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International Franchise Consultants SYNCON ® 1 © SYNCON Die Auswirkungen der neuen GVO – insbesondere auf die Franchise- Handbücher SYNCON Österreich SYNCON Deutschland Bayerhamerstraße 12 A-5020 Salzburg Nördliche Auffahrtsallee 25 D-80638 München Tel.: +43-662-87 42 45-0 E-Mail: [email protected] Tel.: +49-89-159 166 30 E-Mail: [email protected] Fax: +43-662-87 42 45-5 http://www.syncon.at Fax: +49-89-159 166 34 http://www.syncon.de SYNCON International Franchise Consultants Mag. Waltraud Martius

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© SYNCON

Die Auswirkungen der neuen GVO –

insbesondere auf die Franchise-Handbücher

SYNCON Österreich SYNCON DeutschlandBayerhamerstraße 12 A-5020 Salzburg Nördliche Auffahrtsallee 25 D-80638 MünchenTel.: +43-662-87 42 45-0 E-Mail: [email protected] Tel.: +49-89-159 166 30 E-Mail: [email protected]: +43-662-87 42 45-5 http://www.syncon.at Fax: +49-89-159 166 34 http://www.syncon.de

SYNCON International Franchise Consultants

Mag. Waltraud Martius

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Die Rechtsgrundlage für Franchising

§

§

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In Kraft bis 31.12.1999:

EG-Gruppenfreistellungsverordnung für Franchise-Vereinbarungen

Nr. 4087/88 vom 30.11.1988

In Kraft seit 01.01.2000:

EU-Gruppenfreistellungsverordnung für vertikale Vertriebsvereinbarungen

Nr. 2790/1999 vom 22.12.1999

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Die Franchise-Definition

... nach der „alten“ EG-Gruppenfreistellungsverordnung für Franchise-Vereinbarungen Nr. 4087/88 vom 30.11.1988Gesamtheit von Rechten an gewerblichem oder geistigem Eigentum

WarenzeichenHandelsnamenLadenschilderGebrauchsmusterGeschmacksmusterUrheberrechtePatenteKnow-how

die zum Zwecke des Weiterverkaufs von Waren oder der Erbringung von Dienstleistungen an Endverbraucher genutzt wird.

= geistige Eigentumsrechte in der „neuen“ Gruppenfreistellungsverordnung

auch in der „neuen“ Gruppenfreistellungsverordnung definiert

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Die Know-how-Definition

„Neue“ Gruppenfreistellungsverordnung

Gesamtheit

nicht patentierter praktischer Kenntnisse,

die der Lieferant durch Erfahrung und Erprobung gewonnen hat und die

geheim, wesentlich und identifiziert sind.

§

§

§

§

§

„Alte“ Gruppenfreistellungsverordnung

Gesamtheit

von nicht patentierten praktischen Kenntnissen,

die auf Erfahrungen des Franchise-Gebers und Erprobungen durch diesen beruhen und die

geheim, wesentlich und identifiziert sind.

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"Know-how" ist eine Gesamtheit von nichtpatentierten praktischen Kenntnissen, die auf Erfahrungen des Franchise-Gebers sowie Erprobungen durch diesen beruhen und die geheim, wesentlich und identifiziert sind. "Geheim" bedeutet, dass das Know-how in seiner Substanz, seiner Struktur oder der genauen Zusammensetzung seiner Teile nicht allgemein bekannt oder nicht leicht zugänglich ist. Der Begriff ist nicht in dem engen Sinne zu verstehen, dass jeder einzelne Teil des Know-how außerhalb des Geschäfts des Franchise-Gebers unbekannt oder unerhältlich sein müsste. 

Know-how im Sinne der „alten“ EU-Gruppenfreistellungsverordnung für Franchise-Vereinbarungen 1/2

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Know-how im Sinne der „alten“ EU-Gruppenfreistellungsverordnung für Franchise-Vereinbarungen 2/2

"Wesentlich" bedeutet, dass das Know-how Kenntnisse umfasst, die für den Verkauf von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen an Endverbraucher, insbesondere für die Präsentation der zum Verkauf bestimmten Waren, die Bearbeitung von Erzeugnissen im Zusammenhang mit der Erbringung von Dienstleistungen, die Art und Weise der Kundenbedienung sowie die Führung des Geschäfts in verwaltungsmäßiger und finanzieller Hinsicht wichtig sind. Das Know-how muss für den Franchise-Nehmer nützlich sein; dies trifft zu, wenn es bei Abschluss der Vereinbarung geeignet ist, die Wettbewerbsstellung des Franchise-Nehmers insbesondere dadurch zu verbessern, dass es dessen Leistungsfähigkeit steigert und ihm das Eindringen in einen neuen Markt erleichtert. "Identifiziert" bedeutet, dass das Know-how ausführlich genug beschrieben sein muss um prüfen zu können, ob es die Merkmale des Geheimnisses und der Wesentlichkeit erfüllt. Die Beschreibung des Know-how kann entweder in der Franchise-Vereinbarung oder einem besonderen Schriftstück niedergelegt oder in jeder anderen geeigneten Form vorgenommen werden.

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Der Gegenstand der Franchise-Vereinbarung

§

§

§

§

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Nach der „alten“ EG-Gruppenfreistellungsverordnung für Franchise-Vereinbarungen Nr. 4087/88 vom 30.11.1988

Gegenstand der Franchise-Vereinbarung

Benutzung eines gemeinsamen Namens oder ZeichensEinheitliche Aufmachung der vertraglich bezeichneten Geschäftslokale und/oder TransportmittelMitteilung von Know-howFortlaufende kommerzielle und technische Unterstützung

Pflichten nach der Know-how-Definition

Geistige Eigentumsrechte

Erprobtes Geschäftskonzept

Know-how-Dokumentation

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Die Pflichten des Franchise-Gebers nach dem Ethikkodex für Mitglieder der europäischen Verbände

Vorvertragliches Vertragsabschluss VertragslaufzeitVertrauensverhältnis (Ablauf Widerrufsfrist)

Durchführung einer Anfangsschulung des Franchise-Nehmers.

Gewährung laufender kommerzieller und/oder technischer Unterstützung während der gesamten Vertragslaufzeit.

Betrieb eines Geschäftskonzeptes in einem angemessenen Zeitraum vor der Gründung des Franchise-Netzes und mit wenigstens einem Pilotobjekt.

Eigentum oder rechtmäßige Nutzungsberechtigung am Firmennamen, Warenzeichen oder einer anderen besonderen Kennzeichnung des Netzes.

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Die Pflichten des Franchise-Gebers nach dem Ethikkodex für Mitglieder der europäischen Verbände

Vertragsverhandlung Vertragsabschluss Vertragslaufzeit(Ablauf Widerrufsfrist)

Laufende SchulungWerbungPublic RelationsBetriebsvergleicheControllingUnternehmensberatungBetreuungRahmenverträge mit LieferantenTagungen im SystemGroßkundenakquisitionCustomer Relationship

ManagementEmpfehlung von LieferantenLogistikleistungenBuchhaltungsservice

AnfangsschulungHandbuchübergabeEinrichtungskonzeptLadeneinrichtungHilfe bei der Einstellung

von MitarbeiternUnterstützung bei der

EröffnungWerbevorschläge

Abgeschlossene PilotphaseMarktforschungStandortanalyseGebietsdefinitionInvestitionsplanungEinrichtungskonzeptMarkenschutzFinanzierungshilfe

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Geheim: Das Know-how ist als Gesamtheit oder in der genauen Gestaltung und Zusammensetzung seiner Bestandteile nicht allgemein bekannt und nicht leicht zugänglich.  Wesentlich: Das Know-how umfasst Kenntnisse, die für den Käufer zum Zwecke der Verwendung, des Verkaufs oder des Weiterverkaufs der Vertragswaren oder –dienstleistungen unerlässlich sind. Identifiziert: Das Know-how ist umfassend genug beschrieben, so dass überprüft werden kann, ob es die Merkmale „geheim“ und „wesentlich“ erfüllt.

Die Know-how-Definition nach der „neuen“ EU-Gruppenfreistellungsvereinbarung für vertikale Vertriebsvereinbarungen

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Die Auswirkungen der GVO auf die Abgrenzung zwischen Franchise-Handbuch und Franchise-Vertrag

Aufgabenbereiche:

Der Franchise-Vertrag legt den rechtlichen Rahmen für die Zusammenarbeit zwischen Franchise-Geber und Franchise-Nehmer fest.

Das Franchise-Handbuch regelt im einzelnen, welche multiplizierbare Geschäftsidee (Know-how) dem Franchise-Nehmer zur Verfügung gestellt wird, wie er auf der Grundlage dieser Richtlinien sein Franchise-Outlet zu betreiben bzw. die Dienstleistungen des Franchise-Systems oder die Vertragsprodukte am Point of Sale zu erbringen bzw. abzusetzen hat.

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Unterscheidung Haupt- und Nebenleistungsverpflichtungen einer Franchise-Partnerschaft

Regelung der Hauptleistungsverpflichtungen:

Der Franchise-Vertrag regelt die Hauptpflichten zwischen Franchise-Geber und Franchise-Nehmer, also diejenigen Pflichten die synallagmatisch (d.h. gegenseitig) miteinander verknüpft sind und die einseitig nicht abgeändert werden können. Wie:

Gegenstand der FranchiseVertragsdauerPartner des Franchise-VertragesPflichten des Franchise-GebersPflichten des Franchise-NehmersVertragsprodukte (Bezugsbindungen)Wettbewerbsverbot (vertraglich und vorvertraglich)

Franchise-Gebühren (Eintrittsgebühr, laufende Franchise-Gebühr, Werbegebühr)Kündigung und Beendigung eines Franchise-VertragesFolgen der Beendigung eines Franchise-Vertrages

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Unterscheidung Haupt- und Nebenleistungsverpflichtungen einer Franchise-Partnerschaft

Regelung der Nebenleistungsverpflichtungen:

Im Franchise-Handbuch werden der Know-how-Transfer und die Richtlinien zum Franchise-Outlet dargestellt. Dies sind Nebenverpflichtungen, die aufgrund eines vertraglich vereinbarten Änderungsvorbehaltes durch den Franchise-Geber abgeändert und teilweise dem Franchise-Nehmer verpflichtend vorgegeben werden können.

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Unterscheidung Haupt- und Nebenleistungsverpflichtungen einer Franchise-Partnerschaft

Nebenleistungsverpflichtungen sind etwa:

Verpflichtung, die systemtypische Kleidung zu tragen

Verpflichtung, einen entsprechenden Lagerbestand an Vertragsprodukten vorzuhalten

Vorgaben des Franchise-Gebers zum Product Placement und Categorie Management

Verpflichtung, die für Betriebsvergleiche notwendigen Informationen dem Franchise-Geber mitzuteilen

Schulungsverpflichtung des Franchise-Gebers

Werbe- und Marketingkonzepte sowie Konzepte für sonstige Verkaufshilfen (Events)

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Eine Zwitterstellung in der Regelung von

Haupt- und Nebenleistungsverpflichtungen

nehmen Regelungen ein, die das

Franchise-Handbuch in den Franchise-

Vertrag mit einbeziehen.

Unterscheidung Haupt- und Nebenleistungsverpflichtungen einer Franchise-Partnerschaft

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Grundsätze in der Aufgabenregelung zwischen Franchise-Vertrag und Franchise-Handbuch

Da sich der Know-how-Begriff und der Verhältnis von Franchise-Vertrag und Franchise-Handbuch durch die EU-Gruppenfreistellungsverordnung für vertikale Vertriebsbindungen nicht ändern, bleibt es bei den bisherigen Grundsätzen, d.h.:

Franchise-Vertrag und Franchise-Handbuch werden sich nach wie vor ergänzen;

die Hauptleistungsverpflichtungen im Franchise-Vertrag geregelt sind, während

die Nebenleistungsverpflichtungen und der Know-how-Transfer im Franchise-Handbuch darzustellen sind, und

der Franchise-Vertrag nur die Rahmenregelung für das Franchise-Handbuch und einen Änderungsvorbehalt zugunsten des Franchise-Geber enthalten muss.

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Die Auswirkungen der neuen Gruppenfreistellungsverordnung

Die Deregulierung durch die neue Gruppenfreistellungsverordnung führt Franchising auf den Kern seines Konzeptes zurück:

Auf das Produkt / die Dienstleistung, seine Auf das Produkt / die Dienstleistung, seine Marktbedeutung, das Marketing und den Marktbedeutung, das Marketing und den Vertrieb!Vertrieb!Und das dazu notwendige KNOW-HOW!Und das dazu notwendige KNOW-HOW!

Geistiges Eigentum (gewerbliche Schutzrechte, Urheberrechte und verwandte Schutzrechte)

+ Know-how= Franchising

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Die neue Gruppenfreistellungsverordnung

Daher ist mehr Qualität im System notwendig!Daher ist mehr Qualität im System notwendig!

Macht es leichter vertikale Vertriebsbindungen einzugehen

Macht es leichter Franchise-Systeme zu errichten

Die Freiräume werden größer

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Die neue Gruppenfreistellungsverordnung

Mehr Qualität generellMehr Qualität generell

im Umgang im Team der Franchise-Nehmer untereinanderin der Kommunikation zwischen Franchise-Geber und Franchise-NehmerQualitätsstandards (quantitativ und qualitativ)mehr Netzwerkkulturmehr Kennen und vertiefendes Verstehenmehr Meetings und gemeinsame Erlebnissemehr Miteinandermehr „Musketier-Prinzip“mehr Bindungskraft (nicht über den Vertrag)

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Die neue GVO kommt zum richtigen Zeitpunkt

BetriebseingliederungspflichtAbsatzförderungspflicht

Aufgaben verändern sichEinbeziehung von Customer Relationship Management in das Franchise-Paket des Franchise-Gebers„Gebietsdefinitionen“ müssen auch aufgrund von „new economy“ überdacht werdenVeränderungen müssen dokumentiert werden (Handbücher)

Märkte verändern sich (neue Bedürfnisse)Vertriebskanäle verändern sichE-businessKombination von Franchising und e-businessDer „gläserne Kunde“ ist gefragtDen Franchise-Nehmer trifft nach wie vor die

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Das Franchise-Handbuch hat in Systemen nachfolgende Aufgaben

1) Dokumentation der Leitlinien

2) Definition des Profils

3) Gebrauchsanweisung

4) Schulungs-Unterlage

5) Präzisierung des Franchise-Vertrages

6) Konkretisierung der "Wertigkeit“

7) Beweismittel in Auseinandersetzungen

Das Handbuch beschreibt die Philosophie, die Strategie, die wesentlichen Merkmale des Geschäftstyps, seine Erfolgsfaktoren, seine "Werkzeuge", die Ablauforganisation sowie die Spielregeln einer konfliktfreien Zusammenarbeit.

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Die Schlussfolgerung

Nicht nur Franchise-Verträge müssen

überarbeitet werden.

Kritische Durchsicht der Handbücher als

Spiegelbild des Systems.

Kritische Überprüfung des Franchise-

Paketes / der Franchise-Dienstleistungen.

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Die Schlussfolgerung

Prüfkriterien:

Kriterie

n

new economy

Neue GVO

Marktgerecht

Partnergerecht

Zukunftsorientiert

Chance auf Weiterentwicklung und permanente Veränderung

Systemisch orientiert

Orientiert an „Partizipation“

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Was ist nun konkret in den Handbüchern zu berücksichtigen?

Kapitel „Handbuch“: Bezug zum Franchise-Vertrag prüfenÜberprüfen, ob der „Know-how-Begriff“ richtig ist

Kapitel „Franchising“:Franchise-Definitionen überprüfenGebietsschutz-Definitionen überarbeiten

Kapitel „Systemschutz“:Gebietsschutz-Definitionen überarbeitenKnow-how-Dokumentationen überarbeiten„aktive Marktbearbeitung“ streichenBezug zu Franchise-Vertrag

Kapitel „Produkte / Dienstleistungen“:Bezugsbindungen überprüfenAnteil „Fremd-Sortimente“