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GHS – Neue Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien Information für Kontraktoren der BASF SE am Standort Ludwigshafen Stand: Mai 2014 BASF SE 2014

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Page 1: GHS – Neue Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien Information für Kontraktoren der BASF SE am Standort Ludwigshafen Stand: Mai 2014  BASF SE 2014

GHS – Neue Einstufung und Kennzeichnung von ChemikalienInformation für Kontraktoren der BASF SE am Standort Ludwigshafen

Stand: Mai 2014 BASF SE 2014

Page 2: GHS – Neue Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien Information für Kontraktoren der BASF SE am Standort Ludwigshafen Stand: Mai 2014  BASF SE 2014

Bisherige Kennzeichnung von Gefahrstoffen

Bislang werden 10 Gefahrensymbole zur Kennzeichnung von Gefahrstoffen verwendet

Informationen zu besonderen Gefahren sind in den R-Sätzen beschrieben, z.B.

R 21 Gesundheitsschädlich bei Berührung mit der HautR 35 Verursacht schwere Verätzungen

Sicherheitsratschläge werden in den S-Sätzen gegeben, z.B.S 15 Vor Hitze schützenS 22 Staub nicht einatmen

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Anpassung des nationalen Gefahrstoffrechts bis 2015(Gefahrstoffverordnung, Technische Regeln für Gefahrstoffe und weitere Regelwerke)

Weltweit einheitliches System zur Einstufung und Kennzeichnungvon ChemikalienUN-GHS (Globally Harmonized System)

Weltweit einheitliches System

Umsetzung in der EU durch CLP-Verordnung Classification, Labelling and Packaging of Substances and Mixturesseit 20. Januar 2009 in Kraft, es gibt Übergangsfristen

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http://visibleearth.nasa.gov

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Übergangsfristen der CLP-Verordnung

Einstufung und Kennzeichnung beim Inverkehrbringen Stoffe (z.B. Aceton, Toluol) werden bereits seit dem 01.12.2010

nach den neuen Regelungen eingestuft und gekennzeichnet

Gemische (z.B. Farben, Lacke, Klebstoffe, Reinigungsmittel) müssen spätestens ab dem 01.06.2015 nach dem neuen System eingestuft und gekennzeichnet werdenGemische, die zu diesem Zeitpunkt schon im Handel sind und noch mit dem bisherigen System gekennzeichnet sind, dürfen noch bis zum 01.06.2017 abgegeben werden

Innerbetriebliche Kennzeichnung (z.B. Rohrleitungen) Termin der Umstellung legt der jeweilige Betrieb fest

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Auswirkung der Übergangsfristen

Als Folge der Übergangsfristen können am Arbeitsplatz Produktemit alter oder neuer Kennzeichnung vorhanden sein

Weitere Informationen in der Bekanntmachung zu GefahrstoffenBekGS 408 Anwendung der GefStoffV und TRGS mit dem Inkrafttreten der CLP-Verordnung

07.05.2014

VorsichtVerwechslungsgefahr!

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Schau hin!

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Was ändert sich?

Bezeichnung der besonderen Gefahren R-Sätze

Gefahrenhinweise H-Sätze(Hazard Statements)

SicherheitsratschlägeS-Sätze

Sicherheitshinweise P-Sätze(Precautionary Statements)

15 Gefährlichkeitsmerkmale 28 Gefahrenklassenunterteilt in GefahrenkategorienCLP

10 Gefahrensymbole

Ergänzt mit einem Signalwort:Gefahr oder Achtung

CLP

CLP

CLP

Neu Neu

Neu

9 Gefahrenpiktogramme

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Bezeichnungen der neuen Gefahrenpiktogramme

GHS03Flamme über einem Kreis

GHS04Gasflasche

GHS05Ätzwirkung

GHS06Totenkopf mit gekreuzten Knochen

GHS07Ausrufezeichen

GHS08Gesundheitsgefahr

GHS09Umwelt

GHS01Explodierende Bombe

GHS02Flamme

Je nach Schwere der Gefahr wird ein Signalwort zugeordnet:Gefahr (bei schwerwiegender Gefahrenkategorie)

Achtung (bei weniger schwerwiegender Gefahrenkategorie)

Neu

NeuNeu

07.05.2014 7

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Einfaches Beispiel

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R 34Verursacht Verätzungen

Gefahr

H 314Verursacht schwere

Verätzungen der Haut undschwere Augenschäden

Piktogramm

Signalwort

H-Satz

Neue Einstufung Kein einfacher Austausch Symbol gegen Piktogramm

CLP

Im neuen System: keine Kennbuchstaben!

(E, F+, F, O, T+, T, C, Xn, Xi, N)

Im neuen System: Keine

Gefahren-bezeichnung

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Inhalt des KennzeichnungsetikettsBeispiel Methanol

Methanol

EG-Nr. 200-659-6

Muster-Firma – 98765 Musterstadt – Tel. 49(0)5555/30-2222

LeichtentzündlichGiftig beim Einatmen, Verschlucken und Berührung mit der Haut.Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken.Behälter dicht geschlossen halten.Von Zündquellen fernhalten – Nicht rauchen.Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzkleidung tragen.Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt hinzuziehen (wenn möglich dieses Etikett vorzeigen).EG-Kennzeichnung Methanol

Index-Nr. 603-001-00-X

Gefahr

Muster-Firma – 98765 Musterstadt – Tel. 49(0)5555/30-2222

Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar.Giftig bei Verschlucken.Giftig bei Hautkontakt.Giftig bei Einatmen.Schädigt die Organe (Zentrales Nervensystem, Sehnerv).Von Hitze/Funken/offener Flamme/heißen Oberflächen fernhalten. Nicht rauchen.Behälter dicht verschlossen halten.Schutzhandschuhe und Augen-/Gesichtsschutz tragen.BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit reichlich Wasser und Seife waschen.BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen: Kein Erbrechen herbeiführen. Sofort GIFTINFORAMTIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.Unter Verschluss lagern.

Produktname

Name, Anschrift undTelefonnummerdes Herstellers

Gefahrenpiktogramme

Gefahren-undSicherheits-hinweise

Signalwort07.05.2014 9

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Was ist noch wichtig?

Sicherheitsdatenblätter für Stoffe und Gemische (sofern bereits nach neuem System eingestuft) enthalten bis zum 01.06.2015 alle Informationen zu alter und neuer Einstufung

Die neuen Regeln für die Einstufung können zu veränderten Einstufungen und Kennzeichnung führen (z.B. Anzahl der Piktogramme)

Die Kennzeichnung nach Transportrecht (Gefahrgut) wird wie bisher verwendet

z.B:

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Was ist im eigenen Betrieb zu tun?

Unterweisung der Mitarbeiter über Grundlagen des neuen Systems

Wenn neu gekennzeichnete Produkte geliefert werden:

Überprüfung: Handelt es sich noch um dasselbe Produkt? Anpassung der Betriebsanweisungen auf Grundlage des neuen

Sicherheitsdatenblatts Überprüfung der Gefährdungsbeurteilung

– Änderung als Folge von GHS:bisherige Schutzmaßnahmen in der Regelweiterhin ausreichend

– bei Erkenntnissen über neue Gefährdungen:ggf. Anpassung der Schutzmaßnahmen

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Mach mit!

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Auswirkungen in BASF SE

Umstellung der Einstufung und Kennzeichnung von BASF Produkten auf das neue System entsprechend den Übergangsfristen

Umstellung der innerbetrieblichen Kennzeichnung erfolgt nach und nach

Erlaubnisscheine Rubrik C „Abzusichernde Gefährdungen“

Weitere Dokumente wurden und werden an das neue System angepasst

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Weitere Informationen

Berufsgenossenschaften, z.B.

BG RCI http://www.bgrci.de/fachwissen-portal/start/gefahrstoffe/ghs/

BG Bau http://www.bgbau.de/gisbau/fachthemen/ghs

BG ETEM https://www.bgetem.de/medien-service/interaktiv-lernmodule-sicherheit-und-gesundheit-am-arbeitsplatz/gefaehrliche-stoffe/globales-harmonisiertes-system-ghs

Napo-Filme http://www.napofilm.net/de

BAuA Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

Bekanntmachung zu Gefahrstoffen 408http://www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Gefahrstoffe/TRGS/Bekanntmachung-408.html

REACH-CLP Helpdesk der Bundesbehördenhttp://www.reach-clp-helpdesk.de/reach/de/Startseite.html

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