katholische jugendfÜrsorge der diÖzese regensburg e.v. · 2019-12-10 · vorwort und einführung...

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Finanzkommunikation www.zahlengesichter.de KATHOLISCHE JUGENDFÜRSORGE DER DIÖZESE REGENSBURG E.V. Jahresabschluss und Lagebericht 2016

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Page 1: KATHOLISCHE JUGEnDFÜRSORGE DER DIÖZESE REGEnSBURG E.V. · 2019-12-10 · Vorwort und Einführung ... ÖFFenTLicHkeiTsArbeiT Edda Elmauer dATenscHuTZ-beAuFTrAGTe Georg Deisenrieder

finanzkommunikation

www.zahlengesichter.de

KATHOLISCHE JUGEnDFÜRSORGE DER DIÖZESE REGEnSBURG E.V.

Jahresabschluss und lagebericht 2016

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2 www.zahlengesichter.de

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InHALT

Vorwort und Einführung ...................................................04

Zusammengefasste nettovermögensübersicht .........14

Zusammengefasste Erfolgsrechnung ............................16

Anhang ................................................................................18

Lagebericht ........................................................................28

Prüfungsvermerk des Wirtschaft sprüfers .....................43

finanzkommunikation

JAHRESABSCHLUSS 2016KATHOLISCHE JUGEnDFÜRSORGE DER DIOZESE REGEnSBURG E.V.

Titelbild: Saskia P., Bewohnerin im Haus Mutter und Kind der KJF.

Bild links: Taher Mirzai ist 19 Jahre alt und stammt aus Afghanistan. Im Berufsbildungswerk St. Franziskus in Abensberg erlernt er den Beruf des Metallbauers, Fachrichtung Konstruktionstechnik.

Alle Angaben in diesem Bericht entsprechen dem Stand vom 03.07.2017

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4 www.zahlengesichter.de

Liebe Leserinnen und Leser,

im Dezember 2017 legt das Bistum Regensburg bereits zum zweiten Mal im Rahmen der von der deutschen Bischofskonferenz beschlossenen Transparenzinitiative die Jahresabschlüsse verschiedener kirchlicher Rechtsträger unserer Diözese offen.

In bewährter Weise finden Sie die Einzelberichte der Rechtsträger unter www.zahlen-gesichter.de. In diesem Jahr beteiligt sich die Katholische Jugendfürsorge der Diözese Regensburg e. V. mit ihren 100%igen Töchtern, der KJF Werkstätten gemeinnützige GmbH, den gemeinnützigen Integrationsfirmen SIGMA und labora, und außerdem mit der kjf-nahen Stiftung Kirchliche Kinder- und Jugendhilfe mit jeweils eigenen Darstel-lungen an der Finanzkommunikation.

Bereits seit vielen Jahren veröffentlicht die Katholische Jugendfürsorge wichtige Kennzahlen in ihren Tätigkeitsberichten. So war es für uns selbstverständlich, dass wir an der Initiative des Bistums mitwirken und nun zum ersten Mal auch die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung sowie weitere interessante Informationen aus unserer Arbeit veröffentlichen. Die KJF erhält für ihre vielfältigen Leistungen Finanzmittel aus öffentlichen Kassen, aus der Kirchensteuer, von zahlreichen Förderern und Spendern und setzt Eigenmittel ein.

Auf den folgenden Seiten stellen wir Ihnen dies dar und wollen verdeutlichen, dass jeder Cent bestens investiert ist. Wir zeigen Ihnen auf, welche Gesichter sich hinter diesen Zahlen verbergen und welche Menschen in unseren Einrichtungen der Behin-dertenhilfe, der Jugendhilfe sowie der beruflichen Rehabilitation davon profitieren. Viele Kinder, Jugendliche, erwachsene Menschen mit Behinderungen und zahlreiche Familien stehen im Mittelpunkt unserer Arbeit. Sie besuchen unsere Schulen, ver-trauen sich den Kolleginnen und Kollegen unserer Beratungsdienste an, absolvieren eine Ausbildung, arbeiten in unseren Werkstätten oder Integrationsfirmen, erhalten bezahlbare Wohnungen… Für diese Menschen sind wir gerne da. Sie alle sollen die Hilfen erhalten, die sie brauchen. Hilfe zur Selbsthilfe ist dabei ein wichtiger Grundsatz.

Wir sind verlässliche Wegbegleiter für viele Menschen, in Krisen sind wir Mutmacher und wir wollen die Rechte der Menschen, die unsere Dienste in Anspruch nehmen, schützen und stärken. Achtsamkeit und Wertschätzung prägen das solidarische Mitei-nander in der Dienstgemeinschaft und den Umgang mit den Menschen, die sich uns anvertrauen: So haben wir es in unserem Leitbild formuliert. Kennzeichnend für das Profil unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der KJF sind professionelles Han-deln und Herzensbildung.

Auf den vorliegenden Seiten verdeutlichen wir auch, wie wir mit einer straffen Organi-sationsstruktur sehr verantwortungsvoll mit den uns anvertrauten Geldern umgehen und diese zielgerichtet einsetzen.

Ich lade Sie ein, unsere Internetseite www.zahlengesichter.de aufzusuchen. Sollten sich für Sie zu unseren Finanzdaten, Berichten und Hintergrundinformationen Fragen ergeben, stehen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie ich gerne per-sönlich zur Verfügung.

Regensburg, den 10.12.2017

Michael EiblDirektor der KJF

VORWORT

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5www.zahlengesichter.de

50sTAndorTe iM bisTuM

4.000MiTArbeiTerinnne und MiTArbeiTer*

einricHTunGen und diensTe

28.000MenscHen, die unsere LeisTunGen in AnsPrucH neHMen

einricHTunGen der kATHoLiscHen JuGendFÜrsorGe iM bisTuM reGensburG

(Jährlich)*mit KJF Werkstätten gemeinnützige GmbH

70

eggenfelden pfArrkirCHen

SimBACH

mAinBurg

AmBerg

SCHwAndOrfneumArkt

HummelBerg

mÜnCHSried

CHAm

wAldmÜnCHen

wunSiedel

mArktredwitZmitterteiCH

kemnAtH

weidenAuerBACH

grAfenwÖHr

tirSCHenreutH

windiSCHeSCHenBACH

neuStAdt A. d. wAldnAAB

rOdingBAd kÖtZting

REGENSBURGriedenBurg

ABenSBerg

mitterfeCking

dOnAuStAuf

wieSent HASelBACHmitterfelS

BOgen

StrASSkirCHen

plAttlingOBerSCHneiding

dingOlfing

StrAuBing

kirCHrOtHBurgweinting

lAngQuAid

prunnkelHeim

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RECHTSTRäGER IM BISTUM REGEnSBURG AUF BISTUMSEBEnE

körperschaft en des öff entlichen rechts(kdör)

In diesem Rahmen werden nicht erfasst:

• pfarrkirchenstift ungen und pfarrpfründestift ungen (pfarreiebene)

• Selbständige vereine, verbände und unternehmungen mit unterschiedlichen gliederungen und Zusammenschlüssen und unterschiedlicher kirchlicher nähe (z.B. kath. Studierende Jugend, Hospizvereine, Orgelbauvereine)

• eigenständige fachverbände, z.B. inviA mädchensozialarbeit, Sozialdienst kath. frauen (Skf)…

• Orden, geistliche gemeinschaft en(Benediktiner, Barmherzige Brüder, mallersdorfer Schwestern …)

kirchliche und weltliche Stift ungen

eingetragene vereine

gmbH

eMeriTenAnsTALT

kATHoLiscHes WoHnunGsbAu- und siedLunGsWerk der diÖZese reGensurG

sTiFTunG kircHenMusikscHuLe

reGensburG

diÖZese reGensburG

doMkAPiTeL des bisTuMs reGensburG

sTiFTunG reGensburGer

doMsPATZen

scHuLsTiFTunG der diÖZese reGensburG

kATHoLiscHeJuGendFÜrsorGe

der diÖZese reGensburG e.V.

cAriTAsVerbAnd FÜr die diÖZese reGensburG e.V.

labora gemeinnützige GmbH

siGMA integrationsfirma gemeinnützige GmbH

kJF Werkstätten gemeinnützige GmbH

doMkusTodeisTiFTunG

sTiFTunG kircHLicHe kinder- und JuGendHiLFe

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7www.zahlengesichter.de

körperschaft en des öff entlichen rechts(kdör)

kirchliche und weltliche Stift ungen

gmbH

einrichtungen und unternehmen

recHTsTrÄGer, VerWALTeT durcH biscHÖFLicHe AdMinisTrATion

FidesbeTeiLiGunGs- und

VerWALTunGs-GeseLLscHAFT MbH

biscHÖFLicHersTuHL Von

reGensburG

Forstgut Lambach

bildungshaus schloss spindlhof

biscHÖFLicHe knAbenseMinAr-

sTiFTunG der diÖZese reGensburG

brauerei bischofshofbiscHÖFLicHe

kLerikALseMinAr-sTiFTunG

sT. WoLFGAnG

Priesterseminar betrieb

exerzitienhaus Werdenfels

diözesanzentrum obermünster

biscHoF GrAbersTiFTunG

besondere kLerikALseMinAr-

sTiFTunG sT. JAkob

Priesterseminar Gebäude

exerzitienhaus Johannisthal

Westmünster

Weitere informationen zu Aufgaben und Funktionen der rechtsträger finden sie auf:WWW.ZAHLenGesicHTer.de

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8 www.zahlengesichter.de

KATHOLISCHE JUGEnDFÜRSORGE DER DIÖZESE REGEnSBURG E.V.

Abteilung i Personal

Leiter: Peter Wichelmann

Abteilung ii Wirtschaft /Finanzen

Leiter: Hubert Tausendpfund

Abteilung iii Teilhabeleistungen

Jugendliche & erwachseneLeiter:

Johannes Magin

VorsTAnd

Vorsitzender: Domkapitular Dr. Roland Batz1. Stellvertreter: Michael Eibl2. Stellvertreter: Gerhard nestler

direkTor

Michael Eibl

Edda Elmauer

JurisTin

Michael Eibl

reFerAT ÖFFenTLicHkeiTsArbeiT

Edda Elmauer

dATenscHuTZ-beAuFTrAGTe

Georg Deisenrieder

reFerATPAsTorAL

Dagmar Dengel

reFerAT:PersonALenTWickLunG

Johannes Magin

QM-beAuFTrAGTer

VerWALTunGsrAT

8 Mitglieder

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9www.zahlengesichter.de

LAborAGeMeinnÜTZiGe GMbH

100%iGe TocHTer-

unTerneHMen

kJF-WerksTÄTTen GeMeinnÜTZiGe GMbH

siGMA inTeGrATionsFirMA

GeMeinnÜTZiGe GMbH

Abteilung iV Allgemeine Jugendhilfe

Leiterin: Edda Elmauer

Abteilung V Jugendhilfe /

einrichtungen und diensteLeiter:

Robert Gruber

Abteilung ViTeilhabeleistungen /

kinder & JugendlicheLeiter:

Bertin Abbenhues

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10 www.zahlengesichter.de

187.276 T€

311.238 T€

183.232 T€

DIE SUMMEn IM ÜBERBLICK

Summe erträge

Summe Aufwendungen

eigenkApitAl

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11www.zahlengesichter.deEugen Baykin, Mitarbeiter der labora-Küchen-Crew bei der Vorbereitung der Mittagessen für die Kindertagesstätten. Insgesamt werden mehr als 900 Essen pro Tag zubereitet und an Schulen und Tagesstätten ausgeliefert.

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12 www.zahlengesichter.de12 www.zahlengesichter.de

ZAHLEnGESICHTER.DE

Die Rechtsträger im Bistum Regensburg veröff entlichen ihre Jahresabschlüsse im Internet. Damit ist für jeden Interessierten transparent, woher die Mittel stammen, wie sie verwendet werden und welches nettovermögen/Eigenkapital die einzelnen Rechtsträger besitzen.

Das Entscheidende: Die Seite macht in Zahlen und am Beispiel anschaulich deut-lich, für welche Menschen die Mittel der Kirche verwendet werden. Dazu finden sich unterschiedliche Filmbeiträge, Interviews, Reportagen und Übersichten.

Die Kirchensteuerzahlerinnen und –zahler tragen den mit Abstand größten Bei-trag zu den Mitteln der Kirche bei. Deshalb geht die Internetseite ausführlich ein auf Fragen rund um die Kirchensteuer: Wie sie sich bemisst? Wer die Verwendung kontrolliert? Was der Kirchensteuerzahler mit seinen Mitteln bewirkt? Warum es sie überhaupt gibt? Warum der Staat sie einzieht und wie viel die Kirche dafür bezahlt?

Deutlich wird ebenso die Zusammenarbeit zwischen Staat und Kirche. Warum ar-beitet man zusammen? Was ist die Rechtsgrundlage? Was haben die Bürgerinnen und Bürger von dieser Partnerschaft ?

Alle Interessierten sind herzlich eingeladen, sich auf der Internetseite zu infor-mieren. Das Bistum Regensburg freut sich über Rückmeldungen, Anfragen und Stellungnahmen.

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13www.zahlengesichter.de 13www.zahlengesichter.de

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14 www.zahlengesichter.de

2016LageberichtAnhangBILAnZ TestatGuV

BILAnZ

AktivA

31.12.2016 eur

31.12.2015 eur

A. Anlagevermögen

i. immaterielle vermögensgegenstände 167.360,00 177.509,00

ii. Sachanlagen

1. grundstücke und grundstücksgleiche rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden grundstücken 202.192.535,22 197.892.941,14

2. technische Anlagen und maschinen 2.244.415,00 2.337.017,00

3. Andere Anlagen, Betriebs- und geschäftsausstattung 10.466.906,93 10.177.273,85

4. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 14.911.305,87 229.815.163,02 10.626.227,22 221.033.459,21

iii. finanzanlagen

1. Beteiligungen 270.022,28 270.022,28

2. wertpapiere des Anlagevermögens 3.660.372,11 5.103.107,81

3. genossenschaftsanteile 25.500,00 3.955.894,39 0,00 5.373.130,09

233.938.417,41 226.584.098,30

B. Umlaufvermögen

i. vorräte 926.385,00 933.014,00

ii. forderungen und sonstige vermögensgegenstände

1. forderungen aus lieferungen und leistungen 27.265.914,62 30.830.268,55

2. forderungen gegen unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 1.489.888,19 1.145.937,36

3. Sonstige vermögensgegenstände 14.896.611,00 43.652.413,81 16.327.640,48 48.303.846,39

iii. kassenbestand, guthaben bei kreditinstituten 71.414.534,94 70.757.888,28

115.993.333,75 119.994.748,67

C. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten 163.614,85 164.290,95

350.095.366,01 346.743.137,92

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15www.zahlengesichter.de

2016

pASSivA

31.12.2016 eur

31.12.2015 eur

A. Eigenkapital

i. vereinskapital 150.214.340,20 146.170.826,72

ii. rücklagen 45.631.157,99 45.631.157,99

195.845.498,19 191.801.984,71

B. Sonderposten aus Zuschüssen und Zuweisungenzur Finanzierung des Sachanlagevermögens 114.865.485,53 115.700.620,25

C. Vermächtnisfonds 528.257,58 495.730,77

D. Rückstellungen

Sonstige rückstellungen 7.619.569,71 6.724.537,05

E. Verbindlichkeiten

1. verbindlichkeiten gegenüber kreditinstituten 13.704.199,05 12.924.742,55

2. verbindlichkeiten gegenüber Zuwendungsgebern 6.687.530,55 6.742.913,09

3. verbindlichkeiten aus lieferungen und leistungen 5.524.570,32 4.202.924,90

4. verbindlichkeiten gegenüber unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 511.189,65 413.647,14

5. Sonstige verbindlichkeiten 4.595.925,35 7.274.167,38

31.023.414,92 31.558.395,06

F. Passive Rechnungsabgrenzungsposten 213.140,08 461.870,08

350.095.366,01 346.743.137,92

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16 www.zahlengesichter.de

2016LageberichtAnhangBilanz TestatGUV

GEWInn- UnD VERLUSTRECHnUnG

2016€

2015 €

1. umsatzerlöse 174.811.361,26 122.602.057,34

2. Andere aktivierte eigenleistungen 33.236,19 311.879,97

3. Sonstige betriebliche erträge 12.082.446,30 55.608.199,28

186.927.043,75 178.522.136,59

4. materialaufwand

a) Aufwendungen für roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene waren 7.144.116,02 1.231.397,19

b) Aufwendungen für bezogene leistungen 19.158.490,60 26.302.606,62 13.019.695,30 14.251.092,49

160.624.437,13 164.271.044,10

5. personalaufwand

a) löhne und gehälter 103.272.260,88 95.880.329,89

b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für unterstützung 26.862.216,93 25.263.676,67

6. Abschreibungen auf immaterielle vermögens-gegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 11.995.844,82 11.526.381,16

7. Sonstige betriebliche Aufwendungen 14.407.852,91 156.538.175,54 27.266.843,38 159.937.231,10

4.086.261,59 4.333.813,00

8. Sonstige Zinsen und ähnliche erträge - davon aus der Abzinsung € 37.327,91 (vj. € 16.909,88) 348.796,03 465.965,68

9. Abschreibungen auf finanzanlagen 30.000,00 30.000,00

10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen - davon aus der Aufzinsung € 10.744,21 (vj. € 70.689,20) 281.967,92 36.828,11 238.478,92 197.486,76

4.123.089,70 4.531.299,76

11. Steuern vom einkommen und ertrag 8.488,25 14.095,50

12. ergebnis nach Steuern 4.114.601,45 4.517.204,26

13. Sonstige Steuern 71.087,97 31.663,58

14. Jahresüberschuss 4.043.513,48 4.485.540,68

15. entnahmen aus dem vereinskapital 851.017,58 798.040,61

16. einstellungen in das vereinskapital -4.894.531,06 -5.283.581,29

17. Ergebnisvortrag 0,00 0,00

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2016

Ausbildungsmeister Arno Ehrenleitner und der Auszubildende Taher Mirzai im Berufsbildungswerk St. Franziskus in Abensberg bei Schweißarbeiten.

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LageberichtAnHAnGBilanz TestatGuV 2016

ALLGEMEInESA

Der Verein trägt den namen Katholische Jugendfürsorge der Diözese Regensburg e.V.

Er wurde am 09.05.1912 gegründet und ist im Vereinsregister des Amtsgerichtes Regensburg unter der nr. 20 eingetragen.

Sitz des Vereins ist Regensburg, die Geschäftsstelle befindet sich in der Orleans-straße 2 a.

Er ist im Bistum Regensburg der zuständige Fachverband für die kirchliche Sozial-arbeit auf dem Gebiet der Jugendhilfe und Behindertenhilfe. Als solcher ist er dem Deutschen Caritasverband angeschlossen und auf der Ebene der Diözese dem Caritasverband für die Diözese Regensburg zugeordnet. Er ist Träger der Freien Jugendhilfe im Sinne des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG).

Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.

Der Verein ist nach dem Freistellungsbescheid des Finanzamtes Regensburg vom 25. Juli 2016 von der Körperschaftsteuer (§ 5 Abs. 1 nr. 9 KStG) und der Gewerbe-steuer (§ 3 nr. 6 GewStG) befreit, weil er ausschließlich und unmittelbar steuerbe-günstigten, gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. AO dient.

nicht befreit sind die steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe.

Die Körperschaft fördert folgende gemeinnützige Zwecke:

Behinderte (§ 52 Abs. 2 Satz 1 nr. (n) 10 AO) und Jugendhilfe (§ 52 Abs. 2 Satz 1 nr. (n) 4 AO).

Die Körperschaft ist berechtigt, für Spenden, die ihr zur Verwendung für diese Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorge-schriebenem Vordruck (§ 50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.

Es besteht eine umsatzsteuerliche Organschaft mit den KJF–Werkstätten gemein-nützige GmbH, der labora gemeinnützige GmbH und der Sigma Integrationsfirma gemeinnützige GmbH.

Für den Jahresabschluss finden die Rechnungslegungsvorschriften des HGB An-wendung.

AnHAnG

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2016

BILAnZIERUnGS- UnD BEWERTUnGS GRUnDSäTZE

B

Die Gliederung der Bilanz erfolgt im Grundsatz nach § 266 Abs. 2 und 3 HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. Soweit jedoch aufgrund der Rechtsform oder des Vereinszwecks erforderlich, werden die Gliederungen durch zusätzliche Posten nach § 265 Abs. 5 HGB ergänzt.

Bilanzierung und Bewertung erfolgen nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung unter Beachtung der Grundsätze der kaufmännischen Vorsicht.

Abweichungen von im Vorjahr angewandten bilanzierungs- und bewer-tungsmethoden

Die Form der Darstellung, insbesondere die Gliederung der Gewinn- und Verlust-rechnung, weicht aufgrund der erstmaligen Anwendung des § 275 HGB i.d.F. des Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) von der Vorjahresdarstellung ab.

Durch die erstmalige Anwendung des BilRUG, sind in der Gewinn- und Verlustrech-nung die Posten „Auflösung Sonderposten“ (nun sonstige betriebliche Erträge) und das „Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit“ entfallen. Der Posten „Ergeb-nis nach Steuern“ ist neu hinzugekommen. Insoweit besteht hier nur eine einge-schränkte Vergleichbarkeit, die Vorjahreswerte wurden entsprechend angepasst.

Durch die neudefinition der Umsatzerlöse gemäß § 277 Abs. 1 HGB durch das BilRUG ist der Vorjahresvergleich der Posten „Umsatzerlöse“ und „sonstige be-triebliche Erträge“ eingeschränkt vergleichbar, ebenso dazu korrespondierend die Umgliederungen im Bereich der Materialaufwendungen und sonstigen betriebli-chen Aufwendungen.

Die bisher unter den sonstigen Vermögensgegenständen ausgewiesenen Genos-senschaftsanteile werden nunmehr aufgrund der langfristigen Investition und verbesserter Transparenz als separater Posten bei den Finanzanlagen ausgewiesen.

AKTIVA

Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände werden mit den Anschaffungskosten aktiviert und planmäßig abgeschrieben. Die Abschreibung erfolgt linear über einen Zeitraum von drei Jahren.

Die Sachanlagen werden ab dem Zeitpunkt des Übergangs des wirtschaftlichen und rechtlichen Eigentums mit den Anschaffungskosten bzw. mit den Herstel-lungskosten, soweit abnutzbar, vermindert um die planmäßige, nutzungsbedingte Abschreibung bilanziert.

Gegenstände, die der Abnutzung unterliegen, werden über die betriebsgewöhnliche nutzungsdauer ausschließlich linear abgeschrieben. Geringwertige Wirtschafts-güter bis zu einem Anschaffungspreis von 410,00 € werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben.

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20 www.zahlengesichter.de

LageberichtAnHAnGBilanz TestatGuV 2016

Die betriebsgewöhnliche nutzungsdauer bei Gebäuden beläuft sich auf 50 Jahre (Altbau) bzw. 33,3 Jahre (neubau), bei Außenanlagen auf fünf bis 25 Jahre.

Technische Anlagen und Maschinen werden zwischen zwölf und 20 Jahren abge-schrieben.

Die betriebsgewöhnliche nutzungsdauer für andere Anlagen und Geschäftsaus-stattung liegt zwischen 3 und 12 Jahren.

Anlagen im Bau werden nach Fertigstellung bzw. Herstellung der Betriebsbereit-schaft durch Umbuchungen den endgültigen Positionen zugeordnet. Geleistete Anzahlungen werden mit dem nennbetrag bewertet.

Finanzanlagen sind ab dem Zeitpunkt des Übergangs des wirtschaftlichen bzw. rechtlichen Eigentums zu Anschaffungskosten bzw. mit dem niedrigeren beizu-legenden Wert bewertet. Bei voraussichtlich dauernder Wertminderung werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen.

Für Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens gilt das strenge niederst-wertprinzip.

Die Bewertung der Vorräte erfolgt mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten (§ 253 Abs.1 und 4 HGB).

Hinsichtlich der Bewertung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Vermögensgegenständen finden die Bewertungsgrundsätze des § 253 Abs. 1 und Abs. 4 HGB Anwendung (nominalbetrag).

Dem niederstwertprinzip wird durch die Bildung angemessener Einzelwertberich-tigungen für Einzelrisiken Rechnung getragen.

Die Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten sind mit ihren nomi-nalwerten angesetzt.

Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Ausgaben vor dem Ab-schlussstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tage darstellen. Die Auflösung erfolgt linear entsprechend dem Zeitaufwand.

PASSIVA

Das Vereinsvermögen wird in Vereinskapital und Rücklagen untergliedert.

Zuschüsse zur Finanzierung des Sachanlagevermögens werden erfolgsneutral vereinnahmt und als Sonderposten aus Zuschüssen und Zuweisungen zur Fi-nanzierung des Anlagevermögens mit dem nennwert passiviert und entsprechend der nutzungsdauer des bezuschussten Anlagegutes aufgelöst.

Der Vermächtnisfonds wird zum historischen Übernahmewert angesetzt. Die Verwendung ist auf dem Konto Erlöse aus der Auflösung von Vermächtnisfond ausgewiesen.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und un-gewisse Verpflichtungen, die das abgelaufene Geschäftsjahr betreffen (§ 249 HGB). Sie sind mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigem Erfüllungsbetrag angesetzt, künftige Preis- und Kostensteigerungen werden be-rücksichtigt.

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2016

Bei den Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr handelt es sich um Rückstellungen für Jubiläen, Altersteilzeitverpflichtungen und Archivierungen. Die Bewertung erfolgt mit dem ihrer individuellen Restlaufzeit (Ausnahme Jubilä-umsrückstellungen: angenommene Restlaufzeit von 15 Jahren) entsprechenden Barwert nach § 253 Abs. 2 HGB. Als Abzinsungssatz werden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze verwendet, wie sie von der Deutschen Bundesbank ermittelt und bekannt gegeben werden.

Die Rückstellung für Verpflichtungen aus Altersteilzeitverträgen oder Lebensar-beitszeitvereinbarungen werden gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB mit dem De-ckungsvermögen (Wertguthaben) aufgrund einer Verpfändungserklärung saldiert, so dass eine Verrechnung der Verpflichtungen (T€ 2.760) mit den Aktivwerten der Rückdeckungsversicherungen (T€ 1.741) erfolgt und eine Rückstellung in Höhe von T€ 1.019 ausgewiesen wird.

Die Bewertung der verrechneten Vermögensgegenstände erfolgt nach § 253 Abs. 1 S. 4 HGB mit dem beizulegenden Zeitwert.

Von den Instandhaltungsrückstellungen wurden T€ 124 verbraucht und T€ 137 für ausstehende ungewisse Verbindlichkeiten einer im Wirtschaftsjahr 2016 durchge-führten Bausanierung eingestellt. Ferner wurde bei den Instandhaltungsrückstel-lungen bis auf einen Verbrauch von T€ 4 im Wirtschaftsjahr 2016 vom Beibehal-tungswahlrecht gemäß Art. 67 Abs. 3 EGHGB Gebrauch gemacht (T€ 871).

Verbindlichkeiten sind mit ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB). Die langfristigen Verbindlichkeiten werden zur Steigerung der Transparenz in der Bilanz unter den Hauptpositionen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstitute und Verbindlichkeiten gegenüber Zuwendungsgeber ausgewiesen.

Als passiver Rechnungsabgrenzungsposten sind Einnahmen vor dem Abschluss-stichtag ausgewiesen, soweit sie Erträge für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.

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LageberichtAnHAnGBilanz TestatGuV 2016

ERLäUTERUnGEn ZUR BILAnZ

C

Anlagenspiegel

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens sowie die Entwicklung der Abschreibungen im Geschäftsjahr können aus dem folgenden Anlagenspiegel entnommen werden.

Anschaffungs- und Herstellungskosten Abschreibungen restbuchwerte

stand 1.1.2016 (Gesamt)

eur

Zugänge(Geschäftsjahr)

eur

Abgänge (Geschäftsjahr)

eur

umbuchungen (Geschäftsjahr)

eur

stand 31.12.2016(Gesamt)

eur

stand 1.1.2016 (Gesamt)

eur

Abschreibungen des Geschäftsjahres

(Zugänge) (Geschäftsjahr)

eur

Änderungen der gesam-ten Abschreibungen iZm

Abgänge (Geschäftsjahr)

eur

stand 31.12.2016(Gesamt)

eur

stand 31.12.2016 (buchwert)

eur

stand 31.12.2015 (buchwert)

eur

A. Anlagevermögen

i. immaterielle vermögensgegenstände 994.852,16 107.939,40 39.047,96 0,00 1.063.743,60 817.343,16 118.088,40 39.047,96 896.383,60 167.360,00 177.509,00

ii. Sachanlagen

1. grundstücke und grundstücksgleiche rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden grundstücken 322.755.967,48 1.922.264,25 72.409,70 11.038.107,96 335.643.929,99 124.863.026,34 8.652.289,45 63.921,02 133.451.394,77 202.192.535,22 197.892.941,14

2. technische Anlagen und maschinen 4.260.104,12 140.753,08 59.279,63 0,00 4.341.577,57 1.923.087,12 233.355,08 59.279,63 2.097.162,57 2.244.415,00 2.337.017,00

3. Andere Anlagen, Betriebs- und geschäftsausstattung 36.478.628,92 3.155.526,33 2.239.386,43 146.890,79 37.541.659,61 26.301.355,07 2.992.111,89 2.218.714,28 27.074.752,68 10.466.906,93 10.177.273,85

4. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 10.626.227,22 15.840.902,18 370.824,78 -11.184.998.75 14.911.305,87 0,00 0,00 0,00 0,00 14.911.305,87 10.626.227,22

374.120.927,74 21.059.445,84 2.741.900,54 0,00 392.438.473,04 153.087.486,53 11.877.756,42 2.341.914,93 162.623.310,02 229.815.163,02 221.033.459,21

iii. finanzanlagen

1. Beteiligungen 545.022,28 30.000,00 0,00 575.022,28 275.000,00 30.000,00 0,00 305.000,00 270.022,28 270.022,28

2. wertpapiere des Anlagevermögens 5.103.107,81 57.264,30 1.500.000,00 0,00 3.660.372,11 0,00 0,00 0,00 0,00 3.660.372,11 5.103.107,81

3. genossenschaftsanteile 0,00 25.500,00 0,00 0,00 25.500,00 0,00 0,00 0,00 0,00 25.500,00 0,00

5.648.130,09 112.764,30 1.500.000,00 0,00 4.260.894,39 275.000,00 30.000,00 0,00 305.000,00 3.955.894,39 5.373.130,09

380.763.909,99 21.280.149,54 4.280.948,50 0,00 397.763.111,03 154.179.811,69 12.025.844,82 2.380.962,89 163.824.693,62 233.938.417,41 226.584.098,30

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2016

Anschaffungs- und Herstellungskosten Abschreibungen restbuchwerte

stand 1.1.2016 (Gesamt)

eur

Zugänge(Geschäftsjahr)

eur

Abgänge (Geschäftsjahr)

eur

umbuchungen (Geschäftsjahr)

eur

stand 31.12.2016(Gesamt)

eur

stand 1.1.2016 (Gesamt)

eur

Abschreibungen des Geschäftsjahres

(Zugänge) (Geschäftsjahr)

eur

Änderungen der gesam-ten Abschreibungen iZm

Abgänge (Geschäftsjahr)

eur

stand 31.12.2016(Gesamt)

eur

stand 31.12.2016 (buchwert)

eur

stand 31.12.2015 (buchwert)

eur

A. Anlagevermögen

i. immaterielle vermögensgegenstände 994.852,16 107.939,40 39.047,96 0,00 1.063.743,60 817.343,16 118.088,40 39.047,96 896.383,60 167.360,00 177.509,00

ii. Sachanlagen

1. grundstücke und grundstücksgleiche rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden grundstücken 322.755.967,48 1.922.264,25 72.409,70 11.038.107,96 335.643.929,99 124.863.026,34 8.652.289,45 63.921,02 133.451.394,77 202.192.535,22 197.892.941,14

2. technische Anlagen und maschinen 4.260.104,12 140.753,08 59.279,63 0,00 4.341.577,57 1.923.087,12 233.355,08 59.279,63 2.097.162,57 2.244.415,00 2.337.017,00

3. Andere Anlagen, Betriebs- und geschäftsausstattung 36.478.628,92 3.155.526,33 2.239.386,43 146.890,79 37.541.659,61 26.301.355,07 2.992.111,89 2.218.714,28 27.074.752,68 10.466.906,93 10.177.273,85

4. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 10.626.227,22 15.840.902,18 370.824,78 -11.184.998.75 14.911.305,87 0,00 0,00 0,00 0,00 14.911.305,87 10.626.227,22

374.120.927,74 21.059.445,84 2.741.900,54 0,00 392.438.473,04 153.087.486,53 11.877.756,42 2.341.914,93 162.623.310,02 229.815.163,02 221.033.459,21

iii. finanzanlagen

1. Beteiligungen 545.022,28 30.000,00 0,00 575.022,28 275.000,00 30.000,00 0,00 305.000,00 270.022,28 270.022,28

2. wertpapiere des Anlagevermögens 5.103.107,81 57.264,30 1.500.000,00 0,00 3.660.372,11 0,00 0,00 0,00 0,00 3.660.372,11 5.103.107,81

3. genossenschaftsanteile 0,00 25.500,00 0,00 0,00 25.500,00 0,00 0,00 0,00 0,00 25.500,00 0,00

5.648.130,09 112.764,30 1.500.000,00 0,00 4.260.894,39 275.000,00 30.000,00 0,00 305.000,00 3.955.894,39 5.373.130,09

380.763.909,99 21.280.149,54 4.280.948,50 0,00 397.763.111,03 154.179.811,69 12.025.844,82 2.380.962,89 163.824.693,62 233.938.417,41 226.584.098,30

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LageberichtAnHAnGBilanz TestatGuV 2016

Die Beteiligungen setzen sich wie folgt zusammen:

beteiligung %

eigenkapital eur

ergebnis des Geschäfts-

jahres eur

labora gemeinnützige gmbH, regensburg 100 41.529,97 -43.440,16 SigmA integrationsfirma gemeinnützige gmbH, Straubing 100 384.429,29 33.810,51netzwerk Autismus niederbayern / Oberpfalz gmbH, regensburg 28 156.040,38 -28.466,51

kJf werkstätten gemeinnützige gmbH, regensburg 100 17.372.061,02 1.747.230,78

Bei der labora gemeinnützige GmbH, eine 100 %-ige Tochtergesellschaft, wurden im Geschäftsjahr 2016 T€ 30 in die Kapitalrücklage einbezahlt und mangels Wert-haltigkeit abgeschrieben.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind kurzfristiger natur und mit Ausnahme von T€ 137 (Vj. T€ 147) innerhalb eines Jahres fällig. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen stehen in engem Zusammenhang mit Umsatzvor-gängen. Durch die Umgliederung der Gewinn- und Verlustrechnung nach BilRUG verändert sich auch die Höhe des Postens.

Die Forderungen gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsver-hältnis besteht, resultieren wie im Vorjahr im Wesentlichen aus Forderungen aus nutzungsüberlassung, einem Darlehen sowie Verrechnungen von Personal- und Sachkosten.

Die sonstigen Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen:

Rückstellungen für das Personal

stand 1.1.2016

eurVerbrauch

eurAuflösung

eurZuführung

eur

stand 31.12.2016

eur

Altersteilzeit 1.079.967,13 413.042,37 0,00 925.556,72 1.592.481,48

wertguthaben Altersteilzeit -386.557,49 -180.865,52 0,00 -367.980,39 -573.672,36

Arbeitszeitflexibilisierung 600.562,28 0,00 0,00 566.454,07 1.167.016,35

wertguthaben Arbeitszeitflex. -600.562,28 0,00 0,00 -566.454,07 -1.167.016,35

urlaub 1.813.036,71 1.813.036,71 0,00 1.914.026,64 1.914.026,64

Überstunden 1.756.029,86 1.756.029,86 0,00 2.139.315,10 2.139.315,10

Berufsgenossenschaft 71.932,37 71.731,45 200,92 86.786,83 86.786,83

rückst.f.gehaltsforderung 0,00 0,00 0,00 54.427,82 54.427,82

Jubiläumsrückst.f. mitarbeiter 592.982,28 0,00 0,00 37.967,61 630.949,89

4.927.390,86 3.872.974,87 200,92 4.790.100,33 5.844.315,40

Andere Rückstellungen

stand 1.1.2016

eurVerbrauch

eurAuflösung

eurZuführung

eur

stand 31.12.2016

eur

rückstellungen f. div. Sachaufwand 85.000,00 27.458,65 57.541,35 0,00

Aufbewahrungsverpflichtung 332.899,96 31.787,07 0,00 55.759,45 356.872,34

Jahresabschluss 107.990,00 107.854,13 135,87 125.000,00 125.000,00

instandhaltungsrückstellung 995.176,69 124.248,98 0,00 137.000,00 1.007.927,71

rückstellung entgeltminderung 276.079,54 191.425,28 0,00 200.800,00 285.454,26

1.797.146,19 482.774,11 57.677,22 518.559,45 1.775.254,31

6.724.537,05 4.355.748,98 57.878,14 5.308.659,78 7.619.569,71

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2016

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten nach § 268 Abs. 5 HGB bzw. § 285 nr. 1 und 2 HGB ergeben sich aus dem Verbindlichkeitenspiegel:

restlaufzeiten

bis zu 1 Jahr

eur

zwischen 1 und 5 Jahren

eur

mehr als 5 Jahren

eur

Gesamt-betrag

eur

1. verbindlichkeiten gegenü. kreditinstituten 1.226.919,39(vj. t€ 1.098)

4.609.015,54(vj. t€ 4.292)

7.868.254,12(vj. t€ 7.535)

13.704.199,05(vj. t€ 12.925)

2. verbindlichkeiten gegenü. Zuwendungsgebern 357.947,17 (vj. t€ 376)

1.379.788,29 (vj. t€ 1.359)

4.949.795,09 (vj. t€ 5.008)

6.687.530,55 (vj. t€ 6.743)

3. verbindlichkeiten aus lieferungen und leistungen 5.524.570,32 (vj. t€ 4.203)

0 (vj. t€ 0)

0 (vj. t€ 0)

5.524.570,32(vj. t€ 4.203)

4. verbindlichkeiten gegenüber unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht

511.189,65(vj. t€ 414)

0 (vj. t€ 0)

0 (vj. t€ 0)

511.189,65(vj. t€ 414)

5. Sonstige verbindlichkeiten 4.307.751,24(vj. t€ 7.254)

66.221,00(vj. t€ 20)

221.953,11(vj. t€ 0)

4.595.925,35(vj. t€ 7.274)

- davon aus Steuern 1.253.483,53(vj. t€ 1.056)

0 (vj. t€ 0)

0 (vj. t€ 0)

1.253.483,53(vj. t€ 1.056)

11.928.377,77 6.055.024,83 13.040.012,32 31.023.414,92

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind mit Hypotheken und Grundschul-den in Höhe von T€ 13.704 besichert, Verbindlichkeiten gegenüber Zuwendungs-gebern mit Hypotheken und Grundschulden in Höhe von T€ 6.688.

Für die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen die üblichen Eigentumsvorbehalte.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsver-hältnis besteht, resultieren wie im Vorjahr im Wesentlichen aus Umsatzsteuer und Lieferungen und Leistungen.

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LageberichtAnHAnGBilanz TestatGuV 2016

ERLäUTERUnGEn ZUR GEWInn- UnD VERLUSTRECHnUnG

D

Die Umsatzerlöse sind gemäß § 277 HGB nach dem Bilanzrichtlinien – Umsetzungs-gesetz entsprechend neu definiert. Erlöse aus dem Verkauf und Vermietung oder Verpachtung sowie Erlöse aus der Erbringung von Dienstleistungen sind unter der Position Umsatzerlöse eingegliedert. Daher sind die Posten mit den Vorjahreswer-ten nicht vergleichbar. Die Umsatzerlöse des Geschäftsjahres 2015 bei Anwendung der neudefinition hätten sich wie folgt dargestellt:

Umsatzerlöse 2015 (nach HGB a.F.) T€ 122.602Hinzurechnung nach § 277 Abs. 1 HGB: T€ 44.549Umsatzerlöse 2015 (nach HGB n.F.): T€ 166.885

Bedingt durch die teilweise Umschichtung einzelner Erträge zu den Umsatzerlösen verringerten sich die sonstigen betrieblichen Erträge um T€ 43.526. Dabei ist auf den geänderten Ausweis der Erträge aus der Auflösung des Sonderpostens von T€ 5.868 (Vj. 5.497) hinzuweisen, die bisher als separater Posten in der Gewinn- und Verlustrechnung gezeigt wurden.

Unter dem Posten Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge sind Zinsaufwendungen (T€ 34) saldiert mit Zinserträgen aus der Auf- bzw. Abzinsung von Altersteilzeitver-pflichtungen (T€ 57) enthalten.

In der Konsequenz zur neudefinition der Umsatzerlöse nach BilRUG, sind Aufwen-dungen, die in engen Zusammenhang zu den Umsatzerlösen stehen, nicht mehr bei den Sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen, sondern sachgerecht der Position Materialaufwand bzw. den bezogenen Leistungen zugeordnet.

Dementsprechend verringerten sich die sonstigen betrieblichen Aufwendungen aus dem Wirtschaftsjahr 2016 im Jahresvergleich 2015 um T€ 12.859, der Material-aufwand bzw. die Position der bezogenen Leistungen erhöhte sich um T€ 12.052.

Für die Jahresabschlussprüfung 2016 ist ein Honorar in Höhe von T€ 103 zuzüglich 19 % Umsatzsteuer vereinbart. Für laufende Beratungsleistungen in 2016 wurden T€ 15 zuzüglich 19 % Umsatzsteuer abgerechnet.

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2016

SOnSTIGE AnGABEn E

sonstige finanzielle VerpflichtungenIn Höhe von T€ 12 bestehen Verpflichtungen zum Erwerb von Sachanlagevermögen.

Vorgänge von besonderer bedeutung nach dem schluss des Geschäftsjahresnach Abschluss des Geschäftsjahres 2016 gab es keine Vorgänge von besonderer Bedeutung.

ergebnisverwendungDer Jahresüberschuss von T€ 4.044 wird vollständig dem Vereinskapital zugeführt. MitarbeiterIm Jahresdurchschnitt waren in 2016 3.463 (Vorjahr 3.346) Mitarbeiter beschäftigt.

Im Wirtschaftsjahr 2016 wurden sechs (Vorjahr sieben) Auszubildende beschäftigt.

Zum Stichtag 31.12.2016 zählte der Verein 2.872 Mitglieder.

Das Vermögen der vom Katholischen Jugendfürsorge der Diözese Regensburg e. V. unterhaltenen Mündelgeldverwaltung beträgt zum 31.12.2016 T€ 461. Des Weiteren werden Vermögen für die nebenstelle Weiden i.d.OPf. in Höhe von T€ 94 und für die nebenstelle Straubing in Höhe von T€ 2 verwaltet.

Vorstand des Vereins: · HH. Prälat Dr. Josef Schweiger – Vorsitzender bis 30.11.2016 · HH. Domkapitular Dr. Roland Batz – Vorsitzender ab 01.12.2016 · Herr Michael Eibl, Dipl. Päd. Univ (erster stellvertret. Vorsitzender, Geschäftsführer) · Herr Gerhard nestler, Einrichtungsleitung Haus d. Guten Hirten, Ettmannsdorf a. D. (zweiter stellvertret. Vorsitzender)

Verwaltungsrat des Vereins: · Herr Max Harreiner, Direktor Liga Bank Rgbg a. D. (Sprecher d. Verwaltungsrates) · Sr. Sieglinde Gabriel, Einrichtungsleitung d. Cabrinihauses, Offenstetten a. D. · Herr Dr. Stephan Gaisbauer, Kinderarzt in Simbach · Herr Dr. Martin Linder, Chefarzt Kinder- u. Jugendpsychiatrie a. D. · Herr Josef Reil, Vizepräsident des Landgerichtes, Rgbg a. D. · Herr Alois Sattler, Finanzdirektor d. Bischöflichen Ordinariats · Herr Herbert Sinz, Studiendirektor a. D. · Herr Prof. Dr. Josef Eckstein, Präsident d. Hochschule Ostbayern a. D.

Auf die Angabe der im Geschäftsjahr gewährten Gesamtbezüge wird unter Anwen-dung des § 286 Absatz 4 HGB verzichtet.

An den Verwaltungsrat werden keine Aufwandsentschädigungen geleistet. Generalvollmacht: Herrn Hubert Tausendpfund wurde am 1. August 1997 Generalvollmacht erteilt.

Regensburg, den 2017-06-22

Dipl. Päd. Univ. Michael Eibl- Direktor -

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2016LAGEBERICHTAnhangBilanz TestatGuV

GRUnDLAGEn DES VEREInS1

Die Katholische Jugendfürsorge ist im Bistum Regensburg der zuständige Fachver-band für die kirchliche Sozialarbeit auf den Gebieten der Jugendhilfe und Behinder-tenhilfe. Als solcher ist er dem Deutschen Caritasverband angeschlossen und auf der Ebene der Diözese dem Caritasverband für die Diözese Regensburg zugeordnet.

Der Verein hat den Zweck, unter Wahrung der Grundsätze der Katholischen Kir-che Hilfsbedürftigen, vor allem behinderten sowie sozial auffälligen Kindern, Ju-gendlichen und Erwachsenen Hilfe zu gewähren. Mit der Satzungsänderung am 26.10.2013 wurde der Zweck des Vereins präzisiert, indem verdeutlicht wurde, dass der Verein insbesondere behinderte und nichtbehinderte Kinder und junge Menschen auch gemeinsam bilden, ausbilden, fördern und pflegen will, sowie erwachsenen Menschen mit Behinderungen die Teilhabe am Arbeitsleben und am Leben in der Gesellschaft ermöglichen will. Diese Präzisierungen der Satzung dienten vor allem einer Klärung der KJF, wie sie sich den Herausforderungen der Inklusion in allen Lebensabschnitten stellen will.

Der erste Stellvertreter des Vorsitzenden ist Geschäftsführer des Vereins. Er führt den Titel „Direktor der Katholischen Jugendfürsorge“ und erledigt die laufenden Ge-schäfte des Vereins. Zur Beratung und Entscheidung wesentlicher Vorgänge findet regelmäßig eine Vorstandssitzung statt. Viermal pro Jahr tagt der Verwaltungsrat der KJF, der aus bis zu neun Mitgliedern besteht. Die Aufgaben des Verwaltungsrates sind in der Satzung des Vereins im § 11 geregelt.

Die Kompetenzen des Direktors sind in einer eigenen Geschäftsordnung geregelt. Die Kompetenzen der ihm zugeordneten Abteilungen, Referate und Einrichtungen sind im QM-System der KJF festgelegt.

Jährlich erarbeitet die Geschäftsführung strategische Ziele für den Verband und stellt sie den leitenden MitarbeiterInnen zur Diskussion. Zu Beginn des Jahres findet ein Audit der Geschäftsführung über die Zielerreichung der Verbandsziele des vorausgegangen Jahres statt. Darauf aufbauend werden die Verbandsziele für das aktuelle Jahr erarbeitet.

Die KJF ist an 50 Standorten der Diözese Regensburg mit über 70 Einrichtungen, Diensten und Beratungsstellen tätig. Sie bietet Leistungen im Bereich der Jugend- und Behindertenhilfe an. Diese Leistungen werden von Sozialministerium, Kultus-ministerium, Regierung niederbayern, Regierung Oberpfalz, Bezirk niederbayern, Bezirk Oberpfalz, Bezirk Oberfranken, den Krankenkassen, Berufsgenossenschaften, Integrationsämtern, sowie zahlreichen Jugendämtern refinanziert. Darüber hinaus erhält die KJF Förderungen von Hilfswerken wie der Aktion Mensch und Sternstun-den e.V. einen jährlichen Zuschuss durch die Diözese sowie Spenden und Bußgelder.

Verbandspolitisch bringt sich die KJF auf der Ebene des Deutschen Caritasver-bandes, des Landescaritasverbandes und des Diözesan Caritasverbandes für die Diözese Regensburg sowie im Verband Katholische Jugendfürsorge e.V. ein. Um Entwicklungen in der Sozial- und Bildungspolitik rechtzeitig zu erkennen und zu beeinflussen, engagieren sich zahlreiche leitende Mitarbeiter/innen der KJF ehrenamtlich in der überregionalen Verbandsorganisation.

1. Grundlagen des Vereins2. Wirtschaftsbericht

2.1. Darstellung des Geschäftsverlaufs

2.2. Darstellung der Lage

3. Chancen und Risiken sowie Prog-nose der zukünftigen Entwicklung

4. Risikoberichterstattung in Bezug auf die Verwendung von Finanz-instrumenten

LAGEBERICHT

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2016

WIRTSCHAFTSBERICHT 22.1 darstellung des Geschäftsverlaufs

Das Jahr 2016 war erneut geprägt von erheblichen zusätzlichen Herausforderungen durch die Betreuung von Flüchtlingen aus Ländern wie Syrien, Afghanistan, Eritrea und viele mehr. Allerdings hat sich diese Aufgabe insofern dramatisch verändert, indem die Zugangszahlen deutlich zurückgingen und sich in der Politik und bei Entscheidungsträgern eine zurückhaltendere Betreuungsbereitschaft zeigte. Dies äußerte sich in Diskussionen über zu teure Betreuungsmaßnahmen, eine fast das ganze Jahr andauernde Diskussion um die notwendigkeit einer Betreuung für junge volljährige Flüchtlinge und eine fast gleichgültige Haltung gegenüber den Trägern, die für die Aufgabe sehr viele Mietverträge mit teilweise langen Bindungszeiten abgeschlossen haben. Die Katholische Jugendfürsorge war vor allem gefordert, diese Jugendhilfemaßnahmen und tagesstrukturierenden Maßnahmen für den Bereich der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge zu stabilisieren. Gemäß ihrem Selbstverständnis hat dabei die KJF Einfluss auf die politische Gestaltung dieser Herausforderung genommen. Eine intensive Lobbyarbeit fand über den Landesverband katholischer Einrichtungen und Dienste der Erziehungshilfe (LVkE) statt, deren 1. Vorsitzender der Direktor der KJF ist.

Die Umsetzung des neuen bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetzes er-forderte eine Reihe von Abstimmungsgesprächen, die sehr erfolgversprechend verlaufen sind. Diese gesetzliche Grundlage ist vor allem für die Förderschulen der Katholischen Jugendfürsorge, in denen sie Schulen unterhält, wichtig. Hier kann nun eine verbesserte Finanzierung der Schulen erwartet werden. Insbesondere profitieren davon die drei Förderberufsschulen, die Prälat-Michael-Thaller-Schule und die St. Vincent-Schule die in der Vergangenheit von Schulgeldersatzzahlungen durch die Bezirke ausgenommen waren und mit der Anerkennung als „Versor-gungsschule“ nun eine verbesserte Schulfinanzierung erhalten. Die bayernweite Umsetzung dieses Gesetzes wird intensiv von der Landesarbeitsgemeinschaft Förderschulen begleitet, deren 1. Vorsitzender der Direktor der KJF ist.

Wichtig bleibt weiterhin die stetige Weiterentwicklung des am 12. März 2013 vom Ministerrat beschlossenen Aktionsplans (Schwerpunkte der bayerischen Politik für Menschen mit Behinderung im Lichte der Un-Behindertenrechtskonvention) sowie die Herausforderungen, die sich durch die neue Ausführungsverordnung zum Pflege- und Wohnqualitätsgesetz (AVPfleWoqG) vor allem für die Wohnbereiche für erwachsene Menschen mit Behinderungen ergeben. Hier wurden nach einer intensiven Analyse alle erforderlichen Ausnahmeanträge termingerecht gestellt. An diesen Diskussionen sind die beiden Abteilungsleiter Teilhabeleistungen der KJF intensiv beteiligt.

Die hauptamtlichen MitarbeiterInnen des Vereins werden nach den „Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des deutschen Caritasverbandes in der jeweils geltenden Fassung beschäftigt und entlohnt. Hierzu hat sich die KJF auch in ihrer Satzung verpflichtet. Dies hat zur Folge, dass sämtliche Tarifentscheidungen inner-halb des Deutschen Caritasverbandes für die KJF verbindlich sind. Daraus ergeben sich tarifpolitischer Friede, aber auch enorme wirtschaftliche Herausforderungen. Die Regionalkommission Bayern hat die Übernahme des Bundesbeschlusses zum 1. Januar 2016 beschlossen. Eine weitere Tariferhöhung erfolgt zum 1. Januar 2017. Die Konsequenzen wurden bereits in die bisher geführten Pflegesatzverhandlungen eingearbeitet und für künftige Pflegesatzverhandlungen vorbereitet. Zum Jahres-

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2016LAGEBERICHTAnhangBilanz TestatGuV

ende 2016 stieg die Anzahl der MitarbeiterInnen auf 3.390 im Verein. Dieser Anstieg ist vor allem auf die Entwicklung im Bereich der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen und den Ausbau individueller Unterstützungsangebote im Sinne eines inklusiven Lebens und Lernens zurückzuführen.

Im Wirtschaftsjahr 2016 konnte eine Steigerung der Umsatzerlöse in Höhe von 52.210 T€ auf 174.812 T€ erzielt werden. Diese Erhöhung liegt im Wesentlichen am veränderten Ausweis der Umsatzerlöse nach § 277 HGB BilRUG.

Die Position der sonstigen betrieblichen Erträge verringerte sich dem entsprechend, ebenfalls bedingt durch den veränderten Ausweis nach BilRUG, um 43.526 T€ auf 12.082 T€. Die Personalaufwendungen haben sich im Vergleich zum Vorjahr um 8.990 T€ auf 130.134 T€ erhöht. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen belaufen sich auf 14.408 T€ und vermindern sich durch die Umgliederung nach BilRUG im Vergleich zum Vorjahr um 12.859 T€.

Unter der Berücksichtigung der übrigen Ergebniskomponenten schließt das Wirt-schaftsjahr 2016 somit mit einem Jahresüberschuss von 4.044 T€ ab, im Vorjahres-vergleich ist eine Ergebnisverschlechterung von 442 T€ zu verzeichnen. In den einzelnen Bereichen ergeben sich folgende Entwicklungen:

a) AusbildungseinrichtungenDie KJF Regensburg betreibt drei Einrichtungen der Berufsausbildung für behin-derte und benachteiligte Jugendliche und junge Erwachsene: Berufsbildungswerk St. Franziskus Abensberg, Haus des Guten Hirten, Ettmannsdorf, Lernwerkstatt Regensburg

bvb reha-Ausbildungsonstige

Maßnahmen

unbegleitete minderjährige

Flüchtlingeinternat einschl.

HPJWG

BBw 120 354 18 250 450

HdgH 28 62 17 12 109

lwSt 22 116 78 24 -

Stand (31.12.2016)

Die Bundesagentur für Arbeit als größter und wichtigster Auftraggeber zeigt aktuell ein rückläufiges Beauftragungsverhalten. Es besteht die Tendenz Rehabilitanden verstärkt in der Förderkategorie 2 einzuordnen, wodurch ihnen der Zugang zu den Maßnahmen in preisverhandelten Einrichtungen verwehrt ist. Die Preisvorstellun-gen der KJF konnten in den Verhandlungen 2016 nur teilweise zufriedenstellend erreicht werden, für 2017 ist mit knappen Steigerungsraten zu rechnen.

b) Jugendhilfe Einrichtungen und DiensteBei den Jugendhilfeeinrichtungen und -diensten ist nach wie vor eine stabile nach-frage (von der Mutter-Kind-Betreuung, über sozial- und heilpädagogische bis hin zu intensivtherapeutischen Maßnahmen) zu verzeichnen.

Aufgrund mangelnder Investitionsförderung müssen die Jugendhilfeeinrichtungen einen Großteil ihrer laufenden Sanierungen durch hohe Auslastung und zeitnahe Entgeltverhandlungen erwirtschaften.

Zur Stichtagserhebung 1.1.16 lag die Belegung im Haus Hemma, im Mutter/Kind-Haus sowie in den drei Jugendhilfezentren (St. Vincent, St. Josef, St. Elisabeth) bei 100 %, sodass diese Refinanzierung von Investitionskosten weitgehend gelungen ist. Durch den einsetzenden Rückbau von umF-Plätzen im 3. Quartal 2016 sowie voraussichtlich auch in 2017 wird dies zumindest vorübergehend nur eingeschränkt möglich sein (rd. 15% der stationären Plätze in den diözesanen Jugendhilfeein-richtungen sind mit der Zielgruppe umF belegt, bis Ende 2017 dürfte sich dies auf 5-10% der Gesamtbelegung reduzieren).

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2016

neben den erfreulichen persönlichen Entwicklungen der jungen Flüchtlinge in unseren Einrichtungen und den erheblich gesteigerten Erlösen durch die Schaf-fung dieser umF-Plätze, kommen aufgrund der zwischenzeitlich reduzierten Willkommenskultur im politischen Diskurs in Bayern, nunmehr auch Risiken des Engagements für diese junge Menschen zum Tragen (Belastungen durch lange Mietlaufzeiten, notwendigkeit des Personalrückbaus bei den Jugendhilfeträgern in Bayern etc.). Ein moderater erster Rückbau von Wohngruppenplätzen ist daher bereits eingeleitet.

In den ambulanten Jugendhilfemaßnahmen (Sozialpädagogische Familienhilfe, Erziehungsbeistandschaften) zeigt sich vermehrt die Konkurrenzsituation mit pri-vaten Trägern, die ihre Fachleistungsstunden aufgrund der niedrigeren „Haustarife“ deutlich billiger anbieten (ca. 10-20 % niedriger) als dies für die KJF als tariftreuem Träger möglich ist. Durch Gesamtfinanzierungsverträge mit einzelnen Jugend-ämtern bzw. Budgetvereinbarungen kann dieser problematischen Entwicklung zumindest teilweise entgegnet werden.

Bei den Erziehungsberatungsstellen wird das Defizit durch den Zuschuss der Diö-zese Regensburg ausgeglichen. Die nachfrage an fachlich qualifizierter und mul-tiprofessioneller Beratung ist weiterhin auf hohem niveau (Themenschwerpunkte sind weiterhin frühkindliche Regulationsstörungen, hochstrittige Trennungs- und Scheidungssituationen, aber auch Probleme in der Schul- und Arbeitswelt, im Umgang mit neuen Medien sowie selbstverletzendes Verhalten bis hin zu Suizid) Als sehr gefragt erweisen sich die zwischenzeitlich 10 Außenstellen der Erziehungs-beratungsstellen, weil damit Hilfen für Familien besser erreichbar sind – gerade für oftmals schlecht situierte Familien ohne ausreichende Mobilität ein wichtiger Faktor um Hilfe überhaupt in Anspruch zu nehmen. Die Einrichtung von zwei weiteren Außenstellen wird derzeit geprüft.

Die Jugendmigrationsdienste erweisen sich mit ihren Erfahrungen in interkultureller Arbeit als hilfreiche Wegbereiter beim Aufbau der neuen Angebote für umF (interne Ressourcen der KJF). Eine Erhöhung der Fördermittel für Jugendmigrationsdienste konnte im Jahr 2016 durch intensive Lobbyarbeit erreicht werden. Im Rahmen eines Modellprojektes jmd2start wurden bundesweit 25 Zusatzberatungsstellen eingerichtet. Der JMD der KJF Regensburg wurde hier als einer von zwei Standorten in Bayern ausgewählt, was gerade hinsichtlich des hohen umF-Engagements der KJF insgesamt zusätzliche Synergiemöglichkeiten bietet.

c) Allgemeine JugendhilfeIm Bereich der Vormundschaften und Pflegschaften sind immer wieder Schwan-kungen im Bereich der Fallzahlen zu verzeichnen. Diese Schwankungen haben viel-fältige rechtliche und strukturelle Hintergründe, die von der KJF kaum beeinflusst werden können. Gleichzeitig ist aufgrund der derzeitigen Rechtslage die Führung von Vormundschaften und Pflegschaften generell nur mit Einsatz von erheblichen Eigenmitteln möglich. Um die Höhe der Eigenmittel auf einem möglichst niedrigen Stand zu halten, werden laufend Bedarf und Refinanzierung abgeglichen. Gleich-zeitig werden, soweit dies die personellen Kapazitäten im Bereich der Fallführung erlauben, auch neue Kooperationspartner unter den Jugendämtern gewonnen. Seit Ende 2015 führt die KJF in der Abteilung IV auch Vormundschaften für unbegleitete Minderjährige und bietet besonders stark betroffenen Jugendämtern in der Region damit eine zusätzliche Entlastungsmöglichkeit.

Im Bereich der Erwachsenenbetreuung hatte sich die Situation der Refinanzierung mit Einführung der Pauschalierung bei der Vergütung im Jahre 2005 laufend zu-nächst stabilisiert. Allerdings sehen auch die gesetzlichen Rahmenbedingungen keine hundertprozentige Refinanzierung vor. Gleichzeitig wurden die 2005 einge-führten Pauschalen bis dato nicht erhöht, während zuletzt vergangenes Jahr eine deutliche Tarifsteigerung zu verzeichnen war. Die Defizite steigen also auch hier

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2016LAGEBERICHTAnhangBilanz TestatGuV

wieder. Das Angebot wird soweit möglich immer wieder auf die Bedarfssituation und die Refinanzierung angepasst. Die verbandsübergreifenden politischen Lob-byarbeiten wurden im Jahr 2016 über den VKJF weiter intensiviert

Im Bereich der Unterhaltsbeistandschaften gibt es keinen gesetzlich geregelten Anspruch auf Refinanzierung. Das zuständige Jugendamt bezuschusst den Ar-beitsbereich allerdings nicht in vollem Umfang. Im Bereich der Jugendgerichts-hilfe fehlen ebenfalls gesetzliche Refinanzierungsansprüche. Einige Jugendämter bezuschussen diesen Arbeitsbereich. Das Defizit in diesen Bereichen wird durch den Zuschuss der Diözese ausgeglichen. Für die Jahre 2011 bis 2014 ist mit einer erheblichen Rückzahlung an Zuschüssen zu rechnen. Bei der Vertragsumstellung im Jahr 2011 wurde übersehen, dass sich die Zuständigkeit der Stadt Regensburg für die Refinanzierung verändert hat. Seitens der Stadt Regensburg werden derzeit noch alle Fälle überprüft, um überhöhte Rückforderungen auszuschließen.

d) Sozialpädiatrie, Frühförderung und TherapieMit der Gründung der neuen Sozialpädiatrischen Zentren konkurrierender Träger in Deggendorf (2011) und Weiden (2014) wurden wohnortnahe Versorgungsangebote geschaffen. Seit 2011 gilt die Regelung, dass Überweisungen nur durch Fachärzte möglich sind, was für die betroffenen Familien auf dem Land den Zugang zum SPZ erschwert. Mit rückläufigen Überweisungsscheinen wurde gerechnet, was sich in den Jahren 2011-2016 jedoch nicht als gravierend zeigte (2011: 3382 Scheine; 2012: 3331; 2013: 3043, 2014: 3183, 2015: 3202 und 2016: 3191 Scheine). Rückgänge bei den Patientenzahlen konnten durch den weiteren Abbau der Warteliste aufgefangen werden. Die Zahl der Privatpatienten hat sich von 2011 bis 2015 fast vervierfacht (von 41 auf 160) und ist im Jahr 2016 mit 131 wieder etwas zurückgegangen. Die im Durchschnitt erwirtschafteten Scheine pro Arzt (6,71 ärzte) lagen im Berichtsjahr bei 475,6 abrechenbare Scheine bzw. 495,1 abrechenbare Scheine + Privatrechnungen pro Vollzeit-Arzt. Dies ist ein leichter Rückgang im Vergleich zum Jahr 2015.

Die weitere Entwicklung der Patientenzahlen und der Überweisungen ist intensiv zu beobachten.

Die Kinderzahlen sind in allen sechs Interdisziplinären Frühförderstellen der Katho-lischen Jugendfürsorge stabil. Sowohl bei Eltern als auch bei Kooperationspartner erfahren die Frühförderstellen große Akzeptanz und Anerkennung für die geleistete Arbeit. Frühförderung stellt im hohen Maß eine präventive Maßnahme dar, die gesamtgesellschaftlich gesehen mittel- bis langfristig Kosten vermeidet.

Der Therapiebereich in den Förderzentren hat sich seit Jahren auf hohem niveau eingependelt. Seit dem neuen Rahmenvertrag (RV IHF) vom 01.09.2010 müssen die Eltern wählen, ob sie alle notwendigen Therapien in der Fördereinrichtung oder außerhalb der Einrichtung wünschen. nachdem sich die allermeisten Eltern nach wie vor für die Einrichtung entscheiden, ist die Anzahl der Therapeutinnen und Therapeuten in den ersten Jahren nach Inkrafttreten des Rahmenvertrags ange-wachsen und stagnierte im Berichtsjahr. Ein weiterer Ausbau des Therapiebereichs ist aus fachlicher Sicht nicht angesagt. Probleme ergeben sich nach dem enormen Wachstum in den Förderzentren zum Teil aufgrund fehlender Räumlichkeiten, in denen die Therapien erbracht werden.

Da die Therapie laut Rahmenvertrag IHF an die Heilpädagogische Tagesstätte gebunden ist, sind die Teilnehmerzahlen der Tagesstätten für die weitere Ent-wicklung des Therapiebereichs entscheidend. Wie bei den Schülerzahlen sind auch die Tagesstättenzahlen konstant bis leicht steigend, so dass dadurch auch der Therapiebereich gesichert ist. Tagesstätte und Therapie sind zwei wichtige Faktoren, die u.a. das Förderzentrum für Eltern attraktiv machen.

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2016

neben den Heilpädagogischen Tagesstätten können über den Rahmenvertrag IHF auch behinderte oder von einer Behinderung bedrohte Kinder und Jugendliche behandelt werden, die eine vollstationäre Einrichtung (Heim) oder eine integrative Tageseinrichtung für Kinder und Jugendliche im Schulalter (z. B. Hort) besuchen. Für die KJF trifft dies insbesondere im nardiniheim, Cabrini-Haus, KB-Internat und den Hort in der Bildungsstätte St. Wolfgang zu.

Wie bei der Frühförderung wurden im Berichtsjahr auch hier die Entgeltsätze auf Landesebene verhandelt und angepasst.

e) Wohnen für Menschen mit BehinderungenDer Bedarf von behinderten Menschen nach Leistungen im Bereich Wohnen steigt kontinuierlich. Zum Teil wenden sich die Eltern oder Angehörigen von jungen Er-wachsenen direkt nach der Schulzeit an die KJF-Wohneinrichtungen. Auch werden die Bedarfe von den Werkstätten gemeldet, die insbesondere ältere Werkstattbe-schäftigte, deren Familien die Unterstützung in absehbarer Zeit nicht mehr werden leisten können, auf einen angemessenen Wohnplatz angewiesen sind.

Die KJF baut derzeit folgende Wohneinrichtungen: · Wohnheim neubau II in Eggenfelden: 24 Plätze · Wohneinrichtung Waldsassen: 14 Plätze + bis zu 6 AUW-Plätze (Bauträger ist das Kloster, KJF wird anmieten)

Der Bedarf ist vom Kostenträger anerkannt für 24 Plätze in Riedenburg sowie für ein weiteres Wohnheim neubau III in Eggenfelden mit 24 Plätzen.

Im Bereich Wohnen wurde die Planungs-, Leistungssteuerungs- und Dokumentati-onssoftware vivendi eingeführt. Dies ist mit einem erheblichen zusätzlichen Einsatz verbunden, eröffnet aber ein erhebliches fachliches Professionalisierungspotenzial (Transparenz der Prozesse, verbesserte Steuerungs- und Auswertungsmöglichkeiten).

f) Arbeiten für Menschen mit BehinderungenZur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben gehören v. a. die in den Toch-terunternehmen KJF-Werkstätten GmbH sowie den beiden Integrationsunterneh-men labora gemeinnützige GmbH und SIGMA gemeinnützige GmbH angebotenen Leistungen.

Im Verein KJF selbst bietet der Integrationsfachdienst Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben an. Im Jahr 2016 wurden von 21 Beraterinnen und Beratern 750 schwerbehinderte Personen qualifiziert beraten, vermittelt oder in ihrer Beschäf-tigung begleitet.

2.2 darstellung der Lage

Das Gesamtvermögen der Katholischen Jugendfürsorge erhöhte sich 2016 um 3,4 Mio. € auf 350,1 Mio. €. Die Zunahme der Bilanzsumme ist im Wesentlichen auf erhebliche Erweiterungsinvestitionen im Sachanlagevermögen zurückzuführen. Trotz umfangreicher Investitionen sind die flüssigen Mittel um 0,6 Mio. € gestiegen. Die Zugänge des Geschäftsjahres 2016 betreffen im Wesentlichen den Bereich Grundstücke und Bauten (4,3 Mio. €) sowie der geleisteten Anzahlungen (4,3 Mio. €). Bei den geleisteten Anzahlungen handelt es sich im Wesentlichen um Erweite-rungsmaßnahmen und neubauten der Einrichtungen an den Standorten Straubing, Regensburg, Eggenfelden und Windischeschenbach (14,9 Mio. €).

Die Forderungen haben sich im Vergleich zum Vorjahr um 4,7 Mio. € verringert und sind im Zahlungsausgleich der beschiedenen Investitionszuschüssen begründet.

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2016LAGEBERICHTAnhangBilanz TestatGuV

Das Anlagevermögen ist zu 133,0 % (Vorjahr 135,9 %) durch das Vereinskapital mit Rücklagen und Sonderposten gedeckt. In Einbeziehung der mittel- und lang-fristigen Fremdmittel (Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und Zuwen-dungsgebern) wird ein Deckungsgrad von 141,7 % ausgewiesen (Vorjahr 144,0 %).

Die Eigenkapitalquote beträgt zum Bilanzstichtag 88,9 % und hat sich aufgrund des gestiegenen Gesamtvermögens im Vergleich zum Vorjahr (88,8 %) um 0,1 %-Punkte erhöht.

Zuwendungen und Zuschüsse, die in die Position Sonderposten eingestellt werden, haben sich durch ratierliche Auflösungen analog zur Abschreibung zum Bilanz-stichtag um 1 % auf 114,8 Mio. € verringert.

Der Anstieg der sonstigen Rückstellungen ist im Wesentlichen im Bereich der Rück-stellungen für das Personal (+0,591 Mio. €) erfolgt; dies betrifft vor allem Rückstel-lungen für Altersteilzeit, Urlaub und Überstunden.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und Zuwendungsgebern haben sich per Saldo im Vergleich zum Vorjahr durch zusätzliche Darlehensaufnahmen infolge der Erweiterungs- und Ersatzinvestitionen um rd. 0,724 Mio. € auf 20,4 Mio. € erhöht.

Die finanzielle Situation der Katholischen Jugendfürsorge ist als sehr gut zu be-zeichnen. Zum 31.12.2016 bestehen liquide Mittel in Höhe von 71,4 Mio. €, den finanziellen Verpflichtungen konnte jederzeit nachgekommen werden und Fi-nanzierungsmaßnahmen konnten im gewollten Umfang durchgeführt werden. Für die Katholische Jugendfürsorge ist auch zukünftig aufgrund erforderlicher Ersatz- und Erweiterungsinvestitionen mit einem erheblichen Finanzierungsbedarf zu rechnen. Dieser wird durch die mittelfristige Finanzplanung der Katholischen Jugendfürsorge stetig überwacht.

2.2.1 Erträge2015 2016

ERTRÄGE eur % eur %

umsatzerlöse

pflegegelder und Behandlungserlöse 108.300 115.528

Sonstige leistungsentgelte 12.974 57.750

erlöse a. prod., dienstleist. u. verkauf Hw 1.328 1.534

Summe umsatzerlöse 122.602 68,50 174.812 93,34

Aktivierte eigenleistungen 312 0,17 33 0,02

Sonstige betriebliche erträge 54.664 11.265

mitgliedsbeträge 63 61

Spenden, Bußgelder 881 756

Summe sonstige betriebliche erträge 55.608 31,07 12.082 6,45

Zinserträge 466 0,26 349 0,19

Summe Erträge 178.988 100,00 187.276 100,00

Die Pflegegelder und Behandlungserlöse erhöhten sich um 7.228 T€. Die Erhöhung steht im engen Zusammenhang mit der guten Belegung in den Einrichtungen sowie zusätzlicher Angebote wie z. B. für unbegleitete, minderjährige Flüchtlinge.

Die Steigerung der sonstigen Leistungsentgelte in Höhe von 44.776 T€ resultiert im Wesentlichen aus der Umgliederung der Umsatzerlöse nach § 277 HGB.

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2016

2015 2016

AUFWENDUNGEN eur % eur %

materialaufwand 14.251 8,16 26.303 14,36

personalaufwand 121.144 69,4 130.134 71,02

Abschreibungen 11.556 6,62 12.026 6,56

Sonstige betriebliche Aufwendungen 27.267 15,62 14.408 7,86

Zinsen u. ähnliche Aufwendungen 290 0,17 282 0,15

Steuern vom einkommen und ertrag 14 0,01 8 0

Sonstige Steuern 32 0,02 71 0,05

Summe Erträge 174.554 100,00 183.232 100,00

Aktivierte Eigenleistungen fielen hauptsächlich im Berufsbildungswerk Abensberg und durch erbrachte Architektenleistung in der Geschäftsstelle an.

Die Mitgliedsbeiträge, Spenden und Bußgelder verringerten sich um 127 T€, die Auflösungen aus Sonderposten haben sich im Vergleich zum Vorjahr um 371 T€ erhöht und sind durch größere Investitionen verursacht. Wesentliche Sachinves-titionen im Geschäftsjahr 2016 waren die Generalsanierung in der Bischof Witt-mann Schule, der neubau eines Internatsgebäudes in Hummelberg, der Umbau des Klostergebäudes zu zwei Wohngruppen in Ettmannsdorf und der Umbau des Schwesternhauses in Windischeschenbach zu einem Wohnheim für Behinderte Menschen. Unter anderem sind diese Baumaßnahmen durch Zuschüsse des Bezirks der Oberpfalz, Bayern Labo und Aktion Mensch finanziert worden.

Erstmalig sind die Auflösungen aus Sonderposten unter der Position Sonstige betriebliche Erträge ausgewiesen.

Der Rückgang der Zinserträge ist auf das allgemein rückläufige Zinsniveau zu-rückzuführen.

Insgesamt konnte somit per Saldo ein Anstieg der Erträge in Höhe von 8.288 T€ realisiert werden.

2.2.2 Aufwendungen

Ohne Berücksichtigung des BilRUG entwickelte sich der Anstieg der Material- und Personalkosten im Wesentlichen infolge des gestiegenen Bedarfs analog zum Anstieg der Umsatzerlöse. Dem Materialaufwand und den Aufwendungen für be-zogene Leistungen wurden die entsprechenden Aufwandskonten nach BilRUG zugeordnet.

Im Bereich der Abschreibungen ist eine Erhöhung um 470 T€ zu verzeichnen, was auf die Erweiterungsinvestitionen im Bereich des Sachanlagevermögens zurück-zuführen ist.

Die Verringerung der sonstigen betrieblichen Aufwendungen ist im Wesentlichen durch die Umgliederung nach BilRUG bedingt.

Die Steigerung der Zinsen und ähnlichen Aufwendungen erklärt sich durch Darle-hensaufnahmen im Wirtschaftsjahr 2016.

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2016LAGEBERICHTAnhangBilanz TestatGuV

CHAnCEn UnD RISIKEn SOWIE PROGnOSE DER ZUKÜnFTIGEn EnTWICKLUnG

3

a) Personalgewinnung in allen regionen und für alle Aufgaben

Aufgrund der demographischen Entwicklung und der großen nachfrage nach pädagogischen Fachkräften (insbesondere durch Kindergärten und in der Klein-kindbetreuung) wird für die kommenden Jahre ein intensiver Wettbewerb um geeignetes pädagogisches Personal erwartet. Die Jugendfürsorge wird weiter-hin versuchen, durch hohe Präsenz in der öffentlichen Wahrnehmung als guter und verlässlicher Arbeitgeber zu erscheinen. neben den Selbstverständlichkeiten wie tariftreue Vergütung und faire Vertragsgestaltung gehören Instrumente mit Zusatznutzen, wie KJF-Rente und Zeitwertkonten, aber auch das Bemühen um eine lebendige Dienstgemeinschaft in den Einrichtungen (Betriebsausflüge und Betriebsfeiern) zum Standard.

Offenheit gegenüber neu gestalteten Studienabschlüssen und die Bereitschaft, durch intensive Einarbeitung eventuell bei der Einstellung neuer Mitarbeiterinnen noch fehlenden Qualifikationen auszugleichen, erweitern die Möglichkeiten der Personalgewinnung. Hier ist in den nächsten Jahren das im Berichtszeitraum erarbeitete Qualifizierungskonzept von besonderer Bedeutung.

Ein breites Fortbildungsangebot sichert die Qualität der pädagogischen Arbeit und wirkt gleichzeitig attraktiv für Bewerberinnen, die mit ihrem Beruf auch eine Weiterentwicklung erreichen wollen. Die fachliche Weiterentwicklung der Dienste geht mit der ständigen Qualifizierung der MitarbeiterInnen einher. Besonderes Augenmerk wird auf die Qualifikation von neuen Führungskräften gelegt.

b) schulen / Förderzentren mit Tagesstätten

Die abnehmenden Schülerzahlen der staatlichen Berufsschulen, bedingt durch die demographische Entwicklung und die rückläufigen Zahlen in dualen Ausbildungs-gängen, führt dort zu einer starken Bereitschaft, auch Schüler/innen mit sonderpä-dagogischen Förderbedarfen aufzunehmen. Dies wird durch die Diskussionen um die inklusive Bildung noch verstärkt. Für die Förderberufsschulen entsteht daraus mittelfristig ein nicht unerhebliches Risiko deutlich zurückgehender Schülerzahlen.

Chancen der Förderberufsschulen bestehen darin, ihre intensive pädagogische und sonderpädagogische Kompetenz als Alleinstellungsmerkmal auszubauen und sich als privatschulische Alternative zur staatlichen Berufsschule zu profilie-ren. In intensiven Kooperationen mit Regelberufsschulen können sie zudem ihre besondere pädagogische Leistungsfähigkeit, die immer den einzelnen Schüler im Blick hat, herausstellen.

Die Schülerzahlen an den Förderzentren waren im Berichtsjahr steigend. Die seit 2011 steigende Geburtenrate (lt. Statistischem Bundesamt haben sich die Geburten in Bayern von 2011 bis 2015 um 14% erhöht) und die Vielzahl der Anfragen an allen Standorten lassen vermuten, dass die Schülerzahlen in den kommenden Jahren sogar weiter leicht ansteigen wird. Baulich haben wir jedoch an einigen Standorten (PRMZ, BWS, St.-Wolfgang) das Limit erreicht, so dass wir im Jahr 2017 evtl. erst-mals in die Situation kommen werden, Aufnahmen aus Platzmangel ablehnen zu müssen. Hier ergibt sich u.U. ein Konflikt mit der Aufnahmeverpflichtung, die mit der neuen Schulfinanzierung (BaySchFG) verbunden ist.

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2016

Die Umsetzung des neuen Schulfinanzierungsgesetzes wirkt sich im Berichtsjahr zum ersten Mal aus. Das Ergebnis wird ausführlich analysiert und mündet in die Ge-spräche zur Umsetzung mit dem Bayerischen Kultusministerium ein. Zur Sicherheit wurde auch eine Überprüfung nach zwei Jahren vereinbart. Eine bessere Finanzie-rung erhalten auf alle Fälle die drei Förderberufsschulen, die Prälat-Michael-Thaller-Schule und die St. Vincent-Schule, die in der Vergangenheit kein Schulgeld über die Bezirke erhalten haben und mit der Anerkennung als „Versorgungsschule“ nun eine verbesserte Schulfinanzierung erhalten.

Sowohl fachliche als auch finanzielle Herausforderungen für die KJF stellen die anstehenden fünf Generalsanierungen der Förderzentren dar, die alle in den 1970er und 1980er Jahren gebaut wurden (St. Gunther, St. Wolfgang, HPZ Eggenfelden, Cabrini-Schule, BWS, PRMZ). Die Schülerschaft und die pädagogischen notwendig-keiten aufgrund der Inklusion haben sich seither erheblich verändert und fordern schulische Raumprogramme, die mit der derzeit gültigen Schulbauverordnung nicht kompatibel sind. Um hier Lösungen zu finden, steht die KJF seit Monaten in intensiven Verhandlungen mit den Regierungen. Durch die intensiven Gesprä-che könnte es sogar zu einer fast zeitgleichen Sanierung aller noch anstehenden Schulen kommen. Hier muss einerseits auf die weitere schnelle Abfinanzierung des Bayerischen Kultusministeriums geachtet werden. Sollte dies nicht gelingen, ist die gesamte Prioritätenliste der KJF bei den Baumaßnahmen anzupassen.

Unsicherheit besteht bezüglich der geplanten „inklusiven Lösung unter dem Dach des SGB VIII“ (Große Lösung). Ein Arbeitsentwurf enthielt viele völlig unakzeptable Regelungen. Durch intensive Lobbyarbeit konnte die Zurücknahme dieses Arbeits-entwurfes erreicht werden. Ein erster Referentenentwurf soll nun zu Beginn des Jahres 2017 vorgelegt werden.

Im Bundesteilhabegesetz wurde aber die Schaffung einer inklusiven Lösung für den Kinder- und Jugendbereich festgelegt. Unsicher ist die Umsetzung des BTHG im Kinder- und Jugendbereich u.a. hinsichtlich der interdisziplinären Frühförderung. Hier gilt es, sich auf Landesebene dafür einzusetzen, bestehende Regelungen fort-zuführen oder neue zu finden, die eine Erbringung der Leistungen auch in Zukunft in unveränderter Qualität ermöglichen.

c) Ausbildungseinrichtungen

Für die Ausbildungseinrichtungen ist bereits ein Belegungsrückgang aufgrund des demographischen Wandels und aufgrund der Belegungspolitik der Bundesagentur für Arbeit zu verzeichnen. Die Zielgruppen, die bereits heute von den Leistungs-angeboten der Reha-Einrichtungen der KJF erreicht werden, sind i. d. R. durch mehrfache und schwerwiegende Beeinträchtigungen gekennzeichnet.

Im Bereich der Leistungen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sind die gesetzlichen Rahmenbedingungen und die Finanzierung der Leistungen durch die Jugendämter unberechenbar.

Die rückläufigen Jahrgänge werden dazu führen, dass die Teilnehmerzahlen der Ausbildungseinrichtungen insgesamt abnehmen. Ansätze zur Abmilderung dieser Rückgänge stellen Maßnahmen dar, mit denen neue Zielgruppen erreicht werden, die besonders intensive Unterstützungsbedarfe haben. Die Beteiligung an Aus-schreibungen der Bundesagentur für Arbeit stellt dabei keine Option dar, da sie weder vom Qualitätsniveau zu den Leistungen der KJF-Ausbildungseinrichtungen passen, noch für einen tariflich vergütenden Träger auskömmlich finanziert sind.

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2016LAGEBERICHTAnhangBilanz TestatGuV

Die Entwicklung von beruflichen Maßnahmen für Flüchtlinge stellt eine große Heraus-forderung dar. Die Chance für junge Flüchtlinge, tatsächlich eine Ausbildung beginnen und abschließen zu können, ist durch eine restriktive Abschiebungspraxis vor allem durch die gesetzlichen Auslegungen der Bayerischen Staatsregierung deutlich ge-mindert. Für die Ausbildungseinrichtungen ist die ein erhöhter Unsicherheitsfaktor.

d) Jugendhilfe einrichtungen und dienste

Die neue Zielgruppe der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge erfordert eine stete Beobachtung der politischen Ebene, da sich sowohl Entscheidungen auf europäischer als auch auf Bundes- oder Landesebene hinsichtlich der Stabilität dieses Angebotes auswirken können. Aktuell kann für 2017 ein sinkender Bedarf prognostiziert werden. Zur Risikominimierung werden keine neuen Mietverträge abgeschlossen, ein Mietob-jekt konnte für Ende 2017 gekündigt werden. Auch über weitere Rückbaumaßnahmen werden bereits vorsorglich Planungen angestellt. Darüber hinaus muss die Einhaltung von Standards beobachtet und möglichst mitgesteuert werden, um mittelfristig Qualitätseinbußen zu vermeiden. Die Entwicklung und das politische Einfordern von Schul- und Ausbildungsmöglichkeiten, verbunden mit einem 3-4-jährigen Bleiberecht für junge Flüchtlinge ist im Sinne der jungen Menschen einzufordern und kann in Kombination mit unseren stationären Angeboten ein wichtiges Qualitätskriterium unserer KJF-Angebote sein. Erschwert wird diese Herausforderung durch die sehr unterschiedliche Behandlung von Jugendlichen in unterschiedlichen Anerkennungs-stadien. Die Rechtslage erfordert viele Einzelfallklärungen

Die Individualkräfte in der Schulbegleitung sind ein derzeit aktuelles Angebot, das inklusive Beschulung fördert. Die gesetzlichen Grundlagen verpflichten sowohl die Jugendhilfe als auch die Bezirke zu solchen Leistungen (am Schüler in den Schulen). Eltern können dieses Angebot rechtlich einfordern (§ 35a SGB VIII, § 53ff SGB XII). Da ein Wechsel der Verantwortlichkeiten zum Schulbereich (mit dann entsprechender personeller Zusatzausstattung) noch nicht absehbar ist, dürfte das Angebot zunächst weiterhin in dieser Form bestehen bleiben. Eine durchge-führte Evaluationsstudie und ein Fachtag aus 2014 tragen aufgrund ihrer positiven Ergebnisse zu einer Stärkung dieses Angebotes bei.

Der Bedarf an qualifizierten Fachkräften ist in beiden genannten Bereichen (umF und Schulbegleitungen) erheblich. Er kann in Stadt und Landkreis Regensburg noch gut gedeckt werden, in ländlicheren Regionen der Diözese wird dies zunehmend problematisch und verhindert bereits vereinzelt eine zeitnahe Angebotsschaffung.

Die Erziehungsberatungsstellen haben in den vergangenen Jahren vermehrt (und erfolgreich) Außenstellen installiert, um das Beratungsangebot näher an die Men-schen in den jeweiligen Regionen zu bringen. Eine weitere Ausweitung sollte künftig nur noch nach zusätzlicher Stellengenehmigung durch die Jugendämter erfolgen, um das bestehende Angebot nicht auszudünnen. Gegenüber dem Sozialministe-rium sollte daher das Anliegen der mobilen EB nochmals eingefordert werden. e) Allgemeine Jugendhilfe

Im Bereich Vormundschaften und Pflegschaften stehen neuerlich gesetzliche än-derungen an. In diesem Zusammenhang wird erstmals auch seitens des Gesetz-gebers eine rechtliche Verankerung von Vergütungsansprüchen diskutiert. Seit Ende 2016 lässt sich absehen, dass es mit hoher Wahrscheinlichkeit gelingen wird, einen Vergütungsanspruch dem Grunde nach auch für Vormundschaften bei den Vereinen durchzusetzen.

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2016

Im Bereich Rechtliche Betreuung wird ebenfalls auf politischer Ebene versucht, den Gesetzgeber (auf Landes- und Bundesebene) zu besseren finanziellen Rah-menbedingungen zu bewegen. Aktuell scheinen SPD und CDU/CSU dieses Anliegen positiv aufzunehmen.

Im Bereich der Unterhaltsbeistandschaften stellt sich langfristig die Frage, ob diese angesichts des Defizits noch zum Kerngeschäft der KJF gehören können. Anders als in den Bereichen der gesetzlichen Vertretung gibt es hier keinen Ansatzpunkt eine gesetzlich festgelegte Refinanzierung zu erreichen. Gleichzeitig hat durch die gesellschaftlichen Veränderungen der vergangenen Jahrzehnte auch die Bedeutung der Unterhaltsbeistandschaften durch Katholische Träger insbesondere für ledige Mütter an Bedeutung erheblich verloren.

Im Bereich der Jugendgerichtshilfe zeichnen sich derzeit bundesweit erhebliche Fall-zahlrückgänge ab. Die Hintergründe dürften vielschichtig sein. So wird der Einfluss der Ganztagsbeschulung ebenso diskutiert wie das veränderte Freizeitver-halten der Jugendlichen im Zeitalter des Internets. Allerdings ist auch zu bedenken, dass es zu allen Zeiten Jugendkriminalität gegeben hat und es ist davon auszu-gehen, dass mit zunehmendem Augenmerk auch auf Internetkriminalität durch Jugendliche die Fallzahlen wieder steigen. Der Arbeitsbereich Jugendgerichtshilfe wird in den nächsten Jahren aufmerksam zu beobachten sein.

f) sozialpädiatrie, Frühförderung und Therapie

Alle sechs KJF-Frühförderstellen bieten ein qualitativ hochwertiges und wohnort-nahes Förderangebot für alle behinderten und von Behinderung bedrohten Kinder und ihren Familien im jeweiligen Landkreis an. Die wirtschaftlichen Ergebnisse in allen KJF-Frühförderstellen sind sehr gut. Dies ist nur unter der Voraussetzung möglich, dass ausreichend fachliches Personal zur Verfügung steht. Unbesetzte Stellen aufgrund des Fachkräftemangels führen zu Wartelisten.

Ausbaufähig ist der „Fachdienst für Integration“, der in Kindertagesstätten das Fachpersonal bezüglich der Integration/Inklusion von Kindern mit Förderbedarf berät. Da das Entgelt weit unter dem Satz für mobile Behandlungseinheiten in der Frühförderung liegt, ist besonders in Flächenlandkreisen eine kostendeckende Durchführung des Fachdienstes nicht möglich. Die fachliche notwendigkeit dieses Angebotes wird von allen Seiten anerkannt. Kostenverhandlungen auf Landesebe-ne im Jahr 2016 brachten jedoch keine erhebliche Verbesserung der Finanzierung.

Beunruhigend ist nach wie vor der steigende Aufwand, den die KJF bei der Begrün-dung der aus unserer Sicht notwendigen Therapien erbringen muss. Durch rest-riktive und/oder falsche Auslegungen des Rahmenvertrags und der gemeinsamen Vollzugshinweise wollen Bezirke und Krankenkassen Kosten sparen. Reduzierung der mobilen Behandlungseinheiten, unterschreiten der 72 Behandlungseinheiten pro Jahr, gegenseitiges ausspielen des Fachdienstes für Integration und der Früh-förderung sind einige Stichworte zu diesem Thema. Durch intensive Gespräche und Verhandlungen konnten weitreichende negative Auswirkungen für Kinder und Familien bisher vermieden werden. Wo notwendig unterstützen wir die Sorgebe-rechtigten beim Widerspruchsverfahren.

Sollte die „inklusive Lösung“ kommen, würden auch die Interdisziplinären Frühför-derstellen in die Zuständigkeit der Jugendhilfeträger fallen. Die Folgen sind noch nicht abzusehen. Sicher ist aber, dass aufgrund der Vielzahl der Kostenträger ein erheblicher Mehraufwand bei den Abrechnungen entsteht.

Die medizinisch-therapeutische Förderung in den Förderzentren erfolgt auf der Grundlage eines ein Jahr gültigen Förder- und Behandlungsplans und stellt damit ein Konstrukt dar, das es in dieser Form nur noch in Bayern gibt. Für dieses Modell hat

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2016LAGEBERICHTAnhangBilanz TestatGuV

sich bei den Verhandlungen des Rahmenvertrags IHF die AOK Bayern als regionale Krankenkasse in besonderer Weise eingesetzt. Wenn die AOK zu einer Bundeskasse fusionieren sollte, fällt dieses „Privileg“ mit großer Wahrscheinlichkeit auch in Bayern weg. Beim Rahmenvertrag IHF handelt es sich um eine freiwillige Leistung der Kassen (üblich ist die „Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Verordnung von Heilmitteln in der vertragsärztlichen Versorgung“ – Heilmittel-Richtlinie), was den Trägervertretern bei Verhandlungen auch immer wieder vorgehalten wird.

Therapeutische Behandlungen der Kinder ohne Behinderung sind über den RV IHF nicht möglich, auch wenn ein notwendiger Bedarf vorliegt. Mit der Gründung einer privaten Therapiepraxis und der Verordnung über die Heilmittel-Richtlinie könnte diese Lücke geschlossen werden. Damit wäre jedoch ein hohes wirtschaftliches Risiko verbunden, denn die Hürden für die Gründung einer Therapiepraxis sind sehr hoch. Hier müssen wir noch nach passenden Lösungen suchen.

Das bisher praktizierte Modell der gemeinsamen nutzung der Räume von Schule am Vormittag und Tagesstätte/Therapie am nachmittag funktioniert an inklu-siven Schulstandorten nur noch bedingt. An immer mehr Standorte brauchen wir eigene Räume für Gruppen der Heilpädagogischen Tagesstätte, den Gruppen der Kindertagesstätten und Horte und zusätzliche Räume für die in den letzten Jahren ausgebauten Fachdienst- und Therapieangebote. Die Finanzierung über das Sozialministerium und die Bezirke mit 45-50 Prozent ist eher schlecht und die dafür zur Verfügung stehenden bayernweit Finanzmittel sehr begrenzt. Hier muss die KJF in ihrer Lobbyarbeit darauf drängen, dass mehr Finanzmittel zur Verfügung gestellt werden, damit die Entwicklung bei den Tagesstätten mit der Schulentwick-lung mithalten kann. Gelingt dies nicht, werden auf die KJF in den kommenden Jahren erhebliche Kosten für die Schaffung außerschulisch genutzter Räume im Schulgebäude zukommen, die nur langfristig über Pflege- und Entgeltsätze zu refinanzieren sind.

g) Wohnen für Menschen mit behinderungen

Eine weitere für die KJF wichtige Entwicklung stellt das im Dezember 2016 verab-schiedete Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) dar. Die einzelnen Vorschriften des neuen Gesetzes treten in 5 Stufen in Kraft, die ersten zum 01.01.2017 und die letzten zum 01.01.2023. Die konkreten Auswirkungen auf die Einrichtungen und Dienste der KJF und auf die von ihr betreuten Menschen sind heute in seiner ganzen Fülle noch nicht absehbar, zumal das BTHG konkrete Ausgestaltungsmöglichkeiten auf Landesebene vorsieht. Die intensive Lobbyarbeit der vergangenen Monate über den Bundesverband Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie e.V. (CBP), dessen 1. Vorsitzender der Abteilungsleiter „Teilhabeleistungen für Jugendliche und Er-wachsene“ der KJF ist, wird sich in Zukunft verstärkt auf Landes- und Bezirksebene verschieben. Eine enge Zusammenarbeit des Landesverbandes Bayern, der Freien Wohlfahrtspflege Landesarbeitsgemeinschaft Bayern und der LAG CBP Bayern, in deren Vorstand der Abteilungsleiter Teilhabeleistungen für Kinder und Jugendliche mitarbeitet, ist wichtiger denn je.

Das Bundesteilhabegesetz bringt für die Wohneinrichtungen der KJF erhebliche Risiken. Zu nennen sind die Umstellung der bis jetzt als Komplexleistung finanzier-ten Leistungen Wohnen, Grundversorgung und fachliche Leistungen (Investbetrag, Grund- und Maßnahmepauschale) in Leistungen der Grundsicherung nach SGB II einerseits und einer noch zu definierenden Fachleistung andererseits. Um dieses Risiko zu minimieren wird in einer eigenen Arbeitsgruppe hierzu ein Zukunftskon-zept entwickelt. Die mit der Stärkung der Wunsch- und Wahlrechte der Menschen mit Behinderung einhergehende Zunahme der Konkurrenz der KJF-Angebote mit den Angeboten anderer Träger stellt ebenfalls eine große Herausforderung dar.

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2016

Im Bereich Wohnen ist zudem festzustellen, dass andere Leistungsanbieter sich fachlich intensiv weiterentwickeln. Dies betrifft sowohl Kompetenzen für besondere Personengruppen (z. B. Menschen mit Autismus-Spektrum-Störungen, Menschen mit Mehrfachdiagnosen) als auch Leistungstypen wie das Ambulant Unterstützte Wohnen, Wohnen in Gastfamilien.

Wenn es in den Wohneinrichtungen gelingt, einerseits die Fachlichkeit gerade im Hinblick auf besonders anspruchsvolle Personengruppen (Menschen mit Autismus, Schädel-Hirnverletzungen, zusätzlichen psychischen Erkrankungen/mit aggressi-vem Verhalten/mit Weglauftendenzen usw.) zu erhöhen, und andererseits an allen Standorten ein differenziertes Leistungsangebot (Wohnen in Gruppen (heutige Bezeichnung: stationär), Ambulant Unterstütztes Wohnen, Wohnen in Gastfamilien) auszubauen, ergeben sich gute Chancen, die hohe Attraktivität unserer Leistungen auch im Vergleich zu anderen Trägern und Anbietern zu halten.

h) Arbeiten für Menschen mit behinderungen

Das Bundesteilhabegesetz bietet für die Reha-Einrichtungen evtl. die Option, als sog. „andere Anbieter“ Leistungen des Eingangsverfahrens und des Berufsbildungsbe-reichs anzubieten. Ob es sinnvoll ist und Strategie der KJF sein sollte, diese Option zu ergreifen, muss im gesamtpolitischen Kontext bewertet werden. Um hier opti-mal vorbereitet zu sein, wird hierzu eine eigene Arbeitsgruppe in der zuständigen Fachabteilung mit Beteiligung der KJF Werkstätten und der SIGMA eingerichtet.

Auch für den IFD kann das Bundesteilhabegesetz mit dem geplanten Budget für Arbeit und mit der Forderung nach flächendeckenden Beratungsleistungen im Vorfeld der Bedarfsermittlung neue Betätigungsfelder eröffnen.

Die Katholische Jugendfürsorge ist insgesamt für die aktuellen und mittelfristigen Herausforderungen gut aufgestellt. Ganz entscheidend für einen großen Teil unserer Einrichtungen ist die Umsetzung des neuen Bundesteilhabegesetzes. Deshalb gilt es hier weiterhin eine intensive Verbands- und Lobbyarbeit aus unseren prakti-schen Erfahrungen heraus zu betreiben. nach der intensiven Lobbyarbeit im Bund, steht im nächsten Jahr eine kritische-konstruktive Begleitung eines Bayerischen Ausführungsgesetzes an.

Zur Minimierung der Risiken bei den unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen müssen die Kommunen bei der Vorhaltung von Angeboten mehr in die Pflicht genommen werden.

Prognose der zukünftigen entwicklung

Für 2017 gehen die Planungen aufgrund der allgemein weiter hoch bleibenden nachfrage nach Leistungen der Katholischen Jugendfürsorge von überwiegend stabilen Auslastungen und dadurch von einem leicht ansteigenden Umsatz aus. In diesem Zusammenhang wird es auch zu einer leichten Erhöhung der Personal-aufwendungen kommen, die aufgrund tariflicher Veränderungen überproportional zum Anstieg der Umsatzerlöse ausfallen wird. Bei einer Erhöhung der sonstigen betrieblichen Aufwendungen insbesondere im Bereich der Instandhaltungen wird für das Geschäftsjahr 2017 insgesamt mit einem Rückgang des Jahres-ergebnisses gerechnet, das bei knapp 144 T€ Jahresüberschuss liegen wird.

Aus der Rückschau betrachtet war die voraussichtliche Entwicklung des Geschäfts-jahres 2016 als sehr vorsichtig geplant einzuschätzen. Wesentliche Abweichungen erfolgten in den Bereichen der Umsatzerlöse und der sonstigen betrieblichen Erträ-ge aufgrund gestiegener nachfragen und Erstattungen sowie in den sonstigen be-trieblichen Aufwendungen aufgrund vermehrter durchgeführter Instandhaltungen.

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2016LAGEBERICHTAnhangBilanz TESTATGuV

RISIKOBERICHTERSTATTUnG In BEZUG AUF DIE VERWEnDUnG VOn FInAnZInSTRUMEnTEn

4

Der Verein sieht sich aufgrund seiner Geschäftstätigkeit keinen wesentlichen Markt-preisrisiken in Bezug auf Finanzinstrumente ausgesetzt. Im Hinblick auf die Forde-rungsbestände bestehen zum Teil Liquiditätsrisiken durch verspätete Zahlungen.

Die Bedingung für die Aufnahme eines Klienten, die Kostenübernahmen im Vorfeld zu klären, wird nach Möglichkeit eingehalten. Trotzdem gibt es einige Fälle, für die ein begrenztes Ausfallrisiko besteht. Dieses Risiko muss im Einzelfall beachtet werden. Ansonsten sind die Kostenträger weitgehend von höchster Bonität.

Es werden daher keine Sicherungsgeschäfte abgeschlossen und aufgrund der gemeinnützigen Ausrichtung erfolgt auch die Geldanlage in konservativen Tages- und Festgeldern sowie in festverzinslichen Wertpapieren. Die Anlagen erfolgen bei Kreditinstituten, die dem Einlagesicherungsfonds unterliegen.

Datum 2017-06-22

Michael EiblDirektor der KJF

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2016

BESTäTIGUnGS-VERMERK DES ABSCHLUSSPRÜFERS

An den Katholische Jugendfürsorge der Diözese Regensburg e.V.

Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrech-nung sowie Anhang – unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Katholische Jugendfürsorge der Diözese Regensburg e.V., für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2016 bis zum 31. Dezember 2016 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handels-rechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter des Vereins. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buch-führung und über den Lagebericht abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ord-nungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ord-nungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Vereins sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie nachweise für die Angaben in Buchführung, Jah-resabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Wür-digung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

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2016LageberichtAnhangBilanz TESTATGuV

nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss des Katholische Jugendfürsorge der Diözese Re-gensburg e.V. den gesetzlichen Vorschrift en und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Vereins. Der La-gebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den gesetzlichen Vorschrift en, vermittelt insgesamt ein zutreff endes Bild von der Lage des Vereins und stellt die Chancen und Risiken der zukünft igen Entwicklung zutreff end dar.

München, 3. Juli 2017

BDO AGWirtschaft sprüfungsgesellschaft

S. Spitaler H. HeilandWirtschaft sprüfer vereidigter Buchprüfer S. Spitaler H. Heiland S. Spitaler H. HeilandWirtschaft sprüfer vereidigter Buchprüfer

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2016

Quadratkilometer

mit insgesamt 33 dekanaten

aufgeteilt in

rund

195.000 ehrenamtlichen mitgliedern

14,665

1.176.105

1.022

24.000

282

76930

27.000

8 regionen

GesAMTFLÄcHe und sTrukTur GLÄubiGe

PriesTer

bescHÄFTiGTe insGesAMT

reLiGionsLeHrerinnen und -LeHrer iM kircHLicHen diensT

seeLsorGesTeLLen in ForM Von PFArreien, beneFiZien, kurATien und exPosiTuren

kATHoLiscHe VerbÄnde

MinisTrAnTen

112sTÄndiGe diAkone

mit ca.

mit ca.

mehr als

ca.

davon 14 in der trägerschaft der Schulstiftung des Bistums

12 förderzentren in trägerschaft der kJf mit weiteren 2.800 Schülerinnen und Schülern

3000

62

6 6050

kircHen und kAPeLLen

kATHoLiscHe scHuLen

kATHoLiscHe krAnkenHÄuser

AMbuLAnTe PFLeGediensTe/soZiALsTATionen

kATHoLiscHe ALTen- und PFLeGeHeiMe

davon 7 eigenständige klöster

69WeibLicHe ordensGeMeinscHAFTen

davon 7 eigenständige klöster

32MÄnnLicHe ordensGeMeinscHAFTen

17

GeisTLicHe GeMeinscHAFTen und kircHLicHe beWeGunGen

400kinderTAGeseinricHTunGen

18.500Schülerinnen und Schülern

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