Betriebsgründerzentren in Südtirol
BETRIEBS- ÜBERNAHME
bis zu
50.000 € Darlehen
aus dem Rotationsfond
DIE FINANZIERUNG DES UNTERNEHMENS
05
Grundlagen der Finanzierung in Italien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45Fremdfinanzierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47Kurzfristige Fremdfinanzierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47
Kundenkredit (Anzahlung, Teilzahlung, Vorauszahlung) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47Lieferantenkredit (Kauf auf Ziel) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47Kontokorrentkredit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48Bevorschussung von Bankquittungen (Ri.Ba), Rechnungen und Verträgen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48Factoring . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48Außenhandelsfinanzierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48
Mittel- und langfristige Fremdfinanzierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49Darlehen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49Projektfinanzierung/Bauträgerfinanzierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49Poolfinanzierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49Leasing . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49
Alternative Finanzierungsformen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50Bankgarantien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50Garantiegenossenschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50Venture Capital . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50Minibonds . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50Crowdfunding . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50
Wissenswertes über Finanzierungen und Kredite . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51Beantragung eines Kredites . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51Beantragung eines Kredites bei Investitionen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52
05
45
GRUNDLAGEN DER FINANZIERUNG IN ITALIEN
Der Erfolg eines Unternehmens hängt maßgeblich von einer ausgewogenen Finanzierung ab. Die Aufgaben einer Finanzierung sind die Kapitalbeschaffung und die Liquiditätssicherung. Wichtig ist eine möglichst genaue Planung des Kapitalbedarfs.
Man unterscheidet nach der Herkunft der Mittel zwischen Außen und Innenfinanzierung und aus Sicht der Eigentumsverhältnisse zwischen Eigen und Fremdkapitalfinanzierung:
EIGENKAPITAL FREMDKAPITAL
AUSSENFINANZIERUNG BETEILIGUNGSFINANZIERUNG KREDITFINANZIERUNG
INNENFINANZIERUNG SELBSTFINANZIERUNG RÜCKSTELLUNGEN
Die Beteiligungsfinanzierung ist also sowohl Eigenkapital wie auch Außenfinanzierung: Die Mittel dafür kommen von außerhalb des Unter nehmens, beispielsweise durch die Aufnahme neuer Gesellschafter oder die Ausgabe weiterer Quoten oder Aktien. Im Gegensatz dazu kommt das Kapital für eine Selbstfinanzierung von innerhalb des Unternehmens, zum Beispiel aus Gewinnrücklagen.
05SÜDTIROL KURZ UND KOMPAKT
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FÖRDERUNGEN FÜR UNTERNEHMENDIE FINANZIERUNG DES UNTERNEHMENS
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46
Die Kapitalbeschaffung über einen Kredit ist die häufigste Finanzierungsform für Unternehmen. Wichtig dabei ist: Die Einnahmen aus den Investitionen, die durch den Kredit finanziert werden, müssen die Tilgung und Zinsen übersteigen. Obwohl die Kreditfinanzierung eine Außenfinanzierung ist und die Finanzierung aus Rückstellungen von innen kommt, handelt es sich in beiden Fällen um eine Fremdkapitalfinanzierung. Auch Rückstellungen werden dem Fremdkapital zugerechnet: Man bildet sie für zukünftige, ungewisse Ausgaben, beispielsweise für Abfindungen von Mitarbeitern, latente Steuern oder laufende Prozesse. Den Unternehmen steht das Kapital aus diesen Rückstellungen bis zum Eintreffen des Ereignisses (Kündigung des Mitarbeiters, Urteilsspruch etc.) frei zur Verfügung. In Italien sind Abfindungen für alle Arbeitnehmer (sogenannte Abfertigungen) gesetzlich vorgesehen, weshalb die Finanzierungen aus diesen Rückstellungen für Unternehmen sehr üblich sind.
Eigenkapital und Fremdkapital unterscheiden sich im Wesentlichen durch sechs Merkmale:
ERFOLGSBETEILIGUNG KEINE ERFOLGSBETEILIGUNG
KEINE FESTEN AUSZAHLUNGS ANSPRÜCHE
FESTER ANSPRUCH AUF ZINS- UND TILGUNGSZAHLUNGEN
QUOTENANTEIL NOMINALANSPRUCH
UNBEFRISTETE ÜBERLASSUNG BEFRISTETE ÜBERLASSUNG
HAFTUNG KEINE HAFTUNG
MITWIRKUNGSRECHTE BEI DER UNTERNEHMENSLEITUNG
KEINE MITWIRKUNGSRECHTE BEI DER UNTERNEHMENSLEITUNG
EIGENKAPITAL FREMDKAPITAL
1
2
3
4
5
6
47
1– 4 Jahre
MITTELFRISTIGE Fremd finanzierung
Unterscheidung nach der Zeitdauer der Kreditleistung 1
Jahr
KURZFRISTIGE Fremd finanzierung
4 Jahre
LANGFRISTIGE Fremd finanzierung
FREMDFINANZIERUNG Im Rahmen dieses Leitfadens soll die Außenfinanzierung durch Fremdkapital näher betrachtet werden. Sie befasst sich mit der Kapitalbeschaffung durch Kapitalgeber von außerhalb des Unternehmens.
Unter kurzfristiger Fremdfinanzierung versteht man Finanzierungen mit einer Laufzeit von bis zu einem Jahr. Grundsätzlich sollte damit nur Umlaufvermögen finanziert werden, um kurzfristig die Liquidität zu sichern. Die wichtigsten Möglichkeiten für ein Unternehmen sind folgende:
KURZFRISTIGE FREMDFINANZIERUNG
KUNDENKREDIT (Anzahlung, Teilzahlung, Vorauszahlung)
Ein Unternehmen erhält von seinem Kunden den Kaufpreis oder einen Teil davon schon vor dem Abrechnungszeitpunkt, zum Beispiel bei Großprojekten oder ungenügender Kreditwürdigkeit des Kunden.
LIEFERANTENKREDIT (Kauf auf Ziel)
Ein Unternehmen erhält Lieferungen oder Leistungen, ohne sie sofort zu bezahlen. Dies ist die häufigste Form der kurzfristigen Finanzierung und bis zur vereinbarten Fälligkeit der Rechnung mit keinen zusätzlichen Kosten verbunden. Im deutschsprachigen Raum werden als Anreiz für eine rasche Zahlung häufig Skonti bei sofortiger Zahlung angeboten. Die Ausnutzung dieser Lieferantenskonti ist aus betriebswirtschaftlicher Sicht in der Regel sehr sinnvoll, wird in Italien jedoch kaum angewandt, da hier lange Zahlungsziele üblich sind.
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48
KONTOKORRENTKREDITDer Kontokorrentkredit ist der klassische kurzfristige Kredit. Seine Grundlage ist das Bankkonto korrent, mit dem der tägliche Zahlungsverkehr eines Unternehmens abgewickelt wird. Ein Kontokorrentkredit ist in der Regel sehr flexibel und deswegen ein wichtiges Instrument, um die Zahlungsfähigkeit auch in Zeiten finanzieller Anspannung zu sichern. Dem Unternehmen wird dabei ein Rahmen zugewiesen, innerhalb dessen Zahlungen durchgeführt werden können. Die Höhe richtet sich nach dem kurzfristigen Finanzbedarf des Unternehmens.
BEVORSCHUSSUNG VON BANKQUITTUNGEN (RI.BA), RECHNUNGEN UND VERTRÄGEN
Bei der Bevorschussung von Bankquittungen (Ri.Ba, vom italienischen ricevuta bancaria), Rechnungen und Verträgen geht es darum, noch nicht fällige Kundenforderungen vorzeitig zu kassieren, indem sie bis zur Fälligkeit von der Bank vorfinanziert werden. Das Inkassorisiko bleibt beim Unternehmen. Diese Finanzierungsform ist in Italien sehr stark verbreitet.
FACTORINGEin Unternehmen kann seine Forderungen aus Warenlieferungen oder Dienstleistungen auch an eine FactoringGesellschaft abtreten. Dadurch erhält das Unternehmen das Geld früher und muss sich nicht mehr um das Inkasso kümmern. Einen Teil der Forderung behält die FactoringGesellschaft für ihre Inkassotätigkeit ein. Das Ausfallrisiko kann gegen Bezahlung eines Risikozuschlages an die FactoringGesellschaft übertragen werden.
AUSSENHANDELS FINANZIERUNGDiese kurzfristige Finanzierung beschafft Kapital für Export und Importgeschäfte. Im Außenhandel gibt es Besonderheiten rechtlicher und kultureller Natur; auch ist die gleichzeitige Übergabe von Ware und Geld aufgrund großer Entfernungen nicht möglich. Daher sind spezielle Formen der kurzfristigen Außenhandelsfinanzierung entstanden, die neben der Finanzierung auch der Zahlungs und Leistungssicherung dienen.
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MITTEL- UND LANGFRISTIGE FREMDFINANZIERUNG
DARLEHENEin Darlehen ist eine lang fristige Finanzierung mit periodischen Zins und Tilgungszahlungen. Je nach Art der Sicher stellung unterscheidet man zwischen Chirografar und Hypothekardarlehen.
Einem Chirografardarlehen (Blankokredit) liegen keine besonderen Sicherstellungen zugrunde. Es wird meist nur für mittel fristige Finanzierungen verwendet, wie zum Beispiel für Maschinen oder andere bewegliche Güter. Die Finanzierungskosten sind in der Regel höher, da ein größeres Ausfallrisiko besteht.
Einem Hypothekardarlehen liegen reale Sicherstellungen wie eine eingetragene Hypothek zugrunde. Die Finanzierungen sind in der Regel langfristig gedacht und werden vor allem bei Gebäuden oder Produktionsstätten angewandt.
Die Rückzahlung des Darlehens kann auf unterschiedliche Weise erfolgen: in regelmäßigen Annuitäten, in gleichbleibenden Raten, mit Tilgungssätzen oder mit einer Sonderzahlung am Ende der Laufzeit etc.
PROJEKTFINANZIERUNG/ BAUTRÄGERFINANZIERUNG
Projekt oder Bauträgerfinanzierungen sind Finanzierungsformen für große Investitionsvorhaben (Projekte). Die Rückzahlung der Finanzierungsmittel erfolgt mit den zukünftigen Erträgen (Cashflow).
POOLFINANZIERUNGPoolfinanzierungen werden bei größeren Investitionsvorhaben angewandt, um das Kreditrisiko auf mehrere Banken (Bankenpool) aufzuteilen.
LEASINGDas Leasing kommt als Finanzierungsform für Unternehmen aller Größenklassen infrage. Dabei werden Anlagegüter angemietet und nach einer festgelegten Dauer zum Restkaufpreis übernommen. Normalerweise muss bei Vertragsunterzeichnung eine Anzahlung (ital. maxicanone, wörtlich „große Rate“) geleistet werden. Aufgrund von besonderen Möglichkeiten zur Sicherstellung (Eigentumsvorbehalte) besteht auch für Unternehmen mit schlechterer Bonität die Chance auf eine Finanzierung zu tragbaren Konditionen.
Durch „Sale and lease back“Operationen, auch Rückmietverkäufe genannt, können kurzfristige Liquiditätsschwierigkeiten überwunden werden. Ein Unternehmen verkauft ein Anlagegut, beispielsweise eine Immobilie, an eine Leasinggesellschaft und mietet das verkaufte Objekt über einen vertraglich definierten Zeitraum von dieser wieder „zurück“. Am Ende kann das Unternehmen durch den Restkaufpreis wieder Eigentümer der Immobilie werden.
Mittel und langfristige Finanzierungen haben eine Laufzeit von mehr als einem Jahr und sollten zur Finanzierung von Anlagevermögen verwendet werden. Dabei ist der folgende Grundsatz zu beachten: Die Laufzeit der Finanzierung sollte kürzer sein als die Nutzungsdauer des finanzierten Anlagegutes.
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ALTERNATIVE FINANZIERUNGSFORMEN
BANKGARANTIENMit einer Bankgarantie verpflichtet sich ein Kreditinstitut, für den Ausfall einer vereinbarten Leistung des Kunden einzustehen. Der Gläubiger kann die Auszahlung eines bestimmten Geldbetrages von der Bank verlangen, wenn die Garantiebedingungen erfüllt sind. Die Bankgarantie ist vom zugrunde liegenden Geschäft oder Vertrag losgelöst. Die Bankgarantie ist eine Besicherung, aber kein Zahlungsinstrument.
Eine Bankgarantie kann zur Sicherstellung von Anzahlungen, Lieferungen, Gewährleistungen etc. ausgestellt werden. Durch die Abgabe einer Bankgarantie kann ein Unternehmen seine Liquidität erhöhen, da es keine Geldzahlungen für eine Besicherung einer vertraglichen Leistung entrichten muss.
GARANTIEGENOSSEN-SCHAFTEN
In Südtirol gibt es zwei Garantiegenossenschaften, die Confidi und die Garfidi. Ihre Aufgabe ist die Gewährung von Bürgschaften, um Unternehmen den Zugang zur Kreditfinanzierung zu erleichtern. Die Bürgschaft einer Garantiegenossenschaft dient der Bank als zusätzliche Sicherheit und verhilft dem Unternehmen zu geringeren Sicherstellungen und/oder besseren Konditionen.
VENTURE CAPITALVenture Capital (Wagniskapital) bezeichnet eine Investition, die unter Verlustrisiko zur Finanzierung eines meist jungen Unternehmens (ohne Sicherstellungen) getätigt wird. Es stellt nicht einen Kredit im herkömmlichen Sinne dar, sondern ist mehr als eine Form der Entwicklungshilfe für eine Unternehmensidee zu sehen. Ein Venture Capitalist finanziert ein junges Unternehmen wohl wissend, dass es scheitern und er sein investiertes Geld verlieren könnte. Oft stellen Investoren nicht nur finanzielle Mittel zur Verfügung, sondern auch logistische oder ideelle Unterstützung. Diese Art der Finanzierung ist in Italien noch kaum verbreitet.
MINIBONDSIn den letzten zwei Jahren wurden auch in Italien die gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen, um nichtbörsennotierten Unternehmen den Zugang zum Kapitalmarkt zu ermöglichen. Kleine und mittlere Unternehmen (sogenannte KMU, laut Vorgaben der EUKommission sind dies Kapitalgesellschaften mit mehr als 10 Mitarbeitern, über 2 Mio. Euro Umsatz oder über 2 Mio. Euro Bilanzsumme) können Finanzinstrumente wie Anleihen, Finanzwechsel oder Beteiligungsobligationen ausgeben.
CROWDFUNDINGCrowdfunding ist eine relativ junge Finanzierungsform, die hauptsächlich für kleinere Unternehmen und Startups interessant ist. Das Kapital, um Investitionen zu finanzieren, wird über OnlinePlattformen durch eine große Zahl (engl. crowd) von Kleininvestoren – auch Privatpersonen – aufgebracht. Die Investoren können entweder Beteiligungen am Unternehmen erwerben oder als stille Teilhaber ohne Mitsprache rechte auftreten. In Italien ist diese Möglichkeit der Finanzierung bisher kaum verbreitet: Es sind zwar einige Plattformen entstanden, doch die Finanzierungsform hat sich bisher kaum durchgesetzt.
Neben den herkömmlichen gibt es einige alternative Finanzierungsformen, die aufgrund der Finanz und Bankenkrise für Unternehmen immer interessanter werden. Die zunehmenden Risiken und neuen gesetzlichen Auflagen für Kreditinstitute (z. B. Basel II und III) haben zu ungünstigeren Finanzierungs bedingungen für Unternehmen geführt und die Notwendigkeit neuer Finanzierungsformen erhöht.
51
BEANTRAGUNG EINES KREDITES
Folgende Unterlagen sind erforderlich, wenn ein Unternehmen einen Kredit beantragt:
WISSENSWERTESÜBER FINANZIERUNGENUND KREDITE
Gründungsakt und Statut
Handelskammerauszug
hinterlegte Bilanzen der letzten zwei Jahre samt Bilanzanhang und Lagebericht
Bericht des Kontrollorganes, sofern vorhanden
Zusatzinformationen bei hohen Lagerbeständen oder Baufortschritten
Details zu immateriellen Anlagegütern
Gesellschafterfinanzierungen – Nachrangigkeit und Rückzahlungsmodalitäten klären – Eventuelle Nebenvereinbarungen (patti parasociali)
Zwischenbilanz, falls der Jahresabschluss länger als sechs Monate zurückliegt
bei vereinfachter Buchhaltung eine Kopie der Steuererklärung mit Versandbestätigung
bei Zahlungsziel von mehr als 150 Tagen eine Kunden/Lieferantenliste mit Einzeldaten und Fälligkeit
Informationen zu Auftragssituation und Kundenmanagement (Inkassosystem)
Bestätigung über Steuer und Beitragsrückstände
Übersicht der Bankkredite
Grundbuchs/Katasterauszüge
offizielle Immobilienschätzungen (bei hypothekarischer Besicherung zwingend erforderlich)
Beschluss der Gesellschaftsorgane für die Kreditaufnahme (gemäß der Befugnisse im Gesellschaftsstatut)
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BEANTRAGUNG EINES KREDITES BEI INVESTITIONEN
Bei Investitionen sind folgende Unterlagen zur Beantragung eines Kredits erforderlich:
Grundsätzlich gibt es keine sicheren Zusagen bei Finanzierungen von Investitionsvorhaben durch Kreditinstitute. Die Banken prüfen von Fall zu Fall das jeweilige Investitionsvorhaben und die Möglichkeiten der Besicherung, die ein Unternehmen bieten kann.
Nachweis des Eigenmittelanteils
Kostenschätzung / Kostenvoranschlag
Kaufvorvertrag
Finanzierungsplan
Projektunterlagen (Pläne, technischer Bericht, Baukonzession)
Businessplan der sämtliche betriebswirtschaftlichen und finanziellen Aspekte eines Vorhabens beleuchtet. Basierend auf einer Geschäftsidee müssen im Geschäftsplan die Strategie und die Ziele dargestellt werden, die mit der Produktion, dem Vertrieb und der Finanzierung eines Produktes oder einer Dienstleistung verbunden sind.
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06
Der Arbeitsmarkt in Südtirol . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53Arbeitskräfte in Südtirol . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54Personalregelungen und Vertragsformen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56Einstellung von Mitarbeitern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56Lohnkosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57Sozialabgaben für Unternehmer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57Vertragsformen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58
Unbefristete, abhängige Arbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58Befristeter Arbeitsvertrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58Teilzeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59Job Sharing . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59Leiharbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58Personalentsendung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58Arbeit auf Abruf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59Gelegentliche freiberufliche Mitarbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59Gelegentliche, geringfügige Arbeit mit Voucher-Bezahlung . . . . . . . . . . 59
Lehre . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60Auflösung des Arbeitsverhältnisses . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62
06
53
4,4 %ARBEITSLOSEniedrigste Arbeitslosenquote aller Regionen in Italien
DER ARBEITSMARKT IN SÜDTIROLSüdtirols Arbeitsmarkt ist von politischer Stabilität, hohen Beschäftigungsraten und einem sehr guten wissenschaftlichen und beruflichen Bildungsniveau geprägt.
Dank einer ausgewogenen Wirtschaftsstruktur ist der Südtiroler Arbeitsmarkt sehr stabil. Er besteht aus einer Mischung von Industrie, Handwerk, Landwirtschaft und Dienstleistungen, steht auf einer soliden Basis aus zumeist familiengeführten kleinen und mittleren Unternehmen und kann auf eine finanziell gut ausgestattete öffentliche Verwaltung zählen.
Die Autonome Provinz Bozen zeichnet sich durch eine gut funktionierende Sozialpartnerschaft aus. Dieser ist es unter anderem zu verdanken, dass Südtirol trotz der rigiden Bestimmungen des nationalen Arbeitsrechts eine der niedrigsten Arbeitslosenzahlen und höchsten Erwerbsquoten in Europa aufweist. Südtirols Arbeitslosenquote von 4,4 % (2013, laut Eurostat) ist nicht nur die niedrigste aller Regionen in Italien – die natio nale Arbeitslosenquote beträgt 12,2 % –, sondern sie ist auch deutlich niedriger als der EU28Durchschnitt (10,8 %) und niedriger als die Erwerbslosenquote in Deutschland (5,3 %) und Österreich (4,9 %). Auch die Jugendarbeitslosigkeit war in Südtirol 2013 mit einer Quote von 12,2 % deutlich niedriger als in Italien (40,0 %) und in der EU28 (23,4 %) und nur halb so hoch wie jene der nächsthöheren italienischen Region.
06SÜDTIROL KURZ UND KOMPAKT
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ARBEITSKRÄFTE IN SÜDTIROLDank seiner strategisch günstigen Lage war Südtirol schon immer Treffpunkt der Sprachen und Kulturen: Hier spricht man Deutsch und Italienisch und lebt ganz selbstverständlich mehrere Mentalitäten. Gerade im Business ist das ein unschlagbarer Vorteil.
Südtiroler Arbeitskräfte bewegen sich auf unterschiedlichen Parketts sehr gut, ihre Mischung aus deutscher Verlässlichkeit und Präzision sowie mediterraner Kreativität und Flexibilität ist sehr gefragt. Die Südtiroler Arbeitnehmer verteilen sich relativ gleichmäßig auf die verschiedenen Branchen: 14,6 % der Arbeitskräfte sind etwa im produzierenden Gewerbe tätig, 14,5 % im Handels und Dienstleistungssektor, 11,9 % im Hotel und Gastgewerbe, 10,3 % im Gesundheits und Sozialwesen, 9,5 % im Bildungswesen und 4,4 % in der Landwirtschaft. Nicht nur die jahrhundertealte Geschichte der (Berg)Landwirtschaft, sondern auch eine lange und stolze Handwerkstradition zeichnet Südtirol aus, weshalb Handwerksbetriebe nach wie vor wichtige Arbeitgeber im Land sind. Im Technologiesektor haben sich in den letzten Jahren anhand von starken Forschungs und Entwicklungsleistungen einige Spitzenbranchen herausgebildet, die immer mehr motivierte und hochqualifizierte Arbeitskräfte anziehen: von der Lebensmittelbranche bis hin zur Green Energy und den Alpinen Technologien. Sehr attraktiv für kluge Köpfe aus dem In und Ausland ist neben der hohen Lebensqualität auch Südtirols Netzwerk von Forschungseinrichtungen, zu denen etwa die Europäische Akademie EURAC, das Institut Fraunhofer Italia und das Land und forstwirtschaftliche Versuchszentrum Laimburg zählen.
Auch die 1997 gegründete Freie Universität Bozen, eine dreisprachige Universität, in der die gesamte Lehr und Forschungstätigkeit auf Deutsch, Italienisch und Englisch abgewickelt wird, bereitet neue Generationen auf die Herausforderungen des immer dynamischeren europäischen Arbeitsmarkts vor. An drei Standorten in Südtirol, in Bozen, Brixen und Bruneck sind knapp 3.000 Studierende inskribiert und 105 Dozenten und Forscher beschäftigt.
Die Forschung an der Freien Universität Bozen ist eng mit der Wirtschaft verknüpft. Viele Forschungsprojekte entstehen direkt aus dem Streben nach Innovation der heimischen Unternehmen. Ähnliches gilt für die universitäre Lehre. Die fünf Fakultäten bieten Bachelor und Masterstudiengänge in Wirtschaftswissenschaften, Informatik, Bildungswissenschaften, Naturwissenschaften und Technik sowie Design und Künsten an. Dabei orientieren sich die Curricula stark an den Bedürfnissen der Unternehmen. Ein erklärtes Ziel der Uni Bozen ist es, den Dialog zwischen Universität und Wirtschaft zu fördern und die Studierenden noch während des Studiums mit der Arbeitswelt vertraut zu machen. Dies geschieht durch eine praxisorientierte Lehre und einen eigenen Jobservice. Mit 551 Unternehmen hat die Freie Universität Bozen außerdem ein Praktikumsabkommen abgeschlossen, sodass gute 80 Prozent der Bozner Universitätsabgänger noch während ihrer Studienzeit ein Unternehmenspraktikum absolvieren können. Die Beschäftigungsrate der Studienabgänger der Freien Universität Bozen liegt nach dem ersten Jahr bei über 80 Prozent und ist damit besonders hoch.
FREIE UNIVERSITÄT BOZEN
3.000STUDIERENDEINSKRIBIERT
551PRAKTIKUMSABKOMMEN MIT
105DOZENTEN & FORSCHER
FAKULTÄTENALLGEMEIN
STUDIUM & ARBEITSWELT
NATURWISSENSCHAFTEN & TECHNIK
DESIGN & KÜNSTE
INFORMATIK
WIRTSCHAFTSWISSENSCHAFTEN
BILDUNGSWISSENSCHAFTENUNTERNEHMEN
80 %
STANDORTE
BOZENBRIXENBRUNECK
DEUTSCH ITALIENISCH ENGLISCH
DREISPRACHIGE LEHR- UND FORSCHUNGSTÄTIGKEIT
Dreisprachige, hoch qualifizierte junge Arbeitskräfte mit internationaler Erfahrung und einer guten Vorbereitung auf den Arbeitsmarkt sind für Südtiroler und auch ausländische Unternehmen sehr attraktiv.
DER ABSOLVENTEN können noch während ihrer Studienzeit ein Unternehmens-praktikum absolvieren
BESCHÄFTIGUNGSRATEder Studienabgänger der Freien Universität Bozen nach dem ersten Jahr
80 %
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PERSONALREGELUNGEN UND VERTRAGSFORMEN
EINSTELLUNG VON MITARBEITERN
Das italienische Arbeitsrecht wird von der Verfassung, dem Zivilgesetzbuch, einfachen Gesetzen sowie den Kollektivverträgen (Tarifverträgen) geregelt, die nicht nur auf staatlicher, sondern auch auf lokaler und auf Unternehmensebene abgeschlossen werden. Bevor ein Mitarbeiter eingestellt werden kann, muss der Betrieb eine Reihe von gesetzlichen Vorschriften beachten. Dazu gehören je nach Branche und Tätigkeit verschiedene Kurse sowie Maßnahmen für die Arbeitssicherheit und Gesundheit.
Nachdem der italienische Arbeitsvertrag unterzeichnet ist, müssen verschiedene Eintragungen und Anmeldungen erfolgen:
> Anmeldung des Unternehmens bei der Handelskammer mittels „vereinheitlichter Meldung“ (comunicazione unica)
> Elektronische Anmeldung des Arbeitnehmers beim Amt für Arbeitsmarktbeobachtung einen Tag vor Arbeitsbeginn
Innerhalb des 16. des darauffolgenden Monats muss der Arbeitgeber das Einheitslohnbuch erstellen sowie die Sozialbeiträge und die Lohnsteuer mittels Zahlungsvordruck F24 entrichten.
F24
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AKOSTEN
> Regionale Wertschöpfungssteuer (IRAP): Auf staatlicher Ebene beträgt der IRAPSatz derzeit 3,90 %, in Südtirol 2,68 %. Ab 2015 muss auf unbefristete Arbeitsverhältnisse keine Wertschöpfungssteuer mehr bezahlt werden. Die auf befristete Arbeitsverhältnisse bezahlte IRAP kann in Höhe von 10 % von der Einkommenssteuer des Unternehmens in Abzug gebracht werden.
STEUERN FÜR DAS UNTERNEHMEN
B
SOZIALABGABEN FÜR UNTERNEHMER
LOHNKOSTEN
> Bruttogehalt gemäß Kollektivvertrag (verbindlich). Die Höhe des jeweiligen GrundMindestlohns ist dabei an verschiedene Einstufungsebenen der Mitarbeiter gekoppelt, die je nach Qualifikation und Verantwortung im Betrieb festgelegt sind. Das Bruttogehalt beinhaltet auch die Sozialabgaben und die Lohnsteuern, die nach den progressiven Steuersätzen (23 – 43 %) berechnet und vom Unternehmen monatlich für die Arbeitnehmer einbezahlt werden müssen.
> Zusätzlich steht jedem Arbeitnehmer eine Abfertigung (trattamento di fine rapporto – TFR) zu, die am Ende des Arbeitsverhältnisses ausbezahlt werden muss. Der Bruttolohn dividiert durch circa 13,5 entspricht der Abfertigungsquote eines Jahres. Dazu kommt noch die jährliche Aufwertung, abzüglich der Steuern.
> Unfallversicherung (INAIL): zwischen 0,4 und 10 % des Bruttolohns
> Altersvorsorge (NISF – Rentenfonds): circa 30 – 40 % des Bruttolohns
Der italienische Gesetzgeber sieht für Unternehmer eine verpflichtende Sozialversicherung mit entsprechenden Beitragszahlungen vor. In Italien ist für die Kranken und Rentenpflichtversicherung das Nationale Institut für soziale Fürsorge NISF (auf Italienisch Istituto Nazionale per la Pre-videnza Sociale, kurz INPS) zuständig. Für die verschiedenen Wirtschaftsbereiche und Rechtsformen gibt es unterschiedliche Regelungen:
> Industrie: Inhaber oder Teilhaber von Industrie betrieben müssen sich nicht über das NISF versichern.
> Handwerk: Firmeninhaber, Gesellschafter und Familienmitglieder (Ehepartner, Verwandte bis zum dritten Grad, Verschwägerte bis zum zweiten Grad), die hauptberuflich im Unternehmen tätig sind, müssen sich über das NISF versichern. Die Mitteilung
und Anmeldung beim NISF erfolgt mit einer vereinheitlichten Meldung (comunicazione unica) zeitgleich mit der Anmeldung der Tätigkeit bei der Handelskammer.
> Handel, Dienstleistungen, Gastgewerbe: Firmeninhaber, Handelsvertreter, Gesellschafter und Familienmitglieder (Ehepartner, Verwandte und Verschwägerte bis zum dritten Grad), die hauptberuflich im Unternehmen tätig sind, müssen sich über das NISF versichern. Die Mitteilung und Anmeldung erfolgt auch hier mit einer vereinheitlichten Meldung.
Die Zahlungen der Sozialbeiträge an das NISF erfolgen in vier fixen Raten am 16.05., 20.08. und 16.11. eines jeden Jahres und am 16.02. des Folgejahres.
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06SÜDTIROL KURZ UND KOMPAKT
UNTERNEHMENSGRÜNDUNG UND -FÜHRUNGDAS ITALIENISCHE STEUERSYSTEM
FÖRDERUNGEN FÜR UNTERNEHMENDIE FINANZIERUNG DES UNTERNEHMENS
ARBEITSMARKT UND ARBEITSRECHTIMMOBILIEN
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Das abhängige Arbeitsverhältnis ist die gängigste Form der Beschäftigung und gesetzlich am genauesten geregelt. Der Großteil der Mitarbeiter wird auf unbefristete Zeit und in Vollzeit eingestellt. In Italien gilt üblicherweise die 40StundenWoche, Ausnahmen gibt es für bestimmte Berufsgruppen. In einem unbefristeten Arbeitsvertrag (contratto a tempo indeterminato) kann schriftlich eine Probezeit von maximal sechs Monaten vereinbart werden, innerhalb derer das Arbeitsverhältnis von beiden Seiten jederzeit aufgelöst werden kann. Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses haben Arbeitnehmer Anspruch auf eine Abfertigung (trattamento di fine rapporto – TFR). Der Arbeitgeber muss in der Zeit der Beschäftigung für jedes Jahr eine Rückstellung von ungefähr dem Wert eines Monatsgehaltes bilden.
Eine Personalentsendung (distacco di personale) liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer vom Arbeitgeber vorübergehend einer anderen Rechtsperson zur Verfügung gestellt wird. Einer Entsendung muss ein konkretes wirtschaftliches Interesse zugrunde liegen. Diese Form der Beschäftigung kommt häufig zur Anwendung, wenn Mitarbeiter beispielsweise für Weiterbildungszwecke in andere Unternehmen oder für eine bessere Abstimmung in ein Partnerunternehmen entsandt werden. Die Entsendung kann auch in Teilzeit erfolgen. Der Entsender haftet weiterhin für die Entlohnung und die korrekte rechtliche Behandlung der entsandten Arbeitnehmer.
VERTRAGSFORMEN
UNBEFRISTETE, ABHÄNGIGE ARBEIT
PERSONAL ENTSENDUNG
BEFRISTETER ARBEITS VERTRAG
LEIHARBEIT
1
6
2
5
Mitarbeiter können auch auf befristete Zeit eingestellt werden (contratto a tempo determinato). Nach Ablauf der verein barten Frist wird der Vertrag entweder aufgelöst oder in einen unbefristeten Vertrag umgewandelt. Bei befristeten Arbeitsverträgen sind höhere Sozial abgaben geschuldet, aber bei Um wandlung in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis wird für die gesamte Laufzeit der Differenz betrag der Sozialabgaben rückerstattet.
Seit März 2014 können Unter nehmen Mitarbeiter auch ohne Angabe von Gründen für maximal 36 Monate befristet anstellen, also auch dann, wenn keine technischen, produktionsabhängigen oder organisatorischen Gründe vorliegen. Zuvor waren be fristete Verträge ohne Angabe von Gründen auf 12 Monate begrenzt. Außerdem können befristete Arbeitsverträge seit dem Jahr 2014 bis zu fünf Mal – immer im Rahmen der Obergrenze von 36 Monaten – ver längert werden.
Arbeitskräfteüberlassung oder Leiharbeit (somminist-razione di lavoro) bedeutet, dass nicht der Arbeitgeber derjenige ist, der die Arbeitsleistung in Anspruch nimmt. Eigens dazu ermächtigte Agenturen bieten die Möglichkeit an, Mitarbeiter auf bestimmte oder unbestimmte Zeit zu „leihen“. Zwischen Agentur und Unternehmen wird ein Dienstleistungsvertrag abgeschlossen. Der Mitarbeiter wird von der Agentur entlohnt und verbleibt auch in deren Disziplinargewalt. Der Vorteil für das beschäftigende Unternehmen liegt darin, dass es keine Verpflichtungen arbeitsrechtlicher Natur eingehen muss, abgesehen von den Bestimmungen zur Arbeitssicherheit und der gesamtschuldnerischen Haftung hinsichtlich der Entlohnung und der dafür anfallenden Sozialabgaben.
Um den Bedürfnissen der Wirtschaft nach mehr Flexibilität nachzukommen, werden auch in Italien zunehmend neue Vertragsformen eingeführt. Das italienische Arbeitsrecht wurde 2003 stark reformiert und kennt nun über 40 verschiedene Vertragsarten für die Beschäftigung von Mitarbeitern, die sich in Dauer, Flexibilität und Kosten für den Arbeitgeber unterscheiden.
Im Jahr 2014 hat die italienische Regierung unter dem Ministerpräsidenten Matteo Renzi begonnen, eine Arbeitsmarktreform mit dem Namen „Jobs Act“ umzusetzen, die eine noch größere Flexibilität bei Arbeitsverträgen vorsieht. Unternehmen sollen dadurch dazu animiert werden, neue Arbeitskräfte einzustellen und die Erwerbsquote zu steigern.
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JOB SHARING
ARBEIT AUF ABRUF
TEILZEIT
GELEGENTLICHE FREIBERUFLICHE MITARBEIT
GELEGENTLICHE, GERINGFÜGIGE ARBEIT MIT VOUCHER-BEZAHLUNG
4
7
3
8
9
Im Rahmen eines JobSharingVertrages (lavoro ripartito) verpflichten sich zwei oder mehrere Arbeitnehmer dazu, gemeinsam eine einzige, identische Arbeitsleistung zu erfüllen.
Die Aufteilung des Arbeitsumfanges und der Arbeitsstunden wird von den beteiligten Arbeitskräften selbst entschieden, ist sehr flexibel und kann jederzeit geändert werden. Die Entlohnung richtet sich nach der tatsächlich geleisteten Arbeit des einzelnen Arbeitnehmers.
Unter bestimmten Voraus setzungen ist es möglich, Mitarbeiter auf Abruf zu beschäftigen (lavoro intermittente oder lavoro a chiamata). In diesem Fall wird der Mitarbeiter bei Bedarf gerufen, hat keinen bindenden Stundenplan und muss nur für die tatsächlich geleisteten Stunden entlohnt werden. Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer keine ständige Arbeitstätigkeit und damit verbundene Entlohnung garantieren.
Zur Arbeit gerufene Mitarbeiter müssen vor der Erbringung der Arbeitsleistung dem Arbeitsamt gemeldet werden. Fehlzeiten – wie etwa bei Krankheit oder Unfall – müssen nur dann entlohnt werden, wenn der Mitarbeiter zur Arbeit gerufen worden ist oder gerufen worden wäre. Steuern und Abgaben werden nur auf der Grundlage der tatsächlichen Entlohnung berechnet.
Mitarbeiter können auch mit einem reduzierten Stunden plan eingestellt werden. Dabei verkürzen sich Gehalts und Urlaubsansprüche anteilsmäßig. In Italien wird hinsichtlich Teilzeitarbeit wie folgt unterschieden:
> „Horizontale Teilzeit“: Die tägliche Arbeitszeit wird reduziert
> „Vertikale Teilzeit“: Die Arbeitszeit wird an bestimmten Tagen oder Zeitabschnitten in Vollzeit geleistet
> „Gemischte Teilzeit“: Kombination aus horizontaler und vertikaler Teilzeit
Durch eine flexible Vertragsgestaltung ist es möglich, die Einteilung und Dauer der Arbeitsleistung anzupassen. So kann zum Beispiel eine fixe Arbeitszeit auf einen anderen Zeitabschnitt verlegt oder die Arbeitszeit vorübergehend erhöht werden. Die genauen Vorgehensweisen und Bedingungen über die Einteilung der Arbeitszeit sind in den jeweiligen Kollektivverträgen zu finden.
Eine gelegentliche freiberufliche Mitarbeit (lavoro autonomo occasionale) kann für alle Branchen und Arten von Arbeit in Anspruch genommen werden. Sie ist dann gegeben, wenn kein abhängiges oder weisungsgebundenes Arbeitsverhältnis vorliegt. Die Arbeit muss selbstständig und gelegentlich geleistet werden. Wenn die Vergütung den Betrag von 5.000 Euro im Jahr überschreitet, müssen Sozialabgaben für den gesamten Betrag bezahlt werden.
Sporadische, kleinere (Hilfs)Arbeiten (lavoro accessorio) können mit Wertgutscheinen, sogenannten Vouchers, entlohnt werden, die der Empfänger gegen Bargeld bei einem Postamt, einer Bank oder einem Tabakwarengeschäft einlösen kann. Es wird also kein Lohnstreifen ausgehändigt. Vom Bruttobetrag werden 25 % für Steuern, Sozialabgaben und eine Verwaltungspauschale
abgezogen. Der Empfänger erhält den Nettobetrag ausbezahlt und unterliegt keinen weiteren steuerlichen Verpflichtungen. Das vom Unternehmen an den Empfänger bezahlte Bruttoentgelt darf 2.690 Euro nicht übersteigen. Der Höchstbetrag für den Empfänger liegt unabhängig von der Anzahl der Auftraggeber bei 6.740 Euro brutto.
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Südtirol setzt verstärkt auf eine duale Berufsausbildung, also auf die Ausbildung von Lehrlingen in Schule und Betrieb. Im restlichen Italien hat die betriebliche Berufsausbildung kaum Tradition und stellt eher eine Ausnahme dar. Letzthin hat man auf staatlicher Ebene dieses Manko – vor allem im Hinblick auf die hohe Jugendarbeitslosigkeit in (Süd)Italien – erkannt und erste Schritte eingeleitet, um die italienische Berufsausbildung an das in Südtirol erfolgreich praktizierte duale System heranzuführen.
LEHRE
SCHULEBETRIEB
beugtJugendarbeitslosigkeit
vor
verstärkt duale Berufsausbildung
Die Arbeitsmarktreform von 2014 hat die Reglemen-tierung des Lehrlingsgesetzes auf staatlicher Ebene vereinfacht. Zum Beispiel entfällt für Unternehmen mit bis zu 50 Mit arbeitern die Pflicht, 20 Prozent der Lehrlinge nach Ende der Lehrzeit fest einzustellen. Die verpflichtende öffentliche Schulbildung der Lehrlinge verbleibt im Kompetenzbereich der einzelnen Regionen oder – im Fall Südtirols – der Autonomen Provinz Bozen.
NEU
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Seit dem Jahr 2014 sieht das Lehrlingsgesetz vor, dass Unternehmen Lehrlinge des Typs 1 auch für begrenzte Zeit aufnehmen können, zum Beispiel für Saisonarbeit, sofern die zuständige Region oder Autonome Provinz ein dementsprechend angepasstes Bildungs angebot bereitstellt.
Der Lehrvertrag bezeichnet ein unbefristetes Arbeitsverhältnis zum Zwecke der Ausbildung und Beschäftigung von Jugendlichen. Da weniger die Arbeitsleistung, sondern vielmehr die Erlernung eines Berufes im Vordergrund steht, können Lehrlinge prozentuell niedriger entlohnt werden. Außerdem müssen Sozialbeiträge nur im verminderten Ausmaß einbezahlt werden.
Das Südtiroler Lehrlingsgesetz sieht drei verschiedene Arten von Lehrver trägen vor, die von den Bestimmungen des Kollektivvertrages ergänzt werden:
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NEU
Lehrvertrag zur höheren Berufsbildung und Forschung („Diplomlehre“)
Die dritte Form des Lehrvertrages bietet Personen im Alter von 18 bis 29 Jahren die Möglichkeit, neben der Arbeit in einem Unternehmen einen Abschluss an einer höheren Schule oder einer Universität zu erlangen. Diese Vertragsform kann auch für die Absolvierung von Berufspraktika abgeschlossen werden, die für den Zugang zu geschützten Berufsgruppen erforderlich sind.
Lehrvertrag zum Erreichen einer Berufsspezialisierung („berufsspezialisierende Lehre“)
Diese Form der Ausbildung eignet sich besonders für Betriebe, die Mitarbeiter mit tiefgreifenden Spezialisierungen benötigen. Der Mitarbeiter muss dabei zwischen 18 und 29 Jahre alt sein. Der Ausbildungsplan des Mitarbeiters ist Bestandteil des Arbeitsvertrages und die Ausbildung erfolgt größtenteils im Betrieb oder in Fortbildungskursen. Der Betrieb kann die Ausbildung an seine Erfordernisse anpassen, er muss sich nur an den groben Rahmenbedingungen orientieren, die von den Sozialpartnern vorgegeben sind.
Lehrvertrag zum Erreichen einer beruflichen Qualifikation („traditionelle Lehre“)
Während der sogenannten dualen Ausbildung besucht der Lehrling, der zwischen 15 und 25 Jahren alt sein muss, berufsbegleitend eine Berufsschule. Am Ende steht eine Abschlussprüfung, etwa zur Erlangung des Gesellenbriefes. Die Ausbildung dauert je nach Beruf zwischen drei und vier Jahren. Die Berufsliste und der Ausbildungsrahmen werden von der öffentlichen Hand, zusammen mit den Sozialpartnern festgelegt.
06SÜDTIROL KURZ UND KOMPAKT
UNTERNEHMENSGRÜNDUNG UND -FÜHRUNGDAS ITALIENISCHE STEUERSYSTEM
FÖRDERUNGEN FÜR UNTERNEHMENDIE FINANZIERUNG DES UNTERNEHMENS
ARBEITSMARKT UND ARBEITSRECHTIMMOBILIEN
AUFLÖSUNG DES ARBEITSVERHÄLTNISSES
Bei einem unbefristeten Arbeitsverhältnis kann der Arbeitnehmer sein Arbeitsverhältnis jederzeit auflösen, allerdings sieht der jeweilige Kollektivvertrag verschiedene Kündigungsfristen vor. Der Arbeitgeber kann das Arbeitsverhältnis nur auflösen, wenn ein „triftiger Grund“ (giusta causa – Kündigung aus Disziplinargründen, wenn der Arbeitnehmer sich nicht korrekt verhalten hat) oder ein „gerechtfertigter Grund“ (giustificato motivo – Kündigung aus wirtschaftlichen Gründen, etwa bei Schließung eines Unter nehmenszweiges oder Automatisierung eines Prozesses) vorliegt. Von diesen Einschränkungen ausgenommen sind Führungskräfte und einige wenige andere Arbeitnehmerkategorien.
Bevor ein Unternehmen einem Mitarbeiter aus Disziplinar gründen kündigen kann, muss es ihm eine schriftliche Beanstandung zustellen. Daraufhin hat dieser in der Regel fünf Tage Zeit – außer der Kollektivvertrag sieht eine andere Frist vor – um sein Verhalten zu rechtfertigen. Eine Kündigung ist nur dann gültig, wenn sie schriftlich in Form eines Einschreibebriefes mit Rückantwort erfolgt.
Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses muss dem Amt für Arbeitsmarktbeobachtung innerhalb von fünf Tagen auf elektronische Weise mitgeteilt werden. Bei einer Kündigung oder einer ein vernehmlichen Auflösung des Arbeitsverhältnisses muss diese zudem noch beglaubigt werden.
Seit der Arbeitsmarktreform im Jahr 2015 sind unbefristete Arbeitsverträge wesentlich flexibler und der ehemals sehr strenge Kündigungsschutz wurde gelockert.
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IMMOBILIEN
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Die beste Lage für Ihr Unternehmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63So finden Sie Ihren neuen Standort . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 64
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DIE BESTE LAGE FÜR IHR UNTERNEHMEN
Die größten Gewerbegebiete in Südtirol liegen vor allem an der wichtigen NordSüdAchse entlang der Brennerautobahn: von Sterzing über Brixen und Bozen bis ins Südtiroler Unterland.
Das mit Abstand größte Gewerbegebiet Südtirols befindet sich im Süden der Landes-hauptstadt Bozen. Weitere bedeutende Wirtschaftszentren liegen im Raum Meran mit den Gewerbezonen Sinich und Lana – gut angebunden durch die Schnell straße Meran – Bozen – sowie im Großraum Bruneck im Osten des Landes.
Bau und Gewerbegrund in Südtirol ist äußerst begehrt und aufgrund der geografischen Gegebenheiten des Landes sehr knapp. In dem gebirgigen Land sind weniger als 10 Prozent der Landesfläche überhaupt besiedelbar,
der größte Teil der Flächen liegt über 1.000 Metern Meereshöhe und ist teilweise Hochgebirge oder von Wald bedeckt. Um nicht unbegrenzt bestehende Kulturlandschaften für Gewerbegebiete zu erschließen, hat die Südtiroler Landesregierung den Grundsatz „braun vor grün“ ausgerufen, das heißt: Bestandsnutzung vor Neuausweisung.
BRUNECKA22
MeBo
MERAN
BOZEN
BRIXEN
STERZING
BRENNER
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ARBEITSMARKT UND ARBEITSRECHTIMMOBILIEN
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21 %
Standorte im Liegenschafts portal
13 % 33 %
33 %
BOZEN
ANDERE
MERAN und Umgebung(Teil des Burggrafenamtes)
BRIXEN und Umgebung(Teil des Eisacktals)
SO FINDEN SIE IHREN NEUEN STANDORT
Sie suchen eine Lager oder Produktionshalle, ein Innenstadtbüro, eine Verkaufsfläche oder ein freies bebaubares Grundstück?
Ein nützliches Instrument bei der Suche nach gewerblichen Immobilien ist das Liegenschafts-portal der BLS. Die BLSDatenbank für freie Gewerbeliegenschaften in ganz Südtirol unterstützt Unternehmen dabei, den idealen Standort für eine Betriebsansiedlung zu finden.
Mittlerweile sind im Liegenschaftsportal der BLS über 500 Gewerbeimmobilien gelistet. Damit ist dieses Portal die mit Abstand größte Datenbank für gewerbliche Immobilien in Südtirol. Regionale Schwerpunkte der Liegenschaften in der Datenbank sind die Landeshauptstadt Bozen (knapp 33 %), der Bezirk Burggrafenamt rund um Meran (rund 21 %) und das Eisacktal mit Brixen und Vahrn (über 13 %).
In diesem Portal für gewerbliche Immobilien findet sich eine breite Palette unterschiedlicher Objekte: vom bebaubaren Grundstück über verfügbare Bestandsimmobilien (Büros, Lagerräume, kleine und großflächige Produktionshallen) bis zur Möglichkeit, einen Teil einer bestehenden Halle zu kaufen oder auch nur zu mieten. Für Unternehmen, die für einen begrenzten Zeitraum eine erste Anlaufstelle für ihre Tätigkeit suchen, bietet die BLS Informationen zu CoWorkingSpaces in bezugsfertigen Büro räumen an unterschiedlichen Standorten im Gewerbegebiet Bozen Süd.
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Die Datenbank enthält detaillierte Angaben zu den Liegenschaften, unter anderem:
> Art des Objekts (gesamtes Betriebsobjekt, Produktions oder Lagerhalle, Bürofläche, bebaubares Grundstück, Dienstwohnung)
> Lage: Adresse, Entfernung zur Autobahn, genauer Standort in Google Maps
> Standort: Art der Verwertung, Zweckwidmung, Besitz und Tätigkeitsverhältnisse, Verfügbarkeit
> Fläche und Nutzfläche, Raumhöhe der Halle/Produktionsstätte, Stockwerke und Lifte
> Fotos, Pläne, Schätzgutachten und andere Dokumente
> Angaben zur Infrastruktur
Dank einer engen Zusammenarbeit mit der Südtiroler Maklervereinigung und der italienischen Maklervereinigung F.I.M.A.A. werden auch deren Angebote in der BLSLiegenschaftsdatenbank berücksichtigt. Umgekehrt bietet die BLS jenen Unternehmen, die Liegenschaften zum Verkauf oder zum Vermieten anbieten möchten, über das Immobilienportal eine kostenlose Plattform, auf der sie ihre Immobilie entweder frei sichtbar oder verdeckt schalten können, wobei die BLS im zweiten Fall die notwendige Diskretion zusichert.
IHR ANSPRECHPARTNER
Armin Ragginer
Beratung Liegenschaften
BLS – Business Location Südtirol
T +39 0471 066 637
Sollten Sie für Ihr Unternehmen eine Liegenschaft kaufen oder mieten wollen, können Sie die BLS telefonisch, schriftlich oder persönlich kontaktieren und erhalten dann anhand der individuellen Anforderungen eine Erstinformation über die jeweilige freie Immobilie. Für nähere Informationen oder für eine persönliche Beratung steht Ihnen als Ansprechpartner der BLS Armin Ragginer gerne zur Verfügung.
Das Liegenschaftsportal finden Sie unter der Adresse: www.bls.info/liegenschaftsportal
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ARBEITSMARKT UND ARBEITSRECHTIMMOBILIEN
GLOSSAR
Agentur der Einnahmen: Die Agenzia delle Entrate ist die italienische Steuerbehörde. Sie untersteht der Hauptabteilung für Finanzen (Dipartimento delle Finanze) des Wirtschafts und Finanzministeriums.
Betriebsnachfolge: Unternehmen, deren Eigentum und Führung innerhalb des dritten Verwandtschaftsgrades in gerader Linie übertragen werden. Der Übernehmer muss auf jeden Fall die restlichen Merkmale eines neu gegründeten Unternehmens (siehe unten) aufweisen. Die Übertragung darf nicht länger als sechs Monate vor Einreichdatum des Förderungsantrages zurückliegen. Betriebsübernahme: die Übertragung eines Betriebes aufgrund eines Todesfalles oder eines Rechtsgeschäftes. Der Übernehmer muss auf jeden Fall die restlichen Merkmale eines neu gegründeten Unternehmens (siehe unten) aufweisen. Die Übernahme darf nicht länger als sechs Monate vor Einreichdatum des Förderungsantrages zurückliegen.
Chirografardarlehen: Dieser deutschsprachige Begriff ist vor allem in Südtirol gebräuchlich, weil er direkt aus dem Italienischen übernommen wurde. Er bezeichnet einen ungesicherten Kredit oder Blankokredit, also ein Darlehen ohne Sicherstellungen, wie etwa Hypotheken. Im Italienischen wird diese Form des Darlehens als credito chiro-grafario bezeichnet. Der Begriff kommt vom lateinischen Wort chirografum, das sich wiederum aus den griechischen Wörtern chiro (Hand) und grafo (Schrift, Schreiben) zusammensetzt. Er bezeichnet also wortwörtlich ein Darlehen, das nur durch die verbriefte Unterschrift des Schuldners sichergestellt ist.
De-Minimis-Förderung: Unternehmen können wählen, ob sie Förderungen unter der DeMinimisRegelung oder als freigestellte Förderung erhalten wollen. Diese Wahl muss nicht bei der Antragstellung, aber vor Genehmigung der Förderung erfolgen. In der Regel werden Zuschläge nur auf DeMinimisFörderungen gewährt.Für die DeMinimisFörderung hat die EU einen Höchstbetrag von 200.000 Euro festgelegt, der einem Unternehmen im Dreijahreszeitraum gewährt werden kann. Die EU ist der Ansicht, dass eine Förderung in diesem Ausmaß den Wettbewerb zwischen den Mitgliedsstaaten nicht beeinträchtigen kann und daher nicht als Beihilfe anzusehen ist. Sie darf aber nicht mit anderen Förderungen kumuliert werden.
F24: Der Zahlungsvordruck F24 ist ein Formular, mit dem sämtliche Steuern und Abgaben eingezahlt werden können (z. B. Mehrwertsteuer, Einkommenssteuer, regionale Wertschöpfungssteuer, Sozialversicherungsbeiträge, Gemeindeimmobiliensteuer, Handelskammergebühr etc.). Das Formular kann nur mehr in Ausnahmefällen in Papierform bei Bankinstituten abgegeben werden. Für Unternehmen ist der elektronische Versand verpflichtend. Viele Bankinstitute bieten Zahlungen über F24 über ihr Onlineportal an. Alternativ dazu können die Zahlungen mit einer Vollmacht auch über befähigte Vermittler (z. B. Steuerberater) erfolgen. In bestimmten Fällen, wenn Steuerzahlungen und Steuerguthaben über den Zahlungsvordruck F24 verrechnet werden können, ist nur der elektronische Kanal des befähigten Vermittlers erlaubt, beziehungsweise der Steuerpflichtige müsste die Zahlungen über Fisconline, einer elektronischen Plattform der Agentur der Einnahmen (www.agenziaentrate.gov.it/) abwickeln.
Freigestellte Förderung: Für die freigestellte Förderung hat die EU keinen Höchstbetrag festgelegt, dafür aber nach Unternehmensgröße, differenzierte Höchstprozentsätze. So zum Beispiel darf bei materiellen Investitionen die Förderung für ein kleines Unternehmen in der Regel nicht mehr als 20 % betragen, die Förderung für ein mittleres Unternehmen nicht mehr als 10 % und ein Großunternehmen erhält gar keine freigestellten Förderungen.
Handelskammer (eigentlich „Handels, Industrie, Handwerks und Landwirtschaftskammer“): Die italienischen Handelskammern sind autonome Körperschaften öffentlichen Rechts und vertreten – ähnlich den Industrie und Handelskammern in Deutschland oder der Wirtschaftskammer in Österreich – jeweils auf Provinzebene die Interessen der Wirtschaft, betreiben Wirtschaftsforschung und erbringen Förderleistungen und Dienstleistungen für Unternehmen vor Ort. Dazu zählen Bereiche wie Weiterbildung, Unternehmensgründung und nachfolge, Absatzförderung, Innovationsservices und die Schiedsgerichte. Darüber hinaus haben die italienischen Handelskammern behördliche Kompetenzen wie die Führung des Handelsregisters, die Registrierung von Patenten und Marken oder die Ausstellung von Außenhandelsdokumenten. Für Südtirol ist die Handelskammer Bozen zuständig.
Katasterwert: Der Kataster oder Steuerwert einer Immobilie ist die Bemessungsgrundlage für Erbschafts und Schenkungssteuern sowie – nur beim Kauf von Wohnimmobilien und damit verbundenen Liegenschaften – von Register, Hypothekar und Katastersteuern. Die Berechnung des Katasterwerts ergibt sich aus der Anzahl und Größe der Katasterräume (m2) sowie aus der Schätzung des Werts der Immobilie je nach ihrer Zweckbestimmung und dem Gebiet, in dem sie sich befindet.Der Katasterwert kann auf der Website der staatlichen Katasteragentur eingesehen werden, indem man folgende Informationen angibt: die Steuernummer; die Provinz, in der sich die Immobilie befindet; Katasterdaten wie z. B. Abteilung, Grundbuchblatt und Parzelle der Immobilie im Grund oder Gebäudekataster.
Neugründung von Unternehmen (für IRAP-Befreiung): In den Kriterien zur Anwendung der IRAPBegünstigung ist festgelegt, dass als „neu gegründetes Unternehmen“ die Tätigkeit eines Steuerpflichtigen anzusehen ist, sofern dieser in der IRAPErklärung der fünf vorangegangenen Steuerperioden in der Übersichtstabelle IR keinen erwirtschafteten Produktionswert in Südtirol ausgewiesen hat.Außerdem wird in folgenden Fällen von einer neuen Tätigkeit ausgegangen:
a) wenn das Unternehmen bisher in Südtirol noch keine Tätigkeit ausgeübt hat,
b) wenn die neue Tätigkeit im Handelsregister durch einen neuen ATECOKodex (ATECO ist die italienische Variante der europäischen Systematik der Wirtschaftszweige NACE) ersichtlich wird, den das Unternehmen bisher nicht hatte,
c) wenn die neue Tätigkeit im Handelsregister durch eine neue Tätigkeitsbeschreibung ersichtlich wird, die das Unternehmen bisher nicht hatte.
Neugründung von Unternehmen (für Innovationsförderung): Unter Neugründern versteht man Unternehmen oder Konsortien zwischen Unternehmen, die in den letzten 24 Monaten vor Einreichdatum des Förderungsantrages ihre Tätigkeit aufgenommen haben. Diese Begrenzung erhöht sich für Selbstständige auf 5 Jahre ab Aufnahme der Tätigkeit oder, falls günstiger, ab Eintragung in das vorgesehene Berufsverzeichnis des jeweiligen Freiberuflers. Nicht als neues Unternehmen eingestuft wird:a) ein Unternehmen, wenn der Un
ternehmensinhaber, Freiberufler, Selbstständige oder (bei Kapitalgesellschaften) jene Gesellschafter, die insgesamt mehr als 25 % der Quoten besitzen, oder (bei einfachen Kommanditgesellschaften) mehr als ein Drittel der Komplementäre, oder (bei Personengesellschaften) mehr als ein Drittel der Gesellschafter in den fünf Jahren vor Beginn der neuen Tätigkeit bereits eine selbstständige Tätigkeit ausgeübt haben. Diese Beschränkungen gelten nicht für die Konsortien zwischen Unternehmen;
b) die Übernahme eines bestehenden Unternehmens samt Übertragung des Eigentums, eine Betriebsnachfolge samt Übertragung des Eigentums oder die bloße Änderung der Betriebsbezeichnung;
c) eine Betriebsauflösung und die darauffolgende Gründung eines neuen Betriebes durch dieselbe Person oder durch die Mehrheit der Inhaber, beziehungsweise eine betriebliche Änderung (z. B. Austritt eines Gesellschafters aus einer Gesellschaft und gleichzeitige Gründung einer Einzelfirma, Umänderung einer Einzelfirma in eine Gesellschaft u. ä.), wenn der entsprechende Förderantrag später als 24 Monate ab Tätigkeitsbeginn des vorhergehenden Unternehmens eingereicht wird.
Prozessinnovation: Umsetzung einer neuen oder wesentlich verbesserten Produktions oder Vertriebsmethode, einschließlich wesentlicher Änderungen in den Techniken, den Gerätschaften oder der Software. Nicht als Innovationen gelten geringfügige Änderungen oder Verbesserungen, sowie eine Steigerung der Produktions oder Dienstleistungskapazitäten durch zusätzliche Produktions oder Logistiksysteme, die den bereits verwendeten sehr ähnlich sind. Rotationsfonds: Der Rotationsfonds ist ein Finanzierungsinstrument, um Südtiroler Unternehmen zu fördern. Es handelt sich dabei um begünstigte Darlehen für Unternehmensinvestitionen, die von bestimmten Bankinstituten gewährt werden können. Die privatöffentliche Mischfinanzierung des Fonds – das Land beteiligt sich mit bis zu 80 % am Kapital, während die Banken den Restbetrag stellen – verhilft dem Unternehmer zu einer Zinsvergünstigung bei Leasing oder Darlehensverträgen.
IMPRESSUM© Business Location Südtirol · Alto AdigeBozen 2015
Idee: Business Location Südtirol · Alto Adige
Layout: Büro X, Wien, www.buerox.at
Redaktion, Übersetzung, Lektorat, Korrektur:Ex Libris Genossenschaft, Bozenwww.exlibris.bz.it
Inhaltliche Beratung und Datenüberprüfung:PSP Peintner Seidner & Partner, Bozenwww.pspbz.it& Consage GmbH, Bozenwww.consage.it
Druck:Longo, Bozenwww.longo.mediaPrinted in Italy
Business LocationSüdtirol · Alto AdigeDompassage 1539100 BozenItalien
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