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Konjunkturelles Kurzarbeitergeld

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Page 1: Konjunkturelles Kurzarbeitergeld. Seite 2 Konjunkturelles Kurzarbeitergeld © Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion NRW, PB 230 Stand Februar 2009

Konjunkturelles Kurzarbeitergeld

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Konjunkturelles Kurzarbeitergeld © Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion NRW, PB 230 Stand Februar 2009 Seite 2

Zweckbestimmung

Erhalt der eingearbeiteten Arbeitskräfte

Sicherung der Arbeitsplätze

Vermeidung von Arbeitslosigkeit

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Konjunkturelles Kurzarbeitergeld © Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion NRW, PB 230 Stand Februar 2009 Seite 3

Erheblicher Arbeitsausfall mit Entgeltausfall

Erfüllung der betrieblichen Voraussetzungen

Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen

Anzeige des Arbeitsausfalles

Anspruchsvoraussetzungen

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Konjunkturelles Kurzarbeitergeld © Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion NRW, PB 230 Stand Februar 2009 Seite 4

Erheblicher Arbeitsausfall mit Entgeltausfall

aus wirtschaftlichen Gründen oder infolge eines unabwendbaren Ereignisses,

vorübergehend,

unvermeidbar und

im jeweiligen Kalendermonat muss mindestens ein Drittel der im Betrieb/der Betriebsabteilung beschäftigten Arbeitnehmer von einem Entgeltausfall von mehr als 10% des monatlichen Bruttoentgelts betroffen sein.

Anspruchsvoraussetzungen

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Konjunkturelles Kurzarbeitergeld © Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion NRW, PB 230 Stand Februar 2009 Seite 5

Erheblicher Arbeitsausfall mit Entgeltausfall

Ein Arbeitsausfall ist auch dann erheblich, wenn im

jeweiligen Kalendermonat weniger als ein Drittel der in

dem Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer von einem

Entgeltausfall betroffen ist, soweit dieser jeweils mehr als

10 % ihres monatlichen Bruttoentgelts betrifft.

Anspruchsvoraussetzungen

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Konjunkturelles Kurzarbeitergeld © Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion NRW, PB 230 Stand Februar 2009 Seite 11

Betriebliche Voraussetzung

Beschäftigung mindestens eines Arbeitnehmers

Kug kann auch für AN einer Betriebsabteilung gewährt werden

Merkmale Betriebsabteilung:– eigene Leitung– eigener arbeitstechnischer Zweck / Hilfszweck– geschlossene Arbeitsgruppe– eigene Arbeitsmittel– räumliche Trennung vom übrigen Betrieb

Anspruchsvoraussetzungen

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Konjunkturelles Kurzarbeitergeld © Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion NRW, PB 230 Stand Februar 2009 Seite 12

Persönliche Voraussetzungen

Fortsetzung einer versicherungspflichtigen Beschäftigung

Aufnahme einer versicherungspflichtigenBeschäftigung aus zwingenden Gründen oder im Anschluss an Ausbildung

Arbeitsverhältnis nicht gekündigt bzw. durch Aufhebungsvertrag aufgelöst

Arbeitnehmer ist nicht vom Kurzarbeitergeld-Bezug ausgeschlossen

Anspruchsvoraussetzungen

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Konjunkturelles Kurzarbeitergeld © Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion NRW, PB 230 Stand Februar 2009 Seite 14

Anspruchsvoraussetzungen

Anzeige über den Arbeitsausfall

Die Anzeige hat bei der Agentur für Arbeit zu erfolgen, in deren Bezirk der Betrieb seinen Sitz hat.

Der Arbeitsausfall ist schriftlich anzuzeigen.

Kurzarbeit wird frühestens von dem Kalendermonat an geleistet, in dem die Anzeige bei der Agentur für Arbeit eingegangen ist.

Mit der Anzeige sind die betrieblichen Voraussetzungen und der erhebliche Arbeitsausfall glaubhaft zu machen.

Die Anzeige kann nur durch den Arbeitgeber oder die Betriebsvertretung erstattet werden.

Voraussetzungen

- Anzeige über Arbeitsausfall -

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Verfahren

Leistungsantrag

Ausschlussfrist 3 Kalendermonate

Fristbeginn mit Ablauf des Kalendermonats, für den Kurzarbeitergeld beantragt wird

Zuständigkeit:Agentur für Arbeit am Sitz der Lohnabrechnungs-stelle des Betriebes

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Konjunkturelles Kurzarbeitergeld © Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion NRW, PB 230 Stand Februar 2009 Seite 16

Durch Rechtsverordnung bis zum 31.12.2009 auf 18 Monate verlängert

Betriebe, die zum 1. Dezember 2009 Kurzarbeit anzeigen, können noch 18 MonateKurzarbeitergeld beziehen.

Bezugsfrist

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Konjunkturelles Kurzarbeitergeld © Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion NRW, PB 230 Stand Februar 2009 Seite 17

pauschaliertes Nettoentgelt

Sollentge lt; 2.000 €

Istentge lt; 1.000 €

60%,bzw. 67% KUG

600€ / 670 €

Sollentgelt Istentgelt

Nettoentgelt-ausfall

Höhe

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Bruttoentge lt

Istentgelt; 1.500 €

Sollentgelt; 2.500 €

für 80% der Differenz zahlt AG die Beiträge

KV, RV, PV alle ine

Sollentgelt Istentgelt

Bruttoentgelt- ausfall

Sozialversicherungsbeiträge

neu: 50% Erstattung durch die AA

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Konjunkturelles Kurzarbeitergeld © Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion NRW, PB 230 Stand Februar 2009 Seite 26

50 %

Erstattungsquote

100 %

Erstattungsquote bei Qualifizierung

Die Erstattung erfolgt auf Antrag in pauschalierter Form.

Sozialversicherung