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Hochwasserrisikomanagement und Überschwemmungsgebiete
Kurt Augustin- Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz -
Hochwasserrisikomanagement und Überschwemmungsgebiete
Überblick über die Anforderungen und Stand der Umsetzung
Hochwasserrisikomanagement und Überschwemmungsgebiete15.04.2014 2
Hochwasserrisikomanagement (HWRM)Was bedeutet Hochwasserrisikomanagement?AnforderungenStand der Umsetzung
Festsetzung von ÜberschwemmungsgebietenRechtsgrundlagenpraktische UmsetzungTermineProbleme
Inhalt
Hochwasserrisikomanagement und Überschwemmungsgebiete15.04.2014 3
Hochwasserrisikomanagement
Was bedeutet Hochwasserrisikomanagement?
Rechtlicher Rahmen
Richtlinie 2007/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken(Hochwasserrisikomanagementrichtlinie)
Abschnitt 6 „Hochwasserschutz“ des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (§§ 72-81 Wasserhaushaltsgesetz -WHG)
Kapitel 9 „Sicherung des Hochwasserschutzes und der dazu erforderlichen Anlagen“ des Brandenburgischen Wassergesetzes (§§ 95-102 BbgWG)
Hochwasserrisikomanagement
Abstraktes Ziel (gemäß Hochwasserrisikomanagementrichtlinie)
Verringerung der hochwasserbedingten nachteiligen Folgen, für
- menschliche Gesundheit- Umwelt (z.B. Gebiete, die zur Trinkwassergewinnung genutztwerden oder bedeutende Naturschutzgebiete, die durch eineMobilisierung von Schadstoffen aus überfluteten Industrie-anlagen bedroht wären)
- Kulturerbe- wirtschaftliche Tätigkeiten (einschl. Sachwerte)
Was bedeutet Hochwasserrisikomanagement?
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Hochwasserrisikomanagement und Überschwemmungsgebiete
HWRM – Zyklus
Vermeidung (Vorsorge)
Schutz
HW-Ereignis
Wiederaufbau
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Hochwasserrisikomanagement
Was bedeutet Hochwasserrisikomanagement?
Hochwasserrisikomanagement
Anforderungen
Hochwasserrisikomanagement ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Es ist ein Beitrag von verschiedensten Akteuren auf
unterschiedlichen Ebenen notwendig, um die Ziele des Hochwasserrisikomanagements zu erreichen.
Wasserwirtschaft
Bereitstellung von fachlichen GrundlagenBau und Unterhaltung von HochwasserschutzanlagenKoordinierung der Hochwasserrisikomanagementplanungen
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Hochwasserrisikomanagement
Stand der Umsetzung
Aufgabe
Vorläufige Bewertung des HochwasserrisikosHochwassergefahren- und HochwasserrisikokartenHochwasserrisikomanagementpläne in Arbeit
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Hochwasserrisikomanagement
Stand der Umsetzung
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Beispiel
Hochwassergefahren-karte Schwarze Elster (HQ100-Szenario) für den BlattschnittTK 4446-SW
Hochwasserrisikomanagement
Stand der Umsetzung
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Beispiel
Hochwasserrisikokarte Schwarze Elster (HQ100-Szenario) für den BlattschnittTK 4446-SW
Hochwasserrisikomanagement
Ausblick HWRM-Pläne
bis Ende 2015: Aufstellung von Hochwasserrisikomanagement-plänen auf Ebene der (nationalen) Flussgebietseinheiten
FGE Elbe FGE OderUntersetzung auf Landesebene (BB) durch Maßnahmenplanungen (9 Teileinzugs-gebiete 16 Bearbeitungsgebiete)
Auftraggeber ist das Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (LUGV)
Bearbeitungsmaßstab 1:10.000
15.04.2014 10Hochwasserrisikomanagement und Überschwemmungsbiete
Hochwasserrisikomanagement
Stand der Umsetzung
Aufgaben Wasserwirtschaft
Vorläufige Bewertung des HochwasserrisikosHochwassergefahren- und HochwasserrisikokartenHochwasserrisikomanagementpläne in Arbeit
Bau und Sanierung von Hochwasserschutzanlagen
laufend
Festsetzung von Überschwemmungsgebieten
in Arbeit
15.04.2014 11Hochwasserrisikomanagement und Überschwemmungsbiete
Hochwasserrisikomanagement
Hochwasserrisikomanagement (HWRM)Was bedeutet Hochwasserrisikomanagement?AnforderungenStand der Umsetzung und Ausblick
Festsetzung von ÜberschwemmungsgebietenRechtsgrundlagenpraktische UmsetzungTermineProbleme
15.04.2014 12Hochwasserrisikomanagement und Überschwemmungsbiete
Überschwemmungsgebiete
Bundesweite Legaldefinition
Überschwemmungsgebiete sind Gebiete
• zwischen oberirdischen Gewässern und Deichen oder Hochufern
• sonstige Gebiete, die bei Hochwasser eines oberirdischen Gewässers überschwemmt oder durchflossen werden
• Gebiete, die für Hochwasserentlastung oder Rückhaltung beansprucht werden.
(§ 76 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG))
15.04.2014 13Hochwasserrisikomanagement und Überschwemmungsbiete
Überschwemmungsgebiete
Im Land Brandenburg:
Als bereits festgesetzte Überschwemmungsgebiete geltenGebiete zwischen oberirdischen Gewässern und Deichen oder Hochufern (Vorländer).
(§ 100 Abs. 1 Satz 1 BbgWG)
15.04.2014 14Hochwasserrisikomanagement und Überschwemmungsbiete
Überschwemmungsgebiete
Im Land Brandenburg:
Neu werden als Überschwemmungsgebiet festgesetzt
• die Gebiete, bei einem hundertjährlichen Hochwasserereignis überschwemmt oder durchflossen werden
• die Hochwasserschutzräume von Talsperren und Rückhaltebecken, Flutungspolder
(§ 100 Abs. 1 Satz 2 BbgWG)15.04.2014 15Hochwasserrisikomanagement und Überschwemmungsbiete
Überschwemmungsgebiete
Die Festsetzung erfolgt durch öffentliche Bekanntmachung der Karten, in denen die Überschwemmungsgebiete dargestellt sind.
(§ 100 Abs. 2 Satz 2 BbgWG)
Zuständig:
Das für die Wasserwirtschaft zuständige Mitglied der Landesregierung – Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (MUGV)
15.04.2014 16Hochwasserrisikomanagement und Überschwemmungsbiete
Überschwemmungsgebiete
Schutzvorschriften für festgesetzte Überschwemmungsgebiete
Untersagt ist u.a.
• die Ausweisung von neuen Baugebieten in Bauleitplänen oder sonstigen Satzungen
• die Errichtung oder Erweiterung baulicher Anlagen
… und noch vieles andere mehr … (§ 78 Abs. 1 Nrn. 1 – 9 WHG)
Ausnahmen von den Schutzvorschriften sind an zahlreiche eng gefasste Voraussetzungen gebunden (§ 78 Absätze 2 – 4 WHG)
15.04.2014 17Hochwasserrisikomanagement und Überschwemmungsbiete
Überschwemmungsgebiete
Auslegungsverfahren:
Vor der Bekanntmachung sind Entwürfe der Karten während der Dauer eines Monats bei der Wasserbehörde und den betroffenen Gemeinden auszulegen.
(§ 100 Abs. 3 BbgWG)
15.04.2014 18Hochwasserrisikomanagement und Überschwemmungsbiete
Überschwemmungsgebiete
Möglichkeit zur Stellungnahme:
• Innerhalb von 2 Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist
• Schriftlich bei der unteren Wasserbehörde
(§ 100 Abs. 3 BbgWG)
15.04.2014 19Hochwasserrisikomanagement und Überschwemmungsbiete
Überschwemmungsgebiete
Umgang mit den Stellungnahmen:
• Weiterleitung an MUGV (ggf. mit eigenem Votum der UWB)
• MUGV beteiligt LUGV bei der Abklärung fachlicher Fragen
• Abschließende Prüfung (insbesondere juristischer Fragen) durch MUGV
• Ggf. Überarbeitung der Karten• Erforderlichenfalls neues Auslegungsverfahren
15.04.2014 20Hochwasserrisikomanagement und Überschwemmungsbiete
Überschwemmungsgebiete
Änderung der Grenzen des geplanten Überschwemmungsgebietes nur bei festgestellten fachlichen Fehlern der Grenzziehung – nicht zur Konfliktvermeidung!
Bei den Schutzbestimmungen gilt der gesamte Katalog des § 78 Abs. 1 WHG
15.04.2014 21Hochwasserrisikomanagement und Überschwemmungsbiete
Überschwemmungsgebiete
Informationsveranstaltungen
Vor der Auslegung der Karten erfolgen in den betroffenen Regionen unter Leitung des MUGV Info-Veranstaltungen für die interessierte Öffentlichkeit. Die betroffenen Ressorts werden informiert.
15.04.2014 22Hochwasserrisikomanagement und Überschwemmungsbiete
Überschwemmungsgebiete
Folgende Flächen werden (voraussichtlich) als Überschwemmungsgebiete festgesetzt:
• Die im Verfahren der hydronumerischen stationären Modellierung ermittelten Flächen
• Diese Flächen entsprechen den in den seit dem 22. Dezember 2013 im Internet in den Gefahrenkarten (§ 74 WHG) veröffentlichten bei HQ 100 überschwemmten Gebieten
• Das gilt nicht für die Havel und die Elbe im Landkreis Prignitz! (Hier wurden die in den Gefahrenkarten dargestellten bei HQ 100 überschwemmten Gebiete im Verfahren der horizontalen Ausspiegelungermittelt. Dies ergibt teilweise deutlich zu große Gebiete. Für eine instationäre hydronumerische Modellierung müssen noch umfangreiche Daten erhoben werden. Die Datenermittlung wurde in Auftrag gegeben. Ende 2016 liegen Daten zur Erstellung der Karten vor.)
15.04.2014 23Hochwasserrisikomanagement und Überschwemmungsbiete
Überschwemmungsgebiete
Möglicher Beginn der Auslegung der Kartenentwürfe
(Gesetzlich festgelegter Termin der Festsetzung der Überschwemmungsgebiete war der 22. Dezember 2013)
15.04.2014 24Hochwasserrisikomanagement und Überschwemmungsbiete
möglicher Beginn AuslegungEnde 2. Quartal 2014 Schwarze ElsterEnde 4. Quartal 2014 Stepenitz, Oder
Lausitzer NeißeSpree, Dahme, UckerElbe LK EE
Ende 1. Quartal 2015 Elbe LK PRLöcknitz, KarthaneHavel Los 1 (Nuthe)
Ende 2. Quartal 2017 Havel Los 2(Stauhaltung Brandenburg)Havel Los 3 (Plane)Havel Los 4 (Buckau)Havel Los 5 (Bahnitz)Havel Los 6 (Rathenow)Havel Los 7Havel Los 8 (Rhin)Havel Los 9 (Dosse)Havel Los 10 (Boner Nuthe)Havel Los 11 (Obere Havel 1)Havel Los 12 (Obere Havel 2)NuthePlane
Überschwemmungsgebiete
Problem:
Die notwendige Planungssicherheit für die kommunale Ebene erfordert eine zügige Festsetzung der Überschwemmungsgebiete. Dies gilt auch für Fachplanungenauf Landesebene
15.04.2014 25Hochwasserrisikomanagement und Überschwemmungsbiete
Lösungsansätze:
Anhand der Gefahrenkarten kann derzeit bereits eingeschätztwerden, welche Flächen künftig als Überschwemmungsgebiet festgesetzt werden(Mit starken Einschränkungen für Havel und Elbe im LK Prignitz)
Schluss
15.04.2014 26Hochwasserrisikomanagement und Überschwemmungsbiete
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Fragen?
15.04.2014 27Hochwasserrisikomanagement und Überschwemmungsbiete
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