kolbermoor conradty-straße gtb v1

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Büro f. Geologie Bertlein GmbH Joseph-Rathgeber-Straße 8 84375 Kirchdorf Geotechnischer Bericht Errichtung von 6 Mehrfamilienhäusern mit Tiefgaragen an der Conradty-Straße in Kolbermoor Gutachten Nr. 201805066 19.08.2019 Bauort: Landkreis Rosenheim Stadt Kolbermoor Gemarkung Kolbermoor Flur-Nr. 191/6, 191/40, 191/41 Auftrag: Geotechnischer Bericht Bauherr, Auftraggeber: Domizile KM Wohnpark GmbH & Co. KG Gartlbergstraße 1 84347 Pfarrkirchen Planung: Gerhard Moses Planungsbüro Severinstraße 28 83026 Rosenheim Felduntersuchungen: Dipl.-Geol. F. Ohin GmbH, Rohrdorf GeoPol – Bulenda & Hirschmann GbR, Rosenheim EGT GmbH, Bad Aibling Büro für Geologie Bertlein GmbH, Kirchdorf am Inn Sachbearbeiter Geotechnik: Dipl.-Geol. Reinhard Bertlein Verteiler: Auftraggeber

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Page 1: Kolbermoor Conradty-Straße GtB v1

Büro f. Geologie Bertlein GmbH J o s e p h - R a t h g e b e r - S t r a ß e 8 8 4 3 7 5 K i r c h d o r f

Geotechnischer Bericht

Errichtung von 6 Mehrfamilienhäusern

mit Tiefgaragen an der

Conradty-Straße in Kolbermoor

Gutachten Nr. 201805066

19.08.2019

Bauort: Landkreis Rosenheim Stadt Kolbermoor Gemarkung Kolbermoor Flur-Nr. 191/6, 191/40, 191/41

Auftrag: Geotechnischer Bericht

Bauherr, Auftraggeber: Domizile KM Wohnpark GmbH & Co. KG Gartlbergstraße 1 84347 Pfarrkirchen

Planung: Gerhard Moses Planungsbüro Severinstraße 28 83026 Rosenheim

Felduntersuchungen:

Dipl.-Geol. F. Ohin GmbH, Rohrdorf GeoPol – Bulenda & Hirschmann GbR, Rosenheim EGT GmbH, Bad Aibling Büro für Geologie Bertlein GmbH, Kirchdorf am Inn

Sachbearbeiter Geotechnik: Dipl.-Geol. Reinhard Bertlein

Verteiler: Auftraggeber

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Domizile KM Wohnpark Kolbermoor Geotechnischer Bericht vom 19.08.2019 Seite 1 von 29

Reinhard Bertlein, Dipl.-Geologe, Kirchenweg 41, D-84375 Kirchdorf am Inn Tel.: (0 85 71) 92 26 13; Fax.: (0 85 71) 92 26 14; FU: (01 71) 5 13 46 12

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Inhalt Seite

1 Zusammenfassung ............................................................................................................. 3

2 Allgemeine Angaben zum Bauvorhaben .......................................................................... 4

2.1 Anlass und Auftrag ................................................................................................................ 4

2.2 Unterlagen ............................................................................................................................. 5

2.3 Angaben zu den Bauvorhaben ............................................................................................. 6

3 Durchgeführte Untersuchungen ........................................................................................ 7

4 Untersuchungsergebnisse ................................................................................................. 8

4.1 Lage, Nutzung, Morphologie ................................................................................................. 8

4.2 Kampfmittel .........................................................................................................................10

4.3 Georisiken ...........................................................................................................................10

4.4 Geologie ..............................................................................................................................10

4.4.1 Mutterboden ........................................................................................................................11

4.4.2 Auffüllungen ........................................................................................................................11

4.4.3 Deckschichten .....................................................................................................................12

4.4.4 Terrassensedimente ...........................................................................................................14

4.4.5 Beckensedimente................................................................................................................15

4.5 Hydrogeologie .....................................................................................................................17

5 Baugrundmodell................................................................................................................18

5.1 Rechenwerte zur erdstatischen Berechnung ......................................................................18

5.2 Bodenklassifizierung ...........................................................................................................19

6 Beurteilung der Untersuchungsergebnisse ...................................................................20

6.1 Allgemeine Folgerungen .....................................................................................................20

6.2 Gründung der Gebäude ......................................................................................................21

6.2.1 Fall 1: Haus A – C ...............................................................................................................22

6.2.2 Fall 2: Haus D - F ................................................................................................................22

6.2.3 Gründungsempfehlung .......................................................................................................23

6.3 Baugrube und Verwertung des Aushubmaterials ...............................................................23

6.4 Wasserhaltung ....................................................................................................................24

6.5 Hinweise zum Wasserrecht ................................................................................................25

6.6 Gründung der Verkehrsflächen ...........................................................................................25

7 Versickerung bzw. Ableitung von Niederschlagswasser .............................................26

8 Empfehlungen für Bauausführung und Kontrollen .......................................................26

9 Schlussbemerkungen .......................................................................................................27

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Anlagen

1. Lageplan

2. Bohr- und Sondierprofile

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1 Zusammenfassung

Es sind 6 Gebäude mit Tiefgaragen geplant. Alle Untergeschoße sind im Terrassenkies bzw. einem Bodenaustausch bis zum Terrassenkies gegründet. 1,5 – 3 m unter Gründungssohle steht überwiegend sandiges, z. T. aber auch weiches bis steifes, bindiges Beckensediment an. Die Tragfähigkeit ist gering, aber deutlich besser als die des sonst aus dem Raum Rosenheim bekannten Seetones. Spezielle Gründungsmaßnahmen, die über einen lokalen Bodenaustausch bis zum Terras-senkies hinaus gehen, sind nicht erforderlich. Alle Bauwerke binden in das Grundwasser ein. Es ist daher eine druckwasserdichte Bauwei-se bis 464 m NHN erforderlich, sowie eine Wasserhaltung während der Bauzeit. Für Bauen im Grundwasser, Grundwasser-Absenkung und Niederschlagsentwässerung ist jeweils eine wasserrechtliche Genehmigung erforderlich. Der Aushub findet in einem Areal mit bekannten Schadstoffbelastungen statt. Es wird ange-raten, eine Sachverständigen für Altlastenfragen zu Rate zu ziehen und vorab die Anforde-rungen an die Behandlung und Untersuchung des Aushubs zu klären.

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2 Allgemeine Angaben zum Bauvorhaben

2.1 Anlass und Auftrag

Die Domizile KM Wohnpark GmbH & Co. KG mit Sitz in Pfarrkirchen projektiert einen Wohn-park mit 6 Gebäuden und Tiefgaragen an der Conradty-Straße in Kolbermoor. Unser Büro wurde mit der Erstellung eines geotechnischen Berichts auf der Grundlage bestehender Alt-lasten- und Baugrunduntersuchungen sowie eigener Untersuchungen beauftragt. Ein Ange-bot wurde nicht erstellt. Der Umfang orientiert sich an Vorgängerprojekten. Im vorliegenden geotechnischen Bericht wird auf folgende Punkte eingegangen. - Beschreibung und Darstellung der durchgeführten Untersuchungen. - Beurteilung der Untersuchungsergebnisse. - Gründungsvorschläge - Versickerung von Niederschlagswasser - Baugrube und Wiederverwendung von Aushubmaterial - Hinweise zur Wasserhaltung Nicht Gegenstand dieses Berichts sind Aussagen zur Altlastensituation, da hierzu bereits umfangreiche Untersuchungen und Sanierungsberichte vorliegen.

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2.2 Unterlagen

Für die Bearbeitung wurden vom AG folgende Unterlagen zur Verfügung gestellt. [1] Gerhard Moses Pläne Vorbescheid, Stand 10.05.2019

[2] EC 7 einschl. der nationalen Anhänge

[3] GeoPol GbR Bericht über die orientierende Erkundung

von potentiellen Bodenverunreinigungen vom 23.08.2008

[4] Grundbautaschenbuch Ausgabe 2001

[5] Landesamt f. Vermessung Top10 mit historischen Karten

[6] LfU Umweltatlas Bayern

[7] Ohin GmbH Baugrundgutachten Conradtystraße 2 vom

06.09.2018

[8] Ohin GmbH 1. Ergänzung Chemische Analysen PAK

und LAGA vom 12.01.2015

[9] VOB 2015

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2.3 Angaben zu den Bauvorhaben

Geplant sind nach [1] sechs Wohngebäude mit 3 - 4 Obergeschoßen und Keller bzw. Tiefga-rage. Die Tiefgaragen/ Keller werden für jede Teilfläche getrennt hergestellt.

Abb. 1: Übersicht zur Planung Den Untersuchungsergebnissen mit hohen Grundwasser-Ständen und teils hochliegender Oberfläche der Beckensedimente soll durch eine Geländeanhebung Rechnung getragen werden.

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3 Durchgeführte Untersuchungen

Im Baubereich lagen bereits Untersuchungen zum Baugrund und zu Altasten von den Büros EGT, Geopol und Ohin vor. Am 21.02.2019 wurden 5 Schürfgruben zur näheren Erkundung in den Hausbereichen angelegt. Die Beckensedimente konnten wegen des ergiebigen Grundwasser-Andrangs im locker gelagerten und sehr durchlässigen Kies nicht aufge-schlossen werden. Die Oberfläche der Beckensedimente wurde am 22.06.2019 mit 6 Klein-bohrungen DIN EN ISO 22475-1 und 5 schweren Rammsondierungen DIN EN ISO 22476-2 DPH erkundet. Die eigenen Untersuchungs-Punkte wurden auf bestehende Gebäude mit einer Genauigkeit von ± 0,5 m eingemessen. Als Höhenbezugspunkt für die Nivellierung wurde ein Kanalde-ckel mit der Höhe 462,66 m NHN verwendet. Die Profile wurden von mir bzw. den im Vorfeld beteiligten Büros ingenieurgeologisch nach DIN EN ISO 14688, DIN 18300 (alt) und DIN 18196 aufgenommen. Die Ergebnisse der ei-genen Aufnahmen sind in Anlage 2 in Form von Bohrprofilen und Sondierdiagrammen dar-gestellt. Die Ergebnisse der Büros EGT, Geopol und Ohin wurden mit ausgewertet. Für die Darstel-lung wird auf die jeweiligen Originalberichte und –gutachten verwiesen.

Aufschluss Ansatzhöhe Endtiefe Grundwasser

[m NN] [m u. GOK] [m NN] [m NN] BS-01 462,81 9,0 453,8 461,11 BS-02 462,51 7,0 455,5 461,21 BS-03 462,66 7,0 455,7 460,96 BS-04/DPH-04 461,52 5,0 456,5 BS-05/DPH-05 461,43 5,0 456,4 459,93 BS-06 462,19 5,0 457,2 460,69 DPH-01 462,70 9,0 453,7 DPH-02 462,91 7,0 455,9 DPH-03 463,00 7,5 455,5 DPH-04 461,52 7,0 454,5 DPH-05 461,43 5,8 455,6 SCH-2019-01 462,30 2,5 459,8 460,70 SCH-2019-02 461,90 2,5 459,4 460,75 SCH-2019-03 462,90 3,0 459,9 461,10 SCH-2019-04 463,25 3,0 460,2 460,65 SCH-2019-05 462,65 2,5 460,1 460,95

Tab.1: Grunddaten der Aufschlussarbeiten Die bodenmechanischen Eigenschaften der aufgeschlossenen Böden konnten anhand der Felduntersuchungen und der Beobachtungen während der Bohrarbeiten sowie der Vorgu-tachten für die grundsätzlichen Aussagen zu Gründung, Baudurchführung, Versickerung und Wasserhaltung ausreichend genau abgeschätzt werden. Auf die Durchführung von boden-mechanischen Laboruntersuchungen wurde verzichtet. Aus den Rammsondierungen wurden in Anlehnung an die DIN 4094 bzw. die Rechenverfah-ren nach Grundbautaschenbuch, Teil 1 die Steifeziffern abgeleitet.

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4 Untersuchungsergebnisse

4.1 Lage, Nutzung, Morphologie

Das Projektgebiet liegt am Westrand von Kolbermoor zwischen Mangfall-Kanal und der Bahnlinie München – Salzburg. Nördlich der Bahnlinie liegt der Ortsteil Lohholz. In der histo-rischen Karte ist hier das Kollermoos mit seinen Torfstichen ausgewiesen. Die Bauplätze selbst liegen bereits im Tal der Mangfall mit einer Vielzahl an Altwässern, Nebenbächen und Nebengerinnen, die heute nicht mehr vorhanden sind.

Abb. 2: Historische Karte Entsprechend ist das Gelände abgesehen von einigen künstlich geschaffenen Abzugsgrä-ben weitgehend eben, bei geringer Neigung nach Süden und Osten. Lediglich im Ostteil ist eine kleine Einsenkung um rund 1 m vorhanden Bis kurz vor Beginn der Untersuchungen war der nördliche Teil der Bauplätze mit Gewerbe-betrieben bebaut, den südlichen Teil nahmen Grünflächen mit einem schmalen Waldsaum

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entlang des Mangfall-Kanals ein. Aktuell sind die ehem. Grünflächen komplett gerodet. Auf dem Baugelände verteilt sind mehrere Haufwerke und Mutterboden-Mieten. Durch die gewerbliche Nutzung wurden Bodenverunreinigungen verursacht, die in jüngster Vergangenheit weitgehend saniert wurden. Einige der Bestandsgebäude in der Nachbarschaft bleiben erhalten. Die Gebäude im Be-reich der geplanten Baumaßnahme werden oder sind bereits rückgebaut.

Abb. 3: Situation heute Aufgrund der mannigfaltigen, anthropogenen Überprägung des Geländes lassen sich aktuell aus der Oberflächenform kaum mehr Rückschlüsse auf Strukturen im Untergrund ableiten.

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4.2 Kampfmittel

Aufgrund der Nähe zu Rosenheim sind Kampfmittel im Untergrund trotz der bisherigen Bau-tätigkeit nicht gänzlich auszuschließen. Sofern noch keine entsprechenden Untersuchungen stattgefunden haben, sollte vor Beginn der Erdarbeiten zumindest eine historische Recher-che durchgeführt werden.

4.3 Georisiken

Rosenheim und Kolbermoor sind der Erdbebenzone 0 zugeordnet. Im BIS Bayern sind keine Georisiken für den Bereich ausgewiesen. Im Informationsdienst Überschwemmungsgefährdete Gebiete (IÜG) werden für HQ 100 nur Überschwemmungen in der o. g. Senke im Ostteil ausgewiesen, für HQ extrem ist im ge-samten Baubereich mit Überschwemmungen zu rechnen. Aus dem Kartenmaterial lässt sich bei HQ100 eine Wasserspiegel bei rund 462,5 m NHN ab-leiten, bei HQextrem ein Wasserspiegel bei rund 463,7 m NHN. Laut einem Schreibend es WWA Rosenheim vom 14.06.2019 ist nach den Berechnungen des WWA Rosenheim in diesem Bereich bei HQextrem ein Wasserspiegel bis 463,87 mNN möglich, also etwas höher, als nach dem IÜG zu erwarten. Das Überflutungsniveau liegt demnach bei 1 – 2 m über aktuellem Gelände.

4.4 Geologie

Kolbermoor liegt im Becken des ehem. Rosenheimer Sees, das durch den Inn-Gletscher während der letzten Eiszeit ausgeschürft wurde. Mit dem Abschmelzen des Gletschers füllte sich das Becken mit feinkörnigen Sedimenten (Seeton und Seekreide, in ufernahen Berei-chen zunehmend sandiger). Die interne Feinschichtung dieser Sedimente aus Ton, Schluff und Feinsand spiegelt die wechselnden Transport- und Ablagerungsbedingungen wider, die durch Jahreszeiten, veränderte Transportbedingungen und Niederschläge verursacht wur-den. Die Beckenablagerungen können nach diesen Kartierungen Mächtigkeiten bis 300 m erreichen. Nach den aktuellen Kartierergebnissen des LfU Bayern reicht westlich von Kolbermoor ein Moränenzug von Norden spornartig in das Becken, das so in einen östlichen und einen westlichen Ast geteilt wird. Aufgrund der Nähe zu diesem Moränen-Sporn bestehen die Be-ckenablagerungen im Projektgebiet vorwiegend aus Sand. Mit der zunehmenden Verlandung wurden die Beckensedimente von Terrassenablagerun-gen des Inn und seiner Tributäre überdeckt. Diese Kies- und Sandschichten der Terrassen-ablagerungen erreichen in der Regel nur wenige Meter Mächtigkeit. Durch den Rückzug der Fließgewässer in ihre heutigen Fluss- und Bachbette wurden die Terrassenbereiche nicht mehr ständig überströmt, die Fließgeschwindigkeit nahm ab und es wurden zunehmend feinkörnige Sedimente abgelagert.

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Das typische Profil weist dementsprechend von unten nach oben erst die sandigen Becken-sedimente, dann einige Meter Kies und eine meist geringmächtige, in Ausnahmefällen bis über 2,5 m u. GOK reichende Auflage aus feinkörnigem Material (Schwemmsedimente, Aue-lehm). Im obersten Teil folgen Bodenbildungen und bei anthropogener Überprägung auch diverse Auffüllungen, letztere teilweise bis 2 m mächtig. Im Folgenden werden die einzelnen Schichten in der Reihenfolge von oben nach unten be-schrieben.

4.4.1 Mutterboden

Mutterboden ist nur noch rudimentär vorhanden, vor allem im Süd- und Ostteil der Bauflä-che. Wo noch Reste vorhanden sind, wird eine Mächtigkeit von 0,3 m nicht überschritten. In den ehem. Waldbereichen enthält der Mutterboden naturgemäß einen hohen Anteil an Baumwurzeln, die teilweise durch die unterlagernden Schichten bis in das Grundwasser rei-chen.

4.4.2 Auffüllungen

Die Auffüllungen beschränken sich im Wesentlichen auf den ehemals bebauten Bereich im Norden. Diese Auffüllungen wurden bereits mehrfach von den in 2.2 genannten Bearbeitern hinsichtlich der umwelt- und entsorgungsrelevanten Parameter untersucht. Auf eine detail-lierte Darstellung im Rahmen dieses Berichts kann daher verzichtet werden. Mit den eigenen Aufschlüssen wurde eine breite Palette von Böden mit unterschiedlichster Zusammenset-zung und Lagerungsdichte bzw. Konsistenz angetroffen. Wenngleich Kies und Sand weit überwiegen, wurde auch bindiges Auffüllmaterial aufgeschlossen, z. B. der steife, sandige und schluffige Ton in SCH-04 bis rund 1,7 m u. GOK. Im Nordteil muss damit gerechnet werden, dass Auffüllungen auch bis unter den Grundwas-ser-Spiegel reichen, zumindest dort, wo sie als Hinterfüllungen für Fundamente und Einbau-ten eingebracht wurden. Der Südteil = Flur-Nr. 191/6 zeigt hingegen meist die natürliche Schichtenfolge, abgesehen von geringmächtigen und unauffälligen Auffüllungen aus umgelagertem Boden und Kies im Bereich von Baustraßen. Die Auffüllungen sind bei meist unzureichender Tragfähigkeit zu heterogen, um als Grün-dungsschicht für Gebäude dienen zu können. Die nachfolgende Tabelle zeigt einen Überblick über die festgestellten Auffüllungen. Anga-ben zu den NHN-Höhen fehlen im Bericht von GeoPol, so dass hier kein Vergleich möglich ist.

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Aufschluss Höhe Grundwasser UK Auffüllung

m NHN m u. GOK m NHN m u. GOK m NHN

BS-01 462,81 1,70 461,11 2,5 460,31

BS-02 462,51 1,30 461,21 1,5 461,01

BS-03 462,66 1,70 460,96

BS-04/DPH-04 461,52

1,0 460,52

BS-05/DPH-05 461,43 1,50 459,93

BS-06 462,19 1,50 460,69 0,4 461,79

DPH-01 462,70

DPH-02 462,91

DPH-03 463,00

DPH-04 461,52

DPH-05 461,43

SCH-2019-01 462,30 1,60 460,70

SCH-2019-02 461,90 1,15 460,75

SCH-2019-03 462,90 1,80 461,10

SCH-2019-04 463,25 2,60 460,65 1,7 461,55

SCH-2019-05 462,65 1,70 460,95 0,9 461,75

BS-OHIN-6 461,82 1,30 460,52

BS-OHIN-8 462,68 1,38 461,30

BS-OHIN-10 462,92 1,92 461,00 1,4 461,52

SCH-Geopol-3

1,45

SCH-Geopol-4

0,9

SCH-Geopol-5

0,9

SCH-Geopol-6

1,6

SCH-Geopol-7

2,2

SCH-Geopol-8

1,6

SCH-Geopol-9

1,1

0,9

Tab. 2: Überblick zu Auffüllungen im Baubereich

4.4.3 Deckschichten

Deckschichten sind nur in einigen Aufschlüssen nachgewiesen. Zum Teil fehlen sie wohl grundsätzlich, z. T. wurden sie anscheinend ausgebaut und durch Auffüllungen ersetzt. Sie bestehen aus Schwemmsedimenten der Mangfall, aus Abschwemmmassen der nördli-chen und südlichen Erhebungen und aus Auenablagerungen. Im Wesentlichen handelt es sich um bindige und feinsandige Schichten mit leicht plastischen Eigenschaften. Entspre-chend sind diese Deckschichten sehr wasser- und frostempfindlich. Ihre Tragfähigkeit ist gering, die Untergrenze schwankt zwischen 460,3 m NHN und 462,4 m NHN („Ausreisser“ in B10 (Ohin) mit 458,6 m NHN), wobei sich vor allem im Bereich B8

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(Ohin) nach BS-05 (Bertlein) eine Rinnenstruktur in West-Ost-Richtung, also etwa parallel zum ehem. Mangfallverlauf abzeichnet. Da typische Aueablagerungen nicht nachgewiesen wurden, dürfte es sich hier um eine ehem. Flussrinne handeln, in der sich kein Altwasser ausbildete. Auesedimente scheinen in B10 (Ohin) und SCH-04 (Bertlein) vorhanden zu sein, evtl. auch in S9 (GeoPol). Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die Deckschichten im Baubereich. Aufschluss Höhe Grundwasser UK Deckschichten

m NHN m u. GOK m NHN m u. GOK m NHN

BS-01 462,81 1,70 461,11

BS-02 462,51 1,30 461,21

BS-03 462,66 1,70 460,96 0,50 462,16

BS-04/DPH-04 461,52

BS-05/DPH-05 461,43 1,50 459,93 1,00 460,43

BS-06 462,19 1,50 460,69

SCH-2019-01 462,30 1,60 460,70

SCH-2019-02 461,90 1,15 460,75

SCH-2019-03 462,90 1,80 461,10 0,50 462,40

SCH-2019-04 463,25 2,60 460,65 2,50 460,75

SCH-2019-05 462,65 1,70 460,95

BS-OHIN-6 461,82 1,30 460,52 1,50 460,32

BS-OHIN-8 462,68 1,38 461,30 2,20 460,48

BS-OHIN-10 462,92 1,92 461,00 4,30 458,62

SCH-Geopol-3

1,45

2,6

SCH-Geopol-4

SCH-Geopol-5

1,6

SCH-Geopol-6

2,3

SCH-Geopol-7

2,8

SCH-Geopol-8

2,4

SCH-Geopol-9

1,1

2,6

Tab. 3: Überblick zu Deckschichten im Baubereich

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Reinhard Bertlein, Dipl.-Geologe, Kirchenweg 41, D-84375 Kirchdorf am Inn Tel.: (0 85 71) 92 26 13; Fax.: (0 85 71) 92 26 14; FU: (01 71) 5 13 46 12

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4.4.4 Terrassensedimente

In allen verfügbaren Aufschlüssen wurde Terrassenkies der Mangfall angetroffen. Die Auf-schlüsse von GeoPol und Eberlein endeten leider in dieser Schicht, so dass dort keine Aus-sagen über deren Mächtigkeit möglich ist. Für Aussagen zum Verlauf der Grenzfläche Kies-Beckensediment stehen daher nur die Aufschlüsse von Ohin und Bertlein zur Verfügung.

Aufschluss Höhe OK Kies OK Beckensediment Mächtigk.

Kies

m NHN m u. GOK m NHN m u. GOK m NHN m NHN

BS-01 462,81 2,50 460,31 4,50 458,31 2,00

BS-02 462,51 1,50 461,01 4,90 457,61 3,40

BS-03 462,66 0,50 462,16 4,00 458,66 3,50

BS-04/DPH-04 461,52 1,00 460,52 3,80 457,72 2,80

BS-05/DPH-05 461,43 1,00 460,43 4,70 456,73 3,70

BS-06 462,19 0,70 461,49 4,40 457,79 3,70

SCH-2019-01 462,30 0,30 462,00

SCH-2019-02 461,90 0,30 461,60

SCH-2019-03 462,90 0,50 462,40

SCH-2019-04 463,25 2,50 460,75

SCH-2019-05 462,65 0,90 461,75

BS-OHIN-6 461,82 0,60 461,22 4,10 457,72 3,50

BS-OHIN-8 462,68 1,80 460,88 4,90 457,78 3,10

BS-OHIN-10 462,92 2,30 460,62 2,60 460,32 0,30

SCH-Geopol-3

2,6

SCH-Geopol-4

0,9

SCH-Geopol-5

1,6

SCH-Geopol-6

2,3

SCH-Geopol-7

2,8

SCH-Geopol-8

2,4

SCH-Geopol-9

2,6

Tab. 4: Überblick zu Terrassenkies im Baubereich Der Überblick zeigt, dass Terrassenkies wohl flächig vorhanden ist. die Mächtigkeit liegt in den meisten Fällen um 3 m bis 3,5 m. Ausnahmen sind die B10 (Ohin) mit nur 0,3 m und die BS-01 (Bertlein) mit 2 m. Eine etwas östlich gelegene Bohrung von Ohin schloss keinen Kies auf, obwohl die beiden anderen Bohrungen auf demselben Grundstück mehrere Meter Kies nachwiesen. Problematisch gestaltet sich die Festlegung der Schichtgrenze Kies-Beckensediment auf Basis der Rammsondierungen. Üblicherweise zeigt das Rammdiagramm in Kies einen „za-ckigen“ Verlauf. Hohe Schlagzahlen ergeben sich durch das Verdrängen von größeren Komponenten in das umgebende Material. Danach sinken die Schlagzahlen wieder. Im vor-

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liegenden Fall tritt häuig sog. Rollkies auf, ein eng gestufter, also gleichkörniger Kies ohne nennenswerten Sand- und Schluffanteil und ohne grobe Komponenten. Böden dieser Art zeigen ein Verhalten ähnlich einem „Bällebad“: Ist ein Ausweichen nicht möglich, trägt der Boden ähnlich gut wie dicht gelagerter, weit gestufter Kies, besteht die Möglichkeit des Aus-weichens, ist die Tragfähigkeit deutlich eingeschränkt. Bei Sondierungen ergeben sich ent-sprechend geringe Schlagzahlen. Hinzu kommt, dass der Terrassenkies im Baubereich überwiegend locker bis sehr locker ge-lagert ist und über dem Beckensediment wassergesättigt ist. Auf eigene Korngrößenuntersuchungen wurde verzichtet. Die 3 Analysen von Ohin ergaben weit bis intermittierend gestuften Kies (GW, GI). Nach eigenen Beobachtungen, vor allem in den Schürfen vom Feb. 2019 muss das Spektrum um den oben beschriebenen Rollkies um die Gruppe GE und – wenngleich eher untergeordnet – um schwach schluffigen bis schluffi-gen Kies der Gruppe GU ergänzt werden. Steine und Blöcke sowie konglomeratartige Verfestigungen wurden nicht festgestellt, können jedoch aufgrund der Nähe zu den Würm-Moränen im Norden und Westen nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Die Wasserdurchlässigkeit wird von Ohin auf der Grundlage von open-end-Tests mit 6e-05 m/s bis 9,7e-03 m/s angegeben. Im Schnitt ist nach diesen Angaben mit einem kf-Wert = 1e-04 m/s zu rechnen. Eine Abschätzung über die Korngrößenverteilung ergibt nach Ohin in denselben Bohrungen einen kf-Wert zwischen 1e-03 m/s und 5,5e-03 m/s. In den o. g. Rollkiesen sind erfahrungsgemäß deutlich höhere Durchlässigkeiten bis zu 1e-02 m/s möglich. Für hydraulische Berechnungen zur Wasserhaltung empfehle ich aus Si-cherheitsgründen einen Rechenwert von kf-Wert = 5e-03 m/s zu verwenden. Für Sickeranla-gen sollte ein Wert von kf-Wert = 5e-04 m/s angesetzt werden.

4.4.5 Beckensedimente

Die hier anstehenden Beckensedimente unterscheiden sich deutlich von dem sonst im Raum Rosenheim bekannten Seeton. Letzterer besteht üblicherweise aus einem Gemisch von Ton, Schluff und Feinsand, die in mm-Schichten abgelagert wurden. Das Beckensdi-ment im Projektbereich besteht aus schwach bis stark schluffigem Fein- bis Mittelsand und nur untergeordnet aus feinsandigem bis stark feinsandigem Schluff, ist also deutlich gröber in der Kornzusammensetzung. Zurückzuführen ist dieser Unterschied auf die Nähe zum Ufer der ehem. Rosenheimer Sees und damit geringere Transportentfernungen, so dass nicht wie im Beckeninneren im Wesentlichen nur Trübstoffe abgelagert wurden, sondern vor allem Schwemmsand aus den Uferbereichen. Eine Korngrößenanalyse von Ohin weist das Beckensediment als mittelsandigen, schluffigen bis stark schluffigen Feinsand der Gruppe SU* aus. Eigene Beobachtungen bestätigen diese Analyse weitgehend, zeigen aber auch z. T. nahezu schlufffreie Sande mit etwas höherem Mittelsand-Anteil. In den Sondierungen deuten geringe Schlagzahlen unter 10 bei gleichmäßigem Verlauf ohne größere Ausschläge auf eher bindigen Charakter hin, während deutliche Ausschläge auf ausgeprägte Schichtung und / oder Einlagerungen wie Kies, Holz o. ä. zurück zu führen sind. Die einzelnen Sondierungen zeigen einen sehr uneinheitlichen Verlauf in den Becken-sedimenten.

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Die bindigen Partien sind von steifer Konsistenz, die sandigen locker bis mitteldicht gelagert. Insgesamt ist somit die Tragfähigkeit des Beckensediments nicht unbrauchbar. Als problematisch ist zu sehen, dass die überwiegend sandigen Beckensediment nicht wie typischer Seeton ausreichend dicht sind, um für die Einbindung eines wasserdichten Ver-baus dienen zu können. Zwar stellen die Sande gegenüber dem hangenden Terrassenkies durchaus eine Grundwasser-hemmende Schicht dar, auf der das Wasser abgeleitet wird, aber es ist dennoch eine geschätzte horizontale Durchlässigkeit mit einem kf-Wert = 5e-06 m/s vorhanden. Die vertikale Durchlässigkeit wird auf 5e-07 m/s bis 1e-06 m/s geschätzt. Die Basis der Beckensedimente wurde mit den Aufschlüssen bis 453,7 m NHN nicht er-reicht.

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4.5 Hydrogeologie

Nach [6] folgt der Grundwasser-Strom dem Mangfalltal Richtung Osten und entwässert teil-weise, wohl über Gräben wie den im Ostteil des Grundstücks vorhandenen oder die Draina-gen, in den Mangfallkanal, der unmittelbar südlich des Bauvorhabens verläuft. Der Mittel-wasserstand liegt im der Mitte des Bauvorhabens bei rund 460 m NN. Sowohl die eigenen Wasserstandsmessungen wie auch die der anderen Bearbeiter zeigen im Bereich des Bau-vorhabens selbst nach Trockenperioden eher Grundwasser-Stände bei 460,5 m NHN bis 461,6 m NHN. Nach derselben Quelle versteilt das Gefälle von rund 0,2 % im Westen auf rund 0,4 % im Bereich des Bauvorhabens. Grundwasser-Messstellen mit längerer Beobachtungsdauer sind auf dem Grundstück nicht vorhanden. In der Zugspitzstraße wird eine Messstelle seit 2001 beobachtet (GM2 Zugspitz-straße KO), die ebenfalls den quartären Grundwasser-Leiter erschließt und somit zumindest einen groben Vergleich mit den Verhältnissen auf dem Grundstück erlaubt. Dort wurde bei einer Geländehöhe von 464,86 mNN ein Mittelwert (MW) von knapp 462 mNN ermittelt, ein HHW von 464,14 mNN, also rund 2 m über MW. Der HHW wurde im Zeitraum des Extrem-hochwassers 2013 gemessen, was auf einen Einfluss des Grundwassers durch die Mangfall hinweist. Häufiger erreichen Hochwasser die Marke von 463,5 mNN, also rund 1,5 m über MW. Übertragen auf das Baufeld Conradtystraße wäre demnach ein häufiges Hochwasser bei rund MW + 1,5 m = 461,1 mNHN + 1,5 m = 462,6 m NHN anzusetzen. Eine Gewähr für diesen Wert kann jedoch wegen mangelnder Informationslage im Nahbereich nicht über-nommen werden. Das Gelände ist als Überschwemmungsgebiet festgesetzt, in dem bei HQ100 mit Überflutung bis zu einer Kote von ca. 462,5 m NHN zu rechnen ist. Der HW für HQextrem wird vom WWA Rosenheim mit Schreiben vom 14.09.2019 bei 463,87 m NN angegeben. Der Unterschied NN zum neuen System NHN beträgt nach der Sapos-Transformation rund 3 cm, ist also für hydrogeologische Fragestellungen hier nicht von ausschlaggebender Bedeutung, so dass die NN-Angaben durchaus übernommen werden können. Maßgebend für den Schutz der Gebäude vor Wasser ist im vorliegenden Fall demnach der Wasserstand der Mangfall. Für Wasserdichtigkeit und Auftriebssicherheit wird ein Bemes-sungswasserstand von 464 m NHN empfohlen. Hier eine Zusammenfassung der relevanten Wasserstände: Mittelwasser MW Grundwasser 461,1 m NHN Mittleres Hochwasser MHW Grundwasser 462,6 m NHN extremes Hochwasser HWextrem Mangfall, Überschwemmung 464 m NHN

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5 Baugrundmodell

5.1 Rechenwerte zur erdstatischen Berechnung

Für erdstatische Berechnungen können den Böden nach Erfahrungswerten die folgenden charakteristischen Kennwerte zugeordnet werden (Tab. 5). Auf die Angabe von Kennwerten für die Auffüllungen wurde bewusst verzichtet, da sie ohnehin auszubauen und abzufahren sind und zu inhomogen, um eine Verallgemeinerung zu erlauben.

Bod

ensc

hich

t

Bod

engr

upp

e D

IN 1

8196

Kon

sist

enz

/ La

geru

ngsd

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Wic

hte,

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uftr

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Koh

äsio

n, d

rain

iert

Koh

äsio

n, u

ndra

inie

rt

Ste

ifezi

ffer

γk γr,k γ'k ϕ'k c'k cu,k E

[kN/m³] [kN/m³] [kN/m³] [°] [kN/m²] [kN/m²] [MN/m²]

Deckschichten

HZ/HN/OT

weich 12,0 2,0 15,0 0-5 10-20 -

TL/UL/ UM

steif 20,0-21,0

10,0-11,0

25,0-27,5

2-5 15-25 4-7

SU/SU* sehr locker

–locker 18,0-19,0

20,0 10,0 30,0 - - 10-15

Terrassen sedimente

GW/SWGI

locker-mitteldicht

19,0 21,0 11,0 32,5 - - 30-40

GE locker 18,0 20,0 10,0 30,0 - - 20-30

Beckensedi-ment

UL

SU/SU*

weich – steif

locker-mitteldicht

18,0-20,0

20,0 10,0 27,5-30,0

0-1 0-5 5-20

Tab. 5: Bodenkennwerte nach Erfahrungswerten, Überprüfung durch Laborversuche an ungestörten Proben

empfohlen

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5.2 Bodenklassifizierung

Nach DIN EN ISO 14688, DIN 18196 und ZTVE-STB können die anstehenden Bodenschich-ten im Bereich der Baumaßnahme gem. nachfolgender Tab. klassifiziert werden.

Bodenschicht Benennung

DIN EN ISO 14688

Bodengruppe

DIN 18196

Bodenklasse

DIN 18300 (alt)

Frostklasse

ZTVE-StB

Mutterboden Mutterboden MU/OH 1 F 3

Auffüllung

Schluff, sandig - stark sandig

bis

Sand / Kies, stark schluffig

UL / UM

GU* / SU*

4 F 3

Sand, schluffig schwach kiesig bis kiesig

bis

Kies, sandig, stark schluffig, z. T. mit Stei-nen

SU

GW / GU / GE

3 F 1 – F 2

Deckschichten

Ton bzw. Schuff, sandig bis feinsan-dig, z.T. schwach

kiesig

TL / UL / UM 4 F 3

Feinsand, schluffig bis stark schluffig, z.

T. kiesig SU / SU* 3-4 F 3

Terrassensedimente

Sand, schwach bis stark kiesig

SU / SW 3 F 1 – F 2

Fein- bis Mittelkies

Kies, schwach bis stark sandig,

schwach schluffig bis schluffig

GE

GI / GW / GU 3 F 1 – F 2

Beckensediment

Schluff, feinsandig bis stark feinsandig

Fein- bis Mittelsand, schwach bis stark

schluffig, vereinzelt schwach kiesig

UL

SE / SW

SU / SU*

3 – 4 F 1 – F 3

Tab. 6: Bodenklassifizierung nach DIN EN ISO 14688, DIN 18196 und ZTVE-STB sowie DIN 18300 alt

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Hinweis: In 2015 wurde eine Änderung in DIN 18300 eingeführt, die wesentlich für die ausschreiben-den Stellen ist. Es werden nicht mehr einzelne Bodenklassen benannt, sondern es sind sog. Homogenbereiche auszuweisen. Als Homogenbereich im Sinne der neuen DIN 18300 sind Bereiche zu sehen, die bei Erdarbeiten vergleichbare Eigenschaften besitzen. Für diese Homogenbereiche sind dann jeweils die Bandbreiten der Bodenkennwerte anzugeben. Sollte eine Ausschreibung nach VOB angestrebt werden, wären weitere Labor-Untersuchungen empfehlenswert, um die Variationsbreite bei den Bodenkennwerten abzusi-chern. Die Ausschreibung sollte dann in Zusammenarbeit mit einem Baugrundsachverstän-digen erfolgen. Grundsätzlich werden sich folgende Homogenbereiche ergeben: A: Mutterboden B: Deckschichten einschl. Auffüllungen C: Terrassensedimente D: Beckensediment

6 Beurteilung der Untersuchungsergebnisse

6.1 Allgemeine Folgerungen

Das aktuelle Gelände liegt etwa zwischen 461,5 mNN und 463,3 mNN. Die geplante Höhe ist mit 464,35 mNN angegeben. Die Oberkante Fertigfußboden (OKFFB) wird bei ±0,00 m = 464,65 mNN liegen, die OK der Fußböden in Tiefgaragen und Kellergeschoßen bei rund -3,45 m = 461,20 mNN. Mittelwasser (MGW) liegt bei rund 461,1 mNN, MHW bei 462,6 mNN, HHW bei 464 mNN. Damit liegen die Gründungssohle und die OK Fußboden im KG / in der TG bereits bei MGW unter dem Grundwasserspiegel. Daraus ergeben sich grundsätzlich folgende Erfordernisse: 1. Es ist eine Geländeanhebung um 1,0 m bis 1,85 m erforderlich. Aufgrund der Lage im

Überschwemmungsgebiet wird ein Ausgleich mit Retentionsflächen erforderlich werden.

2. Bis zum HHW-Niveau von 464 mNN ist eine Abdichtung gegen drückendes Wasser er-forderlich.

3. Die druckwasserdichte Ausführung im System „Weiße Wanne“ ist sinnvoll nur mit einer tragenden Bodenplatte. Vorgesehen ist bislang eine Plattenstärke von 0,45 m, d.h. die Gründungssohle liegt bei 460,75 mNN.

4. Zur Herstellung der Untergeschoße ist eine Wasserhaltung mit Absenkung des GW-Spiegels bis 0,5 m unter Gründungssohle = 460,25 mNN erforderlich. Bei MW ent-spricht das einem Absenkbetrag von rund 0,9 m, bei MHW bereits 2,35 m.

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5. Für den Fall einer Überflutung ist eine Trockenhaltung der Baugruben nur dann mög-lich, wenn eine wasserdichte Umschließung bis rund 464,5 mNN hergestellt wird.

6. Die Wasserdurchlässigkeit der Beckensedimente ist nicht vernachlässigbar, d. h. selbst bei einer wasserdichten, senkrechten Baugrubensicherung, z. B. Spundwänden wird ein Zufluss durch die Baugrubensohle stattfinden. Es ist daher zu überlegen, ob nicht die Bauabschnitte einzeln durch eine Grundwasser-Absenkung ohne Verbau möglich ist.

7. Das Bauvorhaben stellt in mehrfacher Hinsicht einen wasserrechtlichen Tatbestand dar.

a. Bauen im Grundwasser

b. ggf. temporärer Verbau im Grundwasser

c. Grundwasser-Absenkung

Daher ist eine wasserrechtliche Genehmigung einzuholen. Der Umfang der Antragsun-terlagen ist den Formularen der Stadt Rosenheim zu entnehmen (www.rosenheim.de/fileadmin/Dateien/Umweltamt/323-Wasserrecht ).

8. Die Versickerung von Niederschlagswasser ist allenfalls mit flächigen oder linienförmi-gen Anlagen wie Rigolen, Rohr-Rigolen usw. sinnvoll. Es ist zu klären, ob eine Vorreini-gung erforderlich ist.

9. Der Straßenunterbau unterliegt nach ZTVE-StB und RStO 12 wegen der Möglichkeit ei-nes Anstieges von Grundwasser bis in den Frostschutzkoffer besonderen Anforderun-gen.

6.2 Gründung der Gebäude

Abgesehen von der Grundwasser-Problematik gestaltet sich die Gründung der Gebäude wegen des recht einheitlichen Schichtenaufbaus und der akzeptablen Tragfähigkeit der san-digen Beckensedimente eher unschwierig. Zudem ist wegen der wasserdichten Bauweise eine Plattengründung üblich, bei der die Lastverteilung vergleichmäßigt wird. Gegründet wird im lockeren bis mitteldichten Terrassenkies. Nach allen vorliegenden Auf-schlüssen wird die Gründungssohle im Terrassenkies bzw. max. 0,5 m darüber in Auffüllung oder Deckschichten. In letzterem Fall wird ein Bodenaustausch bis zum Kies empfohlen. Be-troffen davon sind zumindest Teile der Gebäude A und F. Ohne Berücksichtigung der Bohrung B10 (Ohin), die ohnehin außerhalb der Baufenster liegt, beträgt die Kiesmächtigkeit bis zum Beckensediment zwischen 2 und 4 m. Darunter folgt im Nordteil (Gebäude A – C) als Beckensediment weicher Schluff mit geringer Tragfähigkeit, der jedoch bereits nach rund 0,5 m in steife Konsistenz übergeht bzw. von sandigen Schichten abgelöst wird und damit deutlich an Tragfähigkeit zunimmt.

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Im Süden (Gebäude D – F) fehlt diese – vermutlich vom Grundwasser aufgeweichte – weni-ger tragfähige Schicht, nach den eigenen Untersuchungen zu schließen, vollständig, Hier steht unter dem Kies unmittelbar das sandige Beckensediment an. Wird wie empfohlen bei tiefer liegender Kies-OK ein Bodenaustausch ausgeführt, dann sind nur noch die beiden Gründungssituationen für Haus A – C und Haus D – F zu untersuchen.

6.2.1 Fall 1: Haus A – C

Ausgangsparameter: Mächtigkeit Kies zwischen Gründungssohle und Beckensediment ≥ 2,0 m Mächtigkeit der weichen Zwischenschicht ≤ 0,5 m Designwert des Sohldrucks unter der Platte ≤ 200 kN/m² Grundwasser-Stand bei HHW ≤ 464 mNN Eine überschlägige Setzungsberechnung mit GGU – Footing ergibt unter diesen Vorausset-zungen eine Bettungsziffer 15 MN/m³ ≥ks,d ≥ 8 MN/m³. Für quadratische Einzelfundamente mit einer Breite von 1,5 m ergibt sich unter gleichen Be-dingungen und einem Limit von 2 cm zugelassener Setzung ein Bemessungswert des Sohlwiderstandes von rund 500 kN/m².

6.2.2 Fall 2: Haus D - F

Ausgangsparameter: Mächtigkeit Kies zwischen Gründungssohle und Beckensediment ≥ 2,0 m Mächtigkeit der weichen Zwischenschicht entfällt Designwert des Sohldrucks unter der Platte ≤ 200 kN/m² Grundwasser-Stand bei HHW ≤ 464 mNN Eine überschlägige Setzungsberechnung mit GGU – Footing ergibt unter diesen Vorausset-zungen eine Bettungsziffer 18 MN/m³ ≥ks,d ≥ 9 MN/m³. Für quadratische Einzelfundamente mit einer Breite von 1,5 m ergibt sich unter gleichen Be-dingungen und einem Limit von 2 cm zugelassener Setzung ein Bemessungswert des Sohlwiderstandes von rund 600 kN/m².

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6.2.3 Gründungsempfehlung

Die Berechnungen legen nahe, dass eine Plattengründung keine besonderen Gründungsan-forderungen stellen wird. Es reicht der Austausch der Deckschicht-Reste, sofern vorhanden, bis zum Kies. Nach den vorliegenden Untersuchungen wird eine Austauschstärke von 0,5 m nicht überschritten werden. Als Ersatzmaterial wird Kies der Gruppe GW empfohlen, der in Lagen von max. 0,3 m ein-gebaut und verdichtet werden sollte. Steht an der Gründungssohle bereits gewachsener Kies an, so reicht eine einfache Nachverdichtung zur Beseitigung von Auflockerungen aus. Besondere Anforderungen an die Verdichtung (z. B. 100 % Proctor-Dichte oder Ev2 ≥ 50 MN/m²) machen in diesem Fall wenig Sinn, weil diese Werte bei Rollkies oder eng gestuftem Kies kaum erreichbar sind, obwohl eine ausreichende Tragfähigkeit angenommen werden kann. Weitere Maßnahmen sind nicht erforderlich.

6.3 Baugrube und Verwertung des Aushubmaterials

Ausgehend vom aktuellen Geländeniveau im Baubereich der Gebäude A - F (461,5 mNN bis 463,0 mNN) werden die Baugruben für eine Gründung bei 460,75 mNN selbst bei 0,5 m zu-sätzlichem Bodenaustausch eine max. Tiefe von rund 2,8 m nicht überschreiten. Bei Einzel-fällen, in denen in der Aushubsohle noch gering tragfähige Deckschichten oder Auffüllungen vorhanden sind, sollten die erforderlichen Maßnahmen mit einem Baugrundsachverständi-gen abgeklärt werden. Sofern nicht ein senkrechter Verbau vorgesehen wird, z. B. zum Schutz von Einbauten, Ver-kehrswegen oder Nachbarbebauung, kann im Schutz einer Grundwasser-Absenkung (s. Kap. 6.4) unter 45° frei geböscht werden. Wird dennoch ein Verbau erforderlich, sollte ein System gewählt werden, bei dem vor dem Verbau kein oder allenfalls nur ein geringer Aufstau hervorgerufen wird. Andernfalls wäre der Wasserdruck auf die Wand statisch zu berücksichtigen und die Gefahr eines hydraulischen Grundbruchs. Da ein rückverankerter Verbau nachbarschaftsrechtlich fast immer problema-tisch ist, sollte – falls erforderlich – ein eingespannter Verbau ohne Rückverankerung ge-wählt werden. Wasserdruck vor der Wand bedingt stärkere Spundwandprofile bzw. größere Bohrpfahldurchmesser und größere Einbindetiefen zur Vermeidung eines hydraulischen Grundbruchs. Ist nur in Teilbereichen ein Verbau erforderlich, kann ein lokaler Aufstau durch Absenk-Brunnen vor der Wand vermieden werden. Der anfallende Aushub ist im Hinblick auf die bekannte Altlastensituation zu bewerten. Grundsätzlich kann aus erdbautechnischer Sicht der anfallende Kies für die Hinterfüllung von Arbeitsräumen durchaus genutzt werden. Allerdings ist vorab zu klären, ob Umweltaspekte gegen einen Verwendung im Grundwas-ser-Schwankungsbereich sprechen. Dabei ist es nach den geltenden Regelwerken nicht re-levant, ob die Böden im aktuellen Zustand als umweltgefährdend eingestuft werden oder nicht. Aushubmaterial wird nach aktueller Lesart der Behörden als Abfall gesehen, nicht als natürlicher Boden oder Baustoff. Somit gelten hier andere Regelwerke. Grundsätzlich darf im Grundwasser-Schwankungsbereich ausschließlich unbelasteter Boden verbaut werden. Als

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unbelastet gelten im Allgemeinen Böden, die dem Zuordnungswert Z 0 nach dem Leitfaden für die Verfüllung von Gruben und Brüchen entsprechen bzw. solche, die die jeweiligen, geogenen Hintergrundwerte der Region einhalten. Nicht kiesiges Aushubmaterial kann auf der Baustelle nicht sinnvoll wiederverwertet werden und ist abzufahren und fachgerecht zu entsorgen. Vermutlich ist wegen der bekannten Schadstoffsituation eine Zwischenlagerung und Beprobung nach PN 98 erforderlich. Sinnvoll wird hier eine Untersuchung nach Eckpunktepapier / Leitfaden für die Verfüllung von Gruben und Brüchen und eine Untersuchung nach DepV (Parameterliste DK 0) sinnvoll sein. Ich empfehle, für Fragen zur Verwertung und Entsorgung, das Büro GeoPol als Bearbeiter der Altlastenfragen zu Rate zu ziehen.

6.4 Wasserhaltung

Bei der Größe des Bauvorhabens ist das Senkkasten-Verfahren wohl zu kostenintensiv, zu-mal überschlägige Berechnungen zeigen, dass eine Grundwasser-Haltung möglich ist. Zur Wahl stehen offene und geschlossene Wasserhaltung mit oder ohne Verbau. Da das Beckensediment, wie bereits beschrieben, überwiegend aus mehr oder weniger schluffigem Fein- bis Mittelsand besteht, wird der Verbau-Fuß umströmt werden und Wasser von unten über die Baugrubensohle zuströmen. Ein dichter Verbau mit reiner Innenwasser-haltung wird nicht zu erreichen sein. Somit kann ein Verbau nur zur Reduzierung des Zuflusses dienen, wobei aufgrund der hori-zontal und vertikal wechselnden Kornverteilung im Beckensediment eine Vorhersage der Zu-flussmengen im Detail nicht möglich ist. Es kann lediglich eine Größenordnung angegeben. werden. Darüber hinaus besteht durch den Potentialunterschied vor und hinter dem Verbau die Ge-fahr eines hydraulischen Grundbruchs. Sofern nicht ein Verbau aus anderen Gründen erforderlich ist, sollte m. E. eine Grundwas-ser-Absenkung mit Sickerschlitzen + Pumpensümpfen oder eine Mehrbrunnenanlage ausge-führt werden. Da mit Brunnen nur punktuell Wasser entnommen wird, sind zum Erreichen des Absenkzieles deutlich größere Absenkungen in den Brunnen erforderlich. Damit steigt in der Regel auch die erforderliche Fördermenge und der Energieverbrauch. Zusammen mit den Herstellungs- und Rückbaukosten ist wohl die Variante mit Sickerschlitzen entlang des Baugrubenrandes die wirtschaftlichere Variante. Das Absenkziel in Baugrubenmitte liegt bei 460,25 m NHN. Bei einer Breite der Baugrube von 55 m und einer Länge von 130 m ergibt sich für eine offene Wasserhaltung mit 1 m tie-fen und 0,5 m breiten Sickerschlitzen Bei Mittelwasser eine Fördermenge zwischen 30 l/s und 60 l/s, je nachdem, in welcher Tiefe jeweils die 1. wasserstauende Schicht angesetzt wird. Realistisch dürfe hier ein Wert von 40 – 45 l/s sein. Bei MHW wird der Wasserspiegel bei rund 462,6 m NHN angenommen. Aufgrund der größe-ren, erforderlichen Absenkung ergibt sich eine Wassermenge zwischen 40 l/s und 75 l/s.

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Die Mengen sind beherrschbar. Es ist allerdings zu berücksichtigen, dass diese Mengen nur für den Pseudo-Beharrungszustand gelten, also nach Erreichen des Absenkzieles. Eine Ab-schätzung der Fördermengen bis zum Erreichen des Absenkzieles zeigt, dass das Absenk-ziel innerhalb einer Woche erreicht werden kann, sofern etwa mit dem 3-fachen der o. g. Förderraten gepumpt wird. Das geförderte Wasser kann nicht sinnvoll versickert werden, weil dadurch nach kurzer Be-triebszeit ein hydraulischer Kurzschluss entsteht, der eine Wasserabsenkung unmöglich macht. Da mit dem Graben im Osten, den neuen Drainagen im Süden und dem Mangfallka-nal günstige Vorfluter zur Verfügung stehen, sollte das geförderte Wasser im Abstrom des Geländes eingeleitet werden, sofern eine Erlaubnis dafür möglich ist. Hinweis: Nach der hydrogeologischen Karte ist anzunehmen, dass die Oberflächengewässer mit dem Grundwasser kommunizieren. Sollte sich diese Annahme bestätigen, können sich die Was-sermengen drastisch erhöhen. Um die Auswirkungen abschätzen zu können, wäre ein Grundwasser-Modell sinnvoll. Als Randparameter wäre dann der Werkskanal bzw. der Gra-ben im Osten als Wasserspender einzusetzen.

6.5 Hinweise zum Wasserrecht

Für Wasserhaltung, Baugrubenverbau und die Untergeschoße ist eine wasserrechtliche Er-laubnis zu beantragen. Dabei sind Entnahmemenge, Versickerung bzw. Ableitung, Aufstau-höhen, Reichweiten von Aufstau und Absenkung jeweils für den Bau- und Endzustand zu ermitteln und deren Auswirkungen abzuschätzen.

6.6 Gründung der Verkehrsflächen

Die Vorgaben der ZTVE-StB und RStO 12 sollten eingehalten werden. Dabei ist auf OK Frostschutzschicht ist ein Ev2 ≥ 120 MN/m² bzw. 150 MN/m² auf OK Kiestragschicht gefor-dert bei einem Verhältnis Ev2/Ev1 ≤ 2,3. Auf dem Erdplanum ein Ev2 ≥. 45 MN/m² bei einem Verhältnis Ev2/Ev1 ≤ 2,5 zu erreichen. Auf den Deckschichten wird der geforderte Wert nicht einzuhalten sein. Es ist unter dem frostsicheren Aufbau ein Kieskoffer von mind. 0,4 m erforderlich. Da ohnehin mit einer durchschnittlichen Geländeanhebung um mind. 1 m geplant wird, kann der Aufbau ohne wei-teren Aushub hergestellt werden. Als Austauschmaterial kann Kies der Gruppen GW und GU oder gebrochenes Material ver-wendet werden. Da mit sehr hohen Wasserständen zu rechnen ist, sollte der Schlämmkorn-gehalt in jedem Fall < 10 Gew.-% betragen. Eine filterstabile Trennschicht aus Vlies GRK 3 oder stärker zwischen Austauschmaterial und bindiger Deckschicht ist sinnvoll. Der Aus-tauschkies ist ausreichend zu drainieren, um den Einstau von Sickerwasser zu vermeiden. Kolbermoor ist der Frostzone II zugeordnet. Daraus ergibt sich für den frostsicheren Aufbau bei einer angenommenen Belastungsklasse BK 0,3 bis Bk 1,0 (Wohnstraße) eine Mindestdi-cke von 50 cm + 5 cm (Zuschlag für Frostzone II) + 5 cm (Zuschlag für temporäres Sicker- oder Grundwasser) = 65 cm.

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Beim Einbau von Kiesschichten sollte eine Schichtdicke von 0,5 m keinesfalls überschritten werden. Die Verdichtung mit leichtem Gerät ist dem Einsatz von schweren Vibrationswalzen vorzuziehen.

7 Versickerung bzw. Ableitung von Niederschlagswasser

Eine Versickerung von Niederschlagswasser im Terrassensediment ist grundsätzlich mög-lich. Allerdings ist schon bei MHW kein ausreichender Abstand zwischen Sohle der Versi-ckerungsanlage und Grundwasser mehr einzuhalten. Für eine flächige Versickerung stehen keine ausreichenden, unbebauten Flächen mehr zur Verfügung. Es ist wohl nur noch eine Regenrückhaltung und Teilversickerung möglich. Folgende Sachverhalte sind zu berücksichtigen: 1. Durch die geplanten Untergeschoße wird der bisherige, natürliche Abflussquerschnitt

bei Hochwaser verringert. Dadurch wird im Anstrombreich ein Aufstau hervorgerufen, der durch Versickerungsanlagen in diesem Bereich noch vergrößert wird. Etwaige Ver-sickerungsanlagen sollten daher ausschließlich im Abstrom, also im Osten der Bauvor-haben positioniert werden.

2. Durch lokale, kleinräumige Versickerungen werden Aufstaukegel verursacht. Es ist zu

prüfen, ob dadurch Einbauten oder Bauwerke geschädigt werden können. Insbesonde-re ist dabei die mögliche Erhöhung des Bemessungswasserstandes und die Auftriebs-sicherheit sowie Wasserdichtigkeit der betroffen Bebauung zu prüfen.

3. Wenn wie empfohlen Niederschlagswasser nach der Rückhaltung der Vorflut zugeleitet

wird, sollten Vorkehrungen getroffen werden, um bei Hochwasser in den Oberflächen-gewässern einen Zufluss vom Gewässer Richtung Bebauung zu verhindern.

Für Versickerungen kann im Terrassenkies ein kf-Wert = 5e-04 m/s angesetzt werden.

8 Empfehlungen für Bauausführung und Kontrollen

Um die Wichtigkeit der Auftriebssicherheit nochmals zu verdeutlichen, wird erneut darauf hingewiesen, dass die Wasserhaltung so lange betriebsbereit vorgehalten werden muss, bis die Auftriebssicherheit der Bauten auch bei HHW gewährleistet ist. Alternativ kann eine Flu-tungsmöglichkeit der Untergeschoße vorgesehen werden. Alle Baugruben sind von einem Baugrundsachverständigen hinsichtlich der Übereinstim-mung der Baugrundverhältnisse mit den Angaben des geotechnischen Berichts zu beurtei-len. Wird ein Verbau ausgeführt, sind arbeitstägliche Kontrollen empfehlenswert. Mind. 1 x pro Woche sollte auch ohne Auffälligkeiten eine Kontrollmessung der Kopfbewegungen und im Bereich der Baugrubensohle erfolgen. Bei Verkehrsflächen sollte je 500 m² mind. 1 Lastplattenversuch durchgeführt werden. VEr-dichtungsanforderung s. Kap .6.6.

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9 Schlussbemerkungen Trotz des engen Untersuchungsrasters ist nicht auszuschließen, dass sich im Bauablauf kleinräumig Unterschiede zu den Darstellungen im Gutachten ergeben. In diesen Fällen bitte ich um Rücksprache zum weiteren Vorgehen. Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass für Bauen im Grundwasser und Wasserhal-tungsmaßnahmen sowie die Entwässerung eine wasserrechtliche Genehmigung erforderlich ist. Es sollte auch vorab geklärte werden, welche Anforderungen und Auflagen hinsichtlich der Schadstoffuntersuchungen von Aushubmaterial gestellt werden. Kirchdorf, 19.08.2019 R. Bertlein Dipl.-Geologe Es ist untersagt, den vorliegenden Bericht ohne Zustimmung des Bearbeiters auszugsweise zu vervielfältigen und an Dritte weiter zu geben. Es ist ebenso untersagt, die Aussagen des Berichts auf Bereiche außerhalb des Untersu-chungsgebietes zu übertragen. Für Schäden, die aus ungenehmigter Weitergabe bzw. Übertragung auf Nachbar-grundstücke entstehen, wird keine Haftung übernommen.