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Antragstellung Agrarförderung 2017
Herzlich willkommen zur Veranstaltung
Was ist neu?
Antragstellung 2017
1. Zahlungsansprüche
2. Antragsverfahren 2017 – Neuerungen/ Änderungen
3. Sonstige Informationen zur Antragstellung 2017
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Zahlungsansprüche Nutzung und Einzug in die nationale Reserve
❙ Einzug von ZA in die nationale Reserve bei zweimaliger Nichtnutzung:
in zwei aufeinanderfolgenden Jahren nicht alle ZA aktiviert
Einzug ZA in entsprechendem Umfang in die nationale Reserve
Nutzung oder Nichtnutzung eines bestimmten einzelnen ZA ist
irrelevant
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Zahlungsansprüche Nutzung und Einzug in die nationale Reserve
❙ Einzug von ZA kann nur dann vermieden werden, wenn mindestens in
jedem zweiten Jahr alle ZA aktiviert werden.
❙ gilt unabhängig davon, ob zwischenzeitlich ZA übertragen (verkauft
oder verpachtet) wurden
d. h. die Vormerkung der Anzahl erstmalig nicht aktivierter ZA
verbleibt in der ZID immer beim Verursacher
Übertragen werden grundsätzlich „frische“ ZA, d. h. ZA, die im
Vorjahr (2016) als aktiviert galten.
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2015: 100 ha beihilfefähige Fläche = 100 ZA zugewiesen
2016: 90 ha beihilfefähige Fläche; 100 ZA auf ZID-Konto
90 ZA aktiviert/ 10 ZA erstmalig nicht genutzt
2017
a)
95 ha Fläche/ 100 ZA
b)
85 ha Fläche/ 100 ZA
c)
10 ZA verkauft;
85 ha Fläche/ 90 ZA
• 95 ZA aktiviert
• 5 ZA zweimal nicht
genutzt = Einzug
• 95 ZA verbleiben
• 85 ZA aktiviert
• 10 ZA zweimal nicht
genutzt = Einzug
• 90 ZA verbleiben
• 5 ZA als erstmalig
nicht genutzt
vorgemerkt
• 85 ZA aktiviert
• 5 ZA zweimal nicht
genutzt = Einzug
• 85 ZA verbleiben
Zahlungsansprüche Nutzung und Einzug in die nationale Reserve
Merksätze
❙ Wenn 2016 nicht alle ZA aktiviert wurden, müssen 2017
zwingend alle ZA aktiviert werden, um den Einzug in die
nationale Reserve zu vermeiden.
❙ ZA-Konto kann durch rechtzeitige Übertragung von ZA vor dem
Schlusstermin der Antragstellung entsprechend angepasst
werden
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Zahlungsansprüche – geschätzte Werte 2017 und 2018
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❙ Ab 2019 bundesweit einheitliche ZA- Werte
❙ Quelle: Bekanntmachung des BMEL vom 16.11.2016 (u.a. nachrichtliche
Unterrichtung über den geschätzten Wert der Zahlungsansprüche für die
Basisprämie 2017 und 2018, veröffentlicht im Bundesanzeiger am 25.11.2016
Region 2017 2018
Sachsen 183,19 179,56
Brandenburg 164,85 170,44
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Antragsverfahren 2017 - Termine
Antragstermin 15. Mai 2017
Antragsänderungstermin 31. Mai 2017
Antragsfristende/
Antragsänderungsfristende 9. Juni 2017
Ende der 25-
Kalendertage-
Frist
letzter Tag für Änderungen im
Rahmen Precheck
(Vorabprüfung)
19. Juni 2017
Ende der 35.
Kalendertage-
Frist
Antragsverfahren 2017 - Termine
❙ Bis zum 31. Mai 2017 können (ohne Abzüge und Sanktionen)
Änderungen an Flächen (Kürzung und Erhöhung) vorgenommen und
einzelne neue Flächen hinzugefügt werden.
❙ Ab 01. Juni sind Flächenvergrößerungen verspätungsrelevant
Das gilt auch für die Geometrie – Geometrieerweiterung/ Lücken
füllen führt zur Verspätung bzw. Verfristung!
Vom 1. bis 9. Juni 2017 führen Flächenvergrößerungen bei den
betroffenen Schlägen zu Kürzungen von 1 % je Werktag,
gerechnet ab dem 01.06.
Ab 10. Juni 2017 führen Flächenvergrößerungen bei den
betroffenen Schlägen zur Schlagverfristung (keine Beihilfe für
betroffene Schläge)
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Antragsverfahren 2017 - Termine
Merksätze:
Antragsänderungen mit Flächenerweiterungen und/oder einzelnen
neuen Schlägen sind bis 31.05. uneingeschränkt zulässig, danach
sind Flächenerhöhungen verspätungsrelevant.
Ab 01.06. sind Veränderungen bei den Flächen nur nach unten
(Flächenkürzung) ohne Folgen möglich.
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Antragsverfahren 2017
❙ Antragsänderungen bis zum 19.06.17 wie im Vorjahr immer mit
kompletten Antragspaket inclusive Datenbegleitschein
❙ Neu: ab der 1. Antragsänderung wird mit dem Datenbegleitschein
eine zusätzliche Übersicht zu den abgegebenen Änderungen erzeugt
(bezieht sich immer auf den ersten Export Amt)
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Antragsverfahren 2017
❙ Übersicht geänderte/ gelöschte Schläge (+EFA)
kann bei erneuter Antragsabgabe wegen Änderungen mit im Amt
abgegeben werden
Sinnvoll, wenn nicht alle vorgenommenen Änderungen übernommen
werden sollen; dann Anhaken durch Antragsteller erforderlich,
andernfalls wird Komplettpaket übernommen
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Antragsverfahren 2017
❙ Neu:
Maßstab 1:500 bei Arbeit mit Antrags-CD
Überschreitungen der Feldblockgrenze bis 100 m2 (Summe)
werden automatisch an der Feldblockgrenze abgeschnitten
Bei Überschreitung > 100 m2 wie 2016: automatischer
Korrekturpunkt (KP) wird gesetzt, wenn Frage zum Abschneiden
an der FB-Grenze mit „nein“ beantwortet wird.
KP mit eindeutigem Text versehen
Abweisung bei „Zuppelei“
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Antragsverfahren 2017 Importieren von „Amtsdaten“
1. Stammdaten
2. GIS-Daten Vorjahr
Wie 2015/2016 Ebene Vorjahresschläge AMT
Neu: EFA Vorjahr AMT (EFA-Streifen aus 2016)
Nachbarschläge Vorjahr (neue Zuordnungsregel)
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Antragsverfahren 2017 Importieren von „Amtsdaten“
❙ Definition Nachbar geändert/ erweitert:
auch alle Schläge, die innerhalb eines Puffers von 50 Metern zu
eigenen Schlägen vorliegen (über FB-Grenze hinaus), werden
als Nachbarschlag eingestuft
damit werden auch Überlappungen, die über die Feldblockgrenze
hinausgehen, angezeigt
❙ Neu: Bei Überlappungsprüfung Schläge (eigene aktuelles Jahr und
Nachbar Vorjahr) Abschneiden bereits von Beginn an möglich
❙ Neu: Auflösen von Überlappungen mit Nachbarschlägen ist einzeln
möglich
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Antragsverfahren 2017 Importieren von „Amtsdaten“
❙ Geringfügige Abweichungen bestehen zwischen
Flächeninhalt der Geometrien vom Amt (Ebene Vorjahresschläge
AMT) und
Alphanumerischem Wert (festgestellte Fläche) aus Bescheid
bzw. übergebenem Flächenverzeichnis 2016
immer dann, wenn:
Verwaltungs- oder Vorortkontrolle 2016: festgestellte
Flächenabweichung lag innerhalb Schlagtoleranz Schlagtoleranz = Umfang gemessene Fläche (m) x 0,50 m : 10.000
Extrapolierte Schläge bei VOK-Betrieben 2016 vorliegen (hochgerechnete Ergebnisse der gemessenen Stichprobe 2016)
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Antragsverfahren 2017 Importieren von „Amtsdaten“
❙ Anzeige im Info- Teil Bearbeitungsfenster Flächenverzeichnis 2017:
derzeit wird bei Schlagfläche Vorjahr immer der Antragswert 2016
angezeigt
gewollt war: Anzeige Kontrollwert 2016 (wenn vorhanden), sonst
Antragswert 2016
❙ Korrektur ggf. über ein Update
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Antragsverfahren 2017 - Precheck
❙ Neue Importoption: Importieren von Nachbarschaftsschlägen
(aktuelles Jahr)
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Antragsverfahren 2017 - Precheck
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❙ Welche Daten werden importiert?
❙ Antragsgeometrien der/des Nachbarn (aktuelles Jahr)
❙ Voraussetzung: Antragsteller und Nachbar müssen bereits einen
Antrag abgegeben haben - Status: Hashcode geprüft
❙ Neu: GIS-Zwischenschicht wird quasi sofort aktualisiert
(2016 über Nacht)
Antragsverfahren 2017
Ökologische Vorrangflächen (EFA)
❙ EFA-Kataster
enthält Geometrien zeitlich stabiler flächiger EFA-Elemente
2016 Beginn mit KUP-Flächen und geförderten
Erstaufforstungsflächen
ab 2017 dazugekommen: Geometrien der CC-relevanten LE auf
Ackerland (z.T. noch nicht vollständig)
Neu: EFA-LE sind ab 2017 flächig zu erfassen
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Antragsverfahren 2017- Landschaftselemente als
Ökologische Vorrangflächen (EFA)
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Neues Werkzeug: EFA-LE in
Antragsebene kopieren
Antragsverfahren 2017- Landschaftselemente als
Ökologische Vorrangflächen (EFA)
❙ Liegt für ein EFA-LE-Element im EFA-Kataster 2017 noch keine
Geometrie vor
Digitalisierung über Werkzeug „EFA-Element zeichnen“
❙ erforderlichen Referenzinformation (FLEK, EFA-Typ) für die Anlage
EFA müssen dann in der Anlage EFA manuell erfasst werden
❙ Kopierfunktion aus Infofenster möglich (rechter Mausklick)
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Antragsverfahren 2017
❙ EFA-Streifen
Vorjahres-EFA- Streifen können in Antragsebene kopiert werden
Neuerfassung geht über Digitalisierung einer Linie
+ Breitenangabe
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Antragsverfahren 2017
❙ Ebene potentielles DGL:
enthält Schläge, die seit 2012 (oder später beginnend)
ununterbrochen mit einer der folgenden Kulturen bebaut sind:
422,424,433,591,859
5 Jahre lang pot. DGL (im 6. Jahr wieder mit einem der Codes
beantragt) DGL
❙ Ausnahme: 591 als EFA-Brache unterbricht DGL-Entstehung, wenn
kein Umgehungstatbestand vorliegt
❙ Vorsicht: Umgehungstatbestände!
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Antragsverfahren 2017
❙ Prüfung Umgehungstatbestände DGL-Entstehung, wenn:
EFA-verpflichtet und EFA-Brache-Anteil am Ackerland > 10%
EFA-befreit, aber EFA-Brache angegeben ( z.B. Betriebe bis15
ha AL, Befreiung wegen hohem Anteil Gras/ Grünfutter)
Gesamt-Ökos oder Kleinerzeuger mit EFA-Brache
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Antragsverfahren 2017 - Ebene potentielles DGL
❙ Neu: nicht mehr Ansaatjahr, sondern Zähljahr wird angezeigt
kann über Schaltfläche „Info“ angesehen werden
1. Klick auf Schaltfläche „Info“
2. Schlag anklicken
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Antragsverfahren 2017 Ebene potentielles DGL
❙ Zähljahr einblenden:
Rechtsklick Ebene Pot-DGL
Eigenschaften: Textlabel/ Felder/ Zähljahr auswählen
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Antragsverfahren 2017
Flächen in anderen Bundesländern
❙ Wie 2016:
Erfassung wie in den Vorjahren nicht GIS-gestützt
Übernahme von (alphanumerischen) Vorjahresdaten-Daten
möglich
Antragsteller muss Feldblockskizze (FSBK) in Papier für diese
Flächen abgeben (Ausnahme: FBSK liegen aus den Vorjahren
vor und es gab keine Änderung an Feldblock u./o. Schlag)
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Antragsverfahren 2017 Flächen in anderen Bundesländern
❙ Neu: für Antragsteller mit Flächen in Brandenburg (BB)
❙ BB führt geobasierten Antrag über den Web-Client BB2017 ein
❙ keine Progamm- CD zur Antragstellung
❙ Antragsteller mit Betriebssitz außerhalb von BB , aber mit
Flächen in BB müssen sich auf diesem Web –Client anmelden,
um Feldblockskizzen zu erzeugen
❙ Zugang erhält man über zuständige Behörde in BB
Voraussetzung: Stammdaten müssen dort erfasst sein
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Antragsverfahren 2017 Flächen in anderen Bundesländern
❙ Ausblick 2018
Bundeslandübergreifend wird GIS-basierter Antrag eingeführt
Antragsteller mit Flächen in anderen Bundesländern digitalisieren
ihre Flächen mit der Antragssoftware des Belegenheitslandes
Abgabe „Antrag“ im Belegenheitsland
Datenaustausch über ZID (Antragsdaten)
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Antragsverfahren 2017 Flächen in anderen Bundesländern
Ausblick 2018
PreCheck erfolgt im Belegenheitsland (Wer Antragsteller informiert,
muss noch geklärt werden)
alle flächenbezogenen Prüfungen im Rahmen VWK/VOK erfolgen
ebenfalls im jeweiligen Belegenheitsland!
Datenaustausch über ZID (Kontrolldaten)
Bescheid erstellt Betriebssitzland
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Antragsverfahren 2017 2. Säule – Ökologisch/Biologischer Landbau (RL ÖBL/2015)
❙ erhöhte Einführungsprämien für Betriebe in Umstellung für maximal zwei
Jahre (bei Erstmeldung als ökologischer Betrieb ab 2017)
❙ keine Begrenzung der Neuantragstellung ÖBL und keine Begrenzung der
Flächenzugänge
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Prämiengruppe Beibehaltung / Betriebe
nach der „Umstellung“
Erhöhte Einführungsprämie
„Umstellung“
Ackerland 230 EUR/ha 330 EUR/ha
Grünland 230 EUR/ha 330 EUR/ha
Anbau von Gemüse 413 EUR/ha 935 EUR/ha
Dauer-, Obst- und
Baumschulkulturen 890 EUR/ha 1.410 EUR/ha
Antragsverfahren 2017 2. Säule - AUK
❙ Aussteuerung RL Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUK) -
Ausgangslage
Inanspruchnahme AUK-Programm hat Erwartungen übertroffen
deutlicher Anstieg der Anzahl Antragsteller sowie des
Flächenumfanges bei einzelnen Vorhaben, insbesondere bei
Blühflächen auf Ackerland von 2015 zu 2016
Aussteuerungsmaßnahmen für Antragstellung ab 2017 notwendig
2. ÄA EPLR am 07.10.2016 offiziell bei KOM eingereicht -
Genehmigung am 22.11.2016 erfolgt
http://www.smul.sachsen.de/foerderung/3531.htm
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Antragsverfahren 2017 2. Säule - AUK
❙ Ab 2017 gelten für Flächenzugänge bei der Beantragung von
Vorhaben nach AUK diverse Beschränkungen
❙ Details dazu im Internet unter
http://www.smul.sachsen.de/foerderung/3313.htm
„Merkblatt zur Antragstellung und Durchführung von Vorhaben
der Richtlinie Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen“
„Hinweisblatt Flächenkorridor“
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Antragsverfahren 2017 2. Säule - AUK
Antragsteller mit bestehenden Verpflichtungen in AUK
❙ Verpflichtungen für rotierende Vorhaben auf Ackerland und
Grünland – AL.2, AL.5a, AL.5d, AL.6b, AL.7, GL.5e
Flächenzu- und -abgänge von bis zu max. 20 % Korridor +/-
20 %
akzeptiert Begünstigter die Anpassung nicht, endet Verpflichtung
bei entsprechender Kennzeichnung im Antrag ohne
Rückforderung S. 62/63 Antragsbroschüre bzw.
Hinweisblatt
Sanktionsfreier Ausstieg nur einmalig 2017 möglich
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Antragsverfahren 2017 2. Säule - AUK
Antragsteller mit bestehenden Verpflichtungen in AUK
❙ Verpflichtungen für ortsfeste Vorhaben auf Ackerland –
AL.1, AL.5b, AL.5c und AL.6a
keine neuen Schläge, keine Flächenerweiterungen bestehender
Schläge
Ausnahme:
Anpassung Schlaggeometrie durch Feldblockpflege auf
Grund Korrekturpunkt (KP)
|14.03.2017| H. Stange LfULG, ISS Großenhain 36
Antragsverfahren 2017 2. Säule - AUK
Antragsteller mit bestehenden Verpflichtungen in AUK
❙ Verpflichtungen für ortsfeste Vorhaben auf Grünland –
GL.1a-c, GL.2a-h, GL.3, GL.4a-b GL.5a-d
keine neuen Schläge, keine Flächenerweiterungen bestehender
Schläge
Ausnahmen:
Anpassung Schlaggeometrie durch Feldblockpflege auf
Grund Korrekturpunkt (KP)
neu entstandene UN-Feldblöcke
Anpassung Schlaggeometrie durch Pflege Förderkulisse auf
Grund Korrekturpunkt Naturschutz (KPN)
|14.03.2017| H. Stange LfULG, ISS Großenhain 37
Antragsverfahren 2017 2. Säule - AUK
Antragsteller mit bestehenden Verpflichtungen in AUK
❙ Beantragung neuer AL-Vorhaben (rotierend und nicht rotierend)
grundsätzlich nicht zulässig
❙ Beantragung neuer GL-Vorhaben (rotierend und nicht rotierend)
zulässig
|14.03.2017| H. Stange LfULG, ISS Großenhain 38
Antragsverfahren 2017 2. Säule - AUK
Antragsteller mit bestehenden Verpflichtungen in AUK
❙ Weiterhin immer möglich:
Aufstieg innerhalb GL.1
Vorhabenwechsel aus naturschutzfachlichen Gründen im
Einzelfall
Übernahme von Verpflichtungen bei rotierenden und ortsfesten
Vorhaben
|14.03.2017| H. Stange LfULG, ISS Großenhain 39
Antragsverfahren 2017 2. Säule - AUK
Antragsteller ohne Verpflichtungen in AUK und in AuW (UM alt)
❙ Antragstellung von Vorhaben auf Grünland (rotierend und nicht
rotierend) unbegrenzt möglich (entsprechend der Förderkulisse)
❙ Antragstellung von Vorhaben auf Ackerland grundsätzlich nicht
möglich
Antragsteller mit Alt-Verpflichtungen in AuW/2007 Teil A (UM alt)
❙ Antragstellung von Vorhaben Ackerland und Grünland unbegrenzt
möglich (Grünland entsprechend der Förderkulisse) unmittelbar nach
Auslaufen der Alt-Verpflichtung AuW
|14.03.2017| H. Stange LfULG, ISS Großenhain 40
Antragsverfahren 2017 2. Säule – Ausgleichszulage in benachteiligten Gebieten
❙ Neuabgrenzung benachteiligtes Gebiet in Sachsen ab 2018 geplant
❙ Rechtliche Grundlage VO (EU) 1305/2013 (ELER-VO), Art. 31+32
(+ Anhang III)
❙ Information an Landwirte (Flyer, Internet)
Liste der benachteiligten Gemarkungen zeitnah unter
http://www.smul.sachsen.de/foerderung/126.htm
|14.03.2017| H. Stange LfULG, ISS Großenhain 41
Antragsverfahren 2017 2. Säule – Ausgleichszulage in benachteiligten Gebieten
|14.03.2017| H. Stange LfULG, ISS Großenhain 42
Vergleich Kulisse
RL AZL/2015
mit Kulisse AZL
ab 2018
RL AZL/2015 AZL ab 2018
Stufe (AL/GL)
EUR/ha*
Stufe (AL/GL)
EUR/ha*
1 Berggebiete 134
1
Benacht. Agrarzone 1 ≥ 800 m ü. NN oder
ab 600 bis 800 m ü. NN und
EMZ ≤ 21
105 2
Benacht. Agrarzone 2 (ab 600 bis 800 m ü. NN
und EMZ ≤ 21)
103
3
Benacht. Agrarzone 3 (ab 600 bis 800 m ü. NN
und EMZ über 21
oder unter 600 m ü. NN
und EMZ unter 30)
77 2
Benacht. Agrarzone 2 (ab 600 bis 800 m ü. NN und
EMZ über 21
oder unter 600 m ü. NN und
EMZ unter 30)
75
4 Benacht. Agrarzone 4 (unter 600 m ü. NN und
EMZ ≥ 30)
63 3 Benacht. Agrarzone 3 (unter 600 m ü. NN und EMZ
≥ 30)
50
* Prämie bis 85 Hektar
Budget: 16,8 Mio. EUR/a
Antragsverfahren 2017 2. Säule – Ausgleichszulage in benachteiligten Gebieten
|14.03.2017| H. Stange LfULG, ISS Großenhain 43
Antragsverfahren 2017 2. Säule – Ausgleichszulage in benachteiligten Gebieten
❙ AZL 2018
kein Fruchtartenausschluss mehr (auch Intensivkulturen sind
dann AZL-berechtigt)
AZL für Flächen in benachbarten Bundesländern (BB, BY, ST,
TH)
Übergangszahlungen i .H. v. 25 EUR/ha für herausfallende
Gebiete sind vorgesehen (Phasing-out)
|14.03.2017| H. Stange LfULG, ISS Großenhain 44
Sonstige Informationen zur Antragstellung 2017
❙ Einführung der Fernerkundung
❙ 2017 wird in Sachsen die Vor-Ort-Kontrolle (VOK) weitestgehend mit
Fernerkundung durchgeführt
❙ Ausnahme Handauswahlen und gesetzte „gelbe-Karte-Betriebe (hier
weiter klassische Kontrollen)
❙ Feststellung der Flächengröße in der Regel über die Interpretation
von Satellitenbildern
❙ in bestimmten Fällen ergänzend trotzdem Prüfbesuch der Mitarbeiter
des FBZ/ISS erforderlich
|14.03.2017| H. Stange LfULG, ISS Großenhain 45
|14.03.2017| H. Stange LfULG, ISS Großenhain 46
Sonstige Informationen zur Antragstellung 2017
❙ Neue Luftbild-CDs (Befliegung 2015) für die Bereiche 1 bis 5
❙ für die Bereiche 11 sowie 13 bis 16 Luftbilder aus Befliegung 2014
❙ für die Bereiche 6 bis 10 sowie 12 Luftbilder aus Befliegung 2013
❙ „Allerneueste“ Bilder für die Bereiche 6 bis 10 sowie 12 aus
Befliegung 2016 stehen im InveKoS Online-GIS zur Verfügung
http://www.smul.sachsen.de/gis-online/ (Anmeldung mit BNR 15 +
PIN)
|14.03.2017| H. Stange LfULG, ISS Großenhain 47
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit !
|14.03.2017| H. Stange LfULG, ISS Großenhain 48