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Kinder- und Jugendrechte in der deutschen Entwicklungspolitik

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Page 1: Kinder- und Jugendrechte · VN-Konvention über die Rechte des Kindes von 1989 sind die bürgerlichen, politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte von Mädchen

Kinder- und Jugendrechte in der deutschen Entwicklungspolitik

Page 2: Kinder- und Jugendrechte · VN-Konvention über die Rechte des Kindes von 1989 sind die bürgerlichen, politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte von Mädchen

» Ohne Investitionen in den Schutz, die Förderung und die Beteiligung von Kindern können wir Armut, Gewalt und Ungerechtigkeit nicht nachhaltig bekämpfen. Lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten, dass Kinder und damit wir alle eine gute Zukunft haben. «

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» Ohne Investitionen in den Schutz, die Förderung und die Beteiligung von Kindern können wir Armut, Gewalt und Ungerechtigkeit nicht nachhaltig bekämpfen. Lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten, dass Kinder und damit wir alle eine gute Zukunft haben. «

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Liebe Leserinnen, liebe Leser,die Zukunft hat in vielen Regionen der Welt ein junges Gesicht. Denn künftig werden gerade in Entwicklungsländern junge Menschen die Mehrheit der Bevölkerung bilden. Im Jahr 2050 werden 9 Milliarden Menschen auf der Erde leben, in Afrika wird sich die Bevölkerung verdoppelt haben. Gleichzeitig sind Kinder und Jugendliche die am stärksten benachteiligte Gruppe weltweit. Extreme Armut, Mangel ernährung, Gewalt, Ausbeutung und fehlende Bildungschancen gehören immer noch zum Alltag von Millionen Kindern. Sie sind zugleich Ursache und Folge schlimmer Menschenrechtsverletzungen, denen besonders Kinder schutzlos ausgeliefert sind.

Wir alle sind zum Handeln aufgefordert, um die nach haltige Verwirklichung der VN-Konvention über die Rechte des Kindes zu erreichen und für junge Menschen eine positive Lebens­perspektive zu schaffen.

Dr. Gerd Müller, MdBBundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

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Kinder- und Jugendrechte→ Was wir tun

BEispiEL süDafrika: In Helenvale trägt ein Programm zur Senkung der Arbeitslosigkeit bei. Es schafft positive Zukunftsperspektiven für Jugendliche (Bevölkerungsanteil 70 Prozent), insbesondere durch die Förderung handwerklicher Ausbildung und von Beschäftigungsprogrammen sowie die Einrichtung eines Jugend- und Beratungszentrums.

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Kinder- und Jugendrechte→ Was wir tun

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Kinder und Jugendliche sind besonders schutzlos gegenüber Rechtsverletzungen:→ 30.000 Kinder sterben weltweit täglich. → Mehr als 130 Millionen Kinder gehen nicht zur Schule. → 168 Millionen Mädchen und Jungen sind gezwungen,

einer Arbeit nachzugehen, die ihre Entwicklung, ihre Bildung und ihre Gesundheit beeinträchtigt.

→ Zahlreiche Kinder sind Opfer von körperlicher Gewalt und Missbrauch.

Maßnahmen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit unterstützen insbesondere den Aufbau und die Stärkung von staatlichen und nicht-staatlichen Strukturen für den Schutz, die Beteiligung sowie die Entwicklung und Förderung von jungen Menschen.

BEispiEL Burkina faso: Schnelles Bevölkerungswachstum, geringe Alphabetisierung, Jugendarbeitslosigkeit und Kin derhandel sind Grundprobleme in Burkina Faso. Ein Vorhaben der Entwicklungszusammenarbeit unterstützt die burkinische Regierung bei der Verwirklichung von Kinderrechten und fördert die altersgemäße Entwicklung von jungen Menschen insbesondere durch die Verbesserung von Bildungsangeboten. Zu den Erfolgen gehört ein deutlicher Anstieg des Schulbesuches von Jungen und Mädchen. Die Einschulungsrate von Mädchen stieg beispielsweise auf bis zu 60 Prozent. Bei 30.000 Kindern konnte der vorzeitige Schulabbruch verhindert werden.

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Kinder- und Jugendrechte im Überblick

InderVN-KonventionüberdieRechtedesKindesvon1989sinddiebürgerlichen,politischen,wirtschaftlichen,sozialenundkulturellenRechtevonMädchenundJungenbiszurVollendungdes18.Lebensjahresniedergelegt.ZusätzlichweistArtikel3aufdievorrangigeBerücksichtigungdes“Kindeswohls”(

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best interest of the child)hin.

! Fürdieüber18-JährigengeltendieübrigeninternationalenMenschenrechtskonventionen.

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! DasBMZbekenntsichausdrücklichzurEinbeziehungvonRechtenjungerMenscheninentwicklungspolitischesHandeln.DieUnterstützungvonPartnerländernbeiderumfassendenVerwirklichungvonKinder-undJugendrechtengehörtdaherzudenZielsetzungendeutscherEntwicklungspolitik.

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Kinder- und Jugendrechte im Überblick

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BEispiEL sErBiEn: Die oft gewalttätige Austragung von Konflikten und unzureichenden Beteiligungsmöglichkeiten junger Menschen gehören zu den Kernproblemen im Jugendsektor. Das BMZ unterstützt die Verbesserung der sozialen und politischen Teilhabe von Jugendlichen

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z.B. durch Bildungsprogramme. An rund 200 Schulen wurden zudem Mediationsprogramme eingeführt.

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Praxishilfe zu Kinder- und Jugendrechten

sie beschäftigen sich mit Fragen der Entwicklungszusammenarbeit und der Verwirklichung von Menschenrechten?

sie möchten neue Methoden für die Umsetzung von Kinder und Jugendrechten in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit kennenlernen?

sie möchten das Thema Kinder- und Jugendrechte in Schulungen und Fortbildungen aufgreifen?

Wir bieten einen Leitfaden, der Sie bei Ihren Fragen mit praxisorientierten Informationen und Empfehlungen unterstützt:

Kinder- und Jugendrechte in der Entwicklungszusammen arbeit – Eine methodische Anleitung für die Umsetzung

Der Leitfaden wurde 2014 im Auftrag des BMZ in Zusammenarbeit mit der Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ), der KfW Entwicklungsbank (KfW) und dem Deutschen Institut für Menschenrechte entwickelt.

Bezugsstelle und Kontakt: [email protected]

Praxishilfe zu Kinder- und Jugendrechten

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BEispiEL ZEntraLaMErika: Ein Regionalvor haben unterstützt in den Ländern El Salvador, Guatemala, Honduras und Nicaragua regionale und nationale Maßnahmen zur Prävention von Jugendgewalt. Die Förderung des BMZ konzentriert sich auf Kommunen und Schulen und umfasst zahlreiche Einzelmaßnahmen. Dazu gehören Schulungen und Beratungen, die Fortbildung des Personals von Gemeinde- und Bezirksverwaltungen sowie die Verbesserung von Angeboten für die Ausbildung und Beschäftigung von Jugendlichen. Alle Beiträge haben zum Ziel, das friedliche Zusammenleben zu fördern.

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Zum Nachlesen

→ Menschenrechte in der deutschen Entwicklungspolitik; Konzept – BMZ-Strategiepapier 4/2011

http://www.bmz.de/de/publikationen/themen/ menschenrechte/Strategiepapier303_04_2011.pdf

→ Junge Menschen in der deutschen Entwicklungspolitik – Beitrag zur Umsetzung der Rechte von Kindern und Jugendlichen;

Positionspapier – BMZ-Strategiepapier 12/2011 http://www.bmz.de/de/publikationen/themen/

menschenrechte/Strategiepapier312_12_2011.pdf

DasPositionspapierkonkretisiertdenentwicklungs-politischenAnsatzfürdieZielgruppederjungenMenschen.EsunterstütztbeiderIdentifizierung,Prüfung,Planung,DurchführungundEvaluierungentwicklungspolitischerVorhabenfürjungeMenschen.

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Zum Nachlesen

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Grundprinzipien der VN-Konvention über die Rechte des Kindes

artikEL 2→ Das recht auf Gleichbehandlung

artikEL 3→ Das Wohl des kindes hat Vorrang

artikEL 6→ Das recht auf Leben und persönliche

Entwicklung

artikEL 12→ Das recht auf Mitsprache und Beteiligung

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Grundprinzipien der VN-Konvention über die Rechte des Kindes

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impressum

HerausgeberBundesministeriumfürwirtschaftlicheZusammenarbeitundEntwicklung(BMZ),ReferatÖffentlichkeitsarbeit,digitaleKommunikationundBesucherdienst

redaktionBMZ,ReferatMenschenrechte;Religionsfreiheit;Gleichberechtigung derGeschlechter;KulturundEntwicklung

GestaltungBlockDesignKommunikation&Medien,Berlin

DruckBonifatiusDruckundVerlag Das Original wurde auf FSC-zertifiziertem Papier gedruckt.

BildnachweisSeite1(Titel):JörgBöthling,S.2und7:BMZ,S.8:Dr.TimoWeinacht/GIZ

standNovember2014

[email protected]