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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 10. März 2005 1095 I:\WP\LR\PTK\lr_2005-03-10_ptk.wpd – [10.10.01] Protokoll 33. Sitzung des Landrates des Kantons Basel-Landschaft Liestal, 10. März 2005 10.00–12.00 / 14.00 – 17.10 Uhr

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 10. März 2005 1095

I:\WP\LR\PTK\lr_2005-03-10_ptk.wpd – [10.10.01]

Protokoll

33. Sitzung des Landratesdes Kantons Basel-Landschaft

Liestal, 10. März 2005

10.00–12.00 / 14.00 – 17.10 Uhr

Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 10. März 20051096

I:\WP\LR\PTK\lr_2005-03-10_ptk.wpd – [10.10.01]

Abwesend Vormittag:Göschke Madeleine, Hasler Gerhard, Hintermann Urs,Kunz Urs, Ryser Hanspeter, Schenk Dieter und SchneiderElisabeth

Abwesend Nachmittag:Göschke Madeleine, Hasler Gerhard, Hintermann Urs,Kunz Urs, Ryser Hanspeter, Schenk Dieter und SchneiderElisabeth

KanzleiMundschin Walter

Protokoll:Maurer Andrea, Amsler Ursula und Klee Alex

IndexDringliche Vorstösse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1111Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1131Persönliche Vorstösse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1112Traktandenliste, zur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1099Überweisungen des Büros . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1111

Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 10. März 2005 1097

I:\WP\LR\PTK\lr_2005-03-10_ptk.wpd – [10.10.01]

Traktanden

1 2005/017Berichte des Regierungsrates vom 18. Januar 2005 undder Petitionskommission vom 22. Februar 2005: 61Einbürgerungsgesuchebeschlossen 1099

2 2005/032Berichte des Regierungsrates vom 25. Januar 2005 undder Petitionskommission vom 22. Februar 2005: 49Einbürgerungsgesuchebeschlossen 1099

3 2005/051Bericht der Petitionskommission vom 9. Februar 2005:Begnadigungsgesuchzurückgewiesen 1099

4 2005/031Bericht der Erziehungs- und Kulturkommission vom 18.Januar 2005: Vier Petitionen der Fachgruppe Slavistik, desErdwissenschaftlichen Institutes, des Astronomischen unddes Musikwissenschaftlichen Instituts der UniversitätBaselKenntnis genommen 1101

5 2004/235Berichte des Regierungsrates vom 21. September 2004und der Justiz- und Polizeikommission vom 8. Februar2005: Revision des Gesetzes betreffend die Einführungdes Schweizerischen Strafgesetzbuches (EG StGB) undder Strafprozessordung (StPO): Erlass eines neuenGesetzes über den Vollzug von Strafen und Massnahmen(Strafvollzugsgesetz, StVG). 1. Lesungbeendet 1103

6 2004/236Berichte des Regierungsrates vom 21. September 2004und der Justiz- und Polizeikommission vom 8. Februar2005: Revision des Gesetzes betreffend die Einführungdes Schweizerischen Strafgesetzbuches (EG StGB):Erlass eines neuen Gesetzes über das kantonale Über-tretungsstrafrecht (Übertretungsstrafgesetz). 1. Lesungbeendet 1103

7 2004/264Berichte des Regierungsrates vom 26. Oktober 2004 undder Umweltschutz- und Energiekommission vom 24.Februar 2005: Bericht über den Stand der Bemühungenzur Verminderung der Fluglärmbelastung im Jahre 2003Kenntnis genommen 1108

9 2005/054Interpellation von Jacqueline Halder vom 24. Februar2005: Trinkwasser bedroht? Schriftliche Antwort desRegierungsrates vom 1. März 2005erledigt 1110

8 Fragestundealle Fragen beantwortet 1113

10 2004/210Motion von Jürg Wiedemann vom 9. September 2004:Steuerfreies Einkommen unter dem Existenzminimumals Postulat überwiesen 1115

11 2004/296Motion der CVP/EVP-Fraktion vom 25. November 2004:Wiedereinführung von Ausbildungsabzügenabgelehnt 1117

12 2005/023Motion von Regula Meschberger vom 20. Januar 2005:Steuerabzug für die Personen, die schwer kranke, behin-derte oder betagte Menschen zu Hause pflegenals Postulat überwiesen 1117

13 2004/290Interpellation von Thomas Schulte vom 11. November2004: Steuerlicher Anreiz bei der Einstellung von Men-schen mit eingeschränkter Leistungsfähigkeit. SchriftlicheAntwort vom 25. Januar 2005erledigt 1118

14 2005/038Interpellation von FDP-Fraktion vom 3. Februar 2005:Neuer Lohnausweis. Schriftliche Antwort vom 1. März 2005erledigt 1119

15 2004/275Postulat von Christian Steiner vom 28. Oktober 2004:Schliessung der Zweigstelle Laufen der kantonalenSteuerverwaltungüberwiesen 1120

16 2004/258Motion der FDP-Fraktion vom 14. Oktober 2004: Projekt-Managementals Postulat überwiesen und abgeschrieben 1122

17 2004/268Postulat der SP-Fraktion vom 28. Oktober 2004: An-passung der Richtprämienmodifiziert überwiesen 1123

18 2004/269Motion von Eric Nussbaumer vom 28. Oktober 2004:Anpassung der Richtprämie an die Kostenentwicklungzurückgezogen 1124

19 2004/271Motion von Madeleine Göschke vom 28. Oktober 2004:Neuordnung der Krankenversicherungs-Prämienverbil-ligung zur Entlastung kleiner und mittlerer Einkommenabgesetzt 1124

20 2004/286Motion von Jürg Wiedemann vom 11. November 2004:Keine Krankenkassenprämienrückerstattung für Personenmit hohem Einkommenabgelehnt 1125

Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 10. März 20051098

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21 2004/221Interpellation von Jacqueline Simonet vom 9. September2004: Sportklassen. Schriftliche Antwort vom 30. Novem-ber 2004erledigt 1127

22 2004/299Postulat von Christoph Rudin vom 25. November 2004:Zentrale Informationsplattform und Buchungsstelle derKulturveranstalter der Region Baselabgelehnt 1127

23 2004/300Postulat von Esther Maag vom 25. November 2004: EURO2008: Sicherheit durch Prävention und Fan-Betreuungüberwiesen 1128

24 2004/304Interpellation von Eugen Tanner vom 25. November 2004:Studienbeiträge für «ältere Semester»beantwortet 1128

25 2004/310Motion der SVP-Fraktion vom 8. Dezember 2004: Aus-bildungsdarlehen statt StipendienBeratung unterbrochen 1129

Nicht behandelte Traktanden

26 2004/325Interpellation der SVP-Fraktion vom 8. Dezember 2004:Islam - Parallelgesellschaft in unserer Demokratie?Schriftliche Antwort vom 1. März 2005

27 2004/316Postulat der SVP-Fraktion vom 8. Dezember 2004: KeineDuldung von undemokratischen Parallelgesellschaften

28 2004/314Motion von Rudolf Keller vom 8. Dezember 2004: KeineImam-Ausbildung an der Basler UNI

29 2004/327Verfahrenspostulat von Philipp Schoch vom 8. Dezember2004: Plafonierung der Kilometerentschädigung fürMitglieder des Landrates

Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 10. März 2005 1099

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Nr. 1089

Begrüssung, Mitteilungen

Landratspräsidentin Daniela Schneeberger begrüsst dieAnwesenden zur heutigen Landratssitzung und bittet alleKolleginnen und Kollegen, sich jeweils bis zehn Uhr imLandratssaal einzufinden, damit die Sitzungen pünktlichbeginnen können.

Umsetzung Verfahrenspostulat von Karl Willimann vom9. September 2004: Laufende Aktualisierung und Bekannt-gabe der bewilligten Landratskredite:

Der Landrat bewilligte am 24. Februar 2005 Kredite in derHöhe von 55,12 Mio. Franken; kumuliert ergeben sich zuBeginn der heutigen Sitzung 115,22 Millionen Franken.

Entschuldigungen

Vormittag: Göschke Madeleine, Hasler Gerhard,Hintermann Urs, Kunz Urs, Ryser Han-speter, Schenk Dieter und SchneiderElisabeth

Nachmittag:Göschke Madeleine, Hasler Gerhard, Hinter-mann Urs, Kunz Urs, Ryser Hanspeter,Schenk Dieter und Schneider Elisabeth

Stimmenzähler

Seite FDP: Heinz AebiSeite SP: Anton FritschiMitte/Büro: Urs Hess

Auf der Tribüne begrüsst Daniela Schneeberger eineKlasse der Berufsfachschule Liestal mit ihrem LehrerThomas Misteli. Es handelt sich bei den Schülern umAutomonteurlehrlinge im 2. Lehrjahr.

Für das Protokoll:Andrea Maurer-Rickenbach, Landeskanzlei

*

Nr. 1090

Zur Traktandenliste

keine Wortbegehren

Für das Protokoll:Andrea Maurer-Rickenbach, Landeskanzlei

*

Nr. 1091

1 2005/017Berichte des Regierungsrates vom 18. Januar 2005und der Petitionskommission vom 22. Februar 2005:61 Einbürgerungsgesuche

Kommissionspräsident Röbi Ziegler bemerkt, in GesuchNr. 15 weiche der Wohnort vom Einbürgerungsort ab. DerGesuchsteller wohnte während zehn Jahren in Hölsteinund zog daraufhin mit seinen Eltern nach Liestal. Erempfinde nach wie vor eine starke heimatliche Verbindungzu Hölstein, was die dortige Bürgergemeinde als achtens-werten Grund für eine Einbürgerung in Hölstein akzeptiere.

://: Der Landrat erteilt allen Bewerberinnen und Bewer-bern das Kantonsbürgerrecht und setzt die Gebührengemäss den regierungsrätlichen Vorschlägen fest.

Für das Protokoll:Andrea Maurer-Rickenbach, Landeskanzlei

*

Nr. 1092

2 2005/032Berichte des Regierungsrates vom 25. Januar 2005und der Petitionskommission vom 22. Februar 2005:49 Einbürgerungsgesuche

Röbi Ziegler merkt an, der Gesuchsteller Ivica Vukadin(Gesuch Nr. 29) sei mittlerweile verheiratet, was imProtokollauszug entsprechend festgehalten werdenmüsse.

Beim Gesuch Nr. 47 sei eine Abweichung zwischen Wohn-und Einbürgerungsort festzustellen. Es handelt sich dabeium einen geistig schwer behinderten jungen Mann,welcher zur Zeit in einem Behindertenheim in Gelterkindenlebt. Die Bürgergemeinde ist mit einer Einbürgerung inOltingen einverstanden.

://: Den 49 Einbürgerungsgesuchen wird stattgegebenund die Gebühren gemäss den regierungsrätlichenVorschlägen festgesetzt.

Für das Protokoll:Andrea Maurer-Rickenbach, Landeskanzlei

*

Nr. 1093

3 2005/051Bericht der Petitionskommission vom 9. Februar 2005:Begnadigungsgesuch

Kommissionspräsident Röbi Ziegler legt dar, welcheÜberlegungen die Petitionskommission zu ihrem Beschlussführten.

Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 10. März 20051100

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Beim Gesuchsteller handelt es sich um einen deutschenStaatsangehörigen, welcher nach einer Ausbildung ineinem handwerklichen Beruf mehrfach versuchte, seinenUnterhalt als selbständig Erwerbender zu verdienen. Diesscheiterte immer wieder. Durch zweifelhafte Compagnonswurde er zudem in weitere Schwierigkeiten gebracht.Diese Situation führte beim Gesuchsteller und einigenseiner Freunde zur Idee, auf zweifelhafte Art und Weise zueinem Einkommen zu kommen, anfänglich mit verschiede-nen Einbrüchen in Deutschland. Weiter spezialisierte sichder Gesuchsteller auf eine bestimmte Art des Autohandels,indem er im deutschen Raum total zerstörte Unfallautoskaufte und das entsprechende Fahrzeug auch auf demOccasionenmarkt suchte. Die Chassisnummern wurdendann von einem Fahrzeug ins andere übernommen, sodass die Fahrzeuge mit respektablem Gewinn verkauftwerden konnten. Dieses Geschäft florierte über vier bisfünf Jahre recht gut.

Im Zusammenhang mit der Rekrutierung von Occasions-fahrzeugen in Deutschland und der Schweiz wurde derGesuchsteller in der Schweiz festgenommen und ver-brachte insgesamt 445 Tage in Untersuchungshaft. Nachdieser Zeit hatte der Gesuchsteller die Hälfte der voraus-sehbaren Gefängnisstrafe verbüsst, wurde aus der Haftentlassen und nach Deutschland abgeschoben. Dortwurde er im Zusammenhang mit der gleichen Deliktseriezu einer Gefängnisstrafe verurteilt, während deren Verbüs-sung er eine Ausbildung zum Kfz-Techniker-Meistererfolgreich abschloss. Zurzeit arbeitet er als Garagenleiterim grenznahen Deutschland.

Der Gesuchsteller stellte bereits früher ein Begnadigungs-gesuch an den Landrat. Das Obergericht des KantonsBasel-Landschaft hatte den Gesuchsteller des gewerbs-und bandenmässigen Diebstahls und der Sachbeschädi-gung für schuldig erklärt und zu einer Gefängnisstrafe von30 Monaten verurteilt sowie ihn für fünf Jahre des Landesverwiesen. In seinem ersten Begnadigungsgesuch be-antragte der Gesuchsteller, man möge ihm die fünf JahreLandesverweis erlassen, da er immer wieder Kundenfahr-zeuge in die Schweiz überführen müsse und ihm dieBerufsausübung somit erschwert wäre. Der Landrat lehntedieses Begnadigungsgesuch ab, da der Erlass der Mass-nahme Landesverweis nicht möglich ist, so lange dieMassnahme Freiheitsentzug in der Schweiz noch nichtabgebüsst ist.

Mittlerweile liess sich der Gesuchsteller offensichtlichbelehren, dass entgegen seiner ursprünglichen Meinung,die Strafe in der Schweiz sei mit der Abschiebung nachDeutschland vollends abgebüsst gewesen, noch immereine Gefängnisstrafe in der Schweiz offen sei. Aus diesemGrund ersucht er den Landrat nun um Begnadigungbezüglich Landesverweis und Reststrafe.

Die Petitionskommission diskutierte die Gründe für odergegen eine Begnadigung recht ausführlich und stellteeinerseits fest, dass eine beachtliche Delinquenz über fünfJahre hinweg stattfand, andererseits jedoch ist der Ge-suchsteller mittlerweile resozialisiert. Er verhielt sich imStrafvollzug gut, schloss eine Ausbildung ab und geht

heute einem geregelten Leben nach. Nach Abwägung derverschiedenen Argumente beschloss die Petitionskommis-sion, keine weiteren Abklärungen in diesem Fall zu treffen,im Grunde genommen also auf das Gesuch nicht ein-zutreten. Der Antrag geht dahin, das Begnadigungsgesuchabzulehnen und auf die Überprüfung der vom Gesuchstel-ler dargelegten Begründung zu verzichten.

Elsbeth Schmied beantragt im Namen der SP-Fraktion,das Gesuch an die Petitionskommission zurückzuweisen,damit es wirklich geprüft werde. In der Kommission wurdeauf eine Prüfung verzichtet, da der Landrat im März 2004das Gesuch bereits einmal ablehnte. Allerdings lehnte derLandrat im März 2004 das Begnadigungsgesuch für denErlass des Landesverweises ab. Beim vorliegendenGesuch nun gehe es jedoch um eine Begnadigung derReststrafe von noch rund 15 Monaten (bei guter Führung5 Monate). Jeder Antragsteller habe das Anrecht auf eineechte Prüfung seines Gesuchs, deshalb sei der Antrag, diePetitionskommission müsse weitere Abklärungen imHinblick auf eine Begnadigung des Gesuchstellers treffen,legitim. Erst danach soll der Landrat entscheiden, ob derGesuchsteller begnadigt wird.

Rosmarie Brunner informiert, die SVP-Fraktion habe sichgrossmehrheitlich gegen die Zustimmung zum vorliegen-den Begnadigungsgesuch entschieden.

Romy Anderegg erklärt, die FDP-Fraktion lehne dasBegnadigungsgesuch einstimmig ab. Es gebe keinenAnlass für eine Neubeurteilung.

Hans Jermann gibt bekannt, die CVP/EVP-Fraktionschliesse sich der Kommissionsminderheit an. Die Tatendes Gesuchstellers seien eindeutig schwerwiegend, jedochhabe dieser seine Strafe in Deutschland (insgesamt vierJahre) abgesessen. In der Schweiz sei noch eine Strafevon einem Jahr und drei Monaten (bei guter Führung fünfMonate) offen. Entscheidend für eine Begnadigung seinicht die Liste der begangenen Taten, sondern ein Reue-bekenntnis und eine positive Resozialisierung. Mit Gut-achten und der Einforderung eines Leumundszeugnissesmöchte die Kommissionsminderheit feststellen lassen, inwelcher Weise der Gesuchsteller heute wieder resoziali-siert ist. Die CVP/EVP stimmt, wie bereits erwähnt, derKommissionsminderheit mehrheitlich zu und unterstütztsomit den von Elsbeth Schmied vorgebrachten Antrag.

Esther Maag stellt fest, eine Mehrheit der Mitglieder derGrünen Fraktion hätte einer Begnadigung zugestimmt, derRückweisungsantrag der SP-Fraktion jedoch erscheinenoch logischer und werde von den Grünen unterstützt. Beiden vom Gesuchsteller begangenen Taten handle es sichklar nicht um Delikte gegen Leib und Leben, sondern umSachdelikte. Wichtig sei zudem die Frage, wie jemandintegriert sei. Strafe allein als Sühne bringe kaum irgend-welche Vorteile, es müsse darum gehen, dass jemand, derstraffällig wurde, später wieder ein integriertes Lebenführe, was der Gesuchsteller offensichtlich geschafft habe.

Bruno Steiger betont gegenüber der SP, der CVP/EVP

Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 10. März 2005 1101

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und den Grünen, man täte besser daran, an die einhei-mische Bevölkerung zu denken und nicht dauernd Täter-schutz für ausländische Täter zu betreiben. Die Mehrheitder Petitionskommission habe nach Ansicht der SchweizerDemokraten vernünftig gehandelt und es komme nicht inFrage, einen ausländischen Straftäter mit derart grosserSündenkartei zu begnadigen oder auf sein Begnadigungs-gesuch einzutreten. Die Schweizer Demokraten unter-stützen daher den Antrag der Kommissionsmehrheit.

Röbi Ziegler stellt fest, an sich bestehe kein Rechts-anspruch auf Begnadigung. Der Landrat könne also einBegnadigungsgesuch ohne Begründung ablehnen. Esbestehe auch keine Notwendigkeit, allfällige fremdenfeind-liche Motive offenzulegen, wie dies eben geschah. DerLandrat habe das Recht, sich mit einem Begnadigungs-gesuch nicht näher auseinander zu setzen. Aus mora-lischen Gründen könnte der Landrat jedoch den Rechts-anspruch an sich selbst richten, alle Begnadigungsgesu-che gleich zu behandeln und jedes Begnadigungsgesuchzu prüfen.

Was wäre im vorliegenden Fall noch zu überprüfen? Beiden Begnadigungsgründen des Gesuchstellers wirdaufgeführt, es habe eine Doppelbestrafung stattgefunden.Diese Aussage sei schwierig zu beurteilen. Die Petitions-kommission habe zwar die deutschen Gerichtsaktengesehen, nicht jedoch die schweizerischen. Folglich seihier durchaus noch ein Abklärungsbedarf vorhanden.Weiter wird angeführt, der Gesuchsteller habe sich imStrafvollzug sowohl in der Schweiz als auch in Deutsch-land vorbildlich verhalten. Diese Aussage des Gesuchstel-lers müsste überprüft werden. Im Weiteren müsste eben-falls überprüft werden, ob der Gesuchsteller integriert seiund ein geregeltes Leben führe.

Vom Aspekt des moralischen Anspruchs des Landrates ansich selbst wäre Röbi Ziegler als Kommissionspräsidentdurchaus bereit, das Geschäft noch einmal in die Kommis-sion zurückzunehmen. Die endgültige Entscheidung überdie Begnadigung läge weiterhin beim Gesamtlandrat.

://: Der Landrat weist das Geschäft 2005/051 zur einge-henden Überprüfung der Begnadigungswürdigkeit desGesuchstellers mit 36:35 Stimmen an die Petitions-kommission zurück.

Für das Protokoll:Andrea Maurer-Rickenbach, Landeskanzlei

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Nr. 1094

4 2005/031Bericht der Erziehungs- und Kulturkommission vom18. Januar 2005: Vier Petitionen der FachgruppeSlavistik, des Erdwissenschaftlichen Institutes, desAstronomischen und des MusikwissenschaftlichenInstituts der Universität Basel

Daniela Schneeberger begrüsst alt Landrat Urs Baumannauf der Zuschauertribüne.

Kommissionspräsident Karl Willimann-Klaus berichtet,am 18. März 2004 seien vier Petitionen der FachgruppeSlavistik, des Erdwissenschaftlichen Institutes, des Astro-nomischen Institutes und des MusikwissenschaftlichenInstitutes der Universität Basel dem Landrat über gebenworden. Im September 2004 reichte die FachgruppeSlavistik als Reaktion auf die Vernehmlassung des Uni-versitätsrates vom April 2004 eine erneute Petition ein.Den Petenten geht es darum, die vom Universitätsratteilweise angestrebte Schliessung von Instituten oder denin den Instituten geplanten Abbau der Lehre zu verhindern.

Die Petitionen wurden von der Erziehungs- und Kultur-kommission (EKK) an den Sitzungen vom 16. Septem-ber 2004 und vom 6. Januar 2005 beraten. Die vierInstitute brachten ihre Anliegen jeweils mit einer Zweier-Delegation vor. Die Delegationen bestanden aus Studen-ten, Assistenten und Professoren. Die Slavistik machte aufdie Bedeutung der slawischen Sprachen aufmerksam,welche durch die EU-Öffnung an Gewicht zugenommenhabe. Die Astronomie betonte ihre wichtige Funktioninnerhalb der Fakultät und den engen Zusammenhang mitder Physik. Die Erdwissenschaften wiesen auf ihrenSpitzenplatz in Geologie im SWISSUP-Ranking und auf dieseismologische Bedeutung für die Region Basel hin. DieMusikwissenschaft befürchtet einen Abbau der Lehrstühle,wodurch der Musikunterricht in der Nordwestschweizgefährdet wäre.

Generell beklagen die Institute die mangelnde Trans-parenz bei Entscheidungen an der Universität Basel unddie mangelnde Mitbestimmung zwischen verschiedenenStellen wie den Instituten und Fakultäten sowie derUniversitätsleitung bzw. des Universitätsrates. In diesemZusammenhang wurden Vorhaltungen vorgebracht,welche bei der Kommission für Erstaunen sorgten.

Die Kommission nimmt die Anliegen der Petenten ernstund versteht auch ihre Sorgen um die Zukunft ihrerInstitute an der Universität Basel. Grundsätzlich steht sieden Anliegen offen gegenüber. In der Diskussion wurdedurch die Kommission die Notwendigkeit der Koordinationim Hochschulbereich Schweiz angesprochen. Dies wirddurch die Vertreterinnen und Vertreter grundsätzlichbestätigt. Ein Institut erklärte, solche Bemühungen für eineKoordination mit der ETH Zürich unternommen zu haben,eine entsprechende Anfrage sei jedoch von der Uni-versitätsleitung Basel blockiert oder unbeantwortet geblie-ben.

Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 10. März 20051102

I:\WP\LR\PTK\lr_2005-03-10_ptk.wpd – [10.10.01]

Die Kommission kommt zur Auffassung, dass sich diePetenten nebst ihren eigenen Anliegen einen demokrati-scheren Aufbau der Universität wünschen, welcher nachAnsicht der Kommission durch eine entsprechendeAusgestaltung des Universitäts-Gesetzgebung bewerkstel-ligt werden könnte. Als für die Petenten wichtige Tatsacheweist die EKK auf die Rechtslage hin. Der Landrat kannnach bestehendem Universitäts-Gesetz keinen Leistungs-auftrag erteilen Die Entscheidungskompetenz liegt mo-mentan eindeutig beim Grossen Rat Basel-Stadt. DerLandrat kann erst Einfluss nehmen, wenn eine gemein-same Trägerschaft besteht. Insofern sind dem KantonBasel-Landschaft zur Zeit die Hände gebunden. DieseTatsache wurde den Petenten auch schriftlich mitgeteilt.

Die EKK beantragt dem Landrat, von den vier Petitionenund dem Bericht der Kommission Kenntnis zu nehmen.

Christoph Rudin stellt fest, die von Karl Willimann-Klausbeschriebenen Petitionen hätten einen guten Vorge-schmack auf die noch kommenden Diskussionen gegeben,insbesondere diejenigen betreffend Neufassung desUniversitätsvertrages mit gemeinsamer Trägerschaft.Weiter ermöglichten sie einen Einblick in die Koordinationder schweizerischen Hochschullandschaft und in dieStrukturen der Universität. Es konnte festgestellt werden,dass ein breites Spektrum an Fächern ein wichtigesKriterium für die Qualität einer Uni im Sinne einer Uni-versitas darstellt. In diesem Sinne dankt die SP-Fraktionden Petenten für den Einblick und stimmt dem Kommis-sionsantrag zu.

Sylvia Liechti informiert, auch die SVP-Fraktion nehmevom Kommissionsbericht Kenntnis. Es sei sehr wichtig,dass die Anliegen der Petenten ernst genommen wurdenund einmal mehr wurde deutlich, wie notwendig dieKoordination in der schweizerischen Hochschullandschaftsei. Die geäusserten Vorwürfe und Ängste müssen ernstgenommen werden, weshalb die BKSD die Abläufe an derUniversität genau beobachten sollte. Da die Entschei-dungskompetenz heute noch bei Basel-Stadt liegt, kannBasel-Landschaft erst dann mehr Einfluss nehmen, wenneine gemeinsame Trägerschaft der Universität durch beideKantone Realität geworden ist.

Eva Gutzwiller-Baessler betont, im Gegensatz zu Trak-tandum 3 habe es längere Zeit gedauert, bis die Petitionendem Landrat nun zur Kenntnisnahme unterbreitet werden.Diese Kenntnisnahme wird von der FDP-Fraktion imÜbrigen unterstützt.

Bei der EKK handle es sich nicht eigentlich um einePetitionskommission, da die Petitionen jedoch den Fach-bereich der Universität betreffen, wurden sie logischer-weise zur Behandlung an die EKK überwiesen. DerUmgang mit den Petitionen war nicht einfach, da weder dieEKK noch der Landrat rechtlich in der Lage sind, diePetitionen abschliessend zu behandeln. Mit dem neuenUniversitätsvertrag werde dann voraussichtlich die Mög-lichkeit bestehen, auf derartige Petitionen konkretereinzugehen.

Die Kenntnisnahme der Petitionen durch den Landratbedeutet, dass die Anliegen der Petenten ernst genommenwurden, dies im Gegensatz zu anderen Institutionen,welche die Petenten nicht einmal anhörten. Es war sicher-lich positiv, dass die Petenten ihre Ängste, Bedürfnisseund ihren Weitblick vor dem Landrat darlegen konnten. DerFDP-Fraktion bleibt nun nichts anderes übrig, als diePetitionen zur Kenntnis zu nehmen.

Jacqueline Simonet schliesst sich den Äusserungen ihrerVorrednerinnen und ihres Vorredners an und betont, zwarhabe man den Petenten mit Interesse zugehört, nichtjedoch gleichzeitig den Standpunkt des Universitätsrateserfahren, da Regierungsrat Urs Wüthrich an der damaligenSitzung nicht teilnehmen konnte. Die Stellungnahme desUniversitätsrates ging erst im Nachhinein ein. Es warwichtig, die Notwendigkeit der Koordination im Hochschul-bereich in der Schweiz auch durch die Kommission zubetonen, was von den Petenten akzeptiert wurde. DieCVP/EVP-Fraktion nimmt die Anliegen der Petitionensowie den Bericht der EKK zur Kenntnis.

Florence Brenzikofer informiert, die Grüne Fraktionbringe dem Anliegen der Petenten grosses Verständnisentgegen. Im Rahmen der Anhörungen sei der Unmut derProfessorinnen und Professoren, Assistentinnen undAssistenten sowie Studentinnen und Studenten gutspürbar gewesen. Der Landrat kann zur Zeit leider keinenEinfluss nehmen, bei den bereits angesprochenen Ver-handlungen für eine gemeinsame Trägerschaft müsstedaher auch das jetzt geltende Universitätsgesetz nocheinmal revidiert werden.

://: Der Landrat nimmt von den vier Petitionen sowie vomBericht der Erziehungs- und Kulturkommission Kennt-nis.

Für das Protokoll:Andrea Maurer-Rickenbach, Landeskanzlei

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 10. März 2005 1103

I:\WP\LR\PTK\lr_2005-03-10_ptk.wpd – [10.10.01]

Nr. 1095

5 2004/235Berichte des Regierungsrates vom 21. September 2004und der Justiz- und Polizeikommission vom 8. Februar2005: Revision des Gesetzes betreffend die Einführungdes Schweizerischen Strafgesetzbuches (EG StGB)und der Strafprozessordung (StPO): Erlass einesneuen Gesetzes über den Vollzug von Strafen undMassnahmen (Strafvollzugsgesetz, StVG). 1. Lesung

Nr. 1096

6 2004/236Berichte des Regierungsrates vom 21. September 2004und der Justiz- und Polizeikommission vom 8. Februar2005: Revision des Gesetzes betreffend die Einführungdes Schweizerischen Strafgesetzbuches (EG StGB):Erlass eines neuen Gesetzes über das kantonaleÜbertretungsstrafrecht (Übertretungsstrafgesetz).1. Lesung

Kommissionspräsidentin Regula Meschberger äussertsich einleitend zu Traktanden 5 und 6. Das heutige Gesetzzur Einführung des Schweizerischen Strafgesetzbuchesbesteht aus mehreren Teilen: den Einführungsbestimmun-gen, den Bestimmungen über den Strafvollzug, demÜbertretungsstrafrecht, den Gebührenbestimmungen undden Schlussbestimmungen. Die Revision des AllgemeinenTeils des Schweizerischen Strafgesetzbuches erfordertnun auch die Revision der kantonalen Einführungsgesetze.Dieser Revisionsbedarf wurde vom Regierungsrat zumAnlass genommen, die Struktur des Baselbieter Ein-führungsgesetzes so zu verändern, dass es übersicht-licher, lesbarer und damit auch bürgerfreundlicher wird.Aus diesen Überlegungen entstanden zwei Gesetze: dasStrafvollzugsgesetz und das Übertretungsstrafgesetz.

Zur Vorlage 2004/235: Dieses Geschäft liegt zum jetzigenZeitpunkt vor, damit das kantonale Strafvollzugsgesetzgleichzeitig mit dem redigierten Schweizerischen Strafge-setzbuch in Kraft treten kann. Beim Bund sind noch einigeFrage speziell bezüglich der Umsetzung der Verwahrungs-initiative offen. Da es aber noch geraume Zeit dauernkann, bis all diese Fragen beim Bund beantwortet sind,kann eine Umsetzung der Verwahrungsinitiative imkantonalen Recht noch nicht vorgenommen werden.Trotzdem ist es wegen der Revision des SchweizerischenStrafgesetzbuches wichtig, auf die vorliegende Gesetzes-revision einzutreten.

Zu längeren Diskussionen Anlass gab der §134 Absatz 1der Strafprozessordnung: In der Regierungsvorlage wirddie Einsprachefrist gegen einen Strafbefehl von bisher 10auf neu 30 Tage verlängert. Bei der Revision der Straf-prozessordnung hatte aber der Landrat bewusst auf eineVerlängerung der Einsprachefrist verzichtet. Anlässlich derzweiten Lesung hörte die Justiz- und PolizeikommissionVertreterinnen der Staatsanwaltschaft und der Statthalter-ämter an und kam zum Schluss, dass keine Verlängerungdieser Frist notwendig sei, da der Landrat seinerzeit klarfesthielt, die Staatsanwaltschaft solle die Haftbefehle

stichprobenartig überprüfen und nicht systematisch, wiedies heute geschieht.

In diesem Zusammenhang verweist Regula Meschbergerauf einen redaktionellen Fehler im Kommissionsbericht2004/235. § 134 Absatz 1 der Strafprozessordnung wirdNICHT geändert, muss also aus Seite 8 der Beilagegestrichen werden.

Die Justiz- und Polizeikommission beantragt dem Landrateinstimmig, auf die Vorlage "Erlass eines neuen Gesetzesüber den Vollzug von Strafen und Massnahmen (Strafvoll-zugsgesetz, StVG)" einzutreten und diese in der vorliegen-den Fassung (nach Streichung von § 134 Absatz 1) zugenehmigen.

Ursula Jäggi-Baumann stellt fest, die vorliegende Ge-setzesrevision sei aufgrund des revidierten AllgemeinenTeils des Schweizerischen Strafgesetzbuches notwendiggeworden. Die SP-Fraktion begrüsst grundsätzlich dieTatsache, dass das kantonale Übertretungsstrafrecht ineinem eigenen Gesetz zusammengefasst wird und sichdas EG StGB auf die eigentlichen Einführungsbestimmun-gen und den Vollzug von Strafen und Massnahmen,Gebühren und Schlussbestimmungen beschränkt. DieseAufteilung macht Sinn und ist für die Bürgerinnen undBürger besser verständlich, jedoch wurde damit dieGesetzesflut nicht eingedämmt, im Gegenteil.

In § 10 des Strafvollzugsgesetzes (Ambulante Mass-nahmen) stellt sich die Frage nach der Zuständigkeit fürden Entscheid über den Vollzug einer aufgeschobenenFreiheitsstrafe. Hier musste zur Kenntnis genommenwerden, dass die zuständigen Mitarbeitenden beim Kantondie vorgeschlagene Lösung als nicht ganz befriedigendbetrachten. Dies ist allerdings nicht zu ändern, da Bundes-recht über dem kantonalen Recht steht. Bei § 12 (Fach-kommission für gemeingefährliche Straftäter) kommt dazu,dass die Umsetzung der Verwahrungsinitiative mehr alskompliziert sein werde. Eine Fachkommission, wie sie imgenannten Paragraphen umschrieben ist, kann zwarEmpfehlungen abgeben, verfügt aber über keinerleiEntscheidungsbefugnis. Der rechtsmittelfähige Entscheidwird von der Vollzugsbehörde gefällt.

Mit der Revision des EG StGB müssen gleichzeitig Ände-rungen an der StPO vorgenommen werden, wobei – wiebereits erwähnt – insbesondere § 134 Absatz 1 wiederumAnlass zu längeren Diskussionen gab. Die Einsprachefristgegen Strafbefehle wurde vor drei Jahren nach intensiverDiskussion auf zehn Tage festgelegt, woran auch jetzt undgegen den Wunsch der Staatsanwaltschaft festgehaltenwerden soll.

Die SP-Fraktion spricht sich für Eintreten auf die Vorlage2004/235 aus und wird in der anschliessenden Detailbera-tung keine weiteren Anträge stellen.

Dieter Völlmin teilt mit, dass die SVP-Fraktion auf dieVorlage eintreten und der Gesetzesrevision zustimmenwird. Wie auch die Vernehmlassungen zeigen, wirft dasGesetz politisch keine hohen Wellen und bezeichnender-

Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 10. März 20051104

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weise diskutierte die Kommission vor allem über etwas,was in der Vorlage unter "ferner liefen" eingestuft war. Eshandle sich schon beinahe um ein Freud'sches Versehen,wenn das, was von Staatsanwaltsseite immer wiederhartnäckig verlangt und im Rahmen der Kommissions-beratung erneut abgelehnt wurde, nun doch im Kommis-sionsbericht enthalten sei.

Daniele Ceccarelli erklärt, die FDP-Fraktion spreche sichfür Eintreten auf die Vorlage aus und werde ihr unterStreichung von § 134 Absatz 1 StPO (dieser Paragraphbleibt unverändert) zustimmen.

Matthias Zoller äussert sich sowohl zu Vorlage 2004/235als auch zu Vorlage 2004/236. Es sei zwar komisch, eineGesetzesrevision vorzunehmen, obwohl die nächsteRevision des Bundesgesetzes bereits anstehe (Verwah-rungsinitiative), jedoch bestehe keine andere Wahl und dieCVP/EVP-Fraktion betrachtet den Vorschlag der Regie-rung – auch die Zweiteilung – als sinnvoll. Die CVP/EVP-Fraktion sprach sich klar für die Einsprachefrist von 10Tagen aus und unterstützt daher beide Vorlagen in derForm, wie dies von der Justiz- und Polizeikommissionvorgeschlagen wird.

Kaspar Birkhäuser gibt den Standpunkt der GrünenFraktion zu beiden Vorlagen bekannt. Für die Grünen istdie Anpassung des EG StGB ans heute geltende Rechtunbestritten und sie zeigen sich daher mit beiden Vorlageneinverstanden. Die Ausgliederung des kantonalen Über-tretungsstrafrechts in ein eigenes Gesetz erscheintsinnvoll, insbesondere die Tatsache, dass damit alte Zöpfeabgeschnitten und Ergänzungen vorgenommen wurden.Ebenfalls als sinnvoll betrachten die Grünen sämtlicheEffilex-Anpassungen.

Zu 2004/235: Die erweiterten Vollzugsmöglichkeiten fürStrafen im neuen Strafgesetzbuch (vermehrte Geldstrafenund Bussen, gemeinnützige Arbeit, ambulante Mass-nahmen) erscheinen den Grünen richtig, weil sie denBedürfnissen sowohl der Angeklagten wie auch derGesellschaft, in welche sich die Bestraften nach demVollzug wieder integrieren müssen, besser gerecht werdenals bisher. Dies, obwohl die neuen Möglichkeiten zu einemMehraufwand führen und den Vollzug letztlich verteuernwerden.

Zu 2004/236: Das neue Strafgesetzbuch wie auch dieVorlage zum kantonalen Gesetz sehen als Übertretungs-strafe Bussen und keine Haft mehr vor, dies mit derMöglichkeit der Ersatzfreiheitsstrafe und der gemeinnützi-gen Arbeit bei uneinbringlicher Busse. Die Grünen vermu-ten, dass ein grosser Teil der Gebüssten für ihre Geld-strafen nicht aufkommen wird. Beispielsweise in Basel-Stadt werden Bussen von 30 oder 60 Franken abgeses-sen, was zu einem Mehraufwand führt.

Regierungsrätin Sabine Pegoraro dankt herzlich für diegute Aufnahme beider Vorlagen und betont, die Revisionauf Bundesebene habe sich als Gelegenheit erwiesen, beiden kantonalen Ausführungserlassen aufzuräumen. MitFreude stelle sie fest, dass die Schaffung eines kantonalen

Übertretungsstrafrechts nicht als Widerspruch zu Effilexaufgefasst werde, denn das neue Gesetz diene einerbesseren Übersichtlichkeit und Lesbarkeit. Die Regelungs-dichte wurde damit nicht erhöht, denn unnötige Bestim-mungen wurden gestrichen.

Zur Umsetzung der Verwahrungsinitiative: Diese Umset-zung erweist sich auf Bundesebene als komplizierter alserwartet und die Auswirkungen auf die Kantone könnenzur Zeit noch nicht abgeschätzt werden. Der Bund rechnetdamit, dass die Initiative ungefähr im Jahr 2008 in Kraftgesetzt werden kann.

Daniela Schneeberger stellt unbestrittenes Eintreten aufdie Vorlage 2004/235 fest.

://: Auf eine Detailberatung wird verzichtet, jedoch mussdie Streichung von § 134 Absatz 1 (Seite 8 der Beilagezum Kommissionsbericht, redaktionelle Änderung)vorgenommen werden.

://: Damit ist die erste Lesung der Vorlage 2004/235beendet.

Zu Vorlage 2004/236:

Kommissionspräsidentin Regula Meschberger hat sichbereits im Zusammenhang mit Vorlage 2004/235 zudiesem Geschäft geäussert. Sie weist daraufhin, dass sichder Bundesgesetzgeber mit der Revision des AllgemeinenTeils des Schweizerischen Strafgesetzbuches bemüht,kurze Freiheitsstrafen durch andere Sanktionen (beispiels-weise Bussen) zu ersetzen. Die vorliegende Gesetzesrevi-sion nimmt nun die Bemühungen des Bundes auf undersetzt die kurzen Haftstrafen durch Bussen. Sind dieBussen nicht einbringlich, kann ausgewichen werden aufgemeinnützige Arbeit oder elektronisch überwachtenFreiheitsentzug. Es muss also nicht jede uneinbringlicheBusse mit Haft abgegolten werden.

In der Detailberatung führte vor allem § 15 betreffendBussenkatalog zu Diskussionen. Dazu hat sich im Kom-missionsbericht auf der ersten Seite, zweitletzter Absatz,ein Fehler eingeschlichen. Die Bussenansätze, von denengesprochen wird, befinden sich bei 50'000 (und nicht bei5'000) Franken. Im Landrat wurde seinerzeit ein Postulatvon Peter Tobler zur Vereinheitlichung der Bussenrahmenim kantonalen Recht überwiesen. Die Regierungsvorlagesieht unterschiedliche Bussenrahmen vor, die diesemPostulat nicht entsprechen. In der zweiten Lesung wurdeder Kommission daraufhin ein harmonisierter Bussenkata-log vorgelegt, mit welchem diese sich einverstandenerklären konnte.

Die Justiz- und Polizeikommission beantragt dem Landrateinstimmig, auf das Übertretungsstrafgesetz einzutretenund dieses mit den beantragten Änderungen in §15(Bussenharmonisierung) zu beschliessen.

Ursula Jäggi-Baumann begrüsst im Namen der SP-Fraktion grundsätzlich den Erlass eines neuen Gesetzesüber das kantonale Übertretungsstrafrecht. Das vorliegen-

Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 10. März 2005 1105

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de EG StGB legt nur Übertretungstatbestände fest, welcheaus verschiedenen Gründen nicht anderswo platziertwerden konnten. Ursula Jäggi-Baumann weist aber daraufhin, dass hier ein zusätzliches, neues Gesetz geschaffenwurde.

In der SP-Fraktion seien noch Fragen zu § 14 aufgetaucht,welche anlässlich der Detailberatung gestellt werden. Jenach der Beantwortung der Fragen werde sich die SPvorbehalten, die Vorlage zur Klärung der offenen Punktean die Justiz- und Polizeikommission zurückzuweisen.Grundsätzlich spreche sich die SP aber für Eintreten aufdie Vorlage aus.

Dieter Völlmin informiert, die SVP-Fraktion werde auf dieVorlage eintreten und dieser auch zustimmen. Zur Anzahlder Gesetze: Es komme nicht auf die reine Zahl derGesetze an, sondern auf deren Lesbarkeit und Ver-ständlichkeit. Im Zusammenhang mit der Harmonisierungder Bussenrahmen erachtet es die SVP als wichtig, dasssich die Bussenhöhe bei Verstössen nicht generell erhö-hen wird, obwohl der Bussenrahmen mit der Harmonisie-rung in vielen Gesetzen heraufgesetzt wurde. Die Harmo-nisierung sei sinnvoll und damit werde der Spielraumerweitert, in wirklich krassen Fällen empfindliche Bussenzu sprechen.

Dass die SP noch einmal auf § 14 zurückkommen wolle,erstaunt Dieter Völlmin, denn dieser Paragraph wurde inder Kommission bereits sehr intensiv diskutiert undverschiedene Abklärungen wurden vorgenommen. DieKommission beschloss, an der Fassung, wie sie in derVorlage unterbreitet wurde, festzuhalten.

Daniele Ceccarelli schliesst sich seinem Vorrednervollumfänglich an. Auch die FDP-Fraktion wird dem Gesetzin seiner jetzigen Form zustimmen. Die Harmonisierungdes Bussenrahmens sei positiv zu werten, auch wennweiterhin höhere Bussen möglich seien. Nach den Diskus-sionen in der Kommission ist Daniele Ceccarelli derAnsicht, § 14 sollte wie vorgeschlagen belassen werden.

Christoph Rudin betont, die SP spreche sich grundsätz-lich für Eintreten auf die Vorlage aus und erachte es alspositiv, im Vergleich zu den übrigen Kantonen im Zeitplanvorne mitzuhalten. Auch die Bussenharmonisierung werdebegrüsst.

Bei den Strafen, welche nun im Übertretungsstrafgesetzgeregelt werden, handle es sich teilweise schon beinaheum eine Gesetzeslachnummer und Christoph Rudin zeigtsich erfreut, dass im Rahmen der Gesetzesrevisiongewisse Straftatbestände abgeschafft wurden. So sei derAberglaube erfreulicherweise nicht mehr unter Strafegestellt, was ein ruhigeres Verfolgen der Landratsdebatteermögliche, da nun nicht mehr befürchtet werden müsse,eine Kollegin oder ein Kollege riskiere ein Strafverfahren.Auf kommunaler Ebene jedoch sei grober Unfug nach wievor strafbar.

Besorgt zeigt sich Christoph Rudin über das Wohlergehenvon Hanspeter Ryser, welcher für die LandratsmitgliederBaselbieter-Pins anfertigen liess, denn es sei nicht sicher,ob ein Landrat ein solches "amtliches" Zeichen überhaupttragen dürfe.

Grundsätzlich stellt Christoph Rudin fest, es bestündennoch einige Detailfragen, zu welchen er sich von Regie-rungsrätin Sabine Pegoraro Antworten erhoffe.

Zu § 4 (Reizen und Scheumachen von Tieren): Wie vieleVerurteilungen erfolgten in den letzten 20 Jahren aufgrunddieses Paragraphen?

Zu § 7 (Nichtbefolgen eines polizeilichen Befehls): Wirddieser Tatbestand nicht bereits im Polizeigesetz abge-deckt?

Zu § 8 (Unberechtigtes Tragen einer Polizeiuniform): Wieoft steht dieser Straftatbestand zur Diskussion? Wirdjemand verurteilt, welcher beispielsweise in einer Vorfas-nachtsveranstaltung einen Polizisten mimt?

Zu § 14 (Sammeln von Geld usw. ohne Bewilligung,Zuständige Bewilligungsbehörde): Landrätin SabinePegoraro war seinerzeit von der Abschaffung des Hausier-gesetzes überzeugt, welches unter anderem auch dasLumpensammeln regelte. In der Kommission wurdefestgestellt, dass in diesem Paragraphen etwas unterStrafe gestellt wird, wofür nach Abschaffung des Hausier-gesetzes keine Bewilligung mehr notwendig ist. Folglichwurde eine entsprechende Vorschrift erlassen, um diesenTatbestand erneut bestrafen zu können.

Christoph Rudin erhält per Post immer wieder Vorwürfe,die Linken seien Schuld an den vielen Vorschriften durchden Staat. Er stellt nun allerdings fest, dass der Wille,unnötige Bestimmungen aus Gesetzen zu kippen, nichtsehr gross sei.

Sollte Sabine Pegoraro die von Christoph Rudin aufgewor-fenen Fragen nicht beantworten können, behält sich dieservor, das Geschäft an die Kommission zurückzuweisen.

Bei einem weiteren Straftatbestand fragt sich ChristophRudin, ob dieser hätte gestrichen werden dürfen. Eshandelt sich dabei um das Thema Unzucht mit Tieren,welches man noch vor wenigen Jahren als Relikt aus altenZeiten bezeichnete. Heute stelle man jedoch fest, dassdieses Problem wieder vermehrt auftaucht und der Tat-bestand im Bundesrecht oder Tierschutzrecht nichtabgedeckt wird. In anderen Kantonen werde die Wieder-einführung dieses Straftatbestandes gefordert, weshalbChristoph Rudin über die genauen Gründe für die Ab-schaffung dieses Straftatbestandes in unserem Kantoninformiert werden möchte.

Sabine Pegoraro verneint nicht, dass gewisse Bestim-mungen im alten EG StGB tatsächlich zum SchmunzelnAnlass gaben. Einige dieser Bestimmungen wurden in derFolge zu Recht gestrichen, beispielsweise der Paragraphbetreffend Verbot der Ausübung abergläubischer Künste

Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 10. März 20051106

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oder das kantonale Wirtshaus- und Alkoholverbot. Dieübrigen kantonalen Übertretungsstraftatbestände werdenim vorliegenden, neuen Gesetz geregelt und die Kommis-sion zeigte sich damit einverstanden. Sabine Pegoraroselbst kann keine Notwendigkeit zur Abschaffung weitererBestimmungen erkennen. Zum Tragen einer Polizei-uniform: Hier gehen relativ viele Anfragen ein, ob eserlaubt sei, beispielsweise im Rahmen einer Schüler-aufführung eine Polizeiuniform zu tragen. In solchen Fällenwird die Bewilligung jeweils selbstverständlich erteilt.

Die Bestimmung betreffend Kollekten (§ 14) wurde in derKommission ausführlich diskutiert und man fand keineMöglichkeit, diese Bestimmung in einem anderen Gesetzunterzubringen. Zudem erachtete es die Justizdirektion alsunnötig, für diese Bestimmung ein eigenes Gesetz zuschaffen.

Zum Bussenrahmen: Der heutige Ansatz von 2'000Franken ist älter als das Einführungsgesetz zum Strafge-setzbuch aus dem Jahre 1942 und musste dringend an dieheutigen Verhältnisse angepasst werden. Der neueBussenrahmen von maximal 50'000 Franken trägt auchdem Umstand Rechnung, dass künftig für Übertretungenkeine Haftstrafen mehr ausgesprochen werden. Ausge-schöpft werde der Bussenrahmen bei schweren Ver-stössen, während bei leichten Verstössen selbstver-ständlich keine derart massiven Erhöhungen der Bussenvorgenommen werden.

Sabine Pegoraro ist überzeugt, dass entrümpelt wurde undsinnvolle Verschiebungen in andere Gesetze vorgenom-men wurden. Die nun im neuen Übertretungsstrafrechtaufgelisteten Bestimmungen sind ihrer Ansicht nachgerechtfertigt.

Daniela Schneeberger stellt unbestrittenes Eintreten aufdie Vorlage 2004/236 fest und leitet damit zur Detailbera-tung über.

Titel und Ingress keine Wortbegehren

§ 1 keine Wortbegehren

§ 2

Christoph Rudin stellt fest, die Justizdirektorin habe dieFrage nicht beantwortet, ob es Rechtens war, dassHanspeter Ryser Baselbieter-Pins anfertigen liess. Zudemsollten auch seine übrigen Fragen noch einmal diskutiertwerden, insbesondere die kriminalpolitischen Zielset-zungen gewisser Paragraphen. Er beantragt daher, dieseFragen in der Kommission noch einmal zu beraten und dieVorlage entsprechend zurückzuweisen. Auch empfände eres als wichtig, die Frage der Sodomie noch einmal zudiskutieren.

Dieter Völlmin betont, dem Bericht könne entnommenwerden, dass sich die Justiz- und Polizeikommission klarfür den vorliegenden Gesetzesentwurf ausgesprochenhabe. Zweifellos komme dem Katalog der Übertretungs-straftatbestände ein gewisses folkloristisches oder humo-

ristisches Potential zu, trotzdem wurden die einzelnenBestimmungen nicht im Detail hinterfragt. Die Vorlagewurde auch in der Vernehmlassung diesbezüglich nicht inFrage gestellt oder verändert. Dieter Völlmin bezeichnet esals schade, dass das Begehren, gewisse Details nocheinmal zu diskutieren, nicht bereits in der Kommissions-debatte Eingang fand. Dieter Völlmin beantragt, ChristophRudins Rückweisungsantrag abzulehnen. Sollte allerdingsdas Bedürfnis bestehen, beispielsweise den Straftat-bestand der Sodomie in diesem Gesetz aufzunehmen,fände es Dieter Völlmin sinnvoller, eine entsprechendeBestimmung in der Kommission und nicht im Plenum zudiskutieren.

Kaspar Birkhäuser unterstützt Dieter Völlmins Äusserun-gen und betont, da Menschen unvernünftig handeln, wennes um Geld gehe, seien Bestimmungen wie in § 2 oder§ 14 notwendig.

Sabine Stöcklin bittet die Landratsmitglieder, ChristophRudins Ordnungsantrag zu folgen, insbesondere wegen§ 14. Sie nennt dazu folgendes Beispiel: Sie selbst und altRegierungsrat Eduard Belser würden in Roggenburg aneiner Standaktion teilnehmen und für den Verein Freundedes Lac de Lucelle Geld sammeln. Muss für eine Sammel-büchse an einer Standaktion eine Bewilligung eingeholtwerden? Laut § 14 wäre dies der Fall. Sabine Stöcklinerachtet diese Bestimmung als unnötig, als Überregulie-rung und Unfreiheit verursachend. Es entstehe eineBehördenbürokratie, obwohl ein Schutzbedürfnis nichtauszumachen sei. Um solche Fragen in der Kommissionnoch einmal behandeln zu können, bittet Sabine Stöcklinden Landrat, das vorliegende Gesetz zurückzuweisen.

Regula Meschberger bittet den Landrat im Namen derJustiz- und Polizeikommission, dem Ordnungsantrag nichtzuzustimmen. Sie ist überzeugt, dass die Diskussionen inder Kommission ausführlich geführt wurden, insbesonderezu § 14. Die Regelung in § 14 entspreche im Übrigen auchdem Wunsch der Gemeinden.

://: Der Ordnungsantrag zur Rückweisung der Vorlage2004/236 an die Justiz- und Polizeikommission wirdabgelehnt.

§§ 3 – 13 keine Wortbegehren

§ 14

Christoph Rudin beantragt, § 14 ersatzlos zu streichen.

Ruedi Brassel fragt, was unter dem Begriff "öffentlich" in§ 14 Abs. 1 zu verstehen sei. Ist "öffentlich" gleichzusetzenmit "im Rahmen einer offenen Veranstaltung" (beispiels-weise Spendenbüchse an einem Dorffest)? Bedeutet eseine Sammlung im Internet (Sammelaufruf einer Parteioder eines Vereins)? Sind derartige Sammlungen bewil-ligungspflichtig und wo werden die Grenzen gezogen? Wiewird Missbrauch kontrolliert?

Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 10. März 2005 1107

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An dieser Stelle begrüsst Daniela Schneeberger dieKlasse 5c der Primarschule Gelterkinden mit ihremKlassenlehrer, Herrn Gilgen.

Sabine Pegoraro betont, die Bestimmung in § 14 sei nichtneu und genau für die von Ruedi Brassel aufgezähltenBeispiele habe bereits bisher eine Bewilligungspflichtbestanden. Es stellte sich einzig die Frage, ob die Be-stimmung im neuen Übertretungsstrafgesetz oder ananderer Stelle geregelt werden sollte. Da kein anderessinnvolles Gefäss gefunden werden konnte, entschied mansich für das vorliegende Gesetz. Die Kommission be-schloss zu Recht, es mache keinen Sinn, für eine einzelneBestimmung ein eigenes Gesetz zu erlassen. Die Be-stimmung selbst wurde anlässlich der Kommissionsdebattenicht in Frage gestellt, weshalb sich Sabine Pegoraroerstaunt über die nun vorgebrachten Argumente zeigt.

Ruedi Brassel weiss, dass die Bestimmung bereits bisherbestand. Er möchte aber trotzdem wissen, was unter"öffentlich" zu verstehen sei, denn diese Frage müsste sichspäter auch in der Praxis stellen. Er habe den Eindruck,die Einhaltung dieser Bestimmung werde heute nichtüberprüft und es handle sich dabei um leeren Buchstaben.Eine Klärung seiner Frage erachtet er auf jeden Fall alsnötig.

Sabine Pegoraro erklärt, Kleinigkeiten, welche einerBewilligungspflicht unterstehen, würden im bisherigenRahmen angemessen überprüft.

Kaspar Birkhäuser ist nicht der Ansicht, es handle sich in§ 14 um leeren Buchstaben. Sollte jemand missbräuchlichGeld oder andere Sachen sammeln, könne man sich aufdas Gesetz berufen und entsprechende Sanktionenergreifen.

Dieter Völlmin zeigt sich erstaunt über die aktuelleDiskussion. Es stimme, dass die Definition von "öffentlich"schwierig sei. Im Zusammenhang mit dem Antirassismus-gesetz entschied das Bundesgericht kürzlich in dieserFrage auf eine Art und Weise, welche nicht von allenSeiten begrüsst wurde. Wenn die Diskussion zum Themader Öffentlichkeit nun gebraucht werde, um § 14 auf-zuheben, könnten mit der gleichen Argumentation auchÄnderungen am Antirassismusgesetz gefordert werden.Bei § 14 handle es sich um einen Paragraphen, um inkrassen Fällen des Missbrauchs über eine Handhabe zuverfügen.

Röbi Ziegler kann Dieter Völlmins Argumentation durch-aus akzeptieren, fände es aber eher sinnvoll, dass dieSammelnden von einer Amtsstelle eine Zertifizierungerhielten, als jede einzelne Sammlung zu bewilligen. § 14bereite seiner Meinung nach in der Praxis Schwierigkeiten.So werden die Kirchen am nächsten Wochenende eineSammlung unter dem Titel "Hunderttausend Rosen gegendie Gewalt" durchführen. Es werden Rosen auf der Strasseverkauft. Eine Nachfrage bei der Polizei Basel-Landschaftergab, dass für diese Sammlung keine Bewilligung not-wendig sei. Offenbar decken sich die gesetzlichen Be-stimmungen und die Praxis also nicht und entweder

müssten Gesetz oder Praxis angepasst werden.

Sabine Stöcklin will konkret wissen, ob eine Sammel-büchse im von ihre genannten Beispiel bewilligungs-pflichtig wäre.

Sabine Pegoraro wird bis zur zweiten Lesung abklären,ob der Verkauf von Rosen oder eine Sammelbüchse aneinem Dorfmarkt bewilligungspflichtig seien.

://: Der Landrat lehnt die beantragte Streichung von § 14ab.

Christoph Rudin beantragt, den alten § 67 EG StGB als§ 14a ins Übertretungsstrafgesetz aufzunehmen. Dieserwürde wie folgt lauten:

§ 14a Unzucht mit TierenWer mit Tieren unzüchtige Handlungen begeht, wird mitHaft oder mit Busse bestraft.

Da Christoph Rudin selbst nicht Mitglied der Justiz- undPolizeikommission ist, muss er seine Anliegen in derLandratsdebatte einbringen. Er hätte es lieber gesehen,wenn sein Ordnungsantrag unterstützt worden wäre unddie Kommission noch einmal über die aufgeworfenenFragen diskutiert hätte.

Sabine Pegoraro betont, bei der Unzucht mit Tierenhandle es sich nicht um eine Übertretung und sie gehöredaher nicht ins Übertretungsstrafrecht.

Dieter Völlmin schlägt vor, Christoph Rudins Antrag erstin der zweiten Lesung zu beraten, um sich bis dahin mitdem Thema befassen zu können.

Daniele Ceccarelli ist der Ansicht, die heutige Debattewerde ad absurdum geführt. Es sei beispielsweise falsch,dass es nicht erlaubt sein könnte, die von Christoph Rudingenannten Baselbieter-Pins zu tragen. Auch wäre esabsurd, wenn jemand behaupten würde, wegen § 12brauche es eine Bewilligung zum Essen eines Poulet-flügelis. Er bittet seine Kolleginnen und Kollegen, dasvorliegende Gesetz nun abzusegnen und kein grossesTheater zu veranstalten.

Matthias Zoller schliesst sich seinen Vorrednern an. ZuChristoph Rudin meint er, praktisch alle Landratsmitgliederseien auch Mitglied einer Fraktion und könnten in diesemRahmen ihre Anliegen an die entsprechenden Kommis-sionsmitglieder weitergeben, um eine Debatte zu Detail-fragen im Landrat zu vermeiden.

://: Der Landrat lehnt es ab, einen neuen § 14a (Unzuchtmit Tieren) ins Übertretungsstrafgesetz aufzunehmen.

§§ 15 – 16 keine Wortbegehren

://: Die erste Lesung des Gesetzes über das kantonale

Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 10. März 20051108

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Übertretungsstrafrecht ist damit beendet.

Für das Protokoll:Andrea Maurer-Rickenbach, Landeskanzlei

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Nr. 1097

7 2004/264Berichte des Regierungsrates vom 26. Oktober 2004und der Umweltschutz- und Energiekommission vom24. Februar 2005: Bericht über den Stand der Bemü-hungen zur Verminderung der Fluglärmbelastung imJahre 2003

Kommissionspräsident Philipp Schoch informiert, dassdie Lärmbelastungen um den Euroairport (EAP) im Jahre2003 wiederum rückläufig waren. Vor allem wirtschaftlicheGründe führten zu dieser, für die Betroffenen erfreulichen,Tatsache. In nächster Zukunft werden die Flugbewegun-gen am EAP jedoch wieder zunehmen. Die Umweltschutz-und Energiekommission macht in ihrem Bericht wichtigeBemerkungen und bittet die Baselbieter Vertretung in derFluglärmkommission, diese mit Nachdruck einzubringen.

Es sei allgemein bekannt, dass Umweltbelastungen (indiesem Falle Fluglärm) in dicht besiedeltem Gebiet eingrosses Problem darstellen. Der Umweltschutz- undEnergiekommission ist es wichtig, dass der Dialog zwi-schen Flughafen, Behörden und Anwohnerinnen undAnwohnern bzw. den Betroffenen intensiv geführt undverstärkt wird. Die Entwicklung in Zürich könne kein gutesBeispiel für den Dialog zwischen den Betroffenen und demFlughafen sein. Der Flughafenbetreiberin in Zürich werdenSchadenersatzforderung in der Höhe von einigen Milliar-den Franken angedroht. Philipp Schoch zitiert dazu ausder NZZ vom 29. Juni 2003:

"Am besten wäre es, die Grenzen zwischen Deutschlandund der Schweiz zu vergessen und alle Gemeinden, dievom Fluglärm betroffen sein können, zu einem Flughafen-Zweckverband zusammenzuschliessen, der bei Lärmver-teilung und Optimierung mitarbeitet. Damit würden deut-sche Bürger oder Gemeinden im Prinzip am Flughafenbeteiligt. Dies hiesse zugleich, den Föderalismus in einemEuropa der Regionen ernst zu nehmen."

Der Inhalt dieses Zitates könne sicherlich für unsereRegion übernommen werden und müsse von der Fluglärm-kommission verstärkt gelebt werden. Alle betroffenenGemeinden in Frankreich, Deutschland und der Schweizmüssen stärker in die Fluglärmkommission eingebundenwerden, vor allem bei den künftigen Diskussionen bei-spielsweise zu ILS 34, bei Anstieg von Flugbewegungen,Nachtflügen, etc.

Die Umweltschutz- und Energiekommission beantragt dem

Landrat einstimmig, den Bericht über den Stand derBemühungen zur Verminderung der Fluglärmbelastung imJahre 2003 zur Kenntnis zu nehmen.

Jacqueline Halder stellt fest, die Regierung berichte alleJahre wieder über den Stand ihrer Bemühungen zurVerminderung des Fluglärms. Im Jahr 2005 müsse derLandrat nun Kenntnis nehmen über den Fluglärm im Jahr2003. In diesem Jahr war durch weniger Flugbewegungenwesentlich weniger Fluglärm zu verzeichnen, was dieRegierung in ihrem Bericht bedauere, während sich dievom Fluglärm Betroffenen darüber freuten. Die Bemühun-gen der Regierung im Jahr 2003 waren offenbar nicht sehrgross, da wie gesagt auch nicht sehr viele Flugbewegun-gen zu verzeichnen waren.

Die nicht ganz billige Ost-West-Piste werde nicht in demAusmass genutzt, wie sie dies sollte. Die Regierungmüsste sich dafür einsetzen, dass wie verlangt mindestens20 % der Flüge über die Ost-West-Piste abgewickeltwerden. Heute sind es rund 10 bis 17 %, wobei diese Zahloffenbar abnehmen werde, da die heutigen Flugzeuge dortnicht mehr starten und landen können.

Es wäre schön und wichtig, wenn die Bevölkerung wiedereinmal über die Zukunft des EAP informiert würde. Nachder Absage der Swiss strenge sich der Flughafen an,neue, vor allem billige, Fluggesellschaften mit Vergüns-tigungen und Rabatten nach Basel zu locken. Das Gleichegeschehe mit dem Frachtverkehr, welcher ebenfalls wiederwachsen soll. Wie sieht in diesem Zusammenhang dieschadstoff- und lärmabhängige Landegebühr aus? Wirddiese überhaupt noch eingezogen? Zudem soll in nächsterZeit das neue Terminal eröffnet werden und es werden soviele Passagiere wie noch nie (1 Million mehr) erwartet.Wirtschaftlich seien diese Aussichten sicherlich positiv zuwerten, jedoch müsse die Region um den Flughafenwiederum mit viel mehr Lärm rechnen.

Der Flugverkehr gehört zu den grössten Luftverschmutzernund gleichzeitig werden die Flüge immer billiger. Wo bleibthier die Kostenwahrheit und wer subventioniert am Endedie Fliegerei? Solche Fragen würden Jacqueline Haldermehr interessieren als die Entwicklung des Fluglärms vorzwei Jahren.

Georges Thüring gibt bekannt, die SVP-Fraktion nehmevom Bericht über den Stand der Bemühungen zur Vermin-derung der Fluglärmbelastung im Jahre 2003 Kenntnis. Siesei erfreut, dass die Fluglärmkommission in ihrem Berichtfesthalte, dass die Lärmsituation im Berichtsjahr 2003unproblematisch war. Erfreulich sei auch die Tatsache,dass die Swiss die Flugzeugtypen MD 80-63 ausmusterte.Die SVP empfindet es als positiv, dass der Regierungsratdas ILS 34 unter der Voraussetzung unterstützt, dass esallein als Ersatz der heutigen Sichtanflüge auf die Piste 34dienen werde.

Georges Thüring hofft, dass am EAP bald wieder mehrFlugbewegungen zu verzeichnen sein werden und sich derFlughafen Basel erholen könne.

Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 10. März 2005 1109

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Thomas Schulte stellt fest, die Luftverkehrsentwicklungdes EAP im Jahr 2003 sei aufgrund der schlechtenBranchenkonjunkturen stark rückläufig gewesen. DieSwiss reduzierte ihre Flüge ab Basel stark und dasPassagieraufkommen sank um 19 % auf 2,5 Mio. DieseFakten und weitere Gründe trugen dazu bei, dass derFluglärm für das Jahr 2003 sich als unproblematischerwies. Man dürfe jedoch nicht vergessen, dass dieWirtschaftlichkeit des Flughafens für unsere Regionwesentlich sei. Die FDP-Fraktion nimmt Kenntnis vomBericht zum Stand der Bemühungen zur Verminderung derFluglärmbelastung im Jahre 2003.

Ivo Corvini bemerkt, in den letzten drei Jahren sei es amEuroairport leiser geworden, so auch im Berichtsjahr 2003.Interessanter wäre daher die Frage, wie sich die Lage inZukunft präsentieren werde. Die Fluglärmkommissionerfülle eine wichtige Aufgabe, denn für die Beurteilung desFluglärms sei eine ganzheitliche Sicht notwendig. IvoCorvini fragt sich aber, ob der auf Seite 1 des Berichtsgenannte Auftrag heute noch aktuell sei, da sich in denvier Jahren, seit die Kommission bestehe, vieles veränderthabe. Heute sei beispielsweise die Frage wichtig, wie einAusbau des Flugverkehrs mit einem vertretbaren Mass anLärm erreicht werden könne. Ein Ausbau des Flugverkehrssei für unsere Region und die flughafennahen Gemeindenwichtig. Er bittet daher, den Auftrag der Fluglärmkommissi-on im Hinblick auf die kommenden Anforderungen zuüberprüfen, ansonsten nimmt die CVP/EVP-Fraktion vomvorliegenden Bericht Kenntnis.

Kaspar Birkhäuser bezeichnet das Niveau des Fluglärm-berichts für das Jahr 2003 als ähnlich hoch wie dasjenigevon 2002. Vor einem Jahr beschrieb die Regierung vorallem, was der Flughafen zur Verminderung des Nacht-fluglärms unternehme. Einige Seiten weiter war einerTabelle zu entnehmen, dass der Nachtfluglärm je nachMessstation gleich blieb oder sogar zunahm. Laut Protokolläusserte sich Adrian Ballmer damals wie folgt zu diesemThema: "Ich muss das abklären." Eine Antwort dazu habeder Landrat bis heute nicht erhalten.

Auch im Bericht für das Jahr 2003 seien wiederum ähnli-che Pointen enthalten, wobei sich Kaspar Birkhäuser aufeine einzige beschränken wird. Bekanntlich stimmten dieStimmberechtigten dem Flughafenkredit nur nach demVersprechen des EAP und der Regierung zu, dass 20 bis40 % der Starts über die verlängerte Ost-West-Pisteerfolgen würden. Im Berichtsjahr waren es allerdingsdeutlich unter 20 %, im 2. Halbjahr 2004 periodisch sogarunter 10 %. Der Flughafen und die Regierung erklären dasNicht-Einhalten ihres Versprechens mit dem neuenFlottenmix. Dies töne derart professionell, dass offenbarniemand an der Erklärung zweifle. Aus der Tabelle Seite17 des Berichts geht hervor, dass rund 40 % der Starts imBerichtsjahr durch Embraer-Maschinen geflogen wurden.Laut Paul Kurrus können grundsätzlich alle Embraer-Maschinen auf der Ost-West-Piste starten. Folglich hätteder EAP mit gutem Willen nicht nur 17, sondern rund 40 %der Starts über die Ost-West-Piste abwickeln können.

Kaspar Birkhäuser bittet seine Kolleginnen und Kollegen inZukunft, auf Fakten und Zahlen im Bericht der Fluglärm-kommission zu achten. Die Regierung sollte auf ihreBelletristik zu diesen Zahlen besser verzichten.

Als bewundernswert am Fluglärmbericht bezeichnetKaspar Birkhäuser die grosse Geduld des Papiers undoffenbar sei es auch den meisten Landratskolleginnen und-kollegen unwichtig, dass vieles, was im Fluglärmberichtaufgelistet ist, nicht stimmt.

Agathe Schuler liest als Binningerin den Bericht betref-fend den Stand der Bemühungen zur Verminderung derFluglärmbelastung jeweils mit grosser Aufmerksamkeit.Leider suchte sie auch im Bericht für das Jahr 2003vergebens nach Bemühungen der Regierung, die Lärmbe-lastung durch Starts und Landungen vom EAP möglichstgering zu halten. Vorausschauende Überlegungen zurProblematik fehlen. Die UEK hingegen befasste sich sehrausführlich und differenziert mit dem Bericht der Regie-rung, wofür Agathe Schuler der UEK dankt. Zwei Anliegen,welche die UEK erwähnte, möchte sie hervorheben:

Vor der Abstimmung über den Flughafenkredit wurdezugesichert, dass 20 bis 40 % der Starts über die Ost-West-Piste abgewickelt würden. Im Jahr 2003 beträgt aberder Anteil dieser Starts noch 17 % und 2004 sogar nochweniger. Hier müsste die Regierung eingreifen und auf dasEinhalten der Abmachungen pochen.

Die Einrichtung eines Blindlandesystems für die Südpiste,das ILS 34, steht offenbar bevor. ILS 34 beschäftigt nichtnur BewohnerInnen von Binningen, von Neuallschwil undvom Basler Neubadquartier. Die BZ schrieb am 4. März1995: “Vom Passwang an fliegen die Jets wie auf einerSchiene!” Nicht umsonst haben sich darum auf der andernSeite des Passwang im solothurnischen Bezirk ThalBürgerkomitees gegen das ILS 34 gebildet. Neben den60'000 vom ILS 34 betroffenen BewohnerInnen aus demvorderen Leimental, Basel und dem solothurnischenGebiet jenseits des Jura gibt es weitere betroffene Gebie-te, die bis anhin keinen Fluglärm gekannt haben, beispiels-weise im Birstal.

Wir müssen uns bewusst sein, dass die neue Flugroute fürdie betroffenen Gebiete Strukturprobleme bringt, Wegzugguter Steuerzahler, Verlust von Steuersubstrat undfallende Landpreise.

Agathe Schuler erwartet, dass sich die Regierung desKantons Basel-Landschaft in der im nächsten Vierteljahr(von Frankreich organisierten) Vernehmlassung zum ILS34 deutlich äussert und auf folgendem Grundsatz beharrt:Das Anflugverfahren von Süden mit dem ILS 34 darf einzigzum Ersatz der meteorologisch bedingten und aus Flugsi-cherheitsgründen nötigen Sichtanflüge auf Piste 34 beimehr als 10 Knoten Nordwind bewilligt werden. EineZunahme der Flugbewegungen im Süd-An- und -Abflug iststrikte zu verhindern.

Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 10. März 20051110

I:\WP\LR\PTK\lr_2005-03-10_ptk.wpd – [10.10.01]

://: Der Landrat stimmt dem Antrag der Umweltschutz-und Energiekommission zu und nimmt damit denBericht über den Stand der Bemühungen zur Vermin-derung der Fluglärmbelastung im Jahre 2003 zurKenntnis.

Für das Protokoll:Andrea Maurer-Rickenbach, Landeskanzlei

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Nr. 1098

9 2005/054Interpellation von Jacqueline Halder vom 24. Februar2005: Trinkwasser bedroht? Schriftliche Antwort desRegierungsrates vom 1. März 2005

://: Der von Jacqueline Halder beantragten Diskussionwird stattgegeben.

Jacqueline Halder dankt der Regierung und der Ver-waltung für die prompte Beantwortung ihrer Fragen und fürdie Bereitschaft, sich zügig für konkrete Massnahmen beiden grenznahen Deponien einzusetzen. Sie spreche füreinen grossen Teil der Allschwiler und SchönenbucherBevölkerung und der rund 2'300 Personen, welche diePetition "Chemiemüll weg!" unterzeichneten. All dieseMenschen seien verunsichert und können nicht verstehen,weshalb man seit Jahren von den Deponien und ihrerGefährlichkeit wisse, bisher jedoch ausser gelegentlichenMessungen und Beschwichtigungen noch nichts Konkretesunternommen habe. Die Bevölkerung wolle nun klareVerhältnisse.

Durch die Aktion von Greenpeace bei der Deponie LeLetten kam nun plötzlich Leben in die Verhandlungen. DieBevölkerung zeigt sich schockiert über den offen herumlie-genden, nicht ungefährlichen Müll, welcher in einemöffentlich zugänglichen Waldstück lagert. Zudem könneeine mögliche Kontaminierung des Trinkwassers vonSchönenbuch und eines Teils von Allschwil nicht ausge-schlossen werden und bereite entsprechend Sorgen. Wohlkönne ganz Allschwil per Knopfdruck mit Hardwasserversorgt werden, aber ist dieses Wasser besser alsdasjenige von Schönenbuch?

Zu Antwort 2: Man könne annehmen, dass auch dieFässer der Deponien in Muttenz verrostet seien. SollteBasel-Landschaft nicht auch dort sehr schnell handeln?

Zu Antworten 3 und 4: Es sei bereits seit vier Jahrenbekannt, dass Chemiemüll offen herumliege. Weshalbwurde nicht früher Druck aufgesetzt, sowohl in Frankreichals auch bei der Regierung? Weshalb wurde auf Anfragenimmer die Antwort gegeben, es bestehe keine Gefahr undman habe alles im Griff?

Zu Antwort 6: Das Trinkwasser wurde im August 2004kontrolliert und eine nächste Kontrolle werde im März 2005stattfinden. Reicht dies? Was geschieht, wenn das Wasser

zwischen den beiden Messungen plötzlich kontaminiertsein sollte? Wird bei den Trinkwasserkontrollen aufchemische Rückstände geachtet?

Zu Antwort 7: Nationalrätin Maya Graf stellte im Nationalratebenfalls eine Frage zu diesem Thema und BundesratMoritz Leuenberger antwortete darauf, schon früher habedas BUWAL der chemischen Industrie den Auftrag erteilt,beim Letten bis 2007 Kontrollen und Sanierungen durch-zuführen. In einem Zeitungsartikel äusserte sich HerrRandegger dahingehend, dass man am vorgesehenenZeitplan und einer so genannten "Convention" festhaltenwerde. Kennt das AUE den Inhalt dieser Convention?

Abschliessend zeigt sich Jacqueline Halder erfreut darü-ber, dass nun tatsächlich etwas unternommen werde undder Kanton regelmässig weitere Kontrollen durchführensowie Druck auf die Chemie ausüben wolle. Sie hoffe sehr,dass das bereits einige Jahre bekannte Problem bald-möglichst sauber und nachhaltig gelöst werde.

Philipp Schoch bedankt sich ebenfalls für die Beant-wortung der Fragen und hofft, dass nun tatsächlich etwasgeschehe. Er versichert der Regierung und der IG Depo-niesicherheit, dass man am Thema bleiben werde undnachhaken werde, sollten bis Ende April keine erstenSchritte unternommen worden sein.

Regierungsrätin Elsbeth Schneider-Kenel bezeichnet dieÄusserungen ihrer Vorredner als richtig, denn es müsseetwas geschehen. Der Zustand der Deponie Le Letten seinicht akzeptabel und der Regierungsrat sei daher froh,dass am 25. Februar 2005 nun eine entsprechendeVereinbarung unterzeichnet wurde. Zu den anderenDeponien in unserem Kanton: Beispielsweise in Muttenzwurden Messungen vorgenommen und die BUD wirdlaufend von einer entsprechenden Arbeitsgruppe über dieneuesten Resultate informiert. Man werde das Themasicherlich nicht beiseite legen. Die kommenden Erhebun-gen werden zeigen, welche Gefahrengüter im Detail inMuttenz lagern.

Die Deponie Le Letten stelle schon lange ein Problem darund Elsbeth Schneider-Kenel zeigt grosses Verständnisdafür, dass die Bevölkerung durch die Greenpeace-Aktionerneut aufgeschreckt wurde. Das AUE und die BUD übtenin Frankreich bereits vermehrt Druck aus, jedoch könneFrankreich nicht zu einer Sanierung gezwungen werden.Trotzdem zeigt sich Elsbeth Schneider-Kenel überzeugt,dass nun endlich etwas geschehen werde.

Bisher wurden im Le Letten nicht wasserlösliche Schad-stoffe festgestellt. Es werden weiterhin halbjährlich Kon-trollen durchgeführt und beim geringsten Anzeichen einerVerunreinigung des Trinkwassers würden die Mess-intervalle unverzüglich erhöht. Elsbeth Schneider-Kenelverspricht, den Druck aufrecht zu halten, damit die Depo-nie Le Letten zügig saniert wird.

Thomas Schulte stellt fest, das AUE habe in der Beant-wortung der Interpellation klar beschrieben, was getanwürde, falls Basel-Landschaft im Le Letten zuständig wäre.

Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 10. März 2005 1111

I:\WP\LR\PTK\lr_2005-03-10_ptk.wpd – [12.02]

Dieses Vorgehen stimme positiv, jedoch handle es sich umein Problem des Bundes, welcher für die Beziehungenzum Ausland zuständig sei. Für den Kanton soll diesjedoch kein Grund sein, ruhig zu bleiben, denn er müssefür die Gesundheit der Bevölkerung sorgen. Diese Aufgabewurde von unserem Kanton wahrgenommen, denn erforderte am 29. Januar und 25. Februar 2002 die zu-ständigen Behörden an einer gemeinsamen Sitzung auf,die Chemiemülldeponie Le Letten dringend und sofort zuräumen. Das Trinkwasser wurde in regelmässigen Ab-ständen gezielt auf eine ganze Reihe von Schadstoffengeprüft und es wurden keine Belastungen festgestellt.Sicher sein könne man jedoch erst, wenn die kontaminier-ten Erdflächen sauber entsorgt sein werden.

Da nun die entsprechende Vereinbarung zur Sanierungder Deponie laut IGDRB seit dem 25. Februar 2005unterzeichnet ist, setzt die FDP auf die Vernunft allerBeteiligten, um eine rasche, saubere und nachhaltigeSanierung zu erreichen. Die FDP dankt der Regierung fürihr umweltbewusstes Vorgehen und die weitere Verfolgungund Vorantreibung der Sanierung.

Rita Bachmann informiert, auf der Homepage der Ge-meinde Muttenz (www.muttenz.ch) seien die vollständigenBerichte der bisherigen Untersuchungen in Muttenzeinsehbar.

://: Die Interpellation ist damit erledigt.

Für das Protokoll:Andrea Maurer-Rickenbach, Landeskanzlei

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Nr. 1099

Frage der Dringlichkeit:

2005/078Dringliches Postulat von Eva Chappuis vom 10. März2005: Klassenbildung 2005/2006 der Sekundarstufe I

Regierungsrat Urs Wüthrich erklärt, falls der Landrat dieDringlichkeit beschliesse, sei der Regierungsrat in derLage, die Ablehnung des Postulats zu vertreten.

Eva Chappuis betont, die Dringlichkeit betreffend derKlassenbildung für das nächste Schuljahr sei gegeben,denn die nächste Sitzung des Landrates finde erst in vierWochen statt, was für ihr Anliegen zu spät sei.

://: Der Landrat lehnt mit 43 Ja-Stimmen bei 81 Anwesen-den die Dringlichkeit des Postulats 2005/078 ab. Nötiggewesen wären 54 Ja-Stimmen.

2005/079Dringliche Interpellation von Daniel Münger vom10. März 2005: Valora/Kiosk AG: Massive Verletzungder Arbeitnehmenden-Schutzbestimmungen?

Regierungsrat Erich Straumann betont, auch wenn dieRegierung die Dringlichkeit ablehne, bedeute dies nicht,dass das Thema nicht als wichtig erachtet werde. Es geheum die Qualität der Antwort und er würde die verschiede-nen Fragen gerne schriftlich beantworten.

Daniel Münger informiert, im Oktober 2004 seien massiveVerletzungen der Arbeitsbedingungen festgestellt wordenund seit heute sei bekannt, dass diese Verletzungenweiterhin bestehen. Das KIGA BL habe bisher nichtsunternommen und Daniel Münger wäre froh, wenn dieVSD sich endlich darum kümmern würde, weshalb dasKIGA noch nichts oder bisher zu wenig unternommenhabe. Die Dringlichkeit sei gegeben, da die Betroffenenbereits seit fünf Monaten darauf warten, dass sie aufkorrekte Arbeitsbedingungen zählen können.

://: Mit 31 Ja-Stimmen bei 82 Anwesenden wird auch hierdas Quorum von 55 Stimmen zur Dringlichkeits-erklärung der Interpellation 2005/079 nicht erreicht.

Für das Protokoll:Andrea Maurer-Rickenbach, Landeskanzlei

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Ende der Vormittagssitzung: 12.00 Uhr

Nr. 1100

Überweisungen des Büros

Landratspräsidentin Daniela Schneeberger gibt Kenntnisvon folgenden Überweisungen:

2005/074Bericht des Regierungsrates vom 8. März 2005: PostulatSabine Stöcklin “Aktive Landreservepolitik für die Wirt-schaftsförderung” (2001/112) und Postulat Urs Baumann“Ermittlung von wirtschaftlich interessanten Industrie- undGewerbezonen im Kanton Basel-Landschaft” (2002/015);Abschreibung; an die Volkswirtschafts- und Gesund-heitskommission

2005/076Bericht des Regierungsrates vom 8. März 2005: Entla-stungspaket aus der Generellen Aufgabenüberprüfung(GAP); an die Finanzkommission Anträge 1, 2, 18 und21, Volkswirtschafts- und GesundheitskommissionAnträge 3, 4, 5, 6, 7, 8 und 9, Justiz- und Polizeikom-mission Anträge 12, 13, 15 und 16, Bau- und Planungs-kommission Antrag 10, Umweltschutz- und Energie-kommission Antrag 11, Erziehungs- und Kulturkom-mission Antrag 14 und Personalkommission Anträge17, 19, 20, 22 und 23

Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 10. März 20051112

I:\WP\LR\PTK\lr_2005-03-10_ptk.wpd – [12.02]

2005/077Bericht des Regierungsrates vom 8. März 2005: Flankie-rende Massnahmen im Fall von Stellenabbau im Rahmendes Projektes Generelle Aufgabenüberprüfung (GAP); andie Personalkommission

Für das Protokoll:Ursula Amsler, Landeskanzlei

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Anmerkung zur Traktandenliste

In einem Rückkommen auf die Traktandenliste teilt Land-ratspräsidentin Daniela Schneeberger mit, dass amVormittag gemäss dem Antrag der Grünen Fraktionvergessen wurde, Traktandum 19, Motion 2004/271 vonMadeleine Göschke abzusetzen.

://: Die Absetzung von Traktandum 19 wird stillschwei-gend genehmigt.

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Begründung der persönlichen Vorstösse

Nr. 1101

2005/078Postulat von Eva Chappuis vom 10. März 2005: Klassen-bildung 2005/2006 der Sekundarstufe l

Nr. 1102

2005/079Interpellation von Daniel Münger vom 10. März 2005:Valora/Kiosk AG: Massive Verletzung derArbeitnehmenden-Schutzbestimmungen?

Nr. 1103

2005/080Motion der Geschäftsprüfungskommission vom 10. März2005: “Managementaudit bis auf Direktionsebene”

Nr. 1104

2005/081Motion der SVP-Fraktion vom 10. März 2005: Lehrer-konferenzen ausserhalb der ordentlichen Unterrichtszeiten

Nr. 1105

2005/082Motion von Helen Wegmüller vom 10. März 2005: Hoch-begabtenförderung

Nr. 1106

2005/083Postulat der SVP-Fraktion vom 10. März 2005: Effilex:Aufhebung des Landratsbeschlusses betreffend Berg-werkseigentum

Nr. 1107

2005/084Postulat von Kaspar Birkhäuser vom 10. März 2005:Lösung für das Problem der Sans-Papiers suchen

Nr. 1108

2005/085Interpellation von Juliana Nufer vom 10. März 2005:Tourismusförderung, Mountainbikestrecken legalisieren

Nr. 1109

2005/086Interpellation von Peter Zwick vom 10. März 2005: Erdbe-benversicherung

Nr. 1110

2005/087Interpellation von Ivo Corvini vom 10. März 2005: AvenirSuisse-Studie “Baustelle Föderalismus”

Nr. 1111

2005/088Verfahrenspostulat von Ruedi Brassel vom 10. März 2005:Schriftliche Begründung bei gleichzeitiger Überweisungund Abschreibung von Postulaten und Motionen

Zu allen Vorstössen keine Wortbegehren.

Für das Protokoll:Ursula Amsler, Landeskanzlei

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 10. März 2005 1113

I:\WP\LR\PTK\lr_2005-03-10_ptk.wpd – [12.02]

Fraktionserklärung von Eugen Tanner

Eugen Tanner erklärt, heute Vormittag wurde der Landratmit der Kopie einer Medienmitteilung betreffend Klassen-und Kursbildung bedient.Darin ist die Rede von Personalabbauvorgaben desLandrates. Diese Aussage entspricht nicht den Tatsachen.

Im Rahmen des Budgets 2005 wurde ein Personalausbauvon 30 Mio. Franken beschlossen. Damit wurden lediglichdie ursprünglichen 40 Mio. Franken um 10 Mio. reduziert.

Eugen Tanner erwartet vom abwesenden Erziehungs-direktor, dass er diese Aussage sowohl departements-intern als auch nach aussen berichtigt.

Für das Protokoll:Ursula Amsler, Landeskanzlei

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Nr. 1112

8 Fragestunde

1. Eugen Tanner: Ausfinanzierung der Deckungs-lücke

Der Nationalrat hat einen Vorstoss überwiesen, der vonden Kantonen und Gemeinden die Ausfinanzierung derDeckungslücken in den Pensionskassen verlangt.

Fragen:

Welche finanziellen Konsequenzen hätte ein derartigerErlass

a) für den Kanton Basellandb) für die Gemeinden des Kantonsc) für selbständige Institutionen mit Oberaufsicht Kantond) für Alters- und Pflegeheimee) für weitere angeschlossene Institutionen

P.S. Die Fragen beschränken sich selbstverständlich aufdie in der Basellandschaftlichen Pensionskasse ange-schlossenen Institutionen.

Regierungsrat Adrian Ballmer stellt fest, die FragenEugen Tanners lassen sich nicht abschliessend beant-worten, da derzeit noch offen ist, wie sich Arbeitgebende,Versicherte, Rentner und die BLPK an einer Ausfinanzie-rung zu beteiligen hätten.Eine Arbeitsgruppe wird demnächst damit beauftragtentsprechende Vorschläge auszuarbeiten.

Rein rechnerisch entfallen von den rund 824 Mio. Frankender Deckungslücke 50,9% oder 419 Mio. Franken auf denKanton.Auf die Einwohner- und Bürgergemeinde entfallen 25,3%,auf selbständig rechtliche Institutionen 10,8%, wobei dieBLKB ihren Anteil zurückgestellt hat, da sie nach True andFair View dazu verpflichtet ist ihre Risiken zu decken. Für

die Alters- und Pflegeheime beträgt der Anteil 2,6%, fürweitere angeschlossene Institutionen 10,4%.

2. Bruno Steiger: Rückzahlung von erhaltenen So-zialhilfegeldern

Bekanntlich nimmt auch in unserem Kanton die Zahl derSozialhilfeempfänger bedenklich zu. Diesbezüglich darferwartet werden, dass von ehemaligen Sozialhilfebezü-gern, welche wieder in finanziell geordneten Verhältnissenleben, die bezogenen Gelder umgehend zurückbezahltwerden.Durch Zufall habe ich erfahren, dass das nicht immerzutreffen soll. Auch die beiden heute sehr gut verdienen-den Fussballspieler Murat und Hakan Yakin sollen zu-sammen mit ihrer Mutter Ermine Sozialhilfegelder emp-fangen haben, welche bis heute noch nicht zurückbezahltwurden.

1. Trifft das im Fall von Familie Yakin zu?2. Wenn ja, warum nicht und/oder werden "Fussballstars"

im Kanton Baselland generell bevorzugt behandelt?3. Wie steht das Verhältnis zwischen Aufwand und Ertrag

beim Inkasso von zurückgeforderten Sozialhilfegeldernim Kanton Baselland?

4. Wie ist das demografische Verhältnis der zurüc-kforderbaren Sozialhilfegelder zwischen Schweizernund Ausländern nach Nation?

Regierungspräsident Adrian Ballmer bemerkt einleitend,zu den allgemeinen Fragen werde er sich äussern. Wasdie Fragen 1. und 2. angeht, hält er die namentlicheErwähnung bestimmter Personen für schlechten Stil.Aus Datenschutzgründen werde er nicht bestätigen, obeine bestimmte Person zu einem bestimmten ZeitpunktSozialhilfe bezog und ob sie diese zurückerstattet hat.

Im Kanton Baselland hat sich die Anzahl der Personen,welche ganz oder teilweise von der Sozialhilfe abhängigsind, im vergangenen Jahr um 7,7% erhöht. Dies ent-spricht 1,86% der Gesamtbevölkerung.

Gesamtschweizerisch beträgt der Anteil etwas mehr als4%. Damit liegt das Baselbiet knapp in der Hälfte desschweizerischen Mittels.

Sämtliche Sozialhilfefälle werden vom kantonalen Sozial-amt bei der Anmeldung, periodisch, und vor einer allfäl-ligen Verjährung auf die Möglichkeit von Rückerstattungenoder Verwandtenunterstützung hin überprüft.

Zu Frage 2: Der Finanzdirektor stellt fest, man sei bestrebtalle Bezüger von Sozialhilfeleistungen rechtsgleich zubehandeln. Wurde im Einzelfall von dieser Maxime abgewi-chen, handelt es sich um eine Panne und bestimmt nichtum Absicht.

Zu Frage 3: Das Gesetz unterscheidet einerseits Rücker-stattungen und andererseits Verwandtenunterstützung.Weil Baselland beide Versionen kennt, weist es wenigerSozialhilfefälle aus.

Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 10. März 20051114

I:\WP\LR\PTK\lr_2005-03-10_ptk.wpd – [12.02]

Bei den Rückerstattungen wird unterschieden zwischenRückerstattungen aufgrund von Leistungen Dritter undRückerstattungen aufgrund wirtschaftlicher Verhältnisse(z.B. Erbschaft, Lottogewinn). Erstere werden durch dieGemeinden vollzogen, für Letztere ist das KantonaleSozialamt zuständig.Die Sozialhilfeleistungen der Gemeinden belaufen sichbrutto auf rund 60 Mio. Franken und netto auf ca. 30 Mio.Franken jährlich. Rückerstattungen und Verwandtenunter-stützung machen zusammen rund 30% aus. Dabei be-laufen sich die Rückerstattungen auf 29 Mio. Franken unddie Verwandtenunterstützung auf unter 1 Mio. Franken.

Während der Ertrag aus Verwandtenunterstützung undRückerstattung aufgrund wirtschaftlicher Verhältnissederzeit noch vollumfänglich den Gemeinden zugutekommt, trägt der Kanton den Aufwand der benötigtenStellen beim KSA. Im Rahmen von GAP sieht der Kanton nun vor, zurDeckung eines Teils seiner Unkosten künftig 10% desErtrags zurück zu behalten.

Zu Frage 4: Der Anteil an Schweizerinnen und Schweizernbei den Sozialhilfeempfängern beläuft sich auf 54%, derAusländeranteil beträgt 46%.Die Rückerstattungen erfolgen recht ausgewogen, signifi-kante Unterschiede sind nicht auszumachen.

Bei der Verwandtenunterstützung ist der Anteil der Schwei-zerinnen und Schweizer naturgemäss höher, da dieVerwandtenunterstützungspflicht nur im Inland geltendgemacht werden kann.

Bruno Steiger bedankt sich für die Antworten, ist al-lerdings nicht glücklich über die Weigerung des Finanzdi-rektors, Frage 1. zu beantworten.Mit einer Umformulierung seiner Frage hofft er demFinanzdirektor doch noch eine Antwort zu entlocken.Wohnen im Kanton Baselland Fussballstars, die ehemalsSozialbezüger waren?

RR Adrian Ballmer erwidert, da die Fussballstars imBaselbiet dünn gesät sind, werde er auch diese Fragenicht beantworten.

3. Christine Mangold: Verordnung über Beurteilung,Beförderung, Zeugnis und Übertritt am KG und ander PS; Kosten für neue Mäppli / zusätzlicheKopien

Seit August 2005 ist das neue BBZ in Kraft - die Beur-teilungsgespräche nach dem neuen Modell wurden in allenSchulen durchgeführt. Die Schulleitungen der Primar-schulen sehen sich nun mit der Situation konfrontiert, dassmit dem neuen BBZ zusätzliche Kosten auf sie zukommen,die so nicht budgetiert wurden, da zum Zeitpunkt derBudgetierung für das Jahr 2005 keine konkreten Angabenzur Verfügung standen.

Fragen:

1. Es war bis heute gängige Praxis, dass, wenn neueZeugnismappen kreiert wurden, nur für die 1. Klassendie neuen Zeugnismappen angeschafft werden muss-ten - für alle Schülerinnen und Schüler, die bereitseine Zeugnismappe hatten, wurde das alte Modellweiterverwendet.Warum wurde diese Praxis geändert, d.h. warummusste für alle Schülerinnen und Schüler eine neueZeugnismappe angeschafft werden?

2. Ist es richtig, dass die Zeugnisformulare bereits für dasnächste Jahr wieder abgeändert werden? Muss auchdamit gerechnet werden, dass die jetzt bezogenenZeugnismappen nur als Provisorium gelten und imnächsten Schuljahr wiederum neue eingekauft werdenmüssen?

3. In Zeiten, in denen von allen Seiten zum Sparenaufgerufen wird, ist die Zunahme der Kopien, die dasneue BBZ mit sich bringt, nicht nachvollziehbar. Füreine Schule, die von 476 Kindern besucht wird, steigtdie Zahl der Kopien vor den Gesprächen im Januarum 2'380 Kopien und erhöht sich nach den Gesprä-chen um weitere 1'904 Kopien. Diese Kopierflut stehtquer in der Landschaft. Wo sieht der RR hier Einspar-möglichkeiten?

4. Diese zusätzlichen Kosten konnten nicht im Budgeteingestellt werden (da nicht bekannt) und müssen vonden Gemeinden nachträglich bewilligt werden. Abwann darf damit gerechnet werden, dass der RR auchden Budget-Zeitplan der Gemeinden in seine Überle-gungen miteinbezieht?

In Vertretung des Bildungsministers nimmt Regierungsprä-sident Adrian Ballmer auch zu diesen Fragen Stellung.

Zu Frage 1: Die alten Zeugnismappen sind im A5-Format,beige, und seit mindestens fünfundzwanzig Jahren imEinsatz.Die neuen Zeugnismappen weisen A4-Format auf und sindwesentlich moderner gestaltet.Das Zeugnisformat hat von A5 auf A4 gewechselt. EineKombination alter Mappen und neuer Zeugnisse ist ausdiesem Grund nicht mehr möglich.

Angesichts der Tatsache, dass die “Neukreation” bereitsfünfundzwanzig Jahre zurückliegt, kann von einer gängi-gen Praxis beim Wechsel der Mappen kaum die Redesein.Die alten Zeugnismappen kamen während der fünf Primar-schuljahre zum Einsatz. Die neuen Mappen sollen bereitsim Kindergarten zur Anwendung kommen. Sie bleibensomit während mindestens sieben Jahren im Einsatz.Die neuen Mappen sind im Uebrigen 20% günstiger als diealten.

Zu Frage 2: Die Zeugnisformulare werden erstmals Endedieses Schuljahres eingesetzt. Eine Aenderung vor demersten Einsatz ist nicht geplant. Um den Bedürfnissen sowohl der Erziehungsberechtigtenals auch der Lehrpersonen zu entsprechen, wird dasFormular “Aktennotiz zum Beurteilungsgespräch” auf das

Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 10. März 2005 1115

I:\WP\LR\PTK\lr_2005-03-10_ptk.wpd – [12.02]

kommende Schuljahr optimiert.

Die Dokumentenmappe hingegen wird nicht verändert, daes sich um ein bereits ausgereiftes Modell handelt.Im nächsten Schuljahr werden somit nur Mappen für einenJahrgang eingekauft.

Zu Frage 3: In Absprache mit dem Staatsarchiv hat dasAmt für Volksschulen nach der korrekten Aufbewahrungs-form für die Unterlagen zum Beurteilungsgespräch ge-sucht. Inzwischen konnte diese Frage gelöst werden. DieFormulare zum Beurteilungsgespräch dienen als Beleg,dass Gespräche stattfanden und machen Angaben zuderen Inhalt. Auf eine eigentliche Archivierung kann darumverzichtet werden.

Aufgrund der Rückmeldungen aus den Schulen hat dasAmt für Volksschulen die Situation erneut überprüft. Diewichtigste Funktion ist dabei das Gespräch zwischen denSchulbeteiligten. Im Formular werden die wichtigstenInhalte festgehalten; das Original wird in der Dokumenten-mappe aufbewahrt. Diese wird in der Schule deponiert, bisdas Kind die Schule verlässt. Auf das Erstellen von Kopienkann daher verzichtet werden.

Christian Studer hat diese Neuerung anlässlich derSchulleitungstagung vom 3.3.2005 bereits deutlich kom-muniziert.

Zu Frage 4: Die zusätzlichen Kosten für die Umsetzungder VOBBZ sind für die Gemeinden derart gering, dass sieim ordentlichen Schulbudget Platz finden.

Da Christine Mangold davon ausgeht, dass der Finanzdi-rektor nur Beträge auslösen lässt, welche budgetiert sind,ist sie von seiner Antwort auf Frage 4 befremdet undenttäuscht.

Regierungspräsident Adrian Ballmer erwidert vorab, erhabe die Antworten auch eben erst gelesen, es treffejedoch zu, dass er nur auslöse, was auch budgetiert ist,vorausgesetzt, es handelt sich nicht um gebundeneAusgaben.Er hofft, seine Kolleginnen und Kollegen verfahren ebenso.

://: Damit sind alle Fragen der Fragestunde beantwortet.

Für das Protokoll:Ursula Amsler, Landeskanzlei

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Nr. 1113

10 2004/210Motion von Jürg Wiedemann vom 9. September 2004:Steuerfreies Einkommen unter dem Existenzminimum

Landratspräsidentin Daniela Schneeberger erklärt dieBereitschaft der Regierung, die Motion als Postulatentgegen zu nehmen.

RR Adrian Ballmer meint einleitend, die Motion hat eineAenderung der Kantonsverfassung zum Inhalt, wonachsteuerbare Einkommen unterhalb des Existenzminimumssteuerlich nicht belastet werden.§ 16 Absatz 1 der Kantonsverfassung schreibt vor: “Jederhat Anspruch auf Hilfe und Betreuung in Notlagen und aufdie für ein menschenwürdiges Leben erforderlichen Mittel.”

Damit sollen die für die Sicherstellung eines menschenwür-digen Lebens erforderlichen Mittel, d.h. das Existenzmini-mum, von Staates wegen nicht besteuert werden.Die Motion nimmt demnach etwas auf, das sinngemässbereits in der Verfassung verankert ist.Zugegebenermassen wird das kantonale Steuergesetz inseiner heutigen Form den Anforderungen von § 16 derKantonsverfassung nicht in allen Teilen gerecht. Dies zeigtsich u.a. an der Zunahme der bewilligten Erlassgesuche,die seit der Neuregelung der AHV-Besteuerung, also seit2001, bei der Finanz- und Kirchendirektion eingingen.

Der Erlass wird dort gewährt, wo das Existenzminimumnicht oder nur knapp erreicht wird. Daraus lässt sichableiten, dass das Existenzminimum nach der geltendenSteuergesetzgebung nicht generell befreit ist.Bereits mit der Stellungnahme zum Vorstoss 2003/111 vonPeter Meschberger betreffend Vereinfachung des Verfah-rens für Steuererlassgesuche für Empfängerinnen undEmpfänger von Ergänzungsleistungen und Sozialhilfe , derals Postulat überwiesen wurde, kündigte der Regierungsratan, dass im Rahmen der Ehegatten- und Familiensteuerre-form eine Regelung anzustreben ist, nach der alle Perso-nen mit einem Einkommen unter oder am Existenzmini-mum entlastet werden sollen.

Die Vorlage zur Familien und Rentnerbesteuerung, dieauch die steuerliche Entlastung bzw. Befreiung desExistenzminimums beinhaltet, wird im 2. Quartal 2005 indie Vernehmlassung geschickt.Materiell unterstützt die Regierung die Vorlage. Anlässlichder Revision der Familien- und Rentnerbesteuerung solldas Existenzminimum von der Einkommenssteuer entlastetbzw. befreit werden. Eine Aenderung der Kantonsverfas-sung ist dabei unnötig und wäre wohl heikel.Die Befreiung des Existenzminimums kann gesetzlich nurgeregelt werden, indem dafür Ansätze geschaffen werden.Aus diesem Grund ist die Regierung bereit, die Motion alsPostulat entgegen zu nehmen.

Allerdings, und dies ist die Schwäche dieses Vorstosses,ist das Existenzminimum kein feststehender Begriffsondern interpretationsbedürftig, denn es gibt unter-schiedlich Existenzminima.Legt man das Existenzminimum mit einem schematischenBetrag fest, geschieht das, was Jürg Wiedemann inZusammenhang mit einem anderen Vorstoss beanstandethat, dass Menschen, die wesentlich besser leben als ihrEinkommen es eigentlich zulässt, steuerbefreit werden.

Jürg Wiedemann ist erfreut, dass die Regierung diesteuerliche Freistellung des zur Existenz notwendigenEinkommens im Grundsatz befürwortet.Obwohl er der Auffassung ist, die Finanzierung der

Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 10. März 20051116

I:\WP\LR\PTK\lr_2005-03-10_ptk.wpd – [12.02]

staatlichen Aufgaben und Leistungen sollte möglichstsolidarisch unter allen Bürgerinnen und Bürgern verteiltwerden, widerspricht es seinem Gerechtigkeitssinn, dassMenschen, die unter dem Existenzminimum leben einer-seits Steuern bezahlen um sich auf der anderen Seite vonder Sozialhilfe unterstützen zu lassen. Hier zeigt sich einklarer Widerspruch, der zusätzlich mit einem enormenadministrativen Aufwand verbunden ist.

Jürg Wiedemann hat den Vorstoss bewusst offen formu-liert, um der Regierung für die Umsetzung einen möglichstgrossen Handlungsspielraum zu lassen.Wie vom Finanzdirektor erwähnt, existieren verschiedeneMassstäbe um das Existenzminimum zu definieren.Einerseits sind dies die gesetzlichen Grundlagen derBetreibungsbehörden zur Bemessung des betriebsrecht-lichen Existenzminimums, daneben existieren die recht-lichen Grundlagen der Sozialversicherungsbehörden unddie Richtlinien der Sozialhilfestellung zur Bestimmung derSozialhilfe. Ebenso macht die Motion keinerlei Einschränkung, ob undin welchem Ausmass die steuerliche Freistellung für denStaat einkommensneutral gestaltet wird.

Die Forderung nach einem steuerfreien Existenzminimumwird auch seitens der Schweizerischen Konferenz fürSozialhilfe unterstützt. Im vom Volk abgelehnten Steuerpa-ket sollte der Kanton zudem zwingend verpflichtet werden,das Existenzminimum von den Steuern zu befreien. DieseForderung war damals auf Bundesebene völlig unbe-stritten.

Was die Aenderung der Kantonsverfassung angeht,gesteht Jürg Wiedemann ein, hier handle es sich um einenFehler.

Elisabeth Augstburger betont, auch der CVP/EVP-Fraktion ist das Anliegen Jürg Wiedemanns sehr wichtig.Bereits vor drei Jahren hat ihre Fraktion deshalb einenVorstoss für eine gezielte Steuerentlastung für AHV-Rentnerinnen und Rentner mit tiefen Einkommen einge-reicht.

Da diverse Fragen noch einer Abklärung bedürfen, ist dieCVP/EVP-Faktion bereit, den Vorstoss als Postulat zuüberweisen.

Juliana Nufer folgt namens der FDP-Fraktion der Regie-rung und unterstütze die Motion als Postulat.Die FDP-Fraktion ist der Meinung, anlässlich der Familien-und Rentnerbesteuerung werde man sich auch mit deroptimalen Formulierung in Zusammenhang mit demExistenzminimum auseinander setzen müssen.

Für Paul Svoboda ist Fakt, dass Leute mit einem Ein-kommen das teilweise weit unter dem Existenzminimumliegt, heute sehr stark belastet werden.Mit einem Einkommen von jährlich Fr. 14'000.-- mussbereits Einkommenssteuer bezahlt werden. Für Paul Svoboda ist das Existenzminimum ein wichtigerParameter, da er grundlegende und unverzichtbare Güterund Dienstleistungen beinhaltet und einen bescheidenen

Lebensstandard gewährleistet, der neben den vitalenGrundbedürfnissen in beschränktem Rahmen auch eineTeilnahme am kulturellen Leben ermöglichen soll. Er hofft darum, dass die Regierung, was das Existenzmini-mum angeht, eine gewisse Grosszügigkeit an den Taglegt.

Anhand der Richtlinien der Schweizerischen Konferenz fürSozialhilfe hat Paul Svoboda das Existenzminimum einerallein stehenden Person errechnet. Dieses beträgt Fr.2'248.-- pro Monat und beinhaltet den ordentlichen Notbe-darf wie Miete, Heizung und Krankenkasse. Die Zahlmacht deutlich, dass der Lebensstandard mehr als be-scheiden ist. In Anbetracht der hohen Mieten in Baselland,fragt man sich, wie jemand mit einem derart geringenBetrag überhaupt über die Runden kommt..Rechnet man nun aber noch die Steuerbelastung von Fr.1'266.-- dazu, treibt der Staat diese Menschen in eineeigentliche Armutsfalle. Betroffen davon sind in erster Linie junge Familien,alleinstehende Jugendliche, alleinerziehende Personenund ein Teil der Pensionierten.

Mit einer gezielten Anpassung des Steuertarifs hat es derKanton in der Hand, diesen Menschen finanziell zu helfen.

Dass die Regierung die Motion nur als Postulat entgegennehmen will versteht Paul Svoboda nicht, denn die Proble-matik ist bestens bekannt und es ist nun an der Zeit nichtmehr zu reden sondern zu handeln.Die SP-Fraktion unterstützt deshalb die Ueberweisung alsMotion.

Hans-Jürgen Ringgenberg und die SVP-Fraktion haltenden Entscheid der Regierung, die Motion als Postulatentgegen zu nehmen, für richtig.

Die Praxis zeigt, dass die Gesuche von Fall zu Fall geprüftwerden müssen, was zu einem administrativen Mehr-aufwand führt.Die Festlegung des Existenzminimums erfolgt zwar nacheinheitlichen Richtlinien, die Beträge können jedoch sehrunterschiedlich ausfallen.Eine allzu große Anhebung des steuerbaren Mindestein-kommens ist aber auch nicht unproblematisch, es könntedazu verleiten, sein Einkommen unter dem Mindestbetrag“einzupendeln”. Schon aus diesem Grund muss dassteuerbare Mindesteinkommen möglichst tief angesetztwerden.

Die Steuergesetzrevision zur Entlastung von Familien undtiefen Einkommen ist in Vorbereitung und wird zu einerteilweise steuerlichen Befreiung für die am Existenzmini-mum lebenden führen.Die SVP-Fraktion bittet den Rat, dem Antrag der Regie-rung zu folgen.

Grundsätzlich hält Jürg Wiedemann an der Ueberweisungals Motion fest. Da sich die Bürgerlichen jedoch in derUeberzahl befinden, akzeptiert er die Umwandlung in einPostulat.

Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 10. März 2005 1117

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Regierungspräsident Adrian Ballmer präzisiert, einEinkommen von Fr. 14'000.-- jährlich liege nicht grundsätz-lich unter dem Existenzminimum.Muss jemand mit einem Einkommen von Fr. 14'000.--sämtliche Leistungen bezahlen, die die SKOS-Richtlinienvorsehen, ist dies undenkbar.Es gibt jedoch auch Personen, deren Einkommen zwar amExistenzminimum liegt, die jedoch aufgrund ihrer persönli-chen Umstände nicht für sämtliche Leistungen selberaufkommen müssen. Aus diesem Grund ist die Sachenicht ganz so einfach.

Paul Svoboda erklärt sich namens der SP-Fraktion mit derUeberweisung als Postulat einverstanden.

://: Der Landrat folgt dem Antrag der Regierung undüberweist die Motion 2004/210 als Postulat.

Für das Protokoll:Ursula Amsler, Landeskanzlei

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Nr. 1114

11 2004/296Motion der CVP/EVP-Fraktion vom 25. November 2004:Wiedereinführung von Ausbildungsabzügen

RR Adrian Ballmer erklärt, die Regierung lehnt die Motionab, weil das unterstützungswürdige Anliegen bereits imzuständigen Bundesparlament hängig ist und vom Bundes-rat aufgenommen wurde.Am 3. Oktober 2003 hat Ständerat Eugen David zumThema “Weiterbildungskosten und deren steuerlicheBehandlung” eine Motion eingereicht, die als Postulatüberwiesen wurde. Das zuständige EidgenössischeFinanzdepartement hat eine Arbeitsgruppe mit der Aus-arbeitung eines Berichts zu diesem Themenkomplexbetraut. Der Bericht ist inzwischen fertig gestellt und wurdein die verwaltungsinterne Aemterkonsultation geschickt.Die Regierung hält die Standesinitiative, die ohnehin einschwaches Instrument ist, deshalb für überflüssig.

Peter Zwick bestätigt, dass von Eugen David eine Motion,als Postulat überwiesen wurde. Die CVP-Fraktion strebtmit ihrer Motion die Wiedereinführung von Ausbildungs-abzügen in der Steuergesetzgebung an.Durch die Ablehnung an der Volksabstimmung vom 16.Mai 2004 können die Kantonen keine Ausbildungsabzügefür unterhaltspflichtige Kinder mehr zulassen.Erklärtes Ziel der CVP-Fraktion ist es darum, die verpassteEntlastung für Familien bestmöglich zu kompensieren.Diese sollen ihre vielfältigen und bedeutenden Aufgabeauch in Zukunft erfüllen können, denn die Ausbildung vonKindern und Jugendlichen ist eine Leistung, die letztlichder ganzen Gesellschaft zugute kommt.Peter Zwick bittet deshalb den Rat, die familienpolitischwichtige Motion zu überweisen.

Weil die Standesinitiative tatsächlich ein schwachesInstrument darstellt, lehnt sie Juliana Nufer namens derFDP-Fraktion ab.Dabei sträubt sich die FDP nicht gegen die Wiederein-führung der Ausbildungsabzüge, findet aber, es solltezuerst das Resultat auf Bundesebene abgewartet werden.

Annemarie Marbet verleitete der Titel “Wiedereinführungvon Ausbildungszügen”, zur irrigen Annahme, es handlesich um die Wiedereinführung auf Kantonsebene. Hinzukam eine Falschinformation eines Chefbeamten.Die SP-Fraktion steht dem Ausbildungsabzug grundsätz-lich positiv gegenüber, weiss sie doch, dass die Bildungeiner der wichtigsten Rohstoffe ist.Das Instrument einer Standesinitiative sollte jedoch nichtüberstrapaziert werden.Inzwischen erfuhr Annemarie Marbet, dass die St. GallerRegierung eine Standesinitiative zum selben Themaüberwiesen hat. Handelt es sich hier womöglich um eineStrategie der CVP-Fraktion Schweiz, in jedem Kanton eineStandesinitiative zu lancieren?

Die SP-Fraktion spricht sich zwar für die Wiedereinführungder Ausbildungsabzüge, jedoch gegen die Ueberweisungder Standesinitiative aus.

Hildy Haas und der SVP-Fraktion erging es ähnlich wieder SP-Fraktion. Auch sie bringt der Einführung derAusbildungsabzüge im Steuergesetz viel Sympathieentgegen.In der Fraktion wurden jedoch Stimmen laut, die davorwarnten die Standesinitiative über zu beanspruchen unddamit ihre Bedeutung abzuschwächen.Argumentiert wurde auch damit, dass das Problem aufBundesebene erkannt und etwas dagegen unternommenwird. Die SVP-Fraktion entschied sich deshalb, denRegierungsrat in seiner ablehnenden Haltung zu unter-stützen.

Im Gegensatz zu ihren Vorrednerinnen und Vorrednern,unterstützt Florence Brenzikofer im Namen der Fraktionder Grünen die Argumente der CVP/EVP-Fraktion undstimmt der Ueberweisung als Motion zu.

://: Der Landrat lehnt die Ueberweisung der Motion2004/296 ab.

Landratspräsidentin Daniela Schneeberger begrüsst aufder Tribüne die 2. Klasse DMS des Gymnasiums Liestalsmit der Lehrerin Rahel Graf Bianchi. Sie wünscht derKlasse einen lehrreichen und interessanten Nachmittag.

Für das Protokoll:Ursula Amsler, Landeskanzlei

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 10. März 20051118

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Nr. 1115

12 2005/023Motion von Regula Meschberger vom 20. Januar 2005:Steuerabzug für die Personen, die schwer kranke,behinderte oder betagte Menschen zu Hause pflegen

Daniela Schneeberger vermeldet die Bereitschaft derRegierung, die Motion als Postulat entgegen zu nehmen.

RR Adrian Ballmer weist darauf hin, dass das Anliegenbereits mit der erwähnten Revisionsvorlage zur Familien-besteuerung aufgenommen wurde und im 2. Quartal 2005zur Vernehmlassung kommt.Da sich die Regierung bezüglich der Höhe des Steuer-abzuges erst in der Vorlage festlegen will, bemängelt siedie in der Motion bereits festgesetze Summe. Vorab gilt esauch noch die Frage zu klären, wie oft der Abzug beiBetreuung ein und derselben Person durch verschiedenePflegende zuzulassen ist.

Regula Meschberger erinnert daran, dass die Pflegeschwer kranker, behinderter und betagter Menschen zuHause durch Angehörige oder Nachbarn eine Form vonFreiwilligenarbeit darstellt, die im Stillen geleistet unddeshalb von der Gesellschaft oft nicht wahrgenommenwird. Die Folgen für die Pflegenden sind im Motionstextfestgehalten.

Es ist wichtig zu wissen, dass ohne die Pflege zuhausedurch Angehörige und Nachbarn das Gesundheitswesenins Wanken geraten könnte.Der Abzug stellt eine Form gesellschaftlicher Anerkennungdar, die dringend nötig ist.Die SP-Fraktion beantragt die Ueberweisung der Motion.

Juliana Nufer bezieht sich auf das damalige Versprechender FDP-Fraktion, den Vorstoss, falls ihn Regula Mesch-berger erneut einreicht, zu unterstützen.Das Motiv wird auch von der FDP-Fraktion anerkannt. Umdie noch offenen Punkte zu klären, unterstützt die FDP-Fraktion die Ueberweisung der Motion als Postulat.

Elisabeth Augstburger betont, Angehörige zu Hause zupflegen erfordert viel körperliche und seelische Kraft, wirktsich jedoch positiv auf die laufend steigenden Gesund-heitskosten aus.

Da die Höhe des Abzugs einer nochmaligen Prüfungunterzogen werden soll und es auch zu klären gilt, wer fürdie Definition der steuerwirksamen privaten Pflege zu-ständig ist, macht die Ueberweisung als Postulat auch fürdie CVP/EVP-Fraktion Sinn.

Helen Wegmüller erklärt, die SVP-Fraktion unterstützeden Vorstoss als Postulat.Pflegende, die die Verantwortung für ihre Familienangehö-rigen übernehmen, sollen finanziell unterstützt werden.Allerdings sollte sich die Unterstützung auf Familien-angehörige ersten Grades in auf- oder absteigender Liniebeschränken. Um der Regierung eine differenzierte Sichtweise zu

ermöglichen, soll die Formulierung offen bleiben.

Esther Maag stellt fest, es geht hier zwar mehr um eineAnerkennung denn um eine Unterstützung der Pflegenden.Dass diese von der Erbfolge abhängen soll, erscheint ihrallerdings heikel.Im Sinne eines zustimmenden Signals ist die Fraktion derGrünen ebenfalls für die Ueberweisung des Vorstosses, obals Motion oder als Postulat.

Regula Meschberger freut sich, dass sämtliche Fraktio-nen das Anliegen der Motion unterstützen. Da tatsächlichnoch Diskussionsbedarf besteht, erklärt sie sich mit derUmwandlung in ein Postulat einverstanden.

://: Damit ist die als Postulat umgewandelte Motion2005/023 überwiesen.

Für das Protokoll:Ursula Amsler, Landeskanzlei

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Nr. 1116

13 2004/290Interpellation von Thomas Schulte vom 11. November2004: Steuerlicher Anreiz bei der Einstellung vonMenschen mit eingeschränkter Leistungsfähigkeit.Schriftliche Antwort vom 25. Januar 2005

Thomas Schulte bedankt sich vorab für die ausführlicheBeantwortung seiner Interpellation. Mit Freude nimmt erzur Kenntnis, dass für Menschen mit einem eingeschränk-ten Leistungsvermögen bereits viel getan wird. Denn auchsolche Menschen sind ernst zu nehmen und sollen ent-sprechende Unterstützung erfahren. Erhalten diese eineChance, erweisen sie sich meist als treue und zuverlässigeMitarbeiter.In Gesprächen mit Betroffenen erfuhr er, dass eine jungeblinde Frau, mit den entsprechenden Hilfsmitteln ausgerüs-tet, heute wertvolle Arbeit leistet. Die junge Frau istglücklich und zufrieden, dass sie gebraucht wird und mitihrer Arbeit eine Beitrag zum Gemeinwohl leisten kann.Die Erschaffung und Vermittlung entsprechender Arbeits-plätze ist für alle ein Gewinn. Eine gut integrierte Arbeits-kraft benötigt weniger Unterstützung und entlastet damitdie Sozialausgaben. Die Anerkennung ihrer Arbeit stärktihr Selbstvertrauen, was die psychischen und physischenProbleme verringert und damit zur Senkung der Gesund-heitskosten beiträgt.Gespannt wartet Thomas Schulte auf die geplante Zu-sammenarbeit im Jahre 2006, wo Arbeitsgruppen vonKanton und Gemeinden die Arbeit gemeinsam ausweitenwerden.

://: Damit ist die Interpellation beantwortet.

Für das Protokoll:Ursula Amsler, Landeskanzlei

Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 10. März 2005 1119

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Nr. 1117

14 2005/038Interpellation von FDP-Fraktion vom 3. Februar 2005:Neuer Lohnausweis. Schriftliche Antwort vom 1. März2005

Thomas Schulte beantragt die Diskussion.

://: Dem Antrag auf Diskussion wird stattgegeben

Thomas Schulte bedankt sich bei der Regierung für dierasche und ausführliche Beantwortung der Interpellationvom 3.2.2005.Der neue Lohnausweis ist für Gewerbekreise ein brisantesThema. Es ist verständlich, dass die Regierung in ersterLinie ihre und die Interessen von Staatskasse und Steuer-verwaltung vertritt.

Aus Sicht eines KMU-lers ist er mit den Antwort auf Frage3 nicht einverstanden.Die Kantonale Verwaltung hat bei derart wichtigen Anlie-gen lediglich formelle Gespräche mit Wirtschaftsvertreterngeführt. Mit welchen Vertretern wurde worüber gespro-chen? Wurde versucht die Anliegen der Baselbieter KMUin die SSK einfliessen zu lassen? Fragwürdig ist auch die Verharmlosung des zusätzlichenadministrativen Aufwands, der durch den neuen Lohnaus-weis für die KMU entsteht.Wenigstens gesteht die Regierung ein, dass mit ein-maligen Initialkosten zu rechnen ist.

Aus der Beantwortung der Interpellation geht hervor, dassallein die Beschaffung und Anpassung der Software denKanton Fr. 150'000.-- kostet.Umgelegt auf einen einzelnen KUM-Betrieb und unterBerücksichtigung der Tatsache, dass die Fixkosten beiKlein- und Mittelbetrieben nicht proportional abnehmen,sollte auch der Regierung klar sein, dass die Mehrkostenfür die KMU gigantisch sind und die Grenzen des Trag-baren überschreiten. Dabei sind die Ausgaben für denTreuhänder, die Initialkosten und der jährlich wiederkeh-renden administrativen Aufwand noch nicht berücksichtigt.

Es ist nicht einzusehen, weshalb die Baselbieter KMUangesichts der schwachen Wirtschaft diese “Kröte”schlucken sollen.Von der SSK und auch von der Baselbieter Regierung wirdsuggeriert, dass die Fixkosten vernachlässigbar und allesper Knopfdruck abrufbar ist. Thomas Schulte fragt sich,wie das gehen soll.

Die Regierung hat sich Ende 2004 anlässlich der Land-ratsdebatte in einem flammenden Bekenntnis zur KMU-Entlastungsinitiative bekannt. Das Parlament hat mit seinerachtzig-prozentigen Zustimmung das Bekenntnis unter-stützt. Mit dem neuen Lohnausweis und dessen Umsetzung imKanton stehen Regierung und Landrat nun vor der erstenNagelprobe. Nach Ansicht Thomas Schultes wäre es sinnvoll, dieEinführung um ein Jahr zu verschieben und die dreimonati-

ge Probezeit für das Sammeln von Erfahrungen und dasZusammentragen guter Lösungen zu nutzen.Man kann es drehen und wenden wie man will, die Ein-führung des neuen Lohnausweises wird für die KMU injedem Fall mit grossem administrativen Mehraufwand undhohen Zusatzkosten verbunden sein.

Abschliessend bemerkt er, es gehe ihm nicht darum, dieEinführung des neuen Lohnausweises zu torpedieren,zuerst müssen jedoch die anstehenden Probleme gelöstsein.Er behält sich deshalb vor, in dieser Frage weitere Vor-stösse einzureichen.

Thomas De Courten vermittelt die Antwort des Regie-rungsrates die Botschaft, der Regierungsrat fühle für dieArt und Weise der Steuererhebung nicht zuständig.Erbestreitet, dass mit der Einführung des neuen Lohnaus-weises wiederkehrende Mehrkosten auf die KMU zu-kommen, gesteht jedoch ein, dass ihm die zusätzlichenEinnahmen sehr willkommen sind.Die Regierung lehnt sich vornehm zurück und verweist aufdie im November 2004 in Bern unter der Vermittlung vonBundesrat Merz erzielten Einigung mit den Wirtschafts-verbänden. Dass diese Vereinbarung aber einer Prüfungnicht standhält, zeigen die heftigen Reaktionen der KMUschweizweit.

Steuerbehörden und Regierungen sind hingegen derMeinung, die getroffene Lösung sei akzeptabel, schliess-lich gehe es lediglich um ein Formular. Der Auftrag, ein EDV-taugliches Formular für den Lohn-ausweis zu schaffen, wurde von der SSK in gigantischemAusmass aufgebauscht und soll nun auf dem Buckel derKMU ausgetragen werden.Die Schweizerische Steuerkonferenz begründet den neuenLohnausweis mit dem Argument, man wolle damit mehrSteuergerechtigkeit schaffen.Unter dem Strich, dazu steht auch die Regierung, war diebisherige Besteuerung gerecht. Die Umsetzung erfolgtemit vernünftigem Augenmass.Steuergerechtigkeit kann demnach nicht als plausibleBegründung herangezogen werden, es sei denn, man hatprimär die Steuererträge im Visier.Gerechtigkeit scheint für den Fiskus immer dann Vorrangzu haben, wenn damit Steuererträge generiert werdenkönnen.

Dem Kanton Baselland entstehen allein für die Umstellungder Software Kosten in Höhe von Fr. 150'000.--; denKontrollaufwand nicht eingerechnet.

Die Umsetzung des neuen Lohnausweises ist noch völligoffen. Sicher ist jedoch, die Vorschriften werden enormzunehmen. Bisher benötigten die Erläuterungen ca. einDrittel einer Seite. Neu umfasst allein die Wegleitung 22Seiten.

Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 10. März 20051120

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Die SVP-Fraktion setzt ein grosses Fragezeichen hinterdie Einführung des neuen Lohnausweises, sie kämpftgegen den administrativen Mehraufwand und wird mit allenMitteln die Einführung des Lohnausweises zu verhindernsuchen.

Jürg Wiedemann gratuliert dem Finanzdirektor zurBeantwortung der Interpellation. Die Fraktion der Grünensteht entschieden hinter der Regierungshaltung.Mit dem neuen Lohnausweis wird es sowohl für denArbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer schwierigerLohnnebenkosten am Fiskus vorbei zu schleusen. Damitwurde ein Schritt in Richtung Steuergerechtigkeit getan. Die einmalige Investition in die Anpassung der Softwaresteht in keinem Verhältnis zu den vom Regierungsratskizzierten Vorteilen.

Mitarbeitende, welche in den Genuss eines Geschäfts-wagens und weiterer Vorteile kommen, gehören in derRegel dem Kader an.Ist es tatsächlich im Sinne der FDP-Fraktion, dass dieLohnnebenkosten von Kadermitarbeitern, die meist einenwesentlichen Bestandteil ihres Lohnes ausmachen, nichtversteuert werden müssen?

Peter Holinger bedankt sich für die prompte Beantwortungder Interpellation. Immer wieder wird betont, die KMUseien sowohl steuerlich als auch betrieblich und adminis-trativ zu entlasten. Bekanntlich stellen die KMU schwei-zweit rund 80% der Arbeitsplätze zur Verfügung undbilden mit Abstand die meisten Lehrlinge aus.Die KMU weisen jedoch nicht die Strukturen eines Gross-betriebes auf.

Als vor zehn Jahren die Mehrwertsteuer eingeführt wurde,war die Umstellung für die KMU mit einem enormenMehraufwand und hohen Kosten verbunden.Nun müssen die Abläufe erneut geändert und die EDV-Software angepasst werden. Wiederum entstehen denKMU große Aufwendungen ohne Gegenwert.In der heutigen Zeit wird mit dieser Massnahme einfalsches Signal gesetzt.

Peter Holinger ist der Meinung, die bestehenden Lohnaus-weise haben sich bewährt, denn sie sind unkompliziert undübersichtlich. Dass sie in der Regel korrekt ausgefülltwerden, dafür bürgen die Treuhandstellen der KMU.Für Peter Holinger ist das Thema noch nicht vom Tisch.

Daniel Münger betont, die gesetzliche Grundlage habesich mit dem neuen Lohnausweis nicht geändert.Es liegt jedoch in der Natur der Sache, dass sich auchFormulare den wandelnden Ansprüchen anpassen.Der zu betreibende Aufwand für den neuen Lohnausweiswird von den KMU sehr unterschiedlich eingestuft. DieWahrheit liegt vermutlich wie so oft in der Mitte.Dass mit dem neuen Lohnausweis eine grössere Steuer-gerechtigkeit angestrebt wird ist eine Kernaussage.

An die KMU-ler im Saal gewandt bemerkt Daniel Münger,das Thema neuer Lohnausweis sollte nicht überbewertetwerden. Kein KMU-Betrieb werde deswegen seine Kon-

kurrenzfähigkeit einbüssen.Abschliessend bedankt sich der Landrat beim Regierungs-rat für die ausführliche und gute Beantwortung derInterpellation.

Remo Franz lädt Jürg Wiedemann und Daniel Münger inseinen Betrieb ein und verspricht Ihnen eine Führungdurch den” administrativen Dschungel”.

Thomas Schulte erinnert Jürg Wiedemann an seineBemerkung, es gehe nicht darum, den neuen Lohnausweiszu verhindern, vorab sind aber die ungelösten Problemezu bereinigen.

://: Damit ist die Interpellation erledigt.

Für das Protokoll:Ursula Amsler, Landeskanzlei

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Nr. 1118

15 2004/275Postulat von Christian Steiner vom 28. Oktober 2004:Schliessung der Zweigstelle Laufen der kantonalenSteuerverwaltung

RR Adrian Ballmer stellt fest, einer der Daueraufträge desRegierungsrates ist die regelmässige Ueberprüfung derAufgaben auf ihre Notwendigkeit hin. Wichtig ist dies vorallem dann, wenn infolge eines strukturellen Defizits undneuer Aufgaben akuter Handlungsbedarf besteht. Dabei istbei den Aufgaben zwischen Notwendigem und Wünsch-barem zu unterscheiden.

Mit der Schliessung der Zweigstelle Laufen der KantonalenSteuerverwaltung kann von einer Kosteneinsparung imPersonal- und Sachbereich von rund Fr. 50'000.-- Frankenjährlich ausgegangen werden. Die Kosten für die Räum-lichkeiten sind darin nicht enthalten.Die Einsparung ist vor allem auf die Vereinfachung derAktenverwaltung und der Veranlagungsprozesse, sowieauf die Führung, die Informatik und die Infrastruktur zurückzu führen.

Das Steuergesetz legt in§ 107 der Steuerveranlagung undin § 138 zum Steuerbezug die Aufgabenteilung zwischenKanton und Gemeinden festVon Gesetzes wegen ist es nicht Aufgabe der kantonalenSteuerverwaltung vor Ort ein Steuerbüro zu unterhalten.Gemäss Steuergesetz können die Gemeinden dieseAufgabe selber erfüllen oder teilweise der kantonalenVerwaltung übertragen.Nehmen die Gemeinden die Veranlagung in eigener Regievor, was 40 von 86 Gemeinden inzwischen tun, haben siesich nach dem Willen des Gesetzgebers selber zu organi-sieren.

Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 10. März 2005 1121

I:\WP\LR\PTK\lr_2005-03-10_ptk.wpd – [12.02]

Die kantonale Steuerverwaltung hingegen unterhältgrundsätzlich keine Zweigstellen. Eine Ausnahme bildetebis jetzt einzig Laufen. Nach zehn Jahren ist das Laufentalnun aber kein Sonderfall mehr, und darum eine Bevor-zugung gegenüber anderen Gemeinden und Bezirkennicht mehr gerechtfertigt. Es liegt vielmehr in der Kompe-tenz der Laufentaler Gemeinden zu entscheiden, ob sie dieSteuerveranlagung in eigener Regie vornehmen und damitein eigenes Steuerbüro unterhalten wollen, oder ob sie dieArbeiten mit allen Vor- und Nachteilen der kantonalenSteuerverwaltung übertragen wollen.

Aufgrund der bisherigen behördlichen Reaktionen istoffenbar keine Laufentaler Gemeinde in der Lage oderwillens die Veranlagung der unselbständigen und nicht-erwerbstätigen Personen zu übernehmen.

Der Entscheid zur Schliessung der Zweigstelle Laufen liegtin der Kompetenz des Regierungsrates bzw. der Finanz-und Kirchendirektion respektive der Steuerverwaltung.

Der Entscheid wurde nach sorgfältigem Abwägen allerVor- und Nachteile gefällt. Auch die vom Postulantenvorgebrachten Bedenken wurden dabei berücksichtigt.Das Postulat kann deshalb als erfüllt abgeschriebenwerden.

Christian Steiner meint, aus seiner taktischen Poolpositi-on falle es dem Finanzdirektor leicht, die ZweigstelleLaufen in Frage zu stellen, denn dieser kenne seineFragen seit vier Wochen, während er über die Antwortenseit gerade mal zwei Minuten informiert ist.Zudem wurde die Person, die ihm als InformantIn hättedienen können, mit einem Redeverbot belegt.

Das Vorgehen der Postulatsbehandlung hat Ruedi Brasseldazu veranlasst, ein Verfahrenspostulat einzureichen, mitder Forderung, dass wenn die Regierung ein Verfahren-spostulat mit dem gleichzeitigen Antrag auf Abschreibungentgegen nimmt, sie dazu verpflichtet werden soll, denAbschreibungsantrag schriftlich zu begründen. Allein schon dies würde für das Stehenlassen des Postu-lats bis zur näheren Abklärung sprechen.

Zur Sache: Obwohl die GAP-Vorlage erst im April vorliegt,ist die Schliessung der Zweigstelle Laufen bereits mehroder weniger beschlossen.Immerhin ist nun das Sparpotential bekannt.

Zur Zweigstelle in Laufen: Diese bedient selbständige undunselbständige Erwerbstätige. Die Ablage der Dossiers istin Griffnähe, die Kunden werden nicht von einem Call-Center weiter vermittelt sondern direkt am Schalterbedient. Da sie persönlich vorbeikommen, haben dieKunden in der Regel ihre Akten dabei, was eine rascheund effiziente Problemlösung ermöglicht.Die Zweigstelle Laufen gilt als kundenfreundlich und wirdsehr geschätzt. Sie ist ein Paradebeispiel für WoV.

Hinzu kommt, dass die Zweigstelle aufgrund ihrer Effizienzauch in der Lage ist, Veranlagungen ausserhalb desLaufentals vorzunehmen. Dadurch ist sie eine Zweigstelle

des Kantons und nicht ausschliesslich des Laufentals.Da in der kantonalen Steuerverwaltung Platzmangelherrscht ist es nur noch eine Frage der Zeit, bis der Kantonzusätzliche Büroräumlichkeiten anmieten und somit selberFilialen errichten muss. Dazu möchte Christian Steinergenauere Auskunft vom Finanzdirektor.

Obwohl nicht jegliche Art von Service Public aufrechterhalten werden kann, gibt es für Christian Steiner ange-sichts des geringen Spareffekts und der minimalen Effi-zienzsteigerung keine triftigen Gründe für die Aufhebungder Zweigstelle Laufen.Die staatliche Infrastruktur in einer Wohnregion trägtzudem zur Attraktivität bei.

Wird das Postulat als erfüllt abgeschrieben, ist die Zweig-stelle Laufen mit all den noch offenen Fragen und Unge-reimtheiten “erledigt”. Lässt man das Postulat jedoch stehen, wird eine Vorlageausgearbeitet, die zusätzlich Klarheit schafft und auch dieRaumfrage lösen hilft.

Juliana Nufer bemerkt vorab, die FDP-Fraktion habe zudieser Vorlage Stimmfreiheit ausgemacht.Sie persönlich schliesst sich den Argumenten ChristianSteiners an.

Paul Svoboda kann die Begründung Christian Steinerssehr gut nachvollziehen, auch für ihn sind noch einigeFragen zum Vorgehen offen. Erstaunt hat ihn das erwähnte Redeverbot, aber auch,dass die Steuerverwaltung offenbar keine Antworten aufdie gestellten Fragen erteilen wollte.Wie seitens des Postulanten bereits angemerkt, sind dieBeweggründe der Regierung ohne schriftliche Stellung-nahme nicht nachzuvollziehen, was die Meinungsbildungdes Parlaments erschwert.Aufgrund der noch offenen Fragen kann das Postulatüberwiesen, jedoch noch nicht abgeschrieben werden.

Jürg Wiedemann bestreitet nicht, dass es angenehmerist, die Steuerverwaltung praktisch vor der Haustür zuhaben.Tatsache ist jedoch, dass Bürgerinnen und der Bürger eineSteuerverwaltung im Durchschnitt nur alle paar Jahrekontaktierten. Dabei können die meisten Probleme telefo-nisch gelöst werden.

In hohem Mass irritiert hat Jürg Wiedemann jedoch daserwähnte Redeverbot.Falls sich die Person im Saal befindet, wäre er über derenStellungnahme dankbar.

Georges Thüring vertritt die Minderheit der SVP-Fraktion.Diese plädiert für die Entgegennahme des Postulats ohnedieses allerdings abzuschreiben.Eine Einsparung von Fr. 50'000.-- rechtfertigt seinerAnsicht nach eine Aufhebung der Zweigstelle nicht. ImUebrigen schliesst er sich Christian Steiners Ausführungenan.

Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 10. März 20051122

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RR Adrian Ballmer erinnert an die bereits erwähnteAutonomie jeder Gemeinde. Ueberträgt eine Gemeinde dieAufgabe dem Kanton, muss sie dabei in Kauf nehmen,dass der Kanton über das Vorgehen bestimmt.

Ueberdies sind Fr. 50'000.--, die GAP-Vorlage macht diesdeutlich, relativ viel Geld, denn im Durchschnitt liegen dievon der Regierung in eigener Kompetenz realisiertenMassnahmen unter Fr. 50'000.--.Der theoretische Abbau an Bürgernähe darf bei einemSteuerbüro nicht überbewertet werden.Die Räumlichkeiten wurden ausgeklammert, weil diese injedem Fall benötigt werden, ob sie sich in Laufen oder inLiestal befinden.

Der Finanzdirektor bittet das Redeverbot nicht zu hoch “zuhängen”, denn es ist absolut normal, dass gegen aussennur eine Person Auskunft erteilt. Mit einem “Maulkorb” hatdas Ganze nichts zu tun.

Ebenfalls normal ist, dass ein eingereichtes Postulat vonder Regierung nicht im voraus beantwortet wird.Lehnt der Rat die Ueberweisung mit gleichzeitiger Ab-schreibung eines Postulats ab, kann dies zur Folge haben,dass die Postulate von der Regierung im vornhereinabgelehnt werden.Das Postulat wurde geprüft und eine Antwort erteilt. Esmacht daher keinen Sinn, es stehen zu lassen.

Christian Steiner findet, nachdem er sich vor einemMonat nach den Fakten erkundigt hat, wäre es angebrachtgewesen, diese auch zu liefern.

Noch ein Wort zu den Gemeinden. Christian Steiner istbekannt, dass es im Baselbiet Gemeinden gibt, die ihreSteuererklärungen selber machen. Immer mehr Ge-meinden kommen jedoch davon ab. Kleine Gemeindenhaben sowieso keine Chancen die Steuererklärungenselber zu machen.Insofern ist es nur natürlich, dass Laufen für seine kan-tonale Lösung kämpft.

Zurückkommend zur Raumfrage bemängelt er die aus-weichende Antwort des Finanzdirektors. Wenn schonzusätzlicher Raum benötigt wird, wovon er ausgeht, warumdann nicht in Laufen?

Die Feststellung des Finanzdirektors, dass die Regierungdie Postulate, falls sie vom Parlament nicht als erfülltabgeschrieben werden auch direkt ablehnen kann, ver-anlasst Ruedi Brassel dem Finanzdirektor für so vielEhrlichkeit zu gratulieren.Ueberweist man das Postulat um es gleichzeitig ab-zuschreiben, will es aber eigentlich ablehnen, sollte mandazu stehen, dass keine weitere Prüfung erforderlich ist.

RR Adrian Ballmer präzisiert, die Regierung lehne nichtdie Prüfung sondern die Verhinderung der Schliessung derZweigstelle Laufen ab. Darum hat sich die Regierung mitder Ueberweisung des Postulats einverstanden erklärt.Nachdem sie nun aber geprüft und berichtet hat, sollte dasPostulat abgeschrieben werden.

Was die Raumfrage angeht, betont der Finanzdirektor, ersei der Frage nicht ausgewichen. Alle Mitarbeitendenbenötigen einen Arbeitsplatz, egal ob sich dieser nun inLaufen oder in Liestal befindet. Dies war auch der Grund,weshalb die Raumfrage ausgeklammert wurde.

://: Die Ueberweisung des Postulats 2004/275 ist unbe-stritten.

://: Die Abschreibung des Postulats lehnt der Landrathingegen mit 38:30 Stimmen ab.

Für das Protokoll:Ursula Amsler, Landeskanzlei

*Landratspräsidentin Daniela Schneeberger begrüsst aufder Zuschauertribüne die Klasse KPE 2b der Gewer-beschule Liestal und ihren Lehrer Herr Schürch.

Nr. 1119

16 2004/258Motion der FDP-Fraktion vom 14. Oktober 2004:Projekt-Management

RR Adrian Ballmer erklärt sich namens der Regierung mitdem Inhalt der Motion einverstanden. Formal handelt essich allerdings um ein Postulat, denn der Regierungsratwird gemäss § 35 des Landratsgesetzes in seinem eige-nen Kompetenzbereich zu einem bestimmten Vorgehenoder Verhalten eingeladen.

Juliana Nufer erklärt sich namens der FDP-Fraktion mitder Umwandlung in ein Postulat einverstanden.

Matthias Zoller spricht sich auch gegen die Ueberweisungals Postulat aus. Vor nicht allzu langer Zeit wurde im Ratfestgestellt, dass der Inhalt des Postulats bedauerlicher-weise zutrifft.Als Subko-Mitglied der PUK hat er hautnah erlebt, was imBereich der Informatik alles schief gelaufen ist. AehnlicheProbleme deckt auch der Bericht der GPK-PUK KSL auf.

Im PUK-Bericht 2004/192 wurden u.a. folgende Empfeh-lungen abgegeben:

Empfehlung 3Der innerbetriebliche Informationsfluss ist zu verbessern.Entscheide, Weisungen, Richtlinien, Standards und Regelnsind den in ein Projekt involvierten Mitarbeiterinnen undMitarbeitern bekannt zu geben und zentral an einerFundstelle im Internet zugänglich zu machen.

Empfehlung 8Die interne und die externe Projektleitung müssen imvoraus klar bestimmt, ihre Aufgaben und ihre Verant-wortung müssen klar definiert und zugewiesen, die Ge-samtverantwortung festgelegt sein.

Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 10. März 2005 1123

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Die Projektleitung ist für die Dauer ihres Projekteinsatzesim nötigen Umfang von ihrer angestammten Funktion zuentlasten.

Ebenfalls Erwähnung fanden u.a. die einzuführenden oderbeizubehaltenden Standards, und die zu wählendenProjektmanagementmethoden.

Sämtliche Forderungen sind vom Regierungsrat bis zum31.5.2005 zu beantworten. Die PUK wird die Antwortenprüfen und sich dazu eine Meinung bilden.Die CVP/EVP-Fraktion ist darum der Ansicht, die in derMotion aufgeworfenen Fragen sind bereits oder werden bisspätestens zum 31.5.2005 beantwortet. Es ist deshalbnicht notwendig, dass sämtliche Mitglieder der PUK dieAnfragen wiederholen.Es sollte nun vorerst der Bericht der Regierung abgewartetwerden. Falls danach noch Ungereimtheiten existieren,kann die PUK noch nachfassen.

Urs Hess teilt mit, die SVP-Fraktion habe die Motioneingehend diskutiert. Da schon etliche Forderungen desPostulats von der Regierung in Angriff genommen wurden,plädiert die SVP-Fraktion für Ueberweisung und Ab-schreibung des Postulats.

Christoph Rudin erklärt sich im Namen der SP-Fraktionmit einer Ueberweisung einverstanden. Nicht weil dasPostulat etwas komplett neues enthält, sondern weil abund zu seitens der FDP-Fraktion Vorstösse, unter demMotto “sag’s mehrmals, damit es wirkt” eingehen.

://: Die Motion wird als Postulat überwiesen.

://: Der Landrat stimmt der Abschreibung des Postulatsmit 36:32 Stimmen zu.

Für das Protokoll:Ursula Amsler, Landeskanzlei

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Nr. 1120

17 2004/268Postulat der SP-Fraktion vom 28. Oktober 2004:Anpassung der Richtprämien

RR Adrian Ballmer begründet die Ablehnung des Postu-lats wie folgt:Mit dem Postulat wird die Regierung beauftragt, dieRichtprämien per 1. Januar 2005 der Kostenentwicklunganzupassen. Insofern ist das Postulat nicht mehr erfüllbar.

Seit Mitte November 2004 wurden wöchentlich 7 - 8'000Antragsformulare für die Prämienverbilligung 2005 ver-sandt.Am 28. Oktober 2004, zum Zeitpunkt als das Postulateingereicht wurde, liefen die Vorbereitungen bereits aufHochtouren und eine Veränderung hätte einen teurenadministrativen Leerlauf bedeutet.

Eva Chappuis stellt fest, vergeht ein halbes Jahr bisdringliche Postulate behandelt werden, sind diese ingewissen Fällen “recyclierbar”.

Der Einfachheit halbe ändert sie den Antrag des Postulatswie folgt ab:“Der Regierungsrat wird beauftragt, die Richtprämien fürErwachsene, jugendliche Erwachsene und Kinder, unterBerücksichtigung der jeweils seit der letzten Anpassung bisEnde 2005 aufgelaufenen Teuerung, per 1. Januar 2006anzupassen”

Jörg Krähenbühl schickt voraus, seine Stellungnahmebetreffe die Traktanden 17 und 18.

Die Prämienverbilligungen sind im Einführungsgesetz zumBundesgesetz über die Krankenversicherungen festgelegtund beruhen auf einem äusserst komplexen Mechanismus.Eva Chappuis und Eric Nussbaumer wissen, dass Ver-änderungen an einer Stelle, auf der anderen Seite Kostenauslösen. Ohne Gegenbewegung laufen damit die Kostenaus dem Ruder.

Da die Regierung ihren Auftrag erkannt hat und ihngesetzeskonform umsetzt, bittet Jörg Krähenbühl den Rat,auf ein Postulat “auf Vorrat” zu verzichten.

In Anbetracht der Tatsache, dass die Richtprämien inBaselland für die Jahre 2004 und 2005 nicht der Teuerungangepasst wurden, der Bund hingegen seine Kantons-beiträge regelmässig angeglichen hat, unterstützt RitaBachmann namens der CVP/EVP-Fraktion das abgeän-derte Postulat.Sie betont, die Formulierung “unter Berücksichtigung derTeuerung” müsse nicht in jedem Fall bedeuten, dass jedesZehntelprozent zwingend per 1. Januar 2006 angepasstwerden muss. Hier habe die Regierung durchaus nochHandlungsspielraum. Weshalb dazu keine Anpassung desEGKVG nötig ist, werde sie im folgenden Traktandumerklären.Für die Jahre 2004 - 2005 beträgt die aufgelaufeneTeuerung rund 11%. Liegt die Teuerung für 2005 beizwischen 3 - 4%, sind dies seit der letzten Richtprämien-anpassung insgesamt rund 15%.

Bruno Steiger erinnert daran, dass die Schweizer Demo-kraten die Prämienverbilligung für Bezugsberechtigtebisher immer unterstützt haben.Die vorliegende Forderung gehe nun aber zu weit und sei“Sozialromantik pur” .Er habe seinerzeit verlangt, dass das Geld, um eineZweckentfremdung zu verhindern, nicht den Bezügern derPrämienbeihilfen sondern direkt den Krankenkassenausbezahlt wird.Der Finanzdirektor könne sicher bestätigen, dass immerwieder Fälle auftreten, bei denen die Mittel zweckent-fremdet werden und am Schluss die Sozialhilfe einspringenmuss. Hier hört für Bruno Steiger die persönliche Freiheitauf.

Für Judith van der Merwe hat das ausgeklügelte Kran-

Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 10. März 20051124

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kenkassenprämienverbilligungssystem den Nachteil, dasses von den Wenigsten auf Anhieb verstanden wird.

Es gibt zwei Variable, die Richtprämie und den Prozent-satz des massgeblichen Einkommens.Während der Regierungsrat für die Anpassung der Richt-prämien zuständig ist, obliegt dem Landrat die Anglei-chung des Prozentsatzes.Um das Sozialziel zu erreichen ist eine Feinabstimmungder beiden Variablen erforderlich. Eine einseitige Anpassung der Richtprämie führt zu einerAusweitung des Benutzerkreises und folgt damit demGiesskannenprinzip.Die FDP-Fraktion spricht sich darum deutlich gegen eineErhöhung der Richtprämien aus, geht jedoch davon aus,dass der Finanzdirektor das Niveau jährlich überprüft.

Da seitens des Bundes mit weiteren Vorgaben, die einegesamtheitliche Ueberprüfung des Systems erfordern, zurechnen ist, wird dem Parlament noch eine Vorlageunterbreitet.Die FDP-Fraktion lehnt den Vorstoss zum heutigenZeitpunkt deshalb ab.

Jürg Wiedemann ist überzeugt, niemand wird bestreiten,dass Leute mit kleinen und mittleren Einkommen durch dieKrankenkassenprämien zu stark belastet werden.Er zitiert in diesem Zusammenhang Peter Ley, denlangjährigen Präsidenten der kantonalen Sozialbehörde:“Die immer mehr steigenden Krankenkassenprämienbelasten extrem die Wenigverdienenden.”

Für die Fraktion der Grünen ist es deshalb völlig unbe-stritten, dass tiefe Einkommen entlastet werden müssen.Nicht einfach zu berechnen ist hingegen die Summe, dieeiner Person ausbezahlt wird. Die gesamte Kantonsbevölkerung erhält eine Richtprämie.Vom sogenannt massgebenden Jahreseinkommen werden6,25% berechnet. Die Differenz zwischen dem jährlichenRichtprämiensatz und den 6,25% ergibt die Prämienverbil-ligung.Die Richtprämie beträgt heute monatlich Fr. 170.-- fürErwachsene und Fr. 65.-- für Kinder.

Als eine von mehreren Möglichkeiten schlägt die Fraktionder Grünen eine Erhöhung der Richtprämie vor, denn dieVariante der SP-Fraktion hat den wesentlichen Nachteil,dass sie durch die Anhebung des Schwellenwertes denBezügerkreis ausweitet.Um die tiefen Einkommen zu fördern, braucht es einerseitseine Erhöhung der Richtprämie andererseits aber aucheinen valablen Prozentsatz. Die 6,25% müssten progressivgeschalten werden, d.h. für die tiefsten Einkommenmüsste der Wert gesenkt und für die höheren heraufge-setzt werden.

Damit die obere Einkommensgrenze, die zum Bezug derPrämienverbilligung berechtigt, in etwa konstant bleibt,braucht es diese Verknüpfung von Richtprämienerhöhungund veränderbarem Prozentsatz.Jürg Wiedemann würde eine Ergänzung des Vorschlagsder SP-Fraktion in der vorgeschlagenen Form begrüssen,

denn dann könnte die Fraktion der Grünen das Postulatuneingeschränkt unterstützen.

Fazit: Die Fraktion der Grünen bevorzugt die Version derMotion 2004/271 von Madeleine Göschke.Da das Traktandum jedoch abgesetzt wurde und dasPostulat der SP-Fraktion in jedem Fall besser ist als derIst-Zustand, wird die Fraktion der Grünen diesem zu-stimmen, in der Hoffnung, mit der Motion MadeleineGöschkes dann noch einen Schritt weiter gehen zukönnen.

Da mit grosser Wahrscheinlichkeit per 1.1.2007 mit einerSystemänderung zu rechnen ist, warnt Rita Bachmannvor der Illusion, bis dahin noch eine Gesetzesänderungdurchzubringen.Sie weist darauf hin, dass per 1.1.2003 die Subventions-grenze bereits von 4,25% auf 6,25% angehoben wurde.Damit entfiel 15'000 im Kanton Baselland wohnhaftePersonen ab 1.1.2003 die Prämienverbilligung.Um die Teuerung angemessen anzupassen, muss dasPostulat überwiesen werden.

RR Adrian Ballmer bittet den Rat, das Postulat ab-zulehnen, denn entweder will man eine angemesseneAnpassung an die Teuerung, dann ist das Postulat unnö-tig, da der Regierungsrat diese Frage sowieso jährlich prüftund die Kommission über das Prüfergebnis orientiert, oderman zieht den Automatismus vor. Dass in einemHundertmillionen-Geschäft, wie es die Prämienverbilligungist, ein Automatismus eingebaut wird, dagegen wehrt sichder Finanzdirektor allerdings, denn dann kann man einenachhaltige Finanzpolitik vergessen.

Eva Chappuis präzisiert, in ihrem Postulat gehe es wederum einen Automatismus noch um einen vollen Ausgleichder Kostenentwicklung sondern vielmehr darum, dass derRegierungsrat nicht nur prüft sondern daneben beauftragtwird, per 1.1.2006 eine Anpassung vorzunehmen, denn dieausgewiesene Kostenentwicklung per Ende 2004 ist schonso hoch, dass nun dringendes Handeln erforderlich ist.

://: Der Rat überweist das abgeänderte Postulat mit 41 :34 Stimmen.

Für das Protokoll:Ursula Amsler, Landeskanzlei

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Nr. 1121

18 2004/269Motion von Eric Nussbaumer vom 28. Oktober 2004:Anpassung der Richtprämie an die Kostenentwicklung

Der Motionär, Landratsvizepräsident Eric Nussbaumer,verweist auf den kürzlich in Bundesbern gefällten Ent-scheid, auf Grund dessen es kantonale Gesetzesanpas-sungen per 2007 braucht. Denn die Kinder sollen inSachen Prämienverbilligung künftig besser gestellt werden.

Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 10. März 2005 1125

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Zum jetzigen Zeitpunkt macht also die vorgeschlageneÜbung keinen grossen Sinn, weshalb Eric Nussbaumer dieMotion zurückzieht.

://: Die Motion ist zurückgezogen.

Für das Protokoll:Alex Klee-Bölckow, Landeskanzlei

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Nr. 1122

19 2004/271Motion von Madeleine Göschke vom 28. Oktober 2004:Neuordnung der Krankenversicherungs-Prämienverbil-ligung zur Entlastung kleiner und mittlerer Einkommen

://: Das Traktandum ist abgesetzt.

Für das Protokoll:Alex Klee-Bölckow, Landeskanzlei

Nr. 1123

20 2004/286Motion von Jürg Wiedemann vom 11. November 2004:Keine Krankenkassenprämienrückerstattung fürPersonen mit hohem Einkommen

Regierungspräsident Adrian Ballmer betont, bei derPrämienverbilligung vollziehe der Kanton Bundesrecht,nämlich das Bundesgesetz über die Krankenversicherung(KVG). Gemäss Art. 65 Abs. 1 des KVG gewähren dieKantone Versicherten in bescheidenen wirtschaftlichenVerhältnissen Prämienverbilligungen.Die kantonale Rechtsgrundlage ist folgerichtig das Ein-führungsgesetz zum KVG. Eine Änderung der Kantons-verfassung, wie sie der Motionär vorschlägt, ist alsounnötig.Der Anspruch auf eine Prämienverbilligung wird seit derKVG-Einführung 1996 auf Grund der rechtskräftigenSteuerveranlagung automatisch berechnet. Dies hat sichbewährt. Das für die Verbilligung massgebende Ein-kommen entspricht dabei dem Einkommen zuzüglich denSteuerfreibeträgen auf Renten, Kinderabzüge für volljäh-rige Kinder und 20 % des steuerbaren Gesamtvermögens,abzüglich einmalige Kapitalabfindungen und bezogeneKinderunterhaltsbeiträge.Die Frage stellt sich, inwiefern bescheidene wirtschaftlicheVerhältnisse mit dem massgebenden Einkommen wirklicherfasst werden können. Bei Haushalten mit tiefen steuer-baren Einkommen handelt es sich nämlich nicht immer umMenschen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen,vor allem wenn das Einkommen nur kurzzeitig tief ist.Allerdings ist die geltende Definition des massgebendenEinkommens im Rahmen der Revision des EG KVG, dasam 1. Januar 2003 in Kraft gesetzt worden ist, wiederholtsorgfältig überprüft und für die Zwecke der Prämienverbil-ligung als tauglich eingestuft worden. Auch von denVernehmlassungsteilnehmern ist diese Definition mehr-heitlich begrüsst worden – vor allem die Anrechnung von

20 % des steuerbaren Vermögens zum massgebendenEinkommen, aber auch die Möglichkeit für Alleinerziehen-de, Kinderunterhaltsbeiträge abzuziehen.Die Regierung beantragt, die verlangte unnötige Verfas-sungsänderung abzulehnen.

Es ist, wie Jürg Wiedemann festhält, völlig unbestritten,dass Familien und Einzelpersonen eine Krankenkassen-Prämienrückerstattung bekommen sollen, wenn es ihnennicht gut geht, d.h. sie nur über ein relativ kleines Ein-kommen verfügen und die Krankenkassenprämien eineechte Belastung darstellen. Das kann recht rasch der Fallsein, denn die Krankenkassenprämien steigen jedes Jahrum mehrere Prozent an; viele Familien können sich dieKrankenkasse heutzutage ohne finanzielle Unterstützunggar nicht mehr leisten. Deshalb ist es für einen modernenSozialstaat richtig und sinnvoll, über ein Modell zu verfü-gen, das genau solchen – aber nur solchen – Familien undEinzelpersonen hilft.Bedenklich ist dagegen, dass dieses Modell eine wesentli-che Lücke enthält: Unter gewissen Voraussetzungenerhalten nicht nur Familien Geld, die auf eine Rücker-stattung tatsächlich angewiesen sind, weil sie schlicht zuwenig Geld haben, sondern auch Personen mit sehr hohenEinkommen oder Vermögen. Zwei Beispiele sind in derMotionsbegründung erwähnt.Es kann nicht angehen und widerspricht jedem Gerechtig-keitssinn, dass reiche Leute, die zum Teil fünfstelligeBeträge im Monat verdienen und eigentlich in Saus undBraus leben können, eine Prämienrückerstattung be-kommen. Das war nicht die Idee des Gesetzgebers.Diese Gesetzeslücke gilt es nun zu schliessen. Bei derUmsetzung ist die Regierung vollständig frei. Sie soll einesinnvolle und sozialverträgliche Lösung ausarbeiten unddem Landrat vorlegen.In der Motion wird, wie der Regierungspräsident zurechtbemängelt, eine Verfassungsänderung verlangt. Dies istein Fehler, denn eine Regelung auf Gesetzesstufe genügt.Deshalb ändert der Motionär den Text entsprechend ab:

«Der Regierungsrat wird beauftragt, eine Vorlage zuhanden desLandrates auszuarbeiten, dass solche Lücken, die offensichtlichzu unnötigen Prämienverbilligungs-Bezügen führen, auch imHinblick auf gesunde Kantonsfinanzen, eliminiert werden.»

Es wäre schön, wenn der Landrat dazu beitragen würde,dass nur jene Menschen, die es wirklich brauchen,Krankenkassenprämien-Rückerstattungsbeiträge erhaltenund nicht auch jene, die über ein hohes Einkommenverfügen.

Dem nun geänderten Motionstext stimmt die SP-Fraktionzu, wie Simone Abt bekannt gibt. Das Problem desGiesskannenprinzips existiert nicht nur bei der Rücker-stattung der Krankenkassenprämien. Allgemein müssteder Kreis der Empfänger von kantonalen Entlastungs-leistungen wesentlich realistischer abgesteckt werden, sodass nur jene Leistungen beziehen können, die es wirklichnötig haben.

Möglich wäre dies etwa mit einem Modell, das sich eheram Bruttoeinkommen als am steuerbaren Einkommenorientiert – dies als Überlegungsanreiz im Hinblick auf daskünftige EG KVG.

Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 10. März 20051126

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Kein Modell sei perfekt, schickt Rita Bachmann voraus.Dies gilt auch für das Baselbieter Prämienverbilligungs-modell. Trotzdem ist es ein gutes Modell.Werterhaltende Investitionen können die Steuerrechnungkurzfristig für ein Jahr verändern. Ein Jahr danach werdendie Betroffenen aber bestimmt nicht mehr in den Genussvon Prämienverbilligungen kommen. Es gibt auch immerwieder Briefe, in denen sich Einzelne bedanken für dasAngebot einer Prämienverbilligung, diese aber nicht inAnspruch nehmen wollen, weil sie diese Unterstützungnicht nötig haben.Nichterwerbstätige Jugendliche werden selber steuerver-anlagt. Es kann sein, dass sie sehr vermögende Elternhaben, was aus der Steuererklärung des Jugendlichennicht hervorgeht.Auf Grund des bestehenden Modells können solcheEinzelfälle wohl nicht aus dem Weg geschafft werden. Inder Regel sind es aber Leute mit niedrigen Einkommen –und darunter vor allem Familien mit Kindern –, die in denGenuss von Prämienverbilligungen kommen. Deshalblehnt die CVP/EVP-Fraktion die Motion ab.

Esther Maag legt ein Geständnis ab: Sie ist ein besagterEinzelfall, eine automatisch berechnete Person. Sie istzwar bescheiden, aber nicht so bescheiden, dass sie sichals «in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissenlebend» bezeichnen würde. Aber offensichtlich geht es ihrgemäss der automatischen Berechnung so schlecht, dasssie vorletztes Jahr tatsächlich das Formular zur Prämien-verbilligung erhalten hat. Dabei ist sie genau so ein Fall,wie ihn Jürg Wiedemann geschildert hat: selbständigerwerbend mit einem florierenden Unternehmen, sie kannvöllig legal Abzüge geltend machen (Säule 3, Bausparen,Weiterbildung, Investitionen), und obwohl das auf derSteuererklärung alles ausgewiesen ist, dürfte sie nun nochGeld beanspruchen.Esther Maag hat sich aber geschämt, davon Gebrauch zumachen, und das Formular schleunigst unter einemPapierstapel verschwinden lassen. Für sie und den Kantonwar die Sache somit erledigt, aber grundsätzlich bleibt dasProblem bestehen. Deshalb braucht es dringend eineGesetzesänderung – es besteht Handlungsbedarf.

Sabine Stöcklin fühlt sich ein wenig in ihrer Ehre geritzt:Als Mitglied der Volkswirtschafts- und Gesundheitskom-mission hat sie – unter der Ägide des SP-RegierungsratesEdi Belser – das EG KVG auf die Schienen zu stellengeholfen.Von Anfang an war klar, dass es einige solcher Fällegeben würde. Die VGK hat sich aber für eine schlankeVerwaltung ausgesprochen. Der Automatismus, der solcheFälle hervorbringt, ist ein recht einfacher Mechanismus.Die angewandten EDV-Systeme sind nicht sehr ausgeklü-gelt. Es wurde damals als richtig befunden, dass jede/r Bür-ger/in, der/die Anrecht auf eine Prämienverbilligung hat, a)direkt darüber informiert wird und b) selber entscheidensoll, ob er es nötig hat, diese zu beanspruchen.Soll nun der Verwaltungsaufwand erhöht werden, um diestossenden Einzelfälle auszumerzen? Das würde zusätzli-chen Verwaltungsaufwand bedeuten. Andere Kantonekennen die Einzeldossierbehandlung, wozu aber viel mehr

administrative Infrastruktur nötig ist.Nach den ersten neun Jahren Praxiserfahrung könnte mandiese Frage nun nochmals näher prüfen. So sollte mansich etwa überlegen, ob mittels EDV die stossendenEinzelfälle mit relativ geringem Zusatzaufwand bereitsausgesondert werden könnten, oder ob nicht schon eineeinfache Verbesserung der Kommunikation auf denFormularen genügen würde. Statt die Leute aufzufordern,das angeboten Geld anzunehmen, könnte ihnen erklärtwerden, dass ein recht einfaches Berechnungsmodelleingesetzt werde und es dem Einzelnen überlassen sei zubeurteilen, ob die Prämienverbilligung wirklich nötig sei.Ein offener formuliertes Postulat wäre eigentlich deradäquatere Auftrag gewesen.

Judith van der Merwe betont, es komme nur in Ein-zelfällen zu Ungerechtigkeiten, indem sich wenige Leutebereichern könnten. Im Interesse der Verfahrensökonomieist es richtig, dieses Problem zur Zeit nicht zu lösen – wasaber nicht heisst, das Jürg Wiedemann das Problem nichtrichtig erkannt hätte. Es ist gut, dass es wieder einmal zurSprache gekommen ist.Die FDP-Fraktion lehnt die Motion ab. Aber es wärebestimmt sinnvoll, bei einer nächsten Revision des EGKVG zu prüfen, ob es nicht eine einfache Möglichkeit gäbe,diesem Problem Herr zu werden.Judith van der Merwe macht dem Motionär ein Kom-pliment: Dass dieser als Nichtmitglied der VGK daskomplizierte Geschäft verstanden hat, verdient Anerken-nung.

Das könne man von einem Lehrer erwarten, kommentiertder Landratsvizepräsident.

Jürg Wiedemann gibt die Blumen zurück und dankt derFDP für die Erkenntnis, dass tatsächlich ein Problemvorhanden ist.Er glaubt allerdings nicht, dass es sich um Einzelfällehandelt. Denn die Erfahrung, die Esther Maag geschilderthat, haben allein in der grünen Fraktion noch zwei anderePersonen gemacht.

[Raunen im Saal]Auch bei den Bürgerlichen sind solche Fälle bekannt.Das Problem wäre relativ einfach zu lösen. Sowohl in derVSD als auch in der FKD gibt es bestimmt qualifizierteFachleute, welche eine Lösung finden können. Die Regie-rung hingegen tut so, als sässen in den Direktionen nurPflaumen, die dazu nicht fähig sind.

Bruno Steiger findet, Bedürftige sollten unterstütztwerden. Es gibt aber Schwachstellen, und es gilt auchGrenzen zu setzen.Dem durchschnittlichen Arbeitnehmer, der nicht in denGenuss einer Prämienverbilligung kommt, wird die Teue-rung nicht laufend angepasst. Warum soll der Nutzniesservon Prämienvergünstigungen dann von regelmässigerTeuerungsanpassung profitieren können? So würde dieSchere zwischen dem, der mit Arbeiten noch knappdurchkommt, und jenem, der gar nicht arbeitet, nochkleiner. Zuletzt ist man dann soweit, dass es gar keinenAnreiz mehr gibt zum Arbeiten – so wie es der sozialisti-schen Seite vorschwebt.

Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 10. März 2005 1127

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Auf der anderen Seite wird heuchlerisch vorgegeben, eshandle sich nur um eine kleine Schwachstelle im Gesetz.Dabei hat Jürg Wiedemann zu Recht Missstände an-geprangert. Wie der Blick berichtet hat, hätte sogarBundesrat Christoph Blocher einmal Anrecht gehabt aufeine Prämienverbilligung. Er hat natürlich verzichtet – eineFrage des Anstands, hiess es. Aber vielen Leuten gehtdieser Anstand ab. Denn die Reichen nehmen jedenRappen, den sie haben können, egal ob sie ihn verdienthaben oder nicht. Nicht umsonst sagt man, bei denReichen lerne man zu sparen. So ist es leider auf der Welt.Die Motion von Jürg Wiedemann ist berechtigt. DieserMeinung sind auch die Schweizer Demokraten. DasProblem darf nicht länger heruntergespielt werden.Wenn Bruno Steiger ungerechtfertigterweise diese Zah-lungen beanspruchte, würde er sich in Grund und Bodenschämen. Aber wahrscheinlich gibt es Leute, die dasmachen – wahrscheinlich auch im Landrat.

Wollte Adrian Ballmer wirklich nicht nur die Reichenunterstützen, sollte er froh sein über diese Anregung.

://: Die Motion wird abgelehnt.

Für das Protokoll:Alex Klee-Bölckow, Landeskanzlei

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Nr. 1124

21 2004/221Interpellation von Jacqueline Simonet vom 9. Septem-ber 2004: Sportklassen. Schriftliche Antwort vom 30.November 2004

Mit einer kurzen Erklärung reagiert Jacqueline Simonetauf die Antworten des Regierungsrates, für die sie sichvorweg herzlich bedankt:Die Regierung legt einen sehr interessanten Bericht vorund legt dar, dass der Kanton für 109 SchülerInnen,worunter 16 ausserkantonale, eine optimale Lösunganbietet. Dank reduzierten Unterrichts und des Zutuns deranderen Kantone ist die Finanzierung im Griff, was sehrpositiv ist. Trotzdem ist die ganze Geschichte nicht kosten-neutral: würden diese Klassen nämlich nicht existieren,müssten im Kanton keine zusätzlichen Klassen eröffnetwerden. Aber sicher sind die Sportklassen eine sinnvolleInvestition in die Zukunft.Interessant wäre es, wenn nach einer gewissen Zeitverglichen würde, was aus den Absolvent(inn)en derSportklassen geworden ist im Vergleich zu den rund 50Schüler(inne)n, für die eine individuelle und dennochkostenneutrale Lösung innerhalb ihrer Regelklassengefunden wurde.

«Talent Eye» ist ein sehr interessantes Projekt, umsomehr, als offenbar wirklich ein Einfluss auf die anderenSchülerInnen feststellbar ist. Auch dazu besteht Interessean einer weiter gehenden Evaluation.

://: Damit ist die Interpellation erledigt.

Für das Protokoll:Alex Klee-Bölckow, Landeskanzlei

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Nr. 1125

22 2004/299Postulat von Christoph Rudin vom 25. November 2004:Zentrale Informationsplattform und Buchungsstelleder Kulturveranstalter der Region Basel

Die Regierung spricht sich gegen die Überweisung desPostulats aus, auch wenn Regierungsrat Urs Wüthrichdamit gegen ein eigentlich sympathisches Anliegenantreten muss.Vor einigen Jahren hat die damalige EKD zusammen mitden Baselbieter Kulturveranstaltern einen ähnlichen Schrittgeplant. Die Umsetzung ist aus zwei Gründen gescheitert:erstens hat keine repräsentativ grosse Anzahl von Ver-anstalter(inne)n mitgewirkt; die Bereitschaft war schwach,weil die potentiellen PartnerInnen je nach Sparte undOrganisation ganz unterschiedliche Voraussetzungen undAnsprüche mitgebracht haben. Die kritische Masse für einesinnvolle gemeinsame Intervention hat gefehlt. Undzweitens ist eine flächendeckende PR-Arbeit im Kultur-bereich teuer und technisch aufwändig. Die entsprechen-den Mittel waren weder bei den Beteiligten noch in derDirektion verfügbar. An dieser Situation wird sich nichtsgeändert haben.Seither ist die Entwicklung im Gebiet PR rasch vorange-schritten. Es gibt auch eine ganze Anzahl gut akzeptierterVorverkaufsstellen, welche die Bedürfnisse der BaselbieterVeranstalterInnen heute abdecken; vor allem ist auch dasInternet zu einem wichtigen Werkzeug und einer nützlichenPlattform für Information, Werbung und Vorverkauf gewor-den. Davon profitieren vor allem die kleinen und mittlerenVeranstalter.Erwähnung verdient auch die ProgrammZeitung, die seitder Einführung der monatlichen Erscheinungsweise zueiner wertvollen Plattform der öffentlich tätigen BaselbieterKulturveranstalterInnen geworden ist. Sie treten in einemSonderbund gemeinsam auf mit ihren Programmen,Aufführungsorten und -daten, und dies zu einem günstigenTarif. Dieser ist möglich geworden durch die Unterstützungder BKSD im Rahmen ihrer vom Regierungsrat im Dossierkulturelles.bl bewilligten Kulturförderungsarbeit.Die Verhältnisse im Kanton Basel-Stadt sind ähnlich: auchdort haben sich kleinere und mittlere Betriebe mittelsInternet gut organisiert.Die Regierung schätzt also den Bedarf anders ein als derPostulant und sieht nur einen sehr begrenzten finanz-politischen Spielraum, weshalb er die Nichtüberweisungdes Vorstosses empfiehlt.

Christoph Rudin bemerkt, die Region Basel verfüge überein reichhaltiges kulturelles Angebot. Viele Veranstalterwerden von der öffentlichen Hand subventioniert. Damitman aber dieses Angebot nutzen kann, muss man wissen,

Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 10. März 20051128

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wo wann was stattfindet, und man muss die Möglichkeithaben, ein Billett zu kaufen.Der von der Regierung geschilderte Versuch ist nuruntauglich abgeklärt worden, und ausserdem hat sichseither sehr vieles verändert.Als Christoph Rudin sein Postulat verfasst hat, hat sichgerade der Boykott der BaZ durch die Veranstalter abge-zeichnet. Er wollte erreichen, dass die entsprechendenVerhandlungen auf politischer Ebene zur Chefsachewürden. Es reicht nicht, zu solchen Gesprächen engagierteMitarbeiter zu schicken. Es ist zu hoffen, dass der Boykottzu Ende geht – aber das Problem bleibt bestehen. Die vomRegierungsrat erwähnte ProgrammZeitung, wo der Kantondie Veranstalter ein Fenster für ihre Werbung hat ein-kaufen lassen, hat nur eine sehr geringe Auflage. Einähnliches Abkommen sollte deshalb mit den Tageszeitun-gen in der Region abgeschlossen werden.Der Postulant liest regelmässig das «NZZ Ticket», wo nichtnur auf die Veranstaltung an sich, sondern auch noch aufderen Inhalt hingewiesen wird. In dieser Art – und mögli-cherweise noch etwas ausführlicher – stellt er sich diegewünschte Informationsplattform vor. Diese besteht zurZeit nicht. Heute ist die Werbung der einzelnen BaselbieterKulturanbieter, die Subventionen erhalten, verzettelt unduneinheitlich. Würde es gebündelt, ergäbe sich ein ge-meinsamer, stärkerer Auftritt. In den Subventionsverträgenkönnten die Veranstalter verpflichtet werden, sich einemgemeinsamen Werbepool anzuschliessen.Es gibt verschiedene Private, die gerne als Vorverkaufs-stelle tätig würden, so wie dies die BasellandschaftlicheKantonalbank bereits für das Theater Basel und dieKaserne macht; aber die anderen Baselbieter Veranstaltersind ausgeschlossen. Dabei wären bestimmt Möglichkeitenzu finden, wenn nur einmal ernsthaft darüber verhandeltwürde.Seit dem letzten Versuch ist in Baselland eine eigeneTourismusorganisation entstanden. Oliver von Allmen vonBaselland Tourismus und Daniel Egloff von Basel Touris-mus wären sehr interessiert, an einer Kultur-Informations-plattform in der vorgeschlagenen Art mitzuwirken. DerSynergieeffekt würde sogar zu einer Kosteneinsparungführen und die Angebote für die Besucher der Kulturver-anstalter interessanter machen.

Laut onlinereports sei der Boykott der Kulturveranstaltergegen die BaZ beendet, erklärt Dieter Völlmin. DieseArgumentation ist nun also hinfällig.Die SVP-Fraktion hat nichts einzuwenden gegen einezentrale Informationsplattform und Buchungsstelle derKulturveranstalter, aber sie glaubt nicht, dass dies ein Feldfür eine neue staatliche Aufgabe ist, weshalb sie sichgegen das Postulat ausspricht.Die entscheidenden Zeilen im Vorstoss lauten wie folgt:

«Da die Kulturveranstalter untereinander nach wie vor nurunzureichend vernetzt sind, ist die logistische Mithilfe deröffentlichen Hand für die Einrichtung dieser Dienstleistung imSinne einer Hilfe zur Selbsthilfe unerlässlich.»

Wenn es aber tatsächlich so sehr im Interesse der Kultur-veranstalter ist, sich zu vernetzen, würden sie sich be-stimmt von sich aus zusammen tun. Und wenn sie das tun,dann braucht es – wie indirekt auch der Postulant zugibt –die logistische Hilfe durch den Staat nicht mehr.Es besteht also keine Notwendigkeit für diesen Vorstoss.

Christian Steiner gibt bekannt, dass auch die CVP/EVP-Fraktion das Postulat ablehnt. Es bestehen genügendRessourcen für ein gemeinsames Vorgehen der Kulturver-anstalter.

Begeistert ist hingegen Etienne Morel von der Idee einesregionalen Kulturportals. Ein solcher One-Stop-Shop fürkulturelle Angebote lohnt sich als Dienstleistung gegenüberden Konsumenten und Touristen in unserer Region. Statt dass diese die Informationen mühsam zusammensuchen müssen, könnten sie ihnen auf einem Tablettserviert werden. Das würde die Attraktivität der Regionganz markant steigern.Schweiz Tourismus hat neulich bekannt gegeben, dass sieihre Marketingstrategie künftig vermehrt auf städtischeRegionen ausrichten werde. Von dieser Massnahme wirddie Region Basel bestimmt erheblich profitieren. DemTouristen, der hierher kommt, soll mit einer attraktivenInfrastruktur ein Stück weit entgegen gekommen werden.Das Postulat ist einerseits ein Entlastungsvorstoss zuguns-ten der Wirtschaft im Dienstleistungssektor, und ander-erseits macht es sich auch für Konsumentenanliegen stark.Die Grünen unterstützen den Vorstoss einstimmig.

Eine zentrale Plattform für Kulturveranstaltungen hält PaulSchär für eine gute Idee. Aber für eine solche Lösungbraucht es den Staat nicht. Die Zuständigen sollen sich aufprivater Ebene vernetzen. Die FDP-Fraktion ist gegen dasPostulat.

://: Das Postulat wird abgelehnt.

Für das Protokoll:Alex Klee-Bölckow, Landeskanzlei

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Nr. 1126

23 2004/300Postulat von Esther Maag vom 25. November 2004:EURO 2008: Sicherheit durch Prävention und Fan-Betreuung

Wie Landratspräsidentin Daniela Schneeberger mitteilt,ist die Regierung zur Entgegennahme des Postulats bereit.

://: Das Postulat wird überwiesen.

Für das Protokoll:Alex Klee-Bölckow, Landeskanzlei

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 10. März 2005 1129

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Nr. 1127

24 2004/304Interpellation von Eugen Tanner vom 25. November2004: Studienbeiträge für «ältere Semester». Antwortdes Regierungsrates

Wie die in der Interpellation erwähnte Person 1954 gebo-ren, stellt Regierungsrat Urs Wüthrich fest, dass er in denAugen Eugen Tanners offensichtlich auch als «älteresSemester» gilt.Die Grundlage für die bestehende Regelung ist die Inter-kantonale Vereinbarung für den Lastenausgleich imHochschulbereich. In diesem Rahmen zahlt der KantonBasel-Landschaft für seine Studierenden an Universitätenausserhalb des Kantons – mit Ausnahme der Uni Basel,wo die Zahlungen entsprechend dem Universitätsvertraggeleistet werden – Beiträge. Der Interpellant hat nunfestgestellt, dass solche Beiträge auch geleistet werden fürStudierende, die ihre Matura schon vor langer Zeit be-standen haben und erst einiges später ein Studiumaufnehmen.

Zu den einzelnen Fragen nimmt der Bildungs-, Kultur- undSportdirektor wie folgt Stellung:

1. Trifft der vorgängig geschilderte Sachverhalt zu, undzwar für Studierende an Universitäten wie auch Fachhoch-schulen? Gibt es eine Alterslimite, ab welcher solcheBeiträge nicht mehr entrichtet werden müssen (z.B. AHV-Alter)?Der Sachverhalt ist richtig und orientiert sich an dengeltenden Vereinbarungen für Universitäten und Fach-hochschulen, welche keine Altersgrenzen vorsehen. Esgibt Beitragsbeschränkungen in Sachen Studiendauer,aber nicht aufgrund des Jahrgangs von Studierenden.

2. Um wie viele Personen handelt es sich in unseremKanton? Wie hoch sind die jährlichen Kosten?Baselland bezahlt für elf über 40-jährige StudierendeBeiträge an ausserkantonale Universitäten und für achtPersonen an Fachhochschulen. Die Mehrheit dieser Leuteist zwischen 40 und 50 Jahre alt; niemand ist im AHV-Alter. Die Kosten betragen jährlich rund CHF 220'000.

3. Wie hoch ist der Anteil jener, die ein Zweitstudiumabsolvieren? Gelten für diese Gruppe die gleichen Fi-nanzierungsverpflichtungen?Zwei von den erwähnten elf Universitätsstudierendenabsolvieren ein Zweitstudium. Für Studierende, die bereitsüber einen universitären Abschluss verfügen, ist nicht derWohnsitzkanton im Zeitpunkt der Matura zahlungspflichtig,sondern jener Kanton, wo der/die Studierende im Zeitpunktder Aufnahme des neuen Studiums den gesetzlichenWohnsitz hat.Anders ist die Ausgangslage bei den Fachhochschulen:Dort ist in jedem Fall jener Kanton zahlungspflichtig, inwelchem die Studierenden bzw. ihre Eltern bei Studien-beginn während mindestens zweier Jahre ihren Wohnsitzhatten.

4. Welches sind die Überlegungen für die in der IUVausgehandelte Lösung?Die Zahlungspflicht liegt bei jenem Kanton, in welchem dieStudierenden ihre Studienzulassung erreichen. So sollteerreicht werden, dass nicht die Universitätskantone durchUmzüge der Studierenden die überwiegende Last tragenmüssen.Dass es in den Vereinbarungen keine Alterslimite gibt, istnie speziell begründet worden, sondern entspricht dergängigen Praxis.

5. Wie lange ist die IUV noch in Kraft (Kündigungsmöglich-keiten)?Die IUV ist ursprünglich auf die Dauer von fünf Jahrenabgeschlossen, seither aber immer wieder verlängertworden. Sie kann per Ende Jahr mit einer Kündigungsfristvon zwei Jahren gekündet werden.Die grundsätzliche Neuverteilung der Aufgaben zwischenBund und Kantonen im Gebiet der Universitäten, wie siedie Umsetzung der NFA für 2008 anvisiert, wird voraus-sichtlich die Kündigung bzw. Neuvereinbarung der IUV zurFolge haben.

6. Ist die Regierung bereit, bei einer Neuverhandlung derIUV auf eine Änderung hinzuwirken, wonach ab einembestimmten Alter die Studienbeiträge nicht mehr vomStaat, sondern von den Studierenden selber bezahltwerden müssen, und dass nicht mehr der «Maturakanton»,sondern der Wohnsitzkanton zur Kasse gebeten wird?Der Regierungsrat ist bereit, bei Neuverhandlungen überdie IUV die Definition einer Altersgrenze zur Diskussion zustellen. Der Vorschlag des Interpellanten, das AHV-Alterals Limite festzulegen, ist ein durchaus vertretbarerAnsatz.Die heutige Grundsatzregel, wonach der «Maturakanton»zahlungspflichtig ist, hat sich bewährt und soll beibehaltenwerden. Gerade für Baselland wäre ein Abweichen vondieser Regelung sehr teuer, weil er eher ein Zuzügerkan-ton ist.

Eugen Tanner bedankt sich für die regierungsrätlicheAntwort. Er hofft, dass an einer administrativen Verein-fachung weitergearbeitet wird.

://: Damit ist die Interpellation beantwortet.

Für das Protokoll:Alex Klee-Bölckow, Landeskanzlei

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Nr. 1128

25 2004/310Motion der SVP-Fraktion vom 8. Dezember 2004:Ausbildungsdarlehen statt Stipendien

Regierungsrat Urs Wüthrich beschränkt sich auf dieBegründung, weshalb die Regierung den Vorstoss alsPostulat entgegenzunehmen bereit ist. Er behält sich vor,die etwas ausführlichere ablehnende Haltung zu einer

Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 10. März 20051130

I:\WP\LR\PTK\lr_2005-03-10_ptk.wpd – [12.02]

Motion nachzureichen, falls die SVP-Fraktion an einersolchen festhalten sollte.Neulich hat ein Mitglied des Universitätsrats Zürich undVizepräsident der Credit Suisse vorgeschlagen, dieStudiengebühren zugunsten des Ausbau des Lehrange-bots an den Hochschulen massiv auf CHF 5'000 zuerhöhen. In diesem Zusammenhang müsste der Bereichder Ausbildungsdarlehen natürlich stark ausgedehntwerden, und es bräuchte neue, zeitgemässe Rücker-stattungsmodelle, so dass der Rückerstattungsaufwand ineinem vernünftigen Bereich bliebe und trotzdem denunterschiedlichen sozialen Situationen der StudierendenRechnungen getragen werden könnte.Im Rahmen solcher Diskussionen ist die Regierung gernebereit, das Postulat entgegenzunehmen und die aufgewor-fene Frage zu prüfen. Gegen eine Motion spricht sich derRegierungsrat aus, weil er mit einem konsequentenSystemwechsel, wie er gefordert wird, nicht einverstandenist.

Die SVP-Fraktion habe sich, wie Dieter Völlmin versichert,schon überlegt, weshalb sie eine Motion und kein Postulateingereicht habe. Denn sie will einen Systemwechsel. Undauch das vom Regierungsvertreter Gesagte spricht füreinen solchen Wechsel.Das Ziel von Ausbildungsbeiträgen ist es, im Sinne derChancengleichheit jungen Menschen, wenn diese nichtüber genügend Mittel verfügen, dabei zu helfen, dass sieeine angemessene Ausbildung absolvieren können:Niemand soll wegen seiner Abstammung oder der wirt-schaftlichen Verhältnisse von einer Ausbildung abgehaltenwerden. Zu diesem Ziel steht die SVP-Fraktion zu hundertProzent.Die BKSD hat verdankenswerterweise genaue Zahlen zurVerfügung gestellt: Jährlich werden zwischen CHF 11 und12 Mio. Stipendien bezahlt, aber nur ca. CHF 750'000Studiendarlehen. Das ist nichts anderes als eine Ver-schwendung von Ressourcen. Es ist nicht einzusehen,warum der Staat Beiträge ausschüttet, die weit über dasZiel – nämlich die Ermöglichung der Ausbildung – hinausschiessen. Das Geld wird nur vorübergehend benötigt,aber dauerhaft abgegeben. Wenn das Ziel erreicht, also das Studium abgeschlossenwird, braucht man im Normalfall eben keine staatlicheUnterstützung mehr. Und dank der erhaltenen Beiträge istdie betroffene Person dann in der Lage, für sich selbst zusorgen. Es gibt kein Argument, weshalb solche Unterstüt-zungsbeiträge, falls wirtschaftlich möglich, nicht zurüc-kbezahlt werden sollten. Es kann nicht Aufgabe desSozialstaates sein, Beiträge endgültig zu bezahlen, dieeigentlich nur vorübergehend benötigt werden – das hatzwar Tradition, ist aber deswegen noch nicht vernünftig.Im Gesetz heisst es, Rückzahlungen seien erwünscht. Dasbleibt aber ein frommer Wunsch, wie die Zahlen belegen:Im Jahr 2003 haben drei Personen insgesamt CHF 4'075zurückbezahlt, was 0,03 Prozent der ausbezahlten CHF 11Mio. Stipendien entspricht. 2002 war kein repräsentativesJahr, weil eine grosse Zahlung einging. Trotzdem sindauch dann nur gerade CHF 36'000 zurückbezahlt worden.Diese Werte zeigen, dass das heutige System schlichtfalsch und tatsächlich eine Verschwendung ist. Wenn die Ausbildung läuft wie erwünscht und das Ziel

erreicht wird, sollte man von einem Zehnjahreszyklusdieser Beiträge ausgehen können: erst werden sie wäh-rend fünf Jahren für das Studium gebraucht und dannwährend weiterer fünf Jahre zurückbezahlt. Mit diesenzurück fliessenden Geldern kann dann bereits wieder dienächste Generation von Studierenden unterstützt werden,und es braucht keine neuen Mittel mehr. Das wäre eineklassische Win-win-Situation für die Gesellschaft, für diedirekt Betroffenen und für den Staat. Während rund zehnJahren braucht der Kanton also rund CHF 15 Mio. jährlich,und dann läuft der Kreislauf – es braucht kein neues Geldmehr. Danach liessen sich jährlich zweistellige Millionen-beträge einsparen. Heute jedoch leistet sich der Kantoneine Verschwendung von rund CHF 12 Mio. jährlich.Härtefälle gibt es. Diese können selbstverständlich mitangemessenen Rückzahlungsbedingungen aufgefangenwerden. Unter bestimmten Umständen kann auch auf eineRückzahlung verzichtet werden.Dieter Völlmin rät seinen Ratskollegen zu einem Blick überdie Grenzen: Die meisten Länder kennen gar keine nicht-rückzahlbaren Stipendien, sondern leisten nur Ausbil-dungsdarlehen.

Effizienz kann auch in der Sozialpolitik verlangt werden. Esbesteht ein Sparpotenzial, und ein solcher Systemwechselwürde erst noch niemandem weh tun. Deshalb hält dieSVP-Fraktion an ihrer Motion fest und bittet den Landrat,diese zu überweisen.

Dieter Völlmin gehe von zwei falschen Annahmen aus,erwidert Regierungsrat Urs Wüthrich, nämlich dass auchLeute Stipendien erhalten, die das gar nicht brauchen, unddass alle nach einem Studium hohe Einkommen erzielenund problemlos ihre Darlehen zurückzahlen könnten.Immerhin besteht wohl mindestens der Konsens, derKanton habe dafür zu sorgen, dass Menschen, die dieVoraussetzungen erfüllen und motiviert sind, auch dannein Studium sollen absolvieren können, wenn ihre Eltern esnicht finanzieren können.Mit einem totalen Systemwechsel würde das Baselbietschweizweit zu einem Sonderfall und widerspräche damitdem Anliegen der interkantonalen Harmonisierung.Das heutige System mit den zwei Schienen Stipendien undAusbildungsdarlehen funktioniert gut und hat sich bewährt.Die Zielsetzung, das Potenzial im Bildungskapital auszu-schöpfen und die Chancengleichheit zu wahren, wird damiterfüllt. Leute, die Stipendien bekommen, stammen meistaus eher bildungsfernen Schichten, und ihnen von Anfangan Darlehen aufzubürden, wäre nicht richtig.Es ist gut, dass Dieter Völlmin den Blick ins Auslandgerichtet hat; nur ist dieser Blick etwas oberflächlichgeblieben. Denn wohl gibt es etwa in Skandinavien nurAusbildungsdarlehen, aber diese werden an 70 bis 80Prozent aller Studierenden ausgerichtet; in der Schweiznehmen nur rund elf Prozent der Studierenden solcheUnterstützungsmassnahmen in Anspruch. In vielenLändern geht der Trend nun eher in Richtung des Schwei-zer Systems, und es wirkt vermehrt abgerückt vom Systemder Darlehen, für die es einen grossen administrativenAufwand braucht. Zudem ist der Rückfluss meist unbe-friedigend.

Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 10. März 2005 1131

I:\WP\LR\PTK\lr_2005-03-10_ptk.wpd – [12.02]

Es ist erstaunlich, von der SVP zu hören, dass sie sichsorge, reiche Leute kämen zu gut weg. Von ihr ist mansonst eine andere Argumentation gewohnt, nämlich dassLeute, die hohe Steuern zahlen und teils mit freiwilligenZuwendungen Beiträge leisten an Forschung und Lehre,Arbeitsplätze schaffen und somit Steuergelder generieren,welche es dem Kanton wiederum ermöglichen, in dieBildung junger Menschen zu investieren, die später dazubeitragen, solche Stipendien zu ermöglichen.Die Regierung bittet den Landrat, die Motion abzulehnen.

– Ordnungsantrag

Ruedi Brassel findet, dieses wichtige Geschäft verdieneeine ausgiebige Diskussion. Die Meinungsbildung sollenicht unter einem massiven Zeitdruck stattfinden. Deswe-gen beantragt er, die Beratungen zu unterbrechen und ander nächsten Sitzung weiter zu führen.

://: Der Ordnungsantrag wird angenommen, dieBeratung somit unterbrochen.

Für das Protokoll:Alex Klee-Bölckow, Landeskanzlei

Nr. 1129

Mitteilungen

Landratspräsidentin Daniela Schneeberger gibt bekannt,dass all jene, die an der Muba im Baselbieterstübli gewet-tet haben, – und alle anderen Durstigen – recht herzlich zueinem Umtrunk im Amtshüsli eingeladen seien.Sie wünscht allen einen schönen Abend und schliesst dieSitzung um 17:10 Uhr.

Für das Protokoll:Alex Klee-Bölckow, Landeskanzlei

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 10. März 20051132

I:\WP\LR\PTK\lr_2005-03-10_ptk.wpd – [12.02]

Die nächste Landratssitzung findet statt am

7. April 2005

Für die Richtigkeit des Protokolls

Im Namen des Landrats

die Präsidentin:

der Landschreiber: