ghs – neue einstufung und kennzeichnung von chemikalien information für kontraktoren der basf se...
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GHS – Neue Einstufung und Kennzeichnung von ChemikalienInformation für Kontraktoren der BASF SE am Standort Ludwigshafen
Stand: Mai 2014 BASF SE 2014
Bisherige Kennzeichnung von Gefahrstoffen
Bislang werden 10 Gefahrensymbole zur Kennzeichnung von Gefahrstoffen verwendet
Informationen zu besonderen Gefahren sind in den R-Sätzen beschrieben, z.B.
R 21 Gesundheitsschädlich bei Berührung mit der HautR 35 Verursacht schwere Verätzungen
Sicherheitsratschläge werden in den S-Sätzen gegeben, z.B.S 15 Vor Hitze schützenS 22 Staub nicht einatmen
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Anpassung des nationalen Gefahrstoffrechts bis 2015(Gefahrstoffverordnung, Technische Regeln für Gefahrstoffe und weitere Regelwerke)
Weltweit einheitliches System zur Einstufung und Kennzeichnungvon ChemikalienUN-GHS (Globally Harmonized System)
Weltweit einheitliches System
Umsetzung in der EU durch CLP-Verordnung Classification, Labelling and Packaging of Substances and Mixturesseit 20. Januar 2009 in Kraft, es gibt Übergangsfristen
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http://visibleearth.nasa.gov
Übergangsfristen der CLP-Verordnung
Einstufung und Kennzeichnung beim Inverkehrbringen Stoffe (z.B. Aceton, Toluol) werden bereits seit dem 01.12.2010
nach den neuen Regelungen eingestuft und gekennzeichnet
Gemische (z.B. Farben, Lacke, Klebstoffe, Reinigungsmittel) müssen spätestens ab dem 01.06.2015 nach dem neuen System eingestuft und gekennzeichnet werdenGemische, die zu diesem Zeitpunkt schon im Handel sind und noch mit dem bisherigen System gekennzeichnet sind, dürfen noch bis zum 01.06.2017 abgegeben werden
Innerbetriebliche Kennzeichnung (z.B. Rohrleitungen) Termin der Umstellung legt der jeweilige Betrieb fest
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Auswirkung der Übergangsfristen
Als Folge der Übergangsfristen können am Arbeitsplatz Produktemit alter oder neuer Kennzeichnung vorhanden sein
Weitere Informationen in der Bekanntmachung zu GefahrstoffenBekGS 408 Anwendung der GefStoffV und TRGS mit dem Inkrafttreten der CLP-Verordnung
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VorsichtVerwechslungsgefahr!
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Schau hin!
Was ändert sich?
Bezeichnung der besonderen Gefahren R-Sätze
Gefahrenhinweise H-Sätze(Hazard Statements)
SicherheitsratschlägeS-Sätze
Sicherheitshinweise P-Sätze(Precautionary Statements)
15 Gefährlichkeitsmerkmale 28 Gefahrenklassenunterteilt in GefahrenkategorienCLP
10 Gefahrensymbole
Ergänzt mit einem Signalwort:Gefahr oder Achtung
CLP
CLP
CLP
Neu Neu
Neu
9 Gefahrenpiktogramme
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Bezeichnungen der neuen Gefahrenpiktogramme
GHS03Flamme über einem Kreis
GHS04Gasflasche
GHS05Ätzwirkung
GHS06Totenkopf mit gekreuzten Knochen
GHS07Ausrufezeichen
GHS08Gesundheitsgefahr
GHS09Umwelt
GHS01Explodierende Bombe
GHS02Flamme
Je nach Schwere der Gefahr wird ein Signalwort zugeordnet:Gefahr (bei schwerwiegender Gefahrenkategorie)
Achtung (bei weniger schwerwiegender Gefahrenkategorie)
Neu
NeuNeu
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Einfaches Beispiel
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R 34Verursacht Verätzungen
Gefahr
H 314Verursacht schwere
Verätzungen der Haut undschwere Augenschäden
Piktogramm
Signalwort
H-Satz
Neue Einstufung Kein einfacher Austausch Symbol gegen Piktogramm
CLP
Im neuen System: keine Kennbuchstaben!
(E, F+, F, O, T+, T, C, Xn, Xi, N)
Im neuen System: Keine
Gefahren-bezeichnung
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Inhalt des KennzeichnungsetikettsBeispiel Methanol
Methanol
EG-Nr. 200-659-6
Muster-Firma – 98765 Musterstadt – Tel. 49(0)5555/30-2222
LeichtentzündlichGiftig beim Einatmen, Verschlucken und Berührung mit der Haut.Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken.Behälter dicht geschlossen halten.Von Zündquellen fernhalten – Nicht rauchen.Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzkleidung tragen.Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt hinzuziehen (wenn möglich dieses Etikett vorzeigen).EG-Kennzeichnung Methanol
Index-Nr. 603-001-00-X
Gefahr
Muster-Firma – 98765 Musterstadt – Tel. 49(0)5555/30-2222
Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar.Giftig bei Verschlucken.Giftig bei Hautkontakt.Giftig bei Einatmen.Schädigt die Organe (Zentrales Nervensystem, Sehnerv).Von Hitze/Funken/offener Flamme/heißen Oberflächen fernhalten. Nicht rauchen.Behälter dicht verschlossen halten.Schutzhandschuhe und Augen-/Gesichtsschutz tragen.BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit reichlich Wasser und Seife waschen.BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen: Kein Erbrechen herbeiführen. Sofort GIFTINFORAMTIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.Unter Verschluss lagern.
Produktname
Name, Anschrift undTelefonnummerdes Herstellers
Gefahrenpiktogramme
Gefahren-undSicherheits-hinweise
Signalwort07.05.2014 9
Was ist noch wichtig?
Sicherheitsdatenblätter für Stoffe und Gemische (sofern bereits nach neuem System eingestuft) enthalten bis zum 01.06.2015 alle Informationen zu alter und neuer Einstufung
Die neuen Regeln für die Einstufung können zu veränderten Einstufungen und Kennzeichnung führen (z.B. Anzahl der Piktogramme)
Die Kennzeichnung nach Transportrecht (Gefahrgut) wird wie bisher verwendet
z.B:
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Was ist im eigenen Betrieb zu tun?
Unterweisung der Mitarbeiter über Grundlagen des neuen Systems
Wenn neu gekennzeichnete Produkte geliefert werden:
Überprüfung: Handelt es sich noch um dasselbe Produkt? Anpassung der Betriebsanweisungen auf Grundlage des neuen
Sicherheitsdatenblatts Überprüfung der Gefährdungsbeurteilung
– Änderung als Folge von GHS:bisherige Schutzmaßnahmen in der Regelweiterhin ausreichend
– bei Erkenntnissen über neue Gefährdungen:ggf. Anpassung der Schutzmaßnahmen
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Mach mit!
Auswirkungen in BASF SE
Umstellung der Einstufung und Kennzeichnung von BASF Produkten auf das neue System entsprechend den Übergangsfristen
Umstellung der innerbetrieblichen Kennzeichnung erfolgt nach und nach
Erlaubnisscheine Rubrik C „Abzusichernde Gefährdungen“
Weitere Dokumente wurden und werden an das neue System angepasst
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Weitere Informationen
Berufsgenossenschaften, z.B.
BG RCI http://www.bgrci.de/fachwissen-portal/start/gefahrstoffe/ghs/
BG Bau http://www.bgbau.de/gisbau/fachthemen/ghs
BG ETEM https://www.bgetem.de/medien-service/interaktiv-lernmodule-sicherheit-und-gesundheit-am-arbeitsplatz/gefaehrliche-stoffe/globales-harmonisiertes-system-ghs
Napo-Filme http://www.napofilm.net/de
BAuA Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Bekanntmachung zu Gefahrstoffen 408http://www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Gefahrstoffe/TRGS/Bekanntmachung-408.html
REACH-CLP Helpdesk der Bundesbehördenhttp://www.reach-clp-helpdesk.de/reach/de/Startseite.html
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